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Die Beteiligungsfinanzierung als Instrument der Außenfinanzierung dt. Industrieunternehmen

©2009 Bachelorarbeit 47 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
In einem marktwirtschaftlich orientierten Wirtschaftssystem ist die Überschusserzielung das oberste Ziel eines Unternehmers. Sollte dieses durch die Herstellung und den Verkauf von Gütern erreicht werden, was die Gründung eines Industriebetriebes erfordert, dann sind konstitutive Entscheidungen, wie Rechtsform- und Standortwahl usw., zu treffen. Im Anschluss daran sind Produktionsfaktoren zu beschaffen. Arbeitskräfte müssen ausgewählt, eingestellt und bei Bedarf ausgebildet werden. Grundstücke, Gebäude, Maschinen und Fahrzeuge etc. müssen erworben werden. Ebenso benötigt man die Rohstoffe oder Halbfabrikate, aus denen später im Leistungsprozess marktfähige Produkte hergestellt werden.
Solch ein Gründungsvorhaben stellt auch immer den Ausgangspunkt für weitere finanzwirtschaftliche Überlegungen dar, da das ganze Vorhaben nur gelingen kann, wenn der Unternehmer über ausreichende finanzielle Mittel zur Beschaffung der benötigten Produktionsmittel und zur Finanzierung des fortlaufenden Betriebes verfügt. Die Gesamtheit der Finanzierungsquellen, die einem Unternehmen hierfür zur Verfügung steht, wird als Kapital bezeichnet. Den Prozess der Bereitstellung des Kapitals nennt man Finanzierung.
Nur selten wird der Eigentümer die Finanzierung zu 100 % aus eigenen Mitteln bestreiten können, was dann als Innenfinanzierung bezeichnet wird. In der Regel ist er auf die Kapitalüberlassung unternehmensexterner Dritter angewiesen, welche dann als Außenfinanzierung bezeichnet wird. Die Beteiligungsfinanzierung ist ein ganz besonderes Instrument der Außenfinanzierung.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Darstellung des Instruments der Beteiligungsfinanzierung. Zunächst wird auf die finanzwirtschaftlichen Interessen und Ziele eingegangen und im Anschluss die Bedeutung und der Stellenwert der Rechtsform in Bezug auf die Beteiligungsfinanzierung beleuchtet. Nachdem dem Leser die unterschiedlichen Wege der Beteiligungsfinanzierung näher gebracht wurden, werden die Anlässe, die zu einer Beteiligung führen, erläutert. Ein aktuelles Beispiel aus der Wirtschaft dient hier als Beispiel.
Den Abschluss der Arbeit bilden die einzelnen Phasen des Beteiligungsprozesses sowie eine Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile der Beteiligungsfinanzierung aus Sicht des Kapitalgebers und des Kapitalnehmers. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
I.InhaltsverzeichnisI
II.AbbildungsverzeichnisIII
III.AbkürzungsverzeichnisIV
1.Einleitung1
2.Die […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


I. Inhaltsverzeichnis

II. Abbildungsverzeichnis

III. Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Beteiligungsfinanzierung
2.1. Der Begriff der Beteiligungsfinanzierung
2.2 Die finanzwirtschaftlichen Interessen und Ziele
2.2.1 Die Ziele und Interessen der Kapitalgeber
2.2.2 Die Ziele und Interessen der Kapitalnehmer
2.3 Die Bedeutung der Rechtsform bei der Beteiligungsfinanzierung
2.3.1 Die Personengesellschaften
2.3.2 Die Kapitalgesellschaften

3. Unterschiedliche Wege der Beteiligungsfinanzierung
3.1 Beteiligungsfinanzierung von Unternehmen ohne Börsenzugang
3.2 Beteiligungsfinanzierung von Unternehmen mit Börsenzugang
3.3 Beteiligungsfinanzierung durch Mitarbeiter und Management
3.4 Beteiligungsfinanzierung mit Venture Capital und Business Angels
3.4.1 Die Phasen der Venture Capital Finanzierung
a) Seed-Financing
b) Start-Up-Financing
c) First-Stage-Financing
d) Second-Stage Financing
e) Third-Stage-Financing
f) Fourth-Stage-Financing

4. Anlässe zur Beteiligungsfinanzierung
4.1 Die Gründung
4.2 Die Kapitalerhöhung
4.3 Die Kapitalherabsetzung
4.4 Die Umwandlung
4.5 Die Fusion
4.6 Die Liquidation

5. Die Kapitalerhöhung am Beispiel von Infineon Technologies AG

6. Die Phasen des Beteiligungsprozesses bei einer Kapitalgesellschaft
6.1 Voraussetzungen einer Beteiligungsfinanzierung
6.2 Kontaktaufnahme
6.3 Beteiligungswürdigkeitsprüfung
6.4 Vertragsverhandlung
6.5 Fortlaufende Betreuung der Kapitalgeber
6.6 Desinvestition

7. Die Vor- und Nachteile einer Beteiligungsfinanzierung 33

7.1 Interessenlage Kapitalgeber

7.2 Interessenlage Kapitalnehmer

8. Schlusswort

IV. Anhang

V. Literaturverzeichnis

VI. Eidesstattliche Erklärung

II. Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Einbezug eines VC-Fonds bei der Beteiligungsfinanzierung

Abb. 2: Anlässe zur Beteiligungsfinanzierung

Abb. 3: Unternehmensphasen und Finanzierungsformen

Abb. 4: Phasen des Beteiligungsprozesses

III. Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

In einem marktwirtschaftlich orientierten Wirtschaftssystem ist die Überschusserzielung das oberste Ziel eines Unternehmers. Sollte dieses durch die Herstellung und den Verkauf von Gütern erreicht werden, was die Gründung eines Industriebetriebes erfordert, dann sind konstitutive Entscheidungen, wie Rechtsform- und Standortwahl usw., zu treffen. Im Anschluss daran sind Produktionsfaktoren zu beschaffen. Arbeitskräfte müssen ausgewählt, eingestellt und bei Bedarf ausgebildet werden. Grundstücke, Gebäude, Maschinen und Fahr-zeuge etc. müssen erworben werden. Ebenso benötigt man die Rohstoffe oder Halbfabrikate, aus denen später im Leistungsprozess marktfähige Produkte hergestellt werden.

Solch ein Gründungsvorhaben stellt auch immer den Ausgangspunkt für weitere finanzwirtschaftliche Überlegungen dar, da das ganze Vorhaben nur gelingen kann, wenn der Unternehmer über ausreichende finanzielle Mittel zur Beschaffung der benötigten Produktionsmittel und zur Finanzierung des fort-laufenden Betriebes verfügt. Die Gesamtheit der Finanzierungsquellen, die einem Unternehmen hierfür zur Verfügung steht, wird als Kapital bezeichnet. Den Prozess der Bereitstellung des Kapitals nennt man Finanzierung.

Nur selten wird der Eigentümer die Finanzierung zu 100 % aus eigenen Mitteln bestreiten können, was dann als Innenfinanzierung bezeichnet wird. In der Regel ist er auf die Kapitalüberlassung unternehmensexterner Dritter angewiesen, welche dann als Außenfinanzierung bezeichnet wird. Die Beteiligungs-finanzierung ist ein ganz besonderes Instrument der Außenfinanzierung.

Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Darstellung des Instruments der Ein aktuelles Beispiel aus der Wirtschaft dient hier als Beispiel.

Den Abschluss der Arbeit bilden die einzelnen Phasen des Beteiligungsprozesses sowie eine Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile der Beteiligungsfinanzierung aus Sicht des Kapitalgebers und des Kapitalnehmers.

2. Die Beteiligungsfinanzierung

In den folgenden Abschnitten wird auf den Begriff der Beteiligungsfinanzierung eingegangen und anschließend werden vor dem Hintergrund der verschiedenen Rechtsformen die finanzwirtschaftlichen Interessen und Ziele dieser erläutert.

2.1. Der Begriff der Beteiligungsfinanzierung

„[…] Bei der Beteiligungsfinanzierung wird der Unternehmung Eigenkapital von außen über den Kapitalmarkt zugeführt.“[1] Dies kann dadurch geschehen, dass von bisher bereits vorhandenen oder neuen Gesellschaftern Geldeinlagen, Sacheinlagen oder Rechte (z.B. Patente oder Wertpapiere) zugeführt werden. Die häufigste Form ist die Geldeinlage, da es sich hierbei um eine nominelle Größe handelt, deren Bewertung keine Probleme bereitet.

In aller Regel findet die Beteiligungsfinanzierung bei der Gründung einer Unternehmung statt, kann aber auch später in Form einer Kapitalerhöhung erfolgen. Dies ist der Fall, wenn erhöhter Bedarf an Eigenkapital für das Unternehmen besteht (z.B. im Falle weiteren Wachstums des Unternehmens).

Das Vorhaben der Erweiterung einer Beteiligungsfinanzierung hängt jedoch davon ab, inwieweit die bisherigen Eigenkapitalgeber bereit sind, ihren Finanzierungsrahmen zu vergrößern bzw. ob und wenn ja in welchem Umfang zusätzliche Eigenkapitalgeber erwünscht sind. Desweiteren muss geprüft werden, ob gewisse Finanzierungen rechtlich überhaupt möglich sind. Obendrein muss die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens gegeben sein, damit potentielle neue Kapitalgeber von der Vorteilhaftigkeit einer Beteiligungsfinanzierung überzeugt sind.[2]

Hinsichtlich der Steuerwirkung erscheint die Einlagenfinanzierung jedoch ungünstiger als die Fremdkapitaleinlage, da deren Zinsen als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung bis zur Höhe des im Unternehmen angefallenen Zinsertrages desselben Jahres absetzbar sind. Die Dividenden (= Preis für Eigenkapital), aus dem versteuerten Gewinn müssen hingegen bezahlt werden.[3]

2.2 Die finanzwirtschaftlichen Interessen und Ziele

Bei der Beteiligungsfinanzierung ist auf die unterschiedlichen Interessenlagen und Ziele von Kapitalgeber und Kapitalnehmer zu achten.

Das gemeinsame Ziel der beiden ist eine positive Rückwirkung aus der Beteiligung. Im Folgenden werden die jeweiligen Interessen und Ziele dargelegt.

2.2.1 Die Ziele und Interessen der Kapitalgeber

Das vorrangige Ziel des Kapitalgebers ist eine möglichst hohe Rendite zu erzielen, die im Verhältnis zum erwartenden Risiko steht. „[…] Maßstab hierfür sind die am Finanzmarkt bei anderweitigen Anlagen mit vergleichbarem Risiko erzielbaren Renditen.“[4] Die Rendite kann dabei auf die Wertsteigerung der Anteile sowie auf die Verzinsung des Kapitals bezogen sein. Der Kapitalgeber hat jedoch nicht nur finanzielles Interesse, sondern möchte auch Kontrolle und Einfluss auf die Unternehmensaktivitäten nehmen, um sein Investment abzusichern.[5] Ein eventueller Mindestbetrag der Beteiligung spielt für ihn eine erhebliche Rolle, da er sich möglichst nicht nur auf eine Beteiligung beschränken, sondern sein Kapital v.a. in Bezug auf das Risiko auf mehrere verteilen möchte. Die Fungibilität bzw. die Veräußerbarkeit der Anteile ist von großer Bedeutung, da sie aussagt, wie schnell der Investor seine Anteile weiterverkaufen bzw. zurückgeben kann.[6] Leicht handelbare Anteile werden daher bevorzugt. Auch die Rechtsform der Unternehmung hat für die Kapitalgeber einen großen Stellenwert und kann über eine eventuelle Beteiligung entscheiden. Zum einen definiert sie mögliche Haftungsbeschränkungen und Rechtsfolgen und zum anderen ergeben sich unterschiedliche steuerliche Konsequenzen für die Gesellschafter.[7]

2.2.2 Die Ziele und Interessen der Kapitalnehmer

Das Unternehmen, das in diesem Fall als Kapitalnehmer fungiert, hat das Ziel, die Existenz und den Fortbestand und i.d.R. das weitere Wachstum der Unternehmung zu gewährleisten. Dies geschieht durch wohlüberlegte Investitionen, die der Leistungserstellung und der Leistungsverwertung dienen. Um das hierfür benötigte Kapital zu beschaffen, muss der Kapitalnehmer den Interessen Kapitalgeber soweit entgegenkommen, dass diese zu einer Kooperation bereit sind.[8]

Auf die Kapitalnehmer kommt im Fall der Beteiligungsfinanzierung keine durch eine Beteiligungsfinanzierung mehr Beteiligte als bisher haften, erhöht sich die Kreditwürdigkeit und die Risikostreuung des Unternehmens.[9]

2.3 Die Bedeutung der Rechtsform bei der Beteiligungsfinanzierung

Die Rechtsform spielt bei der Beteiligungsfinanzierung eine entscheidende Rolle, da die unterschiedlichen rechtlichen Regeln differierende rechtliche und finanzielle Konsequenzen für die Unternehmung haben.[10]

Demnach muss sowohl vom Interessenten, der bereit ist, sich zu beteiligen, aber auch von dem zu finanzierenden Unternehmen genau analysiert werden, welche Folgen eine Beteiligungsfinanzierung für die jeweilige Partei hat.[11]

Im Allgemeinen wird zwischen den Personengesellschaften und den Kapital-gesellschaften unterschieden. Zu den Personengesellschaften zählen die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die stille Gesellschaft, sowie die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GdbR). Die Gruppe der Kapitalgesellschaften umfasst die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA).[12]

Im Folgenden werden beide Gruppen näher erläutert und speziell auf die Rechte und Pflichten der Gesellschafter eingegangen.

2.3.1 Die Personengesellschaften

„[…] Personengesellschaften sind Unternehmen, die keine Rechtsfähigkeit besitzen und deren Gesesllschafter in der Mehrzahl der Fälle natürliche Personen sind.“[13] Aufgrund des Anteils am Eigenkapital bestimmt hier ein begrenzter Kreis von natürlichen Personen die Geschäftspolitik der Unternehmung.

Die persönliche Beziehung der Gesellschafter steht bei der Personengesellschaft weitestgehend im Vordergrund, was auch zur Folge hat, dass die Geschäfts-anteile der Gesellschafter nicht sehr fungibel sind.[14]

Grundsätzlich erfolgt die Beschaffung des Eigenkapitals in erster Linie durch Kapitaleinlagen der Gesellschafter. Es besteht jedoch die Möglichkeit, neue Gesellschafter aufzunehmen, um die Eigenkapitalbasis auf diese Weise zu vergrößern. Die Beteiligung an Personengesellschaften muss nicht immer direkt erfolgen, sondern kann auch in Form einer Unterbeteiligung geschehen. Hierbei beteiligt sich eine Person nicht unmittelbar an einer Gesellschaft, sondern an einem Geschäftsanteil einer anderen Person.[15]

Mit Ausnahme der Gesellschafter der stillen Gesellschaft, sind alle Gesellschafter einer Personengesellschaft dazu verpflichtet an der Geschäftsführung teilzunehmen. Dasselbe gilt in Bezug auf die Haftung. Hier können alle Gesellschafter außer die, der stillen Gesellschaft unmittelbar und unbeschränkt haftbar gemacht werden. Die Kommanditisten bei einer Kommanditgesellschaft haften allerdings nur bis zur Höhe ihrer Einlage, sofern diese geleistet ist.[16]

Am Ende des Geschäftsjahres wird der gesamte Gewinn auf die einzelnen Gesellschafter aufgeteilt, die dann als Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb gelten, und somit der Einkommensteuer unterliegen. Sofern keine Steuerbefreiung der Gesellschaft vorliegt, unterliegt diese der Gewerbesteuer und die Umsätze der Umsatzsteuer.[17]

2.3.2 Die Kapitalgesellschaften

Im Gegensatz zu den Personengesellschaften sind die Kapitalgesellschaften rechtsfähig und verfügen über ein festes Nominalkapital.[18] Kraft Rechtsform handelt es sich bei der Kapitalgesellschaft um einen Kaufmann. Sie besteht

unabhängig vom Ein- oder Austritt einzelner Mitglieder. Die Gesellschafter sind hier mit einem bestimmten Kapital beteiligt und haften nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der Unternehmung, sondern nur in Höhe ihrer Beteiligung.[19] Die Gewinne der Kapitalgesellschaften können nicht den Eigenkapitalkonten der jeweiligen Gesellschafter zugeschrieben werden, sondern müssen auf die Gewinnrücklagenkonten fließen. Die Kapitalgesellschaft besitzt im Gegensatz zur Personengesellschaft eigenes Vermögen und haftet damit auch uneingeschränkt.[20]

Bei der GmbH können die Gesellschafter ihre Rechte in der Gesellschafterversammlung geltend machen und besitzen ein Auskunftsrecht über alle Angelegenheiten der Gesellschaft. Ihre Grundlage ist das GmbH-Gesetz. Die Mindest-einlage beträgt 25.000 Euro. Die Übertragung der Geschäftsanteile ist mittels eines in gerichtlicher oder notarieller Form geschlossenen Vertrages möglich.[21] Da die Anteile nicht sehr fungibel sind und für diese kein organisierter Markt besteht, lassen sie sich oft nur unter Schwierigkeiten veräußern und werden daher nicht von Kleinanlegern, sondern bevorzugt von kommerziellen Beteiligungsgesellschaften erworben.[22]

Bei der Aktiengesellschaft handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, deren Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind. Diese Gesellschaftsform eignet sich besonders für große Unternehmen, die größere Summen zur Finanzierung von Investitionen benötigen. Das Grund-kapital wird dann in Aktien aufgeteilt, die dann am organisierten Wertpapiermarkt gehandelt werden können. Das Mindestgrundkapital beträgt 50.000 Euro.[23] Die Aktionäre haben die Pflicht, bei der Gründung der AG ihre Einlagen zu leisten und während der Phase der Gründung bis zur Handelsregistereintragung haften sie sogar unbeschränkt. Je nach Höhe der Einlage richtet sich auch die Beteiligung am Bilanzgewinn für die Aktionäre. Im Rahmen der Hauptversammlung, bei der auch die Weiterverwendung des Bilanzgewinns beschlossen wird, können die Aktionäre von ihrem Mitspracherecht Gebrauch machen. Der

Aufsichtsrat, der die Aufgabe hat, die Angelegenheiten des Vorstandes zu über-wachen und zu kontrollieren, wird durch die Aktionäre berufen.[24]

Da der Handel der Aktien über die Wertpapierbörsen im Vergleich zum Handel von beispielsweise GmbH-Anteilen einfach vonstattengehen kann, eröffnet sich für die AG im Rahmen der Beteiligungsfinanzierung die Chance einer erhöhten Bereitschaft zur Kapitalüberlassung, aber auch von Spekulationsgeschäften.

Diese werden durch die niedrigen Informationskosten unterstützt, da die tägliche Veräußerbarkeit dazu führt, dass eine intensive Information über die Anlage nicht so notwendig ist, wie beispielsweise bei dem Erwerb von GmbH Anteilen.[25]

Bei der KGaA handelt es sich um eine Mischform von KG und AG. Sie hat mindestens einen Gesellschafter, der den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet und zugleich Vorstand (Komplementär) ist. Diese Position des Komplementärs kann wie auch bei der KG eine juristische Person (z.B. GmbH & Co. KGaA) übernehmen, was den Ausschluss der persönlichen Haftung aller Beteiligten ermöglicht. Die KGaA verbindet somit die Vorteile der Personengesellschaften, wie zum Beispiel das unternehmerische Engagement der persönlich haftenden Gesellschafter, mit den Vorteilen der Aktiengesellschaft und der Möglichkeit der leichten Kapitalbeschaffung. Die Rechte der Kommanditaktionäre sind dagegen gegenüber denen der Aktionäre der AG stark eingeschränkt.[26]

3. Unterschiedliche Wege der Beteiligungsfinanzierung

Es sollen nun die unterschiedlichen Wege der Beteiligungsfinanzierung aufgezeigt werden. Hierbei spielt eine große Rolle, ob es sich um ein emissionsfähiges oder um ein nichtemissionsfähiges Unternehmen handelt. Desweiteren

betrachten wir die Möglichkeiten einer Beteiligung durch Mitarbeiter oder des Managements innerhalb eines Unternehmens, sowie die Beteiligung durch Venture Capital und durch sogenannte Business Angels.

3.1 Beteiligungsfinanzierung von Unternehmen ohne Börsenzugang

Da in Deutschland der Zugang zur Börse nur den Aktiengesellschaften und den Kommanditgesellschaften auf Aktien vorbehalten bleibt, ist es für nicht-emissionsfähige Unternehmen erheblich schwerer Kapital zu beschaffen.[27] Dies betrifft einen weit überwiegenden Teil der kleinen und mittleren Unternehmen. Obwohl manche Unternehmen die Zugangsbedingungen erfüllen würden, nehmen sie die Möglichkeit Aktien an der Börse auszugeben, um damit Eigenmittel zu beschaffen, nicht wahr. Dazu zählen kleinere Aktiengesellschaften, die sich weitestgehend selbst finanzieren oder deren Aktien in Familienbesitz sind und kein Streubesitz vorhanden ist.[28] Die Gesellschafter eines nichtemissionsfähigen Unternehmens werden nicht nur mit dem fehlenden Zugang zum organisierten Kapitalmarkt konfrontiert, sondern beim Zufluss neuen Kapitals im Rahmen einer Beteiligungsfinanzierung auch mit dem Problem der aktuellen Bewertung und der Neuaufteilung der stillen Reserven und der Beeinträchtigung der Mitspracherechte.[29] Für die Kapitalanleger treten bei einer Beteiligung an nichtemissions-fähigen Unternehmen die Nachteile der mangelnden Fungibilität der Anteile, sowie das sogenannte „Lemmon“-Problem[30] auf. Wie auch bei der Beschaffung, fehlt auch bei der Veräußerung ein Markt, auf dem die Beteiligungen handelbar sind. Das „Lemmon“-Problem basiert auf einer Informationsasymmetrie, die auf dem Wissensvorsprung des Verkäufers beruht. Es handelt sich daher um eine Schwierigkeit bei der Beurteilung des Risikos der Anlage.[31] Die potentiellen Käufer werden annehmen, dass zu den Verkaufsmotiven des Verkäufers erwartete Ertragsverschlechterungen zählen, die in offiziellen Verkaufs-unterlagen nicht ausgewiesen sind. Diese Vermutung wird beim Käufer das Interesse wecken, den vom Verkäufer angesetzten Preis zu drücken.[32]

Ein weiteres Problem ist, dass die Beteiligungen meist nicht durch die Stellung von Sicherheiten geschützt werden. Da die Kapitalanlage bei nichtemissions-fähigen Unternehmen eben erwähnte Probleme mit sich bringt, ist sie nicht für Kleinanleger und besonders wegen der Veräußerungsschwierigkeiten eher für Daueranleger geeignet. Solche Anlagen werden von Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die ähnlich wie Banken agieren, jedoch keine Kredite, sondern Eigenkapital zur Verfügung stellen, getätigt. Diese Art von Beteiligungsfinanzierung wird später näher erläutert.[33]

3.2 Beteiligungsfinanzierung von Unternehmen mit Börsenzugang

Unternehmen, die einen Zugang zur Börse haben, gelten als emissionsfähig. Der Zugang zur Börse steht jedoch nicht jedem Unternehmen offen, er ist auf diejenigen mit der Rechtsform der Aktiengesellschaft und der Kommanditgesellschaft auf Aktien beschränkt. Im Gegensatz zu nichtemissionsfähigen Unter-nehmen besteht hier nicht oben genanntes „Lemmon“-Problem, was darauf zurückzuführen ist, dass die Verkäufer der Anteile keinen Informationsvorsprung gegenüber den Anlegern haben. Die Unternehmen mit Börsenzugang unterliegen umfangreichen Informations– und Publizitätspflichten[34] gegenüber den Investoren.

Darüber hinaus sind die Anteile sehr fungibel, verfügen also über eine hohe Verkehrsfähigkeit zu sehr geringen Transaktionskosten.[35] Eine Weiter- veräußerung über die Wertpapierbörse ist jederzeit möglich. Bei dieser Form der Beteiligungsfinanzierung ist es möglich, das Eigenkapital in mehrere kleine Teilbeträge zu splitten, was den Aktionären ermöglicht, ihr Vermögen auf mehrere Vermögensarten aufzuteilen und damit auch ihr Anlagerisiko zu verringern.[36] Da die Stückelung frei wählbar ist, gibt es demzufolge keinen Mindestbetrag je Aktie.

„[…] Die Rechtsform der Aktiengesellschaft ist am besten für die Aufbringung großer Eigenkapitalbeträge geeignet.“[37] Von der großen Anzahl an Eigentümern werden bei der AG grundsätzlich nur kapitalmäßige Interessen vorausgesetzt. Vom Mitspracherecht v.a. von Kleinaktionären wird nur selten Gebrauch gemacht, sie sind eher an einer hohen Rendite interessiert. Um diese zu bestimmen, müssen die künftigen Wachstums- und Ertragschancen des Unternehmens analysiert werden. Hierzu zählen sowohl die Attraktivität der Produkte und der bedienten Märkte, sowie die aktuelle Wettbewerbsposition der Unternehmung. Die Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) sorgen für die Sicherheit der Aktionäre.[38]

3.3 Beteiligungsfinanzierung durch Mitarbeiter und Management

Eine weitere Form der Beteiligungsfinanzierung stellt die Finanzierung durch die Mitarbeiter und des Managements dar. Unter einer Mitarbeiterbeteiligung „[…] wird die gesellschaftsrechtliche Beteiligung von Mitarbeitern am eigenen Unternehmen verstanden.“[39] Den Mitarbeitern werden stille Beteiligungen als Lohn- oder Gehaltersatz angeboten und somit Ausschüttungen vermieden. Dies kann auch durch die Ausgabe von Mitarbeiter- oder Belegschaftsaktien erfolgen.[40] Bei der sog. Erfolgsbeteiligung wird ein bestimmter Teil einer betrieblichen Erfolgsgröße den einzelnen Mitarbeitern gutgeschrieben. Dieser wird allerdings nicht sofort ausgeschüttet, sondern muss auf bestimmte Zeit als Kapitalanlage im Unternehmen verbleiben. Der dadurch geschaffene steuerliche Vorteil stellt für die Unternehmung einen höheren, für Finanzierungen verbleibenden Betrag dar. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Mitarbeiter sich mit ihrem eigenen Kapital am Unternehmen beteiligen und dadurch das Eigenkapital erhöhen.[41] Dies ist ein für beide Seiten erfolgversprechender Weg der Kapitalbeschaffung, da die Mitarbeiter sich mit größerer Motivation engagieren, wenn sie selbst am Unternehmen beteiligt sind. Die Mitarbeiterbeteiligung ist allerdings nicht sehr weit verbreitet, da sie sich für die einzelnen Unternehmen nicht als günstig erweist. Die Mitarbeiterbeteiligung gilt wegen des hohen Verwaltungsaufwands (kleinere Beträge müssen angelegt und abgerechnet werden) als nicht sehr attraktive Finanzquelle. Unternehmen, die ihr Kapital anderweitig beschaffen können, verzichten daher auf diese Form der Kapitalbeschaffung.[42]

Anders verhält es sich bei Beteiligungen durch Manager und Führungs- kräfte eines Unternehmens, die zusammenfassend unter dem Begriff Stock-Option-Modelle bekannt wurden. Durch diese Optionen auf unternehmens- eigene Aktien soll das Management dazu angespornt werden, den Unternehmenswert bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu steigern, da sie letztendlich auch selbst von einem Kursanstieg profitieren. Man kann hier von einem Pareto-Optimum im volkswirtschaftlichen Sinne sprechen, da ein steigender Kurs nicht nur den Managern, sondern auch den Aktionären zugutekommt. Falls die Option ausgeübt wird, fließt dem Unternehmen durch den Kauf der Anteile zusätzliches Kapital zu, was mit einer Verschiebung der Anteilsrechte verbunden ist und somit von den Alteigentümern in der Hauptversammlung mit einer Dreiviertelmehrheit zu beschließen ist.[43] Die Laufzeit der Optionen und der Kreis der Manager, an die Optionen ausgegeben werden, sollten eingeschränkt bleiben, um Manipulationen zu vermeiden und ausreichend Anreize für die Leistungssteigerung zu bieten. In der Regel fließen dem Unternehmen im Rahmen von Stock-Option Programmen aber keine „frischen Mittel“ zu, da es sich um eine Vergütungskomponente handelt. Sollten Manager mehr als nur eine Option zur Beteiligung am Unternehmen erwerben wollen, so kann das Management-Buy-Out (MBO) eine Möglichkeit sein. Bei dieser Form handelt es sich um die Übernahme bereits bestehender Unternehmen durch das bisherige Management. Dem Management werden dabei Teile oder das gesamte Unternehmen zum Kauf angeboten.[44]

Das Kapital, um den Kauf der Anteile zu finanzieren, beschaffen sich die Manager bei Banken. Sollte das nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, dass Venture-Capital-Gesellschafen, auf die später näher eingegangen wird, einen Teil übernehmen, oder die bisherigen Eigentümer weiterhin einen Anteil am Eigenkapital halten. Ein erfolgreiches MBO erfolgt nur, wenn die Manager großes Interesse an der Übernahme der Unternehmung haben und wenn sie davon überzeugt sind, dass das Unternehmen auch in Zukunft erfolgreich geführt werden kann. Oft ist ein MBO die Lösung von Nachfolgeproblemen in einem Familienunternehmen. Die bisherigen Eigentümer können bei dieser Form der Beteiligungsfinanzierung davon ausgehen, dass die Unternehmensphilosophie beibehalten wird und die Kundenbeziehungen weiterhin gut gepflegt werden.[45]

Geschehen diese Anteilskäufe von externen Managements, werden diese als Management-Buy-In (MBI) bezeichnet. Übernimmt die eigene Belegschaft das Unternehmen bzw. wesentliche Teile davon, wird dies als Employee-Buy-Out bezeichnet.[46]

3.4 Beteiligungsfinanzierung mit Venture Capital und Business Angels

Bei der Venture Capital Gesellschaft (VCG) handelt es sich um eine besondere Form der Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG). Der markanteste Unterschied im Vergleich zu anderen Kapitalbeteiligungsgesellschaften liegt darin, dass sich VCGs vornehmlich an jungen, im Wachstum befindlichen Unternehmen beteiligen, die nicht börsenreif sind.[47] Sie stellen dem Unternehmen für bestimmte Phasen der Entwicklung Eigenkapital und Management Know-How zur Verfügung. VCGs haben anders als normale KPGs wenig Interesse an laufenden Gewinnen, sondern vielmehr an der Wertsteigerung ihrer Beteiligung und investieren daher vorzugsweise in Unternehmen mit hohem Wachstums- und Erfolgspotential. Das Risiko, das eine solche Beteiligung mit sich bringt, kommt im Begriff Venture Capital (=Wagnisfinanzierung) zum Ausdruck.[48]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Einbezug eines VC-Fonds bei der Beteiligungsfinanzierung (Schneck, O., S. 121)

VCGs finanzieren sich durch das Auflegen eines Fonds, den sie bei institutionellen Anlegern wie Großunternehmen, Banken, Versicherungen sowie bei Privat-personen platzieren. Mittlerweile nutzen VCGs auch die Börse und ermöglichen somit auch Kleinanlegern die indirekte Beteiligung an einer VC-Finanzierung. Der Erfolg eines VC-Fonds hängt im Wesentlichen von der Attraktivität der jeweiligen Engagements ab.[49] Die Renditen dieses Fonds schwanken sehr stark mit der Konjunktur und der Finanzmarktentwicklung, was sich aus den Performance- daten der VC-Gesellschaften erkennen lässt.

Falls es sich bei den Venture-Kapitalisten nicht um Gesellschaften, sondern um Privatpersonen handelt, nennt man diese Business Angels. Diese investieren regelmäßig Kapitalbeträge von höchstens 2 Mio. Euro in meist junge Unternehmen. Sie verfügen obendrein über eigene unternehmerische Erfahrung und bringen ihr kaufmännisches Know-How in das Gründungsunternehmen mit ein. Wie auch die VCGs sind die Business Angels nicht am fortlaufenden Gewinn interessiert, sondern vielmehr an der Wertsteigerung ihrer Beteiligungen.[50]

Business Angels beteiligen sich häufig an Unternehmen, die sich in einer sehr frühen Phase befinden, in der VC-Gesellschaften die Investitionsmöglichkeit noch nicht entdeckt haben, bzw. die Erfolge hinter Beteiligungen in anderen Finanzierungsphasen zurückgeblieben sind.

[...]


[1] Braunschweig, C., Unternehmensfinanzierung, Oldenbourg Verlag, München 1999, S. 35

[2] Vgl. Rehkugler, H., Grundzüge der Finanzwirtschaft, Oldenbourg Verlag, München 2007, S. 215ff

[3] Vgl. Schneck, O., Finanzierung, Campus Verlag, Frankfurt a.M. 2001, S. 112ff

[4] Rehkugler, H., a.a.O., S. 215

[5] Vgl. Franke, G., Hax, H., Finanzwirtschaft des Unternehmens und Kapitalmarkt, 5. Aufl., Springer Verlag, Berlin 2003, S. 1

[6] Vgl. Gerke, W., Bank, M., Finanzierung, 2. Aufl., W. Kohllhammer Verlag, Stuttgart 2003, S. 383

[7] Vgl. Perridon, L., Steiner, M., Finanzwirtschaft der Unternehmung, 12. Aufl., Franz Vahlen Verlag München 2003, S. 357ff

[8] Vgl. Franke, G., Hax, H., a.a.O., S. 1f

[9] Vgl. Braunschweig, C., a.a.O., S. 36

[10] Vgl. Gerke, W., Bank, M., a.a.O., S. 382

[11] Vgl. Olfert, K., Finanzierung, 11. Aufl., Kiehl Verlag GmbH, Ludwigshafen 2001, S. 187ff

[12] Vgl. Volkart, R., Corporate Finance, Versus Verlag, Zürich 2003, S. 498

[13] Olfert, K., a.a.O., 11. Aufl., S. 189

[14] Vgl. Ebeling, M., Beteiligungsfinanzierung personenbezogener Unternehmungen, Gabler Verlag, Wiesbaden 1988, S. 1f

[15] Vgl. Wöhe, G., Bilstein, J., Grundzüge der Unternehmensfinanzierung, 7. Aufl., Vahlen Verlag, München 1994, S. 38f

[16] Vgl. Olfert, K., a.a.O., 11.Aufl., S. 189ff

[17] Vgl. Perridon, L., Steiner, M., a.a.O., 11. Aufl., S. 358

[18] Vgl. Olfert, K., a.a.O., 11. Aufl., S. 200

[19] Vgl. Lasslesberger, E., Finanzierung von A bis Z, Linde Verlag, Wien 2005, S. 139f

[20] Vgl. Olfert, K., a.a.O., 11. Aufl., S. 200f

[21] Vgl. Schneck, O., a.a.O., S. 113ff

[22] Vgl. Werner, H., Kobabe, R., Unternehmensfinanzierung, Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart 2005, S. 119ff

[23] Vgl. Vollmuth, H., Finanzierung, Hanser Verlag, München 1994, S. 131f

[24] Vgl. Gerke, W., Bank, M., a.a.O., S. 385

[25] Vgl. Drukarczyk, J., Finanzierung, 9. Aufl., Lucius & Lucius Verlag, Stuttgart 2003, S. 224ff

[26] Vgl. Werner, H., Kobabe, R., a.a.O., S. 118f

[27] Vgl. Schneck, O., a.a.O., S. 112ff

[28] Vgl. Rehkugler, H., a.a.O., S. 217

[29] Vgl. Schneck, O., a.a.O., S113f

[30] Vgl. Akerlof, The market for “Lemmons”, 1970

[31] Vgl. Perridon, M., Steiner, L., a.a.O., 11. Aufl., S. 364

[32] Vgl. Schneck, O., a.a.O., S. 114f

[33] Vgl. Perridon, M., Steiner, L., a.a.O., 11. Aufl., S. 364f

[34] § 325 HGB

[35] Vgl. Rehkugler, H., a.a.O., S. 226

[36] Vgl. Olfert, K., a.a.O., 11. Aufl., S. 186

[37] Perridon, L., Steiner, M., a.a.O. 11.Aufl., S. 368

[38] Vgl. Rehkugler, H., a.a.O., S. 226f

[39] Lasslesberger, E., a.a.O., S. 171

[40] Vgl. Schneck, O., a.a.O., S. 124

[41] Vgl. Rehkugler, H., a.a.O., S. 220

[42] Vgl. Rehkugler, H., a.a.O., S. 221

[43] Vgl. Schneck, O., a.a.O., S. 125

[44] Vgl. Eilenberger, G., Betriebliche Finanzwirtschaft, 7. Aufl., Oldenbourg Verlag, München 2003, S. 302

[45] Vgl. Vollmuth, H., a.a.O., S. 226

[46] Vgl. Olfert, K., Lexikon Finanzierung & Investition, Kiehl Verlag, Ludwigshafen 2008, Nr. 162

[47] Vgl. Werner, S., Kobabe, R., a.a.O., S. 45 f

[48] Vgl. Perridon, L., Steiner, M., a.a.O., 11. Aufl., S. 365

[49] Vgl. Rehkugler, H., a.a.O., S. 222f

[50] Vgl. Werner, H. Kobabe, R., a.a.O., S. 52

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2009
ISBN (eBook)
9783842805736
DOI
10.3239/9783842805736
Dateigröße
954 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität Passau – Betriebswirtschaft, Business Administration and Economics
Erscheinungsdatum
2010 (Oktober)
Note
1,0
Schlagworte
venture capital kapitalgeber personengesellschaft desinvestition
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Titel: Die Beteiligungsfinanzierung als Instrument der Außenfinanzierung dt. Industrieunternehmen
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