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Barrierefreiheit von Webinhalten

©2009 Diplomarbeit 110 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
1.1, Motivation:
Eine wesentliche Einflussnahme auf die Gesellschaft hatte schon immer die Entwicklung neuer Kommunikationsmedien. Auf der Grundlage neuartiger Technologien entstehen neue Verhaltensweisen, die unseren Alltag immer mehr erleichtern. Das Internet ist für die aktuelle Generation und deren Kinder zur Selbstverständlichkeit geworden. Der Zugang zu Informationen aus den unterschiedlichsten Bereichen, die Möglichkeit der weltweiten Kommunikation, Angebote von Dienstleistungen und der Unterhaltungssektor sind nicht mehr wegzudenken. Herausragend ist vor allem der soziale Wandel, der mit den Angeboten des Web 2.0 wahrgenommen wird. So entdecken sich immer mehr Menschen in der Rolle des Redakteurs, verfassen eigene Beiträge und bringen sich in verschiedenen Netzwerken ein. Für eine große Anzahl von Benutzergruppen sind diese Informationen und Angebote des Web 2.0 schwer zugänglich. Vorwiegend für Menschen mit Behinderungen und für ältere Menschen wird aufgrund ihrer Einschränkungen die Nutzung des Internets zu einer Herausforderung.
Mit der Änderung des Artikel 3 des Grundgesetzes wurde 1996 folgendes festgeschrieben:
‘Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.’
Webdesigner werden vor die große Aufgabe gestellt, beim Entwurf von Webseiten nicht nur auf die Optik zu achten, sondern vielmehr auf die Zugänglichkeit der Inhalte. Gerade auch das Web 2.0 steckt hier voller Chancen für Menschen mit Behinderungen. Viele Barrieren können mit dem richtigen Einsatz der technischen Entwicklungen beseitigt werden, wenn die Bedürfnisse von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen beachtet werden.
Für blinde Nutzer sind zum Beispiel Podcasts sehr geeignet, um sich informieren zukönnen oder unterhalten zu werden. Existiert eine Textversion des Podcasts auf der Webseite, würden auch Hörgeschädigte einen Nutzen davon haben. Menschen mit Lernschwierigkeiten oder motorischen Einschränkungen profitieren bei einer Suchfunktion von Wortvorschlägen, da hier keine perfekten Rechtschreibkenntnisse gebraucht werden und auch Tippfehler keine Rolle spielen.
Richtlinien und Empfehlungen zu Techniken und Webstandards, welche der Zugänglichkeit und der Barrierefreiheit im Web 2.0 dienen, werden von der WAI (Web Accessibility Initiative) erstellt. Neben den WCAG 2.0 (Web Content Accessibility Guidelines) gilt besonderes Augenmerk der Reihe ARIA (Accessible Rich Internet Applications), in der festgelegt wird, wie Menschen […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Motivation
1.2 Ziel der Arbeit
1.3 Aufbau der Arbeit
1.4 Hinweise

2 Grundgedanken und Problematik
2.1 Usability (Gebrauchstauglichkeit)
2.1.1 Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit
2.1.2 Grundsätze der Dialoggestaltung
2.1.3 Web - Konventionen
2.1.4 Usability für Menschen mit Leseschwäche
2.1.5 Fazit
2.2 Accessibility (Zugänglichkeit)
2.2.1 Web - Accessibility
2.2.2 Accessibility contra Usability
2.2.3 Rechtliche Rahmenbedingungen des barrierefreien Webdesigns

3 Berücksichtigung der Arten von Behinderungen
3.1 Sehbehinderungen
3.2 Hörbehinderungen
3.3 Kognitive, Lern- und Sprachbehinderungen
3.4 Körperliche Einschränkungen

4 Assistive Technologien
4.1 Screenreader
4.1.1 Zugänglichkeit für Screenreader
4.1.2 Accesskeys und Screenreader
4.2 Braillezeile
4.3 Weitere assistive Technologien

5 Richtlinien, Empfehlungen und Verordnungen
5.1 International
5.1.1 Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)
5.1.2 Authoring Tool Accessibility Guidelines (ATAG)
5.1.3 User Agent Accessibility Guidelines (UAAG)
5.1.4 Accessible Rich Internet Applications (WAI-ARIA)
5.2 National
5.2.1 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
5.2.2 Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV)

6 Umsetzung barrierefreier Inhalte
6.1 Techniken für WCAG 2.0
6.1.1 Beispiel für die Benutzung des “lang“ Attributs
6.1.2 Beispiel für die Nicht-Berücksichtigung von Grafiken durch AT
6.1.3 Beispiel für Client-seitige Validierung und Warnung
6.1.4 Beispiel für ausklappbares Menü
6.2 WAI-ARIA
6.2.1 Rollen, Eigenschaften und Zustände von ARIA
6.2.2 Beispiel für den Einsatz von ARIA landmark roles
6.2.3 ARIA Baum Beispiel
6.2.4 ARIA Schieberegler Beispiel
6.2.5 Navigation über die Tastatur
6.2.6 ARIA Live-Regionen
6.3 Barrierefreies Flash
6.3.1 Tabulatorreihenfolge für die Navigation per Tastatur erstellen
6.3.2 Zugängliche ActionScript 3.0 - Komponenten
6.3.3 Beispiel für ein Flash-Formular
6.3.4 Einbinden von Flash in XHTML
6.4 Barrierefreie PDF-Dokumente
6.4.1 Bedingungen an ein barrierefreies PDF
6.4.2 Tags und Dokumentstruktur als Fundament
6.4.3 Prüfung von barrierefreien PDF-Dokumenten
6.4.4 Zusätzliche Funktionen für die Barrierefreiheit
6.4.5 Ausblick

7 Prüfung barrierefreier Webinhalte
7.1 Browser-Tests
7.2 Dienste / Werkzeuge zum Testen
7.3 Validatoren

8 Fazit und Ausblick

Literaturverzeichnis

Quellverzeichnis der Abbildungen und Tabellen

Ehrenwörtliche Erklärung

Anhang

Initiativen, Projekte und Portale zum Thema Barrierefreiheit

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Kurz-, Weit- und Alterssichtigkeit

Abbildung 2: Farbfehlsichtigkeit

Abbildung 3: rivers of white space

Abbildung 4: Retinitis Pigmentosa

Abbildung 5: Braillezeile mit 40 Zeichen

Abbildung 6: Komponenten der Zugänglichkeit

Abbildung 7: Überblick der WCAG 2.0 Dokumente

Abbildung 8: Beispiel für ein Flashformular

Abbildung 9: Screenshot – des Fensters Dokumenteigenschaften in Acrobat 9

Abbildung 10: Screenshot des Tag-Baumes in Acrobat 9

Abbildung 11: Screenshot der vollständigen Prüfung in Acrobat 9

Abbildung 12: Screenshot der TouchUp-Lesereihenfolge

Abbildung 13: Screenshot des Fensters TouchUp-Eigenschaften

Abbildung 14: Screenshot Kennwortschutz-Einstellungen

Abbildung 15: Web Accessibility Evaluation Toolbar

Abbildung 16: Colour Contrast Check

Abbildung 17: W3C Konformitätslogo XHTML

Abbildung 18: W3C Konformitätslogo CSS

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Usability – Matrix

Tabelle 2: Usability-Fallstudie von leseschwachen und lesestarken Benutzern

Tabelle 3: ausgewählte Benutzergruppen in Europa

Tabelle 4: Umfrageergebnis - Internet als Chance

Tabelle 5: Umfrageergebnis - Probleme bei der Nutzung des Internet

Tabelle 6: Umfrageergebnis – Behinderungsformen

Tabelle 7: Umfrage – Welche Behinderung haben Sie?

Tabelle 8: Umfrage – Welchen Screenreader benutzen Sie?

Tabelle 9: Umfrage - Welchen Webbrowser nutzen Sie?

Tabelle 10: Umfrage - Beim Betreten einer neuen Internetseite, bin ich am.

Tabelle 11: Umfrage - Ich benutze Accesskeys.

Tabelle 12: Umfrage - Ich navigiere über headings.

Tabelle 13: Umfrage - Pop-up Fenster sind.

Tabelle 14: Umfrage - Web 2.0 ist.

Tabelle 15: Umfrage - Flash Inhalte sind.

Tabelle 16: Umfrage – Acrobat pdf-Dateien sind.

Tabelle 17: Screenreader und ARIA landmark roles

Tabelle 18: ARIA tabindex-Attribut

Tabelle 19: Eigenschaften und Werte von ARIA Live-Regionen

Tabelle 20: Komponenten und Klassen für Eingabehilfen

Tabelle 21: Nutzen von barrierefreien Internetseiten

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

1.1 Motivation

Eine wesentliche Einflussnahme auf die Gesellschaft hatte schon immer die Entwicklung neuer Kommunikationsmedien. Auf der Grundlage neuartiger Technologien entstehen neue Verhaltensweisen, die unseren Alltag immer mehr erleichtern.

Das Internet ist für die aktuelle Generation und deren Kinder zur Selbstverständlichkeit geworden. Der Zugang zu Informationen aus den unterschiedlichsten Bereichen, die Möglichkeit der weltweiten Kommunikation, Angebote von Dienstleistungen und der Unterhaltungssektor sind nicht mehr wegzudenken.

Herausragend ist vor allem der soziale Wandel, der mit den Angeboten des Web 2.0 wahrgenommen wird. So entdecken sich immer mehr Menschen in der Rolle des Redakteurs, verfassen eigene Beiträge und bringen sich in verschiedenen Netzwerken ein.

Für eine große Anzahl von Benutzergruppen sind diese Informationen und Angebote des Web 2.0 schwer zugänglich. Vorwiegend für Menschen mit Behinderungen und für ältere Menschen wird aufgrund ihrer Einschränkungen die Nutzung des Internets zu einer Herausforderung.

Mit der Änderung des Artikel 3 des Grundgesetzes wurde 1996 folgendes festgeschrieben:

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“[1]

Webdesigner werden vor die große Aufgabe gestellt, beim Entwurf von Webseiten nicht nur auf die Optik zu achten, sondern vielmehr auf die Zugänglichkeit der Inhalte. Gerade auch das Web 2.0 steckt hier voller Chancen für Menschen mit Behinderungen. Viele Barrieren können mit dem richtigen Einsatz der technischen Entwicklungen beseitigt werden, wenn die Bedürfnisse von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen beachtet werden.

Für blinde Nutzer sind zum Beispiel Podcasts sehr geeignet, um sich informieren zu können oder unterhalten zu werden. Existiert eine Textversion des Podcasts auf der Webseite, würden auch Hörgeschädigte einen Nutzen davon haben. Menschen mit Lernschwierigkeiten oder motorischen Einschränkungen profitieren bei einer Suchfunktion von Wortvorschlägen, da hier keine perfekten Rechtschreibkenntnisse gebraucht werden und auch Tippfehler keine Rolle spielen.

Richtlinien und Empfehlungen zu Techniken und Webstandards, welche der Zugänglichkeit und der Barrierefreiheit im Web 2.0 dienen, werden von der WAI (Web Accessibility Initiative) erstellt. Neben den WCAG 2.0 (Web Content Accessibility Guidelines) gilt besonderes Augenmerk der Reihe ARIA (Accessible Rich Internet Applications), in der festgelegt wird, wie Menschen mit Behinderungen Zugang zu dynamischen Inhalten finden.

Die Adressaten dieser Richtlinien sind Web-Designer und Autoren und gemeinsam mit Entwicklern von Browsern und assistiven Hilfsmitteln sollen Wege gefunden werden, um das Web für alle zugänglich zu gestalten.

1.2 Ziel der Arbeit

Auf Grund der beschriebenen Motivation sind die Ziele dieser Arbeit, ein Bewusstsein für Barrierefreiheit zu schaffen, den aktuellen Stand der Barrierefreiheit im Internet widerzuspiegeln und Lösungsansätze aufzuzeigen, welche den Zugang zu Webinhalten erleichtern. Dabei wird auf Probleme eingegangen, die Menschen mit Behinderungen bei der Nutzung von assistiven Technologien haben und es werden Wege gezeigt, welche beispielsweise auf die Steuerbarkeit des Systems eingehen sowie die individuellen Bedürfnisse des Benutzers berücksichtigen. Für Webentwickler soll ersichtlich werden, dass die Entwicklung von Webinhalten mit Einhaltung bestimmter Richtlinien die Nutzbarkeit des Angebots erhöht und vor allem den Zugang für Menschen mit Behinderungen erleichtert.

1.3 Aufbau der Arbeit

Ausführliche Erklärungen der Terminologie werden am Anfang dieser Arbeit ein Basiswissen und ein Bewusstsein vermitteln, welches im weiteren Verlauf der Arbeit benötigt wird. Anschließend wird aufgezeigt, welche Probleme bei der Nutzung des Computers und des Internets für Menschen mit Behinderungen auftreten können, speziell bei Sehbehinderten und Blinden. Es folgt ein Überblick über Gesetze, Vorgaben und Richtlinien, welche für die Barrierefreiheit im Internet wesentlich sind. Im Anschluss wird anhand ausgewählter Beispiele ein Einblick in die Umsetzung barrierefreier Techniken gegeben und es werden Test- und Transformations-Werkzeuge vorgestellt, anhand derer die Zugänglichkeit von Webseiten geprüft werden kann. Abschließend folgt ein Ausblick, wie Barrierefreiheit unter Berücksichtigung aktueller und kommender Technologien aussehen könnte.

1.4 Hinweise

Aus Gründen der einfachen Lesbarkeit wird auf die geschlechtsneutrale Differenzierung, z.B. Benutzer/Innen, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für beide Geschlechter.

2 Grundgedanken und Problematik

Viele Menschen haben körperliche Einschränkungen, welche die konventionelle Nutzung von Webinhalten schwer oder gar unmöglich macht. Dies wird beim Design von Webseiten oft nicht berücksichtigt. Barrierefreiheit heißt nicht nur an Alternativtexte für Grafiken zu denken, die Zugangswege oder die Navigation der Webseite müssen benutzbar gemacht werden. Barrierefreie Webangebote müssen als Konzept aufgefasst werden, welches das gesamte Informations- und Kommunikationssystem zugänglicher gestalten lässt.[2]

2.1 Usability (Gebrauchstauglichkeit)

Der Begriff „Usability“ kommt aus dem Gebiet der Mensch-Computer-Interaktion und hat sich inzwischen in der deutschen Literatur etabliert. Er setzt sich zusammen aus „use“ (benutzen) und „ability“ (Fähigkeit) und wird daher auch mit Gebrauchstauglichkeit oder Benutzbarkeit umschrieben.[3]

Usability lehnt sich an über Jahre gesammelte wissenschaftliche Erkenntnisse und wurde wesentlich von den Entwicklungen im Bereich der Software-Ergonomie beeinflusst.

Die Internationale Organisation für Standards (ISO) hat mit der ISO 9241 (Ergonomie der Mensch-System-Interaktion) einen Standard entworfen, der gesundheitliche Schäden beim Arbeiten am Bildschirm vermeiden und dem Anwender die Abwicklung seiner Aufgaben vereinfachen soll.[4] Dieses Normenpaket besteht aus mehreren Teilen, welche regelmäßig überarbeitet und ergänzt werden. Die bekanntesten und für den Einfluss auf Barrierefreiheit wesentlichen Teile der ISO 9241 sind die «Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit» (Teil 11) und die «Grundsätze der Dialogsteuerung» (Teil 110), welche in den folgenden Abschnitten genauer betrachtet werden. Weitere Teile der ISO 9241, welche an dieser Stelle nicht näher erläutert werden, aber auch für die Barrierefreiheit von Webinhalten von Bedeutung sind, wären:

- ISO 9241-20 “Leitlinien für die Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnik und Dienstleistungen“,
- ISO 9241-151 “Leitlinien zur Gestaltung von Benutzungsschnittstellen für das World Wide Web“,
- ISO 9241-171 “Leitlinien für die Zugänglichkeit von Software“.[5]

2.1.1 Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit

In der DIN EN ISO 9241 (Teil 11) wird Gebrauchstauglichkeit von Software als:

„... das Ausmaß, in dem ein Produkt durch bestimmte Benutzer in einem bestimmten Nutzungskontext genutzt werden kann, um bestimmte Ziele effektiv, effizient und zufrieden stellend zu erreichen“[6], definiert.

Ob die Interaktion zwischen dem technischen System (Website) und dem Anwender reibungslos funktioniert, hängt demnach von der Usability ab. Die Usability ist um so höher, je einfacher und schneller ein Benutzer den zielgerichteten Gebrauch einer Webseite erlernen und anwenden kann. Das bedeutet, dass an die Usability immer von einer zweckbezogenen Betrachtungsweise herangegangen werden sollte. Hinter den drei Elementen Effizienz, Effektivität und Zufriedenheit verbirgt sich eine Vielzahl unterschiedlicher Anforderungen, die jeweils kontext- und zielgruppenorientiert optimiert werden sollten. Letzten Endes liegen der Benutzerfreundlichkeit verhaltensorientierte Konstrukte und Zusammenhänge zugrunde.[7]

Eine Website ist oft ein komplexes Gebilde, deren Seiten einen unterschiedlichen Inhalt und eine vielseitige Gestaltung aufweisen und die auf vielfältige Weise kombiniert werden können. Diesbezüglich sollten die drei Dimensionen einer Webseite,

- Der Content – der gesamte Inhalt einer Site,
- Das Design – die visuelle Gestaltung,
- Die Struktur – Aufbau der einzelnen Seiten in ihrer Gesamtheit,

auf ihre unterschiedlichen Anforderungen, betreffend ihrer Usability, überprüft werden. Die folgende Matrix, in der jedes Kästchen auf seine Bedeutung zur Usability zu untersuchen ist, lässt sich daraus ableiten.[8]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Usability – Matrix

2.1.2 Grundsätze der Dialoggestaltung

Ständig stehen Benutzer im Dialog mit der Technik, sei es mit dem Computer, dem Handy oder mit Automaten. Dabei werden Fragen gestellt (Wollen Sie die Datei speichern?), Antwortmöglichkeiten vorgegeben (Ja oder Nein?) aber auch Dialoge geführt, die schnell verunsichern und verwirren können (Um diese Version des Objekts unter einem anderen zu speichern, klicken Sie auf 'Nein'.).

Für den Umgang mit Menschen sind für diese interaktiven Systeme in der ISO 9241-110 sieben Dialoggrundsätze verfasst worden:

- Aufgabenangemessenheit,

Der Benutzer muss dabei unterstützt werden, seine Ziele vollständig, fehlerfrei und mit einem angemessenen Aufwand zu erfüllen.

- Selbstbeschreibungsfähigkeit,

Zu jeder Zeit muss der Benutzer wissen, an welcher Stelle er sich im Dialog befindet, auf welchem Weg er dort hingekommen ist und wie er von dort wieder weg gelangt. Er sollte verstehen, welche Informationen die Webseite vermittelt und wohin er gehen muss, um seine Ziele zu erreichen.

- Erwartungskonformität,

Der Dialog ist erwartungskonform, wenn er der Sprache und den Merkmalen des Benutzers entspricht. Dies kann durch Einhaltung von Konventionen erreicht werden.

- Fehlertoleranz,

Trotz fehlerhafter Eingaben sollte der Benutzer sein Ziel erreichen.

- Steuerbarkeit,

Der Benutzer sollte Möglichkeiten der Einflussnahme auf das interaktive System haben.

- Individualisierbarkeit,

Ein interaktives System muss an die individuellen Bedürfnisse des Benutzers anpassbar sein.

- Lernförderlichkeit.

Site-Maps oder Online-Touren sind Mittel, um Benutzer den Umgang mit dem interaktiven System zu ermöglichen oder auch, um ihn zu ermutigen.[9]

Diese Grundsätze dienen auch als Grundlage für die Bewertung und Gestaltung von Webseiten. Sie dienen dazu, Anwender vor Nutzungsproblemen, wie irreführende Informationen, unerwarteten Antworten oder Einschränkungen in der Navigation, zu schützen.

2.1.3 Web - Konventionen

Als Gestalter von Webseiten muss man sich mit Konventionen für die Nutzung auseinandersetzen, die sich auf die Gebrauchstauglichkeit oder auch Bedienbarkeit einer Webseite beziehen.

Meiert definiert Konvention folgendermaßen:

„Eine Konvention ist eine nicht formal festgeschriebene Regel, die von einer Gruppe von Menschen aufgrund eines Konsens eingehalten wird.“[10]

Entwickelt haben sich diese Konventionen aus der Erfahrung und der Forschung, aber auch aus Bereichen, wie dem Print- oder Interface-Design. Orientiert man sich an Konventionen, kann es passieren, dass Webseiten gleich oder ähnlich aufgebaut sind, jedoch werden sie dadurch auch benutzerfreundlich und leicht bedienbar. Einige Konventionen sind hier beispielhaft aufgeführt:

- Im oberen Bereich einer jeden Webseite wird von Besuchern ein Link zur Startseite erwartet,
- Am Seitenende erwarten Besucher Informationen vom Anbieter,
- Links werden durch Unterstreichung oder farblich hervorgehoben,
- Ein aktives Formularelement wird optisch hervorgehoben.[11]

Die Bedeutung von Usability-Konventionen steigt, da sie Designer und Entwickler bei Entscheidungen unterstützen und Benutzern durch die Erfüllung ihrer Erwartungen helfen.

2.1.4 Usability für Menschen mit Leseschwäche

Menschen mit Leseschwäche offenbaren ein anderes Leseverhalten als Menschen mit normaler Lese- und Schreibfähigkeit. Leseschwache Menschen verstehen den Text nicht auf einen Blick, sondern lesen ihn langsamer Wort für Wort durch. Dabei neigen sie oft dazu, dichte und schwierige Texte und dadurch auch wichtige Informationen zu überspringen.

Laut einer Untersuchung zur Lese- und Schreibfähigkeit sind ca. 48% der Bevölkerung in entwickelten Ländern, ausgenommen Skandinavien, leseschwach. Da leseschwache Menschen das Internet eher meiden, wird davon ausgegangen, dass ca. 30% der Web-Benutzer eine Leseschwäche haben.[12]

Erfahrungswerte zeigen, dass durch bessere Usability für Menschen mit Behinderung auch die Usability für Menschen ohne Behinderung angehoben wird. Genauso werden Websites für leseschwache Benutzer auch lesestarken Benutzern helfen. Natürlich gibt es eine Vielzahl an wissenschaftlichen und intellektuellen Angeboten, die auf lesestarke Benutzer abzielen, indes aber Behörden- und Gesundheits-Websites hauptsächlich leseschwache Benutzer berücksichtigen sollten.

Die wichtigsten Empfehlungen für bessere Usability sind:

- den Text so einfach wie möglich zu gestalten (6.-8.Schuljahr),
- Kernaussagen im oberen Teil platzieren,
- wenn möglich auf das Scrollen verzichten,
- Animationen und ausklappbare Menüs vermeiden,
- die Seitengestaltung rationalisieren – eine Hauptspalte,
- die Navigation vereinfachen – lineares Menü,
- die Suche optimieren – mit Wortvorschlägen.[13]

In einer Fallstudie von Jakob Nielsen wurden Website-Inhalte gemäß den Usability-Richtlinien umgeschrieben und die Erfolgsrate (ob die Aufgaben gelöst werden konnten), die Gesamtzeit (zum Lösen von 7 repräsentativen Aufgaben) und die subjektive Zufriedenheit von leseschwachen und lesestarken Benutzern getestet.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2: Usability-Fallstudie von leseschwachen und lesestarken Benutzern

Bei allen drei Messwerten hatte die vereinfachte Site nicht nur für leseschwache sondern auch für lesestarke Benutzer eine bessere Usability, da Benutzer die einfacheren und direkten Informationen, den komplexeren vorziehen.[14]

2.1.5 Fazit

Viele Webangebote laufen darauf hinaus, die Usability für die Mehrheit der Anwender zu vermindern, da die Grundregeln von gutem Webdesign in Zeiten des Web 2.0 schnell vergessen werden. Um Usability-Mängeln vorzubeugen, sollten für das Informations- und Interaktionsdesign von Webangeboten, Benutzungstests mit potentiellen Benutzern durchgeführt werden, in welchen das Produkt frei oder nach typischen Gesichtspunkten exploriert wird.

Unternehmen sollten sich bewusst sein, dass durch die Steigerung der Usability der Zugang nicht nur für behinderte Nutzer zu Informationen und Dienstleistungen verbessert wird.

2.2 Accessibility (Zugänglichkeit)

Der Ausdruck „Accessibility“ setzt sich zusammen aus „access“ (Zugang) und „ability“ (Fähigkeit) und wird daher mit Zugänglichkeit umschrieben und mit Erreichbarkeit gleichgesetzt.

Im öffentlichen Alltag setzt eine barrierefreie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einen Zugang ohne Barrieren und Beschränkungen für ältere und behinderte Menschen voraus. Für öffentliche Einrichtungen gilt es, Zugänglichkeit für Menschen zu schaffen, die sich nicht frei oder mit Gehhilfen und Rollstühlen fortbewegen können.

Im deutschen Behindertengleichstellungsgesetz wird Barrierefreiheit wie folgt definiert:

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“[15]

Die Lebensbedingungen von behinderten, chronisch kranken und älteren Menschen müssen ermöglichen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, Kontakte zu pflegen und an der Gesellschaft teilzuhaben.

Tabelle 3 zeigt eine Übersicht einer Studie von 2007 von Benutzergruppen, welche Probleme mit Informations- und Kommunikationstechniken haben.[16]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 3: ausgewählte Benutzergruppen in Europa

2.2.1 Web - Accessibility

Hinter der Wortmarke Web-Accessibility finden wir das Thema Barrierefreiheit behinderter Menschen im Web. Hierbei geht es darum, das WWW möglichst vielen Menschen an jedem Ort zugänglich zu machen, sowohl für Menschen mit einer Sinnesbehinderung als auch für Menschen mit einer körperlichen Behinderung. Web-Accessibility bedeutet demnach: “..., Webseiten so zu gestalten, dass sie von jedermann gelesen und bedient werden können.“[17]

Die Notwendigkeit von Accessibility beim Design von Webseiten besteht darin, dass 8 Prozent aller Surfer eine Behinderung haben und 20 Prozent eine Einschränkung. Weltweit geht die Weltgesundheitsorganisation von 750 Millionen Betroffenen aus.[18]

Eine Umfrage der Aktion „Internet ohne Barrieren“ hat die Bedeutung des Internets für Menschen mit Behinderung bestätigt (Tabelle 4).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Umfrage hat auch gezeigt, dass fast 70 Prozent der Menschen mit einer geistigen Behinderung noch nicht im Internet waren, während 50 Prozent der Menschen mit Sehschädigungen sich gut im Internet zurechtfinden (Tabelle 6).

Kommende Richtlinien sollten die verschiedenen Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen nach Art und Alter trennen, um zu verhindern, dass beispielsweise junge Menschen mit geistiger Behinderung als Objekte staatlicher Fürsorge zurückbleiben.[20]

2.2.2 Accessibility contra Usability

Nicht vergleichen darf man Zugänglichkeit mit Benutzerfreundlichkeit, da die klassische Usability nicht die Accessibility berücksichtigt, sondern nur die Menschen, die nicht in ihren Fähigkeiten eingeschränkt sind. Beispiele von Erfolgen guter Usability, wie DropDown-Menüs mit Javascript oder Farbkontraste zur Benutzerführung können in Bezug auf Zugänglichkeit ein Fiasko sein.

Auch muss die Zugänglichkeit nicht zu mehr Usability führen. Es gibt Fälle von zugänglichen Internetseiten, welche für Screenreader zwar lesbare, aber sinnfreie Alternativtexte bereitstellen. Andere Beispiele, welche nicht für Usability sprechen, sind ins Leere führende Links beim Einsatz von für die Navigation hilfreichen Tastaturkürzeln oder die unbewusste Nutzung von Textzoom oder Styleswitchern.

Entwickler barrierefreier Informationstechnik haben sich zur Aufgabe gemacht, den Zugang zu Informationen und Technik für Menschen mit unterschiedlichen Voraussetzungen, sowohl aus technischer (Betriebssystem, Browser, assistive Technologien) als auch aus inhaltlichen Sicht (Benutzerfreundlichkeit, Verständlichkeit), zu erleichtern.[21]

2.2.3 Rechtliche Rahmenbedingungen des barrierefreien Webdesigns

Das Bemühen, Menschen mit Behinderung den Zugang zum Computer zu ermöglichen, ist älter als das Internet. Bereits 1982 hat die UNO dazu ein Programm verabschiedet und IBM, Microsoft und SUN haben Pionierarbeit geleistet.

Mit der Gründung des W3C stand dann 1994 ein Gremium zur Verfügung, welches sich die Erarbeitung von Richtlinien, auch für barrierearme Webangebote, zur Aufgabe machte.

Mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 1.0) hat die Web Accessibility Initiative (WAI - eine Initiative des W3C) im Mai 1999 Standards für zugängliches Webdesign veröffentlicht, welche Anforderungen an die Struktur, das Layout und die Technologie stellt. Diese Richtlinie wurde 2002 Grundlage für die nach dem deutschen Bundesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen erarbeiteten BITV, die sich vor allem an Einrichtungen des öffentlichen Rechts richtet.[22]

Nach einer langen Schaffensphase der WAI ist im Dezember 2008 die zweite Version der WCAG verabschiedet worden, welche nun auch Möglichkeiten des barrierefreien Einsatzes von Flash und Javascript vorsieht (Siehe Kapitel 5.1.13).

3 Berücksichtigung der Arten von Behinderungen

Das Statistische Bundesamt teilte 2005 mit, dass 8,6 Millionen Menschen in Deutschland mit einer anerkannten Behinderung leben. Das entspricht ungefähr 10 Prozent der Bevölkerung.[23] In seiner Gesundheitsberichterstattung aus dem Jahre 2006 definiert das Statistische Bundesamt folgendes:

„Von einer Behinderung wird gesprochen, wenn bei Menschen die körperliche Funktion, die geistige Fähigkeit oder die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.“[24]

Dieses Kapitel soll zeigen, welche Arten von Behinderungen auftreten können und welchen Einfluss sie auf die Betroffenen haben.

3.1 Sehbehinderungen

Weltweit gibt es 161 Millionen Menschen die sehbehindert und 37 Millionen davon, die blind sind.[25] In Deutschland gibt es, laut dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) zirka 145.000 Blinde und 500.000 sehbehinderte Menschen.[26]

Unter dem Oberbegriff „Sehschädigung“ werden in Deutschland drei Schweregrade unterschieden, die sich nach dem Lichtsinn, dem Farbsinn, Bewegungsstörungen der Augen aber vor allem nach der Sehschärfe (Visus) richten:

- eine Sehbehinderung liegt vor, wenn trotz Hilfsmittel ein Visus von 1/3 – 1/20 vorliegt (1/3 bedeutet, dass ein Sehgeschädigter ein Zeichen erst aus einem Meter erkennen kann, welches ein Normalsichtiger aus drei Metern erkennt),
- eine hochgradige Sehbehinderung liegt vor, wenn trotz Hilfsmittel ein Visus von 1/20 – 1/50 vorliegt,
- Blindheit liegt vor, wenn die Person ein Visus von 1/50.[27]

Aufgrund demographischer Aspekte und der Erkenntnis, dass Sehschädigungen im Alter zunehmen, ist zu erwarten, dass der Anteil der Personen mit Sehbehinderungen zunehmen wird.

Angefangen von Farbfehlsichtigkeit über Sehschwäche bis hin zur vollkommenen Blindheit gibt es eine Vielzahl an Typen von Sehbehinderungen. Im Folgenden wird auf die häufigsten Typen von Sehschädigungen eingegangen.

Kurz-, Weit- und Alterssichtigkeit

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Diese drei Arten von Fehlsichtigkeit sind weltweit am stärksten verbreitet. In der Regel können sie durch Kontaktlinsen oder durch Brillen korrigiert werden aber eine Fehlsichtigkeit muss erst einmal bemerkt werden.

Designmöglichkeit: Die Standardschriftgröße, Symbole und Abbildungen sollten nicht zu klein gewählt werden.[28]

Farbsinnstörungen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

In Deutschland leben etwa 3,2 Millionen Farbfehlsichtige. In West-Europa, in den USA sowie in Japan sind es insgesamt 32 Millionen farbfehlsichtige Menschen.

Bei dieser Gruppe von Menschen ist die Farbwahrnehmung wegen fehlender oder beschädigter Zapfen (neben den Stäbchen gehören die Zapfen zu den Sehzellen) beeinträchtigt. Dabei wird zwischen der totalen und der partiellen Farbenblindheit unterschieden. Personen mit totaler Farbenblindheit nehmen ihre Umgebung nur in Grauabstufungen wahr und Personen mit partieller Farbenblindheit können die Farben Rot, Grün oder Blau nicht unterscheiden. Farbsinnstörungen lassen sich nicht durch Brillen oder medizinische Eingriffe beheben. Spezielle Hilfsmittel, wie Farberkennungsgeräte oder Speziallinsen können aber im Alltag eine Hilfe leisten.[29]

Bei Webangeboten sollte darauf geachtet werden, dass komplementäre Farbkombinationen bzw. Kombinationen, die bei farbfehlsichtigen Menschen zu Problemen führen, umgangen werden.[30]

Lichtempfindlichkeit

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Auch skotopische Empfindlichkeit genannt, ist das diagnostizierte Problem der Lichtempfindlichkeit, das vor allem bei schwarzem Text auf weißem Hintergrund eine Rolle spielt. Die Seite wird dann als zu hell oder zu grell wahrgenommen, die Buchstaben scheinen sich zu bewegen oder zu verschwimmen und Konturen oder „Flüsse“ erscheinen im Text („river of white space“).[31]

Designmöglichkeit: Farbkombinationen, die blendungsempfindliche Besucher stören, sollten vermieden werden.[32]

Photosensitive Epilepsie

Lichtreize mit großem Kontrast und einer bestimmten Frequenz können der Auslöser für einen epileptischen Anfall sein. Diese Art von Epilepsie kann bei Flackern in einem Frequenzspektrum von 3 bis 60Hz hervorgerufen werden.[33]

Designmöglichkeit: Umgehen Sie möglichst flimmernde Flächen.

Retinitis Pigmentosa

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Weltweit leiden ungefähr drei Millionen Menschen unter Retinitis Pigmentosa, darunter 10.000 in Deutschland. Aufgrund des Absterbens von Netzhautzellen schwindet die Sehfähigkeit stetig bis zur Erblindung.[34]

Designmöglichkeiten: Seitenbereiche sollten klar abgegrenzt und kontrastreich sein.

3.2 Hörbehinderungen

In Deutschland gehören zirka 80.000 Menschen der Gruppe der Gehörlosen und 1,5 Millionen Menschen der Gruppe der Schwerhörigen an.[35] Weltweit wird davon ausgegangen, dass 0,3% der Bevölkerung von Hörbehinderungen betroffen sind.

Im Allgemeinen wird Menschen mit Hörbehinderung unterstellt, dass sie bei der Verwendung des Internets keine Probleme hätten. Dies ist jedoch ein großer Irrtum. Für Gehörlose ist die Gebärdensprache die Muttersprache. Der überwiegende Teil der Gehörlosen kann Sprache nicht in dem Umfang lernen wie hörende Menschen. Das bezieht sich auch auf die schriftliche Kommunikation, folglich das Lesen und Schreiben.[36] Mit einem Schreibpotential von hörenden Dritt- oder Viertklässlern, also praktisch als Analphabeten, verlassen ca. 80 Prozent der Gehörlosen ihre Gehörlosenschule. Aufgrund dieser Kommunikationsbarrieren sind gehörlose sowie hörbehinderte Menschen mit ihrer unausgebildeten schrift- und lautsprachlichen Kompetenz vom Teilnehmen an der Informationsgesellschaft ausgeschlossen.[37]

Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) soll für den Abbau von Barrieren für Menschen mit Behinderungen sorgen. Für Hörbehinderte fordert sie vor allem, akustische in optische Signale umzuwandeln, wie etwa Untertitel-Spuren in vertonten Videofilmen. Handlungsbedarf der BITV besteht jedoch bei durch Informationstechnik gestalteten graphischen Programmoberflächen, da diese nach wie vor kommunikative Barrieren für Menschen mit Hörbehinderung bergen. Nur vereinzelt werden komplexe Texte in die Gebärdensprache übersetzt, was daran liegt, dass die BITV in Bezug auf sprachliche Gesichtspunkte zu wenig konkrete Empfehlungen gibt. Es wird zwar gefordert, dass die einfachste und verständlichste Sprache für die allgemeine Verständlichkeit der Inhalte verwendet werden muss, aber für gehörlose Menschen müsste konkret auf die Gebärdensprache verwiesen werden.[38]

Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz, welches die deutsche Gebärdensprache als eigenständige Sprache anerkennt und im §4 darauf verweist, dass „akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen … in der allgemein üblichen Weise … zugänglich und nutzbar“[39] sein sollen, müsste die Gebärdensprache bei Webangeboten mit einbezogen werden. Die Praxis zeigt aber, dass das berechtigte Interesse von Menschen mit Hörbehinderungen an Informationen in Gebärdensprache nicht beachtet wird. Gehörlose und schwerhörige Menschen können in Folge von für sie nicht zugänglichen behördlichen Informationen, Ansprüche nicht geltend machen, Formulare nicht richtig ausfüllen oder Fristen nicht einhalten.

Als einer von wenigen Anbietern hat das Bundesministerium für Gesundheit in seinen Webangeboten eine Palette von Informationen in Gebärdensprache. Bei einer Umfrage haben 90% der Nutzer dieser Site angegeben, dass sie durch diese Gebärdensprachvideos die Inhalte besser verstehen konnten.

Behörden sollten darüber informiert werden, dass nur durch die Bereitstellung von Informationen in Gebärdensprache der Gruppe der gehörlosen und hörgeschädigten Menschen geholfen werden kann und wie dies in der Praxis umzusetzen ist.[40]

3.3 Kognitive, Lern- und Sprachbehinderungen

Weltweit zählen Menschen mit kognitiven Behinderungen zur größten Gruppe von Menschen mit Behinderungen. In die Kategorie der kognitiven und der Lern- und Sprachbehinderungen zählen Beeinträchtigungen der Intelligenz, des Denkens oder des Gedächtnisses sowie Lernbehinderungen im Bereich der gesprochenen und geschriebenen Sprache.

Unter Webentwicklern gelten kognitive Behinderungen als die am wenigsten verstandenen Behinderungen. Dies führt dazu, dass die Inhalte für Menschen mit kognitiven Behinderungen meist nicht zugänglich sind. Auch hat die Wissenschaft bisher noch keine hinreichenden Empfehlungen ausgesprochen. Ansätze von Empfehlungen stützen sich auf der Verknüpfung aus Forschung, bestmöglicher Vorgehensweise und durchdachten Annahmen.[41]

Muster oder Problemfelder von Menschen mit kognitiven Behinderungen sind:

- die Wahrnehmung und die Verarbeitung,

Visuelle und auditive Informationen müssen wahrgenommen und erkannt werden. Entwickler sollten hier auf eine einfache Sprache achten, Bilder sollten durch Texte ergänzt werden, die Möglichkeit der Schriftvergrößerung sollte gegeben sein und genügend Kontrast und Leerraum sollte vorhanden sein.

- das Gedächtnis,

Um so relevanter der Inhalt die Bedürfnisse des Nutzers anspricht, desto wahrscheinlicher merkt er sich diese. Manche Nutzer haben auch Probleme sich den Weg zu bestimmten Inhalten zu merken. Bei diesen Gedächtnisproblemen sollten Entwickler darauf achten, dass die Navigation innerhalb der gesamten Site und über die gesamte Zeit erreichbar ist. Für diese Fälle ist es auch sinnvoll sogenannte Brotkrümelnavigationen (Breadcrumbs) einzusetzen sowie Hypertextlinks blau und unterstrichen zu kennzeichnen.

- die Problemlösung,

Manche Menschen mit kognitiven Behinderungen sind nicht sehr belastbar, wenn es darum geht, auftretende Probleme zu lösen. Webdesigner sollten Mechanismen bieten, um Fragen zu beantworten sowie Formulare und Links regelmäßig auf ihre Funktionalität prüfen.

- die Aufmerksamkeit.

Viele Menschen können ihre Aufmerksamkeit nicht auf die eigentliche Aufgabe richten. Besonders irritierend können dabei sich bewegender Text sowie blinkende Symbole sein. Für diese Gruppe sollte auf gute Designprinzipien geachtet sowie die Notwendigkeit des Einsatzes animierter Elemente geprüft werden.[42]

Weitere Probleme für Menschen mit kognitiven Behinderungen sind lange und umständlich formulierte Texte sowie komplexe Navigationen. Daher sollten Webseiten in leichter Sprache verfasst werden. Merkmale dieser leichten Sprache sind kurze Sätze, die nur eine Aussage enthalten, einfache mit Bildern versehene Textgestaltung sowie das Meiden von zusammenhanglosen Begriffen, Fach- und Fremdwörtern.[43]

3.4 Körperliche Einschränkungen

Zur Kategorie der körperlichen Einschränkungen zählen die Lähmung, Störungen der Steuerung und der Koordination von Bewegungsabläufen, fehlgebildete oder fehlende Glieder und Minderwuchs. Diese Menschen können Tastatur oder Maus nur eingeschränkt oder überhaupt nicht nutzen. Hier sollten Webentwickler darauf achten, dass klickbare Felder, die mit Mausersatz- oder Augensteuerungssystemen bedient werden, nicht zu klein ausfallen, d.h. keine Hürde darstellen.[44]

OneTap ist beispielsweise ein Hilfsmittel, welches Nutzern über eine einzige Taste die komplette Steuerung des Computers ermöglicht. Über ein Scanningverfahren wird ein Steuern der Bildschirmtastatur und der virtuellen Maus genutzt. In Verbindung mit dem eyeCommander (Augensteuerungssystem), kann OneTap nur mit den Augen bedient werden.[45]

4 Assistive Technologien

Für Menschen mit Behinderungen werden unter dem Terminus „Assistive Technologien“ eine Reihe von Hilfsmitteln angeboten. Im Allgemeinen geht es bei Assistiven Technologien darum, funktionelle Einschränkungen auszugleichen, die durch Behinderungen zustande kommen.

„Assistive technologies include any item, piece of equipment, or product system, whether acquired commercially off the shelf, modified or customized, that is used to increase, maintain or improve the functional capabilities of individuals with disabilities“[46]

Diese assistiven Technologien tragen zur „... Chancengleichheit Behinderter bei, indem sie die behinderungsbedingten Beeinträchtigungen partiell kompensieren“.[47] Sie schaffen die Grundlage für den Berufseinstieg, wirken entlastend, ermöglichen effektivere Arbeitsergebnisse und leisten einen enormen Beitrag zur Unabhängigkeit von Menschen mit Behinderungen. Nachteilig wirkt hingegen, dass die Anschaffungskosten von Assistiven Technologien sehr hoch sind und die Komplexität so manchen Nutzer überfordert.

Der Einsatz von Assistiven Technologien bedeutet für Webentwickler unter anderem darauf zu achten, dass Computer-Nutzer die keine Maus zur Verfügung haben oder nicht bedienen können, nicht sehr weit kommen werden, wenn eine Webseite mit der Tastatur nicht bedient werden kann. Analog gilt es für das Lesen von Informationen. Hierbei sollte an Nutzer gedacht werden, die alternativ zum Monitor, mit dem Drucker, dem Sound, mit kleinen Displays oder mit der Braille Zeile arbeiten.[48]

4.1 Screenreader

Eine Vorlesesoftware oder auch Screenreader gibt die auf dem Bildschirm dargestellten Informationen per Sprachausgabe über die Soundkarte und Lautsprecher des Computers aus. Außerdem ist es mit Screenreadern möglich, Zustände von Objekten zu prüfen und durch Anwendungen zu navigieren.

Der einfache Text, ist das Medium, das im Web jedem Benutzerprogramm zugänglich ist. Für alle anderen Medien, wie Bilder, Flashobjekte, Ascii-Zeichnungen, Java-Applets, Scripts sowie Audio- und Videodateien muss ein Text-Äquivalent bereit gestellt werden, um über die Brückensoftware Screenreader an die Inhalte zu gelangen. Darüber hinaus ist es wichtig, Tabellen, Überschriften, Listen und andere inhaltliche Strukturen korrekt und Navigationselemente übersichtlich und schlüssig auszuzeichnen.[49] Bezeichnungen von Formularfeldern müssen eindeutig den Formularfeldern im Code zugeordnet sein und mittels Tab-Taste muss der Nutzer innerhalb der Formularfelder springen können. Tabellen sollten keinesfalls zu komplex gestaltet und ihre Spalten- sowie Datenzellen müssen als solche gekennzeichnet werden. Ebenfalls müssen Webentwickler Abkürzungen im Quellcode ihren vollen Wortlaut zuordnen und fremdsprachliche Worte als solche kennzeichnen.[50]

Als führendes Produkt in diesem Segment, mit einem Marktanteil von ca. 73% gilt der Screen Reader „JAWS“ von Freedom Scientific. Ein Vorteil von JAWS ist, dass in relativ kurzen Zeitabständen der Hersteller das Produkt an den aktuellen Stand der Technik anpasst und das Produkt speziell auf die Nutzung des Internets ausgerichtet ist. JAWS ist vom Document Objekt Modell (DOM) des Browsers abhängig, um Funktionen innerhalb einer Webseite anbieten zu können. Ist eine Webseite geladen, meldet JAWS die Anzahl der Links, Frames, Überschriften und Formulare.

Weitere sehr geläufige Screenreader sind Windows Eyes, NVDA und ZoomText, welche auch alle den ARIA Standard unterstützen der in Kapitel 5.2.4 vorgestellt wird.[51]

[...]


[1] [GRGE07], S.11

[2] vgl. [HellZu]

[3] vgl. [MüAU08]

[4] vgl. [Aren08], S.26

[5] vgl. [syco09]

[6] [Inte98], S.4

[7] vgl. [BeGi02], S.2

[8] vgl. [BeGi02], S.5

[9] vgl. [Hofm08], S.42

[10] [Meie06]

[11] vgl. [Hoff08], S.45

[12] vgl. [Niel05]

[13] vgl. [Niel05]

[14] vgl. [Niel05]

[15] [Bund02]

[16] vgl. [tire09]

[17] vgl. [Neum07], S.23

[18] vgl. [Hegn05], S.18

[19] [Schm02]

[20] vgl. [Schm02]

[21] vgl. [Mors04]

[22] vgl. [RaCh06], S.37

[23] vgl. [VdK08]

[24] [Gesu06], S.61

[25] vgl. [Scie04]

[26] vgl. [Walt05], S.89

[27] vgl. [Tinn07], S.6

[28] vgl. [Meie08]

[29] vgl. [Tinn07], S.12

[30] vgl. [Meie08]

[31] vgl. [HaPa08]

[32] vgl. [Gerl]

[33] vgl. [MeNe]

[34] vgl. [DZKF]

[35] vgl. [Linn03]

[36] vgl. [Jend06], S.76

[37] vgl. [Linn03]

[38] vgl. [DGBu04]

[39] [Bund02]

[40] vgl. [DGBu04]

[41] vgl. [Bohm04]

[42] vgl. [Rowl04]

[43] vgl. [Jend06], S.79

[44] vgl. [Jend06], S.81

[45] vgl. [Micr]

[46] [MoSi89]

[47] vgl. [Tinn07], S.28.

[48] vgl. [Hell]

[49] vgl. [Jend06], S.75

[50] vgl. [Kais08]

[51] vgl. [Weis04], S.47

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2009
ISBN (eBook)
9783836649476
DOI
10.3239/9783836649476
Dateigröße
3.3 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Hochschule Fulda – Informatik, Studiengang Medieninformatik
Erscheinungsdatum
2010 (Juli)
Note
1,7
Schlagworte
barrierefreiheit zugänglichkeit gebrauchstauglichkeit aria wcag
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