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Entwicklung eines Risikomanagementsystems für mittelständische Unternehmen

©2011 Diplomarbeit 81 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Mittelständische Unternehmen besitzen in Deutschland einen hohen wirtschaftlichen Stellenwert. Die Globalisierung der Märkte und der damit verbundene Wettbewerbszuwachs, die grundsätzlich steigende Umweltdynamik, insbesondere die Gefahr konjunktureller Einbrüche, setzen den Mittelstand jedoch zunehmend unter Druck. Um diesen erschwerten Marktbedingungen gerecht zu werden und Insolvenzen zu vermeiden, bedarf es einer effektiven Führungsunterstützung in Form der Implementierung eines Risikomanagementsystems (RMS). Viele Unternehmensinsolvenzen des Mittelstands beruhen neben den erschwerten Umweltbedingungen auf innerbetrieblichen Risiken, da diese nicht erkannt, bewertet und bewältigt werden. Auch diese potenziellen Risikofelder werden innerhalb des RMS berücksichtigt und adäquat behandelt. Neben dem Interesse des Managements, bezüglich des Fortbestandes des Unternehmen und der Unternehmenswertsteigerung, bestehen auch externe Forderungen nach einem RMS. Einerseits sind dies die Regelungen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), andererseits die Forderungen der Kreditinstitute, nach den gesetzlichen Regelungen von Basel II, zur Absicherung gewährter Kredite. Letzteres kann sich gerade auf mittelständische Unternehmen erheblich auswirken, da Kredite durch das Fehlen eines RMS i. d. R. nur kostenintensiv erworben werden können oder vollständig verweigert werden. Ziel eines RMS ist es, ein adäquates Verhältnis zwischen Eigenkapital und Risikolage des Unternehmens sicherzustellen. Dabei werden jedoch nicht sämtliche Risiken eliminiert, sondern vielmehr Möglichkeiten zur Unternehmenswertsteigerung genutzt, welche ein akzeptables Chancen-Risiko-Verhältnis aufweisen. Zudem soll ein RMS maßgeblich zum Überstehen einer Wirtschafts- und Finanzkrise und somit zur Vermeidung einer Unternehmensinsolvenz beitragen.
Der deutsche Mittelstand weist in der Gesamtunternehmung sowie in vielen Unternehmensbereichen besondere Strukturen und Merkmale gegenüber Großunternehmen auf. Hieraus ergeben sich oft größenbedingte Nachteile, welche hauptsächlich auf einer besonderen Ressourcenknappheit und einer mangelhaften Methodenkompetenz beruhen. Die betriebswirtschaftliche Literatur beschreibt das Risikomanagement häufig nur im Allgemeinen, ohne auf die Besonderheiten des Mittelstands einzugehen, insbesondere Problemfelder aufzuzeigen und praktisch umsetzbare Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
Zielsetzung der […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Zielsetzung der Arbeit
1.2. Gang der Untersuchung

2. Mittelständische Unternehmen in Deutschland
2.1. Abgrenzungsproblematik mittelständischer Unternehmen
2.1.1. Qualitative Abgrenzung
2.1.2. Quantitative Abgrenzung
2.2. Volkswirtschaftliche Bedeutung des Mittelstands

3. Grundlagen des Risikomanagements
3.1. Risikobegriff
3.2. Risikomanagement
3.2.1. Aufgaben und Ziele des Risikomanagementsystems
3.2.2. Notwendigkeit für mittelständische Unternehmen
3.3. Externe Anforderung an ein Risikomanagementsystem
3.3.1. Risikomanagement nach dem KonTraG
3.3.2. Risikomanagement nach Basel II

4. Risikomanagementprozess
4.1. Strategische Ausrichtung des Risikomanagementsystems
4.2. Risikofrühwarnsysteme
4.3. Risikoidentifikation
4.3.1. Potenzielle Risikofelder
4.3.1.1. Endogene Risikofelder
4.3.1.2. Exogene Risikofelder
4.3.2. Methoden der Risikoidentifikation
4.4. Risikoanalyse und -bewertung
4.5. Risikoaggregation
4.6. Risikobewältigung
4.7. Risikoüberwachung
4.7.1. Kontrollen
4.7.2. Organisatorische Sicherungsmaßnahmen
4.7.3. Interne Revision
4.8. Risikocontrolling und Reporting

5. Anforderungen und Ablauf zur Einführung in KMU

6. Fazit

Literaturverzeichnis

Ehrenwörtliche Erklärung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Abgrenzung des Risikobegriffs

Abb. 2: Bestandteile und Aufgaben eines Risikomanagementsystems

Abb. 3: Zusammensetzung strategischer Unternehmensziele

Abb. 4: Potenzielle Risikofelder nach endogenen und exogenen Risiken

Abb. 5: Risikoidentifikationsmethoden

Abb. 6: Schwerpunkte der Risikoanalyse

Abb. 7: Szenarioanalyse

Abb. 8: Darstellung der Risikolandschaft in Form einer Risk-Map

Abb. 9: Szenarien der Monte-Carlo-Simulation

Abb. 10: Dichtefunktion des prognostizierten Gewinns vor Steuern

Abb. 11: Prozess der aktiven Risikosteuerung

Abb. 12: Bereichsanforderungen bei Einführung des RMS in KMU

Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Betriebsgrößenabhängige Unterschiede anhand qualitativer Merkmale I

Tab. 2: Betriebsgrößenabhängige Unterschiede anhand qualitativer Merkmale II

Tab. 3: Betriebsgrößenabhängige Unterschiede anhand qualitativer Merkmale III

Tab. 4: Betriebsgrößenabhängige Unterschiede anhand qualitativer Merkmale IV

Tab. 5: KMU-Schwellenwerte der EU seit 01.01.2005

Tab. 6: KMU-Schwellenwerte des IfM Bonn seit 01.01.2002

Tab. 7: KMU-Anteile gesamtwirtschaftlicher Größen

Tab. 8: Unternehmensinsolvenzen 2006-2010

Tab. 9: Standardansatz Eigenkapitalunterlegung

Tab. 10: Qualitative Risikoverteilung in Relevanzklassen

Tab. 11: Jahresbasierende Risikoeintrittswahrscheinlichkeit

1. Einleitung

Mittelständische Unternehmen besitzen in Deutschland einen hohen wirtschaftlichen Stellenwert. Die Globalisierung der Märkte und der damit verbundene Wettbewerbszuwachs, die grundsätzlich steigende Umweltdynamik, insbesondere die Gefahr konjunktureller Einbrüche, setzen den Mittelstand jedoch zunehmend unter Druck. Um diesen erschwerten Marktbedingungen gerecht zu werden und Insolvenzen zu vermeiden, bedarf es einer effektiven Führungsunterstützung in Form der Implementierung eines Risikomanagementsystems (RMS).[1] Viele Unternehmensinsolvenzen des Mittelstands beruhen neben den erschwerten Umweltbedingungen auf innerbetrieblichen Risiken, da diese nicht erkannt, bewertet und bewältigt werden. Auch diese potenziellen Risikofelder werden innerhalb des RMS berücksichtigt und adäquat behandelt. Neben dem Interesse des Managements, bezüglich des Fortbestandes des Unternehmen und der Unternehmenswertsteigerung, bestehen auch externe Forderungen nach einem RMS. Einerseits sind dies die Regelungen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), andererseits die Forderungen der Kreditinstitute, nach den gesetzlichen Regelungen von Basel II, zur Absicherung gewährter Kredite. Letzteres kann sich gerade auf mittelständische Unternehmen erheblich auswirken, da Kredite durch das Fehlen eines RMS i. d. R. nur kostenintensiv erworben werden können oder vollständig verweigert werden. Ziel eines RMS ist es, ein adäquates Verhältnis zwischen Eigenkapital und Risikolage des Unternehmens sicherzustellen. Dabei werden jedoch nicht sämtliche Risiken eliminiert, sondern vielmehr Möglichkeiten zur Unternehmenswertsteigerung genutzt, welche ein akzeptables Chancen-Risiko-Verhältnis aufweisen. Zudem soll ein RMS maßgeblich zum Überstehen einer Wirtschafts- und Finanzkrise und somit zur Vermeidung einer Unternehmensinsolvenz beitragen.

Der deutsche Mittelstand weist in der Gesamtunternehmung sowie in vielen Unternehmensbereichen besondere Strukturen und Merkmale gegenüber Großunternehmen auf. Hieraus ergeben sich oft größenbedingte Nachteile, welche hauptsächlich auf einer besonderen Ressourcenknappheit und einer mangelhaften Methodenkompetenz beruhen. Die betriebswirtschaftliche Literatur beschreibt das Risikomanagement häufig nur im Allgemeinen, ohne auf die Besonderheiten des Mittelstands einzugehen, insbesondere Problemfelder aufzuzeigen und praktisch umsetzbare Lösungsvorschläge zu erarbeiten.

1.1. Zielsetzung der Arbeit

In der vorliegenden Arbeit soll ein Überblick über die aktuelle Situation des Mittelstands in Deutschland und dessen volkswirtschaftliche Bedeutung geschaffen werden sowie eine Beschreibung des Risikomanagements erfolgen. Insbesondere sollen die Verpflichtungen zum Risikomanagement, die Voraussetzungen und die Bestandteile des Risikomanagements beschrieben werden. Während der Beschreibung der einzelnen Bestandteile soll jeweils auf die Besonderheiten in mittelständischen Unternehmen eingegangen werden. Ziel dessen ist es, ein RMS für den Mittelstand zu entwickeln, welches praktisch, unter der Berücksichtigung der knappen Ressourcen und der weit verbreiteten fehlenden Methodenkompetenz, umgesetzt werden kann.

1.2. Gang der Untersuchung

Die oben beschriebenen Ziele werden erarbeitet, indem der Mittelstand zunächst beschrieben und von Großunternehmen abgegrenzt wird. Zu Letzterem wird speziell auf die Abgrenzungsproblematik in qualitativer und quantitativer Hinsicht eingegangen. Im Anschluss erfolgt die Hauptuntersuchung des Mittelstands, auf seine volkswirtschaftliche Bedeutung hin. Im weiteren Verlauf werden die Grundlagen des Risikomanagements beschrieben, wobei die Hauptbetrachtungspunkte zum Einen die Ziele des Risikomanagements im Allgemeinen und zum Anderen die Notwendigkeit für mittelständische Unternehmen aus unternehmerischer Sicht sowie aus der externen Anforderung heraus sind. Das folgende Kapitel 4 behandelt den gesamten Risikomanagementprozess, welcher sich in mehrere Prozessschritte unterteilt. Vorerst wird hierbei die Findung einer Risikostrategie in Anlehnung an die Unternehmensstrategie beschrieben. Es folgt die Beschreibung eines Frühwarnsystems und der einzelnen Prozessschritte. Sieht das allgemeine Risikomanagement Prozessbestandteile vor, welche aus Sicht des Autors dieser Arbeit oder nach herrschender Meinung für mittelständische Unternehmen ungeeignet sind, werden diese benannt und nicht detailliert behandelt. Zu den einzelnen Besonderheiten werden jedoch stets spezielle Lösungsvorschläge aufgezeigt. Zum Ende dieses Kapitels wird das Controlling innerhalb des Risikomanagements abgegrenzt. Zum Abschluss der Arbeit werden die Anforderungen zur Einführung des RMS an das Unternehmen sowie der Ablauf der Einführung zusammengefasst dargestellt.

2. Mittelständische Unternehmen in Deutschland

In der Literatur wird üblicherweise die Abkürzung KMU verwendet, um kleine und mittlere Unternehmen zusammengefasst als Mittelstand von großen Unternehmen zu unterscheiden. Mittelständische Unternehmen sind bei ihrer Leistungserstellung in sämtlichen Branchen, wie der Industrie, im Handel und in einer Vielzahl von Dienstleistungsgewerben vertreten. Da der deutsche Mittelstand einer besonderen volkswirtschaftlichen Bedeutung unterliegt, welche in Kapitel 2.2. näher betrachtet wird, wird zunächst die Abgrenzung des Mittelstands von Großunternehmen betrachtet.

2.1. Abgrenzungsproblematik mittelständischer Unternehmen

Der Begriff Mittelstand ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht einheitlich definiert und führt daher zu einer Abgrenzungsproblematik.[2] Die Abgrenzung des Mittelstands von großen Unternehmen ist jedoch gerade für die statistische Darstellung empirischer Ergebnisse und die Erarbeitung wirtschaftspolitischer Ziele notwendig. Weder in der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur, noch in der Praxis, bestehen allgemeingültige Kriterien zur Abgrenzung kleiner, mittlerer und großer Unternehmen. Im Folgenden sollen die in der Literatur etablierten qualitativen Abgrenzungskriterien, sowie die quantitativen Abgrenzungskriterien der Europäischen Kommission und die des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn (IfM) betrachtet werden. Häufig werden beide Abgrenzungskriterien kombiniert, „…um die statistische Einheit des Mittelstands zu erfassen.“[3] Im Ausland hingegen wird diese Problematik i. d. R. nicht angetroffen, da hier statistisch eindeutige Abgrenzungen nach Beschäftigungszahlen, Umsatz- oder Bilanzsummen stattfinden.[4]

2.1.1. Qualitative Abgrenzung

Um KMU neben einer reinen quantitativen Betrachtung von großen Unternehmen abgrenzen zu können, haben sich in der Literatur qualitative Abgrenzungskriterien, die für KMU als typisch angesehen werden, in Form eines Merkmalkatalogs etabliert. Erfüllt ein Unternehmen einen bestimmten Anteil an Merkmalen dieses Katalogs, kann es als mittelständisches Unternehmen eingeordnet werden.

Im Folgenden soll ein detaillierter Merkmalkatalog aufgezeigt werden, der zum Teil aus empirischen Ergebnissen und gewöhnlichen, unumstrittenen Merkmalen besteht. Zu beachten ist hierbei, dass zwar ein Großteil der Merkmale, aber nicht alle Merkmale erfüllt sein müssen, um eine Abgrenzung vornehmen zu können.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 1: Betriebsgrößenabhängige Unterschiede anhand qualitativer Merkmale I

Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an: Mugler (1998); Pfohl (1997)[5]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 2: Betriebsgrößenabhängige Unterschiede anhand qualitativer Merkmale II

Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an: Mugler (1998); Pfohl (1997)[6]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 3: Betriebsgrößenabhängige Unterschiede anhand qualitativer Merkmale III

Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an: Mugler (1998); Pfohl (1997)[7]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 4: Betriebsgrößenabhängige Unterschiede anhand qualitativer Merkmale IV

Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an: Mugler (1998); Pfohl (1997)[8]

Mugler weißt insbesondere auf die in der Literatur kritisch behandelten Punkte der geringen Marktanteile und der Konzernzugehörigkeit hin.[9] Es kann bei KMU durchaus eine Marktführerschaft in beispielsweise engeren Marktabgrenzungen vorliegen. Konzernzugehörige Unternehmen hingegen können mittelständische Strukturen aufweisen, werden aber i. d. R. nicht als mittelständische Unternehmen erfasst, da sie vom Mutterunternehmen maßgeblich im wirtschaftlichen Handeln beeinflusst werden und somit keine Selbständigkeit gegeben ist.

Zur Typisierung von KMU können abschließend übergeordnet folgende qualitative Bereiche genannt werden:[10]

- personengeprägte Unternehmensführung und -organisation
- Einheit von Eigentum, Kontrolle, Leitung und Haftung
- wirtschaftliche und rechtliche Selbständigkeit des Unternehmens

2.1.2. Quantitative Abgrenzung

In der Literatur gibt es auch zur quantitativen Abgrenzung keine allgemeingültigen Kriterien. Jedoch werden überwiegend sowohl in der Literatur, als auch in der Praxis, die quantitativen Abgrenzungskriterien der Europäischen Kommission und die des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn (IfM) herangezogen.[11] Aufgrund der zunehmenden Bedeutung der EU und der europäischen Vergleichbarkeit, gewinnen jedoch die Abgrenzungskriterien der Europäischen Kommission zunehmend an Bedeutung.[12] Bei beiden Institutionen werden konkrete Kennzahlen zur Beschäftigungszahl, zum Jahresumsatz oder zur Bilanzsumme verwendet, um KMU zu definieren. In der nachfolgenden Tabelle sollen die Schwellenwerte zur KMU-Definition der Europäischen Union dargestellt werden, welche seit dem 01.01.2005 gültig sind:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 5: KMU-Schwellenwerte der EU seit 01.01.2005

Quelle: IfM Bonn (2010a)[13]

Als Mittelstand werden demnach Unternehmen definiert, welche bis zu 249 Beschäftigte und entweder einen Jahresumsatz bis 50 Mil. € oder eine Bilanzsumme bis 43 Mil. € besitzen. Die Europäische Kommission verlangt zudem die bereits oben beschriebene Unabhängigkeit eines KMU.

Die quantitativen Abgrenzungskriterien des IfM, mit Gültigkeit ab dem 01.01.2002, ergeben sich aus folgender Tabelle:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 6: KMU-Schwellenwerte des IfM Bonn seit 01.01.2002

Quelle: IfM Bonn (2010b)[14]

Nach der IfM-Definition ist die Jahresumsatzgrenze ebenfalls 50 Mil. €, die Beschäftigungszahl jedoch bis zu 499 Beschäftigten möglich. Die Bilanzsumme wird hingegen nicht herangezogen.

Die Definitionen beider Institutionen unterliegen jedoch der Kritik, dass einerseits die Werte branchenübergreifend sind und somit nur eine begrenzte Aussagekraft besitzen und andererseits die Schwellenwerte willkürlich angesetzt sind.[15] Zur Vervollständigung wird auf die quantitative Abgrenzung des HGB, zur Informations- und Prüfungspflicht von Kapitalgesellschaften, hingewiesen.[16] Hierbei wird im Gegensatz zu den o.g. Institutionen vorrangig zwischen kleinen und mittleren Betrieben unterschieden. Es handelt sich um eine entsprechende Unternehmensgröße, sofern zwei von drei quantitativen Größen (Umsatz, Bilanzsumme und Beschäftigungszahl) erfüllt werden. Beide Kriterien müssen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren zum Abschlussstichtag erfüllt sein.

Abschließend soll auch für den weiteren Verlauf dieser Arbeit festgestellt werden, dass der quantitativen Abgrenzung der KMU eine höhere Aufmerksamkeit seitens der Literatur und Praxis zukommt, da die Kriterien schnell, einfach und genau ermittelt werden können, sowie die meisten qualitativen Kriterien den quantitativen Kriterien entsprechen.[17] Außerdem dienen diese hauptsächlich zur „…Abgrenzung von Rechten, für den Erhalt von Fördermitteln oder für die Pflicht zur Veröffentlichung der Rechnungslegung.“[18]

2.2. Volkswirtschaftliche Bedeutung des Mittelstands

Der deutsche Mittelstand wird häufig als Motor oder Rückgrat der deutschen Wirtschaft bezeichnet. Diese Aussagen resultieren aus der besonderen Stellung des Mittelstands, bezogen auf ihren großen Anteil an volkswirtschaftlichen Größen und gesellschaftlichen Funktionen. Insbesondere sind politische und wirtschaftliche Maßnahmen aufgrund dieser Stellung geprägt. Nachfolgend sollen die Anteile des Mittelstands an ausgewählten, gesamtwirtschaftlich bedeutenden Größen dargestellt werden. Die Darstellung beruht auf den aktuell ausgewerteten und veröffentlichten Daten des IfM:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 7: KMU-Anteile gesamtwirtschaftlicher Größen

Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an IfM Bonn (2010c)[19]

Nach den jeweils aktuellsten Ständen, besteht die deutsche Wirtschaft zu über 99% aus KMU und diese beschäftigen fast 80% der sozialversicherungspflichtigen Angestellten. Beachtlich ist die hohe Quote der Auszubildenden von 83,1% bei vergleichsmäßig geringen 37,3% Umsatzanteilen. Es kann demnach festgestellt werden, dass der Mittelstand die Qualifizierung der deutschen Arbeitskräfte übernimmt und überwiegend die Gesamtsozialversicherungsbeiträge trägt. Darüber hinaus wirken sich politische Entscheidungen im Personalbereich, insbesondere bei Erhöhungen von Krankenversicherungsbeiträgen, deutlich stärker auf den Mittelstand, als auf Großunternehmen aus. Diese besondere Stellung des Mittelstands ist dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) neben den bereits o.g. Konstellationen durch den beachtlichen Beitrag von 48,6% zur Nettowertschöpfung Deutschlands bewusst. So kommuniziert das BMWi auf seiner Homepage, dass zukünftig ein dauerhafter Dialog mit dem Mittelstand aufrecht erhalten werden soll, um diese langfristig, effizient und pragmatisch mit gezielter Mittelstandspolitik zu unterstützen.[20] Insbesondere sollen Rahmenbedingungen für die volle Entfaltung des Entwicklungs- und Innovationspotenzials geschaffen werden. Auf Länderebene hat sich der Dialog mit dem Mittelstand bereits etabliert, in dem Vertreter des Mittelstands in Referaten der Wirtschaftsministerien präsent sind.[21]

Die besondere Bedeutung des Mittelstands für die deutsche Wirtschaft zeigen u.a. auch die Maßnahmen der deutschen Regierung im Jahr 2008/09 zur Gegensteuerung der Wirtschaftskrise, in Form der Konjunkturpakete I und II. Insbesondere wurden im Konjunkturpaket II, welches eine zusätzliche Unterstützungssumme von rund 50 Mrd. € umfasst, der Fokus auf mittelständische Unternehmen gerichtet. Vor allem sind hierbei besondere Kredithilfen und eine verstärkte Innovationsförderung enthalten.[22] Die besondere Kredithilfe stellt sich in der Form eines Sonderprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) dar, welche alleine 15 Mrd. € Unterstützungssumme und ein Bürgschaftsvolumen von zusätzlich 100 Mrd. € beinhaltet. Ziel dieses Sonderprogramms ist die Gegensteuerung zur rückläufigen und teureren Kreditvergabe der Hausbanken an mittelständische Unternehmen.[23] Die verstärkte Innovationsförderung hingegen erfolgt über die Aufstockung des zentralen Innovationsprogramms für den Mittelstand (ZIM). Ziel des ZIM ist die Förderung von F+E-Projekten in technologisch neue Verfahren. Insbesondere wird die Zusammenarbeit zwischen Betrieben und Forschungseinrichtungen gefördert. Eine weitere, indirekte Unterstützung des Mittelstands, liegt in der verabschiedeten Umweltprämie, in Höhe von 5 Mrd. €, für die Neuanschaffung eines Pkw´s. Direkt begünstigt werden bei der Umweltprämie zunächst die Käufer und Automobilhersteller. Indirekt jedoch auch eine Vielzahl von deutschen Automobilzulieferbetrieben, welche i. d. R. zu mittelständischen Unternehmen zählen.[24]

Neben dieser positiven Tendenz der wirtschaftspolitischen Richtung für den Mittelstand, muss trotzdem festgehalten werden, dass der Mittelstand aktuell deutliche Kapitalbeschaffungs-, Sozialkosten- und Fördermittelnachteile gegenüber Großunternehmen hat. Diese Situation wird sich auch zukünftig nicht spürbar verbessern, denn die Stärke des Mittelstands wird weiterhin die individuelle Kundenbefriedigung und Produkterschaffung bzw. Dienstleistung bleiben, woraus sich auch zukünftig eine heterogene Unternehmenslandschaft ergibt, welche nicht allgemein behandelt und gefördert werden kann. Bessere Rahmenbedingungen seitens der Politik, wie sie in der Wirtschaftskrise 2008 und 2009 erarbeitet wurden, sollten auch in konjunkturellen Aufschwungphasen verfolgt werden, um die Mitarbeiterqualifizierungskraft beizubehalten, zu intensivieren sowie das technologische Entwicklungspotenzial zu nutzen.

Neben dem bereits beschriebenen quantitativen Einfluss an politisch- und gesamtwirtschaftlich bedeutenden Größen, sollen noch weitere signifikante Funktionen der KMU dargestellt werden. Diese sind qualitative Funktionen, welche einen ebenso wichtigen Beitrag zum Funktionieren der deutschen Wirtschaft beitragen:[25]

- Der Mittelstand sichert den Wettbewerb durch das Vorhandensein vieler Unternehmen mit ähnlichem Produkt- oder Dienstleistungsangebot. Er wirkt dadurch mono- und oligopolistischen Tendenzen entgegen.
- Der Mittelstand befriedigt durch seine flexible Leistungserstellung und häufige Nischenmarktpositionierung individuelle Bedürfnisse der Käufer. Die Lebensqualität jedes Einzelnen steigt hierdurch.
- Er stellt die Nahversorgung von Produkten und Arbeitsplätzen zum Wohnort sicher.

Obwohl der Mittelstand einige dieser qualitativen und quantitativen Funktionen übernimmt und maßgeblich trägt, ist er einer starken politischen Reglementierung, einer globalen Wettbewerbsbelastung, kürzeren Produktlebenszyklen aufgrund neuer Technologien und einer i. d. R. kostenintensiven Kreditbeschaffung aufgrund Basel II ausgesetzt. Wie bereits erwähnt, sollten sich diesbezüglich die politischen Rahmenbedingungen für mittelständische Unternehmen positiv ändern. Aber auch der Mittelstand selbst trägt zu seiner zukunftsorientierten Marktpositionierung bei. Insbesondere sollten Chancen definiert und genutzt werden, sowie Risiken erkannt und angemessen entgegengesteuert werden.

3. Grundlagen des Risikomanagements

Risiken müssen in Unternehmen definiert, beurteilt und angemessen behandelt werden. Dies ergibt sich aus der zukünftigen Marktpositionierung des Unternehmens und gesetzlicher Vorschriften.

3.1. Risikobegriff

Der Begriff Risiko ist in der betriebswirtschaftlichen Literatur bislang nicht einheitlich definiert. Auch die Analyse auf den Begriffsursprung zurück, führt zu zwei verschiedenen Ansätzen. Überwiegend wird der Risikobegriff in der Literatur jedoch auf das altitalienische Wort rischiare zurückgeführt, welches seinen Ursprung hingegen im lateinischen Wort risicare hat. Übersetzt bedeutet es etwas wagen oder eine Klippe umsegeln.[26] Im heutigen allgemeinen Sprachgebrauch ist das Wort Risiko eher negativ behaftet, da es i. d. R. bedeutet, einen Verlust zu erleiden oder ein Ziel nicht zu erreichen. In der Wirtschaftswissenschaft wird hingegen zwischen zwei Arten von Risiken unterschieden, den reinen und den spekulativen Risiken. Folgende Abbildung soll diese Abgrenzung verdeutlichen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Abgrenzung des Risikobegriffs

Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Hasenmüller (2009); Henschel (2010)[27]

Als reines Risiko werden Situationen bezeichnet, welche eine Schadensgefahr beinhalten und somit eine Vermögensminderung herbeiführen können, ohne dabei Chancen für das Unternehmen zu eröffnen. Da diese Schadensgefahren direkt versicherbar sind, wird das reine Risiko auch als versicherbares Risiko bezeichnet. Beispiele hierfür sind u.a. Diebstahl, Transportschäden und Naturkatastrophen. Vom reinen Risiko wird weiterführend das spekulative Risiko unterschieden, welches grundsätzlich jeder wirtschaftlichen Handlung zu Grunde liegt und sich wiederum in zwei Bereiche unterteilt.[28] Der Risikobegriff im enger gefassten Sinne, ergibt sich aus den Definitionen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) sowie des Instituts der Deutschen Wirtschaftsprüfer (IDW). Diese konzentrieren sich auf die besondere Verlustgefahr eines Risikos und beschreiben das Risiko letztlich als negative Abweichung eines erklärten Ziels, obwohl jedoch auch eine positive Abweichung möglich wäre.[29] In der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur hingegen wird überwiegend der Risikobegriff im weiter gefassten Sinne verwendet und definiert sich dort grundsätzlich vorerst als Unsicherheit wirtschaftlicher Werte.[30] Mit dem Risikobegriff im weiter gefassten Sinne wird demnach eine Abweichung zum angestrebten Ziel definiert. Daraus ergibt sich, dass ein Risiko bei Eintritt nicht zwingend ein negatives Resultat nach sich zieht, sondern vielmehr auch eine Chance beinhaltet. Im folgenden Verlauf dieser Arbeit ist dieser Aspekt äußerst wichtig, da eine Weiterentwicklung des Unternehmens (Chancennutzung) immer mit einer Risikokomponente bzw. Unsicherheit verbunden ist. Zudem sollten die Chancen einer Situation oder Maßnahme immer berücksichtig werden, da sie bei der späteren Beurteilung des Gesamtrisikos gewisse negativen Abweichungen oder Verlustgefahren relativieren können. Zur Vervollständigung soll an dieser Stelle noch die Entscheidungstheorie genannt werden, da auch diese in der Literatur häufig herangezogen wird um den Risikobegriff zu definieren.[31] Hierbei unterscheidet sich der Risikobegriff einerseits in Entscheidungen unter Sicherheit; zukünftige Entwicklungen sind hierbei bekannt. Andererseits in Entscheidungen unter Ungewissheit; zukünftige Entwicklungen sind ungewiss und ein Abweichen vom Zielwert ist möglich. Die Entscheidungen unter Ungewissheit lassen sich nochmals unterscheiden. Zum Einen in völlig ungewisse Entscheidungen, in denen rationale Betrachtungen nicht möglich sind. Zum Anderen in ungewisse Entscheidungen, in denen jedoch teilweise objektive oder subjektive Tendenzen, hinsichtlich der Risikoeintrittswahrscheinlichkeit bestehen.

Dem Terminus Risiko wird für den weiteren Verlauf dieser Arbeit die Definition des spekulativen Risikos im weiter gefassten Sinne zu Grunde gelegt.

3.2. Risikomanagement

Der Ursprung des Risikomanagements liegt in der amerikanischen Versicherungskultur. Der Forderung nach geringeren Versicherungsprämien seitens der Wirtschaft, sind die Versicherungsunternehmen nur bei dem Vorhandensein von unternehmensinternen Sicherheitsmaßnahmen nachgekommen.[32] Zur heutigen Zeit hat sich das Risikobewusstsein erheblich verändert, da nicht mehr nur das reine Risiko betrachtet wird, sondern sich ein Verständnis zur allgemeinen Unternehmensrisikolage entwickelt hat.[33] Das Risikomanagement hat nunmehr die Aufgabe, die Existenzsicherung und Weiterentwicklung des Unternehmens in allen Bereichen sicherzustellen sowie die Risikokosten zu minimieren. Hierbei ist ausdrücklich zu beachten, dass ein Risikomanagementsystem nicht die Aufgabe verfolgt, sämtliche Einzelrisiken des Unternehmens zu vermeiden.[34] Ziel sollte der ökonomisch optimale Umgang mit Risiken sein, indem eine transparente Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt wird.[35] Durch die Implementierung in jeder Managementfunktion und die Schaffung eines Risikobewusstseins bei diesen Mitarbeitern, ist das Risikomanagement keine Aufgabe einzelner Personen. Die Veränderung zu diesem Bewusstsein hin, beruht jedoch nicht alleine auf der Erkenntnis, die Weiterentwicklung zu forcieren oder die Existenz des Unternehmens zu sichern. So regelt das KonTraG die Pflichten des Unternehmens zum Umgang mit Risiken, auf die im weiteren Verlauf dieser Arbeit noch näher eingegangen wird. Auch die rechtlichen Regelungen von Basel II für Banken wirken sich auf das Risikobewusstsein, gerade von mittelständischen Unternehmen, aufgrund der gestiegenen Kapitalbeschaffungskosten aus.[36]

3.2.1. Aufgaben und Ziele des Risikomanagementsystems

Das Risikomanagement beruht grundsätzlich auf dem Einhergehen eines Risikos in jeder unternehmerischen Aktivität. Es unterstützt das Management ununterbrochen in seinem Handeln und dem Treffen von Entscheidungen, indem es Risiken systematisch identifiziert und aufzeigt, wenn möglich quantifiziert und Maßnahmen zur Risikobewältigung vorschlägt. Folgende Abbildung soll die einzelnen Bestandteile eines Risikomanagementsystems und deren Aufgaben veranschaulichen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Bestandteile und Aufgaben eines Risikomanagementsystems

Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Hasenmüller (2009); Runzheimer/Wolf (2009); Wolke (2008)[37]

Das primäre Ziel eines Risikomanagementsystems ist die Bewältigung externer und interner Risiken, welche sowohl aus operativer, als auch aus strategischer Vorgehensweise resultieren können.[38] Hierbei werden konkrete Steuerungs- und Handhabungsmaßnahmen definiert, wie die Eintrittswahrscheinlichkeit des negativen Risikos durch Vorsorge verringert und kompensiert werden kann, oder die Kosten des Risikos übertragen werden können. Auf die einzelnen Bewältigungsmöglichkeiten von KMU wird im Kapitel 4.6. genauer eingegangen. Um Risiken bewältigen zu können, müssen diese jedoch vorerst innerhalb eines Frühwarnsystems identifiziert, analysiert und bewertet werden. Insbesondere bei der Analyse und Bewertung unterstützt das Risikocontrolling, welches hiermit auch klar abgegrenzt werden soll. Das Risikocontrolling stellt einen Bestandteil des Risikomanagements dar, indem es dieses, insbesondere durch Kennzahlen(-systeme), Bewertungsmethoden und Informationsbeschaffung, unterstützt.[39] Daraufhin erfolgt die Kommunikation des Risikoausmaßes in qualitativer und quantitativer Hinsicht, in Form eines Reportings entlang der Organisationsstruktur. Parallel hierzu soll ein Überwachungssystem bestehen, welches kontinuierliche Kontrollen, organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen und die interne Revision[40] beinhaltet.[41] Das Bestehen eines Überwachungssystems ist für Aktien- und Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschrieben. So soll zur Überwachung beispielsweise die zukünftige Entwicklung des Unternehmens im Lagebericht dargestellt werden. Wie ein Überwachungssystem jedoch konkret gestaltet sein muss, ist nicht geregelt.

Alle Einzelaufgaben der Abbildung 2, werden üblicherweise im Ablauf eines Regelkreises behandelt.[42] Wie sich die Einzelaufgaben in KMU darstellen und was zu ihrer Implementierung notwendig ist, wird im weiteren Verlauf dieser Arbeit festgestellt.

3.2.2. Notwendigkeit für mittelständische Unternehmen

Die Notwendigkeit eines RMS für KMU ergibt sich aus mehreren Betrachtungsweisen. Vorrangig ist hierbei die Kapital- und Liquiditätslage vieler KMU zu nennen, in denen häufig nur geringe finanzielle Mittel vorhanden sind.[43] So kann das Eintreten eines Verlustrisikos, aufgrund einer zu geringen Kapitaldecke, schnell zu Liquiditätsengpässen führen, was wiederum zur Anmeldung einer Insolvenz verpflichten kann. Wie bereits erwähnt, besteht für Aktien- und Kapitalgesellschaften[44] die rechtliche Verpflichtung zur Früherkennung, Überwachung und Darstellung von Risiken durch das KonTraG. KMU gehören diesen Unternehmensformen häufig jedoch nicht an.[45] Dies wird in Kapitel 3.3.1. genauer betrachtet, woraus sich ergeben wird, dass die Regelungen des KonTraG auch für alle weiteren KMU relevant sind. Auch die Regelungen von Basel II, bezüglich der Kreditvergabe von Banken, wirken sich indirekt auf KMU aus. Da Banken bei einer Kreditvergabe die Kreditausfallrisiken mit einer höheren Eigenkapitalunterlegung sicherstellen müssen, werden Kredite für KMU ohne RMS teurer.[46] Bei KMU ohne RMS wird bei einem Rating ein höheres Ausfallrisiko unterstellt. Da sich KMU hauptsächlich über Bankkredite fremdfinanzieren, führt die Implementierung eines RMS zu geringeren Kapitalbeschaffungskosten und daher zu einer indirekten Notwendigkeit. Auch aus unternehmensinterner Sicht ist ein RMS sinnvoll. Hierbei können sämtliche Frühindikatoren, in allen funktionalen Bereichen, auf interne Risiken hinweisen. Beispielsweise die Bündelung von breitem Unternehmenswissen in einzelnen, wenigen (Schlüssel-)Mitarbeitern. Abschließend machen auch die Insolvenzzahlen der KMU ein RMS notwendig. Die Insolvenzzahlen der KMU beruhen nicht nur auf den Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise 2009, sondern auch auf der mangelnden Risikoorientierung. Dies bestätigen u.a. die Insolvenzzahlen der Jahre vor 2009. Folgende Tabelle stellt die Insolvenzen deutscher Unternehmen der vergangenen Jahre dar:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 8: Unternehmensinsolvenzen 2006-2010

Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an IfM Bonn (2010d); Creditreform (2010)[47]

Der genaue KMU-Anteil an den Insolvenzen kann nicht dargestellt werden, da das statistische Bundesamt lediglich die Beschäftigungszahlen der Unternehmen führt und keine weiteren betriebswirtschaftlichen Größen bekannt sind. Das IfM Bonn und Wirtschaftforschungsunternehmen Creditreform schätzen einen KMU-Anteil von 99,4% an den oben aufgeführten Insolvenzen.[48]

[...]


[1] Vgl. Ossadnik/Lengerich/Barklage (2010), S. 1.

[2] Vgl. Becker/Staffel/Ulrich (2009), S. 7.

[3] Vgl. Hausch (2004), S. 14.

[4] Vgl. Ossadnik/Lengerich/Barklage (2010), S. 9.

[5] Vgl. Mugler (1998), S. 19-23; Pfohl (1997); S. 19-22.

[6] Vgl. Mugler (1998), S. 19-23; Pfohl (1997); S. 19-22.

[7] ebd.

[8] ebd.

[9] Vgl. Mugler (1998), S. 20.

[10] Vgl. Becker/Staffel/Ulrich (2009), S. 7; Hausch (2004), S. 15.

[11] Vgl. Becker/Staffel/Ulrich (2009), S. 7.

[12] Vgl. Wegmann (2006), S. 22.

[13] Vgl. IfM Bonn (2010a), Stand 31.10.2010.

[14] Vgl. IfM Bonn (2010b), Stand 19.12.2010.

[15] Vgl. Wegmann (2006), S. 23.

[16] Vgl. § 267 HGB.

[17] Vgl. Hausch (2004), S. 19.

[18] Wegmann (2006), S. 21.

[19] Vgl. IfM Bonn (2010c), Stand 19.12.2010.

[20] Vgl. BMWi (2010), Stand 19.12.2010.

[21] Vgl. Stadler (2009), S. 2.

[22] Vgl. Bundesregierung (2010), Stand 07.11.2010.

[23] Vgl. IGBCE (2010), Stand 07.11.2010.

[24] Vgl. Uni-Siegen (2010), Stand 07.11.2010.

[25] Vgl. Mugler (1998), S. 38 ff.

[26] Vgl. Erben/Kalwait/Meyer/Romeike/Schellenberger (2008), S. 24.

[27] Vgl. Hasenmüller (2010), S. 8; Henschel (2010), S. 9.

[28] Vgl. Junginger (2005), S. 107.

[29] Vgl. Hasenmüller (2010), S. 8; Meier (2001), S. 18.

[30] Vgl. Pfnür/Schetter/Schöbener (2010), S. 5.

[31] Vgl. Schmitz/Wehrheim (2006), S. 15.

[32] Vgl. Runzheimer/Wolf (2009), S. 30.

[33] Vgl. Runzheimer/Wolf (2009), S. 31.

[34] Vgl. Meier (2001), S. 18.

[35] Vgl. Meier (2001), S. 18 ff.

[36] Vgl. Wolke (2008), S. 2.

[37] Vgl. Hasenmüller (2010), S. 24; Runzheimer/Wolf (2009), S. 35 ff; Wolke (2008), S. 4.

[38] Vgl. Hasenmüller (2010), S. 21-22; Schmitz/Wehrheim (2006), S. 35.

[39] Vgl. Wolke (2008), S. 5.

[40] In diesem Zusammenhang sind die Kontrollaufgaben der internen Revision bezogen auf die Einhaltung von Zertifizierungsrichtlinien, Richtigkeit von Daten und gesetzmäßigem Handeln hervorzuheben.

[41] Vgl. Junginger (2005), S. 116.

[42] Vgl. Amling/Buderath (2000), S. 142.

[43] Vgl. Jonen/Simgen-Weber (2008), S. 104.

[44] Das KonTraG gilt nur für prüfungspflichtige Kapitalgesellschaften oder Unternehmen mit Offenlegungspflichten nach dem PublG.

[45] Vgl. Jonen/Simgen-Weber (2008), S. 102.

[46] Vgl. Stroeder (2008), S. 3.

[47] Vgl. IfM Bonn (2010d), Stand 19.12.2010; Creditreform (2010), Stand 19.12.2010.

[48] Vgl. IfM Bonn (2010d), Stand 19.12.2010.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2011
ISBN (eBook)
9783842814011
DOI
10.3239/9783842814011
Dateigröße
619 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule – Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften
Erscheinungsdatum
2011 (Mai)
Note
1,7
Schlagworte
risikoaggregation risikomanagementprozess risikocontrolling risikoidentifikation frühwarnsystem
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Titel: Entwicklung eines Risikomanagementsystems für mittelständische Unternehmen
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