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Von der "Dame" zur "Frau, die alles kann"

Die Entwicklung des Frauenleitbildes über vier Jahrzehnte DDR, untersucht am Beispiel der Zeitschrift SIBYLLE

©2009 Magisterarbeit 151 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Das Zeitschriftenangebot in Kiosken und Buchläden ist heute nur noch schwer überschaubar. Nahezu täglich kommen neue Titel hinzu, andere hingegen werden eingestellt und machen den Platz frei für Neues. Das Segment der Frauenzeitschriften sticht durch seine Vielzahl an Publikationen hervor: Etwa 50 Hefte wollen ihre Leserinnen über die effektivsten Diäten, die besten Kochrezepte, die neueste Mode, über Liebe, Lust und Luxus, Kosmetik, Wohnen und Reisen, aber auch Politik, Wirtschaft und Gesellschaft informieren. Das Angebot befriedigt sowohl die Interessen der popkulturell interessierten Feministin als auch die der koch- und rätselinteressierten Hausfrau.
Blickt man 20 Jahre zurück, auf die Liste des Postzeitungsvertriebs (PVZ) der DDR, so fand sich dort ebenfalls eine große Auswahl an Zeitschriften und Zeitungen. Nur eins suchte man vergeblich: die Frauenzeitschriften. In einem Staat, der für sich beanspruchte, die Gleichberechtigung der Frau verwirklicht zu haben, betrachtete man es als überflüssig nach Geschlechtern getrennte Publikationen zu produzieren. Trotzdem erschienen Zeitschriften, die sich thematisch an eine weibliche Leserschaft richteten. Dazu zählte auch die SIBYLLE, die darüber hinaus aber noch den Anspruch stellte, ein ‘Kulturjournal im umfassenden Sinne’ zu sein, in dem ‘Kunst und Literatur […] ihren gleichberechtigten Platz neben der dominierenden Mode’ hatten.
Da Medien eine zentrale Rolle bei der Hervorbringung von Selbstbildern einnehmen, indem sie Sinn- und Deutungsmuster vervielfältigen und als Vermittler der jeweils gültigen Werte und Normen fungieren, macht dies Zeitschriften zu interessanten Forschungsobjekten.
Die Reglementierungen des DDR-Mediensystem ließen eine freie Presse im bürgerlich-liberalen Sinne nicht zu. Vielmehr wurde die Presse instrumentalisiert und als ‘schärfste Waffe’ der Partei betrachtet. Diese Voraussetzungen lassen erwarten, dass sich politische Vorgaben in Presseerzeugnissen niederschlugen und deren Inhalt beeinflussten.
Zeitschriften eigenen sich für die Untersuchung von politischen Richtlinien und deren Umsetzung, da sie in ihrer Gesamtheit die ganze Gesellschaft wiederspiegeln und ‘damit sowohl den von Sektor zu Sektor, von Phase zu Phase ganz unterschiedlichen Grad ihrer ‚Durchherrschung‘ als auch die Eigensinnigkeiten, ‚Abweichungen‘ und Widerstände’. Die SIBYLLE qualifiziert sich insbesondere auch durch den umfangreichen Platz, den sie der Mode einräumte, für […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Massenmedien in der DDR
2.1 Pressetheorie
2.2 Grundprinzipien des sozialistischen Journalismus
2.3 Lenkung und Kontrolle
2.3.1 Rechtslage in der DDR
2.3.2 Institutionalisiertes Kontroll- und Lenkungssystem
Exkurs: Das Ministerium für Staatssicherheit und die Medien
2.4 Zeitschriften in der DDR
2.4.1 Grundlagen staatlicher Zeitschriftenpolitik
2.4.2 Funktion und Gegenstand von Zeitschriften
2.4.3 Entwicklung der Frauenzeitschrift in der DDR

3. Stellung der Frau in der DDR
3.1 Rechtliche Gleichstellung der Frau
3.2 Familien- und Frauenpolitik
3.3 Bildung
3.4 Berufs- und Einkommensstruktur
3.5 Politik und Gesellschaft
3.6 Frauenleitbild

4. Zeitschriftenbetrachtung
4.1 Anlage der Untersuchung
4.2 Profi Leserprofil
4.3 Fotoanalyse
4.3.1 Die Fünfziger: Fein gepflegte Dame, nette und adrette Hausfrau
4.3.2 Die Sechziger: „Bloß keine Hausfrauen-Pose“
4.3.3 Die Siebziger: Stilpluralismus mit Gefühl
4.3.4 Die Achtziger: Alles ist (un)möglich
4.4 Inhaltsanalyse
4.4.1 Frauenbild 1956 bis 1958
4.4.2 Frauenbild 1966 bis 1967
4.4.3 Frauenbild 1976 bis 1977
4.4.4 Frauenbild 1986 bis 1987

5. Schlussbetrachtung

6. Anhang
Anhang I: Übersicht Presseerzeugnisse der DDR
Anhang II: Redaktionsmitglieder
Anhang III: Bilder
Anhang IV: Themenprofil

7. Literaturverzeichnis
7.1 Primärliteratur
7.2 Sekundärliteratur

Gesetzestexte

Bibliographien, Handbücher, Nachschlagewerke

Monographien, Sammelwerke

Beiträge in Zeitschriften, Zeitungen und Sammelwerken

Internetdokumente

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Das Zeitschriftenangebot in Kiosken und Buchläden ist heute nur noch schwer überschaubar. Nahezu täglich kommen neue Titel hinzu, andere hingegen werden eingestellt und machen den Platz frei für Neues. Das Segment der Frauenzeitschriften sticht durch seine Vielzahl an Publikationen hervor: Etwa 50 Hefte wollen ihre Leserinnen über die effektivsten Diäten, die besten Kochrezepte, die neueste Mode, über Liebe, Lust und Luxus, Kosmetik, Wohnen und Reisen, aber auch Politik, Wirtschaft und Gesellschaft informieren. Das Angebot befriedigt sowohl die Interessen der popkulturell interessierten Feministin als auch die der koch- und rätselinteressierten Hausfrau.

Blickt man 20 Jahre zurück, auf die Liste des Postzeitungsvertriebs (PVZ) der DDR, so fand sich dort ebenfalls eine große Auswahl an Zeitschriften und Zeitungen. Nur eins suchte man vergeblich: die Frauenzeitschriften. In einem Staat, der für sich beanspruchte, die Gleichberechtigung der Frau verwirklicht zu haben, betrachtete man es als überflüssig nach Geschlechtern getrennte Publikationen zu produzieren. Trotzdem erschienen Zeitschriften, die sich thematisch an eine weibliche Leserschaft richteten. Dazu zählte auch die Sibylle, die darüber hinaus aber noch den Anspruch stellte, ein „Kulturjournal im umfassenden Sinne“ zu sein, in dem „Kunst und Literatur […] ihren gleichberechtigten Platz neben der dominierenden Mode“[1] hatten.

Da Medien eine zentrale Rolle bei der Hervorbringung von Selbstbildern einnehmen, indem sie Sinn- und Deutungsmuster vervielfältigen und als Vermittler der jeweils gültigen Werte und Normen fungieren, macht dies Zeitschriften zu interessanten Forschungsobjekten.

Die Reglementierungen des DDR-Mediensystem ließen eine freie Presse im bürgerlich-liberalen Sinne nicht zu. Vielmehr wurde die Presse instrumentalisiert und als „schärfste Waffe“ der Partei betrachtet. Diese Voraussetzungen lassen erwarten, dass sich politische Vorgaben in Presseerzeugnissen niederschlugen und deren Inhalt beeinflussten.

Zeitschriften eigenen sich für die Untersuchung von politischen Richtlinien und deren Umsetzung, da sie in ihrer Gesamtheit die ganze Gesellschaft wiederspiegeln und „damit sowohl den von Sektor zu Sektor, von Phase zu Phase ganz unterschiedlichen Grad ihrer ‚Durchherrschung‘ als auch die Eigensinnigkeiten, ‚Abweichungen‘ und Widerstände“[2]. Die Sibylle qualifiziert sich insbesondere auch durch den umfangreichen Platz, den sie der Mode einräumte, für eine Analyse, da an Mode, als Ausdrucksmittel der jeweiligen Zeit, vieles ablesbar ist: „Der Stil einer Kulturepoche, der Stand der Technik, die soziale Stellung der Frau in der Gesellschaft“[3].

Die Frage nach der Reichweite der Diktatur, inwieweit die vorgegebenen Ideale und abgebildeten und ausformulierten Leitbilder Einfluss auf den Alltag und die Lebensweise der DDR-Bürger hatte, kann und soll im Rahmen dieser Arbeit nicht beantwortet werden. Ein Überblick über die aktuelle Forschung soll jedoch gegeben werden, um den Spielraum der Sibylle-Redakteure zu verdeutlichen. Die ausführliche Diskussion der Reichweite der Diktatur kumuliert in dem Versuch einer Definition des Herrschaftssystems der DDR: Sabrow weist das Konzept einer „durchherrschten Gesellschaft“[4], in der die Grenze zwischen privat und öffentlich vollständig aufgehoben wurde und kaum Raum für selbstbestimmte Lebensentwürfe blieb, zurück. Er spricht stattdessen von einer Partizipationsdiktatur, die sich über die massenhafte Einbindung der Bürger entfaltete und in der die vermeintlich totalitäre Durchdringung der Gesellschaft tatsächlich ein täglicher Aushandlungsprozess war. Die DDR-Bürger reagierten demnach nicht nur passiv auf Anweisungen von ‚oben‘, sondern interpretierten und füllten die Direktiven durch eigene Aneignungen mit Sinn, um sie anschließend in soziale Praxis zu übersetzen.[5]

Kocka benutzt den Begriff der modernen Diktatur, um den DDR-Staat zu qualifizieren, wobei ‚Moderne‘ einen bürokratisch durchorganisierten Verwaltungsapparat, eine monokratische Parteiherrschaft als Führungsmittel, Hochindustrialisierung, Moderne im Geschlechterverhältnis und bei Repressionsmethoden kennzeichnet. Moderne Diktaturen heben die Trennung der Sphären von Individuum, Familie, Gesellschaft und Staat auf und führen im Ergebnis zu einer Verstaatlichung der Gesellschaft unter Preisgabe des Individuums.[6]

Bei Jarausch findet sich der Begriff der Fürsorgediktatur, in welcher die politisch-ideologisch motivierte Fürsorge der Herrschenden für die Bevölkerung Bevormundungen und oktroyierte Dienstleistungen beinhaltete.[7]

Das Gebiet des DDR-Mediensystems erwies sich als gut erforscht. Der Diskurs bezüglich der Beherrschung der öffentlichen und veröffentlichten Meinung verläuft relativ einheitlich und konstatiert einen straff organisierten, effektiv arbeitenden Kontroll- und Lenkungsapparat. Über das Verhältnis von politischem Auftrag und Freiräumen, von Zensur und Selbstzensur herrscht kein Konsens in Forscherkreisen.[8] Der auf diesem Gebiet omnipräsente Holzweißig[9] stellt jedoch immer wieder heraus, dass es keinerlei Freiräume für Journalisten gab. Was als Spielraum empfunden wurde sei vielmehr von der Parteiführung aus taktischen Gründen gewollt und/oder geduldet worden.

Auf der Ebene der DDR-Medien, insbesondere der der Zeitschriften, ist die bisherige Forschung sehr überschaubar. Bis auf das Überblickswerk von Barck/Langermann/Lokatis[10] lassen sich nur wenige Ergebnisse auf diesem Gebiet finden. Zeitschriften sind eine bis dato stark vernachlässigte Quellengruppe. Für diesen Umstand lassen sich mehrere Ursachen ausmachen: 1.) richtete sich die DDR-Medienforschung und -auswertung primär auf die Tagespresse, so dass 2.) nur wenige Zeitschriften kontinuierlich in Bibliothekssammlungen aufgenommen wurden und dadurch der Forschung zur Verfügung standen. 3.) wurden Zeitschriften in der BRD vorwiegend als Quelle für Fragestellungen und nicht als eigentlicher Forschungsgegenstand herangezogen. Zudem richtete sich 4.) Forschung einseitig auf Parteipublikationen und vordergründig politische Inhalte und vernachlässigte populäre (Massen)Blätter.[11] 5.) überstanden nur wenige Zeitschriften wirtschaftlich die Wendezeit, so dass mit ihrer Einstellung oftmals auch das gesamte Redaktionsarchiv vernichtet wurde und sich heute nur noch schwer vollständige Sammlungen, offizieller Schriftverkehr, Vermerke und Notizen finden lassen.

Das Gebiet der ‚Frauenzeitschriften‘ in der DDR stellte sich als wenig erforscht dar, lediglich Daniela Scheel[12], Sabine Schmidt[13] und Sabine Tonscheidt[14] publizierten umfassender zu diesem Thema.

Im Verlauf der Arbeit war die Beschaffung der Quellen, der Sibylle-Ausgaben, eine Herausforderung, da neben der Berliner Zentral- und Landesbibliothek nur noch die Universitätsbibliothek in Leipzig einen kompletten Bestand der Ausgaben von 1956-1995 aufweist. Des weiteren waren die Exemplare in Berlin nur vor Ort einsehbar, eine Ausleihe und auch das Anfertigen von Kopien war nicht gestattet, so dass die Sichtung und Bearbeitung des Untersuchungsmaterials immer in konzentrierten Blöcken erfolgen musste und bei der Bild- und Textanalyse nicht im Original vorlag. Ebenso schwierig und nahezu ergebnislos war die Recherche nach Sekundärliteratur zur Sibylle, die bisher kaum Gegenstand wissenschaftlicher Forschung war. 2001 wurde eine Magisterarbeit über die Geschichte der Sibylle in Form eines Dokumentarfilmes von Julie Schrader angefertigt, jedoch blieben die Bemühungen, mit der Autorin oder dem Verleih in Kontakt zu treten ohne Erfolg. Als sehr hilfreich erwies sich ein von der ehemaligen Sibylle-Redakteurin Dorothea Melis[15] herausgegebene Bild- und Sammelband über die Modefotografie in der Sibylle.

Im Gegensatz dazu ist das Gebiet der DDR-Frauenforschung sehr gut erschlossen. Die gesichtete Literatur zum Thema gibt relativ einheitliche Einschätzungen und Bewertungen zur Rolle und Stellung der Frau in der DDR. Insbesondere Gisela Helwig und Hildegard Maria Nickel[16] haben mit ihrem Werk eine solide Basis für die weitere Forschung gelegt.

Die Themenwahl der Arbeit begründet sich unter anderem auch in der Lektüre des Buches von Helwig/Nickel im Rahmen der Vorbereitungen auf die mündliche Magisterprüfung[17] der Autorin. Des weiteren war die Zeitschrift Sibylle bereits bekannt, da Mitglieder der Familie noch Exemplare aus DDR-Zeiten aufbewahrt hatten. Noch bevor die Idee zu dieser Arbeit entstand, wurden bereits einige wenige Ausgaben mit großem Interesse gelesen, so dass die Sibylle als Untersuchungsobjekt für diese Magisterarbeit naheliegend war und letztlich auch gewählt wurde.

Die Untersuchung der Kommunikationsinhalte der Zeitschrift Sibylle soll die Entwicklung des Frauenleitbildes über vier Jahrzehnte rekonstruieren und mit den offiziellen Richtlinien vergleichen. Insbesondere Widersprüche und Gegenbilder sollen auf dem Weg von der „Dame“ der 1950er Jahre zur „Frau, die alles kann“ der 1980er Jahre gesucht und, wenn vorhanden, in den kultur- und sozialpolitischen Kontext eingeordnet werden.

Durch die Betrachtung des visuellen Diskurses, der durch die Mode im Medium Fotografie vermittelt wird, sowie die Untersuchung des sprachlichen Diskurses über die „sozialistische Frau“ soll der Wandel des Frauenleitbildes untersucht werden. Beide Diskursstränge sind für das Konzept einer Frauenzeitschrift essentiell, um die intendierte politisch-erzieherische Wirkung entfalten zu können. Visuell und sprachlich informieren sie Frauen wie eine dem Leitbild entsprechende sozialistische Frauenpersönlichkeit zu sein habe. In ihrer Funktion, die Welt sowohl über das fotografische Bild als auch sprachlich über Texte interpretierend zu deuten und zu strukturieren, reproduzieren sie die Einstellungskomplexe ihrer Macher.

Das Ziel dieser Arbeit, die Entwicklung des Frauenleitbildes über vier Jahrzehnte DDR aufzuzeigen, soll mit Hilfe der methodischen Instrumente der Inhalts- und Fotoanalyse erreicht werden. Es wird zu untersuchen sein, ob die im redaktionellen Teil entworfenen Leitbilder mit den inszenierten der Modefotografie übereinstimmen oder ob sich hier widersprüchliche Aussagen finden lassen. Im Blickfeld soll dabei immer die Relation zum politischen gewollten Leitbild bleiben.

Um das Forschungsziel zu erreichen gliedert sich diese Arbeit in einen theoretischen und einen forschungspraktischen Abschnitt. Im Anschluss an die Einleitung wird das System und die Funktionen der Massenmedien in der DDR erläutert (2.). Dazu wird mit Rückgriff auf Lenins Pressetheorie (2.1) und die Grundprinzipien des sozialistischen Journalismus (2.2) das Fundament beschrieben, auf dem die öffentliche Meinung der DDR basierte. Anschließend werden die Kontroll- und Lenkungsmechanismen (2.3), mit denen die Partei ihr Meinungsmonopol sicherstellte, vorgestellt. Dabei werden zum Einem die juristischen Bestimmungen (2.3.1), zum Anderen die institutionalisierten Kontrollmechanismen (2.3.1) der DDR beschrieben. In diesem Teil orientiert sich die Arbeit vor allen an Holzweißig (1986, 1989, 1995, 1997, 1999, 2002), sowie an Pürer/Raabe (1996).

Abgeschlossen wird das Kapitel der Massenmedien mit der Darstellung der staatlichen Zeitschriftenpolitik (2.4.1), der den Zeitschriften zugeschriebenen Funktionen (2.4.2), sowie einem Überblick über die Entwicklung der ‚Frauenzeitschriften‘ in der DDR (2.4.3).

Der daran anschließende Abschnitt thematisiert die Frau in der DDR: Einer Darstellung der juristischen Bestimmungen, die die Gleichstellung von Mann und Frau festschrieben (3.1) folgt eine Übersicht der sozialpolitische Maßnahmen zur Frauenförderung (3.2). Anschließend werden Bildung (3.3), Beruf und Einkommen (3.4), sowie die Stellung der Frau in Politik und Gesellschaft der DDR (3.5) beschrieben. Das Frauenleitbild, welches entlang der vorangegangenen Punkte entwickelt wurde, wird abschließend (3.6) für die vier Jahrzehnte der DDR jeweils erläutert.

Auf Basis des theoretischen Fundaments aus den beiden ersten Abschnitten der Arbeit erfolgt die forschungspraktische Umsetzung im 4. Kapitel. Dazu wird zunächst das inhaltsanalytische Instrumentarium für die Untersuchung ausgewählt (4.1), sowie ein Profil des Untersuchungsgegenstandes Sibylle angefertigt (4.2). Anschließend wird anhand der Fotoanalyse (4.3) und der Inhaltsanalyse (4.4) der einzelnen Jahrzehnte die Entwicklung des Frauenleitbildes aufgezeigt.

Bilanz wird im fünften Kapitel gezogen. Darin wird die theoretische und methodische Arbeit bewertet, sowie Probleme und Fragen diskutiert, die während der Untersuchung entstanden sind.

Im Anhang I findet sich eine Übersicht über die Presseerzeugnisse der DDR, eine tabellarische Auflistung der Redaktionsmitglieder der Sibylle für die einzelnen Untersuchungszeiträume bildet den Anhang II.

Eine Auswahl von Bildern, die Gegenstand der Fotoanalyse waren und zum Verständnis der Untersuchungsergebnisse beitragen soll, bildet Anhang III. In Anhang IV findet sich eine grafische Aufbereitung der Ergebnisse der quantitativen Inhaltsanalyse.

2. Massenmedien in der DDR

„Unsere Partei hat frühzeitig die Wirkungsmöglichkeiten der modernen Massenmedien richtig eingeschätzt. Bei uns sind sie Teil des Machtapparates der herrschenden Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten. Sie sind – wie Lenin sagte – eine Abteilung der Partei.“[18] – Rudolf Singer –

Dieses Zitat gibt einen Hinweis, warum es im Rahmen dieser Arbeit notwendig ist, detailliert das Mediensystem in der DDR zu betrachten. Es ermöglicht, die ideologische und strukturelle Einordnung des Journalismus in die Gesellschafts- und Herrschaftsmechanismen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED).

Die Mediensystemebene umfasst dabei die rechtlich-normativen sowie professionellen und ökonomischen Faktoren, die Einfluss auf die Medienorganisation der DDR hatten. Es soll aufgezeigt werden, auf welchen theoretischen Grundlagen die Medienpolitik basierte, welche Instrumente zur Lenkung und Kontrolle der Massenmedien eingesetzt wurden, und von wem. Ebenso soll auf die Funktion der Medien innerhalb des Herrschaftssystems eingegangen werden, sowie in einem kurzen historischen Abriss die Entstehung und Entwicklung der Zeitungs- bzw. Zeitschriftenlandschaft in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ)/DDR dargestellt werden.

Um die theoretischen Grundlagen der DDR-Pressepolitik innerhalb des Herrschaftsgefüges verortet zu können, soll einleitend die allgemeine Funktion und Stellung von Massenmedien im machtkonzentrierten System DDR dargelegt werden.

Nach Schulz (1996) ist die Lenkung und Kontrolle von Öffentlichkeit und Kommunikation ein Kennzeichen und integraler Machtbestandteil von Diktaturen des 20. Jahrhunderts.[19] Durch das Meinungsmonopol wird exklusiv über Themen und Inhalte bestimmt; massenmediale Kommunikation wird zur Eigeninszenierung, Konturierung und Stabilisierung benutzt. Massenmedien werden zu Herrschaftsinstrumenten, die nach innen eine Steuerungs-, nach außen eine Repräsentationsfunktion haben.

In der DDR waren Presse, Rundfunk und Fernsehen eine „tragende Säule der SED-Herrschaft“[20], die „als Führungs- und Kampfinstrumente der Partei der Arbeiterklasse und des sozialistischen Staates ihren Beitrag zur Veränderung der gesellschaftlichen Wirklichkeit mittels spezifischer journalistischer bzw. künstlerischer Mittel“[21] leisteten.

Der Instrumentalisierung der Medien lag die Überzeugung zugrunde, dass sich durch die Kontrolle der veröffentlichten Meinung eine Kontrolle der öffentlichen Meinung[22] erzielen ließe. Die Beherrschung der öffentlichen Meinung war der SED wichtig, da sie von ihr als wichtige Sphäre ihrer politischen Handlungen angesehen wurde.[23] In ihr sollte durch eine gezielte Beeinflussung eine einheitliche Meinung sowie sozialistische gesellschaftspolitische Vorstellungen vermittelt werden.

Meinungen wurden nicht gebildet sondern verordnet, um die Ansprüche, die von den Herrschenden an die Öffentlichkeit gestellt wurden, zu erfüllen. Dazu zählen nach Schmidt/Wächter

„1. die aufklärend-informierende und erkenntnisvermittelnde Funktion, 2. die politisch ideologische Erziehungsfunktion, 3. die organisatorisch-inspirierende und handlungsauslösende Funktion, 4. die analytische Funktion, 5. die Enthüllungsfunktion, 6. die Funktion der Herausbildung, Stimulierung und Äußerung der öffentlichen Meinung.“[24]

Graf folgend nimmt Öffentlichkeit in Mediensystemen eine Spiegelfunktion ein: Medien sind als integraler Bestandteil von Öffentlichkeit gleichzeitig auch deren Voraussetzung.[25]

Neben dem im nächsten Kapitel ausführlich behandelten Lenin‘schen dreifachen Anspruch, welcher der Presse die Rolle des Propagandisten, Agitators und Organisators zuwies, sollten sozialistische Medien den Bürger aktivieren und zur Entwicklung des sozialistischen Bewusstseins und des sozialistischen Menschen beitragen.

Die Zielstellung sollte durch die Synchronisierung von Wissen, Erfahrung und Werten der politischen Führung und dem Volk erreicht werden. Dem liegt ein anti-emanzipatorisches und undemokratisches Öffentlichkeitskonzept zugrunde, wie oben bereits beschrieben wurde.

2.1 Pressetheorie

In der Verfassung der DDR gab es keine explizite Funktionszuweisung für die Massenmedien. Die politische Führung extrahierte die Grundlagen für die Medienpolitik aus den Schriften von Marx, Engels und Lenin.

Die Medienpolitik weist zwar klare Bezüge zu Lenins Konzept von der Presse als kollektivem Propagandist, Agitator und Organisator auf, jedoch ist eine Bezugnahme auf Marx/Engels nicht ohne Probleme und Unstimmigkeiten belegbar, da beide eine von Lenin grundverschiedene Auffassung bezüglich der Unabhängigkeit von Journalisten und Pressefreiheit vertraten. Für Marx war die Presse eine Möglichkeit für jedermann, der lesen und schreiben konnte, sich und das, was er für richtig hält, mitzuteilen. Engels folgte dieser Auffassung und forderte zudem für (sozialistische) Journalisten und Redakteure vollkommene Freiheit um der Partei, deren Programm und dem Parteivorstand kritisch gegenüber zu treten.[26]

Auf Lenin ist es zurückzuführen, dass die von Marx und Engels geforderte unbedingte Pressefreiheit eliminiert und durch die Vorstellung des demokratischen Zentralismus[27] ersetzt wurden. Demnach wurde in den Massenmedien ein Parteiinstrument gesehen,[28] das, zentralgesteuert, ein essentielles und schlagkräftiges Instrument für die sozialistische Revolution und Gesellschaft war. Das Mediensystem der DDR und die von der SED betriebene Medienpolitik waren daher ohne Zweifel leninistisch. Das in der DDR auf Massenmedien angewandte Konzept findet sich in Lenins Artikel „Womit Beginnen?“, in der er seine Formel von der Presse als kollektivem Agitator, Propagandisten und Organisator entwickelte und in dem er den instrumentellen Charakter der Massenmedien bei der Propagierung und Durchsetzung politischer Ziele betont. Die Presse war hierarchisch der Partei, als deren ‚Abteilung‘ sie gesehen wurde, untergeordnet.[29] Übersehen wurde in dieser Hierarchisierung jedoch, dass Lenin seine Konzeption für die sozialistische Parteipresse entwickelte. In der DDR wurde sie hingegen auf alle Massenmedien übertragen.

Die Formel unterstreicht die paternalistischen und belehrenden Ansprüche der Partei, die insbesondere auf dem Gebiet der Presse geltend gemacht wurden. Agitation und Propaganda zielten dabei auf das Bewusstsein der Menschen, während die Organisation auf deren kollektives Handeln ausgerichtet war.

Propaganda verfolgte die politisch-ideologische Erziehung mittels einer systematischen Darlegung sozialistischer Theorien und Ideale. Sie zielte darauf, die „theoretische Aneignung der gesellschaftlichen Wirklichkeit durch die Werktätigen zu fördern, bei ihnen ein wissenschaftliches Weltbild, systematisierte politische Anschauungen, Moralauffassungen etc. auszubilden“[30].

Agitation, als eine spezifische Form der sozialistischen Berichterstattung, schloss daran an. Ereignisse, Ergebnisse und andere Informationen sollten bewusst parteilich ausgewählt und im Sinne der marxistisch-leninistischen politischen Ideologie gedeutet werden.[31] Die Wirkung war ausgerichtet „auf praktisch-geistige Aneignung der gesellschaftlichen Wirklichkeit durch die Werktätigen und damit auf ihre Aktionsbereitschaft im alltäglichen Leben und Kampf“[32]. Methodische Vorgehensweise war dabei „Aufrütteln und Anspornen[…] Sie wendet sich in starkem Maße an die Gefühle der Menschen, geht auf ihre Stimmungen ein, appelliert an ihre Begeisterungsfähigkeit und ihren Haß.“[33] Ziel war die Verbreitung von aktuellen Normen und Handlungsappellen.

Diese beiden Funktionen, Agitation und Propaganda, voraussetzend, schloss sich die Organisator-Rolle der Presse an. Der Fokus richtete sich auf die kontinuierliche Mobilisierung der Bürger zum Auf- und Weiterbau der sozialistischen Gesellschaft, sowie zur Erfüllung von Parteibeschlüssen und Planvorgaben[34]. Das Medium Presse sollte als Institution stabilisierend wirken, indem durch die verbreiteten Inhalte „den Massen regelmäßig und umfassend Informationen übermittelt [werden; AR], die erforderlich sind, um für die Verwirklichung der Politik der Partei zielbewusst, koordiniert und zweckmäßig handeln zu können.“[35] Das Zitat verdeutlicht einen weiteren zentralen Auftrag der sozialistischen Presse: als ein ökonomisches Steuerungs- und Erfüllungsinstrument zu fungieren.

Weiterhin wurden den (Print)Medien kulturpolitische Aufgaben zugewiesen. Sie sollten „differenzierte, geistig-kulturelle Bedürfnisse“[36] entwickeln, dazu beitragen, „die politische Kultur d. Werktätigen zu erhöhen, […] weltanschauliche und Allgemeinbildung“ und „fachliche Bildung“ zu vermitteln sowie „täglich in anschaulicher Weise, anhand vieler lebendiger Beispiele, das sozialistische Menschenbild“[37] illustrieren.[38]

2.2 Grundprinzipien des sozialistischen Journalismus

In Anlehnung an die Lenin‘schen Prinzipien unterschied die Journalistikwissenschaft in der DDR zwischen verschiedenen Grundprinzipien des sozialistischen Journalismus. Jedoch ist eine genaue Bestimmung schwierig, da die Angaben in der aktuellen Literatur differieren. Finden sich bei Pürer/Raabe drei Prinzipien[39], sind es schon vier[40] bei Schmidt und fünf[41] bei Pannen. Auch in DDR-Publikationen finden sich unterschiedliche Zusammenstellungen. Während das „Wörterbuch der sozialistischen Journalistik“ in seiner Ausgabe von 1973 einmal Parteilichkeit, Wissenschaftlichkeit und Massenverbundenheit anführt, an anderer Stelle diese Aufzählung um den Punkt Wahrhaftigkeit ergänzt, findet sich bei Hermann Budzislawski, dem Nestor der ostdeutschen Journalistikwissenschaft, noch Kritik und Selbstkritik.

Im Folgenden sollen die vier erstgenannten Prinzipien näher erläutert werden, da sie sich in dieser Zusammenstellung auch in der 2. Auflage des „Wörterbuches“ wiederfinden.

Im Prinzip der Parteilichkeit wird ein grundlegender Unterschied zum bürgerlichen Journalismus deutlich. Im Sozialismus ersetzt es die Objektivität. Von Bedeutung war hier das Eintreten und die Parteinahme für die richtige Sache: Das meinte nichts anderes als für die Interessen der Partei und der Arbeiterklasse zu plädieren. Kritik am politischen System war nur in einem sehr begrenzten Umfang möglich, die sich auch nur nach unten, nicht jedoch nach oben richten durfte.[42] Die praktischen Konsequenzen dieses Prinzips waren, dass die Beschlüsse und das Programm der SED die Arbeitsgrundlage für Journalisten darstellten. Zudem sollte die persönliche Verbundenheit mit dem Sozialismus durch eine eigene Parteimitgliedschaft zum Ausdruck gebracht werden.

Ausdruck und zugleich Bedingung für Parteilichkeit war das Prinzip der Wissenschaftlichkeit. Demnach sollten gesellschaftliche Entwicklungen und Erscheinungen auf Grundlage des Marxismus-Leninismus erklärt werden. Voraussetzung war dessen detaillierte und umfassende Kenntnis, um ihn als grundlegende Erkenntnis- und Arbeitsmethode anwenden und verbreiten zu können.

Das Prinzip der Wahrhaftigkeit setzte hier an und forderte die Darstellung der Wirklichkeit. Methodisch sollte dies erreicht werden, indem zwischen der objektiven Realität[43] und deren Widerspiegelung eine Übereinstimmung hergestellt wurde. Das Prinzip der Massenverbundenheit bot konstant Stoff für Kontroversen. Fehlende Massenverbundenheit respektive ihre unzureichende Ausprägung wurde fortwährend moniert. Gefordert wurde eine Identifikation des Journalisten als Teil der Volksmasse. Sein Denken, Fühlen und Handeln sollte mit ihr im Einklang stehen, sein Handeln jedoch nicht von ihren Interessen gelenkt sein. Der Journalist hatte sich, gemäß dem Prinzip der Wissenschaftlichkeit, am Marxismus-Leninismus zu orientieren, de facto an der SED, denn diese vertrete „per definitionem immer die objektiven Interessen der Massen“[44]. Hergestellt und aufrechterhalten werden sollte die Verbundenheit der Journalisten mit ihren Lesern auf verschiedene Weise. Zum einem hatte der kontrollierte Abdruck von Leserbriefen als Ausdruck der Massenverbundenheit einen hohen Stellenwert. Zum anderen wurden Journalisten angehalten, für eine bestimmte Zeit ihre Redaktion zu verlassen und in die Produktion zu gehen, um so stets aktuelle Kenntnisse über Bewusstsein und Bedürfnisse ihrer Rezipienten zu gewinnen.

Budzislawski überträgt die (theoretischen) Prinzipien folgendermaßen auf die Arbeitswirklichkeit des Journalisten: Demnach sollte dieser 1. ein prinzipienfester Funktionär sein, der 2. Ideenreichtum besitzt und 3. um literarische Meisterschaft ringt. Zudem sollte er 4. wissenschaftlich sowie 5. massenverbunden arbeiten, 6. charakterfest sein und seinen Beruf lieben.[45]

2.3 Lenkung und Kontrolle

Wie anhand der Pressetheorie Lenins deutlich wird, waren die Massenmedien niemals nur reine Informations- und Unterhaltungsquelle. Sie waren ein Herrschaftsinstrument und unterlagen dadurch einer besonders strengen Kontrolle und Lenkung. Die Darstellung der strukturellen Transformation der Pressetheorie ist von besonderem Interesse, denn an diesem Punkt wird bereits deutlich, warum niemals von freiem Journalismus in der DDR gesprochen werden kann. Des weiteren werden wichtige Hinweise auf die individuellen Freiheiten und Spielräume der Redaktionen geliefert, die später bei der Frage nach der Umsetzung offizieller Leitbilder eine entscheidende Rolle spielen werden.

Die Betrachtung wird sich dabei in drei Abschnitte gliedern, die zusammen erst das Steuerungssystem der Massenmedien erklärbar machen. Zuerst soll dabei auf den rechtlichen Rahmen eingegangen werden. Anschließend wird das institutionalisierte System der Kontrolle und Lenkung dargestellt.

2.3.1 Rechtslage in der DDR

Im sozialistischen deutschen Staat existierte weder ein spezielles Presse- noch Medienrecht. Im Artikel 27 der zweiten DDR-Verfassung vom 6. April 1968 findet sich die (formale) Zusicherung der Meinungs- und Pressefreiheit. In ihm heißt es:

„(1) Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht, den Grundsätzen dieser Verfassung gemäß seine Meinung frei und öffentlich zu äußern. Dieses Recht wird durch kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis beschränkt. Niemand darf benachteiligt werden, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht.

(2) Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens werden gewährleistet.“

Der noch in der ersten Version aus dem Jahr 1949 vorhandene Zusatz, dass eine Zensur nicht stattfindet, wurde gestrichen. Zum einen ist dies mit der Tabuisierung des Begriffes von staatlicher Seite aus zu erklären, zum anderen darauf zurückzuführen, dass es, abgesehen von einer kurzen Zeitspanne nach dem 2. Weltkrieg, nie eine offizielle Zensur gab.[46]

Entscheidend bei der Betrachtung der rechtlichen Situation in der DDR ist der Einschub in Absatz 1: „den Grundsätzen dieser Verfassung gemäß“. Zu diesen Grundsätzen gehörte der in Artikel 1 der Verfassung festgeschriebene Führungsanspruch der Partei, sowie das Prinzip des demokratischen Zentralismus (Art. 47). De facto war dadurch die Willensbildung von oben nach unten vorgegeben. Staat und Partei positionierten sich so außerhalb der Kritik, so dass es für die veröffentliche Meinung keine Alternative gab.

Die Pressefreiheit im Sozialismus wurde als „Freiheit der Arbeiterklasse, ihre Presse ungehindert herausgeben zu können und sie als kollektiven Agitator, Propagandisten und Organisator der sozialistischen Ideologie voll entwickeln zu können“, gesehen.[47]

Im Rechtssystem der DDR war das Verständnis von Pressefreiheit grundlegend verschieden zu dem der Bundesrepublik Deutschland (BRD). Die dort im Art. 5 Grundgesetz (GG) zugesicherte Meinungsfreiheit wurde als Individualrecht, als Menschenrecht betrachtet. Demgegenüber war Pressefreiheit in der DDR ein Bürgerrecht.[48] Diese substantiellen Unterschiede basieren auf den unterschiedlichen Rechtsverständnissen der beiden deutschen Staaten.

Das Verständnis der Bundesrepublik dient im Wesentlichen der Regulierung der bestehenden Ordnung und spricht dem Bürger dabei größtmögliche Freiheiten zu, insbesondere bezüglich der geistigen Verfassung der Gesellschaft. Diese ist, dem freiheitlichen Grundsatz folgend, staatsfrei. Diametral dazu verhält sich das sozialistische Rechtsverständnis: In ihm bildet die Rechtsordnung die Gesellschaftsgrundlage. Die Gestaltung der gesellschaftlichen Wirklichkeit ist Aufgabe der Staatsführung. In diesem allumfassenden, totalitären System wird das Recht „damit selbst zunächst und in erster Linie zu einem Instrument zur Gestaltung gesellschaftlicher Verhältnisse, erst in zweiter Linie ist es ein Instrument zu ihrer Regulierung.“[49] Die marxistisch-leninistische Ideologie führte dazu, dass Meinungs- und Pressefreiheit in der DDR nicht von staatlicher Seite aus gedacht wurden, sondern als Freiheit der Presse, am Aufbau einer sozialistischen Gesellschaft mitzuwirken, verstanden wurden.

Nach offizieller Lesart war nur die Verbreitung kriegsverherrlichender, gegen den Humanismus oder die sozialistische Staatsmacht gerichteten Anschauungen unzulässig. Juristisch wurden die Einschnitte in die Meinungs- und Pressefreiheit durch strafrechtliche Bestimmungen legalisiert. Mit dem Erlass des Strafgesetzbuches 1968 wurden dazu die förmlichen Delikte ‚Verbrechen gegen die DDR‘ (§§96-100), ‚Staatsfeindliche Hetze‘ (§106) und ‚Straftaten gegen die staatliche Ordnung‘ (§§210-250) herangezogen.[50] Die dort angedrohten Strafen erfüllten ihre disziplinierend Funktion und trugen dazu bei, dass die sogenannte Selbstzensur, die ‚Schere im Kopf‘ der Journalisten funktionierte.

2.3.2 Institutionalisiertes Kontroll- und Lenkungssystem

Neben den rechtlichen Beschränkungen verhinderte die straffe Lenkung und Kontrolle durch staatliche Organe ein liberales Pressewesen. Die Grundlagen dafür wurden durch die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) in den Jahren 1945-49 geschaffen. Durch die Implementierung der Lizenzpflicht und Papierkontingentierung konnte die spätere SED-Führung auf bereits funktionierende medienpolitische Steuerungsinstrumente zurückgreifen.

An der Weisungsspitze der Medienlenkung und mit der Richtlinienkompetenz ausgestattet stand das Politbüro mit dem Generalsekretär[51],[52]. Ihm unterstand der jeweilige Zentralkomitee(ZK)-Sekretär für Agitation und Propaganda[53], der die Leitung der Agitationskommission beim Politbüro und der ZK-Abteilung „Agitation“[54] innehatte. In diesen Fachabteilungen wurden die grundsätzlichen Fragen der Medienpolitik entschieden.

Aus der Überlegung, die Verantwortung für die Ideologieentwicklung und -vermittlung zu konzentrieren, wurden 1950 die Abteilungen „Agitation“ und „Propaganda“ geschaffen. Von hier aus wurde bis zum Ende der DDR effizient die Medienkontrolle ausgeführt.

Zwar änderte sich noch mehrfach die Zuordnung und Strukturierung der für Ideologie verantwortlichen Institutionen, ihr inhaltlicher Zugriffsbereich, zu denen der Mediensektor, die Bildung im weitesten Sinne, Kultur, Massenorganisationen und die staatliche Verwaltung zählten, wurde dabei aber weder verkleinert noch in Frage gestellt.

Die Direktion des journalistischen Tagesgeschäfts wurde von der Abteilung „Agitation“ vorgenommen. Durch tägliche telefonische und fernschriftliche Anweisungen wurden die hier erarbeiteten inhaltlichen und formalen Vorgaben an die Redaktionen weitergeleitet. Einmal wöchentlich wurden die „Empfehlungen“, bei denen es sich tatsächlich um strikt zu befolgende Weisungen, Vorgaben und Sprachregelungen handelte, persönlich auf den sogenannten „Donnerstags-Argus“ im ZK-Gebäude an die Redaktionsvertreter weitergegeben. Dabei war es den Teilnehmern strengstens verboten, schriftliche Aufzeichnungen zu machen, so dass es nur mündliche Überlieferungen an die Redaktionen gab. Wenig ratsam war es, den ausgegebenen „Empfehlungen“ nicht Folge zu leisten. Die Abteilung „Propaganda“ erarbeitete hingegen die langfristigen Strategien der ideologischen Beeinflussung.

In dem stetigen Bemühen, die Massenverbundenheit und Glaubwürdigkeit der Presse zu optimieren, wurde 1953 die Agitationskommission unter Leitung des ZK-Sekretärs für Agitation gegründet. Diese bestand aus Funktionären und hauptamtlichen Mitarbeitern und sollte mittelfristig ausgerichtete konzeptionelle Arbeit leisten, um die effektive Medienlenkung langfristig sicher zu stellen. Daneben gehörte die Koordination der staatlichen Öffentlichkeitsarbeit des Presseamts zum Aufgabenbereich der Kommission. Ein Beispiel der Kommissions-Arbeit ist die Erfindung des Terminus „Antifaschistischer Schutzwall“.[55]

Das Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrates fungierte als zentrales Leitungsorgan und Transmissionsriemen der SED. Ihm oblag die schnelle und ausführliche Berichterstattung und Informierung der Öffentlichkeit und Organe der staatlichen Verwaltung über Regierungsbeschlüsse.[56] Das Presseamt gliederte sich in vier Fachabteilungen und die Arbeitsgruppe „Finanzen/Verwaltung“. Die Abteilung Information war insbesondere für die staatliche Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Die Verbindungsabteilung beschäftigte sich bis Anfang der 1970er hauptsächlich mit der Betreuung westdeutscher und ausländischer Korrespondenten. Nachdem diese Aufgabe an das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten (MfAA) überging, wurde in der Abteilung die Auswertung von BRD-Medien und die Kontrolle und Protokollierung westdeutscher Zeitschriftenimporte für den Dienstgebrauch organisiert. Gemeinsam mit der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) gab die Abteilung „Presse der Sowjetunion“ das gleichnamige Bulletin heraus, in dem Richtung weisende Kommentare und Artikel aus Zeitungen der Sowjetunion (SU) veröffentlicht wurden.[57]

Die wichtigsten Steuerungs- und Lenkungskompetenzen lagen bei der Abteilung „Lizenzen/Lektorat“. Neben der Anleitung und Kontrolle der Parteizeitungen der Blockparteien und der (Vor)Zensur der Kirchenzeitungen, wurde die Vergabe von Lizenzen für Presseerzeugnisse hier verfügt und ihre Einhaltung überwacht, gemäß der „Verordnung über die Herausgabe und Herstellung aller periodisch erscheinenden Presseerzeugnisse“[58] vom 12. April 1962. Damit verfügte das Presseamt über ein essentielles Instrument, war eine Lizenz für die Herausgabe, Herstellung und den Vertrieb periodisch erscheinender Printmedien, sowie für Nachrichten- und Pressedienste gesetzliche Voraussetzung. Lizenznehmer und Chefredakteure waren dafür verantwortlich, „daß der Inhalt und die Herstellung der Presseerzeugnisse der sozialistischen Verfassung der DDR und den anderen geltenden Rechtsnormen entsprechen“[59]. Bei Verstoß gegen die in §3 der Lizenzverordnung aufgeführten Voraussetzungen und Bedingungen drohten der Entzug der Lizenz oder Geldstrafen.[60]

Das Presseamt übte das Weisungsrecht gegenüber dem Allgemeinen Deutschen Nachrichtendienst (ADN) aus. Dieser wiederum besaß das Nachrichtenmonopol und seit der Fusion mit Zentralbild 1954 auch das Monopol über Bilder. Jede Redaktion war angehalten, insbesondere unter Honecker, die Texte des ADN wortgetreu zu übernehmen. Dieser nahm sich sehr viel Zeit, ADN-Nachrichten zu redigieren und zu verfassen.[61] Beim Presseamt und im ZK der SED war zusätzlich eine Auswertungskommission angesiedelt, die sich ausführlich und kontinuierlich mit der Überprüfung der Massenmedien bezüglich der Umsetzung der Vorgaben der Parteispitze beschäftigte.

Ähnlich dem Presseamt für Inlandsnachrichten, nahm der ADN eine Schleusen- und Filterfunktion für Nachrichten aus dem Ausland ein. Halbach skizziert die Arbeitsweise des ADN folgendermaßen:

„Bei der Erfassung, Bearbeitung und Verbreitung aktueller Informationen läßt sich der ADN leiten von den Prinzipien der Parteilichkeit für die Sache der Arbeiterklasse, der Wahrheitstreue und der gesellschaftlichen Bedeutsamkeit der jeweiligen Situation, um schnell, exakt und inhaltsreich über sozialistische Wirklichkeit und Politik der DDR, über wesentliche Ereignisse in den anderen sozialistischen Staaten, in den kapitalistischen und Entwicklungsländern sowie der nationalen Befreiungsbewegung zu berichten.“[62]

Die selektive Verbreitung von Nachrichten entsprach dem Agitationsanspruch, der an die Medien gestellt wurde. Die ADN-Generalsekretärin Deba Wieland sprach von gezielter Einwirkung auf die DDR-Bürger, so dass diese „an Hand konkreter Tatsachen besser verstehen und klarer erkennen, wo Freund und wo Feind ist, daß es ihnen leichter fällt, Partei zu ergreifen für die Sache der Arbeiterklasse, des Friedens und des Sozialismus“[63]. Die Fälschung von Nachrichten und Meldungen konnte dem ADN nur selten nachgewiesen werden, Falschmeldungen entstanden durch Pannen innerhalb des Lenkungsapparates.[64] Die inhaltliche Lenkung erfolgte über die gezielte Auslese und Verkürzungen.

Neben diesen herrschaftsnah installierten Kontrollinstitutionen nahm der PVZ eine ebenso wichtige Rolle im System der Lenkung und Kontrolle der Medien ein. Mit dem „Gesetz über das Post- und Fernmeldewesen“[65] vom 2. April 1959 wurde das Monopol für den Vertrieb und Freiverkauf von Presseerzeugnissen dem PVZ zugesprochen. In den Handel aufgenommen werden durften jedoch nur jene Produkte, die auf einer vom Presseamt regelmäßig aktualisierten Postzeitungsliste geführt wurden. Mit Ausnahme der Betriebszeitungen konnten Printmedien, gleichgültig ob sie verkauft oder unentgeltlich abgegeben wurden, nur über den Postvertrieb bezogen werden.[66]

Exkurs: Das Ministerium für Staatssicherheit(MfS) und die Medien

An dieser Stelle soll ein kurzer Exkurs zur Rolle des MfS unternommen werden. Die Bedeutung des Ministeriums ist in diesem Bereich geringer, im Vergleich zu anderen Arbeitsgebieten der Staatssicherheit. Die ideologische SED-Sprache wies die Presse als „schärfste Waffe“, das MfS als „Schild und Schwert“ der Partei aus. Die Aufgabe des Ministeriums lag in der „politisch-operativen Sicherung“ der Medien. Dies beinhaltete die Absicherung der Redaktionen, Verlage und Druckereien vor „feindlichen Einflüssen“ und Sabotageakten. Eine inhaltliche Einflussnahme durch das MfS erfolgte in der Regel nicht, doch war man sich dort durchaus der „Massenunwirksamkeit“ der Medien bewusst. Die Pressekontakte „beschränkten“ sich auf die platzierten Inoffiziellen Mitarbeiter und Kaderleiter.[67]

Mit der Ära Honecker verringerte sich der Einfluss des MfS auf die Redaktionen, so dass nur noch indirekt und in Absprache und Koordination mit dem Presseamt Desinformationen zur Medienlenkung eingesetzt wurden. Holzweißig fasst die Wirkung des Systems des MfS folgendermaßen zusammen: „Allein die Omnipräsenz des MfS in den Redaktionsstuben sorgte für das Funktionieren der Selbstzensur.“[68]

Die bereits beschriebenen Lenkungs- und Kontrollmechanismen wurden ergänzt durch die Verpflichtung der Redaktionen, zu einer langfristigen Planung der Themen und Inhalte. Die quasibetriebliche Lenkung mittels Perspektivpläne sollte das journalistische Handeln rationell, und dadurch lenkbarer, machen. In den von jeder Redaktion zu erstellenden Plänen wurden in drei zeitlichen Schritten Grundlinien der Berichterstattung festgelegt: Der „Vierteljahr-Rahmenplan“ enthielt die politischen Schwerpunkte der Quartalsarbeit; der Monatsplan konkretisierte die gewählten Schwerpunkte und terminierte die Abgabe; im Wochenplan wurde eine Festlegung der Themen und Bearbeiter der einzelnen Bereiche der Zeitung vorgenommen. Auch von der nicht täglich erscheinenden Presse waren Perspektivpläne anzufertigen, da die langfristige Planung als ein Wesensmerkmal des sozialistischen Journalismus galt.

Hauptsächlich dienten diese Pläne jedoch nur der besseren Steuerung und Überwachung, um, dem Credo von der Presse als der schärfsten Waffe der Partei folgend, aktuelle Beschlüsse effektiv und schnell zu verbreiten.

2.4 Zeitschriften in der DDR

Als Teil der gesteuerten und gelenkten Öffentlichkeit und Kommunikation stellten Zeitschriften im Mediensystem der DDR einen wichtigen Ort des Herrschaftsdiskurses dar. Sie erschienen, spätestens mit dem Mauerbau, ohne Konkurrenz aus der BRD. Nach Kocka bilden Zeitschriften einen wichtigen Indikator für den Zusammenhang von Diktatur und Öffentlichkeit, da sie einerseits Objekte und Distributoren staatlicher Ideologie und Propaganda waren, andererseits aber auch Orte gesellschaftlicher Kommunikation darstellten.[69] Trotzdem wurden und werden DDR-Zeitschriften in der Forschung vernachlässigt und sind nur vereinzelt Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen, obwohl sie als „Spiegel der Gesellschaft und ihrer Facetten“[70] den wechselhaften Zustand von Öffentlichkeit abbilden und ein genuiner, aussagefähiger Quellentyp über die Beschaffenheit der DDR-Gesellschaft sind.[71] Kleinjohann konstatierte zum Forschungsstand:

„[D]as Medium im Prozess der Kommunikation zu verstehen und zu untersuchen […] ist bislang von der Zeitschriftenforschung versäumt worden, da die Zeitschriften nicht im Massenkommunikationsprozess integriert, sondern in der Regel davon isoliert erforscht wurden. So wurden Fragen nach der Funktion von Zeitschriften, ihrer Position im Mediengefüge oder ihrer Bedeutung beim Publikum in der Regel von der Forschung ausgeklammert.“[72]

Seine Aussage bezieht sich zwar auf die BRD, lässt sich jedoch ohne weiteres auf den Forschungsstand der DDR übertragen. Geserick beschreibt Untersuchungen zum Objekt „DDR-Zeitschrift“ als statisch und ohne empirische Nähe zu realen Lesegewohnheiten. Dazu beschränkte sich das Interesse auf die Erforschung der Tagespresse, so dass Zeitschriften, mit teilweise siebenstelliger Auflage, unter „übriger Presse“ abgehandelt wurden. Diese Vorgehensweise steht im starken Kontrast zu ihrer Bedeutung für die Bevölkerung.[73]

Dazu trägt der Umstand, dass nur wenige ostdeutsche Zeitschriften kontinuierlich oder nur in Ansätzen in west- und ostdeutschen Bibliotheken gesammelt wurden, dazu bei, dass dieses Medium als Forschungsthema kaum bearbeitet und auch nach 1990 mit überwiegendem Desinteresse bedacht wurde. Westdeutsche Abhandlungen zum ostdeutschen Zeitschriftenwesen beschränkten sich zudem meist auf die Makroperspektive[74].

Die Defizite der Forschung bestehen nach Geserick zusammenfassend in der Vernachlässigung populärer Zeitschriften, der einseitigen Konzentration auf die Tagespublizistik der SED-Organe und ihrer politischen Inhalte und dem Desinteresse, das der ostdeutschen Leserschaft entgegengebracht wurde.[75]

2.4.1 Grundlagen staatlicher Zeitschriftenpolitik

Die Grundstrukturen der Zeitungs- und Zeitschriftenlandschaft der SBZ/DDR entstanden unmittelbar nach Kriegsende. Der SMAD-Befehl Nr. 2 vom 10. Juni 1945 erlaubte die Neugründung von Parteien, die zudem eine Zeitungslizenz erhielten.[76] 1947 waren 20 Zeitschriften lizensiert, 1954 bereits 350 und 1989 543. Trotz einer durchschnittlichen Jahresauflage von fast 22 Millionen Stück[77] überstieg die Nachfrage regelmäßig das Angebot. Besonders begehrte Publikationen, zu denen auch die Sibylle gehörte, waren deshalb in der Regel nur als ‚Bückware‘ zu erhalten.

Die ‚nachträgliche Kontrolle‘ von Zeitschriften erfolgte dezentral: Ab 1962 lag die Weisungsbefugnis bezüglich der ‚Anleitung‘ beim Presseamt.

Anders als bei der Tagespresse bildeten politische Informationen nicht den Themenschwerpunkt. Die dort massiv anzutreffende agitatorische und propagandistische Aufklärung trat in den Hintergrund, da Zeitschriften auch unterhalten sollten. Der Spielraum, innerhalb dessen sich die Redakteure bei der inhaltlichen Gestaltung bewegen konnten, schwankte und war stets abhängig von der jeweiligen Linie der SED. Dabei wechselten sich Phasen der politischen An- und Entspannung ab. Gemäß dem Ziel, die Medien als ein Teil des Herrschaftsapparates zu formieren und sie zur Agitation und ideologischen Belehrung und Erziehung zu nutzen, unterlagen Publikationen einer strikten Kontrolle und Anweisung. In den Jahren 1949, 1965 und 1976 erfolgten Verschärfungen im offiziellen Kurs[78]. Nach Kriegsende, nach 1961, 1971 und gegen Ende der DDR[79] bestand hingegen ein größerer Freiraum für Publikationen und ihre Produzenten, innerhalb dessen der Versuch unternommen wurde die Zeitschrift als ein Medium der kritischen Öffentlichkeit zu sehen.[80]

2.4.2 Funktion von Zeitschriften

Die DDR-Journalistikwissenschaft unterschied weder deutlich noch durchgängig zwischen Zeitung und Zeitschrift. Beide mussten als Presseerzeugnisse den gleichen Kriterien entsprechen, um lizensiert zu werden. Im „Wörterbuch der sozialistischen Journalistik“ wird hingegen eine deutliche Trennung vorgenommen, indem es die beiden Medien als die „Haupterscheinungsformen der Presse“[81] kennzeichnet. Bei Tonscheidt wird die Gruppe der Zeitungen und Zeitschriften genauer klassifiziert und in sechs Untergruppen[82] aufgeteilt. Pannen verfährt hier noch detaillierter und unterscheidet zehn Kategorien[83] von Presseerzeugnissen. Das „Wörterbuch“ definiert die Zeitschrift über die Zusammensetzung ihrer Leserschaft: Entweder vermittelt sie Informationen über Gesellschaft, Wissenschaft oder Technik an einen allgemeinen Leserkreis (allgemeine, populärwissenschaftliche Titel) oder (fach)spezifische Informationen an einen sachlich bereits vorgebildeten Leserkreis (Fachzeitschriften).[84]

Spezifische Funktionszuweisungen für Zeitschriften lassen sich kaum finden, so dass in diesem Segment ebenfalls die allgemeinen Erziehungsaufgaben, die der Presse zugewiesen wurden, Gültigkeit besaßen. Die wichtigste Aufgabe sei es, „ein überzeugendes Bild der sozialistischen DDR, der bestimmenden gesellschaftlichen Prozesse unserer Zeit und unseres Lebens zu zeichnen.“ Dazu trägt die Zeitschrift bei, indem sie „die gesellschaftlichen Einsichten der Leser, die Art und Weise ihres Handelns an den objektiven Erfordernissen [zur; AR] allseitigen Stärkung der DDR und der sozialistischen Staatengemeinschaft“[85] orientiert. Das Presseamt sah in Zeitschriften ein Ergänzungsmedium zur Zeitung, das die Inhalte von Tagesperiodika, Rundfunk und Fernsehen mit Hintergrundinformationen und längerfristigen Themen vervollständigte.[86]

Neben der allgemeinen politisch-erzieherischen Funktion wurden Zeitschriften und Illustrierten kulturelle Aufgaben übertragen. Der Bildungs- und Unterhaltungsauftrag sollte dabei jedoch nicht separat verfolgt werden, vielmehr bedingten sich beide. Publikationen sollten daher entweder unterhaltend bilden oder bildend unterhaltsam sein. Abgelehnt wurde seichte, niveaulose Unterhaltung, die gefährlich und manipulierend sein könne. Unterhaltung im Sozialismus bedeute kein passives Abschalten, sondern sollte den neuen sozialistischen Menschen formen und ihn geistig anregen.[87] Daneben trage ein starker Unterhaltungswert dazu bei, eine breite Massenwirksamkeit zu erzielen. Hoffmann verweist zudem auf die Notwendigkeit unterhaltender Elemente in Zeitschriften und Illustrierten, da man dieses Feld sonst dem „Klassenfeind“ überlasse.[88]

2.4.3 Entwicklung der ‚Frauenzeitschriften‘ in der DDR

Im Gegensatz zur BRD gab es in der DDR keine geschlechtsspezifischen Bezeichnungen von Zeitschriften, so dass der im Westen übliche Terminus ‚Frauenzeitschrift‘ vollkommen ungewöhnlich und weder in der Journalistikwissenschaft noch im praktischen Journalismus zu finden war. Eine Erklärung dafür lässt sich im Politischen finden: Eine Grundlage für einen erfolgreichen Sozialismus bestand in der Gleichberechtigung der Frau. Da die Gleichstellung von Mann und Frau als realisiert angesehen wurde, hatte eine nach Geschlechtern differenzierte Bezeichnung von Presseerzeugnissen keinen Sinn. Trotzdem lässt sich aufgrund der Thematik der Zeitschriften eine grobe Einteilung vornehmen. Typische ‚Frauenzeitschriften‘ gab es eigentlich nur als Typus der Handarbeitspresse. Eine Ausnahme war hierbei lediglich die Für Dich, die als politische ‚Frauenzeitschrift‘ galt.[89]

In den Anfangsjahren der DDR erschienen vier Zeitschriften für Frauen. Dazu gehörte seit 1945 die deutschsprachige Ausgabe der Sowjetfrau, seit 1946 die Für Dich – Die neue illustrierte Frauenzeitung (bis 1950) und die Frau von heute[90] (bis 1962). 1947 kam die Pramo (Praktische Mode) hinzu. Bis 1961 erhielten 21 Zeitschriften Lizenzen, die im weitesten Sinne dem Segment der ‚Frauenzeitschrift‘ zugeordnet werden können. Der Großteil der Publikationen auf diesem Gebiet waren Ratgeber-Zeitschriften wie Sibylle[91], Pramo oder Uroda. Einige Zeitschriften knüpften an antifaschistische und internationalistische Traditionen an. Dazu gehörten neben der Sowjetfrau und Frau von heute die Tschechoslowakische Frau, Frauen der ganzen Welt und die Arbeiterin.

1962 erfolgte eine Neustrukturierung des Zeitschriftenmarktes, bei der ein Großteil der politisch orientierten ‚Frauenzeitschriften‘ eingestellt wurde und im Gegenzug der Anteil der Blätter mit praktischer Ausrichtung anstieg. Einzig die Gründung der Für Dich - Illustrierte Zeitschrift für die Frau 1963 bildete eine Ausnahme.

3. Stellung der Frau in der DDR

Die Wurzeln des Frauenleitbildes der DDR finden sich in der proletarischen Arbeiterbewegung. Ausgangspunkt war die Vorstellung, dass sich die aus dem Kapitalismus geborene Widersprüche der Gesellschaft auf dem Weg zum Kommunismus lösen würden und die Lösung der Klassenfrage auch die auftretenden Nebenwidersprüche, wie die fehlende Emanzipation der Frau, beseitigen würde. Marx hatte bereits die Situation von Frauen zum Gradmesser für den Entwicklungsstand der Gesellschaft erhoben:

„Jeder, der etwas von der Geschichte weiß, weiß auch, daß große gesellschaftliche Umwälzungen ohne das weibliche Ferment unmöglich sind. Der gesellschaftliche Fortschritt läßt sich exakt messen an der gesellschaftlichen Stellung des schönen Geschlechts (die Häßlichen eingeschlossen).“[92]

Eine Verbesserung der gesellschaftlichen Situation der Frauen stellt demnach gleichzeitig einen Schritt zu einer sozialistischen Gesellschaft dar. Marx‘ Überlegungen hatten jedoch nicht die Befreiung der individuellen Frau zum Ziel, sondern strebten vielmehr eine Umgestaltung der Familie an.

Sozialistische Theoretiker wandten sich Ende des 19. Jahrhunderts intensiver der Frauenfrage zu und versuchten sie als einen wesentlichen Bestandteil in ihre Gesellschaftstheorie mit einzubeziehen. In seiner 1878 erschienenen Schrift ‚Die Frau und der Sozialismus‘ entwarf Bebel das Bild einer befreiten Gesellschaft, in der die Frau „sozial und ökonomisch vollkommen unabhängig [ist; AR], sie […] keinem Schein von Herrschaft und Ausbeutung mehr unterworfen [ist], sie […] dem Mann als Freie, Gleiche gegenüber [steht ] und […] Herrin ihrer Geschicke [ist].“[93]

Die ökonomische Unabhängigkeit der Frau vom Mann wurde als Schlüssel zur Emanzipation angesehen. Erst die weibliche Berufstätigkeit, „insbesondere im sozialistischen Kollektiv arbeitender Menschen“[94], und „die moderne Industrie, die nicht nur Frauenarbeit auf großer Stufenleiter zuläßt, sondern förmlich nach ihr verlangt, und die auch die private Hausarbeit mehr und mehr in eine öffentliche aufzulösen scheint“[95], ermöglichen die Gleichberechtigung, respektive gesellschaftliche Gleichstellung der Frau.[96] Parallel zur weiblichen Erwerbstätigkeit musste eine Entlastung der Frau von ihren Pflichten im Bereich der Hausarbeit und Kindererziehung durch eine Vergesellschaftung dieser Bereiche erfolgen. Den Forderungen Engels, die „Einzelfamilie als wirtschaftliche Einheit“ durch „leicht auflösbare Liebesbeziehungen“[97] zu ersetzen, entsprach die DDR-Politik nie. Vielmehr sah sie in der Familie die kleinste Zelle der sozialistischen Gesellschaft.

Durch die eindimensionale Reduktion der Geschlechterproblematik auf den ökonomischen Aspekt konnte die sozialistische Ordnung, die eine umfassende Einbeziehung der Frau in das Wirtschaftsleben vorsah, als Grundvoraussetzung für die Gleichberechtigung erklärt werden. Des Weiteren wurde auf diesem Weg die Anwendung gleicher politischer Kategorien auf die Arbeiterklasse und Frauen ermöglicht, da ihnen identische Interessen zugeschrieben wurden. Zudem erlaubte der Rückgriff auf die klassischen Thesen einen ‚zweifelsfreien‘ Zusammenhang zwischen der Entwicklung der sozialistischen Persönlichkeit und der Einbeziehung der Frau in den Produktionsprozess zu herzustellen.[98]

Aus Bebels Überlegungen leitete sich der Rahmen ab, innerhalb dessen das Frauenideal in der DDR angesiedelt wurde. In modifizierter Form hatte es bis zum Ende des DDR-Staates Bestand und diente als ideologische Vorlage für die Rolle der Frau innerhalb der Gesellschaft und des Familienkreises. Die Anforderungen richteten sich dabei ausschließlich an die weibliche Bevölkerung, ein vergleichbares Männerleitbild existierte zu keinem Zeitpunkt.[99] Vielmehr wurde mit den Vorgaben, die das Leitbild vermittelte, eine Anpassung der weiblichen Lebenswelt an die männliche bestimmt.

Im Resultat führte die Gleichberechtigung der Frau zu einer im hohen Maß akzeptierten Gleichzeitigkeit von Mutterschaft und Berufstätigkeit. Diese Doppelbelastung wurde grundsätzlich nicht in Frage gestellt. Sie schloss vielmehr Hausfrauen, kinderlose Frauen und Rentnerinnen aus, die sich in dem auf junge berufstätige Mütter zugeschnittenen Leitbild nicht wiederfinden konnten.

Nach sozialistischer Denkweise ergab sich die Emanzipation der Frau aus der

„formale[n; AR] Gleichberechtigung der Geschlechter, gleiche[n; AR] Rechten und Pflichten in der Sphäre der Erwerbsarbeit, Angleichung der Frau an das, was Männer bereits im Beruf oder in der politischen und kulturellen Öffentlichkeit erreicht haben und Schaffung der entsprechenden Gesetze und realen Bedingungen, um der Frau diese ‚Emanzipation‘ zu ermöglichen.“[100]

Im Folgenden soll darum die Entwicklung in den Bereichen rechtliche Gleichstellung, Familien- und Frauenpolitik, Bildung, sowie die Stellung und Rolle der Frau in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft aufgezeigt werden, um anschließend das Frauenleitbild und die daran vorgenommenen Modifikationen chronologisch darzustellen.

3.1 Rechtliche Gleichstellung der Frau

In der öffentlichen Wahrnehmung gilt die Gleichstellungspolitik der DDR als besonders fortschrittlich, vor allem im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland. Dieser „Vorsprung“ bestand insbesondere in den Anfangsjahren. Schwartz weist jedoch auf die der Frauenpolitik innewohnenden Ambivalenz hin, da es sich bis in die 1960er Jahre primär um eine Frauenarbeitspolitik handelte, mit dem Ziel, möglichst viele Frauen in den Arbeitsprozess einzugliedern. Hauptmotivation war nicht vorrangig ein emanzipatorischer Gedanke, sondern vielmehr ein Zugeständnis an die Notwendigkeiten des Arbeitsmarktes.[101]

Die Notwendigkeit rührte aus dem kriegsbedingt zahlenmäßigen Überschuss an Frauen, der von ihnen die Übernahme der bis dato von Männern ausgeübten Arbeit erforderte. Von politischer Seite aus sah man sich zu ihrer Ausbildung, beruflichen und politischen Gleichstellung verpflichtet. Die erste und wegweisende Regelung auf diesem Gebiet war der am 17. November 1946 erlassene SMAD-Befehl Nr. 253, mit dem die Entlohnung nach Leichtlohngruppen abgeschafft wurde. Anstelle dessen trat der Grundsatz: ‚Gleicher Lohn für gleiche Arbeit‘.

Mit der Gründung der DDR am 7. Oktober 1949 setzte die Volkskammer die erste Verfassung in Kraft, in welcher formaljuristisch die Rechtsungleichheit zwischen Mann und Frau aufgehoben wurde. In Artikel 7 heißt es: „(1) Mann und Frau sind gleichberechtigt. (2) Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung der Frau entgegenstehen, sind aufgehoben.“[102] Die äquivalente Bezahlung bei gleicher Arbeit von Mann und Frau war in Artikel 18 Absatz 4 verankert. Artikel 30 Absatz 2 schrieb die Gleichberechtigung bei familiären Entscheidungen fest. Mit Artikel 35 Absatz 1 wurde jedem Bürger der DDR das „gleiche Recht auf Bildung und auf freie Wahl seines Berufes“[103] zugesichert. In der Verfassung von 1968 wurde das Recht auf Selbstbestimmung der Frau aus Artikel 7 der ersten Verfassung von 1949 erweitert:

„Mann und Frau sind gleichberechtigt und haben die gleiche Rechtsstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Die Förderung der Frau, besonders in der beruflichen Qualifizierung, ist eine gesellschaftliche und staatliche Aufgabe.“[104]

Der hohe Bedarf an Arbeitskräften war nur durch die Teilnahme der Frau am Produktionsprozess zu decken. Zahlreiche Maßnahmen und Bestimmungen sollten dies fördern. So wurden beispielsweise 1952 auf Ministerratsbeschluss betriebliche Frauenausschüsse[105] gegründet, die bis 1965[106] die Interessen von Frauen in Betrieben, vielfach auch in Verwaltung und Handel, vertraten. Im 1961 verabschiedeten ‚Gesetzbuch der Arbeit‘ wurden zudem Frauenförderungspläne vorgeschrieben, sowie besondere Rechte der werktätigen Frau und Mutter festgelegt.

Von 1962 bis 1967/68 ergingen eine Reihe von Anordnungen und Maßnahmen. Unter anderem fiel in diese Zeit die Maßnahme zur Erhöhung des Anteils von Frauen in technischen Berufen und in leitenden Funktionen (1962), die Anordnung über die Aus- und Weiterbildung von Frauen in technischen Berufen (1966), über Frauensonderklassen an Fachschulen (1967) und über die Einführung eines Frauensonderstudiums (1967/68).[107]

Dölling sieht in der von der Verfassung formulierten Gleichheit der Geschlechter eine implizite Hierarchie, die charakteristisch für das patriarchale (Gesellschafts)System der DDR war. Frauen sollten den Männern gleichgestellt und nur in dieser Hinsicht von staatlicher Seite, und zwar nur von ‚Vater Staat‘, gefördert werden. Das Monopol zur ‚Lösung der Frauenfrage‘ lag somit bei der Partei, die keinesfalls eine Emanzipation der Geschlechter von der hierarchischen Ordnung vorsah, sondern vielmehr die staatlich befürsorgten Geschlechterverhältnisse konservieren und als herrschaftsstabilisierenden Faktor erhalten wollte.[108]

3.2 Familien- und Frauenpolitik

Auch über die sozial- und familienpolitischen Maßnahmen wurde das in Kapitel 3.1 beschriebene patriarchalische Gleichberechtigungsverständnis verfestigt; die Aufgabenbereiche Familie und Kindererziehung wurden in ihrer traditionellen Zuordnung zur Frau kaum in Frage gestellt. In der Politik blieb die Frau größtenteils Objekt, als solches waren sie im Wesentlichen von den Entscheidungen ausgeschlossen. Lediglich die aus hauptamtlichen weiblichen Funktionären zusammengesetzte Abteilung „Frauen“ beim ZK der SED bildete eine seltene Ausnahme. Der Abteilung oblag die Erarbeitung und Durchsetzung frauenpolitischer Maßnahmen, die Anleitung des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands (DFD) und der Frauenarbeit der Partei. Ihr nachgeordnet arbeiteten Frauen-Kommissionen bei Bezirks- und Kreisleitung.[109]

Die Familienpolitik der DDR verfolgte zwei Ziele: Zum Einen die Bevölkerungsentwicklung in Form von Geburtenförderungen[110], zum Anderen die Gleichzeitigkeit von Erwerbstätigkeit und Mutterrolle. Letzteres wurde euphemistisch und den patriarchalen Denkstrukturen folgend als Vereinbarkeit von Beruf und Mutterschaft beschrieben. Während die Rolle der Frau aus den Komponenten Hausfrau, Mutter und Berufstätige bestand, war von einer Vereinbarung der Vaterrolle mit der Erwerbstätigkeit dagegen nie die Rede. Der frauenzentrierte Blickwinkel der Familienpolitik der DDR machte diese zu einer Muttipolitik, die sich nahezu ausschließlich auf die Jungen konzentrierte. Männer tauchten in diesen Überlegungen kaum auf, ebensowenig kinderlose Ehepaare, in denen man lediglich potentielle Eltern sah und die somit nur in jungen Jahren von familienpolitischen Maßnahmen bedacht wurden. Die beschriebenen Zielstellungen finden sich wieder im offiziellen Familienleitbild, das parallel zum Frauenleitbild[111] bestand. Beide unterlagen einer wechselseitigen Beeinflussung.[112]

Die sozialistische Idealfamilie bestand aus Ehemann und Ehefrau, die gemeinsam zwei, besser drei Kinder hatten. Beide Partner waren voll berufstätig. Die Frau sollte dies auch über die verschiedenen Phasen des Familienzyklus‘ hinweg sein und in der Hausarbeit von ihrem Partner solidarisch unterstützt werden. Die in diesem Ideal verankerten Funktionszuweisungen an Mann und Frau veranschaulichen erneut, dass von der Frau deutlich mehr zu leisten war. Der Mann war zwar durch den Beruf belastet, der Frau oblag aber als zweites Arbeitsfeld noch der häusliche Bereich, sowie die Gestaltung der partnerschaftlichen Beziehung und des familiären Klimas, was zu ihrer Doppel- bzw. Dreifachbelastung führte.

Die Realität gestaltete sich anders als es das sozialitische Leitbild vorgab: In der Regel waren die Familien kleiner und die Zahl der Ehescheidungen stieg kontinuierlich. Hauptsächlich trafen Frauen die Entscheidung über den Fortbestand einer Beziehung oder Familie. Bedingt durch ihre ökonomische Unabhängigkeit und die hohen Ansprüche, die sie an einen Partner stellten, beförderten sie den Wandel in den Formen des Zusammenlebens. Obwohl innerhalb des Familienverbandes matriarchalische Strukturen auszumachen waren, blieb auch diese Gesellschaftsgruppe patriarchalisch dominiert, da der Mann letztlich sein tradiertes Recht als Familienoberhaupt behielt.[113]

Auf rechtlicher Basis markierte die Einführung des Familiengesetzbuches (FGB) 1965 die Gleichstellung der Ehepartner. §9 FGB legte fest, dass die Ehegatten gleichberechtigt sind, alle Angelegenheiten des gemeinsamen Lebens im beiderseitigen Einverständnis zu regeln und das Erziehungsrecht gemeinsam auszuüben haben. In §10 FGB wird das bereits oben beschriebene Familienleitbild juristisch fixiert. Dort heißt es:

„Beide Ehegatten tragen ihren Anteil bei zu der Erziehung und Pflege der Kinder und der Führung des Haushalts. Die Beziehungen der Ehegatten untereinander sind so zu gestalten, daß die Frau ihre berufliche und gesellschaftliche Tätigkeit mit der Mutterschaft vereinbaren kann. Ergreift der bisher nicht berufstätige Ehegatte einen Beruf oder entschließt sich ein Ehegatte, sich weiterzubilden oder gesellschaftliche Arbeit zu leisten, unterstützt ihn der andere in kameradschaftlicher Rücksichtsnahme und Hilfe.“[114]

Die erneute gesetzliche Fixierung der Gleichberechtigung lässt vermuten, dass trotz der offiziellen Erklärung, diese erreicht zu haben und der Bestimmung der Verfassung (Art. 7 der Verfassung von 1949), traditionelle Familienstrukturen der erwünschten Gleichstellung entgegenstanden und es einer eindeutigeren rechtlichen Regelung bedurfte, um der Frau Freiräume für ihre Berufstätigkeit und Qualifizierung zu schaffen.[115] Opielka weist darauf hin, dass auch die Festschreibung von Rechten und Pflichten im FGB die realen Verhältnisse kaum zu verändern vermochten und diese „doppelbödige“ Politik in erster Linie auf eine „Funktionalisierung der Familie als Institution und Sozialisationsinstanz“[116] zielte.

Mit dem Wechsel an der Parteispitze 1971 wurde die Bewertung des Gleichberechtigungsfortschrittes der DDR differenzierter vorgenommen. Hatte Ulbricht 1967 noch verkündet, dass die Gleichberechtigung in der DDR voll verwirklicht sei, schlug Honecker vier Jahre später einen vorsichtigeren Ton an, indem er „eine der größten Errungenschaften des Sozialismus, die Gleichberechtigung der Frauen in unserem Staat“[117], als weitgehend verwirklicht bezeichnete. Offiziell wurde damit kommuniziert und eingestanden, dass zwischen der gesellschaftlichen Realität und dem ideologischen Anspruch eine Lücke bestand. Deutlich wurde dies am konstanten Geburtenrückgang seit Mitte der 1960er Jahre. Als Konsequenz aus dem daraus drohenden Arbeitskräftemangel sowie der Tendenz junger Mütter zur Teilzeitbeschäftigung kam es in den 1970er Jahren zu einem Schub von sozialpolitischen Maßnahmen. Ziel war eine positive Beeinflussung der Reproduktionsfunktion der Familie durch Transferzahlungen, die an die Gründung einer Familie oder die Geburt eines Kindes geknüpft waren.[118] Daneben wurde der Wochen- und Schwangerschaftsurlaub verlängert, die Arbeitszeiten für Mütter verkürzt und eine bezahlte Freistellung bei Krankheit des Kindes gewährleistet. Ab 1974 waren die entsprechenden Begünstigungen auch für alleinerziehende Frauen verfügbar. Mit der Absicht die Doppelbelastung der Frau abzubauen, wurde zudem das Dienstleistungssystem kontinuierlich erweitert durch öffentliche Wäschereien, Schulspeisung, die Erhöhung der Kapazität der Essenskantinen in den Betrieben und den Ausbau des Kinderbetreuungsnetzes aus Krippen, Kindergärten und Horten. 1976 wurde ein Babyjahr ab dem zweiten Kind eingeführt. 1977 schließlich bekamen alleinstehende, berufstätige Frauen einen Hausarbeitstag.[119] Väter konnten das Babyjahr erst ab 1986, den Hausarbeitstag nie nutzen. Die Sonderrechte blieben berufstätigen Müttern vorbehalten und erneuerten damit die Zuordnung von ‚Frauenpflichten‘ an die Mutter.

Auch offizielle Kommentare lassen an dieser Rollenverteilung keinen Zweifel. Auf dem X. Parteitag der SED 1981 fordert das ZK, dass weitere Maßnahmen zu treffen seien, „die es der berufstätigen Mutter ermöglichen, als gleichberechtigtes Mitglied der Gesellschaft sowohl ihren Verpflichtungen im Beruf als auch als Mutter gerecht zu werden.“[120] Qualitativ fällt hier besonders auf, dass aus dem Recht eine Verpflichtung wurde.

Die sozialpolitischen Ziele wurden in den 1980er Jahren weiter ausdifferenziert und ausgebaut. So erhielten ab 1986 Studenten und Lehrlinge weiterhin Kindergeld, das Babyjahr konnte bereits beim ersten Kind beansprucht werden, ab dem dritten Kind verlängerte es sich auf 18 Monate[121]. Jedoch verfehlten auch diese Bemühungen ihr Ziel: Die Geburtenrate sank von 1,94 Kindern 1980 auf 1,57 Kinder (1989). Bemerkenswert ist, dass zwar die Gesamtkinderzahl rückläufig war, die Anzahl der Mütter aber kontinuierlich stieg. Dies ist ein Hinweis, dass Kinder zur Normalexistenz gehörten und eine zentrale Rolle einnahmen.[122]

Die „patriarchale Konstruktion der Gleichberechtigungspolitik [und; AR] der ihr innewohnende Androzentrismus“ wurden von der Sozialpolitik der DDR nie beseitigt. Nach Schmidt war vielmehr der Mann in letzter Konsequenz der, der profitierte. Die Frau wurde beruflich an männlichen Maßstäben und Leistungskriterien gemessen, der Mann blieb, trotz einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen, seinen familiären Verpflichtungen fast vollständig enthoben. Die familienpolitischen Bestimmungen zementierten eher das alte Rollenverständnis als es zu beseitigen, insbesondere bei Ehepartnern.

[...]


[1] Sibylle 4/1986-29.

[2] Barck/Langermann/Lokatis (Hrsg.) (1999), S. 20.

[3] Sibylle 4/1966-14.

[4] Die DDR-Gesellschaft wird demnach als effektiv durchherrscht begriffen - von oben (dem Politbüro) bis

unten. Erstmals verwendete Alf Lüdtke den Begriff (Lüdtke, Alf (1994): „Helden der Arbeit“ - Mühen beim Arbeiten. In: Kaelble/ Kocka/ Zwahr (Hrsg.), S. 188. Siehe auch Kocka, Jürgen (1994): Eine durchherrschte Gesellschaft. In: Kaelble/ Kocka/ Zwahr (Hrsg.), S. 547 - 553. Lindenberger (1999): Die Diktatur der Grenzen. Darin Abschnitt: „Durchherrschung“ und die „Grenzen der Diktatur“, S. 19 - 20.).

[5] Vgl. Sabrow (2007b), S. 11f.; Sabrow (1995), S. 55.

[6] Vgl. Diedrich/ Ehlert (1998), S. 17f.

[7] Vgl. ebd., S. 19.

[8] Vgl. Langermann (1998), S. 36.

[9] Vgl. Holzweißig (1999), S. 535, Holzweißig (1997), S. 11, Holzweißig (1989), S. 43f., Holzweißig (1986), S. 23.

[10] Barck/ Langermann/ Lokatis (Hrsg.) (1999): Zwischen „Mosaik" und „Einheit". Zeitschriften in der DDR. Berlin.

[11] Vgl. Geserick (1999), S. 25f.

[12] Scheel, Daniela (1985): Zwischen Wertung und Wirkung. DDR-Zeitschriftenprofile 1950 - 1980 am Beispiel von Geschlechtsrollenproblematik und Frauenleitbild. Köln.

[13] Schmidt, Sabine (1999): Frauenporträts und -protokolle aus der DDR. Zur Subjektivität der Dokumentarliteratur. Wiesbaden.

[14] Tonscheidt, Sabine (1996): Frauenzeitschriften am Ende? Ostdeutsche Frauenpresse vor und nach der Wende 1989. Münster.

[15] Melis, Dorothea (Hrsg.) (1998): Sibylle. Modefotografie aus drei Jahrzehnten DDR. Berlin.

[16] Helwig, Gisela/Nickel, Hildegard Maria (Hrsg.) (1993): Frauen in Deutschland 1945-1992. Bonn.

[17] Zum Thema „Frauen in der DDR“.

[18] Rudolf Singer auf 9. ZK-Tagung, Oktober 1968, zitiert in: Schulz, W. (1979), S. 718.

[19] Vgl. Schulz, J.M. (1996), S. 435.

[20] Geißler (1986), S. 18.

[21] Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie (1977), S. 416.

[22] Öffentliche Meinung wird verstanden als die Verteilung der Meinungen unter der Bevölkerung, die sich mit Hilfe demoskopischer Methoden messen lässt. Private Meinungen und Überzeugungen zu verschiedenen Themen sind bei diesem Verständnis Teil der öffentlichen Meinung. Bei den in den Medien dargestellten Meinungen handelt es sich um veröffentlichte Meinungen.

[23] Vgl. Schulz, J.M. (1996), S. 435.

[24] Schmidt, Wolfgang; Wächter, Ewald (1979): Öffentlichkeit, die öffentliche Meinung und staatliche Öffentlichkeitsarbeit. Aktuelle Beiträge der Staats- und Rechtswissenschaften, Potsdam-Babelsberg, S. 48f.

[25] Vgl. Graf (1999), S. 1687.

[26] Vgl. Holzweißig (1989), S. 46f.

[27] Gesamtgesellschaftliches Prinzip, in welchem das Politbüro der SED höchste Entscheidungsinstanz im Staat war. Die ideologische Legitimation wurde aus der Auffassung, eine sozialistische Gesellschaft bedürfe einer einheitlichen Führung, bezogen. Parteibeschlüsse mussten von denen der SED in einer strengen Hierarchie nachgeordneten Institutionen ohne Diskussion oder Kritik „von oben nach unten“ umgesetzt werden. Vgl. Ludz/Kuppe (1979), S. 250.

[28] Vgl. Friedrich Ebert Stiftung (1979), S. 12.

[29] Vgl. Scheel (1985), S. 16.

[30] Wörterbuch der sozialistischen Journalistik (1984), S. 70f.

[31] Vgl. Pürer/Raabe (1996), S. 355.

[32] Wörterbuch der sozialistischen Journalistik (1984), S. 71f.

[33] Ebd.

[34] Vgl. Geißler (1986), S. 19.

[35] Wörterbuch der sozialistischen Journalistik (1984), S. 71f.

[36] Ebd., S. 72.

[37] Wörterbuch der sozialistischen Journalistik (1984), S. 72.

[38] Vgl. Pürer/Raabe (1996), S. 356.

[39] Parteilichkeit, Wissenschaftlichkeit, Massenverbundenheit; Pürer/Raabe (1996), S. 357.

[40] Parteilichkeit, Wissenschaftlichkeit, Wahrhaftigkeit und Massenverbundenheit; Schmidt (1999), S. 36.

[41] Parteilichkeit, Wissenschaftlichkeit, Massenverbundenheit, Kritik und Selbstkritik, Wahrheitstreue; Pannen (1992), S. 18.

[42] Vgl. Schmidt (1999), S. 37; Pürer/Raabe (1996), S. 357.

[43] Die marxistisch-leninistische Philosophie betrachtet die Wahrheit als eine Eigenschaft der Aussagen, die eine adäquate und richtige Wiederspiegelung eines bestimmten Sachverhalts der objektiven Realität im Bewusstsein des Menschen darstellen. Die Wahrheit einer Aussage besteht darin, mit dem erkannten Sachverhalt der objektiven Realität, den sie abbildet, übereinzustimmen. In: Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie. Opladen 1971, S. 500.

[44] Bos (1993), S. 89f.

[45] Vgl. Budzislawski, Hermann (1966): Sozialistische Journalistik. Leipzig, S. 25-40.

[46] Vgl. Fischer (1999), S. 509; Holzweißig ( 1986), S. 23.

[47] Schulz, Edmund (1974): Pressefreiheit und sozialistische Gesellschaft. In: Theorie und Praxis der sozialistischen Journalistik, 2. Jg., Nr. 3, S. 6.

[48] Vgl. Pürer/Raabe (1996), S. 352; Tonscheidt (1996), S. 51.

[49] Westen, Klaus (1971): Zur Charakterisierung des Rechts in der DDR. In: Thomas et al.: Wissenschaft und Gesellschaft in der DDR. München, S. 232-255, hier: S. 245.

[50] Vgl. Fischer (1999), S. 509.

[51] Herrmann, Joachim: „Es gab ein absolutes Gesetz der Anleitung der Massenmedien durch den Generalsekretär“ In: Neues Deutschland 27./28. Januar 1990.

[52] Die Bezeichnung Generalsekretär des Zentralkomitees der SED gab es zunächst von 1950 bis 1953. Die Bezeichnung wurde auf dem IX. Parteitag der SED 1976 wieder eingeführt. Zwischenzeitlich hieß die Funktion Erster Sekretär (des ZK der SED).

[53] ZK-Sekretär für Agitprop: Werner Lamberz (1967-78), Joachim Hermann (1978-89).

[54] Leiter Agitationskommission: Werner Lamberz (1966-71), Heinz Geggel (1971-89).

[55] Vgl. Holzweißig (1995), S. 1697ff.

[56] Vgl. Scheel (1985), S. 40.

[57] Vgl. Ludz/Kuppe (1979), S. 860.

[58] Gesetzblatt der DDR, 1964 Teil II, S. 239f.

[59] Wörterbuch der sozialistischen Journalistik (1984), S. 129.

[60] Vgl. Holzweißig (1999), S. 535; Pürer/Raabe (1996), S. 365; Schulz, W. (1979), S. 718.

[61] Vgl. Holzweißig (1997), S. 66.

[62] Halbach (1988), S. 81.

[63] Wieland, Deba, zitiert in: Ludz/Kuppe (1979), S. 5.

[64] Vgl. Holzweißig (1986), S. 24; Holzweißig (1989), S. 20.

[65] Gesetzblatt der DDR, 1959 Teil I, S. 365f.

[66] Vgl. Ludz/Kuppe (1979), S. 847.

[67] Vgl. Holzweißig (1995), S. 1710f; Holzweißig (2002), S. 41.

[68] Holzweißig, Gunter: Das MfS und die Medien. Deutschland Archiv 1/1992, S. 36.

[69] Vgl. Langermann (1998), S. 35.

[70] Barck/Langermann/Lokatis (1999), S. 15.

[71] Ebd.

[72] Kleinjohann, Michael (1987): Sportzeitschriften in der Bundesrepublik Deutschland. Bestandsaufnahme – Typologie – Themen – Publikum. Theoretisch-empirische Analyse eines sportpublizistischen Mediums, Frankfurt a.M., S. 39, zitiert nach: Geserick (1999), S. 24.

[73] Vgl. Geserick (1999), S. 24f.

[74] Statistische Jahrbuch der DDR, Postzeitungsliste, seit den 1970er auch Lehrhefte der Sektion Journalistik der Karl-Marx-Universität Leipzig.

[75] Vgl. Geserick (1999), S. 30.

[76] Vgl. Holzweißig (1995), S. 1689, 1721.

[77] Angabe für 1988, entnommen Tonscheidt (1996), S. 63.

[78] 1949: Staatsgründung der DDR: Einrichtung und Ausbau des streng zentralistischen SED-Apparats in allen Bereichen von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, Formalismus-Debatte; 1965: Zäsur nach 11. Plenum. Rundumschlag gegen „schädliche Tendenzen“. Kritisiert wird sowohl die Arbeit der Kreativen als auch das Versagen der Kontrollgremien. In einer Grundsatzrede rechnet Honecker mit der bisherigen Politik ab. Vor allem wendet er sich gegen die Künstler, die „den lebensverneinenden, spießbürgerlichen Skeptizismus als alleinseligmachende Religion“ verkünden. Wenn man Arbeitsproduktivität und Lebensstandard erhöhen wolle, „dann kann man nicht nihilistische, ausweglose und moralzersetzende Philosophien in Literatur, Film, Theater, Fernsehen und Zeitschriften verbreiten.“ Die erneute Ideologisierung und der damit verbundene kulturelle Kahlschlag lähmten das intellektuelle Leben; 1976: Ausbürgerung Wolf Biermanns und darauf folgender kulturpolitischer Klimawechsel, geprägt von Unnachgiebigkeit und Härte. Vgl. Mählert (2004), S. 56, 106f, 126f; Wolle (1999), S. 241f.

[79] 1961: Bau der Mauer und dadurch einhergehende innere Konsolidierung. Kulturschaffende griffen Alltagsprobleme auf und übten verhalten Kritik an den politischen Verhältnissen; 1971: VIII. Parteitag: Wechsel an SED-Spitze von Ulbricht zu Honecker. Vorsichtige kulturpolitische Öffnung unter Signum „Weite und Vielfalt“, offizielles Signal für eine Liberalisierung der Kulturpolitik. Vgl. Wolle (1999), S. 41f.

[80] Vgl. Mühlberg (1999), S. 35f.

[81] Wörterbuch der sozialistischen Journalistik (1984), S. 216.

[82] Tageszeitungen, Wochen- und Monatszeitungen, Betriebszeitungen, Kreiszeitungen, Zeitschriften, Mitteilungsblätter. Nach Maßstäben westlicher Zeitschriftenforschung müssten die unter Wochen- und Monatszeitungen zusammengefassten Blätter der Kategorie Zeitschrift zugeordnet werden; Tonscheidt (1996), S. 71.

[83] Siehe Anhang I.

[84] Wörterbuch der sozialistischen Journalistik (1984), S. 216.

[85] NDP (Neue deutsche Presse) 9/1969, S. 11; Die Aussage bezieht sich auf die NBI (Neue Berliner Illustrierte), zitiert nach: Scheel (1985), S. 45.

[86] Vgl. Tonscheidt (1996), S. 73ff.

[87] Vgl. ebd., S. 89f.

[88] Vgl. Hoffmann, Arnold (1962): Funktion der Illustrierten, S. 174, zitiert nach: Scheel (1985), S. 48.

[89] Vgl. Tonscheidt (1996), S. 79.

[90] Die Frau von heute war das Organ des Bundesvorstandes des DFDs und der Versuch, dessen Ziele journalistisch umzusetzen.

[91] Die Gründung der im Rahmen dieser Arbeit untersuchten Zeitschrift Sibylle erfolgte im Jahr 1953. Ein Profil der Zeitschrift findet sich in Kapitel 4.3.

[92] Marx, Karl (1868): MEW, Bd. 32, 1965, S. 583, zitiert nach: Schmidt (1999), S. 63.

[93] Bebel, August, zitiert nach: Frohn (1972), S. 715.

[94] O.V. (1979): Frauen, S. 421.

[95] Engels, Friedrich, zitiert nach: Scheel (1985), S. 117.

[96] Vgl. Steiner (2001), S. 87.

[97] Engels, Friedrich, zitiert nach: Scheel (1985), S. 117.

[98] Vgl. Scheel (1985), S. 116f.

[99] Vgl. Schmidt (1999), S. 65.

[100] Dölling (1993), S. 27.

[101] Vgl. Bispinck (2003), S. 298.

[102] Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (7. Oktober 1949), Art. 30.

[103] Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (7. Oktober 1949), Art. 35, Abs. 1.

[104] Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (6. April 1968), Art. 20, Abs. 2.

[105] Wie Hampele hinweist, nehmen diese Ausschüsse innerhalb der Herrschaftssoziologie eine besondere Stellung ein. Von einer prinzipiell auf Einheitlichkeit und Machtzentralismus bedachten Staatsführung wurde kalkuliert Macht an die Frauenausschüsse delegiert. Das sich daraus ergebende Spannungsfeld von gemeinschaftlichen und speziellen Interessen machte diese Institution zu einem Sonderfall im Bereich der politischen Partizipation von Frauen in den 1950er- und 1960er Jahren. Vgl. Hampele (1993), S. 292.

[106] 1965 wurden sie zu Kommissionen der Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) und damit zu Elementen der betrieblichen FDGB-Arbeit.

[107] Vgl. Gerhard (1994), S. 389; Scheel (1985), S. 118f.

[108] Vgl. Dölling (1993), S. 27.

[109] Vgl. o.V. (1979): Frauen, S. 423.

[110] Bis Ende der 1960er Jahre dominierte die Vorstellung von der erweiterten Reproduktionsfunktion, d.h., dass die Einwohnerzahl durch Kinderreichtum vermehrt werden sollte. Davon wurde später Abstand genommen und die Bemühungen konzentrierten sich auf die einfache Reproduktionsfunktion, d.h. den Erhalt der Bevölkerungszahl. Vgl. Gysi/Meyer (1993), S. 139.

[111] Ausführlich wird dies in Kapitel 3.6 dargestellt.

[112] Vgl. Gysi/Meyer (1993), S. 139.

[113] Vgl. Gysi/Meyer (1993), S. 140.

[114] FGB der DDR, Gesetzblatt der DDR, Teil I, 1966, Nr. 1.

[115] Vgl. Scheel (1985), S. 121.

[116] Opielka (2002).

[117] Honecker, Erich (1971), Bericht des ZK der SED an den VIII. Parteitag, S. 61, zitiert nach: Scheel (1985), S. 122.

[118] Vgl. Opielka (2002); Scheel (1985), S. 123.

[119] Vgl. Gerhard (1994), S. 391.

[120] Protokoll des X. Parteitages der SED 1981, S. 125, zitiert nach: Scheel (1985), S. 123f.

[121] Seit Beginn der 1980er Jahre wurde verstärkt das Leitbild der Drei-Kinder-Familie propagiert.

[122] Vgl. Opielka (2002).

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2009
ISBN (eBook)
9783836638500
Dateigröße
7.4 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Leuphana Universität Lüneburg – Angewandte Kulturwissenschaften
Erscheinungsdatum
2014 (April)
Note
1,3
Schlagworte
frauenbild medien leitbild zeitschrift
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Titel: Von der "Dame" zur "Frau, die alles kann"
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