Lade Inhalt...

Folgebewertung von Sachanlagen nach IAS 16 bei gleichzeitiger Anwendung von Komponentenansatz und Neubewertungsmethode

©2009 Diplomarbeit 44 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Nach geltendem EU-Recht haben kapitalmarktorientierte Unternehmen ihren Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards zu erstellen. Darüber hinaus können zusätzlich freiwillig Einzelabschlüsse nach den IFRS erstellt werden. „Zu den wichtigsten Bereichen der Bilanz zählen zweifellos die Sachanlagen. In den IFRS widmen sich gleich drei Standards diesem zentralen Gebiet, der IAS 16 für die reguläre Erst- und Folgebewertung der Sachanlagen, der IAS 40 für den Sonderbereich der zu Investitionszwecken gehaltenen Liegenschaften sowie der IAS 36 für die außerplanmäßigen Abschreibungen“.
Die vorliegende Arbeit wird die Bewertung von Sachanlagen nach dem International Accounting Standard 16 behandeln, wobei hier die Folgebewertung mit den beiden Teilaspekten des Komponentenansatzes und der Neubewertungsmethode im Fokus der Betrachtung steht. Komponentenansatz und Neubewertungsmethode sind zwei durch die International Financial Reporting Standards gegebene Möglichkeiten zur Bewertung von Sachanlagen. Sie sind in der Rechnungslegung nach HGB nicht vorgesehen. Doch bevor eine Auseinandersetzung mit diesen beiden Optionen erfolgt, zunächst eine schrittweise Annäherung.
So wird im folgenden Kapitel zunächst einmal der IAS 16 als Ganzes unter die Lupe genommen. Hier erfolgt neben der Klärung der Zielsetzung dieses Standards u. a. auch eine Erörterung der Voraussetzungen, die ein Vermögenswert erfüllen muss, um nach eben diesem Standard bilanziert zu werden. Auch werden hier u. a. Themen wie die, vor einer Folgebewertung notwendige, Erstbewertung und Abschreibungen behandelt, um einen Überblick über den IAS 16 zu erhalten. Das dritte Kapitel befasst sich dann mit der bei einer Neubewertung durchaus relevanten Wertminderung von Vermögenswerten, bevor in Kapitel vier die Neubewertung behandelt wird. Diesen Ausführungen folgen dann nähere Erläuterungen zum Komponentenansatz. Auf Grundlage der Erläuterungen zu den vorgenannten Themen wird dann im fünften Kapitel die Möglichkeit einer gleichzeitigen Anwendung des Komponentenansatzes und der Neubewertungsmethode erörtert und deren Sinnhaftigkeit bewertet. Schließlich wird ein Fazit über die folgenden Ausführungen gezogen. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
InhaltsverzeichnisI
AbbildungsverzeichnisII
TabellenverzeichnisII
AbkürzungsverzeichnisII
1.Einleitung1
2..Der International Accounting Standard 163
2.1Anwendung und […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Oliver Behrendt
Folgebewertung von Sachanlagen nach IAS 16 bei gleichzeitiger Anwendung von
Komponentenansatz und Neubewertungsmethode
ISBN: 978-3-8366-4649-9
Herstellung: Diplomica® Verlag GmbH, Hamburg, 2010
Zugl. Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Berlin, Berlin, Deutschland, Diplomarbeit,
2009
Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte,
insbesondere die der Übersetzung, des Nachdrucks, des Vortrags, der Entnahme von
Abbildungen und Tabellen, der Funksendung, der Mikroverfilmung oder der
Vervielfältigung auf anderen Wegen und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen,
bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Eine Vervielfältigung
dieses Werkes oder von Teilen dieses Werkes ist auch im Einzelfall nur in den Grenzen
der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes der Bundesrepublik
Deutschland in der jeweils geltenden Fassung zulässig. Sie ist grundsätzlich
vergütungspflichtig. Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafbestimmungen des
Urheberrechtes.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in
diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme,
dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei
zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften.
Die Informationen in diesem Werk wurden mit Sorgfalt erarbeitet. Dennoch können
Fehler nicht vollständig ausgeschlossen werden und der Verlag, die Autoren oder
Übersetzer übernehmen keine juristische Verantwortung oder irgendeine Haftung für evtl.
verbliebene fehlerhafte Angaben und deren Folgen.
© Diplomica Verlag GmbH
http://www.diplomica.de, Hamburg 2010

I
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis...I
Abbildungsverzeichnis...II
Tabellenverzeichnis...II
Abkürzungsverzeichnis...II
1 Einleitung...1
2 Der International Accounting Standard 16...3
2.1
Anwendung und Ansatzkriterien...3
2.2
Erstbewertung...6
2.3
Abschreibungen...8
2.4
Angaben im Jahresabschluss...12
3 Wertminderungen...16
4 Neubewertungsmethode...20
4.1
Grundsätzliches zur Neubewertung...20
4.2
Neubewertungsbetrag und Ausweis im Jahresabschluss...22
4.3
Pro und Contra der Neubewertungsmethode...27
5 Komponentenansatz...29
6 Gleichzeitige Anwendung von Komponentenansatz und
Neubewertungsmethode...35
7 Fazit...38
Literaturverzeichnis...39

II
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Aktivierung eines Vermögenswertes nach IAS 16...5
Abb. 2: Erste Anwendung der Neubewertungsmethode...24
Abb. 3: Prüfung der Voraussetzungen und Anwendung des Komponentenansatzes..33
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Beispielhafte Darstellung nach HBG...31
Tabelle 2: Beispielhafte Darstellung nach IFRS...32
Abkürzungsverzeichnis
IFRS ­ International Financial Reporting Standards
IAS ­ International Accounting Standard
HGB ­ Handelsgesetzbuch
u. a. ­ unter anderem
vgl. ­ vergleiche
gem. ­ gemäß
ggf. ­ gegebenenfalls
Abb. ­ Abbildung
Anm. ­ Anmerkung
ebd. ­ ebenda
i.S. ­ im Sinne
d. Verf. ­ der Verfasser
o. g ­ oben genannt

1
1 Einleitung
Nach geltendem EU-Recht haben kapitalmarktorientierte Unternehmen ihren
Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards zu erstellen.
Darüber hinaus können zusätzlich freiwillig Einzelabschlüsse nach den IFRS erstellt
werden.
,,Zu den wichtigsten Bereichen der Bilanz zählen zweifellos die Sachanlagen. In den
IFRS widmen sich gleich drei Standards diesem zentralen Gebiet, der IAS 16 für die
reguläre Erst- und Folgebewertung der Sachanlagen, der IAS 40 für den Sonderbereich
der zu Investitionszwecken gehaltenen Liegenschaften sowie der IAS 36 für die
außerplanmäßigen Abschreibungen"
1
.
Die vorliegende Arbeit wird die Bewertung von Sachanlagen nach dem International
Accounting Standard 16 behandeln, wobei hier die Folgebewertung mit den beiden
Teilaspekten des Komponentenansatzes und der Neubewertungsmethode im Fokus der
Betrachtung steht.
Komponentenansatz und Neubewertungsmethode sind zwei durch die International
Financial Reporting Standards gegebene Möglichkeiten zur Bewertung von
Sachanlagen. Sie sind in der Rechnungslegung nach HGB nicht vorgesehen.
Doch bevor eine Auseinandersetzung mit diesen beiden Optionen erfolgt, zunächst eine
schrittweise Annäherung.
So wird im folgenden Kapitel zunächst einmal der IAS 16 als Ganzes unter die Lupe
genommen. Hier erfolgt neben der Klärung der Zielsetzung dieses Standards u. a. auch
eine Erörterung der Voraussetzungen, die ein Vermögenswert erfüllen muss, um nach
eben diesem Standard bilanziert zu werden. Auch werden hier u. a. Themen wie die, vor
einer Folgebewertung notwendige, Erstbewertung und Abschreibungen behandelt, um
einen Überblick über den IAS 16 zu erhalten.
Das dritte Kapitel befasst sich dann mit der bei einer Neubewertung durchaus relevanten
Wertminderung von Vermögenswerten, bevor in Kapitel vier die Neubewertung
1 Tanski (2005), S. V

2
behandelt wird.
Diesen Ausführungen folgen dann nähere Erläuterungen zum Komponentenansatz.
Auf Grundlage der Erläuterungen zu den vorgenannten Themen wird dann im fünften
Kapitel die Möglichkeit einer gleichzeitigen Anwendung des Komponentenansatzes und
der Neubewertungsmethode erörtert und deren Sinnhaftigkeit bewertet. Schließlich wird
ein Fazit über die folgenden Ausführungen gezogen.

3
2 Der International Accounting Standard 16
2.1 Anwendung und Ansatzkriterien
Ziel des International Accounting Standard 16 ist es, die Bilanzierungsmethoden für
Sachanlagen vorzuschreiben, damit Abschlussadressaten Informationen über
Investitionen eines Unternehmens in Sachanlagen und Änderungen solcher
Investitionen erkennen können (IAS 16.1).
So ist dieser Standard für die Bilanzierung von Sachanlagen anzuwenden, es sei denn,
dass ein anderer Standard eine andere Behandlung erfordert oder zulässt (IAS 16.2).
Auch keine Anwendung findet der Standard bei:
·
Sachanlagen, die gemäß IFRS 5 als zur Veräußerung gehalten klassifiziert
werden (IAS 16.3 (a))
·
Biologischen Vermögenswerten, die mit landwirtschaftlicher Tätigkeit im
Zusammenhang stehen (IAS 16.3 (b))
·
Vermögenswerten aus Exploration und Evaluierung(IAS 16.3 (c))
·
Abbau- und Schürfrechten, sowie Öl, Erdgas und anderen nicht-regenerativen
Ressourcen (IAS 16.3 (d))
Sachanlagen die jedoch dazu dienen, die unter IAS 16.3 (b) ­ (d) genannten
Vermögenswerte auszuüben oder zu erhalten, werden nach IAS 16 bewertet bzw.
bilanziert (IAS 16.3).
An diese Stelle wäre noch anzumerken, dass bei den IFRS nicht nur mehrere Standards
greifen können
2
, sondern ggf. auch zwischen den Standards gewechselt werden kann.
So ist eine Immobilie, welche zur künftigen Nutzung als Finanzinvestition nach IAS 40
erstellt oder entwickelt wird, nach IAS 16 zu bilanzieren, solange die Voraussetzungen
für eine Anwendung des IAS 40 für diese Immobilie noch nicht gegeben sind. Nach
Fertigstellung bzw. nach Abschluss der Entwicklung ist dann aber IAS 40 anzuwenden
(IAS 16.5).
2 Vgl. Tanski (2005), S. 1

4
Per Definition handelt es sich bei den im International Accounting Standard 16
behandelten Sachanlagen um materielle Vermögenswerte, die für Zwecke der
Herstellung oder der Lieferung von Gütern und Dienstleistungen, zur Vermietung an
Dritte oder für Verwaltungszwecke gehalten werden und erwartungsgemäß länger als
eine Periode genutzt werden (IAS 16.6).
,,Als materiell sind alle Vermögenswerte einzustufen, welche in körperlicher Form
vorhanden und damit greifbar sind. Nicht zu den Sachanlagen zählen deshalb die
·
immateriellen Vermögenswerte ... gem. IAS 38 und die
·
finanziellen Vermögenswerte ... gem. IAS 32"
3
.
Für die im IAS 16 nicht gegebene Definition eines Vermögenswertes kann das
Rahmenkonzept herangezogen werden
4
. ,,Danach zeichnet sich ein Vermögenswert
durch einen innewohnenden wirtschaftlichen Nutzen aus, welcher direkt oder indirekt
zum Zufluss von Zahlungsmitteln oder Zahlungsmitteläquivalenten zum Unternehmen
beiträgt"
5
.
So sind auch nach IAS 16.7 die Anschaffungs- und Herstellungskosten ­ zu denen eine
Sachanlage bei erstmaligem Ansatz zu bewerten ist (IAS 16.15) ­ einer Sachanlage nur
als Vermögenswert anzusetzen, wenn es wahrscheinlich ist, dass ein mit der Sachanlage
verbundener künftiger wirtschaftlicher Nutzen dem Unternehmen zufließen wird (IAS
16.7 (a)), und wenn die Anschaffungs- und Herstellungskosten dieser Sachanlage
verlässlich bewertet werden können (IAS 16.7 (b).
Der Zufluss des wirtschaftlichen Nutzens kann jedoch sowohl direkt als auch indirekt
erfolgen
6
.
Hinsichtlich der Verlässlichkeit der Bewertung ist keine absolute Sicherheit gemeint,
jedoch sollen die angegebenen Werte frei von wesentlichen Fehlern oder verzerrenden
3 Tanski (2005), S. 3
4 Vgl. ebd.
5 Ebd.
6 Vgl. auch ebd. S. 6 und 7

5
Einflüssen sein
7
.
Aus dem oben genannten ergibt sich somit das folgende Schema zur Prüfung, ob nach
IAS 16 bilanziert werden soll:
Quelle: Entnommen aus: Sachanlagen nach IFRS, Tanski (2005), S. 5
Abb. 1: Aktivierung eines Vermögenswertes nach IAS 16
Zu Beachten ist noch, dass Ersatzteile und Wartungsgeräte zwar normalerweise als
Vorräte behandelt werden, jedoch bedeutende Ersatzteile und Bereitschaftsausrüstungen
zu den Sachanlagen zählen, wenn sie durch das Unternehmen erwartungsgemäß länger
als eine Periode genutzt werden. Auch werden nur im Zusammenhang mit einer
Sachanlage genutzte Ersatzteile und Wartungsgeräte als Sachanlagen angesetzt (IAS
16.8).
Jedoch geht der Standard nicht näher darauf ein, was als bedeutend zu betrachten ist. So
muss dies wohl im konkreten Einzelfall durch den Bilanzierenden bestimmt werden.
So wird auch noch einmal durch den IAS 16 selbst bestätigt, dass dieser keine
Maßeinheiten hinsichtlich einer Sachanlage vorgibt, und bei der Anwendung der
Ansatzkriterien eine unternehmensspezifische Beurteilung erforderlich ist (IAS 16.9).
7 Vgl. Tanski (2005), S. 7

6
2.2 Erstbewertung
Die bei der Erstbewertung anzusetzenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind
der zum Erwerb oder zur Herstellung eines Vermögenswertes entrichtete Betrag an
Zahlungsmitteln oder Zahlungsmitteläquivalenten oder der beizulegende Zeitwert einer
anderen Entgeltform zum Zeitpunkt des Erwerbes oder der Herstellung oder, falls
zutreffend, der Betrag, der diesem Vermögenwert nach besonderen Bestimmungen
anderer IFRS beigelegt wird (IAS 16.6).
Zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehören:
·
Der Kaufpreis einschließlich Einfuhrzöllen und nicht erstattungsfähigen
Umsatzsteuern nach Abzug von Rabatten, Boni und Skonti (IAS 16.16 (a))
·
Alle direkt zurechenbaren Kosten, die anfallen, um den Vermögenswert zu dem
Standort und in den erforderlichen, vom Management beabsichtigten,
betriebsbereiten Zustand zu bringen (IAS 16.16 (b))
·
Die erstmalig geschätzten Kosten für den Abbruch und das Abräumen des
Gegenstandes und die Wiederherstellung des Standortes, an dem er sich befindet
sowie die Verpflichtungen die ein Unternehmen entweder bei Erwerb des
Gegenstandes oder als Folge eingeht, wenn es ihn während einer gewissen
Periode zu anderen Zwecken als zur Herstellung von Vorräten benutzt hat (IAS
16.16 (c))
Zu den in IAS 16.16 (b) genannte zurechenbaren Kosten zählen z. B.:
·
Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer, die direkt auf Grund der
Herstellung oder Anschaffung der Sachanlage anfallen (IAS 16.17 (a))
·
Kosten der Standortvorbereitung (IAS 16.17 (b))
·
Kosten der erstmaligem Lieferung und Verbringung (IAS 16.17 (c))
·
Installations- und Montagekosten (IAS 16.17 (d))
·
Kosten für Testläufe, ob der Vermögenswert ordentlich funktioniert, wobei die
Nettobeträge vom Verkauf aller Gegenstände, die während der Vermögenswert
zum Standort und in den betriebsbereiten Zustand gebracht wurde, hergestellt

7
wurden (wie etwa auf der Testanlage gefertigte Muster) abzuziehen sind (IAS
16.17 (e))
·
Honorare (IAS 16.17 (f)) (z. B. ,,für Architekten, usw."
8
)
Nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehören hingegen:
·
Kosten für die Eröffnung einer neuen Betriebsstätte (IAS 16.19 (a))
·
Kosten für die Einführung eines neuen Produktes oder einer neuen
Dienstleistung; einschließlich der Kosten für Werbung und verkaufsfördernde
Maßnahmen (IAS 16.19 (b))
·
Kosten für die Geschäftsführung an einem neuen Standort oder mit einer neuen
Kundengruppe; einschließlich Schulungskosten (IAS 16.19 (c))
·
Verwaltungs- und andere Gemeinkosten (IAS 16.19 (d))
Nach IAS 16.20 dürfen auch Kosten, welche entstehen, nachdem der Vermögenswert an
dem Standort und in dem erforderlichen, vom Management beabsichtigten,
betriebsbereiten Zustand gebracht wurde, ebenfalls nicht zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten gezählt werden. Damit gemeint sind beispielsweise:
·
Kosten, die anfallen während eine Sachanlage auf die vom Management
beabsichtigte Weise betriebsbereit ist, jedoch noch in Betrieb gesetzt werden
muss, bzw. ihren Betrieb noch nicht voll aufgenommen hat (IAS 16.20 (a))
·
Erstmalige Betriebsverluste, wie diejenigen, die während der Nachfrage nach
Produktionserhöhung des Gegenstandes auftreten (IAS 16.20 (b))
·
Kosten für die Verlagerung oder Umstrukturierung eines Teils oder der gesamten
Geschäftstätigkeit des Unternehmens (IAS 16.20 (c))
An dieser Stelle sei noch angemerkt, dass Sachanlagen grundsätzlich einzeln zu
bilanzieren und zu bewerten sind
9
. Es kann jedoch sinnvoll sein, einzelne unbedeutende
Gegenstände zusammenzufassen (IAS 16.9). Es kann also eine Gruppenbewertung
vorgenommen werden, ,,um die getrennte ­ und damit aufwändige ­ Bilanzierung einer
Vielzahl von Sachanlagen mit
8 Tanski (2005), S. 13
9 Vgl. ebd., S. 9

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2009
ISBN (eBook)
9783836646499
DOI
10.3239/9783836646499
Dateigröße
1 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie, Berlin – Betriebswirtschaft, Betriebswirtschaft
Erscheinungsdatum
2010 (Mai)
Note
2,0
Schlagworte
ifrs sachanlage komponentenansatz neubewertungsmethode
Zurück

Titel: Folgebewertung von Sachanlagen nach IAS 16 bei gleichzeitiger Anwendung von Komponentenansatz und Neubewertungsmethode
Cookie-Einstellungen