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Systeme der Finanzbuchführung

©2009 Bachelorarbeit 27 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Bereits im Mittelalter entstand in einigen Unternehmen das Bedürfnis nach einer Finanzbuchführung. Damals gab es allerdings keine allgemeingültigen Regeln zur Buchführung und somit konnten die Gläubiger und Lieferanten die Genauigkeit und die Zuverlässigkeit der durch diese verschiedenartigen Buchführungen gelieferten Informationen nicht beurteilen. Im Laufe der Zeit wurden immer mehr Regelungen zur Ermittlung der Vermögenslage entwickelt wovon die wichtigsten Eingang in gesetzliche Bestimmungen zur Rechenschaftslegung der Unternehmensleitung über das Vermögen und die Schulden der Unternehmen fanden.
In den letzten Jahren hat sich die Rechnungslegungslandschaft in Österreich maßgeblich verändert und das Unternehmensgesetzbuch (UGB) wird laufend reformiert. Die vorliegende Arbeit zeigt die seit 1.1.2007 geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Rechnungslegung in Österreich auf und gibt somit einen kompakten Überblick über die allgemeinen Regeln zur Erstellung eines Jahresabschlusses.
Eine Übersicht der Systeme der Finanzbuchführung im Sinne der Gesetze wird im Ersten Kapitel aufgezeigt, wobei hier zwischen UGB und BAO/EStG unterschieden wird. Das zweite Kapitel gibt einen Überblick über das Rechnungswesen allgemein sowie eine ausführliche Erklärung der Systeme der Finanzbuchführung. Es folgt eine Verknüpfung zur Betriebswirtschaftslehre sowie eine Schlussbetrachtung. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
AbstractI
InhaltsverzeichnisII
AbbildungsverzeichnisIII
1.Einleitung1
1.1Problemstellung1
1.2Zielsetzung1
1.3Argumentationsgang1
2.Systeme der Finanzbuchführung im gesetzlichen Hinblick2
2.1Unternehmensrechtliche Rechnungslegungspflicht nach UGB2
2.2Steuerrechtliche Regelungen gemäß BAO und EStG4
2.3Zusammenfassende Übersicht der Buchführungspflicht7
3.Rechnungswesen und Buchhaltungssysteme im Überblick9
3.1Die Doppelte Buchführung (Doppik)11
3.2Einnahmen-Ausgaben-Rechnung12
3.3Pauschalierung14
4.Verknüpfung der Finanzbuchführung mit dem internen Rechnungswesen15
4.1Kostenrechnung15
4.2Lager- und Gästebuchführung17
4.3Finanz- und Liquiditätsrechnung17
5.Schlussbetrachtung19
6.Literaturverzeichnis20 Textprobe:Textprobe:
Kapitel 2, Systeme der Finanzbuchführung im gesetzlichen Hinblick:
In Österreich sind die Rechnungslegungsvorschriften im Wesentlichen durch Gesetze bestimmt. Es handelt sich dabei überwiegend um Gesetze im Bereich des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts (UGB), aber […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abstract

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung
1.3 Argumentationsgang

2. Systeme der Finanzbuchführung im gesetzlichen Hinblick
2.1 Unternehmensrechtliche Rechnungslegungspflicht nach UGB
2.2 Steuerrechtliche Regelungen gemäß BAO und EStG
2.3 Zusammenfassende Übersicht der Buchführungspflicht

3. Rechnungswesen und Buchhaltungssysteme im Überblick
3.1 Die Doppelte Buchführung (Doppik)
3.2 Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
3.3 Pauschalierung

4. Verknüpfung der Finanzbuchführung mit dem internen Rechnungswesen
4.1 Kostenrechnung
4.2 Lager- und Gästebuchführung
4.3 Finanz- und Liquiditätsrechnung

5. Schlussbetrachtung

6. Literaturverzeichnis

Abstract

Die folgende Arbeit gibt einen kurzen und kompakten Überblick über die Systeme der Finanzbuchführung. Zu Beginn der Arbeit wird erklärt weshalb eine Unterteilung in verschiedene Systeme notwendig ist sowie deren gesetzliche Voraussetzungen. Desweiteren folgt eine allgemeine Erklärung des Rechnungswesens sowie ein genaue Erläuterung der einzelnen Systeme und deren Funktion. Im Kapitel 4 wird eine Verknüpfung zur Betriebswirtschaftslehre hergestellt und näher ausgeführt. Eine Zusammenfassung der Arbeit erfolgt im letzten Kapitel.

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Buchführungspflicht

Abb. 2: Teilbereiche des Rechnungswesens

Abb. 3: Zusammenhang Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung

1 . Einleitung

1.1 Problemstellung

Bereits im Mittelalter entstand in einigen Unternehmen das Bedürfnis nach einer Finanzbuchführung. Damals gab es allerdings keine allgemeingültigen Regeln zur Buchführung und somit konnten die Gläubiger und Lieferanten die Genauigkeit und die Zuverlässigkeit der durch diese verschiedenartigen Buchführungen gelieferten Informationen nicht beurteilen. Im Laufe der Zeit wurden immer mehr Regelungen zur Ermittlung der Vermögenslage entwickelt wovon die wichtigsten Eingang in gesetzliche Bestimmungen zur Rechenschaftslegung der Unternehmensleitung über das Vermögen und die Schulden der Unternehmen fanden (vgl. Bechtel/Brink 2007, S. 6).

1.2 Zielsetzung

In den letzten Jahren hat sich die Rechnungslegungslandschaft in Österreich maßgeblich verändert und das Unternehmensgesetzbuch (UGB) wird laufend reformiert. Die vorliegende Arbeit zeigt die seit 1.1.2007 geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Rechnungslegung in Österreich auf und gibt somit einen kompakten Überblick über die allgemeinen Regeln zur Erstellung eines Jahresabschlusses.

1.3 Argumentationsgang

Eine Übersicht der Systeme der Finanzbuchführung im Sinne der Gesetze wird im Ersten Kapitel aufgezeigt, wobei hier zwischen UGB und BAO/EStG unterschieden wird. Das zweite Kapitel gibt einen Überblick über das Rechnungswesen allgemein sowie eine ausführliche Erklärung der Systeme der Finanzbuchführung. Es folgt eine Verknüpfung zur Betriebswirtschaftslehre sowie eine Schlussbetrachtung.

2. Systeme der Finanzbuchführung im gesetzlichen Hinblick

In Österreich sind die Rechnungslegungsvorschriften im Wesentlichen durch Gesetze bestimmt. Es handelt sich dabei überwiegend um Gesetze im Bereich des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts (UGB), aber auch im Bereich des Steuerrechts (EStG/BAO) sind einige Vorschriften verankert, an die sich der Unternehmer/das Unternehmen zu halten hat (vgl. Wagenhofer 2008, S. 27).

Grundsätzlich werden Unternehmen in Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften eingeteilt. Rechtsformen der Personengesellschaften sind die Offene Gesellschaft (OG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG) (vgl. Geirhofer/Hebrank 2008, S. 27 f.).

Auf detailliertere Eigenschaften dieser Rechtsformen, bezüglich Haftung, sowie auf andere Abwandlungen der Rechtsformen wird in dieser Arbeit nicht eingegangen.

Wie bereits an vorangehender Stelle erwähnt, ist das UGB die wichtigste Rechtsquelle hinsichtlich der Buchführungspflicht. Das UGB ist in fünf Bücher unterteilt, wobei für diese Arbeit ausschließlich das dritte Buch, Rechnungslegung (Bilanz, Jahresabschluss, Bewertung), relevant ist.

2.1 Unternehmensrechtliche Rechnungslegungspflicht nach UGB

Im ersten Abschnitt des Dritten Buches (§§ 189-216) gelten seit 1.1.2007 folgende allgemeine Vorschriften:

Gemäß § 189 Abs 1, sind alle Kapitalgesellschaften (GmbH und AG) sowie unternehmerisch tätige offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter (z.B. GmbH & Co. KG) unabhängig von der Höhe der Umsatzerlöse, buchführungspflichtig (vgl. Geirhofer/Hebrank 2008, S. 29 f.; Egger et al. 2007, S. 13 f.).

Alle anderen Unternehmen, also insbesondere alle Einzelunternehmen und Personengesellschaften, bei denen mindestens ein/-e voll haftende/-r Gesellschafter eine natürliche Person ist, sind erst rechnungspflichtig, wenn sie mehr als Euro 400.000 Umsatzerlöse im Geschäftsjahr erzielen. Die Firmenbucheintragung spielt für die Rechnungslegungspflicht keine Rolle, d.h. wenn im Firmenbuch eingetragene Unternehmen einen Umsatz von weniger als Euro 400.000 erwirtschaften, besteht trotzdem keine Buchführungspflicht (vgl. Geirhofer/Hebrank 2008, S. 29 f.; Egger et al. 2007, S. 13 f.).

Gemäß § 189 Abs 2 Z 1 tritt die Rechnungslegungspflicht ab dem zweitfolgenden Geschäftsjahr ein, wenn der Grenzwert von Euro 400.000 in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschritten wird; wenn er in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr überschritten wird, entfällt sie ab dem folgenden Geschäftsjahr.

Die Rechnungslegungspflicht tritt jedoch bereits im Folgejahr ein, wenn der Grenzwert mindestens zweimal um die Hälfte (Euro 600.000) überschritten wird. Das Gleiche gilt für den Fall der Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge, wenn der Rechtsvorgänger zur Rechnungslegung verpflichtet war, es sei denn der Wert wurde in den letzten zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren für den übernommenen Betrieb oder Teilbetrieb nicht erreicht (vgl. www.jusline.at 2009).

Die Erstellung des Jahresabschlusses hat nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) zu erfolgen. Diese lauten:

Bilanzwahrheit, Bilanzklarheit, Bilanzkontinuität (formell und materiell), Bilanzidentität und Bilanzvorsicht. Die GoB stellen allgemeine Regelungen über die Führung der Handelsbücher sowie die Erstellung des Jahresabschlusses dar und müssen von allen Unternehmen gleichermaßen beachtet werden. Es gibt keine gesetzliche Verankerung des Begriffs GoB, dennoch verweisen die Gesetze (z.B. § 243 Abs 1) auf die zwingende Einhaltung der Rechtssätze (vgl. Coenenberg et al. 2007, S. 52-58).

Für Angehörige der freien Berufe (Rechtsanwälte, Künstler), Land- und Forstwirte sowie für Unternehmer mit Überschusseinkünften (Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten, z.B. bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen) besteht laut Gesetz die Erleichterung, dass keine doppelte Buchführung, sondern nur eine der Steuerbemessung dienende Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu führen ist. Ein Unternehmer kraft Rechtsform (§ 2 UGB), welcher die Grenzen des § 125 Bundesabgabenordnung (BAO) übersteigt, ist im vollen Umfang rechnungslegungspflichtig und muss somit die doppelte Buchführung vorweisen (vgl. Geirhofer/Hebrank 2008, S. 31).

Die dafür geltenden Regelungen werden im nächsten Abschnitt erläutert.

2.2 Steuerrechtliche Regelungen gemäß BAO und EStG

Die für die Bilanzierung relevanten steuerrechtlichen Vorschriften sind in der BAO und im EStG zu finden. Für Kapitalgesellschaften (GmbH oder AG) ist zudem noch das Körperschaftssteuergesetz (KöStG) heranzuziehen (vgl. Egger et al. 2007, S. 17 f.).

„Gemäß § 124 BAO: Wer nach dem Unternehmensgesetzbuch oder anderen gesetzlichen Vorschriften zur Führung und Aufbewahrung von Büchern oder Aufzeichnungen verpflichtet ist, hat diese Verpflichtung auch im Interesse der Abgabenerhebung zu erfüllen.

§ 125. (1) Soweit sich eine Verpflichtung zur Buchführung nicht schon aus § 124 ergibt, sind Unternehmer für einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 31) dessen Umsatz in zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren jeweils Euro 400.000 überstiegen hat oder dessen Wert zum 1. Jänner eines Jahres Euro 150. 0 0 0 überstiegen hat, verpflichtet, für Zwecke der Erhebung der Abgaben vom Einkommen Bücher zu führen und auf Grund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse zu machen“ (Egger et al. 2007 , S. 17 f.). Mit den Bestimmungen der BAO wurden die steuerlichen an die unternehmensrechtlichen Rechnungslegungspflichten angepasst. Gesonderte Vorschriften gelten (mangels unternehmensrechtlicher Bestimmungen) lediglich für Land- und Forstwirte sowie für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (vgl. Egger et al. 2007, S. 17 f.).

[...]

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2009
ISBN (eBook)
9783842806511
DOI
10.3239/9783842806511
Dateigröße
441 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Fachhochschule Wien – Tourismus Management
Erscheinungsdatum
2010 (November)
Note
1,6
Schlagworte
einnahmenrechnung ausgabenrechnung doppelte buchführung kostenrechnung finanzrechnung
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