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Nutzen der Kapitalflussrechnung als Informationsinstrument eines IFRS-Abschlusses und für die Abschlussanalyse

©2007 Diplomarbeit 82 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Die Kapitalflussrechnung zählt in der IFRS-Rechnungslegung zu den Pflichtbestandteilen des Jahresabschlusses. Sie bezeichnet eine Form der retrospektiven Finanzierungsrechnung, die als Rechenschaftsinstrument nach internationalen Rechnungslegungsnormen erstellt wird und gemeinsam mit Bilanz und Gewinn und Verlustrechnung veröffentlicht wird.
Sie steht ebenso wie die anderen Bestandteile als Informationsinstrument in einem Spannungsverhältnis zwischen der Gestaltung durch das bilanzierende Unternehmen und den vom externen Empfänger gewünschten Botschaften, der aufgrund dieser Informationen Entscheidungen zu treffen hat.
Der Adressat eines IFRS-Abschlusses wird mit einem Informationsinstrument konfrontiert, mit dessen Hilfe er einen eingehenden Einblick in die Finanzlage des Unternehmens zu erhalten erhofft.
Vor diesem Hintergrund erfolgt in einem ersten Teil eine Auseinandersetzung mit dem Begriff und der Bedeutung der Finanzlage eines Unternehmens und mit der Darstellung der Finanzlage im IFRS-Abschluss. Im Anschluss daran wird das Instrumentarium der Kapitalflussrechnung in seinen Grundzügen dargestellt. Mit den Regelungen für die Kapitalflussrechnung nach IFRS wird auf das erste der beiden Hauptkapitel, der Auseinandersetzung mit dem Nutzen der Kapitalflussrechnung als Informationsinstrument, übergeleitet. Hierbei werden Besonderheiten im Zusammenhang mit Kapitalflussrechnungen bei Finanzinstituten und Konzernen bewusst aus der Betrachtung ausgeklammert. Diese Themen werden lediglich an einigen Stellen gestreift. Es erscheint wichtig, sich mit der Kapitalflussrechnung in ihren Grundzügen auseinander zu setzen, zumal die Grundstrukturen der Kapitalflussrechnung auch für Finanzinstitute und für den Konzernabschluss erhalten bleiben. Mit Aufnahme der umfangreichen Details zu diesen Themen würde der Rahmen dieser Arbeit bald erschöpft sein.
Vor dem Hintergrund der IFRS-Rechnungslegungsgrundsätze, die für alle Bestandteile eines IFRS-Abschlusses – so auch für die Kapitalflussrechnung – gelten, und weiterer Anforderungen an die Kapitalflussrechnung wird das Informationsinstrument anhand einiger spezifische Sachverhalte auf ihre Tauglichkeit zur Informationsvermittlung untersucht. Als diskussionswürdig kristallisieren sich das Wahlrecht des Bilanzierenden bei der Darstellungsmethode des Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit und die Wahlrechte bei der Zuordnung von Zahlungen im Zusammenhang mit Zinsen und Dividenden […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Kennzahlenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Grundlagen zur Finanzlage
2.1 Bedeutung der Finanzlage
2.1.1 Liquidität und Liquiditätsbedingung
2.1.2 Finanzielles Gleichgewicht
2.2 Darstellung der Finanzlage im IFRS-Abschluss

3 Grundlagen zur Kapitalflussrechnung nach IFRS
3.1 Geltungsbereich
3.2 Ziel der Kapitalflussrechnung
3.3 Darstellung der Kapitalflussrechnung nach IAS 7
3.3.1 Grundlegender Aufbau und Herleitungsmöglichkeiten
3.3.2 Der Finanzmittelfonds
3.3.3 Teilbereiche der Ursachenrechnung
3.3.3.1 Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit
3.3.3.2 Der Cashflow aus Investitionstätigkeit
3.3.3.3 Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
3.3.4 Die Bewertungsrechnung

4 Nutzen der Kapitalflussrechnung als Informationsinstrument eines IFRS-Abschlusses
4.1 Grundlegende Überlegungen aus Adressatensicht
4.2 Grundlegende Anforderungen an ein Informationsinstrument zur Darstellung der Finanzlage
4.2.1 Qualitative Grundsätze der IFRS-Rechnungslegung
4.2.2 Weitere Anforderungen an die Kapitalflussrechnung
4.3 Einhaltung der Anforderungen an die Kapitalflussrechnung bei unterschiedlichen Sachverhalten
4.3.1 Bewertungsunabhängigkeit des Finanzmittelfonds
4.3.2 Direkte und indirekte Darstellungsmethode
4.3.3 Kritische Analyse der Ursachenrechnung nach IAS 7
4.3.3.1 Zuordnung von Zinszahlungen
4.3.3.2 Zuordnung von Dividendenzahlungen
4.3.3.3 Zuordnung von Ertragsteuern
4.3.4 Nichterfassung von außerordentlichen Posten
4.4 Erweiterung des Aussagegehalts durch Zusatzangaben

5 Nutzen der Kapitalflussrechnung für die Abschlussanalyse
5.1 Grundlagen zur Abschlussanalyse
5.2 Anlässe zur Abschlussanalyse
5.3 Teilbereiche der Bilanzanalyse
5.3.1 Erfolgswirtschaftliche Analyse
5.3.2 Finanzwirtschaftliche Analyse
5.3.3 Strategische Analyse
5.4 Einordnung der Kapitalflussrechnung
5.4.1 Die Kapitalflussrechnung als Teil der Finanzanalyse
5.4.2 Aussagegehalt der drei Bereichs-Cashflows
5.4.2.1 Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit
5.4.2.2 Der Cashflow aus Investitionstätigkeit
5.4.2.3 Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
5.4.3 Aussagegehalt des Finanzmittelfonds
5.5 Analyse der Fähigkeit zukünftiger Liquiditätsgenerierung
5.6 Kennzahlenanalyse mit Hilfe der Kapitalflussrechnung
5.6.1 Einteilung der Kennzahlen
5.6.2 Analyse der Innenfinanzierungskraft
5.6.2.1 Free-Cashflow
5.6.2.2 Innenfinanzierungsgrad
5.6.2.3 Wachstumsrate
5.6.3 Analyse der Verschuldungsfähigkeit
5.6.3.1 Dynamischer Verschuldungsgrad
5.6.3.2 Tilgungs- und Zinsbelastung
5.6.3.3 Cash-Burn-Rate

6 Zusammenfassung der Ergebnisse und Ausblick

Anhang

Literaturverzeichnis

IFRS-Verzeichnis

EU-Verordnungen

Eidesstattliche Erklärung

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Instrumente zur Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Abb. 2: Grundstruktur der Kapitalflussrechnung nach IAS 7

Abb. 3: Die Ableitung- und Darstellungsmethoden der Kapital- flussrechnung

Abb. 4: System allgemeiner Rechnungslegungs- grundsätze des IASB

Abb. 5: Wahlrechte bei der Zuordnung von Zins- und Dividendenzahlungen

Abb. 6: Finanzwirtschaftliche Bilanzanalyse

Abb. 7: Kapitalflussrechnung nach IAS 7 (direkte Methode)

Abb. 8: Kapitalflussrechnung nach IAS 7 (indirekte Methode)

Abb. 9: IAS 7 Par. 29 (gestrichen)

Abb. 10: IAS 7 Par. 30 (gestrichen)

Kennzahlenverzeichnis

Kennzahl 1: Free-Cashflow

Kennzahl 2: Innenfinanzierungsgrad

Kennzahl 3: Wachstumsrate

Kennzahl 4: Dynamischer Verschuldungsgrad

Kennzahl 5: Cashflow-Tilgungsbelastung

Kennzahl 6: Cashflow-Zinsbelastung

Kennzahl 7: Cash-Burn-Rate

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Die Kapitalflussrechnung zählt in der IFRS-Rechnungslegung zu den Pflichtbestandteilen des Jahresabschlusses. Sie bezeichnet eine Form der retrospektiven Finanzierungsrechnung, die als Rechenschaftsinstrument nach internationalen Rechnungs-legungsnormen erstellt wird und gemeinsam mit Bilanz und Gewinn und Verlustrechnung[1] veröffentlicht wird.[2]

Sie steht ebenso wie die anderen Bestandteile als Informationsinstrument in einem Spannungsverhältnis zwischen der Gestaltung durch das bilanzierende Unternehmen und den vom externen Empfänger gewünschten Botschaften, der aufgrund dieser Informationen Entscheidungen zu treffen hat.[3]

Der Adressat eines IFRS-Abschlusses wird mit einem Informations-instrument konfrontiert, mit dessen Hilfe er einen eingehenden Einblick in die Finanzlage des Unternehmens zu erhalten erhofft.

Vor diesem Hintergrund erfolgt in einem ersten Teil eine Auseinandersetzung mit dem Begriff und der Bedeutung der Finanzlage eines Unternehmens und mit der Darstellung der Finanzlage im IFRS-Abschluss. Im Anschluss daran wird das Instrumentarium der Kapitalflussrechnung in seinen Grundzügen dargestellt. Mit den Regelungen für die Kapitalflussrechnung nach IFRS wird auf das erste der beiden Hauptkapitel, der Auseinandersetzung mit dem Nutzen der Kapitalflussrechnung als Informationsinstrument, übergeleitet. Hierbei werden Besonderheiten im Zusammenhang mit Kapitalflussrechnungen bei Finanzinstituten und Konzernen bewusst aus der Betrachtung ausgeklammert. Diese Themen werden lediglich an einigen Stellen gestreift. Es erscheint wichtig, sich mit der Kapitalflussrechnung in ihren Grundzügen auseinander zu setzen, zumal die Grundstrukturen der Kapitalflussrechnung auch für Finanzinstitute und für den Konzern-abschluss erhalten bleiben. Mit Aufnahme der umfangreichen Details zu diesen Themen würde der Rahmen dieser Arbeit bald erschöpft sein.

Vor dem Hintergrund der IFRS-Rechnungslegungsgrundsätze, die für alle Bestandteile eines IFRS-Abschlusses – so auch für die Kapitalflussrechnung – gelten, und weiterer Anforderungen an die Kapitalflussrechnung wird das Informationsinstrument anhand einiger spezifische Sachverhalte auf ihre Tauglichkeit zur Informations-vermittlung untersucht. Als diskussionswürdig kristallisieren sich das Wahlrecht des Bilanzierenden bei der Darstellungsmethode des Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit und die Wahlrechte bei der Zuordnung von Zahlungen im Zusammenhang mit Zinsen und Dividenden heraus. Weiter wird auf die Besonderheiten bei Ertragsteuerzahlungen eingegangen. Schließlich wird der Wegfall des Ausweises von Zahlungsströmen im Zusammenhang mit außerordentlichen Posten in der Kapitalflussrechnung und die daraus resultierenden Konsequenzen untersucht.

Eine Auseinandersetzung mit dem Nutzen der Kapitalflussrechnung für die Abschlussanalyse erfolgt im letzten Kapitel. In einem ersten Schritt werden die verschiedenen Analysebereiche der Abschlussanalyse herausgearbeitet und beschrieben. Darauf aufbauend erfolgt eine Eingliederung der Kapitalflussrechnung in einen der betrachteten Bereiche. Anschließend wird auf den Informationsgehalt der einzelnen Teilbereiche der Bereichs-Cashflows und des Finanzmittelfonds eingegangen. Schließlich wird der Nutzen der Kapitalflussrechnung für die Kennzahlenanalyse untersucht. Die Informationen aus der Kapitalflussrechnung können in vielen Bereichen der Kennzahlenanalyse hilfreich sein. Für eine umfassende Darstellung sämtlicher Möglichkeiten reicht den Rahmen dieser Arbeit leider nicht aus. Daher wird der Schwerpunkt auf die Analyse der Innenfinanzierungskraft und der Verschuldungsfähigkeit des Unternehmens gesetzt.

Die Arbeit endet mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse und einem Ausblick auf die Nutzung der Informationen aus der IFRS-Kapitalflussrechnung für weitere Analysen.

2 Grundlagen zur Finanzlage

2.1 Bedeutung der Finanzlage

2.1.1 Liquidität und Liquiditätsbedingung

Der Begriff „Finanzlage“ ist eng verbunden mit den Begriffen „Zahlungsfähigkeit“ oder „Liquidität“ eines Unternehmens.[4] Ein Unternehmen gilt als liquide, wenn es die Fähigkeit besitzt, seinen Zahlungsverpflichtungen zu jedem Zeitpunkt nachkommen zu können (zeitpunktbezogene oder statische Liquiditätsbedingung).

Würde ein Unternehmen in einem vollkommen sicheren Umfeld arbeiten, so würde es keine Zahlungsmittelbestände halten müssen, da Ein- und Auszahlungen koordiniert werden können.[5] Bei Ein- und Auszahlungen handelt es sich um gegenläufige Zahlungsströme, die sich in der betrieblichen Praxis in ihrer Höhe und ihrem Realisationszeitpunkt unterscheiden. In diesem Zusammenhang ist für den Begriff „Finanzlage“ die Fähigkeit des Unternehmens zur Erwirtschaftung von Zahlungsüberschüssen von Bedeutung (zeitraumbezogene oder dynamische Liquiditätsbedingung).[6] Die statische Liquiditätsbedingung ist dann erfüllt, wenn das finanzielle Gleichgewicht aus beiden Zahlungsströmen gewahrt ist. Der Zahlungsmittelbestand übernimmt die Funktion des zeitlichen Ausgleichs vorübergehender Ungleichgewichte dieser beiden Stromgrößen. Das disponierbare Geld zur Begleichung der Verbindlichkeiten beinhaltet nicht nur Zahlungsmittel, wie Bankguthaben oder Kassenbestände, sondern auch liquidierbare Vermögensteile (Liquidität als Eigenschaft von Vermögens-gegenständen).[7]

Hierdurch werden der statische Aspekt und der dynamische Aspekt der Liquidität miteinander verbunden und dem Oberbegriff „Finanzlage“ subsumiert. Die Finanzlage umfasst somit zeitpunktbezogene Bestandsgrößen und der daraus abgeleiteten Werte (z.B. Kapital-, Vermögensstruktur, statische Liquiditätskennzahlen).[8] Darüber hinaus umfasst sie aber auch zeitraumbezogene Stromgrößen oder eine Kombination von zeitpunkt- und zeitraumbezogenen Werten (z.B. dynamische Liquiditätskennzahlen[9] ).[10]

2.1.2 Finanzielles Gleichgewicht

Die Beurteilung der Finanzlage ist eng mit der Erhaltung des finanziellen Gleichgewichtes verbunden. Ein Unternehmen befindet sich demzufolge „in einem finanziellen Gleichgewicht, wenn sowohl die Erfüllung der finanziellen Ansprüche der Unternehmensträger an das Unternehmen als auch die Existenz des Unternehmens selbst kurz- und längerfristig gesichert erscheinen“.[11] Ein Unternehmen ist grundsätzlich auf den Fortbestand ausgerichtet, sodass es Ziel sein muss, die Existenz der Gesellschaft durch Erhaltung des finanzwirtschaftlichen Gleichgewichts dauerhaft zu sichern.[12]

In diesem Zusammenhang kann zwischen strukturellem finanz-wirtschaftlichen Gleichgewicht, das voraussetzt, dass langfristig die Erträge mindestens zur Deckung der Aufwendungen ausreichen,[13] und dispositivem finanziellen Gleichgewicht unterschieden werden.[14]

Schierenbeck weist dem finanziellen Gleichgewicht drei Komponenten zu, die kurzfristige Liquiditätsdimension, die langfristige Liquiditätsdimension und die Rentabilitätsdimension.

Erstere bezieht sich auf die Fähigkeit des Unternehmens, den Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen zu können. Die langfristige Liquiditätsdimension orientiert sich an einer langfristigen Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit i.S. der strukturellen Zusammenhänge von Kapitalausstattung und – verwendung. Die Zahlungsfähigkeit ist zumindest längerfristig gesichert, wenn die finanzielle Struktur der Unternehmung bestimmten Qualitätskriterien (Verschuldungsgrad oder Art der Investitionsfinanzierung) entspricht.

Nach der Rentabilitätsdimension setzt das finanzielle Gleichgewicht voraus, dass der erwirtschaftete Ertrag aus dem eingesetzten Kapital (nach Abzug aller sonstigen Verpflichtungen) eine angemessene Gewinnausschüttung ermöglicht.[15]

Die weiter oben dargestellte Liquiditätsbedingung stellt sich als strenge Nebenbedingung des Rentabilitätsstrebens dar. Ihre Einhaltung ist Voraussetzung für das Rentabilitätsstreben und ihre Nichterfüllung führt langfristig zum Ausscheiden des Unternehmens aus dem Markt.[16] Während es für Rentabilitätsbeurteilungen unerheblich ist, wann Erträge zu Einzahlungen und Aufwendungen zu Auszahlungen werden, sind für Liquiditätsbetrachtungen die tatsächlichen Zahlungszeitpunkte bestimmend. Daher können Rentabilitäts- und Liquiditätsbetrachtungen zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Insofern stellt erstere eine wichtige Ergänzung zur Rentabilitätsbeurteilung dar.[17]

Coenenberg bezeichnet die Liquidität neben den beiden Zielen Erfolg und Erfolgspotenzial als „grundlegendes unternehmerisches Ziel“, zumal „ohne Aufrechterhaltung der Zahlungsbereitschaft der Unternehmung trotz sonstiger guter Leistungseigenschaften ein Fortbestand nicht möglich ist.“[18] Das Erfolgspotenzial ist notwendige Voraussetzung für Erfolg, der wiederum die Grundlage zur Liquiditätsrealisierung darstellt.[19]

2.2 Darstellung der Finanzlage im IFRS-Abschluss

Das Ziel eines IFRS-Abschlusses ist es, Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, sowie darüber hinaus über die Veränderung in der Vermögens- und Finanzlage eines Unternehmens in einer strukturierten Darstellung bereitzustellen, die für einen weiten Adressatenkreis als Grundlage dienen, wirtschaftliche Entscheidungen treffen zu können.[20]

Zu einem IFRS-Abschluss zählen neben der Bilanz, der GuV, einer Aufstellung der Eigenkapitalveränderung und dem Anhang mit einer Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie weiterer erläuternder Angaben auch die Kapitalflussrechnung.[21]

Dabei bildet die Bilanz die Vermögenslage am besten ab.[22] Sie stellt den Bestand an Vermögensgegenständen und Schulden zeitpunktbezogen dar und kann somit bestenfalls stichtagsbezogen Auskunft über die Liquidität des Unternehmens erteilen.[23] Die GuV stellt periodisierte Zahlungen in Form von Erträgen und Aufwendungen dar, die das Zustandekommen des Periodenerfolges erklären. Die zeitliche Verteilung der mit den jeweiligen Erträgen und Aufwendungen einhergehenden pagatorischen[24] Zahlungsströme geht hingegen nicht aus der GuV hervor.[25] Folglich sind mit diesem Rechnungslegungsinstrument nur eingeschränkt Aussagen über die Finanzlage des Unternehmens möglich. Sie dient demnach in erster Linie der Analyse der Ertragslage des Unternehmens.[26]

Die in Bilanz und GuV ausgewiesenen Beträge bemessen sich bei Anwendung von IFRS sowohl nach den Anschaffungs- und Herstellungskosten, zunehmend aber auch anhand von Zeitwerten (Fair Value[27] ).[28] Damit ist der Ausweis der Beträge insbesondere auch ein Resultat von Interpretationen und Annahmen, wodurch die Verlässlichkeit der Angaben tendenziell geschwächt wird.[29]

Durch die vom IASB im Rahmenkonzept geforderte Periodenabgrenzung fallen Aufwendungen und Auszahlungen sowie Erträge und Einzahlungen nicht zwingend in die gleiche Periode.[30] Erst durch eine Rechnung, die keinen oder lediglich in geringem Ausmaß Bewertungseinflüssen ausgesetzt ist und Zahlungsströme ohne Einfluss der Periodisierung detailliert darstellt, können verlässliche Informationen über die Finanzlage eines Unternehmens übermittelt werden.[31] Ein Instrumentarium, welches diesen Anforderungen gerecht werden könnte, stellt ein Finanzplan dar, mit Hilfe dessen die Fähigkeit eines Unternehmens zukünftige Zahlungsüberschüsse erwirtschaften zu können, effektiv beurteilt werden kann.[32] Eine solche prospektive Rechnung[33] unterliegt allerdings in hohem Maße subjektiven Einflüssen. Künftige Zahlungsströme müssen geschätzt werden und sind daher für den externen Adressaten nicht nachprüfbar.[34] Zudem werden solche Finanzpläne in der IFRS-Rechnungslegung nicht gefordert.[35]

Zur Darstellung der Zahlungsströme in der Berichtsperiode sieht IFRS ein eigenes Rechnungslegungsinstrument vor. Die retrospektive Kapitalflussrechnung mit ihrer Zeitraumbetrachtung stellt die tatsächlich in der betrachteten Periode geflossenen liquiden Mittel dar. Somit stellt die Kapitalflussrechnung Informationen über die Liquiditätslage der Periode bereit und liefert Erklärungen über Veränderungen der liquiden Mittel.[36]

Zumindest bei nachvollziehbarer Darstellung der Sachverhalte kann ein Adressat[37] daraus Schlüsse auf die zukünftige Entwicklung der Liquiditätslage des betrachteten Unternehmens ziehen.[38],[39]

Die einzelnen Rechnungslegungsinstrumente sind interdependent und ihre Eignung ist nicht nur ausschließlich auf die Darstellung eines einzelnen Bereichs begrenzt.[40] Beispielsweise ist eine Analyse der Kapitalstruktur dem Bereich der Finanzanalyse zuzuordnen, obwohl die Informationen der Bilanz entnommen werden.[41]

Abbildung 1 verdeutlicht schematisch die primären Funktions-zusammenhänge der einzelnen Instrumente.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Instrumente zur Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage[42]

3 Grundlagen zur Kapitalflussrechnung nach IFRS

3.1 Geltungsbereich

Die für alle IFRS-Anwender relevante Norm zur Erstellung und Ausgestaltung der Kapitalflussrechnung ist IAS 7.[43] Nach IAS 7 Par. 3 ist der Anwendungsbereich des Standards unbegrenzt und besitzt somit für die Einzel- und Konzernabschlüsse aller nach IFRS bilanzierenden Unternehmen Gültigkeit, unabhängig von rechtsform-, kapitalmarkt-, branchenbezogenen oder größenspezifischen Merkmalen. Dies bedeutet auch, dass die Art der Tätigkeit des Unternehmens für die Erstellung einer Kapitalflussrechnung keine Rolle spielt. So haben beispielsweise Finanzinstitute, bei denen Zahlungsmittel als das unternehmensspezifische Produkt betrachtet werden kann, gleichfalls eine Kapitalflussrechnung nach IAS 7 zu erstellen.[44]

3.2 Ziel der Kapitalflussrechnung

Mit Hilfe der Kapitalflussrechnung sollen die Adressaten informiert werden, auf welche Weise im Unternehmen liquide Mittel erwirtschaftet und verwendet werden, indem die finanzielle Lage des Unternehmens detailliert dargestellt wird und Informationen über die Fähigkeit des Unternehmens, Zahlungsüberschüsse zu erwirtschaften und seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, bereitgestellt werden.[45] In Verbindung mit den anderen Bestandteilen des IFRS-Abschlusses sollen dem Adressaten Informationen vermittelt werden, anhand derer der Adressat die Liquidität und Solvenz des Unternehmens bewerten kann. Ferner soll die Kapitalflussrechnung zur Abschätzung des künftigen Liquiditätsbedarfs dienen. Hiermit soll die Prognose der Höhe, des zeitlichen Anfalls und der Wahrscheinlichkeit zukünftiger Zu- und Abflüsse liquider Mittel erleichtern. Diese Informationen werden für Beurteilungen im Vergleich zu anderen Unternehmen benötigt.

3.3 Darstellung der Kapitalflussrechnung nach IAS 7

3.3.1 Grundlegender Aufbau und Herleitungsmöglichkeiten

IAS 7 schreibt kein eindeutiges Mindestgliederungsschema für die Kapitalflussrechnung vor. Der Anhang des IAS 7 enthält lediglich eine Empfehlung zur Aufstellung einer Kapitalflussrechnung.[46]

Demnach erfolgt die Gliederung der Kapitalflussrechnung in eine Ursachenrechnung, welche sich auf Positionen des Finanzmittelfonds[47] bezieht, und in einen Fondsänderungsnachweis, welcher Nichtfondspositionen erfasst.[48]

Für die Ursachenrechnung wird das Aktivitätsformat[49] vorgeschrieben, demzufolge die Aufteilung der Ein- und Auszahlungen in die drei Fondsbereiche Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit, Cashflow aus Investitionstätigkeit und Cashflow aus Finanzierungstätigkeit zu erfolgen hat.[50] Ferner ist dem Standard sinngemäß zu entnehmen, welche Zahlungsströme den einzelnen Bereichen zuzuordnen sind und in welcher Weise die Zahlungsströme zu ermitteln sind. Die Form der Darstellung lässt IAS 7 jedoch offen,[51] den Beispielen im Anhang des IAS 7 ist zu entnehmen, dass die Kapitalflussrechnung in der Staffelform mit Vorjahresvergleich zu erstellen ist.[52]

Die Summe der Cashflows aus den drei Bereichen ergibt die Veränderung des Finanzmittelfonds (Ursachenrechnung).[53] Daneben kann sich der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten aus anderen Gründen ändern, die in einer Bewertungs- bzw. Fondsveränderungsrechnung zusammengefasst werden.[54]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Grundstruktur der Kapitalflussrechnung nach IAS 7[56]

Die Ermittlung der für die Kapitalflussrechnung relevanten Daten kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Man unterscheidet grundsätzlich die originäre und derivative Ermittlungsmethode.[57]

Von einer originären Ermittlung spricht man, wenn alle zahlungswirksamen Geschäftsvorfälle aus den Daten der Finanzbuchhaltung übernommen werden. Hierbei steht für jeden Geschäftsvorfall fest, wofür liquide Mittel geflossen sind. Dadurch wird eine Zuordnung zu den einzelnen Bereichen erleichtert und das Ziel der Kapitalflussrechnung, über die Ursachen der Fondsveränderung zu informieren, wird in bestmöglicher Weise erfüllt.[58].

IFRS schreiben jedoch die originäre Ermittlung der Daten für die Kapitalflussrechnung nicht vor. Zudem sind die in den Unternehmen eingesetzten Buchführungssysteme auf die Abbildung bilanzierungspflichtiger Sachverhalte ausgerichtet und nicht alle Systeme ermöglichen ohne weiteres eine strikte Trennung der ein- und auszahlungswirksamen Bestands- und Erfolgsbuchungen von den entsprechenden ein- und auszahlungswirksamen Buchungen. Die Basis für eine originäre Ermittlung der Daten für die Kapitalflussrechnung ist in diesen Systemen nicht ausreichend gegeben.[59] Auch der erhebliche Arbeitsaufwand und der Aufwand umfangreicher organisatorischer Anpassungen in der Finanzbuchhaltung sprechen gegen eine praxisgerechte Anwendung der Idee einer originären Ermittlungsmethode.[60]

Bei der derivativen Ermittlungsmethode wird die Kapitalflussrechnung aus den Werten der Bilanz und der Erfolgsrechnung abgeleitet. Der Vorteil der einfachen Nachvollziehbarkeit für externe Adressaten steht dem Nachteil der Ungenauigkeit der in die Rechnung einfließenden Daten gegenüber. Während bei der originären Ermittlung alle zahlungswirksamen Vorgänge erfasst werden, sind bei der derivativen Ermittlung erfolgswirksame Werte um nicht zahlungswirksame Komponenten zu bereinigen. Dies kann jedoch Ungenauigkeiten hervorrufen.[61] Angesprochen sei an dieser Stelle der Unterschied zwischen Materialaufwand und Auszahlungen für die Beschaffung des Materials. Erstere entstehen immer mit Verbrauch und nur in der Höhe der eingesetzten Menge des Materials, die Periode der Bezahlung und die gekaufte Menge hingegen können davon abweichen.[62]

Bei der derivativen Ermittlungsmethode kann zwischen direkter und indirekter Darstellungsform unterschieden werden. Bei der direkten Methode werden sämtliche Aufwendungen und Erträge, die beim Entstehen keinen Finanzmittelfluss bewirkt haben, eliminiert. Dies bedeutet, dass bei der direkten Methode ausschließlich Ertragseinzahlungen und Aufwandsauszahlungen brutto (d. h. unsaldiert) ausgewiesen werden. Bei der indirekten Methode werden ausgehend vom Jahresüberschuss die zahlungsunwirksamen Aufwendungen hinzugerechnet und zahlungsunwirksamen Erträge subtrahiert. Es handelt sich um eine Überleitungsrechnung vom Saldo der GuV zum Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit, wobei neben obigen Korrekturen auch die Cashflows aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit herauszurechnen sind.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Die Ableitung- und Darstellungsmethoden der Kapital-flussrechnung[63]

3.3.2 Der Finanzmittelfonds

Nach IAS 7 Par. 6 umfasst der Finanzmittelfonds Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.[64]

Zahlungsmittel sind Barmittel und Sichteinlagen. Hierzu zählen vor allem Kassenbestände in Euro und ausländischer Währung, Sichtguthaben bei in- und ausländischen Kreditinstituten (inkl. Zentral- und Postbanken), in- und ausländische Postwertzeichen sowie verfügbare Frankiermöglichkeiten entsprechender Geräte und entgegengenommene, noch nicht eingelöste Bar- und Verrechnungs-schecks. Ausgestellte Schecks hingegen sind vom Sichtguthaben abzuziehen, selbst dann, wenn noch keine Belastung erfolgt ist.[65]

Zahlungsmitteläquivalente sind kurzfristige Finanzinvestitionen, welche jederzeit in bestimmte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und lediglich unwesentlichen Wertschwankungs-risiken unterliegen.[66] Sie dienen dazu, kurzfristigen Zahlungs-verpflichtungen nachkommen zu können. Für andere Zwecke gehaltene Finanzmittel stellen keine Zahlungsmitteläquivalente nach IAS 7 dar und sind daher einem der Bereiche der Kapitalflussrechnung zuzuordnen.[67] Nach IAS 7 Par. 7 bedeutet kurzfristig, dass die Zahlungsmitteläquivalente vom Erwerbszeitpunkt aus gerechnet eine Restlaufzeit von drei Monaten nicht überschreiten dürfen.[68]

Zu den Zahlungsmitteläquivalenten können auch Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zählen, obwohl diese grundsätzlich der Finanzierungstätigkeit zugeordnet werden. Für Kontokorrentkredite, die Bestandteil der Zahlungsmitteldisposition des Unternehmens sind, besteht die Möglichkeit, sie in den Kreis der Zahlungsmitteläquivalente mit einzubeziehen. Als wesentliches Merkmal für einen Kontokorrentkredit nennt IAS 7 häufige Wechsel des Kontosaldos zwischen Soll- und Haben-Beständen.[69],[70] In der Praxis stößt die Berücksichtigung der Kontokorrentkredite als Zahlungsmitteläquivalent jedoch auf wenig Resonanz.[71]

Bei der Zusammensetzung des Finanzmittelfonds ist das Stetigkeitsprinzip zu beachten. Ein berichtendes Unternehmen hat die Bestandteile des Finanzmittelfonds anzugeben und jede Veränderung der Zuordnung der Finanzinstrumente gegenüber den Vorperioden ist im Anhang zu vermerken und zu erläutern.[72]

3.3.3 Teilbereiche der Ursachenrechnung

3.3.3.1 Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit

Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit informiert darüber, ob aus dem laufenden Umsatzgeschäft genügend Einzahlungen generiert werden konnten, um die Auszahlungen des laufenden Geschäfts decken zu können.

Welche Zahlungsvorgänge hierzu zu zählen sind, lässt sich nur für den Einzelfall des jeweiligen Unternehmens beantworten, da beispielsweise die Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit eines Industrieunternehmens von jenen eines Kreditinstitutes abweichen.[73]

Zu den Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit zählen stets Zahlungsströme, die weder aus der Investitions- noch der Finanzierungstätigkeit resultieren.[74] Erfasst werden Zahlungsströme im Zusammenhang mit der betrieblichen Leistungserstellung des Unternehmens.[75]

IAS 7 Par. 14 enthält einige Beispiele zum Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:[76]

- Einzahlungen / Auszahlungen aus dem Verkauf / Kauf von Gütern und Erbringung von Dienstleistungen,
- Zahlungseingänge für Lizenzen, Honorare, Provisionen und anderen Erlösen,
- Auszahlungen für Lieferanten von Gütern und Dienstleistungen
- Auszahlungen für Löhne und Gehälter,
- Einzahlungen / Auszahlungen von Versicherungsunternehmen für Prämien, Schadensregulierungen, Renten und andere Versicherungsleistungen,
- Zahlungen oder Rückerstattungen von Ertragsteuern[77],
- Einzahlungen / Auszahlungen für Handelsverträge[78] und
- Sonstige Auszahlungen, die nicht aus der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit resultieren, wie etwa für Rechtsstreitigkeiten, Spenden, Rückzahlungen an Kunden.

Als Darstellungsformen sind für den betrieblichen Bereich nach IAS Par. 18 sowohl die direkte als auch indirekte Darstellung zugelassen.[79] Das IASB spricht in IAS 7 Par. 19 jedoch eine Empfehlung zur Anwendung der direkten Methode aus.

Bei der direkten Methode werden Ein- und Auszahlungen des Bereichs der betrieblichen Tätigkeit unsaldiert gegenüber gestellt. Es handelt sich demzufolge um Bruttogrößen (Bruttomethode). Dieses Vorgehen wird vom Standard empfohlen,[80] da die tatsächlich stattgefundenen Zahlungsvorgänge der jeweiligen Hauptgruppen erhalten bleiben.

Eine Definition oder Erklärung des Begriffs „Hauptgruppen“ ist im Standard jedoch nicht enthalten.[81] Denkbar wäre eine Gliederung nach Personengruppen und Organisationen (z. B. Kunden oder Lieferanten), Kostenarten (analog zum Gliederungsschema nach dem Gesamtkostenverfahren in der GuV) oder Funktionsbereichen (analog zum Gliederungsschema nach dem Umsatzkostenverfahren in der GuV).[82]

Ausgangspunkt bei der indirekten Methode ist das Periodenergebnis vor Steuern.[83] Im diesem sind sowohl zahlungswirksame als auch –unwirksame Geschäftsvorfälle enthalten, wobei letztere für die Berechnung des Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit aus dem Ergebnis herauszurechnen sind. Ferner sind im Periodenergebnis Geschäftsvorfälle enthalten, die den Bereichen der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind. Diese sind entsprechend umzugliedern. Beispielsweise könnte es sich bei Investitionserträgen um Gewinne aus dem Abgang von Investitionsgegenständen handeln, die aus dem Periodenergebnis herauszunehmen und dem Cashflow aus Investitionstätigkeit zuzuordnen sind.[84]

Kritisch sei an dieser Stelle festgestellt, dass die indirekte Methode, obgleich ihrer Bedeutung in der Unternehmenspraxis,[85] stets zu einer Näherungslösung führt.[86] Dies liegt daran, dass es einem Unternehmen nur schwer in vollem Umfang gelingen kann, die Erfolgsgrößen vollständig in Zahlungsstromgrößen zu transformieren. Weiter sei angemerkt, dass diese Methode – anders als die direkte Methode – keine Erkenntnisse über die Zusammensetzung des Cashflows liefert und mithin nichts über seine Verursachungsgrößen aussagt.[87]

3.3.3.2 Der Cashflow aus Investitionstätigkeit

Für die Darstellung der Zahlungsströme aus der Investitionstätigkeit ist die direkte Methode mit dem Ausweis der Hauptbruttoklassen vorgeschrieben.[88] Der Ausweis ist vorgesehen, um den Adressaten über den Mitteleinsatz in Ressourcen, die künftige Erträge erwirtschaften sollen, zu informieren.[89]

Eine Mindestgliederung fehlt in IAS, dennoch sind in IAS 7 Par. 16 einige Beispiele für Cashflows aus Investitionstätigkeit angeführt:[90]

- Beschaffung bzw. Veräußerung von Sachanlagen, immateriellen und anderen langfristigen Vermögenswerten,[91]
- Erwerb bzw. die Veräußerung von Eigenkapital- oder Schuldinstrumenten anderer Unternehmen und von Anteilen an Joint Ventures[92],
- Gewährung bzw. Tilgung von Krediten und Darlehen an Dritte und
- Termingeschäfte und andere derivative Finanzinstrumente[93]

Es handelt sich demzufolge um Auszahlungen für solche langfristige Vermögenswerte, die zur Erzielung künftiger Erträge und Cashflows getätigt werden und Einzahlungen aus dem späteren Abgang dieser Ressourcen.[94] Der Begriff „langfristige Vermögenswerte“ bezieht sich auf den Erwerb und die Veräußerung von Anlagevermögen. Ausschlaggebend ist aber nicht die Nutzungsdauer, sondern die Zweckbindung der erworbenen Werte. Daher werden Gegenstände, die zum Zweck der Weiterveräußerung gehalten werden, regelmäßig dem Umlaufvermögen zugeordnet und die damit verbundenen Zahlungsströme nicht im Bereich der Investitionstätigkeit erfasst.[95]

Bei der Ermittlung der Höhe der Auszahlungen sind die Anschaffungskosten ausschlaggebend, auch wenn die erstmalige Erfassung von Anschaffungskosten in der Bilanz und die Darstellung der Auszahlung in der Kapitalflussrechnung in unterschiedlichen Perioden erfolgen kann.[96] Nicht explizit geregelt ist die Behandlung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Veräußerung von Vermögensgegenständen (z.B. Verkaufsprovisionen). Eine Kürzung des Verkaufserlöses um diese erscheint zulässig.[97]

3.3.3.3 Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

Die Finanzierungstätigkeit ist die dritte Ursache für eine Veränderung des Finanzmittelfonds. Ein gesonderter Ausweis wird deshalb gefordert, da sie eine Analyse der Finanzsituation eines Unternehmens und eine Abschätzung zukünftiger Ansprüche der Kapitalgeber gegenüber dem Unternehmen ermöglicht.[98]

Unter Finanzierungstätigkeiten sind solche Aktivitäten zu verstehen, die sich auf den Umfang und die Zusammensetzung des Eigen- und des Fremdkapitals des Unternehmens auswirken.[99] Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit umfasst alle Ein- und Auszahlungen, die das Eigenkapital und Finanzschulden betreffen.[100]

Als Darstellung wird nach IAS 7 Par. 21 die direkte Methode vorgegeben. Eine Mindestgliederung fehlt auch für die Darstellung des Cashflow aus Finanzierungstätigkeit, jedoch sind in IAS 7 Par. 17 einige Beispiele angeführt, welche Zahlungsströme der Gruppe der Cashflows aus Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind:[101]

- Einzahlungen aus der Ausgabe von Anteilen oder anderen Eigenkapitalinstrumenten,[102]
- Auszahlungen an Eigentümer zum Erwerb eigener Anteile,
- Einzahlungen aus der Ausgabe von Schuldverschreibungen, Schuldscheinen und Rentenpapieren sowie der Aufnahme von Darlehen,
- Auszahlungen für die Rückzahlungen von Verbindlichkeiten und
- Auszahlungen von Leasingnehmern zur Tilgung von Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasingverträgen.[103]

Der Bereich Außenfinanzierung umfasst auch Auszahlungen für Dividenden sowie sonstige Eigenkapitalabflüsse. Für den Ausweis der Dividendenzahlungen besteht jedoch ein Wahlrecht, wonach diese entweder im Bereich der betrieblichen Tätigkeit, der Investitions- oder der Finanzierungstätigkeit angeführt werden können.[104] Hierbei ist jedoch das Stetigkeitsprinzip zu beachten.[105]

3.3.4 Die Bewertungsrechnung

Der Zahlungsmittelfonds kann sich neben den Vorgängen in den drei Bereichen der Ursachenrechnung auch aus anderen Gründen ver-ändern, die in der Bewertungsrechnung zusammengefasst werden:[106]

- Währungsdifferenzen auf den Finanzmittelfonds:

Währungsdifferenzen entstehen durch das Halten von Beständen des Zahlungsmittelfonds in von der Konzernberichtswährung abweichenden Währungen entstehen.[107]

- Sonstige bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds:

Dies betrifft zum Beispiel Einlösrisiken bei Schecks oder Wechseln oder eine etwaige Zahlungsunfähigkeit von Banken.

- Konsolidierungsbedingte Veränderung des Finanzmittelfonds:

Beim erstmaligen Einbezug eines bisher aus Wesentlichkeits- oder anderen Gründen nicht konsolidierten Tochterunternehmens in den Konzernverbund kommt es in der Kapitalflussrechnung zu einer Erhöhung des Finanzmittelfonds. Eine Einbeziehung des Sachverhalts in den Teilbereich der Investitionstätigkeit scheitert am Fehlen einer Beteiligung eines Dritten am Zahlungsstrom.[108]

- Änderungen in Zusammensetzung bzw. Abgrenzung des Fonds:

Für Änderungen der nach IAS 7 bereits sehr eng gefassten Definition des Finanzmittelfonds sind in IAS 7 Par. 47 umfangreiche Offenlegungspflichten vorgesehen.

4 Nutzen der Kapitalflussrechnung als Informations-instrument eines IFRS-Abschlusses

4.1 Grundlegende Überlegungen aus Adressatensicht

Ein Abschluss kann grundsätzlich nicht den Informationsbedürfnissen aller Adressaten gerecht werden.[109] Stellvertretend für eine Vielzahl unterschiedlicher Adressatengruppen sollen hier die bisherigen und potenziellen Anteilseigner als wichtige Gruppe angeführt werden.[110] Informationen, die den Informationsbedürfnissen der Investoren gerecht werden, dürften auch jenen der anderen Adressaten gerecht werden.[111]

Abweichend von den anderen Adressaten, welche überwiegend wissen, in welcher Höhe sie Zahlungen aus dem Unternehmen zu erwarten haben, besitzen Kapitalinvestoren keine vertragliche Zusicherung über ihr Einkommen aus dem Unternehmen.[112] Sie benötigen daher in erster Linie Informationen, um die Höhe ihres Einkommens abschätzen zu können, welches sie aus ihrer Investition erwarten können. Die anderen Gruppen hingegen benötigen lediglich Informationen, um beurteilen zu können, ob ihre der Höhe nach bereits fixierten Forderungen durch das Unternehmen fristgerecht erfüllt werden.[113]

Demgegenüber besitzen folglich Investoren ein weitreichenderes Informationsbedürfnis als die anderen Adressaten.

Zusammengefasst richtet sich das Interesse der externen Adressaten hinsichtlich der Kapitalflussrechnung als Instrument zur Darstellung der Finanzlage des betrachteten Unternehmens insbesondere auf die Gewinnung von Informationen über die Fähigkeit des Unternehmens zur Aufrechterhaltung des finanziellen Gleichgewichts.[114]

4.2 Grundlegende Anforderungen an ein Informationsinstrument zur Darstellung der Finanzlage

4.2.1 Qualitative Grundsätze der IFRS-Rechnungslegung

Da die Kapitalflussrechnung integraler Bestandteil des IFRS-Abschlusses ist, gelten auch für sie die übergeordneten Rechnungslegungsgrundsätze des Rahmenkonzepts. Hierbei werden im Rahmenkonzept neben den beiden Basisannahmen der Periodenabgrenzung und der Unternehmensfortführung insbesondere qualitative Kriterien wie Verständlichkeit, Relevanz, Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit hervorgehoben.[115]

In den Vorwörtern jedes einzelnen Standards wird gefordert, dass die Bestimmungen des Rahmenkonzepts – folglich auch die hier behandelten Rechnungslegungsgrundsätze – einzuhalten sind.[116] „Damit erhalten die im Rahmenkonzept genannten Rechnungslegungsgrundsätze quasi Standardrang.“[117]

Das IASB ist der Ansicht, dass mit diesen Regelungen Abschlüsse erstellt werden, mit denen der Forderung nach wahr und fair präsentierter Informationen (true and fair view / fair presentation) nachgekommen wird.[118]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 4: System allgemeiner Rechnungslegungsgrundsätze des IASB[119]

Grundsatz der Verständlichkeit (Par. 25 des Rahmenkonzepts):

Informationen in IFRS-Abschlüssen sind derart darzustellen, dass sie für einen fachkundigen Adressaten leicht verständlich sind. Hierbei wird vorausgesetzt, dass der Abschlussadressat angemessene Rechnungslegungskenntnisse besitzt und bereit ist, die Informationen mit angemessener Sorgfalt zu lesen. Auf die Darstellung komplexer und schwieriger Sachverhalte, die für die Entscheidungsfindung den Interessenten von erheblicher Wichtigkeit sind, darf nicht verzichtet werden, wenn sie unter Umständen schwer verständlich sind.[120] Bezogen auf die Kapitalflussrechnung bedeutet dies, dass die einzelnen Positionen klar und unmissverständlich zu formulieren sind.[121]

Grundsatz der Relevanz (Par. 26 des Rahmenkonzepts):

Nach dem Grundsatz der Relevanz hat ein Abschluss lediglich entscheidungsrelevante Informationen[122] zu enthalten. Daher sind Informationen zur Beurteilung der vergangenen, der derzeitigen und vor allem der zukünftigen Lage des Unternehmens zu vermitteln. Die Relevanz einer Information hängt mit ihrer Art und Wesentlichkeit zusammen.

In einigen Fällen reicht die Art einer Information für die Bestimmung ihrer Relevanz nicht aus. Man denke an die Berichterstattung über die Einführung eines neuen Produktes. Diese Informationen können beim Adressaten zu einer differenzierten Beurteilung der Chancen und Risiken seines Investments führen und zwar unabhängig von der Wesentlichkeit der mit dem neuen Produkt erzielten Ergebnisse.[123]

Wesentlich ist eine Information dann, „wenn ihr Weglassen oder fehlerhafte Darstellung die auf Basis des Abschlusses getroffenen Entscheidungen der Adressaten beeinflussen könnten“[124], wobei jedoch die Größe dieses Postens oder der fehlerhaften Darstellung ausschlaggebend ist. Somit handelt es sich bei der Wesentlichkeit eher um eine „Schwelle“ denn um ein qualitatives Kriterium, die eine Information aufweisen muss, um als nützlich angesehen zu werden.[125]

Hinsichtlich der Kapitalflussrechnung bleibt zu konstatieren, dass sämtliche Mittelzu- und –abflüsse zu erfassen und darzustellen sind. Insgesamt sind alle in der Kapitalflussrechnung darzustellenden Daten wesentlich, zumal das Weglassen einzelner Zahlungsströme zu einer fehlerhaften und unvollständigen Darstellung führt und somit die auf Basis des Abschlusses getroffenen Entscheidungen der Adressaten beeinflussen könnte. Als problematisch könnten in diesem Kontext existierende Wahlrechte bei der Zuordnung einzelner Posten zu den verschiedenen Cashflows angeführt werden.[126]

Verlässlichkeit (Par. 31 des Rahmenkonzepts):

Der Adressat soll darauf vertrauen können, dass die im Abschluss dargestellten Informationen verlässlich sind und daher das darstellen, was sie vorgeben darzustellen beziehungsweise was vernünftiger Weise von ihnen inhaltlich erwartet werden kann.[127]

Jahresabschlussinformationen werden als verlässlich eingestuft, wenn sie frei von materiellen Fehlern, bewusster Verzerrung und Manipulation sind. Dies erscheint im Zusammenhang mit der Vermittlung entscheidungsrelevanter Informationen als besonders erwähnenswert, denn wenn sich der Interessent eines IFRS-Abschlusses sich nicht darauf verlassen kann, dass die abgebildeten Sachverhalte verlässlich sind, so besitzen sie für seine zu treffende ökonomische Entscheidung lediglich eingeschränkte Bedeutung.[128]

Das Kriterium der Verlässlichkeit wird durch fünf Sekundärgrundsätze konkretisiert (siehe Abbildung 1), die kumulativ erfüllt sein müssen, damit eine Information als verlässlich gilt.

- Informationen sind glaubwürdig darzustellen.
- Mit dem Kriterium der wirtschaftlichen Betrachtungsweise wird insbesondere auf die Abbildung eines Sachverhalts nach seinem wirtschaftlichen Gehalt abgestellt. Alleine dieser ist ausschlaggebend und nicht die juristische Sichtweise.[129]
- Für alle in einem IFRS-Abschluss enthaltenen Informationen wird Neutralität i.S. einer Freiheit von verzerrenden Einflüssen gefordert.[130] Ein Abschlussadressat soll nicht der bewussten Beeinflussung der Jahresabschlussdaten durch das Management ausgesetzt sein und dadurch in seinem Entscheidungsverhalten gelenkt werden.[131] Hinsichtlich der Kapitalflussrechnung ergeben sich keinerlei Probleme bei einer originären Ermittlungsmethode oder direkten Darstellungsmethode.[132]
- Nach Par. 37 des Rahmenkonzepts wird zum Vorsichtsgrundsatz angeführt, dass es aufgrund unsicherer Erwartungen nicht zu Überbewertungen von Vermögenswerten, Unterbewertungen von Verbindlichkeiten und Rückstellungen oder zu einem zu hohen Ausweis des Jahresüberschusses kommen soll. Dies soll jedoch nicht zu einer bewussten Bildung stiller Reserven führen, etwa durch Unterbewertung der Aktiva oder Überbewertung der Passiva, da damit der Grundsatz der Neutralität verletzt würde. Insgesamt stellt sich das Vorsichtsprinzip jedoch mit den getroffenen Ausführungen als sehr schwach ausgeprägt dar.

Für die Kapitalflussrechnung scheint dieser Grundsatz von untergeordneter, wenn überhaupt nur im Zusammenhang mit Unsicherheit hinsichtlich der Art der Darstellung eines Sachverhalts verbundener Bedeutung.

- Schließlich muss die Informationsdarstellung in den Grenzen der Wesentlichkeit und Kosten vollständig sein. Das Weglassen von Informationen kann dazu führen, dass die Informationen des Abschlusses falsch oder irreführend und unzuverlässig sind.[133] Gleiches gilt auch für die Kapitalflussrechnung, insbesondere im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Ermittlungsmethoden. Aus Sicht des externen Adressaten ist es wünschenswert, möglichst genau und umfassend über die Finanzlage und über deren Veränderung informiert zu werden, dennoch wird nach IFRS eine originäre Ermittlung der Daten durch das berichtende Unternehmen für die Kapitalflussrechnung nicht vorgeschrieben.[134]

Vergleichbarkeit (Par. 39 des Rahmenkonzepts):

Dem Adressaten muss es möglich sein, die Abschlüsse des Unternehmens mehrerer Berichtsperioden miteinander vergleichen zu können. Damit soll es ihm ermöglicht werden, Entwicklungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens erkennen zu können. Ferner muss es dem Adressaten möglich sein, die Abschlüsse unterschiedlicher Unternehmen vergleichen zu können. Hieraus resultiert einerseits, dass Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden stetig anzuwenden[135] und diese anzugeben sind und andererseits auf deren Änderungen und auf daraus resultierende Konsequenzen hingewiesen wird. Die anzuwendenden Methoden werden den Unternehmen nicht vorgegeben, die Angabe der gewählten Methode ist jedoch verpflichtend. Kritisch zu betrachten ist in diesem Zusammenhang insbesondere IAS 8 und die darin enthaltenen Regelungen zu Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Schätzungen und Fehlern.[136] Vor allem Abs. 14b dieses Standards eröffnet in diesem Kontext erhebliche bilanzpolitische Spielräume.[137] Zudem sind die Abschlusswerte um die Vorjahresangaben zu ergänzen.

Auch bei der Kapitalflussrechnung sind die Werte der Vorperiode einzubeziehen.[138] Für den Fall, dass sich die Darstellung oder Struktur der Kapitalflussrechnung im Vergleich zur Vorperiode verändert hat, so ist die Kapitalflussrechnung der Vergleichsperiode an die Darstellung oder Struktur der aktuellen Rechnung anzupassen und die Änderungen anzugeben.[139]

[...]


[1] Die Gewinn und Verlustrechnung wird hier in weiterer Folge mit GuV abgekürzt.

[2] Vgl. Coenenberg/Meyer, Instrument 2004, S. 163 und Coenenberg, Jahresabschluss 2005, S. 746.

[3] Ähnlich, jedoch aus dem Blickwinkel der Bilanzprüfung, bei Stefani, Abschlussprüfung 2002, S. 83 f, siehe auch Tanski, Bilanzanalyse 2006, S. 1..

[4] Vgl. hierzu und im folgenden Kerth, Finanzanalyse 1994, S. 3.

[5] Zu dieser Auffassung und der folgenden Schlussfolgerung siehe Wöhe/Döring, Einführung 2000, S. 687.

[6] Hierzu und zu den weiteren Ausführungen siehe Kerth, Finanzanalyse 1994,
S. 3, bzw. Amen, Erstellung 1998, S. 4.

[7] Hiernach ergibt sich „Liquidität“ aus der Fähigkeit, einzelne Wirtschaftsgüter in Zahlungsmittel umwandeln zu können oder als Zahlungsmittel zu dienen. Vgl. Wöhe/Döring, Einführung 2000, S. 686, Matschke/Hering/Klingelhöfer, Finanzanalyse 2002, S. 6 oder Perridon/Steiner, Finanzwirtschaft 2007, S. 10. Zur Geldnähe von Vermögensgegenständen bei Zeitpunktbetrachtung der Liquidität siehe Wöhe/Döring, Einführung 2000, S. 686, zur Liquidationsdauer siehe Olfert/Reichel, Finanzierung 2005, S. 46. Diese Definition soll im Rahmen dieser Arbeit nicht weiter verfolgt werden, da sie für die Analyse der Kapitalflussrechnung nur von geringer Bedeutung ist. Dies liegt vor allem an der detaillierten Definition der Zahlungsmitteläquivalenten in IAS 7. Hierauf wird im Rahmen dieser Arbeit in Kapitel 3.3.2 noch näher eingegangen.

[8] Hierauf wird im Rahmen der Finanzanalyse in Kapitel 5.4.1 eingegangen.

[9] Auch hier sei auf die Details in Kapitel 5.4.1 verwiesen.

[10] Vgl. Amen, Erstellung 1998, S. 4 und die dort angegebene Literatur.

[11] Schierenbeck, Grundzüge 2003, S. 325.

[12] Vgl. Perridon/Steiner, Finanzwirtschaft 2007, S. 6.

[13] Hiermit wird gleichzeitig die Rentabilitätssituation des Unternehmens erfasst.

[14] Vgl. Perridon/Steiner, Finanzwirtschaft 2007, S. 6 i.V.m. S. 535 Abb. E1.

[15] Vgl. Schierenbeck, Grundzüge 2003, S. 325 f.

[16] Diese Auffassung vertreten u.a. Perridon/Steiner, Finanzwirtschaft 2007, S. 11.

[17] Vgl. Perridon/Steiner, Finanzwirtschaft 2007, S. 11 f.

[18] Coenenberg, Jahresabschluss 2005, S. 949 f. Ähnlich bereits bei Scheffler, Kapitalflussrechnung 2002, S. 296.

[19] Vgl. Coenenberg, Kapitalflussrechnung, S. 311.

[20] Zur wortgetreuen Definition siehe IAS 1 Par. 7. Wöhe spricht in diesem Zusammenhang von der „Informations- und Rechenschaftslegungsfunktion“, siehe Wöhe/Döring, Einführung 2000, S. 853.

[21] Vgl. IAS 1 Par. 8 und Heuser/Theile/Pawelzik, Handbuch 2005, Rz. 223.

Für Unternehmen, deren Aktien oder schuldrechtliche Wertpapiere, bzw. Aktiengesellschaften, deren Stammaktien öffentlich gehandelt werden oder deren Handel in die Wege geleitet worden ist, erweitert sich der Abschluss um eine Segmentberichterstattung bzw. darüber hinaus um die Angabe des Ergebnisses je Aktie. Vgl. Heuser/Theile/Pawelzik, Handbuch 2005, Rz. 223 und genauer IAS 14 bzw. IAS 33.

[22] Ähnlich dargestellt auch bei Käfer, Kapitalflußrechnungen 1984, S. XXXIX, siehe zudem bei Amen, Erstellung 1998, S. 3 f.

[23] Dieser Auffassung ist u.a. Ostmeier, Informationspotenzial 2004, S. 31 f.

[24] „pagatorisch“ ist ein Begriff aus der Kostenrechnung und steht im Zusammenhang mit tatsächlich anfallenden Zahlungen. Im Gegensatz dazu wird z.B. beim „wertmäßigen“ Kostenbegriff auf den Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen abgestellt. Vgl. hierzu beispielsweise die Ausführungen bei Wöhe/Döring, Einführung 2000, S. 1103.

[25] Siehe Holzer/Jung, Beitrag 1990, S. 282.

[26] Vgl. Amen, Erstellung 1998, S. 3 bzw. Ostmeier, Informationspotenzial 2004, S. 32.

[27] Für Details zur Fair Value Bewertung siehe z.B. Coenenberg, Jahresabschluss 2005, S. 104-109.

[28] Zu dieser Aussage und den folgenden Schlussfolgerungen siehe Meyer/Wünsch/Erdmann, Cash-flow Reporting 2006, S. 1965.

[29] Zu dieser Auffassung gelangt Heintges, Entwicklung 2006, S. 1571 f.

[30] Vgl. Meyer/Wünsch/Erdmann, Cash-flow Reporting 2006, S. 1965.

[31] In Anlehnung an Serfling, Kapitalflussrechnung 1984, S. 23, bzw. Amen, Erstellung 1998, S. 5 oder Chwallek, Bewertungsrelevanz 1998, S. 3.

[32] Diese Thematik wird u.a. aufgegriffen von Schildbach, Jahresabschluß 1997,
S. 28.

[33] Bei dieser Rechnung wird mit Planzahlen künftiger Perioden gearbeitet. Vgl. Coenenberg, Jahresabschluss 2005, S. 746.

[34] In Anlehnung an Pfuhl, Vergleich 1995, S. 223.

[35] Vgl. IAS 1 Par. 121 i.V.m. Par. 116 und Heuser/Theile/Pawelzik, Handbuch 2005, Rz. 2052.

[36] Zu dieser Auffassung gelangt Pfuhl, Kapitalflußrechnung 1991, S. 1641. Problematisch erscheint diese Aussage m.E. nach bei Anwendung der indirekten Darstellungsmethode beim Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit.

[37] Auf die Informationsbedürfnisse der einzelnen Adressaten wird in Kapitel 4.1 näher eingegangen.

[38] Dieser Ansatz findet sich auch bei Pfuhl, Vergleich 1995, S. 223, oder bei Ostmeier, Informations-potenzial 2004, S. 32.

[39] Zur Zielsetzung der Kapitalflussrechnung nach IAS 7 siehe Kapital 3.2.

[40] Ähnlich dargestellt bei Baumgartner/Papusek, Kapitalflußrechnung 1997, S. 331.

[41] Vgl. Ostmeier, Informationspotenzial 2004, S. 33.

[42] In Anlehnung an Pellens/Fülbier/Gassen, Rechnungslegung 2004, S. 141.

[43] Vgl. hierzu und im folgenden Pellens/Fülbier/Gassen, Rechnungslegung 2004, S. 161 f. und Meyer/Wünsch/Erdmann, Cash-flow Reporting 2006, S. 1965.

[44] Siehe auch Pellens/Fülbier/ Gassen, Rechnungslegung 2004, S. 162.

[45] Vgl. hierzu und im folgenden IAS 7 Par. 4.

[46] Vgl. IAS 7 Anahang A – für Industrieunternehmen. Für Finanzunternehmen wird in Anhang B ein Vorschlag zur Aufstellung einer Kapitalflussrechnung unterbreitet. Direkte und Indirekte Methode sind ferner Anhang 1 und 2 dieser Arbeit zu entnehmen.

[47] Der Begriff „Finanzmittelfonds“ wird in IAS 7 nicht explizit erwähnt. Dennoch soll dieser in der Literatur gebräuchliche Terminus auch in dieser Arbeit verwendet werden. Auf den Finanzmittelfonds wird in Kapitel 3.3.2 näher eingegangen.

[48] Vgl. Gräfer, Bilanzanalyse 2005, S. 188-190.

[49] Hierbei handelt es sich um die Gliederung nach betrieblichen Teilbereichen. Eine denkbare Variante wäre das Finanzflussformat, bei dem nach Mittelherkunft und Mittelverwendung unterteilt wird. Vgl. Coenenberg, Jahresabschluss 2005, S. 758 f.

[50] Vgl. IAS 7 Par. 6 und Par.13-17 bzw. Freiberg, Kapitalflussrechnung 2006,
Rz. 30.

[51] Dies ist von Grundsatz her nachvollziehbar, da die Rechnung an den Bedürfnissen des jeweiligen Unternehmens auszurichten und anzupassen ist. Vgl. Claussen, Kapitalflussrechnung 1999, S. 514 und Ostmeier, Informationspotenzial 2004, S 40.

[52] Zu dieser Interpretation des IAS 7 Anhang A siehe z.B. Heuser/Theile/Pawelzik, Handbuch 2005, Rz. 2056 bzw. Freiberg, Kapitalflussrechnung 2006, Rz. 31.

[53] Auf die Teilbereiche der Ursachenrechnung wird in Kapital 3.3.3 eingegangen.

[54] Auf die Bewertungsrechnung wird in Kapitel 3.3.4 näher eingegangen

[55] Bereits an dieser Stelle sei auf die Modifikation in IAS 7 Anhang A hingewiesen. Näheres hierzu ist Anhang 1 und 2 dieser Arbeit zu entnehmen.

[56] In Anlehnung an Freiberg, Kapitalflussrechnung 2006, Rz. 32.

[57] Vgl. Gebhardt, Empfehlungen 1999, S. 1316, Coenenberg, Jahresabschluss 2005, S. 763 f., Heuser/Theile/Pawelzik, Handbuch 2005, Rz. 2065 sowie Pawelzik, Erstellung 2006, S. 344.

[58] So auch Ordelheide/Leuz, Kapitalflußrechnung 1998, S. 177. Kirsch beschreibt in diesem Zusammenhang zwei Varianten der originären Ermittlung von Zahlungsströmen, siehe hierzu Kirsch, Einführung 2003, S. 319 f.

[59] Ähnlich bei von Wysocki, Kapitalflußrechnung 1998, S. 16-17. Diese Auffassung vertreten nicht zuletzt aber Bischoff/Sedlatschek, Kapitalflussrechnung 2004,
S. 273.

[60] Vor allem für den Einzelhandel mit einer Vielzahl von Einzelvorgängen (z.B. Versandhandel mit Zahlungszielen) würde der Nutzen einer originären Ermittlungsmethode für die Kapitalflussrechnung nicht den hohen Aufwand rechtfertigen. Vgl. Gebhardt, Empfehlungen 1999, S. 1316. Vgl. weiter Kirsch, Einführung 2003, S. 320.

[61] Siehe Pfuhl, Konzern 1998, S 681.

[62] Vgl. Ordelheide/Leuz, Kapitalflußrechnung 1998, S. 177 f. Weitere Beispiele erwähnen die Autoren in Zusammenhang mit Personalaufwendungen und Abschreibungen.

[63] In Anlehnung an Bieg u.a., Kapitalflussrechnung 2006, S. 378.

[64] Vgl. IAS 7 Par. 6 und Bieg/Kußmaul, Rechnungswesen 2006, S. 321.

[65] Vgl. Pellens/Fülbier/Gassen, Rechnungslegung 2004, S. 165 f.

[66] Siehe IAS 7 Par. 6.

[67] Gemeint sind die drei im folgenden Kapitel beschriebenen Cashflows nach IAS 7 Par. 10. Vgl. Coenenberg, Internationalisierung 2000, S. 279.

[68] Vgl. IAS 7 Par. 7 und die detaillierten Erläuterungen bei Freiberg, Kapitalflussrechnung 2006, Rz. 16-22.

[69] Vgl. IAS 7 Par. 8.

[70] Um eine Abgrenzungsproblematik hinsichtlich der Zuordnung eines Kontokorrentkredites zur Zahlungsmitteldisposition zu vermeiden, lässt z.B. die Rechnungslegung nach US-GAAP eine solche Einbeziehung nicht zu. Vgl. Freiberg, Kapitalflussrechnung 2006, Rz. 17 (Fußnote). Ein positiver Saldo zweier Konten beim gleichen Kreditinstitut kann jedoch auch im US-GAAP als Fondbestandteil ausgewiesen werden. Vgl. Coenenberg, Jahresabschluss 2005, S. 800.

[71] Siehe Keitz, Praxis 2005, S. 224 und Pawelzik, Erstellung 2006, S. 345.

[72] In Anlehnung an Bieg u.a., Kapitalflussrechnung 2006, S. 376 und IAS 7
Par. 45-47.

[73] Vgl. Pellens/Fülbier/Gassen, Rechnungslegung 2004, S. 168.

[74] Zu dieser Negativabgrenzung siehe IAS 7 Par. 6.

[75] Vgl. IAS 7 Par. 6 und Baetge/Kirsch/Thiele, Konzernbilanzen 2002, S. 578.

[76] Vgl. hierzu die Ausführungen in IAS 7 Abs. 14 und von Wysocki, Kapitalflussrechnung 1998, S. 15 sowie Pellens/Fülbier/Gassen, Rechnungslegung 2004, S. 169.

[77] Es sei denn, die Zahlungen können dem Bereich der Investitions- oder der Finanzierungstätigkeit zugeordnet werden.

[78] Nach IAS 7 Par. 15 zählen hierzu die zu Handelszwecken gehaltenen Wertpapiere und Anleihen. Vgl. Freiberg, Kapitalflussrechnung 2006, Rz. 42.

[79] Vgl. IAS Par. 18 a und 18 b.

[80] Vgl. IAS Par. 19.

[81] Vgl. hierzu und den folgenden Ausführungen zur Gliederung der Hauptklassen Freiberg, Kapitalflussrechnung 2006, Rz. 45.

[82] Ausführliche Informationen zu den beiden letztgenannten Bereichen sind enthalten in Mansch/von Wysocki, Finanzierungsrechnung 1996, S. 15-19.

[83] Vgl. IAS 7 Anhang A und Bieg u.a., Kapitalflussrechnung 2006, S. 378. Darüber hinaus sind andere Ergebnisse als Ausgangspunkt zur indirekten Berechnungsmethode nach Freiberg denkbar. Vgl. hierzu Freiberg, Kapitalflussrechnung 2006, Rz. 55.

[84] Vgl. Ostmeier, Informationspotenzial 2004, S. 53 bzw. Bieg u.a., Kapitalflussrechnung 2006, S. 379.

[85] Die indirekte Methode wird in Deutschland überwiegend angewendet. Vgl. Keitz, Praxis 2005, S. 224. Am Beispiel der Bertelsmann AG, die ebenfalls die indirekte Methode anwendet, wird ebenfalls auf diesen Sachverhalt hingewiesen bei Meyer/Wünsch/Erdmann, Cash-flow Reporting 2006, S. 1966.

[86] Siehe hierzu und den folgenden Ausführungen bei Ostmeier, Informationspotenzial 2004, S. 53.

[87] In Anlehnung an Amen, M., Kapitalflußrechnung 1995, S. 500 f. Für weitergehende Ausführungen sei verwiesen auf IAS 7 Par. 20, ferner Pellens/Fülbier/Gassen Rechnungslegung 2004 S. 171-174 oder Freiberg, Kapitalflussrechnung 2006, Rz. 50-56.

[88] Vgl. IAS 7 Par. 21.

[89] Vgl. IAS 7 Par. 16.

[90] Hierbei handelt es sich um eine Zusammenfassung der in IAS 7 Par. 16 angeführten Beispiele in Anlehnung an Freiberg, Kapitalflussrechnung 2006, Rz. 61.

[91] Hierzu zählen auch Auszahlungen für aktivierte Entwicklungsleistungen sowie selbst erstellte Sachanlagen (aktivierte Eigenleistung). Auszahlungen für nicht aktivierte Forschungs- und Entwicklungskosten sowie Ingangsetzungs-aufwendungen sollten dagegen dem Bereich der betrieblichen Tätigkeit zugeordnet werden. Vgl. Ostmeier, Informationspotenzial 2004, S. 54 und Freiberg, Kapitalflussrechnung 2006, Rz. 63.

[92] Hierbei handelt es sich um eine synonyme Bezeichnung für ein Gemeinschaftsunternehmen. Vgl. Baegte/Kirsch/Thiele, Konzernbilanzen 2002, S. 391.

[93] Zahlungen im Zusammenhang mit Derivaten, die ein Sicherungsgeschäft darstellen, werden in der gleichen Kategorie ausgewiesen wie das Grundgeschäft. Vgl. Wagenhofer, IAS /IFRS 2005, S. 455.

[94] Vgl. von Wysocki, Kapitalflußrechnung 1998, S. 22 und Freiberg, Kapitalflussrechnung 2006, Rz. 57.

[95] Nach IAS 7 Par. 15 werden sie dem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit zugeordnet. Vgl. Freiberg, Kapitalflussrechnung 2006, Rz. 58. Zum gleichen Ergebnis unter dem Blickwinkel des Vorratsvermögens gelangt Ostmeier, Informationspotenzial 2004, S. 55 f.

[96] Hierbei wird die Loslösung von der Periodenabgrenzung deutlich.

[97] Vgl. Freiberg, Kapitalflussrechnung 2006, Rz. 68.

[98] Vgl. IAS 7 Par. 17.

[99] In Anlehnung an IAS 7 Par. 6. Vgl. Wagenhofer, IAS / IFRS 2005, S. 455.

[100] Dieser Bereich wird oft als Außenfinanzierung bezeichnet, während die beiden anderen Bereiche der Innenfinanzierung zuzuordnen sind. Vgl. Freiberg, Kapitalflussrechnung 2006, Rz. 73.

[101] Vgl. IAS 7 Par. 17. Ausführliche Informationen u.a. bei Ostmeier, Informations-potenzial 2004, S. 56.

[102] Eine ausführliche Aufzählung unter diesen Punkt fallenden Zahlungen enthält z.B. Freiberg, Kapitalflussrechnung 2006, Rz. 74.

[103] Analog zählen die Einzahlungen aus Leasingverträgen beim Leasinggeber ebenfalls zum Cashflow aus Finanzierungstätigkeit. Vgl. Ostmeier, Informationspotenzial 2004, S. 56.

[104] Vgl. IAS 7 Par. 31. Zu dieser Problematik siehe Kapital 4.3.3.2.

[105] Vgl. IAS 7 Par. 31.

[106] Vgl. Freiberg, Kapitalflussrechnung 2006, Rz. 23 und die dortigen Verweise.

[107] Die Umrechnung der Fremd- in die Konzernberichtswährung erfolgt mittels Jahresdurchschnittswerten (stabile Wechselkurse) oder Monats- bzw. Quartalsdurchschnittskursen (volatile Wechselkurse); für nähere Ausführungen sei verwiesen auf Freiberg, Kapitalflussrechnung 2006, Rz. 81.

[108] Vgl. Freiberg, Kapitalflussrechnung 2006, Rz. 123.

[109] Mit den einzelnen Informationsbedürfnissen der jeweiligen Adressatengruppen befassen sich u.a. Pellens/Fülbier/Gassen, Rechnungslegung 2004, S. 4-6 und Federmann, IAS/IFRS-stud. 2006, Rahmenkonzept Rz. 9-11, wobei letzterer zum einen nicht von Eigenkapitalgebern, sondern allgemein von Investoren spricht und zum anderen auch auf die Informationsbedürfnisse der Gruppen der Öffentlichkeit und des Managements des betrachteten Unternehmens eingeht.

[110] IFRS spricht von der Orientierung der IFRS-Rechnungslegung an den Informationsbedürfnissen der Kapitalinvestoren. Vgl. Par. 10 des Rahmenkonzepts.

[111] Siehe Pellens/Fülbier/Gassen, Rechnungslegung 2004, S. 102 bzw. Federmann, IAS/IFRS-stud. 2006, Rahmenkonzept Rz. 10.

[112] Siehe hierzu und im folgenden Chwallek, Bewertungsrelevanz 1998, S. 4.

[113] Dies kann gleichgesetzt werden mit der Fähigkeit des Unternehmens, seinen Zahlungsverpflichtungen jederzeit in voller Höhe nachkommen zu können. Darauf wurde in Kapitel 2.1 ausführlich eingegangen.

[114] Das finanzielle Gleichgewicht wurde bereits in Kapitel 2.1 ausführlich behandelt. Es sei auf die dortigen Ausführungen verwiesen.

[115] Vgl. Par. 24 des Rahmenkonzepts.

[116] So auch in Satz 3 im Vorwort des IAS7: „IAS 7 ist in Verbindung mit . dem Rahmenkonzept für die Aufstellung von Abschlüssen zu beachten.“

[117] Heuser/Theile/Pawelzik, Handbuch 2005, Rz. 102.

[118] Vgl. Par. 46 des Rahmenkonzepts und Heuser/Theile/Pawelzik, Hanbuch 2005, Rz. 103.

[119] In Anlehnung an Hayn, Standards 1994, S. 720.

[120] Siehe Pellens/Fülbier/Gassen, Rechnungslegung 2004, S. 104.

[121] Vgl. Pellens/Fülbier/Gassen, Rechnungslegung 2004, S. 164.

[122] Nach Par. 26 des Rahmenkonzepts ist eine Information dann als entscheidungsrelevant anzusehen, wenn sie wirtschaftliche Entscheidungen des Adressaten beeinflussen kann. Siehe auch Heuser/Theile/Pawelzik, Handbuch 2005, Rz. 122.

[123] Der Gedanke wird in Par. 29 des Rahmenkonzeptes unter Bezug auf ein neues Segments dargestellt. Vgl. Ballwieser, IFRS-Rechnungslegung 2006, S. 23.

[124] So der Wortlauf in IAS 1 Par.11 bzw. Par. 30 des Rahmenkonzepts.

[125] So auch Coenenberg, Jahresabschluss 2005, S. 61.

[126] Eine Auseinandersetzung mit den Wahlrechten in der Kapitalflussrechnung erfolgt in Kapitel 4.3.3 dieser Arbeit.

[127] Vgl. Par. 31 des Rahmenkonzepts.

[128] In Anlehnung an Pellens/Fülbier/Gassen, Rechnungslegung 2004, S. 105.

[129] Angesprochen sind z.B. Leasinggeschäfte, bei denen der Vermögenswert beim wirtschaftlichen und nicht beim juristischen Eigentümer zu bilanzieren ist. Vgl. Kirsch Einführung 2003, S. 25.

[130] Siehe hierzu Par. 36 des Rahmenkonzepts.

[131] Inhaltlich entspricht dies dem Grundsatz der Bewertungsunabhängigkeit. Vgl. Busse von Colbe, Informationsgehalt 1966, S. 97. und Bieg, Kapitalflussrechnung 2000a, S. 101.

[132] Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass auch Zahlungsströme grundsätzlich gestaltbar sind sich somit eine „Manipulationsmöglichkeit“ der Kapitalflussrechnung ergibt. Eine ausführlichere Darstellung zu diesem Thema befindet sich in Kapitel 4.3.1.

[133] Vgl. Federmann, IAS/IFRS-stud. 2006, Rahmenkonzept Rz. 38.

[134] Zu den Ermittlungsmethoden und Formen der Darstellung siehe Kapitel 3.3.1.

[135] Zum Prinzip der Stetigkeit siehe IAS 1 Par. 27, wonach Bilanzierungs-, Bewertungs- Ausweis- und Konsolidierungsmethoden stetig anzuwenden sind.

[136] Vgl. IAS 8 Par. 14-31 („Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“), Par. 39-40 („Änderungen von Schätzungen“) und Par. 41-49 („Fehler“)

[137] Hiernach sind Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dann zulässig, wenn dadurch der Abschluss zuverlässige und relevantere Informationen vermittelt. Für den genauen Wortlaut siehe IAS 8 Par. 14b.

[138] Vgl. IAS 1 Par. 36.

[139] Vgl. Pellens/Fülbier/Gassen, Rechnungslegung 2004, S. 164.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2007
ISBN (eBook)
9783836647472
DOI
10.3239/9783836647472
Dateigröße
594 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
FernUniversität Hagen – Wirtschaftswissenschaften, BWL, insbesondere Steuer- und Prüfungswesen
Erscheinungsdatum
2010 (Juni)
Note
1,3
Schlagworte
kapitalflussrechnung cashflow jahresabschluss analyse
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Titel: Nutzen der Kapitalflussrechnung als Informationsinstrument eines IFRS-Abschlusses und für die Abschlussanalyse
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