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Gewinnthesaurierung bei Personengesellschaften

©2008 Diplomarbeit 85 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit eines Wirtschaftsstandortes wird wesentlich durch das gültige Steuersystem und der sich daraus ergebenden Steuerbelastung bestimmt. Die zunehmende Globalisierung und nicht zuletzt die relativ hohe Steuerbelastung im Vergleich zur internationalen Konkurrenz, veranlasste die Bundesregierung zu einer grundlegenden Reform der Unternehmensbesteuerung. Da der internationale Wettbewerb nicht nur Publikumsgesellschaften, sondern auch große Personenunternehmen erfasst, sollen diese ebenfalls von den Maßnahmen profitieren. Vor diesem Hintergrund wird bilanzierenden Personenunternehmen nun die Möglichkeit eingeräumt, ihre nicht entnommenen Gewinne ebenfalls einer ermäßigten Steuerbelastung zu unterwerfen.
Die Hauptintention der nachfolgenden Ausführungen besteht in der Darlegung der Wirkungsweise der Gewinnthesaurierung bei Personenunternehmen. Im Hinblick auf den Fortbestand des bisherigen Besteuerungssystems soll des Weiteren untersucht werden, unter welchen Bedingungen der Inanspruchnahme der Thesaurierungsbegünstigung eine Vorteilhaftigkeit beschieden werden kann. Soweit möglich sollen daraus ableitend gezielte Handlungsempfehlungen ausgesprochen werden. Ferner soll die durch den Gesetzgeber beabsichtigte Rechtsformneutralität aufgegriffen und im Rahmen der Ausführungen analysiert und gewürdigt werden. Des Weiteren bedarf es einer fortlaufenden kritischen Reflektion der Einzelregelungen der Thesaurierungsbegünstigung, um allgemeine und spezielle Problemkreise zu identifizieren und einem Lösungsansatz zuzuführen. Hierbei sollen vor allem differenzierende Literaturansätze aufgegriffen und konstruktiv hinterfragt werden. Soweit möglich werden in wertender Weise mögliche Konsequenzen aufgezeigt.
Gang der Untersuchung:
Der strukturelle Aufbau der Untersuchung umfasst zunächst in Kapitel eins und zwei eine einführende Darstellung der angestrebten Ziele und Änderungen der Unternehmensteuerreform. Auf Basis der aufzuzeigenden grundlegenden steuerlichen Konzeption der Personenunternehmen werden die für die Gewinnthesaurierung relevanten Einflussgrößen und Differenzierungen zum bisher gültigen System aufgezeigt. Im Anschluss erfolgt die Darlegung des ganzheitlich zu betrachtenden Thesaurierungssystems sowohl in seinen elementaren Bestandteilen als auch unter Berücksichtigung spezieller Konstellationen. Abschließend werden die erarbeiteten und aufgezeigten Thesaurierungsprinzipien in […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Georg Müller
Gewinnthesaurierung bei Personengesellschaften
ISBN: 978-3-8366-3885-2
Herstellung: Diplomica® Verlag GmbH, Hamburg, 2009
Zugl. Fachhochschule Gelsenkirchen, Gelsenkirchen, Deutschland, Diplomarbeit, 2008
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© Diplomica Verlag GmbH
http://www.diplomica.de, Hamburg 2009

I
- Inhaltsverzeichnis -
- Inhaltsverzeichnis ... I
- Abkürzungsverzeichnis ... III
- Abbildungsverzeichnis ... VI
1 Einleitung ... 1
1.1 Problemstellung und Zielsetzung ... 1
1.2 Aufbau der Untersuchung ... 1
2 Unternehmensteuerreform 2008 ... 2
2.1 Entwicklung und Ziele ... 2
2.2 Realisierte und geplante Änderungen ... 3
2.3 Einfluss auf die Gewinnthesaurierung ... 5
3 Personengesellschaften im Steuerrecht als Partialbetrachtung ... 6
3.1 Transparenz- und Trennungsprinzip im Rahmen des dualistischen Ansatzes ... 6
3.2 Grundsatz der verwendungsunabhängigen Gewinnbesteuerung ... 8
3.3 Analogien und Differenzierungen zum fakultativen System ... 9
4 Thesaurierungsbegünstigung ... 11
4.1 Persönlicher, sachlicher und zeitlicher Anwendungsbereich ... 11
4.2 Wirkungsweise der Thesaurierungsbesteuerung ... 13
4.2.1 Nicht entnommener begünstigter Gewinn... 16
4.2.1.1 Außerbilanzielle Korrekturen ... 18
4.2.1.2 Besonderheiten bei Mitunternehmerschaften ... 23
4.2.1.3 Problemfeld Vollthesaurierung ... 25
4.2.1.4 Gesellschaftsvertragliche Rahmenbedingungen ... 27
4.2.2 Nachversteuerungspflichtiger Betrag ... 28
4.2.2.1 Grundtatbestandsmäßige Ermittlung ... 31
4.2.2.2 Fiktive Verwendungsreihenfolge ... 34

II
4.2.3 Sonderfälle der Nachbelastung ... 36
4.2.3.1 Betriebsveräußerung, Einbringung und Aufgabe ... 37
4.2.3.2 Wechsel der Gewinnermittlungsart und Antrag auf Nachversteuerung ... 40
4.2.4 Steuerunschädliche nachbelastungsfreie Entnahmewirkungen ... 41
4.3. Entnahmekompensation als Gestaltungsinstrument ... 43
4.3.1 Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten ... 44
4.3.2 Verlustverwertung ... 45
4.3.3 Formal relevante Aspekte mit Gestaltungswirkung ... 46
5 Besonderheiten unter Berücksichtigung des Gesamtsystems ... 48
5.1 Übertragung von Wirtschaftsgütern und Sachgesamtheiten ... 48
5.2 Doppel- und mehrstöckige Personengesellschaften ... 50
5.3 Organschaft ... 52
6 Gestaltungsempfehlungen auf Basis differenzierender Perspektiven ... 54
6.1 Grundsätzliche Erwägungen ... 54
6.2 Steueroptimierende Perspektive bei Belastungsvergleichen ... 56
6.3 Gewerbesteuerliche Differenzierungen ... 58
6.4 Handlungsempfehlungen bei Mitunternehmerschaften ... 60
6.5 Neuaspekte der Rechtsformwahl ... 62
7 Fazit und Ausblick ... 63
- Literaturverzeichnis - ... 67

III
- Abkürzungsverzeichnis -
A.
Abschnitt
Abb.
Abbildung
AO
Abgabenordnung
Abs.
Absatz
AStG
Außensteuergesetz
BB
Betriebsberater (Zeitschrift)
BDI
Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.
BFH
Bundesfinanzhof
BFuP
Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis
(Zeitschrift)
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
BGBl
Bundesgesetzblatt
BGH
Bundesgerichtshof
BMF
Bundesministerium der Finanzen
BRD
Bundesrepublik Deutschland
BR-Drucks.
Bundesrat-Drucksache
BStBl.
Bundessteuerblatt
BT-Drucks.
Bundestag-Drucksache
BVerfG
Bundesverfassungsgericht
bzgl.
bezüglich
bzw.
beziehungsweise
ca.
zirka
CDU
Christlich Demokratische Union
CSU
Christlich Soziale Union
DB
Der Betrieb (Zeitschrift)
DBA
Doppelbesteuerungsabkommen
DStR
Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift)
DStZ
Deutsche Steuerzeitung (Zeitschrift)
EStG
Einkommensteuergesetz
ESt.-Spitz.
Einkommenssitzensteuersatz
EU
Europäische Union
e. V.
eingetragener Verein
evtl.
eventuell

IV
FB
Finanz-Betrieb (Zeitschrift)
folg.
folgende
FR
Finanz-Rundschau (Zeitschrift)
Gesamtbel.
Gesamtbelastung
Gew.
Gewinn
gewerbl.
gewerblich
GewSt.
Gewerbesteuer
GewStG
Gewerbesteuergesetz
GmbHR
GmbH-Rundschau (Zeitschrift)
HGB
Handelsgesetzbuch
Hs.
Halbsatz
i. d. R.
in der Regel
i. H. v.
in Höhe von
inkl.
inklusive
InvZulG
Investitionszulagengesetz
i. S. d.
im Sinne des
i. S. v.
im Sinne von
Jg.
Jahrgang
Kap.
Kapitel
KÖSDI
Kölner Steuerdialog (Zeitschrift)
KStG
Körperschaftsteuergesetz
lt.
laut
Mio.
Millionen
m. w. N.
mit weiteren Nachweisen
n. F.
neue Fassung
Nr.
Nummer
NV
Nicht-Veranlagung
NWB
Neue Wirtschafts-Briefe
Rz.
Randziffer
S.
Seite
SEStEG
Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung
der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer
steuerlichrechtlicher Vorschriften
SolZ
Solidaritätszuschlag

V
SPD
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
SteuerStud
Steuer und Studium (Zeitschrift)
StuB
Steuern und Bilanzen (Zeitschrift)
TEuro
Tausend Euro
T-Modell
Thesaurierungs-Modell
Tz.
Textziffer
u. a.
und andere/unter anderen
UmwStG
Umwandlungssteuergesetz
Untern.
Unternehmen
UntStRefG
Unternehmensteuerreformgesetz
u. U.
unter Umständen
v.
vom
Vgl.
Vergleiche
Vollent.
Vollentnahme
VZ
Veranlagungszeitraum
WG
Wirtschaftsgut/Wirtschaftsgutes
Wissenschaftl.
Wissenschaftlicher
WPg
Wirtschaftsprüfung (Zeitschrift)
z. B.
zum Beispiel
z. T.
zum Teil
Z. v. E.
zu versteuerndes Einkommen
zzgl.
zuzüglich

VI
- Abbildungsverzeichnis ­
Abbildung 1: Personenunternehmen ohne Thesaurierung ... 10
Abbildung 2: Kapitalgesellschaft mit Abgeltungssteuer ... 10
Abbildung 3: Belastung auf Ebene Personenunternehmen bei Thesaurierung ... 14
Abbildung 4: Gesamtbelastung Personenunternehmen bei Nachversteuerung ... 15
Abbildung 5: Vergleich Regelbesteuerung und Nachversteuerung ... 56
Abbildung 6. Renditevergleich bei Thesaurierung ... 57
Abbildung 7: Thesaurierungsrendite in Abgrenzung zur Privatanlage ... 58
Abbildung 8: Gesamtbelastung bei 45 % in Abhängigkeit differenzierender Hebesätze ... 59
Abbildung 9: Gesamtbelastung bei 42 % in Abhängigkeit differenzierender Hebesätze ... 59
Abbildung 10: Gesamtsteuerbelastung bei Erhöhung des Gewerbeertrages ... 60

- 1 -
1 Einleitung
Die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit eines Wirtschaftsstandortes wird wesent-
lich durch das gültige Steuersystem und der sich daraus ergebenden Steuerbelastung
bestimmt. Die zunehmende Globalisierung und nicht zuletzt die relativ hohe Steuer-
belastung im Vergleich zur internationalen Konkurrenz, veranlasste die Bundesregie-
rung zu einer grundlegenden Reform der Unternehmensbesteuerung. Da der interna-
tionale Wettbewerb nicht nur Publikumsgesellschaften, sondern auch große Perso-
nenunternehmen erfasst, sollen diese ebenfalls von den Maßnahmen profitieren. Vor
diesem Hintergrund wird bilanzierenden Personenunternehmen nun die Möglichkeit
eingeräumt, ihre nicht entnommenen Gewinne ebenfalls einer ermäßigten Steuerbe-
lastung zu unterwerfen.
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
Die Hauptintention der nachfolgenden Ausführungen besteht in der Darlegung der
Wirkungsweise der Gewinnthesaurierung bei Personenunternehmen. Im Hinblick auf
den Fortbestand des bisherigen Besteuerungssystems soll des Weiteren untersucht
werden, unter welchen Bedingungen der Inanspruchnahme der Thesaurierungsbe-
günstigung eine Vorteilhaftigkeit beschieden werden kann. Soweit möglich sollen
daraus ableitend gezielte Handlungsempfehlungen ausgesprochen werden. Ferner
soll die durch den Gesetzgeber beabsichtigte Rechtsformneutralität aufgegriffen und
im Rahmen der Ausführungen analysiert und gewürdigt werden. Des Weiteren be-
darf es einer fortlaufenden kritischen Reflektion der Einzelregelungen der Thesaurie-
rungsbegünstigung, um allgemeine und spezielle Problemkreise zu identifizieren und
einem Lösungsansatz zuzuführen. Hierbei sollen vor allem differenzierende Litera-
turansätze aufgegriffen und konstruktiv hinterfragt werden. Soweit möglich werden
in wertender Weise mögliche Konsequenzen aufgezeigt.
1.2 Aufbau der Untersuchung
Der strukturelle Aufbau der Untersuchung umfasst zunächst in Kapitel eins und zwei
eine einführende Darstellung der angestrebten Ziele und Änderungen der Unterneh-

- 2 -
mensteuerreform. Auf Basis der aufzuzeigenden grundlegenden steuerlichen Kon-
zeption der Personenunternehmen werden die für die Gewinnthesaurierung relevan-
ten Einflussgrößen und Differenzierungen zum bisher gültigen System aufgezeigt.
Im Anschluss erfolgt die Darlegung des ganzheitlich zu betrachtenden Thesaurie-
rungssystems sowohl in seinen elementaren Bestandteilen als auch unter Berücksich-
tigung spezieller Konstellationen. Abschließend werden die erarbeiteten und aufge-
zeigten Thesaurierungsprinzipien in differenzierende Perspektiven eingebunden, um
die resultierenden Wechselwirkungen aufzuzeigen.
2 Unternehmensteuerreform 2008
Die für Personenunternehmen
1
nun rechtlich normierte Möglichkeit der Reinvestie-
rung begünstigt besteuerter Gewinneinkünfte darf in ihrer Regelungssystematik nicht
isoliert betrachtet werden.
2
Die konzeptionelle Umsetzung des § 34a EStG orientiert
sich in Anlehnung an die ganzheitlich zu betrachtenden Reformmaßnahmen, die ei-
nen integrierenden Blickwinkel erfordern. Insbesondere die geänderten Besteue-
rungsparameter der Kapitalgesellschaften bedürfen einer parallelen Betrachtung. Zur
fundierten Darlegung und Analyse der systemimmanenten komplexen Einzelrege-
lungen soll in diesem Kapitel einleitend der ganzheitliche Ansatz der Unternehmens-
teuerreform in Grundzügen aufgezeigt werden. Zunächst werden dazu auf Basis der
tendenziellen Reformziele der Bundesregierung die modifizierten Änderungen kurz
skizziert. Darauf aufbauend erfolgt eine Würdigung der geänderten steuerlichen
Rahmendaten als Einflussgröße auf die Gewinnthesaurierung, sofern sie für die wei-
tergehenden Untersuchungen eine Relevanz aufweisen.
2.1 Entwicklung und Ziele
Der formale Ausgangspunkt des am 14.08.2007 verabschiedeten Unternehmensteuer-
reformgesetzes 2008
3
liegt im Koalitionsvertrag
4
vom 11.11.2005 zwischen CDU,
1
Im Folgenden werden darunter gewerbl. Personengesellschaften und Einzelunternehmen verstanden.
2
Der folg. Abschnitt geht zurück auf Lausterer/Jetter, in: Blumenberg/Benz, Die Unternehmensteuer-
reform 2008, S. 10.
3
Vgl. Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. 14.08.2007, BGBl. I 2007 Teil 1 Nr. 40, S. 1912-1938.
4
Vgl. Koalitionsvertrag 2005, Rz. 3381-3484.

- 3 -
CSU und SPD begründet. Ziel dieser normativen Grundlage war es, Eckpunkte einer
grundlegenden Unternehmensteuerreform zu definieren, durch die zugleich ein ver-
einfachtes Steuerrecht initiiert und die internationale Wettbewerbsfähigkeit gefördert
wird. Ein weitergehender Fokus bestand darin, eine rechtsform- und finanzierungs-
neutrale Besteuerung der deutschen Gesellschaftsformen herbeizuführen und zu in-
tegrieren. Ein erster konkreter Umsetzungsvorschlag der im Koalitionsvertrag ver-
einbarten Ziele erfolgte durch die Bundesregierung auf Basis des am 05.02.2007
vorgelegten Referentenentwurfs eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008.
5
Im
weiteren chronologischen Gesetzgebungsverfahren wurde der unter Zugrundelegung
des Referentenentwurfs abgeleitete Regierungsentwurf
6
mit Einbeziehung der zu-
ständigen Gremien zum endgültigen Gesetzesentwurf weiterentwickelt. Der in dieser
Form vom Bundestag beschlossenen Novelle stimmte der Bundesrat am 06.07.2007
zu.
Die angestrebte Steigerung der Standortattraktivität soll im Ergebnis durch eine deut-
liche Senkung der tariflichen Ertragsteuerbelastung der Unternehmen verwirklicht
werden.
7
2.2 Realisierte und geplante Änderungen
Die den Unternehmen im Wege der Neuregelungen eingeräumten Steuererleichte-
rungen bedurften entsprechender Gegenfinanzierungsmaßnahmen. Diese sind wei-
testgehend rechtsformunabhängig ausgestaltet und integrativer Bestandteil im Rah-
men des Gesetzgebungsverfahrens.
8
Die auf Basis des Kabinettsbeschlusses vom
14.03.2007 erfolgte Quantifizierung der Mehrbelastung wird auf ca. 6,47 Mrd. Euro
in 2008 taxiert.
9
Durch die Abschaffung steuerlicher Erleichterungen wird jedoch der
Großteil der Mehrkosten getragen.
10
Diesem Umstand Rechnung tragend lassen sich
die Einzelregelungen systematisch in entlastende und die Gegenfinanzierung tangie-
5
Der folg. Abschnitt geht zurück auf Höreth, in: Ernst & Young/BDI, Die Unternehmenstuerreform
2008, S. 5.
6
Vgl. BR-Drucks. 220/07, hier: Nr. 23, S. 101-104.
7
Vgl. Franz/Schmitt, in: Steuerforum 2007, S. 40.
8
Vgl. Ley, KÖSDI 2007, S. 15738, Rz. 2.
9
Vgl. Endres/Sprengel/Reister, WPg 2007, S. 478.
10
Vgl. Wiese/Klaas/Möhrle, GmbHR 2007, S. 407.

- 4 -
rende Maßnahmen differenzieren, die mit Ausnahme der Einführung einer Thesau-
rierungsrücklage kurz angeführt werden sollen.
11
Entlastende Maßnahmen:
- Herabsetzung des Körperschaftsteuersatzes von 25 % auf 15 %, § 23 Abs.1 KStG
und Senkung der Gewerbesteuermesszahl auf 3,5 %, § 11 Abs. 2 GewStG.
- Anhebung des Anrechnungsfaktors der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer
von gegenwärtig 1,8 % auf 3,8 % des Gewerbesteuermessbetrags, § 35a EStG.
Gegenfinanzierungsmaßnahmen:
- Abschaffung der degressiven Abschreibung in § 7 Abs. 2 EStG und Begrenzung
der Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter.
- Einschränkung des Schuldzinsenabzugs durch Einführung einer Zinsschranke
von 30 % mit einer Freigrenze von 1 Mio. Euro und einer ,,Escape-Klausel", § 4h
EStG.
- Verschärfung der Mantelkaufregelung gem. § 8c KStG.
- Einschränkung der Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der so genannten
Wertpapierleihe, § 8b EStG.
- Änderungen bei der Verrechnungspreisermittlung und gesetzliche Festschreibung
der Besteuerung von Funktionsverlagerungen ins Ausland, § 1 AStG.
- Streichung des Betriebsausgabenabzugs für die Gewerbesteuer, § 4 Abs. 5b
EStG.
- Verschärfung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Finanzierungsbe-
standteilen.
Zudem soll zum 01.01.2009 eine Abgeltungssteuer mit Veranlagungsoption i. H. v.
25 % auf Kapitalerträge sowie private Veräußerungsgewinne bei Wertpapieren ein-
geführt werden.
11
Vgl. Höreth, in: Ernst & Young/BDI, Die Unternehmensteuerreform 2008, S. 5.

- 5 -
2.3 Einfluss auf die Gewinnthesaurierung
Nicht von der Unternehmensteuerreform 2008 erfasst, aber dennoch für die zukünfti-
ge Besteuerung von Personenunternehmen von entscheidender Bedeutung, ist die
Abschaffung der nur für gewerbliche Einkünfte geltenden Tarifermäßigung des § 32c
EStG.
12
Aufgrund der höchstrichterlichen Einlassung zu dessen Verfassungsmäßig-
keit unterliegen nun auch gewerbliche Einkünfte ab einem z. v. E von 250 TEuro
dem Spitzensteuersatz von 45 %.
13
Diesem Umstand kommen im Rahmen von Vor-
teilhaftigkeitsüberlegungen zur Thesaurierungsbegünstigung direkt ableitbare Aussa-
gen zu.
Die Komponenten der Gesamtsteuerbelastung für gewerbliche Gewinne bei Einzel-
bzw. Mitunternehmen bestehen auch künftig aus der Einkommens- und Gewerbe-
steuer sowie dem Solidaritätszuschlag. Die vom Gesetzgeber beabsichtigte nominale
Belastungsidentität muss folglich eine Strukturüberlegung hinsichtlich dieser Kom-
ponenten enthalten, die zu einer steuerlichen Gleichbelastung mit den Kapitalgesell-
schaften führen. Das Gestaltungsinstrument hierfür besteht in der für Kapitalgesell-
schaften nicht existenten Anrechnung im Rahmen des § 35 EStG.
14
Durch die nicht mehr abzugsfähige Gewerbesteuer wird im Ergebnis eine Verbreite-
rung der Bemessungsgrundlage erreicht. Die gleichzeitige Erhöhung des Anrech-
nungsfaktors in § 35 EStG darf nicht als isolierte Entlastung betrachtet werden, son-
dern dient der Kompensation des Wegfalls der Abzugsfähigkeit. Zudem wird die
Anrechnung nur noch auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer beschränkt.
Insofern kann es zu nachteiligen Anrechnungsüberhängen kommen, deren Wirkun-
gen im Rahmen der Belastungsvergleiche noch aufgezeigt werden sollen.
15
Für die
künftige Gesamtsteuerbelastung ist jetzt entscheidend, dass die Gewerbesteuer im
maximalen Umfang möglich ist. Im Rahmen der Gewinnthesaurierung wird eine
maximale Kompensation bei einem Hebesatz von 400% erreicht.
16
12
Vgl. Ortmann-Babel/Zipfel, BB 2007, S. 2205.
13
Vgl. BVerfG, 2 BvL 2/99 v. 21.06.2006, Absatz-Nr. 1.
14
Vgl. Cordes, WPg 2007, S. 526.
15
Vgl. Förster, DB 2007, S. 760.
16
Vgl. Kessler/Ortmann-Babel/Zipfel, in: Ernst & Young/BDI, Die Unternehmensteuerreform 2008,
S. 16, Rz. 22

- 6 -
3 Personengesellschaften im Steuerrecht als Partialbetrachtung
Die für Personenunternehmen konzipierte Gewinnthesaurierung ist als Wahlrecht
ausgestaltet. Insofern bleiben die bisherigen Besteuerungsprinzipien im Grundsatz
erhalten, § 34a Abs. 1 Satz 1 EStG.
17
Im Rahmen dieser Ausarbeitung erfolgende
Belastungsvergleiche und Aussagen zur Zielkonformität der Reformmaßnahmen
erscheinen unter diesem Gesichtspunkt objektiv nur sinnvoll, wenn zunächst das bis-
herige und fortzuführende Besteuerungssystem in seinen materiellen Grundzügen
aufgezeigt und zu Grunde gelegt wird. Des Weiteren soll eine grundsätzliche Ab-
grenzung zu den relevanten Prinzipien der Kapitalgesellschaften erfolgen. Ziel ist es
nicht, einen detaillierten Rechtsformvergleich durchzuführen.
18
Die in Anknüpfung
an die Besteuerungsdogmatik der Kapitalgesellschaften ausgestaltete Option zur
Gewinnthesaurierung erfordert jedoch das Aufzeigen synoptischer Wechselwirkun-
gen der gesamten Reformmaßnahmen.
3.1 Transparenz- und Trennungsprinzip des dualistischen Ansatzes
Personengesellschaften stellen eine Unterart der Gesamthandsgemeinschaften dar.
Insofern kommt ihnen nur eine partielle Rechtfähigkeit zu.
19
Steuersubjekt und damit
Anknüpfungspunkt der Einkünfteermittlung ist nicht der Betrieb bzw. die Gesell-
schaft, sondern die natürliche Person i. S .v. § 1 Abs. 1 EStG als Gesellschafter oder
Unternehmer selbst. Der Gewinn unterliegt unmittelbar und ausschließlich beim Ge-
sellschafter der progressiven Einkommensteuer.
20
Abgrenzend dazu handelt es sich
bei der Kapitalgesellschaft um eine Unterart der juristischen Personen.
21
Diese ist
selbst Trägerin von Rechten und Pflichten und folglich eigenständiges Steuersubjekt.
Als Körperschaft unterliegt die Kapitalgesellschaft der proportionalen Körperschaft-
steuer.
22
Dieses gesetzestechnische Nebeneinander differenzierender Strukturprinzi-
pien, progressive Einkommensteuer und proportionaler körperschaftsteuer, kenn-
17
Vgl. Kessler/Ortmann-Babel/Zipfel, in: Ernst & Young/BDI, Die Unternehmensteuerreform 2008,
S. 23, Rz. 42.
18
Der folgende Abschnitt geht zurück auf Cordes, Wpg 2007, S. 528.
19
Vgl. Zimmermann u. a. , Personengesellschaften im Steuerrecht, S. 38, A. Rz. 20.
20
Vgl. Stobbe, Steuern kompakt, S. 107.
21
Vgl. Zimmermann u. a., Personengesellschaften im Steuerrecht, S. 38, A. Rz. 21.
22
Vgl. Zimmermann u. a., Personengesellschaften im Steuerrecht, S. 41, A. Rz. 30.

- 7 -
zeichnet den seit 1920 bei uns herrschenden Dualismus.
23
Als zentrale Begrifflich-
keiten beschreiben das Transparenz- und das Trennungsprinzip die daraus resultie-
rende rechtsformabhängige Besteuerungssystematik.
Bei Körperschaften kommt das Trennungsprinzip zur Anwendung. Komprimiert be-
sagt dies, dass der erwirtschaftete Gewinn der Gesellschaft auf zwei Ebenen be-
steuert wird. Steuerlich werden Anteilseigner und Körperschaft wie zwei fremde
Dritte behandelt. Daraus abgeleitet werden Leistungsbeziehungen zwischen diesen
Parteien insofern steuerlich anerkannt, als dass sie dem Wesensmerkmal der Ange-
messenheit
24
entsprechen.
25
Die anfallenden Einkünfte qualifizierend folgt daraus,
dass in der Regel die Gesellschaft Gewinneinkünfte i. S. d. § 8 Abs. 2 KStG und der
Gesellschafter selbst Überschusseinkünfte i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG in Form
von Dividenden realisiert. Vorbehaltlich dieser realitätsnahen Besteuerungskette dif-
feriert die Gesamtbelastung in Abhängigkeit davon, inwieweit Dividendeneinkünfte
durch das in § 20 Abs. 3 EStG verankerte Subsidiaritätsprinzip determiniert werden
und einer Umqualifizierung der Einkunftsart unterliegen.
26
Die ertragsteuerliche Behandlung der Personengesellschaften basiert auf dem Prinzip
der Transparenz. Demzufolge führt die unmittelbare Gewinnhinzurechnung in die
Sphäre des Gesellschafters dazu, dass von der Finanzverwaltung anerkannte vertrag-
liche Regelungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter nicht zum Tragen kom-
men können. Konzeptionell ist die steuergesetzgeberische Systematik am Einzelun-
ternehmen ausgerichtet. Schon die zivilrechtliche Perspektive i. S. d. § 181 BGB
zeigt die Unmöglichkeit auf, mehr als eine Ebene in die steuerlich zu bewertenden
Konsequenzen mit einzubeziehen.
27
Personengesellschaften unterliegen der Norm des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Steuerli-
cher Anknüpfungspunkt an die gewerblichen Einkünfte eines jeden Gesellschafters
ist sein Gewinnanteil, den er in der Funktion eines Mitunternehmers vereinnahmt.
28
23
Vgl. Drüen, GmbHR 2007, S. 393.
24
Vgl. zur Angemessenheit Tippke/Lang, § 11 Rz. 11, S. 408.
25
Vgl. Hey, in: Tippke/Lang, Steuerrecht, § 11 Rz. 1, S. 387.
26
Vgl. Helmreich/Rupp, Gewinnthesaurierung bei Personengesellschaften, S. 9.
27
Vgl. Hey, in: Tippke/Lang, Steuerrecht, § 11 Rz. 2, S. 387.
28
Vgl. Helmreich/Rupp, Gewinnthesaurierung bei Personengesellschaften, S. 7.

- 8 -
3.2 Grundsatz der verwendungsunabhängigen Gewinnbesteuerung
Bisher galt allein der Grundsatz der verwendungsunabhängigen Besteuerung. Das
heißt, die Besteuerung der Einkünfte wird unabhängig von deren Verwendung
durchgeführt und sichergestellt. Es ist von daher unerheblich, ob durch Entnahmen
eine private Verwendung des Einkommens oder eine diesbezügliche Thesaurierung
durch den Steuerpflichtigen präferiert wird. Folglich war es bisher nicht möglich,
durch eine Nichtentnahme von Gewinnbestandteilen eine steuermindernde Wirkung
zu erreichen. Ebenso war es bis dato nicht möglich, durch ein zeitlich gestaltendes
Ausschüttungsverhalten die erwirtschafteten Gewinne zu beeinflussen. Die Besteue-
rung der Einkünfte erfolgt grundsätzlich im Jahr der Erwirtschaftung auf Ebene des
Gesellschafters.
29
Für den Regelfall erfolgt die Gewinnermittlung für die gewerbli-
chen Einkünfte des Gesellschafters einer Personengesellschaft auf Basis des Be-
standsvergleichs nach § 4 Abs. 1 bzw. § 5 EStG. Grundlage ist demzufolge die auf-
zustellende Bilanz der Mitunternehmerschaft. Zum Gewinnanteil der Mitunterneh-
mer zählen ebenfalls Vergütungen, die er von der Gesellschaft für Tätigkeiten in de-
ren Dienst, für die Hingabe von Darlehen oder die Überlassung von Wirtschaftsgü-
tern bezogen hat. Diese als handelsrechtlicher Aufwand bei der Gesellschaft zu er-
fassenden Vergütungen führen zu einem regelmäßigen Abweichen des Bilanzaus-
weises von dem der Besteuerung zu unterwerfenden Gewinns jedes Mitunterneh-
mers. Diese Überlegung kommt in der zweistufigen Gewinnermittlung bei Personen-
gesellschaften zum Ausdruck.
30
Danach erfolgt die Ermittlung des Gesamtgewinns
durch die additive Zusammenführung des Ergebnisses der Steuerbilanz der Gesell-
schaft und der im Sonderbetriebsvermögen zu erfassenden Vergütungen des Gesell-
schafters.
31
Des Weiteren werden im Rahmen von Ergänzungsbilanzen Besonderheiten abgebil-
det, die z. B. aus dem Erwerb einer Beteiligung resultieren. Das folgende Schema
verdeutlicht die nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG herzuleitende zweistufige Ge-
winnermittlung der Mitunternehmerschaften.
32
29
Vgl. Helmreich/Rupp, Gewinnthesaurierung bei Personengesellschaften, S. 7/8.
30
Vgl. Hunfeld, in: Lange, Personengesellschaften im Steuerrecht, S. 153, Rz. 621/623.
31
Vgl. BFH v. 10.11.1980, GrS 1/79, BStBl. II 1981, S. 164-170, hier: S. 167.
32
Vgl. Hunfeld, in: Lange, Personengesellschaften im Steuerrecht, S. 164, Rz. 668.

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Ergebnis lt. Steuerbilanz der Mitunternehmerschaft
+/- Ergebnisse etwaiger Ergänzungsbilanzen einzelner Mitunternehmer
Steuerbilanzergebnis der Mitunternehmerschaft (1. Stufe)
+/- Ergebnisse des Sonderbetriebsvermögens der Mitunternehmer
Ergebnis der Mitunternehmerschaft (2. Stufe)
3.3 Analogien und Differenzierungen zum fakultativen System
Auch bei Inanspruchnahme der Thesaurierungsbegünstigung bleibt die zweistufige
Gewinnermittlung bei Personengesellschaften erhalten. Dementsprechend umfasst
der Gewinn für die Zwecke des § 34a EStG auch die Korrekturen aufgrund von Er-
gänzungsbilanzen und die Ergebnisse der Sonderbilanzen.
33
Ebenfalls erhalten bleibt
das Transparenzprinzip. Konkret hat dies zur Folge, dass rechtsformabhängige Struk-
turunterschiede weiterwirken. Vor allem die daraus resultierende Behandlung der
Gewerbesteuer und weiterer nicht abziehbarer Betriebsausgaben beeinflussen die
noch näher zu betrachtende Zielsetzung der Rechtsformneutralität.
34
Das Kernelement des § 34a EStG zeichnet sich durch die verwendungsabhängige
Besteuerung aus. Obgleich das Trennungsprinzip erhalten bleibt, erfolgt die steuerli-
che Umsetzung der Gewinnthesaurierung analog zu der Besteuerung der Kapitalge-
sellschaften in zwei zeitlich getrennten Phasen. Auf Ebene der Gesellschaft wird der
thesaurierte Gewinn mit einem begünstigten Steuersatz belastet. Dieser ist in Anleh-
nung an die Körperschaftsteuer definitiv ausgestaltet. An diese Thesaurierungsphase
schließt sich die endgültige Besteuerung der Einkünfte an. Prinzipiell ist diese zweite
Phase mit der Systematik der Kapitalgesellschaften vergleichbar, da auch auf dieser
Ebene eine Definitivbesteuerung zum Tragen kommt.
35
Die Aufrechterhaltung des Trennungs- und das daraus ableitbare Kongruenzprinzip
stellt auch schon hier vorgreifend ein Hindernis in Bezug auf Belastungsneutralität
33
Vgl. BMF-Entwurf, Anwendungsschreiben zu § 34a EStG, S. 5, Tz. 11.
34
Vgl. Lausterer/Jetter, in: Blumenberg/Benz, Die Unternehmensteuerreform 2008, S. 31.
35
Vgl. Helmreich/Rupp, Gewinnthesaurierung bei Personengesellschaften, S. 7/9.

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und steuerneutraler Eigenkapitalreinvestierung dar.
36
Während bei Kapitalgesell-
schaften auch nicht thesaurierte Gewinne einem festen Körperschaftsteuersatz un-
terworfen werden, unterliegen solche Einkommensbestandteile aufgrund des
,,Durchgreifens" auf den Gesellschafter der Regelbesteuerung mit dem individuel-
lenprogressiven Einkommensteuersatz.
Zunächst sollen jedoch für spätere Untersuchungen die Steuerbelastungen von Kapi-
talgesellschaft und Personenunternehmen ohne Thesaurierungsbegünstigung nach
der Unternehmensteuerreform vergleichend aufgezeigt werden.
37
Dadurch wird er-
sichtlich, dass durch die Reformmaßnahmen ohne Einbeziehung des § 34a EStG na-
hezu identische Gesamtsteuerbelastungen bewirkt werden. Bei der Kapitalgesell-
schaft wird hierbei die Abgeltungssteuer zugrunde gelegt, um eine vergleichende
Perspektive einzunehmen. Wird nur der Rechtszustand 2008 berücksichtigt, so ergibt
sich bei der Kapitalgesellschaft eine Gesamtbelastung von 53,22 %. Für das nachfol-
gende Beispiel und im weiteren werden der Freibetrag nach § 11 GewStG, sowie die
Kirchensteuer nicht berücksichtigt.
Gewinn
100.000
GewSt.
14.000
Est.
45%
45000
Anrechnung
der GewSt.
Est.
13,30%
31700
SolZ
5,50%
1744
33444
Steuer des
Unternehm.
47444
Spätere
Vollentn.
/
Est.
/
SolZ
/
Steuer des
Unternehm.
/
Gesamtb.
des Gew.
47444
Abb. 1
Regelbesteuerung in
Personenunternehmen
Gewinn
100000
GewSt.
14000
Gew. nach
GewSt.
KSt.
15%
15000
15000
SolZ.
5,50%
825
825
Steuer der
Gesellsch.
29825
Dividende
70175
Est.-Spitz
Abgeltungss
teuer
17540
SolZ.
965
Steuer des
Gesellsch.
18505
Gesamtbel.
des Gew.
48330
Abb. 2
Kapitalgesellschaften
Neues Recht in
Abb. 1: Personenunternehmen ohne Abb. 2: Kapitalgesellschaft mit Abgel-
Thesaurierung
tungssteuer
36
Der folgende Abschnitt geht zurück auf Hey, DStR 2007, S. 928/929.
37
Vgl. Helmreich/Rupp, Gewinnthesaurierung bei Personengesellschaften, S. 5/6.

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4 Thesaurierungsbegünstigung
Die Hauptintention des Gesetzgebers bei der Einführung des § 34a EStG war das
Bestreben, das Einkommen von Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen in
vergleichbarer Weise tariflich zu belasten.
38
Die sich hieraus ergebende besondere
Besteuerung stellt einen tief greifenden Systembruch in Bezug auf die steuerrechtli-
che Behandlung von Personenunternehmen dar. Die Neuregelung dieser Alternativ-
besteuerung ist komplex ausgestaltet und erfordert einen hohen Beratungsaufwand.
39
Bei der Implementierung hat sich der Gesetzgeber für einen einkommenssteuerlichen
Integrationsansatz bei der Umsetzung der Sondertarifierung entschieden.
40
Bei der
weiteren Betrachtung ist dies insofern von entscheidender Bedeutung, als dass die
Verwendung rein steuerrechtlicher Instrumente innerhalb der Einkommensteuer die
strukturellen Unterschiede der Besteuerungskonzeption von Kapital- und Personen-
gesellschaften nicht zu beseitigen vermag.
41
4.1 Persönlicher, sachlicher und zeitlicher Anwendungsbereich
Augrund der Verankerung im Einkommensteuergesetz wird die Thesaurierungsbe-
günstigung nur natürlichen Personen offeriert. Folglich ergibt sich bei der Qualifizie-
rung der Mitunternehmer, dass als solche Kapitalgesellschaften die Begünstigung
nicht in Anspruch nehmen können.
42
Diese personenbezogene Ausgestaltung umfasst
im Grundsatz Gewinneinkünfte, die aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb
oder selbständiger Arbeit i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 EStG generiert werden. Eine Ein-
schränkung ergibt sich dahingehend, dass die Ermittlung des nicht entnommenen
Gewinns
43
auf Basis eines Betriebsvermögensvergleichs nach § 4 Abs. 1 Satz 1 oder
§ 5 EStG erfolgt. Der Gesetzgeber stellt damit eindeutig klar, dass nur bilanzielle
betriebliche Gewinne unter die Möglichkeit der Sondertarifierung fallen. Er führt
jedoch nicht aus, aus welchem Grunde Anteile an Überschusspersonengesellschaften
38
Vgl. BR-Drucks. 220/07, S. 101.
39
Vgl. Hölzerkopf/Taetzner, BB 2007, S. 2769.
40
Vgl. Hey, DStR. 2007, S. 928.
41
Vgl. Hey, DStR. 2007, S. 935.
42
Vgl. Kessler/Ortmann-Babel/Zipfel, in: Ernst & Young/BDI, Die Unternehmensteuerreform 2008,
S. 23, Rz. 41.
43
Vgl. Kap. 4.2.1., S. 16.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2008
ISBN (eBook)
9783836638852
DOI
10.3239/9783836638852
Dateigröße
606 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Gelsenkirchen – Wirtschaft, Studiengang Wirtschaft
Erscheinungsdatum
2009 (November)
Note
1,3
Schlagworte
unternehmenssteuerreform unternehmensform personengesellschaft gewinnthesaurierung thesaurierung
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Titel: Gewinnthesaurierung bei Personengesellschaften
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