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Der IFRS for SMEs

Lobbyismus im Due Process

©2010 Bachelorarbeit 57 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Veröffentlichung des IFRS for SMEs – Eckdaten des Due Process:
Der IASB veröffentlichte am 09.07.2009 den finalen IFRS for SMEs. Es wurden insgesamt ca. sechs Jahre benötigt, um den Standard zu entwickeln. Einen wichtigen Schritt im Due Process stellte die Veröffentlichung des ED der IFRS for SMEs im Februar 2007 dar. Zum Ende der Kommentierungsfrist im November 2007 waren 162 CLs eingegangen und an den parallel stattfindenden Feldstudien hatten sich 116 Unternehmen beteiligt.
Motivation des IASB:
Der IASB begründet die Entwicklung eines eigenen Standards für SMEs mit unterschiedlichen Nutzerbedürfnissen der Jahresabschlussadressaten von SMEs im Vergleich zu denen der börsennotierten Unternehmen. Des Weiteren wird anerkannt, dass die Anwendung der Full-IFRS die SMEs zu sehr belasten würde. In BC39 findet sich die Schlussfolgerung, dass man die Standardentwicklung nicht anderen überlassen dürfe, da dies zu international nicht vergleichbaren Standards führe und einen Übergang auf die Full-IFRS erschwere.
Gang der Untersuchung:
Ein neuer internationaler Rechnungslegungsstandard, der global das Gros der Unternehmen erfasst, hat das Potential, Rechnungslegungstraditionen tiefgreifend zu verändern. Zielsetzung dieser Arbeit ist es, den Due Process des IASB, der zu dem neuen Standard geführt hat, ausschnittsweise zu beleuchten. Dazu werden zunächst theoretischeFragestellungen diskutiert, die für die folgende Analyse von Bedeutung sind. Im Zentrum steht eine empirische Analyse der Kommentare zu dem Standardentwurf, die sich auf 150 CLs mit einem Gesamtumfang von 1639 Seiten erstreckt. Um neben einer globalen Einschätzung eine differenziertere zu erhalten, werden die Kommentare verschiedenen Gruppen zugeordnet und deren jeweilige Haltung zu ausgewählten Fragestellungen untersucht. Abschließend werden ED und finaler Standard im Hinblick auf die ausgewählten Fragestellungen komparativ analysiert und eine mögliche Auswirkung der Kommentare auf die Ausgestaltung des finalen IFRS for SMEs untersucht. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
AbkürzungsverzeichnisIV
1.Einleitung1
1.1Veröffentlichung des IFRS for SMEs - Eckdaten des Due Process1
1.2Motivation des IASB1
1.3Ziel und Konzeption der Arbeit1
2.Charakteristika von SMEs2
2.1Ökonomische Bedeutung2
2.2Mannigfaltige Begriffswelt der SMEs2
2.2.1Ausgewählte quantitative und qualitative Definitionen2
2.2.2Die Definition des IFRS for SMEs3
2.2.3Änderungen der Definition […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Veröffentlichung des IFRS for SMEs – Eckdaten des Due Process
1.2 Motivation des IASB
1.3 Ziel und Konzeption der Arbeit

2 Charakteristika von SMEs
2.1 Ökonomische Bedeutung
2.2 Mannigfaltige Begriffswelt der SMEs
2.2.1 Ausgewählte quantitative und qualitative Definitionen
2.2.2 Die Definition des IFRS for SMEs
2.2.3 Änderungen der Definition seit dem ED IFRS for SMEs
2.2.4 Folgen der Verwendung des Begriffs als Name des Standards

3 Abschlussadressaten und ihre Offenlegungsbedürfnisse
3.1 Mehrzweckabschlüsse
3.2 Identifikation der Abschlussadressaten
3.3 Informationsbedürfnisse der wichtigsten Abschlussadressaten
3.3.1 Banken
3.3.2 Eigentümer
3.3.2.1 Nicht-Geschäftsführende Eigentümer
3.3.2.2 Geschäftsführende Eigentümer

4 Lobbyismus im Standardsetzungsprozess
4.1 Akteure
4.2 Ziele der Akteure
4.2.1 Wirtschaftsprüfer
4.2.2 Wirtschaftsprüfungsverbände
4.2.3 Wissenschaft
4.2.4 Unternehmen
4.2.5 Standardsetzer
4.2.6 Banken
4.2.7 Accounting-Gruppe
4.2.8 Sonstige

5 Kommentare der Interessengruppen zu dem ED
5.1 Zuordnung der CLs zu Interessengruppen
5.1.1 Wirtschaftsprüfer (WP) – 1
5.1.2 Wirtschaftsprüfungsverbände (WPV) – 2
5.1.3 Wissenschaft (W) – 3
5.1.4 Unternehmen (U) – 4
5.1.5 Standardsetzer (S) – 5
5.1.6 Banken (B) – 6
5.1.7 Accounting-Gruppe (ACC) – 7
5.1.8 Sonstige (So) – 8
5.2 Absolute und relative Beteiligung der Interessengruppen
5.3 Präferenzen der Kommentatoren bezüglich ausgewählter Fragestellungen
5.3.1 Grundsätzliche Haltung zu dem Entwurf
5.3.2 Beantwortung der Fragen des IASB
5.3.3 Berücksichtigung des Kosten/Nutzen-Verhältnisses
5.3.4 Berücksichtigung der Adressatenbedürfnisse
5.3.5 Umfang der Fair-Value-Bewertung
5.3.6 Cash-Flow-Statement
5.3.7 Unabhängigkeit des Standards
5.3.8 Verfügbarkeit von Wahlrechten
5.3.9 Aktivierungswahlrecht für Fremdkapitalkosten
5.3.10 Allgemeiner Verweis auf die Full-IFRS
5.3.11 Umfang der Anhangangaben
5.3.12 Überarbeitungsturnus
5.3.13 Eigenkapitalabgrenzung
5.4 Detaillierte Analyse der Interessen der Wirtschaftsprüfer

6 Komparative Analyse des finalen Standards und des Entwurfs
6.1 Berücksichtigung von Adressatenbedürfnissen und Kosten/Nutzen-Verhältnis
6.2 Umfang der Fair-Value-Bewertung
6.3 Cash-Flow-Statement
6.4 Unabhängigkeit des Standards
6.5 Verfügbarkeit von Wahlrechten
6.6 Aktivierungswahlrecht für Fremdkapitalkosten
6.7 Allgemeiner Verweis auf die Full-IFRS
6.8 Umfang der Anhangangaben
6.9 Überarbeitungsturnus
6.10 Eigenkapitalabgrenzung

7 Fazit

Abbildungen

Abb. 1 – Ausgewählte quantitative Definitionen von SMEs

Abb. 2 – Interessengruppen

Abb. 3 – Absolute und relative Beteiligung der Interessengruppen

Abb. 4 – Gesamtauswertung

Abb. 5 – Grundsätzliche Haltung zu dem Entwurf

Abb. 6 – Beantwortung der Fragen

Abb. 7 – Kosten/Nutzen-Verhältnis

Abb. 8 – Adressatenbedürfnisse

Abb. 9 – Fair Value

Abb. 10 – Cash-Flow-Statement

Abb. 11 – Unabhängigkeit des Standards (Q1)

Abb. 12 – Verfügbarkeit von Wahlrechten (Q4)

Abb. 13 – Aktivierungswahlrecht für Fremdkapitalkosten (Q5)

Abb. 14 – Allgemeiner Verweis auf Full-IFRS (Q7)

Abb. 15 – Anhangangaben (Q9)

Abb. 16 – Überarbeitungsturnus (Q11)

Abb. 17 – Eigenkapitalabgrenzung

Abb. 18 – Erläuterung der verwendeten Ziffern

Abb. 19 – Wirtschaftsprüfer (gesamt)

Abb. 20 – Wirtschaftsprüfer (ohne Big Four)

Abb. 21 – Wirtschaftsprüfer (ausschließlich Big Four)

Abb. 22 – Datenerhebung

Literaturverzeichnis

Erklärung an Eides statt

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

1.1 Veröffentlichung des IFRS for SMEs – Eckdaten des Due Process

Der IASB veröffentlichte am 09.07.2009 den finalen IFRS for SMEs. Es wurden insgesamt ca. sechs Jahre benötigt, um den Standard zu entwickeln.[1] Einen wichtigen Schritt im Due Process stellte die Veröffentlichung des ED der IFRS for SMEs im Februar 2007 dar. Zum Ende der Kommentierungsfrist im November 2007 waren 162 CLs eingegangen und an den parallel stattfindenden Feldstudien hatten sich 116 Unternehmen beteiligt.

1.2 Motivation des IASB

Der IASB begründet die Entwicklung eines eigenen Standards für SMEs mit unterschiedlichen Nutzerbedürfnissen der Jahresabschlussadressaten von SMEs im Vergleich zu denen der börsennotierten Unternehmen.[2] Des Weiteren wird anerkannt, dass die Anwendung der Full-IFRS die SMEs zu sehr belasten würde. In BC39 findet sich die Schlussfolgerung, dass man die Standardentwicklung nicht anderen überlassen dürfe, da dies zu international nicht vergleichbaren Standards führe und einen Übergang auf die Full-IFRS erschwere.[3]

1.3 Ziel und Konzeption der Arbeit

Ein neuer internationaler Rechnungslegungsstandard, der global das Gros der Unter-nehmen erfasst, hat das Potential, Rechnungslegungstraditionen tiefgreifend zu verändern. Zielsetzung dieser Arbeit ist es, den Due Process des IASB, der zu dem neuen Standard geführt hat, ausschnittsweise zu beleuchten. Dazu werden zunächst theoretische Fragestellungen diskutiert, die für die folgende Analyse von Bedeutung sind. Im Zentrum steht eine empirische Analyse der Kommentare zu dem Standardentwurf, die sich auf 150 CLs mit einem Gesamtumfang von 1639 Seiten erstreckt. Um neben einer globalen Einschätzung eine differenziertere zu erhalten, werden die Kommentare verschiedenen Gruppen zugeordnet und deren jeweilige Haltung zu ausgewählten Fragestellungen untersucht. Abschließend werden ED und finaler Standard im Hinblick auf die ausgewählten Fragestellungen komparativ analysiert und eine mögliche Auswirkung der Kommentare auf die

Ausgestaltung des finalen IFRS for SMEs untersucht.

2 Charakteristika von SMEs

2.1 Ökonomische Bedeutung

SMEs haben eine herausragende wirtschaftliche Bedeutung und machen weltweit den Großteil aller Unternehmen aus.[4] 99,7% der deutschen Unternehmen sind SMEs, die 47,3% der Nettowertschöpfung erzeugen und Arbeitgeber für 70,5% der Beschäftigten sind.[5] In der EU sind es 99,79%, die einen Anteil von 67% der Beschäftigten und eine Nettowertschöpfung von 58% auf sich vereinen.[6]

2.2 Mannigfaltige Begriffswelt der SMEs

Der Begriff SMEs wird in Deutschland und international äußerst heterogen definiert. Eine Begriffsklärung ist deshalb unerlässlich.

2.2.1 Ausgewählte quantitative und qualitative Definitionen

Die deutsche Entsprechung zu SMEs ist KMU, wobei daneben noch der Begriff Mittel-stand existiert.[7] Mittelstand und KMU werden oft synonym verwendet, obwohl sie nicht unbedingt dieselbe Bedeutung haben bzw. nicht überschneidungsfrei sind. So auch in der Definition des IfM, die den Mittelstand in KMU und Familienunternehmen i.e.S. unterscheidet.

Eine quantitative Abgrenzung der SMEs wird regelmäßig durch Größenkriterien vorgenommen.[8] Den Familienunternehmen i.e.S. werden, unabhängig von deren Größe, ausschließlich eigentümergeführte Unternehmen zugerechnet. Diese Arbeit beschränkt sich auf die Darstellung zweier exemplarisch ausgewählter quantitativer Definitionen von SMEs,[9] nämlich der von IfM Bonn und EU-Kommission.[10] Das IfM Bonn definiert SMEs als Unternehmen mit Umsatzerlösen unter 50 Mio. € oder weniger als 500 Arbeitnehmern.[11] Laut EU-Kommission ist ein Unternehmen SME, wenn es weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt und entweder der Umsatz 50 Mio. € oder die Bilanzsumme 43 Mio. € nicht übersteigt.[12] Zusätzlich muss es sich um ein eigenständiges Unternehmen handeln.

2.2.2 Die Definition des IFRS for SMEs

Im Gegensatz dazu wird ein SME im IFRS for SMEs ex negativo als Unternehmen, das keiner öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegt und Mehrzweckabschlüsse für externe Adressaten veröffentlicht, definiert.[13] Der Begriff Mehrzweckabschlüsse wird unter Abschnitt 3.1[14] dieser Arbeit abgehandelt. Damit öffentliche Rechenschaftspflicht vorliegt, genügt es, wenn eine der beiden Bedingungen der Sec. 1.3 erfüllt ist.[15] (a) Eigen- oder Fremdkapitalinstrumente des Unternehmens werden auf einem öffentlichen Markt gehandelt, oder das Unternehmen ist dabei, diese zu emittieren. (b) Die treuhänderische Verwaltung von Vermögenswerten für eine große Gruppe Außenstehender stellt für das Unternehmen eines seiner Hauptgeschäftsfelder dar.

Als nicht öffentlich rechenschaftspflichtig sind solche Unternehmen einzustufen, die zwar Vermögenswerte für eine große Gruppe Außenstehender halten, dies jedoch nur im Zusammenhang mit ihrem Hauptgeschäftsfeld tun.[16] Des Weiteren können auch Tochter-unternehmen, die nicht öffentlich rechenschaftspflichtig sind, ihren Einzelabschluss nach dem IFRS for SMEs aufstellen, auch wenn der Konzernabschluss auf höherer Ebene nach den Full-IFRS aufgestellt wird.[17]

2.2.3 Änderungen der Definition seit dem ED IFRS for SMEs

Die Definition der SMEs in P 1.1 wurde unverändert aus dem ED übernommen.[18] Ge-ändert wurde hingegen der Begriff der öffentlichen Rechenschaftspflicht, der im ED P 1.2 (a) noch darauf abgestellt hatte, ob das Unternehmen seinen Jahresabschluss bei einer Wertpapieraufsicht oder einer anderen Regulierungsstelle eingereicht hat oder dabei ist, dies zu tun. In P 1.2 (b) war im ED noch nicht die Rede davon, dass es sich um einen der Hauptgeschäftsbereiche des Unternehmens handeln muss.

Dieser Passus wurde wohl angefügt, damit nicht zu viele Unternehmen von der Anwendung des IFRS for SMEs ausgeschlossen werden und auf die Full-IFRS zurückgreifen müssen. Dennoch ist m.E. der Begriff unscharf definiert und lässt erheblichen Ermessensspielraum. So ist unklar, ob damit gemeint ist, dass dieser Geschäftsbereich maßgeblich zum Umsatz oder Gewinn des Unternehmens beiträgt, oder ob beispielsweise die Anzahl der Mitarbeiter in den Geschäftsbereichen herangezogen wird. Die Paragraphen 1.4 und 1.6 des finalen Standards waren im ED überhaupt nicht enthalten.[19] Diese Paragraphen erweitern den Kreis der Unternehmen, die nicht öffentlich rechenschaftspflichtig sind, womit der IASB den Forderungen einiger CLs nachkommt.[20]

2.2.4 Folgen der Verwendung des Begriffs als Name des Standards

Aufgrund der vielfältigen Definitionen von SMEs verwundert es nicht, dass in zahlreichen CLs, auch von Befürwortern des Standards, der Titel IFRS for SMEs kritisiert wird. Als Begründung wird oft genannt, dass der Begriff SMEs bereits belegt ist und sich üblicherweise auf die Größe der Unternehmen bezieht.[21] Angeführt wird auch, dass der Titel deshalb inkorrekt ist, weil in seinen Anwendungsbereich nicht die SMEs fallen, sondern jene Unternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht.[22] M.E. ist die Bezeichnung SMEs für den Standard äußerst unglücklich gewählt und sorgt für Verwirrung, wie sich anhand zahlreicher CLs zeigt.

In dieser Arbeit wird der Begriff SMEs ab sofort i.S. von nicht-kapitalmarktorientierten Unternehmen gemäß 2.2.2[23] verwendet.

3 Abschlussadressaten und ihre Offenlegungsbedürfnisse

Dieser Abschnitt stellt die wichtigsten Adressaten einer Rechnungslegung für SMEs dar. Zunächst soll jedoch der Begriff Mehrzweckabschlüsse diskutiert werden.

3.1 Mehrzweckabschlüsse

Mehrzweckabschlüsse liefern vielfältigen Adressaten - insbesondere denjenigen, die nicht in der Lage sind, maßgeschneiderte Berichte zu verlangen - entscheidungsnützliche Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Cashflows des Unter-nehmens.[24] Abschlüsse, die ausschließlich für spezielle Adressaten wie geschäftsführende Eigner, die Finanzbehörden oder andere staatliche Institutionen erstellt werden, sind nicht zwangsläufig Mehrzweckabschlüsse.[25] Der Begriff SMEs wird häufig in der Weise gebraucht, dass auch sehr kleine Unternehmen eingeschlossen werden, ohne zu beachten, ob sie überhaupt Mehrzweckabschlüsse aufstellen. Aus diesen Aussagen könnte man schlussfolgern, dass es die Absicht des IASB war, diese Micros von der Anwendung des Standards zu befreien. Allerdings äußert der IASB hierzu, dass der Standard auch für die Micros geeignet sei, soweit sie Mehrzweckabschlüsse veröffentlichen.[26]

3.2 Identifikation der Abschlussadressaten

Die Informationsbedürfnisse der Jahresabschlussadressaten sind zentral für die Ausgestaltung von Rechnungslegungsregeln.[27] Informationen sind nur dann entscheidungsnützlich, wenn sie den Informationsbedürfnissen der Adressaten entsprechen. Preface 7 führt beispielhaft Anteilseigner, Kreditgeber, Arbeitnehmer und die gesamte Öffentlichkeit als Adressaten auf.[28]

BC80 nennt als Hauptadressaten Banken als Fremdkapitalgeber, Lieferanten, Kreditratingagenturen, Kunden und nichtgeschäftsführende Anteilseigner.[29]

Die Behauptungen des IASB werden durch die Empirie jedoch nicht bestätigt, die aus o.g. nur Banken und Gesellschafter als wichtig identifiziert.[30] Die Studie des DRSC ermittelt als wichtige Adressaten Banken, das eigene Management, Gesellschafter und die Finanzbehörden. Geringe Bedeutung haben hingegen potentielle Investoren, Kunden, Arbeit-nehmer und Lieferanten. Die Studie findet, dass bei den SMEs meist eine relativ überschaubare Anzahl von Gesellschaftern vorkommt, diesen aber dennoch eine große Bedeutung zukommt.

Die Auswirkung dieser Erkenntnis wird in Abschnitt 6.1[31] bei der Diskussion des Kosten/Nutzen-Verhältnisses aufgegriffen. Der IFRS for SMEs richtet sich ausschließlich an den Bedürfnissen externer Adressaten aus, womit das eigene Management als möglicher Adressat ausscheidet.[32] Der Standard wird damit der Realität, zumindest in Deutschland, nicht gerecht, denn ein besonderes qualitatives Merkmal von SMEs ist ja gerade, dass häufig die Eigentümer zugleich in der Unternehmensführung aktiv sind.[33] An einer möglichen Funktion als Steuerbemessungsgrundlage orientiert sich der IFRS for SMEs ebenfalls nicht, was durch global uneinheitliche Steuersysteme begründet wird.[34] Dennoch ist die steuerliche Gewinnermittlung aus Sicht der deutschen Unternehmen ein Primärziel der Rechnungslegung.

3.3 Informationsbedürfnisse der wichtigsten Abschlussadressaten

Im Folgenden werden die Informationsbedürfnisse der wichtigsten Abschlussadressaten dargestellt.

3.3.1 Banken

Banken sind die wichtigsten Abschlussadressaten.[35] Sie spielen bei der Finanzierung von SMEs als Fremdkapitalgeber eine zentrale Rolle. Auch Studien zeigen, dass für über 60% der Unternehmen die Information der Banken äußerst bedeutsam ist.[36] Banken haben „(...) ein Interesse an entscheidungsrelevanten Informationen in den Jahresabschlüssen ihrer Kunden (...), um u.a. Kreditentscheidungen treffen (...) zu können.“[37] Insbesondere im Verhältnis von Unternehmensleitung und Bank besteht die Gefahr von Agency-Konflikten,[38] weshalb die gezielte Vermittlung relevanter Informationen sehr bedeutsam ist.[39] Insbesondere sollen auf Basis der Jahresabschlüsse, „effiziente und valide Prognosen über die zukünftige Zahlungsfähigkeit (...) potentieller Kreditnehmer erstellt werden (...).“[40] Jahresabschlüsse sollen zwecks besserer Vergleichbarkeit standardisiert sein, detaillierte Analysen mit geringem Aufwand ermöglichen und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens korrekt darstellen.[41]

3.3.2 Eigentümer

Wie bereits unter Abschnitt 3.2[42] dargestellt wurde, befinden sich SMEs meist in der Hand eines kleinen Kreises von Eigentümern. Dieser Umstand ist bedingt durch die Finanzierung, die überwiegend aus Krediten und Innenfinanzierung besteht.

Informationsasymmetrien, wie sie bei Aktionären börsennotierter Unternehmen bestehen, sind bei SMEs weniger problematisch, da der Zugang zu Informationen meist gegeben ist.[43] Eigentümer ziehen die Ertragslage und das Ertragspotenzial des Unternehmens dazu heran, um künftige Gewinne zu prognostizieren. Für die Eigentümer ist, im Gegensatz zu den Aktionären kapitalmarktorientierter Unternehmen, v.a. die langfristige Perspektive maßgeblich. Die frühzeitige Aufdeckung negativer Entwicklungen sichert das Weiter-bestehen des Unternehmens und damit das zukünftige Einkommen des Gesellschafters. Insgesamt sind die Eigentümer als zweitwichtigste Adressaten anzusehen.

3.3.2.1 Nicht-Geschäftsführende Eigentümer

Wolz und Janssen sehen die Eigentümer nicht als wichtige Abschlussadressaten und begründen ihre Ansicht durch deren angeblich gegebene Möglichkeit, Einblick in das interne Rechnungswesen zu nehmen.[44] Diese Äußerung konfligiert jedoch mit ihren späteren Ausführungen zu Kontrollfunktion und Objektivität. M.E. erfüllt beispielsweise die Kostenrechnung diese Kriterien nicht zwingend. So wird sie nicht von einem Wirtschaftsprüfer geprüft und ist somit leichter manipulierbar, es werden u.a. kalkulatorische Kosten verwendet und beliebige Abschreibungsmethoden sind möglich. Auch die Studie des DRSC kommt zu dem Schluss, dass Eigentümer zu den wichtigen Adressaten zu rechnen sind.[45]

3.3.2.2 Geschäftsführende Eigentümer

Die Nichteinbeziehung der Bedürfnisse von Eignern, die in der Unternehmensleitung aktiv sind, widerspricht den reellen Erfordernissen der SMEs, da für Diese geschäftsführende Eigner wichtige Adressaten sind.[46] Möglicherweise ist die Wichtigkeit der externen Rechnungslegung für die befragten Unternehmen auch dadurch begründet, dass sie über kein adäquates Kostenrechnungs- bzw. Controlling-System verfügen.[47] Dies dürfte v.a. für kleinere SMEs aus Kostengründen plausibel sein. Auch eine Verschmelzung von internem und externem Rechnungswesen könnte ein mögliches Ziel der Unternehmensleitung von SMEs sein.[48] Wäre bei der Standardentwicklung ein Bottom-Up-Ansatz verfolgt worden, so hätte möglicherweise dieses Ziel mitberücksichtigt werden können.

4 Lobbyismus im Standardsetzungsprozess

Die Anwendung der Informationsökonomie auf die Rechnungslegung führt zu der Erkennt-nis, dass die Veröffentlichung von Rechnungslegungsinformationen die Wohlfahrt einiger Akteure auf Kosten anderer Akteure beeinflussen kann.[49] Die Politische Ökonomie der Rechnungslegung sieht Rechnungslegung nicht als rein technisches Instrument, sondern als bedeutsame gesellschaftliche Institution. Die Regulierung der Rechnungslegung ist ein politischer Prozess, den diejenigen Akteure beeinflussen wollen, für die ein Engagement einen höheren erwarteten Nutzen im Vergleich zu den erwarteten Kosten verspricht. Die Politische Ökonomie der Rechnungslegung versucht, alle relevanten gesellschaftlichen Akteure und Interessengruppen in die Analyse einzubeziehen. Unter Lobbyismus versteht man alle individuellen oder kollektiven Handlungen, deren Ziel es ist, die Rechnungs-legungsnormen zu beeinflussen.

4.1 Akteure

Unmittelbar von der Rechnungslegung betroffen sind drei Gruppen, nämlich „(...) Rechnungslegende (Manager), Wirtschaftsprüfer und Nutzer (...)“[50]. Eine einheitliche, differenziertere, Unterscheidung existiert jedoch nicht.[51] Im Rahmen dieser Arbeit werden die Akteure in acht Kategorien unterteilt:[52] Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsverbände, Wissenschaft, Unternehmen, Standardsetzer, Banken, Accounting-Gruppe und Sonstige.

4.2 Ziele der Akteure

Es liegt in der Natur der Sache, dass die Akteure, die Lobbyismus betreiben, nicht daran interessiert sind, ihre wirklichen Interessen und Ziele zu offenbaren.[53] Zudem muss die Interessenlage innerhalb einer Gruppe nicht unbedingt homogen sein. Dies zeigt sich z.B. in der Gruppe der Wirtschaftsprüfer, wenn man die Positionen der Big Four herausgreift und komparativ denen der verbliebenen Gruppe gegenüberstellt. Aus diesem Grund stellt die Identifikation der (möglichen) Ziele ein nichttriviales Problem dar.

4.2.1 Wirtschaftsprüfer

Wirtschaftsprüfer haben ein Interesse an der praktischen Umsetzbarkeit der Rechnungs-legungsnormen und an einer einfachen Prüfbarkeit.[54] Das Ziel dahinter ist die Begrenzung der direkten und indirekten Prüfungskosten.[55] Es ist allerdings nicht klar, ob sie eher in ihrem eigenen Interesse handeln, oder in dem ihrer Klienten.[56] Bei vielen Bilanzierungssachverhalten dürfte ohnehin Interessenhomogenität zwischen diesen beiden Gruppen vorliegen. Auch ein Reputationsaufbau durch Teilnahme am Regulierungsprozess liegt im Interesse der Wirtschaftsprüfer.[57] Bei einem Standard, der weltweite Anwendung finden kann und dessen Anwendungsbereich quasi alle Unternehmen umfasst,[58] liegt m.E. das Hauptinteresse der Wirtschaftsprüfer jedoch vielmehr darin, dass der IFRS for SMEs überhaupt in den einzelnen Ländern eingeführt wird. Denn ein neuer Standard bringt ihnen zusätzlichen Umsatz durch mit der Implementierung verbundene Prüfungs- und Beratungsleistungen.[59] Da die Mehrheit der SMEs in Deutschland so gut wie keine praktischen Erfahrungen mit den IFRS hat, existiert ein beträchtlicher Beratungsbedarf.[60] Auch nur die wenigsten der deutschen Unternehmen, die an den Feldstudien teilgenommen haben, verwenden bereits die IFRS.[61]

4.2.2 Wirtschaftsprüfungsverbände

Die Wirtschaftsprüfungsverbände sind „(...) aufgrund ihrer eher konzeptionellen und beratenden Tätigkeit den (...)“[62] Standardsetzern ähnlicher als den Wirtschaftsprüfern.

4.2.3 Wissenschaft

Vertreter der Wissenschaft könnten einen Reputationsgewinn durch Teilnahme am Due Process generieren.[63] Entgegengehalten werden kann jedoch, dass für Hochschullehrer ein Reputationsaufbau eher durch Publikationen in Fachjournalen, als durch Stellungnahmen im Regulierungsprozess erreichbar ist. Allerdings ist der Reputationsaufbau eher als Mittel zum Zweck, denn als Selbstzweck zu verstehen. Denn eine höhere wissenschaftliche Reputation bringt i.d.R. materielle Vorteile für den Wissenschaftler. Wissenschaftler bieten Theorien auf einem „market for excuses“ an, die von anderen Lobbygruppen zur Unter stützung der eigenen Positionen verwendet werden.

4.2.4 Unternehmen

„Rechnungslegungskennzahlen spielen (...) eine bedeutende Rolle bei der Ausgestaltung von Kreditsicherungsklauseln. Eine bevorstehende Überschreitung festgeschriebener Kennzahlenwerte kann den Spielraum zur weiteren Kreditaufnahme eines Unternehmens verringern. Eine tatsächliche, durch Regulierungsmaßnahmen induzierte, Verletzung solcher Klauseln kann ferner kostenintensive Nachverhandlungen von Kreditarrangements oder den Zwangsverkauf von Vermögenswerten zur Folge haben.“[64]

Da sich SMEs hauptsächlich über Bankkredite finanzieren,[65] ist Rechtssicherheit in diesem Bereich für sie äußerst bedeutsam. Müssten alle für die Kreditarrangements im Detail zu übermittelnden Rechnungslegungsinformationen von Unternehmen und Banken jeweils bilateral ausgehandelt werden, so würden die Kosten für beide Seiten eklatant steigen.

Ein individuelles Engagement der Unternehmen lohnt sich jedoch erst ab einer bestimmten Unternehmensgröße, da „(...) die mit dem Lobbying verbundenen Vorteile proportional zur Größe eines Unternehmens verlaufen.“[66] Damit ist ein individuelles Engagement am ehesten von größeren Unternehmen zu erwarten.[67] Im Umkehrschluss lässt sich folgern, dass für viele SMEs ein individuelles Engagement keinen die Kosten übersteigenden Nutzen aufweist.

Für die meisten SMEs lohnt sich also ein individuelles Engagement nicht. Vielmehr ist es für sie lohnenswerter, sich durch ihre Interessenverbände vertreten zu lassen.[68] Innerhalb der einzelnen Branchenverbände ist die Annahme weitgehend homogener Interessenlagen plausibel.

4.2.5 Standardsetzer

Die Standardsetzer sind weitgehend wirtschaftlich unabhängig und zielen auf die Optimierung der existierenden Normen ab.[69]

4.2.6 Banken

Wie bereits ausgeführt sind Banken die wichtigsten Abschlussadressaten.[70] Sie werden im Standardsetzungsprozess aktiv, da sie ihre Informationsinteressen berücksichtigt wissen wollen.[71]

4.2.7 Accounting-Gruppe

Eine solche Kategorie findet sich „(...) in den Arbeiten zur politischen Ökonomie der Rechnungslegung gewöhnlich nicht.“[72]

4.2.8 Sonstige

Schon die Natur dieser Residualkategorie verhindert die Annahme sinnvoller gemeinsamer Ziele der Gruppenmitglieder.

5 Kommentare der Interessengruppen zu dem ED

5.1 Zuordnung der CLs zu Interessengruppen

Die untersuchten CLs wurden zu acht Kategorien zugeordnet, um die Meinungen der Kommentierenden zu aggregieren. Ziel der Untersuchung ist es, eventuell abweichende Interessen der verschiedenen Interessengruppen aufzudecken. Die Abkürzungen in Klammern werden in Abbildungen und Tabellen der Arbeit der Übersichtlichkeit halber verwendet.[73] Zudem sind in der Untersuchung die Gruppen als Zahlen codiert.[74]

5.1.1 Wirtschaftsprüfer (WP) – 1

Diese Kategorie umfasst die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, codiert durch 1.

5.1.2 Wirtschaftsprüfungsverbände (WPV) – 2

Dieser Kategorie werden alle Wirtschaftsprüfungsverbände zugeordnet, codiert durch 2.

5.1.3 Wissenschaft (W) – 3

CLs aus der Wissenschaft, codiert durch 3.

5.1.4 Unternehmen (U) – 4

Unternehmen und Unternehmensverbände, codiert durch 4.

5.1.5 Standardsetzer (S) – 5

CLs der Standardsetzer, codiert durch 5.

5.1.6 Banken (B) – 6

Banken, Interessenverbände der Banken, Zentralbanken und Investoren, codiert durch 6.

5.1.7 Accounting-Gruppe (ACC) – 7

Accounting-Verbände, Accounting-Ausbildung und Accountants, codiert durch 7.

5.1.8 Sonstige (So) – 8

Residualkategorie für CLs, die keiner anderen Kategorie zuzuordnen waren, codiert durch 8.

5.2 Absolute und relative Beteiligung der Interessengruppen

Zum Verständnis der folgenden Ausführungen, und der Abbildungen auf die verwiesen wird, ist Abb. 18 heranzuziehen.[75] Die relativen und absoluten Anteile an der Gesamtzahl der CLs zeigt Abb. 3.[76] Bezüglich der Anteile fällt auf, dass mit rund einem Drittel die meisten CLs aus der Accounting-Gruppe stammen. Die Standardsetzer belegen Platz zwei, von ihnen stammt fast jeder fünfte CL. Die Unternehmen liegen mit 15% an dritter Stelle, gefolgt von den Wirtschaftsprüfern mit 11%. Die Gruppen Wirtschaftsprüferverband, Banken und Wissenschaft sind jeweils für 5% der CLs verantwortlich. Auf die Gruppe Sonstige entfallen 11%.

Auffällig ist insbesondere, dass sich Wirtschaftsprüfer und Standardsetzer stark im Due Process engagieren. Banken hingegen engagieren sich kaum, obwohl sie die wichtigsten Abschlussadressaten sind.[77]

Das auf den ersten Blick starke Engagement der Unternehmen wird bei genauerer Betrachtung relativiert, da die Kommentare vor allem von Unternehmensverbänden stammen.[78] Ein individuelles Engagement lohnt sich offensichtlich erst ab einer gewissen Unternehmensgröße.[79] So befinden sich unter den 22 CLs der Unternehmen nur vier von einzelnen Unternehmen, wobei drei von großen Konzernen stammen, die ein Interesse an einer Anwendung des Standards für ihre Konzerntochterunternehmen haben.[80] Der Vierte stammt von DATEV, das mit rund 5.700 Mitarbeitern und ca. 672 Mio. € Umsatz[81] gemäß der Definition des IfM[82] weit davon entfernt ist, ein SME zu sein.[83] Dagegen stammt kein einziger CL von einem SME. Die SMEs verlassen sich folglich darauf, dass ihre Interessen von ihren Interessenverbänden angemessen vertreten werden. Der Grund für dieses Verhalten ist offensichtlich, dass die erwarteten Kosten den erwarteten Nutzen der Teilnahme am Due Process übersteigen. Da die wenigsten SMEs über praktische IFRS-Kenntnisse verfügen,[84] würde m.E. eine detaillierte Auseinandersetzung mit dem ED IFRS for SMEs für sie prohibitiv hohe Kosten verursachen.

5.3 Präferenzen der Kommentatoren bezüglich ausgewählter Fragestellungen

Diese Arbeit untersucht die nach Ausschluss der spanischsprachigen CLs verbliebenen 150 CLs auf die Präferenzen der Kommentatoren bezüglich ausgewählter Fragestellungen, wobei zunächst jeweils die Gesamteinschätzung aller CLs[85] dargestellt und dann auf die Präferenzen einzelner Interessengruppen eingegangen wird. Die 13 Fragestellungen, für die eine Erhebung durchgeführt wurde, sind Thema vieler CLs und wurden erst nach Sichtung aller CLs ausgewählt. Wertungen der Aussagen der CLs wurden soweit wie möglich vermieden und folglich unklare Aussagen der Kategorie indifferent / keine Zuordnung möglich zugerechnet.

5.3.1 Grundsätzliche Haltung zu dem Entwurf

Erhoben wurde die grundsätzliche Haltung der Kommentierenden zu dem ED des IFRS for SMEs.

61% Prozent befürworten den Entwurf grundsätzlich, 22% lehnen ihn ab und 17% sind indifferent bzw. äußern sich überhaupt nicht dazu. Insgesamt ist eine deutliche Zustimmung zu dem Entwurf zu verzeichnen. Allerdings muss an dieser Stelle relativierend angemerkt werden, dass viele CLs den Entwurf des IASB zwar explizit befürworten, jedoch teils ausführliche und scharfe Kritik an der Umsetzung üben.

Betrachtet man die einzelnen Gruppen, so ergibt sich ein heterogenes Bild.[86] Die Zustimmung der Standardsetzer (79%), der Wirtschaftsprüfer (76%) und der Accounting-Gruppe (76%) fällt deutlich höher aus, als die der Gesamtheit. Die Wirtschaftsprüfungsverbände haben mit 63% quasi dieselbe Zustimmungsrate, wie die Gesamtheit. Die stärkste Ablehnung erfährt der Entwurf von den Unternehmen (64%), der Wissenschaft (43%) und den Banken (38%). Die drei Gruppen mit überdurchschnittlicher Zustimmung weisen zugleich die mit Abstand niedrigsten Ablehnungsraten auf.

5.3.2 Beantwortung der Fragen des IASB

Dieser Punkt klärt die Frage, wie viele Kommentatoren die im Vorwort des Entwurfs gestellten Fragen beantwortet haben. Da jedoch nur die Fragen Q1, Q4, Q5, Q7, Q9 und Q11 in modifizierter Form verwendet wurden, gelten die Fragen als beantwortet, wenn mindestens die Hälfte von ihnen im jeweiligen CL vorkommt.

Insgesamt wurden die Fragen von 63% der Kommentierenden beantwortet, von 37% nicht.

In den Gruppen ist das Ergebnis wiederum uneinheitlich.[87] Standardsetzer (86%), Wirtschaftsprüfer (76%), Wirtschaftsprüfungsverbände (75%) und Accounting-Gruppe (74%) weisen eine überdurchschnittliche Beantwortungsrate auf. Die anderen Gruppen liegen deutlich darunter.

Die Gründe für diesen Befund sind vielfältig. So widmen Wissenschaftler sich gern Spezialthemen oder stellen Grundsatzüberlegungen an,[88] während Banken eher konzeptionelle Fragestellungen zur Sprache bringen.[89] Bei den Unternehmen, die eine deutlich höhere Ablehnung aufweisen als die anderen Gruppen, stehen Einzelthemen oftmals im Vordergrund.[90] M.E. ergibt dies durchaus Sinn, denn wenn der Entwurf schon im Grundsatz abgelehnt wird, warum sollte der Kommentierende dann überhaupt auf die expliziten Fragen eingehen. Der Fragenkatalog des IASB ist in seiner Gestaltung m.E. nicht neutral und wird deshalb möglicherweise abgelehnt. Ein mangelndes Wissen der Kommentatoren der Gruppe Unternehmen scheidet als Ursache aus, da es sich überwiegend um Interessenverbände der Unternehmen handelt und die individuell teilnehmenden Unternehmen über hervorragende IFRS-Kenntnisse verfügen dürften.[91]

5.3.3 Berücksichtigung des Kosten/Nutzen-Verhältnisses

Es soll untersucht werden, ob der Entwurf ein angemessenes Kosten/Nutzen-Verhältnis aufweist. Bezweifelt ein CL dies für einen oder mehrere Sachverhalte, so gilt das Kosten/Nutzen-Verhältnis als nicht angemessen.

Insgesamt äußern nur 2%, dass das Verhältnis angemessen ist, 60% sehen dies nicht ge-geben und 38% sind indifferent bzw. sprechen das Thema nicht an.

Eine differenzierte Analyse zeigt, dass nur die Wirtschaftsprüfer (6%) und die Accounting-Gruppe (5%) zu einem geringen Teil Angemessenheit konstatieren.[92] In den anderen Gruppen findet sich keine Zustimmung. Unternehmen (91%) und Wirtschaftsprüfungs-verbände (88%) bezweifeln am meisten, dass das Verhältnis angemessen ist. Banken und Standardsetzer antworten wie der Durchschnitt aller CLs. Wissenschaft (14%) und Wirtschaftsprüfer (41%) sehen die Verhältnismäßigkeit unterdurchschnittlich verletzt, wobei anzumerken ist, dass keiner der CLs der Wissenschaft eine positive Antwort gibt und der Großteil dieser CLs indifferent ist bzw. das Thema nicht anspricht. Dieses Ergebnis ist konsistent mit dem bereits gefundenen Ergebnis, dass die Wissenschaft eher Spezial-themen abhandelt oder sich Grundsatzfragen widmet.[93] Die vergleichsweise positiven Aussagen der Wirtschaftsprüfer passen zu ihrem Interesse an einer Einführung des Standards.[94] Dass immerhin 41% der CLs dieser Kategorie ein besseres Kosten/Nutzen-Verhältnis anmahnen, widerspricht m.E. nicht diesem Ziel, da nur durch entsprechende Vereinfach-ungen die Wahrscheinlichkeit der Einführung des Standards zunimmt. Auch der relativ hohe Anteil der Kommentare, die keine Verbesserungen in diesem Bereich fordern (53%), passt zu dem Gefundenen.

5.3.4 Berücksichtigung der Adressatenbedürfnisse

Es liegt nahe, auch die Frage zu untersuchen, ob die Kommentierenden der Meinung sind, dass die Adressatenbedürfnisse angemessen berücksichtigt sind.

Es ergibt sich insgesamt eine starke Übereinstimmung mit dem Ergebnis der vorigen Frage. Denn 63% der CLs verneinen, nur 4% bejahen die Frage und 33% sind indifferent bzw. sprechen das Thema nicht an. Dieses Ergebnis ist konsistent, denn eine Untersuchung des Kosten/Nutzen-Verhältnisses geht mit einer Analyse der Adressatenbedürfnisse einher. Da der IFRS for SMEs nicht an den Bedürfnissen der wichtigsten Abschlussadressaten orientiert ist, verwundern diese Ergebnisse nicht.[95]

Die Aufschlüsselung in Positionen der Gruppen zeigt, dass wiederum kaum ein Kommentar die Frage mit ja beantwortet.[96] Dies sind wie bei voriger Frage die Wirtschaftsprüfer (6%) und die Accounting-Gruppe (7%). Allerdings sehen die Wirtschaftsprüfer die Angemessenheit in diesem Punkt deutlich weniger gegeben als bei der vorhergehenden Frage (65% vs. 41%). Auffällig ist, dass die Banken diese Frage geschlossen verneinen.

5.3.5 Umfang der Fair-Value-Bewertung

Dieser Punkt soll zeigen, ob der Umfang der Fair-Value-Bewertung als zu hoch empfunden wird.

Dies ist der Fall, da 68% der CLs dies feststellen, lediglich 1% anderer Meinung sind und 31% dies nicht thematisieren bzw. indifferent sind.

Accounting-Gruppe (79%), Wirtschaftsprüfer (76%), Standardsetzer (76%) und Wirtschaftsprüferverbände (75%) sind überdurchschnittlich der Ansicht, dass der Fair Value zu umfangreich eingesetzt wird.[97] Bezüglich dieser Frage antworten Banken und Unter-nehmen in etwa im Durchschnitt aller Kommentierenden. Alle CLs der Wissenschaft stehen diesem Thema indifferent gegenüber bzw. sprechen es nicht an.

Dies passt zu den bereits diskutierten möglichen Gründen hinsichtlich der Beantwortung der Fragen.[98] Nur ein verschwindend geringer Teil der Accounting-Gruppe (2%) vertritt die Ansicht, dass der Umfang angemessen ist.[99]

5.3.6 Cash-Flow-Statement

Diese Frage behandelt die Sinnhaftigkeit eines verpflichtenden Cash-Flow-Statements als Element des IFRS for SMEs Jahresabschlusses.

Hierbei ist festzustellen, dass nur ein kleiner Teil der CLs dieses Thema überhaupt an-spricht. 13% der Kommentierenden finden ein Cash-Flow-Statement sinnvoll, 6% nicht und 81% geben keinen Kommentar ab.

Eine differenzierte Betrachtung zeigt jedoch Unterschiede zwischen den Gruppen.[100] So ist die größte Zustimmung bei Wirtschaftsprüferverbänden (25%), Wirtschaftsprüfern (24%) und Accounting-Gruppe (14%) festzustellen. Dagegen sind die Unternehmen (23%) nicht für eine Pflicht zur Aufstellung einer solchen Rechnung. Kritik kommt auch aus der Accounting-Gruppe (10%). Banken und Wissenschaft haben offenbar kein Interesse an dieser Fragestellung, denn sie äußern sich nicht dazu.

5.3.7 Unabhängigkeit des Standards

Diese Frage lehnt sich an Question 1 des Fragebogens des IASB an und untersucht, ob der Standard unabhängig von den Full-IFRS sein soll.[101] Der IASB konzipierte den Standard, der als eigenständiges Dokument gedacht ist, für SMEs mit ca. 50 Mitarbeitern. Unter Unabhängigkeit wird hier verstanden, dass keine Cross-References, die auf die Full-IFRS verweisen, existieren.

Hier zeichnet sich eine klare Mehrheit von 65% ab, die für einen unabhängigen Standard votiert.[102] Nur 8% sind dagegen und 27% sind indifferent.

In der Gruppenauswertung zeigt sich, dass ein unabhängiger Standard insbesondere von Wirtschaftsprüfern (76%), Standardsetzern (76%), Wirtschaftsprüferverbänden (75%) und der Accounting-Gruppe (71%) favorisiert wird.[103] Auf Seite der Unternehmen (64%) ergibt sich eine relativ schwächere Zustimmung für einen unabhängigen Standard. Ein Grund dafür könnte darin liegen, dass die Unternehmen den Standard mehrheitlich ablehnen und deshalb auch gegen einen unabhängigen Standard sind.[104] Ein unabhängiger Standard wird von Wissenschaft (14%), Standardsetzern (14%), Banken (13%) und Accounting-Gruppe (10%) am stärksten abgelehnt.[105]

5.3.8 Verfügbarkeit von Wahlrechten

In Anlehnung an Question 4 wird die Haltung der CLs zur Verfügbarkeit von Wahlrechten untersucht.[106] Fragestellung ist, ob alle Wahlrechte aus den Full-IFRS im IFRS for SMEs verfügbar sein sollen.

Mit 41% ist der Anteil der Befürworter dieser Frage deutlich größer als der der Gegner mit 17%. Die verbliebenen 42% der Kommentare sind indifferent bzw. äußern sich überhaupt nicht zu dieser Fragestellung.

Standardsetzer (66%) und Accounting-Gruppe (55%) weisen eine überdurchschnittliche Präferenz für Wahlrechte auf.[107] Bei den Banken zeigt sich eine tendenzielle Ablehnung von Wahlrechten. Denn nur 13% der CLs dieser Gruppe sprechen sich dafür aus, aber 25% dagegen. Die Banken präferieren grundsätzlich eine Reduktion von Wahlrechten.

Denn Wahlrechte schränken die Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen ein und erschweren folglich eine standardisierte Kreditprüfung.[108] Die Unternehmen bejahen die Frage eher (23% dafür, 14% dagegen).[109] Auch die Wissenschaft (29%) ist dafür.

5.3.9 Aktivierungswahlrecht für Fremdkapitalkosten

Dieser Punkt befasst sich, wie Question 5, mit dem Aktivierungswahlrecht für Fremd-kapitalkosten.[110] Im ED wird den Bilanzierenden ein Wahlrecht eingeräumt, entweder das Aufwandsmodell oder das Aktivierungsmodell für Fremdkapitalkosten anzuwenden. Dieses Wahlrecht lief auf eine Abweichung von den Full-IFRS hinaus, da absehbar war, dass IAS 23 künftig ausschließlich das Aktivierungsmodell zulassen sollte.

Für ein solches Aktivierungswahlrecht optieren 46%, dagegen lediglich 11% und 43% sind indifferent bzw. kommentieren dies nicht.

Die stärksten Befürworter sind Wirtschaftsprüfer (71%) und Standardsetzer (69%), aus Accounting-Gruppe (52%) und Wirtschaftsprüferverband (50%) kommt leicht überdurchschnittliche Zustimmung.[111]

[...]


[1] Vgl. zu diesem Absatz IASB, Project History, http://www.iasb.org/Current+Projects/IASB+Projects/Small+and+Medium-sized+Entities/Project+history.htm, (Zugriff 10.12.2009)

[2] Vgl. hierzu und im folgenden Satz IASB, IFRS for SMEs, http://www.iasb.org/Current+Projects/IASB+Projects/Small+and+Medium-sized+Entities/Small+and+Medium-sized+Entities.htm, (Zugriff 10.12.2009)

[3] Vgl. IASB (2009), BC39, S. 17

[4] Dies zeigen auch die CLs, in denen dies häufig zur Sprache kommt. So z.B. IAA, CL20, S.1, der weltweit über 90% der Unternehmen dieser Gruppe zuordnet

[5] Vgl. IFM BONN, Schlüsselzahlen des Mittelstands in Deutschland 2007/2008, http://www.ifm-bonn.org/index.ph?id=99, (Zugriff 15.12.2009)

[6] Vgl. EIM BUSINESS & POLICY RESEARCH IM AUFTRAG DER EU-KOMMISSION, First Section of the Annual Report on EU Small and Medium-sized Enterprises, S. 28, http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/files/craft/sme_perf_review/doc_08/spr08_annual_reporten.pdf, (Abruf 15.12.2009)

[7] Vgl. zu diesem Absatz IFM BONN, Mittelstandsdefinition, http://www.ifm-bonn.org/index.php?id=3,

(Zugriff 15.12.2009)

[8] Vgl. hierzu und im folgenden Satz IFM BONN, Definition Familienunternehmen im engeren Sinn, http://www.ifm-bonn.org/index.php?id=68, (Zugriff 15.12.2009)

[9] Vgl. für weitergehende Ausführungen BECKER, W. /ULRICH, P. (2009), S. 2 - 7

[10] Vgl. Abb. 1, S. 32

[11] Vgl. IFM BONN (2002), KMU-Definition des IfM Bonn, http://www.ifm-bonn.org/index.php?id=89, (Zugriff 15.12.2009)

[12] Vgl. hierzu und im folgenden Satz EU-KOMMISSION (2003), Artikel 2 und 3 des Anhangs zur Empfehlung 2003/361/EG, S. L 124/39 i.V.m. Empfehlung 2003/361/EG (9), S. L 124/37

[13] Vgl. IASB (2009), Section 1, P 1.2, S. 10

[14] S. 5

[15] Vgl. zu diesem Absatz IASB (2009), Section 1, P 1.3, S. 10

[16] Vgl. IASB (2009), Section 1, P 1.4, S. 10

[17] Vgl. IASB (2009), Section 1, P 1.6, S. 11

[18] Vgl. zu diesem Absatz IASB (2007), Section 1, P 1.1 und P 1.2, S. 14 i.V.m. IASB (2009), Section 1,

P 1.3, S. 10

[19] Vgl. IASB (2007), Section 1, S. 14 i.V.m. IASB (2009), Section 1, S. 10

[20] Vgl. IASB (2009), BC57 (b), S. 21 und beispielsweise IBM, CL29, BHP Billiton Limited, CL148, S.1

[21] Vgl. z.B. EFRAG, CL161, S. 5

[22] Vgl. z.B. KINGSTON SMITH LLP, CL8, S. 1

[23] S. 3

[24] Vgl. IASB (2009), Preface, P7 und P8, S. 7

[25] Vgl. hierzu und im folgenden Satz IASB (2009), Preface, P10 und P11, S. 7

[26] Vgl. IASB (2009), BC71, S. 25 f.

[27] Vgl. hierzu und im folgenden Satz JANSSEN, J. (2008), S. 83

[28] Vgl. IASB (2009), Preface, P7, S. 7

[29] Vgl. IASB (2009), BC80, S. 28

[30] Vgl. zu diesem Absatz EIERLE, B./HALLER, A./BEIERSDORF, K. (2007), S. 8 f.

[31] S. 25 - 27

[32] Vgl. EIERLE, B./HALLER, A./BEIERSDORF, K. (2007), S. 8

[33] Vgl. WOLZ, M./JANSSEN, J. (2009), S. 594

[34] Vgl. hierzu und im folgenden Satz EIERLE, B./HALLER, A./BEIERSDORF, K. (2007), S. 8-10

[35] Vgl. hierzu und im folgenden Satz WOLZ, M./JANSSEN, J. (2009), S. 594 f.

[36] Vgl. HALLER, A./LÖFFELMANN, J./BEIERSDORF, K. (2008), S. 3

[37] BLECHER, C./RECKE, T./WIELENBERG, S. (2009), S. 570

[38] Vgl. JANSSEN, J. (2008), S. 94

[39] Vgl. WOLZ, M./JANSSEN, J. (2009), S. 594 f.

[40] JANSSEN, J. (2008), S. 95

[41] Vgl. HALLER, A./LÖFFELMANN, J./BEIERSDORF, K. (2008), Executive Summary, S. IV-V

[42] S. 5 f.

[43] Vgl. zu diesem und den nächsten drei Sätzen JANSSEN, J. (2008), S. 91 f.

[44] Vgl. hierzu und im folgenden Satz WOLZ, M./JANSSEN, J. (2009), S. 594-596

[45] Vgl. EIERLE, B./HALLER, A./BEIERSDORF, K. (2007), S. 8 f.

[46] Vgl. EIERLE, B./HALLER, A./BEIERSDORF, K. (2007), S. 8

[47] Vgl. JAHNKE, H./WIELENBERG, S. /SCHUMACHER, H. (2007), S. 370f

Laut dieser Studie existiert ein positiver Zusammenhang zwischen Unternehmensgröße und Komplexität der Kostenrechnung.

[48] Vgl. JAHNKE, H./WIELENBERG, S. /SCHUMACHER, H. (2007), S. 375

Allerdings stellt dieser Beitrag auch heraus, dass eine Integration des Rechnungswesens praktisch für SMEs kaum relevant ist. Anzumerken ist des Weiteren, dass dieser Beitrag sich ausschließlich mit den Full-IFRS beschäftigt, weshalb die Ergebnisse nicht unbedingt auf den IFRS for SMEs übertragbar sind.

[49] Vgl. zu diesem Absatz ZÜLCH, H./GEBHARDT, R./HOFFMANN, S. (2008), S. 3-6

[50] ZÜLCH, H./GEBHARDT, R./HOFFMANN, S. (2008), S. 6

[51] Vgl. ZÜLCH, H./GEBHARDT, R./HOFFMANN, S. (2008), S. 6

[52] In Anlehnung an BLECHER, C./RECKE, T./WIELENBERG, S. (2009), S. 570 f.

Die Kategorien sind an die im Rahmen dieser Arbeit untersuchten CLs angepasst. Deshalb wurde auf die Gruppe Versicherungen verzichtet und die Accounting-Gruppe wurde hinzugefügt.

[53] Vgl. KÖNIGSGRUBER, R. (2008), S. 850

[54] Vgl. BLECHER, C./RECKE, T./WIELENBERG, S. (2009), S. 570-572

[55] Vgl. ZÜLCH, H./GEBHARDT, R./HOFFMANN, S. (2008), S. 8

[56] Vgl. hierzu und im folgenden Satz KÖNIGSGRUBER, R. (2008), S. 850

[57] Vgl. ZÜLCH, H./GEBHARDT, R./HOFFMANN, S. (2008), S. 9

[58] Vgl. 2.2.1 und 2.2.2, S. 2 f.

[59] Vgl. ZÜLCH, H./GEBHARDT, R./HOFFMANN, S. (2008), S. 9

[60] Vgl. DIHK/PRICEWATERHOUSECOOPERS (2005), S. 5

Die Studie zeigt, dass nur 8% der SMEs bereits nach den IFRS bilanzieren. Von den 79% der befragten Unternehmen, die keinen Bedarf für eine IFRS-Rechnungslegung sehen, nennen 57% externe Beratungskosten als Grund.

[61] Vgl. DRSC/BDI/PRICEWATERHOUSECOOPERS (2008), S. 5

Obwohl die Feldstudie nicht repräsentativ ist, so wird die in Fußnote 60 genannte Tendenz bezüglich des Anteils der nach IFRS Bilanzierenden bestätigt. So bilanzieren nur 13% der an der Feldstudie beteiligten Unternehmen bereits nach den IFRS.

[62] BLECHER, C./RECKE, T./WIELENBERG, S. (2009), S. 571

[63] Vgl. zu diesem Absatz ZÜLCH, H./GEBHARDT, R./HOFFMANN, S. (2008), S. 10 f.

[64] ZÜLCH, H./GEBHARDT, R./HOFFMANN, S. (2008), S. 8

[65] Vgl. 3.3.1, S. 6 f.

[66] ZÜLCH, H./GEBHARDT, R./HOFFMANN, S. (2008), S. 8

[67] Vgl. ZÜLCH, H./GEBHARDT, R./HOFFMANN, S. (2008), S. 8

[68] Vgl. hierzu und im folgenden Satz ZÜLCH, H./GEBHARDT, R./HOFFMANN, S. (2008), S. 8

[69] Vgl. BLECHER, C./RECKE, T./WIELENBERG, S. (2009), S. 571

[70] Vgl. 3.3.1, S. 6 f.

[71] Vgl. BLECHER, C./RECKE, T./WIELENBERG, S. (2009), S. 570

[72] ZÜLCH, H./GEBHARDT, R./HOFFMANN, S. (2008), S. 10

[73] Vgl. Abb. 22, S. 45 – 49, diese repräsentiert die gesamte Datenerhebung

[74] Vgl. Abb. 2, S. 32

[75] Vgl. Abb. 18, S. 42

[76] Vgl. zu diesem Absatz Abb. 3, S. 33

[77] Vgl. 3.3.1, S. 6 f.

[78] Vgl. CLs 3+3a, 27, 29, 32, 52, 53, 55, 56, 61, 70, 73, 90, 94, 103, 105, 119, 132, 132, 133, 143, 146 und 148

[79] Vgl. 4.2.4, S. 11

[80] Vgl. IBM: CL29, BT Group: CL52 und BHP Billiton: CL148

[81] Vgl. DATEV: http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=2155 (Zugriff 25.02.2010)

[82] Vgl. 2.2.1, S. 2 f.

[83] Vgl. DATEV: CL94

[84] Vgl. 4.2.1, S. 9 f.

[85] Vgl. Abb. 4, S. 34

[86] Vgl. zu diesem Absatz Abb. 5, S. 35

[87] Vgl. zu diesem Absatz Abb. 6, S. 35

[88] Vgl. z.B. MORRILL, C.: CL5, FRÖHLICH, C.: CL6 und PIGNATTA, A.: CL18

[89] Vgl. z.B. LAMINGER, M.: CL19, IBF: CL50 und ZKA: CL69

[90] Vgl. z.B. GENOSSENSCHAFTSVERBAND BAYERN: CL 3 und CL3A, ZDH: CL27,

[91] Vgl. 5.2, S. 13 f.

[92] Vgl. zu diesem Absatz Abb. 7, S. 36

[93] Vgl. 5.3.2, S. 15 f.

[94] Vgl. 4.2.1, S. 9 f.

[95] Vgl. 3.2 i.V.m. 3.3, S. 5 - 8

[96] Vgl. zu diesem Absatz Abb. 8, S. 36

[97] Vgl. zu diesem Absatz Abb. 9, S. 37

[98] Vgl. 5.3.2, S. 15 f.

[99] Vgl. Abb. 9, S. 37

[100] Vgl. zu diesem Absatz Abb. 10, S. 37

[101] Vgl. hierzu und im folgenden Satz IASB (2007), Question 1, S. 5

[102] Vgl. hierzu und im folgenden Satz IASB (2009), BC 26(a), S.11

[103] Vgl. hierzu und im folgenden Satz Abb. 11, S. 38

[104] Vgl. 5.3.1, S. 14 f.

[105] Vgl. Abb. 11, S. 38

[106] Vgl. IASB (2007), Question 4, S. 6

[107] Vgl. zu diesem Absatz Abb. 12, S. 38

[108] Vgl. 3.3.1, S. 6 f.

[109] Vgl. hierzu und im folgenden Satz Abb. 12, S. 38

[110] Vgl. zu diesem Absatz IASB (2007), Question 5, S. 6

[111] Vgl. Abb. 13, S. 39

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2010
ISBN (eBook)
9783836646642
DOI
10.3239/9783836646642
Dateigröße
4.6 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität Passau – Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Business Administration and Economics
Erscheinungsdatum
2010 (Mai)
Note
1,3
Schlagworte
internationale rechnungslegung kleine unternehmen mittlere iasb lobbying
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Titel: Der IFRS for SMEs
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