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Auslagerung von Aktivitäten des Kreditgeschäfts

©2007 Diplomarbeit 64 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Zusammenfassung:
Neue Anbieter und die zunehmende Transparenz auf dem Bankenmarkt führen zu steigendem Konkurrenzdruck und zu damit verbundenen sinkenden Zinsmargen. Um die dadurch fallenden Gewinne auszugleichen, suchen Kreditinstitute unter anderem nach Wegen zur Reduzierung ihrer Kosten. Eine Möglichkeit hierfür kann sich durch die Auslagerung der Kreditbearbeitung und/oder der Kreditentscheidung in eine Kreditfabrik ergeben. Diese Auslagerung kann den Kreditinstituten nicht nur die Chance zur Realisation von kurzfristigen Kostenvorteilen bieten, sondern kann auch zu einer Verbesserung ihrer Wettbewerbsposition führen. Für die Kreditinstitute sind mit einer Auslagerung zahlreiche Risiken, wie beispielsweise das Abhängigkeitsrisiko, verbunden. Diese Risiken machen eine sorgfältige und kritische Beurteilung und Auswahl der Kreditfabrik notwendig.
Eine Kreditfabrik ist ein Dienstleistungsunternehmen, das für mehrere verschiedene Kreditinstitute die Bearbeitung von Krediten und/oder die Kreditentscheidung übernimmt. Kreditfabriken konzentrieren sich vorrangig auf die industrielle Bearbeitung von standardisierten Kreditprodukten mit Massencharakter. Die Kredite bleiben dabei während ihrer gesamten Laufzeit in der Bilanz des auslagernden Kreditinstituts enthalten.
Das Ziel der Arbeit ist die Analyse der Vorteilhaftigkeit einer Auslagerung der Kreditbearbeitung und/oder der Kreditentscheidung in eine Kreditfabrik.
Hierfür muss zunächst geklärt werden, welche typischen Ziele ein Kreditinstitut mit der Auslagerung verfolgt. Dies sind:
a) Verbesserung des Kostenmanagements durch Senkung und Flexibilisierung der Kosten.
b) Verbesserung der Wettbewerbsposition durch:
- Konzentration der durch die Auslagerung frei gewordenen Kapazitäten auf andere bankspezifische ertragsbringende Aufgaben.
- Steigerung der Qualität der Kreditbearbeitung und der Kreditentscheidung.
Aus den Zielen können Kriterien abgeleitet werden, mit Hilfe derer beurteilt werden kann, inwieweit eine Kreditfabrik dazu beiträgt, dass das Kreditinstitut diese Ziele erreichen kann. Bei der Auslagerung sind zudem gesetzliche und aufsichtsrechtliche Vorschriften zu beachten, die ebenfalls in die Beurteilungskriterien einfließen müssen.
Zu 1: Bei dem Ziel der Verbesserung des Kostenmanagements geht es darum, eine Senkung und Flexibilisierung der Kosten zu erreichen. Insbesondere möchte das Kreditinstitut an Kostenvorteilen, die die Kreditfabrik aufgrund der größeren […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Christa Einkammerer
Auslagerung von Aktivitäten des Kreditgeschäfts
ISBN: 978-3-8366-0268-6
Druck Diplomica® Verlag GmbH, Hamburg, 2007
Zugl. Universität Passau, Passau, Deutschland, Diplomarbeit, 2007
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© Diplomica Verlag GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2007
Printed in Germany

I
Executive Summary
Seit einigen Jahren existieren auch in Deutschland Kreditfabriken. Diese bieten
Kreditinstituten die Übernahme ihrer Kreditbearbeitung und/oder der Kreditent-
scheidung an.
Überwiegend aus Kostengründen überlegen Kreditinstitute, ob sie Aktivitäten des
Kreditgeschäfts in eine Kreditfabrik auslagern sollen. Neben der Verbesserung des
Kostenmanagements über eine Senkung und Flexibilisierung der Kosten verfolgen
Kreditinstitute beim Outsourcing weitere Ziele. Sie wollen ihre Wettbewerbsposi-
tion verbessern indem die durch die Auslagerung im Kreditinstitut frei werdenden
Kapazitäten auf andere bankspezifische ertragsbringende Aufgaben gelenkt wer-
den und dadurch, dass die Qualität der Kreditbearbeitung und der Kreditentschei-
dung durch das Outsourcing erhöht wird.
Eine Auslagerung von Aktivitäten im Kreditgeschäft birgt aber auch Risiken in
sich und muss unter Einhaltung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vor-
schriften erfolgen. Damit eine Auslagerung trotzdem für das Kreditinstitut vorteil-
haft ist, muss eine geeignete Kreditfabrik gefunden werden, die es dem Kreditinsti-
tut ermöglicht die genannten Ziele zu verwirklichen.
Mit aus den Zielen abgeleiteten Kriterien können Kreditinstitute beurteilen, ob
eine Auslagerung vorteilhaft ist. Dabei müssen die Kriterien durch das Kreditinsti-
tut entsprechend seiner Präferenzen gewichtet und spezifiziert werden, indem
bspw. die prozentuale Höhe der zu erreichenden Kostensenkung festgelegt wird.
Bei der Beurteilung ergibt sich deshalb je nach Ausgangssituation für jedes Kredit-
institut ein anderes Ergebnis. Gelingt es aber einem Kreditinstitut eine Kreditfabrik
zu finden, die in der Lage ist, die Kriterien zu seiner Zufriedenheit zu erfüllen, ist
eine Auslagerung der Kreditbearbeitung und/oder der Kreditentscheidung in diese
Kreditfabrik für das Kreditinstitut von Vorteil.

III
Inhaltsverzeichnis
Executive Summary ...I
Inhaltsverzeichnis...III
Abkürzungsverzeichnis ...V
Tabellenverzeichnis... VII
1
Einleitung, Problemstellung und Fortgang der Arbeit... 1
1.1
Einleitung und Problemstellung... 1
1.2
Fortgang der Arbeit... 4
2
Grundlagen zur Arbeit ... 5
2.1
Definition und Charakterisierung von Auslagerung / Outsourcing ... 5
2.2
Definition und Charakterisierung der Kreditfabrik... 7
3
Ziele der Kreditinstitute und Bedingungen bei der Auslagerung der
Kreditbearbeitung und/oder der Kreditentscheidung in eine
Kreditfabrik... 9
3.1
Verbesserung des Kostenmanagements ... 9
3.1.1
Verbesserung des Kostenmanagements durch Senkung
der Kosten ... 9
3.1.2
Verbesserung des Kostenmanagements durch
Flexibilisierung der Kosten... 10
3.2
Verbesserung der Wettbewerbsposition... 11
3.2.1
Verbesserung der Wettbewerbsposition durch Konzentration
der durch die Auslagerung frei gewordenen Kapazitäten auf
andere bankspezifische ertragsbringende Aufgaben ... 11
3.2.2
Verbesserung der Wettbewerbsposition durch Steigerung
der Qualität der Kreditbearbeitung und Kreditentscheidung ... 13
3.2.2.1
Höhere Qualität aus Sicht der Kreditnehmer ... 14
3.2.2.2
Höhere Qualität aus Sicht des Kreditinstituts ... 15
3.3
Bedingung: Einhaltung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen
Vorschriften ... 16
3.3.1
Relevante gesetzliche und aufsichtsrechtliche Vorschriften... 16
3.3.2
Konsequenzen dieser Vorschriften für das
Auslagerungsvorhaben... 17
4
Beurteilung der Kreditfabrik... 21
4.1
Kriterien zur Beurteilung des Kostenmanagements... 21
4.1.1
Senkung der Kosten durch den Fremdbezug ... 21
4.1.1.1
Kostenvergleichsrechnung ... 21
4.1.1.2
Kritikpunkte an der Kostenvergleichsrechnung... 24
4.1.2
Höhere Flexibilität der Kosten... 26
4.1.2.1
Umwandlung von Fixkosten in variable Kosten... 27
4.1.2.2
Flexibilität des Preissystems ... 28
4.2
Kriterien zur Beurteilung der Verbesserung der
Wettbewerbsposition... 29
4.2.1
Möglichkeit zum verbesserten Einsatz der frei gewordenen
Kapazitäten... 29
4.2.1.1 Schaffung
freier
Kapazitäten im Kreditinstitut... 30
4.2.1.2
Übernahme der Mitarbeiter durch die Kreditfabrik ... 32

IV
4.2.2
Steigerung der Qualität der Kreditbearbeitung und/oder
der Kredit-entscheidung... 34
4.2.2.1
Optimalität und Standardisierung der Prozesse in der
Kreditfabrik... 34
4.2.2.2
Erfahrung und Qualifikation der Mitarbeiter der
Kreditfabrik... 37
4.2.2.3
Entwicklungsstand der Informationstechnologie in
der Kreditfabrik... 38
4.2.2.4
Service Level Agreements zur Vereinbarung von
Qualitätsstandards ... 39
4.3
Kriterien zur Beurteilung der Einhaltung der gesetzlichen und
aufsichtsrechtlichen Vorschriften... 42
4.3.1
Möglichkeit zur Vereinbarung der aufsichtsrechtlich
vorgegebenen Vertragselemente ... 42
4.3.2
Fähigkeit der Kreditfabrik zum langfristigen Bestand am
Markt ... 45
5
Zusammenfassung und aktuelle Lage ... 47
Literaturverzeichnis... 49

V
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz
Art. Artikel
BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BGB Bürgerliches
Gesetzbuch
BGBl. Bundesgesetzblatt
bspw. beispielsweise
bzw. beziehungsweise
d.h. das
heißt
Diss. Dissertation
hrsg. herausgegeben
i.d.R.
in der Regel
incl.
inklusive
insb. insbesondere
i.S.v.
im Sinne von
IT Informationstechnologie
Jhg. Jahrgang
KWG Kreditwesengesetz
MaK
Mindestanforderungen an das Kreditwesen
MaRisk
Mindestanforderungen an das Risikomanagement
Nr. Nummer
o. ohne
S.
Seite
s. siehe
SLAs
Service Level Agreements
Sp. Spalte
Tz. Textziffer
u.a. und
andere
UStG Umsatzsteuergesetz
usw.
und so weiter
v. von
vgl.
vergleiche
z.B. zum
Beispiel

VII
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Qualitätsanforderungen der potentiellen Kreditnehmer und
der
Kreditinstitute
14
Tabelle 2: Auslagerungsfähige Aktivitäten des Kreditgeschäfts
18
Tabelle 3: Bestandteile der Kosten der Eigenfertigung und des
Fremdbezugs
22

1
1 Einleitung, Problemstellung und Fortgang der Arbeit
1.1
Einleitung und Problemstellung
Neue Anbieter und die zunehmende Transparenz auf dem Bankenmarkt führen zu
steigendem Konkurrenzdruck und zu damit verbundenen sinkenden Zinsmargen.
1
Um die dadurch fallenden Gewinne auszugleichen, suchen Kreditinstitute unter
anderem nach Wegen zur Reduzierung ihrer Kosten.
2
Eine Möglichkeit hierfür
kann sich durch die Auslagerung der Kreditbearbeitung und/oder der Kreditent-
scheidung in eine Kreditfabrik ergeben.
3
Diese Auslagerung kann den Kreditinsti-
tuten nicht nur die Chance zur Realisation von kurzfristigen Kostenvorteilen bie-
ten, sondern kann auch zu einer Verbesserung ihrer Wettbewerbsposition führen.
4
Für die Kreditinstitute sind mit einer Auslagerung zahlreiche Risiken, wie bei-
spielsweise das Abhängigkeitsrisiko, verbunden.
5
Diese Risiken machen eine
sorgfältige und kritische Beurteilung und Auswahl der Kreditfabrik notwendig.
6
Eine Kreditfabrik ist ein Dienstleistungsunternehmen, das für mehrere verschie-
dene Kreditinstitute die Bearbeitung von Krediten und/oder die Kreditentschei-
dung übernimmt.
7
Kreditfabriken konzentrieren sich vorrangig auf die industrielle
Bearbeitung von standardisierten Kreditprodukten mit Massencharakter.
8
Die
Kredite bleiben dabei während ihrer gesamten Laufzeit in der Bilanz des ausla-
gernden Kreditinstituts enthalten.
9
Das Ziel der Arbeit ist die Analyse der Vorteilhaftigkeit einer Auslagerung der
Kreditbearbeitung und/oder der Kreditentscheidung in eine Kreditfabrik.
Hierfür muss zunächst geklärt werden, welche typischen Ziele ein Kreditinstitut
mit der Auslagerung verfolgt.
10
Dies sind:
1
Vgl. Wickel (1995), S. 28 - 29; Gasda (2003), S. 77, 85; Meier (2006), S. 110.
2
Vgl. Lehmann/Druba/Krawietz (2003), S. 486; Hölscher (2004), S. 256; Steffen (2004), S. 58;
Meier (2006), S. 110.
3
Vgl. Lehmann/Druba/Krawietz (2003), S. 486 - 487; Hölscher (2004), S. 256; Meier (2006),
S. 110.
4
Vgl. Hellinger (1999), S. 52; Diedrich (2004), S. 9.
5
Vgl. Hammes (1997), S. 20; Bruch (1998), S. 37; Herrmann/Vollmer (1999), S. 1256.
6
Vgl. Bruch (1998), S. 144; Herrmann/Vollmer (1999), S. 1256; Diedrich (2004), S. 10.
7
Vgl. BaFin (2003), S. 1; Michel A. (2005), S. 34; Pieske (2006b), S. 116.
8
Vgl. Michel A. (2005), S. 34; Pieske (2006b), S. 116.
9
Vgl. Lissenburg (2004), S. 35; Steffen (2004), S. 59.
10
Vgl. Everding (2001), S. 562.

2
1.
Verbesserung des Kostenmanagements durch Senkung und Flexibilisierung
der Kosten.
11
2.Verbesserung der Wettbewerbsposition
12
durch:
·
Konzentration der durch die Auslagerung frei gewordenen Kapazitäten
auf andere bankspezifische ertragsbringende Aufgaben.
13
·
Steigerung der Qualität der Kreditbearbeitung und der Kreditentschei-
dung.
14
Aus den Zielen können Kriterien abgeleitet werden, mit Hilfe derer beurteilt wer-
den kann, inwieweit eine Kreditfabrik dazu beiträgt, dass das Kreditinstitut diese
Ziele erreichen kann. Bei der Auslagerung sind zudem gesetzliche und aufsichts-
rechtliche Vorschriften zu beachten, die ebenfalls in die Beurteilungskriterien
einfließen müssen.
15
Zu 1: Bei dem Ziel der Verbesserung des Kostenmanagements geht es darum,
eine Senkung und Flexibilisierung der Kosten zu erreichen.
16
Insbesondere möch-
te das Kreditinstitut an Kostenvorteilen, die die Kreditfabrik aufgrund der größe-
ren Bearbeitungsmengen erzielt, partizipieren.
17
Die Erreichung dieses Ziels wird
über zwei Kriterien beurteilt:
·
Zum einen müssen sich gegenüber der Eigenfertigung niedrigere Kosten er-
geben.
18
Für die Bewertung dieses Kriteriums muss ein Kostenvergleich
durchgeführt werden.
19
·
Zum anderen muss durch den Fremdbezug eine höhere Flexibilität der Kos-
ten erreicht werden.
20
Hierzu muss geprüft werden, ob durch die Auslage-
rung die Fixkosten im Kreditinstitut in variable Kosten umgewandelt werden
und ob das Preissystem der Kreditfabrik hinreichend flexibel ist.
11
Vgl. Gloystein (1993), S. 582; Everding (2001), S. 563; Lissenburg (2004), S. 34.
12
Vgl. Hellinger (1999), S. 52; Porter (2000), S. 37; Diedrich (2004), S. 9; Steinmann/Schreyögg
(2005), S. 229.
13
Vgl. Everding (2001), S. 563; Lissenburg (2004), S. 34.
14
Vgl. Everding (2001), S. 563; Grießhaber/Walter (2002), S. 291; Diedrich (2004), S. 9.
15
Vgl. Grießhaber/Walter (2002), S. 291; Lackhoff (2003), S. 104 - 106; Lehmann/Druba/
Krawietz (2003), S. 487.
16
Vgl. Gloystein (1993), S. 582; Everding (2001), S. 558 - 559; Herrmann/Vollmer/Meyrahn
(2001), S. 145; Lissenburg (2004), S. 34.
17
Vgl. Herrmann/Vollmer/Meyrahn (2001), S. 145; Diedrich (2004), S. 8 - 9.
18
Vgl. Gasda (2003), S. 86.
19
Vgl. Bruch (1998), S. 42.
20
Vgl. zum ganzen Absatz: Herrmann/Vollmer/Meyrahn (2001), S. 145; Gasda (2003), S. 86;
Osterloh (2004), S. 90 - 91; Meier (2006), S. 111.

3
Zu 2: Des Weiteren verfolgt das Institut mit der Auslagerung das Ziel der Verbes-
serung seiner Wettbewerbsposition. Durch das Outsourcing sollen im Kreditinsti-
tut Kapazitäten freigesetzt werden, die dann für andere bankspezifische Aufgaben
besser eingesetzt werden können.
21
Zur Beurteilung ob dieses Ziel erreicht werden
kann, müssen folgende Kriterien geprüft werden:
·
Durch die Auslagerung müssen im Kreditinstitut tatsächlich freie Kapazitä-
ten entstehen.
22
·
Die Kreditfabrik muss bereit sein, Mitarbeiter des Kreditinstituts zu über-
nehmen.
23
Weiterhin soll durch das Outsourcing die Qualität der Kreditbearbeitung und der
Kreditentscheidung erhöht werden, um die steigenden Anforderungen der poten-
tiellen Kreditnehmer erfüllen zu können und dadurch die Kundennähe zu erhal-
ten.
24
Die Erfüllung dieses Zieles wird durch folgende Kriterien bestimmt:
·
In der Kreditfabrik müssen die für eine qualitativ hochwertige Kreditbear-
beitung und Kreditentscheidung notwendigen Ressourcen vorhanden sein.
25
·
Es müssen Service Level Agreements, also Vereinbarungen zur Festlegung
von Qualitätsstandards, zwischen Kreditinstitut und Kreditfabrik abge-
schlossen werden können.
26
Um die Auslagerung der Kreditbearbeitung vornehmen zu können, muss das Kre-
ditinstitut gesetzliche und aufsichtsrechtliche Vorschriften einhalten.
27
Dies sind
insbesondere § 25 a Abs. 2 Kreditwesengesetz (KWG) und das Rundschreiben
11/2001 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
28
Bezüglich
der Einhaltung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften sind fol-
gende Kriterien zu prüfen:
21
Vgl. Everding (2001), S. 563.
22
Vgl. Krichel/Schwind (2003), S. 770; Lehmann/Druba/Krawietz (2003), S. 490; Lissenburg
(2004), S. 34.
23
Vgl. Krichel/Schwind (2003), S. 770; Lehmann/Druba/Krawietz (2003), S. 490; Better (2006),
S. 114.
24
Vgl. Schierenbeck (1997), S. 143; Laker/Pfeifer (1998), S. 46 - 47; Gasda (2003), S. 86.
25
Vgl. Bliesener (1994), S. 286; Michel A. (2005), S. 34; Sokolovsky (2005), S. 851;
Bilitewski/Wüllenweber (2006), S. 24; Hölscher (2006), S. 119.
26
Vgl. Marlière (2003), S. 185 - 186; Better (2006), S. 114 - 115.
27
Vgl. Lackhoff (2003), S. 104 - 106.
28
Vgl. Grießhaber/Walter (2002), S. 291; Lackhoff (2003), S. 105. S. § 25 a Abs. 2 KWG.

4
·
Die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Vertragselemente müssen zwischen
Kreditinstitut und Kreditfabrik vereinbart werden können.
29
·
Die Kreditfabrik muss zum langfristigen Bestand am Markt in der Lage
sein.
30
1.2
Fortgang der Arbeit
In Kapitel 2 der Arbeit werden die Begriffe Auslagerung/Outsourcing und Kredit-
fabrik definiert und charakterisiert.
Anschließend werden in Kapitel 3 typische Ziele, welche ein Kreditinstitut bei der
Auslagerung der Kreditbearbeitung und/oder der Kreditentscheidung verfolgt,
erläutert. Die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften, die das Kreditin-
stitut beim Outsourcing einhalten muss, und die daraus resultierenden Konse-
quenzen werden ebenfalls aufgezeigt.
Damit die Auslagerung für das Kreditinstitut grundsätzlich vorteilhaft ist, muss
die Kreditfabrik dazu beitragen, dass das Kreditinstitut seine angestrebten Ziele
erreichen kann. Bei der Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Kreditfabrik
muss das Kreditinstitut deshalb berücksichtigen, inwieweit die Kreditfabrik eine
Zielerreichung ermöglicht. Für die dazu notwendige Beurteilung werden aus den
Zielen Kriterien abgeleitet. Diese, die Kosten, die Qualität, die Kapazitäten sowie
die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften betreffenden Kriterien,
werden in Kapitel 4 erläutert und kritisch beurteilt.
Abschließend wird in Kapitel 5 der Inhalt der Arbeit zusammengefasst. Außerdem
wird der aktuelle Stand der Outsourcingentwicklung im Kreditgeschäft in
Deutschland kurz dargestellt.
29
Vgl. BaFin (2001), Tz. 23, S. 5.
30
Vgl. BaFin (2001), Tz. 25, S. 6.

5
2 Grundlagen zur Arbeit
2.1
Definition und Charakterisierung von Auslagerung / Outsourcing
Für Outsourcing und Auslagerung sowie zu deren Abgrenzungen gibt es in der
Literatur eine Vielzahl von Definitionen und Meinungen.
31
Der Begriff Outsour-
cing, der ursprünglich aus dem amerikanischen Wirtschaftsraum stammt, ist eine
Zusammensetzung aus den Wörtern outside, resource und using.
32
,,Outsourcing
bezeichnet den Übergang der Erstellung von Leistungen, welche bislang vom Un-
ternehmen mit eigenen Mitteln erbracht wurden, an einen externen Dritten, der
dafür die dauerhafte unternehmerische Verantwortung übernimmt."
33
Gegenstand
des Outsourcings sind Leistungen.
34
Diese sind das Resultat eines betrieblichen
Produktionsprozesses und umfassen sowohl Sach- als auch Dienstleistungen.
35
Beim Outsourcing werden zwei Varianten unterschieden, nämlich die Ausgliede-
rung und die Auslagerung.
36
Bei einer Ausgliederung werden sowohl Funktion als
auch Vermögen des Unternehmens auf ein anderes übertragen.
37
Folglich wird in
diesem Fall künftig die Leistung von einem kapitalmäßig verbundenen Unter-
nehmen bezogen.
38
Bei der Auslagerung hingegen wird die Leistungserstellung
teilweise oder vollständig von einem kapitalmäßig und rechtlich unabhängigen
Unternehmen übernommen.
39
Die BaFin
40
hat in ihrem Rundschreiben 11/2001 folgende Definition vorgenom-
men: ,,Eine Auslagerung von Geschäftsbereichen i. S. v. § 25a Abs. 2 KWG liegt
vor, wenn ein Institut ein anderes Unternehmen (Auslagerungsunternehmen) da-
mit beauftragt, auf Dauer oder zumindest auf längere Zeit eine für die Geschäfts-
tätigkeit des Instituts wesentliche Tätigkeit oder Funktion (Dienstleistung) wahr-
zunehmen."
41
Dabei ist nicht notwendig, dass der auszulagernde Bereich auch
31
Vgl. Bliesener (1994), S. 277 - 279; Bühner/Tuschke (1997), S. 21; Bruch (1998), S. 16 - 17;
Hellinger (1999), S. 47 - 51; Barth (2003), S. 6 - 11.
32
Vgl. Bliesener (1994), S. 278.
33
Barth (2003), S. 9.
34
Vgl. Barth (2003), S. 9.
35
Vgl. Bruch (1998), S. 17; Barth (2003), S. 9; Gabler (2004), S. 1882.
36
Vgl. Bruch (1998), S. 55.
37
Vgl. Bliesener (1994), S. 279; Bruch (1998), S. 56; Barth (2003), S. 11 - 12.
38
Vgl. Bruch (1998), S. 56.
39
Vgl. Bliesener (1994), S. 279; Bruch (1998), S. 55; Barth (2003), S. 12.
40
Das Rundschreiben wurde ursprünglich durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen
erlassen, welches zum 01.05.2002 in die BaFin integriert wurde.
41
BaFin (2001), Tz. 8, S. 2.

6
räumlich vom Institut getrennt wird.
42
Zudem können sowohl Tätigkeiten und
Funktionen, die das Institut bisher selbst erstellt hat, als auch solche, die es erst
künftig beziehen möchte, ausgelagert werden.
43
Gemäß Tz. 9 des Rundschreibens
kann ein Auslagerungsunternehmen jede juristische oder natürliche Person sein,
die vom auslagernden Kreditinstitut verschieden ist, unabhängig davon, auf wel-
che Weise dieses Unternehmen entstanden ist.
44
Wesentliche Tätigkeiten oder
Funktionen im Sinne der BaFin sind solche, die:
·
zur Erbringung von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen nötig sind
und ein bankaufsichtlich relevantes Risiko beeinflussen oder begründen.
45
·
zum Erfassen, Analysieren, Überwachen, Steuern und Kontrollieren dieser
Risiken dienen.
46
·
für die Erfüllung der organisatorischen Anforderungen nach § 25 a Abs. 1
KWG notwendig sind und die der Bundesanstalt eine lückenlose Aufsicht
ermöglichen.
47
Die Definition der BaFin schließt entgegen der allgemeinen Outsourcingdefinition
auch den Fremdbezug bisher nicht im Institut erstellter Leistungen ein.
48
Im Fol-
genden werden die Begriffe Outsourcing und Auslagerung synonym, unter der
von der BaFin definierten Bedeutung verwendet mit der Einschränkung, dass die
Ausführungen auf die Vergabe der bisher selbst im Kreditinstitut durchgeführten
Kreditbearbeitung und/oder Kreditentscheidung an eine Kreditfabrik begrenzt
sind. Für die Auslagerung bisher im Kreditinstitut nicht selbst erstellter Leistun-
gen müssen die Ziele und Kriterien entsprechend angepasst werden.
42
Vgl. BaFin (2001), Tz. 8, S. 2.
43
Vgl. BaFin (2001), Tz. 8, S. 2.
44
Vgl. BaFin (2001), Tz. 9, S. 2; Lackhoff (2003), S. 114.
45
Vgl. BaFin (2001), Tz. 10, S. 2 - 3. S. § 25 a Abs. 1 KWG.
46
Vgl. BaFin (2001), Tz. 10, S. 2 - 3. S. § 25 a Abs. 1 KWG.
47
Vgl. BaFin (2001), Tz. 10, S. 2 - 3. S. § 25 a Abs. 1 KWG.
48
Vgl. BaFin (2001), Tz. 8, S. 2; Lackhoff (2003), S. 103.

7
2.2
Definition und Charakterisierung der Kreditfabrik
Die Definition der Kreditfabrik wurde bereits in Kapitel 1.1 vorgenommen, wes-
halb im Folgenden nur wesentliche Definitionselemente erläutert werden.
Eine Kreditfabrik übernimmt die Kreditentscheidung und/oder die Kreditbearbei-
tung für Institute, die diese Tätigkeiten nicht oder nicht mehr selbst durchführen
möchten.
49
Im Kreditinstitut erfolgen weiterhin das Kundengespräch und die Er-
fassung der relevanten Kunden- und Kreditdaten durch die Vertriebsmitarbeiter.
50
Alle im Anschluss daran anfallenden Tätigkeiten von der Vorbereitung der Kre-
ditentscheidung über die Vertragserstellung bis hin zur Auszahlung des Kredites
und auch die Verwaltung und Überwachung bestehender Kredite werden von
Kreditfabrik angeboten.
51
Typische Beispiele für Tätigkeiten, die von Kredit-
fabriken übernommen werden, sind Bonitätsprüfung, Prüfung der Auszahlungs-
voraussetzungen, Durchführung des Mahnwesens usw.
52
Dem auslagernden Insti-
tut ist es aber freigestellt, ob nur einzelne Teile oder die komplette Kreditbearbei-
tung an die Kreditfabrik übertragen werden soll.
53
Die Kreditfabriken stützen ihre Leistungserstellung auf optimierte und standardi-
sierte Prozesse mit automatischen Teilprozessen und Workflow-Steuerung, auf
moderne Informationstechnologie (IT) sowie auf ein auslastungsorientiertes Ka-
pazitätsmanagement.
54
Sie konzentrieren sich in erster Linie auf standardisierte
Kreditprodukte.
55
Diese erlauben aufgrund schnell bearbeitbarer und prüfbarer
Kriterien eine weitgehende Automatisierung des Bearbeitungsprozesses.
56
Die
Fokussierung auf Standardprodukte schließt nicht aus, dass Kreditfabriken auch in
der Lage sind, die Kreditbearbeitung und Kreditentscheidung an spezifische Ge-
gebenheiten der Kreditinstitute anzupassen bzw. auf komplexere Produkte auszu-
weiten.
57
49
Vgl. BaFin (2003), S. 1.
50
Vgl. Lehmann/Druba/Krawietz (2003), S. 488; Lissenburg (2004), S. 34; Hölscher (2006),
S. 121; Schmalzl (2006), S. 518.
Vgl. zu Beispielen für den Kreditvergabeprozess: Daldrup/Gehrke/Schumann (2004), S. 238;
Hölzer (2004), S. 236; Franke/Weitzel (2006), S. 566.
51
Vgl. Lehmann/Druba/Krawietz (2003), S. 488 - 489; Hölscher (2006), S. 121; Schmalzl
(2006), S. 518.
52
Vgl. Lissenburg (2004), S. 35; Hölscher (2006), S. 121.
53
Vgl. Better (2006), S. 113.
54
Vgl. Steffen (2004), S. 58; Michel A. (2005), S. 34; Pieske (2006b), S. 117.
55
Vgl. Pieske (2006b), S. 116.
56
Vgl. Hölscher (2006), S. 120; Pieske (2006a), S. 36.
57
Vgl. Pieske (2006b), S. 116.

8
Kreditfabriken sind meist für mehrere verschiedene Mandanten tätig.
58
Dies er-
möglicht ihnen, die großen Bearbeitungsmengen, die zur Nutzung von Skalenef-
fekten nötig sind, zu erreichen.
59
Die Bilanzierung, der von der Kreditfabrik bear-
beiteten Kredite, erfolgt beim auslagernden Institut.
60
Diesem muss die Kreditfab-
rik die notwendigen Informationen zur Steuerung, Bewertung und Bilanzierung
des Kreditportfolios zur Verfügung stellen.
61
Im Folgenden wird der Begriff Kreditbearbeitung zusammenfassen für die Kredit-
entscheidung und Kreditbearbeitung verwendet. Sind allerdings für die Kreditent-
scheidung separate Regelungen gültig, werden diese explizit aufgeführt.
62
58
Vgl. BaFin (2003), S. 1.
59
Vgl. Everding (2001), S. 565; Diedrich (2004), S. 8.
60
Vgl. Lissenburg (2004), S. 35; Steffen (2004), S. 59.
61
Vgl. Krichel/Schwind (2003), S. 771; Lissenburg (2004), S. 35.
62
Dies betrifft insbesondere Kapitel 3.3.2.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2007
ISBN (eBook)
9783836602686
DOI
10.3239/9783836602686
Dateigröße
368 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität Passau – Betriebswirtschaft, Bankbetriebslehre
Erscheinungsdatum
2007 (April)
Note
1,0
Schlagworte
kreditgeschäft outsourcing bank kostensenkung auslagerung
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Titel: Auslagerung von Aktivitäten des Kreditgeschäfts
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