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Die Kapstädter Jazzszene als eine Form der Rebellion gegen politische Diskriminierung und Unterdrückung sowie ihr hegemonialer Aufstieg

©2009 Bachelorarbeit 86 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Die vorliegende Arbeit dient zur Erlangung des akademischen Grades ‘Bachelor of Arts’ und entstand im Sommersemester 2009 am Fachbereich Geschichte der Paris Lodron Universität Salzburg im Zuge des Seminars ‘Eine kulturelle Hegemonie der USA im 21. Jahrhundert?’ unter der Leitung von Dr. Wagnleitner Reinhold sowie Pillinger Wolfgang.
Die konzise Frage der Lehrveranstaltung lautete, ob dem ersten ‘amerikanischen Jahrhundert’ ein zweites folgen wird, ebenso wird der Fokus in dieser Arbeit darauf liegen, inwieweit die südafrikanische bzw. die kapstädtische Jazzszene einen eigenständigen Kulturkreis darstellt und inwiefern dabei die Rede von einer kulturellen Hegemonie sein darf. Dafür bedarf es zuallererst eines historischen Abrisses hinsichtlich der politischen und kulturellen Gegebenheiten Südafrikas (vor allem vom Beginn des 20. Jahrhunderts bis in die 1960er Jahre) um später die Zusammenhänge (zum Beispiel die Auswirkungen gewisser Gesetze auf die Möglichkeiten sowie das Handeln der Musiker) verstehen zu können. Spätestens durch die Institutionalisierung der Apartheid im Jahre 1948 wurde die politische Landschaft Südafrikas dahingehend verändert, sodass die eingeführten Gesetze Handlungsweisen von Menschen bestimmten.
Dementsprechend wird sich der größte Teil der vorliegenden Arbeit mit der Jazzszene in Kapstadt beschäftigen: Wege, die ins Exil führten, das Leben in einer Umgebung, welche über Nacht niedergerissen wurde sowie die Apartheid als Möglichkeit, eine Jazzszene der Welt bekannt und zugänglich zu machen mit der abschließenden Frage, ob der Hegemonieanspruch gegeben ist.
Diese Arbeit wird also den Jazz sowie dessen Verfechter aus dem Blickwinkel der Soziologie, der Politik (mit Einbeziehung von erlassenen Gesetzen) sowie historischen Fakten betrachten und weniger auf musikalische Techniken eingehen sondern vielmehr persönliche Lebenseinstellungen bzw. Lebenserfahrungen behandeln.
1.1. Forschungsstand:
Ob es nun die Einwanderung der Bantu-Völker, die Zeit der europäischen Entdecker, die Kapkolonie unter der niederländischen und der britischen Herrschaft einhergehend mit der Unterwerfung der Bantu-Völker, die Gründung der Burenrepubliken und die zwei Burenkriege, die Gründung der Südafrikanischen Union, Südafrika während des ersten Weltkrieges, in der Zwischenkriegszeit, während des zweiten Weltkrieges und anschließend die Etablierung des Apartheidregimes bis schließlich zum Ende jenes Regimes betrifft, die […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhalt

1. Einleitung
1.1. Forschungsstand
1.2. Methodik
1.3. Theorien und Fragestellungen

2. Historischer Abriss bezüglich Südafrika im 20. Jahrhundert
2.1. Die Bevölkerungsgruppen in Kapstadt
2.2. Zur Entstehung der Apartheid
2.2.1 Die räumliche Aufteilung sowie die Trennung der öffentlichen Einrichtungen
2.2.2. Versuche, die Segregation im Wirtschaftsleben durchzusetzen
2.2.3. Die politische Diskriminierung Nicht-Weißer
2.2.4. Gesetzgeberische Maßnahmen, welche die rigorose Trennung aller Südafrikaner im Privatleben bis hinein in ihre Intimsphäre beabsichtigen
2.3. Die Wahlen von 1948 und ihre Folgen
2.3.1. Gesetze, welche die gesetzliche Identität rassischer Gruppen festlegten und aufrechterhielten
2.3.2. Gesetze, welche die kulturelle Assimilation zwischen den Bevölkerungsgruppen verhindern sollten
2.3.3. Gesetze, die dem Schutz der weißen Arbeitskräfte dienten
2.3.5. Gesetze, die getrennte politische Institutionen für die einzelnen Bevölkerungsgruppen einrichteten

3. Die Kapstädter Jazzszene als Form der Rebellion gegen politische Diskriminierung und Unterdrückung sowie ihr hegemonialer Aufstieg
3.1. Was ist Cape Jazz?
3.2. Die Ära Abdullah Ibrahim (Dollar Brand) und Bea(trice) Benjamin bzw. der Aufstieg der südafrikanischen Jazzmusik zu einer kulturellen Hegemonie
3.2.1. Der Weg ins Exil
3.2.2. Unter Obhut der großen Vorbilder
3.2.3. Sesshaftwerdung in einem fernen Land sowie die Selbstständigwerdung
3.3. Cape Jazz zur Zeit der Apartheid (in Südafrika)
3.3.1. District Six
3.3.2. Wie wird man Musiker?
3.3.3. Auftritte während der Apartheid sowie das Leben im District Six
3.4. Cape Jazz heute
3.4.1. Die Cape Town Jazz Safari
3.4.1.1. Einführung in die Kapstädter Jazzszene
3.4.1.2. Zu Hause bei Hilton Schilder
3.4.1.3. Der Jazzclub Swingers
3.4.1.3.1. Interview mit Joe Schaffer
3.4.2. Die Jazzlokale in Kapstadt
3.4.2.1. Green Dolphin Jazz Club
3.4.2.2. Best Ugly
3.4.3. Das Cape Town International Jazz Festival
3.4.3.1. Die Akteure im Jahr 2000
3.4.3.2. Die Akteure im Jahr 2001
3.4.3.3. Die Akteure im Jahr 2002
3.4.3.4. Die Akteure im Jahr 2003
3.4.3.5. Die Akteure im Jahr 2004
3.4.3.6. Die Akteure im Jahr 2005
3.4.3.7. Die Akteure im Jahr 2006
3.4.3.8. Die Akteure im Jahr 2007
3.4.3.9. Die Akteure im Jahr 2008
3.4.3.10. Die Akteure im Jahr 2009
3.4.3.11. Eine kulturelle Hegemonie der Kapstädter Jazzszene im 21. Jahrhundert?
3.4.4. (Eine sehr) ausgewählte Liste wichtiger Jazzmusiker aus Kapstadt

4. Resümee

Literatur und Quellenverzeichnis

1. Einleitung

Die vorliegende Arbeit dient zur Erlangung des akademischen Grades „Bachelor of Arts“ und entstand im Sommersemester 2009 am Fachbereich Geschichte der Paris Lodron Universität Salzburg im Zuge des Seminars „Eine kulturelle Hegemonie der USA im 21. Jahrhundert?“ unter der Leitung von Dr. Wagnleitner Reinhold sowie Pillinger Wolfgang.

Die konzise Frage der Lehrveranstaltung lautete, ob dem ersten „amerikanischen Jahrhundert“ ein zweites folgen wird,[1] ebenso wird der Fokus in dieser Arbeit darauf liegen, inwieweit die südafrikanische bzw. die kapstädtische Jazzszene einen eigenständigen Kulturkreis darstellt und inwiefern dabei die Rede von einer kulturellen Hegemonie sein darf. Dafür bedarf es zuallererst eines historischen Abrisses hinsichtlich der politischen und kulturellen Gegebenheiten Südafrikas (vor allem vom Beginn des 20. Jahrhunderts bis in die 1960er Jahre) um später die Zusammenhänge (zum Beispiel die Auswirkungen gewisser Gesetze auf die Möglichkeiten sowie das Handeln der Musiker[2] ) verstehen zu können. Spätestens durch die Institutionalisierung der Apartheid im Jahre 1948 wurde die politische Landschaft Südafrikas dahingehend verändert, sodass die eingeführten Gesetze Handlungsweisen von Menschen bestimmten.

Dementsprechend wird sich der größte Teil der vorliegenden Arbeit mit der Jazzszene in Kapstadt beschäftigen: Wege, die ins Exil führten, das Leben in einer Umgebung, welche über Nacht niedergerissen wurde sowie die Apartheid als Möglichkeit, eine Jazzszene der Welt bekannt und zugänglich zu machen mit der abschließenden Frage, ob der Hegemonieanspruch gegeben ist.

Diese Arbeit wird also den Jazz sowie dessen Verfechter aus dem Blickwinkel der Soziologie, der Politik (mit Einbeziehung von erlassenen Gesetzen) sowie historischen Fakten betrachten und weniger auf musikalische Techniken eingehen sondern vielmehr persönliche Lebenseinstellungen bzw. Lebenserfahrungen behandeln.

1.1. Forschungsstand

Ob es nun die Einwanderung der Bantu-Völker, die Zeit der europäischen Entdecker, die Kapkolonie unter der niederländischen und der britischen Herrschaft einhergehend mit der Unterwerfung der Bantu-Völker, die Gründung der Burenrepubliken und die zwei Burenkriege, die Gründung der Südafrikanischen Union, Südafrika während des ersten Weltkrieges, in der Zwischenkriegszeit, während des zweiten Weltkrieges und anschließend die Etablierung des Apartheidregimes bis schließlich zum Ende jenes Regimes betrifft, die Geschichte Südafrikas scheint viel zu bieten. Diese beispielhaft angeführten Themen, Prozesse oder auch Zäsuren wurden Seitens der Forschung bereits ausführlich aufgegriffen, sprechen allerdings nur einen Teil der südafrikanischen Geschichte an. Diese Arbeit wird ihr Hauptaugenmerk auf Menschen richten, die eines gemeinsam haben: eine Politik, welche das Verhalten einzelner Personen bzw. ethnischer Gruppen bestimmt oder eindoktriniert (hat).

Im europäischen Raum beschäftigte sich bislang Lars Rasmussen[3] mit der Kapstädter Jazzszene. Die von ihm publizierten Werke behandeln einzelne Künstler wie Abdullah Ibrahim, Sathima Bea Benjamin sowie andere Jazzmusiker aus Kapstadt auf der Basis von Interviews, welche unter anderem von Colin Miller[4] geführt wurden. Diese zwanzig Interviews von Miller finden sich stark gekürzt im Buch „Imagining The City“.[5] Carol A. Muller beschäftigte sich ebenfalls mit der Kapstädter Jazzszene, wenn auch nur anhand einiger Interviews mit Sathima Bea Benjamin.[6] Im Laufe des Arbeitsprozesses haben sich keine weiteren Werke aufgedrängt, welche sich ausschließlich mit der Kapstädter Jazzszene beschäftigen, weshalb dem Internet als wissenschaftlichem Informationsmedium eine nicht zu unterschätzende Bedeutung zukommt.

Aufgrund des relativ „bescheidenen“ Forschungsstandes haben sich für die Ausarbeitung der Thematik die im folgenden Kapitel angeführten Methoden angeboten.

1.2. Methodik

Bedingt durch einen zweiwöchigen Aufenthalt in Kapstadt wurde die Oral History als eine der grundlegenden Methoden für diese Arbeit gewählt, da es dem Autor wichtig erschien, neues Quellenmaterial zu erschaffen. Die Oral History bedient sich an den Erinnerungen und Eindrücken von Menschen, die im Akt des Erinnerns miteinander verknüpfte Elemente abrufen.[7] Dorothee Wierling fasst zusammen, dass der Erkenntniswert der erinnerten Erzählungen darin besteht, einen Einblick in einen hochaffektiv besetzten Verarbeitungs-, Konstruktions- und Sinnbildungsprozess – also in die Subjektivität der Erzähler – zu geben.[8] Aufgrund dieser Subjektivität ist der historische Wahrheitsgehalt bei solchen Quellen nur zu einem gewissen Prozentsatz gesichert, weshalb die Subjektivität des Erzählers beim Auswertungsprozess dieser Erinnerungen immer miteinbezogen werden muss. Da aber jedes Individuum seine subjektive Geschichte erlebt hat, bietet eine derartige Quelle Zugang zu einzelnen Schicksalen. Durch zeitökonomische Probleme konnte allerdings für diese Arbeit nicht ausreichend Interviewmaterial gesammelt werden, weshalb der Quellen- bzw. Textkritik sowie der Heuristik ebenfalls eine wesentliche Bedeutung zukommen soll. Bei den ausgewerteten Texten handelt es sich zu einem beachtlichen Prozentsatz um Oral History Interviews, welche von Colin Miller bzw. Carol A. Muller geführt wurden, weshalb hier ein fließender Übergang zwischen der Methode der Oral History sowie der Quellen- bzw. Textkritik und Heuristik gegeben ist.

Wie bereits oben erwähnt, muss aufgrund der spärlich vorhandenen Literatur auch das Internet als wissenschaftliches Informationsmedium herangezogen werden.

1.3. Theorien und Fragestellungen

Da die vorliegende Arbeit im Rahmen des Seminars „Eine kulturelle Hegemonie der USA im 21. Jahrhundert?“ entstanden ist, wird sich die zentrale Theorie damit beschäftigen, inwiefern die Jazzszene in Kapstadt eine kulturelle Hegemonie darstellt. Dass der Begriff „kulturelle Hegemonie“ in diesem Zusammenhang vielleicht etwas überspitzt klingen mag, ist einleuchtend – immerhin ist die Jazzmusik global vertreten. Allerdings kann eindeutig konstatiert werden, dass Kapstadt global gesehen zu einer anerkannten Jazzstadt geworden ist und die Stadt innerhalb Südafrikas sehr wohl eine kulturelle Vormachtstellung (im Bezug auf die Jazzmusik) innehat.

Eine Darstellung der in Kapstadt bzw. in Südafrika lebenden Bevölkerungsgruppen soll Aufschluss darüber geben, welche Auswirkungen Gesetze wie etwa die räumliche Aufteilung sowie die Trennung öffentlicher Einrichtungen, die Versuche, die Segregation im Wirtschaftsleben durchzusetzen, die politische Diskriminierung Nicht-Weißer sowie gesetzgeberische Maßnahmen, welche die rigorose Trennung aller Südafrikaner im Privatleben bis hinein in ihre Intimsphäre beabsichtigen, auf die Bevölkerungsgruppen bzw. einzelne Personen hatten und noch immer haben.

Nachdem diese Gesetze in Kraft traten, konnte die Apartheid mit dem Wahlergebnis von 1948 institutionalisiert werden. In diesem Zusammenhang muss der Frage nachgegangen werden, welche Bedeutung Gesetzen, welche die gesetzliche Identität rassischer Gruppen festlegten und aufrechterhielten, Gesetzen, welche die kulturelle Assimilation zwischen den Bevölkerungsgruppen verhindern sollten, Gesetze die dem Schutz der weißen Arbeiter dienten, Gesetze die der physischen Trennung der Bevölkerungsgruppen dienten sowie Gesetze, welche getrennte politische Institutionen für die einzelnen Bevölkerungsgruppen einrichteten, zukam.

Später wird noch darauf zurückzukommen sein, dass der Jazz in der Begegnung zwischen „schwarz“ und „weiß“ entstand. Was bedeuten diese Gesetze für die Kapstädter Jazzszene? Durch die Erlässe ist eine Begegnung zwischen „schwarz“ und „weiß“ quasi unmöglich, weshalb davon ausgegangen werden müsste, dass es spätestens von 1948 bis 1994 keinen „gemischten“ Jazz gegeben hat (sei es Gruppenintern, sei es das Publikum, sei es irgendeine Situation – sie müsste „Rassengetrennt“ sein). Die Beantwortung soll dadurch gelingen, als dass der Cape Jazz an sich beschrieben wird, die Auswirkungen der Apartheid auf Handlungsweisen der Musiker und die Szene in ihrer Gesamtheit erörtert wird.

Ausgehend von den Jahrzehnten der Apartheid lassen sich dann Rückschlüsse über die Kapstädter Jazzszene im 21. Jahrhundert ziehen. Die Unternehmen „Coffeebeans Routes“ sowie „Andulela“ ermöglichen es dem jazzinteressierten Besucher Kapstadts, Abende mit lokalen Größen zu verbringen. Welche Bedeutung solche Möglichkeiten für Touristen sowie die einzelnen Künstler haben, soll anhand der Ausarbeitung dieses Kapitels interpretiert werden können.

Durch ein Gespräch mit Joe Schaffer, welches im Rahmen der Cape Town Jazz Safari stattfand, kann ein Einblick in das Denken der Verfechter des Cape Jazz gegeben werden.

Die Frage, inwiefern es in Kapstadt im 21. Jahrhundert eine kulturelle Hegemonie gibt, was die Jazzszene anbelangt, soll durch eine Art Reiseführer durch zwei vom Autor besuchte Lokale, weiteren beschriebenen Jazzclubs sowie dem Cape Town International Jazz Festival, welches seit dem Jahre 2000 jährlich stattfindet, beantwortet werden.

2. Historischer Abriss bezüglich Südafrika im 20. Jahrhundert

2.1. Die Bevölkerungsgruppen in Kapstadt

Ein wesentlicher Punkt dieser Arbeit wird sich mit der Interaktion zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen bzw. Ethnien beschäftigen, weshalb es einer Aufzählung bzw. einer kurzen Darstellung dieser Gruppen bedarf. Durch die Beschränkung auf Kapstadt – was die Kunstschaffenden anbelangt – werden an dieser Stelle nur Bevölkerungsgruppen aus dieser Gegend angeführt, wo dem Besucher die unterschiedlichsten Menschentypen begegnen:

weiße, gelbe und kaffeebraune Gesichter, einige mit Schlitzaugen und glattem schwarzem Haar, andere mit plattgedrückten Nasen, Krauskopf, aber heller Hautfarbe, große und kleine, rundliche und schlanke Gestalten mit europäischen, mongolischen, negroiden, malaiischen, indischen und pygmäischen Rassenmerkmalen .[9]

Die Ethnien in Kapstadt werden in fünf Gruppierungen angeführt, Black African, Coloured, Indian or Asian, White, and Other.[10] Im Eastern Cape lebten im Jahre 2001 6 436 763 Menschen, von denen 5 635 079 Menschen den Black Africans, 478 807 den Coloureds, 18 372 den Indians or Asians und 304 506 den Whites zugehörig sind.[11] Im Western Cape lebten 4 524 335 Menschen, von denen 1 207 429 Black Africans, 2 438 976 Coloured, 45 030 Indians or Asians und 832 901 der Gruppe der Whites angehörten[12]. Ergänzend wohnten im Northern Cape 822 727 Menschen. Die Aufteilung sah wie folgt aus: 293 976 Black Africans, 424 389 Coloureds, 2 320 Indians or Asians und 102 042 Whites.[13] In Prozent lebten im Eastern Cape 87,5 Black Africans, 7,4 Coloureds, 0,3 Indians or Asians und 4,7 Whites, im Western Cape 26,7 Black Africans, 53,9 Coloureds, 1,0 Indians or Asians, 18,4 Whites und im Northern Cape 35,7 Black Africans, 51,6 Coloureds, 0,3 Indians or Asians und 12,4 Whites.[14] Die Gruppe der Others wird in dieser Statistik bewusst Beiseite gelassen, da sie von der Anzahl nicht ins Gewicht fallen.[15] Die Gesamtzahl der Einwohner Südafrikas betrug im Jahr 2001 44 819 778, wovon 35 416 166 Menschen bzw. 79,0 Prozent Black Africans, 3 994 505 bzw. 8,9 Prozent Coloureds, 1 115 467 bzw. 2,5 Prozent Indians or Asians und 4 293 640 bzw. 9,6 Prozent Whites waren.[16] Die Gruppe der Black Africans beträgt also im gesamten Land mehr als drei Viertel der Gesamtbevölkerung, während es im Western Cape (Kapstadt und Umgebung) gerade einmal etwas mehr als ein Viertel sind. Bei der Gruppe der Coloureds ist mit knapp 9 Prozent zu fast 54 Prozent ein ähnlicher „Ausnahmezustand“ zu konstatieren, auch bei den Indians and Asians leben mit 2,5 zu einem Prozent auf das Land verteilt zweieinhalb mal so viele Menschen dieser Bevölkerungsgruppe im Western Cape. Bei den Whites ist ähnlich wie bei den Coloureds mit 9,8 zu 18,4 Prozent ein überdurchschnittliches Auftreten dieser Bevölkerungsgruppe festzustellen. Geht man von einer Volkszählung aus dem Jahre 1960 aus, ergibt die Beobachtung, dass der Anteil der Coloureds etwa gleichbleibend ist (damals waren es etwa 50 Prozent der Gesamtbevölkerung Kapstadts), während der Anteil der Whites doch erheblich gesunken ist (von ca. 40 Prozent auf die bereits erwähnten 18,4 Prozent).[17]

Bei den Sprachen werden im gesamten Südafrika elf bzw. mit Others zwölf verschiedene Sprachen angeführt, wobei im Western Cape mit Afrikaans (2 500 748 bzw. 55,3 Prozent), Englisch (874 660 bzw. 19,3 Prozent), IsiXhosa (1 073 951 bzw. 23,7 Prozent) und Sesotho (31 438 bzw. 0,7 Prozent) lediglich vier Sprachen – es ist hier natürlich von Muttersprachen die Rede – erwähnenswert vertreten sind.[18]

2.2. Zur Entstehung der Apartheid

Die Wurzeln der Rassendiskriminierung liegen in Südafrika nicht etwa am Wahlsieg der Nationalen Partei im Jahre 1948; sie sind vielmehr im Jahre 1910 mit der Gründung der Südafrikanischen Union (wenn nicht schon 1652, als sich die ersten europäischen Kolonisten am Kap der Guten Hoffnung mit Nicht-Weißen auseinandersetzten)[19] zu suchen, als auf der Verfassungsgebenden Versammlung, welche nur von weißen Delegierten besucht wurde, kein farbenblindes Wahlrecht durchgesetzt werden konnte.[20] Im Jahr 1909 waren von den registrierten Wählern am Kap 85,2 Prozent Weiße, 9,5 Prozent Coloured, 4,7 Prozent Schwarzafrikaner und 0,6 Prozent Inder.[21] Vergleicht man den Anteil der Weißen an der Gesamtbevölkerung (1880 etwa 32 Prozent und 1921 etwa 23 Prozent), wird sofort ersichtlich, wie sehr hier schon bereits im 19. Jahrhundert versucht wurde, den bestimmenden Einfluss der Weißen auf das politische System zu schützen, indem das Kapparlament die Hürden für die Teilnahme an einer Wahl hinaufsetzte.[22] Dennoch stand die Kapprovinz nach der Versammlung von 1910 am „rassenfreundlichsten“ dar, waren hier doch unter der Erfüllung gewisser Voraussetzungen auch Coloureds und Black Africans zu den Wahlen zugelassen,[23] was man in weiterer Folge dem Wahlergebnis von 1936 entnehmen kann: Im Kapland beteiligten sich 417 524 Wähler (382 103 Weiße, 24 793 Coloureds, 10 628 Black Africans), in Natal 92 116 Wähler (91 762 Weiße, 353 Coloureds, einer Black Africans), in Transvaal waren alle der 349 000 Wähler weiß, ebenso im Oranje-Freistaat (101 089 Wähler).[24] Wie bestimmend dieser Einfluss der Weißen gewesen sein muss, wird klar, wenn man bedenkt, dass eine völkische Minderheit bei einer Wahl eine Majorität von über 96 Prozent erreichen konnte. Behandelt man die Apartheid über einen Zeitraum von acht Jahrzehnten (1910 – 1994), kann die Südafrikanische Rassentrennungspolitik in vier Kategorien gegliedert werden, die ungefähr eine Rangfolge der Dringlichkeit erkennen lassen, mit welcher die weißen Parlamentarier dem Ziel der rassischen Segregation näher zu kommen meinten.[25]

2.2.1 Die räumliche Aufteilung sowie die Trennung der öffentlichen Einrichtungen

1913 wurde mit dem Natives’ Land Act die räumliche Trennung der Bevölkerungsgruppen in die Wege geleitet, indem den Black Africans und Coloureds der Landerwerb außerhalb der Reservate verboten wurde.[26] Ferner beschnitt das Gesetz die Möglichkeiten von Black Africans, auf weißen Farmen Land zu pachten (Weißen wurde der Landerwerb in Reservaten verboten). Dieser Act wird heute als einer der Kernpunkte des Apartheidsystems gesehen.[27] Durch diese Ausgrenzung wurden die Black Africans auf letztendlich dreizehn Prozent der Bodenfläche Südafrikas abgedrängt.[28] Dies war, ganz abgesehen von der Frage der Bodenqualität in den Reservaten, außerordentlich wenig, angesichts der Tatsache, dass im Jahre 1911 der prozentuale Bevölkerungsanteil der Weißen an der Gesamtbevölkerung der Union etwa 21,4 Prozent, der schwarze jedoch 67,3 Prozent betrug.[29] Diese Bestimmungen halfen zwar einerseits den Black Africans, ihr Stammesland in vielen Fällen gegenüber den finanzstarken Weißen zu verteidigen und zeitgenössische Sozialprobleme auf dem Land, wie illegale Landbesetzung (squatting), Landstreicherei und Viehdiebstahl in den Griff zu bekommen, andererseits war es aber unverkennbar die Absicht des Gesetzes, den vielerorts zunehmenden Landkäufen durch Black Africans einen Riegel vorzuschieben und genügend weißes Land in weißer Hand zu behalten.[30] Dies steht allerdings im Gegensatz zu Artikel Dreizehn der Allgemeinen Menschenrechtserklärung, der lautet:

Jeder Mensch hat das Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl seines Wohnsitzes innerhalb eines Staates. Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen sowie in sein Land zurückzukehren.[31]

1923 trat der Native Urban Area Act in Kraft, welcher vor allem den Zugang der Black Africans in die Städte erschwerte.[32] Dieses Gesetz wurde seitdem wiederholt ergänzt und verändert und gab den Gemeindeverwaltungen das Recht, gesonderte Wohngebiete für die Nicht-Weißen auszuweisen, und schränkte dementsprechend – wie bereits erwähnt – die Bewegungsfreiheit ein, indem sie zuerst außerhalb der Kapprovinz – später auch hier – durch ein einheitliches Passwesen geregelt wurde, bis den Black Africans schließlich der Aufenthalt in weißen Wohngebieten nur zeitweilig gestattet wurde.[33] In dieser Undurchschaubarkeit und verwirrenden Vielfalt der Gesetzesänderungen musste auf die Dauer nahezu jeder erwachsene Black African irgendwann einmal zu einem Gesetzesbrecher werden.[34] In den frühen 1970er Jahren lag die durchschnittliche Zahl schwarzer Häftlinge, die wegen Verstößen gegen die Passgesetze verurteilt waren, bei jährlich 600 000.[35] An dieser Stelle sei der Vollständigkeit halber noch der Native Trust and Land Act von 1936 angeführt, welcher den Natives’ Land Act von 1913 um ein erhebliches erweiterte.[36]

2.2.2. Versuche, die Segregation im Wirtschaftsleben durchzusetzen

Hierbei kam dem bereits 1911 verabschiedeten Mines and Works Act eine Schlüsselstellung zu, der die Nicht-Weißen von einer Reihe von Tätigkeiten ausschloss (job reservation) und der 1922 im Gefolge einer Bergbaukrise erneuert wurde.[37] Mit dem Mines and Works Amendmend Act von 1926 wurden Weiße und Coloureds als Facharbeiter bevorzugt, indem Diplome und Zertifikate nur noch an diese, aber nicht mehr an Black Africans sowie Indians and Asians vergeben wurden.[38] Mit dem 1922 erlassenen Apprenticeshipt Act, welcher das Lehrlingswesen regulierte, sowie anderen gesetzlichen Verordnungen, führte der Mines and Works Amendment Act zur de-facto Reservierung anspruchsvoller Tätigkeiten für Weiße,[39] was aber auch wiederum heute dem demokratisch-europäischen Grundgedanken des Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte widerspricht, da dieser feststellt, dass jeder Mensch das Recht auf Arbeit, auf angemessene Entlohnung und auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit hat.[40] Die Bestimmungen der job reservation schlossen allerdings eine Gleichbehandlung von Black Africans, Indians and Asians, Coloureds (die hier aber noch besser davon kamen, da sie „rassisch“ höher gestellt waren) sowie Weißen an sich aus.

2.2.3. Die politische Diskriminierung Nicht-Weißer

Hierunter fallen Bestimmungen, welche die politischen Partizipationsmöglichkeiten der Nicht-Weißen etwa auf der parlamentarischen Ebene zunächst schrittweise beschnitten und im Gegenzug den Black Africans scheinautonome Selbstverwaltungsorgane in den Homelands einräumten.[41] Eine wichtige Weichenstellung wurde bereits mit dem Gründungsakt der Südafrikanischen Union dadurch vorgenommen, dass Coloureds und Black Africans nur noch in der Kapprovinz stimmberechtigt sein sollten und Black Africans aus allen anderen Parlamenten verschwinden mussten.[42] Schwarze Belange wurden daraufhin mithilfe des Repräsentationsprinzips durch einige wenige weiße Parlamentarier vertreten. Die Selbstverwaltung in den Stammesgebieten konnte zum Beispiel durch den United Transkeian Territories General Council von 1931 gestärkt werden und auch der Representation of Natives Act von 1936 bedeutete einen kräftigen Schub vorwärts in diese Richtung, durch den die Black Africans in der Kapprovinz aus der allgemeinen Wählerliste gestrichen und stattdessen weiße Repräsentanten von Black Africans gewählt wurden.[43] Die Fülle solcher Verordnungen, die unmittelbar auf die Unterdrückung der Nicht-Weißen abzielte, ließe sich beliebig erweitern. Der 1914 verabschiedete Riotous Assemblies and Criminal Law Amendment Act richtete sich noch gegen Protestaktionen der weißen Gewerkschaftsbewegung, sechzehn Jahre später zielte der Riotous Assemblies Act von 1930 auf das Verbot nicht-weißer Protestaktionen ab und gab der Regierung die Vollmacht, gegen politische Versammlungen der Nicht-Weißen nötigenfalls auch gewaltsam vorzugehen.[44]

2.2.4. Gesetzgeberische Maßnahmen, welche die rigorose Trennung aller Südafrikaner im Privatleben bis hinein in ihre Intimsphäre beabsichtigen

Innerhalb dieser Kategorie südafrikanischer Segregationspolitik sind solche Bestimmungen zu nennen, welche die rassische Identität der Bewohner Südafrikas festlegten. Im Jahre 1927 verabschiedete das Parlament mit dem Immorality Act jenes Gesetz, das mit dem Eingriff in die Privatsphäre der Südafrikaner auf eine rigorose rassische Trennung der Menschen abzielte, da der Geschlechtsverkehr zwischen Weißen und Black Africans unter Strafe gestellt wurde.[45]

2.3. Die Wahlen von 1948 und ihre Folgen

In einer Gesellschaft, die sowohl rassisch als auch ethnisch tief gespalten ist, ist es das Ziel dieser Gruppen, an der Verteilung der Ressourcen teilzunehmen. In einer Welt, die von Moralvorstellungen und Demokratie geprägt ist, muss jede Gruppe an diesem Verteilungskampf teilnehmen können. Ein politischer Lösungsansatz dieses Problems wäre, dass die politische Ordnung von der Zustimmung der Gesamtheit – also dem Demokratieprinzip – abhängig ist. Das Ziel der Apartheid war es allerdings, die entscheidenden Befugnisse in der Hand eines einzigen Bevölkerungsteiles zu konzentrieren und so war es nie die Intention der weißen Wähler, für das Wohlergehen aller (inklusive der Black Africans, Coloureds und Indians and Asians) zu sorgen; es ging ihnen stets um die Absicherung und Verbesserung der eigenen Position.[46] Dieses Verhalten lässt sich gegenwärtig nur damit begründen, als dass der Mensch zuerst Egoist und auf sein eigenes Wohl bedacht ist. In einer Welt, die sich aber gerade im Umbruch befindet (Ende des zweiten Weltkrieges), nationalsozialistisches Gedankengut die Zeit des zweiten Weltkrieges prägte (als Beispiel sei hier die Zeitung “Die Waarheid – The Truth“ genannt, die die South African National Party unterstützte und als offizielles Organ der Partei fungierte)[47] und der Kolonialismus bzw. Imperialismus noch immer präsent ist, kommen zu diesem Egoismus noch weitere Rechtfertigungen hinzu.

Es darf allerdings nicht behauptet werden, dass die alleinige Schuld den südafrikanischen Europäern zuzuschreiben wäre. Auch „intellektuelle“ Europäer wie etwa Ernst Friedrich Flohr behaupteten, dass das bevölkerungspolitische Problem, vor dem die (1963) etwa 3,2 Millionen südafrikanischen Europäer und ihre Regierung stehen, (…) sich aus den Entwicklungslinien (…) ablesen lässt. Gewährten sie, wie die Welt es von ihnen verlangt, jedem Einwohner der Republik im wahlfähigen Alter nach dem Schlagwort „one man – one vote“ das Wahlrecht, würden sie mit einem Schlag politisch ohne Einfluß sein. Der politisch, wirtschaftlich und kulturell hochentwickelte Staat würde der Willkür der farbigen Massen ausgeliefert sein, die zum weitaus größten Teil vorläufig nicht zu Urteilen über die Führung eines modernes Staatswesens fähig, ja politisch geradezu uninteressiert sind. Die Europäer haben gute Gründe, wenn sie von der Machtergreifung der Farbigen den Zusammenbruch dessen, was ihre Vorfahren und sie selbst im Verlaufe von mehr als 300 Jahren aufgebaut haben, und ihren eigenen Untergang befürchten. Einschlägige Ereignisse der letzten Jahre in anderen Teilen Afrikas verstärken die Furcht.[48]

Die Rechtfertigungen der Befürworter der Apartheidpolitik liegen darin, als dass durch ein Wahlrecht für alle ein Zustand des Chaos im Land herrschen würde und vorhandene Strukturen auf einen Schlag nicht mehr gegeben wären. Dieser Wunsch nach Herrschaft über die „niedrigeren” Rassen wird mit folgender Aussage gerechtfertigt: ”The worst calamity that could befall the unsophisticated – and they form the large majority – would bet the economic and cultural collapse of the sophisticated group.“[49]

Mit der Institutionalisierung der Apartheid im Jahre 1948 traten in der Folge fünf Kategorien von Gesetzeserlässen in Kraft, welche an dieser Stelle angeführt werden sollen.[50]

2.3.1. Gesetze, welche die gesetzliche Identität rassischer Gruppen festlegten und aufrechterhielten

Allen anderen Gesetzen voran ist hier der Population Registration Act von 1950 anzuführen.[51] Jede Person, die sich in Südafrika aufhält bzw. die südafrikanische Staatsbürgerschaft besitzt, sollte demnach registriert werden.[52] Anschließend kommt es zu einer Klassifizierung nach der jeweiligen Rassenzugehörigkeit; also als White, Coloured, Indian oder Black African. Demnach bildet dieses Gesetz den Grundstein der Apartheid, da es an sich definiert, welche Person von welchen Gesetzen betroffen ist. In der Regel wurde die Einteilung nach Rassenkriterien allerdings nicht immer aus dem Population Registration Act durchgeführt, denn bei Black Africans wurde weiterhin nach der Stammeszugehörigkeit unterschieden.[53] Bis 1985 sind hier noch das Gesetz über gemischte Ehen (Prohibition of Mixed Marriage Act) von 1949 und das Unmoralitätsgesetz (Immorality Act)[54], welche beide die Heirat bzw. Geschlechtsverkehr zwischen weißen und nichtweißen Südafrikanern (davon ausgenommen sind Coloured und Black Africans untereinander) insofern regulierten, als dass sie den Tatbestand unter Strafe stellten.[55] 1950 erfolgte eine Erweiterung dieser Bestimmung, indem nun sexuelle Beziehungen von Weißen mit allen Nicht-Weißen verboten wurden, denn bis zu diesem Zeitpunkt war ausschließlich der Geschlechtsverkehr zwischen Weißen und Black Africans unter Strafe gestellt.[56] Mit dem zweiten Immorality Act von 1957[57] wurde die Höchststrafe für diese „Vergehen“ auf sieben Jahre Haft heraufgesetzt und allein der Versuch zur Gesetzesübertretung war strafbar. Zwischen 1950 und 1960 wurden 3 890 Personen nach dem Immorality Act zu Haftstrafen verurteilt.[58] Im Falle des Prohibition of Mixed Marriages Act entschied der Standesbeamte über die Rassenzugehörigkeit. Wurden Ehen im Ausland geschlossen, waren diese in Südafrika ungültig. Für die Heranziehung als Beweismittel wurden in diesem Zusammenhang des Öfteren Bettlaken benutzt, auf denen Menschen unterschiedlicher Rassenzugehörigkeit beim Geschlechtsverkehr von der Exekutive in flagranti ertappt worden waren. Zwar fiktive, allerdings anschauliche und wirklichkeitsnahe Schilderungen des Immorality Act im Alltag findet man etwa in einem Roman von J.A. Michener.[59]

2.3.2. Gesetze, welche die kulturelle Assimilation zwischen den Bevölkerungsgruppen verhindern sollten

In diesem Bereich ging es gemäß den Vorstellungen der National Party um die Bewahrung der eigenen kulturellen Identität der jeweils betroffenen Gruppierungen. Das Hauptaugenmerk der Gesetzgebung lag mit Sicherheit am Erziehungswesen (Segregierung nach rassischen Gesichtspunkten an Universitäten). Anzuführen sind in diesem Zusammenhang der Bantu Education Act von 1953, welcher den Provinzen die Kompetenz für das Bildungswesen nahm und sie dem Ministerium für Bantuangelegenheiten übergab, woraufhin unterschiedliche Standards für die Erziehung von Weißen und Nicht-Weißen aufrechterhalten werden konnten.[60] Der Extension of University Act von 1959 ermöglichte Black Africans und Coloureds mit einer Sondergenehmigung ein Studium an weißen Universitäten.[61] Eine weitere Verbesserung trat mit dem Universities Amendment Act von 1983 ein, der es durch genaue Quoten Black Africans, Coloureds und Indians and Asians ermöglichte, an weißen Universitäten zu studieren. Weitere Beispiele für die gesetzliche Verhinderung kultureller Assimilation waren die Durchführung der Rassentrennung in Theatern und die Segregierung öffentlicher Bibliotheken oder auch kirchlicher Veranstaltungen, welche auf der schwarzen Liste der Regierung (in den 1950er Jahren) standen, jedoch nach heftigen Protesten von Seiten der Religionsgemeinschaften davon gestrichen wurden, nur Angehörige einer Hautfarbe zu den Messen zuzulassen.[62]

2.3.3. Gesetze, die dem Schutz der weißen Arbeitskräfte dienten

Gesetze, die in diesen Bereich fallen, jedoch schon vor der Zäsur von 1948 in Kraft traten, wurden bereits in Punkt 2.2.2. abgehandelt. Die job reservation Schutzbestimmungen aus den 1920er Jahren wurden von der National Party mit dem Gesetz zur Beilegung industrieller Arbeitskonflikte (Industrial Conciliation Amendment Act) von 1956 ergänzt bzw. erweitert. Dieses Gesetz schloss schwarze Gewerkschaften von Tarifverhandlungen aus und machte damit die weißen Gewerkschaften zur wichtigsten Arbeitnehmervertretung in den Betrieben.[63] Bis zu diesem Zeitpunkt waren die Gewerkschaften zum Teil „gemischtrassig“ und wurden durch dieses Gesetz gezwungen, sich nach der Rassenzugehörigkeit aufzuteilen.[64] Vorangegangen ist diesem Gesetz ein weiterer Industrial Conciliation Amendment Act von 1954, der auf dem Industrial Conciliation Act von 1924 aufbaut, und nun bestimmt, dass (alle beliebigen) Arbeiten und Berufe für Angehörige bestimmter Rassengruppen reserviert werden können bzw. müssen.[65] 1979 trat ein weiterer Industrial Conciliation Amendment Act in Kraft, bei dem die Arbeitsschutzgesetze für die Weißen, Indians and Asians und Coloureds auch auf die Black Africans ausgedehnt wurden; die Rassentrennung in den Gewerkschaften, die 1956 gesetzlich verankert wurden, schaffte der Labour Relations Amendment Act von 1981 schließlich ab.[66] Ein Grund für die Lockerungen der Gesetze kann darin gesehen werden, als dass sich die weiße Regierung im Zeichen einer rasch wachsenden Wirtschaft erneut gezwungen sah, dem Drängen der Industrie nach einer Abschwächung der Colour Bar in der Wirtschaft nachzugeben, da man zunehmend qualifizierte Arbeitskräfte benötigte, welche allerdings nicht allein im weißen Bevölkerungssegment Südafrikas zu rekrutieren waren.[67]

2.3.4. Gesetze, die der physischen Trennung der Bevölkerungsgruppen dienten

Der Group Areas Act von 1950 definierte, unter welchen Voraussetzungen ein Stück Land für den ausschließlichen Gebrauch durch eine Bevölkerungsgruppe bestimmt werden kann.[68] Dieses Gesetz stellt wohl das schwerwiegendste Erbe der Ära Verwoerd dar, da noch heute die Resultate der Umsiedlung in Gebieten mit rassisch homogener Bevölkerung zu sehen sind. Nachdem beispielsweise District Six in Kapstadt zum weißen Wohngebiet erklärt worden war, waren alle Angehörigen anderer Bevölkerungsgruppen gezwungen, in einer bestimmten Frist aus dem Gebiet auszuziehen.[69] Im Falle der Black Africans wurde dieses Gesetz vom Black Urban Areas Consolidation Act von 1945 ergänzt, welcher dem Minister, der im Kabinett mit Angelegenheiten der Black Africans beschäftigt ist, das Recht gibt, Wohngebiete für diese Bevölkerungsgruppen in den jeweiligen Städten einzurichten oder abzuschaffen, die Bebauung dieser Wohngebiete festzulegen und Ausgangssperren zu verordnen.[70] Die jeweiligen Politiker machten von diesem Recht insofern Gebrauch, als dass es für Black Africans praktisch unmöglich war, Grund- oder Immobilieneigentum in den Städten zu besitzen bzw. zu erwerben und es deshalb zu einer Anlegung von neuen Siedlungen (Townships) kam, welche aus einheitlichen Häusern bestanden/bestehen und vom Staat vermietet werden. Insgesamt mussten durch diese Zwangsumsiedlungen bis zum 31. August 1984 lediglich 2 418 weiße Familien umziehen, gegenüber 40 067 Familien, die den Indians and Asians zuzurechnen sind sowie 83 691 Familien aus der Bevölkerungsgruppe der Coloureds.[71] Besaß man einen Grund bzw. eine Immobilie, durfte man als Indian and Asian oder als Coloured zwar dasselbe behalten, konnte in der Regel damit allerdings nichts anfangen, sodass es zu einem Massenverkauf von Immobilien kam. Einhergehend fielen die Preise für dieselbigen um ein vielfaches, was für weiße Familien den Vorteil hatte, sehr günstig zum Haus der Träume zu kommen. 1957 wurden die Stadtzentren zu weißen Gebieten erklärt, wovon vor allem Geschäftsleute aus den Bevölkerungsgruppen der Indians and Asians sowie Coloureds betroffen und schließlich ruiniert waren. Bis zum 31. August 1984 waren hiervon 54 weiße Händler, 187 Händler aus der Bevölkerungsgruppe der Coloureds sowie 2530 Händler, die den Indians and Asians zuzuordnen sind, betroffen.[72]

Ein letztes Gesetz, welches von großer Bedeutung in dieser Kategorie ist, befasste sich mit der Reservierung getrennter Einrichtungen (Reservation of Separate Amenities Act), wurde im Jahre 1953 im Gesetz verankert und war die Rechtsgrundlage für die Rassentrennung in öffentlichen Toiletten, Parks, Erholungsgebieten und anderen Einrichtungen.[73] Die Durchführung dieses Gesetzes war allerdings mit sehr hohen finanziellen Kosten verbunden, da fast alle Einrichtungen in zweifacher Ausführung vorhanden sein mussten.[74]

2.3.5. Gesetze, die getrennte politische Institutionen für die einzelnen Bevölkerungsgruppen einrichteten

Als einen möglichen Endpunkt der Apartheidspolitik kann man die Einrichtung getrennter politischer Institutionen sehen. Diese Institutionen verdeutlichen den idealistischen Anspruch der National Party, nicht nur weißen Südafrikanern, sondern auch den Coloureds die Möglichkeit zur Ausübung des Selbstbestimmungsrechts zu verschaffen.[75] Die Voraussetzung wurde mit dem Gesetz zum Verbot politischer Einmischung (Prohibition of Political Interfernece Act) von 1968 geschaffen, welches eine gemischtrassige Mitgliedschaft in politischen Parteien verbietet.[76] Es kam zur Gründung des Couloured Representative Council sowie dem South African Indian Council, welche das Recht erhielten, über jene Bereiche selbstständig zu entscheiden, die nach Auffassung der südafrikanischen Regierung eigene Angelegenheiten der betroffenen Gruppen waren (eine Einschränkung war jedoch, dass beiden Gruppierungen weder das Recht zustand, bestehende Gesetze zu ändern und die Parlamente beider Gruppen konnten nur auf Grund finanzieller Zuwendungen Politik gestalten, die ihnen vom weißen Parlament zugesprochen wurden).[77]

Im krassen Gegensatz zu den Indians and Asians sowie den Coloureds konnten die Black Africans ihr Selbstbestimmungsrecht nicht innerhalb der Republik Südafrika ausüben, sondern in eigenen unabhängigen Staaten (Homelands), welche heute unter Transkei, Bophuthatswana, Venda und Ciskei bekannt sind.[78]

[...]


[1] https://online.uni-salzburg.at/plus_online/lv.detail?corg=1&clvnr=185096 (01.09.2009).

[2] Zur leichteren Lesbarkeit werden in diesem Paper personenbezogene Ausdrücke jeweils nur in einer Geschlechtsform verwendet, selbstverständlich erfassen diese aber Frauen und Männer gleichermaßen.

[3] http://www.kultur-im-ghetto.de/autoren_zum_symposium.htm (29.09.2009).

[4] http://www.sheetmusic.co.za/scores-capejazz (29.09.2009).

[5] Colin Miller, „Julle kan ma New York toe gaan, ek bly in die Manenberg“: an oral history of jazz in Cape Town from the mid-1950s to the mid-1970s, in: Sean Field u. Renate Meyer u. Felicity Swanson, Hg., Imagining the city. Memories and cultures in Cape Town, Cape Town 2007, 133-150.

[6] Carol A. Muller, South African Music. A Century of Traditions in Transformation, Santa Barbara 2004.

[7] Dorothee Wierling, Oral History, in: Michael Maurer, Hg., Aufriß der Historischen Wissenschaften. Band 7: Neue Themen und Methoden der Geschichtswissenschaft, Stuttgart 2003, 81-151, hier 94.

[8] Ebd. 97.

[9] Hans Jenny, Afrika ist nicht nur schwarz, Düsseldorf u. Wien 1961, 288.

[10] Näheres dazu in folgendem Pdf.: http://www.info.gov.za/otherdocs/2003/census01brief.pdf (09.09.2009), 9.

[11] Ebd. 20.

[12] Ebd. 20.

[13] Ebd. 20.

[14] Ebd. 22.

[15] Ebd. 9.

[16] Ebd. 20, 23.

[17] Jenny, Afrika, 288.

[18] Ebd. 25, 26.

[19] Albrecht Hagemann, Die Entstehung und Entwicklung der Apartheid. Eine Skizze, in: Jörn Rüsen u. Hildegard Vörös-Rademacher, Hg., Südafrika, Apartheid und Menschenrechte in Geschichte und Gegenwart, Pfaffenweiler 1992, 17-34, hier 17,18.

[20] Rainer Erkens, Apartheid: Entstehung, Probleme und Perspektiven der Politik der Rassentrennung in der Republik Südafrika, in: Bayerische Landeszentrale für Politische Bildungsarbeit, Hg., Südafrika. Krise und Entscheidung, Wien 1987, 217-238, hier 217.

[21] Franz Ansprenger, Südafrika. Eine Geschichte von Freiheitskämpfen, Mannheim 1994, 28.

[22] Ebd. 28.

[23] Erkens, Apartheid, 217.

[24] Ansprenger, Südafrika, 30.

[25] Hagemann, Entstehung, 26.

[26] Erkens, Apartheid, 217.

[27] http://en.wikipedia.org/wiki/Native_Land_Act (07.09.2009) und http://www.sahistory.org.za/pages/chronology/thisday/1913-06-19.htm (07.09.2009) bzw. das gesamte Gesetz abrufbar unter http://www.disa.ukzn.ac.za/index.php?option=com_displaydc&recordID=leg19130619.028.020.027 (10.09.2007).

[28] Ansprenger, Südafrika, 36.

[29] Hagemann, Entstehung, 27.

[30] Ebd. 27.

[31] Winfried Baßmann, Menschenrechtsverletzungen in Südafrika. Zur Systematik der Rassendiskriminierung unter dem Apartheidregime, in: Winfried Baßmann, Hg., Menschenrechte in Südafrika, München 1978, 11-29, hier 19.

[32] http://en.wikipedia.org/wiki/Urban_Areas_Act#Native_Urban_Areas_Act (07.09.2009).

[33] Hagemann, Entstehung, 27.

[34] Aktionskomitee Afrika (Akafrik) u. Zentrale Arbeits- und Studienstelle der Deutschen Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für ERwachsenenbildung (DEAE), Hg., Südafrika-Handbuch, Wuppertal 1982, 88.

[35] Thomas Rodney Hope Davenport, South Africa. A Modern History, Johannesburg 1984, 346.

[36] The 1936 Native Trust and Land Act served to secure the provisions in the 1932 Native Service Contracts Act. The 1936 Native Trust and Land Act contained the following key provisions: The Act integrated land identified by the 1913 Act into African reserves, and thereby formalised the separation of white and black rural areas; The Act established a South African Native Trust (SANT) which purchased all reserve land not yet owned by the state, and had responsibility for administering African reserve areas. The SANT imposedsystems of control over livestock, introduced the division of arable and grazing land, and enforced residentialplanning and villagisation (called 'betterment') under the guise of modernising African agricultural systems; An elaborate system for registering and controlling the distribution of labour tenants and squatters was introduced under the Act. With ns, any African unlawfully resident on white-owned land could be evicted; and Areas in white South Africa where blacks owned land were declared "black spots", and the state began to implement measures to remove the owners of this land to the reserves. The 1936 Act provided the basis for formalising African reserve areas, as well as the eviction of tenants from farms for the next fifty years. http://www.sahistory.org.za/pages/governence-projects/liberation-struggle/1930s_legislation.htm (07.09.2009).

[37] Hagemann, Entstehung, 28.

[38] Anti-Indian Legislation: The Mines and Works Amendments Act (Colour Bar Act) 25/1926. This Act provides certificates of competency for skilled work, Indian workers are excluded. Anti-Indian Legislation: The Liquor Bill, Sections 107 and 144 Indians and Africans could not be employed by licence holders and were not allowed on licensed premises and liquor supply vehicles. 3000 Indians employed in the brewery trade are affected. Anti-Indian Legislation: The Local Government (Provincial Powers) Act. This Act denies citizenship rights to Indians. http://www.sahistory.org.za/pages/chronology/special-chrono/governance/anti-indian-legislation.html#1920 (10.09.2009).

[39] Hagemann, Entstehung, 28.

[40] Baßmann, Menschenrechtsverletzungen, 20.

[41] Hagemann, Entstehung, 29.

[42] Davenport, South Africa, 332, 333.

[43] Hagemann, Entstehung, 29.

[44] Hans Detlef Laß, in: Freimut Duve, Hg., Kap ohne Hoffnung oder die Politik der Apartheid, Hamburg 1965, 173.

[45] Näheres dazu in Kapitel 2.3.1. Gesetze, welche die gesetzliche Identität rassischer Gruppen festlegten und aufrechterhielten.

[46] Erkens, Apartheid, 220.

[47] Es sei hier auf eine E-mail von Marlene Silbert von der South African Holocaust Foundation verwiesen, welche schreibt, dass „ Die Waarheid was the official newspaper of the Greyshirts, a pro-Nazi organisation that can perhaps be likened to the Nazi SA. Die Waarheid was published fortnightly from February,1934 - July 1938. It was a bilingual newspaper and virulently antisemitic. (You may have noticed the emblem of the newspaper with the swastika in the centre). The leader of the Greyshirt movement was Louis Weichardt, of German heritage. The Greyshirt movement had a membership of about 2 000 persons. Initially they called themselves the South African Christian National Socialist Movement but their name changedafter 1934. The consititution of the Greyshirt movement, under the heading, 'The Jewish Menace' declared that it stands, inter alia, for: (a) the prevention of any Jew whatsoever from holding any official position in south Africa; (b) the treatment of all Jews merely as temporary guests in accordance with the provisions of an Alien Statute; (c) the disability of Jews to hold immovable property, directly or indirecdtly, except with the permission of the State. Before the war, Weichardtwas described as 'leader of the South Afarican Nazis'. After 1937 other right-wing newspapers were published, for example, The Transvaler, whose editor was Hendrik Verwoerd, the chief architect of apartheid. Dr Verwoerdf used columns of Die Transvaler to maintain that Jews should be relegated to an inferior position in the life of the country. At one stage he urged that a quota should be introduced in our country thus limiting the participation of Jews in professional activities. However, after the apartheid government came to power, they did not introduce laws against the Jews, because of their 'white skin'. Louis Weichardtbecame a senator shortly after the National Party came to power in 1948.” (E-Mail von Marlene Silbert am 14.09.2009).

[48] Ernst Friedrich Flohr, Bevölkerungsprobleme und die Politik der eigenständigen Entwicklung der Bevölkerungsgruppen der Republik Südafrika, in: Max Schurig, Hg., Mitteilungen der Geographischen Gesellschaft in Lübeck. Heft 51, 7-80, hier 21.

[49] C.P. Mulder, The Rationale for Seperate Development, in N.J. Rhoodie, Hg., South African Dialogue. Contrasts in South African Thinking on Basic Race Issues, Johannesburg 1972, 49-62, hier 52.

[50] Der Anspruch auf Vollständigkeit ist hier natürlich nicht gegeben, da dies den Rahmen der Arbeit sprengen würde. Stattdessen soll anhand der angeführten Gesetze beispielhaft verdeutlicht werden, welche Auswirkungen die Wahlen von 1948 auf das Volk hatten.

[51] Das vollständige Gesetz einsehbar unter http://www.disa.ukzn.ac.za/index.php?option=com_displaydc&recordID=leg19500707.028.020.030 (09.09.2009).

[52] Punkt 4. des Gesetzes.

[53] Erkens, Apartheid, 223.

[54] Der Immorality Act von 1927 abrufbar unter http://www.disa.ukzn.ac.za/index.php?option=com_displaydc&recordID=leg19270327.028.020.005 (10.09.2009) bzw. der Immorality Act von 1957 abrufbar unter http://www.disa.ukzn.ac.za/index.php?option=com_displaydc&recordID=leg19570412.028.020.023 (10.09.2009).

[55] Erkens, Apartheid, 223.

[56] Hagemann, Entstehung, 31.

[57] Vgl. Anm. 54.

[58] Laß, Kap, 165.

[59] J.A. Michener, Verheißene Erde, München 1981, 878-884 oder 885-922.

[60] Horst-Klaus Hofmann, Südafrika: Widerstand und Vergebung. Auf dem Weg zur Überwindung der Apartheid. Darstellung und Dokumente, Wuppertal 1987, 94.

[61] Ebd. 94.

[62] Erkens, Apartheid, 223.

[63] Ebd. 224.

[64] Hofmann, Südafrika, 90, 91.

[65] Ebd. 90.

[66] Ebd. 91.

[67] Hagemann, Enstehung, 29.

[68] Der vollständige Gesetzesentwurf ist einsehbar unter folgender Adresse: http://www.disa.ukzn.ac.za/index.php?option=com_displaydc&recordID=leg19500707.028.020.041 (10.09.2009).

[69] Erkens, Apartheid, 224.

[70] Ebd. 224.

[71] Jörg Fisch, Geschichte Südafrikas, München 1990, 292.

[72] Ebd. 293.

[73] Erkens, Apartheid, 224.

[74] Hofmann, Südafrika, 86.

[75] Erkens, Apartheid, 225.

[76] Hofmann, Südafrika, 92.

[77] Erkens, Apartheid, 225.

[78] Da an dieser Stelle eine genauere Ausführung der Homelandpolitik zu weit führen würde, sei hier auf die Dissertationsschrift von Albrecht Isert verwiesen: Albrecht Isert, Die Homeland-Politik in Südafrika. Die Entwicklung und Kontrolle der territorialen, demographischen, politischen und ökonomischen Ressourcen der Großen Apartheid zwischen 1950 und 1990, Frankfurt am Main 1997.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2009
ISBN (eBook)
9783836640244
DOI
10.3239/9783836640244
Dateigröße
689 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität Salzburg – Geisteswissenschaftliche Fakultät, Geschichte
Erscheinungsdatum
2009 (Dezember)
Note
1
Schlagworte
jazz kapstadt südafrika rassismus apartheid
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Titel: Die Kapstädter Jazzszene als eine Form der Rebellion gegen politische Diskriminierung und Unterdrückung sowie ihr hegemonialer Aufstieg
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