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Aktuelle Entwicklungen in der Segmentberichterstattung nach IFRS und deren Bedeutung für die Finanzanalyse

©2007 Diplomarbeit 103 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
1.1, Problemstellung:
Mit der IAS-Verordnung, die am 27.05.2002 vom Europäischen Parlament und am 06.06.2002 vom EU-Ministerrat verabschiedet wurde , sind kapitalmarktorientierte Unternehmen (sowohl Konzern- als auch Einzelunternehmen) verpflichtet, einen Jahresabschluss für Geschäftsjahre, die nach dem 01.01.2005 beginnen, nach den International Accounting Standards bzw. den International Financial Reporting Standards (IAS/IFRS) aufzustellen, wobei gemäß IAS 1.11 ‘IFRS’ den Oberbegriff darstellt.
Die IAS-Verordnung ließ es den Mitgliedstaaten frei, die IFRS ausnahmslos auf alle kapitalmarktorientierten Unternehmen anzuwenden und nicht kapitalmarktorientierten Konzernen und Einzelunternehmen Wahlrechte bei der Anwendung der IFRS einzuräumen. Dieser Gestaltungsspielraum wurde in Deutschland durch das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) vom 04.12.2004 geregelt. Demnach wurde der Anwendungsbereich der IFRS auf Mutterunternehmen ausgeweitet, die die Zulassung als Wertpapieremittent zu einem organisierten Markt lediglich beantragt haben (§ 315a Abs. 2 HGB). Nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen wurde ein Wahlrecht zur befreienden Aufstellung eines IFRS-Konzernabschlusses eingeräumt (§ 315a Abs. 3 HGB), welches auch für Personengesellschaften und Einzelkaufleute gilt, sofern diese als Mutterunternehmen konzernrechnungslegungspflichtig sind . Damit besteht für nichtkapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften und für nichtkapitalmarktorientierte Personengesellschaften und Einzelunternehmen (§ 290 ff. HGB i. V. m. § 264a HGB bzw. § 11 PublG), die einen Konzernabschluss aufstellen müssen, ein Wahlrecht für die Anwendung der IFRS. Der Einzelabschluss ist weiterhin nach HGB aufzustellen, wobei allein für Offenlegungszwecke (Informationsfunktion) ein Einzelabschluss auch als IFRS-Abschluss anstatt des HGB-Abschlusses veröffentlicht werden kann (§ 325 Abs. 2a HGB). Dasselbe gilt für bestimmte Branchen, z. B. Kreditinstitute (§ 340i HGB) und Versicherungsunternehmen (§ 341i HGB), welche unabhängig von ihrer Größe und Rechtsform konzerrechnungslegungspflichtig nach § 290 ff. HGB sind. Für Konzernunternehmen, die ihren Abschluss zulässigerweise weiterhin nach den Vorschriften des HGB aufstellten, ist es zu einer Angleichung im Instrumentarium der Rechnungslegung gekommen. So hielten in § 297 Abs. 1 HGB mit der Kapitalflussrechnung, dem Eigenkapitalspiegel als zwingende Bestandteile des Konzernabschlusses durch das BilReG Einzug in […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Anhangverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einführung
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung

2 Die Segmentberichterstattung im internationalen Kontext 5
2.1 Definition und Zielsetzung der Segmentberichterstattung
2.2 Theoretische Konzepte der Segmentabgrenzung
2.3 Die Segmentberichterstattung nach IAS 14
2.3.1 Anwendungsbereich
2.3.2 Segmentdefinition und -abgrenzung
2.3.2.1 Segmentdefinitionen
2.3.2.2 Segmentabgrenzung nach IAS 14
2.3.2.3 Berichtspflichtige Segmente
2.3.3 Segmentinformationen
2.3.3.1 Primäres Berichtsformat
2.3.3.2 Sekundäres Berichtsformat
2.4 IFRS 8: Neue Konzeption in der Segmentberichterstattung
2.4.1 Die Entwicklung des IFRS 8
2.4.1.1 Hintergrund zur Entwicklung des ED 8
2.4.1.2 Übernahme des IFRS 8 in europäisches Recht
2.4.2 Anwendungsbereich
2.4.3 Segmentabgrenzung
2.4.4 Segmentdaten
2.4.5 Unterschiede des IFRS 8 zu ED 8
2.4.6 Reaktionen auf den ED 8
2.4.7 Konvergenz und Differenzen zu SFAS 131
2.5 Vergleich zwischen IAS 14 und IFRS 8 47

3 Die finanzielle Segmentanalyse 51
3.1 Einordnung und Bedeutung der Segmentanalyse
3.2 Komponenten der Segmentanalyse
3.2.1 Finanzielle Segmentanalyse
3.2.2 Strategische Segmentanalyse
3.2.3 Funktionen der Segmentanalyse
3.3 Elemente der finanziellen Segmentanalyse
3.3.1 Die finanzwirtschaftliche Segmentanalyse
3.3.1.1 Investitionsanalyse
3.3.1.2 Finanzierungsanalyse
3.3.1.3 Liquiditätsanalyse
3.3.2 Die erfolgswirtschaftliche Segmentanalyse
3.3.2.1 Ergebnisanalyse
3.3.2.2 Rentabilitätsanalyse
3.3.2.3 Wertsteigerungsanalyse

4 Fazit und Ausblick 76
4.1 Wesentliche Änderungen durch IFRS 8
4.2 Die Segmentberichterstattung als Informationsinstrument unter Einfluss des IFRS

Anhang 1: Invitation to comment

Anhang 2: Segmentberichterstattung der DaimlerChrysler AG 2006 81 nach IAS

Anhang 3: Segmentberichterstattung der Daimler AG nach IFRS 8 87 (3. Quartal 2007)

Literaturverzeichnis

Anhangverzeichnis

Anhang 1 Invitation to comment

Anhang 2 Segmentberichterstattung der DaimlerChrysler AG 2006 nach IAS 14

Anhang 3 Segmentberichterstattung der Daimler AG nach IFRS 8 (3. Quartal 2007)

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1 Der risk and reward approach und der management approach im 10 Vergleich

Tabelle 2 Übersicht über die Kriterien zur Bildung von Segmenten nach 13 IAS

Tabelle 3 Segmente der Bayer AG zum 31.12.2006

Tabelle 4 Segmentinformationen nach IAS 14

Tabelle 5 Segmentangaben nach IAS 14 und IFRS 8 im Vergleich

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 Zusammenhang zwischen Segmentumsatzrentabilität und Umschlagshäufigkeit des Segmentvermögens

Abbildung 2 Kennzahlensystem der wertorientierten Rentabilitätsanalyse

Abbildung 3 Analyse der Wertgenerierung und Cashgenerierung von Segmenten

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einführung

1.1 Problemstellung

Mit der IAS-Verordnung, die am 27.05.2002 vom Europäischen Parlament und am 06.06.2002 vom EU-Ministerrat verabschiedet wurde[1], sind kapitalmarktorientierte Unternehmen (sowohl Konzern- als auch Einzelunternehmen) verpflichtet, einen Jahresabschluss für Geschäftsjahre, die nach dem 01.01.2005 beginnen, nach den International Accounting Standards bzw. den International Financial Reporting Standards (IAS/IFRS) aufzustellen, wobei gemäß IAS 1.11 „IFRS“ den Oberbegriff darstellt.

Die IAS-Verordnung ließ es den Mitgliedstaaten frei, die IFRS ausnahmslos auf alle kapitalmarktorientierten Unternehmen anzuwenden und nicht kapitalmarktorientierten Konzernen und Einzelunternehmen Wahlrechte[2] bei der Anwendung der IFRS einzuräumen. Dieser Gestaltungsspielraum wurde in Deutschland durch das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) vom 04.12.2004 geregelt. Demnach wurde der Anwendungsbereich der IFRS auf Mutterunternehmen ausgeweitet, die die Zulassung als Wertpapieremittent zu einem organisierten Markt lediglich beantragt haben (§ 315a Abs. 2 HGB). Nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen wurde ein Wahlrecht zur befreienden Aufstellung eines IFRS-Konzernabschlusses eingeräumt (§ 315a Abs. 3 HGB), welches auch für Personengesellschaften und Einzelkaufleute gilt, sofern diese als Mutterunternehmen konzernrechnungslegungspflichtig sind[3]. Damit besteht für nichtkapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften und für nichtkapitalmarktorientierte Personengesellschaften und Einzelunternehmen (§ 290 ff. HGB i. V. m. § 264a HGB bzw. § 11 PublG), die einen Konzernabschluss aufstellen müssen, ein Wahlrecht für die Anwendung der IFRS. Der Einzelabschluss ist weiterhin nach HGB aufzustellen, wobei allein für Offenlegungszwecke (Informationsfunktion) ein Einzelabschluss auch als IFRS-Abschluss anstatt des HGB-Abschlusses veröffentlicht werden kann (§ 325 Abs. 2a HGB)[4]. Dasselbe gilt für bestimmte Branchen, z. B. Kreditinstitute (§ 340i HGB) und Versicherungsunternehmen (§ 341i HGB), welche unabhängig von ihrer Größe und Rechtsform konzerrechnungslegungspflichtig nach § 290 ff. HGB sind. Für Konzernunternehmen, die ihren Abschluss zulässigerweise weiterhin nach den Vorschriften des HGB aufstellten, ist es zu einer Angleichung im Ins­trumentarium der Rechnungslegung gekommen. So hielten in § 297 Abs. 1 HGB mit der Kapitalflussrechnung, dem Eigenkapitalspiegel als zwingende Bestandteile des Konzernabschlusses durch das BilReG Einzug in die handelsrechtliche Konzernrechnungslegung. Die Segmentberichterstattung ist gemäß § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB kein verpflichtender Bestandteil des Konzernabschlusses mehr[5]. Kapitalmarktorientierte Unternehmen, die über § 315a HGB zur Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS verpflichtet sind, müssen jedoch eine Segmentberichterstattung veröffentlichen.

Die Segmentberichterstattung ist ein Rechnungslegungsinstrument, das mit dem IAS 14 Reporting Financial Information by Segment vom International Accounting Standards Board (IASB) schon 1981 aus der US-amerikanischen Rechnungslegung[6] als Bestandteil eines IAS/IFRS-Jahresabschlusses von kapitalmarktorientierten Unternehmen (Emittenten von Wertpapieren) übernommen wurde und für Geschäftsjahre, die ab dem 01.01.1983 begannen, anzuwenden war. Die letzte Fassung des IAS 14 – IAS 14 Segment reporting – stammte von 1997 und war für Geschäftsjahre anzuwenden, die ab dem 01.07.1998 begannen.[7] Durch die angestrebte Konvergenz der IFRS mit den United States - Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP)[8] erfährt die Segmentberichterstattung in jüngster Zeit weitreichende Änderungen hinsichtlich ihrer Konzeption und Aussagekraft für Abschlussadressaten. Als ein Ergebnis dieser Konvergenzbemühungen im Bereich der Segmentberichterstattung veröffentlichte das IASB am 30.11.2006 den fertigen IFRS 8 Operating Segments, der den bisherigen IAS 14 Segment reporting ersetzt und spätestens ab dem 01.01.2009 anzuwenden ist (IFRS 8.35)[9].

Welche konzeptionellen Unterschiede zu IAS 14 bestehen und inwieweit eine Angleichung an die entsprechenden Vorschriften nach US-GAAP (SFAS 131) erreicht wurde, ist Gegenstand dieser Arbeit. Zudem wird die Aussagekraft und Bedeutung der Segmentberichterstattung in der Jahresabschlussanalyse einschließlich der möglichen Auswirkungen des IFRS 8 auf die Segmentberichterstattung als Informationsinstrument untersucht.

1.2 Gang der Untersuchung

Zunächst werden die bisherigen Regelungen des IAS 14 vorgestellt, woran sich der Entwicklungsprozess des IFRS 8 und die Darstellung seiner endgültigen Form anschließen.

Die Segmentberichterstattung verfolgt den Zweck, dem Abschlussadressaten einen detaillierten Einblick in die Quellen des Erfolgs, der Erträge und Cashflows des Unternehmens zu geben. Immer dort, wo dem Fachkundigen jedoch mehr Informationen zur Verfügung gestellt werden sollen, besteht auch die Gefahr einer Informationsüberflutung. Hieraus ergibt sich die Frage nach der Segmentabgrenzung, d. h. wie muss die Definition eines Segments lauten, damit der Adressat auch die für ihn wesentlichen Informationen erhält. Wie sich später zeigen wird, werden hierzu sowohl relative wie auch absolute Grenzen festgelegt, um den Informationsgehalt auf ein optimales Maß zu bringen.

Das einzelne Segment stellt lediglich das Objekt, sozusagen die „Hülle“ dessen dar, über das der Abschlussersteller informieren möchte. In einem zweiten Schritt muss diese „Hülle“ mit Informationen gefüllt werden – den Segmentdaten. Auch hier gilt es dem Anspruch der Wesentlichkeit, der auch explizit im Rahmenkonzept des IASB, dem Framework, kodifiziert ist (Fw. 29, 30), gerecht zu werden.

Die Angabe von Segmentdaten steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Analyse der Segmentberichterstattung. Je mehr Segmentdaten offengelegt werden, desto mehr Analyseinstrumente können zum Einsatz gelangen. Umgekehrt besteht die Gefahr, dass bei unzureichender Information des Analysten, dieser sich kein deutliches Bild über die Finanz- und Ertragslage des Segments machen kann.

Die Funktionsweise der Segmentberichterstattung ist in allen Rechnungslegungsgrundsätzen (HGB, IAS/IFRS, US-GAAP) dieselbe, d. h. in einem ersten Schritt erfolgt die Segmentabgrenzung und im zweiten die Festlegung, welche Segmentdaten anzugeben sind. Die konzeptionellen Unterschiede bestehen in der Segmentabgrenzung, da hier unschiedliche Kriterien für die Bildung von Segmenten zugrunde gelegt werden können. Bezüglich der Segmentdaten gibt es Differenzen im Umfang und hinsichtlich der Bedingungen, unter welchen bestimmte Daten anzugeben sind bzw. entfallen können.

Erst nachdem diese Fragen für IAS 14 und dem neuen IFRS 8 erörtert wurden, kann man daraus Schlüsse für die Segmentanalyse ziehen. Im Rahmen dieser Arbeit soll im Wesentlichen auf die finanzielle Segmentanalyse eingegangen werden, die den einen Hauptzweig der Segmentanalyse darstellt. Der andere Hauptzweig ist die strategische Segmentanalyse. Diese hat eine marktbezogene Betrachtungsweise des jeweiligen Segments zum Gegenstand und soll an entsprechender Stelle kurz vorgestellt werden. Die finanzielle Segmentanalyse lässt sich weiter untergliedern in die finanzwirtschaftliche und die erfolgswirtschaftliche Analyse von Segmenten, wobei sich die finanzwirtschaftliche Analyse mit der Frage beschäftigt, inwieweit das eingesetzte Kapital bzw. das Vermögen in der Lage ist, Cashflows zu generieren, woraus sich Rückschlüsse auf die Innenfinanzierungskraft des Segments ziehen lassen. Wie profitabel ein Segment ist, lässt sich mit Hilfe der erfolgswirtschaftlichen Analyse beurteilen, welcher hierzu – genau wie der finanzwirtschaftlichen Analyse – eine Vielzahl von Kennzahlen zur Verfügung steht.

Abschließend wird dem Leser in einer zusammenfassenden Darstellung einen Überblick über die wichtigsten Ergebnisse ermöglicht.

2 Die Segmentberichterstattung im internationalen Kontext

2.1 Definition und Zielsetzung der Segmentberichterstattung

Die Segmentberichterstattung soll eine Information über bestimmte Einheiten eines Unternehmens ermöglichen, welche für die Anlageentscheidung eines Investors von besonderer Relevanz sein könnte. Gemäß dieser Aufgabe lässt sich die Segmentberichterstattung am ehesten im Sinne von Haller definieren, nachdem die Segmentberichterstattung eine im Rahmen der periodischen Berichterstattung stattfindende Informationsgewährung über Teilbereiche (Segmente) eines Unternehmens darstellt[10].

Als hauptsächlicher Grund für die Notwendigkeit der Segmentpublizität werden in der Literatur die zunehmende Diversifikation und internationale Verflechtungen von Märkten und damit auch von Unternehmen angegeben. Infolgedessen ist der Adressat des Jahresabschlusses aufgrund der zusammengefassten (Konzern-) Daten nicht mehr in der Lage, sich durch die herkömmlichen Rechnungslegungsinstrumente wie der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang sowie ggf. dem Lagebericht ein ausreichendes Bild von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in den verschiedenen Teilbereichen des Unternehmens zu machen. Somit kann es zu keiner oder nur zu einer eingeschränkten Einschätzung der Chancen und Risiken der einzelnen Geschäftsfelder und deren Beitrag zum Unternehmenserfolg kommen.[11] Mit der Segmentberichterstattung wurde ein Instrument entwickelt, die zusammengefassten Daten eines Konzerns quasi zu entkonsolidieren. Die Teilbereiche eines Konzerns werden für den Abschlussadressaten einsehbar und damit auch das Unternehmen als Gesamtkomplex verständlich und im Hinblick auf Chancen und Risiken – sowohl in Hinsicht auf einzelne Segmente als auch auf Ebene des Gesamtunternehmens – analysierbar gemacht.[12] Die externe Rechnungslegung kann mit diesem Instrument ihrer Informationsfunktion besser nachkommen, wobei der Informationswert der disaggregierten Rechnungslegungsdaten mit zunehmender Diversifizierung des Unternehmens steigen dürfte.[13]

Nicht nur unter dem Aspekt der Investitionsentscheidung sondern auch im Hinblick auf die Generierung bzw. Steigerung des Shareholder Value (Unternehmenswert) ist die Segmentberichterstattung von Bedeutung. Alvarez sieht sie „im Zuge der Shareholder Value-Orientierung (…) als Kernelement der wertorientierten Unternehmensberichterstattung (Value Reporting)“[14]. Durch den Einblick in die einzelnen Geschäftsbereiche wird dem Abschlussadressat auch deren Wertbeitrag ersichtlich gemacht.[15]

Gemäß IAS 14 wird die Zielsetzung der Segmentberichterstattung so verstanden, dass dem Adressaten Finanzinformationen über Segmente zur Verfügung gestellt werden sollen, die ihm einen Einblick geben in die

- Arten von produzierten und angebotenen Produkten und Dienstleistungen sowie die
- Geografischen Regionen, in denen Geschäfte getätigt werden.

Diese Informationen sollen eine unterstützende Funktion haben im Hinblick auf

- das Verständnis der bisherigen Ertragskraft des Unternehmens
- die Einschätzung der Risiken und Erträge des Unternehmens und
- der sachgerechten Beurteilung des gesamten Unternehmens.[16]

2.2 Theoretische Konzepte der Segmentabgrenzung

Soll ein Unternehmen über Segmente berichten, so stellt sich die Frage, wie diese gebildet werden sollen, d. h. nach welchen Kriterien (z. B. nach Produkten/Dienstleistungen, Regionen, Kundengruppen etc.).

In der internationalen Rechnungslegung haben sich zwei Ansätze zur Segmentabgrenzung etabliert: Der Risk and Reward Approach und der Management Approach. Nach dem risk and reward approach werden Segmente nach Chancen- und Risikogesichtspunkten von unterscheidbaren Teileinheiten des Unternehmens gebildet, d. h. die einzelnen Tätigkeiten bzw. Geschäftsbereiche werden auf ihren Beitrag zum Gesamtergebnis des Unternehmens und das mit ihnen verbundene Risiko untersucht[17]. Im Ergebnis sollen die in einem Segment zusammengefassten Unternehmensbereiche sich bezüglich ihrer Chancen- und Risikostruktur entsprechen (Segmenthomogenität), wobei sie sich von anderen Segmenten in dieser Hinsicht unterscheiden sollen (Segmentheterogenität)[18].

Der Informationsgehalt für den Abschlussadressaten liegt nach diesem Ansatz im Einblick in die Chancen und Risiken der einzelnen Unternehmenstätigkeiten, woraus sich auch Rückschlüsse auf das Chancen-Risiko-Verhältnis im Gesamtunternehmen ziehen lassen, allerdings unter der Voraussetzung, dass die interne Organisation der Unternehmensbereiche einer Segmentierung nach dem risk and reward approach entspricht[19].

An dieser Stelle wäre der erste Kritikpunkt an diesem Ansatz zur Segmentbildung zu nennen, denn wenn die Chancen und Risiken für die interne Abgrenzung von Unternehmensbereichen unbedeutend sind, besteht bei einer „künstlichen“ Abgrenzung von Teileinheiten nach der Chancen- und Risikostruktur ein hoher Ermessensspielraum für das Management und ist daher für den externen Bilanzleser nur schwer nachvollziehbar[20]. Des Weiteren wird kritisiert, dass bei einer Segmentabgrenzung nach Chancen- und Risiko-Aspekten hohe Kosten entstehen können, wenn die interne Organisationsstruktur und Steuerung diesen nicht schon entspricht. Für Zwecke der Segmentberichterstattung wird in diesem Fall eine entsprechende Festlegung von Segmenten sowie die Aufbereitung der Unternehmensdaten einschließlich der Erstellung von verlangten Überleitungsrechnungen erforderlich. Dies wiederum bringt erheblichen Aufwand im Rahmen einer Abschlussprüfung hinsichtlich der Segmentabgrenzung und der eingeflossenen Segmentdaten mit sich.[21]

Der zweite international bedeutsame Ansatz zur Segmentabgrenzung ist der management approach. Der management approach versucht nicht, die einzelnen Aktivitäten eines Unternehmens nach Chancen- und Risikengesichtspunkten in Segmenten zusammenzufassen, sondern knüpft bei der Segmentbildung ausschließlich an die internen Organisations- und Berichtsstrukturen an[22]. Ziel dieses Ansatzes ist eine weitgehende Übereinstimmung zwischen internen und externen Segmenten[23]. Dabei geht es allerdings nicht darum, den Bilanzleser mit zu detaillierten Informationen zu überfordern. Die intern vom Management gebildeten Segmente bzw. die interne Organisations- und Berichtsstruktur sollen lediglich als Basis für eine Informationsaufbereitung dienen. Aus diesem Blickwinkel führt die Anwendung des management approach dazu, dass

- die interne Segmentabgrenzung
- die intern angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und
- die internen Segmentinformationen

für Zwecke der externen Segmentberichterstattung übernommen werden[24].

Bemerkenswert ist die Übernahme der intern angewandten Rechnungslegungsgrundsätze, da für diese keine gesetzlichen bzw. standardmäßigen Vorschriften zu befolgen sind. So kann es dazu kommen, dass ein Sachverhalt intern anders abgebildet wird, wie es extern üblich wäre. Denkbar wäre beispielsweise, dass ein deutscher Konzern, der eine Segmentberichterstattung nach dem management approach zu erstellen hätte und intern die Prinzipien des HGB zugrunde legen würde, in der Folge diese nach HGB bewerteten Sachverhalte in die Segmentberichterstattung übernehmen könnte.

Hieraus wird ersichtlich, dass dem Management erheblicher Ermessensspielraum eingeräumt wird. Dies betrifft nicht nur die Übernahme interner Rechnungslegungsgrundsätze, sondern auch die Segmentabgrenzung an sich, wenn nicht eine eindeutige Segmentdefinition vorgegeben wird[25]. Weiterhin wird bemängelt, dass die Anwendung des management approach durch seine Orientierung an dem internen Organisations- und Berichtswesen zum Nachteil werden kann, wenn diese für die Segmentberichterstattung unzweckmäßig ist. Dies ist dann der Fall, wenn sich die Informationsbedürfnisse des Managements nicht denen des Adressaten entsprechen und somit die interne Organisation und Berichtssysteme für die Entscheidungsfindung des Investors unwesentlich sind. Dieses Argument wird jedoch dadurch entkräftet, dass infolge der zunehmenden shareholder value-orientierten Ausrichtung der Unternehmensorganisation die Sicht des Managements und eines externen Investors eine weitgehende Äquivalenz aufweisen dürften.[26] Ist dies der Fall, stellt sich der Vorteil des management approach heraus. Dieser besteht im Einblick in das interne Organisations- und Berichtswesen aus Sicht des Managements. D. h. die unternehmensinterne Steuerungs- und Berichtsstruktur wird transparent gemacht und ermöglicht dem Adressaten eine Beurteilung der Entscheidungen der Unternehmensleitung[27]. Die internen Berichts- und Steuerungsstrukturen werden damit in ihrer Qualität beurteilbar und die zur Verfügung stehenden Daten weisen Entscheidungsrelevanz sowohl für die Unternehmensführung als auch für den Investor auf[28]. Ein weiterer Vorteil des management approach ist, dass die benötigten Daten nicht kosten- und zeitintensiv beschafft werden müssen, da diese intern schon vorliegen[29]. Dies erleichtert auch dem Abschlussprüfer die Prüfung der Segmentberichterstattung anhand interner Aufzeichnungen des Managements bzw. des Aufsichtsorgans sowie der Dokumentation des Organisations- und Berichtswesens[30].

Durch die Ausrichtung des management approach an der individuellen Sicht des Managements wird eine Branchenvergleichbarkeit stark eingeschränkt. Dies führt auch dazu, dass der Erläuterungsbedarf gegenüber dem Adressaten weiter zunimmt, insbesondere dann, wenn die intern verwendeten Rechnungslegungsgrundsätze von extern geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen abweichen[31]. Ein eventuelles Defizit an Erläuterung der Segmentabgrenzung und Segmentdaten stellt einen weiteren Kritikpunkt am management approach dar, da dies zu einer Unverständlichkeit der intern generierten Segmentdaten führen würde[32].

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die offensichtlichen Vorteile des management approach – eine Nachprüfbarkeit, die Reduzierung von Kosten der Informationsermittlung sowie die Relevanz für die Entscheidungsfindung von Investoren – maßgeblich zur verstärkten Ausrichtung der Segmentabgrenzung nach diesem Ansatz in jüngster Zeit beigetragen haben[33].

Ein zusammenfassender Überblick über die Merkmale des risk and reward approach und des management approach findet sich in der nachfolgenden Übersicht (Tabelle 1).[34]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Der risk and reward approach und der management approach im Vergleich (Quelle: eigene Darstellung)

2.3 Die Segmentberichterstattung nach IAS 14

2.3.1 Anwendungsbereich

Während die IFRS grundsätzlich ausnahmslos in vollem Umfang anzuwenden sind, wird die Erstellung einer Segmentberichterstattung nur von kapitalmarktorientierten Unternehmen verlangt. Unter kapitalmarktorientierten Unternehmen lassen sich diejenigen subsumieren, die Wertpapiere – sowohl in Form von Eigenkapital- als auch Fremdkapitalinstrumenten – ausgegeben haben oder im Be­griff stehen, dies zu tun (Going Public)[35]. Damit ist auch die Anwendung des IAS 14 größen- und rechtsformunabhängig. In den US-GAAP bestand bezüglich des Anwendungsbereichs kein Unterschied zu IAS 14[36].

Bezüglich eines Mutterunternehmens bleibt anzumerken, dass dieses nur Segmentdaten auf Grundlage des Konzernabschlusses zu veröffentlichen braucht, also für Zwecke der Segmentberichterstattung nicht als Einzelunternehmen anzusehen ist. Für Tochterunternehmen gilt, dass diese grundsätzlich von der Pflicht zur Aufstellung einer Segmentberichterstattung befreit sind, wenn die Konzernmutter bereits aufstellungspflichtig ist. Handelt allerdings das Tochterunternehmen selbst mit Wertpapieren, so hat auch der Einzelabschluss dieses Tochterunternehmens eine Segmentberichterstattung zu enthalten.[37] Dies gilt analog für nach der Equity-Methode in einen Abschluss einbezogene assoziierte Unternehmen oder Joint Ventures, an denen das bilanzierende Unternehmen beteiligt ist[38].

Abgesehen von der Beschränkung der verpflichtenden Anwendung des IAS 14 für kapitalmarktorientierte Unternehmen wird in IAS 14.4 nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen empfohlen, „Finanzinformationen nach Segmenten“ anzugeben. Wird dementsprechend eine Segmentberichterstattung aufgestellt, ist IAS 14 in vollem Umfang anzuwenden; ansonsten kann der Jahresabschluss insgesamt nicht als IFRS-konform bezeichnet werden[39].

2.3.2 Segmentdefinition und -abgrenzung

2.3.2.1 Segmentdefinitionen

Die Definitionen eines Segments in den einzelnen Rechnungslegungsgrundsätzen (DRS, IFRS, US-GAAP) sind nicht gänzlich übereinstimmend, was mit ihrer unterschiedlichen konzeptionellen Ausrichtung zusammenhängt. Allgemein lässt sich ein Segment als ein isolierbarer Bereich innerhalb eines diversifizierten Unternehmens beschreiben. Dabei kann es sich um einen Geschäftszweig, eine Produktgruppe, Profit Center oder Regionen handeln. Auch eine Segmentierung unter rechtlichen Gesichtspunkten ist denkbar (z. B. Tochterunternehmen als Segmente).[40]

In DRS 3 sowie in SFAS 131 werden sogenannte „operative Segmente“ gebildet, welche Teile des Unternehmens darstellen, deren Geschäftsaktivitäten zu Erträgen und Aufwendungen führen, von der Unternehmensleitung überwacht werden und (nach SFAS 131.10) für die gesonderte rechnungslegungsbezogene Informationen zur Verfügung stehen. Nach dem Begriff des operativen Segments des SFAS 131 wird es den berichtenden Unternehmen selbst überlassen, zu bestimmen, nach welchen Bereichen Segmente gebildet werden sollen.[41] Ähnlich wie DRS 3 lässt die Segmentdefinition nach IAS 14.9 dagegen nur eine Segmentierung nach Geschäftsfeldern oder nach geographischen Gebieten zu. Demnach bestehen Geschäftssegmente aus unterscheidbaren Teilaktivitäten (Geschäftsfelder) eines Unternehmens, die Produkte oder Dienstleistungen erstellen oder erbringen, die ähnlichen Risiken und Erträgen ausgesetzt sind.[42] In einem geographischen Segment werden hingegen nach regionalen Aspekten differenzierbare Teilaktivitäten abgebildet, die Produkte oder Dienstleistungen in einer bestimmten Region (wirtschaftliches Umfeld) anbieten oder erbringen und wiederum eine ähnliche Risiko- und Ertragsstruktur aufweisen. Dabei kann ein geographisches Segment ein einzelnes Land, eine Gruppe von Ländern oder eine Region innerhalb eines Landes darstellen.[43]

Für die Abgrenzung von Geschäftssegmenten oder geographischen Segmenten gibt das IASB Kriterien an, die bei der Bestimmung von Segmenten zu berücksichtigen sind. Während die Kriterien für die Bildung von Geschäftssegmenten vom berichtenden Unternehmen aktiv beeinflusst werden können, da sie sich aus strategischen (konstitutiven) Unternehmensentscheidungen ergeben, sind die Kriterien für geographische Segmente makroökonomischer Natur, d. h. sie zielen auf die Rahmenbedingungen ab, denen ein Unternehmen in einer bestimmten Region ausgesetzt ist. In der folgenden Übersicht sind diese Kriterien für beide Segmentarten gemäß IAS 14.9 dargestellt (Tabelle 2).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2: Übersicht über die Kriterien zur Bildung von Segmenten nach IAS 14 (Quelle: IAS 14.9)

Bei den produkt- und dienstleistungsbezogenen Geschäftssegmenten müssen diese Kriterien nicht alle zusammen (kumulativ) erfüllt sein. Es genügt die Ähnlichkeit der in ein Segment einbezogenen Produkte oder Dienstleistungen in der Mehrheit der Kriterien.[44] Hinsichtlich der Bildung der geographischen Segmente bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten, nach denen diese gebildet werden können. Nach dem

- Standort der Tätigkeiten eines Unternehmens (Ort der Herstellung oder Erbringung der Produkte oder Dienstleistungen) oder dem
- Standort der Märkte (Orte des Verkaufs von Produkten bzw. der Inanspruchnahme von Dienstleistungen).[45]

Nach welchem dieser beiden Aspekte ein Unternehmen geographische Segmente bildet, bestimmt sich nach seiner internen Berichts- und Organisationsstruktur, da IAS 14.13 annimmt, dass die wesentlichen Risikoquellen die Organisation und das Berichtswesen determinieren. Infolge dessen schlussfolgert IAS 14.14, dass anhand der Organisationsstruktur und des internen Berichtswesens am ehesten abgeleitet werden kann, ob sich die geographischen Risiken hauptsächlich aus dem Standort der Tätigkeiten (Standort der Vermögenswerte) oder aus den Standorten der Märkte bzw. der Kunden ergeben.[46]

Trotz den genannten Kriterien bleiben bei der Segmentierung Ermessensspielräume bestehen. Daher weist IAS 14.15 ausdrücklich darauf hin, dass deren Ausnutzung in Übereinstimmung mit den qualitativen Anforderungen für Abschlüsse, insbesondere hinsichtlich der Relevanz, der Verlässlichkeit und der Vergleichbarkeit von Finanzinformationen über den dargestellten Zeitraum, zu erfolgen hat.[47]

2.3.2.2 Segmentabgrenzung nach IAS 14

Die Segmentabgrenzung nach IAS 14 stellt den risk and reward approach in den Vordergrund. Dies kommt auch in der Zielsetzung des IAS 14 zum Ausdruck, nach der „Risiken und Erträge eines diversifizierten oder multinationalen Unternehmens“ eingeschätzt werden sollen[48]. Dem management approach wird insoweit Rechnung getragen, als die Festlegung von Segmenten grundsätzlich auf dem internen Berichtswesen basiert. In engem Zusammenhang mit dieser Vorgehensweise ist der sogenannte Jankins-Report zu sehen. Hierin wird ein Ansatz empfohlen, der 1994 vom Special Committee on Financial Reporting veröffentlicht wurde. Dieses wurde 1991 vom American Institute of Certified Public Accountants gegründet, um sich mit dem Verbesserungsbedarf der Unternehmenspublizität zu befassen. Der von diesem Komitee ausgearbeitete Bericht, welcher nach dem Vorsitzenden des Komitees Edmund L. Jenkins „Jenkins Report“ genannt wurde, stellt die Chancen und Risiken eines Unternehmens in den Mittelpunkt, welche als der wesentliche Anknüpfungspunkt für Investitionsentscheidungen angesehen werden. Tätigkeiten mit ähnlichen Chancen und Risiken sollen zusammengefasst und von Aktivitäten mit sich davon unterscheidenden Chancen und Risiken abgegrenzt werden. Diese Vorgehensweise entspricht dem risk and reward approach. Dabei sollte die Segmentierung auf der Grundlage des internen Organisations- und Berichtswesens erfolgen, wobei unterstellt wird, dass dieses auf Chancen- und Risikoaspekten basiert. In der Anknüpfung an das interne Berichtswesen kommt die Anwendung des management approach zum Ausdruck. Das Komitee vertrat die Ansicht, dass leistungsbezogene Tätigkeitsbereiche aus Sicht des Adressaten am besten eine Einsicht in die Chancen- und Risikostruktur des Unternehmens geben. Weiterhin wird die Bildung von geographischen Segmenten verlangt, in denen ebenfalls unterschiedliche Chancen- und Risikopotentiale gesehen werden und über die daher zu berichten ist. Damit wird über einen reinen management approach hinausgegangen und bringt einen zusätzlichen Informationsgewinn.[49]

Zur Segmentabgrenzung als solcher wurden bisher vom IASB zwei Formalien vorgeschrieben, die zum einen den Offenlegungsumfang, zum anderen die Segmentdimension vorgeben. Unter Segmentdimensionen versteht man die Kategorien, nach denen eine Bildung von Segmenten möglich wäre, wie z. B. Produkte- und Dienstleistungsbereiche, Kundengruppen, Konzerneinheiten. Beim Offenlegungsumfang wird in eine primäre Segmentierungsebene mit einem höheren und in eine sekundäre Segmentierungsebene mit einem niedrigeren Berichtsumfang unterschieden. Aus dieser Unterscheidung heraus leiten sich später das primäre und sekundäre Berichtsformat ab[50]. Auch die Festlegung der Segmentdimension überlässt IAS 14 nicht den Unternehmen. Nach IAS 14.9 ist ausschließlich über Geschäftssegmente (business segments) oder geographische Segmente (geo­graphical segments) zu berichten[51]. Eine dieser Segmentdimensionen ist als primäre Segmentierungsebene festzulegen. Beschreiben die Geschäftsbereiche am besten die Art der Risiken und Erträge, so sind diese als primäre Segmentierungsebene zu definieren. Die geographischen Segmente bilden dann die sekundäre Segmentierungsebene[52]. Damit wird erkennbar, dass durch die Bestimmung von Ursprung und Art der Risiken und Erträge der risk and reward approach im Vordergrund bei der Segmentabgrenzung steht[53].

Der management approach kommt hier insoweit zur Anwendung, als dass IAS 14 grundsätzlich annimmt, dass die interne Organisations- und Berichtsstruktur nach Art und Herkunft von Risiken und Erträgen ausgerichtet ist und somit die Grundlage für die Bestimmung der primären Segmentierungsebene bilden soll[54].

IAS 14 enthält jedoch zwei Ausnahmen von der Anwendung des management approach, die letztlich zur Überlagerung dieses Ansatzes durch den risk and reward approach führen: Sind in einem Unternehmen sowohl Geschäftssegmente als auch geographische Regionen als Quellen von Risiken und Erträgen gleich gewichtet, was z. B. in einer Matrixorganisation zum Ausdruck kommen könnte, so sind zwingend die Geschäftssegmente als primäre Segmentierungsebenen zu bestimmen, während die geographischen Segmente die sekundäre Segmentierungsebene bilden[55]. Für diesen Fall der Gleichgewichtung von Geschäftssegmenten und geographischen Segmenten schlägt IAS 14.29 vor, beide Segmentdimensionen als primäre Segmentierungsebene einzustufen. Die zweite Ausnahme vom management approach ergibt sich, wenn die interne Organisations- und Berichtsstruktur nicht auf Produkt- bzw. Dienstleistungsbereichen beruht. In diesem Fall hat die Unternehmensführung zu entscheiden, ob die Risiken und Erträge des Unternehmens eher aus verschiedenen Produkt- oder Dienstleistungsbereichen oder geographischen Regionen resultieren[56]. Damit spielt das interne Organisations- und Berichtswesen keine bzw. nur noch eine untergeordnete Rolle, da nun „künstlich“ eine Segmentierung nach Geschäftsbereichen und geographischen Gebieten zu erfolgen hat.[57]

Durch diese Vorgehensweise wird die Befolgung des risk and reward approach sichergestellt und einen Einblick in das Risiko- und Ertragsprofil sowohl aus produktbezogener als auch aus geographischer Sicht gewährleistet[58]. Angestrebt wird hierbei auch die Vergleichbarkeit der Informationen mit anderen Unternehmen und eine verbesserte Verständlichkeit für Investoren, Gläubiger und anderer Adressaten[59]. Die grundsätzliche Maßgeblichkeit der internen Organisation und Berichterstattung (management approach) mit der Sicherstellung der Anwendung des risk and reward approach wird auch als „management approach with a risk and reward approach safety net“ bezeichnet[60].

Nachdem sich das berichtende Unternehmen auf eine der beiden möglichen Segmentdimensionen festgelegt hat, erfolgt die Bildung von Teileinheiten innerhalb der Segmentierungsebene, wobei die interne Organisations- und Berichtsstruktur die Basis bildet. Liegen der internen Berichterstattung weder Geschäftssegmente noch geographische Segmente zugrunde, sind gemäß IAS 14.32 Segmente zu bilden, die den Definitionen des IAS 14 entsprechen.[61] Dabei ist folgendes zu beachten[62]:

- Entsprechen intern berichtete Segmente einem Geschäftssegment oder einem geographischen Segment i. S. d. IAS 14.9, ist dieses nicht weiter zu segmentieren.
- Bei intern berichteten Segmenten, die nicht Segmente nach IAS 14.9 sind, hat sich das Management an der nächst niedrigeren Ebene der internen Segmentierung zu orientieren, wenn dies nach der Definition des IAS 14.9 als angemessen erscheint.
- Entspricht dann ein solches auf einer niedrigeren Ebene intern berichtetes Segment IAS 14.9, so ist dieses als berichtspflichtiges Segment i. S. d. IAS 14.34 f. zu klassifizieren.

Diese Vorgehensweise gilt für die Identifikation sowohl primärer als auch sekundärer Segmente. Festzuhalten bleibt, dass der management approach wiederum nur eingeschränkte Anwendung findet, wenn die interne Berichterstattung nicht auf produktorientierten oder regionalen Segmenten basiert, die die Segmentdefinition des IAS 14.9 erfüllen[63]. Damit wird eine „künstliche“ Segmentbildung notwendig.

Als Beispiel zu einer Segmentierung nach IAS 14 lässt sich die Bayer AG heranziehen. Die Steuerung des Bayer-Konzerns erfolgte zum 31.12.2006 über drei Teilkonzerne: HealthCare (Divisionen), CropScience (Geschäftsbereiche) und MaterialScience (Business Units). Die einzelnen Aktivitäten der Teilkonzerne werden in berichtspflichtigen Segmenten dargestellt, die „aufgrund der wirtschaftlichen Merkmale des Geschäfts, der Art der Produkte und Produktionsprozesse, der Art der Kundenbeziehungen sowie der Charakteristika der Vertriebsorganisation“[64] gebildet wurden. So umfassen die Teilkonzerne zum 31.12.2006 folgende Segmente (Tabelle 3):[65]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 3: Segmente der Bayer AG zum 31.12.2006 (Quelle: Bayer AG (2007), S. 131)

2.3.2.3 Berichtspflichtige Segmente

Welche Segmente berichtspflichtig sind, regeln die IAS 14.34 bis IAS 14.43. Dies zu bestimmen ist der auf die Segmentabgrenzung nachfolgende Schritt[66]. Nach IAS 14.34 dürfen nur solche Geschäftssegmente oder geographische Segmente zu einem Geschäftssegment oder geographischen Segment zusammengefasst werden, die sich in der langfristigen Ertragsentwicklung ähnlich sind und die Definitionen des IAS 14.9 erfüllen.

Um eine Informationsüberflutung des Abschlussadressaten zu vermeiden, legt IAS 14.35 quantitative Grenzen fest[67]. Demnach ist über ein Segment zu berichten, wenn

- die Erlöse des Segments mit Kunden und mit anderen Segmenten (intersegmentäre Umsätze) mindestens 10 % der Summe aus externen und internen Erlösen aller Segmente beträgt (revenue test) oder
- das positive oder negative Segmentergebnis 10 % der Summe aller Segmente mit positivem Ergebnis oder aller Segmente mit negativem Ergebnis beträgt, je nachdem welcher absolute Betrag der beiden letztgenannten größer ist (operating profit or loss test), oder
- die Vermögenswerte des Segments mindestens 10 % der gesamten Vermögenswerte aller Segmente betragen (asset test).[68]

Dabei muss festgehalten werden, dass die 10 %-Grenze nicht zur Bestimmung von wesentlichen Segmenten missverstanden werden darf. Ihr Zweck richtet sich lediglich auf die Bestimmung berichtspflichtiger Segmente[69]. Wenn ein Segment für ein Unternehmen wesentlich ist, ohne dass es die angegebenen Schwellenwerte überschreitet, so wird es der Unternehmensführung freigestellt, über dieses Segment zu berichten[70].

Wird über ein Segment nicht berichtet, kann es gemäß IAS 14.36 lit. b) mit anderen gleichartigen Segmenten, die größtenteils die Kriterien der Segmentdefinition des IAS 14.19 erfüllen, zu einem berichtspflichtigen Segment zusammengefasst werden[71]. Entschließt sich das Unternehmen über ein oder mehrere Segmente gar nicht zu berichten, ist dieses als nicht zugeordneter Ausgleichsposten auszuweisen[72].

Eine weitere Ausnahme – neben IAS 14.36 lit b) – von den 10 %-Schwellenwerten ist in IAS 14.42 enthalten. Ist ein Segment vom Management in der Vorperiode als berichtspflichtig eingestuft worden und müsste in der aktuellen Periode aufgrund des Unterschreitens der Schwellenwerte nicht mehr darüber berichtet werden, so ist es bei besonderer Bedeutung für das Unternehmen dennoch als berichtspflichtiges Segment zu behandeln.[73] Wird ein Segment andererseits erstmals als berichtspflichtig eingestuft, da es die Schwellenwerte überschritten hat, so sind zu diesem Segment die entsprechenden Vorjahreswerte zu ermitteln und anzugeben[74]. Es besteht zwar die Möglichkeit, dies zu unterlassen, wenn es undurchführbar oder aufgrund des Aufwands nicht zumutbar wäre. Dies wird jedoch eher als Ausnahmefall betrachtet, da ein Informationsverlust durch einen nicht möglichen Vorjahresvergleich vermieden werden soll und die Vorschrift daher wohl einen restriktiven Charakter aufweist.[75]

Insgesamt müssen die Segmente, über die berichtet wird, 75 % der gesamten Unternehmenserlöse repräsentieren. Wird diese Schwelle allein durch berichtspflichtige Segmente nicht erreicht, so muss über weitere Segmente – unabhängig von der 10 %-Regel – berichtet werden, bis diese Grenze erreicht ist.[76]

2.3.3 Segmentinformationen

2.3.3.1 Primäres Berichtsformat

Im primären Berichtsformat sind für jedes berichtspflichtige Segment unabhängig von der Segmentdimension (produktorientierte Geschäftsbereiche oder geographische Regionen) folgende Informationen anzugeben[77]:

- Segmenterlöse (IAS 14.51)
- Segmentergebnis (IAS 14.52)
- Segmentvermögen (IAS 14.55)
- Segmentschulden (IAS 14.56)
- Segmentinvestitionen (IAS 14.57)
- Segmentabschreibungen (IAS 14.58)
- Segmentergebnisbeitrag von nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen[78] sowie die Summe der Anteile dieser Unternehmen (IAS 14.64 i. V. m. IAS 14.66)
- Überleitungsrechnungen (IAS 14.67)

Segmenterlöse

Was unter dem Begriff Segmenterlöse zu verstehen ist, erläutert IAS 14.16. Segmenterlöse umfassen zunächst die in der Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens ausgewiesenen Erlöse, die dem jeweiligen Segment direkt zugeordnet werden können. Ebenfalls in die Segmenterlöse einzubeziehen sind Erlöse, die zwar auf Unternehmensebene anfallen, jedoch auf einer vernünftigen Grundlage einem oder mehreren Segmenten zurechenbar sind[79].

Zwar verwendet IAS 14.16 den Begriff „revenue“, womit die Erlösdefinition grundsätzlich der des IAS 18 Erträge entsprechen dürfte[80]. Gleichwohl sind nach IAS 14.16 Besonderheiten in Zusammenhang mit der Segmentberichterstattung zu beachten[81]:

- Zinsen und Dividendenerträge, Veräußerung von Finanzinvestitionen oder Tilgung von Schulden sind nicht Teil der Segmenterlöse, es sei denn, diese gehören zum operativen Geschäft des Segments (IAS 14.16 Segmenterlöse lit. b und c).

[...]


[1] Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.07.2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards, Amtsblatt/EU Nr. L 243, S. 1 – 4.

[2] Vgl. Mitgliedstaatenwahlrechte nach Art. 5 Verordnung (EG) Nr. 1606/2002.

[3] Vgl. Coenenberg, A. G. (2005), S. 21 f.; Pellens, B./Fülbier, R. U./Gassen, J. (2006), S. 50.

[4] Pellens, B./Fülbier, R. U./Gassen, J. (2006), S. 50.

[5] Nach § 297 Abs. 1 HGB in der Fassung des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich wurde die Segmentberichterstattung zunächst Pflichtbestandteil des Konzernabschlusses (Vgl. Art. 2 Nr. 4 Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich vom 27.04.1998, BGBl. I, S. 786). Mit dem Transparenz- und Publizitätsgesetz wurde in § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB die verpflichtende Aufstellung einer Segmentberichterstattung auf kapitalmarktorientierte Unternehmen erweitert (Vgl. Art. 2 Nr. 4 Transparenz- und Publizitätsgesetz vom 19.07.2002, BGBl. I, S. 2684). Die Verpflichtung zur Aufstellung einer Segmentberichterstattung für den Konzernabschluss wurde mit dem Bilanzrechtsreformgesetz vom 04.12.2004 zurückgenommen. Seitdem ist die Segmentberichterstattung nach § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB nur noch optionaler Bestandteil des Konzernabschlusses nach HGB (Vgl. Art. 1 Nr. 15 Bilanzrechtsreformgesetz vom 04.12.2004, BGBl. I, S. 3168). Vgl. auch Gräfer, H./Scheld, G. A. (2007), S. 393.

[6] SFAS 14 (1977), Vorgänger des SFAS 131.

[7] Pellens, B./Fülbier, R. U./Gassen, J. (2006), S. 80 und 819.

[8] FASB (2002), S. 1 f.

[9] In der Roadmap for Convergence übernahm das IASB die Ausarbeitung eines neuen IFRS zur Segmentberichterstattung im Rahmen der short-term convergence, deren Ergebnis IFRS 8 ist. Vgl. FASB (2006), S. 2.

[10] Vgl. Haller, A. (2002), Sp. 2187.

[11] Vgl. Coenenberg, A. G. (2005), S. 838 f.; Haaker, A. (2005), S. 194; Coenenberg, A. G./Mattner, G. R. (2000), S. 1827; Alvarez, M. (2004b), S. 20 - 22.

[12] Vgl. Haaker, A. (2005), S. 194 f.

[13] Vgl. Coenenberg, A. G./Mattner, G. R. (2000), S. 1827.

[14] Alvarez, M (2002), S. 2057.

[15] Vgl. Coenenberg, A. G. (2005), S. 841.

[16] Vgl. IAS 14 „Zielsetzung“; Pellens, B./Fülbier, R. U./Gassen, J. (2006), S. 820.

[17] Vgl. Böcking, H.-J./Benecke, B. (1998), S. 97.

[18] Vgl. Alvarez, M. (2004b), S. 45; Coenenberg, A. G. (2005), S. 844.

[19] Vgl. Böcking, H.-J./Benecke, B. (1998), S. 99; Alvarez, M. (2004b), S. 45.

[20] Vgl. Alvarez, M. (2004b), S. 49.

[21] Vgl. Alvarez, M. (2004b), S. 49; Böcking, H.-J./Benecke, B. (1998), S. 99.

[22] Vgl. Alvarez, M. (2004b), S. 47 - 49.

[23] Vgl. Küting, K./Pilhofer, J. (1999), S. 562.

[24] Vgl. Böcking, H.-J./Benecke, B. (1998), S. 97.

[25] Vgl. Fey, G./Mujkanovic, R. (1999), S. 263 f.; Haller, A./Park, P. (1999), S. 63; Kirsch, H. (2007), S. 61.

[26] Vgl. Alvarez, M. (2004b), S. 50.

[27] Vgl. Coenenberg, A. G. (2005), S. 845.

[28] Vgl. Haller, A./Park, P. (1999), S. 60.

[29] Vgl. Küting, K./Pilhofer, J. (1999), S. 563.

[30] Vgl. Alvarez, M. (2004b), S. 49.

[31] Vgl. Alvarez, M. (2004b), S. 50.

[32] Vgl. Küting, K./Pilhofer, J. (1999), S. 563.

[33] Vgl. auch Alvarez, M. (2004b), S. 50.

[34] Zu Vor- und Nachteilen des management approach vgl. auch Quérée, A./ Yeoh, J. (2006), S. 65.

[35] Vgl. IAS 14.3; Coenenberg, A. G. (2005), S. 840; Pellens, B./Fülbier, R. U./Gassen, J. (2006), S. 819.

[36] Vgl. SFAS 131.9.

[37] Vgl. IAS 14.6.

[38] Vgl. IAS 14.7.

[39] Vgl. IAS 14.5 i. V. m. IAS 1.14.

[40] Vgl. Coenenberg, A. G. (2005), S. 842.

[41] Vgl. Coenenberg, A. G. (2005), S. 844.

[42] Vgl. auch Coenenberg, A. G. (2005), S. 843.

[43] Vgl. IAS 14.12 Satz 2.

[44] Vgl. IAS 14.11 Satz 2.

[45] Vgl. auch Alvarez, M. (2004b), S. 83.

[46] Vgl. IAS 14.13 f.; Alvarez, M. (2004b), S. 83; Pellens, B./Fülbier, R. U./Gassen, J. (2006), S. 821.

[47] Vgl. Alvarez, M. (2004b), S. 84.

[48] Vgl. IAS 14 Zielsetzung; Coenenberg, A. G. (2005), S. 846.

[49] Vgl. Alvarez, M. (2004b), S. 51 f.

[50] Vgl. IAS 14.26.

[51] Vgl. IAS 14.9; vgl. auch Albrecht, W. D./Chipalkatti, N. (1998), S. 50, 52.

[52] Vgl. IAS 14.26.

[53] Vgl. Alvarez, M. (2004b), S. 88; Coenenberg, A. G. (2005), S. 846.

[54] Vgl. IAS 14.27 Satz 1; Alvarez, M. (2004b), S. 88.

[55] Vgl. IAS 14.27 lit. a.

[56] Vgl. IAS 14.27 lit. b.

[57] Vgl. Alvarez, M. (2004b), S. 89.

[58] Vgl. IAS 14.30; Alvarez, M. (2004b), S. 89.

[59] Vgl. IAS 14.30 Satz 5.

[60] Vgl. Alvarez, M. (2004b), S. 89; Coenenberg, A. G. (2005), S. 847.

[61] Vgl. IAS 14.32 i. V. m. IAS 14.27 lit. b); Alvarez, M. (2004b), S. 89 f.

[62] Vgl. IAS 14.32.

[63] Vgl. Alvarez, M. (2004b), S. 90.

[64] Vgl. Bayer AG (2007), S. 131.

[65] Vgl. Bayer AG (2007), S. 131.

[66] Vgl. Pellens, B./Fülbier, R. U./Gassen, J. (2006), S. 822.

[67] Vgl. Pellens, B./Fülbier, R. U./Gassen, J. (2006), S. 823.

[68] Vgl. IAS 14.35; Alvarez, M. (2004b), S. 96 f.

[69] Vgl. IAS 14.38.

[70] Vgl. IAS 14.36 lit. a.

[71] Vgl. IAS 14.36 lit. b.

[72] Vgl. IAS 14.36 lit. c.

[73] Vgl. IAS 14.42; Pellens, B./Fülbier, R. U./Gassen, J. (2006), S. 824.

[74] Vgl. IAS 14.43.

[75] Vgl. IAS 14.43; Alvarez, M. (2004b), S. 99.

[76] Vgl. IAS 14.37; Alvarez, M. (2004b), S. 98.

[77] Vgl. im Überblick Pellens, B./Fülbier, R. U./Gassen, J. (2006), S. 826 - 830; Coenenberg, A. G. (2005), S. 858 - 860; Born, K. (2007), S. 301 f.

[78] Hierunter zu fassen sind verbundene (assoziierte) Unternehmen, Joint Ventures und andere nach der Equity-Methode bilanzierten Anteile.

[79] Vgl. IAS 14.16.

[80] Vgl. Hütten, C. (2006), Rz. 110.

[81] Vgl. Alvarez, M. (2004b), S. 130; Hütten, C. (2006), Rz. 110.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2007
ISBN (eBook)
9783842822559
DOI
10.3239/9783842822559
Dateigröße
1 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Hochschule Pforzheim – Wirtschaft und Recht, Studiengang Betriebswirtschaft/Steuer- und Revisionswesen
Erscheinungsdatum
2011 (November)
Note
1,7
Schlagworte
internationale rechnungslegung ifrs segmentberichterstattung unternehmensanalyse finanzanalyse
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Titel: Aktuelle Entwicklungen in der Segmentberichterstattung nach IFRS und deren Bedeutung für die Finanzanalyse
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