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Perspektiven für die Finanzierung länderübergreifender Öffentlich-Privater Partnerschaften in der Europäischen Union

©2010 Diplomarbeit 118 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Faktum I: Die Europäische Union ist ein seit 1951 bestehender Staatenbund in West- und Zentraleuropa, dem mittlerweile 27 Staaten angehören. Ein elementares Ziel dieser Gemeinschaft ist der ungehinderte Waren- und Personenverkehr innerhalb des Staatenbundes, welcher durch ein gemeinsames Verkehrsinfrastrukturnetz im Transport-, Energie- und Kommunikationssektor gewährleistet werden soll. Die Transeuropäischen Netze sind auf gesamteuropäischer Ebene definiert und geplant worden, so dass im Mittelpunkt des Interesses insbesondere der europäische Mehrwert dieser länderübergreifenden Netze steht, welcher durch nationale Investitionen gefördert werden soll. Jedoch haben die Nationalstaaten in der Vergangenheit nicht die europäischen Interessen sondern primär die einzelstaatlichen Interessen bei der Realisierung der auf ihrem Territorium befindlichen Teilstrecken berücksichtigt, so dass die länderübergreifenden Streckensegmente erst nachrangig finanziert und realisiert wurden, obgleich gerade diese Teilstrecken den eigentlichen Mehrwert für die Europäische Union darstellen.
Faktum II: In der Mitteilung der Europäischen Union zur Mobilisierung privater und öffentlicher Investitionen zur Förderung der Konjunktur und eines langfristigen Strukturwandels mit dem Ziel des Ausbaus Öffentlich-Privater Partnerschaften, bekräftigt die Europäische Union ihre Absichten, in Zukunft eine intensivierte Beteiligung privater Investitionen bei der Umsetzung öffentlicher Dienstleistungen zu erreichen. Dies bezieht sich insbesondere auf die Realisierung der Transeuropäischen Netze, die die Grundlage für den europäischen Waren- und Personentransport darstellen und eine effektive Möglichkeit zur Förderung der europäischen aber auch einzelstaatlichen Konjunktur sind. Zudem belaufen sich die kalkulierten Kosten für die Realisierung der 30 wichtigsten Projekte auf insgesamt 415 Mrd. Euro, von denen bis zum Jahr 2013 lediglich eine Investitionsquote von 64,7% erreicht werden kann. Dies bedarf neuer Beschaffungsvarianten wie den Öffentlich-Privaten Partnerschaften, um eine zügige und zeitnahe Realisierung der Transeuropäischen Netze ermöglichen zu können.
Faktum III: Wie das Satellitennavigationssystem Galileo oder die Joint Technology Initiatives exemplarisch bewiesen haben, ist neben der herkömmlichen europäischen Zusammenarbeit auch eine länderübergreifende Zusammenarbeit in Kooperation mit privaten Investoren eine mögliche Beschaffungsvariante. Eine […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abstract

Summary

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Finanzpolitische Rahmenbedingungen in der Europäischen Union
2.1 Institutionen
2.1.1 Europäische Investitionsbank
2.1.2 Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
2.2 Die europäische Kohäsionspolitik
2.2.1 Europäische Strukturfonds
2.2.2 Europäischer Kohäsionsfonds
2.2.3 Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit
2.3 Fazit

3 Spezifische politische Rahmenbedingungen für Öffentlich-Private Partnerschaften in der EU
3.1 Gesetzliche Rahmenbedingungen
3.1.1 Guidelines for successful Public-Private Partnerships
3.1.2 Grünbuch zu Öffentlich-Privaten Partnerschaften
3.1.3 Weißbuch zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse
3.2 Institutionelle Rahmenbedingungen
3.2.1 EPEC – Europäisches ÖPP Kompetenzzentrum
3.2.2 C.R.E.A.M. Europe PPP Alliance
3.2.3 Eurostat
3.3 Maßnahmen im Rahmen des europäischen Konjunkturprogramms 2008
3.4 Fazit

4 Länderübergreifende Projekte innerhalb der Europäischen Union
4.1 Abgrenzung und Begriffsbestimmung
4.1.1 Grenzübergreifende Kooperation
4.1.2 Transnationale Kooperation
4.1.3 Interregionale Kooperation
4.2 Länderübergreifende Projekte
4.2.1 Satellitennavigationsprojekt „ Galileo
4.2.2 Europäische Innovationsförderung „ Joint Technology Initiatives
4.2.3 Transeuropäische Netze – Transport - Energie - Kommunikation
4.3 Finanzielle Rahmenbedingungen zur Förderung von Verkehrsinfrastrukturprojekten in der EU
4.3.1 Förderungsfähigkeit von Verkehrsinfrastrukturprojekten
4.3.1.1 TEN-T-Projekte
4.3.1.2 Einnahmen schaffende Projekte
4.3.1.3 Verfügbarkeitsentgeltmodelle
4.3.2 Weitere Finanzierungsvehikel
4.3.2.1 Kreditgarantieinstrument für TEN-T-Vorhaben (LGTT)
4.3.2.2 Marguerite-Fonds
4.4 Fazit

5 Analyse I: Öffentlich-Private Partnerschaften bei länderübergreifenden Verkehrsinfrastrukturprojekten
5.1 Organisationsanalyse
5.1.1 ÖPP-Projektgesellschaft
5.1.2 Hybride ÖPP-Projektgesellschaft
5.1.3 Interstaatliche Institution
5.2 Finanzierungsanalyse
5.2.1 Öffentliche Finanzierung
5.2.2 Private Finanzierung
5.2.3 Hybride Öffentlich-Private Partnerschaft
5.3 Fazit

6 Analyse II: Priority Project 7
6.1 Case Study: Ungarn – Rumänien
6.2 Case Study: Rumänien – Bulgarien
6.3 Case Study: Bulgarien – Griechenland
6.4 Besonderheiten bei hochgradig verschuldeten öffentlichen Vertragspartnern

7 Zusammenfassung – Fazit – Ausblick

Anhang

Quellenverzeichnis

Eidesstattliche Erklärung

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Ziele, Strukturfonds und Strukturinstrumente 2007-2013

Abbildung 2: Prozentuale Ausgabenverteilung des EFRE und des Kohäsionsfonds

Abbildung 3: Prozentuale Verteilung der europäischen Fördermittel auf die Fonds

Abbildung 4: ÖPP auf Vertragsbasis

Abbildung 5: Vier Wege aus der Wirtschaftskrise

Abbildung 6: Leistungsniveau und Wachstum im internationalen Vergleich

Abbildung 7: Organigramm einer Joint Technology Initiative

Abbildung 8: Aufgabenverteilung zwischen der DG TREN und der TEN-T EA

Abbildung 9: Bedeutende Wirtschaftsräume in der Europäischen Union

Abbildung 10: Monetärer Förderungsanteil der grenzüberschreitenden Projekte

Abbildung 11: Förderungshöhen von TEN-Projekten

Abbildung 12: Differenzierung der Einnahmenströme

Abbildung 13: Wirkungsweise des Kreditgarantieinstrumentes

Abbildung 14: Organigramm des Marguerite-Fonds

Abbildung 15: Auswirkungen der Einbindung von EU-Fördermitteln in ÖPP-Projekte

Abbildung 16: Länderübergreifende Projektgesellschaft

Abbildung 17: Hybride ÖPP-Projektgesellschaft

Abbildung 18: ÖPP-Modell auf Basis einer Interstaatlichen Institution

Abbildung 19: Öffentliche Finanzierung eines Infrastrukturprojektes

Abbildung 20: Private Finanzierung eines Infrastrukturprojektes

Abbildung 21: Finanzierungsstruktur einer Hybriden Öffentlich-Privaten Partnerschaft

Abbildung 22: Struktur einer hybriden Infrastrukturfinanzierung

Abbildung 23: Struktur eines hybriden ÖPP-Infrastrukturprojekts

Abbildung 24: Struktur eines interstaatlichen ÖPP-Infrastrukturprojektes

Abbildung 25: TEN Priority Project 7

Abbildung 26: Projektfortschritt Priority Project 7

Abbildung 27: Verlauf des TEN Priority Project 7 zwischen Ungarn und Rumänien

Abbildung 28: Hybride ÖPP Finanzierung in Ungarn / Rumänien

Abbildung 29: Verlauf des TEN Priority Projects 7 zwischen Rumänien und Bulgarien

Abbildung 30: Unterteilte Projektgesellschaft in Rumänien / Bulgarien

Abbildung 31: Verlauf des TEN Priority Projects 7 zwischen Bulgarien und Griechenland

Abbildung 32: Unterteilte Projektgesellschaft in Bulgarien / Griechenland

Abbildung 33: Hybride Öffentlich-Private Partnerschaft in Bulgarien / Griechenland

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Faktum I: Die Europäische Union ist ein seit 1951 bestehender Staatenbund in West- und Zentraleuropa, dem mittlerweile 27 Staaten angehören. Ein elementares Ziel dieser Gemeinschaft ist der ungehinderte Waren- und Personenverkehr innerhalb des Staatenbundes, welcher durch ein gemeinsames Verkehrsinfrastrukturnetz im Transport-, Energie- und Kommunikationssektor gewährleistet werden soll. Die Transeuropäischen Netze sind auf gesamteuropäischer Ebene definiert und geplant worden, so dass im Mittelpunkt des Interesses insbesondere der europäische Mehrwert dieser länderübergreifenden Netze steht, welcher durch nationale Investitionen gefördert werden soll. Jedoch haben die Nationalstaaten in der Vergangenheit nicht die europäischen Interessen sondern primär die einzelstaatlichen Interessen bei der Realisierung der auf ihrem Territorium befindlichen Teilstrecken berücksichtigt, so dass die länderübergreifenden Streckensegmente erst nachrangig finanziert und realisiert wurden, obgleich gerade diese Teilstrecken den eigentlichen Mehrwert für die Europäische Union darstellen.[1]

Faktum II: In der Mitteilung der Europäischen Union zur Mobilisierung privater und öffentlicher Investitionen zur Förderung der Konjunktur und eines langfristigen Strukturwandels mit dem Ziel des Ausbaus Öffentlich-Privater Partnerschaften, bekräftigt die Europäische Union ihre Absichten, in Zukunft eine intensivierte Beteiligung privater Investitionen bei der Umsetzung öffentlicher Dienstleistungen zu erreichen.[2] Dies bezieht sich insbesondere auf die Realisierung der Transeuropäischen Netze, die die Grundlage für den europäischen Waren- und Personentransport darstellen und eine effektive Möglichkeit zur Förderung der europäischen aber auch einzelstaatlichen Konjunktur sind. Zudem belaufen sich die kalkulierten Kosten für die Realisierung der 30 wichtigsten Projekte auf insgesamt 415 Mrd.€, von denen bis zum Jahr 2013 lediglich eine Investitionsquote von 64,7% erreicht werden kann.[3] Dies bedarf neuer Beschaffungsvarianten wie den Öffentlich-Privaten Partnerschaften, um eine zügige und zeitnahe Realisierung der Transeuropäischen Netze ermöglichen zu können.

Faktum III: Wie das Satellitennavigationssystem Galileo oder die Joint Technology Initiatives exemplarisch bewiesen haben, ist neben der herkömmlichen europäischen Zusammenarbeit auch eine länderübergreifende Zusammenarbeit in Kooperation mit privaten Investoren eine mögliche Beschaffungsvariante. Eine unbestimmte Anzahl von europäischen Einzelstaaten kooperiert im Rahmen einer eigens gegründeten Projektgesellschaft, um ein vorab definiertes, gemeinsames Ziel zu erreichen, das einen Vorteil für alle Projektbeteiligten darstellt. Somit sollte es auch im Infrastruktursektor möglich sein, ein länderübergreifendes Projekt mittels einer Projektgesellschaft durchzuführen, in der sowohl mehrere öffentliche als auch private Kapitalgeber vertreten sind.

Deduktion: Diese drei Fakten umfassen die Rahmenbedingungen, in denen sich die Untersuchungen in dieser Diplomarbeit bewegen. Durch die gegebenen Umstände erschließt sich die Fragestellung, inwiefern die von der Europäischen Union initiierten Transeuropäischen Netze als Öffentlich-Private Partnerschaft realisiert werden können, unter besonderer Betrachtung der länderübergreifenden Teilstrecken. Hier gilt es vor allem, durch die Anwendung einer ÖPP als alternative Beschaffungsvariante eine effektivere und zeitnahe Realisierung dieser Teilstrecken zu ermöglichen, deren Priorität auf dem europäischen Mehrwert der Investition liegt. Zu diesem Zweck findet in der Untersuchung auch die Möglichkeit zur Förderung Öffentlich-Privater Partnerschaften durch die europäischen Kohäsionsfonds eingehende Beachtung.

Hypothese: Die Realisierung von länderübergreifenden Verkehrsinfrastrukturprojekten innerhalb der Europäischen Union auf der Basis von Öffentlich-Privaten Partnerschaften ist ein wirtschaftlicher Lösungsansatz zur Vermeidung von Bottlenecks und Missing-Links innerhalb des Transeuropäischen Transportnetzes, der die Verantwortung für die Erstellung eines ausgewogenen und funktionierenden europäischen Binnenmarktes durch privatwirtschaftliche Beteiligungen übernimmt und den Mehrwert von Europa fördert.

Aufbau der Arbeit: Die Arbeit gliedert sich grundlegend in drei Abschnitte. Der erste Abschnitt umfasst Kapitel zwei und drei, in denen zunächst die allgemeinen finanzpolitischen Rahmenbedingungen in der Europäischen Union und anschließend die spezifischen politischen Rahmenbedingungen für Öffentlich-Private Partnerschaften in der Europäischen Union dargelegt werden. Es wird somit am Anfang eine allgemeine theoretische Grundlage geschaffen, auf der die nachfolgenden Untersuchungen basieren.

Im vierten Kapitel, welches den zweiten Abschnitt darstellt, wird im Speziellen auf die länderübergreifenden Projekte innerhalb der Europäischen Union eingegangen. Zunächst erfolgt eine generelle Definition der Begrifflichkeiten und die Präsentation der bisherigen länderübergreifenden Projekte Galileo und Joint Technology Initiative. Im Folgenden wird speziell auf die Transeuropäischen Verkehrsnetze eingegangen und deren Tauglichkeit für eine Beschaffung als ÖPP-Projekt nachgewiesen. Hierbei werden insbesondere die Möglichkeiten für eine privatwirtschaftliche Beteiligung und die Förderung durch die Europäische Union betrachtet.

Im dritten und letzten Abschnitt, der Kapitel fünf, sechs und sieben umfasst, werden auf den Fakten aufbauende Organisations- und Finanzierungsmodelle für länderübergreifende ÖPP-Projekte erstellt und anhand des TEN Priority Projects 7 praktisch angewandt. Im siebten Kapitel werden die Ergebnisse der gesamten Arbeit zusammengefasst und analysiert.

2 Finanzpolitische Rahmenbedingungen in der Europäischen Union

Für ein grundsätzliches Verständnis der Thematik und für die Schaffung einer angemessenen Basis für die später durchgeführten Untersuchungen, soll in diesem Kapitel zunächst auf die generellen finanzpolitischen Rahmenbedingungen in der Europäischen Union eingegangen werden. Inhaltlich werden hierbei einerseits die institutionellen Instanzen gewürdigt, insbesondere die Europäische Investitionsbank und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, andererseits die durch die Institutionen verwalteten Finanzinstrumente im Rahmen der europäischen Kohäsionspolitik. Darauf aufbauend können im Anschluss die spezifischen politischen Rahmenbedingungen für Öffentlich-Private Partnerschaften in der Europäischen Union in Kapitel drei betrachtet werden.

Des Weiteren dienen die folgenden zwei Kapitel als Nachschlagewerke bei der Lektüre, um bei Bedarf etwaige Pflichten oder Befugnisse der Institutionen abzurufen.

2.1 Institutionen

2.1.1 Europäische Investitionsbank

Die Europäische Investitionsbank (EIB) ist eine 1958 gegründete, eigenständige Institution, deren Aufgabe die langfristige Kreditvergabe an Projekte für die ausgewogene Entwicklung und den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist. Die EIB passt ihre Tätigkeiten immer an die Strategien der Europäischen Union an und fördert vornehmlich Projekte, die zur Erreichung dieser politischen Ziele der EU beitragen. Hierfür nimmt die EIB umfangreich Kredite an den Kapitalmärkten auf und gibt diese zu gering modifizierten Konditionen an ausgewählte Projekte weiter.[4] Diese Kreditvergabetätigkeit wird meist durch Anleiheemissionen der EIB auf den internationalen Kapitalmärkten finanziert, die sowohl von institutionellen als auch privaten Anlegern erworben werden. Auf Grund der Tatsache, dass sämtliche 27 Mitgliedsstaaten der EU Anteilseigner der EIB sind, erhält die Bank stets ein AAA-Rating und eine Risikogewichtung von 0% nach Basel II, wonach die Anleihen das Niveau von Staatsanleihen erhalten.[5]

Grundsätzlich vergibt die EIB lediglich Darlehen an öffentliche und private Unternehmen und Einrichtungen in Höhe von 50% des Gesamtprojektvolumens, die jeweils in zwei unterschiedlichen Finanzierungsformen vergeben werden können:[6] Projektdarlehen, die sich auf über 25 Mio. € belaufen, werden als Einzel- bzw. direktes Darlehen an die öffentlichen und privaten Projektträger vergeben;[7] Projektdarlehen, die sich auf weniger als 25 Mio. € belaufen, werden als Global- oder indirektes Darlehen vergeben.[8] Dies bedeutet, dass die EIB das Darlehen an ein Kreditinstitut in dem Land der Projekterstellung vergibt, welches den Kredit wiederum an den Projektträger weiterleitet.

Die Ziele der EIB werden immer mittelfristig für drei Jahre definiert und im Operativen Gesamtplan festgehalten. Die Ziele werden jedoch jedes Jahr an die aktuellen Entwicklungen im europäischen Wirtschaftsraum angepasst. Derzeit verfolgt die EIB die folgenden sechs mittelfristigen Ziele, wobei im Rahmen der Arbeit besonders die Umsetzung der Innovation-2010-Initiative und der Ausbau der Transeuropäischen Netze betrachtet werden:[9]

- Zusammenhalt und Konvergenz

Zur Förderung des Zusammenhaltes und der Konvergenz der EU-Mitgliedsstaaten unterstützt die EIB die Mitgliedsstaaten bei der Inanspruchnahme und Verwendung der umfangreichen Finanzhilfen des europäischen Strukturfonds (siehe Kapitel 2.2). Dies geschieht im Rahmen von Darlehen und technischer Hilfe für die öffentliche Hand und den Privatsektor, die von der EIB zur Verfügung gestellt werden. Die Zusammenarbeit der EIB mit den EU-Strukturfonds erfolgt im Rahmen der von der EIB verwalteten JASPERS-[10], JEREMIE-[11], und JESSICA[12] -Initiative.

- Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)

Die EIB unterstützt die kleinen und mittleren Unternehmen[13] mit insgesamt 30 Mrd. € im Zeitraum von 2008-2011. Das Kapital wird den Unternehmen durch sehr günstige Kredite über Partnerbanken der EIB zur Verfügung gestellt, wobei die günstigen Kreditkonditionen der EIB direkt an die Unternehmen weitergegeben werden können.

- Ökologische Nachhaltigkeit

Von der EIB werden im Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit insbesondere Projekte in den Bereichen Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft unterstützt sowie alle Projekte, die zu einer Optimierung der sauberen Produktion und eines nachhaltigen Managements beitragen.

- Umsetzung der Innovation-2010-Initiative (i2i)

Die Förderung der Innovation-2010-Initiative ist ein zentrales Thema der Förderprogramme der EIB. Es werden vor allem die allgemeine und berufliche Bildung, Forschung und Entwicklung sowie Innovationen gefördert. Hierbei werden insbesondere Darlehen an den privaten Sektor vergeben, rund 60% des Gesamtdarlehens, um auch mittlere und kleinere Unternehmen im Bereich der Forschung und Entwicklung zu fördern und ein höheres Engagement zu erreichen. Diese Ziele korrelieren stark mit der Gründung der Joint Technology Initiatives (JTI), die eine Öffentlich-Private Forschungs- und Entwicklungspartnerschaft in der Europäischen Union begründen.

Die EIB wird systematisch auf innovative Finanzierungslösungen zurückgreifen und in allen angemessenen Fällen ihre traditionellen Finanzierungsprodukte mit anderen Instrumenten […] kombinieren, die mit einem höheren Risiko behaftet sind.“[14]

Zur Finanzierung der Förderung von Forschung- und Entwicklungsprogrammen wird die EIB laut Zitat auf innovative Finanzierungslösungen zurückgreifen. Dies bedeutet, dass Kooperationen mit privaten Partnern eingegangen werden könnten, um auch privates Kapital für die Förderung der Innovation, Forschung und Entwicklung in Europa zu akquirieren. Neue Innovationen würden zudem auch die generelle Wirtschaftslage in der EU fördern können, was wiederum ein Ausweg aus der anfangs angesprochenen Haushaltsmisere einiger Staaten ist.

Zudem sind die europäischen Initiativen zur Förderung der Innovationen, Forschung und Entwicklung im Rahmen der JTI’s eine der ersten transnationalen Öffentlich-Privaten Partnerschaften in der EU. Eine ausführliche und detaillierte Analyse der länderübergreifenden Partnerschaften und der JTI’s wird in Kapitel 4 dieser Arbeit vorgenommen.

- Ausbau der Transeuropäischen Verkehrs- und Energienetze (TEN)

Der Ausbau der Transeuropäischen Netze im Bereich Energie und Verkehr ist auch ein wichtiger Förderungsaspekt der EIB, der im Rahmen dieser Arbeit in Kapitel 4 detailliert analysiert wird. Schätzungsweise 14% der gesamten TEN-T-Investitionen zwischen 2007 und 2013 werden von der EIB finanziert.[15] Hierbei nimmt insbesondere das Loan Guarantee Instrument for TEN-T Projects (LGTT) der EIB eine wichtige Rolle bei der Förderung der Projektfinanzierung ein, welches das verkehrsabhängige Einnahmerisiko in der Anlaufphase des Projekts abdeckt.

Des Weiteren befasst sich die EIB mit der Auswahl geeigneter Projekte, die in die Projektliste der förderungsfähigen TEN-Projekte aufgenommen werden. Die Projektvorschläge werden von den einzelnen Mitgliedsstaaten eingereicht und einem Ausschuss vorgelegt, der nach gewissen Kriterien bestimmte Projekte auswählt. Diese Projekte haben dann Anspruch auf eine bestimmt Förderung durch die EIB, deren Umfang jedoch individuell festgelegt wird. Ausführliche Informationen hierzu sind in Kapitel 4 dieser Diplomarbeit nachzulesen.

- Nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energieversorgung

Bei der Förderung der Energieversorgung in der Europäischen Union hat sich die EIB zum Ziel gesetzt, dass immer mindestens 20% der neu finanzierten Energieversorgungsprojekte in dem Bereich der regenerativen Energieversorgung investiert werden muss. Zudem wird besonderer Wert auf eine Förderung der Energieeffizienz bei Wohnungsneubauten, Schulen, Krankenhäusern und anderen öffentlichen Gebäuden gelegt.

Ein weiterer Punkt ist der Ausbau der europäischen Emissionshandelsmärkte, um die Einhaltung der aus dem Kyoto-Protokoll resultierenden Vorgaben einhalten zu können.

Außerhalb der EU vergibt die EIB günstige Globaldarlehen im Rahmen der Entwicklungs- und Kooperationspolitik der EU, die vor allem zur Förderung des privaten Sektors, dem Ausbau der Infrastruktur, der Sicherung der Energieversorgung und der ökologischen Nachhaltigkeit dienen.

Zusammengefasst stehen der EIB somit zur Erreichung der im operativen Gesamtplan definierten Ziele vier Produkte zur Verfügung:[16]

- Vergabe von Darlehen
- Unterstützung im Rahmen von technischer Hilfe
- Vergabe von Garantien
- Bereitstellung von Risikokapital (in Kooperation mit dem EIF)

Für eine spätere Betrachtung der Handlungsspielräume der EIB bei länderübergreifenden öffentlich-privaten Projekten spielen diese aktuellen Produkte eine wichtige Rolle, da sie den Rahmen der finanziellen Beteiligung der EIB definieren. Für die Realisierung von Projekten in wirtschaftlich angeschlagenen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist eine Betrachtung der Spielräume bei der Bereitstellung von Kapital durch die verschiedenen europäischen Förderungsfonds äußerst interessant. Dieser Aspekt, sowie die weiteren Aufgaben der Förderungsfonds, werden in Kapitel 2.2 dieser Diplomarbeit näher erläutert.

2.1.2 Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung

Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD[17] ) konzentriert sich auf die Entwicklung der Länder Mittel- und Osteuropas und unterstützt diese, unter Berücksichtigung ihrer besonderen Interessen und Eigenschaften, bei der Entwicklung zu einer offenen Marktwirtschaft.[18] Diese Förderung richtet sich jedoch nur an Staaten, die sich der Mehrparteiendemokratie, dem Pluralismus und der Marktwirtschaft verpflichten.

Das Hauptanliegen der EBRD ist die Schaffung eines angemessenen Rahmens zur Entwicklung der Privatwirtschaft, deren grundlegendes Bedürfnis eine stabile und verlässliche Infrastruktur ist, die einen schnellen Personen- und Warenverkehr in und zwischen den Staaten ermöglicht. Des Weiteren fördert die Bank für Wiederaufbau und Entwicklung insbesondere die Finanzinstitute und das Rechtssystem, die weitere wichtige Eckpfeiler für eine funktionierende freie Marktwirtschaft sind.

Die Aufgaben und Ziele der EBRD im Transportsektor könnten auch zur Realisierung der Transeuropäischen Netze in Osteuropa genutzt werden. Hier besteht auf Grund des hohen Investitionsbedarfes und der wirtschaftlich benachteiligten Situation ein hohes Bedürfnis nach Investitionskapital, welches sowohl von institutionellen als auch von privaten Investoren bereit gestellt werden sollte. Zu diesem Zweck kooperiert die EBRD mit der Weltbank und der EIB, um geeignete Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten zu erarbeiten, die eine schnelle Umsetzung der Projekte ermöglicht. Dies ist von Nöten, da auch die EBRD die Infrastruktur als Basis des nationalen und europäischen wirtschaftlichen Handels ansieht, und somit eine nachhaltige Investition zum gleichmäßigen Wachstum in Europa darstellt. Insgesamt wurden von der EBRD im Jahr 2009 rd. 1,2 Mrd.€ in Form von Krediten und Beteiligungen in 17 Infrastrukturprojekte investiert.[19]

2.2 Die europäische Kohäsionspolitik

Die europäische Kohäsionspolitik wurde 1985 im Zuge der Schaffung eines gemeinsamen europäischen Wirtschaftsraumes ins Leben gerufen, um den wirtschaftlich schwächer gestellten Regionen den Eintritt in die Wirtschaftsgemeinschaft zu erleichtern und ihnen ein Garantieinstrument für die kontinuierliche wirtschaftliche Förderung bieten zu können.[20] Diese unterschiedlichen wirtschaftlichen Ausgangslagen der heutigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erfordert immer noch eine aktive Regionalpolitik der Europäischen Kommission, um die Unterschiede im Entwicklungsstand der Regionen verringern zu können.[21] Hierfür bedarf es sowohl einer besonderen finanziellen als auch strukturellen Unterstützung durch Mitgliedsstaaten mit einem im Vergleich zum Durchschnitt wirtschaftlich weiter fortgeschrittenen Entwicklungsstand, der anhand des Bruttoinlandsproduktes pro Kopf (BIP/Kopf) ermittelt wird. Zu diesem Zweck werden durch die Europäische Kommission, den Europäischen Rat sowie dem Europäischen Parlament die sogenannten „ Strategischen Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft “ definiert, in denen für jeweils sieben Jahre die Ziele der europäischen Regionalförderung festgelegt werden. Die aktuell gültigen Leitlinien sind am 01.Januar 2007 in Kraft getreten und haben eine Gültigkeit bis zum 31.12.2013.

Die Strukturfonds von 2007 bis 2013 wurden mit insgesamt 347,41 Mrd. €[22] von den Mitgliedsstaaten ausgestattet, was in etwa 35,7% des gesamten Haushaltes der Europäischen Union entspricht.[23] Diese Gelder werden auf die verschiedenen Einzelziele verteilt, die sich in drei Hauptkategorien zusammenfassen lassen:[24]

- Konvergenz

Das Ziel der Konvergenz ist der Schwerpunkt der europäischen Kohäsionspolitik und befasst sich mit der wirtschaftlichen Förderung der am wenigstens entwickelten Mitgliedsstaaten und Regionen, indem die Voraussetzungen für Wachstum und Beschäftigung verbessert werden. Dieses Ziel betrifft die Mitgliedsstaaten und Regionen mit dem größten Entwicklungsrückstand. Tätigkeitsbereiche der Förderung sind Sachkapital, Humankapital, Innovation, Anpassungsfähigkeit gegenüber Veränderungen, Umwelt und Verwaltungseffizienz. Zu diesem Zweck werden insgesamt 81,54% der verfügbaren Gesamtmittel zur Erreichung dieses Ziels zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung erfolgt zu 75,5% über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie zu 24,5% durch den Kohäsionsfonds.

- Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

Das Ziel der Regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, das außerhalb der am stärksten benachteiligten Regionen zur Anwendung kommt, befasst sich mit der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, der Beschäftigung und der Attraktivität der Regionen, indem Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft vorweggenommen und Innovationen, Unternehmergeist, der Schutz der Umwelt, die Erreichbarkeit, die Anpassungsfähigkeit und die Entwicklung von integrativen Arbeitsmärkten gefördert werden. Die Maßnahmen im Rahmen dieses Ziels werden gleichermaßen aus dem EFRE und dem ESF finanziert und umfassen 15,95% der Gesamtausgaben.

- Europäische territoriale Zusammenarbeit

Das Ziel der Europäischen territorialen Zusammenarbeit dient der Verstärkung der Zusammenarbeit auf grenzübergreifender, transnationaler und interregionaler Ebene.[25] Gefördert werden gemeinsame Lösungsansätze für benachbarte Behörden in den Bereichen der urbanen und ländlichen Entwicklung, dem Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen und die Vernetzung der Regionen. Finanziert wird das Ziel durch den EFRE und umfasst 2,51% der Gesamtausgaben.

Wie bereits beschrieben, stehen für die Erreichung der genannten Ziele drei durch die Europäische Kommission initiierte Fonds zur Verfügung, die sich zum Teil überschneidenden Interessen widmen, wie in der nachfolgenden Abbildung 1 nochmals zusammenfassend zu erkennen ist. Auf die einzelnen Fondstypen wird in den folgenden Kapiteln näher eingegangen, da sie im weiteren Verlauf dieser Arbeit als strategischen Finanzierungsinstrument für transnationale Projekte in der Europäischen Union in Betracht gezogen werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Ziele, Strukturfonds und Strukturinstrumente 2007-2013

(Quelle: [ http://ec.europa.eu ] [Zugriff: 05.01.2010].)

Neben der finanziellen Unterstützung durch die Kohäsionsfonds sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, entsprechende operationelle Programme zur Umsetzung der definierten Ziele ins Leben zu rufen, durch die sie Anspruch auf eine Förderung durch einen der drei Fonds erhalten.

Nach Abschluss des Vertrags von Lissabon wird explizit zum Ausdruck gebracht, dass zukünftig eine Verbindung der Förderung der Konvergenz mit den strategischen Zielen des Vertrages von Lissabon stärker gefördert werden muss. Diese beinhalten ein nachhaltiges Wachstum, höhere Wettbewerbsfähigkeit sowie die Förderung der Beschäftigung in der Europäischen Union, welche als Leitlinie der Wirtschaftspolitik festgelegt wurden. Es sollen Synergien zwischen den Zielen der Kohäsionspolitik und des Vertrags von Lissabon geschaffen werden, um eine schneller Erreichung des Gesamtzieles ermöglichen zu können.[26] Damit die Ziele zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung auch tatsächlich umgesetzt werden, wurde zudem beschlossen, dass 60% aller Ausgaben im Rahmen des Ziels „ Konvergenz “ und 75% aller Ausgaben im Rahmen des Ziels „ Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung “ zweckgebunden sind.[27]

In der folgenden Abbildung wird die Ausgabenverteilung des Kohäsionsfonds und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung prozentual auf die Einzelziele des Ziels der Konvergenz dargestellt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Prozentuale Ausgabenverteilung des EFRE und des Kohäsionsfonds

(Quelle: Eigene Darstellung in Anl. an: European Union – Regional Policy; Cohesion Policy: National Strategic Reference Frameworks, [ http://ec.europa.eu ], 2008; S.7.)

Wie in der Abbildung zu erkennen ist, konzentrieren sich die Investitionen auf die Bereiche „ Umwelt “, „ Forschung und Innovation “ sowie „ Transport “, die insgesamt ca. 70% des Gesamtetats in Anspruch nehmen, was einer verfügbaren Investitionssumme von ca. 198,2 Mrd.€ entspricht. Dieser Aspekt ist dahingehend von interessanter Bedeutung, da knapp 50% des verfügbaren Kapitals aus diesen beiden Fonds für Projekte im Bereich „ Transport “ und „ Forschung und Entwicklung “ zur Verfügung stehen, deren zukünftige Finanzierung durch Öffentlich-Privaten-Partnerschaften verstärkt gefördert werden soll.[28],[29] Dieses neue Finanzierungsvehikel hätte somit zur Folge, dass zukünftig entweder mehr Kapital für die Umsetzung der anderen Ziele freigesetzt werden könnte, oder weit mehr Projekte in den Bereichen „ Transport “ und „ Forschung und Entwicklung “ realisiert werden könnten. Aus diesem Grunde ist es ein wichtiger Aspekt für die weitere Analyse im Rahmen dieser Diplomarbeit, dass ein Großteil der verfügbaren öffentliche Mittel für die Umsetzung der zu untersuchenden länderübergreifenden öffentlich-privaten Projekte in der Europäischen Union zur Verfügung steht.

Da überrascht die Tatsache umso mehr, dass über die Strukturfonds bereits Öffentlich-Private Projekte finanziert werden können, was jedoch bisher von den Mitgliedsstaaten für die praktische Umsetzung nicht in Anspruch genommen wurde. Dies ist jedoch nicht auf mangelndes Interesse sondern auf die aktuell noch zu hohen Eintrittsbarrieren für die Länder zurück zu führen. Jedoch wird bereits eine Förderung seitens der Europäischen Kommission im Rahmen der JASPERS-, JESSICA-, JEREMIE-Programme initiiert, die sowohl praktische als auch administrative Hilfestellung für die optimale Umsetzung zur Verfügung stellen. Hierbei stehen für diese Arbeit insbesondere die JASPERS- und JESSICA-Programme im Vordergrund: JASPERS widmet sich speziell der Unterstützung von ÖPP-Infrastrukturprojekten - JESSICA ist auf die Beratung für nachhaltige Investitionen in ÖPP-Städtebauvorhaben ausgerichtet.[30]

Fazit

Generell kann gesagt werden, dass eine gezielte Förderung der wirtschaftlich unterentwickelten Regionen in der Europäischen Union ein probater Lösungsansatz ist, um eine gleichmäßige und wettbewerbsfähige Verteilung der Wirtschaftskraft der Union zu erreichen. Einhergehend könnte damit eine verstärkte Verlagerung der Gesamtbevölkerung in die westlichen Regionen vermieden werden, was zu einer zu hohen bzw. zu niedrigen Bevölkerungsdichte in den betroffenen Regionen führen würde. Jedoch ist mit der Strukturförderung auch eine finanziell enorm hohe Belastung des EU- und der Länderhaushalte verbunden, die die weitere wirtschaftliche Entwicklung der führenden Wirtschaftsregionen bremsen und einen Nachteil gegenüber anderen Wirtschaftsstandorten, wie z.B. USA, China oder Japan, erzeugen kann.

2.2.1 Europäische Strukturfonds

Die beschriebenen Maßnahmen zur Förderung der regionalen Entwicklung der Europäischen Union werden hauptsächlich durch die beiden europäischen Strukturfonds finanziert: dem Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Beide Fonds arbeiten unabhängig voneinander in verschiedenen Tätigkeitsbereichen, jedoch arbeiten sie auf die Erreichung der gleichen Ziele hin. Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung unterstützt als einziger der drei europäischen Fonds alle drei Ziele der europäischen Regionalförderung, wie in Abbildung 1 zu erkennen ist, während sich der Europäische Sozialfonds auf die Zielen „ Konvergenz “ und „ Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung “ konzentriert.

Im Rahmen des Ziels der „ Konvergenz “ haben die Fonds die Aufgabe, allen Mitgliedsstaaten eine Förderung zukommen zu lassen, deren Pro-Kopf-Bruttonationaleinkommen[31] bei weniger als 75% des Gemeinschaftsdurchschnittes liegt, wofür ca. 75,5% der zur Erreichung des Ziels verfügbaren Finanzmittel verwendet werden. Hierbei steht insbesondere der Ausbau der Infrastruktur als Grundlage der wirtschaftlichen Weiterentwicklung im Fokus, zu denen auch die Finanzierung der Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-T) zählen.

Des Weiteren konzentrieren sich die Fonds auf die Unterstützung derjenigen Regionen, die keine Förderung im Rahmen des Konvergenzziels erhalten. Interessant für diese Arbeit ist in dieser Hinsicht das Kapital, dass für die Förderung der europäischen territorialen Zusammenarbeit vorhanden ist. Hierfür sind 7,75 Mrd.€ einkalkuliert, wobei sich folgende Verteilung auf die drei Formen der Zusammenarbeit ergibt:[32],[33]

- 73,86% für die Finanzierung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit,
- 20,95% für die Finanzierung der transnationalen Zusammenarbeit,
- 5,19% für die Finanzierung der interregionalen Zusammenarbeit.

Es stehen somit sowohl finanzielle als auch administrative Kapazitäten zur Verfügung, um eine stärkere Förderung länderübergreifender Projekte in der Europäischen Union zu erreichen. Dies ist eine wichtige Erkenntnis im Rahmen dieser Arbeit zur Analyse länderübergreifender Öffentlich-Privater Partnerschaften in der Europäischen Union.

2.2.2 Europäischer Kohäsionsfonds

Der Europäische Kohäsionsfonds ist, wie in Abbildung 3 zu erkennen, lediglich für die Finanzierung von Projekten und Programmen zur Erreichung des Konvergenzzieles der Kohäsionspolitik der Europäischen Union verantwortlich und wird daher nicht als Strukturfonds bezeichnet. Die Aufgabe des Kohäsionsfonds besteht darin, denjenigen Mitgliedsstaaten eine bestimmte Förderung zukommen zu lassen, deren Pro-Kopf-Bruttonationaleinkommen bei weniger als 90% des Gemeinschaftsdurchschnitts liegt. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass bereits eigenverantwortlich Programme zur Umsetzung der nationalen und europäischen Konvergenzziele durch die jeweiligen Länder eingerichtet worden sind.[34] Insgesamt ist der Fonds mit ca. 24,5% der Gesamtmittel zur Erreichung des Ziels der Konvergenz ausgestattet, dies entspricht ca. 69,4 Mrd.€.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Prozentuale Verteilung der europäischen Fördermittel auf die Fonds

(Quelle: Eigene Darstellung.)

2.2.3 Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit

Der Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) hat das Ziel, die grenzübergreifende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit in der Europäischen Union voranzutreiben. Der Verbund unterscheidet sich dahingehend von dem Ziel der „ Europäischen territorialen Zusammenarbeit “ im Rahmen der strategischen Leitlinien der Kohäsionspolitik, dass er eine eigenständige Rechtspersönlichkeit darstellt, der über Rechts- und Geschäftsfähigkeit verfügt.

Der Mehrwert des EVTZ besteht darin, verschiedene länderübergreifende Verbände zwischen einzelnen Regionen der Europäischen Union gründen zu können, ohne vorher ein von den nationalen Regierungen unterzeichnetes offizielles Abkommen verfassen zu müssen. Dies erfolgt natürlich nur unter der vorausgesetzten Zustimmung der betreffenden Mitgliedsstaaten, da die nationale Autorität unangetastet bleibt.[35] Zudem hat der EVTZ ebenfalls die Möglichkeit, neben denen in Eigeninitiative gegründeten Verbänden, auf das finanzielle Budget des EFRE im Bereich der Europäischen territorialen Zusammenarbeit zurück zu greifen und geeignete Projekte der territorialen Zusammenarbeit zu unterstützen.[36]

Für die Untersuchungen in dieser Arbeit spielt der EVTZ eine wichtige Rolle. Bisher wurden diese Verbände von grenznahen Regionen gegründet, um eine grenzübergreifende Förderung der lokalen Wirtschaft zu erreichen und keine unwirtschaftlichen Konkurrenzsituationen entstehen zu lassen. Zudem wird allerdings ebenfalls der Ausbau der grenzübergreifenden Infrastruktur gefördert, um ein auf die länderübergreifenden Interessen der lokalen Bevölkerung zugeschnittenes Infrastrukturnetz aufbauen zu können. Hier liegt der für diese Arbeit als Mehrwert zu betrachtende Aspekt: wenn es möglich ist, im Rahmen einer EVTZ den Ausbau der länderübergreifenden Infrastruktur zu fördern, müsste es auch möglich sein, auf der Basis der EVTZ ein länderübergreifendes Infrastruktur zu errichten. Hierbei würde die rechtliche Eigenständigkeit zur Geltung kommen, die der EVTZ den nötigen Handlungsspielraum zur Erfüllung ihrer Aufgabe auf beiden beteiligten Territorien gewährleisten würde.

Diese Idee wird im weiteren Verlauf der Arbeit weiter konkretisiert und wird in den abschließenden Analysen in den Kapiteln fünf und sechs sowohl grafisch als auch analytisch gewürdigt.

2.3 Fazit

Das Fazit der allgemeinen Rahmenbedingungen für länderübergreifende Zusammenarbeit in der Europäischen Union ist für den weiteren Verlauf dieser Arbeit sehr positiv zu bewerten. Diese Einschätzung beruht auf den Tatsachen, dass von der Europäischen Union auf der einen Seite großzügige finanzielle Mittel in Höhe von rd. 347 Mrd.€ für die Förderung und Entwicklung benachteiligter Regionen der Union zur Verfügung gestellt werden, und auf der anderen Seite wirkungsvolle Programme und Institutionen initiiert wurden, die die Mitgliedsstaaten bei der Inanspruchnahme der Gelder beratend zur Seite stehen. Zudem werden durch die EVTZ und das strategische Kohäsionsziel der „ Europäischen territorialen Zusammenarbeit “ deutlich, dass Investitionen in grenzübergreifende, transnationale oder interregionale Projekte ausdrücklich gefördert werden. Diese Umstände belegen, dass die Rahmenbedingungen für länderübergreifende Projekte geschaffen wurden und nun durch entsprechende Investitionen, auch aus dem privaten Sektor, genutzt werden müssen. Von besonderem Interesse sind hierbei Projekte in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation sowie Transport, die wiederum bereits durch entsprechende Programme der Europäischen Union besonders gefördert werden und für die ein Großteil des verfügbaren Budgets der Kohäsionspolitik vorgesehen sind. Somit ist es sinnvoll, die angestrebten Untersuchungen im Bereich der länderübergreifenden Öffentlich-Privaten Partnerschaften in dieser Diplomarbeit fortzusetzen.

Auf Basis der strategischen Analyse der Ziele der europäischen Regional- und Kohäsionspolitk wurde unter Mitarbeit der Europäischen Kommission, der EIB, der EBRD sowie der einzelstaatlichen PPP Taskforces der Leitfaden „ Guideline for Successful Public-Private Partnerships “ erstellt, der im März 2003 veröffentlicht wurde.[37] Dieser bildet eine grundlegende Rahmenbedingung für die Umsetzung von Öffentlich-Privaten Projekten in der Kohäsionspolitik der Europäischen Union und wird daher im folgenden Kapitel eingehend erläutert.

Zudem ist im Anhang dieser Arbeit ist eine aktuelle und detaillierte Auflistung jedweder Förderungssätze der drei beschriebenen Fonds angefügt.

3 Spezifische politische Rahmenbedingungen für Öffentlich-Private Partnerschaften in der EU

Auf Grund des europäischen und länderübergreifenden Bezuges dieser Diplomarbeit ist es sinnvoll, zuerst einen generellen Überblick über den momentanen Zustand von Öffentlich-Privaten Partnerschaften in der Europäischen Union zu geben. Dies beinhaltet zum einen die rechtlichen Rahmenbedingungen, die für die Gründung und die Durchführung von ÖPPs von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften definiert wurden. Natürlich ist diese Darstellung nicht allumfassend und jederzeit aktuell, jedoch schafft sie einen sehr guten Überblick für das Verständnis der im späteren Verlauf der Arbeit zu bearbeitenden länderübergreifenden Projekte. Des Weiteren dient der erste Abschnitt sowohl als ausführliche Darstellung der geschaffenen Institutionen und Programme der europäischen Union im Bezug auf Öffentlich-Private Partnerschaften, als auch als Nachschlagewerk der Namen, die im Verlauf der Arbeit häufig zu lesen sind.

Die Auswahlkriterien der erläuterten Programme und Institutionen waren sowohl thematisch bedingt als auch progressiv, da sich im Laufe der Erarbeitung der zunächst wichtigsten Institutionen viele neue Verbindungen zu weiteren Institutionen und Programmen ergeben haben, die die Auswahl weiter ergänzt haben.

Es wurde auch Wert darauf gelegt, eine chronologische Reihenfolge im Aufbau des Kapitels zu schaffen, die jedoch bei einigen wichtigen thematischen und logischen Gliederungsfolgen zurückstehen musste. Beginnend wird auf die im vorigen Kapitel erwähnten „ Guidelines for successful Public-Private Partnerships “ eingegangen, die von der Investitionsförderung der Europäischen Union als grundlegende Rahmenbedingung für die Realisierung von Öffentlich-Privaten Partnerschaften im Bereich der Kohäsionspolitik geschaffen wurde.

3.1 Gesetzliche Rahmenbedingungen

3.1.1 Guidelines for successful Public-Private Partnerships

Der von der Europäischen Kommission im März 2003 herausgegebene Leitfaden für die erfolgreiche Umsetzung von Öffentlich-Privaten Partnerschaften, ist eine Zusammenfassung der bisher erzielten Erkenntnisse im Bereich ÖPP in Europa und soll als Hilfestellung für die möglichst optimale Umsetzung von Projekten dienen.[38] Der Leitfaden stellt jedoch keineswegs bindende Vorgaben für eine detaillierte Projektausgestaltung auf, sondern weist lediglich auf kritische Punkte in der Projektvorbereitung und -realisierung hin, die einer besonderen Beachtung bedürfen. Hierzu zählt vor allem der Erhalt von öffentlichen Subventionen, privatem Anlagekapital, Darlehen der internationalen Finanzierungsinstitute wie z.B. der Europäischen Investitionsbank (EIB) oder der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD), sowie die finanzielle Unterstützung durch die Europäische Kommission.

Besondere Beachtung finden in diesem Leitfaden die folgenden vier Schwerpunkte:[39]

- Gewährleistung eines freien, uneingeschränkten Marktzutritts und eines fairen Wettbewerbes,
- Schutz der öffentlichen Interessen und Maximierung des Mehrwertes,
- Definition des optimalen Fremdfinanzierungsgrades des Projektes, um ein wirtschaftliches und nachhaltiges Projekt gewährleisten zu können,
- Individuelle Ermittlung der effektivsten Vertragsgestaltung für jedes Projekt.

Im Anschluss an den Leitfaden wurde im Juni 2004 von denselben Institutionen ein „ Resource Book on PPP Case Studies “ veröffentlicht, das eine Auswertung von bereits realisierten ÖPP-Projekten in der Europäischen Union vornimmt. Es dient anderen Akteuren als Anwendungsbeispiel für zukünftige Projekte, zeigt aber auch Schwierigkeiten und Verbesserungsmöglichkeiten bei der Umsetzung einzelner Projekte auf.

3.1.2 Grünbuch zu Öffentlich-Privaten Partnerschaften

Exkurs: Ein Grünbuch ist ein Diskussionspapier, das von der Europäischen Kommission veröffentlicht wird und als Grundlage für eine öffentliche und wissenschaftliche Diskussion zu einem bestimmten Thema, meist geplante Verordnungen und Richtlinien, dient. Die Ergebnisse der daraufhin entstandenen Diskussion werden anschließend in einem sogenannten „Weißbuch“ veröffentlicht.

Am 30.04.2004 erstellte die Europäische Kommission das „ Grünbuch zu öffentlich-privaten Partnerschaften und den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge und Konzessionen “ mit dem Zweck, Vorschläge und Anregungen der Stakeholder hinsichtlich einer gemeinschaftlichen Rechtsgrundlage für Öffentlich-Private Partnerschaften zu erhalten. Insbesondere gilt es zu klären, ob der bestehende Gemeinschaftsvertrag[40] eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Auswahl des privaten Partners darstellt. Zudem sollten bisher aufgetretene Probleme und Mängel bei der Umsetzung von Projekten angesprochen und diskutiert werden.

Im Grünbuch werden zwei Vertragsmodelle explizit hervorgehoben, auf die die Diskussionsteilnehmer eingehen sollen:

- ÖPP auf Vertragsbasis

Bei Öffentlich-Privaten Partnerschaften auf Vertragsbasis kann der öffentliche Vertragspartner nach den Grundsätzen des europäischen Rechts einen privaten Partner akquirieren. Es wird hierbei zwischen öffentlichen Bauaufträgen und der Vergabe von Konzessionen unterschieden, wobei jeweils unterschiedliche Rechtsgrundlagen zu verwenden sind, wie in der Grafik dargestellt.

Nach der Auswahl des privaten Partners kommt jedoch anstelle des europäischen Rechts der einzelstaatliche Rechtsrahmen zur Geltung, da der EG-Vertrag keine ausreichende Rechtsgrundlage bietet. Jedoch bleiben die genannten Grundsätze stets unangetastet, was sich bei der Einflussnahme des öffentlichen Partners auf den Privaten dahingehend auswirkt, dass dieser nach Vertragsabschluss keinen Einfluss mehr auf die Handlungsweisen hat. Dies würde laut EG-Vertrag gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung von privaten Wirtschaftseinheiten in Frage stellen.[41]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: ÖPP auf Vertragsbasis

(Quelle: Eigene Darstellung.)

- Institutionalisierte Öffentlich-Private Partnerschaften:

Institutionalisierte ÖPPs sind öffentlich-private Unternehmen, die für Durchführung von öffentlichen Dienstleistungen gegründet werden. Der private Partner kann entweder gemeinsam mit dem öffentlichen Partner ein solches Unternehmen gründen, oder sich an einem bisher öffentlichen Unternehmen beteiligen. Der private Partner darf sich allerdings nicht nur mit Kapital an der Unternehmung beteiligen, sondern muss aktiv an der Leistungserbringung teilnehmen, andernfalls gilt die Kooperation nicht als Institutionalisierte Öffentlich-Private Partnerschaft.[42] Dies unterscheidet die IÖPP auch von den sogenannten Special Purpose Vehicles (SPV), zu denen auch die Arbeitsgemeinschaften (ARGE) gehören, die nur zur Finanzierung eines bestimmten Projektes dienen und den Investor vor Rückgriffen der Gläubiger auf sein Vermögen schützt. Die Unternehmensstruktur der IÖPPs hat den Vorteil, dass der öffentliche Partner sowohl das Knowhow des privaten Partners in Anspruch nehmen und davon profitieren kann, als auch das private Kapital zur Leistungserbringung zur Verfügung hat.[43] Mit der Veröffentlichung des Grünbuchs kam die Forderung nach einer eindeutigen rechtlichen Grundlage zur Gründung von IÖPPs auf, da sich viele Interessenten auf Grund der bestehenden Rechtsunsicherheit nicht zu einer Gründung entschließen konnten. Das Risiko der Inkompatibilität des geschlossenen IÖPP-Vertrages zwischen dem privaten und dem öffentlichen Partner und dem EG-Vertrag und der damit einhergehenden Unwirksamkeit war vielen zu groß.[44] Die Europäische Kommission verdeutlichte daraufhin, dass es sich bei der Gründung einer IÖPP und der Auftragsvergabe an die IÖPP nicht um ein In-house-Geschäft[45] handelt und somit das europäische Vergaberecht weiterhin anzuwenden ist.[46]

3.1.3 Weißbuch zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse

Über die durch das Grünbuch ausgelöste Debatte haben die Dienststellen der Kommission einen Bericht erstellt, der die eingereichten Beiträge analysiert und Hintergrundangaben zu dem hiermit vorgelegten Weißbuch enthält. Wie vom Europäischen Parlament in seiner Entschließung vom 14. Januar 2004 zu dem Grünbuch gefordert, legt die Kommission mit diesem Weißbuch ihre Schlussfolgerungen vor, die sie aus der Debatte gezogen hat.

In diesem Weißbuch wird die Vorgehensweise der Kommission bei der Erarbeitung einer konstruktiven Rolle demonstriert, die der Europäischen Union bei der Förderung der Entwicklung hochwertiger Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zukommt. Vorgestellt werden darin die zentralen Elemente einer Strategie, die darauf ausgerichtet ist, sicherzustellen, dass jeder Bürger und jedes Unternehmen in der Union effektiv Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen zu erschwinglichen Preisen hat. Ein besonderes Augenmerk wird dabei lediglich auf bestimmte Schlüsselthemen aus der Debatte gerichtet, da es unmöglich wäre, sämtliche im Verlauf der öffentlichen Konsultation aufgeworfenen Fragestellungen eingehend in diesem Weißbuch zu behandeln. Fragen, die spezifischer Natur sind, sollen im Rahmen der jeweiligen Politik behandelt werden.

Die grundlegenden Leitprinzipien der Europäischen Kommission wurden auf Grundlage der Ergebnisse aus der Debatte zum Grünbuch näher formuliert:[47]

- Ziele der öffentlichen Dienste in wettbewerbsfähigen, offenen Märkten erreichen
- Kohäsion und universellen Zugang sicherstellen
- Aufrechterhaltung eines hohen Qualitäts-, Versorgungssicherheits- und Schutzniveaus
- Rechte der Verbraucher und Nutzer sichern
- Berücksichtigung der Verschiedenheit von Dienstleistungen und Situationen
- Schaffung von Transparenz
- Gewährleistung von Rechtssicherheit

Hinsichtlich der Schaffung einer horizontalen Rahmenrichtlinie für alle Dienstleistungen, die an Stelle der bisher bestehenden sektoralen geschaffen werden sollte, gab es kontroverse Diskussionen. Letztendlich wurde kein zusätzlicher Nutzen in der Umgestaltung des existierenden Rechtsrahmens gesehen, so dass hier vorerst kein Handlungsbedarf besteht. Jedoch wird offen gehalten, ob die Thematik mit dem Inkrafttreten des Verfassungsvertrages erneut aufgegriffen wird. Allerdings wurden der Forderung nach einer Präzisierung verschiedener Aspekte im Zusammenhang mit der Regelung Öffentlich-Privater Partnerschaften nachgekommen und eine Vereinfachung und Präzisierung der Richtlinien zum öffentlichen Beschaffungswesen durchgeführt.[48]

3.2 Institutionelle Rahmenbedingungen

Dieses Kapitel wurde auszugsweise ebenso in dem Buch „ PPP in Deutschland 2000 - 2010 “ veröffentlicht, welches zum zehnjährigen Jubiläum des Betriebswirtschaftlichen Symposiums Bau in Weimar unter Mitarbeit dieses Autors verfasst wurde.

[...]


[1] Trans-European Transport Network; Implementation of the Priority Projects – Progress Report 2009.

[2] Kommission der Europäischen Gemeinschaften; Mobilisierung privater und öffentlicher Investitionen zur Förderung der Konjunktur, KOM(2009) 615 endgültig, 2009.

[3] Trans-European Transport Network; Implementation of the Priority Projects – Progress Report 2009; S.5ff.

[4] Europäische Investitionsbank: [ http://www.eib.org ] [Zugriff: 05.01.2010].

[5] Europäische Investitionsbank: [ http://www.eib.org ] [Zugriff: 05.01.2010].

[6] Europäische Investitionsbank: [ http://www.eib.org ] [Zugriff: 06.01.2010].

[7] Europäische Investitionsbank: [ http://www.eib.org ] [Zugriff: 06.01.2010].

[8] Europäische Investitionsbank: [ http://www.eib.org ] [Zugriff: 06.01.2010].

[9] Europäische Investitionsbank; Operativer Gesamtplan 2009-2011, 2008; S.17ff.

[10] JASPERS: Joint Assistance to Support Projects in European Regions – Gemeinsame Hilfe bei der Unterstützung von Projekten in europäischen Räumen.

[11] JEREMIE: Joint European Resources for Micro to Medium Enterprises – Gemeinsame europäische Ressourcen für kleinste bis mittlere Unternehmen.

[12] JESSICA: Joint European Support for Sustainable Investment in City Areas – Gemeinsame europäische Unterstützung für Investitionen zur nachhaltigen Stadtentwicklung.

[13] Als KMU im Sinne der EIB gelten Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, einem Jahresumsatz von bis zu 50 Mio.€ und einer jährlichen Bilanzsumme von bis zu 43 Mio.€.

[14] Europäische Investitionsbank; Operativer Gesamtplan 2009-2011, 2008; S.21.

[15] Kommission der Europäischen Gemeinschaften; Mobilisierung privater und öffentlicher Investitionen zur Förderung der Konjunktur, KOM(2009) 615 endgültig, 2009; Kapitel 3.4, S.8.

[16] Europäische Investitionsbank: [ http://www.eib.org ] [Zugriff: 05.05.2010].

[17] EBRD – European Bank for Reconstruction and Development.

[18] Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung: [ http://www.ebrd.com ] [Zugriff: 09.01.2010].

[19] EBRD; Factsheet Transport, 2010; S.1.

[20] Peters; Planning for a Sustainable Europe, 2006; S.133.

[21] EUROPA: [ http://ec.europa.eu ] [Zugriff: 05.01.2010].

[22] Hinweis: Dieser Wert ergibt sich aus einer Umrechnung der Ursprungskalkulation aus dem Jahr 2006 zu aktuellen Preisen.

[23] Kommission der Europäischen Gemeinschaften; In Europas Mitgliedsstaaten und Regionen investieren, 2006; Folie 3.

[24] EUROPA: [ http://ec.europa.eu ] [Zugriff: 07.01.2010].

[25] Die Definition der drei Begrifflichkeiten ist in Kapitel 4.1 nachzulesen.

[26] Amtsblatt der Europäischen Union; Entscheidungen des Rates über strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft, (2006/702/EG), 2006; Absatz (4),(5),(6), S. 1f.

[27] EUROPA: [ http://ec.europa.eu ] [Zugriff: 08.01.2010].

[28] Kommission der Europäischen Gemeinschaften; Mobilisierung privater und öffentlicher Investitionen zur Förderung der Konjunktur, KOM(2009) 615 endgültig, 2009; Kapitel 3.2, S.5f. und 3.5, S.9f.

[29] Kommission der Europäischen Gemeinschaften; Europäisches Konjunkturprogramm, 2008; Kapitel 2.3.2, S.15.

[30] Kommission der Europäischen Gemeinschaften; Mobilisierung privater und öffentlicher Investitionen zur Förderung der Konjunktur, KOM(2009) 615 endgültig, 2009; Kapitel 3.3, S.7f.

[31] Bis 1999 auch Bruttosozialprodukt genannt.

[32] EUROPA: [ http://ec.europa.eu ] [Zugriff: 09.01.2010].

[33] Die Definition der drei Begrifflichkeiten ist in Kapitel 4.1 nachzulesen.

[34] Amtsblatt der Europäischen Union; Entscheidung der Kommission zur Aufstellung der Liste der förderfähigen Mitgliedsstaaten 2007-2013, 2006; Absatz (2), S.1.

[35] EUROPA: [ http://ec.europa.eu ] [Zugriff: 10.01.2010].

[36] Amtsblatt der Europäischen Union; Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den EVTZ, 2006; Absatz (11), S.1., Artikel 7 Absatz (3), S.3f.

[37] EUROPA: [ http://ec.europa.eu ] [Zugriff: 12.01.2010].

[38] Kommission der Europäischen Gemeinschaften; Guidelines for successful Public-Private Partnerships, 2003; S.5.

[39] Kommission der Europäischen Gemeinschaften; Guidelines for successful Public-Private Partnerships, 2003; S.5.

[40] Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft mit den Grundsätzen der Transparenz, Gleichbehandlung, Verhältnismäßigkeit und gegenseitiger Anerkennung.

[41] Kommission der Europäischen Gemeinschaften; Grünbuch zu öffentlich-privaten Partnerschaften und den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge und Konzessionen, KOM(2004) 327, 2004; S.15, Absatz 42.

[42] Kommission der Europäischen Gemeinschaften; Mitteilung zu Auslegungsfragen von IÖPP,C(2007)6661; S.3.

[43] Pressemitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften; Öffentliche Auftragsvergabe: Klarstellung zu IÖPP, IP/08/252;S.1.

[44] Kommission der Europäischen Gemeinschaften; Mitteilung zu Auslegungsfragen von IÖPP,C(2007)6661; S.3.

[45] In-house-Geschäft: vergabefreies Geschäft, bei dem die Dienstleistung von einer Stelle erbracht wird, die der öffentlichen Verwaltung bzw. dem Geschäftsbetrieb des öffentlichen Auftraggebers zuzurechnen ist. Alpmann, Brockhaus; Fachlexikon Recht, 2005;S.724.

[46] Kommission der Europäischen Gemeinschaften; Mitteilung zu Auslegungsfragen von IÖPP,C(2007)6661; S.4.

[47] Kommission der Europäischen Gemeinschaften; Weißbuch zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, 2004; S.8ff.

[48] 1) Richtlinie 2000/18/EG vom 31.März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge.

2) Richtlinie 2004/17/EG vom 31.März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste.

3) Amtsblatt L 134 vom 30.04.2004, S.1 bzw. S.144.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2010
ISBN (eBook)
9783842801998
DOI
10.3239/9783842801998
Dateigröße
2.9 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Bauhaus-Universität Weimar – Bauingenieurwesen, Studiengang Management für Bau, Immobilien und Infrastruktur
Erscheinungsdatum
2010 (August)
Note
1,5
Schlagworte
public private partnership verkehrsinfrastrukturfinanzierung eurostat strukturfonds kohäsionspolitik
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Titel: Perspektiven für die Finanzierung länderübergreifender Öffentlich-Privater Partnerschaften in der Europäischen Union
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