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Sind Investmentfonds das bessere Instrument für die Altersvorsorge?

Ein Vergleich mit der Lebensversicherung

©2009 Masterarbeit 104 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Inhaltsangabe:
Einleitung:
Durch den demographischen Wandel bedingt kann die auf Solidarität basierende Altersversorgung nicht mehr lange in der jetzigen Form des Umlageverfahrens gewährleistet werden. Den fortwährenden Beteuerungen der Politiker, die Pensionen seien sicher, stehen viele Bürger zu Recht mit Skepsis gegenüber. Noch nie musste sich die Generation der Berufsanfänger – also die 20- bis 30jährigen – so früh und intensiv mit Fragen der Pension auseinandersetzen wie heute. Aufgrund dieser angespannten Situation wird es immer wichtiger, sich rechtzeitig Gedanken über eine zusätzliche private Altersvorsorge zu machen. Ein Umdenken in die Richtung kapitalbildender Produkte (Investmentfonds, Lebensversicherungen) ist notwendig und sinnvoll. Sich selbst den eigenen Ruhestand durch solche Produkte abzusichern, erscheint unumgänglich.
Den meisten Österreichern ist die Pensionsproblematik bereits bewusst. Deshalb geht es bei Investitionsanlagen um das für sie wichtigste Ziel: die Vorsorge für den Ruhestand. Dazu kommt noch ein weiteres nicht weniger bedeutendes Ziel: die Sicherheit. Beide Ziele finden sich in der Lebensversicherung vereint. Die Lebensversicherung ist das am häufigsten verkaufte Produkt für die Altersvorsorge. Doch ist die Lebensversicherung wirklich für jeden Anlegertyp geeignet? Warum investieren nicht mehr Anleger in Investmentfonds? Ein Investmentfonds bietet sehr viele Vorteile.
Eine Umfrage der AXA Investment Managers (AXA IM) ergab, dass knapp die Hälfte der Österreicher (46 %) in punkto Geldanlage ‘Anfänger’ ist, 19 % sind sogar als ‘Unwissende’ einzustufen. Da mutet es an, dass sich diese Menschen eher für eine Lebensversicherung interessieren, ein Produkt, das sie kennen. Oder zu kennen glauben. Beim Thema Investmentfonds sind die Menschen verunsichert. Der Grund hierfür ist schlicht und einfach mangelnde Kenntnis über Investmentfonds. Investmentfonds sind das bessere Produkt für die Altersvorsorge im Vergleich zur Lebensversicherung. Diese Masterthesis wird dies aufzeigen und begründen.
Aufbau der Arbeit:
Da sich das vorliegende Thema mit Investments in Bezug auf die Altersvorsorge befasst, wird im ersten Kapitel die ganze Problematik und Tragweite der Alterssicherung in Österreich beschrieben. Es stellt das heutige Pensionssystem mit ihrem Umlageverfahren dar und wie es sich in Zukunft verändern wird. Weiters werden die einzelnen Säulen der Altersvorsorge charakterisiert.
Im zweiten und dritten […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Pensionsproblematik
1.1. Die Problematik der gesetzlichen Altersvorsorge
1.2. Die drei Säulen der Altersvorsorge in Österreich
1.2.1. Die staatliche Altersvorsorge
1.2.1.1. Umlageverfahren
1.2.1.2. Kapitaldeckungsverfahren
1.2.1.3. Die Pensionsberechnung
1.2.2. Betriebliche Vorsorge
1.2.2.1. Zukunftssicherung
1.2.2.2. Pensionszusage
1.2.2.3. Pensionskassen
1.2.2.4. Abfertigung NEU
1.2.3. Private Altersvorsorge
1.2.3.1. Motive für die private Altersvorsorge
1.2.3.2. Anlageverhalten der Österreicher
1.2.3.3. Das Magische Dreieck der Vermögensanlage
1.2.3.4. Der Zinseszinseffekt
1.2.3.5. Risiken bei der Vermögensanlage
1.2.3.6. Beeinflussung des Risikos durch Diversifizierung
1.2.3.7. Bedarfsorientierte Auswahl des Anlageproduktes

2. Vermögensaufbau mit Investmentfonds
2.1. Das Konzept des Investmentfonds
2.1.1. Funktionsweise des Investmentfonds
2.1.2. Bedeutung für die Wirtschaft
2.2. Vorteile und Nachteile von Investmentfonds
2.3. Gesetzliche Grundlagen
2.4. Gestaltungsformen des Investmentfonds
2.4.1. Fonds, unterschieden nach ihrer Konstruktion
2.4.1.1. Closed-End-System / Geschlossene Fonds
2.4.1.2. Open-End-System / Offene Fonds
2.4.2. Fonds, unterschieden nach der Verwendung ihrer Erträge
2.4.2.1. Ausschüttung der Erträge
2.4.2.2. Ansammlung der Erträge
2.4.3. Fonds, unterschieden nach ihren Vermögenswerten
2.5. Kosten des Investmentfonds
2.6. Kapitalaufbau mit Investmentfonds
2.6.1. Sparplan oder Einmalanlage
2.6.1.1. Cost Average Effekt

3. Vermögensaufbau mit Lebensversicherungen
3.1. Das Konzept der Lebensversicherung
3.2. Vorteile und Nachteile der Lebensversicherung
3.3. Gestaltungsformen der Lebensversicherung
3.3.1. Kapitallebensversicherung
3.3.1.1. Garantieverzinsung
3.3.1.2. Gewinnbeteiligung
3.3.2. Fondsgebundene Lebensversicherung
3.3.2.1. Unterschiede zur klassischen Er- und Ablebensversicherung
3.3.3. Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge
3.3.3.1. Beitragsleistung und Prämie
3.3.3.2. Steuerliche Anreize
3.4. Prämienbestandteile
3.5. Rückkaufswert

4. Ein Vergleich zwischen Investmentfonds und Lebensversicherung
4.1. Performance und Risiko
4.2. Sicherheit
4.2.1. Risiko des Kapitalverlustes
4.2.2. Was passiert im Insolvenzfall?
4.2.3. Geldwert oder Sachwert
4.3. Liquidität
4.4. Flexibilität
4.5. Transparenz
4.6. Vorzeitige Auflösung
4.7. Kapitalauszahlung
4.8. Kosten
4.9. Zusammenfassung der Ergebnisse und kritische Würdigung

Fazit

Anhang A

Anhang B

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Geburtenrate seit 1951

Abbildung 2: Lebenserwartung der Österreicher

Abbildung 3: Bevölkerungspyramide in Österreich

Abbildung 4: Einkommen in Österreich

Abbildung 5: Pensionsansprüche in % des Einkommens

Abbildung 6: OECD, Renten auf einen Blick 2009

Abbildung 7: Arten der privaten Pensionsvorsorge

Abbildung 8: Das „Magische Dreieck“

Abbildung 9: Grundprinzip eines Investmentfonds

Abbildung 10: Ausschüttender versus thesaurierender Fonds

Abbildung 11: Templeton Growth Fund, Wertentwicklung 15 Jahre

Abbildung 12: Templeton Growth Fund, Wertentwicklung seit Auflegung

Abbildung 13: Fidelity European Growth Fund

Abbildung 14: Jahresrenditen Lebensversicherung vs. Rentenindex REXP

Abbildung 15: Jahresrenditen Lebensversicherung vs. Aktienindex DAX

Abbildung 16: Risiko-/Performanceprofile

Abbildung 17: Sharpe Ratio

Abbildung 18: Performance bei Er- und Ablebensversicherungen

Abbildung 19: Templeton Growth Fund, Sparplan 20 Jahre

Abbildung 20: Fidelity European Growth Fund, Sparplan 15 Jahre

Abbildung 21: Risiko/Renditechancen verschiedener Fondskategorien

Abbildung 22: Ausfallswahrscheinlichkeit bei langem Horizont

Abbildung 23: Entnahmeplan mit und ohne Kapitalverzehr

Einleitung

Durch den demographischen Wandel bedingt, kann die auf Solidarität basierende Altersversorgung nicht mehr lange in der jetzigen Form des Umlageverfahrens gewährleistet werden. Den fortwährenden Beteuerungen der Politiker, die Pensionen seien sicher, stehen viele Bürger zu Recht mit Skepsis gegenüber. Noch nie musste sich die Generation der Berufsanfänger – also die 20- bis 30jährigen – so früh und intensiv mit Fragen der Pension auseinandersetzen wie heute. Aufgrund dieser angespannten Situation wird es immer wichtiger, sich rechtzeitig Gedanken über eine zusätzliche private Altersvorsorge zu machen. Ein Umdenken in die Richtung kapitalbildender Produkte (Investmentfonds, Lebensversicherungen) ist notwendig und sinnvoll. Sich selbst den eigenen Ruhestand durch solche Produkte abzusichern, erscheint unumgänglich.

Den meisten Österreichern ist die Pensionsproblematik bereits bewusst. Deshalb geht es bei Investitionsanlagen um das für sie wichtigste Ziel: die Vorsorge für den Ruhestand. Dazu kommt noch ein weiteres nicht weniger bedeutendes Ziel: die Sicherheit. Beide Ziele finden sich in der Lebensversicherung vereint. Die Lebensversicherung ist das am häufigsten verkaufte Produkt für die Altersvorsorge. Doch ist die Lebensversicherung wirklich für jeden Anlegertyp geeignet? Warum investieren nicht mehr Anleger in Investmentfonds? Ein Investmentfonds bietet sehr viele Vorteile.

Eine Umfrage der AXA Investment Managers (AXA IM) ergab, dass knapp die Hälfte der Österreicher (46 %) in punkto Geldanlage „Anfänger“ ist, 19 % sind sogar als „Unwissende“ einzustufen.[1] Da mutet es an, dass sich diese Menschen eher für eine Lebensversicherung interessieren, ein Produkt, das sie kennen. Oder zu kennen glauben. Beim Thema Investmentfonds sind die Menschen verunsichert. Der Grund hierfür ist schlicht und einfach mangelnde Kenntnis über Investmentfonds. Investmentfonds sind das bessere Produkt für die Altersvorsorge im Vergleich zur Lebensversicherung. Diese Masterthesis wird dies aufzeigen und begründen.

Aufbau der Arbeit:

Da sich das vorliegende Thema mit Investments in Bezug auf die Altersvorsorge befasst, wird im ersten Kapitel die ganze Problematik und Tragweite der Alterssicherung in Österreich beschrieben. Es stellt das heutige Pensionssystem mit ihrem Umlageverfahren dar und wie es sich in Zukunft verändern wird. Weiters werden die einzelnen Säulen der Altersvorsorge charakterisiert.

Im zweiten und dritten Kapitel werden die Kontrahenten Investmentfonds und Lebensversicherung vorgestellt und ihre Charakteristika und Besonderheiten erläutert.

Das vierte Kapitel beschäftigt sich mit der Frage, welche Unterschiede Investmentfonds und Lebensversicherungen haben und vergleicht diese. Eine Studie, die sich mit derselben Frage beschäftigt hat, wird hier vorgestellt und kritisch betrachtet. Danach werden noch einige Punkte zum Vergleich aufgezählt und diskutiert. Am Schluss erfolgen noch eine Zusammenfassung und noch einige Gedanken dazu.

1. Pensionsproblematik

1.1. Die Problematik der gesetzlichen Altersvorsorge

„In 25 Jahren leben achtmal so viele 80-Jährige wie heute“

Andreas Rühl[2]

Dieses Zitat enthält bereits den Hinweis auf die ernste Lage unserer Alterssicherung. Durch den bestehenden Generationenvertrag sollen die aktuellen Beitragszahlungen die heutigen Pensionen finanzieren. Der Generationenvertrag bezeichnet einen fiktiven gesellschaftlichen Konsens, der die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung sichern soll. Die jeweils sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigen zahlen mit ihren Beiträgen in die Rentenversicherung die Leistungen für die aus dem Erwerbsleben ausgeschiedene Generation und erwerben dabei einen Anspruch auf ähnliche Leistungen der nachfolgenden Generationen an sich selbst.[3] In der Öffentlichkeit wird bereits die Finanzierbarkeit dieses Systems diskutiert, da der Einfluss der demografischen Entwicklung Österreichs allgemein bekannt ist.

Das größte Problem stellt der Geburtenrückgang dar. Die Zahl der Lebendgeborenen lag laut Statistischem Zentralamt Österreich[4] in den 1980er und 1990er Jahren bei 90.000 pro Jahr im Durchschnitt. Im Jahr 2001 wurde die bislang geringste in Österreich jemals registrierte Geburtenzahl (75.458) verzeichnet. Das ist bereits ein Rückgang von ca. 16 %. Seither ist kein einheitlicher Trend erkennbar, die Geburtenzahl schwankt zwischen 76.000 und 79.000 jährlich. Die durchschnittliche Kinderanzahl pro Frau lag 1951 bei 2 Kindern, stieg bis 1961 auf 2,8 Kinder und sank bis 2008 auf 1,4. Erschwerend kommt hinzu, dass Frauen immer später ihre Kinder bekommen. Während das durchschnittliche Alter der Frauen bei der Geburt ihres ersten Kindes in den 1980er Jahren bei 24,3 Jahren lag, war es 2008 bereits bei 28,1 Jahren.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Geburtenrate seit 1951. Quelle: Statistisches Zentralamt

Die Altersstruktur verschiebt sich deutlich hin zu den älteren Menschen. Die bessere medizinische Versorgung und der medizinische Fortschritt führen zu einer Erhöhung der Lebenserwartung. In den letzten 30 Jahren ist die Lebenserwartung um ca. 14 % gestiegen. Gemäß den Sterbetafeln 2000/2001 werden Männer im Durchschnitt bereits 75,5 Jahre alt, Frauen sogar 81,5 Jahre, Tendenz steigend.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Lebenserwartung der Österreicher. Quelle: Statistisches Zentralamt

Stehen derzeit rund ein Fünftel der Bevölkerung im Alter von 60 und mehr Jahren, so werden es mittelfristig (2020) rund 26% sein, langfristig (ca. ab 2030) sogar mehr als 30%. Dies hat erhebliche Konsequenzen für Wirtschaft und Gesellschaft zur Folge, insbesondere für die Systeme der sozialen Sicherung. Nachfolgende Grafiken verdeutlichen diese Dramatik. Sie zeigen die Entwicklung der Bevölkerung von 2001 bis 2050 und veranschaulichen das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Pensionisten.[5]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Bevölkerungspyramide in Österreich in den Jahren 2001, 2030 und 2050. Demografische Bevölkerungsveränderung in Österreich. Quelle: http://www.freiraum-europa.org

Diese Probleme werden verstärkt durch:

- Längere Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten: die jüngere Bevölkerung fängt immer später zu arbeiten an
- Kürzere Dienstzeiten: Berufsunfähigkeit, Frühpension

In Zukunft müssen immer weniger Junge für die Pensionen der in der Anzahl steigender älterer Menschen aufkommen. Somit wird klar, dass das heutige Pensionssystem in absehbarer Zeit nicht mehr mit dem bisherigen Umlageverfahren finanzierbar ist. Das bedeutet, dass sich die Jüngeren der gegenwärtigen Generation um ihre private Altersvorsorge kümmern müssen, wenn sie im Alter nicht am Hungertuch nagen wollen.

Dass durch die ständige Präsenz dieses Themas in der Öffentlichkeit immer mehr Jugendliche bereits sensibilisiert sind, zeigt eine Umfrage des GfK-Meinungsforschungsinstituts. Demnach glauben 52 Prozent der befragten Jugendlichen (15 bis 30 Jahre), dass es bei ihrem Pensionsantritt zu Schwierigkeiten bei der Auszahlung der staatlichen Pension kommen könnte. Nur sieben Prozent glauben an die volle Sicherheit der staatlichen Pension.[6]

Da unser System aber auf einem Umlageverfahren (siehe Kapitel 1.2.1.1.) beruht – Beiträge werden nicht angespart, sondern sofort als Pensionen ausbezahlt – kommt das System ohne (ständig steigende) Staatszuschüsse nicht mehr aus. Daten der Statistik Austria zufolge hat die Republik im Jahr 2008 33,65 Mrd. Euro oder 12,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für das Pensionssystem ausgegeben. Das entspricht etwa einem Viertel aller öffentlichen Ausgaben. Tendenz steigend.[7] Für die Finanzierbarkeit des Systems ist Wirtschaftswachstum von großer Bedeutung. Zuwachsraten des Bruttoinlandsprodukts würden die Einnahmelage des Staates verbessern. Aber auch die Erhöhung der Erwerbsquote, etwa durch Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters oder Verringerung der Arbeitslosenquote, kann zur Entlastung der staatlichen Ausgaben beitragen. Besonders die Verringerung der Arbeitslosenquote wäre wünschenswert, da Arbeitslose keine Beiträge zum BIP erwirtschaften, im Gegenteil, sie erhalten staatliche Überbrückungshilfe, das dem ganzen Sozialsystem wiederum zum Nachteil gereicht. In Österreich liegt die Arbeitslosenquote derzeit bei rund 4,7 %. Da die gegenwärtige Konjunkturschwäche ihre Schatten vorauswirft, ist wahrscheinlich in den nächsten Jahren eher nicht mit einer Erholung auf dem Arbeitsmarkt zu rechnen, wenn man den öffentlichen Diskussionen glauben darf. Insbesondere ist die Jugendarbeitslosigkeit dramatisch angestiegen. Der Effekt, der sich daraus ergibt, ist doppelt negativ: die Jugendlichen fangen später an zu arbeiten, dadurch fehlen in den Zeiten der Arbeitslosigkeit Beiträge, die im Umlageverfahren als heutige Pensionen ausbezahlt werden. Sie haben keine Möglichkeit, genügend Geld auf ihrem Pensionskonto (siehe Kapitel 1.2.1.4.) anzusparen, das sich wiederum negativ auf Höhe ihrer späteren Pension auswirken wird. Auch die immer beliebter werdenden Teilzeitarbeitsmodelle bringen zu wenig Geld in die Kassen.

Durch den Einbruch des Wirtschaftswachstums und die Rettung der Banken und der Gebietskrankenkassen ist die Staatsverschuldung so hoch wie nie (derzeit 68,5 % des Bruttoinlandsprodukts[8] ) und wird sich im Jahr 2010 weiter erhöhen (auf prognostizierte 73%). Die geringeren Einnahmen und die steigenden Staatsausgaben lassen nur einen Schluss zu: der Staat muss bei den Ausgaben sparen und die Einnahmen (durch Steuern) erhöhen. Auch die OECD sieht Handlungsbedarf.

Obwohl die immer näher kommende Finanzierungsproblematik des Pensionssystems auf der Hand liegt, sieht die heimische Politik keinen Grund zur Sorge: die Pensionen seien langfristig gesichert. Nach Berechnungen des Ministeriums würden die Zuschüsse des Bundes für die Pensionen in den nächsten 50 Jahren, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, stabil bleiben.[9] Bedenkt man jedoch, dass 2050 bereits ein Beitragszahler auf einen Pensionisten kommt und zusätzlich die Gesundheitsausgaben (zum Beispiel aufgrund steigender Medikamentenpreise und Inanspruchnahme von Therapien und Kuraufenthalte) der immer zahlreicher werdenden Rentner ebenfalls steigen werden, fragt man sich doch: warum tut niemand etwas dagegen? David K. Foot, Professor an der Universität Toronto bringt es auf den Punkt: „Politiker sind kurzfristig orientiert. Sie haben ein Jahr, um sich zu etablieren, zwei Jahre um tatsächlich zu arbeiten und eins, um die eigene Wiederwahl zu betreiben. In so einer kurzen Zeit tut sich demografisch nicht viel. Und dementsprechend ist der Druck nicht da, etwas zu verändern.“[10] Auch wird eine Wiederwahl nicht sehr wahrscheinlich sein, wenn man seinen Wählern mitteilt, dass die Pensionen gekürzt werden müssen.

Es ist klar, dass das Thema Pensionsvorsorge jeden Menschen interessieren muss, da offensichtlich ist, dass das derzeitige System in dieser Form nicht mehr lange aufrechterhalten werden kann. Es wird weitere Pensionsreformen geben, die „scheibchenweise“ unseren Pensionsanspruch kürzen werden, wie sie in der Vergangenheit bereits geschehen sind. Im Jahr 1996 wurden beispielsweise die Schul- und Studienzeiten „neutralisiert“, das heißt, diese Zeiten wirken sich weder auf die Leistung noch auf die Anspruchsvoraussetzung für eine Pension aus. Dieser entstandene Verlust an Pflichtversicherungsmonaten (es wurde in dieser Zeit ja nicht gearbeitet) kann nur durch Nachkauf von Beitragszeiten wettgemacht werden. Weiters kam es zu Verschlechterungen bei den Frühpensionen. Das Arbeits- und Sozialrechtsänderungsgesetz 1997 (ASRÄG 1997) brachte die ersten Pensionsabschläge für Stichtage ab 1.1.2000, neue Steigerungsbeträge[11], eine Anhebung der Pensionsbemessungszeit ab 1.1.2003 und die generelle Mehrfachversicherung ab dem Jahr 2000. Mit der letzten Pensionsreform (SRÄG 2000) wurde das Anfallsalter für Frühpensionen empfindlich angehoben, die Abschläge verschärft, ein Bonus für Alterspensionisten eingeführt und die Witwen/rpensionen gravierend verschlechtert.

Dieser Trend nach unten setzt sich mit der Pensions(sicherungs)reform 2003 mit der Abschaffung der Frühpensionen, der Ausdehnung der Pensionsbemessungszeit, höheren Abschlägen und niedrigeren Steigerungsbeträgen für jüngere, aber auch pensionsnahe Generationen fort.[12] Die staatlichen Leistungen werden ständig weiter absinken und letztlich nur mehr eine Art Grundversorgung darstellen können.

Eine weitere Möglichkeit, dem Verfall der staatlichen Pension entgegenzuwirken, wäre, neben der Erhöhung des staatlichen Zuschusses (ist jedoch abhängig von den Staatseinnahmen) und der fortlaufenden Kürzung der Rentenzahlungen, die Sozialversicherungsbeiträge zu erhöhen. Da allerdings derzeit die Belastungen durch die Lohnabgaben ohnehin schon als zu hoch angesehen werden, dürfte eine weitere Erhöhung nur schwer durchzusetzen sein.

Somit bleibt dem Einzelnen nur übrig, sich selbst um seine Vorsorge zu kümmern, um nicht zur Gänze vom Staat abhängig zu sein.

Nachfolgend wird ein Überblick über die Pensionssysteme in Österreich verschafft und Möglichkeiten aufgezeigt, wie man seine Pensionslücke schließen kann.

1.2. Die drei Säulen der Altersvorsorge in Österreich

Die Altersvorsorge basiert in Österreich auf dem so genannten „Drei-Säulen-Modell“. Dabei sollen neben der staatlichen Vorsorge auch die betriebliche und private Vorsorge eine ausreichende Absicherung im Alter garantieren.

- 1. Säule: Staatliche Altersvorsorge
- 2. Säule: Betriebliche Altersvorsorge
- 3. Säule: Private Altersvorsorge

1.2.1. Die staatliche Altersvorsorge

Die österreichische Sozialversicherung beruht auf der Form der Umlagefinanzierung, wie oben bereits erwähnt. In diesem Kapitel wird das Umlageverfahren beschrieben und eine Alternative, das Kapitaldeckungsverfahren, vorgestellt. Weiters werden die Eckdaten der Pensionsreform erläutert und was sie für den Einzelnen bedeuten können.

1.2.1.1. Umlageverfahren

Eigenschaft dieses Systems ist, dass das einlangende Geld nicht gehortet, sondern sofort wieder verwendet wird. Die Wirtschaftskraft der Erwerbstätigen finanziert die Rentenzahlungen der Pensionisten desselben Zeitraumes. Das wird mit dem Schlagwort „Generationenvertrag“ umschrieben, obwohl damit nicht die „Generation“ im Sinne von Menschen bestimmter Lebensalter gemeint ist, sondern deren Erwerbskraft und somit deren Beiträge. Für die Umlagenfinanzierung kommt es nicht nur auf die direkt vom Lohn oder den Einkünften abgezogenen Beiträgen und Steuern an, sondern auch auf die indirekt gezahlten Beiträge, wie z.B. die Umsatzsteuer, die den Staat allgemein unterstützt, den sozialen Standard zu fördern und abzusichern.

Die Risiken, die mit einer Geldanlage verbunden sind (z.B. Aktienkursverfall, Vermögensverluste durch schlechtes Management, Inflation) werden im Umlageverfahren gering gehalten. Auch bleibt das Geld im Großen und Ganzen im selben Wirtschaftskreislauf, aus der es stammt. Nachteile können dort entstehen, wo die Leistungen (Summe der Pensionsleistungen) unvorhergesehen („Frühpensionswellen“ usw.) steigen oder die Zahl der Beitragszahler sinkt. Dann entsteht das Risiko der Illiquidität (Bargeldknappheit). Etwaige Defizite können durch Transfers aus dem allgemeinen Steueraufkommen und durch die Ausgabe von Staatsanleihen finanziert werden.

Es können auch Wirtschaftsschwankungen besser ausgeglichen werden, das „Versicherungsrisiko“ ist durch die Einbeziehung großer Bevölkerungsbereiche weiter gestreut und damit besser abgesichert. Die Beteiligung des Staates macht es weiters möglich, Zeiten ganz oder teilweise beitragsfrei anzurechnen, in denen die Betroffenen wirtschaftlich nicht oder nicht vollständig in der Lage waren, für ihre eigene Altersvorsorge weiter Beiträge zu bezahlen, z.B. Kindererziehungszeiten, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Präsenzdienst usw.

Hier stellt sich die politische Frage nach der Gerechtigkeit des Umlageverfahrens, wie innerhalb der Generation die Beitragslasten verteilt werden. Wer zum Beispiel nicht beitragspflichtig ist (z.B. geringfügig Beschäftigte), beteiligt sich auch nicht an den Zahlungen an die ältere Generation. Wenige Gutverdiener können höhere Beiträge leisten als viele Nicht- oder Schlechtverdiener. Die meisten Beiträge liefert die Mittelschicht, die die größte Anzahl der erwerbstätigen Bevölkerung in Österreich darstellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Einkommen in Österreich. Einkommensbericht 2008, Bruttojahreseinkommen 2007, ArbeitnehmerInnen gesamt. Quelle: Statistik Austria

Umlageverfahren zeigen dort ihren Wert, wo es darum geht, die Einkommenssituation großer Bevölkerungskreise eines Landes abzusichern, weil sich in diesem System Einkommensschwankungen durch die große Zahl der Betroffenen besser ausgleichen lassen. Für Spitzeneinkommen ist das Umlageverfahren weniger geeignet, es gibt dort Beitrags- (und damit auch Leistungs-)Obergrenzen, die „Höchstbeitragsgrundlage“. Einkommensbestandteile über dieser Grenze sind beitragsfrei, bewirken aber auch keine Leistungen. Solche Einkommensbestandteile sind (wenn ihr Niveau auch im Alter beibehalten werden soll) auf andere Weise abzusichern (private Altersvorsorge). Dies muss auch kein Nachteil sein, denn gerade diese Höchstbeitrags- und somit Leistungsgrenze beschränkt den Spitzenverdienern den Beitrag für den allgemeinen Topf des staatlichen Pensionssystems (sie erhalten im Ruhestand eine - wenn auch geringere – garantierte staatliche Pension) und ermöglicht dadurch die verstärkte Vermögensbildung für die private Vorsorge über den Kapitalmarkt.

1.2.1.2. Kapitaldeckungsverfahren

Eine andere Finanzierungsform ist die Kapitaldeckungsfinanzierung. Dort sorgt im Wesentlichen jeder für sich selbst und spart sich ein Vermögen (Deckungskapital) zur Alterssicherung an, um die zu einem bestimmten Zeitpunkt fälligen Leistungen (Rentenzahlungen) zu sichern. Vor- und Nachteile sind umgekehrt zum Umlageverfahren: das Geldanlagerisiko hat (wesentlich) mehr Gewicht, dafür ist der Einfluss der Wirtschaftssituation des Staates geringer. Zum Geldanlagerisiko gehört ebenfalls das Risiko der Illiquidität: die Geldanlage im Kaufzeitpunkt sagt nichts darüber aus, wie rasch sie im Bedarfsfall verwertbar ist und welchen Preis man beim Verkauf erhalten kann, da der Preis von der Nachfrage im Verkaufszeitpunkt abhängt. In Zeiten einer Wirtschaftsflaute kann so der erzielbare Verkaufserlös vergleichsweise gering ausfallen. Das Risiko nachteiliger Wirtschaftsentwicklungen kann beim Kapitaldeckungsverfahren ungleich höher liegen als beim Umlageverfahren.

Allerdings bietet das Kapitaldeckungsverfahren – bei entsprechender Risikobereitschaft – die Möglichkeit hoher Gewinne. Ertrag und Risiko müssen immer gegeneinander abgewogen werden.

Da die Höhe des Deckungskapitals ausschließlich durch die eigenen Rücklagen bestimmt wird, obliegt es dem Betroffenen, ausreichende Beiträge zu leisten, selbst – und sofern es ihm gelingt – in wirtschaftlich schlechten Zeiten (z.B. Arbeitslosigkeit, Krankheit etc.) und weiters seine Geldanlage so zu organisieren, dass sie nicht zu sehr von Inflation, Wechselkursschwankungen usw. betroffen ist.

Das Kapitaldeckungsverfahren findet bisher hauptsächlich in der betrieblichen und privaten Vorsorge Verwendung. Aufgrund der demografischen Entwicklung und der zukünftigen Umlagefinanzierung wird diskutiert, nach welchem System die Sozialversicherung arbeiten soll. Es wird vermutet, dass durch eine Umstellung auf das Kapitaldeckungsverfahren eine Entlastung der zukünftigen Beitragszahler erreichbar sei.

Ein reines Kapitaldeckungsverfahren ist den konjunkturellen Schwankungen der Wirtschaft sowie den volatilen Finanzmärkten ausgesetzt und ist, genauso wie das Umlageverfahren, von der demografischen Entwicklung abhängig. Es liefert somit auch keine absolute Sicherheit. Bei einer Umstellung von der Umlagefinanzierung zur Kapitaldeckungsfinanzierung würde eine Generation von Versicherten doppelt belastet werden: neben den weiterhin notwendigen Leistungen, um die bereits im Umlageverfahren erworbenen Ansprüche der Leistungsempfänger zu bezahlen, müssten sie einen Beitrag zum Aufbau eines Kapitalstocks leisten, von dem sie künftig ihre Leistungen erhalten werden.

Die beste Finanzierung für die Altersvorsorge besteht sinnvollerweise in einer Mischung aus dem Umlageverfahren und dem Kapitaldeckungsverfahren, um die Pensionen langfristig sicherzustellen.

1.2.1.3. Die Pensionsberechnung

Aufgrund der Pensionsreform 2003 wurde die Berechnung der Pensionshöhe für Jahrgänge ab 31.12.1954 geändert. Es handelt sich dabei um die so genannte „Parallelrechnung“, eine Übergangsrechnung von der alten Rechtslage nach ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) auf das neue APG (Allgemeines Pensionsgesetz). Bei der Parallelrechnung werden unter Berücksichtigung aller Versicherungsmonate zwei Pensionen berechnet, eine APG-Pension und eine ASVG-Pension. Die tatsächlich gebührende Pension wird dann je nach Anzahl der vor 2005 („ASVG“-Zeitraum) und ab 2005 („APG“-Zeitraum) erworbenen Versicherungsmonate ermittelt (Pro-rata-temporis-Prinzip = Berücksichtigung im Verhältnis der jeweils in einem bestimmten Zeitraum erworbenen Versicherungsmonate).[13]

Berechnung der ASVG-Pension

Seit 1993 wird die Pensionsbemessungsgrundlage aus den 15 höchsten Jahresbeitragsgrundlagen (180 Monate) gebildet. Diese Bemessungszeit wurde bereits mit der Pensionsreform 2000 auf 18 Jahre (216 Monate) angehoben. Aufgrund der Pensionsreform 2003 wurde der Durchrechnungszeitraum schrittweise auf 40 Jahre verlängert, sodass ab dem Jahr 2028 die Durchrechnung der 480 höchsten monatlichen Gesamtbeitragsgrundlagen Realität ist (Kindererziehungszeiten werden angerechnet). Das bedeutet in Summe eine starke Senkung der Bemessungsgrundlage für die Pension.

Entsprechend der Anzahl der Versicherungsmonate bis zum Stichtag wird ein Prozentsatz der Gesamtbemessungsgrundlage ermittelt. Für je 12 Versicherungsmonate gebühren 1,78 Steigerungspunkte (Wert 2009). Beispiel: 450 Versicherungsmonate (= 37,5 Jahre) : 12 x 1,78 = 66,75 % der Pensionsbemessungsgrundlage.

Berechnung der APG-Pension

Für alle in der gesetzlichen Pensionsversicherung versicherten Personen, die ab dem 1.1.1955 geboren sind, ist ein Pensionskonto eingerichtet. Auf diesem Pensionskonto werden die Beitragsgrundlagen aller erworbenen Versicherungszeiten erfasst. Die für ein Kalenderjahr erworbenen Beitragsgrundlagen werden zusammengezählt. 1,78 Prozent (gesetzlich festgelegter Kontoprozentsatz) dieser Beitragsgrundlagensumme werden dem Pensionskonto gutgeschrieben (= Teilgutschrift). Die Summe der Teilgutschriften früherer Kalenderjahre wird aufgewertet und mit der Teilgutschrift des jeweils letzten Kalenderjahres zusammengezählt. Das Ergebnis ist die Gesamtgutschrift. Die Gesamtgutschrift, geteilt durch 14, ergibt den monatlichen Pensionswert aus dem Pensionskonto.

Für den Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter muss ein Abschlag in Kauf genommen werden. Dieser beträgt für je 12 Monate 4,2 % der Leistung, maximal 15 %. Umgekehrt erhöht sich die Leistung um 4,2 % für je 12 Monate der späteren Inanspruchnahme nach Vollendung des Regelpensionsalters.

Sollte man zu wenig Versicherungszeiten haben, um in Pension gehen zu können, so ist es möglich, Versicherungsjahre nachzukaufen. Dies ist jedoch in einem bestimmten Rahmen geregelt.

Zurzeit liegt die durchschnittliche Netto-Einkommens-Ersatzrate (Verhältnis aus erster Nettopension zu letztem Nettoeinkommen) für ASVG-Dienstnehmer, die unter der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (Wert 2009: EUR 4.020,00) verdienen, noch bei rund 75 %. Besonders hart wird es jedoch jene Dienstnehmer treffen, deren monatliche Bezüge über der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage liegen. Durch die Begrenzung der Beitragsgrundlage und der damit verbundenen Pensionsbemessungsgrundlage wird die gesetzliche Pension für diese Dienstnehmer nur mehr einen Bruchteil der Aktivbezüge ausmachen. Arbeitnehmer, die heute jünger als 40 Jahre sind und deren Einkommen unter der Höchstbeitragsgrundlage liegt, müssen mit einer Pension von weniger als 50 % des letzten Nettoeinkommens rechnen, bei Einkommen über der Höchstbeitragsgrundlage sogar weniger als 40 %. Nur eine Kürzung der Pensionen auf unter 50 % würde das Pensionssystem nachhaltig finanzierbar machen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5: Pensionsansprüche in % des Einkommens. Quelle: http://www.betrieblichevorsorge.com (Zugriff am 31.7.2009)

1.2.2. Betriebliche Vorsorge

Eine entsprechende Zusatzvorsorge im Alter gewinnt angesichts der bereits oben angeführten Problematik der Finanzierbarkeit des staatlichen Pensionssystems und der damit zusammenhängenden Höhe der Pensionen immer mehr an Bedeutung. Mit der betrieblichen Vorsorge kann die Pensionslücke (zum Teil) geschlossen werden. Sie ist nicht nur für die Arbeitnehmer attraktiv, sondern auch für das anzubietende Unternehmen. Entsprechende Zusagen für die Versorgung im Alter erhöhen die Mitarbeitermotivation und binden die Arbeitnehmer im positiven Sinn an ihr Unternehmen. Ebenso wird die betriebliche Vorsorge steuerlich begünstigt.

Die Finanzierung erfolgt durch das Kapitaldeckungsverfahren. Jeder Begünstigte hat sein persönliches Konto, auf dem die Beiträge für seine eigenen Versorgungsleistungen angesammelt werden.

Arbeitnehmer haben verschiedene Möglichkeiten, über die betriebliche Altersversorgung entsprechende Versorgungsverträge abzuschließen. Nachstehend seien die wichtigsten Formen genannt.

1.2.2.1. Zukunftssicherung

Gemäß § 3 Abs. 1 Z. 15 EStG 1988 kann jeder Unternehmer seinen Mitarbeitern eine Zukunftsvorsorge einrichten und das sowohl für das Unternehmen als auch für die Mitarbeiter steuerfrei und ohne Belastung mit Sozialversicherungsbeiträgen. Die Voraussetzungen sind, dass die Beiträge des Unternehmers für die Zukunftssicherung der Mitarbeiter eine Summe von EUR 300,-- pro Jahr bzw. EUR 25,-- pro Monat nicht übersteigen und es bei der Auswahl der Mitarbeiter, die in den Genuss der Zukunftsvorsorge kommen, keine Diskriminierungen gibt. Zudem ist eine entsprechende Risikokomponente (für den Fall der Krankheit, Invalidität oder des Todes des Arbeitnehmers) oder eine entsprechende Altersvorsorge Voraussetzung für die Zukunftssicherung. Der Gesetzgeber versteht unter Zukunftssicherung Altersvorsorge, Hinterbliebenenvorsorge, Unfallvorsorge und Gesundheitsvorsorge. Der Unternehmer kann also für seine Mitarbeiter Lebens-, Renten-, Unfall- und Krankenversicherungen abschließen.

1.2.2.2. Pensionszusage

Eine Pensionszusage ist eine rechtsverbindliche und unwiderrufliche Zusage an bestimmte Mitarbeiter oder einer bestimmten Gruppe von Mitarbeitern, eine Firmenpension zum Pensionsantritt auszuzahlen. Sie ist ein Instrument, um die Mitarbeiter noch enger an das Unternehmen zu binden. Bei Pensionsantritt kann der Mitarbeiter zwischen einer Kapitalabfindung und einer lebenslangen Rente auswählen.

Das Unternehmen kann in der Bilanz gewinnmindernde Pensionsrückstellungen bilden und dadurch Steuerersparnis erzielen. Die Aufwendungen für die Rückdeckungsversicherung stellen Betriebsausgaben dar und können daher ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.

1.2.2.3. Pensionskassen

Pensionskassen sind Vermögensverwaltungsunternehmen mit einer sehr strengen staatlichen Aufsicht. Sie verwaltet eine oder mehrere Veranlagungs- und Risikogemeinschaften (VRG). Eine VRG ist eine in der Pensionskasse gebildete Gruppe von Berechtigten, in der das Kapital für alle in der gleichen Form angelegt wird. Jede VRG umfasst mindestens tausend Personen und setzt sich aus Mitarbeitern mehrerer — auch kleinerer — Betriebe oder eines Großbetriebs zusammen.[14]

In der Anwartschaftsphase zahlt das Unternehmen bzw. der Mitarbeiter in die Pensionskasse ein. Ab dem vertraglich vereinbarten Pensionsantritt wird der Mitarbeiter zum „Leistungsberechtigten“ und erhält, entsprechend der vertraglichen Regelung, die vereinbarte Betriebspension von der Pensionskasse ausgezahlt.

Wie bei allen betrieblichen Pensionsvorsorgemodellen gibt es für den Arbeitnehmer steuerliche Vorteile in der Anwartschaftsphase, keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer. Der Arbeitgeber kann die Prämie als Betriebsausgaben geltend machen und erspart sich die Lohnnebenkosten.

1.2.2.4. Abfertigung NEU

Für alle Arbeitsverhältnisse, die nach dem 31.12.2002 neu abgeschlossen wurden bzw. werden, gilt die so genannte Abfertigung NEU. Diese Regelung ersetzt die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Dienstnehmer bei Beendigung des Dienstverhältnisses eine Abfertigung auszuzahlen.

Das Unternehmen leistet ab dem zweiten Beschäftigungsmonat einen laufenden Beitrag von 1,53 % des Bruttobezuges an eine Mitarbeiter-Vorsorgekasse (MVK). Mit dieser Beitragszahlung ist die Abfertigungsverpflichtung erfüllt. Die Ansprüche der Mitarbeiter entstehen direkt gegenüber der MVK. Die Beiträge sind als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar.

Der Mitarbeiter nimmt bei jeder Beendigung seines Arbeitsverhältnisses – unabhängig vom Beendigungsgrund und der Dauer der Beschäftigung – seinen Anspruch auf Abfertigung mit (Rucksackprinzip). Die Auszahlung der Beiträge erfolgt analog zu den ursprünglichen Bedingungen einer Abfertigungszahlung: nach mindestens drei Dienstjahren und unter bestimmten Auflösungsgründen. Ohne diese besondere Auszahlungsvoraussetzung kann die Abfertigung ausbezahlt werden, wenn das Dienstverhältnis unabhängig vom Auflösungsgrund nach Erreichen des gesetzlichen Anfallsalters der vorzeitigen Alterspension (62 Jahre) beendet wird oder seit fünf Jahren kein beitragspflichtiges Dienstverhältnis mehr besteht.[15]

1.2.3. Private Altersvorsorge

Als dritte Säule der Altersversorgung nimmt die private Altersvorsorge eine zentrale Rolle ein. Die Wichtigkeit dieser Säule ist laut einer Umfrage der Makam Market Research GmbH[16] drei von vier Österreicherinnen und Österreichern bewusst, 73 % haben bereits eine Form der privaten Pensionsvorsorge abgeschlossen. Knapp 1,5 Millionen ÖsterreicherInnen haben noch nicht vorgesorgt, weitere 630.000 fühlen sich trotz Vorsorge „unzureichend abgesichert“.[17]

Die private Altersvorsorge ist freiwillig. Es gibt keine Gesetze, die vorschreiben, dass man privat vorsorgen muss. Deshalb ist es notwendig und dringend, angesichts der Entwicklung unseres Pensionssystems sich damit auseinanderzusetzen und dementsprechend zu handeln.

1.2.3.1. Motive für die private Altersvorsorge

Jeder Erwerbstätige wird bestrebt sein, auch im Ruhestand den einmal erreichten Lebensstandard zu halten, denn schließlich möchte man weiterhin finanziell unabhängig und gut versorgt sein. Gerade im Ruhestand ist zu bedenken, dass unter Umständen erhöhte Kosten für eine ganze Reihe von Aufwendungen anfallen können, wie zum Beispiel erhöhte Gesundheitsausgaben und Ausgaben aufgrund des größeren Freizeitspielraumes, wie kostspielige Hobbys und ausgedehnte Reisen. Aber auch eventuell auftretende Kosten für häusliche Pflege und Unterstützungen oder längere Krankenhausaufenthalte können zusätzliche Aufwendungen bedeuten.

Umgekehrt können auch diverse Aufwendungen entfallen, zum Beispiel Darlehensrückzahlungen für das mittlerweile abbezahlte Eigenheim und Sparen für die Altersvorsorge.

[...]


[1] http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090617_OTS0188: Studie von AXA Investment Managers zeigt: Österreicher sind beim Thema Fonds verunsichert (Zugriff am 28.8.2009)

[2] Rühl, Andreas: Investmentfonds richtig verstehen und nutzen, 2002, S. 256

[3] http://de.wikipedia.org/wiki/Generationenvertrag (Zugriff am 11.7.2009)

[4] Statistik Austria GmbH: http://www.statistik.at (Zugriff am 11.7.2009)

[5] http://www.statistik.at/web_de/statistiken/bevoelkerung/demographische_prognosen/bevoelkerungsprognosen/index.html: Bevölkerungsprognosen (Zugriff am 25.7.2009)

[6] http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/491756/index.do?from=suche.intern.portal, Staat wird unsere Pensionen nicht mehr zahlen können (Die Presse, Artikel vom 1.7.2009, Zugriff am 11.7.2009)

[7] http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/491756/index.do, a.a.O.

[8] https://www.bmf.gv.at: Abteilung der Maastricht-Schulden des Staates (Zugriff am 22.7.2009)

[9] http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/491756/index.do, a.a.O.

[10] http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,625774,00.html: „Der Scherbenhaufen“ (Artikel vom 15.6.2009 im Manager-Magazin, Zugriff am 11.7.2009)

[11] Der Steigerungsbetrag ist ein Prozentsatz der Bemessungsgrundlage, seine Höhe hängt von der Anzahl der erworbenen Versicherungsmonate ab. Für je 12 Versicherungsmonate gebührten bisher 2 Steigerungspunkte, maximal konnte die Pension 80% der Bemessungsgrundlage betragen.

[12] Seidl, Dr. Wolfgang: Leitfaden zur Pensionsvorsorge, dbv-Verlag Graz, 1. Auflage 2003, S. 10

[13] http://www.pensionsversicherung.at/mediaDB/Die%20Pensionen%20der%20Zukunft.pdf: a.a.O. (Zugriff am 18.7.2009)

[14] http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=190234&dstid=293&opennavid=35490; Aufbau einer Pensionskasse (Zugriff am 18.7.2009)

[15] http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=421666&DstID=0&BrID=0: Auszahlung der Abfertigung NEU (Zugriff am 18.7.2009)

[16] http://www.makam.at/index.php?option=com_content&task=view&id=94&Itemid=74, Makam Market Research GmbH, Umfrage über die Pensionsvorsorge 2007, durchgeführt im Juli 2007 (Zugriff am 19.7.2009)

[17] http://www.vmoe.at/show_content2.php?s2id=368: Verband der Marktforscher Österreichs: Trendbarometer Eigenvorsorge 2007 (Zugriff am 20.7.2009)

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2009
ISBN (eBook)
9783836638708
DOI
10.3239/9783836638708
Dateigröße
1.7 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Alpen-Adria-Universität Klagenfurt – Finanzmanagement
Erscheinungsdatum
2009 (November)
Note
1,0
Schlagworte
kapitaldeckungsverfahren pensionsberechnung zinseszinseffekt vermögensanlage cost average effekt
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Titel: Sind Investmentfonds das bessere Instrument für die Altersvorsorge?
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