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Handlungsmöglichkeiten und Grenzen bei der Sicherung und Durchsetzbarkeit geistiger Eigentumsrechte am Beispiel der VR China

©2010 Diplomarbeit 88 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Die VR China ist mit Sicherheit zu den bemerkenswertesten Ländern der Erde zu zählen. Kaum ein Staat steht vergleichsweise so im Interesse der Weltöffentlichkeit, wobei dessen marktwirtschaftliche Struktur - eingebettet in einer sozialistischen Gesellschaftsordnung - seinesgleichen sucht. Allein seine Einwohnerzahl verleiht diesem Land eine herausragende Stellung. Die Volksrepublik beheimatet mit über 1,3 Milliarden Einwohnern etwa ein Fünftel der gesamten Weltbevölkerung, wobei ca. 800 Millionen als erwerbstätig einzustufen sind. Dementgegen bewohnen die Europäische Union lediglich etwa 500 Millionen Menschen. Durch diesen Vergleich wird eindrucksvoll deutlich, über welches enorme Arbeitskräftepotenzial die Volksrepublik verfügt.
Die große Herausforderung für Wirtschaft und Politik besteht nun darin, jene außergewöhnlichen Voraussetzungen optimal in ökonomische Stärke umzuwandeln. Dabei unternimmt China nachhaltig große Anstrengungen. Für einen ökonomischen Aufschwung erscheinen die Bedingungen nicht nur aufgrund des riesigen Arbeitskraftvolumens als nahezu perfekt. So kann sich die Wirtschaftslandschaft ebenso auf ein günstiges Kostenniveau und die konsequente Förderung durch die Staatsregierung stützen. Die hervorragenden Grundlagen bewirkten im letzten Jahrzehnt ein außergewöhnliches Wirtschaftswachstum, das nahezu alle Bereiche des produzierenden Gewerbes erfasste. Von dem Boom konnte vor allem die Produkt- und Markenpiraterie profitieren. Dieses Phänomen verhalf der Volksrepublik zu einem legendären wie zweifelhaften Ruf, der ihr weltweiten Symbolcharakter als Herkunftsstätte gefälschter Waren einbrachte.
Diese Ausarbeitung möchte genau an diesem Punkt mit ihren Untersuchungen ansetzen. Neben den Kerninhalten zu den einschlägigen Rechtsvorschriften Chinas sollen auch die Ursachen bzw. Hintergründe beleuchtet werden, die maßgeblich dafür verantwortlich sind, dass sich der größte asiatische Staat zur weltweiten Hochburg der Produkt- und Markenpiraterie entwickelte. Des weiteren ist es von erheblichem Interesse, aus welchem Blickwinkel die Chinesen ihren Status als ‘Fälschernation’ sehen. Teilen sie das Unrechtsbewusstsein der übrigen Welt oder fühlen sie sich gar missverstanden und unfair behandelt? Besondere Brisanz besitzt die Beantwortung der Frage, inwiefern die politische Führung der Volksrepublik gegen die Produkt- und Markenpiraterie bisher vorgegangen ist und welchen Einfluss die Rechtslage im Hinblick auf […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Begriffsbestimmungen
2.1 Recht des geistigen Eigentums und Gewerblicher Rechtsschutz
2.2 Markenpiraterie, Produktpiraterie, Counterfeiting
2.3 Fälschung, Nachahmung, Plagiat, Raubkopie
2.4 Parallelimport, Factory Overrun

3 Produkt- und Markenpiraterie
3.1 Ursachen
3.2 Produktbereiche
3.3 Herkunftsländer
3.4 Auswirkungen
3.4.1 Folgen für Industrie und Unternehmen
3.4.2 Folgen für die Endverbraucher
3.4.3 Folgen für die Volkswirtschaft

4 Schutz geistiger Eigentumsrechte in der VR China
4.1 Landesspezifische Rahmenbedingungen für die Produkt- und Markenpiraterie
4.1.1 Politische und wirtschaftliche Hintergründe
4.1.1.1 Historische Entwicklung der VR China
4.1.1.2 Modernisierungspolitik und Technologisierung
4.1.1.3 Dezentralisierungsmaßnahmen und lokaler Protektionismus
4.1.2 Soziale und kulturelle Hintergründe
4.1.2.1 Konfuzianismus und Kollektivismus
4.1.2.2 Guanxi
4.1.2.3 Korruption
4.2 Internationale Verträge und deren Auswirkungen auf das chinesische Immaterialgüterrecht
4.3 Gesetzeslage zur Sicherung geistiger Eigentumsrechte
4.3.1 Schutzrechtseintragung: Vorteile, Grenzen und Gefahren
4.3.2 Markenrecht
4.3.2.1 Historische Entwicklung
4.3.2.2 Schutzgegenstand und Schutzumfang
4.3.2.3 Anmeldeverfahren
4.3.3 Patentrecht
4.3.3.1 Historische Entwicklung
4.3.3.2 Schutzgegenstand und Schutzumfang
4.3.3.3 Anmeldeverfahren
4.3.4 Urheberrechtsgesetz
4.3.4.1 Historische Entwicklung
4.3.4.2 Schutzgegenstand und Schutzumfang
4.3.4.3 Urhebervertragsrecht
4.3.5 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
4.4 Maßnahmen zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte
4.4.1 Verwaltungsverfahren
4.4.1.1 Zuständigkeiten, Verfahrensvoraussetzungen und Verfahrensablauf
4.4.1.2 Bewertung des Verfahrens
4.4.2 Zivilrechtliches Verfahren
4.4.2.1 Zuständigkeiten, Verfahrensvoraussetzungen und Verfahrensablauf
4.4.2.2 Bewertung des Verfahrens
4.4.3 Strafrechtliches Verfahren
4.4.3.1 Zuständigkeiten, Verfahrensvoraussetzungen und Verfahrensablauf
4.4.3.2 Bewertung des Verfahrens
4.4.4 Grenzbeschlagnahmeverfahren
4.4.4.1 Zuständigkeiten, Verfahrensvoraussetzungen und Verfahrensablauf
4.4.4.2 Bewertung des Verfahrens

5 Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Aufgriffsfälle in den einzelnen Produktbereichen (EU 2008)

Abb. 2: Herkunftsländer beschlagnahmter Artikel (EU 2009)

Abb. 3: Herkunftsländer beschlagnahmter Artikel (BRD 2005 – 2009)

Abb. 4: Internationale Übereinkommen zum Schutz geistigen Eigentums unter Mitwirkung der VR China

Abb. 5: Entwicklung der Patentanmeldungen (VR China 2000 – 2009)

Abb. 6: Behörden zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte in der VR China

1 Einleitung

Die VR China ist mit Sicherheit zu den bemerkenswertesten Ländern der Erde zu zählen. Kaum ein Staat steht vergleichsweise so im Interesse der Weltöffentlichkeit, wobei dessen marktwirtschaftliche Struktur - eingebettet in einer sozialistischen Gesellschaftsordnung - seinesgleichen sucht. Allein seine Einwohnerzahl verleiht diesem Land eine herausragende Stellung. Die Volksrepublik beheimatet mit über 1,3 Milliarden Einwohnern etwa ein Fünftel der gesamten Weltbevölkerung, wobei ca. 800 Millionen als erwerbstätig einzustufen sind.[1] Dementgegen bewohnen die Europäische Union lediglich etwa 500 Millionen Menschen. Durch diesen Vergleich wird eindrucksvoll deutlich, über welches enorme Arbeitskräftepotenzial die Volksrepublik verfügt.

Die große Herausforderung für Wirtschaft und Politik besteht nun darin, jene außergewöhnlichen Voraussetzungen optimal in ökonomische Stärke umzuwandeln. Dabei unternimmt China nachhaltig große Anstrengungen. Für einen ökonomischen Aufschwung erscheinen die Bedingungen nicht nur aufgrund des riesigen Arbeitskraftvolumens als nahezu perfekt. So kann sich die Wirtschaftslandschaft ebenso auf ein günstiges Kostenniveau und die konsequente Förderung durch die Staatsregierung stützen. Die hervorragenden Grundlagen bewirkten im letzten Jahrzehnt ein außergewöhnliches Wirtschaftswachstum, das nahezu alle Bereiche des produzierenden Gewerbes erfasste. Von dem Boom konnte vor allem die Produkt- und Markenpiraterie profitieren. Dieses Phänomen verhalf der Volksrepublik zu einem legendären wie zweifelhaften Ruf, der ihr weltweiten Symbolcharakter als Herkunftsstätte gefälschter Waren einbrachte.

Diese Ausarbeitung möchte genau an diesem Punkt mit ihren Untersuchungen ansetzen. Neben den Kerninhalten zu den einschlägigen Rechtsvorschriften Chinas sollen auch die Ursachen bzw. Hintergründe beleuchtet werden, die maßgeblich dafür verantwortlich sind, dass sich der größte asiatische Staat zur weltweiten Hochburg der Produkt- und Markenpiraterie entwickelte. Desweiteren ist es von erheblichem Interesse, aus welchem Blickwinkel die Chinesen ihren Status als „Fälschernation“ sehen. Teilen sie das Unrechtsbewusstsein der übrigen Welt oder fühlen sie sich gar missverstanden und unfair behandelt? Besondere Brisanz besitzt die Beantwortung der Frage, inwiefern die politische Führung der Volksrepublik gegen die Produkt- und Markenpiraterie bisher vorgegangen ist und welchen Einfluss die Rechtslage im Hinblick auf die Entwicklung der Fälscherindustrie innehat. Die Auswirkungen der gesetzmäßigen und verfahrenstechnischen Gegebenheiten bilden dabei den Rahmen für den Schwerpunkt der Abhandlung: die Analyse der Grenzen und Möglichkeiten, die sich den Rechtsinhabern bei der Sicherung und Durchsetzbarkeit ihrer Ansprüche bieten.

Der Verlauf der Arbeit wird sich folgendermaßen gestalten: Den Anfang bilden umfassende Erläuterungen zu den fachspezifischen Termini. Anschließend werden die Ursachen und Auswirkungen der Produkt- und Markenpiraterie dargelegt, um die besondere, globale Bedeutung des Themas hervorzuheben. Im weiteren Verlauf erfolgt ein Überblick über die wirtschaftspolitischen und soziokulturellen Hintergründe, welche großen Einfluss auf die Entstehung und Entwicklung des chinesischen Fälscherwesens besaßen und zum überwiegenden Teil auch heute noch besitzen. Die Erläuterung der landesspezifischen Faktoren soll die Außergewöhnlichkeit der Voraussetzungen näher bringen, anhand derer sich weltweit einmalige Verhältnisse für die Produktpiraten herausbilden konnten. Weiterführend wird sich dem ersten Bestandteil des Themenschwerpunktes gewidmet, welcher sich mit der Gesetzeslage der geistigen Eigentumsrechte Chinas befasst. Jene Bestimmungen legen den Bereich fest, in dessen Grenzen sich die Möglichkeiten des Inhabers für die Sicherung seiner Rechte befinden. Im Kontext zu dieser Problematik schließt sich die Abhandlung der Anspruchsdurchsetzung an. Sie repräsentiert das zweite Kernelement der Ausarbeitung. Dazu werden die einzelnen Rechtsgrundlagen und Vorgehensweisen unter Beteiligung der Behörden und Gerichte detailliert aufgezeigt. Den Abschluss der Arbeit bildet die Darstellung der Untersuchungsergebnisse in einem zusammenfassenden Überblick.

2 Begriffsbestimmungen

2.1 Recht des geistigen Eigentums und Gewerblicher Rechtsschutz

Das Recht des geistigen Eigentums, synonym auch als Immaterialgüterrecht bezeichnet, ist begrifflich eng mit dem Gewerblichen Rechtsschutz verbunden. Beide Bereiche besitzen einen gemeinsamen Ansatzpunkt: das geistige Eigentum. Unter diesem werden die durch Menschen geschaffenen immateriellen Güter wie Erfindungen, Ideen oder Wissen verstanden.[2]

Nicht selten werden die zwei Rechtsbegriffe sinngleich füreinander verwendet. Dabei besteht jedoch ein klares Unterscheidungsmerkmal, denn der gewerbliche Rechtsschutz stellt lediglich einen von zwei Teilen der geistigen Eigentumsrechte dar. Zu ihm sind alle Gesetze zu zählen, die dem Schutz des geistig-gewerblichen Schaffens dienen. Dies sind das Marken-, Patent-, Gebrauchsmuster- und Geschmacksmusterrecht. Unter Marken sind Kennzeichen zu verstehen, welche Waren und Dienstleistungen unterscheidbar und somit wiedererkennbar machen. Der Schutz von Patenten und Gebrauchsmustern ist auf technische Erzeugnisse ausgerichtet, wobei ersteres die bedeutenden, komplexen Erfindungen abdeckt. Das Geschmacksmuster bezieht sich dagegen auf ästhetische Schöpfungen bzw. Gestaltungsformen. Der zweite Bereich der geistigen Eigentumsrechte wird vom Urheberrecht bestimmt, dessen Sicherungsfunktion auf die geistigen Leistungen des kulturellen Sektors abzielt. Darunter sind u. a. künstlerische Werke wie Musik, Gemälde oder Filme zu rechnen. Unstrittig ist hierbei, dass diese Produkte zum überwiegenden Teil ebenfalls gewerblichen Interessen dienen, weshalb unter den Rechtsgelehrten Uneinigkeit bezüglich der Abgrenzung zwischen beiden Begrifflichkeiten besteht. International geht man diesem Problem aus dem Weg, indem generell von geistigen Eigentumsrechten bzw. IPR (Intellectual Property Rights) gesprochen wird.[3]

2.2 Markenpiraterie, Produktpiraterie, Counterfeiting

Die Produkt- und Markenpiraterie wird oft in einem Atemzug mit den geistigen Eigentumsrechten genannt. Dabei gibt es zwischen den beiden Pirateriebegriffen keine klare Abgrenzung, denn sie sind weder innerhalb Deutschlands, Europas noch weltweit einheitlich definiert. Unter Markenpiraterie kann nach allgemein vorherrschender Auffassung die vorsätzliche Verwendung der Marke, des Namens oder der Geschäftsbezeichnung eines anderen sowie die Nachahmung von Verpackung und Präsentation von Produkten verstanden werden. Hingegen wird die Produktpiraterie begrifflich weiter gefasst. Sie schließt auch Erzeugnisse ein, die nicht gekennzeichnet sind. In der führenden Literatur wird der Komplex der Produktpiraterie mit der gezielten, massenhaften Verletzung von bestehenden Schutzrechten gleichgesetzt. Hierunter fallen beispielsweise neben den Marken auch Patente und Gebrauchsmuster. Die Markenpiraterie ist demzufolge lediglich als eine Erscheinungsform der Produktpiraterie anzusehen.[4]

Für den im internationalen Sprachgebrauch verwendeten Begriff „Counterfeiting“ findet sich ebenfalls keine klare, einheitliche Definition. So wird darunter beispielsweise in Großbritannien das gesetzwidrige Kopieren von Produkten und Markenzeichen verstanden,[5] währenddessen sich diese Bezeichnung in den USA i. d. R. ausschließlich auf die Marken bezieht. Eine ähnlich gelagerte Bedeutung lässt sich für Deutschland und die VR China ausmachen. Auch hier besteht in erster Linie ein Zusammenhang zwischen Counterfeiting und der Markenpiraterie bzw. Verletzungen des Markenrechts.[6]

2.3 Fälschung, Nachahmung, Plagiat, Raubkopie

Die geistigen Eigentumsrechte werden größtenteils von Fälschungen, Nachahmungen, Plagiaten und Raubkopien verletzt, welche von den Produktpiraten in den Wirtschaftskreislauf eingebracht werden. Diese vier Termini voneinander abzugrenzen erscheint oftmals problematisch.

So wird im allgemeinen Wortsinn unter der Fälschung ein unechter Gegenstand oder ein veränderter echter Gegenstand zur Täuschung im Rechtsverkehr verstanden. Die Nachahmung oder auch Imitation zielt hingegen auf das möglichst genaue Kopieren einer Sache ab.[7] Als Unterscheidungsmerkmal kann somit das Maß an krimineller Energie angesehen werden. Die Fälschung weist hierbei ein deutlich höheres Potenzial auf, da sie neben dem Design und den Produkteigenschaften auch die Markenrechte des Rechtsinhabers verletzt.[8]

Die Nachahmung ist begrifflich sehr eng mit dem Plagiat verknüpft. Dabei ist unter letzterem das Imitat von geschmacksmuster- und urheberrechtlichen Produkten zu verstehen,[9] wodurch es auch als Unterform der Nachahmung bezeichnet werden kann.

Der wirtschaftliche Schaden durch Plagiate ist gegenüber dem, welcher durch die sogenannten Raubkopien entsteht, vergleichsweise gering. Vor allem die Softwareindustrie verzeichnet enorme Verluste durch diese Art der Piraterieware.[10] Dabei ist unter dem Terminus der Raubkopie eine urheberrechtlich unzulässige Vervielfältigung von Software, Musik und Filmen zu verstehen.[11]

2.4 Parallelimport, Factory Overrun

Neben der Marken- und Produktpiraterie ist der Parallelimport eine weitere Form der Verletzung gewerblicher Schutzrechte. Hierbei handelt es sich um Manipulationen oder Abweichungen von Vertriebswegen. Es werden demnach keine Produkte nachgeahmt oder gefälscht, sondern Originale unter Missachtung vertraglicher bzw. gesetzlicher Bestimmungen auf bestimmte Märkte exportiert oder reimportiert. Je nach Kaufkraft bzw. Entwicklung der Märkte werden die Produkte zu den entsprechenden Preisen angeboten. Werden diese Waren dann in wirtschaftlich stärkere Staaten exportiert oder reimportiert, entstehen für die Akteure beträchtliche Profite bzw. für die Rechtsinhaber Verluste.[12]

Eine weitere Rechtsschutzverletzung mittels Originalprodukten stellt der sogenannte Factory Overrun dar. Hierbei werden die Erzeugnisse vom produzierenden Partner des Rechtsinhabers, z. B. dem Hersteller oder dem Lizenznehmer, über die vertraglich festgelegte Menge hinaus gefertigt. Die Mehrproduktion wird letztendlich ohne Wissen und Genehmigung des Berechtigten auf eigene Rechnung vertrieben.[13]

3 Produkt- und Markenpiraterie

3.1 Ursachen

In den letzten 20 Jahren ist eine deutliche qualitative wie quantitative Zunahme der Produkt- und Markenpiraterie zu verzeichnen. Vor allem die Globalisierung der Wirtschaft, das Wachstum des internationalen Handels, die Entwicklung der modernen Kommunikationsmittel und der Zerfall der politischen Systeme Osteuropas sind dafür verantwortlich. Heutzutage werden die verschiedensten Erscheinungsformen der Produkt- und Markenpiraterie größtenteils von der organisierten Kriminalität beherrscht.[14]

Die Märkte für die Herstellung und Verwendung von Plagiaten sind ausgesprochen lukrativ, da sie ein enormes Potenzial der Profiterzielung besitzen. Die Fertigung der Duplikate wird immer billiger, wodurch sich die Gewinnspannen zunehmend vergrößern. Dabei können die Produktfälscher auf einen ganz entscheidenden Vorteil gegenüber den Geschädigten zurückgreifen: das fehlende unternehmerische Risiko bei der Einführung und der weiteren Positionierung der Produkte am Markt. Die betroffenen Unternehmen hingegen, welche ihre Wettbewerbsvorteile u. a. durch die Produktnamen oder durch ein bestimmtes Design erzielen, mussten diese erst durch sehr hohen wirtschaftlichen Aufwand hart erkämpfen. Nicht selten sind diese teuer erkauften Erfolgspositionen von elementarer Bedeutung für ihre weitere Existenz. Von der Zielformulierung über die Unternehmens- und Umweltanalyse bis hin zu einer ausgefeilten Produktpolitik müssen sämtliche Komponenten optimal aufeinander abgestimmt sein, um den eventuellen Erfolg eines Produktes überhaupt erst möglich zu machen.

Die Produktfälscher können dagegen Einsparungen durch wegfallende Kosten für Forschung, Entwicklung und Marketing verbuchen. Sie müssen keinerlei Sicherheitsstandards beachten und es entsteht für sie nur ein sehr niedriger Aufwand für Lohnzahlungen und Unterhaltungskosten der Betriebsstätten. Dementgegen werden die Waren dann zu hohen Preisen - oft vergleichbar mit dem der Originalprodukte - verkauft. Ferner ist das Risiko der Rechtsverfolgung als sehr gering einzuschätzen. Die Gründe hierfür sind vor allem darin zu suchen, dass die Rechtsinhaber ihre Möglichkeiten in diesem Bereich nicht ausschöpfen. Oftmals ist es ihnen nicht annähernd bewusst, in welchem Maße ihre Produkte gefälscht werden, oder noch frappierender, dass sie überhaupt betroffen sind. Desweiteren kommt es vor, dass die Rechtsinhaber einen unerwünschten Know-how-Transfer sogar noch begünstigen, indem sie sich z. B. aus Kostengründen auf Joint Ventures mit Partnern aus Billiglohnländern einlassen.[15]

Im Endeffekt verlaufen die Absatzmechanismen bei den Fälschungen jedoch genauso ab wie bei allen anderen Produkten auch. Im Kampf um die Käufergunst müssen sich die Anbieter von Plagiaten für eine bestimmte Preisstrategie entscheiden. Neben der bereits angesprochenen Höchstpreisstrategie, bei der die Erzeugnisse zu Originalpreisen angeboten werden, kommt die Niedrigstpreisstrategie in Betracht. Damit bei letzterer die Rechnung aufgeht, wird ein hohes Maß an fehlendem Unrechtsbewusstsein beim Verbraucher vorausgesetzt. Die große Diskrepanz zwischen Angebots- und allgemein bekanntem Preis hebt die Tarnung der Plagiate auf, so dass diese Taktik nur mit der wissentlichen Unterstützung durch den Käufer funktionieren kann. Dies zeigt deutlich auf, dass auf ethische Belange, wie etwa dem Schutz der eigenen Wirtschaft und damit die Beschäftigungsmöglichkeiten der nachkommenden Generation, annähernd keine Rücksicht genommen wird. Die vorsätzliche Unterstützung des offensichtlichen Rechtsbruchs ist einer der elementarsten Grundsteine für die wachsenden Erfolge der Produktpiraten. Deren kriminelles Handeln kann somit nur durch diesen sogenannten ethischen Verfall am Leben gehalten werden.

Ein weiterer Baustein, welcher den Fälschern in die Karten spielt und ihnen steigende Absatzzahlen beschert, ist die flächendeckende Nutzung des Internets. Kaum ein Haushalt ist heutzutage ohne dieses Medium ausgestattet. Vor allem die Online-Auktionshäuser - wie beispielsweise „ebay“ - erleichtern dabei die Anbahnung von Geschäften. Die Händler der Piraterieware können dort u. a. durch die sogenannten Dreiecksgeschäfte weitestgehend anonym bleiben und minimieren so das Risiko, für den Vertrieb der gefälschten Artikel belangt zu werden.[16]

3.2 Produktbereiche

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass kein Wirtschaftszweig von der Produktpiraterie verschont bleibt. Dabei sind sämtliche Warenbereiche und Marken betroffen.[17] Das Interesse der Fälscher gilt vor allem den Märkten, die über ein besonders großes Volumen verfügen, um eine Vielzahl an potenziellen Kunden anzusprechen. Ferner sollten die entsprechenden Artikel gut geeignet sein für das Anfertigen von Duplikaten. Dadurch werden Produkte bevorzugt, die eine geringe Komplexität bei günstigen Herstellungskosten aufweisen. Letztendlich ist ebenso der Ertrag je Produktionseinheit des rechtsverletzenden Artikels von entscheidender Bedeutung.[18] Wie in jedem legitimen Wirtschaftsunternehmen, steht auch hier der maximale Profit als oberstes Kriterium über allem.

In Deutschland sind von Schutzrechtsverletzungen am häufigsten die Hersteller von Bekleidung, Uhren sowie Schmuck und Accessoires betroffen.[19] Gemäß der Jahresstatistik der ZGR (Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz) für 2008 ist gefälschte Freizeitbekleidung mit 18,39 % die Warenkategorie, welche hierzulande am häufigsten durch die Zollbehörden aufgegriffen wurde. Ihr folgt die Sportbekleidung mit 15,16 % vor Uhren und Schmuck mit 14,47 %.

Im Vergleich dazu bietet sich auf europäischer Ebene bei der Produktverteilung ein ähnliches Bild. Für das Jahr 2008 wurden an der EU-Außengrenze vom Zoll 49.381 Warensendungen sichergestellt, die auf Schutzrechtsverletzungen zurückzuführen sind.[20] Anhand nachfolgender Grafik ist dabei klar zu erkennen, dass Textilien und Accessoires mit ca. 27.000 Fällen allein über die Hälfte der Aufgriffe ausmachten. Die weitere Rangfolge wird von Schmuck und Elektroartikeln bestimmt. Unmittelbar dahinter ordnen sich bereits die Arzneimittel ein, deren Sicherstellungen stark zugenommen haben. Dieser Umstand ist als sehr besorgniserregend zu werten, da hier ein bedeutendes Gefahrenpotenzial gegeben ist.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Aufgriffsfälle in den einzelnen Produktbereichen (EU 2008);

Quelle: Homepage der Europäischen Kommission.[21]

3.3 Herkunftsländer

Die umfangreichen Mengen an rechtsschutzverletzenden Waren, welche Jahr für Jahr von den Zollbehörden auf der ganzen Welt beschlagnahmt werden, weisen auf ein gewaltiges Fertigungsvolumen der Fälscherindustrie hin. Aufgrund der verhältnismäßig großen Kaufkraft seiner Bürger ist im Besonderen die EU von den negativen Auswirkungen der Produkt- und Markenpiraterie betroffen, weshalb sich die nachfolgenden Ausführungen auf dieses Gebiet konzentrieren werden.

Es ist nahezu unmöglich, die tagtäglich in die EU einströmenden Piraterieartikel genau zu beziffern. Einziger Anhaltspunkt für statistische Erhebungen sind die Aufgriffszahlen der Zollbehörden. Jene Kontrollorgane sind jedoch aufgrund des eklatanten Missverhältnisses zwischen Personalkapazität und Warenaufkommen dazu gezwungen, nur einen verschwindend geringen Teil der in die EU einströmenden Produkte überprüfen zu können. Demzufolge übertrifft die tatsächliche Anzahl schutzrechtsverletzender Importartikel die Summe der Feststellungen um ein Vielfaches. Entsprechend ungenau sind die Statistiken, Schätzungen und Hochrechnungen, die auf diesem unbefriedigenden Aspekt beruhen. Mittels der EU-Einfuhrstatistiken lässt sich jedoch anhand der Feststellungsquote deutlich erkennen über welche enormen Ausmaße die Produktionsstätten und Vertriebsnetze der Fälscher verfügen müssen. Desweiteren wird deutlich, dass der überwiegende Teil der sichergestellten schutzrechtsverletzenden Waren lediglich aus einer überschaubaren Anzahl von Ländern geliefert wurde, woraus sich für die betreffenden Regionen eine Spezialisierung auf dem Gebiet der Fertigung und des Exports von gefälschten Gütern schlussfolgern lässt.

Die nachfolgende Grafik bezieht sich auf die Herkunftsländer von Falsifikaten, welche im Jahr 2009 von den Zollbehörden der EU festgestellt wurden. Die betreffenden Staaten sind dabei im Verhältnis ihrer jeweiligen Anteile zum Gesamtvolumen dargestellt. Demnach stammen allein 64,4 % aller sichergestellten Erzeugnisse aus China, wodurch der Volksrepublik diesbezüglich die herausragende Rolle zugeschrieben werden muss. Jene Ausnahmestellung erlangte die chinesische Nation durch eine rasante Entwicklung im letzten Jahrzehnt. Dabei bezifferte sich im Jahr 2000 der Anteil beschlagnahmter Artikel aus der Volksrepublik noch auf 8 %, währenddessen fünf Jahre später bereits ein Anstieg auf 38 % zu verzeichnen war. Mittlerweile stellt China den größten Hersteller rechtsschutzverletzender Ware weltweit dar.[22] Insbesondere die Regionen im Süden und Osten des Landes gelten als die Hochburgen der Produktpiraterie.

Dem Reich der Mitte folgen mit relativ großem Abstand die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) mit 14,6 %, wobei es erstaunlich ist, dass der vergleichsweise wenig besiedelte, reiche Staat in jener Statistik eine vordere Position einnimmt. Dieser Umstand ist darauf zurückzuführen, dass die VAE zu den beliebtesten Anlaufpunkten der chinesischen Frachter und Transportflieger gehört. Die Waren werden dort zum großen Teil auf arabische Schiffe und Flugzeuge verladen und mit geänderten, fingierten Versenderdaten versehen, welche zumeist Dubai, die größte Stadt der VAE, als Herkunftsort ausweisen. In den Paketen befinden sich für gewöhnlich die Rechnungen der chinesischen Hersteller oder Vertriebsgesellschaften, so dass bei den Zollkontrollen i. d. R. diese Vertuschungsaktionen aufgedeckt werden. Jene Vorgehensweise dient dem Zweck, den Lieferweg zwischen Produktionsstätte und Vertriebsstelle zu verschleiern und die Herkunft aus einem Land vorzutäuschen, welches nicht im Verdacht steht, Fälschungen zu produzieren.[23] Inwiefern die Praktik mittlerweile noch ihren Zweck erfüllt, sei dahingestellt. Sie zeigt jedoch, dass der Ursprung eines Artikels nicht immer eindeutig zu ermitteln ist und die statistischen Erhebungen gerade in jenem Punkt nur eine bedingte Aussagekraft besitzen.

Ferner können genau genommen auch die 1,4 % Hongkongs der Volksrepublik zugerechnet werden, da die ehemalige britische Kronkolonie seit dem 01.07.1997 wieder der Hoheit des größten Staates Asiens unterstellt wurde. Seitdem besitzt diese Metropolregion den Status einer Sonderverwaltungszone, welcher aufgrund des sogenannten „Basic Law“ für mindestens 50 Jahre festgeschrieben ist und dem Territorium einen hohen Grad an Autonomie, eingebettet in einem kapitalistischen System, zugesteht. So verfügt Hongkong auch weiterhin u. a. über eigene Gesetze, eine eigene Währung und eigene Zölle.[24] Diese Sonderrolle ist dafür verantwortlich, dass Hongkong oftmals separat und somit losgelöst von China Erwähnung findet, obwohl es ein Bestandteil der Volksrepublik ist.

Das nachstehend abgebildete Diagramm der Europäischen Kommission belegt, dass der Inselstaat Taiwan, welcher sich vor der Südostküste Chinas befindet, ebenfalls eine nicht unbedeutende Rolle als Herkunftsland von gefälschten Produkten innehat. Aus jenem verhältnismäßig kleinen Land stammen 1,9 % des Gesamtaufkommens der im Jahr 2009 von den EU-Kontrollbehörden beschlagnahmten Pirateriewaren. Taiwan stellt jedoch keinen unabhängigen, souveränen Staat dar. Einerseits wird die Insel vom Reich der Mitte beansprucht, andererseits sieht sich das taiwanesische Politsystem als zweiten chinesischen Staat an, der 1945 in die Chinesische Republik integriert wurde und unabhängig von der 1949 gegründeten sozialistischen Volksrepublik existiert. Der rechtliche Status Taiwans ist bis zum heutigen Tag nicht abschließend geregelt.[25] Insofern lässt sich konstatieren, dass deutlich mehr als die bezifferten 64,4 % aller von den europäischen Zollbehörden beschlagnahmten Pirateriewaren eine Verbindung zu China aufweisen, wodurch die herausragende Stellung des größten asiatischen Staates noch untermauert wird. Die übrigen dargestellten Herkunftsstaaten Ägypten, Zypern, Indien und Türkei vertreten zusammen 12 % des Gesamtvolumens, wobei zu vermuten ist, dass Zypern eine vergleichbare Funktion für die Türkei besitzt wie die VAE für China.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Herkunftsländer beschlagnahmter Artikel (EU 2009);

Quelle: Homepage der Europäischen Kommission.[26]

Die Aufgriffsdaten der deutschen Zollbehörden unterscheiden sich in ihrer prozentualen Aufteilung nach Herkunftsländern deutlich von denen der EU. Anhand der im Folgenden dargestellten Tabelle lässt sich erkennen, dass die Volksrepublik auch hier die dominierende Rolle einnimmt. Ihr Anteil für das Jahr 2009 liegt jedoch mit 28,76 % unter der Hälfte des EU-Wertes. Ferner ist es bemerkenswert, dass die relativen Aufgriffszahlen gegenüber 2005 abgenommen haben. Im Gegensatz dazu stieg die Rate der Feststellungen für Waren aus Hongkong von 2008 zu 2009 um fast das Doppelte an, während sie, gemessen an der Quote der EU, ein Vielfaches dieser beträgt. Taiwan ist abweichend zur europäischen Statistik nicht vertreten, wohingegen die USA wiederum nur in der deutschen Erhebung Erwähnung findet. Ihr Anteil nimmt zwar tendenziell ab, doch weist jener für 2009 noch immer einen zweistelligen Prozentwert aus.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Herkunftsländer beschlagnahmter Artikel (BRD 2005 – 2009);

Quelle: Homepage der Deutschen Zollverwaltung.[27]

Eine allumfassende Erklärung für die Diskrepanzen zwischen der europäischen und der deutschen Statistik wird durch die einschlägige Fachliteratur nicht geliefert. Es ist jedoch sicher davon auszugehen, dass in den Mitgliedsstaaten keine einheitliche Erfassung der Erhebungsdaten vorgenommen wird, welches eine bedeutende Ursache darstellen dürfte. Sind beispielsweise die Eingabemasken und die vorgegebenen Kategorien in den Statistikprogrammen der jeweiligen Länder nicht untereinander abgestimmt, ist es sehr wahrscheinlich, dass deutliche Diskrepanzen in den einzelnen Werten entstehen. Die in einigen Mitgliedsländern nicht vorgenommene Trennung zwischen China und Hongkong könnte dabei ebenso ein ausschlaggebender Faktor sein wie die unterschiedliche Auffassung im Hinblick auf den Souveränitätsstatus Taiwans.

3.4 Auswirkungen

Die Folgen der Produktpiraterie zeigen gleichzeitig die enorme Bedeutung der geistigen Eigentumsrechte auf. Sie treten in den verschiedensten Formen zutage, wobei sich die Schädigungen auf alle Bereiche der Gesellschaft teils direkt teils mittelbar ausdehnen. Die markantesten Auswirkungen werden nachfolgend kurz vorgestellt.

3.4.1 Folgen für Industrie und Unternehmen

Gemäß den Erhebungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) aus dem Jahr 2009 wurden die Folgen der Produkt- und Markenpiraterie in umfassendem Maße ausgedrückt. Die Studie besagt, dass der Wert der gefälschten Produkte, welcher im internationalen Warenverkehr jährlich umgesetzt wird, 200 Milliarden US-Dollar entspricht. Der gesamte ökonomische Schaden liegt sogar noch um einige hundert Milliarden Dollar höher, rechnet man den Inlandshandel und den Vertrieb digitaler Produkte über das Internet hinzu.[28] Die wirtschaftlichen Einbußen kommen dabei für die Industrie und die Unternehmen auf vielfältige Weise zustande. Drei der hierfür wichtigsten Einflüsse werden im weiteren Verlauf in ihren Grundzügen skizziert. Im Einzelnen sind dies der Verlust von Umsatz und Marktanteilen, die Wertminderung der Marke sowie die Gewährleistungs- und Produkthaftungsansprüche.

Durch den Markteintritt der oftmals sehr preisgünstigen, gefälschten Produkte entsteht für die legitimen Unternehmen starke Konkurrenz. Die Falsifikate weisen für den Verbraucher i. d. R. ein attraktiveres Preis-Leistungs-Niveau auf, wodurch sie den Originalprodukten vorgezogen werden. Geschieht dies im erheblichen Maße, verliert der Hersteller große Teile seines Umsatzes und entsprechende Marktanteile. Desweiteren besitzen die Fälschungen häufig eine sehr schlechte Qualität. Gutgläubige Käufer sehen sich in ihren Erwartungen enttäuscht, wodurch der positive Ruf des Originalproduktes in Mitleidenschaft gezogen wird und somit ein zusätzlicher Schaden für den Hersteller entsteht. Neben den monetären Schäden tritt bei den Herstellern der Originalprodukte zugleich eine Entwertung bzw. Verwässerung der Marke auf. Viele Kunden kaufen sich luxuriöse Markenartikel, um sich dadurch mit einer gewissen Exklusivität auszustatten bzw. diese zur Schau zu stellen. Ist jedoch allgemein hin bekannt, dass sich in nicht unerheblichem Umfang identisch aussehende Falsifikate auf dem Markt befinden, so wird jenes Ziel verfehlt. Die Marke verzeichnet einen Imageverlust und verliert ihren exklusiven Charakter. Dies ist ein wirtschaftlich sehr bedeutender Aspekt, da gerade bei Luxusartikeln die besonders massiven Gewinnspannen größtenteils auf den Markeneffekt zurückzuführen sind.[29]

Die sich im Umlauf befindlichen Fälschungen stellen für die Originalhersteller zudem noch eine weitere finanzielle Belastung dar. Treten nämlich an den unbewusst erworbenen Fälschungen Defekte auf oder nimmt gar der Verbraucher durch das Benutzen des Produktes einen gesundheitlichen Schaden, wird er i. d. R. seine Gewährleistungs- und Produkthaftungsansprüche geltend machen. In diesen Fällen obliegt dem Hersteller die Beweispflicht. Die Beschaffung von entlastenden Argumenten wird dabei beträchtlich erschwert, wenn Verbrauchsgüter betroffen sind und die streitgegenständliche Ware nicht mehr vorweisbar ist. Insbesondere durch die Anwendung von gefälschten Medikamenten bzw. Arzneimitteln können mitunter große Schadenssummen entstehen. Aufgrund der Nachweispflicht befindet sich der Hersteller in einer vergleichsweise schwachen Position, weshalb er oftmals für die fehlerbehafteten Produkte zur Verantwortung gezogen wird.[30]

3.4.2 Folgen für die Endverbraucher

Die Produktfälscher befinden sich im Wirtschaftswettbewerb in einer komfortablen Ausgangssituation. Sie haben in ihrer Absicht maximalen Profit zu erwirtschaften, keine negativen Konsequenzen zu erwarten, sollten die Erzeugnisse nicht den Anforderungen der Verbraucher entsprechen. Diese Einstellung wird für den Endabnehmer besonders eklatant bzw. gefährlich, wenn es sich dabei um Produkte handelt, durch deren Anwendung negative gesundheitliche Auswirkungen entstehen können. Hierzu gehören u. a. die Branchen Automobilbau, Elektroteile, Nahrungsmittel, Chemikalien, Haushaltsgeräte und Arzneimittel. Gefälschte Medikamente nehmen in dieser Aufzählung eine übergeordnete Rolle ein. Falsche Dosierungen und Zusammensetzungen von Wirkstoffen verwehren die notwendige Versorgung für hilfebedürftige Menschen. Die gesundheitlichen Beschwerden bleiben unbehandelt und können sich soweit verschlimmern, dass sie in extremen Fällen den Tod zur Folge haben.[31] In der VR China sterben aufgrund dieser Ursache jährlich zwischen 150.000 und 200.000 Menschen.[32]

Den Konsumenten drohen aus dem Erwerb von Plagiaten nicht nur negative Konsequenzen für die Gesundheit, sondern auch erhebliche ökonomische Nachteile unterschiedlichster Ausprägung. Durch den Kauf von gefälschten Artikeln erwerben sie qualitativ minderwertigere Ware oftmals zum ähnlichen Preis der Originalprodukte. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis gestaltet sich deshalb im Nachhinein für den Verbraucher i. d. R. nachteilig.[33] So können z. B. Textilien schon nach der ersten Wäsche zerschleißen sowie elektronische Artikel und Uhren schnell funktionsuntüchtig werden.[34] Desweiteren sind diese Konsumenten dem sogenannten Sanktionsrisiko ausgesetzt. Sie laufen Gefahr, dass die Fälschungen durch die Zollbehörden beschlagnahmt und vernichtet werden, welches zuzüglich zur Auferlegung von Bußgeldern führen kann.[35] Oftmals haben die Verbraucher ihre Zahlungen für z. B. über das Internet bestellte Artikel schon im Vorhinein getätigt. Die Erstattung des Kaufpreises ist für gewöhnlich nicht realisierbar, da der Konsument gegen die Anbieter keinerlei Gewährleistungs-, Garantie- oder Produkthaftungsansprüche erfolgreich durchsetzen kann.[36]

3.4.3 Folgen für die Volkswirtschaft

Die Auswirkungen der Produktpiraterie auf die betroffenen Volkswirtschaften sind für diese mit großen finanziellen Verlusten verbunden. So entsteht allein in den G20-Staaten jährlich ein geschätzter Schaden von über 100 Milliarden Euro. Dabei verursachen ausbleibende Steuereinahmen und höhere Sozialausgaben eine Mehrbelastung von ca. 62 Milliarden Euro. Für die Bekämpfung der Produktpiraterie müssen weitere 20 Milliarden Euro aufgewendet werden. Zusätzliche Kosten in Höhe von 14,5 Milliarden Euro sind auf Todesfälle zurückzuführen, welche aus dem Umgang mit Fälschungen resultieren. Eine weitere Folge zunehmender Produktpiraterie ist der Rückgang ausländischer Direktinvestitionen. Dies könnte für die G20-Staaten einen zusätzlichen Steuerverlust von jährlich mehr als 5 Milliarden Euro bedeuten.[37] Letztendlich wird auch die Umwelt von den Einflüssen vermehrt auftretender Falsifikate stark belastet. Dieser Umstand basiert einerseits auf der Vernichtung der beschlagnahmten Waren und andererseits auf der Benutzung nicht normgerechter, nachgeahmter Erzeugnisse vornehmlich aus der Chemie- und Düngemittelbranche. Allein in Deutschland wurde für 2009 als Folge der Produktpiraterie ein Gesamtschaden des Gemeinwesens von ca. 50 Milliarden Euro veranschlagt.[38]

[...]


[1] Vgl. DBP 2010, S. 1 f.

[2] Vgl. Rothe 2009, S. 2.

[3] Vgl. Götting 2007, S. 1 ff.

[4] Vgl. Burkart 2008, S. 19 f.

[5] Vgl. Ensthaler 2003, S. 171.

[6] Vgl. Meister 1990, S. 22.

[7] Vgl. Thaler 2009, S. 10.

[8] Vgl. Fuchs 2006, S. 28 f.

[9] Vgl. von Welser 2007, S. 24.

[10] Vgl. Kehrer 2006, S. 187.

[11] Vgl. von Welser 2007, S. 24.

[12] Vgl. Fuchs 2006, S. 30.

[13] Vgl. Fuchs 2006, S. 28.

[14] Vgl. Burkart 2008, S. 17.

[15] Vgl. von Welser 2007, S. 22.

[16] Unbelegte Aussagen basieren auf dem beruflichen Erfahrungsumfeld des Autors.

[17] Vgl. ICC 2010, siehe unter „Betroffene Wirtschaftsfaktoren“.

[18] Vgl. o. V. 2008, S. 34.

[19] Vgl. DPMA 2008, S. 68.

[20] Vgl. EC 2009, S. 8.

[21] Vgl. EC 2009, S. 9.

[22] Vgl. von Welser 2007, S. 35.

[23] Vgl. Fuchs 2006, S. 33.

[24] Vgl. Schubert 2008-A, S. 179 ff.

[25] Vgl. Schubert 2008-B, S. 419 ff.

[26] Vgl. EC 2010, S. 13.

[27] Vgl. BMF 2010, S. 13.

[28] Vgl. Frontier 2009, S. 1, siehe unter „Building on the work of the OECD“.

[29] Vgl. von Welser 2007, S. 48.

[30] Vgl. von Welser 2007, S. 49.

[31] Vgl. o. V. 2008, S. 117 f.

[32] Vgl. Fuchs 2006, S. 51.

[33] Vgl. Thaler 2009, S. 50 f.

[34] Vgl. Wölfel 2003, S. 41.

[35] Vgl. Thaler 2009, S. 51.

[36] Vgl. Fuchs 2006, S. 52.

[37] Vgl. Frontier 2009, S. 3.

[38] Vgl. ICC 2009, siehe 4. Absatz.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2010
ISBN (eBook)
9783842823679
DOI
10.3239/9783842823679
Dateigröße
785 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
AKAD-Fachhochschule Leipzig – Betriebswirtschaft
Erscheinungsdatum
2011 (Dezember)
Note
1,3
Schlagworte
china eigentumsrecht produktpiraterie fälscherindustrie rechtsgrundlage
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Titel: Handlungsmöglichkeiten und Grenzen bei der Sicherung und Durchsetzbarkeit geistiger Eigentumsrechte am Beispiel der VR China
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