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Der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (Soffin) - Die deutsche Bankenrettung im Vergleich zu Großbritannien

©2009 Diplomarbeit 97 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Bankier: ein Mensch, der seinen Schirm verleiht, wenn die Sonne scheint, und ihn sofort zurückhaben will, wenn es zu regnen beginnt (Mark Twain).
Zum deutschen Finanzsystem zählen alle Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Kapitalanlagegesellschaften, Betreiber von Börsen- und Wertpapiermärkten, Betreiber von Zahlungsverkehrssystemen, Zentralbanken und alle Märkte, auf denen Handlungen stattfinden. Zum Wirtschaftswachstum in Deutschland tragen dieses Finanzsystem sowie die Kapitalanlagen und Investitionen der privaten Haushalte und der Unternehmen entscheidend bei.
Der Bankensektor in Deutschland ist in Form der sogenannten ‘Drei-Säulen-Struktur’ aufgebaut. Die erste Säule beschreibt die privaten Geschäftsbanken, die zweite Säule wird vertreten durch die öffentlich-rechtlichen Banken, wie Sparkassen und Landesbanken, und als drittes folgen die genossenschaftlichen Banken. Zwischen den einzelnen Säulen herrscht eine hohe Wettbewerbsintensität. Mit 2.277 Banken hat Deutschland die meisten Banken innerhalb der Europäischen Union (EU). Jedoch liegt die Dichte der Bankfilialen im europäischen Durchschnitt. Die flächendeckende Präsenz ist auf die mittelständische und regionale Struktur der deutschen Volkswirtschaft ausgerichtet.
Kennzeichnend für das deutsche Bankwesen ist das Universalbankprinzip, anders als in angloamerikanischen Ländern. Somit betreiben die meisten Kreditinstitute alle Arten von Bankgeschäften, wie zum Beispiel das Einlagen-, Kredit- und Wertpapiergeschäft. Bei Universalbanken ist die Risikotransformation meist besser ausgeglichen als in stark spezialisierten Instituten.
Die weltweiten Turbulenzen der Finanzmärkte haben auch in Deutschland zu einer starken Vertrauenskrise im Finanzsektor geführt. Hierzu wurde in Deutschland ein Maßnahmenpaket der Bundesregierung geschaffen, das eine solide Grundlage darstellen sollte, um das deutsche Finanzsystem zu stabilisieren und die Vertrauenskrise einzudämmen. Die Maßnahmen zur Selbsthilfe der Banken sind befristet, damit sie wieder zu ihrem Tagesgeschäft zurückkehren können. Das deutsche Finanzsystem zeigte sich aufgrund der hohen Diversifikation bei der Refinanzierung und einem hohen Anteil an Kundeneinlagen vergleichsweise robust. Es war von Vorteil, dass das deutsche Finanzsystem langfristig orientiert ist.
Das Ziel dieser Diplomarbeit ist die detaillierte Darstellung der Finanzmarktstabilisierung, vorrangig in Deutschland, aber auch über die Grenzen […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungs- und Symbolverzeichnis

1 Einleitung

2 Die Ursachen der Finanzmarktkrise
2.1 Die Auswirkungen auf Deutschland

3 Das Finanzmarktstabilisierungsgesetz
3.1 SoFFin – Gründe und Aufgaben
3.2 Der Aufbau des Fonds und Organe
3.3 Stabilisierungsmaßnahmen
3.3.1 Garantien
3.3.2 Rekapitalisierungen
3.3.3 Risikoübernahmen
3.4 Voraussetzungen und Auflagen für die Antragstellung
3.5 Aktuelle Inanspruchnahmen
3.5.1 Die Hypo Real Estate AG
3.5.2 Die Commerzbank AG
3.6 Kritik am SoFFin
3.6.1 Klage vor dem Bundesverfassungsgericht

4 Bad Bank als Alternative
4.1 Bad Bank-Modell für Privatbanken
4.2 Bad Bank-Modell für Landesbanken
4.3 Ein Beispiel zum Bad Bank-Gesetz

5 Die Bankenkrise in Großbritannien
5.1 Das Bankensystem in Großbritannien
5.2 Hintergrund und Entwicklung
5.3 Maßnahmen zur Bankenrettung in Großbritannien
5.3.1 Das erste Bankenrettungspaket
5.3.2 Das zweite Bankenrettungspaket
5.4 Beispiele
5.5 Vergleich zur Bankenrettung in Deutschland

6 Fazit und Ausblick

Literaturverzeichnis

Glossar

Anhang

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Die Subprime-Neugeschäfte in den USA

Abbildung 2: Der US-Häusermarkt Index von 1995-2007

Abbildung 3: Das Volumen des SoFFin

Abbildung 4: Die Struktur des SoFFin

Abbildung 5: Die Auflagen des SoFFin

Abbildung 6: Die Staatshilfen der Hypo Real Estate AG

Abbildung 7: Das Bad Bank-Modell für Privatbanken

Abbildung 8: Das britische Rettungspaket

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Inanspruchnahmen von Hilfsgeldern

Tabelle 2: Vor- und Nachteile beider staatlicher Bad-Bank-Angebote

Tabelle 3: Struktur des Bankensystems einschließlich Bausparkassen im Vereinigten Königreich

Tabelle 4: Staatliche Garantien und Rekapitalisierungen

Abkürzungs- und Symbolverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Bankier: ein Mensch, der seinen Schirm verleiht, wenn die Sonne scheint, und ihn sofort zurückhaben will, wenn es zu regnen beginnt.

(Mark Twain)

Zum deutschen Finanzsystem zählen alle Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Kapitalanlagegesellschaften, Betreiber von Börsen- und Wertpapiermärkten, Betreiber von Zahlungs-verkehrssystemen, Zentralbanken und alle Märkte, auf denen Handlungen stattfinden. Zum Wirtschaftswachstum in Deutschland tragen dieses Finanzsystem sowie die Kapitalanlagen und Investitionen der privaten Haushalte und der Unternehmen entscheidend bei.

Der Bankensektor in Deutschland ist in Form der sogenannten „Drei-Säulen-Struktur“ aufgebaut. Die erste Säule beschreibt die privaten Geschäftsbanken, die zweite Säule wird vertreten durch die öffentlich-rechtlichen Banken, wie Sparkassen und Landesbanken, und als drittes folgen die genossenschaftlichen Banken. Zwischen den einzelnen Säulen herrscht eine hohe Wettbewerbsintensität. Mit 2.277[1] Banken hat Deutschland die meisten Banken innerhalb der Europäischen Union (EU). Jedoch liegt die Dichte der Bankfilialen im europäischen Durchschnitt. Die flächendeckende Präsenz ist auf die mittelständische und regionale Struktur der deutschen Volkswirtschaft ausgerichtet.

Kennzeichnend für das deutsche Bankwesen ist das Universalbankprinzip, anders als in angloamerikanischen Ländern. Somit betreiben die meisten Kreditinstitute alle Arten von Bankgeschäften, wie zum Beispiel das Einlagen-, Kredit- und Wertpapiergeschäft. Bei Universalbanken ist die Risikotransformation meist besser ausgeglichen als in stark spezialisierten Instituten.

Die weltweiten Turbulenzen der Finanzmärkte haben auch in Deutschland zu einer starken Vertrauenskrise im Finanzsektor geführt. Hierzu wurde in Deutschland ein Maßnahmenpaket der Bundesregierung geschaffen, das eine solide Grundlage darstellen sollte, um das deutsche Finanzsystem zu stabilisieren und die Vertrauenskrise einzudämmen. Die Maßnahmen zur Selbsthilfe der Banken sind befristet, damit sie wieder zu ihrem Tagesgeschäft zurückkehren können. Das deutsche Finanzsystem zeigte sich aufgrund der hohen Diversifikation bei der Refinanzierung und einem hohen Anteil an Kundeneinlagen vergleichsweise robust. Es war von Vorteil, dass das deutsche Finanzsystem langfristig orientiert ist.[2]

Das Ziel dieser Diplomarbeit ist die detaillierte Darstellung der Finanzmarktstabilisierung, vorrangig in Deutschland, aber auch über die Grenzen hinweg, wie hier am Beispiel Großbritannien beschrieben wird.

Zu Beginn dieser Arbeit (Kapitel 2) werden zunächst die Ursachen für die seit 2007 entstandene Finanzkrise behandelt. Die genaueren Hintergründe zur Subprime-Krise, entstanden aus amerikanischen Immobilienkäufen sowie der dortigen Kreditvergabepraxis, werden erörtert.

Im dritten Kapitel folgt das Finanzmarktstabilisierungsgesetz. Hierbei wird zunächst die Aufteilung des Gesetzes in die verschiedenen Artikel erläutert. Danach folgt eine genauere Beschreibung des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung, SoFFin. Dabei geht es sowohl um die Aufgaben, die der SoFFin zu erfüllen hat, als auch um den Aufbau der Einrichtung. Weiterhin werden die drei Stabilisierungsmaßnahmen Garantien, Rekapitalisierungen und Risikoübernahmen beschrieben, die für die Unterstützung des Finanzsektors zur Verfügung stehen. Die Unternehmen müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllen, um die Hilfen in Anspruch nehmen zu können. Zudem haben diese während der Nutzung von Hilfen eine Reihe von Auflagen zu bedienen, die detailliert erläutert werden. In der Folge werden zwei Praxisbeispiele beschrieben. Von entscheidender Bedeutung sind hierbei vor allem die Commerzbank AG und die Hypo Real Estate AG, die während der Finanzkrise aus zum Teil unterschiedlichen Gründen Stabilitätsmaßnahmen in Anspruch nehmen mussten.

Das Kapitel schließt mit einigen kritischen Ansatzpunkten gegenüber dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz. Hier zeigt sich, dass es neben vielen positiven auch negative Kritiken dieses Gesetzes gibt. Besonders die parlamentarische Kontrolle ist beim Finanzmarktstabilisierungsgesetz sehr umstritten.

Kapitel vier zeigt eine Lösungsmöglichkeit auf, die Finanzkrise zu überwinden. Hier wird genauer erläutert, wie die Errichtung einer „Bad Bank“ funktioniert. Der Bundestag hat hierzu ein Gesetz verabschiedet. Dabei geht es um die Einrichtung einer Zweckgesellschaft, wohin von der Finanzkrise betroffene Finanzunternehmen „faule“ Wertpapiere sowie problembehaftete Kredite abtreten können.

Im fünften Kapitel geht es um das Rettungsprogramm von Großbritannien in der Finanzkrise. Zunächst wird auch dort der Hintergrund des Landes dargestellt und erläutert, wie es dem Land seit Beginn der Krise ergangen ist. Weiterhin werden die dortigen Hilfsmaßnahmen erläutert, es werden zudem Praxisbeispiele aufgezeigt. Im Folgenden werden diese Stabilitätsmaßnahmen mit denen in Deutschland verglichen und bewertet.

Im letzten Kapitel wird ein Fazit der vorliegenden Arbeit gezogen. Die Arbeit schließt mit einem Ausblick, inwieweit der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung den Finanzunternehmen in Deutschland zur Überwindung der Finanzkrise behilflich sein wird. Auch ein Ausblick in Großbritannien wird in Augenschein genommen.

2 Die Ursachen der Finanzmarktkrise

Wenn man zu den Ursachen der heutigen Finanzkrise zurückgehen möchte, muss man einige Jahre verstreichen lassen. Genau genommen begann das Entstehen der sogenannten „Subprime-Krise“ Mitte der neunziger Jahre. 1993 standen die Renditen für sogenannte Treasury Bonds, also US-Staatsanleihen auf dem tiefsten Stand seit über 20 Jahren. Auch die Hypothekenzinsen der USA pendelten sich Mitte bis Ende der neunziger Jahre nach langer Zeit wieder im einstelligen Bereich ein. Das war der Grund, warum der Markt für Immobilien deutlich anstieg.

„Die Zahl der registrierten Verkäufe von Einfamilienhäusern (neue und aus dem Bestand) stieg von 4,5 Millionen im Jahre 1995 auf über sechs Millionen im Jahre 1999.“[3]

Doch das war längst nicht das Ende. Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 wurde der Leitzins in den Folgejahren auf einen historischen Tiefstwert von einem Prozent gesenkt. Die amerikanische Wirtschaft sollte neu in Schwung gebracht werden und Immobilien-finanzierungen wurden somit noch günstiger. Nun bauten und erwarben die Amerikaner in großen Mengen Häuser. Von dieser Zeit an kauften auch Menschen eine Immobilie, die vorher nicht dazu in der Lage waren. Die Folge war ein hoher Anstieg der Immobilienpreise. Zudem wurden immer neue Produkte entwickelt, die die Menschen dazu brachten, Immobilienkredite zu erwerben. Beliebt waren hier Produkte mit variabler Verzinsung, wo die Zinssätze regelmäßig an die Kapital- und Geldmarktzinsen angepasst wurden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Die Subprime-Neugeschäfte in den USA[4]

Immer weiter in den Fokus rückte zudem der Markt für sogenannte Subprime-Hypotheken. Hierbei handelt es sich um Kredite mit zweit- bis drittklassiger Bonität. „Während der Anteil der Subprime-Hypotheken bis zur Mitte der 90er Jahre nur einen niedrigen einstelligen Prozentsatz des Hypothekenmarktes ausmachte, waren es im Jahre 2006 mehr als 20 Prozent.“[5] Auf der anderen Seite waren Investoren auf der Suche nach noch mehr Rendite bringenden Anlagen. Es kam zu einer Bündelung und zur Verbriefung von vergebenen Krediten. „Investmentbanken kauften Kredite von regionalen Banken und Hypothekenbanken und bündelten sie zu neuen Anlageinstrumenten.“[6] Investmentfonds, Hedgefonds, Versicherungen und Pensionsfonds zählten zu den Hauptinvestoren in verbriefte Hypothekenkredite, den Mortgage Backed Securities (MBS).[7] Die Verbriefung entstand durch Gründung einer Zweckgesellschaft. Anschließend wurden aus den MBS Fonds gebildet, die sich Collateralized Mortgage Obligations (CMO) nennen. Diese wurden auf der ganzen Welt gehandelt.

Die immer weiter steigende Nachfrage trieb den Preis in die Höhe. Die Häuserpreise hatten um 2005 teilweise den doppelten Marktwert als zehn Jahre zuvor. Viele Geringverdiener und Spekulanten versuchten ihre Häuser mit Gewinn zu verkaufen.

Ein Wendepunkt war die schrittweise Erhöhung der Leitzinsen durch die Notenbank ab Mitte 2004. Viele Haushalte wichen ihren steigenden Belastungen zunächst aus, indem sie eine zusätzliche Hypothek auf ihre Immobilie aufnahmen oder eine bestehende Hypothek erhöhten. Im Jahre 2006 erreichten die Zinsen für Hypothekenkredite das höchste Niveau der vergangenen vier Jahre. Somit gingen die Zahlen für Immobilienkäufe deutlich zurück und die Preissteigerungen für Immobilien dem Ende entgegen. Ende 2007 brachen die Immobilienpreise deutlich ein, so dass die Besitzer nicht einmal ihre Häuser verkaufen konnten, um ihre entstandenen Schulden zu decken. Zwangsvollstreckungen und Zahlungsrückstände unter den Kreditnehmern waren die Folge.[8] Insbesondere Subprime-Kreditnehmer waren betroffen, die mit variablen Zinssätzen ausgestattet waren. Die kurzfristigen Zinssätze stiegen von einem Prozent in 2003 auf 5,75 Prozent in 2007.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Der US-Häusermarkt Index von 1995-2007[9]

Dies führte nach und nach zu Liquiditätsengpässen bei den Banken. Die Börsenkurse brachen ein und die Interbankengeschäfte gingen aus Misstrauensgründen immer weiter zurück.

Aber auch in anderen Bereichen entstanden gewaltige Probleme. Der private Konsum war rückläufig und insbesondere Arbeitslosigkeit, vor allem im Bausektor und dem Bau nahestehenden Gewerbe verschärften die Krise.

Immobilienkredite stellten bisher für die Banken mehr oder weniger risikofreie Geschäfte dar. Dies änderte sich jedoch. Wenn ein Kreditnehmer nicht mehr zahlen konnte, wurde bisher die Immobilie per Gerichtsbeschluss verkauft. Da die Preise immer weiter stiegen, reichte die daraus ergebene Zahlung aus, um den Kredit zurückzuführen. Aufgrund des Preisverfalls war dies nicht mehr möglich. Die endgültigen Auswirkungen auf den Bankensektor waren schwer einzuschätzen. Es gab keine zuverlässigen Angaben über die Höhe von Beträgen, die weltweit in Subprime-Hypothekenkredite investiert wurden.[10]

Aufgrund des Verbriefungsmarktes blieb die Subprime-Krise keine nationale Krise, sondern erreichte durch die Weitergabe der Kreditrisiken schnell die internationalen Märkte, wie z. B. Deutschland. Dort blieben die Aktienkurse bei Erreichen der Subprime-Krise im Sommer 2007 zunächst unberührt. Die Wirtschaftsprognosen waren weiterhin positiv. Dies änderte sich im Jahre 2008, als ein deutliches Abwärtssignal einsetzte.

Kaum einer ahnte, dass die erste Gewinnwarnung in der Geschichte der britischen HSBC-Bank am 07. Februar 2007 der Beginn einer schweren Krise für die Weltwirtschaft sein würde.[11]

Im Juni 2007 führte das Straucheln zweier Hedgefonds der New Yorker Investmentbank Bear Stearns zu Alarm an der Wall Street.[12]

Die Vertrauenskrise am Interbankenmarkt begann, als im Juli und August 2007 die Inhaber sogenannter Commercial Papers (CP) ihre durch die Papiere entstandene Fälligkeit nicht erneut anlegen wollten.

Somit wurden die kurzfristigen Kredite nicht mehr verlängert und die Zweckgesellschaften gerieten unter Druck. Daher mussten sie auf Kredite der Banken zurückgreifen, da sich kein Abnehmer fand. Das Vertrauen der Banken ging immer weiter zurück. Am 9. August 2007 stiegen weltweit die Aufschläge für Interbankenkredite im Vergleich zum Zentralbankleitzins.

Ein Jahr später überschlugen sich dann die Ereignisse. Als am 15. September 2008 Lehman Brothers insolvent ging, kam der Interbankenmarkt völlig zum Erliegen.[13] Dieser Tag ging als „schwarzer Montag“ in die Geschichte ein. Der amerikanische Versicherungsriese AIG wurde einen Tag später durch die US-Notenbank mit einem 85-Milliarden-Dollar-Kredit gerettet.[14]

Die Europäische Zentralbank stellte in Kooperation mit der US-amerikanischen Federal Reserve ab September 2007 den Banken US-Dollar zur Verfügung und nahm dafür auf Euro lautende Sicherheiten entgegen. Die Wechselkursrisiken übernahm die EZB. Am 18. September 2008 wurden durch die Zentralbanken weltweit 180 Milliarden US-Dollar auf den Geldmarkt gebracht, um mögliche Spannungen zu reduzieren.

2.1 Die Auswirkungen auf Deutschland

Die ersten in Deutschland betroffen Banken waren im Jahre 2007 die IKB Deutsche Industriebank und die Sachsen LB. Beide Geldhäuser standen kurz vor der Insolvenz. Sie konnten ihre angekauften Forderungen nicht mehr am Geldmarkt refinanzieren.[15]

Ausgerechnet die Düsseldorfer Mittelstandsbank IKB, deren Haupteigentümerin mit rund 45,5 Prozent die staatseigene Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist, hatte sich mit Hypothekenpapieren aus den USA verspekuliert und musste kurz vor der Pleite gerettet werden. Die KfW, der Bund und die Bankenwirtschaft mussten 9,8 Milliarden Euro an Risiken abdecken, um die IKB zu retten.[16] Ein Jahr danach wurde mit dem Finanzinvestor Lonestar ein Käufer für die IKB gefunden.[17]

Bei den Landesbanken traten insgesamt Probleme auf. Die SachsenLB wurde auf Grund schwerwiegender finanzieller Probleme von der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) übernommen.[18] Im gleichen Jahr meldeten die BayernLB und die WestLB Milliardenverluste. Da die Landesbanken öffentlich-rechtliche Kreditinstitute sind, fielen die Verluste an die öffentlichen Kassen zurück.

Neben den schon erwähnten IKB Deutsche Industriebank, Sachsen LB, Bayern und West LB mussten auch viele deutsche Kreditinstitute Abschreibungen in erheblicher Höhe hinnehmen, wie z. B. die Deutsche Bank AG.

Der Deutsche Bundestag beschloss am 12. August 2008 das „Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken“. Hiermit sollte die Gestaltung von Kredit- und Sicherungsverträgen sowie die Abtretung von Kreditforderungen geregelt werden. „Ziel des Gesetzesentwurfs ist es Maßnahmen zu treffen, die unerwünschten Entwicklungen in Bereichen, in denen Finanz­investoren tätig sind, entgegenwirken.“[19] Einen Monat später wurden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) sämtliche ungedeckte Leerverkäufe von Aktien für elf Unternehmen der Finanzwirtschaft verboten. Das sogenannte „Naked Short Selling“-Verbot lief ursprünglich bis Ende des Jahres, wurde aber inzwischen bis 31. Januar 2010 verlängert.[20]

Ende September 2008 drohte der Hypo Real Estate AG (HRE) die Insolvenz wegen Refinanzierungsschwierigkeiten ihrer irischen Tochter Deutsche Pfandbriefbank AG (Depfa) am Interbankenmarkt. Ein erstes Hilfspaket in Höhe von 50 Milliarden Euro wurde geschnürt (siehe 3.5.1.).

Nachdem Maßnahmen für den Einzelfall bisher nicht den erwünschten Erfolg brachten, wurden am 5. Oktober 2008 von der Bundesregierung erstmals in der deutschen Geschichte über die bestehenden Einlagensicherungssysteme hinausgehende politische Garantien in Höhe von 568 Milliarden Euro für sämtliche Spareinlagen ausgesprochen. Diese galten für jeden Sparer und für jedes Institut. Damit sollte die Nervosität der Sparer begrenzt werden.[21] Nur eine Woche später wurde das Finanzmarktstabilisierungsgesetz beschlossen, um den angeschlagenen Banken zu helfen.

3 Das Finanzmarktstabilisierungsgesetz

Nach der ausgebrochenen Finanzkrise erarbeiteten die betroffenen Länder zunächst individuelle Lösungen, um die Probleme des Finanzsystems zu bewältigen. Von diesen fallweisen Lösungen ging man mit der Zeit ab und die einzelnen Länder beschlossen umfangreiche Rettungspakete. Das deutsche Programm wurde am 13. Oktober 2008 präsentiert. Es handelte sich um das Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) und wurde im Bundestag per Eilgesetz beschlossen. Im Anschluss unterzeichnete es der Bundespräsident, so dass es am 18. Oktober 2008 in Kraft treten konnte. Das Finanzmarktstabilisierungsgesetz hat zunächst eine Laufzeit bis 31.12.2009 und ist in mehrere Artikel gegliedert.[22] Artikel 1 umfasst das sogenannte „Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarktstabilisierungsfonds“ und wird Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz (FMStFG) genannt. Artikel 2 beinhaltet das „Gesetz zur Beschleunigung und Vereinfachung des Erwerbs von Anteilen an sowie Risikopositionen von Unternehmen des Finanzsektors durch den Fonds ‚Finanzmarktstabilisierungsfonds – FMS’ “. Es wird auch als „Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz“ (FMStBG) bezeichnet. In den folgenden Artikeln wird auf die jeweiligen Branchen eingegangen. Der Artikel 3 beschäftigt sich mit der „Änderung des Kreditwesengesetzes“, Artikel 4 mit der „Änderung des Versicherungs-aufsichtsgesetzes“. Artikel 5 hat die „Änderung der Insolvenzordnung“ im Blickpunkt und Artikel 6 die „Weiteren Änderungen des Kreditwesengesetzes, des Versicherungsaufsichtsgesetzes und der Insolvenzordnung“. Der letzte Artikel 7 umfasst das „Inkrafttreten“ des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes.[23]

Im Zentrum dieses Gesetzes steht der Finanzmarktstabilisierungsfonds. Näheres dazu ist im Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz, also in Artikel 1 geregelt. Der Finanzmarktstabilisierungsfonds ist ein Sondervermögen und soll mit einer Summe von 480 Milliarden Euro privaten und öffentlich-rechtlichen Banken, Versicherungen, Pensionsfonds, Kapitalanlage-gesellschaften sowie Betreibern von Wertpapier- und Terminbörsen in Form von Garantien, Rekapitalisierungen und Risikoübernahmen Stabilität verleihen.[24] Zudem soll die Kreditversorgung in der deutschen Wirtschaft aufrecht erhalten bleiben. Verluste, die von Landesbanken stammen, haben die jeweiligen Bundesländer entsprechend ihrer Beteiligung gesondert zu tragen.

3.1 SoFFin – Gründe und Aufgaben

„Amtlich heißt er ,Finanzmarktstabilisierungsfonds’, verwaltet wird er von der ,Finanzmarktstabilisierungsanstalt’ “[25] (FMSA) in Frankfurt. Der Finanzmarktstabilisierungsfonds wird wegen des Anlasses seiner Gründung und seiner zeitlichen Befristung „Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung“, kurz SoFFin genannt. Diese Treuhandanstalt ist bei der Deutschen Bundesbank angesiedelt und ist eine rechtlich unselbständige Anstalt des öffentlichen Rechts. Der Fonds dient der Durchführung und der Finanzierung von Stabilisierungsmaßnahmen und ist „in Form eines nicht rechtsfähigen Sondervermögens des Bundes gegründet“[26] worden, für das der Staat voll und unbeschränkt haftet.[27] Die Rechts- und Fachaufsicht unterliegt dem Bundesministerium der Finanzen. Der Finanzminister hat die Befugnis nach dem Finanzmarkt-stabilisierungsgesetz, Entscheidungen über Stabilitätsmaßnahmen selbst zu treffen. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch, dass Finanzinstitute den Finanzmarktstabilisierungsfonds in Anspruch nehmen müssen. Genauso wenig dürfen Unternehmen gezwungen werden dürfen, Hilfen zu nutzen.[28]

Es stehen dem SoFFin drei Instrumente zur Verfügung, um die Finanzkrise zu meistern. Diese beinhalten Garantien in Höhe von 400 Milliarden Euro, um den Interbankenmarkt wieder in geordnete Bahnen zu lenken.[29] Zu der Zeit, als das Gesetz beschlossen wurde, fand dort kaum noch Handel statt und wenn zu überaus hohen Zinssätzen. Dies belastete die Finanzunternehmen am Markt und verstärkte die Krise. Der Fonds soll helfen, den Interbankenmarkt mittels staatlicher Garantien für die Begebung neuer Schuldtitel und sonstiger Verbindlichkeiten wieder zu beleben. Es sind Bürgschaften, bei denen zunächst keine liquiden Mittel fließen. Erst bei Fälligkeit der Bürgschaften käme es zu einer Belastung des SoFFins. Bei Garantien kalkuliert der Finanzmarktstabilisierungsfonds mit Ausfällen von fünf Prozent, also 20 Milliarden Euro. Dieser Betrag wurde der Anstalt zu deren Finanzierung zur Verfügung gestellt.

Rekapitalisierungen und Risikoübernahmen bilden den anderen Teil der Instrumente.[30] „Der Fonds kann sich an Finanzunternehmen beteiligen (Rekapitalisierung) und damit das Eigenkapital der Finanzunternehmen aufstocken.“[31] Außerdem kann der SoFFin Risikopositionen, z. B. Forderungen und Wertpapiere übernehmen und im Gegenzug sichere Schuldtitel des Bundes begeben. Die Finanzunternehmen können diese Schuldtitel dann als Sicherheiten bei Interbankengeschäften nutzen.

Die beiden staatlichen Instrumente machen eine Höhe von 70 Milliarden Euro aus, die in Unternehmen mit geringem Eigenkapital fließen. Über eine Erhöhung von zehn Milliarden Euro kann mit Einwilligung des Haushaltsausschusses des Bundestags zusätzlich entschieden werden. Die Kapitalhilfen des Staates werden auf zehn Milliarden Euro pro Einzelfall begrenzt. Für die Risikoübernahmen, wie riskante Kredite, liegt die Grenze bei fünf Milliarden Euro.

Wenn ein Kreditinstitut frisches Kapital benötigt, kann sich der Vorstand an den SoFFin wenden, der sich dann, einem Einverständnis vorausgesetzt, im Zuge einer Kapitalerhöhung beteiligt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Das Volumen des SoFFin[32]

„Die Inanspruchnahme des Fonds wird an Bedingungen geknüpft. Eigner und Management werden so mit in die Verantwortung genommen“[33]. Die Bedingungen umfassen Auflagen in Bezug auf die geschäftspolitische Ausrichtung, Managementvergütung, Dividendenausschüttungen oder die Kreditvergabe an mittelständische Unternehmen. Eine der Auflagen für Banken, die sich unter den Rettungsschirm begeben wollen, sieht eine zeitweise Begrenzung der Gesamtvergütungen für ihre Vorstände und Geschäftsleiter auf 500.000 Euro pro Jahr vor. Zudem soll die Geschäftspolitik und deren Nachhaltigkeit überprüft werden.

Bei Aufnahme von Krediten für den Sonderfonds, steigen die Nettokreditaufnahme sowie der Schuldenstand des Bundes. „Da der Fonds Beteiligungen an Finanzunternehmen erwerben kann und Vergütungen für Garantien erhebt, dürften die Belastungen der öffentlichen Haushalte begrenzt bleiben.“[34] Zudem entstehen Kosten für die Verwaltung des Fonds, die der Bund trägt.

Es lässt sich festhalten, dass der SoFFin also dafür verantwortlich sein sollte, die ins Stocken geratene Kreditversorgung wieder funktionsfähig zu machen. Kreditinstitute erhalten die Wirtschaft am Leben, indem sie Geld von Anlegern in Unternehmen investieren, die damit wieder Investitionen tätigen können. Dies führt zu gesamtwirtschaftlichem Wohlstand. Falls nun die Kreditversorgung lahmt oder Kreditinstitute sogar Insolvenz anmelden müssten, wäre es für Unternehmen, zumindest kurzfristig, sehr schwer einen neuen Kreditgeber zu finden. Der Zusammenbruch vieler Unternehmen wäre die unmittelbare Folge. Das würde wiederum eine Kettenreaktion auf andere Firmen auslösen.

Eine ähnliche Gefahr bei der Insolvenz eines Kreditinstituts wäre zudem, dass sich ein sogenannter „Banken-Run“ ereignet. Hierbei würden aus einem gestörten Vertrauensverhältnis der Kunden zu den Banken, viele Menschen schlagartig versuchen, ihr Vermögen abzuziehen.

3.2 Der Aufbau des Fonds und Organe

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Die Struktur des SoFFin[35]

Wie bereits angesprochen ist die Finanzmarktstabilisierungsanstalt eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist rechtlich unselbstständig und bei der Bundesbank in Frankfurt angesiedelt. Sie ist jedoch „organisatorisch von ihr getrennt und untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen.“[36]

Das führende Organ der Finanzmarktstabilisierungsanstalt ist der Leitungsausschuss. Dieser besteht aus drei Mitgliedern, die das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank ernennt. Vorsitzender des Leitungsausschusses ist Dr. Hannes Rehm.[37]

Er ist der Nachfolger des ursprünglichen Vorsitzenden Günther Merl, der nach nur drei Monaten am 21. Januar 2009 aus persönlichen Gründen zurückgetreten ist. Aus Kreisen von Finanzexperten war jedoch zu hören, Merl habe sich an der massiven politischen Einflussnahme aufgerieben.[38]

Die anderen beiden Mitglieder sind Dr. Christopher Pleister und Gerhard Stratthaus. Ebenfalls aufgegeben hatte bereits Pleisters Vorgänger Karlheinz Benthele im Dezember 2008.

Der Leitungsausschuss bringt Entscheidungsvorschläge an den Lenkungsausschuss. Dieser hat dann die Entscheidungskompetenz über Stabilisierungshilfen, über Grundsatzfragen, Angelegenheiten besonderer Bedeutung sowie über Auflagen für Finanzunternehmen, die Leistungen des Fonds in Anspruch nehmen wollen.

Dem Lenkungsausschuss gehört je ein Vertreter der folgenden Bundesministerien an:

- Bundesministerium der Finanzen (Jörg Asmussen, SPD, Vorsitzender)
- Bundesministerium der Justiz (Lutz Diwell, SPD)
- Bundeskanzleramt (Jens Weidmann, CDU)
- Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (Walther Otremba, CSU)
- ein Mitglied der Länder (Kurt Biedenkopf, CDU)

Beratende Funktion haben zudem ein Vertreter der Deutschen Bundesbank sowie sein Stellvertreter. Der Lenkungsausschuss kann weiterhin jederzeit beratende Mitglieder hinzufügen. Vorsitzender des Lenkungsausschusses ist der Staatssekretär des Bundesministeriums für Finanzen Jörg Asmussen, der am 1. April 2009 die Nachfolge von Axel Nawrath angetreten hat. Dieser war in den Vorstand der KfW-Bankengruppe gewechselt.

Die Verantwortung über Entscheidungen der Finanzmarkt-stabilisierungsanstalt gehen zu Lasten des Bundesministeriums der Finanzen. „Das Ministerium ernennt den Leitungsausschuss und kann ihm Entscheidungsbefugnis übertragen, es stellt am Schluss eines jeden Rechnungsjahres die Jahresrechnung für den Fonds auf.“[39]

Das Finanzministerium informiert das Gremium zum Finanzmarkt-stabilisierungsfonds über alle den Sonderfonds betreffenden Fragen. „Das Gremium besteht aus neun Mitgliedern des Haushaltsausschusses und wird vom Deutschen Bundestag für eine Legislaturperiode gewählt.“[40]

Mitglieder des Gremiums zum Finanzmarktstabilisierungsfonds sind:

- Albert Rupprecht (CSU), Vorsitzender
- Ludwig Stiegler (SPD), stellvertretender Vorsitzender
- Jens Weidmann (parteilos) aus dem Bundeskanzleramt
- Florian Toncar (FDP)
- Jochen Konrad Fromme (CDU)
- Leo Dautzenberg (CDU)
- Dr. Hans-Ullrich Krüger (SPD)
- Carsten Schneider (SPD)
- Roland Claus (DIE LINKE)
- Alexander Bonde (Bündnis 90/ Die Grünen).

Deren Aufgabe ist es, über grundsätzliche und strategische Fragen sowie die langfristigen Entwicklungen der Finanzmarktpolitik zu beraten und zu diskutieren. Das Kontrollgremium kann Mitglieder des Leitungs- und Lenkungsausschusses vorladen und um Stellungnahmen zu relevanten Themen bitten, wie beispielsweise über Hilfsgelder. So soll sichergestellt werden, dass der SoFFin die 480 Milliarden Euro sinnvoll zur Rettung des deutschen Bankensektors einsetzt. Diese Kontrollinstanz ist durch Initiative der FDP entstanden, die das Gremium zur Bedingung für ihre Zustimmung im Bundestag gemacht hat.

Nur die Mitglieder eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses haben ein Recht auf Einblick in die SoFFin-Akten. Die Abgeordneten des Gremiums Finanzmarktstabilisierungsfonds müssen, wenn Sie Details wissen wollen, eine Anfrage an das Bundesministerium für Finanzen stellen. Sie tagen einmal in der Woche in einem abgeriegelten, abhörsicheren Raum. Die Befragungen der dort getroffenen Aussagen unterliegen höchster Geheimhaltung.

Am 01. März 2009 wurde von der SoFFin verkündet, dass der staatliche Bankenrettungsfonds bislang mit Gewinn gearbeitet hatte. Dies sagte der Vorsitzende des Bundestagskontrollgremiums für den Banken-Rettungsfonds, Albert Rupprecht. Es sei bei den bereitgestellten Garantien bisher nicht zu Ausfällen gekommen, allerdings habe die SoFFin für eben diese Garantien Gebühren erhalten.

Albert Rupprecht zufolge habe der SoFFin knapp ein halbes Jahr nach seiner Einführung das primäre Ziel erreicht, den Kapitalmarkt zu stabilisieren. Bis zu diesem Zeitpunkt sind 160 Milliarden Euro an Garantien und Staatshilfen vergeben worden.[41]

[...]


[1] Vgl. o. V. (2008), <www.soffin.de>

[2] Vgl. o. V. (2008), <http://www.soffin.de/>

[3] Köhler, Wolfgang (2008), S.20

[4] Prof. Dr. Hartmann-Wendels, Thomas (2009), <http://www.insm-oekonomenblog.de>

[5] Köhler, Wolfgang (2008), S.22

[6] Bloss, Michael, u. a. (2009), S.17

[7] Vgl. Bloss, Michael u. a. (2009), S.17

[8] Bloss, Michael, u. a. (2009), S.27

[9] http://econoindicators.com/2007/07/housing-market-index-july-2007/

[10] Vgl. Bloss, Michael, u. a. (2009), S.29

[11] Vgl. Dohms, Heinz-Roger (2009), <http://www.ftd.de>

[12] Vgl. Piper, Nikolaus (2007), <http://www.sueddeutsche.de>

[13] Vgl. o. V. (2008), <http://www.focus.de>

[14] Vgl. manager-magazin.de (2008),<http://www.manager-magazin.de>

[15] Vgl. Bloss, Michael u. a. (2009), S.38

[16] Vgl. o. V. (2008), <http://www.spiegel.de/ >

[17] Vgl. o. V. (2008), <http://www.wiwo.de>

[18] Vgl. o. V. (2007), <http://www.tagesschau.de>

[19] Vgl. o. V. (2007), <http://www.bundesfinanzministerium.de/>

[20] Vgl. Schoß, Rüdiger (2009), <http://www.finanzen.net/>

[21] Vgl. manager-magazin.de (2008), <http://www.manager-magazin.de/>

[22] Vgl. o. V. (2008), <http://www.bundestag.de/>

[23] Vgl. o. V. (2008), <http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s1982.pdf>

[24] § 2 Abs. 2 FMStFG

[25] O. V. (2008), <http://www.soffin.de/>

[26] Deutsche Bundesbank (2008), Monatsbericht Nr.11, S.32

[27] § 5 FMStFG

[28] Vgl. Deutsche Bundesbank (2008), Monatsbericht Nr.11, S.32

[29] § 6 FMStFG

[30] § 7 FMStFG

[31] O.V. (2008), <http://www.soffin.de/>

[32] O. V. (2008), < http://www.soffin.de/>

[33] Ramthun, Christian (2008), S. 24

[34] O. V. (2008), <http://www.soffin.de/>

[35] http://www.ftd.de/unternehmen/finanzdienstleister/:Gute-Banken-schlechte-Banken-Gute-Argumente-f%FCr-die-Bad-Bank/461102.html?imgpopup=2

[36] O. V. (2008), <http://www.soffin.de>

[37] Vgl. o. V. (2008), <http://www.soffin.de/>

[38] Vgl. Köhler, Peter; Landgraf, Robert (2009), <http://www.handelsblatt.com>

[39] O. V. (2008), <http://www.soffin.de/>

[40] O. V. (2008), <http://www.soffin.de/>

[41] Vgl. o. V. (2009), <http://www.handelsblatt.com/>

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2009
ISBN (eBook)
9783842818514
DOI
10.3239/9783842818514
Dateigröße
1.5 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Technische Hochschule Köln, ehem. Fachhochschule Köln – Wirtschaftswissenschaften, Studiengang Banking & Finance
Erscheinungsdatum
2011 (Juli)
Note
1,7
Schlagworte
finanzmarktkrise soffin großbritannien hypo real estate commerzbank
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Titel: Der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (Soffin) - Die deutsche Bankenrettung im Vergleich zu Großbritannien
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