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Die Bedeutung von HausbesorgerInnen für das Sozialkapital der BewohnerInnen der Wiener Gemeindebauten

Eine kritische Untersuchung der Ressourcen, die aus den Beziehungen zwischen einzelnen BewohnerInnen, Gruppen und dem institutionellen Bereich durch das eine, im Nahraum wohnende Reinigungskraft, in tendenziell benachteiligten Wohngebieten entstehen

©2009 Diplomarbeit 113 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Die Politik des sozialen Wohnbaus war über Jahrzehnte hinweg eines der zentralen politischen Themen in Wien. Heute gibt es ungefähr 220.000 Gemeindewohnungen. Somit lebt ungefähr ein Viertel der Wiener Bevölkerung in Gemeindewohnungen. In der Zwischenkriegszeit und in der Nachkriegszeit stellte der Umzug in eine Gemeindewohnung eine klare Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität dar, doch in den letzten Jahren ist der Ruf der Gemeindebauten angeschlagen. Die österreichische Tageszeitung ‘Die Presse’ veröffentlichte 2007 einen Artikel über mit dem provokativen Titel ‘Gemeindebau als Unterschicht-Ghetto’ über die stattfindende ‘soziale Entmischung’ und stellt damit die Frage, ob der Gemeindebau seiner Funktion als sozialer Wohnbau weiterhin nachkommen kann. Einerseits zieht die Mittelschicht eher in private Wohnungen ab und andererseits stößt der Gemeindebau, aufgrund der steigenden Zahl von Menschen, die von Armut bedroht sind, an seine Grenzen als ‘Mittel des sozialen Ausgleichs’. Diese Wohngebiete mit der Vielfalt an verschiedenen BewohnerInnen stellen die sozialen Felder dar, die in dieser Arbeit betrachtet werden.
Obwohl der Beruf des/der HausbesorgerIn allgemein kein besonders Beliebter war und daher in den 70er Jahren ein regelrechter Mangel an HausbesorgerInnen in Wien bestand, gab es lange Vormerklisten mit Menschen, die auf einen HausbesorgerInnenposten in einem Gemeindebau warteten. Aus verschiedenen Gründen galten die Gemeindebauten als die ‘letzte große Bastion der Hausbesorger’. Knapp 70 Prozent der GemeindebaubewohnerInnen gaben in einer Studie zu dem HausbesorgerInnenwesen an, dass ihnen ‘etwas fehlen würde’, wenn es keine/n HausbesorgerIn mehr in ihrer Anlage gäbe. Vor allem für ältere Menschen scheint der/die HausbesorgerIn von größerer Bedeutung zu sein, denn mehr als 80 Prozent der über 70 jährigen Befragten gaben an, dass ihnen ohne HausbesorgerIn etwas fehlen würde.
HausbesorgerInnen sind für die Reinigung, Aufsicht und Instandhaltung des Nahraums zuständig. (Hausbesorgergesetz) Die Studie zum HausbesorgerInnenwesen zeigt ebenso auf, dass einige informelle Aufgaben, die über die eigentliche Arbeit hinausreichen, wie die Schlüsselaufbewahrung oder die Übernahme von Poststücken und Lieferungen, von vielen HausbesorgerInnen erledigt werden. Dadurch, dass sie auch vor Ort wohnen, sind sie in vielen Fällen in das Beziehungsgeflecht der BewohnerInnen innerhalb des Gemeindebaus eingebunden.
Im Jahr 2000 […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Gerald Köteles
Die Bedeutung von HausbesorgerInnen für das Sozialkapital der BewohnerInnen der
Wiener Gemeindebauten
Eine kritische Untersuchung der Ressourcen, die aus den Beziehungen zwischen
einzelnen BewohnerInnen, Gruppen und dem institutionellen Bereich durch das eine, im
Nahraum wohnende Reinigungskraft, in tendenziell benachteiligten Wohngebieten
entstehen
ISBN: 978-3-8366-4351-1
Herstellung: Diplomica® Verlag GmbH, Hamburg, 2010
Zugl. FH Campus Wien, Wien, Österreich, Diplomarbeit, 2009
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© Diplomica Verlag GmbH
http://www.diplomica.de, Hamburg 2010

Abstract
Die Bedeutung von HausbesorgerInnen für das Sozialkapital der
BewohnerInnen der Wiener Gemeindebauten
Die HausbesorgerInnen hatten über Jahrzehnte hinweg eine wichtige Bedeutung in den
meisten Wiener Gemeindebauten. Seit dem Jahre 2002 wurde das Hausbesorgergesetz
abgeschafft und seitdem ist es nicht mehr möglich HasubesoergerInnen nach diesem
Gesetz anzustellen. In der Praxis bedeutet dies, dass die Posten von HausbesorgerInnen,
die in Pension gehen oder den Job aufgeben, nicht nachbesetzt werden. Diese Arbeit
untersucht die Bedeutung der HausbesorgerInnen, die eine Anlaufstelle im Nahbereich
darstellen, für das Sozialkapital der BewohnerInnen. Die Untersuchung stützt sich auf das
Theoriekonzept der Kapitalformen nach Pierre Bourdieu und auf eine Dreiteilung des
Sozialkapitals: Das bindende Sozialkapital, welches die Ressourcen, die aus Beziehungen
innerhalb von Gruppen entstehen. Die zweite Form ist das brückenbildende Sozialkapital,
welches die Ressourcen, die aus Beziehungen zwischen Gruppen entstehen, beschreibt.
Die dritte Form ist das verknüpfende Sozialkapital, welches die Ressourcen, die aus
Beziehungen zwischen Einzelnen oder Gruppen und dem institutionellen Bereich, zustande
kommen. Es wurden fünf qualitative ExpertInneninterviews geführt. Die daraus gewonnen
Informationen bildete eine gute Basis für eine differenzierte Untersuchung, welche die
sozialen Unterschiede unter der heterogen zusammengesetzten BewohnerInnenschaft
aufzeigt und die Notwendigkeit des Aufbaus von mehr brückenbildendem und
verknüpfendem Sozialkapital für eine Verminderung von sozialer Ungleichheit aufzeigt.

b
Abstract
The Consequences of the Caretakers for the generation of social capital
within the inhabitants of the community-subsidized tenement buildings
in the City of Vienna
The caretaker has had an important role in almost every tenement building in Vienna for
decades. Since 2002, when the special law for this occupation group was repealed, it's no
longer possible to employ caretakers according to this special law. In practices, this means
that a vacancy of a caretaker who retires or quits his job for any reason won't be refilled.
The aim of this thesis is to analyze the social capital of the inhabitants to point out the
meaning of the caretaker as a contact person, living in the near neighborhood. The analysis
bases upon the theory of the capital by Pierre Bourdieu with the addition of a tripartition of
the social capital: The bonding social capital describes the resources, generated within a
group. The bridging social capital describes the resources, generated on the basis of
connections between different groups. The third one is the linking social capital, which
describes the resources of the connections between individuals or groups and institutions.
Five qualitative interviews with different experts have been done for the collection of
information. The different data enabled a differentiated analysis which shows the diversity
within the heterogeneous inhabitants and the necessity of the generation of more bridging
and linking social capital to downsize social distinctions.

1
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung... 3
2. Die Geschichte des kommunalen Wohnbaus in Wien ... 8
3. Die Geschichte des Berufstandes der HausbesorgerInnen in Österreich ... 14
3.1. Der/Die HausbesorgerIn als Stellvertreter des Hausherren ... 14
3.2. Von einer Hausbesorgerordnung zu dem Hausbesorgergesetz... 15
3.3. Die Krise des/der HausbesorgerIn im privaten Wohnbereich ... 16
3.4. Die Sonderstellung des/der HausbesorgerIn im Wiener Gemeindebau... 17
3.5. Die Abschaffung des Hausbesorgergesetzes ... 19
3.6. Nach der Gesetzesabschaffung: Die Stadt Wien gründet die Hausbetreuungs
GmbH... 21
5. Die Theorie des Habitus, des sozialen Feldes und der Kapitalformen... 26
5.1. Das Habituskonzept ... 26
5.2. Die Theorie der sozialen Felder... 27
5.3. Die Kapitalformen nach Bourdieu ... 28
5.3.1. Das ökonomische Kapital ... 29
5.3.2. Das kulturelle Kapital ... 29
5.3.3. Das soziale Kapital ... 29
5.3.4. Das symbolische Kapital... 30
5.3.5. Umwandlungsmöglichkeiten der verschiedenen Kapitalformen ... 31
6. Annäherung an die BewohnerInnen-struktur der Wiener Gemeindebauten ... 33
6.1. Die BewohnerInnenstruktur der Wiener Gemeindebauten... 33
6.2. Die unterschiedlichen BewohnerInnengruppen... 41
6.2.1. Die alteingesessenen BewohnerInnen... 42
6.2.2. Die neuzugezogenen BewohnerInnen... 46
6.2.3. Die Etablierten- Außenseiter Figuration... 49
6.2.4. Die auffällig abweichenden BewohnerInnen... 52

2
6.3. Zusammenfassung... 53
7. Das Kapital der BewohnerInnen in den verschiedenen Formen... 55
7.1. Das ökonomische Kapital ... 55
7.2. Das kulturelle Kapital ... 56
7.3. Das soziale Kapital ... 57
7.3.1. Das bindende Sozialkapital... 57
7.3.2. Das brückenbildende Kapital... 66
7.3.3. Das verknüpfende Sozialkapital ... 71
7.4. Zusammenfassung der Ergebnisse zum Kapital ... 82
8. Die Bedeutung der HausbesorgerInnen für das Sozialkapital der Bewohn-
erInnen ... 85
8.1. Die Bedeutung für das bindende Sozialkapital... 86
8.2. Die Bedeutung für das brückenbildende Sozialkapital... 88
8.3. Die Bedeutung für das verknüpfende Sozialkapital... 92
9. Zusammenfassung und Diskussion der Ergebnisse ... 96
9.1. Ausblick in die Zukunft ... 99
10. Literaturverzeichnis ... 102
11. Anhang

3
1. Einleitung
Die Politik des sozialen Wohnbaus war über Jahrzehnte hinweg eines der zentralen
politischen Themen in Wien. Heute gibt es ungefähr 220.000 Gemeindewohnungen.
Somit lebt ungefähr ein Viertel der Wiener Bevölkerung in Gemeindewohnungen.
(Wiener Wohnen Geschäftsbericht 2007: 46) In der Zwischenkriegszeit und in der
Nachkriegszeit stellte der Umzug in eine Gemeindewohnung eine klare Verbesserung
der Wohn- und Lebensqualität dar, doch in den letzten Jahren ist der Ruf der
Gemeindebauten angeschlagen. Die österreichische Tageszeitung ,,Die Presse"
veröffentlichte 2007 einen Artikel über mit dem provokativen Titel ,,Gemeindebau als
Unterschicht-Ghetto" über die stattfindende ,,soziale Entmischung" und stellt damit
die Frage, ob der Gemeindebau seiner Funktion als sozialer Wohnbau weiterhin
nachkommen kann.
1
Einerseits zieht die Mittelschicht eher in private Wohnungen ab
und andererseits stößt der Gemeindebau, aufgrund der steigenden Zahl von
Menschen, die von Armut bedroht sind, an seine Grenzen als ,,Mittel des sozialen
Ausgleichs" (Eigner/ Matis/ Resch 1999: 34-35) Diese Wohngebiete mit der Vielfalt
an verschiedenen BewohnerInnen stellen die sozialen Felder dar, die in dieser Arbeit
betrachtet werden.
Obwohl der Beruf des/der HausbesorgerIn allgemein kein besonders Beliebter war
und daher in den 70er Jahren ein regelrechter Mangel an HausbesorgerInnen in Wien
bestand, gab es lange Vormerklisten mit Menschen, die auf einen
HausbesorgerInnenposten in einem Gemeindebau warteten. Aus verschiedenen
Gründen galten die Gemeindebauten als die ,,letzte große Bastion der Hausbesorger".
(Payer 1996: 12) Knapp 70 Prozent der GemeindebaubewohnerInnen gaben in einer
Studie zu dem HausbesorgerInnenwesen an, dass ihnen ,,etwas fehlen würde", wenn
es keine/n HausbesorgerIn mehr in ihrer Anlage gäbe. Vor allem für ältere Menschen
scheint der/die HausbesorgerIn von größerer Bedeutung zu sein, denn mehr als 80
Prozent der über 70 jährigen Befragten gaben an, dass ihnen ohne HausbesorgerIn
etwas fehlen würde. (Holzmann Jenkins 1999: 93)
1
Marits, Mirjam: Gemeindebau als Unterschicht-Ghetto. Die Mittelschicht zieht aus. Zurück
bleiben sozial schwache In- und Ausländer. 2007. Online unter:
http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/310579/index.do [14. 6. 2009]

4
HausbesorgerInnen sind für die Reinigung, Aufsicht und Instandhaltung des
Nahraums zuständig. (Hausbesorgergesetz) Die Studie zum HausbesorgerInnenwesen
zeigt ebenso auf, dass einige informelle Aufgaben, die über die eigentliche Arbeit
hinausreichen, wie die Schlüsselaufbewahrung oder die Übernahme von Poststücken
und Lieferungen, von vielen HausbesorgerInnen erledigt werden. (Holzmann-Jenkins
1999: 117) Dadurch, dass sie auch vor Ort wohnen, sind sie in vielen Fällen in das
Beziehungsgeflecht der BewohnerInnen innerhalb des Gemeindebaus eingebunden.
Im Jahr 2000 beschloss der Nationalrat die Abschaffung des Hausbesorgergesetzes.
Dies bedeutet, dass es ,,auf Dienstverhältnisse, die nach dem 30. Juni 2000
abgeschlossen werden, nicht mehr anzuwenden" ist. ,,Es ist jedoch einschließlich
künftiger Änderungen weiterhin auf Dienstverhältnisse anzuwenden, die vor dem 1.
Juli 2000 abgeschlossen wurden." (Hausbesorgergesetz) Dies bedeutet für die Praxis
des Wiener Gemeindebaus, dass HausbesorgerIn, die in Pension gehen nicht nach
besetzt werden. Von der Stadt Wien wurde ein Unternehmen gegründet, welches die
Aufgaben dieser HausbesorgerInnen übernimmt.
Diese Arbeit soll die Effekte von HausbesorgerInnen auf das vielschichtige
Beziehungsgeflecht der GemeindebaubewohnerInnen beleuchten. Die Theorie zum
sozialen Kapital bildet hierfür die Grundlage.
Das Konzept des Sozialkapitals stellt einen populären Forschungsgegenstand dar und
es hat auch schon Einzug in den politischen Diskurs gefunden. Dies brachte, nach
Landolt, eine ,,gewisse Ausdünnung und Vereinfachung seines Kerngehalts" mit sich.
Sozialkapital wird häufig als ein ,,Synonym für Vertrauen, Zivilität, Gemeinsinn bzw.
Zusammenarbeit" verstanden. Landolt hinterfragt diese Reduktion des
Sozialkapitalbegriffes, da so fast ausschließlich positive Assoziationen aufkommen.
Dies führe zu der Logik, dass positive Ergebnisse mit dem Vorhandensein von
Sozialkapital erklärt werden und für negative Ergebnisse wird der Mangel an
Sozialkapital verantwortlich gemacht. Landolt schreibt:
,,Dieser heimtückischen Logik folgend liegen, die Ursachen von Armut, sich
verschlechternder Infrastruktur, verödeten und müllüberhäuften Grünflächen
etc. ausschließlich in einem Mangel oder gar der Abwesenheit von

5
Gemeinsinn. Andere Ursachen, wie ein Mangel an Ressourcen oder, zugespitzt
formuliert: der Rückzug des Wohlfahrtsstaats oder der Mangel an Arbeit und
existenzsichernden Mindestlöhne geraten dagegen aus dem Blickfeld."
(Landolt 2004: 39f)
Für eine differenziertere Darstellung wird in dieser Arbeit auf eine verbreitete
Dreiteilung des Sozialkapitals zurückgegriffen: Das bindende Sozialkapital entsteht
aus starken Bindungen innerhalb von Gruppen. Hingegen das brückenbildende
Sozialkapital kommt durch eher lockere Beziehungen zwischen verschiedenen
Gruppen zustande. Unter dem verknüpfenden Sozialkapital werden die
Handlungsressourcen, die aus Beziehungen zwischen Einzelnen bzw. Gruppen zu
Institutionen entstehen, verstanden.
Die Frage, der in dieser Arbeit nachgegangen wird lautet: Welche Bedeutung hat
der/die HausbesorgerIn im Wiener Gemeindebau für die Bildung von Sozialkapital?
Aus dieser Fragestellung ergeben sich vier Unterfragestellungen:
·
Welche verschiedenen BewohnerInnengruppen sind in den Gemeindebauten
anzutreffen?
·
Wie ist das Sozialkapital der BewohnerInnen der Wiener Gemeindebauten
beschaffen?
·
Welche Unterschiede bestehen zwischen den verschiedenen
BewohnerInnengruppen und deren Ausstattung mit Sozialkapital?
·
Welche Auswirkungen können HausbesorgerInnen auf das Sozialkapital der
BewohnerInnen bzw. der verschiedenen BewohnerInnengruppen haben?
Diese Arbeit soll Hintergrundwissen über die vorhandenen Ressourcen der
GemeindebaubewohnerInnen liefern und gleichzeitig die Bedeutung von einem
Berufsstand, der in den Nahraum der BewohnerInnen eingebunden ist, beleuchten.
Hieran kann abgeschätzt werden welche Effekte die, von der Stadt Wien bzw.
Hausverwaltung, geplanten neuen Einrichtungen auf die Ressourcen der
BewohnerInnen haben werden.

6
Nachdem die Gebietsbetreuungen für städtische Wohnhausanlagen ein Arbeitsfeld für
SozialarbeiterInnen darstellt und diese Einrichtungen umstrukturiert und eine größere
Bedeutung bekommen sollen, bewegt sich auch die Sozialarbeit mitten in dem Feld
rund um unterstützende Institutionen, die im Besonderen die Gemeindebauten
betreffen. Ebenso sind nahräumliche Unterstützungsnetzwerke und die Fähigkeiten
der Selbsthilfe von Individuen bzw. Gruppen von großer Bedeutung für fast alle
Bereiche der Sozialarbeit. Gleichzeitig setzt sich diese Arbeit kritisch mit der
Fokussierung auf nahräumliche Hilfsnetzwerke, die hier in Form von bindendem
Sozialkapital behandelt werden, auseinander. Durch die Darstellung einer
tendenziellen sozialen Benachteiligung, die auf die GemeindebaubewohnerInnen
wirkt, wird die Bedeutung von strukturellen Bedingungen für soziale Ungleichheit,
aufgezeigt.
Zu Beginn werden im zweiten Kapitel anhand der Geschichte der Wiener
Gemeindebauten, die in der, von Wohnungsnöten gekennzeichneten,
Zwischenkriegszeit ihren Anfang nimmt und bis zu der Auslagerung als ein
wirtschaftlich geführtes Unternehmen im Jahr 2002 reicht, die Besonderheiten dieser
Wohnform dargestellt.
Das dritte Kapitel widmet sich der Begriffsabgrenzung des Berufes der
HausbesorgerInnen und es wird die Geschichte des Berufgesetzes bis zu seiner
Abschaffung dargestellt. Anhand der Parlamentsdiskussion um die Abschaffung des
Gesetzes wird die politische Diskussion rund um das Berufsgesetz, anhand der
Argumente der Parteien, aufgezeigt. Kurz wird im Anschluss daran erläutert wie die
Stadt Wien auf die Gesetzesabschaffung reagierte um die Aufgaben der wegfallenden
HausbesorgerInnen zu ersetzen.
Nach einer Darstellung des Forschungszuganges und der verwendeten
Forschungsmethoden im dritten Kapitel, folgt im fünften Kapitel der Theoriebezug zu
den Arbeiten von Pierre Bourdieu zu den vier zentralen Kapitalformen. Da diese
jedoch eng mit den Begriffen des ,,Habitus" und des ,,sozialen Feldes" verknüpft sind,
werden diese ebenso geklärt.

7
Im sechsten Kapitel wird zuerst anhand von soziodemografischen Daten die Situation
der Gemeindebauten beschrieben, um in Folge hieraus Schlüsse auf die Ausstattung
der BewohnerInnen mit den verschiedenen Kapitalformen zu ziehen. Sozialkapital
stellt nur eine Art von Handlungsressource dar und es bestehen gewisse
Abhängigkeiten unter den verschiedenen Kapitalformen. Deshalb wird auch die
Ausstattung der BewohnerInnen mit ökonomischem und kulturellem Kapital
berücksichtigt. Nachdem die Dreiteilung des Sozialkapitals den Gruppenbegriff
impliziert, ist die Beschreibung von Gruppen, die in den Gemeindebauten bestehen
notwendig. Gleichzeitig können anhand dessen Gruppenunterschiede aufgezeigt
werden.
Das sechste Kapitel wendet sich den möglichen Auswirkungen von
HausbesorgerInnen auf das zuvor beschriebene Sozialkapital zu. Auch hier wird auf
Gruppenunterschiede eingegangen.
Im letzten Kapitel folgen eine Zusammenfassung und eine Diskussion der Ergebnisse.
Im Anschluss daran wird noch einmal auf die zukünftigen Pläne der Stadt Wien
Bezug genommen, um diese, unter Berücksichtigung der Untersuchungsergebnisse,
kurz zu beleuchtet.

8
2. Die Geschichte des kommunalen
Wohnbaus in Wien
In den Jahren 1840 bis 1918 gab es eine große Zuwanderungswelle aus allen Gebieten
der Donaumonarchie nach Wien. Während dieser Zeit stieg die Bevölkerung der Stadt
auf zwei Millionen Menschen an. Aufgrund der damals vorherrschenden
wirtschaftlichen Situation in Wien war es für die Baugesellschaften am lukrativsten
alte Häuser, die kleine günstigere Wohnungen beinhalteten, durch Häuser mit Mittel-
oder Großwohnungen zu ersetzen und diese zu vermieten. Diese Entwicklung führte
dazu, dass in der Zeit um die Jahrhundertwende wohlhabende BürgerInnen relativ
günstig in großen Mietwohnungen wohnten und der ärmere Teil der Bevölkerung
verhältnismäßig viel für kleine Wohnungen in sehr schlechtem Zustand zahlte.
Konkret bedeutete dies, dass ein/e BürgerIn ungefähr zehn Prozent seines/ihrem
monatlichen Einkommens für die Miete ausgaben und ArbeiterInnen um die 20 bis 40
Prozent ihres sowieso schon knappen Monatsbudgets für die Wohnungsmiete
einplanen mussten. Aufgrund der verhältnismäßig hohen Mietpreise waren die
MieterInnen gezwungen ihre Wohnungen unterzuvermieten. Dies führte zu einer
extremen Überbelegung der kleinen Wohnungen und in Folge zu einer hohen
Abnutzung der Wohnräume. Ein weiteres massives Problem war, dass durch einen
Einkommensausfall bei dem/der MieterIn, sei es durch den Verlust der Arbeit,
Ausbruch einer Krankheit oder eines Unfalles, eine sehr große Gefahr der
Obdachlosigkeit bestand. (Eigner / Matis / Resch 1999: 4f)
Dieses ,,Wohnungselend" führte 1910 und 1911 zu Massenproteste unzufriedener
MieterInnen und obdachloser Menschen gegen die hohen Mieten. Auf diese heftige
Proteste wurde einerseits mit einer steuerlichen Erleichterungen für
Kleinmietwohnungen und andererseits mit der gesetzlich vorgeschriebenen
Zweckwidmung eines Teils der Gebäudesteuer für einen Wohnungsfürsorgefond, der
günstiges Kapital für sozialen Wohnbau bieten sollte, reagiert. (ebd.: 7)

9
Weihsmann sieht die Einführung des so genannten MieterInnenschutzes als ,,eine der
vorsozialistischen Vorraussetzungen für den kommunalen Wohnbau" in Wien. Diese
Maßnahme war ein Teil eines Pakets, welches Kaiser Karl 1917 beschloss um die
Bevölkerung ein wenig zu beruhigen. Dieser MieterInnenschutz schränkte das
Kündigungsrecht durch die Hausherren ein und verbot die Mietzinserhöhung. Ein
grundlegender Wandel der Wiener Wohnbaupolitik trat jedoch erst mit dem Ende des
ersten Weltkrieges im Jahr 1918 und den darauf folgenden Gemeinderatswahl ein. Bei
dieser Wahl erlang die Sozialdemokratische Arbeiterpartei die Mehrheit mit 54,1%
der Stimmen. (Weihsmann 1999: 20)
Der MieterInnenschutz führte zu einer verminderten Investitionslust der Hausbesitzer
und die SozialdemokratInnen erkannten, dass ohne öffentlicher Bautätigkeit ein
großes Wohnungselend auf die Bevölkerung zukommen würde. Die Abschaffung des
MieterInnenschutzes wäre auch aus kapitalistischer Sicht nicht mehr möglich
gewesen. Die nicht steigenden Mieten führten zu niedrigeren Löhnen und somit auch
zu niedrigeren Warenpreisen. Aufgrund der fallenden privaten Bautätigkeit, sank auch
der Grundstückspreis in Wien und so konnte die Gemeinde wertvolle Baugründe im
Stadtgebiet zu geringen Preisen erwerben. (ebd.: 36-38)
Im Jahr 1922 wurde Wien ein eigenes Bundesland und diese Veränderung sicherte der
Stadtverwaltung mehr gesetzliche Möglichkeiten als anderen österreichischen
Städten. Weihsmann schreibt, dass die ,,reaktionäre Bundesregierung mit finanziellen
und legistischen Maßnahmen" versuchte der Wiener Politik der Sozialdemokraten
entgegenzuwirken. Weiters führt er aus, dass Wien für die SozialdemokratInnen zum
,,Muster austromarxistischer Politik, zur sozialistischen Insel, auf die sich alle
Anstrengungen konzentrierten", wurde. (ebd.: 22) Schwerpunkte dieser Politik waren
die Sozial-, Gesundheits-, Schul-, Kultur-, Erziehungs-, und nicht zuletzt die
Wohnbaupolitik, die das langfristige Ziel verfolgte, die Versorgung aller
ArbeiterInnen in Wien mit guten und leistbaren Wohnungen zu versorgen. Weiters
wurde der Ausbau von ,,infrastrukturellen Sozialeinrichtungen" angestrebt. (ebd.: 23f)
Die wichtigste Grundlage für die Finanzierung der Bautätigkeiten der Stadt Wien
bildete die zweckgebundene ,,Wohnbausteuer", die 1923 im Gemeinderat beschlossen
wurde. (vgl. Weihsmann 1999: 25) Nach umfangreicher Bautätigkeit, verwaltete die

10
Stadt Wien 1934 insgesamt rund 65.000 Wohnungen und rund 3.700
Geschäftslokale.
2
In den 30er- Jahren kommen auf den kommunalen Wohnbau in Wien einige
Schwierigkeiten zu: Einerseits machen sich Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise
bemerkbar und andererseits werden die Bemühungen der SozialdemokratInnen durch
politische Veränderung auf Bundesebene behindert. 1933/34 wird in Österreich der
Ständestaat ausgerufen und Wien verliert seinen Status als Bundesland. Von den
Wiener Gemeindebauten, wie z.B. dem Karl-Marx- Hof und dem Goethe- Hof geht
1934 der bewaffnete Widerstand der SozialdemokratInnen aus. Im Jahr 1938 schließt
sich Österreich dem national-sozialistischen Deutschland an. Es brach, durch die
,,Gebietserweiterung auf Groß-Wien", eine ,,Planungseuphorie" aus, die große
Wohnbaupläne beinhaltete, aus. Verwirklicht wurden diese Pläne aber kaum und so
wurden in der NS-Zeit 3.000 Wohnungen gebaut. Die NationalsozialistInnen wurden
der großen Nachfrage nach Wohnraum, auf ihre Weise gerecht: Sie deportierten
Menschen aus rund 79- 80.000 Wohnungen aufgrund ihrer jüdischen Wurzeln. Diese
,,Arisierung" mündete in der verheerenden Massenvernichtung der, im dritten Reich
lebenden, jüdischen Bevölkerung. Im Jahr 1943 kam der Wiener Wohnungsbau
kriegsbedingt komplett zum Erliegen. (Eigner / Matis / Resch 1999: 14-16)
Nach Kriegsende, im Jahr 1945, waren 35.000 Menschen obdachlos. Somit hatte der
Bau von neuem Wohnraum oberste Priorität in der Stadt Wien. Quantität war somit
wichtiger als die qualitative Ausstattung der Wohnungen. 1958 war, nach
Fertigstellung vieler Bauprojekte, die große Wohnungsnot überwunden. (ebd.: 17f)
Die 60er Jahre gelten als die Zeit der Stadterweiterung Wiens. So wuchs der
Wohnungsbestand der Gemeinde in dieser Zeit um mehr als 105.000 Wohnungen. Die
meisten der neu bebauten Gebiete lagen am Stadtrand. Die Autoren beschreiben
jedoch auch die Schattenseite der hohen Bautätigkeit, die auch schon damals von
ExpertInnen kritisiert wurde: In den schnell gewachsenen Stadtteilen fehlten oft
Arbeitsplätze, Kindergärten, Schulen und auch Möglichkeiten für die
Freizeitgestaltung für alle Bevölkerungsgruppen. Die Kinder durften nicht mehr auf
2
Homepage von Wiener Wohnen:
http://www.wien.gv.at/wohnen/wienerwohnen/geschichte.html [2. 10. 2008]

11
den Grünanlagen der Anlagen spielen und Parkplätze für Autos dominierten das
Landschaftsbild der Wohnhausanlagen. Vandalismus und Alkoholismus waren soziale
Folgen der Lebensumstände der Menschen, die in den neuen Anlagen wohnten. (ebd.:
21)
Am Ende der 60er Jahre zeichnete sich ein Umdenken in der Wohnbaupolitik der
Stadt Wien ab. Nachdem der quantitative Wohnungsmangel überwunden wurde,
widmete man sich in den 70er Jahren einer Qualitätssteigerung der Wohnräume. Es
sollten mehr mittelgroße Wohnungen geschaffen werden und veraltete Wohnhäuser
saniert und somit aufgewertet werden. Es wurde ein Schwerpunkt auf eine
gemeinschaftsstiftende Architektur gelegt und es wurde bewusst eine Streuung von
Menschen verschiedener sozialer Milieus angestrebt. In einigen neu gebauten
Wohnhausanlagen erkannte man jedoch schnell, dass die Kontaktzonen in der Anlage,
die das Zusammenleben unterstützen hätten sollen, so gut wie ungenutzt blieben. Es
bestand Konfliktpotential zwischen jungen und alten Menschen, HundebesitzerInnen
und Familien mit Kindern. (ebd.: 24)
Um einer räumlichen Konzentration von sozialen Milieus entgegenzuwirken wurde in
den 80er Jahren weiter der Altbaubestand erneuert. Es wurden BürgerInnen im
Rahmen der ,,sanften Stadterneuerung" über laufende Sanierungs- und
Aufwertungsprozesse informiert und teils auch einbezogen. (ebd.: 25-27)
Am Ende der 80er Jahre stieg der Wohnungsbedarf aufgrund der Einwanderung von
Menschen aus den Nachbarländern und der steigenden Anzahl von Single-Haushalten.
Die Stadt Wien leitete eine Bau-Offensive ein, die den Bau von 21.000 Wohnungen
innerhalb von vier Jahren gewährleisten sollte.
3
In den 90er Jahren fanden zudem
vielfältige innovative und sehr moderne Projekte mit Pioniercharakter Einzug in den
Wohnungsbau der Stadt Wien. (Eigner / Matis / Resch 1999: 34-35)
Seit Jänner 2000 wird der Verwaltungszweig der Stadt Wien, der die Verwaltung der
Gemeindewohnungen beinhaltet als ,,Unternehmung" geführt. (Wiener Wohnen
Geschäftsbericht 2007: 18) Dieses Unternehmen heißt ,,Wiener Wohnen" und
3
http://www.demokratiezentrum.org/de/startseite/wissen/timelines/sozialer_wohnbau_in_
wien.html [2. 11. 2008)

12
verwaltet, nach eigenen Angaben, von dem Jahr 2000 an die rund 220.000
Wohnungen, 47.000 Garagen und Abstellplätze und 6.000 Geschäftsräumlichkeiten.
Dies sind rund 25 % der am Wiener Wohnungsmarkt zur Verfügung stehenden
Wohnungen. ,,Wiener Wohnen" ist somit eine der größten Hausverwaltungen
Europas. (ebd.: 46)
Die Schaffung des Unternehmens ,,Wiener Wohnen" wurde gemäß §71 der Wiener
Stadtverfassung durchgeführt. (ebd.: 11) Dieser Paragraph besagt, dass das Vermögen
dieses Unternehmens gesondert des übrigen Vermögens der Gemeinde behandelt
wird. Wiener Wohnen wird demnach auch nach wirtschaftlichen Grundsätzen geführt.
Im Paragraph §72 wird weiters erläutert, dass der Betrieb ,,dem Gemeinderat, dem
Stadtsenat, dem Bürgermeister, den zuständigen amtsführenden Stadträten, den
zuständigen Gemeinderatsausschüssen und dem Magistratsdirektor untergeordnet" ist.
(Verfassung der Bundeshauptstadt Wien: §72)
Diese Situation bringt für ,,Wiener Wohnen" eine Sonderstellung am Wohnungsmarkt
mit sich. Es handelt sich um ein Unternehmen, welches mit einer ,,erhöhten
Selbstständigkeit" (ebd.) ausgestattet ist, jedoch ist es trotzdem Organen der
Stadtpolitik untergeordnet und somit in die Verwaltungsstruktur der Stadt Wien
eingebunden.
Seit dem Jahr 2001 stehen die Stadt Wien und ,,Wiener Wohnen" vor einer neuen
Herausforderung, in Form der ersten Öffnung des Gemeindebaus für AusländerInnen.
2.000 Notfallswohnungen, davon 600 Gemeindewohnungen, können von diesem
Zeitpunkt an auch an nicht EWR-BürgerInnen vergeben werden. Im Jahr 2006 geht
diese Entwicklung noch weiter voran: Aufgrund der EU-Richtlinie zur
Gleichbehandlung von AusländerInnen, die sich bereits länger als fünf Jahre im Land
aufhalten, wird der Zugang für diese Bevölkerungsgruppe zu Gemeindewohnungen
und geförderten Wohnungen ermöglicht. Aber es ist nicht mit einem Ansturm von
AusländerInnen auf Gemeindewohnungen zu rechnen. (Uhl 2006) Dies liegt
vermutlich mit unter an der Schwierigkeit mithilfe des Gemeindebaus den
Bedürfnissen der wachsenden Zahl an weniger wohlhabenden Menschen gerecht zu
werden. Angehörigen der Mittelschicht hingegen werden gute und leistbare
Wohnungen geboten. EinwanderInnen leben weiterhin überproportional in

13
Substandardwohnungen mit überteuerten Mieten. Hier stößt anscheinend der
,,Wohnbau als ein Mittel des sozialen Ausgleichs" an seine Grenzen. Unterstrichen
wird dieses Problem durch die steigenden Zahlen von MieterInnen mit
Zinsrückständen und den steigenden Obdachlosenzahlen bei ehemaligen
GemeindewohnungsmieterInnen. (Eigner / Matis / Resch 1999: 36)
Abschließend lässt sich historisch zusammenfassen, dass die Wohnungspolitik in
Wien das gesamte letzte Jahrhundert von großer gesellschaftspolitischer Bedeutung
war und auch bleiben wird. Früher boten die Gemeindewohnungen die Möglichkeit
für die Menschen ihre Lebenssituation drastisch zu verbessern. Heute ist der Ruf des
Wiener Gemeindebaus nicht der beste und er bleibt weiterhin Brennpunkt politischer
Themen.
Gerade im Gemeindebau spielte der/die HausbesorgerIn jahrzehntelang eine wichtige
Rolle. Die Entwicklung dieses Berufstandes wird im folgenden Kapitel ausgeführt.

14
3. Die Geschichte des Berufstandes der
HausbesorgerInnen in Österreich
3.1. Der/Die HausbesorgerIn als Stellvertreter des Hausherren
Durch den Anstieg der Zahl an Mietwohnungen in Wien als Folge der
Industrialisierung entwickelte sich aus dem Beruf des Dienstboten und des Gesindes
der HausbesorgerInnen
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, der für die notwendigen Arbeiten in einem Miethaus
zuständig war.
Payer sieht den Unterschied zwischen dem Beruf des/der Hausbesorgers/in und dem
des/der DienstbotIn bzw. Gesinde darin, dass der/die HausbesorgerIn nicht von einer
Mietpartei, sondern von dem Hausherrn, der die Wohnungen vermietete, angestellt
wurde. Dieser übernahm die Aufgabe der Hausbetreuung und fungierte als ständiger
Stellvertreter des Hausherrn vor Ort, weil dieser meistens nicht mehr im eigenen Haus
wohnte. (Payer 1995: 7)
Die Arbeit des/der HausbesorgerIn als eine recht vielfältige: Ihnen wurde die
notwendige Autorität durch den Hausherrn verliehen um ein ,,reibungsloses
Funktionieren der Hausgemeinschaft" sicher zu stellen. Dadurch war es dem/der
HausbesorgerIn möglich sich bei Streits mit MieterInnen durchzusetzen. Oft hatten
die HausbesorgerInnen einen handwerklichen Beruf erlernt und somit konnten sie
auch für anfallende Arbeiten im Haus eingesetzt werden. Wenn der/die
HausbesorgerIn verheiratet war, dann wurde die Hausarbeit nach den damals üblichen
Geschlechterrollen entsprechend, aufgeteilt; Dadurch lässt sich annehmen, dass der
Frau eher die Putzarbeiten und dem Mann die handwerklichen Reparaturtätigkeiten
zufielen. Die Frau des/der HausbesorgerIn sorgte mitunter für die Einhaltung der
Hausordnung durch die, im Haus wohnenden, Kinder. (ebd.: 8, 11)
Als wichtiges Merkmal des/der HausbesorgerIn dieser Zeit beschreibt Payer die
Machtverhältnisse, in denen er eingebunden war. Auf der einen Seite war der/die
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Es wird hier in Folge sowohl die männliche wie auch weibliche Form verwendet, wenn
jedoch angenommen wird, dass in den ersten Jahren des Berufstandes ausschließlich Männer den Beruf
bekleideten. Genauere Informationen wurden hierzu nicht gefunden.

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HausbesorgerIn gegenüber den MieterInnen mit großer Macht ausgestattet, denn
er/sie entwickelte sich zum unbeugsamen und strengen WächterIn des Hauses. Er/sie
stellte oft eine große Hürde bei der Wohnungssuche dar, denn der/die HausbesorgerIn
entschied in den meisten Fällen welche BewerberInnen für eine leer stehende
Wohnung als NeumieterInnen in Frage kamen. Man hatte gute Chancen auf einen
Mietvertrag, wenn man in den Augen des/der HausbesorgersIn nicht den Hausfrieden
gefährdet hat. In einigen Fällen passierte es sogar, dass HausbesorgerInnen
MieterInnenparteien hinausekelten oder sogar selbst kündigten. Dies wurde
schließlich 1917 durch den MieterInnenschutzes unterbunden. Auf der anderen Seite
war er/sie jedoch in seiner/ihren Anstellung als HausbesorgerIn ständig durch den
Hausherrn kündbar. Dies führt dazu, dass der/die HausbesorgerIn, aus Angst um seine
eigene Arbeit, oft die rücksichtlosen und ausbeuterischen Anordnungen des
Hausherrn bedingungslos durchführte. (ebd.: 11-13) Dadurch wird deutlich, dass
der/die HausbesorgerIn eine wichtige Respektperson war. Dies wird auch dadurch
sichtbar, dass sich die MieterInnen mit dem/der HausbesorgerIn durch ständige
Trinkgelder gut stellen mussten um nicht auf Konfrontation mit ihm zu gehen. Denn
,,hatte man sich einmal das Wohlwollen des Hausbesorgers erkauft, konnte man seiner
Wohnung und seines Friedens im Haus so gut wie sicher sein." (ebd.: 16.)
Diese Machtkonstellation führt dazu, dass der/die HausbesorgerIn ein starkes
Instrument zur strikten Wahrung von gesellschaftlichen Normen im Nahwohnbereich
darstellte. Es gab in der Geschichte des Berufstandes eine Reihe von Verordnungen
und Berufsgesetzen, die versuchten diesen Machtverhältnissen entgegenzuwirken.
3.2. Von einer Hausbesorgerordnung zu dem
Hausbesorgergesetz
In der Literatur wird die erste Ordnung aus dem Jahr 1910 als die erste Maßnahme
genannt, die die Willkürlichkeiten durch den Hausherrn bzw. den/der ihn vertretenden
HausbesorgerIn eindämmen hat sollen. Hier wurden die Rechte und Pflichten des/der
Hausbesorgers/in gegenüber den MieterInnenparteien, sowie gegenüber dem
Hausherrn festgelegt. (ebd.: 27) In dieser Ordnung wurde auch das Recht des/der

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Hausbesorgers/in auf eine Dienstwohnung festgeschrieben. (ebd.: 47) Jedoch darf
nicht unbeachtet bleiben, dass im Gemeinderat, wo diese Ordnung verabschiedet
wurde, viele Hausbesitzer mitentscheiden konnten, die mit der Erlassung dieser
Ordnung stark auch eigene Interessen verfolgten. (Zimmer 2003: 49)
Schager-Eckartsau schreibt 1932, als Obmann einer Bezirksgruppe der Haus- und
Grundbesitzer Österreichs, dass Wien im Jahr 1921 ein eigenes Bundesland wurde
und dadurch das Wiener Landesgesetz eine neue Hausbesorgerordnung schuf. Diese
wurde im Jahr darauf durch den Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig erklärt,
weil für diesen Bereich der Gesetzgebung die Bundes- und nicht die einzelnen
Landesregierungen zuständig sind. Schlussendlich wurde mit Beginn des Jahres 1923
ein, vom Nationalrat beschlossenes, Bundesgesetz wirksam, welches die Stellung
des/der Hausbesorgers/in in den Städten Wien, Graz, Linz, Salzburg, Baden, Krems,
Mödling, St Pölten und Wiener Neustadt regelte. (Schager-Eckartsau 1932: 9f)
In Zuge der zweifachen Überarbeitung des Hausbesorgergesetzes, 1957 und 1970,
erreichten die HausbesorgerInnen eine bessere soziale Absicherung. (Zimmer 2003:
56)
3.3. Die Krise des/der HausbesorgerIn im privaten
Wohnbereich
Trotz diesen rechtlichen Besserstellungen der HausbesorgerInnen kam es in den 70er
Jahren zu einer Krise des Berufstandes im privaten Wohnsektor aufgrund von einem
Mangel an Nachwuchs. Payer sieht verschiedene Gründe dafür, dass der Beruf so
unbeliebt war. Einerseits war das Bild von der/dem HausbesorgerIn in der
Öffentlichkeit ein eher Negatives, das Einkommen war recht gering und die
Dienstwohnungen befanden sich meist in schlechtem Zustand. Anderseits herrschte in
den 70er Jahren ein Überangebot an sonstigen Arbeitsplätzen vor. Dies führte dazu,
dass 1970 rund zwei Drittel aller Wiener HausbesorgerInnen über 55 Jahre alt waren.
Die Lösung dieser Überalterung des Berufstandes war die Anstellung von
GastarbeiterInnen, die, zum größten Teil, aus der Türkei und Jugoslawien, kamen.
Diese freuten sich über die, mit dem Beruf verbundene Gratiswohnung und wussten

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das geringe Einkommen zu schätzen. So wurden bereits im Jahr 1973 6.000
ausländische HausbesorgerInnen in Wien angestellt. (Payer 1995: 45)
Obwohl viele AusländerInnen als HausbesorgerInnen beschäftigt waren, sank die
Zahl der HausbesorgerInnen in Wien pro Jahrzehnt um 2.000 Personen. So kam es
bereits 1995 häufig vor, dass Häuser von Reinigungsfirmen betreut wurden und somit
der/die HausbesorgerIn überflüssig wurde. Argumentiert wurde dies stetig mit den
geringeren Kosten. Payer schreibt hierzu, dass zu dieser Zeit schon deutlich wurde,
dass die MieterInnen die Ansprechperson vor Ort vermissten und die Wartezeiten bei
Reparaturarbeiten durch die zuständigen Firmen zu lange dauerten. Ebenso wurde die
Reinigung oft unzufrieden stellend durchgeführt. (ebd.: 47)
3.4. Die Sonderstellung des/der HausbesorgerIn im Wiener
Gemeindebau
Die Unbeliebtheit des Berufs galt jedoch nur für den privaten Wohnsektor und
dadurch nicht für die HausbesorgerInnenposten im Wiener Gemeindebauten. Diesen
Unterschied erklärt sich Payer dadurch, dass in Wien ein anderes Berufsbild des/der
HausbesorgerIn vorherrschte. Dadurch galt der Gemeindebau einige Zeit lang als
,,letzte große Bastion der Hausbesorger". Eine Gratis-Gemeindewohnung, die in
einem guten Zustand war, das relativ hohe Gehalt und die flexible Arbeitseinteilung
machten diesen Beruf recht attraktiv. Dies alles waren Gründe dafür, dass noch 1995
rund 6.000 Personen für solch einen HausbesorgerInnenposten bei der Stadt Wien
vorgemerkt waren. (Payer 1996: 12)
Payer schreibt weiters zu der Sonderstellung der HausbesorgerInnen im
Gemeindebau:
,,Der Preis für diese größere soziale Absicherung des Hausbesorgers war
allerdings seine parteipolitische Konformität. Hausbesorger in einem
Gemeindebau wurde nur, wer mit den Zielen der sozialdemokratischen Partei
einverstanden war und sich ihr gegenüber loyal verhielt. Der Beruf des
Hausbesorgers wurde damit zu einer politischen Aufgabe. Gerade in der

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polarisierten Parteienlandschaft der Zwischenkriegszeit war die Stellung des
Hausbesorgers, der in engstem Kontakt zur "Basis" stand, eine auch
propagandistisch nicht unwichtige Position." (Payer 1996: 12)
Somit wird deutlich, dass besonders im Gemeindebau der/die HausbesorgerIn
parteipolitisch eingebunden war. Diese Verbundenheit zur sozialdemokratischen
Partei lässt sich bis heute erkennen, denn zum überwiegenden Teil waren
HausbesorgerInnen MitgliederInnen der Gewerkschaft. (ebd.)
Ein weiterer Hinweis hierfür ist die Aussage eines Hausbesorgers in einer Wiener
Wochenzeitung, wo er erklärt, dass HausbesorgerInnen lange Zeit als ,,politische
Blitzableiter" fungierten, weil sie der direkte Draht zu der Partei waren. Dies macht er
u.a. daran fest, dass früher öfters HausbesorgerInnen, die von BewohnerInnen den
Mietzins kassierten im Zuge dessen auch die Parteisteuer annahmen.
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Neben der stärkeren Gebundenheit an die sozialdemokratische Partei hatte der/die
HausbesorgerIn im Gemeindebau eine weitere Besonderheit. Es konnten nur
Menschen mit der österreichischen Staatsbürgerschaft den HausbesorgerInnenposten
übernehmen und nicht wie in anderen Häuser, wo, wie oben erläutert, viele
GastarbeiterInnen für diese Arbeit angeworben wurden. (ebd.)
Eventuell ist dies auch ein Grund für das höhere Ansehen des/der HausbesorgerIn im
Gemeindebau, wenn hier keine GastarbeiterInnen angestellt wurden, da es möglich
ist, dass der Ruf des Berufstandes des/der HausbesorgerInnen im privaten Sektor sich
durch die hohe Ausländerbeschäftigung weiter verschlechterte. Aus einer Studie aus
dem Jahr 1999, wo 465 Fragebögen ausgewertet wurden, ging hervor, dass 74,1
Prozent der Mieterinnen aus Wien, mit ihrem/ihrer HausbesorgerIn zufrieden sind,
wenn diese/r inländischer Herkunft ist. Im Gegenzug gaben nur 59,7 Prozent der
MieterInnen an, dass sie mit ihrem/ihrer HausbesorgerIn zufrieden sind, wenn diese/r
ausländischer Herkunft ist. (Holzmann Jenkins 1999: 93) Daraus lässt sich schließen,
dass die ethnische Zugehörigkeit ihres/ihrer HausbesorgerIn von einer gewissen
Bedeutung für die MieterInnen ist.
5
Hamann, Sibylle: Das Prinzip Hausmeister. In: Falter 16/09. 2009. Wien

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Im Jahr 2000 beschloss der Nationalrat die Abschaffung des Hausbesorgergesetzes.
Dies bedeutet, dass es ,,auf Dienstverhältnisse, die nach dem 30. Juni 2000
abgeschlossen werden, nicht mehr anzuwenden" ist. ,,Es ist jedoch einschließlich
künftiger Änderungen weiterhin auf Dienstverhältnisse anzuwenden, die vor dem 1.
Juli 2000 abgeschlossen wurden." (Hausbesorgergesetz)
Die offiziell, von politischer Seite, genannten Gründe werden im folgenden
Unterkapitel aufgezeigt.
3.5. Die Abschaffung des Hausbesorgergesetzes
Die beiden Regierungsparteien, ÖVP und die Freiheitlichen, befürworteten die
Aufhebung des Hausbesorgergesetzes, wohingegen sich die Oppositionsparteien SPÖ
und die Grünen gegen diese Gesetzesabschaffung aussprachen.
Von Abgeordneten der ÖVP wurden bei der Parlamentsdebatte über die
Gesetzesnovelle folgende Punkte dargelegt: Das Hausbesorgergesetz sei für eine
unfaire Sonderstellung der HausbesorgerInnen verantwortlich, da diese anderen
Berufsgruppen gegenüber in arbeitsrechtlicher Hinsicht bevorzugt werden würden.
(Stenographisches Protokoll. 29 Sitzung des Nationalrates 2000: 46, 56)
Weiters argumentierte die ÖVP, dass das Hausbesorgergesetz sehr regulativ ist und
die Abschaffung dessen einen wichtigen zeitgemäßen Schritt hin zur Deregulierung
darstellt. (ebd.: 55) Die Abgeordneten der ÖVP legten einen großen Wert darauf, zu
betonen, dass eine gute Übergangslösung gefunden wurde. (ebd.:46) Es wird auch oft
klar die Stellung der SPÖ zu dem Thema angeprangert. Vor allem von dem
Abgeordneten der Freiheitlichen, Reinhard Firlinger, wurde die SPÖ beschuldigt,
bewusst Angst vor der Abschaffung unter der Bevölkerung zu schüren. (ebd.: 52)
Die zwei Hauptargumente der Regierungsparteien für die Abschaffung des
Hausbesorgergesetzes waren die Reduzierung der Betriebskosten für die MieterInnen
und die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Der Bundesminister für Justiz, Dieter
Böhmdorfer sagte, dass durch die gewonnene Flexibilität der Hauseigentümer und
Hausverwaltungen, dazu führen, dass die Betriebskosten, im Interesse der

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Mieterinnen, übersichtlicher, einfach überprüfbar und günstiger werden sollen. (ebd.:
53) Bei den verschiedenen Diskussionsbeiträgen ist von einer 25-prozentigen
Kostenreduktion die Rede. (vgl. ebd.: 59, 66)
Der Minister für Wirtschaft und Arbeit, Martin Bartenstein, hob eine
ExpertInnenmeinung aus dem Bericht des zuständigen Bautenausschuss hervor, die
besagt, dass die Abschaffung des Hausbesorgergesetzes eine ,,Jobmaschine" darstellt,
denn es gibt viel Arbeit, die sich unter dem System des Hausbesorgergesetzes im
Graubereich abspielt. Diese Arbeit kann nach der Abschaffung in legale
Anstellungsverhältnisse münden und dadurch können viele neue Jobs entstehen. (ebd.:
59)
Diesen Punkten standen die Argumente der beiden Oppositionsparteien gegenüber,
die gegen die Abschaffung stimmten. Die Abgeordneten der SPÖ wiesen immer
wieder darauf hin, dass mit der Abschaffung dieses Gesetzes eine ganze Berufsgruppe
zerschlagen wird und sich die Kosten für die MieterInnen erhöhen werden bei
gleichzeitiger Abnahme der Betreuungsqualität.
Außerdem versuchen beide Oppositionsparteien das Kostenargument der
Regierungsparteien zu widerlegen. Dieter Brosz von den GRÜNEN begründete dies
damit, dass mit der Abschaffung des Hausbesorgergesetzes, ebenso die Obergrenze,
die für die Hausbetreuungsarbeiten verrechnet werden darf, abgeschafft wird.
Dadurch werden die Betriebskosten für die MieterInnen höher werden. (ebd.: 57)
Außerdem sollen die Kosten durch den Verlust der zuständigen Person vor Ort in die
Höhe getrieben werden. Hierzu bringt Gabriela Moser von den GRÜNEN das banale
Beispiel des Glühbirnenwechselns. Dies war eine Arbeit die der/die HausbesorgerIn
erledigte, doch wenn Firmen zuständig sind, muss extra für das Wechseln dieser einen
Glühbirne ein/e ElektroinstallateurIn in das Haus kommen. (ebd.: 49)
Nach der sehr kontrovers geführten und ideologisch behafteten Debatte wurde das
Gesetz durch die Mehrheit von den beiden Regierungsparteien abgeschafft. Dadurch
ist das Hausbesorgergesetz zwar noch weiterhin für bestehende Dienstverhältnisse
anzuwenden, jedoch für Dienstverhältnisse, die nach dem 30. Juni 2000
abgeschlossen wurden, nicht mehr gültig.

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Welche Konsequenz die Stadt Wien daraus gezogen hat und wie die Hausbetreuung
nach der Aufhebung des Gesetzes organisiert wird, wird im folgenden Kapitel
dargestellt.
3.6. Nach der Gesetzesabschaffung: Die Stadt Wien gründet
die Hausbetreuungs GmbH
Seit dem Juni 2000 bis Oktober 2002 sank die Zahl der HausbesorgerInnenposten von
3.800 auf 3.300. Im Jahr 2004 waren es dann nur noch 2.700 HausbesorgerInnen, die
ihrer Arbeit in den städtischen Wohnhausanlagen nachgingen. (Moser/ Stocker 2008:
14) Weil die HausbesorgerInnenposten nicht mehr in der herkömmlichen Form nach
besetzt werden können, musste die Stadt Wien Lösungen finden damit die
Wohnhausanlagen weiterhin betreut werden.
Als erste Maßnahme nach der Abschaffung des Hausbesorgergesetzes legte ,,Wiener
Wohnen" HausbesorgerInnenposten zusammen. Außerdem wurden Aufträge an
Privatfirmen vergeben und Werkverträge mit Einzelpersonen abgeschlossen. Im Juni
2002 wurde das Unternehmen ,,Stadt Wien ­ Wiener Wohnen Hausbetreuungs
GmbH" als Tochterunternehmen von ,,Wiener Wohnen" auf Basis eines
Gemeinderatbeschlusses gegründet. Die Aufgabe des Unternehmens ist die
Durchführung der Hausbetreuerarbeit in den städtischen Wohnhausanlagen, die nicht
mehr von HausbesorgerInnen betreut werden. Diese Arbeit schließt die Reinigung, die
Wartung, die Beaufsichtigung und die Durchführung anfallender Kleinreparaturen mit
ein. Im Jahr 2005 wird ein weiteres Tochterunternehmen gegründet: Die ,,Stadt Wien
­ Wiener Wohnen Außenbetreuungs GmbH" gegründet um die Grünflächenreinigung,
die Reinigung der Außenanlagen, den Streudienst bei Glatteis und die
Schneeräumung. (ebd.: 16)
Durch die stetige Verminderung an HausbesorgerInnenposten in den Wiener
Gemeindebauten wachsen die Auftragszahlen der ,,Hausbetreuungs GmbH" stetig an.
In dem Zeitraum zwischen 2002 und 2007 sank die Anzahl der HausbesorgerInnen in
Wiener Gemeindebauten von 3.300 auf 2.500 Posten. Dies ist eine Abnahme von 800
Posten und diese Tendenz setzt sich logischerweise fort. (ebd.: 13f) Die Anzahl der

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Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2009
ISBN (eBook)
9783836643511
DOI
10.3239/9783836643511
Dateigröße
638 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
FH Campus Wien – Sozialarbeit, Sozialarbeit (im städtischen Raum)
Erscheinungsdatum
2010 (März)
Note
1,6
Schlagworte
sozialkapital kommunaler wohnbau hausbesorger wien
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Titel: Die Bedeutung von HausbesorgerInnen für das Sozialkapital der BewohnerInnen der Wiener Gemeindebauten
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