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Master-KAG: Unentbehrliches Instrument in der Investmentfondsbranche oder Auslaufmodell?

©2006 Diplomarbeit 61 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Die Master-KAG ist in den letzten Jahren zu einem der wichtigsten Trends in der deutschen Investmentfondsbranche geworden. Zum einen durch das Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 06. Dezember 2001, das es den Kreditinstituten1 ermöglichte, bestimmte Prozesse an Dritte auszulagern. Zum anderen durch die gestiegenen Serviceanforderungen der Kunden an eine Kapitalanlagegesellschaft (KAG) sowie den zunehmenden Druck, die Spezialfondsanlagen zu optimieren.
Bei einer Master-KAG handelt es sich um eine Kapitalanlagegesellschaft, die hauptsächlich administrative Aufgaben wie Fondsbuchhaltung und Berichtswesen übernimmt. Das Portfoliomanagement des i.d.R. in mehrere Segmente aufgeteilten Masterfonds wird ganz oder teilweise an verschiedene externe Asset Manager oder Berater ausgegliedert. Das Aufbrechen der Wertschöpfungskette führt zu einer verbesserten Rollenverteilung bei der Verwaltung von Vermögen. Viele institutionelle Investoren tendieren immer mehr zu arbeitsteiligen Strukturen und betrauen unterschiedliche Anbieter mit dem Management der Vermögenswerte und der eigentlichen Verwaltung.
Die Zielsetzung dieser Diplomarbeit besteht in einer detaillierten Analyse der Master-KAG im Allgemeinen und der Zukunftschancen und Risiken des Geschäftsmodells im Speziellen. Dabei wird untersucht, ob die Master-KAG auch in Anbetracht der aktuellen Entwicklungen in der deutschen Investmentfondsbranche einschließlich der veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen und der neuen Herausforderungen im Wettbewerb ihre Attraktivität beibehält.
Eine eingehende Beschreibung des Konzepts Master-KAG in einer kritischen und umfassenden Betrachtung der aktuellen Marktsituation für die Anbieter der Master- KAG-Lösungen stellt einen zentralen Bestandteil der Arbeit dar.
Aufbau der Arbeit:
Die vorliegende Arbeit, gegliedert in fünf Kapitel, beschäftigt sich primär mit dem deutschen Spezialfondsmarkt und untersucht das Modell Master-KAG als unentbehrliches Instrument in der Investmentfondsbranche.
Das zweite Kapitel enthält grundlegende Informationen zu dem Anlageinstrument Spezialfonds. Zunächst werden die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert. In diesem Zusammenhang werden die Rollen der Kapitalanlagegesellschaft und der Depotbank definiert. Darüber hinaus wird ein Überblick über die historische Entwicklung und die Vorteile der Anlage in Spezialfonds gegeben.
Das dritte Kapitel setzt sich aus sieben […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Anastasia Minker
Master-KAG: Unentbehrliches Instrument in der Investmentfondsbranche oder
Auslaufmodell?
ISBN: 978-3-8366-4007-7
Herstellung: Diplomica® Verlag GmbH, Hamburg, 2010
Zugl. Hessische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie, Frankfurt am Main,
Deutschland, Diplomarbeit, 2006
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© Diplomica Verlag GmbH
http://www.diplomica.de, Hamburg 2010

II
Inhaltsverzeichnis
I.
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS...IV
II.
ABBILDUNGSVERZEICHNIS ...VI
1.
EINLEITUNG ... 1
1.1.
P
ROBLEMSTELLUNG
... 1
1.2.
A
UFBAU DER
A
RBEIT
... 2
2.
GRUNDLAGEN SPEZIALFONDS... 2
2.1.
G
ESETZLICHE
B
ESTIMMUNGEN
... 3
2.2.
D
IE
F
UNKTION DER
K
APITALANLAGEGESELLSCHAFT
... 5
2.3.
D
IE
F
UNKTION DER
D
EPOTBANK
... 6
2.4.
A
NLEGERKREIS
... 7
2.5.
H
ISTORISCHE
E
NTWICKLUNG DES
S
PEZIALFONDS
... 9
2.6.
V
ORTEILE DES
S
PEZIALFONDS
... 11
3.
MASTER-KAG-KONZEPT ... 12
3.1.
D
EFINITION DES
B
EGRIFFS
M
ASTER
-KAG... 13
3.2.
E
NTSTEHUNG DES
G
ESCHÄFTSMODELLS
... 15
3.3.
V
ORAUSSETZUNGEN FÜR DAS
A
NGEBOT EINER
M
ASTER
-KAG ... 17
3.4.
K
ERNKOMPETENZEN EINER
M
ASTER
-KAG ... 18
3.4.1. Fondsadministration und Fondsbuchhaltung... 19
3.4.2. Konsolidiertes Reporting... 20
3.4.3. Risikocontrolling... 21
3.4.4. Performance-Messung... 23
3.4.5. Zusatzdienstleistungen ... 24
3.5.
A
USPRÄGUNGEN EINER
M
ASTER
-KAG ... 26
3.5.1. Echter vs. virtueller Masterfonds ... 26
3.5.2. Klassisches Advisory- oder Outsourcing-Modell ... 28
3.6.
V
ORTEILE EINER
M
ASTER
-KAG-L
ÖSUNG
... 31
3.6.1. Aus Sicht des Investors ... 31
3.6.2. Aus Sicht der Master-KAG... 32
3.7.
N
ACHTEILE EINER
M
ASTER
-KAG-L
ÖSUNG
... 33

III
4.
DER MARKT FÜR MASTER-KAGEN ... 35
4.1.
M
ARKTGRÖßE UND
-
ENTWICKLUNG
... 35
4.2.
M
ARKTTEILNEHMER UND
G
ESCHÄFTSMODELLE
... 37
4.3.
G
ESCHÄTZTES
M
ARKTPOTENZIAL
... 39
4.4.
M
ASTER
-KAG
VS
. G
LOBAL
C
USTODIANS
... 40
4.5.
A
USWAHL EINER
M
ASTER
-KAG ... 42
5.
ZUSAMMENFASSENDE SCHLUSSBETRACHTUNG ... 43
5.1.
C
HANCEN UND
R
ISIKEN
... 43
5.2.
Z
UKUNFT DES
G
ESCHÄFTSMODELLS
... 44
III. LITERATURVERZEICHNIS...VII

IV
I. Abkürzungsverzeichnis
a.F.
alte Fassung
Abs.
Absatz
Activest
Activest Investmentgesellschaft mbH
AG
Aktiengesellschaft
Ampega
Ampega Investment AG
Aufl.
Auflage
Ausg.
Ausgabe
AuslInvestmG
Auslandsinvestmentgesetz
BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BAKred
Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen
bAV
betriebliche Altersvorsorge
BayernInvest
BayernInvest Kapitalanlagegesellschaft mbH
Bd.
Band
BVI
Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
bzw.
beziehungsweise
ca.
circa
Cominvest
Cominvest Asset Management GmbH
CTA
Contractual Trust Arrangement
DepotG
Depotgesetz
d.h.
das heißt
dbi
dresdnerbank investment management
Kapitalanlagegesellschaft mbH
DeAM
Deutsche Asset Management Investmentgesellschaft
mbH
DerivateV
Derivateverordnung
e.V.
eingetragener Verein
E-Reporting
elektronisches Reporting
etc.
et cetera
ggf.
gegebenenfalls
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Helaba
Helaba Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH
Hrsg.
Herausgeber

V
i.d.R.
in der Regel
IFRS
International Financial Reporting Standards
INKA
Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH
InvG
Investmentgesetz
InvStG
Investmentsteuergesetz
IT
Informationstechnologie
KAG
Kapitalanlagegesellschaft
KAGen
Kapitalanlagegesellschaften
KAGG
Gesetzes über die Kapitalanlagegesellschaften
KWG
Kreditwesengesetz
mbH
mit beschränkter Haftung
Metzler
Metzler Investment GmbH
Mio.
Millionen
Mrd.
Milliarden
Nordcon
Nordcon Investment Management AG
Nr.
Nummer
S.
Seite
sog.
so genannt
SWIFT
Society for Worldwide Interbank Financial
Telecommunication
Ts.
Taunus
u.a.
unter anderem
u.U.
unter Umständen
Universal
Universal-Investment-Gesellschaft mbH
US GAAP
United States Generally Accepted Accounting Principles
US
United States
USA
United States of America
usw.
und so weiter
VAG
Versicherungsaufsichtsgesetz
Vgl.
Vergleiche
vs.
versus
WestLB
WestLB Asset Management Kapitalanlagegesellschaft
mbH
z.B.
zum Beispiel

VI
II. Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Nettozinsmarge deutscher Banken in Prozentpunkten. ... 8
Abbildung 2: Aufteilung der Spezialfondsvermögen nach Anlegergruppen. ... 9
Abbildung 3: Entwicklung des Spezialfondsvermögens und der Anzahl der
Spezialfonds... 11
Abbildung 4: Echtes Masterfonds-Konstrukt... 26
Abbildung 5: Virtuelles Masterfonds-Konstrukt. ... 27
Abbildung 6: Orderablauf beim Advisory-Modell... 29
Abbildung 7: Orderablauf beim Outsourcing-Modell. ... 29
Abbildung 8: Aufteilung des Spezialfondsvermögens auf die hauseigene und
externe Portfolioverwaltung. ... 36
Abbildung 9: Aktuelle Positionierung der ausgewählten Master-KAG-Anbieter in
Deutschland. ... 39

1
1. Einleitung
1.1. Problemstellung
Die Master-KAG ist in den letzten Jahren zu einem der wichtigsten Trends in der
deutschen
Investmentfondsbranche
geworden.
Zum
einen
durch
das
Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom
06. Dezember 2001, das es den Kreditinstituten
1
ermöglichte, bestimmte Prozesse
an Dritte auszulagern. Zum anderen durch die gestiegenen Serviceanforderungen
der Kunden an eine Kapitalanlagegesellschaft (KAG) sowie den zunehmenden
Druck, die Spezialfondsanlagen zu optimieren.
Bei einer Master-KAG handelt es sich um eine Kapitalanlagegesellschaft, die
hauptsächlich administrative Aufgaben wie Fondsbuchhaltung und Berichtswesen
übernimmt. Das Portfoliomanagement des i.d.R. in mehrere Segmente aufgeteilten
Masterfonds wird ganz oder teilweise an verschiedene externe Asset Manager oder
Berater ausgegliedert. Das Aufbrechen der Wertschöpfungskette führt zu einer
verbesserten Rollenverteilung bei der Verwaltung von Vermögen. Viele
institutionelle Investoren tendieren immer mehr zu arbeitsteiligen Strukturen und
betrauen unterschiedliche Anbieter mit dem Management der Vermögenswerte und
der eigentlichen Verwaltung.
Die Zielsetzung dieser Diplomarbeit besteht in einer detaillierten Analyse der
Master-KAG im Allgemeinen und der Zukunftschancen und Risiken des
Geschäftsmodells im Speziellen. Dabei wird untersucht, ob die Master-KAG auch in
Anbetracht der aktuellen Entwicklungen in der deutschen Investmentfondsbranche
einschließlich der veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen und der neuen
Herausforderungen im Wettbewerb ihre Attraktivität beibehält.
Eine eingehende Beschreibung des Konzepts Master-KAG in einer kritischen und
umfassenden Betrachtung der aktuellen Marktsituation für die Anbieter der Master-
KAG-Lösungen stellt einen zentralen Bestandteil der Arbeit dar.
1
Investmentgesellschaften als Spezialkreditinstitute gehören ebenfalls zu Kreditinstituten.

2
1.2. Aufbau der Arbeit
Die vorliegende Arbeit, gegliedert in fünf Kapitel, beschäftigt sich primär mit dem
deutschen Spezialfondsmarkt und untersucht das Modell Master-KAG als
unentbehrliches Instrument in der Investmentfondsbranche.
Das zweite Kapitel enthält grundlegende Informationen zu dem Anlageinstrument
Spezialfonds. Zunächst werden die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert. In
diesem Zusammenhang werden die Rollen der Kapitalanlagegesellschaft und der
Depotbank definiert. Darüber hinaus wird ein Überblick über die historische
Entwicklung und die Vorteile der Anlage in Spezialfonds gegeben.
Das dritte Kapitel setzt sich aus sieben Abschnitten zusammen. In diesen findet
zuerst eine Begriffsdefinition der Master-KAG statt, die Entstehung des
Geschäftsmodells und die Vorraussetzungen für die Gründung werden aufgezeigt.
Darauf folgt die Übersicht der Kernkompetenzen und besonderen Ausprägungen
der Master-KAG. Die Beschreibung von Vor- und Nachteilen der Master-KAG-
Lösung schließt das dritte Kapitel ab.
Das vierte Kapitel beschäftigt sich mit den aktuellen Entwicklungen auf dem Markt
für die Anbieter der Master-KAG-Lösungen in Deutschland, dabei werden die
führenden Gesellschaften eingehender betrachtet. Auf die steigende Konkurrenz
mit Global Custodians wird ebenfalls eingegangen. Darauf folgend werden die
wichtigsten Kriterien für die Auswahl einer Master-KAG aufgezeigt.
Die Arbeit endet mit einer Zusammenführung der Themenkomplexe aus den
vorangegangenen Kapiteln. Hierbei wird die Frage untersucht, ob die Master-KAG
ein unentbehrliches Instrument in der Investmentfondbranche darstellt oder bereits
ein Auslaufmodell ist
.
2. Grundlagen Spezialfonds
Im Hinblick auf die Anlegergruppen lassen sich Investmentfonds in Publikums- und
Spezialfonds unterteilen. Während die Publikumsfonds für jeden Anleger
zugänglich sind, stehen die Spezialfonds nur den institutionellen Investoren offen.

3
Derzeit wird ein Gesamtvolumen von 1.334,2 Mrd. Euro
2
durch die deutsche
Investmentindustrie verwaltet, davon entfallen rund 47% - 630,4 Mrd. Euro
3
auf das
institutionelle Geschäft mit Spezialfonds. Der Spezialfonds wird als
,,
ein
leistungsfähiges Produkt, das im internationalen Vergleich keine Entsprechung
f
i
ndet
"
4
, bezeichnet.
Dienstleistungen der Master-KAG sind für institutionelle Anleger konzipiert und
beziehen sich somit auf die Spezial-Sondervermögen (= Spezialfonds).
Vor diesem Hintergrund wird in den nächsten Abschnitten zunächst der Begriff
Spezialfonds und sein rechtlicher Rahmen beleuchtet. Darüber hinaus wird sowohl
auf die historische Entwicklung als auch auf die Vorteile des Spezialfonds
eingegangen.
2.1. Gesetzliche Bestimmungen
Die ersten rechtlichen Rahmenbedingungen für Investmentfonds entstanden im
Jahr 1957 durch die Einführung des Gesetzes über die Kapitalanlagegesellschaften
(KAGG) und später im Jahr 1969 durch das Auslandsinvestmentgesetz
(AuslInvestmG).
Das am 1. Januar 2004 in Kraft getretene Investmentmodernisierungsgesetz
reformierte bis dahin geltende Regelungen des KAGG und des AuslInvestmG in
dem neuen Investmentgesetz (InvG) und regelte das gesamte Investmentrecht
neu. Die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen sollen der Abwanderung von
Investmentfonds ins Ausland entgegenwirken, die Leistungsfähigkeit und
Attraktivität
des
Investmentstandorts
Deutschland
steigern
und
so
die
Wettbewerbschancen gegenüber anderen europäischen Finanzplätzen wie
Luxemburg, Irland oder Großbritannien erhöhen.
5
Im Abschnitt 6 des InvG (§§ 91 bis 95) sind die besonderen Vorschriften für
Spezialfonds
zusammengefasst.
Spezialfonds
sind
entsprechend
der
Legaldefinition
,,
Son
dervermögen,
deren
Anteile
auf
Grund
schriftlicher
Vereinbarungen mit der Kapitalanlagegesellschaft jeweils von nicht mehr als 30
2
Vgl. BVI Gesamtstatistik, 2006a.
3
Vgl. ebenda.
4
Klein, M. und Matthes, R., 2003, S. 330.
5
Vgl. Ernst & Young, 2004, S. 4.

4
Anlegern, die nicht natürliche Personen sind, gehalten werden. Alle übrigen
Sondervermögen sind Publikums-
Sonder
ver
mögen"
6
.
Kennzeichnend für Spezialfonds ist die enge vertragliche Beziehung zwischen KAG
und Anleger, die in der Regel auch in dessen Teilhabe am Verwaltungsprozess
zum Ausdruck kommt, insbesondere über die regelmäßig für Spezialfonds
eingerichteten
Anlageausschüsse.
7
Dementsprechend
geringer
ist
das
Schutzbedürfnis der Anleger im Hinblick auf verschiedene Formalien, die das InvG
für Publikumsfonds vorsieht, bei Spezialfonds aber für entbehrlich erachtet. Bei der
Auflegung eines Spezialfonds wird zwischen dem Anleger, der KAG und der
Depotbank ein Rahmenvertrag abgeschlossen, in dem u.a. allgemeine
8
und
besondere
9
Vertragsbedingungen festgelegt sind. Diese Vertragsbedingungen
sowie die nachträglichen Änderungen müssen nicht durch die BaFin oder eine
andere Instanz genehmigt werden.
10
Ein Spezialfonds hat i.d.R. nur einen Anleger; gelegentlich sind es auch mehrere
Anleger, die einer einheitlichen Leitung unterstehen, da sie z.B. zu einem Konzern
gehören.
Der Anleger kann zwischen einem ausschüttenden oder einem thesaurierenden
Fonds wählen. Der Ausschüttungszeitpunkt kann ebenfalls vereinbart werden.
11
Die Spezialfondsanleger können jederzeit ihre Anteilscheine an die KAG
zurückgeben. Bei der Rückgabe der Anteilscheine hat der Anleger die Wahl
zwischen Barauszahlung oder Sachauskehrung. Bei der Sachauskehrung
bekommt der Anleger gegen Rückgabe sämtlicher Anteile alle im Fonds
befindlichen Vermögenswerte übereignet.
12
Die §§ 91-95 des InvG bündeln die besonderen, für Spezialfonds geltenden
Regelungen, die bislang über das KAGG verstreut gewesen sind. Daneben enthält
der 6. Abschnitt aber auch eine Reihe von neuen Regelungen, die teilweise zu
einer Liberalisierung gegenüber den bisherigen, nach dem KAGG geltenden
Maßstäben führen, teilweise aber auch im Zusammenhang mit neuen, im KAGG
bislang nicht vorgesehenen Gestaltungsformen stehen.
6
§ 2 Abs. 3 InvG.
7
Vgl. Paul, T., 2000, S. 47.
8
Die allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Spezialfonds, die von einer KAG
aufgelegt werden.
9
Die besonderen Vertragsbedingungen gelten nur für das jeweilige Sondervermögen
.
10
Vgl. Laux, M. und Päsler, R., 2001, S. 41.
11
Vgl. Mössle, K., 2000, S. 948.
12
Vgl. Grzybowski, D., 2003, S. 42.

5
2.2. Die Funktion der Kapitalanlagegesellschaft
Wie im vorherigen Abschnitt bereits erläutert, unterliegen Spezialfonds den
Regelungen des InvG und dürfen ausschließlich von Kapitalanlagegesellschaften
verwaltet werden. Das InvG
def
i
ni
er
t
KAGen al
s ,,
Kreditinstitute, deren
Geschäftsbereich darauf gerichtet ist, Sondervermögen zu verwalten und
Dienstleistungen
oder
Nebendi
enst
l
ei
st
ungen [
...]
zu er
br
i
ngen"
13
. Zu den
Dienstleistungen und Nebenleistungen zählen u.a. Verwaltung einzelner in
Finanzinstrumenten oder Immobilien angelegter Vermögen, Anlageberatung,
Vertrieb von Anteilen sowie Abschluss von Altersvorsorgeverträgen.
14
Aufgrund ihrer Eigenschaft als Kreditinstitut unterliegen KAGen nicht nur den
Spezialvorschriften des InvG, sondern auch den Regeln des Kreditwesengesetzes
(KWG) und werden durch die BaFin beaufsichtigt.
15
Die Genehmigung zur
Aufnahme der Geschäftstätigkeit wird ebenfalls durch die BaFin vergeben.
16
Die KAG hat ihre Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
wahrzunehmen und ausschließlich im Interesse ihrer Anleger zu handeln.
17
Die
Verwaltung
der
Sondervermögen
wird
im
eigenen
Namen
für
ggf.
gemeinschaftliche Rechnung der Anleger vorgenommen.
18
Das Sondervermögen
darf nur separat vom eigenen Vermögen der KAG bei der Depotbank gehalten
werden.
19
Für Verwaltung und Management der Spezialfonds steht der KAG eine
Kompensation in Form einer Verwaltungsvergütung zu. Sie wird als Entgelt für die
erbrachte Leistung der KAG monatlich oder vierteljährlich dem Fondsvermögen
belastet.
20
Als Berechnungsgrundlage wird i.d.R. ein festgelegter auf die
durchschnittliche Höhe des Fondsvermögens bezogener Prozentsatz verwendet.
13
§ 6 Abs. 1 InvG.
14
Vgl. § 7 Abs. 2 InvG.
15
Vgl. Paul, T., 2000, S. 38 und Aehling, M., 2004, S. 11.
16
Vgl. § 7 Abs. 1 InvG.
17
Vgl. § 9 Abs. 1-2 InvG.
18
Vgl. § 9 Abs. 1 InvG.
19
Vgl. Laux, M. und Päsler, R., 2001, S. 38.
20
Vgl. Grzybowski, D., 2003, S. 42.

6
2.3. Die Funktion der Depotbank
Gemäß § 20 Abs. 1 InvG hat die Kapitalanlagegesellschaft ein anderes
Kreditinstitut als Depotbank mit der Verwahrung der zu den Sondervermögen
gehörenden Vermögensgegenstände zu bestimmen. Die Verwahrung der
Sondervermögen darf nur auf den dafür eingerichteten Sperrdepots und -konten
erfolgen.
21
Darüber hinaus muss die Depotbank ein haftendes Eigenkapital von
mindestens 5 Mio. Euro nachweisen können, ausgenommen sind die
Wertpapiersammelbanken im Sinne des Depotgesetzes (DepotG).
22
Depotbanken können sowohl deutsche als auch ausländische Kreditinstitute sein.
Letztere müssen aber die Zulassung zum Betreiben des Einlagen- und
Depotgeschäfts in Deutschland haben.
23
Auswahl und Wechsel der Depotbank
verlangen grundsätzlich eine Genehmigung der BaFin, die mit zusätzlichen
Nebenbedingungen verbunden werden kann.
24
Für die Auflage von Spezialfonds
kann sich die KAG die Auswahl bestimmter Depotbanken generell genehmigen
lassen, so dass eine Einzelfallerlaubnis nicht mehr erforderlich ist.
25
Ausländische
Wertpapiere dürfen auf Depots bei ausländischen Banken als Drittverwahrer
gehalten werden. Statt für jedes Land einen separaten Drittverwahrer festzulegen,
ist es der Depotbank möglich, einen weltweit agierenden Drittverwahrer, den sog.
Global Custodian, zu bestimmen.
26
Neben der Verwahrung von Sondervermögen gehört die Kontrolle über die
treuhänderische Verwaltungstätigkeit der KAG zu den weiteren Pflichten der
Depotbank. Jedes Geschäft muss hinsichtlich der gesetzlichen und vertraglichen
Regelungen von der Depotbank überprüft werden.
27
Um Interessenkonflikten
vorzubeugen, ist es der Geschäftsleitung, den Prokuristen und den zum gesamten
Geschäftsbetrieb
ermächtigten
Handlungsbevollmächtigten
der
KAG
nicht
gestattet, gleichzeitig in einem angestellten Verhältnis bei der Depotbank zu stehen
und umgekehrt.
28
21
Vgl. Paul, T., 2000, S. 45.
22
Vgl. § 20 Abs. 6 InvG.
23
Vgl. Paul, T., 2000, S. 45.
24
Vgl. § 21 Abs. 1 InvG.
25
Vgl. § 95 Abs. 1 InvG.
26
Vgl. Laux, M. und Päsler, R., 2001, S. 40.
27
Vgl. ebenda.
28
Vgl. Bergmann, E. und Strenger, C., 2000, S. 904.

7
2.4. Anlegerkreis
Der Kreis der Spezialfondsanleger erstreckt sich von Kapitalsammelstellen wie
Versicherungen,
betrieblichen
und
berufsständischen
Versorgungswerken,
Verbänden, Stiftungen, gemeinnützigen Einrichtungen wie Kirchen bis hin zu
sonstigen Unternehmen
29
, die über Anlagemittel wie z.B. Pensionsrückstellungen
verfügen. Die wichtigste Anlegergruppe mit 310,7 Mrd. Euro
30
, auf die fast die
Hälfte
des
Anlagevermögens
entfällt,
bilden
Versicherungsunternehmen
einschließlich Pensionskassen und berufsständischer Versorgungswerke, die
insofern alle ein ähnliches Geschäftsmodell
31
aufweisen, als sie ihre Mittel, die sie
aus regelmäßigen Beiträgen ihrer Kunden bzw. Mitglieder erhalten, so anzulegen
haben, dass sie ihren Verpflichtungen jederzeit nachkommen und eine vertraglich
oder gesetzlich festgeschriebene Verzinsung sicherstellen können.
32
Deshalb
unterliegt diese Anlegergruppe dem Gesetz über die Beaufsichtigung der
Versicherungsunternehmen (VAG) und der dieses Gesetz konkretisierenden
Anlageverordnung. Deren Vorschriften zufolge ist das Vermögen
,,
so anzulegen,
dass möglichst große Sicherheit und Rentabilität bei jederzeitiger Liquidität des
Versicherungsunternehmens unter Wahrung angemessener Mischung und
St
r
euung er
r
ei
cht
wi
r
d"
33
. Deshalb ist für Versicherungsunternehmen das
Risikomanagement von besonderer Bedeutung. Diese Anforderung sowie das
gesetzlich vorgeschriebene VAG-Reporting haben dazu beigetragen, dass seit
vielen Jahren eine deutliche Verlagerung von Direktanlagen zu Spezialfonds
beobachtet wird.
34
Auf Kreditinstitute entfällt rund ein Viertel des Gesamtvermögens der Spezialfonds,
nämlich 148,5 Mrd. Euro. Hierbei werden die Spezialfonds hauptsächlich von
kleinen und mittelgroßen Kreditinstituten gerne genutzt. In den letzten Jahren
waren Kreditinstitute aufgrund niedriger Zinsen
35
und dementsprechend kleiner
29
Vgl. BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V., 2004, S. 61-62.
30
Vgl. Deutsche Bundesbank, 2006, S. 60.
31
Vgl. Helm, R. und Arneth, S., 2005, S. 46.
32
Vgl. BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V., 2004, S. 63 und Helm, R. und
Arneth, S., 2005, S. 46.
33
Vgl. § 54 Abs. 1 VAG.
34
Vgl. BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V., 2004, S. 63.
35
Vgl. Häring, N., 2006, S.8.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Erscheinungsjahr
2006
ISBN (eBook)
9783836640077
DOI
10.3239/9783836640077
Dateigröße
811 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Frankfurt – Berufsbegleitender Studiengang Betriebswirt/-in (VWA)
Erscheinungsdatum
2009 (Dezember)
Note
1,3
Schlagworte
master investmentfonds spezialfonds fondsbuchhaltung risikocontrolling
Produktsicherheit
Diplom.de
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Titel: Master-KAG: Unentbehrliches Instrument in der Investmentfondsbranche oder Auslaufmodell?
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