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Einfluss des Emissionshandels auf die Strompreise

©2007 Diplomarbeit 61 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Problemstellung:
In Folge der Verpflichtungen europäischer Staaten, den CO2 -Ausstoß nachhaltig zu reduzieren, trat zum Jahr 2005 die Emissionhandelsrichtlinie 2003/87/EG in Kraft [Kommission der europäischen Gemeinschaft 2003]. Dieses multilaterale Abkommen verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Internalisierung ihrer CO2 -Emissionen durch die Einführung eines Emissionshandelssystems. Mit der Implementierung des ‘European Union emission trading system’ (EU ETS) wurde der größte bestehende Markt für Verschmutzungsrechte geschaffen. Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 20 MW betrifft das neue Handelssystem. Die EU entschied sich zu diesem Schritt im Zuge der Reduzierung der Treibhausgasemissionen durch das internationale Kyoto- Protokoll, das die flexible Maßnahme eines Zertifikatesystems im Portfolio der Klimaschutzinstrumente empfiehlt. Zu diesem Zeitpunkt gab es kaum Erfahrungen mit dem von Ökonomen präferierten Instrument eines Zertifikatehandels im europäischen Raum. Aus diesem Grund entschied sich die europäische Union für die Einführung einer dreijährigen Testphase, von 2005 bis 2007, in der einzig Luftverschmutzungsrechte für das Treibhausgas Kohlendioxid gehandelt werden. Wichtige Erkenntnisse und Schwächen der ersten Phase sollen in den folgenden, dann fünfjährigen Perioden, beachtet werden. Für die Umsetzung der Richtlinie auf nationaler Ebene ließ die EU den Mitgliedsstaaten ein hohes Maß an Autonomie, im Rahmen einiger verbindlicher Vorschriften, an die sich die Mitgliedstaaten orientieren müssen. Die Ratifizierung auf nationaler Ebene erfolgte in Deutschland am 11.Juni 2004 durch den Bundestag nach dem Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG). Die Ausgestaltung erfolgte mit dem Zuteilungsgesetztes 2007 (ZuG 2007 vom 26.06.2004) anhand des nationalen Allokationsplans [NAP 2004]. Um die Kosten des Emissionshandels insbesondere für die Konsumenten zu begrenzen, verpflichtete die europäische Union seine Mitgliedsstaaten die Austeilung der Zertifikate hauptsächlich kostenlos zu gestalten, ein Anteil von 5 % durfte von den Staaten auktioniert werden, Deutschland machte von dieser Wahlmöglichkeit jedoch keinen Gebrauch und verteilte das nationale Kontingent, bis auf eine Reserve von 0,6 % für Neuanlagen, kostenlos an die emissionshandelspflichtigen Unternehmen. Kontrovers diskutiert wurde die Möglichkeit der CO2 erzeugenden Unternehmen die Zertifikatepreise an die Konsumenten weiterzugeben. Gerade dieser Effekt […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Ron Warncke
Einfluss des Emissionshandels auf die Strompreise
ISBN: 978-3-8366-4222-4
Herstellung: Diplomica® Verlag GmbH, Hamburg, 2010
Zugl. Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Kiel, Deutschland, Diplomarbeit, 2007
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© Diplomica Verlag GmbH
http://www.diplomica.de, Hamburg 2010

Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
...
I
Abbildungsverzeichnis
...
III
Tabellenverzeichnis
...
IV
Abkürzungsverzeichnis
...
V
Symbolverzeichnis
...
VI
1 Einleitung
...
1
2 Charakteristiken des deutschen Strommarktes
...
3
2.1 Die Akteure auf dem Strommarkt
...
4
2.1.1 Die Angebotsseite
...
4
2.1.2 Die Nachfrageseite
...
11
2.1.3 Handelsplattformen des deutschen Strommarktes
...
14
2.2 Grundlagen des Zertifikatehandels
...
16
3 Industrieökonomische Ansätze zur Preisbildung auf deElektrizi-
tätsmarkt
...
19
3.1 Annahmen
...
20
3.1.1 Eine lineare Nachfragefunktion
...
20
3.1.2 Zwei Kostenfunktionen mit konstanten Grenzkosten
...
14
3.1.3 Das Gesamtmodell
...
22
3.2 Analyse des Pass Through unter Berücksichtigung unvollkommener
Marktstrukturen
...
22
3.2.1 Monopolistisches Verhalten der Stromanbieter
...
23
3.2.2 Duopolistische Strukturen auf dem Strommarkt
...
24
3.2.3 Zusammenfassung
...
26
4 Empirische Prüfung der Preisüberwälzung
...
27
I

4.1 Literaturüberblick
...
27
4.2 Empirischer Test
...
31
4.3 Ansätze zur Quantifizierung der Windfall Profits
...
34
5 Test auf asymmetrische Preisweitergabe
...
36
6 Implikationen für die Wettbewerbspolitik
...
37
7 Zusammenfassung
...
39
Anhang
...
40
Literaturverzeichnis
...
46
II

Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Regelenergiezonen der deutschen Verbundunternehmen...S.5
Abbildung 2: Merit Order des deutschen Kraftwerkparks...S.10
Abbildung 3: Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage auf dem deutschen Strom
markt...S.13
Abbildung 4: Monatliche Phelix-Strompreisentwicklung für März 2005 bis Februar
2007 in /MWh...S.15
Abbildung 5: monatliche Preisentwicklungen für Zertifikate von März bis
Februar 2007 in /EUA...S.19
Abbildung 6: Skizzierung der Windfall Profits...S.35
III

Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Marktanteile und Konzentrationsraten der fünf größten Stromversorger
für 2005...S.6
Tabelle 2: Grenzwerte der Struktur-Indizes für eine marktbeherrschende
Stellung...S.7
Tabelle 3: Lerner-Index für die größten Stromkonzerne für einen isolierten deutschen
Markt...S.9
Tabelle 3: Inlandsverbrauch nach Verbrauchsgruppen...S.12
Tabelle 4: Determinanten der Zertifikatepreise...S.18
Tabelle 5: Zukauf und Einpreisung von Zertifikaten für die fünf
größten Stromversorger...36
IV

Abkürzungsverzeichnis
ARA
Aufl.
BAFA
BAFi
BMWA
BMWi
bzw.
CO2
COMPETERS
CR
EEX
EG
EMELIE
EnBW
EnWG
ETS
EU
EUA
GUTS
GWB
HHI
Hrsg.
kWH
KWK
LP
MIP
NAP
OLS
RWE
STEAG
t
TEHG
TWh
UCTE
vgl.
VIK
WpHG
WWF
ZUG
Hafenregion Amsterdam-Rotterdam-Antwerpen
Auflage
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
beziehungsweise
Kohlendioxid
Comprehensive Market Power in Electricity Transmission
and Energy Simulator
Konzentrationsrate
European Energy Exchange
Europäische Gemeinschaft
Electricity Market Liberalisation In Europe
Energie Baden-Württemberg AG
Energiewirtschaftsgesetz
European Trading Scheme
Europäische Union
European Union Allowance
Gas Union Trade & Supply
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Herfindahl-Hirschmann-Index
Herausgeber
Kilowattstunde
Kraft-Wärme-Kopplung
Ordinary-Linear-Program
mixed integer linear program
nationaler Allokationsplan
Ordinary-Least-Square
Rheinisch-Westfälisches-Elektrizitätswerk AG
Steinkohle-Energie GmbH
Tonne
Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz
Terawattstunde
Union for the Coordination of Transmission of Electricity
vergleiche
Verband der industriellen Energie- und Kraftwirtschaft
Wertpapierhandelsgesetz
World Wide Fund for Nature
Zuteilungsgesetz
V

Symbolverzeichnis
a, b
c
C
C
fix
G
K
MC
OP
P
Q
R
w
Konstanten
Regressionskoeffizient
Grenzkostensatz
Gesamtkosten
Fixkosten
Zertifikatepreis
Gas
Kohle
Marginale Kosten
OFF-Peak
Peak
Gewinn
Menge
Reaktionsfunktion
spezifischer Emissionskoeffizient
thermischer Wirkungsgrad
VI

1 Einleitung
In Folge der Verpflichtungen europäischer Staaten, den CO2 -Ausstoß nachhaltig zu
reduzieren, trat zum Jahr 2005 die Emissionhandelsrichtlinie 2003/87/EG in Kraft
[Kommission der europäischen Gemeinschaft 2003]. Dieses multilaterale Abkom-
men verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Internalisierung ihrer CO2 -Emissionen
durch die Einführung eines Emissionshandelssystems. Mit der Implementierung des
,,European Union emission trading system" (EU ETS) wurde der größte bestehende
Markt für Verschmutzungsrechte geschaffen. Anlagen mit einer Feuerungswärme-
leistung von mehr als 20 MW betrifft das neue Handelssystem. Die EU entschied
sich zu diesem Schritt im Zuge der Reduzierung der Treibhausgasemissionen durch
das internationale Kyoto- Protokoll, das die flexible Maßnahme eines Zertifikatesys-
tems im Portfolio der Klimaschutzinstrumente empfiehlt.
1
Zu diesem Zeitpunkt gab
es kaum Erfahrungen mit dem von Ökonomen präferierten Instrument eines Zertifi-
katehandels im europäischen Raum.
2
Aus diesem Grund entschied sich die europäi-
sche Union für die Einführung einer dreijährigen Testphase, von 2005 bis 2007, in
der einzig Luftverschmutzungsrechte für das Treibhausgas Kohlendioxid gehandelt
werden. Wichtige Erkenntnisse und Schwächen der ersten Phase sollen in den fol-
genden, dann fünfjährigen Perioden, beachtet werden. Für die Umsetzung der Richt-
linie auf nationaler Ebene liess die EU den Mitgliedsstaaten ein hohes Maß an Auto-
nomie, im Rahmen einiger verbindlicher Vorschriften, an die sich die Mitgliedstaa-
ten orientieren müssen. Die Ratifizierung auf nationaler Ebene erfolgte in Deutsch-
land am 11.Juni 2004 durch den Bundestag nach dem Treibhausgasemissionshan-
delsgesetz (TEHG). Die Ausgestaltung erfolgte mit dem Zuteilungsgesetztes 2007
(ZuG 2007 vom 26.06.2004) anhand des nationalen Allokationsplans [NAP 2004].
3
Um die Kosten des Emissionshandels insbesondere für die Konsumenten zu begren-
1
Dieses multinationale Abkommen vom 11.12.1997, inkraftgetreten am 16.02.2005 mit der Ratifizie-
rung Russland, sieht die Reduktion von Treibhausgasen in der Periode von 2008 bis 2012 um 8% ge-
genüber dem Jahr 1990 vor.
2
In den U.S.A wurden seit Anfang der 80er mehrere meist regionale Emissionshandelssysteme imple-
mentiert. Für einen Überblick siehe Ellermann und Joskow (2003). Für eine Darstellung der Vorteil-
haftigkeit des Emissionshandels als umweltpolitische Maßnahme eben diese, S. 1 f. und Goulder et. al
(1999). Für die theoretischen Grundlagen sei auf Coase (1960) verwiesen.
3
Die nationalen Allokationspläne aller teilnehmenden Staaten sind auf der Webseite der Europäischen
Kommission einsehbar, http://europa.eu.int/comm/environment/climate/emission_plans.htm
1

zen, verpflichtete die europäische Union seine Mitgliedsstaaten die Austeilung der
Zertifikate hauptsächlich kostenlos zu gestalten, ein Anteil von 5 % durfte von den
Staaten auktioniert werden, Deutschland machte von dieser Wahlmöglichkeit jedoch
keinen Gebrauch und verteilte das nationale Kontingent, bis auf eine Reserve von 0,6
% für Neuanlagen, kostenlos an die emissionshandelspflichtigen Unternehmen.
4
Kontrovers diskutiert wurde die Möglichkeit der CO2 erzeugenden Unternehmen die
Zertifikatepreise an die Konsumenten weiterzugeben.
5
Gerade dieser Effekt sollte
seitens der EU mit der hauptsächlich kostenlosen Vergabe des Zertifikatekontingents
verhindert werden. Dass die europäische Union mit dieser Annahme die ökonomi-
schen Grundlagen der Preisbildung außer Acht ließ, soll unter anderem in dieser Ar-
beit analysiert werden. Im Fokus der Diskussion über die in der breiten Öffentlich-
keit als unrechtmässig wahrgenommenen Preisweitergabe steht besonders die Ener-
giewirtschaft, die mit 1,17 Mrd. Emissionsberechtigungen innerhalb der deutschen
Industrien den größten Teil (78 %) des nationalen Kontingents erhielt. 2006 ging bei
dem Bundeskartellamt eine Sammelbeschwerde von Unternehmen und Unterneh-
mensvereinigungen, über die Einpreisung der Zertifikatekosten in den Strompreis,
gegen die beiden Marktführer E.ON und RWE ein.
6
Das Bundeskartellamt leitete
daraufhin ein Verwaltungsverfahren wegen des Verdachts des Missbrauchs einer
marktbeherrschenden Stellung im Sinne von § 19 GWB und Artikel 82 EG ein. Nach
einer mündlichen Verhandlung unter Anwesenheit der involvierten Parteien am 30.
März 2006 veröffentlichte die 8. Beschlusskammer am 21.12.2006 eine Abmahnung
gegen die beiden Unternehmen und verfügte eine Begrenzung der Einpreisung um
höchstens 25 % der produktionsgebundenen Zertifikatepreise [Bundeskartellamt
2006b]. Begründet wurde diese Erlaubnis der Einpreisung mit dem Prinzip der Op-
portunitätskosten. Durch die Möglichkeit des Handels mit den zugeteilten Zertifika-
ten erlangen die kostenlos ausgeteilten Verschmutzungsrechte einen monetären Wert.
Werden sie nicht in der Produktion eingesetzt, so können sie gewinnbringend veräu-
ßert werden. Durch die Stromproduktion entsteht den Stromversorgern ein Gewin-
nentgang in Folge der betriebsinternen Bindung der Zertifikate. Dieser Gewinnent-
gang muss aus betriebswirtschaftlicher Sicht in die Preisgestaltung als Kosten ein-
fließen. Der Pass Through ist unter Ökonomen unbestritten. Die vorliegende Arbeit
4
Für eine Diskussion der Vor- und Nachteile einer Auktionierung siehe Cramton und Kerr 2002.
5
Diese Weitergabe wird im Allgemeinen und im Folgenden als Pass Through bezeichnet.
6
Für eine Auflistung der Beschwerdeführer siehe Bundeskartellamt 2006b, S.4.
2

soll demnach nicht die Rechtmäßigkeit eines Einpreisens thematisieren, vielmehr ist
es Ziel dieser Arbeit, die Höhe dieser Einpreisung theoretisch sowie empirisch zu
quantifizieren und im Spannungsfeld der Marktstruktur zu analysieren. Aus diesem
Grund werden im zweiten Kapitel der deutsche Strommarkt und dessen Akteure be-
schrieben und die Institutionen des Stromhandels und des Zertifikatehandels erläu-
tert. Mit den in diesem Kapitel erlangten Charakteristiken werden im dritten Kapitel
auf theoretischer Basis die Pass -Through -Raten anhand spezifischer Kosten und
Nachfragefunktionen sowie unter unvollkommenen Marktstrukturen, Monopol und
Oligopol, im Vergleich zur vollkommenen Konkurrenz abgeleitet. Bevor im vierten
Kapitel die Preisweitergabe anhand eines ökonometrischen Modells empirisch für die
Jahre 2005 und 2006 berechnet wird, soll im Sinne eines ,,State of the Art" ein Lite-
raturüberblick über die bisherigen Berechnungen des Pass Through gegeben werden.
Kapitel 4 schließt mit Ansätzen zur Quantifizierung der Gewinne für die Stromkon-
zerne aus der kostenlosen Zuteilung der Zertifikate, sogenannte Windfall Profits. Im
5. Kapitel soll anhand des Modells aus Kapitel 4 die Hypothese einer stärkeren Wei-
tergabe des Zertifikatepreises bei Preisanstiegen als bei Preisrückgängen untersucht
werden. Mögliche Maßnahmen der Wettbewerbspolitik werden für die aus den Ana-
lysen in den vorigen Abschnitten gewonnen Ergebnisse und Probleme auf ihre Wirk-
samkeit im Kapitel 6 überprüft. Das letzte Kapitel fasst die wichtigsten Ergebnisse
der vorliegenden Arbeit zusammen.
2 Charakteristiken des deutschen Strommarktes
Auf dem deutschen Strommarkt gingen 2006 539,5 TWh an Strom von den Produ-
zenten über zu den inländischen Verbrauchern.
7
Mit 184.910 Arbeitskräften gehört
die Energiewirtschaft zu den größten Wirtschaftszweigen Deutschlands [BMWI
2007]. Die Einführung des CO2-Emissionshandels stellte diesen besonders stark
CO2 emittierenden Industriezweig vor neue Herausforderungen. Für die Quantifizie-
rung des Pass Through ist es erforderlich eine Marktanalyse durchzuführen. Svend-
son und Vesterdal sehen den europäischen Elektrizitätsmarkt als optimalen Sektor,
um ein Emissionshandelssystem zu testen und begründen dies mit einem mäßigen
7
Insgesamt wurden 635,8 TWh erzeugt. Die Differenz von 96,3 TWh erklärt sich durch Eigenver-
brauch und Verluste durch den Stromtransport (insgesamt 76,3 TWh) und einer positiven Handelsbi-
lanz von 20 TWh. Siehe BMWi 2007.
3

Potential an Marktmacht [Svendson, Vesterdal 2003, S. 10 in Verbindung mit S.14].
Auf diese These und weitere besondere Charakteristiken des Strommarktes und sei-
ner Akteure soll in den folgenden Abschnitten dieses Kapitels näher eingegangen
werden.
2.1 Die Akteure auf dem Strommarkt
2.1.1 Die Angebotsseite
Seit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzte 1998 erfolgt die Leistungser-
stellung der Energiewirtschaft in einem liberalisierten Markt [Energy Act in Verbin-
dung mit EU Electricity Directive von 1996]. Die in Folge der Privatisierung entstan-
denen Unternehmen werden als öffentliche Versorger bezeichnet. Sie bieten den in
ihren Kraftwerken produzierten Strom für die Konsumenten, Unternehmen und Pri-
vathaushalte nach marktwirtschaftlichen Regeln an. Im Gegensatz zu einer Vielzahl
anderer Güter schließt dies auch die Lieferung bis zum Endverbraucher mit ein.
Durch die physikalische Eigenschaft von Strom, der Nichtspeicherbarkeit, erfolgt die
Verteilung an die Kunden zeitnah mit der Produktion. Mit der Privatisierung des
staatlichen Energiesektors hat man sich entschieden, die zur Distribution nötigen
Netze bei den Produzenten zu belassen. Aus ersten Überlegungen weist vieles darauf
hin, dass der Strommarkt aus ökonomischer Sicht Eigenschaften eines vollkomme-
nen Marktes erfüllt. Strom ist gekennzeichnet durch eine vollkommene Homogenität,
die Ware Strom kann nicht anhand seiner physikalischen Beschaffenheit einem be-
stimmten Unternehmen zugeordnet werden, und hat bezüglich seines Produzenten
die Eigenschaft eines absolut austauschbaren Gutes für den Verbraucher.
8
Des Weiteren sind die absoluten Preise sehr transparent und für die meisten Konsu-
menten ohne große Suchkosten frei einsehbar und vergleichbar mit Hilfe diverser,
auf diese Funktion spezialisierter Dienstleister.
9
Mit dem 2005 beschlossenen Gesetz
zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrecht (EnWG 2005) über eine Verbesserung
des Netzzuganges sollte u.a. die Wahlmöglichkeit des Versorgers für die Kunden ge-
8
Eine differenzierte Betrachtung von Öko-Strom, Strom aus erneuerbaren Energien, mit seinen ideolo-
gischen Eigenschaften für spezielle Anspruchsgruppen soll hier vernachlässigt werden
9
Unterschieden werden muss zwischen der Transparenz der absoluten Preise der einzelnen Unterneh-
men für eine Einheit Strom und der Transparenz der Zusammensetzung dieser Preise. Siehe hierzu
Europäische Kommission 2007, S. 119.
4

stärkt werden und ein freier Zutritt neuer Produzenten in die Netzverbunde den Wett-
bewerb in diesem Sektor stärken.
10
Trotz der bisher genannten Eigenschaften des
Strommarktes und der staatlichen Maßnahmen wird die Unternehmensstruktur in
Deutschland gekennzeichnet durch eine sehr hohe Konzentration auf wenige große
Anbieter. Der internationale Wettbewerb spielt mit einem Handelsvolumen von le-
diglich 8 % im Gegensatz zu der genannten These von Svendson und Vesterdal eine
untergeordnete Rolle. Der Strommarkt kann demnach als national weitgehend isoliert
betrachtet werden. Seit der Liberalisierung konnten stetige horizontale, aber auch
vertikale Zusammenschlüsse beobachtet werden [Europäische Kommission 2007, S.
43 ff.].
11
Durch diese Zusammenschlüsse haben sich vier dominierende Stromkonzer-
ne gebildet, auch als Verbundunternehmen bezeichnet. Dies sind RWE, E.ON,
EnBW und Vattenfall. Geographisch betrachtet ergibt sich eine starke regionale Kon-
zentration der großen Stromanbieter, obwohl die ehemaligen Gebietsmonopole mit
dem oben genannten Gesetz abgeschafft wurden. Die regionale Aufteilung wird in
Abbildung 1 anhand der Regelenergiezonen visualisiert.
Abbildung 1: Regelenergiezonen der deutschen Verbundunternehmen
Quelle: VIK 2006.
10
Siehe Burmeister 2005, S.90.
11
Vgl. auch Stahlke 2005.
5

Die genannten Merkmale lassen auf ein erhöhtes Potential für Marktmacht schließen.
Tabelle 1 zeigt die hohe Konzentration anhand der Marktanteile und der kumulierten
Marktanteile.
Tabelle 1:
Marktanteile und Konzentrationsraten der fünf größten Strom-
versorger für 2005.
Konzentrationsrate
12
Marktanteile
CR1 CR2 CR3 CR4 CR5
RWE
28 %
28 %
E.ON
24 %
52 %
Vattenfall 14 %
66 %
EnBW
9 %
75 %
STEAG
4 %
79 %
Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Schwarz und Lang 2005, S. 866.
Mit Hilfe der Marktanteile können strukturelle Indizes bestimmt werden, die eine ex-
post Beurteilung von Marktmacht darstellen [Hirschausen et. al. 2007, S. 22]. Es er-
geben sich die gezeigten Konzentrationsindizes in Form der kumulierten Marktantei-
le der n größten Unternehmen, CR1 bis CR5. Im Gesetz gegen Wettbewerbsbe-
schränkungen, werden Schwellenwerte für dieses Konzentrationsmaß definiert (§19
Abs.3 GWB). Diese Grenzwerte sind in Tabelle 2 dargestellt. Darüber hinaus werden
Grenzwerte für den im Folgenden zu behandelnden Herfindahl-Hirschmann-Index
genannt.
12
Die Marktanteile wurden anhand der Dominanzmethode ermittelt. Zum engeren Konsolidierungs-
kreis gehörende Unternehmen werden dem beherrschenden Unternehmen zu 100 % zugeordnet. Ge-
meinschaftsunternehmen bei gleichberechtigter Partnerschaft gehen zu 50 % in die Berechnung mit
ein. Vgl. Schwarz und Lang 2005, 865.
6

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2007
ISBN (eBook)
9783836642224
DOI
10.3239/9783836642224
Dateigröße
653 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Christian-Albrechts-Universität Kiel – Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät, Volkswirtschaftslehre
Erscheinungsdatum
2010 (Februar)
Note
1,0
Schlagworte
emissionshandel wettbewerb strommarkt energie
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Titel: Einfluss des Emissionshandels auf die Strompreise
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