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Litigation PR - Öffentlichkeitsarbeit im Rechtsstreit

©2011 Bachelorarbeit 119 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
In den letzten Jahren hat sich innerhalb der PR eine neue Form der Öffentlichkeitsarbeit manifestiert, die im Bereich der Prozessberichterstattung zunehmend an Bedeutung gewinnt und für viele Diskussionen sorgt. Der folgende Medienspiegel der letzten fünf Jahre soll die Aktualität dieses neuen Charakters der PR skizzieren.
‘Das ist ein Werkzeug mit dem man unbeschadet oder zumindest glimpflich bei einem Prozess davonkommt. (...) In Deutschland gehen Unternehmen noch sehr schamhaft mit der Litigation-PR um’.
‘Wenn sich ein Prozess schon nicht vermeiden lässt, muss man ihn mit der richtigen Kommunikationsstrategie begleiten’.
‘Immer mehr Unternehmen messen ihren Erfolg nicht nur am Ausgang eines Prozesses, sondern daran, wie sie im Prozessverlauf in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden’.
‘Was tut ein Rechtsanwalt für seine Mandanten? Beinahe alles. Wenn es hilft, lässt sich manch einer sogar auf PR ein’.
Der PR-Experte James F. Haggerty formulierte in seinem Buch ‘In the Court of Public Opinion’ treffend die Auswirkungen der Medienberichterstattung über Gerichtsverfahren: ‘There is no way around this simple fact: In the information age, lawsuits and other legal disputes are fair game for the media coverage. This coverage can make or break a case and, ultimately, a business or organization’s reputation.’ Dieses Zitat reflektiert, die gegenwärtige Situation der Medienberichterstattung, in der sich Journalisten und PR-Schaffende immer stärker auf die Thematisierung von rechtlichen Auseinandersetzungen fokussieren. Aber auch in der Öffentlichkeit erhält die Gerichtsberichterstattung einen immer größeren Stellenwert. Unter anderem dient sie den Menschen als Unterhaltung, insbesondere wenn die Medien über rechtliche Auseinandersetzungen berichten, die außergewöhnliche oder sensationelle Züge aufweisen oder es sich um ein menschlich sehr ergreifendes Gerichtsverfahren handelt. Die qualitative Inhaltsanalyse von Bob Roshier, auf der Grundlage der Nachrichtenforschung ergab, dass bei den folgenden vier Nachrichtenwertfaktoren von ‘crime news’ - Prominenz, Sensationalismus, das Ausmaß der Kriminalität und Sex - die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit am Stärksten ist. Wenn in einem Bericht nicht nur eines dieser Kriterien, sondern gleich zwei, drei oder gar alle vier Nachrichtenfaktoren enthalten sind, ist die Medienaufmerksamkeit dementsprechend höher und das Interesse der Öffentlichkeit am Größten.
Besonders die […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

A: Einleitung

B: Hauptteil
1 Litigation PR als eine neue Spezialisierungsform der PR bei Gerichtsverfahren
1.1 Ursprung
1.2 Definition
1.3 Litigation PR als eigenständige Teildisziplin
1.4 Anspruch von Litigation PR
1.4.1 Der Faktor „Prominenz“
1.4.2 Der Fall „Emmely“
1.4.3 Der Fall „Andreas Türck“
1.5 Instrumente der Litigation PR
1.5.1 Voraussetzung einer erfolgreichen Litigation PR
1.5.2 Einsatzgebiet
1.5.3 Aufgaben
1.5.4 Message Developement
1.5.5 Media Brief
1.5.6 Litigation-Website
1.5.7 Inszenierung des öffentlichen Auftrittes
1.5.8 klassische PR-Instrumente
1.6 Strategien der Litigation PR
1.6.1 CIR-System
1.6.2 Offensive und defensive Kommunikationsstrategie
2 Gefahren der Medialisierung von Gerichtsverfahren
2.1 Gerichtsberichterstattung
2.1.1 Kommunikationsgrundrechte
2.1.2 Allgemeine Persönlichkeitsrecht
2.1.3 Der Fall „Nadja Benaissa“
2.1.4 Gerichtsöffentlichkeit
2.1.5 Richtlinien des Deutschen Presserates
2.1.6 Strafrechtliche Folgen
2.2 Pressearbeit der Justiz
2.2.1 Gefahr von PR der Staatsanwaltschaft
2.2.2 Der Fall „Klaus Zumwinkel“
2.2.3 Informationspolitik der Staatsanwaltschaft
2.2.4 Der Fall „Jörg Tauss“
2.3 Beeinflussung der Richter durch die Medienberichterstattung
3 Die Litigation PR im Strafprozess gegen Jörg Kachelmann
3.1 Der Anklagevorwurf
3.2 Der medialisierte Prozess
3.2.1 Die Strategie der Nebenklagevertretung
3.2.2 Die LPR der Verteidigung
3.2.3 Die Justiz-PR
3.2.4 Die Medienberichterstattung
3.3 Diskrepanzen während des Verfahrens
3.3.1 Verhalten der Justiz
3.3.2 Unterfangen der Medien
3.4 Evaluierung des „Fall Kachelmann“

C: Schluss

Literaturverzeichnis

Anlagenverzeichnis

Erklärung zur selbständigen Anfertigung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Josef Ackermann und das Victory-Zeichen Spiegel-Online: http://www.spiegel.de

Abb. 2: Jörg Kachelmanns Auftritt vor Gericht Merkur-Online: http://www.merkur-online.de

Abb. 3: Die Inszenierung des öffentlichen Auftritts der Nebenklägerin

Bild.de: http://www.bild.de

A: Einleitung

In den letzten Jahren hat sich innerhalb der PR eine neue Form der Öffentlichkeitsarbeit manifestiert, die im Bereich der Prozessberichterstattung zunehmend an Bedeutung gewinnt und für viele Diskussionen sorgt. Der folgende Medienspiegel der letzten fünf Jahre soll die Aktualität dieses neuen Charakters der PR skizzieren.

„Das ist ein Werkzeug mit dem man unbeschadet oder zumindest glimpflich bei einem Prozess davonkommt. (...) In Deutschland gehen Unternehmen noch sehr schamhaft mit der Litigation-PR um.“[1] (Frank Roselieb, 2006)

„Wenn sich ein Prozess schon nicht vermeiden lässt, muss man ihn mit der richtigen Kommunikationsstrategie begleiten.“[2] (Alfred Große, 2006)

„Immer mehr Unternehmen messen ihren Erfolg nicht nur am Ausgang eines Prozesses, sondern daran, wie sie im Prozessverlauf in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden.“[3] (Tobias Gostomzyk, 2008)

„Was tut ein Rechtsanwalt für seine Mandanten? Beinahe alles. Wenn es hilft, lässt sich manch einer sogar auf PR ein.“[4] (Peter Bier, 2009)

Der PR-Experte James F. Haggerty formulierte in seinem Buch „In the Court of Public Opinion“ treffend die Auswirkungen der Medienberichterstattung über Gerichtsverfahren: „There is no way around this simple fact: In the information age, lawsuits and other legal disputes are fair game for the media coverage. This coverage can make or break a case and, ultimately, a business or organization’s reputation.“[5] Dieses Zitat reflektiert, die gegenwärtige Situation der Medienberichterstattung, in der sich Journalisten und PR-Schaffende immer stärker auf die Thematisierung von rechtlichen Auseinandersetzungen fokussieren. Aber auch in der Öffentlichkeit erhält die Gerichtsberichterstattung einen immer größeren Stellenwert. Unter anderem dient sie den Menschen als Unterhaltung, insbesondere wenn die Medien über rechtliche Auseinandersetzungen berichten, die außergewöhnliche oder sensationelle Züge aufweisen oder es sich um ein menschlich sehr ergreifendes Gerichtsverfahren handelt.[6] Die qualitative Inhaltsanalyse von Bob Roshier, auf der Grundlage der Nachrichtenforschung ergab, dass bei den folgenden vier Nachrichtenwertfaktoren von „crime news“ - Prominenz, Sensationalismus, das Ausmaß der Kriminalität und Sex - die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit am Stärksten ist.[7] Wenn in einem Bericht nicht nur eines dieser Kriterien, sondern gleich zwei, drei oder gar alle vier Nachrichtenfaktoren enthalten sind, ist die Medienaufmerksamkeit dementsprechend höher und das Interesse der Öffentlichkeit am Größten.[8]

Besonders die Personalisierung von Gerichtsprozessen entwickelte sich zu einem Trend in der Medienberichterstattung und wird von den Menschen mit großem Interesse verfolgt. Konflikte zwischen zwei unterschiedlichen Parteien, Kriminalität, Krisen oder Schadensfälle können für die Medien aus diesem Grund prädestinierte Ereignisse sein, um daraus eine schlagkräftige Story zu machen.[9] „Noch nie wurden Topmanager so häufig vor politische Gremien zitiert, mussten auf der Anklagebank Platz nehmen oder füllten die Schlagzeilen der Massenblätter.“[10] Aber nicht nur Berichte, die auf wahren Gegebenheiten beruhen, sondern auch fiktionale Darstellungsformen von Gerichtsverfahren finden beim Publikum großen Anklang und sind ein wahrer Quotenhit. Darunter befinden sich Fernsehgerichtshows, Anwaltsserien oder Fernsehkrimis.[11] Die Faszination dieser Formate geht von den Emotionen der beteiligten Personen im Verfahren aus. Gerichtliche Auseinandersetzungen können die unterschiedlichsten Gefühle, wie zum Beispiel Wut, Mitleid, Unverständnis, Angst, Neid oder Abscheu hervorrufen. Und genau darin liegt die Attraktivität der Gerichtsberichterstattung. Es geht um das Drama, das sich hinter den Prozessen verbirgt und dem Wunsch nach dem „Sieg der Gerechtigkeit“, verbunden mit dem Urvertrauen in die Justiz uns und unsere Familie vor Ungerechtigkeiten zu beschützen.[12]

Vor allem der Faktor Prominenz macht Gerichtsverfahren für die Öffentlichkeit, aufgrund der Beteiligung einer „absoluten Person der Zeitgeschichte“ interessant, da sie durch ihren Status oder ihre Bedeutung allgemein öffentliche Aufmerksamkeit findet und ihr eine große Bekanntheit zugeschrieben wird.[13] Anders ausgedrückt: „A celebrity is a person who is known for his well-knowness.“[14] Gerichtsverfahren, in denen bekannte Persönlichkeiten verwickelt sind, wie zum Beispiel der beliebte Fernsehmoderator Andreas Türck, die „No Angels“-Sängerin Nadja Benaissa. der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Deutschen Post, Klaus Zumwinkel oder der langjährige SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss, sind in der Medienberichterstattung sehr beliebt. In solchen Fällen behandeln die Journalisten nicht immer ausschließlich die juristischen Fakten über das Verfahren, sondern distanzieren sich gelegentlich auch nicht davor, in ihrer Medienberichterstattung über intime Details aus dem Privatleben des prominenten Angeklagten zu unterrichten, ohne dabei Rücksicht auf die Verletzung von Persönlichkeitsrechten zu nehmen.[15] Besonders innerhalb des Verfahrens gegen die Sängerin Nadja Benaissa, wurde das Privat- und Intimleben der Angeklagten in keiner Weise geschützt. Im zweiten Kapitel wird auf diesen Prozess und die damit verbundenen Persönlichkeitsrechtverletzungen näher eingegangen.

Ein sehr bekanntes deutsches Gerichtsverfahren, welches zwar keine Persönlichkeitsrechtverletzungen, jedoch hohe Reputationsschäden, durch die überdurchschnittlich negative Berichterstattung in den Leitmedien zu verzeichnen hatte, war der Mannesmann-Prozess im Jahr 2004. Der Skandal an dieser Rechtsstreitigkeit ereignete sich noch vor der ersten Anhörung am 21. Januar. Der angeklagte Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Josef Ackermann, präsentierte sich an diesem Tag lachend und die Finger zum Victory-Zeichen gespreizt, den Journalisten und Fotografen. Für Ackermann war dies nur eine unbedachte Geste, doch für die Journalisten füllte dieses Bild die Lücke in der Berichterstattung, um die „grenzenlose Gier der Manager“ zu belegen.[16] Das Victory-Zeichen war einmal mehr ein Beweis der Verantwortungslosigkeit der Deutschen Bank, welche bereits 1994 durch die Schneider-Affäre in Verruf geriet, als der damalige Vorstandssprecher Hilmar Kopper die Millionen hohen offenen Handwerkerrechnungen des Immobilienunternehmers Jürgen Schneider als „Peanuts“ bezeichnete.[17] Noch Jahre später haftete dieser Fauxpas am Image des Unternehmens und dessen Vorstandssprecher.[18] Ebenso lieferte die stichprobenartige Befragung der Autorin im privaten Umfeld das Ergebnis, dass die Deutsche Bank noch heute von vielen Menschen mit der Schneider-Affäre und dem Mannesmann-Prozess in Verbindung gebracht wird.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Josef Ackermann und das Victory-Zeichen

http://www.spiegel.de/fotostrecke/fotostrecke-38824-3.html

Dieser Gerichtsprozess zeigt die Notwendigkeit der Einführung einer neuen Form der Öffentlichkeitsarbeit auf, da der Wert eines Imageschadens oft höher ist, als der eigentliche Streitwert eines juristischen Verfahrens. Litigation PR, die umschrieben strategische öffentliche Kommunikation im Zusammenhang mit rechtlichen Verfahren bedeutet,[19] soll dazu dienen, dass sich das Gerichtsverfahren durch den Einsatz gezielter Medienarbeit positiv für das Urteil und den Ruf des Mandanten auswirkt. Dabei ist zu beachten, dass es heutzutage nicht mehr ausreicht einen Prozess vor Gericht zu gewinnen, sondern man auch im Gerichtshof der Öffentlichkeit ein positives Urteil erhalten muss.[20] Da die Bevölkerung sich eine unabhängige Meinung über Schuld oder Unschuld des Angeklagten macht, hat sie die Macht die Reputation einer Person zu stärken oder zu zerstören. Demzufolge ist es wichtig durch geeignete Instrumente der Medienarbeit die öffentliche Meinung für sich zu gewinnen, um somit über diesen Umweg die richterliche Entscheidung zu beeinflussen.[21] Ohne den Einsatz von Litigation PR, kann es sich, wie der Mannesmann-Prozess zeigt, ereignen dass sich die Öffentlichkeit, aufgrund der mangelnden Kenntnis des richtigen Umgangs mit den Medien, ein negatives Bild von dem Angeklagten bildet und dieses sich durch die fehlende oder schlechte Medienarbeit des Angeklagten verfestigt.[22] In diesem Fall hatte der mediale Druck keinen erheblichen nachweisbaren Einfluss auf das Gericht, da das Verfahren in der Revision eingestellt wurde, und die Angeklagten ein verhältnismäßig geringes Bußgeld zahlen mussten.[23] Allerdings sorgte der Ausgang des Verfahrens dafür, dass die Öffentlichkeit eine noch negativere Einstellung zu der Deutschen Bank und dessen Chef Josef Ackermann einnahm, was sich ebenfalls auf die Reputation und den Umsatz auswirkte.[24]

Der Begriff Litigation PR ist in Kreisen der PR noch sehr unbekannt, gleichzeitig aber progressiv, wie der folgende Absatz bestätigen wird. Eine Umfrage in Österreich im Jahr 2009 ergab, dass 60% der österreichischen PR-Experten mit diesem Begriff vertraut sind und 17% zumindest manchmal im Bereich der Litigation PR arbeiten. Berater die sich ausschließlich mit dieser Dienstleistung beschäftigen gibt es allerdings noch sehr wenige. Juristen ist laut dieser Umfrage der Begriff noch weitgehend fremd, allerdings meinte die Hälfte, dass sie in einem Viertel ihrer Fälle PR als strategisches Werkzeug nutzen.[25] Persönliche Befragungen von Medienschaffenden haben ergeben, dass die neue Form der PR sich auch in Deutschland noch in der Anfangsphase befindet. In den USA hat Litigation PR hingegen schon vor einigen Jahren Einzug in die PR-Praxis gehalten. Als Beispiel dieser Entwicklungskluft dient die freie Enzyklopädie Wikipedia. Die deutsche Version nahm den Begriff erst 2009 in ihre Datenbank auf,[26] wohingegen die englischsprachige Website schon im Mai 2007 einen Eintrag zu Litigation PR veröffentlichte.[27] Mit der Publikation des Buches „Im Namen der Öffentlichkeit“ der Litigation PR Experten Stephan Holzinger und Uwe Wolff 2009 hat sich diese neuartige Form der Öffentlichkeitsarbeit in der deutschen PR-Praxis etabliert. Im Anschluss entstand im Februar desselben Jahres der erste Litigation-PR-Blog (www.litigation-pr-blog.de) in dem sich Experten, Anwälte und Journalisten zu diesem Thema zu Wort meldeten und aktuelle rechtliche Auseinandersetzungen kommentieren konnten.[28] Spätestens aber seit dem „1. Deutschen Litigation-PR-Tag“ vom 29. Oktober 2009 in Frankfurt am Main lässt sich laut Heinrich konstatieren, dass es sich bei Litigation PR nicht nur um eine Modeerscheinung handelt.[29] Seitdem werden immer mehr Vorträge zu dem Thema gehalten, Bücher veröffentlicht und Diskussionsforen im Internet gegründet. Seit dem 14. Januar 2010 besteht der „Berliner Tag der Rechtskommunikation“, welcher diesem brisanten Thema demnach seine Würdigung zollt.[30] Auch Anwaltskanzleien haben die Dringlichkeit von Marketing und Öffentlichkeitsarbeit erkannt und besitzen Pressesprecher und Marketingmanager. Aber nicht nur Anwaltskanzleien betreiben aktive Öffentlichkeitsarbeit, auch die Gerichte selbst und die Staatsanwaltschaften beschäftigen Pressesprecher und pflegen Websites, auf denen sie die neuesten Gerichtsurteile oder Ankündigungen über anstehende mündliche Verhandlungen publizieren. Die Autoren Holzinger und Wolff behaupten ferner, dass sich immer mehr Richter und Staatsanwälte in Workshops zum richtigen Umgang mit den Medien schulen lassen.[31]

Da sich die Akteure vor Gericht scheinbar immer stärker mit Medien- und Öffentlichkeitsarbeit befassen, ist es für einen Anwalt beinahe verpflichtend ebenfalls professionelle Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben, um die Verteidigung seines Mandanten medial zu unterstützen. Aufgrund des immerwährenden Wandels der Medien im Zeitverlauf, wäre es riskant als Jurist, ohne fundiertes Wissen über die aktuelle Medienlandschaft, öffentlichkeitswirksam zu agieren. Die Gefahr, dass die Medien die gewählte Strategie durchschauen und zerstören ist sehr groß, was wiederum die Verteidigung des Mandanten gefährdet.[32] An dieser Stelle greifen Litigation-PR-Experten ein, die als Bindeglied zwischen Gericht und Medien den Mandanten vor einem ungerechten Urteil sowohl vor Gericht, als auch in der Öffentlichkeit schützen sollen. „The idea is that the case might be tried in the court of public opinion as well as before a jury“.[33] Aus dieser „Idee“, wie Mary G. Gotschall die Aufgabe der Litigation PR bezeichnet, soll am Ende dieser Bachelorarbeit eine Antwort auf die Frage gegeben werden, ob diese neue Form der PR ein geeignetes Instrument ist, um ein faires Urteil sowohl vor Gericht, als auch im Gerichtshof der Öffentlichkeit zu erzielen.

Bei der Literaturrecherche der Autorin stellte sich heraus, dass es in der deutschen PR-Praxis bisher nur wenige Ausarbeitungen speziell zu diesem Kommunikationsfeld gibt und auch keine intensiven wissenschaftlichen Diskussionen und systematischen Untersuchungen der Litigation PR vorliegen. Aus diesem Grund basiert die Informationsrecherche für die folgende Ausarbeitung zumeist auf Veröffentlichungen von einigen wenigen bekannten deutschen Litigation-PR-Experten und Praktikern, wie zum Beispiel Volker Boehme-Neßler, Stephan Holzinger oder Uwe Wolff, sowie auf Literatur zum Thema Krisenkommunikation oder Medialisierung der Gerichtsverfahren, die Elemente der Litigation PR beinhalten. Des Weiteren dienen Weblogs und Zeitungsartikel über besonders stark medialisierte Gerichtsverfahren, als Informationspool, der vor Allem im Bereich der Veranschaulichung der theoretisch festgehaltenen Ergebnisse eine große Rolle spielt. Innerhalb der Präsentation der Litigation PR als eine neue Spezialisierungsform der PR und der Schilderung der Gefahren, die von einer medialisierten Berichterstattung von Gerichtsverfahren ausgehen können, berücksichtigt die Autorin innerhalb der empirischen Kommunikationsforschung die Methodik der Inhaltsanalyse, in der alle relevanten Daten zu diesem Thema erhoben werden. Diese Informationsrecherche basiert sowohl auf der Sammlung von Daten der Printmedien, sowie auf der Untersuchung der Tertiär- und Quartärmedien. Aufgrund der ermittelten Befunde kann eine Hypothese aufgestellt werden, die mithilfe der Informationsrecherche und kurzen Fallbeispielen untersetzt oder widerlegt werden soll. Nachfolgend wird unter Berücksichtigung aller bereits getroffenen Erkenntnisse, ein aktueller Prozess in einer qualitativen Analyse aufbereitet, um anschließend unter Berücksichtigung aller gewonnener Erkenntnisse, eine Antwort auf die zu Beginn gestellte Frage geben zu können.

Innerhalb der inhaltlichen Chronologie der Bachelorarbeit behandelt das erste Kapitel den Ursprung der Litigation PR, sowie ihren Bezug zu anderen verwandten Bereichen der PR. Außerdem wird ihre Bedeutung und Notwendigkeit für Gerichtsverfahren aufgezeigt und die unterschiedlichen Instrumente und Strategien der Litigation PR vorgestellt.

Im zweiten Kapitel werden die Gefahren der Medialisierung von Rechtsstreitigkeiten thematisiert. Bei der Medienberichterstattung von Gerichtsverfahren publizieren Journalisten nicht immer ausschließlich das, was ihnen von PR-Experten in Interviews oder Pressemitteilungen zugetragen wird, sondern suchen häufig selbst nach neuen Erkenntnissen, um einen ausgeglichenen Informationsanspruch zu gewährleisten. Diese Eigenrecherchen der Journalisten haben oft irreparable Folgen für den Angeklagten, da eine negative oder falsche Darstellung der Sachlage zu einer Vorverurteilung in der Öffentlichkeit führen kann, welche wiederum das Urteil der Richter beeinflussen könnte. Aus diesem Grund, müssen an dieser Stelle die Kommunikationsgrundgesetze, ebenso wie deren Grenzen in der Gerichtsberichterstattung in Betracht gezogen werden, um aufgrund dieser Sachlage feststellen zu können, inwieweit Journalisten innerhalb der Pressefreiheit ihre Berichterstattung legitimieren können und welche strafrechtlichen Folgen ihnen drohen, sollten sie gegen das Gesetz oder den Pressekodex des Deutschen Presserates verstoßen.

Der Einsatz von Pressearbeit innerhalb der Justiz kann große Gefahren bürgen. Zum einen könnte der Ausgang eines Gerichtsverfahrens bedroht werden, wenn Staatsanwälten über ihren Informationsanspruch hinaus, bewusst Inhalte weiterleiten oder selbst veröffentlichen, die von Gesetzeswegen her vorerst geheim gehalten werden müssen, um den Angeklagten zu schützen. Solch ein Rechtsbruch kann eine Vorverurteilung des Angeklagten bewirken, die in vielerlei Hinsicht strafbar ist. Welche Konsequenzen die Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwälten aufweist und mit welchen strafrechtlichen Mitteln Staatsanwälte ggf. rechnen müssen, wenn sie bewusst gegen ihre Vorschriften verstoßen, wird ebenfalls in diesem Kapitel aufgezeigt. Zum anderen kann die Medialisierung von Gerichtsberichterstattungen einen Einfluss auf den Urteilspruch des unabhängigen Richters haben. Inwieweit dies in der Realität zutrifft und welche weiteren Auswirkungen die Medienberichterstattung von Gerichtsverfahren auf die Justiz, den Angeklagten und die Öffentlichkeit haben, wird ebenfalls an dieser Stelle innerhalb der Analyse einer empirischen Befragung behandelt.

Nachdem in den ersten beiden Kapiteln die Grundlagen, sowie die möglichen Problematiken des Einsatzes von Litigation PR diskutiert wurden, wird anschließend im letzten Kapitel, anhand des derzeit aktuellen Gerichtsverfahrens gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann, die Gerichtsberichterstattung und der Einsatz von Litigation PR analysiert und bewertet. Zunächst wird der Vorwurf der Anklage dargelegt und nachfolgend die Medialisierung des Gerichtsverfahrens unter Berücksichtigung der LPR bewertet. Am Ende der Inhaltsanalyse sollen schließlich die Auswirkungen des Falls aufgezeigt, sowie der Einsatz von Litigation PR hinsichtlich seines Erfolgs bewertet werden.

Der letzte Teil der Arbeit bildet eine moralische Bewertung der Litigation PR, die alle gewonnenen Erkenntnisse berücksichtigt und schlussfolgernd eine Antwort auf die zu Beginn aufgestellte Hypothese geben soll, ob Litigation PR, hinsichtlich ihrer Funktion als Beeinflussungsdienstleister, ein geeignetes Instrument ist, um einen gerechten Ausgang eines Prozesses sowohl vor Gericht, als auch in der Öffentlichkeit zu beeinflussen.

B: Hauptteil

1 Litigation PR als eine neue Spezialisierungsform der PR bei Gerichtsverfahren

Dieses Kapitel beschäftigt sich mit der Präsentation der Litigation PR als eine neue Gestalt der Öffentlichkeitsarbeit in juristischen Auseinandersetzungen. Der erste Abschnitt zeigt den Ursprung der Öffentlichkeitsarbeit in Bezug zu rechtlichen Auseinandersetzungen auf und wie diese PR-Praxis Einzug in die deutsche Medienlandschaft gehalten hat. Das zweite Unterkapitel definiert den Begriff Litigation PR, um ihn durch den Versuch einer deutschen Übersetzung anschaulicher zu gestalten. Anschließend erfolgt eine Abgrenzung zu anderen Disziplinen der PR, die jedoch in ihrer Arbeitsweise in die Strategie der Litigation PR mit einfließen. Der nachfolgende Abschnitt soll den Anspruch von Litigation PR begründen, indem veranschaulicht werden soll, wie sich die Medienlandschaft in den letzten Jahren verändert hat und welche Auswirkungen Litigation PR bzw. fehlende Litigation PR auf ein Gerichtsverfahren haben kann. Zuletzt widmet sich dieses Kapitel der Methodik und der Arbeitsweise von Litigation PR, sowie auch ihren Instrumenten und wie es ihr gelingen kann, durch geschickte Instrumentalisierung der Medien und der Öffentlichkeit, Einfluss auf das Urteil vor Gericht zu nehmen.

Bei der Entwicklung der Litigation PR wird von den meisten Experten die USA, als Ursprungsland genannt. Allerdings kristallisierte sich diese Form der PR bereits Jahrzehnte zuvor in Europa heraus. Welches Zeitalter nun wirklich die Entstehung der Litigation PR begründet, soll der folgende Entwicklungszyklus aufzeigen.

1.1 Ursprung

In „The Fall of Public Man“ beschreibt Richard Sennett den Fall „Dreyfus“, der als Beweis dienen soll, dass Litigation PR bereits im 19. Jahrhundert in Frankreich entstanden ist und nicht wie viele Experten behaupten in den USA entwickelt wurde.[34] Der Prozess um den französischen Offizier Alfred Dreyfus beschäftigte sich mit der Frage, ob dieser zu Recht oder zu Unrecht als deutscher Spion verdächtigt und verurteilt wurde.

Dreyfus wurde 1895 zu einer lebenslangen Haft verurteilt, da er angeblich Briefe mit anti-jüdischen Verschwörungstheorien verfasst hat.[35] Seine Anhänger kämpften jahrelang für eine Wiederaufnahme des Prozesses, doch alle Beweise, die auf eine Unschuld des Hauptmannes hinwiesen, wurden vom Gericht abgewiesen. Als die Anhänger von Dreyfus bereits alle Hoffnung verloren hatten, meldete sich am 13.01.1898 der Schriftsteller Emile Zola mit einem offenen Brief an den französischen Staatspräsidenten.[36] Durch die Veröffentlichung dieses Briefes mit dem Titel „J’accuse“ versuchte er durch eine „Pro-Dreyfus“-Kampagne die Öffentlichkeit auf die Seite des Beschuldigten zu ziehen. Sein Ziel war es, eine öffentliche Debatte entstehen zu lassen, welche die französische Regierung und die Justiz dazu bewegen sollte, das Verfahren wieder aufzunehmen.[37] 1899 wurde das Verfahren gegen Dreyfus wieder aufgerollt und sieben Jahre später wurde der Offizier, dank der öffentlichen Solidaritätsbekundungen der Republikanern, Sozialisten und Intellektuellen, freigesprochen.[38] Sennett fasste den Fall Dreyfus und dessen Auswirkungen auf die Öffentlichkeit wie folgt zusammen: „Die Dreyfus-Affäre ist ein klassisches Beispiel dafür, wie sich in einer Gesellschaft ein unüberbrückbares Schisma auftut, wenn in ihr eine Gemeinschaft entsteht, die sich auf eine abstrakte diffuse Kollektivpersönlichkeit stützt. Kein Wandel [...] vermag die Position, die die Gegner einmal bezogen haben, zu verändern, denn es geht, in diesem Konflikt [...] beiden Seiten nicht um irgendeinen Sachverhalt, sondern um Integrität, Ehre und Kollektivität als solche. [...] Das Verhandeln wird zur großen Bedrohung der Gemeinschaft. Jede Modifikation oder Preisgabe der bezogenen Position schwächt den Geist des Zusammenhalts.“[39]

Obwohl es sich in diesem Fall um keine zielgerichtete PR handelte, lässt sich aufzeigen, dass sich bereits Jahrzehnte vor der Entstehung der Litigation PR in Amerika ein ähnliches Mittel in Europa angewandt wurde, um durch öffentlichen Druck ein positives Urteil vor Gericht zu erzielen. Jedoch gilt als bewiesen, dass die Litigation PR seit den 80er Jahren in den USA immer stärker als routinemäßig genutztes Instrument von Anwälten eingesetzt wurde.[40] In diesem Jahrzehnt war die Wall Street auf ihrem wirtschaftlichen Höhepunkt und es wurden regelmäßig spektakuläre Prozesse rund um das private und berufliche Leben der großen Wirtschafts-Player geführt. Die Gerichtsverfahren wurden über die Medien ausgetragen, um das Gericht und vor allem die Jurymitglieder von außen, durch die Öffentlichkeit zu beeinflussen.[41] In den USA entscheidet die Jury über Schuld und Unschuld, wobei der Richter ein Veto einlegen und das Strafmaß aufheben kann. Aus diesem Grund herrscht in den amerikanischen Gerichtssälen ein Kampf um die Gunst der Jury, welche ebenso wie die Richter, durch die Öffentlichkeit geprägt werden kann.[42] Daher spielt der Einflussfaktor Öffentlichkeit eine übergeordnete Rolle und besitzt die Funktion einer Ersatz-Jury[43]. Diese ist oftmals viel mächtiger und hat für den Mandanten oft größere Bedeutung, als das Urteil der Jurymitglieder auf der Geschworenenbank.

Litigation PR greift aber auch in Nicht-Jury-Ländern, da wie bereits erwähnt, jeder ein Teil einer Jury ist. Gemeinsam entscheiden Medienvertreter, Medienkonsumenten, Politiker und Bürger über die Schuld und Unschuld eines Angeklagten und sind in der Lage, juristische Abläufe zu beeinflussen, auch wenn die Richter und Staatsanwälte sich dies nicht gerne eingestehen wollen.[44] Steven B. Hantler, der frühere Assistant Counselor von DaimlerChrysler und ein erfahrener Presseanwalt, erklärt sich dieses Phänomen solchermaßen: „Lawsuits are no longer tried exclusively in the courtroom; today they are also tried in the court of public opinion.“[45]

Seit 1999 wird Litigation PR auch zunehmend in Großbritannien eingesetzt, wo ebenfalls das Jury-System besteht und die Gesellschaft an der Rechtssprechung mitwirkt.[46] Demgegenüber ist in Deutschland diese Art der Öffentlichkeitsarbeit noch sehr neu und unerforscht. Jedoch haben inzwischen immer mehr PR-Praktiker die Bedeutung von Litigation PR erkannt und betreiben, wenn auch noch sehr spartanisch, strategische Rechtskommunikation.[47] Der Grund für das Aufkommen der Litigation PR 1999 in Europa steht in engem Zusammenhang mit der Entstehung des Börsenbooms, der sich Ende des 20. Jahrhunderts entwickelte. Im Jahr 1995 hatte sich ein neuer Markt im Bereich der Internet- und Telekommunikationsbranche etablierte.[48] Die Gründung der Start-Up-Unternehmen sorgte dafür, dass eine Vielzahl etablierte Aktienunternehmen in den „Neuen Markt“ investieren wollten, um an deren Erfolg teilzuhaben. Allerdings blieb der Erfolg im Jahr 2000 aus und die meisten Neuunternehmen mussten Insolvenz anmelden. Dieses Ereignis wird als die „Dotcom-Blase“ bezeichnet und viele Aktionäre verloren daraufhin ihr eingesetztes Kapital.[49] Zu diesem Zeitpunkt bedeutete ein anstehendes Gerichtsverfahren das Ende für ein Unternehmens, da die meisten Firmen durch die hohen Verluste nach der „Dotcom-Blase“ so geschwächt waren, dass ein langwieriger und kostspieliger Prozess ihre Existenz zerstört hätte. An diesem Punkt war der Einsatz von Litigation PR von immenser Bedeutung, da durch gezielte Rechtskommunikation ein mögliches Gerichtsverfahren abgewandt werden konnte.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass es schon immer ein Wechselspiel zwischen den Medien und der Justiz gegeben hat. Auch die Angeklagten-PR ist nicht neu, da schon immer versucht wurde über die Massenmedien die Sympathie der Öffentlichkeit zu mobilisieren, um so das Gericht unter Zugzwang zu setzen. Die Einführung von Litigation PR hat diesem Instrumentalisierungsapparat einen Namen gegeben und wird künftig noch bessere Chancen haben, sich in der modernen Mediengesellschaft durchzusetzen.[50] Erst durch den bewussten Einsatz von Litigation PR und den zu berücksichtigen Faktoren, die zu einer modernisierten Rechtskommunikation führen sollen, kann die Entstehung dieser neuen Form der PR begründet werden. Aufgrund dieser Argumentation ist es demzufolge auch legitim, dass die USA und nicht etwa Frankreich als Ursprungsland der Litigation PR gilt.

Die Litigation PR eng begrenzt zu definieren, ist aufgrund ihres facettenreichen Auftretens nicht möglich. Trotzdem versuchen sich die Experten daran, eine möglichst einheitliche Beschreibung für diese besondere PR-Disziplin zu finden. Der folgende Abschnitt demonstriert die meist verwendeten Begrifferklärungen der Litigation PR.

1.2 Definition

Die Bezeichnung Litigation PR setzt sich aus zwei Wörtern zusammen: Zum einen aus „Litigation“ was soviel wie Rechtsstreitigkeit, Gerichtsverfahren oder Prozess bedeutet und zum anderen aus „PR“, die Abkürzung von Public Relations, welche zu deutsch mit Öffentlichkeitsarbeit übersetzt wird. Aufgrund dieser Basis gibt es unzählige Erklärungen, die versuchen den Begriff greifbar zu machen.

Litigation PR wird unter anderem als strategische Rechtskommunikation, Rechtsstreitkommunikation oder Prozesskommunikation bezeichnet.[51] Egal für welche Definition man sich entscheidet, die Bedeutung ist immer dieselbe. Eine sehr treffende Illustration lieferte der amerikanische PR-Berater James F. Haggerty in seinem Buch „The Court of Public Opinion“: „Litigation PR can be best defined as managing the communications process during the course of an legal dispute or adjudicatory proceeding so as to effect the outcome or its impact on the client’s overall reputation.“[52] Im weiteren Verlauf der Ausarbeitung wird der Begriff Litigation PR mit „LPR“ abgekürzt.

LPR ist eine eigenständige Teildisziplin der PR und lässt sich laut Haggerty von der ihr verwandten Krisenkommunikation abgrenzen: „Litigation PR differs from virtually any other type of public opinion – especially crisis communication, its distant relative.“[53] Jan Lies, Professor für Public Relations und Kommunikationsmanagement geht sogar soweit, dass er behauptet, dass LPR eine instrumentübergreifende Kommunikationsdisziplin ist, bei der Krisenkommunikation, Issues Management, Investor Relations, Public Affairs, Media Relations und interne Kommunikation als ihre Kernaufgaben angesehen werden.[54] Inwieweit die LPR in Verbindung zu anderen Teildisziplinen der PR steht und in welchen Punkten, sie sich von ihnen abgrenzt, beschreibt das nächste Unterkapitel.

1.3 Litigation PR als eigenständige Teildisziplin

Wie bereits erwähnt, besitzt LPR einen Bezug zu anderen Teildisziplinen der PR, mit denen sie weitgehend verwandt ist. Sie lässt sich allerdings von ihnen abgrenzen, da sie eine eigene Teildisziplin darstellt, die wiederum die Hauptaufgaben der im Folgenden genannten PR-Formen in sich vereint. Zu dieser Verwandtschaft gehört zum einen die Krisenkommunikation. Die Aufgabe der Krisenkommunikation ist es, die Öffentlichkeit für sich zu gewinnen, um ein positives Image aufbauen zu können und medial zu überzeugen. Die Rechtskommunikation ist ebenfalls eng mit der LPR verbunden. Ihre Aufgabe ist es, alle Problemstellungen miteinander zu verknüpfen, das heißt sowohl Verwaltungs-, als auch Alltagssprache zu vermitteln, die Missverständnisse von Justiz und Medienöffentlichkeit aufzuheben, sowie die Kommunikationsbarrieren vor Gericht zu durchbrechen.[55] LPR umfasst in weiten Teilen auch das Reputations-Management, welches versucht Vertrauen gegenüber seinen Ansprechgruppen in der Gesellschaft zu etablieren und zu stärken.[56] Das Issues Management, als letzte verwandte PR-Form, kann ebenfalls, wie die bereits zuvor genannten Teildisziplinen ein nützliches Verfahren in rechtlichen Auseinandersetzungen darstellen. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der Krisenprävention und der Krisenbewältigung, was gleichzeitig den Bezug zur Krisenkommunikation aufzeigt.[57] Ihre Aufgabe ist es die Unternehmensumwelt auf besonders auffallende und neue Themen in der Unternehmensumwelt, auch Issues genannt, zu beobachten. Solche Themen können genützt werden, um eine öffentliche Debatte zu mobilisieren. Dadurch lässt sich die Wahrnehmung der juristischen Auseinandersetzungen issuebezogen in der Öffentlichkeit beeinflussen.[58] Negative Publikationen über den Mandanten oder das Unternehmen können somit durch eine schnelle und nachhaltige kommunikative Reaktion verhindert werden, bevor eine Krise entstehen kann.[59]

Schlussfolgernd kann festgehalten werden, dass alle genannten Teilbereiche der PR, die Krisenkommunikation, die Rechtskommunikation, das Reputations-Management und das Issues Management in weiten Teilen die selben Ziele verfolgen, wie die LPR. Diese vereint alle diese PR-Formen in ihrer Strategie, lässt sich aber gleichzeitig von ihnen abgrenzen, da sie um ihre Ziele in juristischen Auseinandersetzungen zu erreichen, viel spezialisierter arbeitet und auf einen engeren und komplexeren Bereich - das Rechtswesen - angelegt ist. Während sich die Instrumente der oben genannten Teildisziplinen, innerhalb derer ebenfalls eine Verschmelzung untereinander feststellbar ist, allgemein beschrieben werden können, ist die Methodik der LPR auf den jeweiligen Fall ausgerichtet. Die Besonderheit der LPR liegt darin, dass ihr eine Vielzahl an unterschiedlichen Arbeitsmethoden zur Verfügung steht und sie die für den jeweiligen Fall am besten geeignete Strategie auswählen muss.[60]

Dieser Abschnitt demonstriert das Bestehen vieler Teildisziplinen, die geeignet sind, um in juristischen Auseinandersetzungen angewandt zu werden. Deshalb stellt sich nun die Frage, ob eine neue Spezialisierungsform für diesen Bereich überhaupt notwendig ist. Das folgende Unterkapitel zeigt die Bedeutung der LPR auf und begründet dadurch ihren Anspruch.

1.4 Anspruch von Litigation PR

Medien durchdringen zunehmend alle Bereiche der Gesellschaft und prägen diese immer stärker. So ist es auch nicht verwunderlich, dass die Medien ebenfalls in das Recht- und Justizwesen Einzug gehalten haben.[61] „Es liegt an der zunehmenden Aufmerksamkeit der Medien in Bezug auf Gerichtsverfahren, dass Litigation-PR zu einer Notwendigkeit für große Verfahren geworden ist. Außerdem ist Litigation PR stark in ihren Bewegungen reguliert, sodass die Gefahr besteht, dass ein unbedachter Schritt sich negativ auf den Mandanten auswirken kann.“[62] Früher beriefen sich Anwälte noch selbst auf ihre Kontakte zu Journalisten, die sie sich durch jahrelange Pflege von Beziehungen aufgebaut haben. Bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs, nachdem die PR nach amerikanischem Vorbild in Deutschland als neues Berufsfeld entstanden ist,[63] gab es noch keine PR-Spezialisten und die Öffentlichkeitsarbeit der Anwälte funktionierte aufgrund der überschaubaren Medienlandschaft ohne die Hilfe eines Medienexperten.[64] Dies soll aber nicht bedeuten, dass sich die damaligen Anwälte über die Macht der Instrumentalisierung der Menschen außerhalb des Gerichtssaals nicht bewusst waren. Bereits im römischen Reich war der bekannte Rechtsanwalt Marcus Tullius Cicero dafür bekannt, dass er in seinen Reden versuchte die öffentliche Meinung für sich zu gewinnen.[65] Im Gegensatz zur damaligen Zeit, ist die Medienlandschaft des 21. Jahrhunderts so weit fortgeschritten, dass es unmöglich ist ohne ein geschultes Wissen in der unüberschaubaren Menge an medialen Möglichkeiten, die bestgeeignete Strategie zu erkennen. Deshalb ist der sicherste Weg für einen Anwalt, das Konsultieren eines Litigation-PR-Experten, der sich täglich mit juristischen Auseinandersetzungen beschäftigt und in der Lage ist, eine prozessspezifische Strategie im besten Sinne für den Mandanten auszuarbeiten.[66]

Wie bereits angesprochen, ist das wichtigste Ziel der LPR die Reputation des Mandanten zu sichern. Oftmals wird der Angeklagte schon in einem frühen Stadium der Anklage durch die Medienberichterstattung in der Öffentlichkeit als schuldig gesprochen. Hat sich dieses Bild einmal in der öffentlichen Meinung etabliert, ist es kaum noch von Bedeutung, wenn nach Wochen ein Freispruch erfolgt. Daher ist die Aufgabe der LPR in Gerichtsprozessen von so wichtiger Bedeutung. Diese versucht von Anfang an das Bild des Betroffenen mitzuprägen, um so eine Opfer-Täter-Polarisierung zu verhindern. Durch die Versachlichung der öffentlichen Debatte soll dies gewährleistet werden, um eine emotionale Berichterstattung zu verhindern und den Sensationscharakter des Falls zu minimieren.[67]

Viele Menschen stehen der PR noch immer sehr kritisch gegenüber und nennen PR-Berater, die auf Rechtsstreitigkeiten spezialisiert sind „Spin-Doktoren des Rechts“, welche die Wirklichkeit für ihre Zwecke verändern. Dies ist aber nicht der Regelfall. Seriöse PR-Berater verfolgen vielmehr das Ziel, das Anliegen ihres Mandanten in der Öffentlichkeit verständlich darzulegen.[68] LPR arbeitet an der Schnittstelle zwischen Juristen und der meinungsbildenden Öffentlichkeit und versucht diese beiden sich unterscheidenden Faktoren zu verbinden, sowie die Wissens- und Sprachbarrieren aufzuheben, was sowohl die Schwierigkeit, als auch die Besonderheit der LPR ausmacht.[69]

Das Problem der Rechtskommunikation ist es, die trockenen Fakten und komplizierten juristischen Erkenntnisse eines Falles der Öffentlichkeit verständlich zu machen. Da in grundlegenden Rechtsfragen gesellschaftlicher Konsens besteht, muss die fachliche Rechtskommunikation der Gerichte für die Öffentlichkeit übersetzt werden, damit ein gesamtgesellschaftliches Meinungsbild entstehen und das Recht einen legitimen Anspruch geltend machen kann. Die Aufgabe als „Übersetzer“ übernehmen heutzutage LPR-Experten, die täglich in diesem Bereich arbeiten und wissen, wie sie die wichtigen Informationen der Gesellschaft am Verständlichsten kommunizieren können.[70]

Je stärker ein Fall personalisiert wird, umso ausführlicher wird auch auf die Verhandlung des Gerichtsverfahrens eingegangen.[71] Speziell der Faktor „Prominenz“ macht es unumgänglich LPR zu betreiben, da diese Personen bereits vor Prozessbeginn in der Öffentlichkeit gestanden haben und dadurch das Interesse an der Medienberichterstattung über diese Gerichtsverfahren steigt.

1.4.1 Der Faktor „Prominenz“

Durch den gesellschaftlichen Wandel und die Veränderung der Medienlandschaft hat sich die Nachfrage nach prominenter Medienberichterstattung auf die Bedürfnisse der Rezipienten angepasst. Das heißt, die Medienberichterstattung über berühmte Persönlichkeiten, sogenannte High-Profile-Fälle, hat noch mehr zugenommen und wurde durch eine erhöhte Bildberichterstattung, stärker emotionalisiert.[72] Da Prominenz selbst ein Nachrichtenwertfaktor ist und damit eine hohe Leseraffinität aufweist, wird berühmten Persönlichkeiten eine sehr große Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit zugesprochen, welche auf die überdurchschnittlich hohe Publikation in der Medienberichterstattung zurückzuführen ist. Aus diesem Grund ist eine prominente Person auch stärker von Reputationsschäden gefährdet als andere Menschen.[73]

Allerdings betreffen Eingriffe in die Privatsphäre nicht nur Prominente, die auch als absolute Personen der Zeitgeschichte bezeichnet werden. Auch der Durchschnittsbürger kann durch ein besonderes Ereignis in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten. Vor allem Entführungs-, Verbrechens- oder Unglücksopfer sind oftmals einem unerträglichen Medieninteresse ausgesetzt. Allerdings können Recherchefehler oder andere Fahrlässigkeiten in der Politik- oder Wirtschaftsberichterstattung ebenfalls einen Rufmord hervorrufen,[74] indem jemand ein ehrverletzendes Gerücht streut oder, entgegen besserem Wissen, Unwahrheiten als Tatsachen verkauft.[75]

Die beiden folgenden Fallbeispiele sollen aufzeigen, wie sich durch medialen Druck ein Prozess zu Gunsten des Angeklagten entwickeln kann und welche Gefahren verursacht werden können, wenn keine Öffentlichkeitsarbeit in juristischen Auseinandersetzungen erfolgt.

1.4.2 Der Fall „Emmely“

Das erste Beispiel behandelt den Prozess der Kassiererin Barbara Emme, besser bekannt als „Fall Emmely“, in dem der langjährig Beschäftigten der Supermarktkette Kaiser’s Tengelmann, aufgrund des Diebstahls von zwei Pfandbons im Wert von 1,30 Euro 2008 fristlos gekündigt wurde.[76] Dieser Fall warf eine öffentliche Diskussion zu Bagatellkündigungen in Gange. Nachdem die Kassiererin 2009 ohne jegliche Zuhilfenahme der Medien in Berufung ging und ihre Forderung nach einer Wiedereinstellung abgewiesen wurde, gelang es ihrem Anwalt ein Jahr später eine Revision durchzusetzen. In diesem Prozess wurde die Kassiererin von einem Solidaritätskommitte der Arbeitergewerkschaft Verdi unterstützt, welche die Kampagne „Solidarität mit Emmely“ ins Leben rief.[77] Die Gewerkschaft erstellte eine Internetseite, veranstaltete Demonstrationen in der besagten Supermarktfiliale, organisierte Talkshow-Auftritte, lies Protest-Postkarten drucken und zog mit Trillerpfeifen vor den Gerichtssaal.[78] Diese mediale Kampagne hatte zur Folge, dass am Ende zwei Drittel der Deutschen die Kündigung als ungerecht ansahen und das Gericht unter Handlungsdruck geriet. Im Juni 2010 wurde Frau Emme schließlich ihr Recht zugesprochen und sie konnte bereits einige Tage später ihre Arbeit wieder aufnehmen.[79]

Dieser Fall ist ein Paradebeispiel dafür, dass – auch wenn in diesem Fall keine PR-Berater die Öffentlichkeitsarbeit übernommen haben, die Instrumentalisierung der Medien und der Öffentlichkeit zu einem positiven Urteil vor Gericht führen kann. Hätte die Klägerin jedoch bereits im ersten Gerichtsverfahren einen LPR-Experten konsultiert, hätte sie vielleicht erst gar nicht in Revision gehen müssen. Frau Emme wurde durch diesen Fall zu einer relativen Person der Zeitgeschichte und konnte ein positives Urteil sowohl vor Gericht, als auch in der Öffentlichkeit verzeichnen, wohingegen ihr Arbeitgeber, die Supermarktkette Kaiser’s Tengelmann, einen großen Imageverlust einbüßen musste.[80]

1.4.3 Der Fall „Andreas Türck“

Das zweite Beispiel behandelt den Prozess um den früher sehr beliebten Talkshow-Moderatoren und Frauenschwarm Andreas Türck. Dieser wurde angeklagt, im Jahr 2003 eine Diskobekanntschaft vergewaltigt zu haben. Nachdem die Ermittlungsarbeiten gegen den TV-Liebling ein Jahr lang geheim gehalten werden konnten, wurde 2004 das Regionalmagazin „Maintower“ auf den Fall aufmerksam und machte diesen zum Aufhänger der nächsten Sendung. Diese Ausstrahlung löste eine riesige Medienlawine aus, welche dafür sorgte, dass von diesem Zeitpunkt an, der Schaden durch die Medienberichterstattung für Türck größer war, als durch den Prozess selbst.[81] Die Medien überschlugen sich mit Informationen zu dem Fall und riefen wilde Spekulationen hervor. Am Wildesten trieben es aber die Bild und die Bild am Sonntag, die mit ihren Schlagzeilen nicht nur den Ruf von Türck, sondern auch den, des mutmaßlichen Opfers ruinierten. So lauteten die Aufhänger der Berichte unter anderem: „Protokoll der Sex-Nacht“ (4.8.), „Die Sex-Akte Türck. Er brauch 6 Minuten, um eine Frau aufzureißen“ (11.8.), „Heute wird sie gefragt, ob sie Unterwäsche trug“ (16.8.), „Katharina (29) weinte gestern vor Gericht. So hat Türck mich vergewaltigt“ (17.8.), „Neue Sex-Enthüllung. Wenige Tage nach Türck hatte sie schon wieder Sex“ (26.8.), „Gutachter glauben angeblich Opfer nicht“ (2.9.), oder „Sieger Türck. Aber wird er jemals wieder glücklich?“ (7.9.).[82] Wie schon die letzte Überschrift verlauten lässt, wurde Andreas Türck schließlich freigesprochen, da man ihm die Vergewaltigung nicht nachweisen konnte. Seine Karriere war jedoch zerstört. Das Urteil vor Gericht änderte nichts daran, dass der Ruf des Angeklagten ruiniert war und die Öffentlichkeit ihn weiterhin als Vergewaltiger ansah. Daher blieb ihm nichts anderes übrig, als sich aus dem öffentlichen Leben zurückzuziehen.[83]

Bei diesem Beispiel standen sowohl eine absolute, als auch eine relative Person der Zeitgeschichte im Fokus der Medienberichterstattung. Die Quellenrecherche ergab keine Auskunft darüber, dass der prominente Angeklagte oder die Klägerin sich dem Einsatz von Öffentlichkeitsarbeit bedienten. Aus diesem Grund lässt sich schlussfolgern, dass es beide Prozessbeteiligten über sich ergehen ließen, dass die Journalisten sie in ihrer Medienberichterstattung an den öffentlichen Pranger stellten, ohne sich dagegen zur Wehr zu setzen. Keiner der Beiden konnte aus diesem Prozess als Gewinner hervorgehen. Die Klägerin wurde als Lügnerin bezeichnet und durch die Verletzung der Persönlichkeitsrechte in der Berichterstattung bloßgestellt. Türck hingegen bekam zwar vor Gericht Recht zugesprochen, ihm gelang es allerdings nicht, dieses positive Urteil in den Gerichtssaal der Öffentlichkeit weiterzutragen, sodass er letzten Endes in der Gesellschaft trotzdem als schuldig angesehen wurde und dadurch seinen guten Ruf und seine Karriere verlor.

Beide Fallbeispiele zeigen, wie wichtig die Einbeziehung der Öffentlichkeit über den Umweg der Medien sein kann und dass es vor allem bei prominenten Persönlichkeiten von äußerster Bedeutung ist, in Gerichtsverfahren PR zu betreiben, um eine überdurchschnittlich negative Berichterstattung zu Lasten des Angeklagten zu verhindern, da sonst das Risiko des Verlusts der Karriere und des Rufes erheblich steigt. In beiden dargestellten Beispielen wurde keine LPR angewandt. Im ersten Beispiel hätte diese das Gerichtsverfahren bereits in der ersten Instanz zu Gunsten der Angeklagten abschließen können, im zweiten Fall wurde hingegen überhaupt keine Öffentlichkeitsarbeit betrieben, was wie eben schon thematisiert einen irreparablen Schaden für die Karriere und den Ruf des Angeklagten mit sich zog.

Wie die verschiedenen Instrumente der LPR innerhalb einer Rechtsstreitigkeit aussehen und wie diese am effektivsten in einer Kommunikationsstrategie eingesetzt werden können, wird im folgenden Kapitel veranschaulicht.

1.5 Instrumente der Litigation PR

Beim Einsatz von LPR gilt es an zwei Fronten gleichzeitig zu kämpfen: Vor Gericht und im Gerichtssaal der Öffentlichkeit. Vor Gericht versucht der LPR-Experte gemeinsam mit dem Anwalt den Verlauf einer rechtlichen Auseinandersetzung im Sinne des Mandanten positiv zu beeinflussen.[84] An dieser Stelle wird versucht einen außergerichtlichen Vergleich auszuhandeln oder die Staatsanwaltschaft unter medialen Druck zu setzen, damit diese ihren Anklagepunkt abschwächt oder sogar fallen lässt. Mögliche negative Auswirkungen einer juristischen Streitigkeit in den Medien sollen ebenfalls durch LPR minimiert oder im besten Fall verhindert werden, damit die Reputation des Mandanten in der Öffentlichkeit gewahrt bleibt. Zusätzlich soll in juristischer Hinsicht die Strategie des Anwalts durch eine gezielte Medienarbeit unterstützt werden, um einen Sieg an beiden Fronten sicherzustellen.[85]

1.5.1 Voraussetzung einer erfolgreichen Litigation PR

Um eine effektive Zusammenarbeit zwischen dem prozessführenden Anwalt und dem LPR-Experten im Sinne des Mandanten zu gewährleisten, ist es essenziell vor Beginn des Gerichtsverfahren zu klären wann der Anwalt zu medialen Anlässen, wie Pressekonferenzen oder Hintergrundgesprächen hinzugezogen werden soll und an welcher Stelle Zitate des LPR-Experten, der als Sprecher des Mandanten fungiert, vom Anwalt abgesegnet werden müssen, damit sie nicht in juristischer Hinsicht dem Mandanten schaden oder negativen Einfluss auf die anwaltliche Strategie nehmen.[86]

Konflikte können dadurch entstehen, dass die Unterschiede der Arbeitsweisen zwischen Anwälten und PR-Experten sehr groß sind und die Anwälte sich in ihrer Denkweise rasant mit den Medien und deren Erfordernisse auseinandersetzen müssen.[87] LPR-Experten müssen sich im Gegensatz dazu im Klaren sein, dass die juristische Strategie des Anwalts niemals gefährdet werden darf und es aus diesem Grund im Laufe eines Verfahrens bei außergewöhnlichen Umständen oder Erkenntnissen eintreten kann, dass eine Korrektur der vorab festgelegten Kommunikationsstrategie erforderlich wird.[88] Außerdem ist es unumgänglich, dass der LPR-Experten über ein gewisses juristisches Hintergrundwissen verfügt, sowie Verständnis für die Belange der Juristen und deren berufsbedingten Eigenheiten aufweist. Nur durch gegenseitigen Respekt und der Zusammenarbeit als gleichberechtigte Partner, kann eine LPR-Strategie erfolgreich durchgesetzt werden und der Sieg des Mandanten gesichert werden.[89]

1.5.2 Einsatzgebiet

Die häufigste Anwendung von LPR findet im Bereich des Strafverfahrens statt, indem sie als Instrument der Verteidigung gegenüber der Staatsanwaltschaft dient.[90] Sie kann die Ermittlungsrichtung der Staatsanwaltschaft, sowie deren Priorität beeinflussen und bewirken, dass der Staatsanwalt eine relativierende Haltung zum Vorteil des Mandanten annehmen muss.[91] LPR wird aber nicht nur in Strafverfahren, sondern auch bei Zivilprozessen, wie zum Beispiel 1990 im Prozess gegen Milupa, wegen des „Kindertee-Skandals“[92] oder 2004 gegen Tui im „Djerba-Opfer“-Prozess[93] angewendet. An dieser Stelle dient LPR als kommunikatives Begleitinstrument aufseiten des Klägers, sowie auch des Beklagten und versucht, durch eine prozessspezifische Strategie, eine außergerichtliche Lösung oder einen Vergleich anzustreben.[94] Gelingt dies nicht, beginnt ein Kampf zwischen Kläger- und Angeklagtenseite. Der Verteidiger versucht an dieser Stelle ein möglichst positives Bild des Mandanten darzustellen, wohingegen der Vertreter des Klägers das exakte Gegenteil versucht. Beide Seiten wollen die Öffentlichkeit für sich gewinnen, in der Hoffnung, dass die Sicht der Öffentlichkeit Auswirkung auf die Entscheidung des Richters hat.[95]

1.5.3 Aufgaben

Der Schwerpunkt moderner LPR liegt darin einen Vergleich zu erzielen, sodass ein Gerichtsverfahren nicht Zustande kommt. Es wird unter Anderem darauf spekuliert, dass durch einen Vergleich, die Schwere der Schuld relativiert wird und das öffentliche Interesse an dem Fall sinkt.[96] Um dieses Ziel zu erreichen, muss die LPR den Fokus auf andere bedeutsame Verfahren setzen, die einer intensiveren Würdigung durch die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft bedürfen und deren Gerichtsverfahren für die Öffentlichkeit von noch größerem Interesse ist. Sollte es jedoch nicht gelingen eine Verfahrenseinstellung durchzusetzen, beantragt die Staatsanwaltschaft bei Gericht den Erlass des Strafbefehls oder erhebt die Anklage.[97]

In diesem Fall bedient sich die LPR zwei verschiedener ineinandergreifender Kommunikationslogiken. Zunächst soll die breite Öffentlichkeit über die Massenmedien beeinflusst werden. Dabei bedient sich die LPR journalistischer Mittel und versucht die Medien für ihre Zwecke zu beeinflussen. Allerdings ist es schwierig Journalisten gegen ihren Willen zu beeinflussen. Daher haben LPR-Experten zwei Möglichkeiten: Sie können die Journalisten entweder umgehen oder mit ihnen zusammenarbeiten.[98] Sie zu umgehen, ist heute nicht mehr besonders schwer, da viele Medienunternehmen auf ausgebildete Journalisten verzichten und dafür Praktikanten einstellen und unterbesetzt arbeiten.[99] Deshalb wird vorgefertigtes PR-Material, das den komplexen Sachverhalt bereits verständlich aufbereitet hat und die Handlungsgründe der einzelnen Akteure nachvollziehbar darstellt, gerne angenommen und oft unbearbeitet weiterverbreitet.[100] Ein zweiter Weg vorbei an den Journalisten in die massenmediale Öffentlichkeit führt über das Internet, in dem man seine eigene Sichtweise zu dem Prozess hervorragend platzieren kann. Jedoch erzielt man mit Journalisten und hochangesehenen Medien ein qualitativ besseres Ergebnis, da diese für die Beeinflussung der Öffentlichkeit von zentraler Bedeutung sind und als moralische Instanz verstanden werden.[101]

Die Beeinflussung von LPR muss so erfolgen, dass sie den Beobachtungslogiken und dem Berufsethos der Journalisten entspricht. Das heißt die Position des Mandanten muss so aufbereitet werden, dass sich daraus ein journalistisch interessantes Material ergibt, dass lohnt veröffentlicht zu werden. Dazu muss ein Framing erstellt werden, das den Erwartungen und Interessen der Journalisten entspricht,[102] und sich hauptsächlich auf die vier Nachrichtenwertfaktoren Prominenz, Sensationalismus, Kriminalität und Sex, von Bob Roshier stützt.[103] Außerdem muss auf die Interessen der Leserschaft des angeschrieben Mediums Rücksicht genommen werden, da die Journalisten natürlich ebenso darauf bedacht sind für ihre Leser die bedeutsamsten Nachrichten zusammenzufassen.[104]

Eine weitere und mitunter wichtigste Aufgabe der LPR ist es, negative Berichterstattungen durch die unverzügliche journalistische Darstellung des eigenen Standpunktes einzudämmen.[105] Medien beschreiben Klischees oder verbreiten Vorurteile, die zuweilen von der Staatsanwaltschaft unterstützt werden, was allerdings erst im zweiten Kapitel angeführt wird. Außerdem muss LPR dafür sorgen, dass die Medienberichterstattung über einen Prozess im Gleichgewicht bleibt und weder eine überdurchschnittlich positiv ausgerichtete Schilderung durch die LPR vorliegt, noch eine Vorverurteilung durch Gerüchte und klischeehafte Ausführungen entsteht.[106]

Die Autorin hält fest, dass LPR immer dann nötig wird, wenn Medien und oder die Öffentlichkeit auf ein rechtliches Verfahren aufmerksam werden und eine mediale Berichterstattung einsetzt. Mit welchen Instrumenten die LPR auf die mediale Berichterstattung reagiert, wird der nun folgende Abschnitt präsentieren.

[...]


[1] Zit.: Wilke, Katja (2006): Litigation-PR: Figurbewusst. Stehen Manager vor Gericht, wollen sie nicht nur den Prozess gewinnen, sondern auch Imageschaden für ihr Unternehmen vermeiden. Prozessbegleitende PR kann dabei helfen. In: Financial Times Deutschland: enable – besser wirtschaften, 7/2006, S. 18-19

[2] ebd. S. 18

[3] Zit.: Wolf, Albin (2008): Der Jurist als Journalist. Mandanten wollen nicht nur die Prozesse, sondern auch die öffentliche Meinung gewinnen. Nur wenige Anwälte können das. In: Handelsblatt, Nr. 235 vom 3.12. 2008, S. 19

[4] Zit.: Bier, Peter (2009): Von den Lauten und den Leisen. In: brand eins, Heft 2, S. 98-101

[5] Zit.: Haggerty, James F. (2003): In the Court of Public Opinion: Winning your Case with Public Relations, Hoboken (New Jersey), S. 29

[6] Vgl.: Heinrich, Ines (2010): Litigation-PR: PR vor, während und nach Prozessen, Dissertation, Freie

Universität Berlin, Burtenbach, S. 63ff.

[7] Vgl.: Heinrich 2010, 66

[8] ebd.

[9] Vgl.: Boehme-Neßler, Volker (2010a): Die Öffentlichkeit als Richter?: Litigation-PR als neue Methode der Rechtsfindung, Baden-Baden, S. 101

[10] Zit.: Boehme-Neßler 2010a, 101 nach Deekeling, Egbert/ Arndt, Olaf: CEO-Kommunikation. Strategien für Spitzenmanager, S.9

[11] Vgl.: Boehme-Neßler, Volker (2010b): BilderRecht: Die Macht der Bilder und die Ohnmacht des Rechts. Wie die Dominanz der Bilder im Alltag das Recht verändert, Berlin Heidelberg, S. 130ff.

[12] Vgl.: Holzinger, Stephan/Wolff, Uwe (2009): Im Namen der Öffentlichkeit. Litigation-PR als strategisches Instrument bei juristischen Auseinandersetzungen, S. 76f.

[13] Vgl.: http://www.rundumpresse.de/catalog/infopage.php?content=ext_glossary_a (abgerufen am 16.05.11)

[14] Zit.: Schierl, Thomas (2007): Prominenz in den Medien: Zur Genese und Verwertung Prominenten in Sport, Wirtschaft und Kultur, Köln, S. 12 nach Boorstin, Daniel J.(1961): The image: A guide to Pseudo-Events in Amerika, S. 57

[15] Vgl.: z.B. Medienberichte über den Fall Andreas Türck oder Jörg Kachelmann

[16] Vgl.: http://www.public-affairs-net.de/agentur/aktuelles/pdf/Litigation-PR_BetriebsBerater_07-2009.pdf (abgerufen am 27.05.11)

[17] Vgl.: http://www.manager-magazin.de/finanzen/artikel/0,2828,68314,00.html (abgerufen am 15.05.11)

[18] ebd.

[19] Vgl.: Boehme-Neßler 2010a, 9

[20] ebd.

[21] ebd.

[22] ebd.

[23] Vgl.: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,451383,00.html (abgerufen am 16.05.11)

[24] ebd.

[25] Vgl.: Heinrich 2010, 6 nach Stierschneider, Katharina (2009): Litigation Communication: When Litigation Puts the Reputation at Risk, S. 95ff.

[26] Vgl.: http://de.wikipedia.org/wiki/Litigation-PR (abgerufen am 27.04.11)

[27] Vgl.: http://en.wikipedia.org/wiki/Litigation_public_relations (abgerufen am 27.04.11)

[28] Vgl.: Heinrich 2010, 6f

[29] ebd.

[30] ebd.

[31] Vgl.: Holzinger/Wolff 2009, 37

[32] ebd. S. 61

[33] Zit.: Heinrich 2010, 5 nach Gotschall, Mary G. (1995): The Rise of Litigation Public Relations, S. 33. In: Roschwalb, Susanne A./Stack, Richard A. (Hrsg.): Litigation Public Relations. Courting Public Opinion. Littelton (Colorado), 33-49

[34] Vgl.: Castendyk, Oliver (1993): Rechtliche Begründungen in der Öffentlichkeit: Ein Beitrag zur Rechtskommunikation in Massenmedien, Dissertation, Universität Bochum, S. 323f.

[35] ebd.

[36] ebd.

[37] Vgl.: Boehme-Neßler 2010a, 22

[38] ebd.

[39] Zit.: Sennett, Richard (1983): Verfall und Ende des öffentlichen Lebens. Die Tyrannei der Intimität, aus dem Amerikanischen übersetzt von Reinhard Kaiser, Frankfurt am Main, S. 318

[40] Vgl.: Holzinger/Wolff 2009, 44

[41] Vgl.: Boehme-Neßler 2010a, 22

[42] ebd.

[43] ebd. S. 47

[44] Vgl.: Wolff, Uwe: Warum die Gerechtigkeit PR-Spezialisten braucht. In: Boehme-Neßler 2010a, 122ff.

[45] Zit.: Holzinger/Wolff 2009, 47 nach Hantler, Steven B. (2003): New Core Competencies for the Litigation Manager. In: Litigation Management, Spring 2003

[46] Vgl.: Holzinger/Wolff 2009, 58

[47] ebd. S. 59

[48] Vgl.: http://www.finanz-lexikon.de/dotcom-blase_1449.html (abgerufen am 16.05.11)

[49] ebd.

[50] Vgl.: Boehme-Neßler 2010a, 20

[51] Vgl.: Heinrich 2010, 7

[52] Zit.: Haggerty 2003, 2

[53] ebd. S. 28

[54] Vgl.: Lies, Jan (2008): Public Relations: ein Handbuch, Konstanz, S. 190-194

[55] Vgl.: Castendyk 1993, 29

[56] Vgl.: Bentele, Günter (2008): Vertrauen. In: Bentele, Günter/Fröhlich, Romy/Szyszka, Peter (Hrsg.): Handbuch der Public Relations: wissenschaftliche Grundlagen und berufliches Handeln; mit Lexikon, 2., korr. und erw. Auflage, Wiesbaden, S. 626f.

[57] Vgl.: Heinrich 2010, 134ff.

[58] ebd.

[59] ebd.

[60] ebd.

[61] Vgl.: Holzinger/Wolff 2009, 21

[62] Zit.: Holzinger/Wolff 2009, 20 nach Gibson, D. C (1998): L itigation Public Relations: Fundamental Assumption. In: Public Relations Quarterly, Nr. 43, 1998, S. 19-23

[63] Vgl.: http://www.unternehmerweb.at/jungunternehmer_public_relation_geschichte.php (abgerufen am 16.05.11)

[64] ebd. S. 61

[65] Vgl.: http://www.telemedicus.info/article/1849-Duell-mit-den-Medien.html (abgerufen am 08.03.11)

[66] Vgl.: Holzinger/Wolff 2009, 61f.

[67] Vgl.: Boehme-Neßler 2010a, 25

[68] ebd. S. 121f.

[69] ebd.

[70] Vgl.: Castendyk 1993, 32ff.

[71] ebd. S. 318

[72] Vgl.: Schierl, Thomas: Prominenz in den Medien. Eine empirische Studie zu Veränderungen in der Prominenzberichterstattung im Zeitraum 1973 bis 2003. In: Schierl 2007, 20-39

[73] Vgl.: Daschmann, Gregor: Der Preis der Prominenz. Medienpsychologische Überlegungen zu den Wirkungen von Medienberichterstattung auf die dargestellten Akteure. In: Schierl 2007, 185

[74] Vgl.: Schertz, Christian/Schuler, Thomas (2007): Rufmord und Medienopfer: Die Verletzung der persönlichen Ehre, Berlin, S. 24

[75] ebd. S. 11

[76] Vgl.: http://www.faz.net/s/RubEC1ACFE1EE274C81BCD3621EF555C83C/Doc~EC07EA

545EAFE479AAD38AFFB2A24709B~ATpl~Ecommon~Scontent.html (abgerufen am 08.03.11)

[77] ebd.

[78] ebd.

[79] ebd.

[80] Vgl.: http://www.companize.com/nachrichten/982/Kaiser_rsquo_s_Imageverlust_nach_Kundigung (abgerufen am 29.05.11)

[81] Vgl.: Sasse, Sabine: Die Justiz und die Medien – Die Berichterstattung im Prozess gegen den TV-Moderator Andreas Türck. In: Schertz/Schuler 2007, S. 69-80

[82] ebd.

[83] ebd.

[84] Vgl.: Holzinger/Wolff 2009, 19

[85] ebd.

[86] ebd. S. 231f.

[87] ebd.

[88] ebd.

[89] ebd. S. 30

[90] Vgl.: Heinrich 2010, 7

[91] Vgl.: Holzinger/Wolff 2009, 22 f.

[92] Vgl.: http://www.kanzlei-melanie-scheuermann.de/content/index_litigation_pr.htm (abgerufen am 16.05.11)

[93] Vgl.: http://www.123recht.net/Fuumlnfjaumlhriges-Djerba-Opfer-klagt-gegen-den-Reiseriesen-TUI-__a10246.html (abgerufen am 16.05.11)

[94] Vgl.: Heinrich 2010, 7

[95] Vgl.: Gerhardt, Rudolf (1990): Der Einfluss der Medien auf das Strafverfahren aus medialer Sicht. In: Oehler, Dietrich/Jahn, Friedrich-Adolf/Gerhardt, Rudolf et al. (Hrsg.) (1989): Der Einfluss der Medien auf das Strafverfahren: Vortragsveranstaltung vom 9. und 10. Juni, München, S. 19-45

[96] Vgl.: Holzinger/Wolff 2009, 188ff.

[97] ebd.

[98] Vgl.: Boehme-Neßler 2010a, 132ff.

[99] ebd.

[100] ebd.

[101] ebd.

[102] ebd.

[103] Vgl.: Heinrich 2010, 66, nach Scherer, Joachim (1979): Gerichtsöffentlichkeit als Medienöffentlichkeit. Zur Transparenz der Entscheidungsfindung im straf- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren, Königsstein/Ts.

[104] Vgl.: Boehme-Neßler 2010a, 132ff.

[105] Vgl.: Holzinger/Wolff 2009, 191

[106] ebd.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2011
ISBN (eBook)
9783842821156
DOI
10.3239/9783842821156
Dateigröße
2.6 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Hochschule Mittweida (FH) – Medien, Angewandte Medienwirtschaft
Erscheinungsdatum
2011 (Oktober)
Note
1,3
Schlagworte
litigation-pr medialisierung gerichtsverfahren strafprozess öffentlichkeitsarbeit
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Titel: Litigation PR - Öffentlichkeitsarbeit im Rechtsstreit
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