Russlanddeutsche (Spät-)Aussiedler: Deutsche Sprachkompetenz und Integration
Zusammenfassung
Die größte Migrantengruppe in der Bundesrepublik Deutschland am Ende des 20. und zu Beginn des 21. Jahrhunderts bildeten Aussiedler und Spätaussiedler. Allein in den Jahren von 1987 bis 2002 immigrierten nach Deutschland rund drei Millionen (Spät-)Aussiedler, über zwei Drittel von ihnen kamen aus der Sowjetunion resp. aus den Nachfolgestaaten der UdSSR. Die Integration der russlanddeutschen (Spät-)Aussiedler in die bundesdeutsche Lebenswelt wurde allerdings insbesondere in den 1990er-Jahren defizitär. Ein enormes Problem im komplexen Prozess des gesellschaftlichen Hineinfindens der Migranten hierzulande war (und ist) ihre vielfach unzureichende Kompetenz in der deutschen Sprache. Die überaus hohe Quantität der Migration und die durchaus niedrige Qualität der Integration von Aussiedlern stellten erhöhte Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Institutionen, Organisationen und Personen, die sich um die berufliche, soziale und kulturelle Eingliederung der Zuwanderer bemühten. Die Komplexität der Aussiedlerproblematik wurde gleichermaßen zu einer Herausforderung an die Wissenschaften, alle Aspekte des Phänomens der Integration von Aussiedlern tiefgründig zu erforschen.
Mit dem politischen Wandel in der Sowjetunion bzw. in den osteuropäischen Staaten und dem rapiden Anwachsen der Einwanderungszahlen in die Bundesrepublik seit den späten 1980er-Jahren rückte die Aussiedlerproblematik schlagartig in den Blick des Allgemeininteresses. Die Quantität der Beiträge zur Migration und Integration von (Spät-)Aussiedlern in Politik und Medien stieg außerordentlich stark an. Inzwischen ist die Aussiedlerintegration in der bundesdeutschen Öffentlichkeit zu einem allgemein diskutierten Thema von eminenter politischer und sozialer Brisanz geworden. Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema der Aussiedler ist seit Beginn der 1990er-Jahre zu einem zentralen Feld der Migrations- und Integrationsforschung in Deutschland geworden. Damals schrieb Walter Althammer: Die Aussiedlerforschung ist ein sehr komplexes und heterogenes Feld: Die Untersuchung der variantenreichen Bedingungen für die Deutschen in den Herkunftsgebieten ist ebenso wichtig wie die Erforschung der vielfältigen Integrationsschwierigkeiten in der Bundesrepublik. Mittlerweile genießt die Aussiedlerthematik hohe interdisziplinäre Beachtung; die äußerst breite Spannweite des wissenschaftlichen Engagements reicht von Geschichtswissenschaften, Rechtsforschung und […]
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Theoretische Grundlagen: Aussiedler, Integration, Sprache
2.1 Aussiedler – Spätaussiedler – Russlanddeutscher: Definition und Aufnahme
2.2 Integration – Sprache – Sprachkompetenz: Diskussion und Kontext
3 Historischer Überblick: Deutsche im Russischen Reich und in der Sowjetunion
3.1 Russlanddeutsche bis zum Ausbruch des Zweiten Weltkrieges
3.2 Sowjetuniondeutsche in den (Kriegs-)Jahren von 1941 bis 1955
3.3 Deutsche in der Sowjetunion poststalinistischer Zeit
4 Von der Migration zu der Integration russlanddeutscher (Spät-)Aussiedler
4.1 Liberalisierung und Krise, Aussiedlung und Einwanderung
4.2 Bedingte Integration: Eingliederung formal und faktisch
5 Deutsche Sprachkompetenz von (Spät-)Aussiedlern
5.1 Sprachkompetenz der russlanddeutschen Aussiedler: Vorbemerkungen
5.2 Sprachkenntnisse, -erwerb und -gebrauch der erwachsenen Aussiedler
5.3 Sprachbeherrschung und -unterhaltung der Aussiedlerjugendlichen
5.4 Einflussfaktoren der deutschen Sprachkompetenz von Aussiedlern
6 Interdependenzen zwischen Sprachkompetenz und Integration von Aussiedlern
6.1 Soziale Integration: zum Verhältnis zwischen Aussiedlern und Binnendeutschen
6.2 Deutsche Sprachfähigkeiten und Bildungssituation von Aussiedlerjugendlichen
6.3 Deutsche Sprachkompetenz und berufliche Integration von (Spät-)Aussiedlern
7 Fazit
Literaturverzeichnis
1 Einleitung
Die größte Migrantengruppe in der Bundesrepublik Deutschland am Ende des 20. und zu Beginn des 21. Jahrhunderts bildeten Aussiedler und Spätaussiedler.[1] Allein in den Jahren von 1987 bis 2002 immigrierten nach Deutschland rund drei Millionen (Spät-)Aussiedler, über zwei Drittel von ihnen kamen aus der Sowjetunion resp. aus den Nachfolgestaaten der UdSSR.[2] Die Integration der russlanddeutschen (Spät-)Aussiedler in die bundesdeutsche Lebenswelt wurde allerdings insbesondere in den 1990er-Jahren defizitär. Ein enormes Problem im komplexen Prozess des gesellschaftlichen Hineinfindens der Migranten hierzulande war (und ist) ihre vielfach unzureichende Kompetenz in der deutschen Sprache.[3] Die überaus hohe Quantität der Migration und die durchaus niedrige Qualität der Integration von Aussiedlern stellten erhöhte Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Institutionen, Organisationen und Personen, die sich um die berufliche, soziale und kulturelle Eingliederung der Zuwanderer bemühten. Die Komplexität der Aussiedlerproblematik wurde gleichermaßen zu einer Herausforderung an die Wissenschaften, alle Aspekte des Phänomens der Integration von Aussiedlern tiefgründig zu erforschen.[4]
Mit dem politischen Wandel in der Sowjetunion bzw. in den osteuropäischen Staaten und dem rapiden Anwachsen der Einwanderungszahlen in die Bundesrepublik seit den späten 1980er-Jahren rückte die Aussiedlerproblematik schlagartig in den Blick des Allgemein-interesses. Die Quantität der Beiträge zur Migration und Integration von (Spät-)Aussiedlern in Politik und Medien stieg außerordentlich stark an. Inzwischen ist die Aussiedlerintegration in der bundesdeutschen Öffentlichkeit zu einem allgemein diskutierten Thema von eminenter politischer und sozialer Brisanz geworden. Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema der Aussiedler ist seit Beginn der 1990er-Jahre zu einem zentralen Feld der Migrations- und Integrationsforschung in Deutschland geworden. Damals schrieb Walter Althammer: „Die Aussiedlerforschung ist ein sehr komplexes und heterogenes Feld: Die Untersuchung der variantenreichen Bedingungen für die Deutschen in den Herkunftsgebieten ist ebenso wichtig wie die Erforschung der vielfältigen Integrationsschwierigkeiten in der Bundesrepublik.“[5] Mittlerweile genießt die Aussiedlerthematik hohe interdisziplinäre Beachtung; die äußerst breite Spannweite des wissenschaftlichen Engagements reicht von Geschichtswissenschaften, Rechtsforschung und Politologie über Soziologie, Ethnologie und Ökonomie bis hin zu Psychologie und Pädagogik sowie Kultur- und Sprachwissenschaften.[6] Dementsprechend äußert sich der aktuelle Forschungsstand zu Aussiedlern in einer über-wältigenden Anzahl von Studien, die theoretisch und empirisch sowohl die historische als auch die gegenwärtige Situation der Migranten analysieren und zu erfassen suchen.[7]
Gleichwohl sind auch kritische Worte zur Erforschung der Zusammenhänge zwischen Sprache, Geschichte, Migration und Integration von Aussiedlern angebracht. So wurden die Interdependenzen zwischen deutscher Sprache und Integration von (Spät-)Aussiedlern in die bundesdeutsche Gesellschaft in der bisherigen Forschung zumeist implizit behandelt, ohne ihre Komplexität befriedigend gelöst zu haben. Dementsprechend stellte der Soziologe Hartmut Esser in einem aktuellen Buch fest: „Mindestens kann aber gesagt werden, dass es deutliche Defizite im Wissen über das Zusammenspiel der mit Sprache und Integration verbundenen Prozesse und Bedingungen gibt.“[8] Zudem gibt es methodische und inhaltliche „Spaltungen und Informationslücken“zwischen einzelnen Fachdisziplinen, die zu schließen es wohl nur multidisziplinär arbeitend möglich ist.[9] Ferner wurden die Sprachkenntnisse der Aussiedler lange Zeit vorwiegend als eine autonome Größe gesehen. Erst in der neuesten Forschung kommt – auch durch die manifesten Integrationsprobleme der jüngeren Migranten – die deutsche Sprachkompetenz als mehrfach abhängige Variable zunehmend in den „Fokus der Aufmerksamkeit“.[10]
Inzwischen stimmen politische Parteien, massenmediale Protagonisten, relevante Verbände und interessiertes Publikum des öffentlichen Lebens darin überein, dass Integration irgendwie mit Sprache zusammenhängt. Umso mehr muss mit Erstaunen festgestellt werden, dass die – zugegeben: in einer stilistisch attraktiven Weise formulierten – Erklärungsversuche des lauthals und farbenfroh propagierten Zusammenhanges oft lediglich an der Oberfläche dieses Irgendwie verschwimmen. So wird ganz zu Recht betont, dass die Sprache des Aufnahmelandes im Prozess der Integration eine Schlüsselfunktion besitzt. Damit wird die Funktionalität der Sprache als Voraussetzung für die Eingliederung angedeutet. Die Frage, warum dies so ist, wird jedoch allzu oft nur oberflächlich behandelt und zu selten fundiert begründet. Trotz des breiten Konsenses darüber, dass im Integrationsprozess die Sprache eine enorme Rolle spielt und trotz zahlreich geführter Diskussionen zu diesem Thema sind einige wichtige Fragen (noch immer) nicht geklärt oder aber zumindest nicht weitestgehend beantwortet.
Somit ist es sinnvoll, die deutsche Sprachkompetenz der Aussiedler im Kontext der historischen Lebenssituation und der gegenwärtigen Integrationslage dieser Migrantengruppe näher zu untersuchen. Die vorliegende Studie konzentriert sich auf Russlanddeutsche, die als Aussiedler und Spätaussiedler in den 1990er-Jahren nach Deutschland gekommen sind. Die Themenstellung der vorliegenden Arbeit ist die deutsche Sprachkompetenz, ihre historischen Ursachen, ihr Stellenwert bei der Migration sowie ihre Bedeutung für die Integration von russlanddeutschen (Spät-)Aussiedlern. Die Hypothesen der Arbeit sind u. a.: Spätaussiedler wiesen weitgehend unzureichende Defizite in ihrer deutschen Sprachkompetenz auf. Dass sie die Sprache zum Teil kaum beherrschten, wurde in der Sowjetunion mit verursacht und in Deutschland mit bedingt. Zwischen der deutschen Sprache und der Integration von Zu-gewanderten gibt es vielfache Interdependenzen. Die mangelhaften Sprachkenntnisse der russlanddeutschen (Spät-)Aussiedler hatten desintegrative Auswirkungen auf deren gesell-schaftliches (Hinein-)Leben.[11] Um diese und andere Thesen zu überprüfen, soll mehreren Fragestellungen nachgegangen werden: Wer sind Aussiedler und Spätaussiedler formal und faktisch? Wie kann Integration definiert werden und wo soll dabei die Sprache verortet werden? Welche Ursachen und Gegebenheiten im Herkunftsgebiet und welche Bedingungen und Einflussfaktoren in der Bundesrepublik lassen sich in Bezug auf die deutsche Sprachkompetenz von (Spät-)Aussiedlern identifizieren? Wie sind die deutschen Sprach-kenntnisse und deren Erwerb sowie der Sprachgebrauch von Aussiedlern in Deutschland im Speziellen? In welchem Zusammenhang steht die Sprachkompetenz zur Integration im Falle der russlanddeutschen (Spät-)Aussiedler oder plakativ ausgedrückt: Warum ist die Sprache ein Schlüssel zur Integration von Migranten?
Der Aufbau der vorliegenden Studie orientiert sich an dem obersten Ziel: Analyse der Sprachkompetenz von (Spät-)Aussiedlern im Kontext der russlanddeutschen Geschichte und der bundesdeutschen Integration. Die angewandte Methodik ist insofern klassisch, als die geschichtswissenschaftlich traditionelle Trias – Ursachen, Verlauf und Folgen – grundsätzlich beibehalten wird. Es werden Rahmenbedingungen und Verursachungen, Stand und Entwick-lung sowie Folgen bzw. Auswirkungen des Erwerbs der deutschen Sprache von Aussiedlern beschrieben. Zugleich wird versucht, das komplexe Beziehungsgeflecht zwischen einzelnen – die Sprachkompetenz von Migranten betreffenden – Aspekten der Geschichtsentwicklung, des Migrationsverlaufes und des Integrationsprozesses von russlanddeutschen Aussiedlern systematisch zu erklären oder zumindest zu beleuchten.
Zuerst sollen theoretische Grundlagen geboten werden. Einen ersten Schwerpunkt hierbei bilden rechtliche Aufnahmebedingungen der russlanddeutschen Zuwanderer als Aussiedler und Spätaussiedler. Im Speziellen ist u. a. der Zusammenhang zwischen Sprache und Aufenthaltsgenehmigung von Aussiedlern zu klären, da die Gesetzgebung nahe legt, dass deutsche Sprache bereits eine Rolle bei der legislativen Entscheidung spielt, ob eine Person in Deutschland bleiben darf. Definitorisch gestaltet sich (auch) das zweite im Kapitel zur Theorie gelegte Schwergewicht; es dient einer Klärung des – immer noch teilweise kontrovers diskutierten – Begriffes der Integration sowie der anschließenden Einordnung der Sprache in das Integrationskonstrukt.
Ebenso wie eine Studie zu Aussiedlern theoretische Ausführungen erfordert, macht sie auch eine historische Rekonstruktion – wenn auch in anderer Weise – unentbehrlich. Denn die Aussiedlerproblematik – insbesondere im Zusammenhang von Sprache und Integration – steht in einem geschichtlichen Kontext von langer Dauer. In diesem Kapitel sollen soziokulturelle Kontinuitäten bzw. Diskontinuitäten verdeutlicht werden, die das Leben der Deutschen in der Sowjetunion bestimmten. Sozialisierung und Assimilation der Russlanddeutschen sind dabei zentrale Aspekte, da sie zum Verlust der deutschen Sprachkompetenz geführt haben dürften, der wiederum die Integrationsschwierigkeiten von (Spät-)Aussiedlern in Deutschland mit begründet.
Von der Emigration der Russlanddeutschen aus der (ehemaligen) Sowjetunion hin zu ihrer Einwanderung in die Bundesrepublik Deutschland soll der erste Themenschwerpunkt des darauf folgenden Kapitels sein. Die zentralen Fragen dabei sind: Welche Veränderungen bewirkte die Migration der Aussiedler und welche Motive bestimmten die Entscheidung zum Leben in Deutschland? Anschließend werden die formalen und die faktischen Bedingungen der Integration von russlanddeutschen (Spät-)Aussiedlern in der Bundesrepublik behandelt. Mit dem Kapitel soll ein Spagat von den soziokulturellen Aspekten der komplizierten Einwanderungssituation hin zu politisch-rechtlichen Voraussetzungen der problematischen Integrationslage von Aussiedlern gemacht werden.
Dass in der schwierigen Zeit nach der Ankunft in Deutschland viele russlanddeutsche (Spät-)Aussiedler die deutsche Sprache im Allgemeinen mangelhaft beherrschen, wurde in den Diskursen zu den Migranten zahlreich herausgestellt. Wie ist aber die Sprachsituation der Aussiedler im Speziellen? Im nachfolgenden Kapitel wird dieser Frage nachgegangen und die deutsche Sprachkompetenz der Aussiedler konkret beschrieben. Dabei sind die Sprachkennt-nisse nach der Einreise in die Bundesrepublik, der Spracherwerb im Laufe des mehrjährigen Aufenthaltes in Deutschland sowie der Sprachgebrauch während dieser Zeit zu erläutern. Bei eventuellen Veränderungen in der Sprachentwicklung der Aussiedler – sie sind zu erwarten – sind Einflussfaktoren der Sprachkompetenz zu erkennen und darzustellen.
Im anschließenden Teil der Studie stehen Interdependenzen zwischen deutscher Sprachkompetenz und Integration von russlanddeutschen (Spät-)Aussiedlern im Vordergrund. Drei Schwerpunkte sind angesetzt: 1. deutsche Sprache und soziale Integration von Aussiedlern, wobei das Verhältnis zwischen russlanddeutschen (Spät-)Aussiedlern und binnendeutscher Bevölkerung entscheidend ist; 2. das Wirkungsfeld der deutschen Sprach-beherrschung in der bildungsspezifischen Situation von Aussiedlerjugendlichen; 3. die Bedeutung der Kenntnisse des Deutschen für den beruflichen Weg der (Spät-)Aussiedler. Das Ziel des Kapitels ist, die markanten Tendenzen des Eingliederungsprozesses, von dem die russlanddeutschen (Spät-)Aussiedler der turbulenten 1990er-Jahre erfasst wurden, mit Blick auf ihre verbale Interaktivität in der deutschen Sprache als einem entscheidenden Aspekt der Integration darzustellen.
2 Theoretische Grundlagen: Aussiedler, Integration, Sprache
2. 1 Aussiedler – Spätaussiedler – Russlanddeutscher: Definition und Aufnahme
Der Begriff Aussiedler wurde in den 1950er-Jahren geprägt; er bezieht sich rechtlich auf deutsche Minderheiten, die infolge von Flucht und Vertreibung aus den (süd-)ost-europäischen Gebieten resp. aus der (ehemaligen) Sowjetunion ihre Aufnahme in der Bundesrepublik Deutschland als deutsche Staatsangehörige nach dem Grundgesetz fanden.[12] Die Aufnahmebedingungen der Aussiedler, ihre Rechtsstellung sowie der gesetzliche Rahmen ihrer wirtschaftlichen und sozialen „Eingliederung“ werden durch das Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (kurz: Bundesvertriebenengesetz – BVFG) – in der Erstfassung aus dem Jahr 1953, in der Neufassung von 1993 – geregelt. Das BVFG definiert als Aussiedler deutsche Staatsangehörige bzw. „Volkszugehörige“, die infolge von Vertreibungsmaßnahmen ihren Wohnsitz in den ehemaligen „Ostgebieten“ verloren hatten oder im Wege des Aufnahmeverfahrens vor 1993 die genannten Areale verlassen haben.[13] Entscheidend für die Aufnahme als Aussiedler ist dabei zweierlei: 1. die – für die Betroffenen spannungsvolle und für den Historiker spannende – „Vertreibungssituation“ der deutschen Minderheiten im Herkunftsland; 2. die „deutsche Volkszugehörigkeit“ der Zuwanderer.[14] Laut BVFG werden Personen „deutscher Volkszugehörigkeit“ wie folgt definiert: „Wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird.“[15] Dass die Sprache ausdrücklich genannt wird und in der Rechtsprechung sogar als das wesentliche Kriterium hervorgehoben wird, darf als Hinweis auf die hohe Bedeutung angesehen werden, die der Gesetzgeber diesem soziokulturellen Merkmal bei dem Bekenntnis zum deutschen „Volkstum“ beimisst.[16]
Die angeführte Definition des Begriffes Aussiedler hatte solange Bestand, bis sich in der zweiten Hälfte der 1980er-Jahre die Bedingungen des (so genannten) Kalten Krieges, unter denen das Bundesvertriebenengesetz entstanden war, grundsätzlich änderten. Mit der Beendigung der harschen Systemkonfrontation, welche die schwierige Ausreisepraxis der Herkunftsländer und die Einreisepraxis der Bundesrepublik wesentlich mitbestimmt hatte, führte die Legislative eine Anpassung der Gesetzeslage an die transformierten Bedingungen durch. Im Zusammenhang mit einer Modifikation des BVFG durch das am 01. Januar 1993 in Kraft getretene Gesetz zur Bereinigung von Kriegsfolgen (Kriegsfolgenbereinigungsgesetz – KfbG) wurde der Begriff Aussiedler durch den Terminus Spätaussiedler abgelöst.[17] Danach werden als Spätaussiedler deutsche Staatsangehörige bzw. „Volkszugehörige“ sowie deren Ehegatten und Nachkommen bezeichnet, die seit dem Jahr 1993 im Wege des Aufnahmever-fahrens die Aussiedlungsgebiete verließen und innerhalb von sechs Monaten ihren ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich des bundesdeutschen Grundgesetzes nahmen.[18] Als deutscher „Volkszugehöriger“ gilt: 1. wer deutscher Abstammung ist (es reicht aus, dass ein Elternteil Deutscher ist); 2. wer sich durch eine Nationalitätenerklärung als Deutscher bekannt hat; 3. wem durch Eltern oder andere Verwandte die dafür beglaubigenden Eigenschaften wie deutsche Sprache, Erziehung, Kultur vermittelt wurden. Spätaussiedler sind Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und erhalten die deutsche Staatsangehörigkeit.[19] Die Kompetenz in deutscher Sprache als „wichtigstes Bestätigungsmerkmal“ wird seit 1996 (bereits) im Herkunftsland durch einen Sprachtest geprüft. Hierbei wird kein fehlerfreier Gebrauch des Hochdeutschen abverlangt – es reicht aus, wenn die Person eine im Elternhaus vermittelte Dialektform als Mutter- oder bevorzugte Umgangssprache beherrscht und ein Gespräch über alltägliche Sachgegenstände führen kann.[20] In der Bundesrepublik haben Spätaussiedler das Recht auf einen kostenlosen Sprachkurs sowie finanzielle Eingliederungshilfen, wobei beides im Verlaufe der 1990er-Jahre gekürzt worden ist.[21] Den Spätaussiedlerstatus erhielten (und erhalten) überwiegend die aus der ehemaligen Sowjetunion kommenden Deutschen, da der Gesetzgeber ihnen – im Unterschied zu Personen und Gruppen aus (anderen) ost- und südosteuropäischen Herkunftsgebieten – „wegen ihres besonderen Vertreibungsschicksals“ – allgemein ein Kriegsfolgenschicksal unterstellt(e).[22]
Im Unterschied zu den Begriffen „Aussiedler“ und „Spätaussiedler“ ist die Bezeich-nung Russlanddeutsche(r) kein Rechtsbegriff. Darüber hinausgehend erscheint der Ausdruck nicht unproblematisch, im Kontext der ehemaligen Sowjetunion eventuell sogar irreführend, da er „die kollektive Bindung an einen Nachfolgestaat – Rußland – suggerieren“ könnte.[23] Dennoch wird der in Deutschland häufig gebrauchte Begriff „Russlanddeutsche(r)“ in der vorliegenden Arbeit verwendet, denn: Er ersetzt im Allgemeinen den bis dato verbreiteten Terminus des „Sowjetdeutschen“ bzw. „Sowjetuniondeutschen“ und stellt (damit) eine Sammelbezeichnung für alle Deutschstämmigen in und aus der UdSSR und deren Nach-folgestaaten dar.[24] Zugleich ist in der Verwendung derselben Redeweise eine Distanz zu der (neuen) Lebenssituation in der Bundesrepublik enthalten, die eine Unterscheidung von der binnendeutschen Bevölkerung sowie von den Aussiedlern aus anderen Ländern – etwa aus Polen oder Rumänien – erfordert.[25]
Der Sonderstatus der russlanddeutschen (Spät-)Aussiedler, die rechtskräftig als gleichgestellte bundesdeutsche Bürger hierzulande Aufnahme fanden, gilt grundsätzlich als integrationsfördernd. Allerdings schließt die rechtliche Gleichstellung „die mögliche gesellschaftliche Segregation bzw. Marginalisierung von Migranten nicht aus“.[26] Für eine (erfolgreiche) Integration bedarf es darüber hinaus – so formulierte es Irene Tröster – „interethnischer Kontakte und der Gewährleistung der mit der rechtlichen Gleichstellung suggerierten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Partizipationschancen.“[27]
2. 2 Integration – Sprache – Sprachkompetenz: Diskussion und Kontext
Der schillernde und nach wie vor kontrovers diskutierte Begriff Integration wurde in den öffentlichen Debatten der letzten Jahrzehnte mannigfaltig verwendet und immer wieder instrumentalisiert: Je nach politischer Konstellation und medialer Präsenz konnte darunter Assimilation, Anpassung, Eingliederung, Zusammenleben, Mitbestimmung etc. verstanden werden.[28] Als Integrationsziel galt und gilt tendenziell eine möglichst umfassende Annähe-rung, ja Angleichung der Zuwanderer an die Aufnahmegesellschaft. Integrationserfolg wurde hierbei zumeist als Konsequenz der Anpassungsleistungen der Immigranten angesehen und an deren Kontaktaufnahme zu Einheimischen, Arbeitsstatus und Wohnverhältnissen gemessen. Als Indikatoren misslungener Integration wurden mangelhafte Deutschkenntnisse, räumliche und soziale Separation, interaktive Distanz zu Einheimischen, Bildungsferne und Arbeits-losigkeit genannt. Bemerkenswerterweise lag die Verantwortung für eine (erfolgreiche) Integration all zu oft bei den Zugewanderten, die bereit sein müssen, die deutsche Sprache zu lernen, Wissen über Deutschland zu erwerben, den Dialog mit Einheimischen aufzunehmen usw.[29] Aber nicht nur die inflationäre und reduzierende Verwendung des Integrationsbegriffs (als populistisches Schlagwort) in Medien und Politik ist auffällig. Auch fachinterdisziplinär erlangte der Terminus eine überwältigend hohe Bedeutung resp. Bedeutungsvielfalt.[30] Dies trifft insbesondere auf die Allgemeine Soziologie und Migrationsforschung zu, wobei – trotz aller Vielschichtigkeit – in näherer Betrachtung zwei relativ konstant gebliebene Tendenzen sichtbar werden: „Integration“ bezeichnet(e) zum einen das Verhältnis zwischen gesellschaft-lichen Personen(-gruppen) und zum anderen den Bildungsprozess von menschlichen Gemeinschaften unter Assimilation der Minorität hin zum Zustand einer einheitlichen Gesellschaft.[31] In diesem Sinne wurde der Integrationsbegriff im Laufe der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts immer wieder von Soziologen und – aus der Gesellschaftsforschung fand er Eingang in das Fachvokabular der Geschichtswissenschaftler – Historikern gebraucht, um die „Eingliederung“ von Vertriebenen, Flüchtlingen, Aussiedlern und Ausländern in die bundesrepublikanische Gesellschaft zu umschreiben.[32]
Seit Ende der 1980er-Jahre und insbesondere seit den 1990er-Jahren wird im wissen-schaftlichen Diskurs um (Spät-)Aussiedler zunehmend ein Integrationskonzept entwickelt und gefordert, das den Aspekt der Wechselseitigkeit betont.[33] Dementsprechend wurde in dem Band des Ost-West-Kulturwerkes Aussiedlerforschung. Interdisziplinäre Studien, im Jahr 1992 von Walter Althammer und Line Kossolapow herausgegeben, Integration als „eine längerfristige Annäherung zweier […] Kulturen auf der Basis der Gegenseitigkeit“ definiert.[34] Der Migrationshistoriker Klaus J. Bade verstand Integration ebenfalls als reziproken Sozial- und Kulturprozess, dessen Endpunkt die gleichberechtigte Teilhabe der Zuwanderer am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben markiere.[35] Neben der Hervorhebung ökonomischer, politischer und rechtlicher „Gleichstellung“ der Migranten als Voraussetzung für deren Integration, bestimmte Andreas Baaden die gesellschaftliche „Gleichberechtigung“ auf der Grundlage von gegenseitiger Akzeptanz zwischen Zuwanderern und Binnengruppe als das Ziel des Integrationsvorganges. Der Bildungsreferent für Aussiedlersozialarbeit beschrieb Integration als einen Prozess zur Erlangung der gleichberechtigten Partizipation aller Personen und Gruppen – Immigranten wie Einheimischen – am gesellschaftlichen Leben, so dass ein weitgehend konfliktfreies Zusammensein in einem von allen akzeptierten Rahmen verbindlicher Werte- und Handlungsmuster erfolge. In diesem Zusammenhang stellte Baaden als bedeutsam heraus, „daß über fortbestehende kulturelle Unterschiede hinweg – also ohne Assimilation – Interaktionen zwischen Aufnahmegesellschaft und Zugewanderten stattfinden, ohne die von Integration nicht gesprochen werden kann.“[36] Mittlerweile betonen weitere Forscher – z. B. die Politikwissenschaftlerin und Soziologin Dorothea Brommler – die integrative Bedeutung des Interagierens und Kommunizierens.[37] Im gesellschaftspolitischen Diskurs der Bundesrepublik avanciert die deutsche Sprachkompetenz allgegenwärtig zum zentralen Kriterium einer gelungenen Integration.[38]
Der Soziologe Hartmut Esser verstand unter (Sozial-)Integration die Inklusion von individuellen Akteuren in ein bestehendes soziales System, die – möglichst gleichmäßige – Partizipation von Migranten und Einheimischen an gesellschaftlich relevanten Gegebenheiten sowie die aus dem Handeln aller Beteiligten folgenden Ressourcen, Fertigkeiten und Eigenschaften.[39] Einen zentralen Aspekt der Integration von Zugewanderten bildet nach Esser die Sprache als „selbst Teil wie auch Bedingung und Folge“ der Integrationsvorgänge.[40] Der Soziologe unterschied hierbei vier Konstellationen individueller Sozialintegration, die sich – dies exemplifiziert Sprache – inhaltlich auf folgende Dimensionen beziehen (können):[41] Die kulturelle Sphäre des Erwerbs von Wissen und Können, der strukturelle Bereich der Eingliederung (primär) in Bildung und Arbeitsmarkt, die soziale Dimension der Aufnahme von (zwischenmenschlichen) Kontakten und Beziehungen sowie die emotionale Sphäre der Identifizierung und Identifikation.[42] Die Sprache gehört in diesem Konzept zunächst zur kulturellen Dimension der sozialen Integration von Migranten, hat aber eine (weit) darüber hinausgehende Relevanz. Die besondere Bedeutung der Sprache des Aufnahmelandes im Integrationsprozess liegt in ihrer mehrfachen Funktionalität begründet: Die Sprache ist erstens ein Medium der (alltäglichen) Kommunikation; sie ist zweitens eine wertvolle Ressource zum Erlangen von Wissen und Können, speziell bei der Bildung und auf dem Arbeitsmarkt; die Sprache hat außerdem ihre Wirkungskraft als Symbol von Zusammengehörigkeit – oder aber Fremdheit – und kann somit sowohl Integrations- bzw. Inklusionsprozesse als auch Segregations- und Diskriminierungsvorgänge in Bewegung setzen. (Un-)Gleichheiten im Zugang zu gesellschaftlichen Institutionen sowie sozialer Interaktivität und Anerkennung sind wesentlich – wenngleich nicht ausschließlich – durch Kompetenz in der jeweiligen Landessprache bedingt.[43]
Die deutsche Sprachkompetenz bezeichnet die kommunikative und rezeptive Beherrschung des dialektalen bzw. hochdeutschen Sprachsystems. Je nach Bedarf können und sollen folgende Dimensionen der Sprachkompetenz (differenziert) betrachtet werden: 1. Fertigkeiten und Fähigkeiten im Sprechen (aktive Kompetenz) und im Verstehen (passive Kompetenz); 2. Hochsprache (hier: hochdeutsche Standardsprache) als „Rede nach der Schrift“ und Dialekt als (lokal) gefärbte mündliche Sprachvarietät; 3. schriftliche Kenntnisse und verbales Vermögen in der deutschen Sprache; 4. Sprachgebrauch und das Potenzial, die Sprachwissensstrukturen zu nutzen sowie auszubauen; 5. behauptete und tatsächliche Sprachbeherrschung.[44]
3 Historischer Überblick: Deutsche im Russischen Reich und in der Sowjetunion
Um russlanddeutsche Aussiedler zu verstehen, ist ein Blick auf jene Deutschen, die im 18. und 19. Jahrhundert ins Russische Reich einwanderten, unerlässlich.[45] Im Hinblick auf den Schwerpunkt der vorliegenden Studie hat das folgende Kapitel mehrere Anliegen: 1. Allgemeine Darstellung der historischen Entwicklung der Deutschen in Russland bzw. in der Sowjetunion als Hintergrundwissen; 2. Nachzeichnung soziokultureller Kontinuitäten bzw. Diskontinuitäten, die zumeist nicht unabhängig von politischen Entscheidungen waren. Die Sozialisierungsversuche der Deutschen seitens administrativer Kräfte in Russland bzw. in der UdSSR und die damit im Zusammenhang stehenden Assimilationstendenzen der Russland-deutschen sollen den „roten Faden“ des Kapitels bilden; 3. Erläuterung des damit einhergehenden Verlustes der deutschen Sprachkompetenz, der – so die Arbeitshypothese – die Integrationsschwierigkeiten der (Spät-)Aussiedler in der Bundesrepublik Deutschland mit verursachte. Selbstverständlich können im Rahmen dieser Arbeit nur die bestimmenden Tendenzen nachgezeichnet werden – und zwar im Bewusstsein der Komplexität der russlanddeutschen Geschichte und ihrer Heterogenität.[46]
3. 1 Russlanddeutsche bis zum Ausbruch des Zweiten Weltkrieges
Zahlreich wanderten die Deutschen ins Russische Reich bekanntlich infolge der Öffnung zum Westen durch Peter I. zu Beginn des 18. Jahrhunderts und besonders wegen der „Einladung“ von Katharina II. in den 1760er-Jahren.[47] Bis in die 1860er-Jahre konnten sich die deutschen Kolonien (später: Siedlungen) im Zarenreich wirtschaftlich überwiegend vorteilhaft entwickeln und ihre kulturellen bzw. sprachlichen Spezifika bewahren. Die Kolonisten nahmen sich selbst als Deutsche wahr. Sie waren zweisprachig: Ihre Umgangssprache war die jeweils aus dem Herkunftsgebiet mitgebrachte – plattdeutsche, schwäbische, pfälzische, hessische o. a. – Mundart, die sie im alltäglichen Leben gebrauchten; zudem beherrschten die Siedler die durch Schule und Kirche geförderte deutsche Standardsprache, die als Sprache des offiziellen und schriftlichen Verkehrs fungierte.[48] Die Voraussetzungen für die Bewahrung ihrer Kultur und Sprache waren nicht zuletzt: Die Deutschen genossen im russischen Vielvölkerreich eine Reihe von rechtlichen Privilegien; sie konnten in geschlossenen homogenen Siedlungen von äußeren Einflüssen isoliert leben; sie durften die deutsche Sprache verwenden und vermitteln.[49]
Die ersten gravierenden Veränderungen im Leben der Russlanddeutschen fanden im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts statt.[50] Infolge des wachsenden russischen Nationalismus machten sich Russifizierungstendenzen geltend, die eine sukzessive Integration der Deutschen in die russische Gesellschaft antrieben. Die Aufhebung der Selbstverwaltung der Kolonien (1871), die Verpflichtung zum allgemeinen Wehrdienst (1874), die Einführung von Russisch als Amts- und Schulsprache (1880er- und 1890er-Jahre) u. a. verschlechterten die Lebens-bedingungen der Deutschen als nationale Minderheit und erschwerten die Erhaltung ihrer deutschen Kultur.[51] Die Kontinuität bei der Bewahrung der deutschen Sprache wurde ein erstes Mal gefährdet.[52] An dieser Stelle kann zwar kaum von Assimilation der Deutschen in die russische Gesellschaft gesprochen werden, doch trat eben durch die erwähnten Reformen im ausgehenden 19. Jahrhundert das Erlernen der russischen Sprache in den Blick der deutschen Minderheit. Die Integrationstendenz hatte zunächst ihre Dreisprachigkeit – Mundart, deutsche Standardsprache und Russisch – zur Folge.[53] Die Revolution von 1905 erleichterte – zumindest im Vergleich zu den 1870er- bis 1890er-Jahren – die Lage der Russlanddeutschen, da der Zar sich zu Zugeständnissen veranlasst sah. Der deutschen Minderheit wurde eine größere Beachtung ihrer Sprache und Kultur zugesprochen. Mit der Errichtung mehrerer weiterführender Schulen in den folgenden Jahren hatte sich eine insgesamt „aussichtsreiche Entwicklung angebahnt“, die jedoch „im Ersten Weltkrieg und seinen Folgen unterging.“[54]
Der Erste Weltkrieg stellte einen ersten Höhepunkt des leidvollen Schicksals der Deutschen in Russland dar. In den Zeitungen und Zeitschriften wurde die Deutschenhetze – nunmehr auch öffentlich – entfesselt. Während des Krieges wurden die deutschen Schulen russifiziert oder geschlossen, der Gebrauch der deutschen Sprache in der Öffentlichkeit wurde unter Strafe gestellt, die Versammlungen der Russlanddeutschen wurden unmöglich gemacht.[55] Trotz ihrer loyalen Haltung gegenüber dem Russischen Reich wurde die deutsche Bevölkerung durch die so genannten „Liquidationsgesetze“ der Jahre 1915-1917 zum „inneren Feind“ erklärt.[56] Infolgedessen wurden im Jahr 1915 ca. 150000 Wolhynien-deutsche, v. a. aufgrund des Misstrauens der Machthaber gegenüber der Loyalität der Russlanddeutschen, nach Sibirien deportiert; eine weitere Deportation von Wolga- und Schwarzmeerdeutschen wurde durch die Revolution von 1917 (zunächst) verhindert. Das Leben der meisten Russlanddeutschen war durch gewaltsame Enteignungen, Pogrome und Plünderungen erschwert und gefährdet.
Die Zwischenkriegszeit trug ambivalente Züge.[57] Die turbulenten Jahre 1917 und 1918 verzeichnen die Anfänge der deutschen Autonomiebewegung im Wolgagebiet: Durch administrative Erlasse wurden den Russlanddeutschen erneut der deutschsprachige Unterricht an deutschen Schulen erlaubt und der Gebrauch der deutschen Sprache in allen Bereichen des politischen und geistig-kulturellen Lebens zugesichert.[58] Doch blieb der Traum von einer tatsächlichen Selbstverwaltung auch im Wolgagebiet unerfüllt, denn der gewonnenen autonomen Entwicklung standen Enteignungen, Unruhen und Atheismus gegenüber: Der atheistische Kurs von Lenin verhinderte durch die Trennung von Schule und Kirche den erst wieder in den überwiegend kirchlichen Schulen aufgenommenen Deutschunterricht und versetzte so den Bemühungen um den Erhalt der deutschen Sprache einen erneuten Rückschlag.[59] Die revolutionäre Dynamik setzte sich in dem zwischen 1918 und 1920 tobenden Bürgerkrieg fort und bedeutete für die Russlanddeutschen sowohl eine „Zeit der politischen Neuordnung“ als auch eine „Phase großer ökonomischer Probleme“.[60]
Als nach der Oktoberrevolution und dem Ende des Bürgerkrieges im Jahr 1922 die Sowjetunion gegründet wurde, begann eine neue Nationalitätenpolitik. Alle Völker der UdSSR sollten am Aufbau des Sozialismus teilhaben.[61] Die erste Hälfte der 1920-Jahre schien im Zeichen kultureller Liberalisierung gegenüber nationalen Minderheiten zu stehen. Die seitens der sowjetischen Politik proklamierte Kulturautonomie und Bildung selbständiger sozialistischer Verwaltungseinheiten – zu nennen ist die Sozialistische Republik der Wolgadeutschen – boten zukunftsweisende Perspektiven der Wiederherstellung bzw. Weiterentwicklung der deutschen Kultur und der Förderung von Mehrsprachigkeit.[62] Die deutsche Sprache wurde durch die Verordnung des Exekutivkomitees von 1924 in den autonom verwalteten deutschen Gebieten (Rayons) offiziell zur Verwaltungs-, Gerichts- und Unterrichtssprache. De facto konnte Deutsch als einzige Schul- und Amtssprache allerdings – aufgrund einer Weltanschauung, deren Leitsatz „National in der Form, sozialistisch im Inhalt“ lautete – nicht überall durchgesetzt werden.[63] Dennoch kann von einem Aufschwung im Bildungswesen für Russlanddeutsche in den 1920er-Jahren gesprochen werden: Es wurden allgemeine deutsche Schulen, Hoch- und Fachhochschulen mit deutschsprachigem Unterricht gegründet, deutsche Arbeiterfakultäten geschaffen und deutsche Theater errichtet. Ferner wurde eine Reihe von deutschsprachigen Zeitungen und Zeitschriften herausgegeben. Zudem spielte die formelle Zulassung der deutschen Kultur und Sprache eine gewichtige Rolle bei der Stärkung der deutschen Identität und der Bildung des Selbstbewusstseins der Minderheit. In diesem Sinne führten Nina Berend und Claudia Maria Riehl das erlebte Aufblühen in der Bildung und im kulturellen Bereich auf die politische Bedeutung des Deutschen als Amts- und Schulsprache zurück.[64] Die skizzierte positive Entwicklung war sicherlich ein entscheidender Grund dafür, dass sich die Assimilationstendenzen der Deutschen in die russische Gesellschaft bis in die 1930er- und 1940er-Jahre nochmals verzögerten.[65]
Nach der Machtübernahme durch Stalin hat sich die Lage der Sowjetdeutschen drastisch verändert. Bereits Ende der 1920er-Jahre begann die Tyrannei gegen die deutsche nationale Minderheit. Bis 1931 war die Wolgarepublik vollständig von den erbarmungslosen Machtstrukturen erfasst. In der Landwirtschaft wurde in den späten 1920er- und den 1930er-Jahren eine rigorose Kollektivierung durchgeführt, wobei die als wohlhabend begriffenen Bauern (Kulaken) zwangsweise nach Sibirien oder Kasachstan umgesiedelt wurden.[66] Um die Schaffung eines national homogenen Sowjetimperiums durchzusetzen, wurden die in den frühen 1920er-Jahren eingeräumten Ausformungen nationalen Lebens durch das verheerende Stalin-Regime unterdrückt.[67] Mitte der 1930er-Jahre begann mit der „Wende zurück zur russischen Sprache“ eine kompromisslose „Russifizierung“ der Minderheiten: Ab dem Jahr 1935 wurde Deutsch als Unterrichtssprache spürbar zurückgedrängt und 1938 – mit der Aufhebung des Rechts auf Bildung in der Muttersprache – durch Russisch ersetzt.[68] Ferner wurde die Publikation von deutschsprachigen Zeitungen und Zeitschriften eingestellt.[69] Der endgültige Bruch des deutschen Bildungswesens kam mit der Auflösung der nationalen Verwaltung, im Altai 1938, in der Ukraine 1939, in der Wolgarepublik – mit dem Dekret über die Umsiedlung der dort lebenden Deutschen – 1941.[70] Die Durchschlagskraft des stalinistischen Apparates war gewaltig. Meir Buchsweiler stellte fest, dass die „nationalen Lebensformen“, die in den 1920er-Jahren Wurzeln schlugen, „mit einer eindeutig bis zur Vernichtung restriktiven Tendenz unterbunden [wurden].“[71] Die berüchtigten stalinistischen Säuberungen trafen seit 1934 die russlanddeutschen Intellektuellen, Pfarrer, Lehrer, Ärzte und gefährdeten die Existenz der deutschen Minderheit in bis dato unbekanntem Ausmaß. Besonders die Anschuldigungen der Verbindungen mit dem Ausland lieferten der sowjetischen Regierung die Begründung für Verurteilungen und Verhaftungen zehntausender Sowjetuniondeutscher als „Spione, Volksfeinde, Diversanten“.[72] Das Klima des Misstrauens gegenüber den Deutschen in der UdSSR verschlechterte sich ferner mit den radikalen Umwälzungen, die in Deutschland mit der Machtergreifung durch Hitler stattfanden, da die nationalsozialistische Propaganda die Russlanddeutschen als verbündete „Volksdeutsche“ missbrauchte.[73] Demnach befanden sich die Deutschen in der Sowjetunion unmittelbar vor dem Zweiten Weltkrieg infolge von Kollektivierung, Hungerkatastrophen und Versorgungsproblemen sowie Terror in all seinen Variationen in einem elenden Zustand. Im Rückblick kann als Resultat festgehalten werden, dass die Deutschen „vom aktiven Faktor im kaiserlichen zum bloßen Objekt im bolschewistischen Rußland“ geworden waren.[74]
[...]
[1] Insgesamt wanderten zwischen 1950 und 2001 über vier Millionen Aussiedler und Spätaussiedler in die Bundesrepublik (und ins vereinigte) Deutschland ein. Seit den späten 1980er-Jahren bildeten sie durch neue Zuwanderungen die jährlich am stärksten wachsende Migrantengruppe. Vgl. Oltmer, Jochen, Einführung: Migrationsforschung und Interkulturelle Studien – zehn Jahre IMIS, in: ders. (Hg.), Migrationsforschung und Interkulturelle Studien: Zehn Jahre IMIS, (= Schriften des Instituts für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück, Bd. 11), Osnabrück 2002, S. 9-54, hier: S. 43. Der Publikation zur Integration, vom Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung im Jahr 2009 herausgegeben, zufolge lebten nach dem Mikrozensus im Jahr 2005 „knapp vier Millionen Personen aus Aussiedlerfamilien in Deutschland“; sie waren damit „die mit Abstand größte Herkunftsgruppe“. Woellert, Franziska / Kröhnert, Steffen / Sippel, Lilli / Klingholz, Reiner, Ungenutzte Potenziale. Zur Lage der Integration in Deutschland, Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung (Hg.), Berlin 2009, hier: S. 17, online unter: http://www.berlin-institut.org/ fileadmin/user_upload/Zuwanderung/Integration_RZ_online.pdf [Stand: Mai 2010].
[2] Vgl. Dietz, Barbara, Aussiedler/Spätaussiedler in Deutschland seit 1950, in: Bade, Klaus J. / Emmer, Pieter C. / Lucassen, Leo / Oltmer, Jochen (Hgg.), Enzyklopädie Migration in Europa. Vom 17. Jahrhundert bis zur Gegenwart, München (u. a.) 2007, S. 397-404, hier: S. 400; Artes, Olga / Diemand, Vanessa / Schäfers, Eduard, Aussiedler und Medien. Problemanalyse bestehender Integrationsdefizite und Ansätze ihrer Entgegnung, Institut für Medien und Wirtschaft, Mangold, Michael (Projektleitung), Karlsruhe 2005, hier: S. 16, online unter: http://www.zkm.de/medienundwirtschaft/d/ZKM_Bericht_2005.pdf [Stand: Mai 2010].
[3] Vgl. beispielsweise Biehl, Jürgen, Sprachprobleme von Spätaussiedlern. Sprachkenntnisse und Sprach-probleme der Spätaussiedler zum Zeitpunkt der Einwanderung, in: Graudenz, Ines und Römhild, Regina (Hgg.), Forschungsfeld Aussiedler. Ansichten aus Deutschland, (= Europäische Migrationsforschung, Bd. 1), Frankfurt am Main (u. a.) 1996, S. 175-187, explizit: S. 175.
[4] Ähnlich beurteilte Walter Althammer zu Beginn der 1990er-Jahre die Anforderungen an die bundesdeutsche Gesellschaft, die im Zusammenhang mit der Migration und Integration von Aussiedlern aufgetreten sind. Die Integration von Zuwanderern bezeichnete der (damalige) Präsident des „Ost-West-Kulturwerkes“ Althammer als eine „gesamtgesellschaftliche Aufgabe“: Althammer, Walter, Zur Bedeutung der Aussiedlerforschung, in: ders. und Kossolapow, Line (Hgg.), Aussiedlerforschung. Interdisziplinäre Studien, Köln (u. a.) 1992, S. 15-18, hier: S. 15.
[5] Althammer, Walter, Zur Bedeutung der Aussiedlerforschung, in: ders. und Kossolapow, Line (Hgg.), Aussiedlerforschung. Interdisziplinäre Studien, Köln (u. a.) 1992, S. 15-18, hier: S. 15. Dass russlanddeutsche Aussiedler eine äußerst heterogene Gruppe sind, wurde in der Forschungsliteratur immer wieder betont: Vgl. Hilkes, Peter, Zum Integrationsprozeß von Aussiedlern aus der UdSSR/GUS in der Bundesrepublik Deutschland, in: Graudenz und Römhild, Regina (Hgg.), Forschungsfeld Aussiedler. Ansichten aus Deutschland, (= Europäische Migrationsforschung, Bd. 1), Frankfurt am Main (u. a.) 1996, S. 139-143, hier: S. 139; Bade, Klaus J., Ausländer – Aussiedler – Asyl. Eine Bestandsaufnahme, München 1994, S. 160.
[6] Vgl. Bade, Klaus J. und Oltmer, Jochen, Aussiedlerzuwanderung und Aussiedlerintegration. Historische Ent-wicklung und aktuelle Probleme, in: dies. (Hgg.), Aussiedler: Deutsche Einwanderer aus Osteuropa, (= Schriften des Instituts für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück, Bd. 8), Osnabrück 1999, S. 9-51, hier: S. 40f., mit Literaturverweisen nach Fachdisziplinen geordnet.
[7] Siehe die umfangreichen Bibliografien: Integration von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern in der Bundesrepublik Deutschland. Auswahlliste der Bibliothek des Hauses der Heimat des Landes Baden-Württemberg, Stand: Juli 2005, online unter: http://www.hdhbw.de/?download=BIB_mat_01.pdf [Stand: Mai 2010]; Projekt „Sprachliche Integration von Aussiedlern“. Bibliografie, Institut für Deutsche Sprache (IDS) Mannheim, Reitemeier, Ulrich (Bearb.), Stand: Juli 2002, online unter: http://www.ids-mannheim.de/prag/ aussiedler/biblio.html [Stand: Mai 2010].
[8] Esser, Hartmut, Sprache und Integration. Die sozialen Bedingungen und Folgen des Spracherwerbs von Migranten, Frankfurt am Main (u. a.) 2006, S. 15. Hervorgehoben im Original.
[9] Hartmut Esser wies darauf hin, dass es „sowohl in der Art der Forschungen wie in den substantiellen Erkennt-nissen deutliche Spaltungen und Informationslücken vor allem zwischen den mit den Fragen [zu den Zusammen-hängen zwischen Sprache und Integration, D. S.] befassten Disziplinen [bestehen], wie insbesondere der (Sozio-)Linguistik, der Sprachpsychologie, der Migrationssoziologie, der Migrantenpädagogik und der Bildungsfor-schung sowie der mit Migration und Arbeitsmarktfragen befassten Teile der Ökonomie.“ Esser, Sprache und Integration, 2006, S. 14. Hervorgehoben im Original.
[10] Vgl. Haug, Sonja, Zum Verlauf des Zweitspracherwerbs im Migrantenkontext. Eine Analyse der Ausländer, Aussiedler und Zuwanderer im Sozio-ökonomischen Panel, in: Zeitschrift für Erziehungswissenschaft, 8. Jg., Heft 2, 2005, S. 263-284, hier: S. 266.
[11] Zum Begriff der Desintegration siehe Ackermann, Volker, Integration: Begriff, Leitbilder, Probleme, in: Bade, Klaus J. (Hg.), Neue Heimat im Westen: Vertriebene, Flüchtlinge, Aussiedler, Münster 1990, S. 14-36, hier: S. 23. Der Historiker führte aus, dass die Diskussion über die Integration von Aussiedlern jahrzehntelang einen verfassungs- und ordnungspolitischen Begriff der „Eingliederung“ verfolgt hatte; dieser „harmonisierende Integrationsbegriff verleitete dazu, Konfliktlagen nicht differenziert genug wahrzunehmen. Sieht man aber den Konflikt, nicht das Funktionieren als Normalfall sozialer Realität, so wird man auch nach der vorhandenen Möglichkeit der Desintegration fragen.“ Diesem Ansatz soll in der vorliegenden Studie gefolgt werden.
[12] Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 116, Absatz 1: „Deutscher […] [ist], wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“
[13] Vgl. hier Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG), § 1, Absatz 2, Nummer 3. Folgende Gebiete sind darin aufgeführt: Die ehemals unter fremder Verwaltung stehenden deutsche Ostgebiete, Danzig, Estland, Lettland, Litauen, die ehemalige Sowjetunion, Polen, die Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Jugoslawien, Albanien oder China. Die Termini „Volkszugehöriger“ und „Volkstum“ sind in der vorliegenden Arbeit kursiv herausgestellt oder in Anführungszeichen gesetzt, da sie aus dem ideologischen Kontext der „auslandsdeutschen Kulturarbeit“ in der Weimarer Republik und im Nationalsozialismus übernommen sind. Vgl. Becker, Siegfried, Kultur oder Sprache? Zur Rechtsprechung nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG), in: Retterath, Hans-Werner (Hg.), Russlanddeutsche Kultur: eine Fiktion? Referate der Tagung vom 22. / 23. September 2003, Freiburg 2006, S. 109-141, hier: S. 124f.; Maas, Utz, Sprache und Sprachen in der Migration im Einwanderungsland Deutschland, in: ders. (Hg.), Sprache und Migration, (= Beiträge des Instituts für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück, Heft 26/2005), Osnabrück 2005, S. 89-134, hier: S. 116, mit Verweis auf: Ruhrmann, Ulrike, Reformen zum Recht des Aussiedlerzuzugs, (Schriften zum Öffentlichen Recht, Bd. 662), Berlin 1994, S. 57.
[14] Zu den Aufnahmebedingungen siehe Reitemeier, Ulrich, Aussiedler treffen auf Einheimische. Paradoxien der interaktiven Identitätsarbeit und Vorenthaltung der Marginalitätszuschreibung in Situationen zwischen Aussied-lern und Binnendeutschen, (Studien zur Deutschen Sprache, Bd. 34), Tübingen 2006, S. 35ff.; Tröster, Irene, Wann ist man integriert? Eine empirische Analyse zum Integrationsverständnis Rußlanddeutscher, (= Europä-ische Hochschulschriften, Reihe XXII Soziologie, Bd. 385), Frankfurt am Main (u. a.) 2003, S. 28ff.
[15] Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG), §6, Abs. 1. Es sei angemerkt, dass die „deutsche Volkszugehörigkeit“ in einer (weiteren) Änderung des BVFG aus dem Jahr 2001 in der Fassung des (so genannten) Spätaussiedlerstatusgesetzes (SpStatG) durch bereits in der Familie vermittelte ausreichende deutsche Sprachkenntnisse bestätigt werden muss. Allein das Bekenntnis zum deutschen „Volkstum“, zur deutschen Abstammung, zur deutschen Sprache sowie zur Erziehung und Kultur war von diesem Zeitpunkt an nicht länger ausreichend. Vgl. Artes / Diemand / Schäfers 2005, hier: S. 18.
[16] Zum „Volkstumsbekenntnis“ als dem für § 6 BVFG entscheidenden Rechtsbegriff in seiner Auswirkung auf das rechtswirksame Verständnis von Sprache und Kultur siehe Becker 2006, S. 129ff.
[17] Zum Kriegsfolgenbereinigungsgesetz siehe Ingenhorst, Heinz, Die Rußlanddeutschen. Aussiedler zwischen Tradition und Moderne, Frankfurt am Main (u. a.) 1997, S. 102f. Anmerkung: Der Terminus „Spätaussiedler“ wurde gelegentlich in der Literatur bereits in den 1960er- und 1970er-Jahren gebraucht; der Begriff war damals allerdings rechtlich noch nicht fixiert. Vgl. Heller, Wilfried / Bürkner, Hans-Joachim / Hofmann, Hans-Jürgen, Migration, Segregation und Integration von Aussiedlern. Ursachen, Zusammenhänge und Probleme, in: Heller, Hartmut (Hg.), Neue Heimat Deutschland. Aspekte der Zuwanderung, Akkulturation und emotionalen Bindung. Vierzehn Referate einer Tagung der Deutschen Akademie für Landeskunde, des Instituts für Länderkunde Leipzig und des Zentralinstituts für Regionalforschung der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, 22.-24.06.2000 in Nürnberg, Erlangen 2002, S. 79-108, hier: S. 81f.
[18] Kriegsfolgenbereinigungsgesetz (KfbG) vom 21. Dezember 1992 bzw. Bundesvertriebenen- und Flüchtlings-gesetz (BVFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993, §4. Zur Definition Spätaussiedler siehe u. a. Meng, Katharina, Russlanddeutsche Sprachbiografien. Untersuchungen zur sprachlichen Integration von Aussiedlerfamilien, (= Studien zur deutschen Sprache. Forschungen des Instituts für deutsche Sprache (IdS), Bd. 21), Tübingen 2001, S. 507f. Zur Rechtsposition der Spätaussiedler siehe u. a. Reitemeier 2006, S. 46ff.
[19] Vgl. KfbG vom 21. Dezember 1992 und BVFG in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Juni 1993, jeweils § 6, Absatz 2. Siehe zudem die Formulierung vom Bundesministerium des Inneren (BMI), online unter: http://www.bva.bund.de/nn_376880/DE/Aufgaben/Abt__III/Spaetaussiedler/schriftverfahren/schriftverfahren-node.html?__nnn=true [Stand: Januar 2008].
[20] Tröster 2003, S. 30f.; Becker 2006, S. 131. Zum Nachweis sprachlicher Kenntnisse als Voraussetzung für den Aufenthalt siehe kritische Bemerkungen in: Maas, Utz und Mehlem, Ulrich, Qualitätsanforderungen für die Sprachförderung im Rahmen der Integration von Zuwanderern, (= Beiträge des Instituts für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück, Heft 21/2003), Osnabrück 2003, S. 26f.
[21] Vgl. Meng 2001, S. 507f.; Reitemeier 2006, S. 43f.
[22] Zitierte Textpassage: Brommler, Dorothea, Neue Herausforderungen – neue Instrumente? Deutsche Aussiedler-Politik am Scheideweg, in: Ipsen-Peitzmeier, Sabine und Kaiser, Markus (Hgg.), Zuhause fremd – Russlanddeutsche zwischen Russland und Deutschland, Bielefeld 2006, S. 109-128, hier: S. 113, Anm. 3. Im Unterschied zu Personen deutscher Herkunft aus anderen ost- und südosteuropäischen Staaten müssen die Deutschen aus der ehemaligen Sowjetunion nicht nachweisen, dass sie nach dem 30.12.1992 „Benachteiligungen oder Nachwirkungen früherer Benachteiligungen auf Grund deutscher Volkszugehörigkeit“ unterlagen: Vgl. KfbG, §4. Utz Maas erklärte die staatlich-administrative Unterstellung des Kriegsfolgenschicksals für die Aussiedler aus der ehemaligen UdSSR mit dem Argument des Erleidens massiver Nachteile der sich zum „Deutschtum“ bekannten Aussiedler in der Sowjetunion der Nachkriegszeit, das den Lastenausgleich legitimiert, der durch die Verpflichtungen der neuen deutschen – als Nachfolger des NS-Staats definierten – Bundesrepublik geboten war und sich nicht auf diejenigen beschränken konnte, die in den Landesgrenzen lebten. Vgl. Maas 2005, S. 115, 117.
[23] Römhild, Regina, Die Macht des Ethnischen: Grenzfall Rußlanddeutsche. Perspektiven einer politischen Anthropologie, (= Europäische Migrationsforschung, Bd. 2), Frankfurt am Main (u. a.) 1998, S. 165, Anm. 4.
[24] Zum Begriff „Sowjetdeutsche“ siehe Eisfeld, Alfred, Bleiben die Sowjetuniondeutschen deutsch?, in: Kappeler, Andreas / Meissner, Boris / Simon, Gerhard (Hgg.), Die Deutschen im Russischen Reich und im Sowjetstaat, Köln 1987, S. 167-178, hier: S. 167ff. Es sei angemerkt, dass Eisfeld die Verwendung des Begriffes „Sowjetdeutsche“ ablehnte und dem – wie der Titel des Aufsatzes zeigt – den Begriff „Sowjetuniondeutsche“ vorzog.
[25] Die Bezeichnung „Russlanddeutscher“ dient in dieser Studie allein dem Kriterium der formalen Spezifierung. Hervorgehoben durch D. S.
[26] Dietz, Barbara, Migrationspolitik unter ethnischen Vorzeichen: Aussiedleraufnahme und die Politik der Aussiedlerintegration, in: Bade, Klaus J. und Reich, Hans H. (Hgg.), Migrations- und Integrationspolitik gegenüber „gleichstämmigen“ Zuwanderern, (= Beiträge der Akademie für Migration und Integration, Heft 3), Osnabrück 1999, S. 10-29, hier: S. 16.
[27] Tröster 2003, S. 60.
[28] Zur Problematik des Integrationsbegriffes siehe Tröster 2003, S. 41ff.; Baaden, Andreas, Konzepte und Modelle zur Integration von Aussiedlern, (= Schriftenreihe Aussiedlerintegration. Institut für berufliche Bildung und Weiterbildung e. V. (ibbw), Bd. 8), Berlin 1997, S. 12ff.; Ackermann, Volker, Integration: Begriff, Leitbilder, Probleme, in: Bade, Klaus J. (Hg.), Neue Heimat im Westen: Vertriebene, Flüchtlinge, Aussiedler, Münster 1990, S. 14-36.
[29] Vgl. Tröster 2003, S. 42f.; Krumm, Hans-Jürgen, Integration durch Sprache – ein falsches Versprechen? Oder: Bedingungen für einen integrationsfördernden Sprachunterricht, in: Wolff, Armin / Ostermann, Torsten / Chlosta, Christoph (Hgg.), Integration durch Sprache, (= Materialien Deutsch als Fremdsprache, Heft 73), Regensburg 2004, S. 19-37, hier: S. 19f. Hervorgehoben von D. S.
[30] Vgl. Tröster 2003, S. 41, 45; Ackermann 1990, S. 14. Der Begriff Integration wurde von der Rechtslehre, der Geschichtswissenschaft, den Wirtschaftswissenschaften, den Erziehungswissenschaften, der Ethnologie, der Psychologie und der Soziologie übernommen, wobei die Vielfalt der Definitionen kaum überschaubar ist, sodass Marita Krauss von der „innerwissenschaftlichen Sprachverwirrung“ sprach: Krauss, Marita, Integration und Akkulturation. Eine methodische Annäherung an ein vielschichtiges Phänomen, in: Beer, Mathias / Kintzinger, Martin / Krauss, Marita (Hgg.), Migration und Integration. Aufnahme und Eingliederung im historischen Wandel, Stuttgart 1997, S. 11-25, hier: S. 11, hier zitiert nach: Tröster 2003, S. 41.
[31] Siehe hierzu Tröster 2003, S. 44ff., hier: S. 45; Ackermann 1990, S. 24.
[32] Siehe hierzu Ackermann 1990, S. 14ff.
[33] Diese Tendenz konstatierte bereits der Historiker Volker Ackermann, der 1990 erklärte, dass in der Betonung der „Integration“ als wechselseitigen Prozess es darum gehe, „die Aussiedler […] vom Stigma des passiven Objektes zu befreien und beide, Alt- und Neubürger, als Subjekte zu begreifen.“ Ackermann 1990, S. 27f.
[34] Althammer, Walter und Kossolapow, Line (Hgg.), Aussiedlerforschung. Interdisziplinäre Studien, Köln (u. a.) 1992, S. 10. Line Kossolapow unterschied hierin vier Phasen des Integrationsprozesses von Aussiedlern: Die „Einstiegsphase“, die „Kontaktnahmephase“, die „Einbezugsphase“ und die „Identitätsfindungsphase“. Siehe Kossolapow, Line, Kulturarbeit mit Aussiedlern als phasenspezifischer Prozeß, in: Ebenda, S. 19-28, hier: S. 23ff.
[35] Bade, Klaus J., Homo Migrans. Wanderungen aus und nach Deutschland. Erfahrungen und Fragen, (= Stuttgarter Vorträge zur Zeitgeschichte, Bd. 2), Essen 1994, S. 99. Vgl. hier auch Tröster 2003, S. 47, mit Verweis auf: Bade, Klaus J., Sozialhistorische Migrationsforschung und „Flüchtlingsintegration“, in: Schulze, Rainer / von der Brelie-Lewien, Doris / Grebing, Helga (Hgg.), Flüchtlinge und Vertriebene in der west-deutschen Nachkriegsgeschichte. Bilanzierung der Forschung und Perspektiven für die künftige Forschungs-arbeit, Hildesheim 1987, S. 126-162, hier: S. 156 sowie Bade, Klaus J. und Troen, S. Ilan (Hgg.), Zuwanderung und Eingliederung von Deutschen und Juden aus der früheren Sowjetunion in Deutschland und Israel, Bonn 1993, S. 119.
[36] Baaden, Andreas, Konzepte und Modelle, 1997, S. 15f.
[37] In Anlehnung an Baaden verstand Brommler den Begriff Integration als einen „Prozess, an dem mindestens zwei Parteien aktiv (!) beteiligt sind. Es geht um gleiche Rechte und Pflichten, um Chancengleichheit, um Partizipation und nicht zuletzt um Toleranz, Akzeptanz und beiderseitiges Verstehen.“ Brommler unterstrich die Bedeutsamkeit des Interagierens zwischen Einwanderern und Aufnahmeland für die Integration, welche es als „gleichberechtigte Eingliederung“ in die Mehrheitsgesellschaft aufzufassen gelte. Vgl. Brommler 2006, S. 111f.
[38] Vgl. Hentges, Gudrun / Hinnenkamp, Volker / Zwengel, Almut (Hgg.), Migrations- und Integrationsforschung in der Diskussion. Biografie, Sprache, Bildung als zentrale Bezugspunkte, Wiesbaden 2008, S. 9; Esser, Hartmut, Sprache und Integration. Die sozialen Bedingungen und Folgen des Spracherwerbs von Migranten, Frankfurt am Main (u. a.) 2006, S. 11.
[39] Hartmut Esser hat seinen Integrationsbegriff in den letzten Jahren wiederholt entwickelt und präzisiert, siehe in: Esser, Sprache und Integration, 2006, S. 23ff.; ders., Migration, Sprache und Integration, Arbeitsstelle Interkulturelle Konflikte und gesellschaftliche Integration (AKI) am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) (Bezugsquelle), AKI-Forschungsbilanz 4, Berlin 2006, S. 17f., online unter: http://www.wzb.eu/zkd/aki/files/aki_forschungsbilanz_4.pdf [Stand: März 2010]; pointiert außerdem in: ders., Integration und das Problem der „multikulturellen Gesellschaft“, in: Mehrländer, Ursula und Schultze, Günther (Hgg.), Einwanderungsland Deutschland, Bonn 2001, S. 64-91.
[40] Esser, Sprache und Integration, 2006, S. 23. Hervorgehoben von D. S. In diesem Zusammenhang ist der Hinweis von Utz Maas und Ulrich Mehlem anzuführen, dass „Sprachprobleme als Integrationsvoraussetzungen nur analytisch zu isolieren“ sind. „Insofern diese Stellungnahme auf die sprachlichen Aspekte der Integration abstellt, impliziert sie eine analytische Abstraktion, die in Hinblick auf die praktischen Konsequenzen mitzu-denken ist.“ Maas und Mehlem 2003, S. 17.
[41] Die vier Typen individueller Sozialintegration sind nach Esser in Anlehnung an John W. Berry: „multiple Inklusion“ (Einschluss in die ethnische Gruppe und die Aufnahmegesellschaft), „Assimilation“ (Einschluss in die Aufnahmegesellschaft bei gleichzeitigem Ausschluss aus der ethnischen Gruppe), „Segmentation“ (Inklusion in die ethnische Gruppe, Exklusion aus der Aufnahmegesellschaft) sowie „Marginalität“ (Ausschluss aus beiden sozialen Bezügen). Vgl. Esser, Sprache und Integration, 2006, S. 25 und ders., Migration, Sprache und Integra-tion, 2006, S. 7.
[42] Esser, Migration, Sprache und Integration, 2006, S. 8. Hervorgehoben von D. S. Vgl. auch ders., Sprache und Integration, 2006, S. 26f., mit Verweis auf: ders., Aspekte der Wanderungssoziologie. Assimilation und Inte-gration von Wanderern, ethnischen Gruppen und Minderheiten. Eine handlungstheoretische Analyse, Darmstadt (u. a.) 1980, S. 210, 231ff.
[43] Vgl. Esser, Sprache und Integration, 2006, S. 52; Esser, Migration, Sprache und Integration, 2006, S. i, 11. Hervorgehoben im Original. Zu den damit zusammenhängenden „sozialen“ Besonderheiten der Sprache und deren Bedeutung für das Verhältnis von Sprache und Integration siehe Esser, Sprache und Integration, 2006, S. 52ff. sowie Kapitel 7 „Besonderheiten der Sprache“ auf S. 487ff. Hervorgehoben im Original.
[44] Vgl. Maas und Mehlem 2003, S. 22, 33; Roesler, Karsten, Rußlanddeutsche Identitäten zwischen Herkunft und Ankunft. Eine Studie zur Förderungs- und Integrationspolitik des Bundes, (= Europäische Migrations-forschung, Bd. 4), Frankfurt am Main (u. a.) 2003, S. 88; Berend, Nina, Sprachliche Anpassung. Eine sozio-linguistisch-dialektologische Untersuchung zum Rußlanddeutschen, (= Studien zur deutschen Sprache. Forschungen des Instituts für deutsche Sprache, Bd. 14), Tübingen 1998, S. 39, 51; Röhrig, Werner, Integrierte Sprachförderung – Einführung in die Grundkonzeption, in: Schläger, Herbert / Schmidt, Dieter / Wieckenburg-Oesterle, Uwe (Red.), Eingliederung junger Aussiedler, Staatliches Institut für Lehrerfort- und -weiterbildung des Landes Rheinland-Pfalz, Weiterbildungsprojekt zur Förderung der sozialen, schulischen und beruflichen Eingliederung der Kinder und Jugendliche von Aussiedlern, Bd. 3: Integrierte Sprachförderung, Speyer 1992, S. 9-38, hier: S. 25.
[45] Zum Umgang mit der Geschichte der Russlanddeutschen, ohne die eine gegenwartsbezogene Studie zur Integration von russlanddeutschen (Spät-)Aussiedler kaum auskommen kann, siehe Römhild 1998, S. 22ff. Die folgende historische Rekonstruktion stützt sich auf deutschsprachige Forschungsliteratur. Es sei angemerkt, dass zur Geschichte und Kultur der Russlanddeutschen in neuester Zeit auch zahlreiche russischsprachige Werke erschienen, wie es die folgende Bibliographie offenbart: Чернова- Дёке, Тамара Н., Российские немцы. Отечественная бибилиография 1991-2000 гг., Указатель новейшей литературы по истории и культуре немцев России, Москва 2001.
[46] Auf die Heterogenität der Russlanddeutschen wiesen bereits zahlreiche Forscher hin, u. a. Römhild 1998, S. 5; Rosenberg, Peter und Weydt, Harald, Sprache und Identität, in: Meissner, Boris / Neubauer, Helmut / Eisfeld, Alfred (Hgg.), Die Russlanddeutschen. Gestern und heute, Köln 1992, S. 217-238, hier: S. 218.
[47] Die Einwanderung der Deutschen ins Russische Reich hielt bis in die ersten Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts an. Zum Thema Deutsche im Russischen Reich im 18. und 19. Jahrhundert siehe Brandes, Detlef, Deutsche auf dem Dorf und in der Stadt von der Ansiedlung bis zur Aufhebung des Kolonialstatuts, in: Eisfeld, Alfred, Die Russlanddeutschen, mit Beiträgen von Detlef Brandes und Wilhelm Kahle, (= Studienbuchreihe der Stiftung Ostdeutscher Kulturrat, Bd. 2), 2., erweiterte und aktualisierte Aufl., München 1999 (1992), S. 12-44; Boldt, Katharina und Piirainen, Ilpo Tapanini, Sprache und Kultur der Rußlanddeutschen. Eine Dokumentation anhand von Presseberichten aus den Jahren 1970 bis 1990, (= Kultur der Deutschen im Ausland, Bd. 1), Essen 1996, S. 29ff.; Ehrlich, Konstantin, Zur Geschichte der Deutschen im Zarenreich, in: Kugler, Hartmut (Hg.), Kulturelle Identität der deutschsprachigen Minderheiten in Russland/UdSSR, (= Ost-West-Kongreß Kassel, Bd. 2), Kassel 1992, S. 29-44.
[48] Vgl. Naiditsch, Larissa, Die deutsche Sprache als identitätsstiftender Faktor der Russlanddeutschen. Ein historischer Überblick, in: Retterath, Hans-Werner (Hg.), Russlanddeutsche Kultur: eine Fiktion? Referate der Tagung vom 22. / 23. September 2003, Freiburg 2006, S. 159-188, hier: S. 162, 166f., 171. Hervorgehoben im Original; Buchsweiler 1995, S. 61. Siehe außerdem Boldt und Piirainen 1996, S. 94ff.
[49] Vgl. Kunschner, Friedhelm, Zwischen zwei politischen Kulturen. Aussiedler in der Bundesrepublik Deutschland, Institut für West-Ost-Studien (IWOS) (Hg.), (= Editionen aus dem Deutsch-Russischen Zentrum zu Leipzig e. V., Bd. 2), Leipzig 2000, S. 34.
[50] Zum Thema Deutsche in Russland in den 1870er- bis 1920er Jahren siehe Eisfeld 1999 (1992), hier v. a. S. 45ff.; Dönninghaus, Victor, Revolution, Reform und Krieg. Die Deutschen an der Wolga im ausgehenden Zarenreich, (= Veröffentlichungen zur Kultur und Geschichte im östlichen Europa, Bd. 23), Essen 2002. Zahlreiche Literaturhinweise zu der Geschichte der Russlanddeutschen bis 1917 sind in: Brandes, Detlef / Busch, Margarete / Pavlovic, Kristina, Bibliographie zur Geschichte und Kultur der Rußlanddeutschen. Von der Einwanderung bis 1917, München 1994.
[51] Vgl. Baaden, Andreas, Aussiedler-Migration. Historische und aktuelle Entwicklungen, (= Schriftenreihe Aussiedlerintegration. Institut für berufliche Bildung und Weiterbildung e. V. (ibbw), Bd. 1), Berlin 1997, S. 30. Gleichwohl spreche mit Dietmar Neutatz einiges dafür, die so genannte Russifizierungspolitik zu relativieren: „[…], doch läßt die Praxis dieser Politik den Schluß zu, daß die Regierung nicht darauf abzielte, die Deutschen zu entnationalisieren, sie in ethnisch-kulturellem Sinn zu Russen zu machen, wohl aber sie zur Erlernung der Staatssprache zu zwingen.“ Neutatz, Dietmar, Zwischen Spracherhalt und Assimilierung. Russlanddeutsche und Donauschwaben vor 1914 im Vergleich, in: Rothe, Hans (Hg.), Deutsche in Russland, Köln (u. a.) 1996, S. 61-85, hier: S. 64.
[52] Vgl. Kunschner 2000, S. 35.
[53] Vgl. Naiditsch 2006, S. 173.
[54] Hecker, Hans, Die Deutschen im Russischen Reich, in der Sowjetunion und ihren Nachfolgestaaten, (= Histo-rische Landeskunde – Deutsche Geschichte im Osten, Bd. 2), Köln 1994, S. 72f., zitierte Textstellen: S. 73.
[55] Vgl. Baaden, Aussiedler-Migration, 1997, S. 30; Naiditsch 2006, S. 174; Baur, Rupprecht S. / Chlosta, Christoph / Krekeler, Christian / Wenderott, Claus, Die unbekannten Deutschen. Ein Lese- und Arbeitsbuch zu Geschichte, Sprache und Integration rußlanddeutscher Aussiedler, Hohengehren 1999, S. 28; Boldt und Piirainen 1996, S. 124.
[56] Vgl. Herdt, Victor (Hg.), Zwischen Revolution und Autonomie. Dokumente zur Geschichte der Wolga-deutschen aus den Jahren 1917 und 1918, (= Der Göttinger Arbeitskreis, Veröffentlichung Nr. 483), Köln 2000, S. 11; Baur et al. 1999, S. 28; Boldt und Piirainen 1996, S. 131; Laßt sie selber sprechen. Berichte rußland-deutscher Aussiedler, Székely, Gisela (Protokoll. und Bearb.), erweiterte Neuausgabe, Frankfurt am Main (u. a.) 1990, S. 16.
[57] Zum Thema Russlanddeutsche in der Zwischenkriegszeit siehe Ingenhorst 1997, v. a. S. 33ff.; Brake, Klaus, Lebenserinnerungen rußlanddeutscher Einwanderer. Zeitgeschichte und Narrativik, (= Lebensformen. Veröffentlichungen des Instituts für Volkskunde der Universität Hamburg, Bd. 9), Berlin (u. a.) 1998, S. 77ff.; Buchsweiler, Meir, Rußlanddeutsche im Sowjetsystem bis zum Zweiten Weltkrieg. Minderheitenpolitik, nationale Identität, Publizistik, (= Veröffentlichungen des Instituts für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa, Bd. 7), Essen 1995.
[58] Vgl. Kathe, Hans-Joachim und Morgenstern, Winfried (Hgg.), Böttger, Christian / Biereigel, Idmar / Dittrich, Günter / Förster, Wolfgang / Hilzheimer, Achim (Autoren), Lexikon der Russlanddeutschen. Teil I: Zur Geschichte und Kultur, Berlin 2000, S. 257; Jedig, Hugo H., Die deutsche Sprachkultur in der Sowjetunion, in: Fleischhauer, Ingeborg und Jedig, Hugo H. (Hgg.), Die Deutschen in der UdSSR in Geschichte und Gegenwart, Baden-Baden 1990, S. 203-224, hier: S. 208.
[59] Vgl. Herdt, Victor (Hg.), Zwischen Revolution und Autonomie. Dokumente zur Geschichte der Wolga-deutschen aus den Jahren 1917 und 1918, (= Der Göttinger Arbeitskreis, Veröffentlichung Nr. 483), Köln 2000, S. 7ff., 20; Kunschner 2000, S. 37f., 42.
[60] Krieg, Hungersnot und Auswanderung dezimierten die russlanddeutsche Bevölkerung, so dass die Zahl der Russlanddeutschen von ca. 2,4 Millionen im Jahr 1914 auf 1,2 Millionen im Jahr 1926 sich halbierte. Vgl. Baaden, Aussiedler-Migration, 1997, S. 31; Naiditsch 2006, S. 173f.; Baur et al. 1999, S. 31f., zitierte Textstelle: S. 33; Jedig 1990, S. 207.
[61] Zum Thema Nationale Autonomie der Deutschen in der Sowjetunion der 1920er-Jahre siehe u. a. Eisfeld 1999 (1992), hier v. a. S. 102ff.
[62] Zu der Autonomen Sozialistischen Sowjetrepublik der Wolgadeutschen siehe Gassenschmidt, Christoph, Von der Revolution und der Partei getäuscht. Die Autonome Sozialistische Sowjetrepublik der Wolgadeutschen 1924-1941, Bonn 1999.
[63] Neuere Studien betonen, dass das Recht auf Erteilung des Unterrichts in der deutschen Sprache sowie der Gebrauch der deutschen Sprache als Amtssprache nicht gleich faktische Durchsetzung von Deutsch als einziger Unterrichts- und Amtssprache bedeuteten. Allzu oft standen dem – besonders seit der zweiten Hälfte der 1920er-Jahre – administrative Stellen entgegen. Vgl. Gassenschmidt 1999, S. 108ff.
[64] Vgl. Berend, Nina und Riehl, Claudia Maria, Russland, in: Eichinger, Ludwig M. / Plewnia, Albrecht / Riehl, Claudia Maria (Hgg.), Handbuch der deutschen Sprachminderheiten in Mittel- und Osteuropa, Tübingen 2008, S. 17-58, hier: S. 21f.; Kunschner 2000, S. 38; Baur et al. 1999, S. 33; Boldt und Piirainen 1996, S. 126ff.; Jedig 1990, S. 209.
[65] Vgl. Naiditsch 2006, S. 174.
[66] Vgl. Baaden, Aussiedler-Migration, 1997, S. 32; Baur et al. 1999, S. 33f.
[67] Vgl. Baaden, Aussiedler-Migration, 1997, S. 32; Naiditsch 2006, S. 174.
[68] Gassenschmidt 1999, S. 109; Hecker 1994, S. 75.
[69] Vgl. Jedig 1990, S. 211.
[70] Vgl. Hecker 1994, S. 75; Baur et al. 1999, S. 35.
[71] Buchsweiler 1995, S. 128. Pinkus und Fleischhauer sprachen vom „kompakte(n) nationale(n) Gefüge“, das ab den 1930er-Jahren „wenigstens außerhalb der Wolgarepublik Risse zu bekommen“ scheint: Vgl. Pinkus, Benjamin und Fleischhauer, Ingeborg, Die Deutschen in der Sowjetunion. Geschichte einer nationalen Minderheit im 20. Jahrhundert, (= Osteuropa und der internationale Kommunismus, Bd. 17), Köln 1987, S. 97f.
[72] Berend und Riehl 2008, S. 22.
[73] Vgl. Baaden, Aussiedler-Migration, 1997, S. 32; Baur et al. 1999, S. 34f.
[74] So überschrieben Benjamin Pinkus und Ingeborg Fleischhauer die Zeit bis zum Zweiten Weltkrieg: Siehe Pinkus und Fleischhauer 1987, S. 31ff. Zum Thema Geschichte der Russlanddeutschen bis zum Zweiten Weltkrieg sind in neuester Zeit zahlreiche russischsprachige Studien erschienen, u. a.: Соколов, Александр Р. (Ответственный редактор), Немцы в России. Конец XVIII – начало XX века, Каталог документов Российского государственного исторического архива, Том 1, Sokolov, Aleksandr, R. (Hg.), Deutsche in Rußland. Ende des 18. bis Anfang des 20. Jahrhunderts. Findbuch des Russischen Historischen Staatsarchivs, 1. Band, (= Veröffentlichungen zur Kultur und Geschichte im östlichen Europa), Essen 2002; Герман, Аркадий А. (Научный редактор), Немцы России и СССР: 1901-1941 гг., Материалы международной научной конференции, Москва, 17-19 сентября 1999 г., Москва 2000.
Details
- Seiten
- Erscheinungsform
- Originalausgabe
- Erscheinungsjahr
- 2010
- ISBN (eBook)
- 9783842806580
- DOI
- 10.3239/9783842806580
- Dateigröße
- 749 KB
- Sprache
- Deutsch
- Institution / Hochschule
- Humboldt-Universität zu Berlin – Geschichtswissenschaften, Neuere und Neueste Geschichte
- Erscheinungsdatum
- 2010 (November)
- Note
- 1,3
- Schlagworte
- migration einwanderung sprache jugendliche aussiedler
- Produktsicherheit
- Diplom.de