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Landschaftspflege in der Region 18

Ansätze zu einer strategischen und organisatorischen Weiterentwicklung

©2008 Diplomarbeit 64 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Die Landschaftspflege in Bayern unterliegt verschiedenster Organisationsstrukturen, denn nicht immer können sich Landkreise zur Gründung eines Landschaftspflegeverbandes entscheiden. ‘Landschaftspflegeverbände sind Zusammenschlüsse von Landwirten, Naturschützern und Kommunalpolitikern, die sich die Erhaltung gewachsener Kulturlandschaften und den Aufbau naturnaher Lebensräume zum Ziel gesetzt haben.’ Die Drittelparität ist dabei ein wichtiger Punkt um eine breite Akzeptanz zu erzielen und das Leitbild des kooperativen Naturschutzes umzusetzen. Da ein Landschaftspflegeverband auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruht, das heißt Mitgliedschaft, Maßnahmen und Projekte ohne das Einverständnis des Betroffenen nicht möglich sind, ist eine breite Akzeptanz Basis für den Erfolg eines Landschaftspflegeverbandes. Seine Aufgaben sind Beratung in Sachen Naturschutz und Landschaftspflege, Planung, Koordinierung und Durchführung von Maßnahmen und Projekten der Landschaftspflege sowie Erschließung von Fördermitteln für die Finanzierung dieser Maßnahmen.
Maßnahmen der Landschaftspflege sind zum einen alle Maßnahmen, die nach den Gemeinsamen Richtlinien der Bayerischen Staatsministerien für Landwirtschaft und Forsten (StMLF) und für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV) zur Förderung von ‘Agrarumweltmaßnahmen’ in Bayern gemäß Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 förderfähig sind, wie z.B. Heckenpflege oder Mahd von artenreichen Streuwiesen. Zum anderen beinhaltet die Landschaftspflege auch Maßnahmen die nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes, der Landschaftspflege sowie der naturverträglichen Erholung in Naturparken (LNPR) förderfähig sind. Dies sind beispielsweise Entbuschung von artenreichen Wiesen oder Anlage von Streuobstangern. Als dritter Punkt gelten sonstige Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes, die nach oben genannten Richtlinien nicht förderfähig sind, wie z.B. Renaturierung von Fließgewässern oder Mahd sehr kleiner artenreicher Wiesenbestände.
Die Region 18, Südostoberbayern, umfasst die Landkreise Altötting, Mühldorf, Traunstein, Berchtesgadener Land, Rosenheim sowie die kreisfreie Stadt Rosenheim. Im Folgenden werden der Landkreis Rosenheim und die kreisfreie Stadt Rosenheim als Einheit betrachtet, da dies für die Bewertung der Landschaftspflege eine sinnvolle Zusammenfassung darstellt. Gerade in dieser Region ist die Landschaftspflege ein wichtiges Thema, da es sich um eine der […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Aufgabenstellung

Eidesstattliche Erklärung

Danksagung

1 Einleitung zur Veranschaulichung der Aufgabenstellung

2 Erläuterung der jetzigen Situation der Landschaftspflege in der Region
2.1 Landkreise mit Landschaftspflegeverband
2.1.1 Landkreis Altötting
2.1.2 Landkreis Traunstein
2.2 Landkreise ohne Landschaftspflegeverband
2.2.1 Landkreis Berchtesgadener Land
2.2.2 Landkreis Mühldorf a. Inn
2.2.3 Landkreis Rosenheim

3 Analyse der Stärken und Schwächen in der Organisation der Landschaftspflege in der Region
3.1 Landkreise mit Landschaftspflegeverband
3.1.1 Landkreis Altötting
3.1.2 Landkreis Traunstein
3.1.3 Fazit zur Organisation in den Landkreisen mit Landschaftspflegeverband
3.2 Landkreise ohne Landschaftspflegeverband
3.2.1 Landkreis Berchtesgadener Land
3.2.2 Landkreis Mühldorf a. Inn
3.2.3 Landkreis Rosenheim
3.2.4 Fazit zur Organisation in den Landkreisen ohne Landschaftspflegeverband

4 Analyse und Bewertung möglicher Organisationsmodelle für die Landschaftspflege in der Region
4.1 Gründung eines Landschaftspflegeverbandes Südostoberbayern, der alle 5 Landkreise umfasst
4.2 Gründung von Landschaftspflegeverbänden in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Mühldorf a. Inn und Rosenheim
4.3 Übertragung der Organisation der Landschaftspflege an die Maschinenringe in den Landkreisen Berchtesgadener Land und Mühldorf a. Inn
4.4 Erweiterung des Landschaftspflegeverbandes Altötting um den Landkreis Mühldorf a. Inn
4.5 Erweiterung des Landschaftspflegeverbandes Traunstein um die nördlichen Gemeinden des Landkreises Berchtesgadener Land zum Landschaftspflegeverband Chiemgau-Rupertiwinkel
4.6 Ausweitung der Organisationsstrukturen für die Landschaftspflege an den unteren Naturschutzbehörden Berchtesgadener Land und Mühldorf a. Inn

5 Ansatz für eine Optimierung der Organisation der Landschaftspflege in der Region
5.1 Landkreise Altötting und Traunstein
5.2 Landkreis Rosenheim
5.3 Landkreise Berchtesgadener Land und Mühldorf

6 Zusammenfassung / Summary

7 Quellenverzeichnis

8 Abkürzungsverzeichnis

9 Anhang

Anhang 1: Gesprächsleitfaden zur Befragung der Landschaftspflegeverbände

Anhang 2: Gesprächsleitfaden zur Befragung der unteren Naturschutzbehörden

Anhang 3: Gesprächsleitfaden zur Befragung des Maschinenringes

Anhang 4: CD-ROM. Inhalt:
summary.doc
summary.pdf
Diplomarbeit_Bernhard_Hohmann.doc
Diplomarbeit_Bernhard_Hohmann.pdf

Aufgabenstellung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten[1]

Eidesstattliche Erklärung

Name des Diplomanden: Bernhard Hohmann

Name des Betreuers: Prof. Fritz Auweck

Thema der Diplomarbeit:

Landschaftspflege in der Region 18

- Ansätze zu einer strategischen und organisatorischen Weiterentwicklung-

1. Ich erkläre hiermit, dass ich die Diplomarbeit gemäß § 31 Abs. 7 der Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen (RaPO) in der jeweils gültigen Fassung selbstständig verfasst, noch nicht anderweitig für Prüfungszwecke vorgelegt, keine anderen als die angegebenen Quellen oder Hilfsmittel benützt sowie wörtliche und sinngemäße Zitate als solche gekennzeichnet habe.

Weihenstephan, den

Datum Unterschrift Diplomand

2. Ich bin einverstanden, dass die von mir angefertigte Diplomarbeit über den Fachbereich Landschaftsplanung der Fachhochschule Weihenstephan einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.

- Nein
- Ja, nach Abschluss des Prüfungsverfahrens
- Ja, nach Ablauf einer Sperrfrist von

Ich erkläre und stehe dafür ein, dass ich der alleinige Inhaber aller Rechte an der Diplomarbeit bin und durch deren öffentliche Zugänglichmachung weder Rechte und Ansprüche Dritter noch gesetzliche Bestimmungen verletzt werden.

Weihenstephan, den

Datum Unterschrift Diplomand

Danksagung

Herzlichst danken möchte ich zunächst einmal meinen Eltern und meiner Verlobten, die durch finanzielle und moralische Unterstützung dieses Studium überhaupt erst ermöglicht haben.

Des Weiteren gilt mein Dank meinem Diplomarbeitsbetreuer Prof. Fritz Auweck. Er hat es mir durch die Bereitstellung des Themas möglich gemacht in meiner Heimatregion zu arbeiten um damit hoffentlich einen Anstoß in Richtung Verbesserung der aktuellen Situation erwirken zu können. Außerdem hat er mich in allen Fragen, die sich mir während der Bearbeitung stellten, tatkräftig unterstützt.

Zuletzt, aber nicht minder möchte ich mich bei allen bedanken, die zur Beantwortung all meiner Fragen beigetragen haben. Da es zu diesem Thema bislang kaum Literatur gibt, war ich auf die Mithilfe Vieler angewiesen. Im einzelnen sind dies die Geschäftsführer der Landschaftspflegeverbände Altötting und Traunstein, Reinhard Klett und Jürgen Sandner, Vertreter der Unteren Naturschutzbehörden in Mühldorf, Rosenheim und Berchtesgadener Land, Birgit Höra, Maria Rabenbauer, Christine Herfort, Bernhard Bräuer, Hartwig Böhmer und Hermann Mück, und der Geschäftsführer des Maschinenrings Rosenheim Christoph Niederthanner, die sich für mich Zeit genommen haben und mich mit Informationen aus den Landkreisen versorgt haben. Mit Hintergrundinformationen zu Organisationsmodellen der Landschaftspflege im Allgemeinen konnten Sibylle Tschunko, Geschäftsführerin des Landschaftspflegeverbandes Mittelfranken sowie Dr. Jürgen Metzner von der Koordinierungsstelle Bayern des DVL dienen. Auch ihnen möchte ich hiermit danken.

Sollte ich Personen vergessen haben, so mögen diese es mir bitte nachsehen.

1 Einleitung zur Veranschaulichung der Aufgabenstellung

Die Landschaftspflege in Bayern unterliegt verschiedenster Organisationsstrukturen, denn nicht immer können sich Landkreise zur Gründung eines Landschaftspflegeverbandes entscheiden. „Landschaftspflegeverbände sind Zusammenschlüsse von Landwirten, Naturschützern und Kommunalpolitikern, die sich die Erhaltung gewachsener Kulturlandschaften und den Aufbau naturnaher Lebensräume zum Ziel gesetzt haben.“[2] Die Drittelparität ist dabei ein wichtiger Punkt um eine breite Akzeptanz zu erzielen und das Leitbild des kooperativen Naturschutzes umzusetzen.[3] Da ein Landschaftspflegeverband auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruht, das heißt Mitgliedschaft, Maßnahmen und Projekte ohne das Einverständnis des Betroffenen nicht möglich sind, ist eine breite Akzeptanz Basis für den Erfolg eines Landschaftspflegeverbandes. Seine Aufgaben sind Beratung in Sachen Naturschutz und Landschaftspflege, Planung, Koordinierung und Durchführung von Maßnahmen und Projekten der Landschaftspflege sowie Erschließung von Fördermitteln für die Finanzierung dieser Maßnahmen.

Maßnahmen der Landschaftspflege sind zum einen alle Maßnahmen, die nach den Gemeinsamen Richtlinien der Bayerischen Staatsministerien für Landwirtschaft und Forsten (StMLF) und für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV) zur Förderung von „Agrarumweltmaßnahmen“ in Bayern gemäß Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 förderfähig sind, wie z.B. Heckenpflege oder Mahd von artenreichen Streuwiesen[4]. Zum anderen beinhaltet die Landschaftspflege auch Maßnahmen die nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes, der Landschaftspflege sowie der naturverträglichen Erholung in Naturparken (LNPR) förderfähig sind. Dies sind beispielsweise Entbuschung von artenreichen Wiesen oder Anlage von Streuobstangern. Als dritter Punkt gelten sonstige Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes, die nach oben genannten Richtlinien nicht förderfähig sind, wie z.B. Renaturierung von Fließgewässern oder Mahd sehr kleiner artenreicher Wiesenbestände.

Die Region 18, Südostoberbayern, umfasst die Landkreise Altötting, Mühldorf, Traunstein, Berchtesgadener Land, Rosenheim sowie die kreisfreie Stadt Rosenheim (siehe Abbildung 1). Im Folgenden werden der Landkreis Rosenheim und die kreisfreie Stadt Rosenheim als Einheit betrachtet, da dies für die Bewertung der Landschaftspflege eine sinnvolle Zusammenfassung darstellt. Gerade in dieser Region ist die Landschaftspflege ein wichtiges Thema, da es sich um eine der Regionen mit den wertvollsten Naturbeständen Bayerns handelt und die Landschaft hier einer langen Tradition von Landnutzung und der daraus resultierenden Veränderung der Naturräume unterliegt. Viele Biotoptypen konnten nur durch genau diese bäuerliche Nutzung entstehen und sind jetzt durch die Veränderungen in der Landwirtschaft akut bedroht. Dies ist der Punkt an dem Maßnahmen der Landschaftspflege einsetzten müssen, um die Biodiversität der Region zu erhalten.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Einteilung der Region 18. vgl.: [26] Regionaler Planungsverband Südostoberbayern, bearbeitet

Um dieses Ziel zu erreichen, ist es von Nöten, dass die Landschaftspflege in einer Art und Weise organisiert ist, die es ihr zum einen möglich macht, naturschutzfachlich sinnvolle und notwendige Aufgaben zu initiieren und umzusetzen, und zum andern den „effiziente[n] Einsatz von Agrarumweltmaßnahmen (VNP/KULAP) zur Förderung der biologischen Vielfalt und Steigerung der Attraktivität von Agrar-Umweltprogrammen“[5] ermöglicht. Aus diesem Zweck wird die strategische Organisation der Landschaftspflege in der Region 18 einer genauen Analyse unterworfen, um Stärken und Schwächen der verschiedenen Möglichkeiten der Organisation aufzuzeigen. Daraus resultierend soll eine Strategie entworfen werden, welche zur Optimierung der Organisationsstrukturen und damit der Qualität und Handlungsfähigkeit der Landschaftspflege dienen soll.

Für die verschiedenen Organisationsmodelle, nämlich Organisation durch einen Landschaftspflegeverband, Organisation durch die Untere Naturschutzbehörde (UNB) sowie Organisation durch den Maschinenring wurden verschiedene Fragebögen entwickelt. Anhand dieser Fragebögen, wurden mit den jeweiligen Hauptverantwortlichen der Landkreise intensive Gespräche geführt. Die Fragebögen sollten hier nur der ungefähren Orientierung dienen, und dafür sorgen, dass keine wichtigen Punkte vergessen wurden. Die Ergebnisse dieser Gespräche dienen als Grundlage für die Analyse der einzelnen Landkreise. Die Fragebögen sind inhaltlich ähnlich und zielen auf gleiche Interpretationsmöglichkeiten ab. So ist die Vergleichbarkeit der Ergebnisse trotz unterschiedlicher Strukturen innerhalb der Landkreise möglich.

2 Erläuterung der jetzigen Situation der Landschaftspflege in der Region 18

2.1 Landkreise mit Landschaftspflegeverband

2.1.1 Landkreis Altötting

Allgemeines:

Für die Analyse der Ist-Situation im Landkreis Altötting, wurde die Befragung des Landschaftspflegeverbandes Altötting (LPV AÖ) herangezogen, da dieser die Landschaftspflege im Landkreis organisiert.[6]

Der LPV AÖ ist der älteste Landschaftspflegeverband in der Region 18. Die Gründung erfolgte im Jahre 1991 mit In-Kraft-Treten der Satzung im Juli des Jahres 1991. Die Geschäftsstelle wurde dann im Januar 1992 eingerichtet. Seit diesem Zeitpunkt besteht auch die Planstelle des Geschäftsführers. Seinen Sitz hat der LPV AÖ im Landratsamt Altötting.

Bis heute ist der Geschäftsführer des LPV AÖ der einzige aktive Mitarbeiter. Lediglich für besondere Projekte werden im Rahmen von Werkverträgen Spezialisten zu bestimmten Themen, z.B. Hochmoorrenaturierung, engagiert.

Mitgliederstruktur:

Neben dem Landkreis Altötting konnten bereits 3 Jahre nach der Gründung alle 24 Gemeinden des Landkreises Altötting zu einer Mitgliedschaft im LPV AÖ überzeugt werden. Derzeit sind außerdem 13 Vereine und Verbände Mitglied, im Einzelnen die Kreisgruppe Altötting des Bayerischen Bauernverbandes, der Bund Naturschutz Bayern e.V., der Kreisverband des Bayerischen Roten Kreuz, der Deutsche Alpenverein (DAV) Sektion Altötting, der FDP Kreisverband Altötting, der SPD Kreisverband Altötting, der Bündnis 90/die Grünen Kreisverband Altötting, der Fischereiverein Burghausen, der Jagdverein Altötting, die Kreissparkasse Altötting, die Landesbund für Vogelschutz (LBV) Kreisgruppe Altötting, der Maschinenring Altötting/Mühldorf sowie der Waldbauernverband Altötting. Des Weiteren sind 45 Privatmitglieder zu verzeichnen. Alle Mitglieder kommen aus dem Landkreis Altötting. Gemäß der Satzung des LPV AÖ sind zurzeit auch nur Mitglieder aus dem Landkreis Altötting möglich, wobei der Vorstand auch offen für eine Erweiterung der Mitgliederstruktur über die Grenzen des Landkreises hinaus wäre, in seinen Augen bisher jedoch kein Anlass zu einer Satzungsänderung besteht.

Finanzstruktur:

Unabhängig von den beantragten Fördermitteln bezieht der LPV AÖ seine Einnahmen aus verschiedenen Quellen. Hauptfaktor sind die Mitgliedsbeiträge, die mit ca. 85.000 € jährlich zu Buche schlagen. Spenden stellen sich als zu vernachlässigende Größe dar, so betrugen diese für das Jahr 2006 150 €. Im Rahmen von Aufträgen für Gemeinden, die sich hauptsächlich um das Thema Ausgleich und Ersatz drehen, konnte im Jahre 2006 ein Überschuss von ca. 5.000 € erwirtschaftet werden.

Als weitere Einnahmequellen erweisen sich die Glücksspirale, der Naturschutzfonds sowie „Region aktiv“[7]. Hieraus kann jedoch kein Überschuss erreicht werden, da diese Töpfe lediglich zur Finanzierung spezieller Maßnahmen und Programme gedacht sind.

Die überschüssigen Gelder werden verwendet um Geschäftsführung sowie Geschäftsausstattung zu bezahlen, zur Finanzierung der fehlenden Förderprozente für Maßnahmen nach Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie (LNPR) und zur Durchführung kleiner nicht förderfähiger Maßnahmen. Die Überschüsse und Rücklagen werden außerdem dazu verwendet, die geförderten Maßnahmen vorzufinanzieren.

Fördermittelstruktur:

Förderquellen des LPV AÖ sind das Landschaftspflegeprogramm des Bayerischen Umweltministeriums, dessen Grundlage die LNPR ist. Mit diesem Programm können einmalige investive Maßnahmen gefördert werden, die nicht jährlich durchgeführt werden müssen, so beispielsweise Entbuschung verfilzter Flächen oder späte Mahd artenreicher Streuwiesen und Magerrasen. Der Förderanteil liegt hier bei 70% der Gesamtprojektkosten. Diesen Anteil zahlt das Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV) und bekommt hierfür seinerseits eine 50%ige Kofinanzierung durch die europäische Union.

Des Weiteren werden Fördermittel aus dem Programm zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen des bayerischen Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten (StMLF) und des StMUGV bezogen. Dieses Programm beinhaltet das Vertragsnaturschutzprogramm und Erschwernissausgleich (VNP/EA) sowie Teil A des Kulturlandschaftsprogrammes (KULAP-A), die so genannte Heckenpflegeprämie. Über VNP/EA können jährlich wiederkehrende Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung von Natur und Landschaft gefördert werden, wie z.B. die Streuwiesenmahd oder Teichpflege. Mittels KULAP-A wird die Pflege und Neuanlage von Heckenstrukturen innerhalb der Kulturlandschaft gefördert.

Bei beiden Programmen erfolgt die Antragstellung über die örtliche UNB, die die Anträge fachlich prüft und zur Genehmigung an die Regierung weiterleitet. Die Mittel unterlagen bis 2007 einer Kontingentierung, die sich aber nie als echte Grenze ausgewirkt hat. Eine Ausnahme stellt hier die Haushaltssperre im Jahre 2006 dar, die zu Engpässen beim LPV AÖ geführt hat. Seit 2008 besteht keine Mittelkontingentierung mehr, sodass alle Anträge die gemäß der Richtlinien förderfähig sind auch bewilligt werden.

Für Projekte des Landschaftspflegeprogrammes wurden im Jahre 2006 ca. 130.000 € ausgegeben, wovon ca. 100.000 € gefördert wurden.

Als Hauptfördergebiete erwiesen sich die Mahd vorrangig von Streuwiesen, die sich auf ca. 160 ha pro Jahr beläuft, sowie die Pflege und Anlage von Tümpeln und Teichen. Ein dritter Themenkomplex ist die Anlage und Erhaltung von Streuobstwiesen, wofür ca. 300 Obstbäume im Jahr 2006 gepflanzt wurden.

Der LPV AÖ berät Landwirte und andere Zuwendungsempfänger hinsichtlich der Fördermittel. So geht er beispielsweise bei fachlich interessanten Flächen auf den entsprechenden Grundstückseigentümer zu und wirbt für die entsprechenden Maßnahmen und Programme. Umgekehrt kommen auch Landwirte mit Anträgen auf Förderung bestimmter Maßnahmen zum LPV AÖ und werden dort hinsichtlich des genauen Vorgehens beraten.

Im VNP/EA kann nun neuerdings auch der Landschaftspflegeverband selbst als Zuwendungsempfänger fungieren, sofern er als landwirtschaftlicher Betrieb eingetragen ist, und so Maßnahmen durchführen, für die sich kein Landwirt als Zuwendungsempfänger finden lässt.

Aufgaben und Dienstleistungen:

Neben der Bereitstellung von Mitteln zur Maßnahmenumsetzung bietet der LPV AÖ ein breites Dienstleistungsangebot. Hierzu zählen wie oben genannt die Beratung hinsichtlich Fördermitteln, die Vermittlung von Ansprechpartnern in speziellen Fachfragen, wie beispielsweise Hornissenfachberater oder Fledermausfachberater, die vereinfachte Maßnahmenplanung, die zur Einholung von Angeboten notwendig ist, die vereinfachte Bauablaufplanung, z.B. für Heckenneupflanzungen oder Teichneuanlagen, die Organisation von Umweltbildung und die Information und Beratung der Bürger bei allen fachlichen Fragen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

Umsetzungserfolge und Monitoring:

Bei den durchgeführten Maßnahmen kommt es zu Effizienzkontrollen, jedoch kein planmäßiges Monitoring z.B. mit Zielartenkontrollen sondern oftmals lediglich in Form von Zufallsbeobachtungen. Bei Renaturierungen oder Neuanlagen werden vor allem auch konkrete Kontrollen der Maßnahmenumsetzung durchgeführt. Des Weiteren werden auch seitens der Regierung Kontrollen durchgeführt, um möglichen Fördermittelbetrug zu überführen. Diese Kontrollen finden aber hauptsächlich im Themenschwerpunkt Streuobst statt, da hier eine Kontrolle der geförderten Obstbäume sehr leicht möglich ist.

Die durchgeführten Maßnahmen erfreuen sich eines hohen Umsetzungserfolges mit nur wenigen Ausnahmen. So kam es vor allem in den Anfangsjahren nach der Gründung des LPV AÖ teilweise zu Fehlern, die aus fehlender Erfahrung resultierten, wie z.B. Heckenneupflanzungen, die aufgrund fehlenden Verbissschutzes eingingen. Ein weiteres Problem stellt allgemein die Übergabe von Besitz dar. So besteht bei vielen, vor allem kleineren Maßnahmen, keine im Grundbuch eingetragene Zweckbindung. Daraus resultierend lässt es sich oftmals nicht verhindern, dass beispielsweise Obstanger beseitigt werden oder Amphibienlaichgewässer mit Fischen besetzt werden.

Dennoch erzielen umgesetzte Maßnahmen zu einem großen Anteil auch den erwarteten positiven Effekt für Natur und Landschaft. Auch ein thematisches Schwerpunktgebiet mit besonderen Defiziten im Umsetzungserfolg besteht nicht.

Öffentlichkeitsarbeit:

Ein großer Bekanntheitsgrad ist die Basis für den Erfolg eines Landschaftspflegeverbandes. So zeichnet sich auch der LPV AÖ durch einen breiten und variablen Auftritt in der Öffentlichkeit aus. Er bedient sich hierfür aller gängiger Mittel, wie Infobroschüren zu verschiedenen Themen, wie Wildbienen, Fledermäusen, Streuobst oder der Beweidung des Burgberges Burghausen mit Tauernschecken, Internetauftritt[8] mit unterschiedlichen Informationen zur Arbeitsweise des Landschaftspflegeverbandes, Pressemitteilungen und Pressetermine bei besonderen Anlässen wie z.B. abgeschlossene Bachrenaturierungen, Fachvorträge bei Gemeinden und Fachveranstaltungen sowie Meldungen im Gemeindeblatt und im Mitteilungsblatt des Verbandes landwirtschaftlicher Fachbildung (VLF).

Der LPV AÖ engagiert sich auch stark im Bereich Umweltbildung. Die Mittel hierfür stammen zum Teil aus Eigenmitteln und zum Teil aus dem eigens für diesen Zweck eingerichteten Umweltfonds des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen[9]. So wurde z.B. ein Umweltstadl errichtet, der inmitten abwechslungsreicher Landschaft als Ausgangspunkt für umweltbildende Führungen für Schulklassen dient.

Erfahrungsaustausch und Zusammenarbeit:

Beim LPV AÖ besteht sehr gute Zusammenarbeit mit Behörden wie UNB, Amt für Landwirtschaft und Forsten (ALF) und Wasserwirtschaftsamt (WWA). So kommt es bereits im Vorfeld von Projekten zu fachlichen Abstimmungen. Auch mit den örtlichen Kreisgruppen der Naturschutzverbände wie Bund Naturschutz (BN) oder Landesbund für Vogelschutz (LBV) herrscht ein guter Dialog, vor allem bei fachlichen Fragen.

Umgekehrt wird auch von Behörden und Verbänden für den Landschaftspflegeverband geworben und dieser als Ansprechpartner für zahlreiche Fragen zu Naturschutz und Landschaftspflege empfohlen.

Der LPV AÖ kann außerdem einen regen Erfahrungsaustausch mit Behörden, Maschinenringen oder anderen Landschaftspflegeverbänden verbuchen. Dies geschieht zum einen in persönlichen Gesprächen ohne festes Forum, zum andern im Rahmen von Informationsveranstaltungen z.B. der Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL) oder des Landesamtes für Umwelt (LfU), sowie in festen Foren wie dem jährlichen Geschäftsführertreffen des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege (DVL).

Hierbei kommt es wenig zu Kommunikation besonderer Erfolge oder Misserfolge, sondern eher zur Abstimmung in grundsätzlichen Fragen. Auch speziell erfolgreiche oder speziell nicht erfolgreiche Strategien werden nur in Einzelfällen ausgetauscht.

2.1.2 Landkreis Traunstein

Allgemeines:

Auch im Landkreis Traunstein ist für die Organisation der Landschaftspflege ein Landschaftspflegeverband, nämlich der Landschaftspflegeverband Traunstein (LPV TS) zuständig. Deshalb wurde auch hier für die Grundlagenanalyse der Geschäftsführer des LPV TS anhand des Gesprächsleitfadens befragt.[10]

Der LPV TS weist sehr ähnliche Strukturen wie der LPV AÖ auf und unterscheidet sich nur in wenigen Punkten hinsichtlich Arbeitsweise und Organisation.

Der LPV TS wurde wesentlich später gegründet, so trat die Satzung im Januar 2002 in Kraft und die Stelle des Geschäftsführers ist seit Juli 2002 eingerichtet. Seinen Sitz hat der Landschaftspflegeverband am Landratsamt Traunstein.

Bis zum Jahre 2005 war die Stelle des Geschäftsführers auch in Traunstein die einzig aktive Stelle. Seit 2005 ist ein freier Mitarbeiter für den Themenkomplex Heckenpflege, Heckenpflanzung und Gehölze eingestellt. Ein Minijob-Mitarbeiter unterstützt den Landschaftspflegeverband im Sekretariat seit Ende 2006. Im Jahr 2007 wurde ein zweiter freier Mitarbeiter für den Themenbereich Anlage und Entschlammung von Tümpeln, sowie Angebotseinholung und Ausschreibung eingestellt. Seit 2008 ist die Stelle des Heckenexperten wieder unbesetzt, ein Mitarbeiter hierfür wird jedoch gesucht. Seit diesem Jahr wird außerdem ein dritter freier Mitarbeiter für den Bereich Obstbaumschnitt gesucht.

Wie in Altötting gibt es auch in Traunstein projektbezogene Mitarbeiter für einzelne Spezialaufträge wie z.B. Hochmoorrenaturierung oder Obstbaumschnitt.

Mitgliederstruktur:

Neben dem Landkreis selbst sind auch in Traunstein Gemeinden Mitglied. Anders als in Altötting konnten jedoch noch nicht alle Kreisgemeinden von einer Mitgliedschaft überzeugt werden, sodass derzeit 33 von 35 Kreisgemeinden Mitglied im LPV TS sind. Gründe hierfür sind weniger finanzielle Aspekte, als vielmehr festgefahrene kommunalpolitische Traditionen und die generelle Ablehnung des Verbandes. Dies konnte bislang auch durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit in diesen Gemeinden nicht geändert werden.

Auch in Traunstein sind zahlreiche Vereine und Verbände dem Landschaftspflegeverband beigetreten. So die Kreisgruppe des BN, der Jagdverband, der Fischereiverein, der Bauernverband, der Maschinenring Traunstein, der Maschinenring Laufen, die Waldbesitzervereinigung, die DAV Sektion Traunstein und die Heckrinderzüchter der Aueroxenfreunde Chiemgau.[11] Im Unterschied zum LPV AÖ sind in Traunstein keine Ortsverbände von Parteien Mitglied, dafür aber Firmen wie das Kies- und Betonwerk Geißreiter, Brauerei Stein und eine Landschaftspflegefirma.

Derzeit sind im LPV TS 78 Privatpersonen Mitglied, die auch nicht alle im Landkreis Traunstein wohnhaft sind. Kommunale Mitglieder außerhalb des Landkreises sind gemäß Satzung im LPV TS derzeit nicht vorgesehen, speziell Gemeinden aus dem westlichen Landkreis Berchtesgadener Land wären gemäß Vorstandsbeschluss jedoch erwünscht, konnten bislang jedoch noch nicht überzeugt werden. Eine Änderung der Satzung wäre jedoch durchaus möglich, sofern die Mitgliederversammlung sich von den Plänen des Vorstandes überzeugen ließe.

Größere Maßnahmen des Naturschutzes und Landschaftspflege werden fast ausschließlich in den Mitgliedsgemeinden vorgenommen. Die Förderung von Obstbaumpflanzungen bleibt hiervon allerdings unberührt.

Finanzstruktur:

Die Einnahmen abseits der Fördermittel sind mit den Quellen des LPV AÖ zu vergleichen. Haupteinnahmequelle sind auch hier die Mitgliedsbeiträge, die sich auf ca. 85.000 € belaufen. Spenden nehmen einen deutlich höheren Stellenwert ein und beliefen sich 2007 auf knapp 3.000 €. Auch durch Zinsen aus Rücklagen wurde ein Betrag von ca. 4.000 € erreicht. Zusätzlich dazu erhält der LPV TS noch eine Förderung aus der Regionalwährung Chiemgauer. Diese Förderung betrug jedoch seit 2004 nur ca. 1.700 €.[12] Wie auch in Altötting, bedient sich auch der LPV TS anderer Töpfe wie Aufträge für Gemeinden und Firmen oder das Programm „Region aktiv“, wodurch aber auch nur projektbezogene Kosten gedeckt wurden und kein Überschuss erwirtschaftet wird. Auch in Traunstein wird der Überschuss dazu verwendet Personal- und Geschäftskosten zu decken, fehlende Förderprozente auszugleichen, nicht förderfähige Kleinmaßnahmen durchzuführen und vor allem Vorauszahlungen für geförderte Projektkosten zu leisten.

Fördermittelstruktur:

Die Förderquellen gleichen denen im Landkreis Altötting. So wurden im Landkreis Traunstein Maßnahmen nach der Landschaftspflegerichtlinie in Höhe von ca. 85.000 € durchgeführt, sowie Maßnahmen im Rahmen des Programms zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen in Höhe von ca. 7.000 €.

Als Hauptfördergebiete erwiesen sich auch in Traunstein die Streuwiesenmahd, Maßnahmen an Tümpeln und Teichen sowie Heckenpflege und –Pflanzung. Ein bedeutender Themenbereich, der im Landkreis Altötting nur eine untergeordnete Rolle spielt ist der Bereich Streuobst.

Aufgaben und Dienstleistungen:

Auch die Aufgaben und Dienstleistungen des LPV TS stellen sich ähnlich dar wie im Landkreis Altötting. Auch hier hat der Landschaftspflegeverband, neben der Fördermittelerschließung hauptsächlich beratende Funktion in allen fachlichen Bereichen von Naturschutz und Landschaftspflege. Des Weiteren werden spezielle Ansprechpartner vermittelt, Planungen für Angebote erstellt und Bauablaufsplanungen für Maßnahmen und Projekte angefertigt. Die Planung der Auslieferung von Obstbäumen, im Speziellen die genaue Routenplanung, ist ein Bereich, den der LPV AÖ nicht leistet.

Anders als beim LPV AÖ gibt es beim LPV TS den Wunsch das Dienstleistungsangebot zu erweitern. So ist ein stärkeres Zugehen auf den Bürger erwünscht, was aus zeitlichen Gründen oftmals nicht möglich ist. Als weiterer Themenbereich wäre der Obstbaumschnitt willkommen - im Speziellen das Angebot von Schnittkursen für den Bürger - welcher derzeit nach Landschaftspflegerichtlinie nicht förderfähig ist. Weiterhin gewollt ist die Ausweitung der Tätigkeit im Bereich Hochmoorrenaturierung. Als großer neuer Maßnahmenkomplex geplant und vom Vorstand bereits beschlossen, ist das Schwendten der zahlreichen Almen im Landkreis Traunstein.

Wie im Landkreis Altötting definieren sich die Maßnahmenprioritäten durch fachliche Aspekte, weniger durch zeitliche oder finanzielle Gesichtspunkte.

Umsetzungserfolge und Monitoring:

Auch der Bereich des Monitoring ähnelt den Ergebnissen im Landkreis Altötting stark. So kommt es auch in Traunstein nicht zu speziellen Zielartenkartierungen lediglich zu Effizienzkontrollen in Form von Zufallsbeobachtungen. Die Kontrollen der Regierung konzentrieren sich im Landkreis Traunstein ebenso auf die Kontrolle der Streuobstbestände.

Bei den Umsetzungserfolgen lässt sich feststellen, dass auch beim LPV TS die Fehlerquote sehr gering ist. So kommt es zu Defiziten die aus mangelnder Erfahrung herrühren, wie z.B. im Dammbau im Rahmen der Hochmoorrenaturierung, aus mangelnder Umsetzung der Landwirte, wie beispielsweise das Nichteinhalten von Brachestreifen oder aus wetterspezifischen Problemen, die z.B. die Herbstmahd von Streuwiesen verhindern. Das Problem der fehlenden Zweckbindung im Grundbuch bei Besitzübergabe ist auch im Landkreis Traunstein ein Thema. Dennoch ist auch in Traunstein zu sagen, dass die Fehlerquote sehr gering ist und sich keine speziellen Maßnahmenkomplexe mit besonderen Misserfolgen abzeichnen.

Öffentlichkeitsarbeit:

Ähnlich wie der LPV AÖ bedient sich auch der LPV TS der üblichen Mittel Öffentlichkeitsarbeit zu leisten, wie Infobroschüren, Internetauftritt[13], Bekanntmachungen im Gemeindeblatt sowie im VLF-Mitteilungsblatt, Pressetermine und Pressemitteilungen, Vorträge und schriftliche Beratungen. Anders als der LPV AÖ engagiert sich der LPV TS kaum in der Umweltbildung. Dies geschieht nicht aus zeitlicher Not heraus, sondern aus der Überzeugung, dass hierfür andere Stellen zuständig sind, so dass es nur wenige Aktionen zu diesem Thema gibt, wie z.B. die Pflanzung von Obstangern mit Schülern der Landwirtschaftsschule. Dafür veranstaltet der LPV TS Aktionen vor allem zum Thema Streuobst, wie den Traunsteiner Apfelmarkt, eine jährliche Veranstaltung zum Verkauf regionaler Äpfel und Birnen sowie deren Erzeugnisse. Der Markt dient auch zur generellen Information zum Thema Streuobst.

Erfahrungsaustausch und Zusammenarbeit:

Der Bereich Erfahrungsaustausch und Zusammenarbeit lässt sich wiederum gut mit dem LPV AÖ vergleichen. Ein reger Austausch mit UNB, ALF und WWA findet schon im Vorfeld von Projekten statt. Ein Kontakt mit den örtlichen Kreisgruppen der Naturschutzverbände wie BN oder LBV besteht allerdings kaum. Jedoch wird auch der LPV TS als Ansprechpartner für Fragen zu Naturschutz und Landschaftspflege von behördlicher Seite empfohlen.

Der Erfahrungsaustausch stellt sich auch ähnlich dem des LPV AÖ dar. So findet Austausch vor allem auf Informationsveranstaltungen von ANL oder LfU sowie dem jährlichen Geschäftsführertreffen der Landschaftspflegeverbände, welches vom Deutschen Verband für Landschaftspflege (DVL) organisiert wird, statt. Zur Kommunikation besonders erfolgreicher oder nicht erfolgreicher Maßnahmenstrategien kommt es beim LPV TS ebenfalls nur in Ausnahmefällen und stellt nicht die Regel dar.

2.2 Landkreise ohne Landschaftspflegeverband

2.2.1 Landkreis Berchtesgadener Land

Allgemeines:

Die Organisation der Landschaftspflege liegt im Landkreis Berchtesgadener Land in der Hand der UNB. Strukturen, wie z.B. der Maschinenring spielen in diesem Landkreis, zumindest in landschaftspflegerischen Fragen keine Rolle. Unterstützung seitens der Naturschutzverbände findet nicht oder nur sehr wenig statt. Aufgrund der geringen Größe des Landkreises können hoheitliche Aufgaben, Aufgaben im Zusammenhang mit Landschaftspflege sowie erbringen der Dienstleistungen, wie Beratung oder Fördermittelerschließung seitens der UNB zeitlich gut in Einklang gebracht werden.[14]

Vorab ist zum Landkreis Berchtesgadener Land noch Geschichtliches zu erwähnen. Es handelt sich nicht um eine historisch gewachsene Einheit, sondern um drei topographisch und geschichtlich stark unterschiedliche Gebiete, die erst durch die bayerische Landkreisgebietsreform 1972, zu ihrer heutigen Form zusammengefasst wurden. Der Landkreis setzt sich zusammen aus dem nördlichen Teil, dem so genannten Rupertiwinkel, welcher Teil des ehemaligen Landkreises Laufen war. Topographisch befindet sich das Gebiet im Voralpinen, einer Landschaft die dem östlichen Landkreis Traunstein, welcher auch aus dem Landkreis Laufen entstanden ist, sehr ähnelt. Der zweite Bestandteil ist die ehemals kreisfreie Stadt Bad Reichenhall. Dieses Gebiet befindet sich in Verbindung mit den umliegenden Gemeinden in mittelgebirgiger Topographie. Ein dritter Bestandteil ist die Stadt Berchtesgaden mit den benachbarten Gebieten. Nach langen Jahren der Unabhängigkeit als Fürstprobstei Berchtesgaden kam das Gebiet erst 1810 zum Königreich Bayern. Topographisch sind diese Gebiete meist hochalpin gelegen.[15]

Anders als in anderen Landkreisen, wie beispielsweise dem Landkreis Traunstein, wurden hier Gebiete zusammengefasst, die sich seit jeher mit Ablehnung entgegenstehen und vielfach in kriegerischen Auseinandersetzungen miteinander standen. Diese historisch und regional gewachsene Antipathie erstreckt sich bis in die heutige Zeit und führt auch bei der Organisation der Landschaftspflege bis heute zu Problemen.

Landschaftspflegestruktur:

Auch ohne das Vorhandensein eines Landschaftspflegeverbandes bedient sich der Landkreis Berchtesgadener Land mancher der angebotenen Fördermittelquellen. Der Schwerpunkt liegt jedoch klar beim Thema Vertragsnaturschutz. Bis Mitte der 90er Jahre konnten hier jährliche Zuwächse verzeichnet werden, das Zuwachspotential ist nun allerdings weitestgehend erschöpft, und so werden Erhöhungen fast ausschließlich im südlichen Landkreis erreicht. Im Jahr 2007 kam es zu VNP / EA – Vereinbarungen von ca. 105.000 €. Mit überwiegendem Anteil sind diese Vereinbarungen der Mahd von Streuwiesen und Buckelwiesen zuzuschreiben.

Zu Maßnahmen, die nach Landschaftspflegerichtlinie gefördert werden kommt es nur selten im Landkreis Berchtesgadener Land, wobei der Landkreis den nicht geförderten Eigenanteil gegebenenfalls übernimmt. Gründe hierfür sind vielfältig. Pflegekonzepte wie z.B. ABSP oder Biotopkartierung sind im Landkreis Berchtesgadener Land entweder sehr veraltet oder nur unvollständig entwickelt. Dies erschwert es der UNB fachlich sinnvolle Maßnahmen zu finden und voranzutreiben. Dies wird durch die starke Kleinteiligkeit der Flächen noch zusätzlich erschwert. So sind Maßnahmen, wie z.B. großflächigere Streuobstanlagen oftmals einfach nicht möglich. Ein dritter Punkt, der der Durchführung von Maßnahmen nach der Landschaftspflegerichtlinie Schwierigkeiten bereitet ist die kleinbäuerliche Eigentümerstruktur. Traditionell wird im Landkreis Berchtesgadener Land wenig Mahd durchgeführt, sodass sich auch für Mähgut keine Verwertung findet. Die Offenhaltung der Landschaft erfolgt eher durch Beweidung. Auch eine generelle Ablehnung der Naturschutzidee und den damit verbundenen landschaftspflegerischen Maßnahmen seitens der Landwirte, konnte auch nach Jahrzehnten der Öffentlichkeitsarbeit seitens der Naturschutzbehörde und der Naturschutzverbände nicht abgelegt werden. Dies hängt auch mit strategischen Fehlern, die in der Anfangszeit des Nationalparks Berchtesgaden gemacht wurden zusammen. So stieß und stößt die Idee, die Natur in Teilflächen ungeordnet und unbeeinflusst walten zu lassen auf große Gegenwehr. Des Weiteren ist der finanzielle Anreiz für viele Landwirte zu gering, um den für sie verbundenen und topographisch bedingten Aufwand für landschaftspflegerische Maßnahmen zu rechtfertigen. Mehr Geld für weniger Aufwand lässt sich mit dem Tourismus verdienen. Den Touristen selbst fehlt aber das Wissen und die Wertschätzung um qualitativ hochwertige Flächen in der Natur zu erkennen. Eine weitere Einnahmequelle vieler Landwirte ist die Verfüllung mancher ihrer Flächen durch Kies- oder Entsorgungsunternehmen.

Die Heckenpflege, die über KULAP-A förderfähig ist, ist im Landkreis Berchtesgadener Land auch eher von untergeordneter Bedeutung. Dies hängt zum Teil auch mit der Kleinteiligkeit der Landschaft zusammen, die große Heckenstrukturen naturschutzfachlich unnötig macht, zum Teil stellt die Anlage von Hecken auch eine beliebte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme für Gemeinden dar, die dann nicht förderfähig ist.

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[1] Eingescannte Version des Originals, Darstellung in Graustufen

[2] [16] DVL, Hinweise zur Gründung und Organisation von Landschaftspflegeverbänden; S.1

[3] Vgl.: [12] StMUGV (2008), Bayerische Biodiversitätsstrategie; S.15

[4] Streuwiesen sind nährstoffarme, feuchte Wiesen, die traditionell nicht gedüngt und nur einmal spät im Jahr gemäht werden. Ihre gröberen Stängel werden nicht als Futter, sondern als Einstreu verwendet. Nur durch regelmäßig späte Nutzung bleibt die Artenzusammensetzung der Pflanzenbestände erhalten, die wiederum die Lebensgrundlage für hoch spezialisierte Tierarten bilden. (vgl.: [18] LfU / LfL (2008), Streuwiesentag bei Seebruck)

[5] Vgl.: [12] StMUGV (2008), Bayerische Biodiversitätsstrategie; S.17

[6] Soweit nicht anders erwähnt, gemäß: [30] Klett, Reinhard (2008)

[7] Programm zur Entwicklung des ländlichen Raumes

[8] [19] LPV AÖ: Selbstdarstellung mittels Homepage

[9] Vgl.: [14] BSJ: Förderung aus dem Bayerischen Umweltfonds

[10] Soweit nicht anders erwähnt, gemäß: [33] Sandner, Jürgen (2008)

[11] Vgl.: [20] LPV TS: Selbstdarstellung mittels Homepage.

[12] Vgl.: [15] Chiemgauer e.V.: Förderstatistik Vereine.

[13] [20] LPV TS, Selbstdarstellung mittels Homepage.

[14] Soweit nicht anders erwähnt, gemäß: [27] Böhmer / Mück (2008)

[15] Vgl.: [21] LRA BGL, Geschichte des Landkreises Berchtesgadener Land.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2008
ISBN (eBook)
9783836636476
Dateigröße
490 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Fachhochschule Weihenstephan; Abteilung Triesdorf – Landschaftsarchitektur
Erscheinungsdatum
2014 (April)
Note
2,3
Schlagworte
südostoberbayern landschaftspflegeverband maschinenring naturschutzbehörde landschaftsarchitektur
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Titel: Landschaftspflege in der Region 18
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