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Analyse und Begrenzung der bankspezifischen Risiken im Rahmen der Projektfinanzierung von Biogasanlagen

©2010 Diplomarbeit 78 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
‘Es kostet am meisten und fügt der Wirtschaft den größten Schaden zu, wenn wir im Kampf gegen den Klimawandel versagen.’ (Jürgen Trittin, Bundesumweltminister, 2002).
Angesichts des Klimawandels, der begrenzten Verfügbarkeit fossiler Energieträger sowie der steigenden Energiepreise wird die Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien zunehmend staatlich gefördert. Hierbei handelt es sich um Energiequellen, die sich regenerieren und deren Nutzung damit nach menschlichem Ermessen unerschöpflich sind. Sie bieten die Möglichkeit einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Energieaufbereitung und -versorgung. Eine besondere Rolle spielt dabei die Bioenergie. Dieser Energieträger ist neben der Geothermik der einzige speicherbare erneuerbare Energieträger, der sowohl der Strom- als auch der Wärmebereitstellung dient. Damit bietet die Bioenergie außerordentlich günstige Voraussetzungen, in ein bestehendes energiewirtschaftliches System eingebunden zu werden.
Seit den Anfängen einer vermehrten Biogasproduktion in den achtziger Jahren waren zunächst Biogasanlagen mit einer installierten elektrischen Leistung von unter 50 Kilowatt (kW) die Regel. Die Kreditinstitute prüften zur Beurteilung der Finanzierung solcher Kleinanlagen in erster Linie die Bonität des Landwirts und dessen Grundbesitz zur Besicherung des Darlehens. Mittlerweile werden immer mehr Biogasanlagen mit einer durchschnittlichen elektrischen Netzeinspeiseleistung von einem Megawatt (MW) errichtet. Diese Anlagengröße erfordert auch ein entsprechend höheres Investitionsvolumen, das häufig die Finanzierungskraft einzelner landwirtschaftlicher Kleinbetriebe übersteigt. Deshalb kooperieren zunehmend mehrere Landwirte und gründen eine Projektgesellschaft. Die Realisierung des Biogasvorhabens erfolgt dabei in der Regel im Rahmen einer Projektfinanzierung. Bei dieser Finanzierungsmethode ergeben sich allerdings höhere Anforderungen an die Rentabilitätsprüfung durch die darlehensgewährenden Banken. Im Gegensatz zur klassischen Unternehmensfinanzierung, bei der die Bonität des Unternehmens, welches den Kredit aufnimmt, das zentrale Beurteilungskriterium der Finanzierungsentscheidung darstellt, analysieren die Banken beim Modell der Projektfinanzierung die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Projektkonzeptes. Die Bedienung der Zins- und Tilgungsleistungen der Projektkredite erfolgt aus dem mit dem Biogasprojekt erwirtschafteten Cash-Flow. Hierbei ist die Implementierung eines […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Heranführung an das Thema
1.1 Problemdefinition
1.2 Erkenntnisinteresse
1.3 Methodisches Vorgehen

2 Grundlagen der Biogaserzeugung
2.1 Funktionsweise einer Biogasanlage
2.2 Substrate zur Biogasgewinnung
2.3 Unterscheidungsmerkmale von Biogasverfahren

3 Projektfinanzierung von Biogasanlagen
3.1 Grundlagen der Projektfinanzierung
3.1.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung zur klassischen Finanzierungsform
3.1.2 Charakteristische Merkmale
3.1.3 Varianten
3.2 Beteiligte eines Biogasprojektes

4 Risikomanagement
4.1 Risikopolitische Grundlagen
4.2 Risikoanalyse
4.2.1 Identifikation und Systematisierung von Projektrisiken
4.2.2 Anwendung der Risikoidentifikation
4.2.2.1 Technische Risiken
4.2.2.1.1 Fertigstellungs- und Kostenüberschreitungsrisiken
4.2.2.1.2 Reserve- und Abbaurisiken
4.2.2.1.3 Verfahrenstechnische Risiken
4.2.2.2 Wirtschaftliche Risiken
4.2.2.2.1 Betriebsrisiken
4.2.2.2.2 Managementrisiken
4.2.2.2.3 Absatzrisiken
4.2.2.2.4 Zulieferrisiken
4.2.2.2.5 Finanzierungsrisiken
4.2.2.3 Länderrisiken
4.2.2.4 Force-Majeure-Risiken
4.2.3 Risikobewertung
4.2.3.1 Statische Risikobewertung
4.2.3.2 Dynamische Risikobewertung
4.3 Risikosteuerung
4.3.1 Systematik der Instrumente zur Risikosteuerung
4.3.2 Begrenzung der identifizierten Risiken
4.3.2.1 Fertigstellungs- und Kostenüberschreitungsrisiken
4.3.2.2 Verfahrenstechnische Risiken
4.3.2.3 Betriebsrisiken
4.3.2.4 Managementrisiken
4.3.2.5 Absatzrisiken
4.3.2.6 Zulieferrisiken
4.3.2.7 Finanzierungsrisiken
4.3.2.8 Länderrisiken
4.3.2.9 Force-Majeure-Risiken

5 Schlussbetrachtung

Anhang

Literaturverzeichnis

Eidesstattliche Versicherung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Schematischer Aufbau einer Biogasanlage.

Abb. 2: Grundstruktur einer Projektfinanzierung im Vergleich zur klassischen Unternehmensfinanzierung.

Abb. 3: Wesentliche Projektbeteiligte.

Abb. 4: Risikogruppen der ursachenbezogenen Risikoklassifikation.

Abb. 5: Inflationsraten von 1999 bis 2009.

Abb. 6: Berechnung der Cash-Flow-Kennziffern.

Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Unterscheidungsmerkmale von Biogasverfahren

Tab. 2: Instrumente zur Risikosteuerung

1 Heranführung an das Thema

1.1 Problemdefinition

„Es kostet am meisten und fügt der Wirtschaft den größten Schaden zu, wenn wir im Kampf gegen den Klimawandel versagen.“

(Jürgen Trittin, Bundesumweltminister, 2002)

Angesichts des Klimawandels, der begrenzten Verfügbarkeit fossiler Energie­träger sowie der steigenden Energiepreise wird die Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien zunehmend staatlich gefördert.[1] Hierbei handelt es sich um Energiequellen, die sich regenerieren und deren Nutzung damit nach menschlichem Ermessen unerschöpflich sind. Sie bieten die Möglichkeit einer nachhaltigen und umwelt­freundlichen Energieauf­bereitung und -ver­­sorgung.[2] Eine besondere Rolle spielt dabei die Bioenergie. Dieser Energieträger ist neben der Geothermik der einzige speicherbare erneuerbare Energieträger, der sowohl der Strom- als auch der Wärmebereitstellung dient. Damit bietet die Bioenergie außerordentlich günstige Voraussetzungen, in ein bestehendes energiewirtschaftliches System eingebunden zu werden.[3]

Seit den Anfängen einer vermehrten Biogasproduktion in den achtziger Jahren waren zunächst Biogasanlagen mit einer installierten elektrischen Leistung von unter 50 Kilowatt (kW) die Regel. Die Kreditinstitute prüften zur Beurteilung der Finanzierung solcher Kleinanlagen in erster Linie die Bonität des Landwirts und dessen Grundbesitz zur Besicherung des Darlehens. Mittlerweile werden immer mehr Biogasanlagen mit einer durchschnittlichen elektrischen Netzein­speise­­leistung von einem Megawatt (MW) errichtet. Diese Anlagen­größe erfordert auch ein entsprechend höheres Investitionsvolumen, das häufig die Finanzierungskraft einzelner landwirtschaftlicher Kleinbetriebe über­steigt. Deshalb kooperieren zunehmend mehrere Landwirte und gründen eine Projektgesellschaft. Die Realisierung des Biogasvorhabens erfolgt dabei in der Regel im Rahmen einer Projektfinanzierung.[4] Bei dieser Finan­zierungsmethode ergeben sich allerdings höhere Anforderungen an die Rentabilitätsprüfung durch die darlehens­gewährenden Banken. Im Gegensatz zur klassischen Unternehmens­finan­zierung, bei der die Bonität des Unternehmens, welches den Kredit aufnimmt, das zentrale Beurteilungs­kriterium der Finanzierungs­entscheidung darstellt, analysieren die Banken beim Modell der Projekt­finanzierung die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Projekt­konzeptes. Die Bedienung der Zins- und Tilgungs­leistungen der Projektkredite erfolgt aus dem mit dem Biogasprojekt erwirtschafteten Cash-Flow.[5] Hierbei ist die Implemen­tierung eines effizienten Risikomanagements zur Finanzierung eines Biogas­vorhabens Voraussetzung für die Sicherung des Kapitaldienstes der Projekt­kredite.[6]

1.2 Erkenntnisinteresse

Im Rahmen dieser Diplomarbeit soll ein grundlegendes Verständnis für das komplexe Gebiet der Cash-Flow-basierten Finanzierung von Biogasanlagen vermittelt werden. Dabei liegt der Schwerpunkt in der Verdeutlichung, dass diese Finanzierungsform eine detaillierte Analyse des jeweiligen Projekt­konzeptes seitens der darlehensgewährenden Banken voraussetzt.[7] Zu diesem Zweck sollen alle potentiellen Risiken, die sich aus Sicht der Kreditinstitute bei der Projektfinanzierung von Biogasanlagen ergeben könnten, analysiert und anschließend begrenzt werden. Zielstellung dabei ist, ein notwendiges Risiko­management für die Kreditgewährung für Biogasvorhaben unter Berück­sichtigung der speziellen Charakteristika einer Projektfinanzierung zu er­arbeiten. Aufgrund der länderspezifischen Rahmenbedingungen zur Reali­sierung eines Biogasvorhabens bezieht sich das Risikomanage­ment auf die Finanzierung deutschlandweiter Biogasanlagen.[8]

1.3 Methodisches Vorgehen

Die vorliegende Arbeit ist nach der deduktiven Vorgehensweise aufgebaut und besteht neben dem einleitenden Kapitel und der Schlussbetrachtung aus drei Hauptteilen. Im zweiten Kapitel werden zunächst die Grundlagen der Bio­gaserzeu­gung erarbeitet. Neben der Veranschaulichung der technischen Funktionsweise einer Biogasanlage erfolgen eine Darstellung der unter­schied­lichen Biogasverfahren sowie eine Charakterisierung der Substrate zur Biogas­gewinnung. Das dritte Kapitel beinhaltet die konstitutiven Aspekte einer Projekt­finanzierung und präzisiert die Beteiligten eines Biogas­projektes. Den Schwerpunkt der Diplomarbeit stellt das vierte Kapitel dar, welches sich mit dem Risikomanagement von Biogasprojekten im Rahmen der Cash-Flow-basierten Finanzierung befasst. Hierbei werden zunächst zentrale Begriffe definiert und die Notwendigkeit eines Risikomanagements für Projekt­finanzierungen aufgezeigt. Anschließend werden im ersten Teil der Risikoanalyse die verschie­denen theoretischen Vorgehensweisen zur Identi­fikation und Systema­tisierung von Projektrisiken erläutert. Anhand der begründeten Entscheidung für eine dieser Vorgehensweisen erfolgt die praktische Anwendung der Risiko­identifikation für Biogasprojekte. Der zweite Teil der Risikoanalyse integriert die theo­re­tischen Grundkenntnisse einer Risikobewertung. Hierbei wird die Er­forder­nis der Berechnung verschiedener Projekt-Kennziffern sowie die Erstel­lung von Cash-Flow-Modellen dargestellt. Die in der Risikoanalyse systema­tisch untersuchten Einzelrisiken bilden die Basis für Kapitel 4.3, der Risiko­steuerung. In Analogie zur Risiko­identi­fikation werden zuerst die unter­schied­lichen Instrumente zur Risikosteuerung betrachtet. Danach soll die Gefahr negativer Cash-Flow-Implikationen und damit auch das Rückzahlungs­risiko zugunsten der darlehensgewährenden Banken durch die Auswahl geeigneter Instrumentarien zur Risikosteuerung der zuvor identifizierten Risiko­para­meter begrenzt werden. Abschließend werden die gewonnenen Er­kenntnisse im fünften Kapitel zusammengefasst.

2 Grundlagen der Biogaserzeugung

2.1 Funktionsweise einer Biogasanlage

Eine Biogasanlage besteht grundsätzlich aus einer Vorgrube, einem Gärbehälter (Fermenter), einem Gasspeicher, einem Gärrestlager sowie einem Blockheizkraftwerk (BHKW).[9] Die zur Biogaserzeugung eingesetzten Aus­gangsprodukte sind die sogenannten Substrate (Vgl. Kapitel 2.2 Substrate zur Biogasgewinnung). Diese werden in die Vorgrube eingebracht und anschließend über eine Pumpe in den Gärbehälter befördert. Der Fermenter ist der Hauptbestandteil einer Biogasanlage, in dem die Vergärung von Biomasse stattfindet. Den Vergärungsprozess bezeichnet man auch als Fermentation. Hierbei wird innerhalb von mehreren Tagen durch die Aktivität von Mikro­organismen und unter Zuführung von Wärme Biogas gebildet.[10] Dies ist ein Gasgemisch, welches zu 40 Prozent bis 80 Prozent aus dem Energieträger Methan und zu 20 Prozent bis 60 Prozent aus Kohlenstoffdioxid besteht.[11] In sehr geringen Konzen­trationen enthält es weiterhin Stickstoff, Wasserstoff, Schwefel­wasser­stoff sowie Kohlen­monoxid.[12] Wichtigster Inhaltsstoff des Bio­gases ist das Methan, da die Energieausbeute grundlegend vom Methangehalt abhängig ist. Die Bildung von Biogas läuft unter anaeroben Bedingungen ab, das heißt ohne Zutritt von Sauerstoff. Zur Vermeidung von Schwimm- und Sink­schichten­­bildung im Gär­be­hälter sind Biogasanlagen in der Regel mit einem zeitgesteuert be­triebenen Rührwerk ausgestattet. Die Rühreinrichtung dient dem kontinuier­lichen Mischen der Einsatzstoffe, wodurch die Temperatur im Fermenter gleichmäßig verteilt und ein Entweichen des entstandenen Biogases er­leichtert wird.[13] Die Menge an dem erzeugten Gas ist dabei ab­hängig von dem eingesetzten Substrat, der Verweildauer der Einsatzstoffe im Gärbehälter sowie der Betriebstemperatur der Fermentation.[14] Zur motorischen Ver­wertung muss das Biogas durch Entschwefelung aufbereitet werden.[15] Die Pro­duktion der elektrischen Energie erfolgt in einem BHKW. Hier treibt das Gasgemisch einen Verbrennungsmotor an, der über einen ange­schlossenen Generator Strom erzeugt. In der Regel wird ein Gasspeicher am Fermenter installiert, denn die Biogasproduktion kann variieren, und bei großen Mengen an Gas können diese aus Kapazitätsgründen nicht vollständig im BHKW umge­setzt werden.[16] Die erzeugte elektrische Energie wird überwie­gend in das öffentliche Stromnetz ein­gespeist.[17] Die infolge der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zusätz­lich ge­wonnene Wärme dient der Beheizung des Fermenters sowie eigener Stall- und Wohngebäude. Außerdem kann sie nahe gelegenen Ein­richtungen oder gegebenen­falls über ein geplantes oder bereits vor­handenes Nähwärme­netz verschiedenen Verbrauchern zum Kauf angeboten werden.[18] Die weiterhin bei der Biogasproduktion anfallenden ausgegasten und nahezu geruchslosen Gärrückstände sammeln sich im Gärrestlager und werden in erster Linie als organisches Düngemittel auf landwirt­schaftlichen Nutzflächen eingesetzt.[19] Die folgende Abbildung visuali­siert den schematischen Aufbau einer Biogasanlage.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Schematischer Aufbau einer Biogasanlage.[20]

2.2 Substrate zur Biogasgewinnung

„Für die Biogaserzeugung sind sämtliche biogene Roh- und Reststoffe geeignet, die anaerob weitgehend abbaubar sind und Hemm- beziehungsweise Schadstoffe in so geringer Konzentration enthalten, dass weder der Gärprozess noch die nachfolgende landwirtschaftliche Verwertung des Gärrückstands nachteilig beeinflusst ist.“[21] Als Grundsubstrat wird in der Regel der bei der Tierhaltung in den landwirtschaftlichen Betrieben anfallende Wirtschaftsdünger in Form von Flüssig- oder Festmist eingesetzt. Mithilfe des Wirtschaftsdüngers werden die notwendigen Mikroorganismen für den Fermentationsprozess zugeführt. Allerdings kann man mit 100 Großvieheinheiten Rind nur eine BHKW-Leistung von 12 kW bis 14 kW generieren.[22] Eine Großvieheinheit entspricht dabei 500 Kilogramm Lebendgewicht.[23] Diese Faustzahl verdeutlicht, dass man zur Erzeugung von einem Megawatt Strom, welcher allein durch die Vergärung des Grundsubstrates generiert werden soll, einen hohen Tierbestand benötigen würde. Deshalb arbeiten die meisten Biogasanlagen auf der Grund­lage der Kofermentation. Die wichtigsten Kosubstrate sind die nach­wachsenden Rohstoffe (NawaRos). Die Nutzung pflanzlicher Kulturen zur Produktion von elektrischer und thermischer Energie stellt für die landwirtschaft­lichen Betriebe einen weiteren Geschäftszweig dar, der der Diversi­fikation der Ein­kommens­quellen dient. Die Erzeugung von Biogas aus NawaRos er­möglicht der Landwirtschaft, Feldfrüchte ohne kostenintensive Behandlung zur Nahrungs­mittelaufbereitung profitabel zu verwerten. Deshalb nutzen die landwirt­schaftlichen Unternehmen ihr Ackerland zunehmend zum Anbau von NawaRos für die Energieerzeugung mit Biogasanlagen.[24] Hierzu zählen sämt­liche Feld­kulturen, wie zum Beispiel Weizen, Roggen, Zuckerrüben, Kartoffeln, Mais- und Grassilage.[25]

2.3 Unterscheidungsmerkmale von Biogasverfahren

Der Fermentationsprozess kann bei unterschiedlichen Bedingungen ablaufen. Demzufolge weist auch die Anlagentechnik zur Biogasherstellung ein breites Spektrum auf. Tabelle 1 stellt die Unterscheidungsmerkmale von Biogasver­fahren dar, welche anschließend näher erläutert werden.[26]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 1: Unterscheidungsmerkmale von Biogasverfahren.[27]

Trockensubstanzgehalt der Substrate

Nach dem Trockensubstanzgehalt der Substrate differenziert man in Nass- und Trockenfermentation. Die meisten Biogasanlagen werden auf der Grundlage der Nass­fermentation betrieben. Charakteristisch für dieses Verfahren ist die Fließ­fähigkeit der Einsatzstoffe, welche ein Durchmischen im Gärbehälter mithilfe der Rühreinrichtung ermöglicht. Gegebenenfalls müssen die Substrate mit zum Teil hohem Energie- und Wasserbedarf aufbereitet und verflüssigt werden.[28] Die Trockenfermentation bietet landwirtschaftlichen Betrieben, denen kein Wirtschaftsdünger als Basissubstrat zur Verfügung steht, eine Alternative zur Nass­vergärung.[29] Vorteilhaft ist dieses Verfahren, wenn vorwiegend stapel­fähige Einsatzstoffe mit einem hohen Trockensubstanzgehalt von mehr als 15 Prozent,[30] wie zum Beispiel Roggen, Weizen, Gras- und Maissilage, vorhanden sind.[31] Im Gegensatz zur Nassfermentation wird das Substrat während des Ver­gärungs­prozesses weder verflüssigt noch durchmischt. Die Entscheidung, ob die Trocken- oder Nassfermentation zur Anwendung kommt, ist abhängig von der Zusammensetzung und der Konsistenz der einge­setzten Substrate. Bisher existieren nur wenige Trocken­fermentationsanlagen auf dem Markt. Die Kredit­institute favori­sieren die Cash-Flow-basierte Finan­zierung von Nass­fermen­tationsanlagen aufgrund der etablierten Techno­lo­gie dieser Verfahrens­weise im Rahmen vieler Referenz­anlagen. Deshalb bildet die Nassvergärung die Grundlage der Diplomarbeit.[32]

Prozesstemperatur

Grundsätzlich ist eine konstante Prozesstemperatur der Fermentation von Bedeutung, damit diese stabil abläuft. Biogasanlagen werden im psychrophilen, mesophilen oder thermophilen Temperaturbereich betrieben. Beim psychro­philen Verfahren sind die Abbauleistung sowie die Gasproduktion infolge der niedrigen Temperaturen bis maximal 25 Grad stark vermindert. Mesophile Temperaturen liegen zwischen 32 Grad und 42 Grad.[33] Der biologische Prozess ver­läuft hierbei stabil und das Risiko einer Unterbrechung der Stromproduktion ist gering. Aufgrund der geringeren Geschwindigkeit des Abbauprozesses ist aller­­dings der Biogas­-Output geringer als bei thermophilen Temperaturen.[34] Zwar verläuft die Vergärung in thermophilen Anlagen (50 Grad bis 57 Grad) be­schleunigt ab,[35] aber auch weniger stabil. Die meisten Biogasanlagen arbeiten im mesophilen Bereich, weil die Stabilität des mikrobiologischen Abbaus der organischen Substanzen für die Wirtschaftlichkeit der Anlage maßgeblich ist. Außerdem müsste bei höheren Temperaturen ein Großteil der durch die Kraft-Wärme-Kopplung entstehenden thermischen Energie zur Beheizung des Fermenters eingesetzt werden.[36]

Anzahl der Prozessstufen

Hinsichtlich der Anzahl der Prozessstufen kann eine Biogasanlage ein-, zwei- oder mehrstufige Verfahren beinhalten. Der Großteil der Biogasanlagen ist nach dem einstufigen Ablauf konzipiert. Hierbei wird keine räumliche Trennung der verschiedenen Phasen der Vergärung von Biomasse (Hydrolyse, Versäuerung, Essigsäurebildung und Methanerzeugung) vorgenommen. Bei zwei- und mehrstufigen Vorgangsweisen erfolgt eine räumliche Trennung der Phasen auf verschiedene Behälter.[37]

Art der Beschickung

Je nach Verfügbarkeit von Substrat zur Biogaserzeugung wird die Be­schickung, das heißt die Zuführung von Einsatzstoffen in eine Biogasanlage, diskonti­nu­ier­lich, quasikontinuierlich oder kontinuierlich vorgenommen. Die dis­konti­nuierliche Beschickung kommt vorwiegend bei der Trockenfermentation zur Anwendung. Hierbei wird der Ausgangsstoff nicht regelmäßig zugeführt, sondern der gesamte Gärbehälter mit einmal gefüllt. Der biologische Prozess vollzieht sich ohne weitere Zuführung oder Entnahme von Substrat. Nach Ablauf der Verweil­zeit der Fermentation wird der Behälter entleert und anschließend erneut gefüllt. Hingegen werden bei der quasikontinuierlichen Beschickung mindestens einmal pro Tag Substrate in den Fermenter eingebracht. Bei der kontinuierlichen Methode erfolgt die Zuführung der Einsatzstoffe zur Biogas­produktion permanent. Dadurch ist bei dieser Methode eine gleichmäßige Gas- und somit Stromerzeugung realisierbar.[38]

3 Projektfinanzierung von Biogasanlagen

3.1 Grundlagen der Projektfinanzierung

3.1.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung zur klassischen Finanzierungsform

Unter dem Begriff Projektfinanzierung wird die Finanzierung einer wirtschaftlich und juristisch selbstständigen Einheit verstanden, bei der die Darlehensgeber den Fokus auf den Cash-Flow des Projektkonzeptes legen.[39] Der Cash-Flow ist der Einnahmenüberschuss der Projektgesellschaft aus dem Betriebs- und Um­satz­prozess.[40] Im Rahmen der Projektfinanzierung wird eine Projekt­gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, eine sogenannte Special Purpose Company, gegründet. Diese hat in Deutschland in der Regel die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft. Im Gegensatz zur klassischen Unter­nehmensfinanzierung kann bei einer Projekt­finanzierung keine statische Kredit­würdigkeitsprüfung durchgeführt werden, weil für die neu gegründete Gesell­schaft keine Unter­nehmens­bilanzen zur Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zur Verfügung stehen. Demzufolge ist auch nicht die Unter­nehmens­­bonität, sondern das Projektanalyseergebnis das zentrale Beurtei­lungskriterium für die Kreditge­währung. Nur wenn sich das Investitionsvorhaben auch unter negativen Bedingungen mit größter Wahrscheinlichkeit liquiditäts­mäßig noch selber tragen kann, wird das Darlehen bewilligt. Bei einer Projekt­finanzierung müssen sämtliche Kosten inklusive Schuldendienst aus dem Projekt-Cash-Flow amortisiert werden. Die Projektfinanzierung kennzeichnet also eine ertrags­orientierte Kreditvergabe.[41] Hingegen betrachten die Banken bei einer konven­tionellen Unternehmensfinanzierung das Investitionsvorhaben als Teil des Unternehmens. Das gewährte Darlehen wird dabei aus den gesamten Unter­nehmens­aktivitäten zurückgeführt. Außerdem wird bei einer klassischen Finanzierung auch keine Projekt­gesellschaft gegründet.[42] Das Kreditverhältnis besteht unmittelbar zwischen dem kreditnachfragenden Unternehmen und der Bank. Bei einer Cash-Flow-basierten Finanzierung wird die Finanzierungs­vereinbarung zwischen dem Darlehensgeber und der Projekt­ge­sellschaft abge­schlossen. Die initiierenden Unternehmen, im Rahmen der Projektfinanzierung auch Sponsoren genannt, stellen dem Projekt das benötigte Eigenkapital zur Realisierung des Vorhabens zur Verfügung.[43] Abbildung 2 stellt die Grund­struktur einer Projektfinanzierung im Vergleich zur klassischen Unter­nehmens­finanzierung grafisch dar.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Grundstruktur einer Projektfinanzierung im Vergleich zur klassischen Unternehmensfinanzierung.[44]

3.1.2 Charakteristische Merkmale

Projektfinanzierungen sind durch die konstitutiven Merkmale, Cash-Flow-Orientierung (Cash-Flow-Related-Lending), Risikoteilung (Risk-Sharing) und außerbilanzielle Finanzierung (Off-Balance-Sheet-Financing) gekennzeichnet.[45] Diese werden im Folgenden charakterisiert.

Cash-Flow-Orientierung

Cash-Flow-Orientierung bedeutet, die Finanzierungsentscheidung sowie die Festlegung der Finanzierungs­konditionen sind abhängig von dem prognosti­zierten Projekt-Cash-Flow und somit von der Rentabilität und Finanzierungs­kraft des Investitionsvorhabens.[46] Das wichtigste Kriterium für eine Kreditbe­willigung ist, dass das Projekt im Rahmen der geplanten Finanzierungsstruktur die Rückzahlung von Zins und Tilgung leisten kann. Die Bedienung des einge­setzten Kapitals erfolgt in erster Linie aus dem erwirtschafteten Cash-Flow.[47] Dementsprechend muss mithilfe von Cash-Flow-Szenarien die Differenz zwischen den zu erwartenden Einzahlungen des Vorhabens und den zu ihrer Erzielung benötigten Auszahlungen unter Berücksichtigung verschie­dener gewinnmindernder Einflussfaktoren für die gesamte Projektdauer berechnet werden.[48] Anhand der Cash-Flow-Analyse können die Darlehens­geber die Verschuldungsfähigkeit des Vorhabens sowie die optimale Rückzahlungs­struktur für die Projektkredite ermitteln. Das Projekt muss grund­sätzlich einen ausreichenden Cash-Flow zur Deckung der operativen Kosten sowie des Kapitaldienstes der Projektkredite generieren. Außerdem sollte das Vor­haben eine ange­messene Eigenkapitalrendite für die Investoren erwirtschaften.[49]

Risikoteilung

Die Risikoteilung wird mit dem Ziel durchgeführt, eine optimale und tragfähige Projektrisikostruktur für die Projektfinanziers zu realisieren. Hierbei werden genau spezifizierte Projektrisiken auf die Projektbeteiligten entsprechend ihrer Möglichkeiten, die jeweiligen Risiken zu beeinflussen und zu kontrollieren, verteilt. Nach dem Effizienzprinzip der Risikoallokation soll dabei das Risiko von der Partei getragen werden, die es am besten steuern kann .[50] Grundüberlegung der Banken ist es, eine ausreichende Haftungsbasis für eventuelle Forderungs­ausfälle durch das Risk-Sharing zu generieren. Im Fall einer Verwertung der Vermögenswerte der Projekt­gesellschaft ist der erzielbare Veräußerungswert in der Regel nicht ausreichend, um die offenen Forderungen zu decken. Es müssen deshalb Verträge mit den entsprechenden Haftungsklauseln abge­schlossen werden. Durch die Partizipation vieler Projektparteien an den Risiken soll eine Fortführung des Vorhabens über die gesamte Projektlaufzeit ge­währ­leistet werden.[51]

Außerbilanzielle Finanzierung

Das dritte Merkmal einer Projektfinanzierung ist die außerbilanzielle Finan­zierung (Off-Balance-Sheet-Financing). Infolge der direkten Projekt­kreditierung tritt die Projektgesellschaft als Kreditschuldner gegenüber der Bank auf. Sie muss die aufgenommenen Darlehen als Verbindlichkeiten bilanzieren.[52] Die Sponsoren weisen lediglich einen Anteil am Eigenkapital der Projektge­sellschaft als Finanzanlage in ihren Bilanzen aus, vorausgesetzt, die Beteiligung beträgt maximal 50 Prozent. Die Bewilligung und Auszahlung der Projektkredite hat weitgehend keine Auswirkungen auf die Bilanzen der Projektinitiatoren, solange keine Mehrheitsbeteiligung (mehr als 50 Prozent) eingegangen wird und dadurch ein Vollkonsolidierungserfordernis entsteht. Man spricht deshalb auch von einer bilanzexternen Finanzierung.[53] Durch die Off-Balance-Sheet-Struktur können Vorhaben realisiert werden, die die Tragfähigkeit und das Ver­schuldungs­potential einzelner Sponsoren bei einer klassischen Finan­zierung übersteigen würden.[54]

3.1.3 Varianten

Entsprechend dem Risikoprofil des zu finanzierenden Vorhabens sowie der Möglichkeiten der Banken, Haftungsansprüche gegen die Sponsoren der Projektgesellschaft zu erheben, existieren drei Varianten der Projekt­finan­zierung. Im Folgenden werden die sogenannten Full-, Limited- und Non-Recourse-Finan­zierungs­methoden erklärt.[55]

Limited-Recourse-Finanzierung

Die Limited-Recourse-Finanzierung ist durch eine begrenzte Sponsorenhaftung gekennzeichnet. Die Darlehensgeber haben nur in einem beschränkten Umfang die Möglichkeit, auf die Projektinitiatoren zum Zweck der Kredittilgung zurückzugreifen. In der Praxis wird die Haftung zeitlich oder betragsmäßig auf einen Höchstbetrag (Cap) begrenzt.[56] Die Limited-Recourse-Variante kommt bei den meisten Projekt­finanzierungen zur Anwendung.[57]

Non-Recourse-Finanzierung

Enthalten die Vertragsbedingungen einen Ausschluss der Rückgriffsmöglichkeit der darlehensgewährenden Banken auf die Sponsoren, liegt eine Non-Recourse-Finanzierung vor. Die Projektgesellschaft haftet den Banken lediglich mit ihren Vermögenswerten. Die Kreditinstitute müssten dabei aufgrund der Haftungsfreistellung der Projektinitiatoren einen Großteil der unternehmerischen Verantwortung für das Projekt übernehmen. Deshalb findet diese Variante, welche auch als reine Projektfinanzierung bezeichnet wird, selten praktische Anwendung.[58]

Full-Recourse-Finanzierung

Bei einer Full-Recourse-Finanzierung haben die Kreditinstitute umfassende Rückgriffsrechte auf die Sponsoren. Das bedeutet, die initiierenden Unter­nehmen übernehmen die volle Haftung für sämtliche Risiken und somit für eine eventuell eintretende Zahlungsunfähigkeit der Projektgesellschaft.[59] De facto liegt hier der gleiche Haftungsumfang wie bei einem klassischen Unter­nehmens­kredit vor, welcher nicht mit dem Merkmal der Risikoteilung zwischen den Projektbeteiligten korrespondiert. Aufgrund der umfassenden Haftungs­ver­pflichtungen der Sponsoren wird der Fokus verstärkt auf deren Unternehmens­bonität als Grundlage der Kreditbewilligung gelegt. Das Projekt­analyse­ergebnis stellt hierbei nur ein zusätzliches Kriterium der Finan­zierungsentscheidung dar. Deshalb handelt es sich bei der Full-Recourse-Methode um keine echte Projekt­­finan­zierung.[60]

3.2 Beteiligte eines Biogasprojektes

Die Charakteristik einer Projektfinanzierung verdeutlicht, dass diese Finan­zierungs­form komplexe Strukturen beinhaltet, bei denen eine Vielzahl von Parteien beteiligt ist. Die erfolgreiche Realisierung des Vorhabens ist abhängig von der effizienten Zusammenarbeit der Parteien.[61] Die nachstehende Abbildung veranschaulicht die wesentlichen Beteiligten einer Projekt­finan­zierung von Biogasanlagen, welche anschließend näher erläutert werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Wesentliche Projektbeteiligte.[62]

Initiierende Unternehmen

Von den initiierenden Unternehmen (Sponsoren oder Projektträger) geht die Initiative zur Durchführung des Biogasprojektes aus.[63] Angesichts der hohen Finan­zierungsvolumina sowie der benötigten Ressourcen zur Realisierung eines Biogasvorhabens kooperieren zunehmend mehrere landwirtschaftliche Betriebe und gründen eine Projektgesellschaft.[64] Ihre Aufgabe besteht darin, dass aus der ursprünglichen Projektidee ein durchführbares Konzept entsteht. Deshalb sind sie maßgeblich in den Gründungsprozess involviert und treten mit anderen potentiellen Projektbeteiligten in Vertragsverhandlungen. Des Weiteren stellen die Sponsoren der neu gegründeten Gesellschaft Eigenkapital zur Verfügung.[65] Neben den Sponsoren können sich auch Finanzinvestoren als Eigenkapitalgeber an dem Projekt beteiligen. Dadurch soll die benötigte und von den Kreditinstituten geforderte Eigenkapitalquote erzielt werden.[66]

Kreditgeber

Aufgrund der hohen Investitionsvolumina eines Biogasprojektes ist die Auf­nahme von Fremdkapital zur erfolgreichen Durchführung des Vorhabens not­wendig. In Deutschland stellen die Kreditinstitute die wichtigsten Fremdkapital­geber dar.[67] Je nach der benötigten Finanzierungssumme erfolgt die Aus­zahlung des Darlehens in Form eines syndizierten Projektkredites.[68] Bei einem syndi­zierten Kredit bilden mehrere Banken ein Kreditkonsortium, um die Fremdfinan­zierung gemeinsam zu tragen und die Risiken zu teilen.[69] Zudem kann ein Förderkredit bei den jeweiligen Förder­banken der Bundes­länder oder der Kreditanstalt für Wieder­aufbau (KfW) beantragt werden.[70] Die Darlehens­geber begleiten das Biogasvorhaben mit finanz­wirtschaftlichen Beratungs- und Dienstleistungs­aufgaben. Dazu gehören unter anderem die Beurteilung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Vorhabens mithilfe der Erstellung von Projektanalysen, die Erarbeitung eines optimalen Gesamtfinanzierungs­­konzeptes sowie die Unter­stützung der initiierenden Unternehmen im Hinblick auf bestimmte rechtliche und steuerliche Angelegenheiten.[71]

Versicherungsunternehmen

Die Beteiligung von Versicherungsunternehmen ist aus risikopolitischen Aspekten für die Realisierung eines Biogasvorhabens unabdingbar. Mit dem Abschluss von Versicherungspolicen geht die Verpflichtung für die jeweiligen Institute einher, die Haftung für bestimmte Projektrisiken zu übernehmen. Neben den Projektinitiatoren, die ein Interesse an der Risikobegrenzung haben, ist der Abschluss von Versicherungspolicen auch für die Kreditinstitute eine wesentliche Voraussetzung, das Engagement zu finanzieren.[72]

Staat

Die gesetzgeberische Funktion des Staates hat einen entscheidenden Einfluss auf die erfolgreiche Durchführung eines Biogasprojektes. Es ist wichtig, den Staat aufgrund seiner Funktion als Genehmigungsinstanz frühzeitig in das Projekt zu involvieren.[73] Beispielsweise muss sich die Projektgesellschaft den Bau sowie die Betriebsführung der Biogasanlage von den zuständigen staatlichen Instanzen bewilligen lassen. Zudem fungiert der Staat insbesondere im Rahmen der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien als Projekt­förderer. Nach dem deutschen Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) wird die Vergütung für die Einspeisung von Strom aus Biogas über einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert.[74] Die EEG-Vergütungsvorschrift ist so aufgebaut, dass zunächst für alle Biogasanlagen eine einheitliche Grundver­gütung, entsprechend der Menge des eingespeisten Stromes, zu zahlen ist. Daneben kann die Projektge­sellschaft noch verschiedene Zusatzver­gütungs­­ansprüche (Boni) geltend machen.[75] Dazu gehören der Gülle-Bonus für die Beschickung der Anlage mit mindestens 30 Prozent Wirtschaftsdünger, der NawaRo-Bonus für die Ver­wertung von nachwachsenden Rohstoffen sowie ein damit verbundener Landwirtschaftspflege-Bonus. Außerdem können ein Bonus für Strom, der aus der Kraft-Wärme-Kopplung resultiert (KWK-Bonus), ein Tech­­nologie-Bonus für besonders innovative, noch nicht marktfähige Tech­nologien, wie zum Beispiel die Gasaufbereitung auf Erdgasqualität und ein Emissionsminderungs-Bonus für Biogasanlagen bis 500 kW, wenn bestimmte Formaldehydgrenzwerte nach dem Emissionsminderungsgebot eingehalten werden, beantragt werden (Vgl. Anlage 1: Vergütungsübersicht für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Biogas nach dem EEG 2009).[76] Die gesetzliche Regelung zur Einspeisung von Strom aus Biogas fördert den Bau von Biogasanlagen und gibt der Projektgesellschaft sowie den Kreditinstituten im Rahmen einer Cash-Flow-basierten Finanzierung von Biogasvorhaben eine Planungs­sicherheit der Stromeinnahmen des Biogasprojektes.[77] Weiterhin un­ter­­stützt der Staat verschiedene Biogasvorhaben durch die Bereitstellung von Infrastruktur­leistungen, die Gewährung von Subventionen und die Sicherung der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen. Als Fiskus partizipiert der Staat außer­dem an dem wirtschaftlichen Erfolg des Biogas­projektes. Er ver­einnahmt die in Abhängigkeit von dem Gewinn der Gesellschaft zu zahlende Steuer.[78]

Anlagenbauer

An der Errichtung und der Inbetriebnahme einer Biogasanlage können mehrere Hersteller der verschiedenen Bauelemente einer solchen Anlage beteiligt sein. Die Bauunternehmen (Contractoren) verpflichten sich zur Lieferung und Montage des für die Projektgesellschaft betriebsnotwendigen Anlage­ver­mögens.[79] Oftmals wird aber auch ein Generalunternehmer mit dem Anlagen­bau beauftragt. Der Generalunternehmer ist der alleinige Contractor und An­sprechpartner der Projektgesellschaft. Er muss die Biogas­anlage schlüsselfertig liefern.[80]

[...]


[1] Vgl. Energieagentur NRW, (2006), S. 12.

[2] Vgl. Kraus, M., (2004), S. 76.

[3] Vgl. Lang, T./ Grell, A., (2008), S. 10-11.

[4] Vgl. Energieagentur NRW, (2006), S. 12.

[5] Vgl. Przybilla, A., (2008), S. 55-56.

[6] Vgl. Böttcher, J./ Blattner, P., (2006), S. 34-35.

[7] Vgl. Weber, B./ Alfen, H. W./ Maser, S., (2006), S. 15-16.

[8] Vgl. Lang, T./ Grell, A., (2008), S. 10.

[9] Vgl. Energieagentur NRW, (2006), S. 7.

[10] Vgl. Kaltschmitt, M./ Streicher, W., (2009), S. 438.

[11] Vgl. Quaschning, V., (2008), S. 281.

[12] Vgl. Cerbe, G. u.a., (2008), S. 21.

[13] Vgl. Kranert, M./ Cord-Landwehr, K., (2010), S. 237.

[14] Vgl. Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR), (2006), S. 28-30.

[15] Vgl. Bischofsberger, W. u.a., (2005), S. 551.

[16] Vgl. Energieagentur NRW, (2006), S. 8.

[17] Vgl. Blaschke, C., (2008), S. 10.

[18] Vgl. Energieagentur NRW, (2006), S. 23.

[19] Vgl. Mähnert, P., (2008), S. 10.

[20] Eigene Erstellung in Anlehnung an: Philipp, S., (2006), S. 15.

[21] Mähnert, P., (2008), S. 11.

[22] Vgl. Bayerische s Landesamt für Umwelt: Biogashandbuch Bayern, 16.06.2010.

[23] Vgl. Eder, B./ Schulz, H., (2007), S. 43.

[24] Vgl. Eder, B./ Schulz, H., (2007), S. 47.

[25] Vgl. Philipp, S., (2006), S. 14.

[26] Vgl. FNR, (2006), S. 36.

[27] In modifizierter Form übernommen aus: FNR, (2006), S. 36.

[28] Vgl. Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. (KTBL), (2006), S. 16.

[29] Vgl. Energieagentur NRW, (2006), S. 8.

[30] Vgl. Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft, (2005), S. 4.

[31] Vgl. Philipp, S., (2006), S. 15.

[32] Vgl. Energieagentur NRW, (2006), S. 8.

[33] Vgl. Wesselak, V./ Schabbach, T., (2009), S. 353.

[34] Vgl. FNR, (2006), S. 27.

[35] Vgl. Wesselak, V./ Schabbach, T., (2009), S. 353.

[36] Vgl. Energieagentur NRW, (2006), S. 8.

[37] Vgl. Mähnert, P., (2008), S. 4-7.

[38] Vgl. FNR, (2006), S. 37-38.

[39] Vgl. Weber, B./ Alfen, H. W./ Maser, S., (2006), S. 14.

[40] Vgl. Kraus, M., (2004), S. 42.

[41] Vgl. Przybilla, A., (2008), S. 55-56.

[42] Vgl. Böttcher, J., (2009), S. 79-80.

[43] Vgl. Tytko, D., (1999), S. 7-9.

[44] Eigene Erstellung in Anlehnung an: Corsten, H., (2000), S. 103.

[45] Vgl. Tytko, D., (1999), S. 9.

[46] Vgl. Weber, B./ Alfen, H. W./ Maser, S., (2006), S. 26.

[47] Vgl. Wolf, B., (2003), S. 66.

[48] Vgl. Böttcher, J., (2009), S. 23.

[49] Vgl. Tytko, D., (1999), S. 9-10.

[50] Vgl. Dahmen, A./ Jacobi, P., (1997), S. 186-188.

[51] Vgl. Tytko, D., (1999), S. 10-11.

[52] Vgl. Tytko, D., (1999), S. 11.

[53] Vgl. Weber, B./ Alfen, H. W./ Maser, S., (2006), S. 28.

[54] Vgl. Przybilla, A., (2008), S. 63.

[55] Vgl. Prätsch, J./ Schikorra, U./ Ludwig, E., (2007), S. 203.

[56] Vgl. Tytko, D., (1999), S. 14.

[57] Vgl. Przybilla, A., (2008), S. 61.

[58] Vgl. Böttcher, J./ Blattner, P., (2006), S. 24.

[59] Vgl. Böttcher, J./ Blattner, P., (2006), S. 23.

[60] Vgl. Tytko, D., (1999), S. 13-14.

[61] Vgl. Tytko, D., (1999), S. 22.

[62] Eigene Erstellung in Anlehnung an: Przybilla, A., (2008), S. 64.

[63] Vgl. Tytko, D., (1999), S. 22.

[64] Vgl. Energieagentur NRW, (2006), S. 12.

[65] Vgl. Tytko, D., (1999), S. 22.

[66] Vgl. Weber, B./ Alfen, H. W./ Maser, S., (2006), S. 32.

[67] Vgl. Wolf, B., (2003), S. 79.

[68] Vgl. Lang, T./ Grell, A., (2008), S. 31.

[69] Vgl. Breuer, W./ Schweizer, T., (2003), S. 505-506.

[70] Vgl. Lang, T./ Grell, A., (2008), S. 31.

[71] Vgl. Tytko, D., (1999), S. 30.

[72] Vgl. Lang, T./ Grell, A., (2008), S. 31.

[73] Vgl. Lang, T./ Grell, A., (2008), S. 30.

[74] Vgl. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU): Vergütungssätze, 01.07.2010.

[75] Vgl. Energieagentur NRW, (2006), S. 20.

[76] Vgl. BMU: Vergütungssätze, 01.07.2010.

[77] Vgl. Böttcher, J., (2009), S. 205.

[78] Vgl. Tytko, D., (1999), S. 31-32.

[79] Vgl. Russ, A./ Buksch, M.-O., S. 593.

[80] Vgl. Lang, T./ Grell, A., (2008), S. 29.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2010
ISBN (eBook)
9783842810303
DOI
10.3239/9783842810303
Dateigröße
1.4 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Berufsakademie Sachsen in Leipzig – Interdisziplinäres Vermögensmanagement, Studiengang Betriebswirtschaftslehre
Erscheinungsdatum
2011 (Februar)
Note
1,7
Schlagworte
biogasanlage projektfinanzierung risikomanagement finanzierung risikoanalyse
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Titel: Analyse und Begrenzung der bankspezifischen Risiken im Rahmen der Projektfinanzierung von Biogasanlagen
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