Lade Inhalt...

Produkt- und Markenpiraterie in der Volksrepublik China

Herkunft, Ausmaß und Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte

©2010 Bachelorarbeit 63 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Das Fälschen von Produkten hat eine lange Tradition. Bereits im Römischen Reich wurden Marken-Öllampen renommierter Hersteller kopiert und vertrieben. Schon damals wurden derartige, unbefugte Aneignungen geistigen Eigentums, als Diebstahl und Raub am Menschen angesehen. Frühere Fälscher wurden Plagiarii genannt, was in etwa mit Mensch- oder Seelenräuber übersetzt werden kann. Heutzutage hat Counterfeiting eine Menge von verschiedenen Gesichtern. Es reicht vom plumpen Nachahmen erfolgreicher Markenprodukte, über das Ausspionieren von Hochtechnologie bis hin zur illegalen Überproduktion authentischer Markenware, die ohne das Wissen des Auftraggebers auf dem grauen Markt verkauft wird. Dreh- und Angelpunkt dieser internationalen Produkt- und Markenpiraterie ist heut zu Tage China. Der mit Abstand größte Anteil, der an den Grenzen der EU beschlagnahmten Falsikate, kommt aus dem Reich der Mitte. Chinesische Plagiatoren gehören zu den professionellsten der Welt. Sie kopieren inzwischen so ziemlich alles, womit sich Geld verdienen lässt: Medikamente und Chemikalien, Seilbahnen und Fabrikroboter, Chips und Markenhotels. Nicht einmal Schulbücher sind vor den Fälschern sicher, in denen es von fehlerhaften Schriftzeichen nur so wimmelt.
Dabei werden nicht nur Produkte, Marken und Designs imitiert, sogar Dienstleistungen und ganze Geschäftskonzepte werden skrupellos übernommen. Produkt- und Markenpiraterie macht heut zu Tage vor keiner Branche halt.
Weltweite Schätzung eines jährlichen Schadens, der durch die Verletzung geistiger Eigentumsrechte entsteht, wird auf etwa 184 Milliarden EUR taxiert , von der Dunkelziffer ganz zu schweigen. Sie dürfte wohl um ein vielfaches höher liegen. Dies entspricht etwa 10 Prozent des Welthandels und macht somit die Produktpiraterie zum Wirtschaftsverbrechen Nummer eins. Dabei sind auch zunehmend kleine und mittelständische Unternehmen betroffen. Diese geraten in besonderem Maße in Schwierigkeiten, wenn ihr Geschäft von nur einem Produkt abhängig ist.
Für Deutschland bedeutet der Ideenklau einen gesamtwirtschaftlichen Schaden in Höhe von circa 30 Milliarden EUR jährlich. Folgt man den Schätzungen der Vereinigung zur Bekämpfung von Produktpiraterie, so ist jeder zwölfte Artikel auf dem deutschen Markt eine Fälschung. Ebenso erschreckend verhält es sich auf dem einheimischen chinesischen Markt. Früher hatte China ein Verhältnis von drei Fälschungen auf sieben echte Produkte, heute ist es umgekehrt. […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Abstract

2. Grundlage
2.1. Begriffserklärungen
2.2. Erscheinungsformen der Produktpiraterie
2.2.1 Marken
2.2.2. Patente
2.2.3. Urheberrecht
2.2.4. Geschmacksmuster
2.2.5 Gebrauchsmuster

3. Das Ausmaß der Marken- und Produktpiraterie
3.1. Betroffene Produktgruppen und Branchen
3.1.1. Der Maschinen- und Anlagenbau
3.1.2. Die Software- und Computerbranche
3.1.3 Medikamente
3.1.4 Konsumgüter
3.2. Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft
3.2.1. Im Herkunftsland
3.2.2 Im Zielland
3.3. Auswirkungen für die Unternehmen
3.3.1 Unmittelbare Folgen für das Unternehmen
3.3.2 Mittelbare Folgen für betroffene Unternehmen
3.4. Auswirkungen für die Konsumenten
3.4.1. Vermögensschaden für Verbraucher
3.4.2. Sozialer Schaden
3.4.3. Gesundheitliche Schäden

4. Ursache für die Zunahme der Marken- und Produktpiraterie in China
4.1. Kulturelle und politische Hintergründe des Counterfeitings
4.1.1. Die Philosophie des Konfuzianismus
4.1.2. Die soziale Dimension des Kollektivismus
4.1.3 Die wirtschaftliche Dimension der Modernisierung
4.1.4. Das Konzept der Guanxi
4.1.5. Korruption
4.2. Konsumentenverhalten
4.3. Stellenwert von Marken

5. Abwehrmaßnahmen gegen chinesische Produktpiraterie
5.1. Strafrechtliche Maßnahmen
5.2. Zivilrechtliche Maßnahmen
5.3. Behördliche und zollrechtliche Maßnahmen

6. Problem der Durchsetzbarkeit geistiger Eigentumsrechte in China
6.1. Strafrechtliche Probleme
6.2. Zivilrechtliche Probleme
6.3. Behördliche und zollrechtliche Probleme

7. Schlussbetrachtung

Literatur- und Quellenverzeichnis

Anhang

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Das Fälschen von Produkten hat eine lange Tradition. Bereits im Römischen Reich wurden Marken-Öllampen renommierter Hersteller kopiert und vertrieben. Schon damals wurden derartige, unbefugte Aneignungen geistigen Eigentums, als Diebstahl und Raub am Menschen angesehen. Frühere Fälscher wurden Plagiarii genannt, was in etwa mit Mensch- oder Seelenräuber übersetzt werden kann[1]. Heutzutage hat Counterfeiting eine Menge von verschiedenen Gesichtern. Es reicht vom plumpen Nachahmen erfolgreicher Markenprodukte, über das Aus- spionieren von Hochtechnologie bis hin zur illegalen Überproduktion authentischer Markenware, die ohne das Wissen des Auftraggebers auf dem grauen Markt verkauft wird. Dreh- und Angelpunkt dieser internationalen Produkt- und Markenpiraterie ist heut zu Tage China. Der mit Abstand größte Anteil, der an den Grenzen der EU beschlagnahmten Falsikate, kommt aus dem Reich der Mitte. Chinesische Plagiatoren gehören zu den professionellsten der Welt. Sie kopieren inzwischen so ziemlich alles, womit sich Geld verdienen lässt: Medikamente und Chemikalien, Seilbahnen und Fabrikroboter, Chips und Markenhotels. Nicht einmal Schulbücher sind vor den Fälschern sicher, in denen es von fehlerhaften Schriftzeichen nur so wimmelt.

Dabei werden nicht nur Produkte, Marken und Designs imitiert, sogar Dienstleistungen und ganze Geschäftskonzepte werden skrupellos übernommen. Produkt- und Markenpiraterie macht heut zu Tage vor keiner Branche halt.

Weltweite Schätzung eines jährlichen Schadens, der durch die Verletzung geistiger Eigentumsrechte entsteht, wird auf etwa 184 Milliarden EUR taxiert[2], von der Dunkelziffer ganz zu schweigen. Sie dürfte wohl um ein vielfaches höher liegen. Dies entspricht etwa 10 Prozent des Welthandels und macht somit die Produktpiraterie zum Wirtschaftsverbrechen Nummer eins[3].

Dabei sind auch zunehmend kleine und mittelständische Unternehmen betroffen. Diese geraten in besonderem Maße in Schwierigkeiten, wenn ihr Geschäft von nur einem Produkt abhängig ist.

Für Deutschland bedeutet der Ideenklau einen gesamtwirtschaftlichen Schaden in Höhe von circa 30 Milliarden EUR jährlich. Folgt man den Schätzungen der Vereinigung zur Bekämpfung von Produktpiraterie, so ist jeder zwölfte Artikel auf dem deutschen Markt eine Fälschung[4]. Ebenso erschreckend verhält es sich auf dem einheimischen chinesischen Markt. Früher hatte China ein Verhältnis von drei Fälschungen auf sieben echte Produkte, heute ist es umgekehrt[5]. Dies ist jedoch nur die Spitze eines gigantischen Eisberges und zeigt die rasante Entwicklung des Missbrauchs von Marken, Patenten und Urheberrechten.

Gründe hierfür finden sich zum einen in dem rasanten Aufstieg Chinas, welcher zum einen mit dem Beitritt in die WTO, und zum anderen durch die teilweise Öffnung der Märkte in Mittel und Osteuropa verbunden war. Durch die Globalisierung des Handels und dem gleichzeitigen Zugang Chinas zu neuen Vertriebswegen, wurde es um ein vielfaches einfacher, Waren weltweit zu vermarkten. Zudem waren die betroffenen Marken bzw. Produkte in den jeweiligen Ländern bereits positioniert und etabliert, was den Vertrieb der gefälschten Produkte zusätzlich vereinfachte.

Zum anderen hat der relativ einfache Zugang zu Fertigungstechnologien das Fälschen von Produkten einfacher gemacht. Mit einem geringen Aufwand können heut zu Tage die meisten Basistechnologien problemlos beschafft werden. Das hierfür erforderliche Startkapital ist im Vergleich zum gezogenen Nutzen relativ gering und bietet einen zusätzlichen Anreiz.

China übernimmt bei der Herstellung von Pirateriewaren die Rolle eines Vorreiters. An den Außengrenzen der Europäischen Union stammten rund 55 % aller beschlagnahmten Waren aus China[6].

Allein an den deutschen Grenzen hat sich die Anzahl der Fälle in den letzten Jahren beinahe verzehnfacht[7] und ein Ende ist nicht in Sicht.

1.1. Abstract

As was already shown through the existing method of implementation, there are good reasons for basing a scientific study on the product and brand-name piracy carried out in China. Not only is this topic in regard to its theoretical relevance certainly an interesting topic of discussion, however it is even more so in its current practical context. This study has the aim of better understanding the causes for product and brand-name piracy in China and especially to highlight this in regards to cultural differences in China. Furthermore, the theoretical foundation for the protection of intelectual property in China should be highlighted and an explanation for the lax enforcement and weaknesses should be supplied.

To commence this study, the basis of this topic will be communicated. Chapter 2 provides a brief overview of the theoretical basis and depicts the most important concepts alongside product-piracy. To conclude this, the middle of chapter 3 describes the consequences of product-piracy for consumers, businesses and the national economy. Chapter 4 is devoted to the causes of product piracy, focusing especially on the cultural and societal differences in China. In Chapter 5, legal opportunities for those holding legal entitlements in China are touched upon in terms of legal decrees available while chapter 6 outlines the weaknesses within the system.

2. Grundlagen

2.1. Begriffserklärung

Da den Begriff der Produkt- und Markenpiraterie oft keine eindeutige, einheitliche und klar abgegrenzte Definition zugrunde liegt und sowohl auf nationaler, wie auch internationaler Ebene, keine standardisierte Terminologie verwendet wird, ist zunächst einmal eine gewisse begriffliche Erklärung nötig. Einigkeit besteht zumindest soweit, dass Produktpiraterie auf gewerbemäßige und kriminelle Weise Schutzrechte verletzt. Laut Produktpirateriegesetz (PrPG) handelt es sich um eine Schutzrechtsverletzung, die sich durch besonders großen Unrechtsgehalt oder hohen Schadens kennzeichnet und eine gezielte Verletzung von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten durch unerlaubtes Nachahmen und Kopieren von Waren darstellt[8]. Voraussetzung ist somit immer, dass ein gewerbliches Schutzrecht verletzt wird, oder das die Nachahmung nach § 1 UWG sittenwidrig ist.

Allgemein ist Markenpiraterie ein Teil der Produktpiraterie und wird wie folgt definiert:

Markenpiraterie ist das illegale Verwenden von Zeichen, Namen, Logos (Marken) und geschäftlichen Bezeichnungen, die von den Markenherstellern zur Kennzeichnung ihrer Produkte im Handel eingesetzt werden[9].

Produktpiraterie hingegen, ist das verbotene Nachahmen und Vervielfältigen von Waren, für die die rechtmäßigen Hersteller Erfindungsrechte, Designrechte und Verfahrensrechte besitzen. Der Marken- und Produktpirat übernimmt unerlaubt das technische Wissen, welches sich ein Unternehmen in langjähriger und mühevoller Arbeit und unter Einsatz enormer finanzieller Mittel erworben hat, um es für seine Produkte zu nutzen.

Er verwendet die Bekanntheit einer Marke, die ein Markenhersteller aufgrund seiner Qualitätsprodukte erlangt hat, um den Verbraucher über die tatsächliche Herkunft der Ware zu täuschen[10].

In beiden Fällen handelt es sich um die vorsätzliche Verletzung von gewerblichen Schutzrechten mit der Absicht, Gewinn zu erzielen.

Des Weiteren fallen die sogenannten Lookalikes unter den Schutzbereich der Produkt- und Markenpiraterie. Darunter werden alle Nachahmungen subsumiert, welche zwar keine identische Nachbildung des Originalproduktes darstellen, jedoch aufgrund ihrer Aufmachung eine regel- und planmäßige Assoziation zum Originalprodukt hervorrufen.

In der Literatur finden sich eine Vielzahl von Terminologien zur Beschreibung der Produkt- und Markenpiraterie. Unterschieden werden, ausgenommen der schon vorbenannten, außerdem: das Plagiat, die Fälschung und die sogenannten Knock-Offs.

Bei dem erst genannten, dem Plagiat, handelt es sich um die Nachahmung eines Produktes in exakter Weise oder mit kleinen Änderungen, welche auf den ersten Blick und für den ungeübten Betrachter nicht in Augenschein treten[11]. Plagiate sind zudem oft etwas einfache und partielle Nachahmung des Namens, der Verpackung oder der Charakteristika des Originalherstellers, welche sich durch einen zu geringen Preis meist selbst enttarnen[12].

Bei Fälschungen hingegen, handelt es sich um eine erhöhte Form der Täuschung, bei der der Käufer auch über die Herkunft des Produktes in die Irre geführt wird. Dabei werden über das einfache Nachahmen des Aussehens und der Eigenschaften des Produktes hinaus auch noch die Markenrechte des Originalherstellers durch die Verwendung geschützter Firmen- oder Produktnamen oder deren Logos verletzt[13]. So wird der Käufer nicht nur über die unrichtige Herkunft des Produktes, sondern auch über die Qualität, welcher er mit dem Originalprodukt in Verbindung bringt, getäuscht.

Letztgenannte Knock-Offs sind leicht zu identifizieren, da sie sich offen als Nachahmung ausgeben und als Imitate zu erkennen sind, z.B. durch das Fehlen der Marke[14].

Weniger sichtbar, aber immer häufiger auftretend, ist der sogenannte Technologieklau. Dabei werden nicht ganze Produkte, sondern nur Produktmerkmale, wertvolle Technologien oder Designelemente unter einem anderen Markennamen verkauft. Dies geschieht beispielsweise durch die illegale Weitergabe von Produktdetails von einem chinesischen Joint-Venture-Partner an ein anderes chinesisches Unternehmen[15].

Eine weitere Form der Markenpiraterie ist das Trademark Extortion.

Hierbei steht nicht die Täuschung an sich im Vordergrund sondern vielmehr die Erpressung der Markeninhaber. Es werden in noch unbearbeiteten Ländern Markenanmeldungen vorgenommen, um somit die eigentlichen Markeninhaber unter Druck zu setzen und zu erpressen.

2.2 Erscheinungsformen der Produktpiraterie

Bei der Verletzung von Rechten durch Produktpiraterie, können diese in Abhängigkeit von Art und Umfang der Fälschung in verschiedene Formen differenziert werden. Unterscheidungsmerkmal ist dabei der Schutzzweck der jeweiligen Norm. So stellen die Schutzrechte von Patenten, Marken, Urheberrechten, Gebrauchsmustern und Geschmacksmustern einen, für ihren Bereich, jeweils eigenen Schutzbereich auf, welche wie folgt erläutert werden.

2.2.1. Marken

Das wohl am häufigsten von Fälschungen betroffene Schutzrecht ist die Marke. Anders als bei Patenten, liegt die Bestimmung von Markenrechten nicht im Schutz von erzeugtem Wissen und Informationen, sondern zielt auf eine subtilere Beziehung zu den Produkten. Sie dient als ein Symbol für ein Unternehmen und transportiert dessen Image. Marken sollen eine Orientierungshilfe zur Unterscheidung von Produkten bieten[16]. Konsumenten soll es ermöglicht werden beim Kauf von Produkten zwischen konkurrierenden Produkten unterscheiden zu können. Nur so kann sich eine Präferenz für ein bestimmtes Produkt entwickeln und anhand seiner Marke erkannt werden.

Marken können in der Form von Personennamen, Buchstaben, Zahlen, Figuren und Farbkombinationen auftreten[17]. Andere Personen als der Rechtsinhaber der Marke, sind von der Nutzung der Marke ausgeschlossen. Zum Schutz der Marke muss diese grundsätzlich registriert werden. Ihre Gültigkeitsdauer ist auf 7 Jahren begrenzt, welche jedoch unendlich oft verlängert[18], und im Rahmen von Verkäufen umfassend oder teilweise auf Dritte übertragen werden kann[19].

2.2.2. Patente

Da in den letzten Jahren eine wesentliche Verschiebung der Produktpiraterie vom einfachen Fälschen von Textilien oder Luxusgütern hin zum Nachahmen von Hochtechnologien zu verzeichnen war, kommt den Patenten nunmehr eine bedeutendere Rolle zu[20]. Patente umfassen technische Erfindungen (Produkte und Verfahren, chemische Fabrikatoren) mit der Voraussetzung, dass diese bisher der Öffentlichkeit nicht zugänglich waren, sowie auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich verwendbar sind[21]. Ist ein Patent einmal erstellt, berechtigt es seinen Inhaber zur Abwehr jeglicher Form unbefugten Herstellens, Anbietens, Verkaufens und Importierens durch Dritte[22]. Ebenso wie vorbenannt bei der Marke, kann auch der Patentinhaber seine Verfügungsrechte an Dritte übertragen, beispielsweise durch einen Lizenzvertrag[23]. Die Gültigkeitsdauer für Patente beträgt gewöhnlich 10 bis 20 Jahre[24].

Neben der Funktion des Schutzes der technischen Erfindung, besitzt das Patent noch eine weitere Aufgabe. Der Rechtsinhaber wird zu einer Offenlegung der geschützten Technologie verpflichtet, wofür er im Gegenzug die Einräumung eines exklusiven Verwertungsrechtes für sich beanspruchen darf. Dadurch soll verhindert werden, dass eine Erfindung dauerhaft geheim gehalten wird und Konkurrenten dazu zwingt auf die Entwicklung der gleichen Technologie zu konzentrieren, welches makroökonomisch vollkommen fehlerhaft wäre[25]. Durch die Offenlegung soll somit auch an die Interessen an einer Wissensgemeinschaft gedacht werden, in der nicht die Einzelinteressen des Patentbesitzers im Vordergrund stehen.

Zur Erlangung eines Patentes bedarf es einer schriftlichen Anmeldung beim Deutschen Patentamt. Durch die Bekanntgabe im Patentblatt und gleichzeitiger Veröffentlichung der Patentschrift erfolgt die Erteilung.

2.2.3. Urheberrecht

Erheblich an Bedeutung gewonnen hat auch das Urheberrecht im Zusammenhang mit der Produktpiraterie. Insbesondere durch das immer mehr in den Vordergrund drängende Internet und der dadurch steigenden Erleichterung der Verbreitungsmöglichkeiten von „geistigem Eigentum“, haben die Zahlen von Fällen in der Musik- und Filmpiraterie erheblich zugenommen. Konnte man vor mehreren Jahren nur auf einigermaßen umständliche Weise (z.B. durch den Erwerb von zwei Videorekordern) Kopien von Filmen herstellen, wurde dies durch die Erfindung und Weiterentwicklung von digitalen Speichermedien, wie DVD oder Blue Ray Disc, und die immer schneller erfolgende technische Verbesserung von PC und Laptop, wesentlich erleichtert. Gerade diese technische Erleichterung, verbunden mit der Eigenart des Internets als Medium, das von vielen noch immer als rechtsfreier Raum angesehen wird, erfordert es urheberrechtliche Bestimmungen nicht zu ignorieren.

Geschützt wird gem. § 2 Abs. 2 UrhG die persönliche geistige Schöpfung als Werk. Dazu zählen insbesondere Sprachwerke, Werke der Musik, Werke der Bildenden Kunst, Lichtbildwerke, Filmwerke und Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art[26].

Eine Eintragung sowie Registrierung wird im Gegensatz zu den vorbenannten technischen Schutzrechten nicht vorausgesetzt[27]. Der Urheberrechtsschutz ist auf 70 Jahre nach versterben des Urhebers begrenzt[28].

2.2.4. Geschmacksmuster

Geschützt wird hierbei die Benutzung einer ästhetischen Gestaltungsform. Im Gegensatz zum Urheberrecht erfordert der geschmacksmusterrechtliche Schutz jedoch eine geringere Gestaltungshöhe. Erfasst werden auch einfache Gestaltungen, welche keine persönlichen geistigen Schöpfungen i.S.v. § 2 UrhG darstellen. Erfasst werden zweidimensionale Flächenformen, welche häufig in der Textilbranche verwendet werden, sowie dreidimensionale Raumformen wie beispielsweise Möbel oder Küchengeräte.

Gem. § 2 UrhG erfordert es auch das Geschmacksmusterrecht, dass diese neu sind und eine gewisse gestalterische Eigenart aufweisen[29]. Die erforderliche Eigenart ist gegeben, wenn „sich der Gesamteindruck, den das Muster beim informierten Benutzer hervorruft, von dem Gesamteindruck unterscheidet, den ein anderes Muster bei diesem Benutzer hervorruft, das vor dem Anmeldetag offenbart worden ist“, siehe § 2 Abs. 3 GeschmMG oder Art. 6 Abs. 1 Nr. 2 GGV. Neu ist hingegen das Muster, wenn seine Gestaltungselemente bisher nicht bekannt waren, beziehungsweise nicht bekannt sein konnten gem. § 5 GeschmMG.

Das Geschmacksmusterrecht wird ohne inhaltliche Prüfung eingetragen und entsteht mit der Anmeldung beim Patentamt. Inwiefern ein Geschmacksmuster den vorbenannten Anforderungen entspricht, wird nicht im Rahmen des Eintragungsverfahrens, sondern vielmehr von den zuständigen Gerichten beantwortet[30]. Maximal ist das Geschmacksmuster auf eine Laufzeit von 25 Jahren begrenzt.

2.2.5. Gebrauchsmuster

Das Gebrauchsmuster ist ähnlich wie das Patent, ein gewerbliches und technisches Schutzrecht. Es weist jedoch vergleichsweise geringere Anforderungen auf, was die erfinderische Leistung betrifft[31]. Nach dem Gesetzeswortlaut wird hierbei keine erfinderische Tätigkeit, sondern nur ein erfinderischer Schritt vorausgesetzt. Ebenso wie beim Patentrecht finden sich die Kriterien der Neuheit und der Stand der Technik als Voraussetzungsmerkmale wieder. Diese weichen jedoch vom Patenrecht ab[32]. So können Gebrauchsmuster nur für Erzeugnisse erteilt werden, nicht jedoch für Verfahren. Dies kommt dann hauptsächlich in Betracht, wenn die Kosten und Dauer für ein Erteilungsverfahren für ein Patent außer Verhältnis zur eigentlichen Erfindung stehen würden[33]. Im Gegensatz zum Patentrecht spricht man jedoch nicht von einem absoluten, sondern einem relativen Neuheitsbegriff, so dass alle Erfindungen, die nicht unter die, im Gesetz genannten, Tatbestände fallen als neu gelten. Bezüglich der gewerblichen Anwendbarkeit und des erfinderischen Schrittes können diese Prüfungspunkte analog zum Patentrecht angewendet werden und sind jeweils im Einzelfall zu prüfen[34].

Dem Gebrauchsmuster geht keine materielle Prüfung voraus. Die Anmeldung erfolgt gem. § 4 Abs. 2 GebrMG durch Antrag beim deutschen Patent- und Markenamt. Eine Beschreibung des Gegenstandes, des Gebrauchsmusters, Schutzansprüchen sowie Zeichnungen, auf die sich die Schutzansprüche beziehen, sind Voraussetzungen für eine vollständige Anmeldung. Liegen dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen vor und bestehen keine formellen Mängel, wird das Gebrauchsmuster in das Gebrauchsmusterregister eingetragen. Die Schutzdauer beginnt mit dem Anmeldetag und endet 10 Jahre nach Ablauf des Monats, in den der Anmeldetag fällt gem. § 23 GebrMG. Ebenso wie beim Geschmacksmuster werden die Anforderungen an die Schutzwürdigkeit erst im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens zu prüfen sein, um somit eine mögliche Schutzrechtsverletzung letztendlich feststellen zu können.

3. Das Ausmaß der Marken- und Produktpiraterie

Wie zuvor benannt, ist es äußert schwierig konkrete Zahlen im Zusammenhang mit der Marken- und Produktpiraterie zu nennen, da sich aufgrund der hohen Dunkelziffer nur Schätzungen anstellen lassen. Gemäß unterschiedlichster Studien kann jedoch die Aussage getroffen werden, dass mittlerweile der Handel mit nachgeahmten Waren einen Anteil von 5-8 % am gesamten Welthandel einnimmt und mittlerweile Wachstumsraten annimmt, die mit keiner anderen Industriebranche vergleichbar wären[35]. Auch über das Ausmaß in der europäischen Union lassen sich nur Vermutungen äußern. Anhand der Beschlagnahmungsstatistik für die Außengrenzen der EU für das Jahr 2008, veröffentlicht am 9. Juli 2009, zeigt sich die Entwicklung und das Ausmaß des Handels mit gefälschten Waren. Registrierte der Zoll im Vorjahr noch circa 43.000 schutzrechtsverletzende Fälle, so musste im Folgejahr eine Steigerung von über 10% auf 49.000 Fälle registriert werden[36]. Des Weiteren erhöhte sich die Anzahl der sichergestellten Artikel auf den bisher höchsten Stand von 178 Millionen Artikeln. Man geht jedoch von einer Dunkelziffer aus, welche bei 400 Millionen Produkten liegen dürfte[37]. Wobei eine besorgniserregende Zunahme von, für die Verbraucher potenziell gefährdender Warenarten, wie zum Beispiel Arzneimittel, Haushaltsartikel oder Kosmetikartikel zu verzeichnen war. Auch in China selbst hält die Marken- und Produktpiraterie erheblichen Aufschwung. 15-20 % aller, in der Volksrepublik hergestellten Markenprodukte, dürften gefälscht sein. Dies entspricht einem Marktvolumen von rund 16 Milliarden US-Dollar.

[...]


[1] Vgl. Schuhmacher, Katja S., S.4.

[2] Vgl. OECD Studie Stand November 2009, http://www.chefbuero.de/chefbuero-online-news/veranstaltungshinweise/773-schaden-durch-produkt-und-markenpiraterie-rund-30-milliarden-pro-jahr.

[3] Vgl. Maier, Astrid, S.2.

[4] Vgl. Gräber, Berrit , Seite 2.

[5] Hans Joachim Fuchs, Seite 23.

[6] siehe Anhang Abbildung 1.

[7] Hans Joachim Fuchs, Seite 24.

[8] http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/produktpiraterie.html.

[9] http://www.zoll.de/.

[10] http://www.zoll.de/.

[11] Vgl. Gaul, Alexander S.42.

[12] Vgl. Hans Joachim Fuchs, Seite 29.

[13] Vgl. Hans Joachim Fuchs, Seite 29.

[14] Vgl. Harte-Bavendamm, Henning, Seite 17.

[15] Vgl. Hans Joachim Fuchs, Seite 29.

[16] Marcus von Welser, Seite 63-65.

[17] Vgl. § 3 Abs. 1 MarkenG.

[18] Vgl. Trips Art. 18, vgl. WTO 1994.

[19] Vgl. Trips Art 16, vgl. WTO 1994.

[20] Vgl. Weber, Seite 257, 260.

[21] § 1 Abs. 1 PatG.

[22] Vgl. Marcus von Welzer, Seite 79 Rn. 92.

[23] Trips Art. 28, vgl. WTO 1994.

[24] Vgl. Burkart, Seite 30 ff.

[25] Vgl. Beck, S. 91 ff.

[26] § 2 geschütze Werke UrhG, 1965.

[27] Vgl Marcus von Welser, Seite 72 Rn 78.

[28] Vgl Marcus von Welser, Seite 73 Rn 79.

[29] Vgl. http://www.dpma.de/geschmacksmuster/index.html.

[30] Vgl Marcus von Welser, Seite 73 Rn 79.

[31] http://de.wikipedia.org/wiki/Gebrauchsmuster.

[32] BGH NJW 2006, 3208, 3209 ff.

[33] Vgl Marcus von Welser, Seite 83, Rn 100.

[34] Vgl. Rebel D, Seite 408.

[35] OECD, The Economic Impact of Counterfeiting, Seite 23.

[36] Siehe Anhang Abbildung 2 http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/customs_controls/counterfeit_piracy/statistics/index_de.htm.

[37] Siehe Anhang Abbildung 3.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2010
ISBN (eBook)
9783842806993
DOI
10.3239/9783842806993
Dateigröße
1.1 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Technische Hochschule Wildau, ehem. Technische Fachhochschule Wildau – Wirtschaft, Verwaltung und Recht, Wirtschaftsrecht
Erscheinungsdatum
2010 (November)
Note
2,3
Schlagworte
fälscher copyright patent konsument konfuzianismus
Zurück

Titel: Produkt- und Markenpiraterie in der Volksrepublik China
Cookie-Einstellungen