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Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz und dessen Auswirkung auf das Maßgeblichkeitsprinzip

©2008 Diplomarbeit 67 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Die zunehmende internationale Ausrichtung und wirtschaftliche Verflechtung von Unternehmen zwingt diese faktisch dazu sich nach den international anerkannten Rechnungslegungsstandards der International Financial Reporting Standards (IFRS) und den United States-Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) zu präsentieren. Bereits heute sind kapitalmarktorientierte konsolidierungspflichtige Unternehmen nach Handelsgesetzbuch (HGB) dazu verpflichtet, eine Konzernbilanz nach den internationalen Rechnungslegungsstandards aufzustellen. Der deutsche Gesetzgeber sieht sich nicht zuletzt durch die Umsetzung von europäischen Richtlinien sondern vielmehr durch den faktischen internationalen Druck gezwungen eine deutsche Bilanzierungsgrundlage in Annäherung an die IFRS zu schaffen, ohne die Eckpunkte des HGB- Bilanzrechts aufzugeben. Die Reformierung der deutschen Rechnungslegung wird subsumiert unter dem Begriff des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG).
Konzeptionell unterscheiden sich die Rechnungslegungsstandards IFRS und HGB in folgenden Punkten: Die internationalen Rechnungslegungsstandards beruhen in erster Linie auf dem Gedanken der reinen Informationsvermittlung. Der auf dem Vorsichtsprinzip orientierte Einzelabschluss nach HGB hingegen dient der Ausschüttungsbemessung und ist Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung.
Die steuerliche Gewinnermittlung basiert historisch auf dem über 100-jährigen so genannten (sog.) Maßgeblichkeitsprinzip wonach die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB), in aller Regel in Form der §§ 238 ff. HGB, grundsätzlich auch für die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich sind. Die durch das BilMoG vorgenommen Änderungen im Bereich der Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften haben insofern also auch eine direkte Auswirkung auf die steuerlichen Gewinnermittlung.
Diese Arbeit befasst sich daher mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz und dessen Auswirkung auf das Maßgeblichkeitsprinzip. Das Thema der Arbeit ist gerade im Hinblick auf das weitere Fortbestehen des Prinzips, die in der Praxis von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) dadurch ermöglichte Einheitsbilanz und eines eventuellen eigenständigen Bilanzsteuerrechts von großer Bedeutung.
Gang der Untersuchung:
Die Arbeit setzt sich, abgesehen von der Einleitung, der Zusammenfassung und der kritischen Würdigung, aus drei großen Themenkomplexen zusammen. Zu Anfang werden die Hintergründe und Eckpunkte des BilMoG […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Najim Al-furcate
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz und dessen Auswirkung auf das
Maßgeblichkeitsprinzip
ISBN: 978-3-8428-0577-4
Herstellung: Diplomica® Verlag GmbH, Hamburg, 2010
Zugl. Fachhochschule Köln, Köln, Deutschland, Diplomarbeit, 2008
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© Diplomica Verlag GmbH
http://www.diplomica.de, Hamburg 2010

2
Inhaltsverzeichnis
Seite
Inhaltsverzeichnis ... 2
Abkürzungs- und Symbolverzeichnis ... 4
1
Einleitung ... 6
1.1
Motivation... 6
1.2
Vorgehensweise... 7
2
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ... 8
2.1
Einleitung zum BilMoG ... 8
2.2
Hintergrund, Sinn und Zweck des BilMoG ... 10
2.3
Eckpunkte des BilMoG ... 14
2.3.1
Deregulierungsmaßnahmen... 14
2.3.2
Maßnahmen zur Erhöhung der Aussagekraft des
handelsrechtlichen Abschluss und die Abschaffung der
umgekehrten Maßgeblichkeit ... 16
3
Das Maßgeblichkeitsprinzip de lege lata... 18
3.1
Die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz ... 18
3.1.1
Die Handelsbilanz ... 18
3.1.2
Die Steuerbilanz... 21
3.2
Inhalt und Zweck des Maßgeblichkeitsprinzip... 23
3.3
Die Maßgeblichkeit der Bilanzierung ... 24
3.4
Die Maßgeblichkeit der Bewertung ... 24
3.4.1
Die materielle (abstrakte) Maßgeblichkeit ... 25
3.4.2
Die formelle Maßgeblichkeit ... 25
3.5
Die umgekehrte Maßgeblichkeit ... 26
4
Das Maßgeblichkeitsprinzip im Rahmen des BilMoG... 30
4.1
Einleitung ... 30
4.2
Die Aufhebung der umgekehrten Maßgeblichkeit im Rahmen
des BilMoG... 30
4.2.1
Begründung und Folgen des Wegfalles der
Umkehrmaßgeblichkeit - Beispielhafte Darstellungen
des Sonderpostens mit Rücklagenanteil und steuerlicher
Sonderabschreibungen ... 31
4.2.2
Anpassungsbedarf steuerlicher Vorschriften ... 34

3
4.2.3
Übergangsregelungen zu bereits bestehenden
Sonderposten mit Rücklagenanteil und steuerlichen
Sonderabschreibungen ... 35
4.3
Die materielle Maßgeblichkeit im Rahmen des BilMoG ... 36
4.3.1
Durchbrechung des Maßgeblichkeitsprinzips im Bereich
der Bilanzierung ... 36
4.3.1.1
Einführung des handelsrechtlichen
Aktivierungsgebotes für selbst geschaffene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens ... 36
4.3.1.2
Rechnungsabgrenzungsverbot für als Aufwand
berücksichtigt Zölle, Verbrauchssteuern und
Umsatzsteuer ... 38
4.3.1.3
Die Neukonzipierung latenter Steuern ... 39
4.3.2
Durchbrechung des Maßgeblichkeitsprinzips im Bereich
der Bewertung... 42
4.3.2.1
Ansatz von zu Handelszwecken erworbene
Finanzinstrumente mit ihrem beizulegenden
Zeitwert ... 42
4.3.2.2
Rückstellungsbewertung ... 45
4.3.2.3
Zuschreibungsverbot nach außerplanmäßiger
Abschreibung für einen derivativen Firmenwert
... 47
4.3.3
Direkte Auswirkung des materiellen
Maßgeblichkeitsprinzip: Bewertungseinheiten... 49
5
Zusammenfassung und Kritische Würdigung... 52
Literaturverzeichnis ... 55

4
Abkürzungs- und Symbolverzeichnis
Abs.
Absatz
AktG
Aktiengesetz
AO
Abgabenordnung
Art.
Artikel
BB
Der Betriebsberater
BFH
Bundesfinanzhof
BFuP
Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
BilMoG
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
BilReG
Bilanzrechtsreformgesetz
BMJ
Bundesjustizministerium
BStBl
Bundessteuerblatt
BWA
Bund der Wirtschaftsakademiker
bzw.
beziehungsweise
ca.
circa
d. h.
das heißt
DB
Der Betrieb
DRSC
Deutsches Rechnungslegungsstandards Commitee
DSR
Deutsche Standardisierungsrat
DStR
Deutsche Steuerrecht
EGHGB
Einführungsgesetz zum Handeslgesetzbuch
EStG
Einkommenssteuergesetz
EStR
Einkommensteuerrichtlinie
f.
folgende
ff.
fortfolgende
GewStG
Gewerbesteuergesetz
GG
Grundgesetz
Ggü.
gegenüber
GoB
Grundsatz ordnungsgemäßer Buchführung
GuV
Gewinn- und Verlustrechnung
h. M.
herrschende(r) Meinung
HGB
Handelsgesetzbuch
HGB-E
Handelsgesetzbuch-Entwurf

5
Hs.
Halbsatz
i. S. v.
im Sinne von
i. V. m.
in Verbindung mit
IAS
International Accounting Standards
IASB
International Accounting Standards Board
IFRS
International Financial Reporting Standards
KMU
Kleine und mittelgroße Unternehmen
Mio.
Million(en)
Mrd.
Milliarde(n)
mwN
mit weiteren Nachweisen
Nr.
Nummer
NWB
Neue Wirtschafts Briefe
PWC
Price Waterhouse Coopers
Ref-E
Referentenentwurf
Reg-E
Regierungsentwurf
S.
Satz
S.
Seite
sog.
so genannte
Stbg
Die Steuerberatung
StEntlG
Steuerenlastungsgesetz
u. ä.
und ähnliches
US-GAAP United States-Generally Accepted Accounting Principles
Vgl.
vergleiche
WPg
Die Wirtschaftsprüfung

6
1 Einleitung
1.1 Motivation
Die
zunehmende
internationale
Ausrichtung
und
wirtschaftliche
Verflechtung von Unternehmen zwingt diese faktisch dazu sich nach den
international anerkannten Rechnungslegungsstandards der International
Financial Reporting Standards (IFRS) und den United States-Generally
Accepted Accounting Principles (US-GAAP) zu präsentieren. Bereits heute
sind kapitalmarktorientierte konsolidierungspflichtige Unternehmen nach
Handelsgesetzbuch (HGB) dazu verpflichtet, eine Konzernbilanz nach den
internationalen Rechnungslegungsstandards aufzustellen.
1
Der deutsche
Gesetzgeber sieht sich nicht zuletzt durch die Umsetzung von
europäischen Richtlinien
2
sondern vielmehr durch den faktischen
internationalen Druck gezwungen eine deutsche Bilanzierungsgrundlage in
Annäherung an die IFRS zu schaffen, ohne die Eckpunkte des HGB-
Bilanzrechts
aufzugeben.
Die
Reformierung
der
deutschen
Rechnungslegung
wird
subsumiert
unter
dem
Begriff
des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG).
Konzeptionell unterscheiden sich die Rechnungslegungsstandards IFRS
und
HGB
in
folgenden
Punkten:
Die
internationalen
Rechnungslegungsstandards beruhen in erster Linie auf dem Gedanken
der reinen Informationsvermittlung. Der auf dem Vorsichtsprinzip orientierte
Einzelabschluss nach HGB hingegen dient der Ausschüttungsbemessung
und ist Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung.
Die steuerliche Gewinnermittlung basiert historisch auf dem über 100-
jährigen so genannten (sog.) Maßgeblichkeitsprinzip wonach die
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB), in aller Regel in Form
der §§ 238 ff. HGB, grundsätzlich auch für die steuerliche Gewinnermittlung
maßgeblich sind. Die durch das BilMoG vorgenommen Änderungen im
Bereich der Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften haben insofern
also auch eine direkte Auswirkung auf die steuerlichen Gewinnermittlung.
Diese
Arbeit
befasst
sich
daher
mit
dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz und dessen Auswirkung auf das
1
§ 315 a HGB.
2
Vgl. Kapitel 2.2 dieser Arbeit.

7
Maßgeblichkeitsprinzip. Das Thema der Arbeit ist gerade im Hinblick auf
das weitere Fortbestehen des Prinzips, die in der Praxis von kleinen und
mittleren Unternehmen (KMU) dadurch ermöglichte Einheitsbilanz und
eines
eventuellen
eigenständigen
Bilanzsteuerrechts
von
großer
Bedeutung.
1.2 Vorgehensweise
Die Arbeit setzt sich, abgesehen von der Einleitung, der Zusammenfassung
und der kritischen Würdigung, aus drei großen Themenkomplexen
zusammen. Zu Anfang werden die Hintergründe und Eckpunkte des
BilMoG dargestellt. Anschließend erscheint es dann zweckmäßig zunächst
das Maßgeblichkeitsprinzip in seiner jetzigen und grundsätzlichen
Bedeutung zu erläutern, ehe im Rahmen des dritten großen Kapitels das
Hauptthema dieser Arbeit näher konkretisiert wird. Der Analysefokus liegt
dabei auf der Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit, die
Durchbrechungen der materiellen Maßgeblichkeit durch die geänderten
Ansatz- und Bewertungsvorschriften und der dadurch bewirkten direkten
Auswirkung der materiellen Maßgeblichkeit aufgrund von Änderungen im
Rahmen des BilMoG.
Grundsätzlich werden in dieser Arbeit die einzelnen GoB aus Gründen der
Fülle nicht näher erläutert. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf den
Vorschriften des HGB als Ausfluss der GoB. Auf die Änderungen im
Bereich
des
Konzernabschlusses,
des
Konzernlageberichts,
der
Abschlussprüfung, des Anhangs und Corporate Governance wird aufgrund
der Fülle in dieser Arbeit nur insofern eingegangen, als das es für die
Themenstellung relevant ist. Dies soll klar stellen, dass die in dieser Arbeit
aufgeführten Änderungen im Bereich der Ansatz-, Ausweis- und
Bewertungsvorschriften nur eine Auswahl und Erläuterung der Änderungen
im Rahmen des BilMoG darstellen und keineswegs eine abschließende
Aufzählung sind. Grundsätzlich basieren die gemachten Aussagen auf dem
Regierungsentwurf (Reg-E), jedoch erscheint es an einigen Stellen sinnvoll
eine Verbindung zum Referentenentwurf (Ref-E) des BilMoG herzustellen.

8
2 Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
2.1 Einleitung zum BilMoG
Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat am 08. November 2007 den
Referentenentwurf (Ref-E) eines Gesetzes zur Modernisierung des
Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, BilMoG) veröffentlicht.
3
Am 21. Mai 2008 beschloss das Bundeskabinett dann den Entwurf des
Gesetzes (Reg-E)
4
welches im Vergleich zum Referentenentwurf einige
Änderungen beinhaltet. Diese wurden aufgrund von Kritiken und
Vorschlägen
in
Stellungnahmen
zum
Ref-E
von
verschiedenen
Konstitutionen aus Praxis und Forschung vorgenommen. Das BilMoG sieht
wesentliche
Änderungen
im
Bereich
der
handelsrechtlichen
Rechnungslegung und im Recht der Abschlussprüfung vor. Unter anderem
gehört auch die Abschaffung der umgekehrten und das Festhalten an der
materiellen Maßgeblichkeit dazu. Der Entwurf basiert im Grunde
genommen auf der Umsetzung von Punkt 4 des 10 ­ Punkte Programms
der Bundesregierung zur Stärkung der Unternehmensintegrität und
Verbesserung des Anlegerschutzes
5
und auf der Umsetzung von vier EG-
Richtlinien die zum Teil einer zeitlichen Umsetzungsbeschränkung
unterliegen. Es handelt sich hierbei zum einen um die sog.
Abschlussprüferrichtlinie
6
und die sog. Abänderungsrichtlinie
7
, die bis zum
3
Vgl. BMJ, Ref-E, <http://www.bmj.bund.de/files/-/2567/RefE%20BilMoG.pdf> (05.06.2008).
4
Vgl. BMJ, Reg-E, <http://www.bmj.de/files/-/3152/RegE%20BilMoG.pdf>(05.06.2008).
5
Vgl. BMJ, Pressmitteilung vom 25.02.2003, ,,Bundesregierung stärkt Unternehmerschutz
und Unternehmensintegrität"
<http://www.bmj.bund.de/enid/790df1c4aab4b6fbcf5c3fa6a38ec1bd,58dbb5706d635f69
64092d09313539093a0979656172092d0932303033093a096d6f6e7468092d093032093
a095f7472636964092d09313539/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html >
(16.06.2008).
6
RICHTLINIE 2006/43/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom
17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten
Abschlüssen, zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates
und zur Aufhebung der Richtlinie 84/253/EWG des Rates.
7
RICHTLINIE 2006/46/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom
14. Juni 2006 zur Änderung der Richtlinien des Rates 78/660/EWG über den
Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen, 83/349/EWG über den
konsolidierten Abschluss, 86/635/EWG über den Jahresabschluss und den
konsolidierten Abschluss von Banken und anderen Finanzinstituten und 91/674/EWG

9
29. Juni 2008 bzw. 05. September 2008 ins deutsche Recht übernommen
werden müssen
8
. Zum anderen handelt es sich um die sog. Fair- Value -
Richtlinie
9
und die sog. Modernisierungsrichtlinie
10
die aber bezüglich ihrer
Pflichtbestandteile bereits mit dem Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) 2004
in das deutsche Recht transformiert worden sind.
11
Der Entwurf verfolgt das Ziel, das etablierte deutsche Bilanzrecht im
Vergleich zu den IFRS zu einer ebenbürtigen aber kostengünstigeren und
weniger diffizilen Alternative fortzuentwickeln. Der Jahresabschluss nach
HGB
soll
dabei
auch
weiterhin
als
Ausschüttungs-
und
Steuergewinnbemessungsgrundlage
gelten.
Insbesondere
für
die
steuerliche Gewinnermittlung bedeutet dies, dass die Maßgeblichkeit des
handelsrechtlichen Jahresabschlusses für die steuerliche Gewinnermittlung
auch in Zukunft genau so wie die GoB bestehen bleiben sollen.
12
Insbesondere kleine und mittelgroße Unternehmen sollen von diesem
Schritt profitieren ohne dabei auf die IFRS übergehen zu müssen. Die
Modernisierung ist die umfassendste Erneuerung der handelsrechtlichen
Rechnungslegungsgrundlagen seit dem Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetz
von 1985.
13
Der Zeitplan der Bundesregierung sieht vor, dass der Entwurf
nach der Sommerpause 2008 im Bundestag beraten werden soll. Ein
Großteil der Vorschriften soll für nach dem 31. Dezember 2008 beginnende
über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von
Versicherungsunternehmen.
8
Vgl. Theile, Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, S. 4.
9
RICHTLINIE 2001/65/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom
27. September 2001 zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG, 83/349/EWG und
86/635/EWG des Rates im Hinblick auf die im Jahresabschluss bzw. im konsolidierten
Abschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen und von Banken und anderen
Finanzinstituten zulässigen Wertansätze.
10
RICHTLINIE 2003/51/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom
18. Juni 2003 zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG, 83/349/EWG, 86/635/EWG
und 91/674/EWG über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von
Gesellschaften bestimmter Rechtsformen, von Banken und anderen Finanzinstituten
sowie von Versicherungsunternehmen.
11
Vgl. Theile, Bilanzrechtmodernisierungsgesetz, S. 4.
12
Vgl. BMJ, Reg-E, <http://www.bmj.de/files/-/3152/RegE%20BilMoG.pdf>(05.06.2008), S.
67.
13
Vgl. Erchinger/Wendholdt, DB 2008 Beilage 1, S. 4; Bilanzrichtlinien-Gesetz, 19.12.1985,
BGBI. I 1985, S. 2355.

10
Geschäftsjahre
Anwendung
finden.
Ein
Teil
der
geplanten
Deregulierungsmaßnahmen
14
können schon für das Jahr 2008 Anwendung
finden.
15
2.2 Hintergrund, Sinn und Zweck des BilMoG
Die globale Rechnungslegung wird überwiegend dominiert von den IFRS
und den US-GAAP. Die immer mehr zunehmende Intervention von
Unternehmen auf dem Weltmarkt und damit das Bestreben nach einer
weltweit einheitlichen Rechnungslegung zeigen, dass diese global
anerkannten, angelsächsischen und überwiegend auf dem Prinzip der
Informationsvermittlung
16
basierenden Rechnungslegungsvorschriften, die
kontinentaleuropäischen Rechnungslegungsvorschriften basierend auf dem
Vorsichtsprinzip,
immer
mehr
als
Bilanzierungsmöglichkeit
für
Unternehmen ablösen. Diese Entwicklung wurde von der EU erkannt und
verpflichtete, vor dem Hintergrund und dem Willen eines integrierten
Kapitalmarktes in der Europäischen Union
17
, alle Unternehmen die zur
Konzernrechnungslegung verpflichtet sind und deren Wertpapiere in einem
der Mitgliedsländer an einem organisierten Markt zugelassen sind, sog.
kapitalmarktorientierte
Unternehmen,
einen
Konzernabschluss
für
Geschäftsjahre die am oder nach dem 01. Januar 2005 beginnen
18
, nach
internationalen Rechnungslegungsstandards aufzustellen. Die Grundlage
dafür wurde bereits im Jahre 2002 durch die sog. International Accounting
Standards (IAS) -Verordnung
19
geschaffen.
20
14
Vgl. Kapitel 2.3.2. dieser Arbeit.
15
Vgl. BMJ, Pressemitteilung: Bundesregierung beschließt modernes Bilanzrecht,
<http://www.bmj.de/enid/73f320f9700ae6cba35952de7c9e84e8,1489d6706d635f696409
2d0935313835093a0979656172092d0932303038093a096d6f6e7468092d093035093a0
95f7472636964092d0935313835/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html >
(23.06.2008).
16
Vgl. Buchholz, Internationale Rechnungslegung, S. 30.
17
Vgl. Coenenberg, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, S. 22.
18
Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzen, S. 62.
19
VERORDNUNG (EG) Nr. 1606/2002 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES
RATES vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler
Rechnungslegungsstandards.
20
Vgl. BMJ, Reg-E , <http://www.bmj.de/files/-/3152/RegE%20BilMoG.pdf> (05.06.2008), S.
69.

11
Durch die Übernahmeverpflichtung der EU- Verordnung ins nationale Recht
berücksichtigte auch Deutschland diesen globalen und europäischen
Fortschritt und führte im Rahmen des Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG)
21
2004 den § 315 a in das HGB ein. Dieser verpflichtet alle
konzernrechnungslegungspflichtigen
und
kapitalmarktorientierten
Unternehmen in Deutschland einen Jahresabschluss nach internationalen
Rechnungslegungsstandards aufzustellen. Eine Analyse im Rahmen der
Neueinführung von § 315 a in das HGB von Price Waterhouse Coopers
(PWC)
aus
dem
Jahre
2004
hat
ermittelt,
dass
789
konsolidierungspflichtige und kapitalmarktorientierte Unternehmen zum 01.
Januar 2005 eine Konzernbilanz nach IFRS aufstellen müssen
22
. Für nicht
kapitalmarktorientierte Unternehmen gilt nach § 315 a Abs. 3 HGB ein
Wahlrecht zur Aufstellung einer Konzernbilanz nach IFRS. Darüber hinaus
räumt der Gesetzgeber dem Bilanzierenden ein Wahlrecht ein, auch den
Einzelabschluss sowohl für kapitalmarktorientierte als auch für nicht
kapitalmarkorientierte Unternehmen nach IFRS aufzustellen. Dieses
ebenfalls mit dem BilReG eingeführte Wahlrecht nach § 325 Abs. 2a in
Verbindung mit (i. V. m.) Abs. 2 b HGB soll dazu dienen, sich den
Interessengruppen als international ausgerichtetes Unternehmen zu
präsentieren. Jedoch sei angemerkt, dass in jedem Fall aus gesellschafts-
und steuerrechtlichen Gründen
23
ein handelsrechtlicher Einzelabschluss
nach § 264 bzw. § 242 HGB erstellt werden muss.
24
Die bisherigen Beobachtungen und Gesetzgebungen lassen erkennen,
dass durch den laufenden Globalisierungsprozess, Unternehmen mit
internationaler Ausrichtung, gleichgültig ob kapitalmarktorientiert oder nicht,
im Prinzip dazu übergehen müssen sich mehr und mehr nach den
dominierenden internationalen Rechnungslegungsstandards zu orientieren.
Dieser Schritt ist für ein solches Unternehmen unerlässlich wenn es
weiterhin in der Lage sein möchte im internationalen Wettbewerb zu
21
Bilanzrechtsreformgesetz, 04.12.2004, BGBl. I 2004, S. 3166.
22
Vgl. Price Waterhouse Coopers, IAS/IFRS ­ Kapitalmarktorientierte Unternehmen in
Deutschland, S. 6.
23
Vgl. Kapitel 3 dieser Arbeit.
24
Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzen, S. 63.

12
bestehen und am globalen Geschäftsverkehr partizipieren will.
25
Ein
entscheidender Hauptgrund für diese Unerlässlichkeit ist die Tatsache,
dass international aktive Unternehmen eine großes Interesse daran hegen,
sich nicht nur neue Gütermärkte zu erschließen sondern sich auch die
Aufnahme von Eigen- und Fremdkapital auf dem internationalen
Kapitalmarkt zu ermöglichen.
26
Trotz dieser Tendenz bleibt abzuwarten inwiefern die Darstellung der
Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage nach IFRS, gerade für nicht
kapitalmarkorientierte Unternehmen, andere international gefestigte
Standards komplett ablösen wird.
27
In Deutschland gelten nach der Definitionsempfehlung der Europäischen
Kommission vom 06. Mai 2003
28
99 % aller Unternehmen als klein und
mittelgroß (sog. KMU).
29
Der Analyse von PWC zufolge sind rund 3,2
Millionen (Mio.) aller deutschen Unternehmen nicht kapitalmarktorientiert.
30
Dies entspricht dem 99 % Anteil der KMU. Dem Großteil dieser KMU ist es
aufgrund der Kostenintensivität und der Komplexität von IFRS nicht
möglich auf die Bilanzierung nach diesem Rechnungslegungsstandard
umzustellen. Ferner könnte die hohe Dichte von Informationen im IFRS-
Abschluss die Existenz des Unternehmens im Rahmen des Wettbewerbs
gefährden. Diese Gegebenheit lässt den Schluss zu, dass die
Bundesregierung bestrebt ist die Interessen der KMU zu wahren.
Als Zwischenergebnis kann man festhalten, dass auf der einen Seite eine
Annäherung an internationale Standards unausweichlich, aber auf der
anderen Seite eine komplette Übernahme der IFRS nicht möglich
erscheint.
25
Vgl. BMJ, ,, Reg-E ", <http://www.bmj.de/files/-/3152/RegE%20BilMoG.pdf> (05.06.2008),
S. 70.
26
Vgl. Coenenberg, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, S. 20.
27
Vgl. BMJ, ,, Reg-E ", <http://www.bmj.de/files/-/3152/RegE%20BilMoG.pdf> (05.06.2008),
S. 70.
28
Empfehlung der Kommission vom 06. Mai 2003 betreffend die Definition der kleinen und
mittleren Unternehmen, 2003/361/EG, Amtsblatt L 124, S. 36.
29
Vgl. Kless / Veldhues, Ausgewählte Ergebnisse für kleine und mittlere Unternehmen in
Deutschland 2005, Statistisches Bundesamt 2008, S. 225.
30
Vgl. Price Waterhouse Coopers, IAS/IFRS ­ Kapitalmarktorientierte Unternehmen in
Deutschland, S. 29.

13
Trotz der Bemühungen des International Accounting Standards Board
(IASB) ein passendes Regelwerk für KMU zu entwickeln, welche
momentan im ,,Exposure Draft IFRS for small and medium sized entities"
31
münden, wird dieser Standardentwurf jedoch zur Zeit von Unternehmen
und dem Berufsstand der Wirtschaftsprüfer weites gehend abgelehnt.
32
Diese Ausgangslage führt dazu, dass die Bundesregierung mit dem BilMoG
das Ziel hat eine echte Alternative zu den IFRS zu schaffen.
33
Der
Informationsgehalt einer nach deutschem handelsrecht aufgestellten Bilanz
soll durch punktuelle und maßvolle Übernahmen aus den IFRS oder
Streichungen von Vorschriften angehoben werden. Im nächsten Kapitel
wird kurz aufgezeigt mit welchen konkreten Maßnahmen dies erreicht
werden soll.
Den bisherigen Beobachtungen zufolge, ist das ein klarer Schritt in
Richtung einer einheitlichen internationalen Rechnungslegung. Auch wenn
die Bundesregierung momentan ein klarer Befürworter des HGB ist und
diese Vorschriften nicht gänzlich zu Gunsten der IFRS aufgeben will bzw.
nicht aufgeben kann, so kann man jedoch davon ausgehen, dass eine
komplette Ablösung durch die IFRS auf handelsrechtlicher Ebene
spätestens dann gegeben sein wird, wenn ein KMU-Entwurf besteht der
dem deutschen Mittelstand gerecht wird. Ein großes Problem besteht aber
dort, wo die handelsrechtlichen Maßgaben an das deutsche Steuerrecht
gekoppelt sind, da internationale Standards als Grundlage für die
Steuerbemessung nicht den Erwartungen des Gesetzgebers entsprechen.
Im Rahmen dieser Arbeit wird die Kopplung zwischen Steuer- und
Handelsrecht
aufgrund
der
hauptsächlichen
Behandlung
des
Maßgeblichkeitsprinzip noch näher erläutert.
31
Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee, ,,Exposure Draft IFRS for small and
medium sized entities "
<http://www.standardsetter.de/drsc/docs/press_releases/sme_ed_0207.pdf> ,
(20.06.2008).
32
Vgl. Niehus, DB 2008, S. 881.
33
Vgl. Kapitel 2.1 dieser Arbeit.

14
2.3 Eckpunkte des BilMoG
Die Deregulierung, die Erhöhung der Aussagekraft des handelsrechtlichen
Abschlusses und die Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit werden
unter der Überschrift ,,Eckpunkte des BilMoG" subsumiert.
2.3.1 Deregulierungsmaßnahmen
In beiden Entwürfen des BilMoG strebt der Gesetzgeber im Vordergrund
die Entlastung der Unternehmen von Kosten und Bürokratie an. Dies betrifft
im Grunde genommen zwei Punkte. Zum einen: Dem Ref-E nach, sollen
alle
nicht
kapitalmarktorientierten
Einzelkaufleute
und
Personenhandelsgesellschaften die auf zwei aufeinander folgenden
Geschäftsjahren einen Umsatz von kleiner als 500.000 Euro und einen
Gewinn von kleiner als 50.000 Euro nachweisen, gemäß dem § 241a
Handelsgesetzbuch-Entwurf (HGB-E), von den gesetzlichen Buchführungs-
und Bilanzierungsvorschriften befreit werden. Die gewählten Werte sind an
die steuerliche Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger nach § 141
AO angelehnt um eine größtmögliche Konvergenz zwischen Handels- und
Steuerrecht herzustellen. An Stelle der Bilanzierung soll die Einnahmen-
Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 Einkommenssteuergesetz (EStG)
als Gewinnermittlungsmethode treten, obwohl dem Gesetzgeber bewusst
ist, dass diese Methode im Vergleich zur Bilanzierung nicht der
Kapitalerhaltungsfunktion
dienen
kann.
34
Der
Befreiung
von
Personenhandelsgesellschaften standen in diesem Zusammenhang
erhebliche fachliche Bedenken gegenüber.
35
Von dieser Regelung weicht in
der
Folge
der
Reg-E
ab.
Die
Befreiung
wurde
auf
nicht
kapitalmarktorientierte
Einzelkaufleute
beschränkt.
Inwiefern
Einzelkaufleute in der Praxis i. S. v. § 264 d HGB-E kapitalmarkorientiert
34
Vgl. BMJ, ,, Ref-E,,, <http://www.bmj.bund.de/files/-/2567/RefE%20BilMoG.pdf>
(05.06.2008), S. 91.
35
Vgl. Bundessteuerberaterkammer, Stellungnahme zum Referentenetwurf eines Gesetzes
zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG),
<http://www.dstv.de/waswirwollen/r2008-01-24-2.pdf> (24.06.2008), S. 2; Deutscher
Anwaltverein, Stellungnahme zum Referentenetwurf eines Gesetzes zur Modernisierung
des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG),
<http://anwaltverein.de/downloads/Stellungnahmen-08/2008-01-21-BilMoG-
Stellungnahme.pdf> (24.06.2008), S. 7.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2008
ISBN (eBook)
9783842805774
DOI
10.3239/9783842805774
Dateigröße
549 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Technische Hochschule Köln, ehem. Fachhochschule Köln – Wirtschaft, Betriebswirtschaft
Erscheinungsdatum
2010 (Oktober)
Note
2,3
Schlagworte
bilmog einheitsbilanz umsatzsteuer rückstellungsbewertung firmenwert
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Titel: Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz und dessen Auswirkung auf das Maßgeblichkeitsprinzip
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