Lade Inhalt...

Kritische Analyse zum Einsatz der konjunkturellen Kurzarbeit während der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise 2009

©2009 Wissenschaftliche Studie 33 Seiten

Zusammenfassung

Diese Schrift bietet einen Rückblick auf die Nutzung der konjunkturellen Kurzarbeit während der Finanzamt- und Wirtschaftskrise im Jahr 2009.
Neben einer allgemeinen Heranführung zum Thema "Kurzarbeit", deren Geschichte im deutschen Arbeitsmarkt wird der betriebswirtschaftliche Nutzen dieses Instruments während der Krise des Jahres 2009 näher beleuchtet.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1.) Einleitung „Das Team zusammenhalten.“

2.) Definition der Kurzarbeit
2.1.) Geschichte des Kurzarbeitergelds
2.2.) Differenzierung der konjunkturellen Kurzarbeit zu alternativen Kurzarbeitsmodellen
2.2.1.) Transferkurzarbeitergeld
2.2.2.) Saison-Kurzarbeitergeld
2.3.) Anpassungen des Gesetzgebers im Jahr 2009
2.4.) Meinungsbild

3.) Ökonomische Bewertung
3.1.) Betriebswirtschaftliche Ziele der Kurzarbeit
3.2.) Ökonomische Wirkungen
3.3.) Quantitative Aspekte
3.4.) Qualitative Aspekte
3.5.) Zeitliche Aspekte
3.6.) Rechtliche Bedingungen
3.7.) Zustimmungserfordernisse
3.8.) Wirkungen auf das Unternehmensimage und -klima

4.) „Die Kurzarbeit gilt als Erfolgsmodell [...]. Vorerst.“ - Ausblick

Literaturverzeichnis

Eidesstattliche Erklärung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Hinweise:

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in dieser Arbeit auf eine geschlechtsspezifische Doppelnennung verzichtet.

Aufgrund der Aktualität des Themas sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der Redaktionsschluss dieser Projektarbeit der 25.11.2009 war.

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Anzeigen für Kurzarbeiter und Leistungsempfänger 5

Abbildung 2: Beispielrechnung Kurzarbeiterunterstützung 7

Abbildung 3: Sozialversicherungsbeiträge während der Kurzarbeit 12

Abbildung 4: Kurzarbeit in der Metall- und Elektroindustrie 17

Abbildung 5: Beispielrechnung: Arbeitskosten bei Kurzarbeit 19

Abbildung 6: Kurzarbeit nach Arbeitsausfall 21

Abbildung 7: Kurzarbeit nach bisheriger Dauer 23

Abbildung 8: Thomas Plassmann, Rettendes Ufer 28

1.) Einleitung „Das Team zusammenhalten.“

„Das Team zusammenhalten“, mit diesen recht saloppen Worten umschrieb ein Mitarbeiter des Besucherdiensts im Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei einem Gesprächstermin im Juli 2009 das Hauptziel der Anpassungen an die Kurzarbeit während der aktuellen Wirtschaftskrise.

Vorausgegangen war die im Frühsommer 2007 in den USA begonnene Subprimemarktkrise, die sich im Herbst 2008 auch auf die Realwirtschaft ausgedehnt hat.

In Folge von Umsatzrückgängen sind auch deutsche Unternehmen gezwungen worden, Kosten zu senken. Oftmals sind die Personalkosten als größter Kostenpunkt ein erster Anlaufpunkt um den Rotstift anzusetzen.

Das Modell der Kurzarbeit stellt für viele Unternehmen eine attraktive Möglichkeit dar die Personalkosten zu senken. Laut Bundesagentur für Arbeit haben im Juni 2009 1,43 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld (KUG) bezogen. Seit Juni 2008 hat sich die Anzahl um 1,38 Millionen Arbeitnehmer erhöht[1]. Abbildung 1 macht diesen Anstieg deutlich:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Anzeigen für Kurzarbeiter und Leistungsempfänger von Kurzarbeitergeld, in Anlehnung an: Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2009), Sonderbericht: Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld, Nürnberg (2009), S. 11

Diese Möglichkeit der Personalkosteneinsparung findet in der breiten Öffentlichkeit von Arbeitgeberverbänden bis hin zu den Gewerkschaften eine hohe Zustimmung.

Im OECD Employment Outlook 2009 wird dieses Modell ebenfalls gelobt, dennoch wird auch auf die Gefahr hingewiesen, dass die Kurzarbeit sich als Hindernis für den Aufschwung entwickeln kann, wenn wirtschaftlich nicht überlebensfähige Firmen auf diese Weise weiter am Leben erhalten werden.

In der vorliegenden Projektarbeit soll der volkswirtschaftliche Ansatz nur am Rande angeschnitten werden. Viel mehr geht es hier um die Verbesserungen an der konjunkturellen Kurzarbeit im Zuge des von der Bundesregierung initiierten Konjunkturpakets II hinsichtlich der Herabsetzung der gesetzlichen Barrieren und der finanziellen Vorteile. Die Kurzarbeit erlebt im Jahr 2009 eine Renaissance. Jedoch fehlt bisher vielen Personalabteilungen, hervorzuheben die außerhalb der verarbeitenden Industrie, das Know-How im Umgang mit diesem Instrument. Die vorliegende Arbeit beschreibt das Thema Kurzarbeit in detaillierter Weise und wägt in einem kritischen Betrachtungshorizont deren Vor- und Nachteile im Vergleich zu alternativen Maßnahmen mit der Zielsetzung der Personalkostensenkung, wie beispielsweise die der Massenkündigung und dem Anbieten von Aufhebungsverträgen ab.

2.) Definition der Kurzarbeit

Eine vorübergehende Verkürzung der in einer Einzelvertragsvereinbarung oder im Tarifvertrag festgelegten Arbeitszeit heißt Kurzarbeit.[2]

Die Kurzarbeit kann in verschiedenen Formen vereinbart werden, so können einzelne Stunden, ganze Tage oder Wochen ausfallen. Einen besonderen Fall stellt die so genannte Kurzarbeit Null da, bei dieser wird für eine längere Zeit die Arbeit komplett niedergelegt. Mit der durch die Kurzarbeit verminderten Arbeitszeit entstehen entsprechende Lohn- und Gehaltskürzungen. Sind im Tarifvertrag hierzu keine Vereinbarungen festgelegt, muss mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung bzw. eine individuelle arbeitsvertragliche Vereinbarung mit dem einzelnen Arbeitnehmer vorgenommen werden. Zudem besteht die Möglichkeit Änderungskündigungen auszusprechen.[3]

Innerhalb des Zeitraums der Kurzarbeit entsteht für den Arbeitnehmer ein Verdienstausfall. Zur Kompensierung des Verdienstausfalls kann ein Unternehmen für die beschäftigten Arbeiternehmer bei der zuständigen Arbeitsagentur KUG beantragen. Wie Abbildung 2 zu entnehmen ist, werden den Arbeitnehmern 60 Prozent des entgangenen Nettolohns gezahlt. Insofern ein Kind im Haushalt des betroffenen Arbeitnehmers lebt, erhöht sich das KUG auf 67 Prozent des entgangenen Nettolohns. Der Arbeitgeber zahlt das KUG mit dem Monatslohn an die Arbeitnehmer aus. Die Erstattung erfolgt von der örtlichen Agentur für Arbeit.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Beispielrechnung Kurzarbeiterunterstützung, in Anlehnung an: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2009), Mit Kurzarbeit die Krise meistern, Bonn 2009, S. 9

Die Bezugsdauer des KUGs ist auf eine Dauer von 6 Monaten begrenzt.[4] Durch entsprechende Rechtsverordnungen des Bundesministers für Arbeit kann diese Dauer erhöht werden.[5]

Der Bezug von Kurzarbeitgeld ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft:

In dem Unternehmen muss ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegen, die betrieblichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sein und dieser Arbeitsausfall bei der zuständigen Agentur für Arbeit angezeigt werden. Diese Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen.[6]

Ein Arbeitsausfall gilt als erheblich, wenn er auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht, er vorübergehend ist, er nicht vermeidbar ist und im jeweiligen Kalendermonat mindestens ein Drittel der in dem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als zehn Prozent ihres monatlichen Bruttoentgelts betroffen sind. Auszubildende sind dabei nicht mitzurechnen.[7]

Die wirtschaftlichen Ursachen für den Arbeitsausfall müssen sich unmittelbar oder mittelbar aus dem wirtschaftlichen Ablauf ergeben, das kann z.B. ein Mangel an Rohstoffen oder ein Absatzmangel der produzierten Güter bzw. Dienstleistungen sein. Veränderungen der betrieblichen Strukturen können ebenfalls geltend gemacht werden, wenn diese durch die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung bedingt sind. Diese können z.B. die Umstellung auf ein neues Produkt oder die innerbetriebliche Umorganisation in Form einer Automation von bestimmten Arbeitsprozessen sein.[8]

Der Arbeitsausfall muss insofern vorübergehend sein, dass sich aus den Gesamtumständen des Einzelfalls ergibt, dass die Rückkehr zur Vollarbeit in absehbarer Zeit erfolgt.

Gleichermaßen sofern der angezeigte Arbeitsausfall auf einem unabwendbaren Ereignis (z.B. aufgrund von außergewöhnlichen Witterungsbedingungen) beruht, so ist das Unternehmen verpflichtet während des Bezugs von KUG so zu handeln, dass der Arbeitsausfall verringert oder beendet werden kann.[9]

Hingegen gilt ein Arbeitsausfall als vermeidbar, wenn dieser überwiegend branchenüblich, betriebsüblich oder saisonbedingt ist oder ausschließlich auf betriebsorganisatorischen Gründen beruht. Zudem wird kein KUG gewährt, wenn die Phase eines Arbeitsausfalls durch den Abbau von angebauten positiven Arbeitszeitkontensalden oder bei Gewährung von bezahltem Erholungsurlaub bewältigt werden kann.[10]

Die betrieblichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn in dem Betrieb mindestens ein Arbeitnehmer beschäftigt ist.“[11] Unter dem Begriff „Betrieb“ ist hier auch eine Betriebsabteilung zu verstehen.[12] Hierunter versteht man, „eine mit technischen Mitteln ausgestattete Zusammenfassung von Arbeitnehmern zu einer geschlossenen Arbeitsgruppe, die aus sachlichen Gründen organisatorisch […] vom übrigen Betrieb getrennt ist und einen eigenen Betriebszweck – auch Hilfszweck – verfolgt.“[13]

Die persönlichen Voraussetzungen, die der betroffene Arbeitnehmer zu erfüllen hat, sind dass dieser nach Beginn des Arbeitsausfalls eine versicherungspflichtige Beschäftigung fortsetzt, aus zwingenden Gründen aufnimmt oder im Anschluss an die Beendigung seines Berufsausbildungsverhältnisses aufnimmt. Das Arbeitsverhältnis darf nicht gekündigt oder durch einen Aufhebungsvertrag aufgelöst sein, noch darf der Arbeitnehmer vom KUG ausgeschlossen sein.[14]

2.1.) Geschichte des Kurzarbeitergelds

Die Bundesagentur für Arbeit selbst beschreibt die Kurzarbeit als Arbeitsmarkt-instrument mit Tradition.[15]

Der Auslöser für die Einführung einer ersten Form der Kurzarbeit war eine Krise im Kali-Bergbau. Ende des 19. Jahrhunderts besaß Deutschland das Weltmonopol im Abbau von Kali. Der Abbau wurde seitens des Gesetzgebers reguliert, so dass den in der Boom-Phase so zahlreich errichteten Bergwerken Produktionsquoten zugeteilt wurden. Sobald diese erfüllt wurden, musste die Förderung gestoppt werden.

Um den Arbeitnehmern in dieser Phase des Lohnausfalls hinweg zu helfen, wurde im Zuge des Kali-Gesetzes vom 25. Mai 1910 die so genannte Kurzarbeiterfürsorge installiert.[16]

[...]


[1] Vgl. Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2009), Sonderbericht: Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld. Nürnberg (2009), S. 10

[2] Vgl. §87 Abs.1 Satz 3 BetrVG

[3] Vgl. Hold (2009), S. 15

[4] Vgl. §177 Abs. 1 Satz 3 SGB III

[5] Vgl. §182 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b SGB III

[6] Vgl. §169 SGB III

[7] Vgl. §170 Abs. 1 SGB III

[8] Vgl. §170 Abs. 2f SGB III

[9] Vgl. §170 Abs. 4 SGB III

[10] Vgl. §170 Abs. 4 SGB III

[11] §171 Abs. 1 SGB III

[12] Vgl. §171 Abs. 2 SGB III

[13] Bundesagentur für Arbeit (2009), Kurzarbeitergeld, Nürnberg 2009, S. 15

[14] Vgl. §172 Abs. 1 SGB III

[15] Vgl. Bundesagentur für Arbeit (2009.), Presse Info 012, Nürnberg 2009

[16] Vgl. Schönbeck, Svenja (2009), Erfunden vor 99 Jahren, in: Berliner Zeitung, 26.02.2009

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2009
ISBN (eBook)
9783836649087
DOI
10.3239/9783836649087
Dateigröße
5.4 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Essen – Betriebswirtschaftslehre
Erscheinungsdatum
2010 (Juli)
Note
1,3
Schlagworte
kurzarbeit wirtschaftskrise finanzmarktkrise personal arbeitsmarkt
Zurück

Titel: Kritische Analyse zum Einsatz der konjunkturellen Kurzarbeit während der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise 2009
Cookie-Einstellungen