Lade Inhalt...

Finanzierung von KMU unter steuerlichen Aspekten

©2009 Diplomarbeit 74 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Die Finanzkrise, die sich zu einer allgemeinen Wirtschaftskrise ausgeweitet hat, stellt Unternehmen vor erhebliche Schwierigkeiten. Der Absatz der Waren bricht ein, der Umsatz ist rückläufig. Überkapazitäten füllen die Lager, hohe laufende Kosten, die nicht unmittelbar der verringerten Nachfrage angepasst werden können, stellen die Unternehmen vor erhebliche Probleme. Hinzukommt, dass die Kreditvergabepraxis der Banken als Folge der Finanzkrise deutlich restriktiver geworden ist und damit für Unternehmen eine Finanzierung immer schwieriger wird. Ein Ende der Krise ist nicht absehbar. Eine Besserung wird frühestens für 2010 erwartet. Außerdem wird eine große Anzahl von Insolvenzen befürchtet. Von dieser Entwicklung sind nicht nur große, international agierende Unternehmen sondern auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) betroffen.
Die politische Diskussion könnte zwar den Eindruck entstehen lassen, dass die deutsche Wirtschaft von den DAX 30-Unternehmen getragen wird. Dem ist jedoch nicht so. Für die deutsche Wirtschaft nehmen die KMU eine zentrale Bedeutung ein. Sie erzielen 43,2 Prozent der steuerlichen Umsätze und beschäftigen rund 70 Prozent aller Arbeitnehmer.
Deshalb sah sich der Gesetzgeber bereits vor der Finanzkrise verpflichtet, die Existenz der KMU zu sichern. Die Finanzierung von KMU soll nicht durch zusätzliche finanzielle Belastungen erschwert, sondern durch einzelne Entlastungsnormen gefördert werden.
Allerdings gibt es für KMU, die im Englischen als die ‘Small and Mediumsized Enterprises’ (SME) bezeichnet werden, keine einheitliche, allgemeingültige Definition. Je nach Betrachtungsweise wird der KMU Begriff unterschiedlich ausgelegt und verwendet.
Angesichts der Auswirkungen der Finanzkrise sind Finanzierungsfragen auch für KMU besonders wichtig und dringend geworden, da von diesen in wirtschaftlich schweren Zeiten die Existenz der KMU abhängt.
Diese Arbeit untersucht die Finanzierungsmöglichkeiten von KMU unter steuerlichen und weiteren Gesichtspunkten. Dabei werden zunächst die häufig verwendeten Definitionen der KMU, die in der Praxis vorzufinden sind, untersucht. Anschließend wird unter Finanzierungsgesichtspunkten ein KMU Begriff abgeleitet.
Auf der Grundlage der gefundenen Definition wird des Weiteren untersucht, welche Finanzierungsmöglichkeiten für die KMU generell bestehen. Diese werden zunächst systematisch dargestellt. Anschließend werden die Finanzierungsschwierigkeiten aufgezeigt, die […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Definition von KMU
2.1 Häufig verwendete Definitionen
2.1.1 Definition des § 267 HGB
2.1.2 Definition der Europäischen Kommission
2.1.3 Definition des IfM
2.2 Eigene Definition von KMU unter dem Gesichtspunkt der Finanzierung

3 Finanzierung und mögliche Finanzierungsformen von KMU
3.1 Mögliche Finanzierungsformen
3.1.1 Außen- und Innenfinanzierung
3.1.2 Eigen- und Fremdfinanzierung
3.2 Kombinationen der möglichen Finanzierungsformen
3.2.1 Kombination aus Eigen- und Innenfinanzierung: Selbstfinanzierung
3.2.2 Kombination aus Außen- und Eigenfinanzierung: Beteiligungsfinanzierung
3.2.3 Kombination aus Fremd- und Innenfinanzierung: Rückstellungsfinanzierung
3.2.4 Kombination aus Außen- und Fremdfinanzierung: Kreditfinanzierung
3.3 KMU Finanzierung anhand eines Lebenszyklus
3.3.1 Gründungs- und Wachstumsphase
3.3.2 Reifephase
3.3.3 Degenerationsphase
3.4 Empirischer Befund der KMU Finanzierung
3.4.1 Frühjahrsumfrage 2008 - empirische Daten und deren Interpretation
3.4.2 Bericht der deutschen Bundesbank zur Kreditfinanzierung
3.4.3 Zwischenergebnis

4 Selbstfinanzierung
4.1 Besteuerung von Unternehmen
4.1.1 Rechtsformabhängige Besteuerung
4.1.2 Offene gegenüber stiller Selbstfinanzierung
4.1.3 Regelung nach § 6 b EStG und die Bedeutung für KMU
4.1.4 Regelung nach § 34 a EStG und die Bedeutung für KMU
4.2 Beurteilung der offenen im Vergleich zur stillen Selbstfinanzierung
4.3 Beurteilung der Selbstfinanzierung gegenüber der Außenfinanzierung

5 Kreditfinanzierung
5.1 Steuerliche Gesichtspunkte der Kreditfinanzierung
5.1.1 Regelung nach § 4 h EStG
5.1.2 Ausnahmeregelungen zur Zinsschranke
5.1.3 Regelung nach § 8 a KStG
5.1.4 Beurteilung der Kreditfinanzierung aus steuerlicher Sicht
5.2 Andere Überlegungen zur Kreditfinanzierung
5.2.1 Folgen von Basel II
5.2.2 Rating
5.2.3 Bedeutung der Eigenkapitalquote
5.2.4 Verbesserung der Eigenkapitalquote
5.2.5 Beurteilung der Kreditfinanzierung unter anderen Gesichtspunkten

6 Fazit

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Die Finanzkrise, die sich zu einer allgemeinen Wirtschaftskrise ausgeweitet hat, stellt Unternehmen vor erhebliche Schwierigkeiten. Der Absatz der Waren bricht ein, der Umsatz ist rückläufig. Überkapazitäten füllen die Lager, hohe laufende Kosten, die nicht unmittelbar der verringerten Nachfrage angepasst werden kön­nen, stellen die Unternehmen vor erhebliche Probleme. Hinzukommt, dass die Kreditvergabepraxis der Banken als Folge der Finanzkrise deutlich restriktiver geworden ist und damit für Unternehmen eine Finanzierung immer schwieriger wird. Ein Ende der Krise ist nicht absehbar. Eine Besserung wird frühestens für 2010 erwartet. Außerdem wird eine große Anzahl von Insolvenzen befürchtet. Von dieser Entwicklung sind nicht nur große, international agierende Unterneh­men sondern auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) betroffen.

Die politische Diskussion könnte zwar den Eindruck entstehen lassen, dass die deutsche Wirtschaft von den DAX 30-Unternehmen getragen wird. Dem ist jedoch nicht so. Für die deutsche Wirtschaft nehmen die KMU eine zentrale Be­deutung ein. Sie erzielen 43,2 Prozent der steuerlichen Umsätze und beschäftigen rund 70 Prozent aller Arbeitnehmer.[1]

Deshalb sah sich der Gesetzgeber bereits vor der Finanzkrise verpflichtet, die Existenz der KMU zu sichern. Die Finanzierung von KMU soll nicht durch zu­sätzliche finanzielle Belastungen erschwert, sondern durch einzelne Entlastungs­normen gefördert werden.

Allerdings gibt es für KMU, die im Englischen als die „Small and Mediumsized Enterprises“ (SME) bezeichnet werden, keine einheitliche, allgemeingültige Definition. Je nach Betrachtungsweise wird der KMU Begriff unterschiedlich ausgelegt und verwendet.

Angesichts der Auswirkungen der Finanzkrise sind Finanzierungsfragen auch für KMU besonders wichtig und dringend geworden, da von diesen in wirtschaftlich schweren Zeiten die Existenz der KMU abhängt.

Diese Arbeit untersucht die Finanzierungsmöglichkeiten von KMU unter steuerli­chen und weiteren Gesichtspunkten. Dabei werden zunächst die häufig verwen­deten Definitionen der KMU, die in der Praxis vorzufinden sind, untersucht. Anschließend wird unter Finanzierungsgesichtspunkten ein KMU Begriff abge­leitet.

Auf der Grundlage der gefundenen Definition wird des Weiteren untersucht, welche Finanzierungsmöglichkeiten für die KMU generell bestehen. Diese wer­den zunächst systematisch dargestellt. Anschließend werden die Finanzierungs­schwierigkeiten aufgezeigt, die sie sich in der Praxis für KMU ergeben.

Sodann werden die steuerlichen Folgen der beiden wichtigsten Finanzierungs­möglichkeiten (Selbst- und Kreditfinanzierung) betrachtet. Zuerst wird allgemein untersucht, welcher Steuereinfluss bei den Finanzierungsentscheidungen besteht. Anschließend werden die Vor- und Nachteile, die durch die gewählten Finanzie­rungsformen aus steuerlicher Sicht für die KMU bestehen, aufgezeigt.

Steuerliche Fragen nehmen zwar eine wichtige Rolle bei Finanzierungsentschei­dungen ein. Allerdings müssen auch andere Aspekte berücksichtigt werden, auf die ebenfalls näher eingegangen wird. Abschließend wird ein Fazit über geeignete Finanzierungsmöglichkeiten und deren steuerliche Auswirkungen gezogen.

2 Definition von KMU

Der Begriff der KMU[2] wird in der Wirtschaftsterminologie unterschiedlich definiert.[3] Dabei besteht grundsätzlich die Möglichkeit, KMU anhand qualitativer und quantitativer Kriterien zu definieren.[4] Die beiden Kriterien sollen an dieser Stelle kurz dargestellt werden.

Unter qualitativen Kriterien versteht man wirtschaftliche und soziale Grundstruk­turelemente, die den Charakter eines KMU bestimmen.[5] Im Vordergrund der qualitativen Kriterien stehen dabei Merkmale wie Personenbezogenheit, d. h. eine enge Bindung des Eigentümers an sein Unternehmen, die Rechtsformwahl und das Finanzierungsverhalten.[6] Die qualitativen Kriterien geben Einblicke in die Denkweise, Einstellungen und Wünsche der Eigentümer. Allerdings ist die Auf­bereitung der Daten und die Auswahl der Merkmale häufig zeitaufwendig. Da qualitative Kriterien häufig nicht an feste Kennzahlen anknüpfen, lassen sie viel­fach Raum für Wertungsentscheidungen und führen so zu einer weniger scharfen Abgrenzung der KMU.[7] Neben qualitativen Kriterien werden deshalb quantitative Kriterien herangezogen, um den Begriff der KMU zu definieren.

Unter quantitativen Kriterien versteht man zahlenmäßig erfassbare Kennzahlen, die zur Messung der Unternehmensgröße herangezogen werden.[8] Bei quantitati­ven Kriterien steht die Unternehmensgröße im Vordergrund, die anhand zahlen­mäßig erfassbarer Merkmale definiert wird, wie z. B. anhand von Umsatz, Gewinn, Beschäftigtenzahl, Produktionsvolumen oder Marktanteil.[9] Je nach den gewählten Merkmalen lässt sich ein Unternehmen in verschiedene Größenklassen einordnen und von Großunternehmen abgrenzen.[10] Eine Abgrenzung erfolgt dabei grundsätzlich nach „oben“ zu großen Unternehmen hin. Die kleinen und kleinsten Unternehmen werden als KMU angehörige Unternehmen angesehen, so dass keine Abgrenzung nach „unten“ hin erfolgt. Die Einstufung eines Unternehmens in eine bestimmte Größenklasse erfolgt dabei unabhängig von der gewählten Rechtsform und Gesellschafterstruktur.[11]

Auf Grund der Messbarkeitsprobleme der qualitativen Kriterien ist es ratsam, zu­erst die KMU nach quantitativen Kriterien, namentlich dem der Unternehmens­größe, einzuordnen und anschließend anhand qualitativer Kriterien weiter zu charakterisieren.[12]

Nachfolgend sollen drei für die Praxis häufig verwendete Definitionen der KMU näher dargestellt und dabei auch untersucht werden, inwieweit diese KMU nach qualitativen und/oder nach quantitativen Kriterien definieren.

2.1 Häufig verwendete Definitionen

Die in der Praxis häufig verwendeten Definitionen der KMU sind in § 267 HGB, der Empfehlung der EU-Kommission zur Auslegung des Begriffs KMU[13] und der Stellungnahme des IfM-Bonn[14] vorzufinden. Alle drei verwenden bei der Defini­tion quantitative Kriterien, die sich aus Beschäftigtenzahl,[15] Umsatz und Jahresbilanzsumme[16] zusammensetzen. Die Definition der EU-Kommission stellt dabei zudem auf ein qualitatives Kriterium (Unabhängigkeitskriterium) ab, das das Wesen der KMU erfassen soll.

2.1.1 Definition des § 267 HGB

§ 267 HGB unterscheidet zwischen kleinen, mittelgroßen und großen Kapitalge­sellschaften. Das HGB stellt bei seiner Definition auf die Kriterien Bilanzsumme, Umsatzerlös und die im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitnehmer ab. Es definiert damit kleine und mittlere Unternehmen anhand der quantitativen Krite­rien.

Es sieht jeweils für kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften unter­schiedliche Zielwerte vor, von denen jeweils zwei der drei festgelegten Merkmale an dem Abschlussstichtag von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren über- oder unterschritten werden müssen.[17]

Nach dem neuen Entwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG), der am 21.05.2008 vom Bundesjustizministerium veröffentlicht wurde und am 17.12.2008 vom Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags angehört wurde, sollen sich die Schwellenwerte des § 267 HGB ändern.[18] Der ursprüngliche Zeit­plan des BilMoG, der ein in Kraft treten des Gesetzes zum 01.01.2009 vorsah, ist allerdings nicht zu halten, sondern es wird wahrscheinlich erst im Frühjahr 2009 beschlossen und verkündet werden.

Mit in Kraft treten des neuen Gesetzes werden die Schwellenwerte des § 267 HGB für die Bilanzsumme und Umsatzerlös um 20 Prozent erhöht.[19] Die Werte für die Beschäftigtenzahl bleiben unverändert. Demnach gelten künftig als kleine Kapitalgesellschaften solche Gesellschaften, die nicht mehr als 4,8 Mio. Euro Bilanzsumme, 9,8 Mio. Euro Umsatzerlöse und 50 Arbeitnehmer im Jahresdurch­schnitt aufweisen. Mittelgroße Kapitalgesellschaften sind künftig solche, die nicht mehr als 19,2 Mio. Euro Bilanzsumme, 38,5 Mio. Euro Umsatzerlöse und 250 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt aufweisen.

Die Regelung des § 267 HGB ist für die Erstellung und Veröffentlichung der Jahresabschlüsse notwendig, denn mit zunehmender Größe eines Unternehmens nimmt auch die Pflicht zur Publizität zu.[20] Besonders für die börsennotierten Gesellschaften, die gem. § 267 Abs. 3 S. 2 HGB als große Kapitalgesellschaften zu behandeln sind, sieht der Gesetzgeber eine Offenlegungspflicht vor. Die gro­ßen Kapitalgesellschaften sind gem. § 325 Abs. 2 HGB verpflichtet, ihre Jahres­abschlüsse in dem Bundesanzeiger zu veröffentlichen, während KMU Kapitalge­sellschaften lediglich Jahresabschlüsse beim Registergericht gem. § 325 Abs. 1 HGB und § 326 HGB zu hinterlegen haben.[21]

Festzuhalten ist, dass die Definition des HGB nur für Kapitalgesellschaften gilt, wie sich unmittelbar aus dem Wortlaut der gesetzlichen Vorschrift ergibt, und damit auf Personengesellschaften keine Anwendung findet. Die derart einge­schränkte Definition des HGB ist daher für diese Arbeit, die auch Finanzierungs­fragen der Personengesellschaften einschließt, nicht weiterzuverfolgen.

2.1.2 Definition der Europäischen Kommission

Die Europäische Kommission schlägt eine andere Definition der KMU vor. Die ursprüngliche Empfehlung vom 30. 04. 1996 betreffend eine KMU Definition wurde durch eine neue Empfehlung ersetzt. In der neuen Empfehlung,[22] die seit dem 1. 01. 2005 gilt, definiert die Europäische Kommission KMU nach Größenklassen, die sich aus Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Un­ternehmen zusammensetzen.[23] Auch die Europäische Kommission grenzt dabei die KMU nur nach „oben“ gegenüber Großunternehmen ab, nicht aber nach „unten“, da sie auch Kleinstunternehmen zu KMU zählt.

Die Kleinstunternehmen sind definiert als Unternehmen, die weniger als 10 Per­sonen beschäftigen und entweder einen Umsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. Euro ausweisen.[24] Die kleinen Unternehmen werden als Unter­nehmen definiert, die weniger als 50 Personen beschäftigen und entweder einen Umsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro erwirtschaf­ten.[25] Die mittleren Unternehmen sind Unternehmen, die nicht mehr als 250 Personen beschäftigen und entweder einen Umsatz von höchstens 50 Mio. Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. Euro beläuft.[26] In Abgrenzung dazu werden als große Unternehmen, die nicht mehr zu KMU zählen, solche Unternehmen definiert, die mehr als 250 Personen beschäftigen und einen Umsatz, der höher als 50 Mio. Euro ist, oder eine Jahresbilanzsumme, die höher als 43 Mio. Euro ist, aufweisen.

Für die Qualifizierung als KMU sind die Schwellenwerte für die Beschäftigten­zahl unbedingt zu beachten, während die Schwellenwerte für den Umsatz oder für die Jahresbilanzsumme wahlweise einzuhalten sind.

Diese Wahlmöglichkeit spielt eine besondere Rolle bei Unternehmen, die im Handel und Vertrieb tätig sind. Sie weisen in der Regel einen höheren Umsatz aus, so dass sie aus der Definition der KMU ausscheiden. Die Möglichkeit, zwi­schen Umsatz und Jahresbilanzsumme zu wählen, erlaubt diesen Unternehmen, den Status der KMU beizubehalten.[27]

Neben diesen quantitativen Kriterien, auf die die EU-Kommission bei der Defini­tion der KMU weitgehend abstellt, zieht sie allerdings auch ein qualitatives Kriterium heran in Form des so genannten Unabhängigkeitskriteriums. Die EU-Kommission verlangt von KMU, dass diese sich zu nicht mehr als 25 Prozent im Besitz von Unternehmen befinden, die dieser Definition nicht entsprechen.[28] Mit anderen Worten, KMU, an denen Großunternehmen mehr als 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmenrechte halten, scheiden aus der Definition der KMU aus.[29]

An die von der EU Kommission vorgeschlagene Definition lehnt sich auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bei der Vergabe von Finanzierungskrediten an.[30] Antragberechtigt sind alle KMU, die die Größenmerkmale der mittleren Unternehmen nicht überschreiten und das Unabhängigkeitskriterium erfüllen.

2.1.3 Definition des IfM

Das IfM hat die Aufgabe der wissenschaftlichen Erforschung des Mittelstands.[31] Zu seinen Aufgaben zählen dabei auch die Erforschung der Lage, Entwicklung und der Probleme der KMU.

Die Forschungsergebnisse stehen der Öffentlichkeit frei zu Verfügung. In der Wissenschaft und Praxis ist deshalb häufig die Definition der IfM-Bonn vorzufin­den.[32] Sie unterscheidet zwischen kleinen, mittleren und großen Unternehmen[33]. Als kleine Unternehmen werden Unternehmen definiert, die weniger als 10 Per­sonen beschäftigen und höchstens eine Mio. Euro Umsatz erzielen.[34] Mittlere Unternehmen sind solche Unternehmen, die weniger als 500 Personen beschäfti­gen und einen Umsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro erwirtschaften.[35] Große Unternehmen sind solche, die 500 und mehr Personen beschäftigen und mehr als 50 Mio. Euro erwirtschaften.

Hinsichtlich der quantitativen Kriterien ergeben sich erhebliche Abweichungen zwischen der Definition der EU-Kommission und der Definition des IfM-Bonn. Die Definition des IfM-Bonn ist hier großzügiger. Nach ihr sind doppelt so viele Beschäftigte möglich, um noch als mittleres Unternehmen zu gelten. Der limitie­rende Faktor wird daher hier eher als bei der Definition der EU-Kommission die Umsatzzahl sein, da weniger Unternehmen bereits wegen der Anzahl der Beschäftigten aus dem Bereich der KMU herausfallen werden.

Neben der Definition der KMU kennt das IfM-Bonn auch den Begriff des Familienunternehmens, den es nach qualitativen Kriterien definiert. Unternehmen werden als Familienunternehmen bezeichnet, wenn mindestens 50 Prozent der Anteile an der Gesellschaft in Familienbesitz sind und die Gesellschaft gleichzei­tig von den Familienmitgliedern geführt wird.[36] Die Definition des Familienunter­nehmens stellt damit auf die enge Bindung der Eigentümer an das eigene Unter­nehmen ab.[37]

Aus der unterschiedlichen Definition ergibt sich, dass Familienunternehmen und KMU nicht deckungsgleich und Familienunternehmen nicht notwendigerweise ein Unterfall der KMU sind. Tatsächlich ist es laut einer Studie des IfM-Bonn so, dass Familienunternehmen größtenteils KMU sind.[38] Daneben gibt es aber auch große Familienunternehmen, die höhere Werte als die festgesetzten Schwellen­werte der KMU aufweisen.[39] Familienunternehmen sind damit mit KMU nicht gleichzusetzen.

2.2 Eigene Definition von KMU unter dem Gesichtspunkt der Finanzierung

In dem folgenden Kapitel wird eine zweckorientierte Definition der KMU unter Finanzierungsgesichtspunkten abgeleitet. Als Hilfestellung werden die bereits gewonnenen Erkenntnisse der in der Praxis verwendeten Definitionen herangezo­gen.

Wie bereits festgestellt wurde, existiert für KMU keine gesetzliche oder einheit­liche Definition. Für Finanzierungsfragen ist es jedoch wichtig, den Begriff KMU von anderen Unternehmen abzugrenzen. Die Abgrenzung der KMU soll dabei zu Großunternehmen vorgenommen werden, d. h. eine Abgrenzung nach „oben“ erfolgen.

Beide Definitionen sowohl der EU als auch des IfM-Bonn stellen auf die Be­schäftigtenzahl ab. Nach der EU liegt die Grenze bei 250 und nach IfM-Bonn bei 500 Beschäftigten.

Die Beschäftigtenzahlen, die aus statistischen Daten erhoben werden, können meiner Meinung nach nicht zur Abgrenzung der KMU gegenüber großen Unter­nehmen unter Finanzierungsgesichtspunkten verwendet werden.

Ein weiteres Argument, das gegen die Bezugsgröße der Beschäftigtenzahl spricht, ist, dass die statistischen Daten nichts über den Größenklassenwechsel von KMU zur Großunternehmen oder umgekehrt aussagen.[40] Laut der IfM-Bonn Definition gilt das Unternehmen als Großunternehmen bei 501 Beschäftigten. Entlässt das Unternehmen zwei Mitarbeiter, so gehört das Unternehmen mit 499 Beschäftigten bereits der KMU an. Ein Abstellen auf die Beschäftigtenzahl erscheint damit unter Finanzierungsgesichtspunkten willkürlich. Die Beschäftigtenzahl verliert auch im Zuge des technischen Fortschritts, also der Möglichkeit, Arbeitskräfte durch Ma­schinen zu ersetzen, ihre Aussagekraft bezüglich des Größenmerkmals eines Unternehmens.[41] Auf die Anzahl der Beschäftigten kann es daher für die Abgren­zung der KMU von Großunternehmen nicht ankommen.

Letztlich zeigt sich die Beliebigkeit dieses Kriteriums auch bei den Definitionen der EU und des IfM, die hier stark voneinander abweichen. Die Beschäftigtenzahl wird deshalb für die hier verwendete Definition nicht berücksichtigt.

Von Interesse sind dagegen Kennzahlen, wie der Umsatz, die die Leistungserfül­lung eines Unternehmens wiedergeben.[42] Die Umsatzzahl ist eine klar umrissene Größe, die die Summe der Verkaufserlöse der Produkte oder Dienstleistungen innerhalb einer bestimmten Zeitspanne angibt.[43] Die Umsatzzahlen stehen dem Unternehmen jederzeit zu Verfügung und sind leicht zu ermitteln. Das Abstellen auf die Umsatzzahl ist damit ein klares und leicht handhabbares Kriterium, das die wirtschaftliche Größe eines Unternehmens anzeigt und daher auch hier verwendet werden soll.

Sowohl die EU Kommission als auch die IfM-Bonn gehen von gleichem Umsatz von 50 Mio. Euro für die Abgrenzung der KMU zu Großunternehmen aus. Dieser Wert soll daher auch hier verwendet werden.

Die EU Kommission stellt weiterhin auf die Jahresbilanzsumme von 43 Mio. Euro ab. Eine Jahresbilanzsumme bezieht sich auf die Hauptvermögensgegenwerte ei­nes Unternehmens und ist laut EU-Kommission nicht unbedingt einzuhalten. Vielmehr wird KMU ein Wahlrecht zwischen den Schwellenwerten von Umsatz und Jahresbilanzsumme eingeräumt. Da die Jahresbilanzsumme nicht unbedingt zu beachten ist, soll hier aus Vereinfachungsgründen lediglich auf die Umsatz­zahlen abgestellt werden und diese zur Abgrenzung der KMU von Großunter­nehmen verwendet werden. Die Jahresbilanzsumme wird für die folgende Defini­tion vernachlässigt.

Allein die Umsatzzahl besitzt jedoch nur eine begrenzte Aussagekraft bezüglich der Besonderheiten der KMU. Die qualitativen Kriterien dagegen analysieren das Verhalten und den Charakter eines Unternehmens. Für Finanzierungszwecke ist es deshalb wichtig, die KMU nicht eindimensional sondern als eine Kombination aus beiden Kriterien zu definieren, und damit sowohl die Größe als auch das Wesen der KMU zu erfassen.

Bei qualitativen Kriterien steht im Vordergrund die Personenbezogenheit, d. h. die enge Bindung der Eigentümer an das eigene Unternehmen.[44] Dieses Verhalten äußert sich in dem ausgeprägten Unabhängigkeitsstreben[45] vieler KMU und der daraus resultierenden Wahl der Rechts- und Finanzierungsformen.[46] Bis zu 70 Prozent der KMU sind Einzelunternehmen, im Übrigen werden die Formen der GmbH und der offenen Handelsgesellschaft bevorzugt.[47]

Die Form der AG spielt dagegen eine untergeordnete Rolle, da gerade 0,2 Prozent der KMU - nach der IfM-Definition - sich für diese Form entscheiden.[48] In diesem Zusammenhang ist ein weiteres Merkmal der qualitativen Kriterien erkennbar und zwar die mangelnde Emissionsfähigkeit, welche auf das Unabhängigkeitsstreben der KMU zurückzuführen ist.[49]

Für die vorliegende Arbeit ist die Definition der KMU deshalb auf die Unterneh­men beschränkt, die nicht emissionsfähig sind und damit keinen Zugang zur Börse haben. Damit fallen Aktiengesellschaften aus der hier verwendeten Definition von KMU heraus, da diese über die Börse weitergehende Finanzierungsmöglichkeiten haben und damit für solche Unternehmen die Finanzierungssituation anders aus­sieht.

Daneben soll für die hier verwendete Definition auch das von der EU-Kommis­sion eingeführte Unabhängigkeitskriterium beibehalten werden. Das Unabhängig­keitskriterium stellt einerseits auf die rechtliche und wirtschaftliche Selbstständig­keit der KMU von Großunternehmen (nicht mehr als 25 Prozent Beteiligung von Großunternehmen) und andererseits auf die enge Verbindung zwischen den Eigentümern und dem Unternehmen ab. In diesem Zusammenhang wird von Identität zwischen Eigentum und Risiko gesprochen.[50] Diese Aspekte nehmen bei Finanzierungsfragen eine entscheidende Rolle ein und dürfen nicht vernachlässigt werden.[51]

Im Ergebnis sollen im Rahmen dieser Arbeit KMU als Unternehmen definiert werden, die nicht mehr als 50 Mio. Euro Umsatz ausweisen, keine Aktienge­sellschaft sind und das Unabhängigkeitskriterium der EU Definition erfüllen.

Eine konkrete Abgrenzung zwischen kleinen und mittleren Unternehmen wird hier nicht weiterverfolgt, da beide unmittelbar unter die Definition fallen und damit eine weitergehende Differenzierung bedeutungslos wäre.

Auch eine Abgrenzung nach „unten“ ist nicht erforderlich, da Kleinstunternehmen sich nicht sinnvoll von kleinen Unternehmen abgrenzen lassen und daher auch von der EU Definition und nach der IfM Definition Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen gleich behandelt werden.

Für die Untersuchung der Finanzierungsmöglichkeiten von KMU ist es vielmehr wichtig, diese von Großunternehmen abzugrenzen, um die dominanten Finanzie­rungsformen festzustellen.

Auf der Grundlage dieser Definition der KMU werden nun im Folgenden ver­schiedene Finanzierungsmöglichkeiten untersucht.

3 Finanzierung und mögliche Finanzierungsformen von KMU

Bevor die einzelnen Finanzierungsformen dargestellt werden, soll kurz auf den Begriff der Finanzierung eingegangen werden. Der Begriff der Finanzierung lässt sich grundsätzlich aus zwei Sichtweisen ableiten, einmal aus der traditionellen und einmal aus der modernen Betrachtungsweise der Finanzierung.[52]

Die traditionelle Sichtweise geht von Realkapital und der Bilanz aus, so dass die Finanzierung als eine Maßnahme verstanden wird, die der Deckung des Kapital­bedarfs dient.[53]

Die moderne Sichtweise der Finanzierung geht von zustandsabhängigen Zah­lungsströmen aus, die jeglichen Zu- und Abgang der finanziellen Mittel einschlie­ßen sowie die Strukturierung des Kapitals.[54]

Unterschiede zwischen diesen beiden Sichtweisen zeigen sich z. B. daran, dass bestimmte Finanzierungsformen, wie beispielsweise das Leasing, nur von der modernen Sichtweise der Finanzierung erfasst werden.[55] Weiterhin wird bei der modernen Sichtweise auf die Maximierung des Unternehmenswertes abgestellt. Zudem wird neben den Finanzströmen zusätzlich die vertragliche Gestaltung von finanziellen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern berücksichtigt.[56]

Die moderne Sichtweise ist somit weiter und erfasst auch Finanzierungsmöglich­keiten, die von der traditionellen Definition nicht erfasst werden. Deshalb wird hier der modernen Sichtweise gefolgt, ohne dies weiter vertiefen zu wollen. Für eine tiefer gehende Auseinandersetzung wäre eine Analyse der Theorien, die hin­ter beiden Sichtweisen stehen, notwendig, was jedoch den Rahmen dieser Arbeit überschreiten würde.

3.1 Mögliche Finanzierungsformen

Die Bereitstellung der finanziellen Mittel für ein Unternehmen kann auf unter­schiedliche Weise erfolgen. Um einen Überblick über die möglichen Finan­zierungsformen zu erhalten, werden die finanziellen Mittel nach den Kriterien der Mittelbeschaffung und nach der Rechtsstellung der Kapitalgeber systematisiert. Diese Abgrenzung nach zwei Kriterien soll im Folgenden untersucht und darge­stellt werden.

3.1.1 Außen- und Innenfinanzierung

Nach dem Kriterium der Mittelbeschaffung - auch als Quelle des Kapitals be­zeichnet[57] - unterscheidet man zwischen Außen- und Innenfinanzierung.[58]

Unter Innenfinanzierung versteht man alle Finanzierungsvorgänge, bei denen das Unternehmen aus seinem eigenen Umsatzprozess heraus die finanziellen Mittel erzielt.[59] Diese Möglichkeit der Finanzierung setzt voraus, dass ein Unternehmen innerhalb einer Periode, beispielsweise des Geschäftsjahres, mehr Einzahlungen als Auszahlungen tätigt und als Differenzergebnis ein Umsatzüberschuss ent­steht.[60] Erst durch einen ausreichenden Umsatzüberschuss ist ein Unternehmen in der Lage, die Innenfinanzierung durchzuführen. Der am Ende einer Periode ent­standene finanzwirtschaftliche Überschuss wird auch als Cash-Flow bezeichnet.[61] Der Cash-Flow liefert eine Zahlungsreihe, die sich aus der Differenz der Ein- und Auszahlungen, ggf. mit oder ohne Berücksichtigung der Steuern ergibt.[62] Anhand des Cash-Flow können Kennzahlen ermittelt werden, die Ertragskraft und Finan­zierungspotential eines Unternehmens wiedergeben.[63]

Reicht jedoch die eigene Finanzkraft nicht aus, um die erforderlichen finanziellen Mittel im Unternehmen zu generieren, so muss das Unternehmen die Mittel von außen beschaffen.

Unter Außenfinanzierung, versteht man alle Finanzierungsvorgänge, durch die dem Unternehmen liquide Mittel von außen zufließen.[64] Der Fall der Außenfinanzierung tritt immer dann ein, wenn das Unternehmen nicht aus eigener Kraft den Kapitalbedarf decken kann.[65] Die liquiden Mittel, die in das Unterneh­men eingebracht werden, können dabei kurz-, mittel-, oder langfristig dem Unter­nehmen zu Verfügung gestellt werden.[66] Die Kapitalgeber sind dabei Personen oder Institutionen, die das Kapital in das Unternehmen einbringen. Wichtig ist dabei zu unterscheiden, welche Rechtsstellung die Kapitalgeber bei der Kapital­überlassung einnehmen, ob es sich um Eigentümer oder Gläubiger handelt und welche Haftungsqualität damit einhergeht.

3.1.2 Eigen- und Fremdfinanzierung

Nach der Rechtsstellung der Kapitalgeber unterscheidet man zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung.[67]

Bei der Eigenfinanzierung nimmt der Kapitalgeber die Rechtsstellung des Eigen­tümers ein.[68] Er erwirbt das Miteigentum am Unternehmen und hat damit be­stimmte Rechte und Pflichten. Je nach der gewählten Rechtsform variieren die Mitwirkungsrechte an der Geschäftsführung, die Gewinn und Verlustbeteiligung und die Haftung für Verbindlichkeiten.[69]

Das Eigenkapital wird dem Unternehmen langfristig zur Verfügung gestellt und dient damit als Haftungsbasis für wirtschaftliche Tätigkeiten. Im Insolvenzfall haftet das Eigenkapital für die Verbindlichkeiten des Unternehmens und stellt damit auf die Absicherung der Gläubigereinlagen ab.[70] Die Eigenkapitalausstat­tung signalisiert den Gläubigern, wie sicher die Anlage in das entsprechende Unternehmen ist.[71] Beim Eigenkapital hängt die Rendite von dem unternehmeri­schen Erfolg ab, d. h. die Eigentümer werden ausschließlich aus den erwirtschaf­teten Erträgen ausbezahlt.[72] Das überlassene Eigenkapital unterliegt dabei keiner Tilgung. Die Höhe des Eigenkapitals für Finanzierungszwecke ist frei verfügbar, d. h. es hängt nicht von der Bonität[73] eines Unternehmens ab.

Anders als bei Eigenkapital nimmt der Kapitalgeber bei Fremdkapital, die Rechts­stellung des Gläubigers ein.[74] Seine Rechtsstellung ist durch ein fehlendes Mitspracherecht an den Unternehmensentscheidungen gekennzeichnet.[75] Für die Fremdkapitalüberlassung geht er eine schuldrechtliche Vertragsverbindung ein und verlangt für die Überlassung des Kapitals eine feste Verzinsung, die unab­hängig von dem Unternehmenserfolg ist.[76] Im Fall der Insolvenz haftet das Fremdkapital nicht für die Verbindlichkeiten des Unternehmens.[77] Der Gläubiger wird in diesem Fall vorrangig vor den Eigentümern bedient. Das überlassene Fremdkapital ist zeitlich befristet und wird am Ende der Laufzeit an die Gläubiger zurückgezahlt.[78] Die Höhe des Fremdkapitals ist im Vergleich zum Eigenkapital beschränkt verfügbar. Dem Unternehmen wird nur ein Betrag gewährt, den das Unternehmen mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zurückzahlen kann.

3.2 Kombinationen der möglichen Finanzierungsformen

Sowohl die Eigenfinanzierung als auch die Fremdfinanzierung sind in Form der Innen- und Außenfinanzierung möglich. Nicht jede der Finanzierungsformen ist jedoch gleich stark bei KMU vertreten. In Folgendem werden alle möglichen Finanzierungsformen aufgeführt und aufgezeigt, weshalb bestimmte Finanzie­rungsformen dominieren.

3.2.1 Kombination aus Eigen- und Innenfinanzierung: Selbstfinanzierung

Eine Kombination aus der Eigen- und Innenfinanzierung ist die Selbstfinanzie­rung, d. h. die finanziellen Mittel, die auf Grundlage der Umsatzüberschüsse entstanden sind, werden im Unternehmen einbehalten.[79] Nach der Art des Ausweises des zurückbehaltenen Gewinns in der Bilanz unterscheidet man zwischen offener und stiller Selbstfinanzierung.[80] Hierauf soll zunächst nicht weiter eingegangen werden, da dies ausführlich in Kapitel 4 dargestellt wird.

Außer den traditionellen Finanzierungsformen der offenen und der stillen Selbst­finanzierung existieren weitere Wege der Eigenfinanzierung, die im Rahmen der Innenfinanzierung zum Tragen kommen, die Finanzierung aus Abschreibungen und die Finanzierung aus Vermögensumschichtung.[81]

Ein Finanzierungseffekt aus Abschreibungen entsteht, wenn Unternehmen die kalkulatorischen[82] Abschreibungen bei der Verrechnung ihrer Verkaufspreise einbeziehen.[83] Die Voraussetzung für die Finanzierung aus Abschreibungen ist, dass die verrechneten Abschreibungen im Wege der Umsatzerlöse als Einzahlun­gen in das Unternehmen zurückfließen.[84] Da die Abschreibungsbeträge in der Periode ihrer Entstehung nicht mit dem tatsächlichen Abfluss der liquiden Mittel verbunden sind, stehen die freigesetzten Mittel zur Finanzierung dem Unterneh­men frei zur Verfügung.[85] Allerdings ist der Finanzierungseffekt von der Höhe des Anlagevermögens abhängig. Besonders KMU aus den Bereichen Handel und Dienstleistung haben in der Regel nicht die Möglichkeit, eine Finanzierung aus Abschreibungen zu betreiben.[86]

Der Finanzierungseffekt aus der Vermögensumschichtung trägt zur Steigerung der Liquidität eines Unternehmens durch den Verkauf von materiellen und immate­riellen Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens bei.[87] Erfolgt der Verkauf der Vermögensgegenstände zum Buchwert, so findet lediglich eine Umwandlung von Sach- in Geldvermögen statt.[88] Werden dagegen die Vermögensgegenstände zu einem höheren Preis veräußert, werden die stillen Re­serven aufgelöst und das Selbstfinanzierungspotenzial des Unternehmens wird gesteigert.[89] Gerade für die KMU ergeben sich durch die Umschichtung von Vermögen oft unerkannte Finanzierungsmöglichkeiten.[90] Da die Meinung vertre­ten wird, dass durch die Selbstfinanzierung der KMU Fehlinvestitionen begünstigt werden, ist eine regelmäßige Überprüfung der Geldbindung wichtig, um durch die Vermögensumschichtung, also konkret die Veräußerung nicht betriebsnotwendi­ger Vermögensgegenstände, liquide Mittel zu erlangen.[91]

Im Rahmen der Vermögensumschichtung stehen dem Unternehmen weitere Finanzierungsinstrumente zur Verfügung wie Sale-and-lease-back Verfahren (Verkauf der betriebsnotwendigen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die anschließend zurückgeleast werden), Factoring (laufender Verkauf von Forde­rungen), Forfaitierung (regressloser Verkauf von mittel- und langfristigen Export­forderungen) und ABS (die Verbriefung von Forderungen).[92]

Allerdings können im Rahmen dieser Arbeit nicht alle Finanzierungsformen behandelt werden, so dass die weiteren Ausführungen in Kapitel 4 ausschließlich auf die oben genannten Formen der offenen und stillen Selbstfinanzierung sich beschränken.

3.2.2 Kombination aus Außen- und Eigenfinanzierung: Beteiligungsfinanzierung

Die Eigenfinanzierung in Form der Außenfinanzierung bezeichnet man als Betei­ligungsfinanzierung, d. h. es werden entweder neue Eigentümer in das Unterneh­men aufgenommen oder die bereits bestehenden Eigentümer erhöhen ihren Anteil am Unternehmen.[93] Da die Gesellschafter sich direkt am Gesellschaftskapital beteiligen, wird diese Finanzierungsform auch als direkte Beteiligungsfinanzie­rung bezeichnet.[94] Die Gesellschafter stellen dem Unternehmen zusätzliches Eigenkapital zu Verfügung und nehmen dabei die Rechtsstellung eines Miteigen­tümers ein. Sie tragen damit das Unternehmensrisiko.[95]

Der Eigenkapitalgeber als Miteigentümer haftet mindestens in Höhe der einge­brachten Einlagen. Je nach der Rechtsform des Unternehmens ergeben sich unter­schiedliche Haftungsverpflichtungen für die Miteigentümer. Bei Einzelunterneh­men und Personengesellschaften[96] haften die Eigenkapitalgeber unbeschränkt, das bedeutet auch mit dem Privatvermögen.

Ein weiterer Unterschied ergibt sich bei der Veräußerung der übernommenen Anteile. Je nach der Rechtsform unterscheidet man zwischen der AG als emissi­onsfähigem Unternehmen mit Zugang zu der Börse und nicht emissionsfähigen Unternehmen ohne Zugang zu der Börse, wie Einzelunternehmen, Personenge­sellschaften und die GmbH.

In Kapitel 2.2[97] werden nur solche Unternehmen, die nicht emissionsfähig sind, als KMU im Sinne dieser Arbeit definiert. Dementsprechend werden im Folgen­den auf die zusätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten emissionsfähiger Unterneh­men nicht eingegangen.

Der Nachteil der nicht emissionsfähigen Unternehmen ist, dass ihnen kein organisierter Kapitalmarkt zur Verfügung steht und damit über diesen keine Preis- oder Wertfindung für die Anteile möglich ist.[98]

Können oder wollen die bisherigen Altgesellschafter die Eigenkapitalerhöhung nicht selbst durchführen, da ihnen beispielsweise das notwendige Kapital fehlt, werden neue Gesellschafter aufgenommen. Durch die Aufnahme neuer Gesell­schafter verändert sich die Struktur eines Unternehmens. Durch den Erwerb der Anteile erlangen die neuen Gesellschafter Kontroll-, Stimm- und Mitwirkungs­rechte sowie Ansprüche an den Unternehmensgewinnen.[99] Davor schrecken jedoch viele KMU zurück, insbesondere Familienunternehmen, da sie befürchten, ihre Unabhängigkeit zu verlieren.

Für innovativ ausgerichtete Unternehmen, die durch ein großes Risikopotential gekennzeichnet sind, ist die Aufnahme neuer Gesellschafter dagegen häufig überlebenswichtig. Die finanziellen Mittel erhalten die innovativen Unternehmen durch Business Angels, Venture-Capital oder Private Equity Gesellschaften.[100] Sie beteiligen sich häufig nur für eine bestimmte Zeit. Das von Ihnen eingegangene Unternehmensrisiko soll sich durch eine profitable Veräußerung der erworbenen Anteile am Unternehmen lohnen.[101]

Neben diesen traditionellen Beteiligungsfinanzierungsformen existieren weitere Finanzierungsformen wie die Mezzanine Finanzierung[102], die sich als eine hybride Finanzierungsform nicht eindeutig einordnen lässt.[103]

Bei Business Angels handelt es sich um vermögende Privatpersonen, die in der Gründungsphase des Unternehmens Geld zur Verfügung stellen.[104] Durch die Bereitstellung von Kapital erhoffen sich die Business Angels, mit ihrer Beteili­gung selbst einen Gewinn zu erwirtschaften.[105] Sie stellen auch technisches und kaufmännisches Wissen zur Verfügung.[106] Da KMU in der Gründungsphase über begrenzte finanzielle Mittel und Erfahrungen verfügen, sind sie neben der finan­ziellen auch auf die strategische Unterstützung angewiesen.

Bei Private Equity handelt es sich um die Beteiligungsgesellschaften. Die Private Equity Gesellschaften engagieren sich in der Wachstumsphase des Unterneh­mens.[107] Sie verfolgen das Ziel, an der Wertsteigerung eines Unternehmens zu verdienen, indem sie dem Unternehmen Kapital zur Verfügung stellen, um später ihre Anteile teurer zu verkaufen. Anders als Venture Capital Geber oder Business Angels verfolgen sie kein strategisches Interesse an dem Unternehmen, sondern sind nur an der Gesamtrendite des eingesetzten Kapitals interessiert.[108]

Venture Capital ist eine Spezialform des Private Equity, die sich auf die Beteili­gung in der Gründungsphase der innovativen Unternehmen konzentriert.[109] Im Gegensatz zu Business Angels verfügen die Venture Capital über eine größere Finanzkraft und setzen diese in der Gründungs- und Wachstumsphase ein.[110] Investiert wird in Unternehmen, die eine hohe Entwicklung in der Zukunft erwar­ten lassen. Allerdings investieren die meisten Venture Capital erst ab einer be­stimmten Höhe von 500.000 Euro bis 5 Mio. Euro, je nach der individuellen Vereinbarung, da ansonsten der Aufwand für sie zu groß ist.[111]

Die Beteiligung dieser vermögenden Privatpersonen oder Gesellschaften trägt zur Erhöhung des Eigenkapitals der KMU bei. Dadurch kann wiederum die Fremdka­pitalaufnahme bei der Bank erleichtert werden.

3.2.3 Kombination aus Fremd- und Innenfinanzierung: Rückstellungsfinanzierung

Die Kombination aus Fremd- und Innenfinanzierung bezeichnet man als Rück­stellungsfinanzierung.[112] Unter Rückstellungen versteht man die künftigen Zahlungsverpflichtungen eines Unternehmens, deren Höhe oder Zeitpunkt noch nicht bestimmbar ist. Entstehen einem Unternehmen Verbindlichkeiten, die zu einem späteren Zeitpunkt zur Auszahlung führen, die jedoch der Höhe oder Fälligkeit nach noch nicht bekannt sind, sind Rückstellungen zu bilden.

§ 249 HGB unterscheidet dabei zwischen Rückstellungen, die gebildet werden müssen (Pflicht zur Rückstellungsbildung, § 249 Abs. 1, S. 1 und 2 HGB), und solchen Rückstellungen, die das Unternehmen bilden darf aber nicht muss (Ansatzwahlrecht der Rückstellungsbildung, § 249 Abs. 1, S. 3 und Abs. 2 HGB).

Gem. § 249 Abs. 1 S. 1 HGB sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkei­ten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden. Ferner sind Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für die Instandhaltung gem. § 249 Abs. 1 S. 1 Nr.1 HGB zu bilden. Weiter sind gem. § 249 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 HGB Rückstellungen für die Gewährleistung, die ohne rechtliche Verpflichtungen erbracht wird, zu bilden.

Ein Ansatzwahlrecht besteht dagegen gem. § 249 Abs. 1 S. 3 HGB für Rückstel­lungen für unterlassene Aufwendungen, die im folgendem Geschäftsjahr inner­halb von vier bis zwölf Monaten nachgeholt werden. Nach § 249 Abs. 2 HGB dürfen Rückstellungen außerdem für genau umschriebene, dem Geschäftsjahr oder einem früheren Geschäftsjahr zuzuordnende Aufwendungen gebildet werden, wenn diese am Abschlussstichtag wahrscheinlich oder sicher sind, aber ihre Höhe oder der Zeitpunkt ihres Eintritts noch unbekannt sind.

Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und Rück­stellungen, bei welchen ein Ansatzwahlrecht besteht, sind steuerlich nicht anerkannt, so dass der Finanzierungseffekt infolgedessen beschränkt ist.[113]

Entscheidend für Finanzierungszwecke ist die Dauer der Bildung der Rückstel­lungen im Unternehmen. Kurzfristige Rückstellungen, die oft schon im folgenden Geschäftsjahr nach ihrer Bildung aufgelöst werden, nehmen für die Finanzierung eine nachrangige Bedeutung ein, denn der Zeitraum zwischen der Bildung und der Auflösung bzw. Inanspruchnahme der Rückstellungen ist zu kurz.[114]

Dagegen können langfristige Rückstellungen, wie die Pensionsrückstellungen, die über viele Jahre bis zur Fälligkeit im Unternehmen verbleiben, für Finanzierungs­zwecke herangezogen werden.[115] Durch die Zusage einer Pensionszahlung an die Mitarbeiter geht das Unternehmen eine schuldrechtliche Verpflichtung ein, für die ab dem Zeitpunk der Zusage bis zum Eintritt der Versorgungsaufwendung Rück­stellungen gebildet werden müssen.[116]

Es entsteht damit ein intern gebildetes Fremdkapital, für welches keine festen Anlagevorschriften existieren.[117] Die damit gewonnenen liquiden Mittel stehen dem Unternehmen frei zu Verfügung.

Für die Berechnung der Pensionsrückstellungen nach dem Steuerrecht sind gem. § 6 a Abs. 3 S. 3 EStG ein Zinssatz von 6 Prozent und versicherungsmathematische Grundsätze anzuwenden.

Der Finanzierungseffekt der Pensionsrückstellungen liegt zum Einen darin, dass der steuerpflichtige Gewinn durch die Bildung der Pensionsrückstellung ge­schmälert wird, und zum Anderen darin, dass die Pensionsrückstellungen bis zur Fälligkeit frei zu Finanzierungszwecken zur Verfügung stehen.

Die Voraussetzung für den Finanzierungseffekt ist, dass das Unternehmen über­haupt einen Gewinn realisiert. Der Steuerstundungseffekt tritt nämlich nur dann ein, wenn das Unternehmen die Steuer tatsächlich zu zahlen hat. Erwirtschaftet das Unternehmen einen Verlust, so ist die Steuerbelastung bei Null und der Steuerstundungseffekt tritt nicht ein.[118] Der Finanzierungseffekt ist damit von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens abhängig.[119]

3.2.4 Kombination aus Außen- und Fremdfinanzierung: Kreditfinanzierung

Eine Kombination aus Fremd- und Außenfinanzierung ist die Kreditfinanzie­rung . [120] Das Kapital wird dem Unternehmen durch die Gläubiger für eine bestimmte Zeit zur Verfügung gestellt.[121] Auf die Kreditfinanzierung wird an dieser Stelle nicht weiter eingegangen, da diese eingehend unter Kapitel 5 dargestellt wird.

Neben der traditionellen Kreditfinanzierung existieren weitere alternative Formen der Fremdfinanzierung, wie z. B. das Schuldscheindarlehen oder der Lieferanten­kredit, der als Unterfall des Handelskredits einzuordnen ist.[122]

[...]


[1] Vgl. Krüger (2006): 14.

[2] In der Literatur werden Begriffe Unternehmen und Betrieb teilweise synonym verwendet, so dass auch von Klein- und Mittelbetrieben die Rede ist. Eine Abgrenzung soll an dieser Stelle kurz dargestellt werden. Unter dem Betrieb versteht man die technisch-produktionswirtschaftliche Einheit und unter Unternehmen die finanziell-rechtliche Einheit, die einen oder mehrere Betriebe einschließt und auf Grundlage des erwerbswirtschaftlichen Prinzips die Entscheidungen trifft. Im Folgenden wird der Begriff des Unternehmens als die finanziellrechtliche Einheit verwendet. Vgl. Molkentin (1981): 13-14 und Pfohl (2006): 2.

[3] Vgl. Gruhler (1984): 13 und Lotz (1997): 11.

[4] Vgl. Marwede (1983): 9 und Lotz (1997): 12-15 sowie Hess (2007): 20-22.

[5] Vgl. Molkentin (1981): 16, Lotz (1997): 15 und Marwede (1983): 55.

[6] Vgl. Ahrweiler/Börner (2003): 7, Kayser (2006): 35 und Reinemann (2007): 219.

[7] Vgl. Kayser (2006): 35.

[8] Vgl. Lotz (1997): 12 sowie Kayser (2006): 37.

[9] Vgl. Lotz (1997): 12.

[10] Vgl. Schmidt (1988): 28.

[11] Vgl. Rolfes (2008): 42-43.

[12] Vgl. Marwede (1983): 13.

[13] Vgl. Empfehlung der EU-Kommission (2003): L 124/39.

[14] Vgl. Portisch (2005): 5-6.

[15] Die Beschäftigtenzahl als Bemessungsgröße wird herangezogen, da diese leicht aus amtlichen Statistiken entnommen werden kann. Sie gilt als Maßstab für die betriebliche Leistungsbereit­schaft eines Unternehmens. Vgl. Marwede (1983): 24-25.

[16] Umsatz und Jahresbilanzsumme stehen dem Unternehmen jederzeit zur Verfügung und gelten als Maßstab für die betriebliche Leistungsfähigkeit eines Unternehmens. So Marwede (1983): 28.

[17] Vgl. § 267 Abs. 1 und Abs. 4 S. 1. HGB

[18] Vgl. Müller/Brinkmann (2008): 33.

[19] Vgl. http://www.bmj.de (Abruf: 18.01.2009).

[20] Vgl. Rolfes (2008): 91.

[21] Vgl. Eisenhardt (2003): 371.

[22] Vgl. Empfehlung der EU-Kommission (2003): L 124/39.

[23] Vgl. Pfohl (2006): 16.

[24] Vgl. Artikel 2 Abs. 3 des Anhangs der Empfehlung der EU-Kommission (2003): L124/39.

[25] Vgl. Artikel 2 Abs. 2 des Anhangs der Empfehlung der EU-Kommission (2003): L 124/39.

[26] Vgl. Artikel 2 Abs. 1 des Anhangs der Empfehlung der EU-Kommission (2003): L 124/39.

[27] Vgl. http://europa.eu. (Abruf: 18.01.2009).

[28] Vgl. Artikel 3 des Anhangs der Empfehlung der EU-Kommission (2003): L 124/36.

[29] Vgl. Artikel 3 Abs. 2 des Anhangs der Empfehlung der EU-Kommission, der eine Ausnahme vorsieht. Handelt es sich um Risikokapitalgesellschaften, öffentliche Beteiligungsgesellschaften oder um institutionelle Anleger, so kann der Schwellenwert von 25 Prozent überschritten werden.

[30] Vgl. www.kfw-foerderbank.de (Abruf 18.01.2009):

[31] Vgl. http://www.ifm-bonn.org/ (Abruf: 18.01.2009).

[32] Vgl. http://www.ifm-bonn.org/ (Abruf: 18.01.2009).

[33] Vgl. Portisch (2005): 5-6.

[34] Vgl. http://www.ifm-bonn.org/ (Abruf: 18.01.2009).

[35] Vgl. http://www.ifm-bonn.org/ (Abruf: 18.01.2009).

[36] Vgl. http://www.ifm-bonn.org/ (Abruf: 18.01.200).

[37] Vgl. Grichnik (2003): 81.

[38] Vgl. http://www.ifm-bonn.org/ (Abruf: 18.01.2009).

[39] Vgl. Kayser (2006): 36.

[40] Vgl. Kayser (2006): 38.

[41] Vgl. Marwede (1983): 25.

[42] Vgl. Marwede (1983): 24-25.

[43] Vgl. Marwede (1983): 28.

[44] Vgl. Ahrenweiler/Börner (2003): 7 und Marwede (1983): 10.

[45] Die EU-Kommission legt für die KMU das Unabhängigkeitskriterium fest. Vgl. dazu Kapitel 2.1.2 Definition der Europäischen Kommission: 6.

[46] Vgl. Ahrenweiler/Börner (2003): 7 sowie Stark (2002): 38.

[47] Vgl. Ahrenweiler/Börner (2003): 7 und Hofbauer/Bergmann (2008): 22.

[48] Vgl. Ahrenweiler/Börner (2003): 7.

[49] Vgl. Marwede (1983): 91 und Ahrenweiler/Börner (2003): 7.

[50] Vgl. Kayser (2006): 35.

[51] Vgl. Grichnik (2003): 82.

[52] Vgl. Portisch (2008): 6.

[53] Vgl. Perridon/Steiner (2007): 347 und Portisch (2008): 6.

[54] Vgl. Portisch (2008): 6-7.

[55] Vgl. Portisch (2008): 7.

[56] Vgl. Portisch (2008): 8.

[57] Vgl. Werner (2007): 18.

[58] Vgl. Perridon/Steiner (2007): 349.

[59] Vgl. Werner (2007): 18 und Rehkugler (2007): 185.

[60] Vgl. Perridon/Steiner (2007): 464.

[61] Vgl. Werner (2006): 54.

[62] Vgl. Bestmann (2007): 162.

[63] Vgl. Perridon/Steiner (2007): 559.

[64] Vgl. Werner (2007): 18.

[65] Vgl. Werner (2006): 23.

[66] Vgl. Perridon/Steiner (2007): 348.

[67] Vgl. Werner (2006): 22.

[68] Vgl. Rehkugler (2007): 165.

[69] Vgl. Werner (2007): 18.

[70] Vgl. Werner (2006): 28.

[71] Vgl. Geigenberger (2006): 6.

[72] Vgl. Werner (2006): 28.

[73] Unter Bonität wird die Wahrscheinlichkeit verstanden, mit welcher ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Vgl. Werner (2006): 38

[74] Vgl. Rehkugler (2007): 165.

[75] Vgl. Brezski/Kinne (2004): 114.

[76] Vgl. Ochs (2008): 6.

[77] Vgl. Perridon/Steiner (2007): 348.

[78] Vgl. Rehkugler (2007): 165.

[79] Vgl. Perridon/Steiner (2007): 348-349 sowie Dürr (2007): 19.

[80] Vgl. Werner (2006): 55-57

[81] Vgl. Werner (2006): 25 sowie Schumann (2007): 9.

[82] Unter kalkulatorischen Abschreibungen versteht man in der Kostenrechnung solche Kosten, denen kein Aufwand gegenüber steht. Sie werden alleine für den kostenrechnerischen Zweck kalkuliert. Vgl. Haberstock (1998): 22.

[83] Vgl. Brezski/Kinne (2004): 69.

[84] Vgl. Werner (2006): 61.

[85] Vgl. Werner (2006): 60.

[86] Vgl. Schumann (2007): 10.

[87] Vgl. Brezski/Kinne (2004): 70.

[88] Vgl. Werner (2006): 64.

[89] Vgl. Werner (2006): 64.

[90] Vgl. Schumann (2007): 9.

[91] Vgl. dazu Kapitel 4.3 Beurteilung der Selbstfinanzierung gegenüber der Außenfinanzierung: 42.

[92] Vgl. Werner (2006): 64.

[93] Vgl. Börner (2006): 318.

[94] Vgl. Werner (2006): 68.

[95] Vgl. Werner (2006): 25.

[96] Hier sind OHG gemeint.

[97] Vgl. Kapitel 2.2 Eigene Definition von KMU unter dem Gesichtspunkt der Finanzierung: 8.

[98] Vgl. Rehkugler (2007): 215-216.

[99] Vgl. Börner (2006): 318.

[100] Vgl. Geigenberger (2006): 54.

[101] Vgl. Hess (2007): 33 sowie Kinne/Kotmann (2006): 266.

[102] Als Mezzanine Finanzierung ist eine Finanzierung zu verstehen, die zwischen Eigen- und Fremdkapital anzusiedeln ist. Je nach Bedarf kann die Ausgestaltung von Eigen- und Fremd­kapital dominanter sein. Vgl. Börner (2006): 321.

[103] Vgl. Werner (2006): 26-27.

[104] Vgl. Brezski/Kinne (2004): 84.

[105] Vgl. Werner (2006): 161.

[106] Vgl. Brezski/Kinne (2004): 85.

[107] So Hess (2007): 27.

[108] Vgl. Kinne/Kotmann (2006): 266.

[109] Vgl. Kinne/Kottmann (2006): 266.

[110] Vgl. Brezski/Kinne (2004): 85.

[111] Vgl. Geigenberger (2006): 92-93 sowie Grunow/Figgener (2006) : 238-239.

[112] Vgl. Werner (2006): 25.

[113] Vgl. Rehkugler (2007): 204.

[114] Vgl. Perridon/Steiner (2007): 476 benennt die kurzfristigen Rückstellungen, wie die zu erwartenden Steuernachzahlungen, Urlaubsgelder, unterlassene Instandhaltung und Abraumbe­seitigung usw.

[115] Vgl. Werner (2006): 62, Perridon/Steiner (2007): 477 und Thommen/Achleitner (2006): 549.

[116] Vgl. Perridon/Steiner (2007): 477.

[117] Vgl. Ahrweiler/Börner (2003): 47 sowie Börner (2006): 305.

[118] Vgl. Rehkugler (2007): 206 und Thommen/Achleitner (2006): 549.

[119] Vgl. Rehkugler (2007): 207-208.

[120] Vgl. Werner (2006): 25.

[121] Vgl. Thommen/Achleitner (2006): 555.

[122] Vgl. Brezski/Kinne (2004):122.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2009
ISBN (eBook)
9783836648387
DOI
10.3239/9783836648387
Dateigröße
509 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität Duisburg-Essen – Wirtschaftswissenschaft, Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
Erscheinungsdatum
2010 (Juni)
Note
2,0
Schlagworte
finanzierungsformen lebenszyklus steuer selbstfinanzierung
Zurück

Titel: Finanzierung von KMU unter steuerlichen Aspekten
Cookie-Einstellungen