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Haftung bei Umweltschäden sowie mögliche Versicherungsprodukte

©2009 Bachelorarbeit 88 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Da die Umwelthaftung durch die EU-Umwelthaftungsrichtlinie aus dem Jahr 2004 -mit ihrem für Deutschland geltenden Umweltschadensgesetz vom 14.11.2007 -bedeutend erweitert wurde, wirkt sich dies auf die Unternehmen in Deutschland aus. Betroffene Unternehmen müssen sich anpassen, um nicht eventuell existenzbedrohender Risiken aus der Umwelthaftung ausgesetzt zu sein. Daher ist deren Betrachtung vor dem Hintergrund dieser Veränderungen sinnvoll und wichtig. Im Folgenden soll die Haftung für Unternehmen im Bezug auf die alte und neue Rechtslage aufbereitet werden und so zum Verständnis der Risiken und voraussichtlichen Entwicklung beitragen. Das Umweltrecht in Deutschland blickt auf eine mittlerweile etwa 50-jährige Geschichte zurück und begann in den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts mit dem Gewässerschutz. In den 70er Jahren rückte mit dem Immisionsschutzrecht der Schutz der Luft in den Vordergrund und in den 80er Jahren stand dann das zivile Umweltrecht im Mittelpunkt des Interesses. Ein wichtiges Ergebnis war das 1991 in Kraft getretene Umwelthaftungsgesetz (UHG). Die gesamten 90er Jahre waren geprägt vom Problem belasteter Industriestandorte, so dass zu dieser Zeit der Schutz des Bodens als wichtigster Aspekt die Umweltschutzbemühungen prägte. Dies mündete im Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), das 1997 in Kraft trat.
Durch die Entwicklungen des Umweltrechts ergab sich für die Versicherungswirtschaft ein neues Geschäftsfeld, welches durch Versicherungslösungen abgedeckt werden musste. Diesem erweiterten Bedarf für neue Versicherungsprodukte entsprangen unter anderem:
• die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung in den 60er Jahren.
• die Umwelthaftpflichtversicherung in den 90er Jahren.
• die Bodenkaskoversicherung ebenfalls in den 90er Jahren.
Die EU-Umwelthaftungsrichtlinie hingegen umfasst nicht mehr nur den privatrechtlichen Schutz von Böden, Gewässern oder Arten, sondern schließt eine öffentlich rechtliche Haftung mit ein. Das deutsche Umweltschadensgesetz (USchadG) setzt die rechtlichen Vorgaben der EU um und eröffnet mit seiner Einführung einen wichtigen neuen Aspekt des Umweltschutzes. Eine öffentlich rechtliche Haftung von Umweltschäden, also Schutzgüter betreffend, die keinen konkreten Eigentümer haben außer der Natur an sich, ist ein völlig neuer Aspekt, welcher viele Fragen aufwirft und großen Diskussionsbedarf geweckt hat. Nachdem die Umweltmedien Boden, Luft und Wasser bereits umfassenden Schutz […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Milan Jarosch
Haftung bei Umweltschäden sowie mögliche Versicherungsprodukte
ISBN: 978-3-8428-0639-9
Herstellung: Diplomica® Verlag GmbH, Hamburg, 2011
Zugl. Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg, Oldenburg, Deutschland, Bachelorarbeit,
2009
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http://www.diplomica.de, Hamburg 2011

- 2 -
Haftung bei Umweltschäden sowie mögliche Versicherungsprodukte
Inhaltsverzeichnis
2
Abkürzungsverzeichnis
4
Abbildungsverzeichnis
7
1
Einleitung
8
1.1
Problemstellung und Zielsetzung
10
1.2
Vorgehensweise
11
2
Ökonomische Betrachtung von Umweltschäden
12
2.1
Umweltökonomie
12
2.2
Ökonomische Betrachtung und Bewertung von
Umweltschäden
18
3
Grundlagen der Umwelthaftung von Unternehmen in Deutschland
und der EU
25
3.1
Umweltverwaltungsrecht
26
3.2
Umweltprivatrecht
27
3.3
Umweltstrafrecht
28
3.4
Umwelthaftungsrichtlinie
29
3.4.1
Umweltschadengesetz
30
3.4.1.1
Definition und Erläuterung zum
Umweltschaden
32
3.4.1.2
Anwendungsbereich des
Umweltschadensgesetzes
33
3.4.2
Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz
40
3.4.3
Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes
42
3.5
Umwelthaftung und Umweltschutzrecht im Ausland
47

- 3 -
3.6
Ökonomische Auswirkungen durch das Umwelthaftungsrecht
49
4
Versicherung für Unternehmen bei Umweltschäden
51
4.1
Umweltrisiken in der Betriebs- und
Produkthaftpflichtversicherung
53
4.2
Umwelthaftpflichtversicherung
55
4.3
Umweltschadensversicherung
63
5
Vorgehensvorschlag für Versicherungsnehmer
75
6
Zusammenfassung der Ergebnisse und Ausblick
79
Literatur- und Quellenverzeichnis
81
Anhang

- 4 -
Abkürzungsverzeichnis
Abb.
Abbildung
Abs.
Absatz
AHB
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die
Haftpflichtversicherung
Anh.
Anhang
Anl.
Anlage
Art.
Artikel
AVB
Allgemeine Versicherungsbedingungen
BBodSchG
Bundes-Bodenschutzgesetz
berufl.
beruflich
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
BImSchV
Bundes-Immisionsschutzverordnung
BMU
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit
BNatSchG
Bundesnaturschutzgesetz
bspw.
beispielsweise
bzw.
beziehungsweise
ca.
circa
CERCLA
Comprehensive Enviromental Response, Compensation and
Liability Act
dgl.
dergleichen
EU
Europäische Union
etc.
et cetera
evtl.
eventuell
FFH-RL
Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie
GDV
Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
gem.
gemäß
GenTG
Gentechnikgesetz
ggf.
gegebenenfalls
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
HaftPflG
Haftpflichtgesetz
i.d.R.
in der Regel

- 5 -
inkl.
inklusive
i.S.d.
im Sinne des
Kfz
Kraftfahrzeug
KrW-/AbfG
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Mio.
Millionen
MVP
Mitversicherte Person
NSP
Nettosozialprodukt
o.g.
oben genannt
OWiG
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
PR
Public Relations
RL
Richtlinie
SB
Selbstbehalt
sog.
so genannte
sonst.
sonstige
StGB
Strafgesetzbuch
StVG
Staßenverkehrsgesetz
u.a.
unter anderem
UHM
Umwelthaftpflichtmodell
UH-RL
Umwelthaftungsrichtlinie
UHV
Umwelthaftpflichtversicherung
UmweltHG
Umwelthaftungsgesetz
USchadG
Umweltschadensgesetz
USV
Umweltschadensversicherung
USV-Basis
allgemeinen Versicherungsbedingungen für die
Umweltschadensbasisversicherung
u.A.
unter Anderem
u.U.
unter Umständen
VGR
volkswirtschaftliche Gesamtrechnung
VN
Versicherungsnehmer
VO
Verordnung
Vor.
Voraussetzung
VR
Versicherer
VS
Versicherungssumme

- 6 -
VVG
Gesetz über den Versicherungsvertrag
(Versicherungsvertragsgesetz)
WHG
Wasserhaushaltsgesetzes
WR-RL
Wasserrahmen-Richtlinie

- 7 -
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1
Der Gesetzgebungsweg des Umweltschadensgesetzes und der
Änderungen des WHG und BNatSchG
- Seite 26 -
Tabelle 2
Der Anwendungsbereich des Umweltschadensgesetzes
- Seite 31 -

- 8 -
1
Einleitung
Da die Umwelthaftung durch die EU-Umwelthaftungsrichtlinie aus dem Jahr 2004 - mit
ihrem für Deutschland geltenden Umweltschadensgesetz vom 14.11.2007 - bedeutend
erweitert wurde, wirkt sich dies auf die Unternehmen in Deutschland aus. Betroffene
Unternehmen müssen sich anpassen, um nicht eventuell existenzbedrohender Risiken
aus der Umwelthaftung ausgesetzt zu sein. Daher ist deren Betrachtung vor dem
Hintergrund dieser Veränderungen sinnvoll und wichtig. Im Folgenden soll die Haftung
für Unternehmen im Bezug auf die alte und neue Rechtslage aufbereitet werden und so
zum Verständnis der Risiken und voraussichtlichen Entwicklung beitragen.
Das Umweltrecht in Deutschland blickt auf eine mittlerweile etwa 50-jährige
Geschichte zurück und begann in den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts mit
dem Gewässerschutz. In den 70er Jahren rückte mit dem Immisionsschutzrecht der
Schutz der Luft in den Vordergrund und in den 80er Jahren stand dann das zivile
Umweltrecht im Mittelpunkt des Interesses. Ein wichtiges Ergebnis war das 1991 in
Kraft getretene Umwelthaftungsgesetz (UHG). Die gesamten 90er Jahre waren geprägt
vom Problem belasteter Industriestandorte, so dass zu dieser Zeit der Schutz des Bodens
als wichtigster Aspekt die Umweltschutzbemühungen prägte. Dies mündete im
Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), das 1997 in Kraft trat
1
.
Durch die Entwicklungen des Umweltrechts ergab sich für die Versicherungswirtschaft
ein neues Geschäftsfeld, welches durch Versicherungslösungen abgedeckt werden
musste. Diesem erweiterten Bedarf für neue Versicherungsprodukte entsprangen unter
anderem:
die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung in den 60er Jahren
die Umwelthaftpflichtversicherung in den 90er Jahren und
die Bodenkaskoversicherung ebenfalls in den 90er Jahren.
Die
EU-Umwelthaftungsrichtlinie
hingegen
umfasst
nicht
mehr
nur
den
privatrechtlichen Schutz von Böden, Gewässern oder Arten, sondern schließt eine
1
Vgl. Schröder, Marc, EU-Umwelthaftungsrichtlinie, Umweltschadensgesetz und
Umweltschadensversicherung, 2008, S. V, Verlag Versicherungswirtschaft GmbH, Karlsruhe

- 9 -
öffentlich rechtliche Haftung mit ein. Das deutsche Umweltschadensgesetz (USchadG)
setzt die rechtlichen Vorgaben der EU um, und eröffnet mit seiner Einführung einen
wichtigen neuen Aspekt des Umweltschutzes. Eine öffentlich rechtliche Haftung von
Umweltschäden, also Schutzgüter betreffend, die keinen konkreten Eigentümer haben
außer der Natur an sich, ist ein völlig neuer Aspekt, welcher viele Fragen aufwirft und
großen Diskussionsbedarf geweckt hat. Nachdem die Umweltmedien Boden, Luft und
Wasser bereits umfassenden Schutz erfahren, geht es nun um die Schutzgüter Flora und
Fauna. Im Vordergrund stand zwar ursprünglich die Prävention, jedoch sind auch im
Falle von Schädigungen verursacherorientierte Beseitigungs- und Sanierungspflichten
enthalten. Diese in der Theorie offensichtlichen Pflichten erweisen sich jedoch in der
Praxis als große Herausforderung, da Deutschland zahlreiche geschützte Arten und
Lebensräume
beherbergt.
Trotz
beachtlicher
Maßnahmen
zur
Umweltschadenprävention ist das Risiko von Umweltschäden, die durch Störfälle im
Rahmen betrieblicher Vorgänge passieren können, beträchtlich. Dies erfolgt vor dem
Hintergrund, dass Stoffe, die heute noch als unproblematisch gelten, morgen schon
erkannt werden als Materialien, die erhebliche Schädigungen an der Umwelt
hervorrufen. Als anschauliches Beispiel kann hier das FCKW und seine Folgen für die
Ozonschicht herangezogen werden. Erst nach Jahren intensiver Nutzung der
Fluorchlorkohlenwasserstoffe manifestierte sich die Gefahr für die Umwelt. Die daraus
entstandenen Schäden lassen sich auch heute noch schwer ökonomisch bewerten - und
die Fragen: Wer ist nun explizit der Schuldige? Oder: Wer haftet (in welchem Maße) für
die Schäden an der Ozonschicht? - lässt sich nur schwerlich abschließend beantworten.
Nach der neuen Umweltgesetzgebung haften Unternehmen also erstmalig auch für
Schäden, die weder Personen-, Sach- noch Vermögensschäden im herkömmlichen
Sinne sind. Die Erweiterung in der neuen Haftung liegt demnach darin, dass nun
öffentlich-rechtliche Ansprüche geltend gemacht werden können - welches somit eine
völlig neue Haftungsdimension eröffnet
2
-. Diese Haftung wird im Laufe dieser
Ausarbeitung analysiert und erläutert.
2
Vgl. Schröder, Marc, EU-Umwelthaftungsrichtlinie, Umweltschadensgesetz und
Umweltschadensversicherung, 2008, S. Vf., Verlag Versicherungswirtschaft GmbH, Karlsruhe

- 10 -
1.1
Problemstellung und Zielsetzung
Da das gegenwärtige - teilweise diffus wirkende - Umwelthaftungssystem für
Unternehmen schwer greifbar ist, und sich eine Quantifizierung von Umweltschäden
nicht ohne weiteres durchführen lässt
3
, ist es unter anderem Aufgabe der
Versicherungswirtschaft, mit geeigneten Versicherungslösungen das Risiko für einzelne
Unternehmen zu begrenzen und auf eine Versichertengemeinschaft zu verteilen.
Die Umsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie (UH-RL) und - durch die 1:1-Umsetzung
4
auch des USchadG - in Deutschland sowie den Ländern der Europäischen Union (EU)
stellt nicht nur Unternehmen, sondern auch Bund und Länder vor vielfältige Probleme.
Wichtig ist hierbei die Frage, welche Änderungen bzw. Erweiterungen in der
Umwelthaftung sich aus der Umsetzung der UH-RL im Gegensatz zum bisherigen
Umwelthaftungsrecht ergeben.
Ökonomisch und rechtlich entscheidend ist auch, wie sich diese neuen Vorschriften für
Unternehmen wirksam umsetzen bzw. bewältigen lassen, um den vom Gesetzgeber
verfolgten ökologischen Zielen gerecht zu werden. Dies stellt auch den besonderen
Schwerpunkt dieser Bachelor-Thesis dar, und soll als zentrale Perspektive über die
gesamte Arbeit betrachtet und analysiert werden.
Auch die Betrachtung aus volkswirtschaftlicher Sicht hat gerade für den Staat große
Relevanz, da die ökonomischen Abhängigkeiten in die wirtschaftspolitische Planung
mit einzubeziehen sind. Die Rahmenbedingungen, wie sich eine derartige Haftung für
Unternehmen umsetzen lässt, ohne dass negative ökonomische Konsequenzen das
Wirtschaftssystem nachhaltig stören, ist eine komplexe Aufgabe, die es für den Staat zu
lösen gilt. Im Rahmen dieser Ausarbeitung werden diese volkswirtschaftlichen Aspekte
jedoch aufgrund des Schwerpunktes - die Betrachtung des einzelnen Unternehmens -
nur kurz gestreift.
3
Vgl. Endres, Alfred, Holm-Müller, Karin, Die Bewertung von Umweltschäden, 1998, Verlag W.
Kohlhammer GmbH, Stuttgart
4
Vgl. Schröder, Marc, EU-Umwelthaftungsrichtlinie, Umweltschadensgesetz und
Umweltschadensversicherung, 2008, S. 36, Verlag Versicherungswirtschaft GmbH, Karlsruhe

- 11 -
Hauptziel dieser Arbeit soll demnach sein, die Umwelthaftung für das einzelne
Unternehmen zu analysieren, um so einen Beitrag zum Verständnis der Rechtslage, und
der möglichen Absicherung durch Versicherungsprodukte zu leisten.
1.2
Vorgehensweise
Als Einstieg in diese Bachelor-Thesis sollen zuerst die Umweltökonomie (2.1), und die
ökonomische Bewertung von Umweltschäden (2.2) einen Einblick in die Thematik
geben. In Kapitel 3 wird darauf aufbauend die Umwelthaftung mit ihren verschiedenen
Ansatzpunkten
untersucht,
um
schließlich
die
am
Markt
befindlichen
Versicherungslösungen zu erläutern, zu bewerten und ggf. vorhandene Deckungslücken
aufzuzeigen (Kapitel 4).
Das Hauptaugenmerk dieser Arbeit liegt - wie bereits beschrieben - auf dem Bereich
Umwelthaftung von Unternehmen. Konkret im Fokus steht dabei die Absicherung
gegen
Umwelthaftungsrisiken
bzw.
die
Abwälzung
durch
Einkauf
von
Versicherungsschutz. Daher ist der Blickwinkel, unter dem die Rechtslage und die
ökonomischen Zusammenhänge untersucht werden, immer vor dem Hintergrund einer
Bewertung und Verbesserung des Verständnisses für die am Markt angebotenen
Versicherungslösungen zu sehen. Ggf. vorhandene Deckungslücken sollen aufgezeigt,
und für Unternehmen verdeutlicht werden. Dies ist auch der Mehrwert für
Unternehmen, nicht jedoch die bloße Aufzählung von möglichen Umweltschäden.
Jedoch vermag es eine solche Arbeit nicht, Unternehmen die Entscheidung - für oder
gegen die angebotenen Versicherungsprodukte- abzunehmen. Es können lediglich die
Risiken verdeutlicht, und mögliche Deckungslücken im Versicherungsschutz aufgezeigt
werden.

- 12 -
2
Ökonomische Betrachtung von Umweltschäden
In
der
Umweltökonomie
wird
nach
Instrumenten
gesucht,
die
eine
Umweltverschmutzung jenseits der als ökonomisch effizient betrachteten Belastung
natürlicher Ressourcen verhindern sollen
5
.
Dieser verhältnismäßig jungen
Disziplin wird mittlerweile große Bedeutung
zugemessen, da in der klassischen Lehre die natürlichen Ressourcen als freie Güter -
bzw. öffentliche Güter - gelten
6
, welches offensichtlich nicht den Tatsachen entspricht.
2.1
Umweltökonomie
Grundsätzlich verhält es sich mit der Umweltökonomie ähnlich wie mit der Ökonomie
an sich; der Wissenschaft von Knappheit und der Bewältigung von Knappheitsfolgen.
Also erfolgt im Falle einer mikroökonomischen Betrachtung die Untersuchung knapper
Mittel im Bezug auf die Umwelt bzw. den Umweltschutz. So kann bspw. der Luftraum
über einer bestimmten Region als knappe Ressource angesehen werden, wenn
verschiedene Ansprüche wie Anwohner - Luft zum Atmen - und Unternehmen -
Nutzung der Luft zur Aufnahmemedium für Schadstoffe - konkurrieren. Die Probleme
der ökonomischen Betrachtung in der Umweltökonomie sind die gleichen, vor denen
auch die konventionelle Volkswirtschaftslehre steht: Was soll das Ziel der
Einflussnahme sein? Das Ziel, also das Optimum, liegt ja bekanntlich im Auge des
Betrachters und hängt stark vom jeweiligen Standpunkt und der jeweiligen Situation ab.
Die Existenz von Umweltproblemen, also von negativen externen Effekten, begründet
demnach
eine Abweichung vom
festgelegten Optimum -
also i.d.R.
dem
Marktgleichgewicht -. Somit bedeutet die Internalisierung externer Effekte den
Versuch, wirtschaftspolitische Korrekturen am Marktmechanismus vorzunehmen
7
.
5
Vgl. Bahnsen, Uta, Zur Internalisierung grenzüberschreitender externer Effekte durch
internationale Vereinbarungen, 2002, S. 6, LIT Verlag, Münster
6
Vgl. Bahnsen, Uta, Zur Internalisierung grenzüberschreitender externer Effekte durch
internationale Vereinbarungen, 2002, S. 8ff., LIT Verlag, Münster
7
Vgl. Endres, Alfred, Umweltökonomie (3. Auflage), 2007, S. 1ff., Verlag W. Kohlhammer,
Stuttgart

- 13 -
Unter externen Effekten werden nach der klassischen Definition von Pigou
Auswirkungen aus den Wirtschaftsaktivitäten von Wirtschaftssubjekten auf andere
Wirtschaftssubjekte verstanden, die nicht durch Entgelt ausgeglichen werden. Externe
Effekte liegen also immer dann vor, wenn Nebenwirkungen bspw. bei einem
Produktionsprozess entstehen, für die kein Marktpreis besteht. Werden diese negativen
externen Effekte monetär bewertet, spricht man von externen Kosten
8
.
Die erste einschlägige Literatur zum Thema Umweltwirtschaft stammt aus dem Jahr
1976
9
. Jedoch wurden erst relativ spät - gegen Ende der achtziger Jahre - die Themen
Umweltbelastung und Umweltschutz in der betriebswirtschaftlichen Literatur häufiger
behandelt
10
.
Grundsätzlich ist also ein Ziel der Umweltökonomie, mit der umweltpolitischen
Programmatisierung des Konzepts der Internalisierung externer Effekte die Grundsätze
der Marktlogik zu akzeptieren und zum Schutz der Umwelt einzusetzen
11
. Doch gibt es
bei der Internalisierung externer Effekte vielfältige Probleme: bspw. durch das
Umwelthaftungsrecht, da im Schadenfall in der Theorie keine Differenz zwischen der
Höhe des Schadens und der Höhe der Schadenersatzzahlungen besteht. Dies bedeutet,
dass der Schädiger dem Geschädigten immer genau den von ihm verursachten Schaden
ersetzt. Jedoch existieren in der Praxis eine Reihe von Einflussfaktoren, die eine
Differenz zwischen dem erwarteten Schaden und der Kompensationssumme begründen
können. Nach Endres sind hier die Begriffe
Schadendiskontierung - wenn die Schadenersatzzahlung unter der Schadenhöhe
liegt - sowie
Überhöhung - wenn die Schadenersatzzahlung über dem tatsächlichen Schaden
liegt -
8
Vgl. Lehmann, Jonas, Volkswirtschaftliche Modelle zur Internalisierung externer Effekte, 2007,
S. 2f., GRIN Verlag, München
9
Vgl. Ullmann, Albert, Unternehmenspolitik in der Umweltkrise. Elemente einer Strategie des
qualitativen Wachstums. Reihe Europäische Hochschulschriften, Reihe 5, Band 125, 1976,
Verlag Lang, Bern, Frankfurt, München
10
Vgl. Strebel, Heinz, Dimensionen der Umweltwirtschaft, 2005, S. 15, Universitätsverlag
Rudolf Trauner, Linz
11
Vgl. Endres, Alfred, Umweltökonomie (3. Auflage), 2007, S. 26, Verlag W. Kohlhammer,
Stuttgart

- 14 -
zu unterscheiden. Mit Abstand hufigster Fall ist die Schadendiskontierung.
Beispiele f·r Ursachen von Schadendiskontierung sind:
Informationsprobleme
Diese
entstehen
etwa
dadurch,
dass
die
Aktivitten
von
Anlagenbetreibern selten vollstndig von Au,en beobachtbar sind. Es
kann also ein Schaden verursacht werden, ohne dass dieser von Anderen
entdeckt wird. Diese Informationsdefizite, die zu unterschiedlichen
Bewertungen von Umweltschden f·hren, sind oftmals Grund f·r
Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien.
Motivationsprobleme
Wenn die Transaktionskosten, die dem Anspruchsberechtigten - also dem
Geschdigten - bei der Geltendmachung von Schadenersatzforderungen
entstehen, ·ber den zu erwartenden Kompensationszahlungen liegen,
erfolgen Motivationsprobleme. In diesem Fall ist in der Literatur von
,,rationalem
Desinteresse"
an
der
Durchsetzung
der
Schadenersatzanspr·che die Rede. Bei Umweltproblemen ist dies oftmals
der Fall, wenn sich der Schaden auf viele Betroffene verteilt.
Unvollstndige Eigentumsrechte
Da Haftung ein privatrechtliches Instrument ist, bei dem der Schdiger
dem Geschdigten f·r den entstandenen Schaden Ersatz zahlt, ist die
Frage des Eigentums von gro,er Bedeutung. Im Falle von Schden an
der Umwelt kommt es durchaus vor, dass keine Eigentumsrechte
definiert sind - sog. ...koschden -. Aufgrund dieser Tatsache konzentriert
sich die Europische Union (EU) mit ihrer UH-RL gerade auf den
Bereich der ...koschden und sprengt somit den privatrechtlichen
Kontext. Diese Internalisierungsl·cke wird also dadurch geschlossen,
dass der Staat als Sachwalter der Natur auftritt.
Haftungsbegrenzungen
Bereits in den die Haftung regelnden Bestimmungen - bspw. im UHG -
treten Abweichungen vom Prinzip der Vollkompensation auf. Die

- 15 -
Haftung
wird
weiterhin
oftmals
durch
rechtsformabhängige
Haftungsbeschränkungen begrenzt
12
.
Es gibt eine Reihe von umweltpolitischen Instrumenten, die in der wissenschaftlichen
und politischen Diskussion eine Rolle spielen. Drei wichtige Instrumente sind:
Auflagen - hierunter wird die für jeden Verursacher eines betreffenden
Schadstoffes in der betreffenden Region erlaubte Höchstgrenze von Emissionen
verstanden -
Abgaben - diese sind Zahlungen der Verursacher an den Staat für die von ihm
emittierte Menge eines betreffenden Schadstoffes -
Zertifikate - also Rechte auf Emissionen einer bestimmten Schadstoffmenge für
den jeweiligen Verursacher - sog. Emissionserlaubnisscheine - welche
weitestgehend unter den verschiedenen Verursachern versteigert oder aber frei
vergeben werden -
13
Bei der Betrachtung der umweltökonomischen Literatur ergibt sich, dass sich das
Forschungsinteresse in den letzten Jahren stückweise von der statistischen Analyse von
Internalisierungsstrategien umweltpolitischer Instrumente dahingehend verlagert hat,
dass umwelttechnischer Fortschritt induziert wird. Dies ist in Zeiten von globaler
Erwärmung durch Umweltschäden nicht nur theoretisch attraktiv, sondern auch
politisch relevant. Eine langfristige Umweltpolitik soll jedoch nicht nur dafür sorgen,
dass die Entscheidungsträger die vorgegebenen Umwelttechniken richtig einsetzen. Sie
muss auch Rahmenbedingungen schaffen, damit sich die richtigen Techniken
entwickeln. Es sollte also im Idealfall die richtige Technik im richtigen Ausmaß
eingesetzt werden
14
.
12
Vgl. Endres, Alfred, Umweltökonomie (3. Auflage), 2007, S. 69ff., Verlag W. Kohlhammer,
Stuttgart
13
Vgl. Endres, Alfred, Umweltökonomie (3. Auflage), 2007, S. 101ff., Verlag W. Kohlhammer,
Stuttgart
14
Vgl. Endres, Alfred, Umweltökonomie (3. Auflage), 2007, S. 198, Verlag W. Kohlhammer,
Stuttgart

- 16 -
Bei der Betrachtung der Umweltkonomie darf ein wichtiger Faktor nicht unterschlagen
werden: die rumliche Verteilung von Emissionen. Diese lassen sich nmlich oftmals
nicht von der nationalen Umweltpolitik bewltigen, da bekanntlich Schadstoffstrme
nicht vor Landesgrenzen Halt machen. Diese internationalen Umweltprobleme reichen
von ,,Nachbarschaftskonflikten" bis hin zu weltumspannenden Themengebieten wie
dem Ozonloch und dem Treibhauseffekt. Gerade die globalen Probleme erfuhren in den
letzten Jahren erhebliche Aufmerksamkeit. Da die globale Umweltbelastung vom
Gesamtaussto, der entsprechenden Schadstoffe abhngt, ist diese also die Summe der
Schadstoffausst,e der einzelnen Lnder. Demzufolge wird die globale Umweltqualitt
von allen Lndern gemeinsam produziert und kein Land kann sich diesem Fakt
entziehen. Der einzelne Emittent - also das jeweilige Land - verursacht einen internen
Effekt, indem er seine eigene Umweltqualitt verschlechtert, und damit auch Schden
tragen muss. Andererseits verursacht er einen externen Effekt, indem er die
Umweltqualitt aller anderen Lnder verschlechtert. Somit ist er Verursacher und
Betroffener globaler Umweltvernderungen. Da die gemeinsam hergestellte
Umweltqualitt von allen Lndern konsumiert wird, ist sie als ffentliches Gut
anzusehen. Die Betrachtung von Problemen ffentlicher G·ter in der ...konomie ist
jedoch nicht neu, und in der Umweltkonomie werden Allokationsprobleme, die sich
aus der ...ffentlichkeit des Gutes Umwelt ergeben, seit langem behandelt. Auch sind die
Internalisierungsstrategien
und
pragmatischen
umweltpolitischen
Instrumente
weitgehend auf globale Umweltprobleme ·bertragbar. Jedoch zeichnen sie sich durch
zustzliche Spezifika aus, die einer gesonderten Behandlung bed·rfen, und zu einer
Modifikation des traditionellen Ansatzes f·hren. Im traditionellen Ansatz wird bspw.
angenommen, dass eine zentrale staatliche Instanz existiert, die Umweltpolitik definiert
und durchsetzt. Dies lsst sich jedoch nicht ohne weiteres auf die Realitt ·bertragen, da
der Staat nicht grundstzlich die Rolle des Wahrers des Gemeinwohls spielt. Vielmehr
ist er ein Akteur, der im Gestr·pp von Interessensgegenstzen verfangen ist, und primr
seine
Eigeninteressen
verfolgt
15
.
Im
Zusammenhang
mit
internationalen
Umweltproblemen lsst sich
die wohlfahrtskonomische Konstruktion
eines
·bergeordneten Akteurs, der das aggregierte Weltwohl maximiert, nicht beibehalten. Es
muss also der Tatsache Rechnung getragen werden, dass wir es in der Realitt mit
souvernen Staaten zu tun haben, die in unterschiedlichem Ma,e Umweltpolitik
betreiben. Zustzlich besteht in der globalen Umweltpolitik ein erhebliches
15
Vgl. Grüner 2006, Müller 2003, Schneider/Volkert 1999, genaue Quelle unbekannt

- 17 -
Koordinationsproblem. Auch ist die Versuchung der Staaten gro,, als ,,Trittbrettfahrer"
wichtigen internationalen Umweltabkommen entweder nicht beizutreten, oder deren
Beschl·sse nur fragmentarisch einzuhalten
16
.
Ein weiterer - f·r das Verstndnis der Umwelthaftung wichtiger - Aspekt der
Umweltkonomie sind die nat·rlichen Ressourcen und die nachhaltigen Entwicklungen.
In der Literatur werden die nat·rlichen Ressourcen in:
erschpfliche Ressourcen auf der einen und
regenerierbare bzw. erneuerbare Ressourcen
auf der anderen Seite unterteilt. Die Betrachtung der nat·rlichen Ressourcen hat jedoch
nicht nur einen theoretischen Hintergrund, sondern ist seit Jahren zur zentralen Frage
geworden. Diese lautet: Wird die Menschheit durch den Ressourcenmangel zugrunde
gehen? Diese Frage ist wichtig, da der Menschheit bekanntlich nur ein gegebener Vorrat
an nat·rlichen Ressourcen zur Verf·gung steht, welcher sich - in den letzten Jahren in
zunehmendem Ma,e - dezimiert, um eines Tages verbraucht zu sein. Da die Wirtschaft
jedoch vom Zufluss ,,frischer" Ressourcen abhngig ist, stehen die Staaten vor dem
Problem, richtig auf die derzeitige Situation zu reagieren und einem mglichen Kollaps
vorzubeugen
17
. Im Gegensatz zu den erschpflichen Ressourcen vermehren sich die
Regenerierbaren, und unterscheiden sich somit grundlegend in der konomischen
Betrachtung. Hier geht es um die Untersuchung der Determinanten des Wachstums des
Ressourcenbestandes. Es lsst sich also durchaus erreichen, in jeder Periode eine
bestimmte Menge zu ernten, ohne den Bestand zu reduzieren. Jedoch stehen die Staaten
dann vor dem Problem, untereinander diese Grenzen einheitlich zu bewerten und auch
einzuhalten
18
.
Hinsichtlich
der
internationalen
Kooperation
bei
grenz·berschreitenden
Umweltbelastungen sind Verhandlungen schon deshalb ntig, da auf supranationaler
Ebene keine Institution existiert, die die legislative oder exekutive Kompetenz besitzt,
16
Vgl. Endres, Alfred, Umweltökonomie (3. Auflage), 2007, S. 211ff., Verlag W. Kohlhammer,
Stuttgart
17
Vgl. Endres, Alfred, Umweltökonomie (3. Auflage), 2007, S. 297ff., Verlag W. Kohlhammer,
Stuttgart
18
Vgl. Endres, Alfred, Umweltökonomie (3. Auflage), 2007, S. 309ff., Verlag W. Kohlhammer,
Stuttgart

- 18 -
umweltpolitische Regelungen zu treffen und durchzusetzen. Eine Anwendung des
Verursacherprinzips auf zwischenstaatlicher Ebene ist im Allgemeinen nicht möglich,
da sich eine effiziente internationale Umweltpolitik nur realisieren lässt, wenn jeder
einzelne betroffene Staat diese Politik mit trägt
19
. Es besteht jedoch die Möglichkeit,
Anreize zur internationalen Kooperation zu schaffen, indem in der Umweltpolitik bspw.
auf Ausgleichszahlungen verzichtet wird
20
.
2.2
Ökonomische Betrachtung und Bewertung von Umweltschäden
Die Umweltökonomie sieht sich in Bezug auf eine nachhaltige Entwicklung mit
verschiedenen Problemen konfrontiert. Zum einen sind diese nicht isoliert zu
betrachten, sondern beinhalten mehrere Dimensionen - sog. Multidimensionalität -.
Zum anderen haben Umweltprobleme mittlerweile biosphärische Ausmaße erreicht,
welche großteils irreversibel sind. Ebenso bestehen intragenerationelle und
intergenerationelle Verteilungsprobleme, sowie Ungewissheit im gesamten Bereich der
natürlichen Ressourcen
21
.
Die sozioökonomische Bewertung von Umweltschäden ist eine Methode, mit der die
Dimensionalität der Entscheidungsfolgen reduziert wird. Der Nutzen der daraus
abgeleiteten anzuwendenden Maßnahme wird in Geldeinheiten ausgedrückt, und ihre
Kosten werden demgegenüber gestellt. Dies hat den Zweck zu prüfen, ob die geplante
umweltpolitische Aktivität das Kriterium der volkswirtschaftlichen Rentabilität erfüllt
22
.
Der daraus entstehende gesellschaftliche Nutzen dieser Maßnahme wird grundsätzlich
über die aggregierten Zahlungsbereitschaften der Schädiger
dargestellt. Die
19
Vgl. Witter-Rieder, Dorothea, Marktwirtschaftskonforme Umweltpolitik und ihre Konsequenzen
im Rahmen der internationalen Wirtschaftsbeziehungen, 2002, S. 227, Europäischer Verlag der
Wissenschaften, Frankfurt a.M.
20
Vgl. Witter-Rieder, Dorothea, Marktwirtschaftskonforme Umweltpolitik und ihre Konsequenzen
im Rahmen der internationalen Wirtschaftsbeziehungen, 2002, S. 228ff., Europäischer Verlag
der Wissenschaften, Frankfurt a.M.
21
Vgl. Faucheux, Sylvie, Noël, Jean-François, Ökonomie natürlicher Ressourcen und der
Umwelt, 2001, S. 28ff., Metropolis-Verlag für Ökonomie, Gesellschaft und Politik GmbH,
Marburg
22
Vgl. Endres, Alfred, Holm-Müller, Karin, Die Bewertung von Umweltschäden, 1998, S. V,
Verlag W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

- 19 -
konomische Bewertung von Umweltschden erfolgt demnach durch die Anwendung
des
Prinzips
des
methodologischen
Individualismus.
Dies
bedeutet,
dass
gesellschaftliche Werte lediglich aus Bewertungen von Individuen abgeleitet werden.
Hinzu kommt der Grundsatz der Konsumentensouvernitt, nach dem der Wert einer
bestimmten Aktivitt f·r ein Individuum ausschlie,lich von diesem selbst bestimmt
werden kann. Wichtig ist ebenfalls, dass dieser Ansatz das marktwirtschaftliche Prinzip
voraussetzt, welches die Intensitt eines Bed·rfnisses ·ber die kaufkrftige Nachfrage
signalisiert
23
.
Zu beachten bei der konomischen Bewertung von Umweltschden ist die Tatsache,
dass gerade im interdisziplinren Dialog deren Bewertung wahrscheinlich immer
umstritten sein wird. Dies resultiert teilweise aus der wirtschaftswissenschaftlichen
Unkenntnis von Vertretern anderer Wissenschaftszweige, aber auch die Missachtung
der ,,Benimm-Regeln f·r ...konomen im interdisziplinren Dialog"
24
haben dazu
beigetragen.
Bei der konomischen Bewertung von Umweltschden sind nach Endres und Holm-
M·ller grundstzlich sechs Aspekte zu nennen, die unterschiedliche Auswirkungen
nach sich ziehen. Diese - im Folgenden beschriebenen - Optionen definieren, wie sich
die Ergebnisse der Umweltbewertung verwenden lassen:
1. Die umweltpolitische Zielfindung
Mit einer gezielten Willensbildung f·r umweltpolitische Ziele werden
diese in operationaler Form formuliert
und nach der in der
Volkswirtschaftslehre ·blichen Sichtweise definiert,
um so den
Nettonutzen - also die Differenz aus dem Nutzen und den Kosten der
Aktivitt - zu erhhen.
2. Die Ausgestaltung schadensorientierter umweltpolitischer Instrumente
Die drei wichtigsten Spielarten der Internalisierung externer Effekte sind:
23
Vgl. Endres, Alfred, Holm-Müller, Karin, Die Bewertung von Umweltschäden, 1998, S. Vf,
Verlag W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
24
Vgl. Endres, Alfred, Holm-Müller, Karin, Die Bewertung von Umweltschäden, 1998, S. VI,
Verlag W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2009
ISBN (eBook)
9783842806399
DOI
10.3239/9783842806399
Dateigröße
580 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg – Informatik, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften, Business Administration
Erscheinungsdatum
2010 (November)
Note
2,0
Schlagworte
umwelthaftung umweltökonomie umweltschadensversicherung umweltrisiken umwelthaftungsrichtlinie
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Titel: Haftung bei Umweltschäden sowie mögliche Versicherungsprodukte
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