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Fair-Value Bilanzierung in der Finanzkrise

©2009 Diplomarbeit 78 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Immobilienkrise, Wirtschaftskrise, Finanzkrise, Konjunkturkrise sind zu gängigen Begriffen unseres Alltagslebens geworden. Kaum eine Nachrichtensendung wird ausgestrahlt, ohne dass diese Begriffe thematisiert werden. Tatsache ist, dass sich die Welt nach Ansicht der Wirtschaftsexperten in der größten Wirtschaftskrise seit der Weltwirtschaftskrise im Jahre 1931 befinden soll. Banken gehen insolvent, Firmen versuchen Kostensparmaßnahmen durchzuführen und die Politik versucht mit Konjunkturpaketen die Krise in den Griff zu bekommen.
Der Ursprung dieser Krise ist auf das Jahr 2000 zurückzuführen, als in den USA der sogenannte Subprime-Markt aufblühte. Dabei erhielten viele US-Kreditnehmer günstig verzinste Kredite um Eigenheime zu erwerben. Die Kreditvolumen betrugen dabei 100 % des Kaufpreises der Immobilien. Anschließend gewährten die Banken diesen Kreditnehmern mit der Begründung, dass ihre Immobilien an Wert gewonnen hätten, weitere Kredite in der Höhe der geschätzten Wertanstiege. Das Resultat dieser Ereignisse war die Subprime-Blase. Als dann im Jahre 2007 mehrere Kreditnehmer nicht mehr zahlungsfähig waren, entstand ein Angebotsüberschuss bei Immobilien. So sind auch die Immobilienpreise gesunken und damit der Gegenwert der vergebenen Kredite. Dies war der Startschuss der Subprime-Krise!
Angeführt durch die Subprime-Krise folgte dann die Finanzmarktkrise. Diese wurde dadurch verursacht, dass die Banken jahrelang die vergebenen Kredite durch Pfandbriefe wie asset back securities an den weltweiten Finanzmärkten veräußerten.
Die Erwerber solcher forderungsbesicherter Wertpapiere verknüpften diese mit anderen besicherten Krediten und bildeten so Collateralized Debt Obligations, welche wieder auf den weltweiten Finanzmärkten gehandelt wurden. Folglich hatten die Banken mit dem Zerfall des Subprime-Marktes enorme Forderungsverluste aus den Geschäften mit Immobilienfonds hinzunehmen, welche wiederum durch Einnahmen aus anderen Segmenten getragen werden mussten. Dies führte dazu, dass die Finanzmarktkrise auch auf den realen Sektor überging. Die Banken vergaben keine großen Kredite an die Unternehmen mehr, womit für diese ebenfalls Liquiditätsprobleme entstanden. Das Ergebnis dieses Prozesses ist die aktuelle Weltwirtschaftskrise.
Neben der gegenwärtigen Rezession hat die Krise auch einen Vertrauensverlust gegenüber den weltweiten Finanzmärkten mit sich gebracht. Speziell Unternehmen, die an der Börse gehandelt werden, […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Yalcin Kilicer
Fair-Value Bilanzierung in der Finanzkrise
ISBN: 978-3-8366-4479-2
Herstellung: Diplomica® Verlag GmbH, Hamburg, 2010
Zugl. Hochschule Pforzheim, Pforzheim, Deutschland, Diplomarbeit, 2009
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© Diplomica Verlag GmbH
http://www.diplomica.de, Hamburg 2010

I
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis... III
Abbildungsverzeichnis ... IV
1 Einleitung ... 1
1.1 Einführung ... 1
1.2 Gang der Untersuchung ... 4
2 Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS ... 5
2.1 Chronik, Geltungsbereiche und Ziel der IFRS ... 5
2.2 Relevante Standards für die Bilanzierung von Finanzinstrumenten ... 7
2.3 Definition und Kategorisierung der Finanzinstrumente ... 7
2.3.1 Definition von Finanzinstrumenten ... 7
2.3.2 Kategorisierung von Finanzinstrumenten und die Erst- und
Folgebewertung ... 8
2.3.2.1 Übersicht der Kategorien und die Zugangsbewertung bzw.
Erstbewertung ... 8
2.3.2.2 Definition der Kategorie Loans and Receivables und die
Folgebewertung der Finanzinstrumente ... 12
2.3.2.3 Definition der Kategorie Held to Maturity und die
Folgebewertung der Finanzinstrumente ... 15
2.3.2.4 Definition der Kategorie At Fair Value through profit or loss
und Folgebewertung der Finanzinstrumente ... 17
2.3.2.5 Definition der Kategorie Available for Sale und die
Folgebewertung der Finanzinstrumente ... 20
3 Fair Value-Bewertung ... 23
3.1 Der Fair Value ... 23

II
3.2 Die Fair Value-Hierarchien ... 25
3.2.1 Stufenkonzeption zur Fair Value-Ermittlung und die Fair Value-
Hierarchien ... 25
3.2.2 Level 1: mark-to-market-Bewertung ... 27
3.2.3 Level 2: Markt-Vergleichswertmethode ... 28
3.2.4 Level 3: mark-to-model und das DCF-Verfahren ... 29
3.3 Kritische Würdigung der Fair Value-Bilanzierung ... 34
3.3.1 Kritikpunkte und Anforderungen an die Fair Value-Bilanzierung ... 34
3.3.2 Kritische Beurteilung der Relevanz der Fair Value- Bilanzierung ... 36
3.3.3 Kritische Beurteilung der Verlässlichkeit der Fair Value-
Bilanzierung ... 40
3.3.4 Kritische Beurteilung der Vergleichbarkeit der Fair Value-
Bilanzierung ... 44
4 Umgliederung von finanziellen Vermögensgegenständen und die Änderungen
durch das Amendement zu IAS 39 und IFRS 7 vom 13.10.2008... 47
4.1 Hintergrund für das Amendement zu IAS 39 und IFRS 7 ... 47
4.2 Die Änderungen durch das Amendement ... 50
4.3 Auswirkungen des Amendements ... 54
5 Die geplanten Änderungen durch das IASB ... 59
5.1 Eposure Draft ED/2009/5 ... 59
5.2. Exposure Draft ED/2009/7 ... 60
6 Fazit ... 62
Quellenverzeichnis ... 65

III
Abkürzungsverzeichnis
AFS
Available for Sale
AFVTPL
At Fair Value through Profit or Loss
BCBS
Basel Committee on Banking Supervision
CESR
Committee of European Securities Regulators
DCF
Discounted Cashflow
ED
Exposure Draft
EFRAG
European Financial Reporting Advisory Group
F.
Framework
FTSE
Financial Times Stock Exchange
gem.
gemäß
G. u. V.
Gewinn und Verlustrechnung
HfT
Held for Trade
HtM
Held to Maturity
IAS
International Accounting Standard
IASB
International Accounting Standard Board
IDW
Institute Deutscher Wirtschaftsprüfer
IFRS
International Financial Reporting Standards
LIBOR
London Interbank Offered Rate
OCI
Other comprehensive income
Tz.
Textziffer

IV
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Schwere Last durch illiquides Vermögen... 3
Abbildung 2: Phasen der Internationalisierung der Rechnungslegung in
Deutschland
... 6
Abbildung 3: Bewertung von Finanzinstrumenten nach IAS 39. ... 11
Abbildung 4: Beispiel zu Effektivzinsmethode ... 13
Abbildung 5: Fair Value-Ausprägungen. ... 23
Abbildung 6: Stufenkonzeption zur Fair Value-Ermittlung ... 25
Abbildung 7: Fair Value-Konzeption ... 27
Abbildung 8: IFRS-Klassifizierung von Finanzinstrumenten nach Anpassung vom
13.10.2008 ... 52
Abbildung 9: Number of member states where financial companies applied the
amendment. ... 55
Abbildung 10: Percentage of financial companies that applied the amendment.. . 56
Abbildung 11: Application of the amendment to IAS 39 and IFRS 7 in Q3 2008
by all financial companies analysed. ... 56
Abbildung 12: Application of the amendment to IAS 39 and IFRS 7 in Q3 2008
by FTSE Eurotop 100 companies analysed. ... 57
Abbildung 13: Auswirkungen der Umklassifizierung im Konzernabschluss der
Deutschen Bank.. ... 58

1
1 Einleitung
1.1 Einführung
Immobilienkrise, Wirtschaftskrise, Finanzkrise, Konjunkturkrise sind zu gängigen
Begriffen unseres Alltagslebens geworden. Kaum eine Nachrichtensendung wird
ausgestrahlt, ohne dass diese Begriffe thematisiert werden. Tatsache ist, dass sich
die Welt nach Ansicht der Wirtschaftsexperten in der größten Wirtschaftskrise seit
der Weltwirtschaftskrise im Jahre 1931 befinden soll. Banken gehen insolvent,
Firmen versuchen Kostensparmaßnahmen durchzuführen und die Politik versucht
mit Konjunkturpaketen die Krise in den Griff zu bekommen.
Der Ursprung dieser Krise ist auf das Jahr 2000 zurückzuführen, als in den USA
der sogenannte Subprime-Markt aufblühte. Dabei erhielten viele US-
Kreditnehmer günstig verzinste Kredite um Eigenheime zu erwerben. Die Kredit-
volumen betrugen dabei 100 % des Kaufpreises der Immobilien. Anschließend
gewährten die Banken diesen Kreditnehmern mit der Begründung, dass ihre Im-
mobilien an Wert gewonnen hätten, weitere Kredite in der Höhe der geschätzten
Wertanstiege. Das Resultat dieser Ereignisse war die Subprime-Blase. Als dann
im Jahre 2007 mehrere Kreditnehmer nicht mehr zahlungsfähig waren, entstand
ein Angebotsüberschuss bei Immobilien. So sind auch die Immobilienpreise ge-
sunken und damit der Gegenwert der vergebenen Kredite. Dies war der Start-
schuss der Subprime-Krise!
Angeführt durch die Subprime-Krise folgte dann die Finanzmarktkrise. Diese
wurde dadurch verursacht, dass die Banken jahrelang die vergebenen Kredite
durch Pfandbriefe wie asset back securities
1
an den weltweiten Finanzmärkten
veräußerten.
1
Asset Backed Securities (ABS) sind in Vermögensgegenständen unterlegte Wertpapiere. ABS
haben den Zweck, dass Unternehmen oder Kreditinstitute ihren Forderungsbestand an eine ei-
gens dafür gegründete Gesellschaft veräußern, um ihre Liquidität zu verbessern. Die Aufgabe
dieser Zweckgesellschaft besteht ausschließlich im Ankauf der Forderungsbestände und in de-
ren Refinanzierung durch die Emission von Wertpapieren, die durch den Forderungsbestand ge-
sichert
sind.
Siehe:
http://www.boerse-online.de/wissen/lexikon/boersenlexikon/
in-
dex.html?action=descript&buchstabe=A&begriff=Asset+Backed+Securities (14.08.2009).

2
Die Erwerber solcher forderungsbesicherter Wertpapiere verknüpften diese mit
anderen besicherten Krediten und bildeten so Collateralized Debt Obligations
2
,
welche wieder auf den weltweiten Finanzmärkten gehandelt wurden. Folglich
hatten die Banken mit dem Zerfall des Subprime-Marktes enorme Forderungsver-
luste aus den Geschäften mit Immobilienfonds hinzunehmen, welche wiederum
durch Einnahmen aus anderen Segmenten getragen werden mussten. Dies führte
dazu, dass die Finanzmarktkrise auch auf den realen Sektor überging. Die Banken
vergaben keine großen Kredite an die Unternehmen mehr, womit für diese eben-
falls Liquiditätsprobleme entstanden. Das Ergebnis dieses Prozesses ist die aktuel-
le Weltwirtschaftskrise.
3
Neben der gegenwärtigen Rezession hat die Krise auch einen Vertrauensverlust
gegenüber den weltweiten Finanzmärkten mit sich gebracht. Speziell Unterneh-
men, die an der Börse gehandelt werden, mussten starke Kursverluste hinnehmen.
Der DAX
4
fiel zeitweise bis unter die 4000 Punkte-Marke.
5
Diese Entwicklungen
an den Börsen haben dazu geführt, dass die börsennotierten Unternehmen zusätz-
liche Belastungen für ihre Aktienportfolios hinnehmen mussten. Speziell die Ban-
ken, welche größere Bestände an Wertpapieren wie Aktien und Schuldverschrei-
bungen in der Bilanz hielten, waren nun existenzbedrohenden Risiken ausgesetzt.
Einen großen Effekt hatten dabei die Bilanzierungsregelungen bezüglich der Fair
Value-Bilanzierung.
In der Abbildung 1 wird nun ein Beispiel gezeigt, wie stark solche Risikopapiere
in den Bilanzen mancher Banken gewichtet sind. Dabei ist zu erwähnen, dass die
Tabelle lediglich Finanzinstrumente der Level 3-Assets beziffert, welche in die
Kategorie für Finanzinstrumente ohne einen aktiven Markt in der Fair Value Hie-
2
Collaterized Dept Obligations (CDO) sind Anleihen, die durch ein diversifiziertes Schulden-
portefeuille besichert werden. Vgl. http://www.ubs.com/1/g/about/bterms/content_c.html#Co.
3
Vgl. Stroisch u.a. (2009). Weitere Informationen zu der Chronik der Finanzkrise unter:
http://www.wiwo.de/finanzen/finanzkrise-vom-immobilienboom-zum-boersen-crash-271063/
.
4
Deutscher Aktienindex kurz DAX, ist der wichtigste Aktienindex in Deutschland und besteht aus
den Aktienportfolios der 30 größten deutschen Aktienunternehmen.
5
Januar 2008 war der Kurs des Dax noch bei 8076,12 Punkten. Somit hat der DAX über 50 %
Kursverlust bis März 2009 hinnehmen müssen. Siehe:
http://boersen.manager-
magazin.de/spo_mmo/kurse_einzelkurs_charts.htm?u=0&p=0&k=0&s=846900&l=276&b=0&
n=DAX%20%AE&popup=0&zeit=20000&d1=38&d2=200&vergleich=0&typ=0
.

3
rarchie eingestuft werden. Der Level 3 der Fair Value-Hierarchie wird im Kapitel
3.2.3 dieser Arbeit näher erläutert.
6
Abbildung 1
: Schwere Last durch illiquides Vermögen. Quelle: Metzger. In: Handelsblatt
06.02.2009; Deutsche Bank ­ Die verborgenen Risiken in der Bilanz, S. 3.
Wie aus der Abbildung ersichtlich, war das Verhältnis dieser risikobehafteten
Wertpapiere der Kategorie Level 3 bei der Deutsche Bank im Quartal 3 des Jahres
2008 mit 290 % vom Eigenkapital sehr hoch, was zu erheblichen Kursverlusten
und Liquiditätsproblemen führen konnte. Bei der Credit Suisse war die Quote zum
selben Zeitpunkt mit 244 % auch als kritisch anzusehen.
Auf dieses zusätzliche bilanzpolitische Risiko hat das Internationale Accounting
Standard Board (IASB) am 13.10.2008 reagiert und so einen weiteren Rückschlag
durch die Finanzkrise vorerst verhindert.
Ziel dieser Arbeit ist es, die Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
darzustellen und diese vor dem Hintergrund der Finanzkrise kritisch zu würdigen.
Dabei wird in dieser Arbeit speziell die Fair Value-Bewertung behandelt, da diese
durch die Finanzkrise stark unter Kritik geraten ist, und durch das Amendement
vom 13.10.2008 eine Gesetzesänderung vorgenommen wurde. Des Weiteren wer-
den die Gesetzesänderungen zur Umklassifizierung von Finanzinstrumenten und
die aktuell geplanten Gesetzesänderungen dargestellt und behandelt.
6
Siehe Kapitel 3.2.3.
Schwere Last durch illiquides Vermögen
in Mrd. Euro bzw. %
Bank
Level-3-Assets
Level-3-Assets/
Eigenkapital
Kernkapital-Quote
(Tier1)**
Deutsche Bank
89,0
290%
10,10%
Credit Suisse
63,9
244%
10,40%
Morgan Stanley
66,6
170%
-
UBS
49,5
159%
10,80%
Citigroup
121.8*
105%
11,80%
Goldman Sachs
51,1
103%
15,60%
JP Morgan
100,8
97%
10,80%
0,3 bei Schweizer Banken, 0,4 bei US-Banken und Deutsche Bank* per 09/2008** gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklagen,
Gewinnrücklagen abzüglich immaterieller Vermögenswerte im Verhältnis zu Risikopositionen;

4
1.2 Gang der Untersuchung
Diese Arbeit ist in drei Teile aufzuteilen. Zunächst werden die Auslöser und Ab-
lauf der globalen Finanzkrise wiedergegeben und die daraus entstehenden bilan-
ziellen Risiken erläutert. Anschließend wird zunächst im nächsten Kapitel die
Grundlagen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach den Internationalen
Financial Reporting Standards genannt und dargestellt. Abschließend wird im
diesem Abschnitt die Thematik der Kategorisierungen von Finanzinstrumenten
und die Erst- und Folgebewertungen sowie die zu berücksichtigenden Buchungs-
prozesse dargestellt und erläutert.
Der Hauptteil dieser Arbeit ist in zwei Abschnitten zu unterteilen. Im ersten Ab-
schnitt des Hauptteiles dieser Arbeit wird die Thematik der Fair Value-
Bilanzierung erläutert und dargestellt. Dabei wird speziell die Bewertung von Fi-
nanzinstrumenten zum Fair Value charakterisiert. Dieses Kapitel wird mit einer
kritischen Würdigung der Fair Value Bilanzierung abgeschlossen. Im zweiten
Abschnitt des Hauptteiles wird die von der EU-Kommission verabschiedete Ge-
setzesänderung zur Umgliederung von Finanzinstrumenten behandelt und kritisch
gewürdigt.
Zum Schluss werden die geplanten Änderungen an der Fair Value-Bilanzierung
dargestellt und im Zusammenhang mit dem bestehenden Regelwerk kritisch beur-
teilt. Die Arbeit wird dann mit einem Fazit abgeschlossen.

5
2 Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS
2.1 Chronik, Geltungsbereiche und Ziel der IFRS
Mit dem Vertrag vom Rom 1957 hat die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
(EWG) beschlossen, einen gemeinsamen Markt zu schaffen. Mit dieser Zielset-
zung wurde zugleich der Rahmen für einen harmonisierten und gleichwertigen
Berichterstattungsumfang innerhalb der Europäischen Gemeinschaft ermöglicht.
7
In Deutschland wurden mit der Einführung des Bilanzrichtlinien-Gesetzes aus
dem Jahr 1985 die ersten Grundsteine für die Harmonisierung mit den internatio-
nalen Richtlinien gelegt. Dabei ist zu erwähnen, dass es für die Unternehmen zwar
erlaubt war, einen Abschluss nach europäischen Normen aufzustellen, allerdings
mussten diese zunächst parallel zu einem Abschluss gemäß den deutschen Richt-
linien erstellt werden. Erst mit der Verabschiedung des Kapitalaufnahmeerleichte-
rungsgesetzes (KapAEG) und dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz (KonT-
raG) am 20. April 1998 wurde diese parallele Rechnungslegung aufgehoben. Ein
weiterer Meilenstein war die EU-Verordnung vom 19.02.2002 bezüglich der IAS-
Verordnung, wonach alle kapitalmarktorientierten EU-Unternehmen verpflichtet
werden, ab dem Jahre 2005 einen Konzernabschluss gemäß den IFRS Vorschrif-
ten zu erstellen.
8
Durch die Ergänzung des § 315a HGB Ende 2004 wurde die
endgültige Akzeptanz der IFRS auch in Deutschland erreicht. Mit dieser Ände-
rung sind die Unternehmen, die einen Konzernabschluss nach den IFRS aufstel-
len, von der Pflicht für einen HGB-Abschluss befreit.
9
Die Abbildung 2 zeigt die
vier wichtigsten Phasen der Internationalisierung der deutschen Rechnungslegung.
7
Vgl. Kuhn (2007), S. 9.
8
Vgl. Kuhn (2007), S. 16 ­ 26.
9
Vgl. Pellens u.a. (2008), S. 45 ­ 51.

6
Abbildung 2: Phasen der Internationalisierung der Rechnungslegung in Deutschland Quelle: Pel-
lens u.a. (2008), S. 51.
Somit müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen in Deutschland ab dem Jahre
2005 einen IFRS-Abschluss aufstellen. Dabei ist zu erwähnen, dass für Unter-
nehmen in Deutschland, die nicht kapitalmarktorientiert sind, gemäß § 315a Ab-
satz 3 ein Wahlrecht besteht, wodurch diese ihre Jahresabschlüsse nach den IFRS
erstellen können.
Mittlerweile werden die IFRS nicht nur in Europa sondern rund um den Globus
angewandt. Die nationalen Standardsetter in Australien, Neuseeland und Hong
Kong haben schon im Jahre 2003 entschieden auf die IFRS umzustellen. Die Län-
der Brasilien, Kanada, Chile, Indien, Japan und Korea haben im Jahre 2007 be-
schlossen, dass auch diese ab dem Jahre 2011 ihre nationalen Rechnungslegungen
entweder an die IFRS anpassen oder ganz übernehmen. März 2008 hat der SEC
beschlossen, dass ausländische Emittenten einen Jahresabschluss gemäß den IFRS
aufstellen dürfen, ohne dass eine gesonderte Überleitungsrechnung nötig wird.
10
Der wesentlichste Unterschied zwischen der deutschen Rechnungslegung und der
Internationalen Rechnungslegung liegt in der Zielsetzung. Ein IFRS-Abschluss
hat ein Mono-Ziel, wonach der Abschluss entscheidungsrelevante Informationen
vermitteln soll, welche für die Investoren bzw. potenzielle Neuanleger als Ab-
schlussadressaten für wirtschaftliche Entscheidungsfindungen nützlich sein kön-
nen.
11
Das wird in dem Framework wie folgt definiert:
10
Vgl. Hayn / Waldersee (2008), S. 3.
11
Vgl. IAS 1.9.
Phasen der Internationalisierung der Rechnungslegung in Deutschland
Birlig
Börsengang (NYSE)
der Daimler Benz AG
KapAEG/
KonTraG
EU-Verordnung greift
Zeit
1985
1993
1998
2005
Phase 2
Phase 3
Phase 4
Phase 1

7
Zielsetzung von Abschlüssen ist es, Informationen über die Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage sowie Veränderungen in der Vermögens- und Finanzlage eines
Unternehmens zu geben, die für einen weiten Adressatenkreis bei dessen wirt-
schaftlichen Entscheidungen nützlich sind.
12
Demgegenüber ist im HGB das Ziel des Abschlusses nicht klar definiert. Aller-
dings wird anhand der §§ 238 Abs. 1 HGB, 268 Abs. 2 HGB und 5 ESTG abge-
leitet, dass der Abschluss als Grundlage für die Bemessung von Gewinnausschüt-
tungen, die Dokumentation von Informationen und die Erstellung der Steuerbilanz
bzw. Ermittlung der einkommenssteuerlichen Steuerlast herangezogen werden
soll.
13
2.2 Relevante Standards für die Bilanzierung von Finanzinstrumenten
Generell werden Finanzinstrumente in drei verschiedenen Standards der IFRS
behandelt. Der Standard IAS 32 befasst sich mit der Darstellung von Finanzin-
strumenten. IFRS 7 regelt die Angabepflicht für Finanzinstrumente im Anhang.
Der Standard IAS 39 definiert den Ansatz und die Bewertung von Finanzinstru-
menten.
14
2.3 Definition und Kategorisierung der Finanzinstrumente
2.3.1 Definition von Finanzinstrumenten
In den IFRS wird ein Finanzinstrument wie folgt definiert: Ein Finanzinstrument
ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen
Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbind-
lichkeit oder Eigenkapitalinstrument führt.
15
Alle Verträge die dieser Definition
entsprechen, müssen in der Bilanz angesetzt werden.
12
Siehe F. 12.
13
Vgl. Milanesi (2008), S. 5-7.
14
Vgl. Pellens u. a. (2008), S. 534.
15
IAS 32.11. u. IAS 39.9.

8
Finanzielle Vermögenswerte sind u.a. Kassenbestände, Eigenkapitaltitel anderer
Unternehmen wie z.B. Aktien, Rechte auf flüssige Mittel wie z.B. gehaltene An-
leihen anderer Unternehmen sowie Rechte, die einen vorteilhaften Austausch von
Finanzinstrumenten garantieren, wie z.B. Terminkauf von Fremdwährungen zu
einem Terminkurs, welcher unter dem Kassakurs
16
liegt.
Finanzielle Verbindlichkeiten sind dagegen Verpflichtungen aus einem Vertrag
gegenüber Dritten wie z.B. das Begleichen von Schulden bei ausgegebenen An-
leihen oder Tauschgeschäften unter ungünstigen Bedingungen wie z.B. bei Still-
halterverpflichtungen
17
eines Optionsgeschäftes.
Eigenkapitalinstrumente sind eher bekannt als Aktien. Die Definition, dass ein
Eigenkapitalinstrument dem Eigentümer einen anteiligen Anspruch am Residual-
vermögen eines Unternehmens garantiert, bedeutet, dass neben Aktien auch Still-
halterpositionen von Kaufoptionen für Aktien eines Unternehmens als Eigenkapi-
talinstrumente eingestuft werden können.
18
2.3.2 Kategorisierung von Finanzinstrumenten und die Erst- und Folgebe-
wertung
2.3.2.1 Übersicht der Kategorien und die Zugangsbewertung bzw. Erstbewer-
tung
Für den Ansatz von Finanzinstrumenten gilt gemäß IAS 39.14 folgendes: Ein Un-
ternehmen hat einen finanziellen Vermögenswert oder eine finanzielle Verbind-
lichkeit dann und nur dann in seiner Bilanz anzusetzen, wenn das Unternehmen
Vertragspartei der Regelungen des Finanzinstruments wird
.
19
Dies ist zugleich die
16
Wenn Wertpapiere an der Börse beim Parketthandel mit nur einem Kurs während der Börsenzeit
gehandelt werden, bezeichnet man diesen Kurs als Einheitskurs oder Kassakurs. Bei zum vari-
ablen Handel zugelassenen Papieren erfolgt die Kursnotierung dagegen für jeden zustande ge-
kommenen Umsatz. Siehe:
http://boerse.ard.de/lexikon.jsp?key=lexikon_18569
.
17
Stillhalter ist ein Verkäufer einer Option, der sich gegen Zahlung eines Entgelts (Prämie) der
Wahlhandlung des Käufers (die Option auszuüben oder nicht auszuüben) unterwirft. Siehe:
http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/stillhalter/stillhalter.htm
.
18
Vgl. Pellens u. a. (2008), S. 536.
19
IAS 39.14.

9
einzige Voraussetzung, welche von dem IASB vorgeschrieben wird, damit ein
Finanzinstrument in der Bilanz angesetzt werden kann.
Sofern ein Finanzinstrument als solches gekennzeichnet wird, hat ein Unterneh-
men zu bestimmen, mit welcher Absicht dieser erworben wurde und was für Ei-
genschaften bei dem Finanzinstrument vorliegen. So muss ein Unternehmen eine
Einstufung des Finanzinstruments in einer der folgenden vier Kategorien vorneh-
men:
- At Fair Value through profit or loss
- Available for Sale (AfS)
- Loans and Receivables (LaR)
- Held to Maturity (HtM)
Je nachdem welcher Kategorie ein Finanzinstrument zugeordnet wird, ist dann die
bilanzielle Behandlung bei den Erst- und Folgebuchungen gemäß den Regelungen
der jeweiligen Kategorie zu beachten.
Bis zum 13.10.2008 galt, dass ein Finanzinstrument, das einer der oben genannten
Kategorien zugordnet war, zu einem späteren Zeitpunkt nicht oder nur in sehr
seltenen Fällen in eine andere Kategorie umgegliedert werden konnte. Als Reakti-
on auf die aktuelle globale Finanzkrise hat das IASB ein Amendement
20
zu IAS 39
veröffentlicht, wodurch zusätzliche Möglichkeiten für die Umgliederung von Fi-
nanzinstrumenten in andere Kategorien geschaffen wurden.
21
Auf die Thematik
der Reclassification of financial assets nach IAS 39.50 und das Amendement vom
13.10.2008 wird im Kapitel 4 dieser Arbeit näher eingegangen.
20
Ein Amendement ist eine Gesetzesänderung.
21
Vgl. Coenenberg, A. G. u. a. (2009), S. 260 ­ 261.

10
Grundsätzlich kennt das IAS 39 die zwei Bewertungsverfahren Fair Value
22
und
(fortgeführte) Anschaffungskosten, welche beim Ansatz von Finanzinstrumenten
in der Bilanz verwendet werden können.
23
Diese Regelung des Bilanzansatzes
wird auch als mixed model approach bezeichnet, was bedeutet, dass sowohl die
Zeitwertbilanzierung als auch die fortgeführten Anschaffungskosten bei der Be-
wertung von Finanzinstrumenten angewandt werden können. Allerdings ist hier
zu erwähnen, dass das IASB in den letzten Jahren immer stärker zu der Fair-
Value-Bewertung
24
tendierte.
25
Dies zeigt auch die Tatsache, dass der Zugangs-
wert aller Finanzinstrumente nach IAS 39 mit dem Fair Value zu bewerten ist.
26
Da allerdings der Fair Value zu diesem Zeitpunkt i.d.R. den Anschaffungskosten
entspricht, haben beide Bewertungsmöglichkeiten den gleichen Effekt bei der
Zugangsbewertung. Lediglich bei Finanzinstrumenten der Kategorie At Fair Va-
lue through profit or loss
27
werden die Transaktionskosten
28
von den Anschaf-
fungskosten abgezogen und separat als Aufwendungen der Zugangsperiode in die
Gewinn- und Verlustrechnung gebucht.
29
Des Weiteren hat ein Unternehmen bei der Erstbewertung von Finanzinstrumen-
ten das Wahlrecht, ob diese zum Handelstag oder zum Erfüllungstag angesetzt
werden soll. Dabei ist zu beachten, dass für jede Kategorie dieser Bewertungs-
zeitpunkt, wenn er einmal bestimmt ist, nicht mehr geändert werden kann. So sind
alle folgenden Finanzinstrumente einer Kategorie zum selben Bewertungszeit-
punkt zu verbuchen.
30
22
Gemäß IAS 32.11 und IAS 39.9 ist der Zeitwert, auch genannt Fair Value, der Betrag zu dem
ein Vermögensgegenstand bzw. eine Verbindlichkeit, die zwischen sachverständigen, vertrags-
willigen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern getauscht bzw. beglichen werden
kann.
23
Vgl. Bieg, H. u. a. (2006), S.153.
24
Siehe Kapitel 3.
25
Vgl. Stibi / Fuchs (2007), S. 375.
26
Vgl. IAS 39.43.
27
Siehe Kapitel 2.3.2.2.
28
Zu den Transaktionskosten gehören an Vermittler (einschließlich als Verkaufsvertreter agie-
rende Mitarbeiter), Berater, Makler und Händler gezahlte Gebühren und Provisionen, an Auf-
sichtsbehörden und Wertpapierbörsen zu entrichtende Abgaben sowie Steuern und Gebühren.
Unter Transaktionskosten fallen weder Agio noch Disagio für Schuldinstrumente, Finanzie-
rungskosten oder interne Verwaltungs- oder Haltekosten. Siehe: IAS 39.AG13.
29
Vgl. Coenenberg, A. G. u.a. (2009), S. 263 ­ 264.
30
Vgl. IAS 39AG53.

Einen Überblick über die
Finanzinstrumente in diesen Kategorien
Finanzinstrumenten nach IAS 39
Abbildung 3
: Bewertung von Finanzi
(2009), S. 265.
Wie aus der Abbildung ersichtlich, werden bei der Folgebewertung gemäß IAS
39.46 Finanzinstrumente
- der Kategorie
- der Kategorie
- Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente, welche keine auf
tiven Markt notierte
lichkeit einer zuverlässigen beizulegenden Zeitwertermittlung haben,
nicht mit dem Fair V
gorie At Fair Value through profit or loss
mit dem Fair Value zu bewerten.
31
Vgl. IAS 39.46 (a) ­ (c).
11
über die Kategorien und die Zugangs- und Folgebewertung
Finanzinstrumente in diesen Kategorien wird in der Abbildung 3, Bewertung von
n nach IAS 39, wiedergegeben.
Bewertung von Finanzinstrumenten nach IAS 39 Quelle: Coenenberg G. Adolf u. a.
Abbildung ersichtlich, werden bei der Folgebewertung gemäß IAS
39.46 Finanzinstrumente
der Kategorie Loans and Receivables,
der Kategorie Held to Maturity und
vestitionen in Eigenkapitalinstrumente, welche keine auf
tiven Markt notierten Preise vorweisen können und zugleich keine Mö
lichkeit einer zuverlässigen beizulegenden Zeitwertermittlung haben,
Value bewertet. So sind lediglich Finanzinstrumente der Kat
At Fair Value through profit or loss
und der Kategorie Available for Sale
alue zu bewerten.
31
(c).
und Folgebewertung der
Bewertung von
: Coenenberg G. Adolf u. a.
Abbildung ersichtlich, werden bei der Folgebewertung gemäß IAS
vestitionen in Eigenkapitalinstrumente, welche keine auf dem ak-
Preise vorweisen können und zugleich keine Mög-
lichkeit einer zuverlässigen beizulegenden Zeitwertermittlung haben,
nanzinstrumente der Kate-
Available for Sale

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Die in der Abbildung enthaltene Kategorie other financial liabilities wird in den
Standards weder erwähnt, noch ausführlich definiert.
32
Daher wird diese Kategorie
im weiteren Verlauf dieser Arbeit nicht behandelt.
Nachdem die grundlegenden Bewertungsregeln der Kategorien bekannt sind,
werden in den folgenden Unterkapiteln die oben erwähnten vier Kategorien näher
erläutert und die bilanzielle Behandlung der Finanzinstrumente bei der Folgebe-
wertung in den jeweiligen Kategorien aufgezeigt.
2.3.2.2 Definition der Kategorie Loans and Receivables und die Folgebewer-
tung der Finanzinstrumente
Zur Einordnung finanzieller Vermögenswerte in diese Kategorie, müssen gemäß
IAS 39.9 folgende Kriterien erfüllt sein: Der Vermögenswert darf nicht auf einem
aktiven Markt gehandelt werden und es müssen feste oder bestimmbare Zahlun-
gen aus dem Vermögenswert sein. Ferner darf das Unternehmen nicht die Absicht
haben, die Kredite und Forderungen unverzüglich oder kurzfristig zu veräußern.
In diese Kategorie fallen u.a. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Dar-
lehen, Ausleihungen, nicht börsennotierte Inhaberschuldverschreibungen und
Schuldscheindarlehen.
33
Die Bewertung von Finanzinstrumenten der Kategorie Loans and Receivables ist
mit den fortgeführten Anschaffungskosten bzw. amortized cost zu bewerten. Hier
werden die Transaktionskosten mit aktiviert und mit Hilfe der Effektivzinsmetho-
de über die Laufzeit verteilt. Bei Wertminderungen bzw. -aufholungen werden
diese über das G. u. V. abgewertet bzw. bis zur Höhe der fortgeführten Anschaf-
fungskosten aufgewertet.
34
In Abbildung 4 wird der Prozess der Effektivzinsme-
thode durch ein Beispiel näher beschrieben.
32
Vgl. Bieg, H. u. a. (2006), S.159.
33
Vgl. Heuser / Theile (2009), S. 331.
34
Vgl. Coenenberg u.a. (2009), S. 266.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Erscheinungsjahr
2009
ISBN (eBook)
9783836644792
DOI
10.3239/9783836644792
Dateigröße
1.8 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Hochschule Pforzheim – Wirtschaft
Erscheinungsdatum
2010 (April)
Note
1,8
Schlagworte
finanzinstrumente amendment ifrs us-gaap
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Titel: Fair-Value Bilanzierung in der Finanzkrise
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