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Der zukunftsorientierte Lagebericht gemäß § 289 HGB

Informativer und bedeutsamer

©2006 Diplomarbeit 89 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Die Lageberichterstattung hat mit dem Bilanzrechtsreformgesetz und dem Deutschen Rechnungslegungsstandard (DRS) 15 die größte Reform seit zwanzig Jahren erlebt. Durch das Bilanzrechtsreformgesetz sind die Vorschriften zur handelsrechtlichen Lageberichterstattung umfassend erweitert und neu strukturiert worden. Der Lagebericht wird durch die Neuerungen zu einem Instrument der zukunfts- und wertorientierten Berichterstattung erweitert, um Adressaten, wie z. B. Investoren entscheidungsrelevantere Informationen zur Verfügung zu stellen.
Durch die beabsichtigte zukunfts- und wertorientierte Berichterstattung des Lageberichts gilt es aufzuzeigen inwiefern sich die Lageberichterstattung nun tatsächlich zukunftsorientierter darstellt, was die Auswirkungen und der Nutzen dieser zukunftsorientierten Berichterstattung sind und wo möglicherweise noch Unklarheiten im Hinblick auf die Regelungen zur Aufstellung des Lageberichts bestehen. Aufgrund der Tatsache, dass die Lageberichterstattung durch die zukunftsorientierte Komponente umfangreicher und auch komplexer geworden ist, haben sich ebenso Änderungen bei der Prüfung des Lageberichts ergeben, die es zu beleuchten gilt.
Problemstellung:
Die vorliegende Arbeit setzt sich mit der zukunftsorientierten Lageberichterstattung gemäß § 289 HGB auseinander.
Ziel soll es sein die Zukunftsorientierung in der Berichterstattung und deren Auswirkungen auf die Prüfung des Lageberichts aufzeigen.
Der Kern der Arbeit besteht darin, die zukunftsorientierte Berichterstattung des Lageberichts und die Prüfung des zukunftsorientierten Lageberichts anhand der gesetzlichen Vorschrift des § 289 HGB zu verdeutlichen. Dabei ist es ebenso notwendig die Deutschen Rechnungslegungs Standards, im speziellen DRS 5 und DRS 15, zu berücksichtigen, da diese zwar keine gesetzlichen Normen sind, jedoch der Gesetzgeber auf diese verweist.
Es werden dabei die Grundlagen der Lageberichterstattung dargestellt, um die Entwicklung und das Vorhaben, die Lageberichterstattung zukunftsorientierter und für den Adressaten informativer zu gestalten, besser nachvollziehen zu können.
Es wird auf die Entwicklung des § 289 HGB eingegangen, der durch das BilReG und auch durch die Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS 5 und DRS 15) im Wesentlichen beeinflusst worden ist.
Der Schwerpunkt wird hierbei auf die Risiko- und Prognoseberichterstattung gesetzt, die den Hauptteil der zukunftsorientierten Lageberichterstattung ausmachen. […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Frank Schröder
Zukunftsorientierte Berichterstattung im Lagebericht gem. § 289 HGB und ihre Prüfung
ISBN: 978-3-8366-0269-3
Druck Diplomica® Verlag GmbH, Hamburg, 2007
Zugl. Fachhochschule Düsseldorf, Düsseldorf, Deutschland, Diplomarbeit, 2006
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© Diplomica Verlag GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2007
Printed in Germany

Inhaltsverzeichnis
I
Inhaltsverzeichnis
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS III
1
EINLEITUNG
1
1.1
Problemstellung 1
1.2
Ziel und Aufbau der Arbeit
1
2
GRUNDLAGEN DER LAGEBERICHTERSTATTUNG 3
2.1
Das Bilanzrechtsreformgesetz als Grundlage der zukunftsorientierten
Berichterstattung im Lagebericht
3
2.1.1
Entwicklung des Bilanzrechtsreformgesetzes 4
2.1.2
Zielsetzung des Bilanzrechtsreformgesetzes 9
2.2
Der Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr. 15 -
Entwicklung, Bedeutung und Zielsetzung
10
3
ZUKUNFTSORIENTIERTE BERICHTERSTATTUNG IM
LAGEBERICHT 14
3.1
Hintergrund der zukunftsorientierten Berichterstattung 14
3.2
Die innovativen Grundsätze ordnungsgemäßer Lageberichterstattung
15
3.2.1
Vermittlung der Sicht der Unternehmensleitung
15
3.2.2
Konzentration auf die nachhaltige Wertschaffung
16
3.3
Zukunftsorientierte Berichterstattung nach § 289 Abs. 1 HGB
17
3.3.1
Bericht über die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
18
3.3.1.1
Entwicklung der Ertragslage
19
3.3.1.2
Entwicklung der Finanzlage
20
3.3.1.3
Entwicklung der Vermögenslage
21
3.3.2
Prognose- und Risikobericht
22
3.3.2.1
Abgrenzung von Prognose- und Risikobericht vor dem
Bilanzrechtsreformgesetz
23
3.3.2.2
Kritik an der Abgrenzung von Prognose- und Risikobericht
24
3.3.2.3
Verschmelzung von Prognose- und Risikobericht nach
§ 289 Abs. 1 Satz 4 HGB
26
3.3.2.3.1 Die Erläuterungen der voraussichtlichen Entwicklung gem.
§ 289 Abs. 1 Satz 4 HGB
28
3.3.2.3.2 Die Beurteilung der voraussichtlichen Entwicklung gem.
§ 289 Abs. 1 Satz 4 HGB
30
3.3.2.4
Trennung von Prognose- und Risikobericht nach den Deutschen
Rechnungslegungs Standards
33
3.3.2.4.1 Risikoberichterstattung nach DRS 5
35
3.3.2.4.2 Prognoseberichterstattung nach DRS 15
41

Inhaltsverzeichnis
II
3.3.3
Kritik an den Änderungen der Lageberichterstattung
43
3.4
Zukunftsorientierte Berichterstattung nach § 289 Abs. 2 HGB
45
3.4.1
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres
45
3.4.2
Der Risikobericht über Finanzinstrumente
47
3.4.2.1
Risikomanagementziele und -methoden der Gesellschaft bezüglich
Sicherungsgeschäften nach § 289 Abs. 2 Nr. 2a HGB
49
3.4.2.2
Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie die
Risiken aus Zahlungsstromschwankungen in Bezug auf die
Verwendung von Finanzinstrumenten nach § 289 Abs. 2 Nr. 2b HGB 51
3.5
Würdigung der zukunftsorientierten Lageberichterstattung
52
4
DIE PRÜFUNG DES ZUKUNFTSORIENTIERTEN LAGEBERICHTS
55
4.1
Grundsätzliches zur Prüfung und ihrer Erweiterung
55
4.2
Prüfungsgegenstand und Prüfungsumfang
56
4.3
Prüfungsablauf 59
4.3.1
Prüfungsplanung
60
4.3.2
Prüfungsstrategie und Prüfungsprogramm
60
4.4
Prüfungshandlungen 61
4.4.1
Zukunftsorientierte Prüfung des Lageberichts
61
4.4.2
Schwierigkeit bei der Prüfung der Chancen
63
4.4.3
Prüfung der Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem
Abschlussstichtag 64
4.4.4
Prüfung der Angaben zu den Risikomanagementzielen und ­methoden
sowie zu den Risiken in Bezug auf die Verwendung von
Finanzinstrumenten 65
4.5
Berichterstattung 66
4.5.1
Prüfungsbericht
66
4.5.2
Bestätigungsvermerk
68
4.5.3
Management Letter
70
4.5.4
Berichterstattung des Abschlussprüfers vor dem Aufsichtsrat
70
5
SCHLUSSBETRACHTUNG 72
LITERATURVERZEICHNIS 77

Abkürzungsverzeichnis
III
Abkürzungsverzeichnis
Abs.
Absatz
a. F.
alte Fassung
BB
Betriebs-Berater
(Zeitschrift)
BilReG Bilanzrechtsreformgesetz
BiRiLiG Bilanzrichtliniengesetz
BMJ
Bundesministerium der Justiz
bzgl.
bezüglich
bzw.
beziehungsweise
DB
Der
Betrieb
(Zeitschrift)
DRS
Deutscher Rechnungslegungs Standard
DRSC
Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee
DSR
Deutscher Standardisierungsrat
DStR
Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift)
E Entwurf
EG
Europäische
Gemeinschaft
EU
Europäische
Union
F&E
Fertigung und Entwicklung
gem.
gemäß
ggf.
gegebenenfalls
grds.
grundsätzlich
GmbHR GmbH-Rundschau
(Zeitschrift)
HFA
Hauptfachausschuss
HGB
Handelsgesetzbuch
HGB-E Handelsgesetzbuch-Entwurf
h. M.
handelsübliche Meinung
Hrsg.
Herausgeber
HS
Halbsatz
IAS
International Accounting Standards
IASB
International Accounting Standards Board

Abkürzungsverzeichnis
IV
i.d.F.
in der Fassung
IDW
Institut
der
Wirtschaftsprüfer
IFRS
International Financial Reporting Standards
Jg.
Jahrgang
KapGes Kapitalgesellschaft
KonTraG Gesetz
zur
Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich
MU
Mutterunternehmen
n. F.
neue Fassung
Nr.
Nummer
NWB
Neue Wirtschafts-Briefe (Zeitschrift)
RS
Rechnungslegungsstandard
S. Seite
sog.
sogenannte
SteuerStud
Steuer & Studium (Zeitschrift)
StuB
Steuern und Bilanzen (Zeitschrift)
US-GAAP
United Staates Generally Accepted Accounting Principles
v. a.
vor allem
VFE-Lage
Vermögens-, Finanz-, Ertragslage
Vgl.
Vergleich
VO
Verordnung
WPg
Die
Wirtschaftsprüfung
(Zeitschrift)
z. B.
zum Beispiel
z. T.
zum Teil

Einleitung
1
1
Einleitung
1.1 Problemstellung
,,Die Lageberichterstattung hat mit dem Bilanzrechtsreformgesetz und dem Deutschen
Rechnungslegungs Standard (DRS) 15 die größte Reform seit zwanzig Jahren erlebt."
1
Durch das Bilanzrechtsreformgesetz sind die Vorschriften zur handelsrechtlichen Lagebe-
richterstattung umfassend erweitert und neu strukturiert worden.
2
Der Lagebericht wird durch die Neuerungen zu einem Instrument der zukunfts- und wert-
orientierten Berichterstattung erweitert, um Adressaten, wie z. B. Investoren entschei-
dungsrelevantere Informationen zur Verfügung zu stellen.
3
Durch die beabsichtigte zukunfts- und wertorientierte Berichterstattung des Lageberichts
gilt es aufzuzeigen inwiefern sich die Lageberichterstattung nun tatsächlich zukunftsorien-
tierter darstellt, was die Auswirkungen und der Nutzen dieser zukunftsorientierten Bericht-
erstattung sind und wo möglicherweise noch Unklarheiten im Hinblick auf die Regelungen
zur Aufstellung des Lageberichts bestehen.
Aufgrund der Tatsache, dass die Lageberichterstattung durch die zukunftsorientierte Kom-
ponente umfangreicher und auch komplexer geworden ist, haben sich ebenso Änderungen
bei der Prüfung des Lageberichts ergeben, die es zu beleuchten gilt.
1.2 Ziel und Aufbau der Arbeit
Die vorliegende Arbeit setzt sich mit der zukunftsorientierten Lageberichterstattung gemäß
§ 289 HGB auseinander.
Ziel soll es sein die Zukunftsorientierung in der Berichterstattung und deren Auswirkungen
auf die Prüfung des Lageberichts aufzeigen.
Der Kern der Arbeit besteht darin, die zukunftsorientierte Berichterstattung des Lagebe-
richts und die Prüfung des zukunftsorientierten Lageberichts anhand der gesetzlichen
1
Buchheim, Regine; Knorr, Liesel: Der Lagebericht nach DRS 15 und internationale Entwicklungen.
Die Wirtschaftsprüfung, Heft 7/2006, S. 413
2
Vgl. Kirsch, Hans-Jürgen; Scheele, Alexander: Neugestaltung von Prognose- und Risikoberichterstat-
tung im Lagebericht durch das Bilanzrechtsreformgesetz. Die Wirtschaftsprüfung, Heft 21/2005, S.
1149
3
Vgl. Nuss, Steffen Christian: Darstellung und kritische Würdigung der Lageberichterstattung nach DRS
15 Diplomarbeit Universität Giessen, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Giessen 2005. Internet:
http://www.diplomarbeiten24.de/vorschau/39684.html
, 22.06.2006, 12.15 Uhr

Einleitung
2
Vorschrift des § 289 HGB zu verdeutlichen. Dabei ist es ebenso notwendig die Deutschen
Rechnungslegungs Standards, im speziellen DRS 5 und DRS 15, zu berücksichtigen, da
diese zwar keine gesetzlichen Normen sind, jedoch der Gesetzgeber auf diese verweist.
Zunächst sollen in Kapitel 2 die Grundlagen der Lageberichterstattung dargestellt werden,
um die Entwicklung und das Vorhaben, die Lageberichterstattung zukunftsorientierter und
für den Adressaten informativer zu gestalten, besser nachvollziehen zu können.
Dabei wird auf die Entwicklung des § 289 HGB eingegangen, der durch das BilReG und
auch durch die Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS 5 und DRS 15) im Wesent-
lichen beeinflusst worden ist. Diese haben zur Neuerung des § 289 HGB hauptsächlich
beigetragen.
In Kapitel 2 wird ebenso auf den DRS 15 eingegangen, der einen wesentlichen Einfluss auf
die Zukunftsorientierung im Lagebericht hat.
In Kapitel 3 wird auf die zukunftsorientiertere Lageberichterstattung gem. § 289 HGB im
Einzelnen eingegangen.
Dabei wird der Schwerpunkt auf die Risiko- und Prognoseberichterstattung gesetzt, die den
Hauptteil der zukunftsorientierten Lageberichterstattung ausmachen.
Abschließend wird in Kapital 3 die zukunftsorientierte Lageberichterstattung gewürdigt.
Die zukunftsorientierte Lageberichterstattung hat auch Auswirkungen auf die Lagebericht-
prüfung. In Kapitel 4 wird dementsprechend auf die Prüfung der zukunftsorientierten
Lageberichterstattung eingegangen.
,,Für die Lageberichterstellung ist dieses Kapitel insofern von Bedeutung, da bereits bei der
Erstellung die Anforderungen der Prüfer berücksichtigt werden sollen."
4
Kapitel 5 bildet die Schlussbetrachtung, die die Erkenntnisse dieser Arbeit darlegt und
einen Ausblick bietet.
Ziel der Arbeit ist es dem Leser die Zukunftsorientierung in der Lageberichterstattung zu
verdeutlichen.
4
Tesch, Jörg; Wissmann, Ralf: Lageberichterstattung nach HGB. 1. Aufl. Weinheim 2006, S. 9

Grundlagen der Lageberichterstattung
3
2
Grundlagen der Lageberichterstattung
2.1 Das Bilanzrechtsreformgesetz als Grundlage der zukunftsorientierten Bericht-
erstattung im Lagebericht
,,Der Bundestag hat am 29.10.2004 (...) das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) verab-
schiedet."
5
,,Mit ihm soll das nationale Bilanzrecht an europarechtliche Vorgaben ange-
passt werden."
6
Durch das BilReG kam es zur größten Reform des Lageberichts seit seiner erstmaligen
Kodifizierung als eigenständiges Berichtsinstrument durch das BiRiLiG im Jahr 1985.
7
Auswirkungen auf den § 289 HGB hat das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) insofern,
dass dieser erheblich erweitert und präzisiert wird.
8
Diese Erweiterung bezieht sich hauptsächlich auf zukunfts- und wertorientierte Aspekte.
,,Der Kern der Lageberichtsänderungen besteht in Ausführungen zum Umfang der Analyse
des Geschäftsverlaufs, einer Erweiterung der zukunftsorientierten Lageberichterstattung
sowie in der Ergänzung der Sollbestandteile um bestimmte risikospezifische Angaben bei
Verwendung von Finanzinstrumenten."
9
,,Hinsichtlich der durch das BilReG herbeigeführten Änderungen des § 289 HGB hat das
IDW mit den Rechnungslegungshinweisen RH 1.005 und RH HFA 1.007 Stellung ge-
nommen."
10
Da das BilReG nicht alle Vorgaben umsetzt und die Anpassung des HGB an europäische
und internationale Grundsätze nicht abschließend umgesetzt worden sind, wird es weitere
materielle Änderungen (z. B. die Zeitbewertung von Finanzinstrumenten) geben, die mit
dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz angegangen werden.
11
5
Stahlschmidt, Michael: Überblick über das Bilanzrechtsreformgesetz. StuB 22/2004, S. 993
6
Ebenda
7
Vgl. Kirsch, Hans-Jürgen; Scheele, Alexander: Neugestaltung von Prognose- und Risikoberichterstat-
tung im Lagebericht durch das Bilanzrechtsreformgesetz. Die Wirtschaftsprüfung, Heft 21/2005, S.
1149
8
Vgl. Buchheim, Regine; Knorr, Liesel: Der Lagebericht nach DRS 15 und internationale Entwicklun-
gen. Die Wirtschaftsprüfung, 59 Jg. 2006, S. 413
9
Kaiser, Karin: Auswirkungen des Bilanzrechtsreformgesetzes auf die zukunftsorientierte Lagebericht-
erstattung. Die Wirtschaftsprüfung, Heft 8/2005, S. 405
10
Tesch, Jörg; Wissmann, Ralf: Lageberichterstattung nach HGB. 1. Aufl. Weinheim 2006, S. 12
11
Vgl. Steiner, Eberhard; Gross, Beatrix: Auswirkungen des Bilanzrechtsreformgesetzes auf die Rech-
nungslegung. StuB 12/2004, S. 555

Grundlagen der Lageberichterstattung
4
2.1.1 Entwicklung des Bilanzrechtsreformgesetzes
,,Um den Standort Deutschland für Investoren attraktiv zu gestalten hat der deutsche Ge-
setzgeber die europäischen Vorgaben zum Anlass genommen, das Bilanzrecht weitrei-
chend zu reformieren."
12
,,Hierbei spielen die Neuregelungen des BilReG zum Lagebericht eine bedeutende Rol-
le."
13
,,Die Bundesregierung hat ihre Vorstellungen zur Ausgestaltung der Mitgliedstaatenwahl-
rechte in einem Maßnahmenkatalog zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des
Anlegerschutzes konkretisiert."
14
,,Dieser Maßnahmenkatalog beruht auf dem 10-Punkte-Programm (...)."
15
Das sog. 10-Punkte-Programm der Bundesregierung wurde am 25.02.2003 vorgestellt und
hat das Ziel mehr Transparenz auf dem Kapitalmarkt und in der Unternehmensberichter-
stattung zu schaffen.
16
,,Als Teil des sog. 10-Punkte-Programms (...) zur Stärkung des Anlegerschutzes und der
Unternehmensintegrität ist am 4.12.2004 das BilReG verabschiedet worden."
17
,,Das Bilanzrechtsreformgesetz integriert dabei Punkt 4 und 5 des Maßnahmenkatalogs in
das deutsche Unternehmensrecht."
18
,,Ziel des im Programm enthaltenen Maßnahmenkatalogs ist es, auf den massiven Vertrau-
ensverlust der Anleger zu reagieren, deren Rechtsposition zu verbessern und für mehr
Unternehmenstransparenz zu sorgen, um letztendlich den deutschen Kapitalmarkt und
dessen Integrität im internationalen Wettbewerb zu stärken."
19
12
Nuss, Steffen Christian: Darstellung und kritische Würdigung der Lageberichterstattung nach DRS 15.
Diplomarbeit Universität Giessen, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Giessen 2005. Internet:
http://www.diplomarbeiten24.de/vorschau/39684.html
, 22.06.2006, 12.15 Uhr
13
Ebenda
14
Kirsch, Hans-Jürgen; Scheele Alexander: Die Auswirkungen der Modernisierungsrichtlinie auf die
(Konzern-) Lageberichterstattung - unter Berücksichtigung von E-DRS 20 und des Entwurfs eines Bi-
lanzrechtsreformgesetzes vom 15.12.2003. Die Wirtschaftsprüfung, 57 Jg. 2004, S. 2
15
Ebenda
16
Vgl. Höppner, Dennis: Neuerungen bei der Aufstellung und Prüfung des Lageberichts nach dem
BilReG. Seminararbeit zum Thema ,,Ausgewählte Fragen aus Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung
und Controlling". Universität Hamburg, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Hamburg 2006, S. 2
17
Heuser, Paul J.; Theile, Carsten: Auswirkungen des Bilanzrechtsreformgesetzes auf den Jahresabschluß
und Lagebericht der GmbH. GmbHR 4/2005, S. 201
18
Ammann, Helmut; Hucke, Anja: Das Bilanzrechtsreformgesetz - Ein wichtiger Beitrag zur Internatio-
nalisierung der Rechnungslegung und Qualitätsverbesserung der Abschlussprüfung. Steuern & Studi-
um. Heft 5/2005, S. 230
19
Ebenda

Grundlagen der Lageberichterstattung
5
Im Anschluss hat das Bundesjustizministerium am 15.12.2003 den Referentenentwurf des
BilReG vorgestellt und dieser wurde am 29.10.2004 durch den Bundestag verabschiedet.
20
,,Das BilReG soll durch die Einführung internationaler Rechnungslegungsgrundsätze das
Vertrauen in die Aussagekraft und die Vergleichbarkeit von Unternehmensabschlüssen
wieder herstellen und die (...) Qualität der Abschlussprüfung verbessern."
21
Grundlage des BilReG sind vier europäische Rechtsakte.
22
Mit dem BilReG wurden somit verschiedene bilanzrechtliche EU-Rechtsakte umgesetzt, so
z. B. die IAS-Verordnung vom 19. Juli 2002, die Schwellenwertrichtlinie vom 13. Mai
2003, die Modernisierungsrichtlinie vom 18. Juni 2003 sowie ein Teil der Fair-Value-
Richtlinie vom 27. September 2001.
23
Die IAS-Verordnung bildet das bilanzrechtliche Kernstück des BilReG und strebt eine
Anpassung des europäischen Bilanzrechts an die International Accounting Standards/
International Financial Reporting Standards (IAS/IFRS) an.
24
Die Verordnung führt dazu, dass ein Wechsel von der zuvor sehr vom Gläubigerschutz
geprägten europäischen Rechnungslegung zu internationalen Bilanznormen stattfindet,
deren Ziel die Bereitstellung entscheidungsrelevanter Informationen ist.
25
,,Die IAS-Verordnung gehört zum Aktionsplan der EU zur Verwirklichung eines integrier-
ten Finanzmarktes in Europa."
26
,,Da eine EU-Verordnung unmittelbare Gültigkeit in allen Mitgliedstaaten entfaltet und
nicht wie eine Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden muss, wird es künftig im
20
Vgl. Höppner, Dennis: Neuerungen bei der Aufstellung und Prüfung des Lageberichts nach dem
BilReG. Seminararbeit zum Thema ,,Ausgewählte Fragen aus Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung
und Controlling". Universität Hamburg, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Hamburg 2006, S. 2
21
Ammann, Helmut; Hucke, Anja: Das Bilanzrechtsreformgesetz - Ein wichtiger Beitrag zur Internatio-
nalisierung der Rechnungslegung und Qualitätsverbesserung der Abschlussprüfung. Steuern & Studi-
um. Heft 5/2005, S. 230
22
Vgl. ebenda
23
Vgl. Manalex: Das große Management Lexikon. Internet:
http://www.manalex.de/d/bilreg- bilanz-
rechtsreformgesetz/bilreg-bilanzrechtsreformge...html
, 22.06.2006, 14.21 Uhr
24
Vgl. Höppner, Dennis: Neuerungen bei der Aufstellung und Prüfung des Lageberichts nach dem
BilReG. Seminararbeit zum Thema ,,Ausgewählte Fragen aus Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung
und Controlling". Universität Hamburg, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Hamburg 2006, S. 2
25
Vgl. Glatz, Gerhard: Der Konzernlagebericht nach deutschen und internationalen Rechnungslegungs-
standards (MD&A). Diplomarbeit Fachhochschule Augsburg, Fachbereich Wirtschaft, Augsburg 2005.
Internet:
http://www.diplomarbeiten24.de/vorschau/46355.html
, 22.06.2006, 12.21 Uhr
26
Ammann, Helmut; Hucke, Anja: Das Bilanzrechtsreformgesetz - Ein wichtiger Beitrag zur Internatio-
nalisierung der Rechnungslegung und Qualitätsverbesserung der Abschlussprüfung. Steuern & Studi-
um. Heft 5/2005, S. 230

Grundlagen der Lageberichterstattung
6
Regelungsbereich der VO bei der externen Rechnungslegung kapitalmarktorientierter
Unternehmen keine nationalen Unterschiede mehr geben."
27
Ergänzend zu der IAS-Verordnung ist die Modernisierungsrichtlinie zu verstehen durch die
vorhandenen Widersprüche zwischen den International Accounting Standards und den EU-
Richtlinien neutralisiert wurden.
28
Die Modernisierungsrichtlinie hebt die Wichtigkeit des Lageberichts für die Rechnungsle-
gung hervor und regt dessen konsequente Weiterentwicklung innerhalb der EU-Mit-
gliedsstaaten an.
29
Die Heterogenität in der Lageberichterstattung gab für die EU den Ausschlag, die in den
europäischen Bilanzrichtlinien normierte Lageberichterstattung durch die Modernisie-
rungsrichtlinie zu reformieren.
30
Zusätzlich zu den vom IASB geforderten Änderungen beinhaltet die Modernisierungsricht-
linie Neuerungen bzgl. des Lageberichts, dessen Inhalt durch die Richtlinie deutlich erwei-
tert wird.
31
,,Für den Lagebericht sollte erreicht werden, dass der Gehalt der entscheidungsrelevanten
Informationen deutlicher wird."
32
Insoweit sollte zukünftig erforderlich sein, dass u. a. eine Beurteilung und Erläuterung der
voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft mit den wesentlichen Chancen und Risi-
ken unter Angabe der zugrunde liegenden Annahmen und eine Angabe von Risikomana-
gementzielen und -methoden erfolgen.
33
27
Ammann, Helmut; Hucke, Anja: Das Bilanzrechtsreformgesetz - Ein wichtiger Beitrag zur Internatio-
nalisierung der Rechnungslegung und Qualitätsverbesserung der Abschlussprüfung. Steuern & Studi-
um. Heft 5/2005, S. 230
28
Vgl. Höppner, Dennis: Neuerungen bei der Aufstellung und Prüfung des Lageberichts nach dem
BilReG. Seminararbeit zum Thema ,,Ausgewählte Fragen aus Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung
und Controlling". Universität Hamburg, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Hamburg 2006, S. 3
29
Vgl. Wimsheim, Klaus Wolf: Neuerungen im (Konzern-)Lagebericht durch das Bilanzrechtsreformge-
setz (BilReG) - Anforderungen und ihre praktische Umsetzung. DStR 10/2005, S. 438
30
Vgl. Kirsch, Hans-Jürgen; Scheele, Alexander: E-DRS 20: Ausweitung der Lageberichterstattung zum
Value Reporting? Betriebs-Berater, 58 Jg. 2003, S. 2733
31
Vgl. Höppner, Dennis: Neuerungen bei der Aufstellung und Prüfung des Lageberichts nach dem
BilReG. Seminararbeit zum Thema ,,Ausgewählte Fragen aus Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung
und Controlling". Universität Hamburg, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Hamburg 2006, S. 3
32
Keller, Bernd: Mandantenbrief. Informationen über Steuern, Recht und Wirtschaft. Ausgabe Juli 2004.
Internet:
www.roedl.de/Inhalt/download/Briefe/MB0407.pdf
, 22.06.2006, 14.34 Uhr
33
Vgl. ebenda

Grundlagen der Lageberichterstattung
7
Diese inhaltlichen Änderungen der Bilanzrichtlinien in § 289 HGB führten zur größten
Reform des Lageberichts seit dem Bilanzrichtlinien-Gesetz im Jahr 1985.
34
Dadurch kam es zu einer deutlichen Ausweitung der Lageberichterstattung und zu deutlich
mehr Aufwand für die Unternehmen.
35
Durch die Modernisierungsrichtlinie wurde ,,erstmals eine Risikoberichterstattung in den
europäischen Bilanzrichtlinien implementiert, wie sie in Deutschland bereits (...) existier-
te"
36
.
,,Das BilReG greift die Empfehlungen der Richtlinie nicht auf, sondern setzt nur einige
Pflichtbestandteile um."
37
,,Dabei handelt es sich z. B. um die Anforderungen an den Lagebericht, dessen Informati-
onsgehalt durch einen neu gefassten § 289 Abs. 1 HGB erweitert wird (...)."
38
,,Neue Anforderungen gelten gem. § 322 HGB ebenso für den Bestätigungsvermerk."
39
In die deutsche Gesetzgebung fanden diese Regelungen schließlich über das BilReG
Einzug.
40
Ebenfalls wurden die Vorgaben der Schwellenwertrichtlinie durch das BilReG in deutsches
Recht übernommen.
41
,,Die der Norm zugrunde liegende EG-Richtlinie wird hinsichtlich der einzelbilanziellen
Schwellenwerte zur Abgrenzung der Größenklassen regelmäßig überprüft und gestattet in
der Fassung von 2003 den nationalen Gesetzgebern, die Schwellenwerte weiter heraufzu-
setzen."
42
34
Vgl. Buchheim, Regine; Knorr, Liesel: Der Lagebericht nach DRS 15 und internationale Entwicklun-
gen. Die Wirtschaftsprüfung, 59 Jg. 2006, S. 415
35
Vgl. Keller, Bernd: Mandantenbrief. Informationen über Steuern, Recht und Wirtschaft. Ausgabe Juli
2004. Internet:
www.roedl.de/Inhalt/download/Briefe/MB0407.pdf
, 22.06.2006, 14.34 Uhr
36
Kirsch, Hans-Jürgen; Scheele, Alexander: E-DRS 20: Ausweitung der Lageberichterstattung zum Value
Reporting? Betriebs-Berater, 58 Jg. 2003, S. 2738
37
Ammann, Helmut; Hucke, Anja: Das Bilanzrechtsreformgesetz - Ein wichtiger Beitrag zur Internatio-
nalisierung der Rechnungslegung und Qualitätsverbesserung der Abschlussprüfung. Steuern & Studi-
um. Heft 5/2005, S. 232
38
Ebenda
39
Ebenda
40
Vgl. Höppner, Dennis: Neuerungen bei der Aufstellung und Prüfung des Lageberichts nach dem
BilReG. Seminararbeit zum Thema ,,Ausgewählte Fragen aus Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung
und Controlling". Universität Hamburg, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Hamburg 2006, S. 3
41
Vgl. ebenda, S. 4
42
Ammann, Helmut; Hucke, Anja: Das Bilanzrechtsreformgesetz - Ein wichtiger Beitrag zur Internatio-
nalisierung der Rechnungslegung und Qualitätsverbesserung der Abschlussprüfung. Steuern & Studi-
um. Heft 5/2005, S. 231

Grundlagen der Lageberichterstattung
8
,,Dementsprechend erfolgte durch das BilReG eine Neufassung der Schwellenwerte in §
267 HGB (...)."
43
,,Weiterhin waren die Vorgaben der EG-Fair-Value-Richtlinie (...) umzusetzen."
44
,,In § 289 Abs. 2 (...) wurde die Verpflichtung aufgenommen, erstens über Risikomana-
gementziele und -methoden und zweitens über wesentliche Preisänderungs-, Ausfall-,
Liquiditäts- und Cash-flow-Schwankungsrisiken bei der Verwendung von Finanzinstru-
menten zu berichten."
45
,,Die Fair-Value-Richtlinie (...) will Widersprüche zu den IFRS beseitigen. Ihren Namen
hat sie von der Zulässigkeit der Bewertung von Finanzinstrumenten mit dem Zeitwert (Fair
Value)."
46
,,Allerdings wird die Richtlinie nur zu einer begrenzten Harmonisierung führen, weil den
Mitgliedsstaaten Wahlrechte im Bereich der Ansatz- und Bewertungsvorschriften oder der
Fair Value-Bewertung von originären Finanzinstrumenten und Aktien eingeräumt wer-
den."
47
,,Das BilReG geht somit nur einen ersten Schritt und setzt lediglich die Pflichtvorgaben der
Richtlinie um."
48
Entscheidend für die zukunftsorientierte Lageberichterstattung ist, unabhängig von europä-
ischen Vorgaben, dass die bisher in § 289 Abs. 1 HGB normierte Risikoberichterstattung
mit der in Abs. 2 Nr. 2 enthaltenen Prognoseberichterstattung in § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB
zusammengefasst wurde.
49
Somit ist nun ,,die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und
Risiken zu beurteilen und zu erläutern"
50
.
43
Ammann, Helmut; Hucke, Anja: Das Bilanzrechtsreformgesetz - Ein wichtiger Beitrag zur Internatio-
nalisierung der Rechnungslegung und Qualitätsverbesserung der Abschlussprüfung. Steuern & Studi-
um. Heft 5/2005, S. 231
44
Buchheim, Regine; Knorr, Liesel: Der Lagebericht nach DRS 15 und internationale Entwicklungen.
Die Wirtschaftsprüfung, 59 Jg. 2006, S. 415
45
Ebenda
46
Ammann, Helmut; Hucke, Anja: Das Bilanzrechtsreformgesetz - Ein wichtiger Beitrag zur Internatio-
nalisierung der Rechnungslegung und Qualitätsverbesserung der Abschlussprüfung. Steuern & Studi-
um. Heft 5/2005, S. 231
47
Ebenda, S. 232
48
Ebenda, S. 232
49
Vgl. Buchheim, Regine; Knorr, Liesel: Der Lagebericht nach DRS 15 und internationale Entwicklun-
gen. Die Wirtschaftsprüfung, 59 Jg. 2006, S. 415
50
Ebenda

Grundlagen der Lageberichterstattung
9
,,Neu sind dabei die explizite Nennung von ,,Chancen", die Erweiterung der Erläuterung
um eine Beurteilung sowie die Angabe der zugrunde liegenden Annahmen."
51
2.1.2 Zielsetzung des Bilanzrechtsreformgesetzes
Schwerpunkt des BilReG bzgl. des Lageberichts ist die deutliche Ausweitung der Be-
richtspflichten nach § 289 HGB.
52
Mit dem BilReG erfolgt eine Überführung, der durch die Modernisierungsrichtlinie her-
vorgerufenen Änderungen bzgl. der Lageberichterstattung, in nationales Recht.
53
Dabei beabsichtigt der Gesetzgeber eine grundlegende inhaltliche Reform der gesetzlichen
Normen zur Lageberichterstattung.
54
,,Durch die (...) Neuregelung werden die Lageberichtsinhalte verstärkt auf die Bedürfnisse
von Kapitalmarktakteuren ausgerichtet."
55
Zudem stellen die ,,transparente Rechnungslegung und Qualitätsverbesserung der Ab-
schlussprüfung die zentralen Ziele des BilReG dar (...)"
56
.
Die Ziele des Gesetzes sind laut der Pressemitteilung des BMJ die Stärkung der Ab-
schlussprüfung durch Sicherung der Unabhängigkeit des Prüfers, der Bürokratieabbau für
kleine und mittelgroße Unternehmen, die Anwendung internationaler Rechnungslegungs-
standards und die Anpassung des Bilanzrechts an EG-Richtlinien.
57
Die gesetzgeberischen Maßnahmen erscheinen in ihrer Gesamtheit unverzichtbar, um das
Anlegerverhalten wieder zu gewinnen und den deutschen Kapitalmarkt auch für ausländi-
sche Investoren attraktiv zu machen.
58
51
Vgl. Buchheim, Regine; Knorr, Liesel: Der Lagebericht nach DRS 15 und internationale Entwicklun-
gen. Die Wirtschaftsprüfung, 59 Jg. 2006, S. 415
52
Vgl. Meyer, Claus: Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) und Bilanzkontrollgesetz (BilKoG) - Die
Änderungen im Überblick. DStR 1/2005, S. 41
53
Vgl. Wimsheim, Klaus Wolf: Neuerungen im (Konzern-)Lagebericht durch das Bilanzrechtsreformge-
setz (BilReG) - Anforderungen und ihre praktische Umsetzung. DStR 10/2005, S. 438
54
Vgl. Kajüter, Peter: Berichterstattung über Chancen und Risiken im Lagebericht. Betriebsberater, 59 Jg.
2004, S. 433
55
Ebenda
56
Ammann, Helmut; Hucke, Anja: Das Bilanzrechtsreformgesetz - Ein wichtiger Beitrag zur Internatio-
nalisierung der Rechnungslegung und Qualitätsverbesserung der Abschlussprüfung. Steuern & Studi-
um. Heft 5/2005, S. 233
57
Vgl. Stahlschmidt, Michael: Überblick über das Bilanzrechtsreformgesetz. StuB 22/2004, S. 993
58
Vgl. Ammann, Helmut; Hucke, Anja: Das Bilanzrechtsreformgesetz - Ein wichtiger Beitrag zur Inter-
nationalisierung der Rechnungslegung und Qualitätsverbesserung der Abschlussprüfung. Steuern &
Studium. Heft 5/2005, S. 233

Grundlagen der Lageberichterstattung
10
Bezogen auf § 289 HGB ,,zielen die Änderungen über den Lagebericht darauf ab, den
Informationsgehalt und die Vergleichbarkeit zu verbessern"
59
.
Die Ausführungen zum Umfang der Analyse des Geschäftsverlaufs, die Erweiterung der
zukunftsorientierten Lageberichterstattung sowie die Ergänzung der Sollbestandteile um
bestimmte risikospezifische Angaben bei Verwendung von Finanzinstrumenten sind die
Hauptpunkte der Lageberichtsänderungen (durch das BilReG, d. Verf.).
60
Hierbei sind ,,die Änderungen in der Berichterstattung in Bezug auf die Finanzinstrumente
erstmalig bereits für das nach dem 31.12.2003 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden"
61
und ,,die Änderungen im Prognosebericht betreffen grundsätzlich erstmals die Geschäfts-
jahre, die nach dem 31.12.2004 beginnen"
62
.
Ziel ist es, gemäß der Begründung des Gesetzentwurfs, durch die neuen (vor allem zu-
kunftsorientierten, d. Verf.) Pflichtangaben den Gehalt des Lageberichts an entscheidungs-
relevanten Informationen zu erhöhen und dem Investor Soll-Ist-Vergleiche zu ermögli-
chen.
63
2.2 Der Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr. 15 - Entwicklung, Bedeutung
und Zielsetzung
Vor dem Hintergrund, dass der Gesetzgeber die europäischen Vorgaben zum Anlass nahm
das Bilanzrecht weitreichend zu reformieren spielen die Neuregelungen zum Lagebericht
eine bedeutende Rolle, die das Deutsche Rechnungslegungs Standard Committee zur
Erarbeitung des Deutschen Rechnungslegungs Standards Nr. 15 veranlassten.
64
Zunächst hatte der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) am 13.11.2003 den Entwurf des
Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 20 als Diskussionsgrundlage mit dem Ziel
vorgelegt, die derzeit großen Unterschiede in Umfang, Inhalt und Struktur der Lagebe-
richterstattung deutscher Konzerne zu reduzieren.
65
59
Stahlschmidt, Michael: Überblick über das Bilanzrechtsreformgesetz. StuB 22/2004, S. 994
60
Vgl. Kaiser, Karin: Auswirkungen des Bilanzrechtsreformgesetzes auf die zukunftsorientierte Lagebe-
richterstattung. Die Wirtschaftsprüfung, 58 Jg. 2005, S. 405
61
Ebenda
62
Ebenda
63
Vgl. ebenda
64
Vgl. Glatz, Gerhard: Der Konzernlagebericht nach deutschen und internationalen Rechnungslegungs-
standards (MD&A). Diplomarbeit Fachhochschule Augsburg, Fachbereich Wirtschaft, Augsburg 2005.
Internet:
http://www.diplomarbeiten24.de/vorschau/46355.html
, 22.06.2006, 12.21 Uhr
65
Vgl. Willeke, Clemens: Der E-DRS 20 ,,Lageberichtserstattung" - ein Fortschritt? StuB 8/2004, S. 359

Grundlagen der Lageberichterstattung
11
Der Entwurf des Standards E-DRS 20 zur Lageberichterstattung wurde daraufhin am
15.11.2003 veröffentlicht.
66
,,Aufgrund des großen Interesses wurden die zahlreichen Stellungnahmen und die Anre-
gungen aus der öffentlichen Diskussion im Februar 2004 vom DRS intensiv diskutiert."
67
,,Diese fanden am 20.07.2004 in einer überarbeiteten Version des Standardentwurfs Be-
rücksichtigung."
68
,,Die Anpassungen des BilReG durch den Deutschen Bundestag im Oktober machten eine
erneute Überarbeitung des Standards notwendig."
69
Vor dem Hintergrund der Neuregelungen des BilReG zum Lagebericht erfolgte die inhalt-
liche und formale Konkretisierung am 7.12.2004 durch das DRSC.
70
Damit wurde ,,der Deutsche Rechnungslegungsstandard (DRS) 15 ,,Lageberichterstattung"
bekannt gemacht"
71
.
,,Die Regelungen des DRS 15 sind als Novum in der deutschen Lagepublizität zu verste-
hen, da durch diesen Standard zunehmend zukunftsorientierte sowie wertorientierte Infor-
mationen aus Sicht des Management in die Lageberichterstattung aufgenommen wur-
den."
72
,,Der neu eingeführte DRS 15 definiert Grundsätze der Lageberichterstattung, die schon
bestehende Definitionen übernehmen und ergänzen, aber auch komplett neue Regelungen
festlegen."
73
DRS 15 soll zu einer weiteren Vereinheitlichung und besseren Vergleichbarkeit der Lage-
berichterstattung in der Praxis beitragen.
74
Er konkretisiert die Anforderungen an die Berichterstattung in einzelnen Berichtselemen-
ten und zudem wird für die Gestaltung des Lageberichts eine Gliederungsempfehlung
gegeben (DRS 15.93), die sich nicht nur an die gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 289
66
Vgl. Solfrian, Gregor: Änderungen in der Lageberichterstattung durch das Bilanzrechtsreformgesetz
sowie den DRS 15. StuB 21/2005, S. 911
67
Ebenda
68
Ebenda
69
Ebenda
70
Vgl. Ammann, Helmut; Hucke, Anja: Das Bilanzrechtsreformgesetz - Ein wichtiger Beitrag zur
Internationalisierung der Rechnungslegung und Qualitätsverbesserung der Abschlussprüfung. Steuern
& Studium. Heft 5/2005, S. 232
71
Solfrian, Gregor: Änderungen in der Lageberichterstattung durch das Bilanzrechtsreformgesetz sowie
den DRS 15. StuB 21/2005, S. 911
72
Coenenberg, Adolf: Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse. 20. Aufl. Stuttgart 2005, S. 909
73
Ebenda, S. 911
74
Vgl. Buchheim, Regine; Knorr, Liesel: Der Lagebericht nach DRS 15 und internationale Entwicklun-
gen. Die Wirtschaftsprüfung, 59 Jg. 2006, S. 413

Grundlagen der Lageberichterstattung
12
HGB hält, z. B. wird entgegen der Formulierung in § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB der Progno-
se- und Risikobericht weiterhin strikt getrennt (DRS 15.91).
75
Zu erwähnen ist zudem, dass die Standards des DRS zwar unmittelbar nur für Konzernab-
schlüsse gelten, aber die Anwendung auf den Lagebericht nach § 289 HGB empfohlen
wird.
76
,,DRS 15 wurde parallel zum Gesetzgebungsverfahren des BilReG entwickelt und nahm
deutlichen Einfluss auf den Referentenentwurf (des BilReG, d. Verf.)."
77
Somit wurde die Modernisierung des BilReG vom Deutschen Rechnungslegungs Standard
(DRS) 15 ,,Lageberichterstattung" begleitet, auf den der Gesetzgeber (...) explizit ver-
weist.
78
,,Die Ausstrahlungswirkung des DRS 15 zeigt sich auch an der Entscheidung des HFA des
IDW, IDW RS HFA 1 mit Verweis auf DRS 15 und DRS 5 auch für den Lagebericht nach
§ 289 HGB aufzugeben."
79
Dementsprechend wurde das IDW RS HFA 1 vom IDW in seiner Sitzung am 07.07.2005
aufgrund der Regelungen durch den DRS 15 aufgehoben.
80
Ebenso wird auf die Bedeutung des DRS 15 für den Lagebericht nach § 289 HGB im
Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards EPS 350 n. F. hingewiesen.
81
,,Der Standard verfolgt das Ziel, die großen Unterschiede in Umfang, Inhalt und Struktur
der Lageberichterstattung deutscher Unternehmen zu reduzieren"
82
und ,,die Informati-
onsasymmetrien zwischen den Adressaten und der Unternehmensleitung zu reduzieren
(DRS 15, Tz. 3)"
83
.
,,Zudem soll der DRS 15 Mängel der bisher sehr rudimentären Ausgestaltung der Lagebe-
richterstattung deutscher Unternehmen beheben."
84
75
Vgl. Kirsch, Hans-Jürgen; Scheele, Alexander: Neugestaltung von Prognose- und Risikoberichterstat-
tung im Lagebericht durch das Bilanzrechtsreformgesetz. Die Wirtschaftsprüfung, Heft 21/2005, S.
1151
76
Vgl. Tesch, Jörg; Wissmann, Ralf: Lageberichterstattung nach HGB. 1. Aufl. Weinheim 2006, S. 12
77
Buchheim, Regine; Knorr, Liesel: Der Lagebericht nach DRS 15 und internationale Entwicklungen.
Die Wirtschaftsprüfung, 59 Jg. 2006, S. 416
78
Vgl. ebenda, S. 413
79
Ebenda, S. 416
80
Vgl. Coenenberg, Adolf: Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse. 20. Aufl. Stuttgart 2005, S. 911
81
Vgl. Scherff, Susanne; Willeke, Clemens: Die Prüfung des Lageberichts - der IDW EPS 350 n. F. StuB
4/2006, S. 148
82
Solfrian, Gregor: Änderungen in der Lageberichterstattung durch das Bilanzrechtsreformgesetz sowie
den DRS 15. StuB 21/2005, S. 911
83
Ebenda, S. 913
84
Coenenberg, Adolf: Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse. 20. Aufl. Stuttgart 2005, S. 918

Grundlagen der Lageberichterstattung
13
,,Der DRS 15 hat auch die internationale Entwicklung beeinflusst."
85
Deutlich wird dies dadurch, dass der International Accounting Standard Board (IASB) ein
Diskussionspapier Management Commentary veröffentlicht hat, mit dem er bis Ende April
2006 zur Stellungnahmen aufgerufen hat, ob und in welcher Form der DRS 15 zur Anglei-
chung dieser Berichtsinstrumente beitragen könnte.
86
Zudem wird der Lagebericht in der Europäischen Union bereits 2007 verpflichtender
Bestandteil der jährlichen und halbjährlichen Finanzberichterstattung und dadurch erlangen
die Überlegungen des IASB besondere Bedeutung für die Weiterentwicklung der Finanz-
marktberichterstattung in Europa und weltweit.
87
,,Der DRS 15 ist erstmals für die Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2004
beginnen (DRS 15, Tz. 92)."
88
,,Durch seine starke Zukunfts- und Wertorientierung wird ihm vor allem im Zuge der
Entwicklung hin zu einem umfassenden business reporting eine besondere Bedeutung
zukommen."
89
85
Buchheim, Regine; Knorr, Liesel: Der Lagebericht nach DRS 15 und internationale Entwicklungen.
Die Wirtschaftsprüfung, 59 Jg. 2006, S. 413
86
Vgl. ebenda, S. 413
87
Vgl. ebenda, S. 414
88
Solfrian, Gregor: Änderungen in der Lageberichterstattung durch das Bilanzrechtsreformgesetz sowie
den DRS 15. StuB 21/2005, S. 913
89
Coenenberg, Adolf: Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse. 20. Aufl. Stuttgart 2005, S. 918

Zukunftsorientierte Berichterstattung im Lagebericht
14
3
Zukunftsorientierte Berichterstattung im Lagebericht
3.1 Hintergrund der zukunftsorientierten Berichterstattung
,,Angesichts spektakulärer Unternehmensrisiken und Insolvenzen einerseits und einer
häufig geringen Aussagekraft der Lageberichte andererseits sah sich der deutsche Gesetz-
geber im Jahr 1998 veranlasst, die im Gesetz nur grob umrissenen Mindestinhalte des
Lageberichts durch das KonTraG um eine Risikoberichtspflicht zu erweitern."
90
Die Ausgestaltung der Lageberichterstattung der Unternehmen stieß vielfach auf Kritik, da
oftmals im Lagebericht nur vage und zudem auch wenig zukunftsorientierte Informationen
enthalten waren.
91
,,In § 289 Abs. 1 HGB (...) wurde deshalb ein Halbsatz eingefügt, der verlangt, (neben) der
Darstellung des Geschäftsverlaufs und der Lage der Gesellschaft auch auf die Risiken der
künftigen Entwicklung einzugehen."
92
Die sich daraus ergebenden Anforderungen an die inhaltliche und formale Gestaltung der
Risikoberichterstattung werden in DRS 5 und wurden in der bereits durch das IDW aufge-
hobenen »Stellungnahme zur Aufstellung von Lageberichten (IDW RS HFA 1)« konkreti-
siert.
Die Stellungnahme zur Rechnungslegung des Hauptfachausschusses des Instituts der
Wirtschaftsprüfer IDW RS HFA 1 war vor der Veröffentlichung des DRS 15 die offizielle
Fundstelle zu Fragen bzgl. der Lageberichterstattung wurde jedoch am 07.07.2005 vom
HFA mit Verweis auf DRS 15 aufgehoben.
93
Als Folge der umfassenden Änderungen in § 289 HGB ergeben sich erhebliche Konse-
quenzen für die künftige zukunftsorientierte Gestaltung des Lageberichts.
94
90
Kajüter, Peter: Berichterstattung über Chancen und Risiken im Lagebericht. Betriebsberater, 59 Jg.
2004, S. 427
91
Vgl. Höppner, Dennis: Neuerungen bei der Aufstellung und Prüfung des Lageberichts nach dem
BilReG. Seminararbeit zum Thema ,,Ausgewählte Fragen aus Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung
und Controlling". Universität Hamburg, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Hamburg 2006, S. 6
92
Kajüter, Peter: Berichterstattung über Chancen und Risiken im Lagebericht. Betriebsberater, 59 Jg.
2004, S. 427
93
Vgl. Glatz, Gerhard: Der Konzernlagebericht nach deutschen und internationalen Rechnungslegungs-
standards (MD&A). Diplomarbeit Fachhochschule Augsburg, Fachbereich Wirtschaft, Augsburg 2005.
Internet:
http://www.diplomarbeiten24.de/vorschau/46355.html
, 22.06.2006, 12.21 Uhr
94
Vgl. Höppner, Dennis: Neuerungen bei der Aufstellung und Prüfung des Lageberichts nach dem
BilReG. Seminararbeit zum Thema ,,Ausgewählte Fragen aus Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung
und Controlling". Universität Hamburg, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Hamburg 2006, S. 6

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2006
ISBN (eBook)
9783836602693
DOI
10.3239/9783836602693
Dateigröße
516 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Fachhochschule Düsseldorf – Wirtschaft, Betriebswirtschaftslehre
Erscheinungsdatum
2007 (April)
Note
2,7
Schlagworte
deutschland handelsgesetzbuch lagebericht jahresabschluss lageberichterstattung bilanzrechtsreformgesetz prognose-/risikobericht
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