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Funktionshäftlinge im Konzentrationslager Sachsenhausen

Möglichkeiten und Grenzen ihrer Tätigkeit

©1995 Examensarbeit 93 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
In den nationalsozialistischen Konzentrationslagern wurden Häftlinge in der Lagerbewirtschaftung, der Lagerverwaltung und im Ordnungsdienst eingesetzt. Die SS unterschied dabei zwischen Hilfsdiensten, wie sie in den Strafanstalten der Justiz und der Polizei eingerichtet waren, und einer ‘Häftlingsselbstverwaltung’, in deren Rahmen organisatorische Aufgaben und Ordnungsfunktionen an Häftlinge übertragen wurden. Der Begriff ‘Selbstverwaltung’ suggeriert eine selbständige und eigenverantwortliche Regelung der Angelegenheiten der Häftlinge durch gewählte Vertreter. Im Konzentrationslager wurden die Häftlinge der ‘Häftlingsselbstverwaltung’ nicht gewählt, sondern von der SS eingesetzt. Die Ausübung der Tätigkeiten unterlag den SS-Befehlen, die auf die Vernichtung von Menschen ausgerichtet waren. Konzentrationslager und Selbstverwaltung stellen somit einen unauflösbaren Widerspruch dar.
Die Ausübung von Funktionen war unter den Häftlingen nicht unumstritten. Entsprechend werden in den Erinnerungsberichten und historischen Darstellungen ehemaliger Häftlinge unterschiedliche Positionen bezogen. Das Spektrum dieser Positionen reicht von der Beschreibung der Tätigkeit der Funktionshäftlinge als Interessenvertretung der Häftlinge, wie sie u. a. der ehemalige Lagerälteste des Konzentrationslagers Sachsenhausen vornimmt, bis hin zu Aussagen, daß die Kapos ‘schärfer’ als die Lagerwache und im Vergleich zur SS die ärgeren Peiniger gewesen seien. Hermann Langbein stellt abwägend fest, daß es eine Schicksalsfrage für Unzählige gewesen sei, in welchem Sinn die ‘Häftlingsselbstverwaltung’ gehandelt habe. Hinsichtlich der Übernahme von Funktionen konstatiert Eugen Kogon:
‘Man hatte nur die Wahl zwischen aktiver Beihilfe und vermeintlichem Rückzug aus der Verantwortung, der nach aller Erfahrung weit Schlimmeres heraufbeschwor’.
Untersuchungen, die sich explizit mit der Tätigkeit der Funktionshäftlinge befassen, liegen bislang nicht vor. Ihre besondere Stellung im Lager fand zunächst im Rahmen der Widerstandsforschung Berücksichtigung. Die Untersuchungen zum Widerstand in Konzentrationslagern basieren auf Häftlingsberichten aus verschiedenen Lagern und sind zum Teil ins Verhältnis zur Entwicklung des Konzentrationslagersystems gesetzt. Die Rolle der Funktionshäftlinge spiegelt sich aus diesen Arbeiten folgendermaßen wieder: Die Funktionshäftlinge werden in ihrer Gesamtheit als ‘konzentrationäre Führungsschicht’ bezeichnet. Eine systematische […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


INHALTSVERZEICHNIS

Einleitung

I. Das Konzentrationslager Sachsenhausen im System der nationalsozialistischen Konzentrationslager
1. Funktion, Lageraufbau, Arbeitseinsatz
2. Lagerorganisation und SS-Personal
3. Häftlingsgruppen und –kategorien

II. Quellenlage und Quellenkritik
1. Erinnerungsberichte
2. Prozeßakten
3. SS-Schriftgut
4. Unterlagen des Politbüros der KPD

III. Die Tätigkeit der Funktionshäftlinge
1. Funktionshäftlinge der Abteilung „Schutzhaftlager“
2. Funktionshäftlinge der Abteilung „Lagerverwaltung“
3. Funktionshäftlinge der Abteilung „Lagerarzt“
4. Funktionshäftlinge der Abteilung „Kommandantur“
5. Funktionshäftlinge der „Politischen Abteilung"

IV. Der Einfluß der „Häftlingsselbstverwaltung“
1. Die Häftlingsschreibstube
2. „Häftlingsselbstverwaltung“ und illegale Leitung

V. Zusammenfassung

Quellen- und Literaturverzeichnis

Anlagen
1. Zusammenstellung der Lagerältesten, Rapportschreiber und Funktionshäftlinge des Häftlingsarbeitsdienstes
2. Personenverzeichnis

Einleitung

In den nationalsozialistischen Konzentrationslagern wurden Häftlinge in der Lagerbewirtschaftung, der Lagerverwaltung und im Ordnungsdienst eingesetzt. Die SS unterschied dabei zwischen Hilfsdiensten, wie sie in den Strafanstalten der Justiz und der Polizei eingerichtet waren, und einer „Häftlingsselbstverwaltung“, in deren Rahmen organisatorische Aufgaben und Ordnungsfunktionen an Häftlinge übertragen wurden. Der Begriff „Selbstverwaltung“ suggeriert eine selbständige und eigenverantwortliche Regelung der Angelegenheiten der Häftlinge durch gewählte Vertreter. Im Konzentrationslager wurden die Häftlinge der „Häftlingsselbstverwaltung“ nicht gewählt, sondern von der SS eingesetzt. Die Ausübung der Tätigkeiten unterlag den SS-Befehlen, die auf die Vernichtung von Menschen ausgerichtet waren. Konzentrationslager und Selbstverwaltung stellen somit einen unauflösbaren Widerspruch dar.[1]

Die Ausübung von Funktionen war unter den Häftlingen nicht unumstritten. Entsprechend werden in den Erinnerungsberichten und historischen Darstellungen ehemaliger Häftlinge unterschiedliche Positionen bezogen. Das Spektrum dieser Positionen reicht von der Beschreibung der Tätigkeit der Funktionshäftlinge als Interessenvertretung der Häftlinge, wie sie u. a. der ehemalige Lagerälteste des Konzentrationslagers Sachsenhausen vornimmt[2], bis hin zu Aussagen, daß die Kapos „schärfer“ als die Lagerwache und im Vergleich zur SS die ärgeren Peiniger gewesen seien.[3] Hermann Langbein stellt abwägend fest, daß es eine Schicksalsfrage für Unzählige gewesen sei, in welchem Sinn die „Häftlingsselbstverwaltung“ gehandelt habe.[4] Hinsichtlich der Übernahme von Funktionen konstatiert Eugen Kogon:

„Man hatte nur die Wahl zwischen aktiver Beihilfe und vermeintlichem Rückzug aus der Verantwortung, der nach aller Erfahrung weit Schlimmeres heraufbeschwor.“[5]

Untersuchungen, die sich explizit mit der Tätigkeit der Funktionshäftlinge befassen, liegen bislang nicht vor. Ihre besondere Stellung im Lager fand zunächst im Rahmen der Widerstandsforschung Berücksichtigung.[6] Die Untersuchungen zum Widerstand in Konzentrationslagern basieren auf Häftlingsberichten aus verschiedenen Lagern und sind zum Teil ins Verhältnis zur Entwicklung des Konzentrationslagersystems gesetzt.[7] Die Rolle der Funktionshäftlinge spiegelt sich aus diesen Arbeiten folgendermaßen wieder: Die Funktionshäftlinge werden in ihrer Gesamtheit als „konzentrationäre Führungsschicht“[8] bezeichnet. Eine systematische Beschreibung von Häftlingsfunktionen findet nicht statt. Grundsätzlich sei von einer durch „ die Häftlingsselbstverwaltung möglich gewordener Einflußnahme auf die Geschehnisse im Lager“[9] auszugehen, soweit der jeweilige Häftling „seine Möglichkeiten gegen die Lagerleitung“[10] nutzte und nicht zu ihrem Werkzeug wurde.

In seiner idealtypischen soziologischen Studie „Die Ordnung des Terrors: Das Konzentrationslager“ stellt Wolfgang Sofsky die These auf, daß die Übernahme von Funktionen der Stabilisierung des Machtapparats der SS gedient habe.

„Die Lagerführung stellte ihr Regime auf eine breite Grundlage und übertrug einer Hilfstruppe von Häftlingen erhebliche Vollmachten. Die ‚Selbstverwaltung‘ der Gefangenen verringerte die Macht nicht, sondern steigerte sie durch Organisation und Delegation. In dem es einige Opfer zu Komplizen machte, verwischte das Regime die Trennlinie zwischen Personal und Insassen. Zugleich reduzierte es seinen Machtaufwand. Die Helfershelfer nahmen ihm die Detailarbeit des Terrors ab und erhielten dafür befristeten Verfolgungsschutz. Die Machfiguration des Konzentrationslagers verdankte seine Dauer und Festigkeit vor allem dieser Hilfsmannschaft kleiner Satrapen, deren Macht nach unten absolut war. Ohne die Institution der Selbstverwaltung und die Kollaboration der Funktionäre wären Disziplin und soziale Kontrolle alsbald in sich zusammengebrochen.“[11]

Sofsky verzichtet in seiner Untersuchung bewußt auf synchronische und diachronische Vergleiche. Seine Arbeit liefert einen Rahmen, der allerdings weitere, differenzierende Untersuchungen geradezu herausfordert.

In der von Lutz Niethammer herausgegebenen Dokumentation „Der ‚gesäuberte‘ Antifaschismus. Die SED und die roten Kapos von Buchenwald“ wird die Tätigkeit kommunistischer Funktionshäftlinge im Konzentrationslager Buchenwald thematisiert. Die Edition steht jedoch weniger im Rahmen der KZ-Forschung, sondern ist von ihrem Schwerpunkt her auf die Geschichte der KPD/SED nach 1945 und die Etablierung eines offiziellen Antifaschismus als Staatsideologie ausgerichtet.[12]

Ausgehend von der grundsätzlichen Feststellung Hans Günther Adlers, „die Konzentrationslager der SS sind weder entwicklungsgeschichtlich noch soziologisch ein einheitliches Phänomen, so viele Gemeinsamkeiten sie auch überall und in allen ihren Phasen aufweisen“[13], untersucht die vorliegende Arbeit die Tätigkeit der Funktionshäftlinge im Konzentrationslager Sachsenhausen, soweit sich diese aus den Erinnerungsmaterialien nachzeichnen läßt. Der Begriff „Funktionshäftlinge“ dient hier im weitesten Sinne als Oberbegriff für Häftlinge, denen in den einzelnen Lagerabteilungen unterschiedliche Tätigkeiten und Hilfsdienste übertragen wurden.[14] Die Frage nach den Möglichkeiten, die sich für die Häftlinge im Zusammenhang mit ihrer Lagerfunktion boten bzw. die gezielt gesucht wurden, folgt nicht dem Ansatz der Widerstandsforschung, vorrangig die Solidaritäts- und Widerstandshandlungen aufzuzeigen. Es wird vielmehr versucht, die unterschiedliche Ausübung von Funktionen anhand der Quellen aufzuzeigen und die Grenzen des Handelns zu benennen. Dabei geht es nicht darum, moralische Wertungen vorzunehmen. Als Basis der Untersuchung wird im ersten Kapitel ein Überblick über die Entwicklung des Konzentrationslagers Sachsenhausen gegeben. Das zweite Kapitel befaßt sich mit der Quellenlage und thematisiert insbesondere die politischen Vorgaben für die Sammlung von Erinnerungsmaterialien. Im dritten Kapitel werden die unterschiedlichen Häftlingsfunktionen getrennt nach Lagerabteilungen beschrieben und die Tätigkeit einzelner Funktionshäftlinge anhand von Häftlingsberichten dargestellt und erörtert.[15] Gegenstand des vierten Kapitels ist die Arbeit der „Häftlingsselbstverwaltung“ sowie die Verknüpfung von „Häftlingsselbstverwaltung“ und illegaler Leitung der KPD. Abschließend sind Möglichkeiten und Grenzen der Tätigkeit der Funktionshäftlinge zu resümieren.[16]

I. Das Lager Sachsenhausen im System der nationalsozialistischen Konzentrationslager

1. Funktion, Lageraufbau, Arbeitseinsatz

Das „Schutzhaftlager“ Sachsenhausen wurde 1936 als erstes neues Konzentrationslager zielgerichtet nach den Plänen der SS-Führung, insbesondere des Inspektors der Konzentrationslager, Theodor Eicke, nördlich von Berlin, im Nordosten Oranienburgs, errichtet.[17] Eine Charakterisierung und Funktionsbeschreibung des Lagers liefert Himmler (in einem von Eicke entworfenen Brief aus dem Jahre 1937 an das Reichsjustizministerium): Sachsenhausen sei

„ein vollkommen neues, jederzeit erweiterungsfähiges, modernes und neuzeitliches Konzentrationslager ..., das allen Anforderungen und Erfordernissen nach jeder Richtung hin gewachsen ist und sowohl in Friedenszeiten sowie für den Mob.-Fall die Sicherung des Reiches gegen Staatsfeinde und Staatsschädlinge in vollem Umfang gewährleistet.“[18]

Diese preisende Verlautbarung weist auch auf die zusätzliche Bestimmung Sachsenhausens als „Musterobjekt“ hin; denn neben dem Ausbau des Lagers Dachau für den Süden des Reiches war die Errichtung eines weiteren Lagers für Mitteldeutschland vorgesehen. Sachsenhausen diente ferner als Vorzeigelager für in- und ausländische Besuchergruppen sowie als praktisches Anschauungsobjekt im Rahmen der Beamtenausbildung.[19] Durch die Verlegung der Inspektion der Konzentrationslager von Berlin nach Sachsenhausen im Jahr 1938 und die Verlagerung einer der wichtigsten SS-Ausbildungsstätten nach Sachsenhausen erfuhr der Lagerstandort einen weiteren Bedeutungszuwachs.[20]

Die Auf- und Ausbauarbeiten der Häftlinge erstreckten sich nicht nur auf das Häftlingslager, sondern umfaßten auch den Kommandanturbereich mit Verwaltungs-, Wirtschafts- und Wohngebäuden, SS-Kasernen und Unterkünfte, Exerzierplatz mit Schießstand, das Gebäude der Inspektion der Konzentrationslager, SS-Siedlungshäuser sowie Straßen, Kanalisation und Beleuchtung. Im Häftlingslager selbst entstanden bis 1939 77 Baracken, die fächerförmig in vier Reihen angeordnet waren: 63 Baracken als Unterkünfte für zum damaligen Zeitpunkt rund 9.200 Gefangene, vier Baracken für Werkstätten, vier für Effekten- und Bekleidungskammern, eine Baracke diente als Häftlingsbad und Schreibstube. Ferner hatten die Häftlinge Lagerküche und Wäscherei, ein Lagergefängnis („Zellenbau“) mit 80 Zellen, das Torgebäude mit Verwaltungsräumen und Turm sowie weitere Wachtürme erstellt.[21]

Neben diesen in beschwerlichster Handarbeit verrichteten Auf- und Ausbauarbeiten war, übereinstimmend mit dem Befehl Hitlers zur „produktiven Beschäftigung der Insassen der Konzentrationslager“[22], bereits 1937 mit dem Bau des „Industriehofs“ auf einem direkt an das Lager angrenzenden Gelände begonnen worden. Das Gelände umfaßte Werkstätten für Häftlingsarbeit als Elektriker, Schlosser und Tischler. Diese „Handwerksbetriebe“ wurden Bestandteil der im Mai 1939 von der SS zur Wahrnehmung wirtschaftlicher Aufgaben gegründeten „Deutschen Ausrüstungswerke GmbH“ (DAW).[23]

1938 begannen die Bauarbeiten für ein Hafenbecken am Hohenzollern-Kanal und für ein daneben geplantes Klinkerwerk, eine Produktionsstätte des SS-Unternehmens „Deutsche Erd- und Steinwerke GmbH“ (DEST). Diese Bauarbeiten sowie die spätere Arbeit in der Ziegelproduktion zeichneten sich durch einen extrem rücksichtslosen Arbeitskräfteeinsatz aus.[24] Das Klinkerwerk diente der SS als Strafkompanie, d. h. die Häftlingsarbeit blieb trotz ihrer produktiven Funktion ein Mittel der Vernichtung. Solange der einzelne Häftling mit seiner Arbeitskraft beliebig ersetzbar war, änderte der Arbeitseinsatz nichts an den Überlebenschancen der Häftlinge. Strafe und Vernichtung verfolgte die SS auch mit der im September 1940 angelegten „Schuhprüfstrecke“, auf der Häftlinge unter grausamen Bedingungen neuartiges Material für Wehrmachtsstiefel testen mußten. Das Nebeneinander und die Verknüpfung von Arbeit und Vernichtung zeigt sich an dem Aufbau einer Vernichtungsstation auf dem sogenannten Industriehof. Im August 1941 wurden dort drei Krematoriumsöfen aufgestellt und eine Baracke zu einer Genickschußanlage umgebaut. Anstelle der Holzbaracke ließ die SS im Frühjahr 1942 von Häftlingen ein Massivbauwerk errichten. Diese Vernichtungsanlage nannte die SS bezeichnenderweise „Station Z“, als letzter Buchstabe des Alphabets sollte „Z“ die „Endstation“ kennzeichnen.[25]

Ab Frühjahr 1942, nach dem Scheitern des Blitzkriegkonzeptes, wurden die Konzentrationslager zum Arbeitskräftereservoir für die Rüstungsindustrie. Himmler ordnete an,

„konsequent jede Möglichkeit zu ergreifen, um auch die letzte Arbeitsstunde irgendeines Menschen für den Sieg nutzbar zu machen“[26],

und er verfügte per 16. März 1942 die Eingliederung der Inspektion der Konzentrationslager, die bisher dem SS-Führungshauptamt zugeordnet war, als „Amtsgruppe D“ in das Wirtschaftsverwaltungshauptamt (WVHA). Pohl, der Leiter des WVHA kündigte die Funktionserweiterung der Konzentrationslager an:

„Die Verwahrung von Häftlingen nur aus Sicherheits-, erzieherischen oder vorbeugenden Gründen allein steht nicht mehr im Vordergrund. Das Schwergewicht hat sich nach der wirtschaftlichen Seite hin verlagert. Die Mobilisierung aller Häftlingsarbeitskräfte zunächst für Kriegsaufgaben (Rüstungssteigerung) und später für Friedensaufgaben schiebt sich immer mehr in den Vordergrund. Aus dieser Erkenntnis ergeben sich notwendige Maßnahmen, welche eine allmähliche Überführung der Konzentrationslager aus ihrer früheren einseitigen politischen Form in eine den wirtschaftlichen Aufgaben entsprechende Organisation erfordern.“[27]

Neben der quantitativen Ausweitung des Arbeitseinsatzes sollte zusätzlich eine Intensivierung der Arbeit der Häftlinge erfolgen. Hierzu wurden sowohl organisatorische Maßnahmen getroffen als auch Vorschriften der Häftlingsbehandlung erlassen. Der Einsatz der Häftlinge in der Rüstungsindustrie sollte zentral durch das Amt D II „Arbeitseinsatz der Häftlinge“ gesteuert, die jeweilige Zuteilung von Arbeiten nur zentral durch den Leiter der Amtsgruppe D vorgenommen werden. Die Errichtung einer Abteilung „Häftlingsausbildung“ (DII/2) geht auf Pläne Himmlers aus dem Jahre 1941 zurück und läßt auf eine beabsichtigte „Qualifizierungsoffensive“ schließen. Häftlingsausbildung hat es allerdings nur in Ansätzen für eine verschwindend geringe Minderheit der Häftlinge gegeben.[28] Im Konzentrationslager Sachsenhausen wurden für März 1942 30 Maurerlehrlinge registriert.[29]

Die Steigerung der Arbeitsleistung der Häftlinge beabsichtigte Pohl zunächst durch eine Verschärfung der Häftlingsbehandlung zu erzielen. Der Arbeitseinsatz sollte „im wahrsten Sinn des Wortes erschöpfend“, die Arbeitszeit der Häftlinge an keine Grenzen gebunden sein. Alle Umstände, die die Arbeitszeit verkürzen könnten (Mahlzeiten, Appelle u. a.), sollten „ auf ein nicht mehr zu verdichtendes Mindestmaß“ beschränkt werden. Die Anzahl der zur Lagerbewirtschaftung eingesetzten Häftlinge sollte zugunsten von Einsätzen für die Rüstungsindustrie verringert werden.[30] Anstrengungen, eine spürbare Erhöhung der Ernährungssätze für die Häftlinge beim Reichsernährungsministerium zu erwirken, wurden nicht unternommen.[31] Statt dessen führte Himmler eine Art Selbstversorgungsprinzip ein, indem er den Bezug von Wäsche- und Lebensmittelpaketen erlaubte. Da nicht alle Häftlinge auf eine derartige Unterstützung von außen zurückgreifen konnten, hatte diese Maßnahme eine zusätzliche Differenzierung der Lagerbedingungen zur Folge.[32]

Im Dezember 1942 wurden die Lagerärzte angehalten, für eine Senkung der Massensterblichkeit zugunsten der Arbeitsproduktivität der Häftlinge Sorge zu tragen.[33] Neue Akzente setzte auch die Einführung von Leistungsanreizen für Häftlinge, die Pohl im Mai 1943 in Form eines Prämiensystems einführte.

„Häftlinge, die sich durch Fleiß, Umsichtigkeit, gute Führung und besondere Arbeitsleistung auszeichnen, erhalten künftig Vergünstigungen.“[34]

Als solche waren Hafterleichterung, Verpflegungszulagen, Geldprämien, Tabakwarenbezug und Bordellbesuch vorgesehen.[35]

Mit diesen Behandlungsrichtlinien zur Steigerung der Arbeitsproduktivität bezweckte die SS-Führung eine Ökonomisierung der Häftlingsarbeit. Die vorliegenden normativen Quellen geben jedoch keine Aufschluß über die Umsetzung dieser nicht weiter konkretisierten Vorgaben in die Praxis und sagen nichts über deren Bedeutung für die Überlebensbedingungen der Häftlinge aus. Die Intensivierung der Häftlingsarbeit wird in der soziologischen Analyse Sofskys als Wechsel des Terrormittels bewertet. Häftlingsarbeit habe nicht der Selbsterhaltung gedient, sondern den Untergang beschleunigt oder nur aufgeschoben.[36] Die idealtypischen Feststellungen Sofskys bedürfen neben einer generellen zeitlichen Differenzierung einer Unterscheidung nach Lagern, den jeweiligen Arbeitskommandos und der Art der Arbeit. Ferner muß nach lokalem Machtgefüge sowie nach Häftlingsgruppen unterschieden werden (s. Kap. I.2 und I.3).

Neben der Arbeit in den Lagerwerkstätten und Wirtschaftsbetrieben der SS wurden Häftlinge des Konzentrationslagers Sachsenhausen bereits ab Februar 1941 in den Heinkel-Flugzeugwerken in Oranienburg eingesetzt. Zahlreiche weitere Firmen folgten.[37] Im Zuge der angeordneten Arbeitszeitmaximierung wurden für die Außenkommandos Außenlager bei den jeweiligen Produktionsstätten errichtet. Zusätzlich zum Arbeitseinsatz in privaten Betrieben waren ab August 1941 auch Außenkommandos und Außenlager für den Einsatz in SS- und staatlichen Dienststellen in Berlin eingerichtet worden. Hinzu kam außerdem ab 1943 die Aufstellung von Baubrigaden, die im gesamten Reichsgebiet vor allem zur Aufrechterhaltung des Schienenverkehrs eingesetzt waren. Bereits ab 1941 wurden Häftlinge auch als sogenannte Bombensuchkommandos zur Entschärfung nicht detonierter Bomben herangezogen.[38] Als weitere Einsatzbereiche sind schließlich die den Häftlingen im Rahmen der Lagerbewirtschaftung und –verwaltung übertragenen Funktionen zu nennen (s. Kap. III).

In diesen verschiedenen Arbeitskommandos und Tätigkeitsbereichen gab es gravierende Unterschiede hinsichtlich der Art der zu verrichtenden Arbeit und den jeweiligen Bedingungen vor Ort.[39] Während eine Vielzahl der Arbeitskommandos in den SS-Wirtschaftsbetrieben, die Baubrigaden und die Bombensuchkommandos als Todeskommandos bekannt waren, galt der Arbeitseinsatz in den Lagerwerkstätten, einigen Industriebetrieben, den SS- und staatlichen Dienststellen bei den Häftlingen als geringeres Übel. Folglich ist davon auszugehen, daß der Faktor Arbeit partiell eine Verschlechterung der Überlebensbedingungen aufhalten bzw. unter Umständen Verbesserungen mit sich bringen konnte.[40]

Vor diesem Hintergrund sind die Tätigkeiten der Funktionshäftlinge in zweifacher Hinsicht zu untersuchen: erstens in bezug auf unmittelbare Auswirkungen auf die eigenen Überlebensbedingungen, zweitens hinsichtlich mittelbarer Folgen, die sich aus der jeweiligen Tätigkeit für andere Häftlinge ergaben. Der Faktor Arbeit ist in diesem Zusammenhang jedoch nicht isoliert, sondern in seiner Abhängigkeit von den maßgeblichen lokalen Machtverhältnissen zu betrachten, die im folgenden Abschnitt skizziert werden.

2. Lagerorganisation und SS-Personal

Das Lager Sachsenhausen war wie die anderen Konzentrationslager nach dem Prinzip der Arbeitsteilung in fünf Bereiche gegliedert[41]:

I. Kommandantur
II. Politische Abteilung
III. Schutzhaftlager
IV. Verwaltung
V. Lagerarzt

Gemäß Organisationsplan[42] führte der Kommandant die Gesamtaufsicht über das Lager. Seiner Aufsicht waren jedoch faktisch nicht alle Lagerabteilungen gleichermaßen unterstellt. Bevor im folgenden die einzelnen Lagerabteilungen mit ihren jeweiligen hierarchischen Abhängigkeiten skizziert werden, sei hier noch eine kurze Übersicht über die Abfolge der Lagerkommandanten in Sachsenhausen vorangestellt; denn neben den formal erteilten Kompetenzen spielt deren subjektive Umsetzung eine ebenso große wenn nicht sogar größere Rolle für die Lagerverhältnisse.

Erster Kommandant im Lager Sachsenhausen war SS-Obersturmbannführer Michael Lippert. Ihm folgte im Oktober 1936 SS-Standartenführer Karl Otto Koch, der aus Esterwegen kam und dann im Juli 1937 das Lager Ettersberg (Buchenwald) übernahm. Koch wurde ersetzt durch SS-Oberführer Hans Helwig, der sich allerdings bereits im Mai 1938 durch Ansätze eines humaneren Auftretens gegenüber den inhaftierten Pfarrern disqualifiziert hatte.[43] Die gewünschte Härte brachte als Nachfolger SS-Oberführer Hermann Baranowski, der ehemalige Lagerführer aus Dachau, mit. Baranowski schied Ende 1939 aus Krankheitsgründen aus. Daraufhin wurde der bisherige Lagerführer Walter Eisfeld zum SS-Sturmbannführer und Kommandanten befördert. Ihn versetzte man im Januar 1940 nach Dachau. An seiner Stelle kam SS-Oberführer Hans Loritz nach Sachsenhausen. Loritz hatte sich bereits als Kommandant in Esterwegen und Dachau als primitiver, rücksichtsloser und korrupter SS-Führer einen Namen gemacht. In Sachsenhausen fiel er durch die maßlose Ausnutzung von Häftlingsarbeit zu seiner persönlichen Bereicherung bei Himmler in Ungnade. Er wurde im September 1942 durch SS-Obersturmbannführer Anton Kaindl abgelöst. Kaindl war zuvor Leiter des Amtes D IV „KL-Verwaltung“ des WVHA. Er zeichnete sich während seiner Dienstzeit durch seinen besonderen Ehrgeiz aus, das Lager Sachsenhausen als führendes Beispiel für die Steigerung des Arbeitseinsatzes sowie als Stätte der Erprobung neuer Vernichtungsmethoden herauszustellen.[44]

Für den Bereich der Kommandantur wies der Organisationsplan die Stelle eines Adjudanten aus, der als Vorgesetzter des SS-Personals des Kommandanturstabes fungierte, für Schriftverkehr mit Behörden und der Inspektion der Konzentrationslager, für Disziplinarstrafen und Strafvollzug (Exekutionen!) zuständig war.[45]

Die Politische Abteilung war aus dem Kontrollbereich des Kommandanten ausgegliedert. Sie wurde von einem Beamten der Geheimen Staatspolizei oder der Kriminalpolizei geleitet, der demzufolge der für das Konzentrationslager zuständigen Gestapo- bzw. Kripostelle unterstand und in deren Auftrag Vernehmungen von Häftlingen durchführte. Gleichzeitig war er für die Führung von Häftlingsakten und einer Häftlingskartei sowie für die Erfassung von Neuzugängen zuständig. Für diese Erfassungsarbeit war der Politischen Abteilung der Erkennungsdienst angeschlossen. Dem Leiter der Abteilung II standen Angehörige des Kommandanturstabes zur Unterstützung zur Verfügung.[46]

Die Abteilung III, „Schutzhaftlager“, die für den inneren „Dienstbetrieb“ zuständig war, unterstand dem Kommandanten. Wie seine Weisungen im einzelnen umgesetzt wurden, entzog sich in der Regel weitgehend seiner Aufsicht. Die Leitung der Abteilung III oblag dem Schutzhaftlagerführer, dem ein bis zwei Lagerführerstellvertreter zur Ausbildung und Unterstützung zugeordnet waren. Der Lagerführer fungierte als ständiger Vertreter des Kommandanten, ihm unterstanden Rapport-, Arbeitsdienst- und Blockführer. Im Konzentrationslager Sachsenhausen wechselten die Lagerführer im Laufe der Zeit sehr häufig. Rudolf Höß, der von Ende 1939 bis Mai 1940 Lagerführer war, und Fritz Suhren, der aus der Inspektion der Konzentrationslager kam und die Stelle als Lagerführer von Frühjahr 1941 bis September 1942 innehatte, wurden zu Kommandanten in Auschwitz und Ravensbrück befördert. Andere Lagerführer wurden in die für selbständig erklärten ehemaligen Außenlager von Sachsenhausen versetzt oder vom Dienst abgelöst. Zur Fluktuation der Lagerführer stellt Harry Naujoks, ehemaliger Lagerältester, fest:

„Die meisten Lagerführer wurden schon nach wenigen Wochen wieder ausgewechselt, so daß es schwer war, sich auf sie einzustellen. Wenn der eine ‚hüh‘ sagte, kam der nächste und sagte ‚hott‘ ... Die einzige Möglichkeit, ihre Anordnungen zu unterlaufen, bestand darin, die Anweisungen der Schutzhaftlagerführer durch den Filter der Rapportführer an uns herankommen zu lassen, denn mit denen hatten wir ständig zu tun.“[47]

Naujoks‘ Aussagen bezeugen einen Mangel an kontinuierlicher zentraler Steuerung. Der Bedeutung dieses Sachverhalts für die Arbeit der Funktionshäftlinge wird im Rahmen der Untersuchung ihrer verschiedenen Funktionen weiter nachgegangen.

Der Rapportführer war ständiger Dienstvorgesetzter sämtlicher Blockführer. Er beaufsichtigte die Appelle, war für die tägliche Zusammenstellung der Lager- und Verpflegungsstärke zuständig und hatte zusammen mit dem Arbeitsdienstführer und dem Leiter der Politischen Abteilung einen Monatsrapport über das Lager zu erstatten. Er hatte die Neuzugänge zu übernehmen und auf die einzelnen Blocks aufzuteilen, Verlegungen im Lager auszuführen und Transporte in andere Lager vorzubereiten. Der Rapportführer wurde in seiner Arbeit von einem zweiten Rapportführer unterstützt. Für diesen Bereich ist zu untersuchen, welche Bedeutung den von Funktionshäftlingen der Häftlingsschreibstube geleisteten umfassenden Vor- und Zuarbeiten zukommt.

Die Blockführer sollten für Disziplin und Sauberkeit in den ihnen unterstellten Häftlingsblocks (jeweils zwei bis drei Blocks) sorgen. Sie hatten die Aufgabe, die Kontrolle der Häftlinge zu jeder Tages- und Nachtzeit und mit rücksichtloser Härte durchzuführen. Daneben wurden sie nach einem durch den Rapportführer aufgestellten und vom Lagerführer genehmigten Wochendienstplan zum Wach- und Bereitschaftsdienst am Lagertor herangezogen. Der „Blockführer vom Dienst“ hatte für 24 Stunden das Aus- und Eingehen sämtlicher Häftlinge am Lagertor zu überwachen sowie das Dienstübergabe-, das Bestands- und das Häftlingsarbeitskommandobuch zu führen. Die dauernde Besetzung des Lagertores wurde durch die Unterstützung eines zum Hilfsdienst eingeteilten Blockführers gewährleistet. Für besondere Aufgaben waren zwei bis drei Blockführer zum „Bereitschafts- und Lagerdienst“ eingeteilt. Sie hatten den Rapportführer nach dem Ausrücken der Häftlinge zur Arbeit bei der Aufrechterhaltung der Ordnung im Lager zu unterstützen, waren bei der Aufnahme neuer Häftlinge zugegen und wurden auch zur Vollstreckung offizieller Lagerstrafen herangezogen. Die Blockführer wurden ferner zur Kontrolle der Arbeitskommandos als Arbeitskommandoführer eingesetzt. Im Rahmen dieser Tätigkeit unterstanden sie dem Arbeitsdienstführer. Um diese umfassenden Ordnungsaufgaben bewältigen zu können, waren Funktionshäftlinge zur Unterstützung eingesetzt.[48]

Der Arbeitsdienstführer war für die Einteilung der Häftlinge zum Arbeitseinsatz verantwortlich. Bei dieser Einteilung waren Auflagen der Politischen Abteilung sowie Anweisungen des Lagerkommandanten zu berücksichtigen, nach denen bestimmte Häftlinge von bestimmten Arbeiten ausgeschlossen sein sollten.[49] Die Zusammenstellung der Arbeitskommandos erfolgte im Laufe der Jahre in zunehmenden Maße durch die für den Arbeitsdienst tätigen Funktionshäftlinge, so daß diesem Bereich bei der Frage nach den Möglichkeiten und Grenzen im Rahmen der von Häftlingen ausgeübten Funktionen eine besondere Bedeutung zukommt. Der Arbeitsdienstführer hatte ferner die zur Bewachung der Arbeitskommandos benötigten Wachposten anzufordern. Zusätzlich war er für den Einsatz von Spitzeln in den Arbeitskommandos zuständig. In Sachsenhausen nahm der Arbeitsdienstführer zeitweilig auch die Aufgaben eines zweiten Rapportführers war. Hinsichtlich der hierarchischen Strukturen im Lager ist zu beachten, daß laut Anordnung des Leiters der Inspektion der Konzentrationslager, Glücks, vom 29. September 1941 der Bereich Arbeitseinsatz der Häftlinge der neu errichteten Stelle eines Schutzhaftlagerführers „E“ (gleich Arbeitseinsatz) zugewiesen wurde. Diesem unterstand der Arbeitsdienstführer nun unmittelbar, während er in seiner Funktion als zweiter Rapportführer dem ersten Lagerführer unterstellt sein sollte. Der Schutzhaftlagerführer „E“ war nicht einem ersten Lagerführer untergeordnet, sondern unterstand direkt der Dienstaufsicht des Kommandanten und der Fachaufsicht der ebenfalls neu eingerichteten Dienststelle des „Beauftragten für den Arbeitseinsatz“ bei der Inspektion der Konzentrationslager.[50] Diesen ersten Ansatz, den Häftlingsarbeitseinsatz zu zentralisieren, versuchte man im Rahmen der Eingliederung der Inspektion der Konzentrationslager in das Wirtschaftsverwaltungshauptamt zu perfektionieren. Diese Maßnahme änderte jedoch nichts an dem Prinzip der Doppelunterstellung. Im Hinblick auf die Verschränkung von Kompetenzen und Zuständigkeiten, die keine Einzelerscheinung darstellen, sondern Strukturmerkmal des nationalsozialistischen Herrschaftsgefüges sind, stellt sich für die vorliegende Untersuchung die Frage, inwieweit sich konkurrierende Vorgesetztenverhältnisse auf die Tätigkeit der Funktionshäftlinge ausgewirkt haben.

Die Abteilung IV, Verwaltung, war für die materielle Ausstattung des Lagers zuständig und somit verantwortlich für Unterkünfte, Verpflegung und Bekleidung. Ihr unterstand außerdem die Effektenkammer. Der Verwaltungsführer und sein Personal konnten aufgrund ihrer Monopolstellung über die materiellen Güter relativ unabhängig agieren. Diese Abteilung war Mittelpunkt von Korruption und Unterschlagung. Viele Waren gelangten nicht in Häftlingslager, geschweige denn zu den Häftlingen. Auch für diese Abteilung waren, wie in Kapitel II aufzuzeigen sein wird, Häftlinge tätig.[51]

Die Abteilung V, Lagerarzt (Krankenbau oder Revier in der Sprache der Häftlinge), unterstand der Dienstaufsicht des Lagerkommandanten. Die Fachaufsicht lag anfangs in den Händen des leitenden Lagerarztes, ging aber ab März 1943 mit der Eingliederung der Inspektion der Konzentrationslager in das Wirtschaftsverwaltungshauptamt an das dortige Amt D III, Sanitätswesen und Lagerhygiene, über. Zu den formalen Aufgaben der Lagerärzte gehörten die Behandlung kranker Häftlinge, die Aufsicht über die hygienischen Verhältnisse und die Seuchenbekämpfung. Aufgabe der Lagerärzte war es jedoch auch, die Selektion, also die Bestimmung zur Vernichtung, von kranken und behinderten Häftlingen zu betreiben. Medizinische Experimente, unterlassene ärztliche Hilfe, fehlende medikamentöse Versorgung und katastrophale Überbelegung kosteten vielen Häftlingen das Leben. Bis 1944 stieg die Zahl der Krankenbaracken auf sieben, allerdings herrschten nur im Revier I und II, den Vorzeigebaracken, ansatzweise annehmbare sanitäre und hygienische Verhältnisse. Im Krankenbau waren SS-Sanitäter und Funktionshäftlinge, zumeist ohne jegliche pflegerischen bzw. medizinischen Vorkenntnisse, beschäftigt. Häftlingsärzte wurden erst ab 1943 zugelassen.[52] Für die Untersuchung des Häftlingseinsatzes im Krankenbau stellt sich die Frage, auf welche Art und Weise Häftlinge in diesem Bereich konkurrierender Zuständigkeiten und Interessen tätig werden konnten.

Während das SS-Personal der vorstehend skizzierten Lagerabteilungen mit Ausnahme der Gestapo- bzw. Kripo-Beamten zum Stammpersonal des Lagers zählte, galt die Wachtruppe mit ihrem jeweiligen „Führer vom Dienst“ nicht als lagerinterne Abteilung.[53] Sie unterstand dem Lagerkommandanten nur während des Wachdienstes. Für das Konzentrationslager Sachsenhausen wurde die Wachmannschaft von der SS-Totenkopfstandarte Brandenburg gestellt. Die notwendige Anzahl der Posten für die Bewachung des Lagers (Wachtürme) sowie der Arbeitskommandos und später auch der Außenlager war durch den Lagerkommandanten beim Wachbataillon, ab 1942 beim Zentralamt (Amt D I/2 des WVHA anzufordern.[54] Die Gesamtstärke des Wachpersonals für das Konzentrationslager Sachsenhausen verfünffachte sich in der Zeit von 1936 bis 1938 von 521 auf 2695 Mann. Während derselben Zeit stieg die Anzahl des Stammpersonals von 70 auf 172 Personen an.[55] Das unvollständig vorliegende und teilweise nicht nach den o. a. Kategorien bzw. nicht nach Stamm- und Außenlagern differenzierte Zahlenmaterial weist eine Herabsetzung der Gesamtstärke des SS-Personals für den nachfolgenden Zeitraum aus. Gegen Kriegsende ist ein Zuwachs des SS-Wachpersonals zu verzeichnen.[56] Daß wegen Rückgangs der Anzahl des SS-Personals bei steigenden Häftlingszahlen nach Kriegsbeginn Regelungsbedarf bestand, bezeugt die Anordnung Pohls vom 30. April 1942, nach der die Bewachung aus der hergebrachten starren Form der Postenketten zu lösen sei. Für die Neugestaltung des Wachdienstes schlägt er den Einsatz von reitenden Posten, Wachhunden, fahrbaren Türmen und beweglichen Hindernissen vor.[57] Über einen systematischen Aufbau eines Häftlings-Lagerschutzes, wie er in Buchenwald realisiert wurde, ist für Sachsenhausen nichts bekannt.

Neben den vorgenannten quantitativen Veränderungen ist zur Vollständigkeit des Überblicks zu ergänzen, daß dieses Personal zunächst nach Elitekriterien ausgewählt und durch Eicke, den ersten Leiter der Inspektion der Konzentrationslager, gezielt in der Ideologie der Gegnerbekämpfung geschult worden war. Diese Elite wurde nach Kriegsbeginn zunehmend zur Verstärkung der Wehrmacht abgezogen und das Wachpersonal vor allem durch ältere und als kriegsuntauglich befundene Angehörige der Allgemeinen SS ersetzt. Später wurden den Konzentrationslagern auch zwangsrekrutierte Zivilpersonen sowie wegen Verwundung als nicht mehr kriegstauglich eingestufte Wehrmachtsangehörige zugewiesen.[58]

3. Häftlingsgruppen und –kategorien

Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über die Entwicklung der Zusammensetzung der Häftlingsgruppen im Konzentrationslager Sachsenhausen und beschreibt die nach ideologischen und rassistischen Kriterien vorgenommene Einstufung der Häftlinge. Dieses Kategoriensystem sowie eine entsprechende Kennzeichnung der Häftlinge wurde 1936 im Zuge der Systematisierung der Häftlingsbehandlung eingeführt.[59] Zuständig für die Einstufung, die zudem oft willkürlich erfolgte, war die einweisende Stapo- bzw. Kripoleitstelle.

Die ersten Häftlinge, die 1936 aus dem Konzentrationslager Esterwegen[60] nach Sachsenhausen kamen, waren sogenannte Schutzhäftlinge, Männer, die wegen ihrer politischen oder religiösen Weltanschauung oft bereits eine Haftstrafe verbüßt hatten und im Anschluß daran zur „Schutzhaft“[61] in ein Konzentrationslager überstellt worden waren, sowie Häftlinge die Strafen wegen unterschiedlicher krimineller Delikte verbüßt hatten und anschließend zur „befristeten Vorbeugungshaft“[62] ins Konzentrationslager eingeliefert worden waren. Die letztgenannten Häftlinge bekamen als Kennzeichen ein grünes Stoffdreieck zugeteilt. In der Lagersprache wurden sie fortan als „Grüne“ oder „BVer“ bezeichnet, wobei die Abkürzung „BV“, für „befristete Vorbeugungshaft“ allgemein einen Bedeutungswandel zu „Berufsverbrecher“ erfuhr.[63] Diejenigen Häftlinge, die die SS als politische Gegner einstufte, wurden ab 1937 durch ein rotes Dreieck als „politische Häftlinge“ gekennzeichnet. Angehörige der „Internationalen Vereinigung der Ernsten Bibelforscher“ (Zeugen Jehovas) stellten eine weitere Gruppe der „Schutzhaftgefangenen“ dar.[64] Sie bekamen als Kennzeichen ein lila Dreieck zugeteilt. Diese relativ kleine Häftlingsgruppe zeichnete sich durch konsequenten passiven Widerstand gegen solche Befehle aus, die mit ihrer Weltanschauung unvereinbar waren. Mit einem rosa Winkel stigmatisierte die SS homosexuelle Häftlinge, die in der Lagersprache „175er“ hießen und zu den ruinösesten Arbeiten eingesetzt wurden.[65]

1937 wurden überwiegend politische Häftlinge aus den Konzentrationslagern Sachsenburg (bei Chemnitz) und Lichtenburg (bei Prettin) eingeliefert. Häftlinge aus dem Columbia-Haus in Berlin[66] kamen in das Lagergefängnis (Zellenbau). Als Abgang waren 150 Häftlinge zu verzeichnen, die zum Aufbau des Konzentrationslagers Ettersberg (Buchenwald) abkommandiert wurden. Ende 1937 befanden sich ca. 2500 Häftlinge im Lager Sachsenhausen.[67] Diese Häftlinge verfügten zum Teil über gemeinsame oder ähnliche Erfahrungen aus der Zeit vor der Inhaftierung, viele hatten bereits andere Hafterfahrungen in Justiz- und Polizeigefängnissen bzw. in anderen Lagern gemacht.

1938 veränderten Masseneinlieferungen die Situation im Lager radikal. Die Einweisung von ca. 6000 Häftlingen aus der „Aktion gegen Asoziale“[68] führte zur Überfüllung der Baracken, die jeweils für 146 Häftlinge ausgelegt waren und in denen nun bis zu 400 Häftlingen unterkommen mußten. Die Einteilung der Baracken nach Häftlingskategorien wurde in diesem Zusammenhang weitgehend aufgegeben. Die Neuzugänge waren als „Asoziale“ klassifiziert, ihr Lagerkennzeichen war zunächst eine brauner, dann ein schwarzer Winkel.[69] Der Personenkreis dieser als „asozial“ bezeichneten Häftlinge muß hilfsweise aus dem Erlaß Heydrichs vom 1. Juni 1938 erschlossen werden. Demnach sollten „Landstreicher“, „Bettler“, „Zigeuner und nach Zigeunerart umherziehende Personen“, „Zuhälter“ und „solche Personen, die zahlreiche Vorstrafen wegen Widerstandes, Körperverletzung, Raufhandel, Hausfriedensbruch und dgl. erhalten und dadurch gezeigt haben, daß sie sich in die Ordnung der Volksgemeinschaft nicht einfügen wollen“[70], verhaftet werden. Diese Bestimmungen und der mitzudenkende weite Interpretationsrahmen geben Aufschluß darüber, wie heterogen die als „asozial“ stigmatisierte Häftlingsgruppe zusammengesetzt war.

[...]


[1] Werner Schäfer, der Kommandant des Konzentrationslagers Oranienburg, beschreibt 1934 in seiner Propagandaschrift die Einrichtung einer „beschränkten Selbstverwaltung“, in deren Rahmen die Häftlinge alles in ihrem Bereich Vorkommende hätten ordnen können. Vgl. Werner Schäfer, Konzentrationslager Oranienburg. Das Anti-Braunbuch über das erste deutsche Konzentrationslager, Berlin 1934; auszugsweise abgedruckt in: Hans Biereigel, Mit der S-Bahn in die Hölle. Wahrheiten und Lügen über das erste Nazi-KZ, Berlin 1994, S. 117-203, hier S. 159. Die in den Konzentrationslagern eingerichtete „Häftlingsselbstverwaltung“ war den historischen Ausgangspunkten jeder Selbstverwaltung radikal entgegengesetzt. Neben der „Häftlingsselbstverwaltung“ wurden im zivilen Leben vorgefundene Organisationsformen der Selbstverwaltung auch in den Dienst des NS-Systems gestellt. Siehe Arnold Köttgen, s. v. „Selbstverwaltung“, in : Handbuch der Sozialwissenschaft, hrsg. v. Erwin von Beckerath/ Carl Bringmann/ Erich Gutenberg u. a., Bd. 9, Göttingen 1956, S. 220-225; ferner Hans Müthling, Die Geschichte der deutschen Selbstverwaltung, Köln 1966. Häftlingslagerverwaltungen gab es bereits vor Errichtung der nationalsozialistischen Konzentrationslager. So wurde z. B. während des Ersten Weltkrieges im Lager für englische Kriegsgefangene in Ruhleben ein „Captains Commitee“, dann eine Lagerverwaltung der Häftlinge mit Ausschüssen für Finanzen, Bildung und Verpflegung eingerichtet. Vgl. Norbert Haase/ Christoph Jahr, „Ein Ort, an dem man nicht einmal Schweine gehalten hätte“, in: Der Tagesspiegel, 11. November 1994, S. 14. Derartige Einrichtungen mögen als Anregung für die „Häftlingsselbstverwaltung“ gedient haben, deren spezielle Ausformung dann allerdings völlig von diesen Modellen abweicht.

[2] Vgl. Harry Naujoks, Mein Leben im KZ Sachsenhausen 1935-1942. Erinnerungen des ehemaligen Lagerältesten, bearb. v. Ursel Hochmuth, hrsg. v. Martha Naujoks und dem Sachsenhausen-Komitee für die BRD, Köln 1987 und Berlin (DDR) 1989. In dieser Arbeit wird aus der um ein Kapitel erweiterten Ausgabe von 1989 zitiert. Bei diesem zusätzlichen Kapitel handelt es sich um eine Bericht Naujoks‘ aus dem Jahre 1945, der Auskunft über sein weiteres Schicksal im Konzentrationslager Flossenbürg gibt.

[3] Vgl. Viktor E. Frankl, ...trotzdem Ja zum Leben sagen. Ein Psychologe erlebt das Konzentrationslager, München 1993, 12. Aufl., S. 16.

[4] Vgl. Hermann Langbein, ...nicht wie Schafe zur Schlachtbank. Widerstand in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern, Frankfurt a. M. 1988, S. 43.

[5] Eugen Kogon, Der SS-Staat. Das System der deutschen Konzentrationslager, Frankfurt a. M. 1974, S. 371.

[6] Siehe Hans Günther Adler, Selbstverwaltung und Widerstand in den Konzentrationslagern der SS, in: Vierteljahrsheft für Zeitgeschichte 8/1960, S. 221-236; Falk Pingel, Häftlinge unter SS-Herrschaft. Widerstand, Selbstbehauptung und Vernichtung im Konzentrationslager (=Historische Perspektiven 12), Hamburg 1978; Langbein, ...nicht wie die Schafe ...; Johannes Tuchel, Selbstbehauptung und Widerstand in nationalsozialistischen Konzentrationslagern, in: Der Widerstand gegen den Nationalsozialismus. Die deutsche Gesellschaft und der Widerstand gegen Hitler, hrsg. v. Jürgen Schmädecke/ Peter Steinbach, i. A. der Historischen Kommission zu Berlin, in Zusammenarbeit mit der Gedenkstätte Deutscher Widerstand, München/ Zürich 1985, S. 938-953; Barbara Distel, Widerstand und Verfolgung, in: Lexikon des deutschen Widerstandes, hrsg. v. Wolfgang Benz/ Walter H. Pehle, Frankfurt a. M. 1994, S. 113-127. Gegenstand der Untersuchungen sich Formen und Bedingungen des Widerstandes in den Konzentrationslagern. Ausgangspunkt ist die grundsätzliche Feststellung, daß alle Handlungen, die sich gegen die Vernichtungsziele der SS richteten, als Akte des Widerstandes zu verstehen sind. Dieser weite Widerstandsbegriff wurde im Rahmen der Analysen in unterschiedliche Parameter zergliedert. Langbein differenziert zwischen individueller Initiative und organisierter Gegenwirkung. Er weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Schwierigkeit hin, die Grenzen zwischen individuellem und organisiertem Handeln zu ziehen. (Vgl. Langbein, S. 58.) Pingel entwickelt eine Stufenleiter von Verhaltensweisen der Häftlinge und grenzt individuelle Resistenz mit dem Ziel der Selbstbehauptung und Widerstand gegeneinander ab. Er bezeichnet solche Handlungen als Widerstand, die sich gegen die SS als den unmittelbaren Gegner richteten, bezieht allerdings Solidaritätsakte, als Voraussetzungen von Widerstandshandlungen, in seinen Widerstandsbegriff mit ein. (Vgl. Pingel, S. 18-22.) Tuchel weist darauf hin, daß Widerstand in den Konzentrationslagern nicht nach den Maßstäben des politischen Widerstandes, mit dem Ziel des Sturzes oder der Überwindung des nationalsozialistischen Herrschaftssystems, zu bewerten sei. Er stellt daher die Frage nach den Bedingungen von Selbstbehauptung und Solidarität in den Vordergrund. Er betont, daß die Sicherung der materiellen Überlebenschancen die Grundlage jeglicher weiteren Handlung bildete. (Vgl. Tuchel, Selbstbehauptung ..., S. 938f.)

[7] Pingel unterteilt die Entwicklung der nationalsozialistischen Konzentrationslager in drei Perioden: 1. 1933-1936 (Phase der inneren Festigung der nationalsozialistischen Herrschaft); 2. 1936-1941 (Aufstellung des Vierjahresplanes, Vereinheitlichung der Konzentrationslager, Kriegsvorbereitung und erste siegreiche Jahre der Kriegsführung); 3. 1942-1944 (Zeit der konzentrierten Rüstungsproduktion in der militärischen Defensive). Vgl. Pingel, Häftlinge ..., S. 14. Tuchel fächert diese Periodisierung weiter auf, indem er die frühe Phase der Lager unterteilt, den Kriegsbeginn mit den damit verbundenen ansteigenden Häftlingszahlen als Einschnitt markiert und die Jahre 1944/1945 als gesonderte Phase, in der die Zahl der Außenlager ihren Höhepunkt erreichte, benennt. Vgl. Tuchel, Selbstbehauptung ..., S. 941-948.

[8] Pingel, Häftlinge ..., S. 179.

[9] Tuchel, Selbstbehauptung ..., S. 951.

[10] Langbein, ... nicht wie die Schafe ..., S. 61.

[11] Wolfgang Sofsky, Die Ordnung des Terrors: Das Konzentrationslager, Frankfurt a. M. 1993, 3. Aufl., S. 152.

[12] Vgl. Lutz Niethammer (Hg.), Der ‚gesäuberte‘ Antifaschismus. Die SED und die roten Kapos von Buchenwald, Berlin 1994. Diese kritische Edition ist eine Reaktion auf die in der Öffentlichkeit, vor allem durch reißerisch aufgemachte Artikel in der BILD-Zeitung („So halfen Kommunisten den Nazis beim Morden“; BILD Thüringen und Berlin-Brandenburg, 23. Februar 1994) entflammte Diskussion über die „Geheimakte Buchenwald“, die Materialien über Untersuchungen der Amerikaner 1945, der SED 1946/47 und des Sowjetischen Militärtribunals 1950-1955 über das System der „Häftlingsselbstverwaltung“ im Lager Buchenwald enthält. – Zur Frage des Umgangs mit dem „politischen Erbe des Konzentrationslagers Buchenwald“ siehe Manfred Overesch, Buchenwald und die DDR oder die Suche nach Selbstlegitimation, Göttingen 1995.

[13] Adler, Selbstverwaltung ..., S. 261.

[14] Der Begriff „Funktionshäftling“ entstammt dem SS-Gebrauch. Er wird u. a. von Rudolf Höß in seinen autobiographischen Aufzeichnungen verwendet; vgl. Kommandant in Auschwitz. Autobiographische Aufzeichnungen des Rudolf Höß, hrsg. v. Martin Broszat, München 1994, 14. Aufl., S. 137. Broszat gibt dort (ebd., Anmerk. 1)eine engere Definition des Begriffs. Als Funktionshäftlinge bezeichnet er „Häftlinge, die als ‚Kapos‘, Block- und Lagerälteste oder aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation zum Teil wichtige Funktionen übertragen erhielten“. - Die vorliegende Untersuchung beschränkt sich auf die Untersuchungen der Häftlingsfunktionen im Stammlager, die Einbeziehung der Außenlager würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen.

[15] Die den Häftlingsberichten entnommenen Zitate wurden hinsichtlich orthographischer Fehler berichtigt, „sprachliche Unebenheiten“ wurden als Charakteristika belassen. - Biographische Angaben bzw. Fragmente ehemaliger Funktionshäftlinge und/oder Autoren werden jeweils bei der ersten vollständigen Namensnennung im Anmerkungsapparat aufgeführt. Erscheint im Text nur noch der Nachname, so ist dies ein Hinweis auf bereits angeführte biographische Daten. Zum schnelleren Auffinden dieser Daten wurde ein Personenverzeichnis erstellt (s. Anlage 2).

[16] Einen kurzen chronologischen Überblick über die Geschichte des Konzentrationslagers Sachsenhausen bietet eine Zeittafel, die von dem ehemaligen Häftling Rudi Wunderlich erstellt wurde, ferner das von Georg Wolf auf der Basis dieser Zeittafel zusammengestellte „Kalendarium der Geschichte des Konzentrationslagers Sachsenhausen“, Oranienburg 1987. Des weiteren liegt eine systematisierte, mit Erinnerungsberichten angereicherte Überblicksdarstellung von der Zentralleitung des Komitees der Antifaschistischen Widerstandskämpfer der DDR, vor: Sachsenhausen. Dokumente, Aussagen, Forschungsergebnisse und Erlebnisberichte über das ehemalige Konzentrationslager Sachsenhausen, Berlin (DDR) 1986. Als neuere Publikation gibt die Arbeit der Journalistin Manuela R. Hrdlicka, Alltag im KZ. Das Lager Sachsenhausen bei Berlin, Opladen 1992, einen allerersten Einblick. Den nach wie vor besten Einblick in den Lageralltag von 1936-1942 gewährleistet der Bericht des ehemaligen Lagerältesten Harry Naujoks, Mein Leben im KZ Sachsenhausen, Köln 1987 und Berlin (DDR) 1989. Im Rahmen des Bonner Prozesses 1958/59 gegen die SS-Angehörigen Schubert und Sorge wurde in Form eines wissenschaftlichen Gutachtens ein Überblick über das Lager Sachsenhausen erstellt. Dieses Gutachten ist abgedruckt in: KZ-Verbrechen vor deutschen Gerichten, hrsg. v. H: G. Dam und Ralph Giordano, Frankfurt a. M. 1962, S. 292-329. Eine quellenkritische Untersuchung zur Geschichte des Konzentrationslagers Sachsenhausen steht noch aus.

[17] Zur Konzeption und Umsetzung der Pläne Himmlers und Eickes siehe Johannes Tuchel, Konzentrationslager. Organisationsgeschichte und Funktion der „Inspektion der Konzentrationslager“ 1934-1938, Boppard 1991; speziell zur Regelung verwaltungs- und finanztechnischer Probleme beim Auf- und Ausbau des Lagers Sachsenhausen siehe Tuchel, Die Systematisierung der Gewalt. Vom KZ Oranienburg zum KZ Sachsenhausen, in: Günther Morsch (Hg.), Konzentrationslager Oranienburg, Berlin 1994, S. 117-128.

[18] Geheimes Staatsarchiv Berlin (GStA) Rep. 151, Nr. 424, unfol.; zit. n. Klaus Drobisch/ Günther Wieland, System der NS-Konzentrationslager 1933-1939, Berlin 1993, S. 262.

[19] Zum letzteren vgl. Tuchel, Systematisierung ..., S. 126f. (Eidesstattliche Erklärung eines Lehrgangteilnehmers im Internierungslager Darmstadt vom 9. Juni 1946).

[20] Zur Diskussion der Kontuinitätslinie Oranienburg-Sachsenhausen siehe Tuchel, Systematisierung ...

[21] Vgl. Drobisch/ Wieland, System ..., S. 267. Siehe Lageplan; Naujoks, Mein Leben ..., S. 11.

[22] Ebd., S. 266; vgl. auch Pingel, Häftlinge ..., S. 35: Himmlers Konzept der Konzentrationslagerhaft habe von Anfang an wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigt.

[23] Zur Verschränkung von privatrechtlicher Gesellschaftskonstruktion der SS-Wirtschaftsbetriebe und staatlicher Wirtschaftstätigkeit siehe Pingel, Häftlinge, ..., S. 64-66. Umfassender zum Thema Wirtschaftsunternehmen der SS: Georg Enno, Die wirtschaftlichen Unternehmungen des SS, Stuttgart 1963 und Hermann Kaienburg, „Vernichtung durch Arbeit“ Der Fall Neuengamme. Die Wirtschaftsbestrebungen der SS und ihre Auswirkungen auf die Existenzbedingungen der KZ-Gefangenen, Bonn 1991, 2. Aufl.

[24] Aufgrund einer Fehlplanung mußten meterdicke Betonwände wieder abgerissen und das Werk neu konstruiert werden.

[25] Siehe Lageplan; Naujoks, Mein Leben ..., S. 11.

[26] Befehl Nr. 10 des Reichsführers-SS vom 13. März 1942, Bundesarchiv (BA), NS 3/1080 fol. 118; zit. n. Tuchel, Die Inspektion der Konzentrationslager 1938-1945. Das System des Terrors, Berlin 1994, S. 88 (Dok. 16.3).

[27] Pohl an Himmler vom 30. April 1942, Nbg. Dok. R-129; zit. n. Sofsky, Ordnung ..., S. 355, Anm.7.

[28] Himmler hatte bereits im Dezember 1941 ein Schulungsprogramm für die Ausbildung von Steinmetzen und Maurern entworfen, um diese Fachkräfte nach dem Kriege für die Errichtung von Führerbauten einsetzen zu können. Er ordnete an, die Häftlinge „vernünftig“ zu ernähren und zu bekleiden und nur angemessene, in Verbindung zur Ausbildung stehende Erziehungsmaßnahmen durchzuführen (NO-3795); zit. n. Pingel, Häftlinge ..., S. 68 und Anmerk. 32, S. 254. Vgl. Georg, S. 110 und Kaienburg, S. 141.

[29] Siehe Aufstellung der Arbeitskommandos, Lagerbetriebe und innere Verwaltung vom 6. März 1942; Archiv Sachsenhausen (AS) R 35/14, Kopie aus dem ehemaligen Dokumentationszentrum der staatlichen Archivverwaltung der DDR (jetzt BA, Zwischenarchiv Dahlwitz-Hoppegarten), Bestand Sachsenhausen (DOK K 183/10).

[30] Pohl am 30. April 1942 an den Chef der Amtsgruppe D, alle Lagerkommandanten, Werkleiter und W(irtschafts)-Ämter, BA, NS, 3/1078a; zit. n. Tuchel, Inspektion ..., S. 92f. (Dok. 16.6). Vgl. Sofsky, Ordnung ..., S. 195f. Die Verkürzung der Appellzeiten hatte zumindest für die Häftlinge, deren Arbeitskommandos weniger durch Terror geprägt waren, auch entlastenden Effekt.

[31] Tuchel weist darauf hin, daß diese Sätze formal etwa 20% unter den Rationen der Zivilbevölkerung lagen. Durch Unterschlagungen von Kommandantur-, Küchen- und Wachpersonal erhielten die Häftlinge jedoch nur einen Bruchteil der für sie vorgesehenen Kontingente. Vgl. Tuchel, Inspektion ..., S. 164 und Pingel, Häftlinge ..., S. 134f.

[32] Vgl. Pingel, Häftlinge ..., S. 135. - Zur Differenzierung nach Häftlingsgruppen siehe Kapitel I.3.

[33] Runderlaß Glücks, Leiter der Amtsgruppe D, an alle Lagerärzte vom 28. Dezember 1942, Nbg. Dok. PS 2171; zit. n. Sofsky, Ordnung ..., S. 356, Anmerk. 8.

[34] Dienstvorschrift für die Gewährung von Vergünstigungen an Häftlinge, gültig ab 15. Mai 1943, Auszug (NO-400); zit. n. Pingel, Häftlinge ..., S. 283f., Anmerk. 54. Die Anregungen zu diesem Prämiensystem gehen im wesentlichen auf die IG-Farben-Direktion zurück; vgl. ebd., S. 132.

[35] Vgl. ebd., S. 284, Anmerk. 54. Unter „Hafterleichterung“ verstand man das Zugeständnis an reichsdeutsche Häftlinge, sich mit Genehmigung des Lagerkommandanten die Haare stehen zu lassen. Bordellbesuche waren nach dieser Anordnung „Spitzenkräften“ vorbehalten.

[36] Vgl. Sofsky, Ordnung ..., S. 193 und S. 198f. Sofsky erklärt, daß die Begriffe Zwangs- und Sklavenarbeit für die Häftlingsarbeit unzutreffend seien, da das KZ-System, anders als die Sklaverei, nicht auf Ausbeutung, sondern auf Terror und Tod angelegt gewesen sei. Absolute Macht sei nicht an Ergebnissen interessiert, sondern am Prozeß des Arbeitens.

[37] So u. a.: Argus-Motorenwerke (Reinickendorf), Deutsche Industriewerke (Spandau), Siemenswerke (Siemensstadt, Haselhorst, Hakenfelde), Henschel-Maschinenfabrik (Mariendorf), Rheinmetall-Borsig (Tegel), Deutsche Maschinenfabrik AG (Wilmersdorf, Falkensee), Friedrich Krupp GmbH (Neuköln). Vgl. Sachsenhausen. Dokumente ..., S. 71-75.

[38] Die genaue Zahl aller Außenkommandos des Lagers Sachsenhausen ist nicht mehr feststellbar. Bislang konnten 95 Außenlager benannt werden. Vgl. Hrdlicka, S. 87.

[39] Handelte es sich um industrielle oder manuelle Fertigung? Waren die Arbeitsabläufe hochtechnisiert oder wenig technisiert? Waren handwerkliche Fähigkeiten oder sonstige Berufserfahrungen erforderlich und wurde diese Tatsache berücksichtigt? Handelte es sich um unqualifizierte Hilfstätigkeiten? Zur Unterscheidung technisierte/nicht technisierte Arbeit weist Sofsky darauf hin, daß technisierte Arbeit auch dem System der Gewalt unterstanden habe, die Arbeitssituationen nicht nur monoton, wie bei jeder repetitiven Teilarbeit, sondern zusätzlich einem hohen Sanktionsstreß ausgesetzt gewesen seien. Vgl. Sofsky, Ordnung ..., S. 219.

[40] Der Begriff „Verbesserung“ ist streng vor dem Hintergrund der Lagerrealität zu sehen, d. h. eine zusätzliche Krume Brot, eine Zigarette stellten bereits „Reichtümer“ dar.

[41] Zur Lagerorganisation in Sachsenhausen vgl. die Zusammenstellung Sachsenhausener Häftlinge vom 14. Mai 1945 (AS I/6 Bock); Dam/ Giordano, S. 299-304. Zur Lagerorganisation allgemein vgl. Kogon, S. 60-71; Martin Broszat, Nationalsozialistische Konzentrationslager 1933-1945, in: Anatomie des SS-Staates, München 1994, 6. Aufl., S. 323-445, hier S. 369-373; Kommandant in Auschwitz ..., S. 261f; Sofsky, Ordnung ..., S. 125-128; Drobisch/ Wieland, System ..., S. 277-279.

[42] Broszat, Sofsky und Drobisch/ Wieland beziehen sich auf ein aus den Akten der Inspektion der Konzentrationslager stammendes undatiertes Dokument über den „Zweck und die Gliederung der Konzentrationslager“ (BA, NS 3/391). - Hinsichtlich der zeitlichen Einordnung folgen Drobisch/ Wieland (System ..., S. 277) den Angaben von Höß, nach denen die Einteilung ab 1936 gegolten habe. Broszat (Nationalsozialistische Konzentrationslager, S. 370) ordnet die Entstehung des Dokuments um 1938 ein. Sofskys Einordnung „nach März 1942“ (d. h. nach Eingliederung der Inspektion der Konzentrationslager (IKL) in das Wirtschaftsverwaltungshauptamt (WVHA) ist irrig und steht im Widerspruch zu seinen eigenen Ausführungen, der Arbeitseinsatzführer „hatte die Anträge der Privatfirmen ... zu bearbeiten“. Sofsky beschreibt hiermit den Zustand vor 1942, da diese Zuständigkeit ab März 1942 an das WVHA übergegangen war. Vgl. Sofsky, Ordnung ..., S. 125f. und Anmerk. 29, S. 343.

[43] Vgl. den Bericht von Werner Koch, Überleben in Sachsenhausen, in: Richard Löwenthal/ Patrik von zur Mühlen (Hg.), Widerstand und Verweigerung in Deutschland 1933-1945, Berlin/ Bonn 1982, S. 256-262.

[44] Vgl. Drobisch/ Wieland, System ..., S. 267; Naujoks, Mein Leben ... passim, sowie die allerdings nur grob datierte Aufstellung ehemaliger Häftlinge über das SS-Lagerpersonal für den Zeitraum 1940-1945 vom 9. Mai 1945 (AS R 35/19a-c, Kopie aus DOK K 183/10, Best. Shn).

[45] Vgl. hierzu die Ausführungen von Höß (Kommandant ..., S. 106-116) zu seiner Tätigkeit als Adjudant des Kommandanten Baranowski (1938/39).

[46] Vgl. den Bericht des ehemaligen Häftlings Emil Büge: „Die Hölle von Sachsenhausen.“ Ein Bericht über 1470 Einzelschicksale dargestellt nach heimlichen Notizen von Emil Büge, S. 22-34 (AS I/3). Die unveröffentlichten Aufzeichnungen von Höß über die „Lagerordnung für die Konzentrationslager“ (Krakau, 1. Oktober 1946; Fotokopie im Institut für Zeitgeschichte, München) enthalten eine ausführliche Beschreibung des Aufgabenbereichs der Politischen Abteilung. Diese Beschreibung wird von Broszat, Nationalsozialistischen Konzentrationslager ..., S. 370f. zitiert.

[47] Naujoks, Mein Leben ..., S. 128. – Vgl. die Aufstellung über das SS-Personal (AS R 35/19a-c).

[48] Die Ausführungen zur Funktion der Rapport- und Blockführer sind im wesentlichen der ausführlichen Darstellung in Dam/ Giordano, KZ-Verbrechen ..., S. 301-304 entnommen.

[49] Naujoks (Mein Leben ..., S. 129) führt hierzu als Beispiel an, daß Häftlinge, die aus der Umgebung Oranienburgs stammten, nur innerhalb des Lagers arbeiten durften, daß ferner nur „BVer“ (befristete Vorbeugungshaft) und „Bibelforscher“ zur Arbeit bei der Inspektion der Konzentrationslager eingesetzt werden durften. (Zu den SS-Häftlingskategorien siehe Kap. I.3.)

[50] Vgl. Mitteilung Glücks an die Lagerkommandanten der Konzentrationslager „Organisation des Arbeitseinsatzes der Häftlinge“ vom 29. September 1941 (AS R 35/12/1-3, Kopie aus der Hist. Abt. des internationalen Suchdienstes des Internationalen Roten Kreuzes, Arolsen, 300 Sa 1, Bl. 162-166). Glücks verwies in diesem Schreiben (S. 3) auf die „großen ideellen, wirtschaftlichen und kriegswichtigen Aufgaben des Arbeitseinsatzes der Häftlinge“.- Theoretisch ist unter Dienstaufsicht die grundsätzliche Regelung personeller Angelegenheiten zu verstehen, unter Fachaufsicht, die in sachlicher Hinsicht zu treffenden Entscheidungen. Die beiden Bereiche lassen sich u. U. nicht analytisch trennen, als Folge treten Kompetenzstreitigkeiten auf.

[51] Zur Abteilung „Verwaltung“ siehe Drobisch/ Wieland, System ..., S. 278; ferner Sofsky, Ordnung ..., S. 126.

[52] Eine Aufstellung über die Einteilung der Krankenreviere I-VII sowie über das dort beschäftigte SS-Personal und die im Krankenbau tätigen Häftlinge hat Naujoks in Zusammenarbeit mit weiteren ehemaligen Häftlingen für den Zeitraum 1943/44 zusammengestellt (siehe AS R 90/2 NL Naujoks „Krankenbau“). Franz Ballhorn, der als Blockältester im Krankenbau tätig war, weist darauf hin, daß im Februar 1945 ein Block als Revierblock für weibliche Häftlinge aus den Außenlagern eingerichtet worden sei. Die Zahl der Kranken sei 1945 insgesamt auf über 3000 angestiegen (siehe ebd.).

[53] Zur Differenzierung Stamm-/Wachpersonal vgl. Tuchel, Systematisierung ..., S. 123. Tuchel zitiert aus den Aufzeichnungen über eine Besprechung zwischen Ländervertretern und Reichsfinanzministerium vom 20./21. März 1936, denen zufolge, zum Zweck der Kostenaufteilung Reich/Länder, zwischen dem immobilen Teil des Lagers (Lagerkommendant mit Verwaltungsstab, für dessen Finanzierung die Länder zuständig seien) und dem mobilen Teil (Truppenführer mit Bewachungsgruppe, Finanzierung durch das Reich) unterschieden wird.

[54] Vgl. Dam/ Giordano, KZ-Verbrechen ..., S. 300.

[55] Vgl. Statistisches Jahrbuch der Schutzstaffel der NSDAP, 1937, S. 51 und 1938, S. 79. (Die Zahlen beziehen sich jeweils auf das Jahresende.) Zit. n. Drobisch/ Wieland, System ..., S. 266. Vgl. Broszat, Nationalsozialistische Konzentrationslager ..., S. 377 und S. 393.

[56] Vgl. Wolf, Kalendarium ..., S. 24 und 36: Im September 1942 betrug die Gesamtstärke des Kommandanturstabes und der SS-Wachmannschaft 1.980 Mann, für Januar 1945 wird die Stärke der SS-Wachmannschaft mit 3.632 Personen, darunter 361 Frauen angegeben. Wolf zitiert hier Karl Sauer, Die Verbrechen der Waffen-SS. Eine Dokumentation, hrsg. i. A. des Präsidiums der VVN-BdA, Frankfurt a. M. 1977, S. 30. – Für eine quantitative Untersuchung, die im Rahmen dieser Arbeit nicht geleistet werden kann, müßten jeweils differenzierte Zahlenangaben ins Verhältnis zu den steigenden Häftlingszahlen gesetzt werden.

[57] Pohl an den Chef der Amtsgruppe D, Lagerkommendanten, Werkleiter, W(irtschafts)-Ämter (BA, NS 3/1078 a); zit n. Tuchel, Die Inspektion ..., S. 92 f. (Dok. 16.6).- Max Metzler, ehemaliger Häftling und Vorarbeiter der Kraftfahrzeugversuchsanstalt (KVA), berichtet von dem Versuch, das Arbeitskommando durch Hunde bewachen zu lassen. Dieser Versuch sei jedoch gescheitert, da die anfangs aufgehetzten Hunde Zutrauen zu den Häftlingen gefaßt hätten. Vgl. AS R 90/1 NL Naujoks „KVA“.

[58] Vgl. Tuchel, Inspektion ..., S. 48; Broszat, Nationalsozialistische Konzentrationslager ..., S. 383f.

[59] In den frühen Konzentrationslagern (1933-1935) waren die Häftlinge in einem ersten Systematisierungsansatz nach einem dreigliedrigen Stufensystem eingeteilt worden. Ein ähnliches System fand teilweise in den Justizvollzugsanstalten der Länder Anwendung bzw. war eine entsprechende reichsweite Einführung bereits seit 1923 geplant. Die drei Haftstufen in den Konzentrationslagern unterschieden sich in der Unterbringung und Verpflegung. Die Häftlinge wurden i. d. R. bei ihrer Einlieferung der Stufe II zugeordnet. Je nach „Führung“ sollte der Häftling entweder bessergestellt (Stufe I) oder in die Strafstufe III überführt werden. (Für Dachau ist ein einziger Fall eines Aufrückens in Stufe I überliefert.) – Vgl. Broszat, Nationalsozialistische Konzentrationslager ..., S. 359; Pingel, Häftlinge ..., S. 40; Drobisch/ Wieland, System ..., S. 77. – Zum System der Haftstufen im Strafvollzug vgl. § 130 der „Grundsätze für den Vollzug von Freiheitsstrafen“ vom 7. Juni 1923 (RGBl. 1923, II, 23); zit. n. Erich Kosthorst/ Bernd Walter, Konzentrations- und Strafgefangenenlager im Dritten Reich. Beispiel Emsland. Dokumentation und Analyse zum Verhältnis von NS-Regime und Justiz, Bd. 1, S. 197-205 (Dok. B/1.71). Zu Dachau vgl. Hans-Günther Ricardi, Schule der Gewalt. Die Anfänge des Konzentrationslagers Dachau 1933-1934. Ein dokumentarischer Bericht, München 1983, S. 69f.

[60] Das Konzentrationslager Esterwegen war von Himmler im Sommer 1936 aufgelöst worden, die Häftlinge nach Sachsenhausen verlegt und das Gelände zunächst dem Reichsarbeitsdienst verkauft worden. Vgl. Kosthorst/ Walter, Bd. 1, S. 94.

[61] Schutzhaft, ursprünglich einmal als Inhaftnahme von Gefährdeten zu ihrem Schutz vor einer Bedrohung von außen gedacht, wurde zum Instrument der Inhaftierung von politischen Gegnern zum vorgeblichen Schutz der Gesellschaft vor der von ihnen angeblich ausgehenden Gefährdung. Grundlage für die Schutzhafterlasse vom 12./16. April 1934 und vom 25. Januar 1938 war die nach dem Reichtagsbrand am 28. Februar 1933 erlassene Notverordnung „Zum Schutz von Volk und Staat“. Vgl. Broszat, Zur Perversion der Strafjustiz im Dritten Reich (Dokumentation), in Vierteljahrsheft für Zeitgeschichte, 6, 1958, S. 390-443; ders., Nationalsozialistische Konzentrationslager ..., S. 378-388.

[62] Auf der Grundlage des am 24. November 1933 erlassenen Gesetzes „gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher“ (RGBl. I, S. 995) konnte gegen sogenannte Gewohnheitsverbrecher vorbeugende Polizeihaft angeordnet werde, wenn andere polizeiliche Auflagen wie z. B. Aufenthaltsbeschränkungen nicht wirksam genug erschienen. Wer als vorbestrafter „Gewohnheitsverbrecher“ anzusehen sei, war in das Ermessen der Kriminalpolizei gestellt. In dem Erlaß des Reichsinnenministers über die „vorbeugende Verbrechensbekämpfung durch die Polizei“ vom 14. Dezember 1937 wurde das Instrument der „polizeilichen Vorbeugungshaft“ prinzipiell anerkannt. Vgl. Broszat, Nationalsozialistische Konzentrationslager ..., S. 379-384.

[63] Zur Lagersprache siehe Niethammer (Hg.), Der „gesäuberte“ Antifaschismus ..., S. 147-151 und das Glossar (Anlage 5), S. 530-535.

[64] Zur Verfolgung dieser Gruppe siehe Broszat, Nationalsozialistische Konzentrationslager ..., S. 384f.

[65] Siehe Heinz Heger, Die Männer mit dem rosa Winkel. Der Bericht eines Homosexuellen über seine KZ-Haft, Hamburg o. J.

[66] Siehe Johannes Tuchel/ Kurt Schilde, Columbia-Haus: Berliner Konzentrationslager 1933-1936, Berlin 1990.

[67] Die in den verschiedenen Publikationen zum Konzentrationslager Sachsenhausen (siehe Anmerk. I,1) angeführten Häftlingszahlen basieren auf einer SS-Statistik über die Lagerstärke der Jahre 1937-1945 (AS R 35/18, Kopie Internat. Suchdienst, Hist. Abt. 300, Sa 1, Bl. 125-150). Weitere statistische Angaben werden aus dem Bericht Büge (AS I/3) herangezogen. Statistisches Material aus Moskauer Archiven liegt bislang nur unvollständig vor (siehe AS R 121). Nachfolgende Häftlingszahlen wurden der erstgenannten Quelle entnommen. Sämtliche Zahlenangaben sind jedoch nur mit äußerstem Vorbehalt zu benutzen, da die SS u. a. Häftlinge gar nicht in die Statistik aufnahm wie z. B. die sowjetischen Kriegsgefangenen, die erst ab April 1942 aufgeführt werden. Besonders hinsichtlich der Todeszahlen muß berücksichtigt werden, daß zur Vermeidung hoher statistischer Werte ein spezielles Chiffresystem angeordnet wurde (vgl. Broszat, Nationalsozialistische Konzentrationslager, , S. 438). Ferner wurde keine Differenzierung der Todeszahlen nach Häftlingskategorien vorgenommen. Bis 1939 liegen darüber hinaus nur Jahreszahlen vor.

[68] Vgl. Broszat, Nationalsozialistische Konzentrationslager ..., S. 388f.

[69] In der Lagerstatistik wurden sie als „Arbeitsscheue“ geführt.

[70] Erlaßsammlung „Vorbeugende Verbrechensbekämpfung“, Schriftenreihe des Reichskriminalpolizeiamtes (RKPA), Berlin, Nr. 15, Dezember 1941, Bl. 27; zit. n. Broszat, Nationalsozialistische Konzentrationslager ..., S. 388f. In den Häftlingsberichten findet diese bis Kriegsbeginn größte Häftlingsgruppe kaum Erwähnung.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
1995
ISBN (eBook)
9783842815155
Dateigröße
721 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Technische Universität Berlin – Kommunikations- und Geisteswissenschaften, Studiengang Geschichte
Erscheinungsdatum
2014 (April)
Note
1,0
Schlagworte
nationalsozialismus konzentrationslager häftlingsgesellschaft erinnerungsberichte widerstand
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Titel: Funktionshäftlinge im Konzentrationslager Sachsenhausen
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