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International Financial Reporting Standards für Klein- und Mittelunternehmen

Ein Vergleich der für die Klein- und Mittelunternehmen wesentlichsten in Verwendung stehenden UGB Richtlinien mit den vorgeschlagenen IFRS for Small and Medium-sized Entities

©2009 Masterarbeit 122 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Am 19.07.2002 wurde vom Europäischen Parlament zusammen mit dem Ministerrat die Verordnung Nr. 1606/2002 verabschiedet in der die Anwendung der International Financial Reporting Standards (kurz IFRS) geregelt wurde. Nach dieser Verordnung müssen seit dem 1. Jänner 2005 cirka 9.000 kapitalmarkt-orientierte Unternehmen europaweit die IAS und IFRS Standards für die Erstellung ihrer Konzernabschlüsse verwenden, während allen anderen Unternehmen die Anwendung dieser Standards freigestellt wurde. Diesen 9.000 Unternehmen die am Kapitalmarkt orientiert sind, stehen aber insgesamt cirka 19,60 Mio. europäische Klein- und Mittelunternehmen (KMUs) gegenüber, die zum überwiegenden Teil noch nach nationalen Rechnungslegungsrichtlinien ihren Abschluss erstellen. Trotz der Bezeichnung „KMU“ dürfen diese Unternehmen in ihrer Wichtigkeit und Bedeutung für die nationale aber auch vor allem die internationale Wirtschaft nicht unterschätzt werden. Eine Vielzahl dieser KMUs ist auch auf den internationalen Wirtschaftsschauplätzen vertreten. Deshalb hat das International Accounting Standards Board (kurz IASB) dies auch mit zum Anlass genommen, auch für die KMUs eine Version der IAS/IFRS Standards zu formulieren. Im Februar 2007 wurde dieser erste Entwurf der KMU Standards veröffentlicht und zur Diskussion und Verbesserung zugänglich gemacht. Ein Jahr später, am 24. April 2008 stand im Europäischen Parlament aber bereits die Entscheidung an, ob dieser Entwurf der IFRS for SMEs, der zum heutigen Zeitpunkt in IFRS for PEs unbenannt wurde, nun verpflichtend für sämtliche KMUs zur Anwendung kommen soll. Eine folgenschwere Entscheidung, die Auswirkungen für die KMUs wären enorm gewesen. Alle europäischen Gesetzesgeber hätten demnach die IFRS for SMEs/PEs in nationales Recht übernehmen müssen und in einem weiteren Schritt hätten sämtliche im EU Gebiet angesiedelten KMUs die IFRS for SMEs/PEs zur Anwendung bringen müssen. Das Europäische Parlament fasste jedoch den Entschluss gegen eine solch verpflichtende Anwendung dieser IFRS Version. Zu kompliziert und zu viele Rückgriffe auf die komplette IFRS Version wurden damals als Hauptbegründung für diese negative Entscheidung angeführt. Trotzdem wurde für sämtliche Beteiligten nun offensichtlich, dass eine Beschlussfassung über eine internationale bzw. länderübergreifende Rechnungslegung im Bereich der KMUs in den nächsten Jahren kommen wird. Eine Vielzahl der KMUs ist jetzt jedoch nun aufgrund der […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Martin Frick
International Financial Reporting Standards für Klein- und Mittelunternehmen
Ein Vergleich der für die Klein- und Mittelunternehmen wesentlichsten in Verwendung
stehenden UGB Richtlinien mit den vorgeschlagenen IFRS for Small and Medium-sized
Entities
ISBN: 978-3-8366-3597-4
Herstellung: Diplomica® Verlag GmbH, Hamburg, 2009
Zugl. Fachhochschule Vorarlberg GmbH, Dornbirn, Österreich, MA-Thesis / Master, 2009
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© Diplomica Verlag GmbH
http://www.diplomica.de, Hamburg 2009

II
Abstract
On April 24th, 2008 the European parliament coordinated over the obligating
application of the IFRS for SME, which were suggested by the IASB one year before
in 2007. Due to numerous counter-arguments and also position papers of more than
100 institutions and advocacy groups, which deny the IFRS for SME the suitability
for the entire SME group, the European parliament has not coordinated such an
obligating application. The general desire for such an international comparable
financial accounting, not only for capital market-oriented companies but also for
SME still exists. Therefore in the elaboration the most important IFRS standards for
SME and the present in use UGB guidelines were compared regarding balance
differences, costs and benefits. The topics which were regarded include the
balancing of: inventories, long term production orders, property, plants and
equipment, intangible assets, investment property, provisions and contingencies,
employee benefits, borrowing costs, equity and impairment of non financial assets.
The elaboration has shown that a definitely judgement over the entire SME group
concerning the application of IFRS for SME is not possible. That's why a further
partitioning of the SME enterprises into three sub-groups was necessary. The result
for the first group, the micro enterprises, is that an application of IFRS for these
companies makes at the moment no sense because of the missing legal possibility
of creating a liberating financial statement. The next group, the one of small
business, is the main target group of the IFRS for SME. These are companies with
about 50 employees and therefore they are summarized to a second group. Here
the application of IFRS can be meaningful if further simplifications of the IFRS for
SME will be created and existing uncertainties will be solved. For the last group, the
medium-sized enterprises; it is more to recommend using the IFRS which were
created for the capital market-oriented companies instead of the IFRS for SME.

III
Kurzreferat
Am 24. April 2008 wurde im Europäischen Parlament über die verpflichtende
Anwendung der im Jahr 2007 durch das IASB vorgeschlagenen IFRS for SME
abgestimmt. Aufgrund von zahlreichen Gegenargumenten und Positionspapieren
von mehr als 100 Institutionen und Verbänden, die den IFRS for SME eine Eignung
für den gesamten KMU Bereich absprachen, wurde eine derartige verpflichtende
Anwendung schlussendlich nicht beschlossen. Der Wunsch nach einer solchen
internationalen vergleichbaren Rechnungslegung auch für den KMU Bereich ist aber
geblieben. Daher wurden in der Ausarbeitung die für den KMU Bereich wichtigsten
IFRS for SME Standards mit den derzeit in Verwendung stehenden UGB Richtlinien
hinsichtlich Bilanzierungsunterschiede, sowie Kosten und Nutzen verglichen. Die
dabei betrachteten Themengebiete umfassten die Bilanzierung von: Vorräten,
Fertigungsaufträgen,
Sachanlagevermögen,
immateriellen
Vermögensgegenständen, als Finanzanlage gehaltene Immobilien, Rückstellungen,
Leistungen an Arbeitnehmer, Fremdkapitalkosten sowie Eigenkapital und
Wertminderungen. Die bei der Ausarbeitung gewonnen Erkenntnisse haben dabei
gezeigt, dass ein Urteil über den gesamten KMU Bereich definitiv nicht getroffen
werden kann. Es wurde daher in weiterer Folge eine weitere Unterteilung der KMU
Unternehmen in drei Untergruppen vorgenommen. Für die erste Gruppe, die der
Mikrounternehmen, macht eine Anwendung der IFRS aufgrund der fehlenden
gesetzlichen Möglichkeit der befreienden IFRS Abschlusserstellung keinen Sinn.
Die Kleinunternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern sind in einer weiteren zweiten
Gruppe formiert. Diese Gruppe ist die eigentliche Zielgruppe des IFRS for SME.
Hier ist unter Bedachtnahme darauf, dass noch weitere Vereinfachungen folgen
bzw. bestehende Unschärfen in Abgrenzungspunkten beseitigt werden, eine
Anwendung durchaus als sinnvoll zu erachten. Den Unternehmen der letzten
Gruppe, der der mittelgroßen Unternehmen, ist hingegen vielmehr die Anwendung
der für die kapitalmarktorientierten Unternehmen konzipierten IFRS zu empfehlen,
anstelle der IFRS for SME.

IV
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis ... VII
Abkürzungsverzeichnis ... VIII
1.
Problemstellung... 1
2.
Ziel der Arbeit ... 2
3.
Aufbau der Arbeit ... 2
4.
Rahmenkonzept der Arbeit ... 3
4.1
Basisliteratur ... 3
4.2
Vorwort zum Thema... 3
5.
Kleine und mittlere Unternehmen im Kontext von IFRS ... 4
5.1
Die wirtschaftliche Rolle der kleinen und mittleren Unternehmen ... 4
5.1.1
Klein- und Mittelunternehmen in Österreich ... 4
5.1.2
Klein- und Mittelunternehmen in der Europäischen Union... 6
5.2
Klein- und Mittelunternehmen ­ Begriffsbestimmung und Besonderheiten ... 7
5.2.1
Quantitative Merkmale... 8
5.2.2
Qualitative Merkmale... 11
5.2.3
Besonderheiten der KMUs bei der Rechnungslegung ... 12
5.3
International Financial Reporting Standards ... 18
5.3.1
Ziele einer internationalisierten Rechnungslegung nach IFRS ... 18
5.3.2
Adressaten eines IFRS Abschlusses ... 19
5.3.3
Aufbau und Umfang der IFRS für den KMU Bereich ... 19
5.3.4
Aktuelle Entwicklungen im Bereich KMU und IFRS ... 21
5.3.4.1
Rechtliche Relevanz von IFRS... 21
5.3.4.2
Faktische Relevanz von IFRS ... 25
6.
Die Standards des IFRS für den KMU Bereich... 27
6.1
Bestandteile des Jahresabschlusses nach IFRS ... 27
6.2
Bilanzierung von Bilanzposten mittels IFRS Standards ... 29
6.2.1
Vorräte ... 30
6.2.1.1
Ansatz und Erstbewertung ... 30
6.2.1.2
Folgebewertung... 32
6.2.1.3
Kosten, Nutzen in Relation zur Veränderung des Informationsgehaltes ... 34
6.2.2
Fertigungsaufträge ... 35
6.2.2.1
Kosten, Nutzen in Relation zur Veränderung des Informationsgehaltes ... 37
6.2.3
Sachanlagevermögen... 39
6.2.3.1
Sachanlagevermögen der Muster GmbH & Co KG ... 40
6.2.3.2
Ansatz... 41
6.2.3.3
Erstbewertung ... 42
6.2.3.4.1
Wertminderung und Wertaufholung ... 44
6.2.3.4.2
Komponentenansatz ... 45

V
6.2.3.4
Folgebewertung... 47
6.2.3.5
Kosten, Nutzen in Relation zur Veränderung des Informationsgehaltes ... 50
6.2.4
Immaterielle Vermögenswerte... 52
6.2.4.1
Ansatz... 54
6.2.4.2
Erstbewertung ... 55
6.2.4.3
Folgebewertung... 56
6.2.4.4
Kosten, Nutzen in Relation zur Veränderung des Informationsgehaltes ... 57
6.2.5
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien ... 59
6.2.5.1
Ansatz und Erstbewertung ... 60
6.2.5.2
Folgebewertung... 60
6.2.5.3
Steuerlatenzen ... 62
6.2.5.4
Kosten, Nutzen in Relation zur Veränderung des Informationsgehaltes ... 63
6.2.6
Rückstellungen und Eventualposten ... 64
6.2.6.1
Ansatz und Erstbewertung ... 64
6.2.6.2
Folgebewertung... 66
6.2.6.3
Besondere Rückstellungen... 66
6.2.3.4.3
Künftige betriebliche Verluste ... 66
6.2.3.4.4
Restrukturierungsmaßnahmen... 66
6.2.6.4
Eventualverbindlichkeiten und -forderungen ... 67
6.2.6.5
Steuerlatenzen ... 68
6.2.6.6
Kosten, Nutzen in Relation zur Veränderung des Informationsgehaltes ... 68
6.2.7
Leistungen an Arbeitnehmer ... 69
6.2.7.1
Kosten, Nutzen in Relation zur Veränderung des Informationsgehaltes ... 72
6.2.8
Fremdkapitalkosten ... 73
6.2.8.1
Steuerlatenzen ... 75
6.2.8.2
Kosten, Nutzen in Relation zur Veränderung des Informationsgehaltes ... 75
6.2.9
Eigenkapital ... 76
6.2.9.1
Kosten, Nutzen in Relation zur Veränderung des Informationsgehaltes ... 82
6.2.10
Wertminderungen ... 84
6.2.10.1
Wertaufholungen... 86
6.2.10.2
Kosten, Nutzen in Relation zur Veränderung des Informationsgehaltes ... 87
7.
Eignung der IFRS Standards für den KMU Bereich... 88
7.1
IFRS im KMU Bereich im Kontext einer verpflichtenden Anwendung... 89
7.1.1
KMU Typ A ... 91
7.1.2
KMU Typ B ... 93
7.1.3
KMU Typ C ... 95
7.1.4
Zwischenfazit über die Eignung der IFRS for SME/PE ... 96
7.2
Empfehlungen für die Weiterentwicklung der IFRS for SME/PE im Hinblick auf den
Typ B der KMUs... 96
7.2.1
Neubewertung bei KMUs... 98

VI
7.2.2
Zusätzliches Abgrenzungsmerkmal beim Eigenkapital... 99
7.2.3
Anhangsreduktionen... 101
Schlussbetrachtung ... 102
Literaturverzeichnis... 105

VII
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: KMU-Daten für Österreich, Beschäftigungsdaten ... 5
Abbildung 2: KMU-Daten für Österreich gegliedert nach KMU-Definition der EU... 5
Abbildung 3: Vergleich KMU und Großbetriebe in Zahlen in der EU ... 7
Abbildung 4: Einteilung Klein- & Mittelbetriebe gem. EU-Kommission vom 1. Jänner 2005... 8
Abbildung 5: Gegenüberstellung der quantitativen Merkmale... 10
Abbildung 6: Vorräte; IFRS Ansatz versus UGB Ansatz ... 31
Abbildung 7: Aufteilung Sachanlagevermögen der Muster GmbH & Co KG... 40
Abbildung 8: Entwicklung Buchwert SMD Bestückungsautomat CM 401, ANR. 34091 ... 42
Abbildung 9: Entwicklung Buchwert SMD Bestückungsautomat UGB und IFRS... 43
Abbildung 10: Darstellung Buchwert SMD Bestückungsautomat CM 401 mit ...
Komponentenansatz ... 46
Abbildung 11: Veränderung AfA SMD Bestückungsautomat ... 46
Abbildung 12: SMD Bestückungsautomat mit Neubewertung nach IFRS... 49

VIII
Abkürzungsverzeichnis
AFRAC
Austrian Financial Reporting and Auditing Committee
AHK
Anschaffungs- und Herstellungskosten
AO.
außerplanmäßig
ARA
Aktive Rechnungsabgrenzung
BilMoG
Bilanzmodernisierungsgesetz
CGE
Cash Generating Units
dHGB
deutsches Handelsgesetzbuch
DIHK
Deutsche Industrie- und Handelskammer
DCF
Discounted Cash Flow
ED SME IFRS
Exposure Draft of an International Financial Reporting
Standards for Small and Medium-sized Entities
EU
Europäische Union
FIFO
First-in-First-out
Full IFRS
Gesamtversion der International Financial Reporting
Standards
GOFW
Geschäfts- und Firmenwert
GOB
Grundsätze der ordnungsgemäßen Bilanzierung
IAS
International Accounting Standards
IASB
International Accounting Standards Board
IDW
Institut deutscher Wirtschaftsprüfer
IfM
Institut für Mittelstandsforschung
IFRS
International Financial Reporting Standards
IPO
Initial Public Offering
KG
Kommanditgesellschaft
KMU
Klein- und Mittelunternehmen
LIFO
Last-in-First-out
NBWRL
Neubewertungsrücklage
öAKtG
österreichisches Aktiengesetz
öEStG
österreichisches Einkommensteuergesetz
öGmbHG
österreichisches GmbH-Gesetz
öKStG
österreichisches Körperschaftssteuergesetz
OG
Offene Gesellschaft
PE
Private Entities
POC
Percentage of Completion Method

IX
SME
Small and Medium-sized Entities
StBMGL
Steuerbemessungsgrundlage
UGB
Unternehmensgesetzbuch
WKO
Wirtschaftskammer Österreich
ZGE
Zahlungsmittelgenerierende Einheit

1
1. Problemstellung
Am 19.07.2002 wurde vom Europäischen Parlament zusammen mit dem Ministerrat
die Verordnung Nr. 1606/2002 verabschiedet in der die Anwendung der
International Financial Reporting Standards (kurz IFRS) geregelt wurde. Nach
dieser Verordnung müssen seit dem 1. Jänner 2005 cirka 9.000
1
kapitalmarkt-
orientierte Unternehmen europaweit die IAS und IFRS Standards für die Erstellung
ihrer Konzernabschlüsse verwenden, während allen anderen Unternehmen die
Anwendung dieser Standards freigestellt wurde. Diesen 9.000 Unternehmen die am
Kapitalmarkt orientiert sind, stehen aber insgesamt cirka 19,60 Mio.
2
europäische
Klein- und Mittelunternehmen (KMUs) gegenüber, die zum überwiegenden Teil noch
nach nationalen Rechnungslegungsrichtlinien ihren Abschluss erstellen. Trotz der
Bezeichnung ,,KMU" dürfen diese Unternehmen in ihrer Wichtigkeit und Bedeutung
für die nationale aber auch vor allem die internationale Wirtschaft nicht unterschätzt
werden. Eine Vielzahl dieser KMUs ist auch auf den internationalen
Wirtschaftsschauplätzen vertreten. Deshalb hat das International Accounting
Standards Board (kurz IASB) dies auch mit zum Anlass genommen, auch für die
KMUs eine Version der IAS/IFRS Standards zu formulieren. Im Februar 2007 wurde
dieser erste Entwurf der KMU Standards veröffentlicht und zur Diskussion und
Verbesserung zugänglich gemacht. Ein Jahr später, am 24. April 2008 stand im
Europäischen Parlament aber bereits die Entscheidung an, ob dieser Entwurf der
IFRS for SMEs, der zum heutigen Zeitpunkt in IFRS for PEs unbenannt wurde, nun
verpflichtend für sämtliche KMUs zur Anwendung kommen soll. Eine folgenschwere
Entscheidung, die Auswirkungen für die KMUs wären enorm gewesen. Alle
europäischen Gesetzesgeber hätten demnach die IFRS for SMEs/PEs in nationales
Recht übernehmen müssen und in einem weiteren Schritt hätten sämtliche im EU
Gebiet angesiedelten KMUs die IFRS for SMEs/PEs zur Anwendung bringen
müssen. Das Europäische Parlament fasste jedoch den Entschluss gegen eine
solch verpflichtende Anwendung dieser IFRS Version. Zu kompliziert und zu viele
Rückgriffe auf die komplette IFRS Version wurden damals als Hauptbegründung für
diese negative Entscheidung angeführt. Trotzdem wurde für sämtliche Beteiligten
nun offensichtlich, dass eine Beschlussfassung über eine internationale bzw.
länderübergreifende Rechnungslegung im Bereich der KMUs in den nächsten
Jahren kommen wird. Eine Vielzahl der KMUs ist jetzt jedoch nun aufgrund der
herrschenden Kritik am gegenwärtigen, derzeit in Verbesserung stehenden IFRS for
1
Vgl. Velte 2005, S. 8.
2
Vgl. Eurostat 2008, S. 1.

2
SMEs/PEs Standard verunsichert. Vielfach steht die Frage im Raum: ,,Welche
Unterschiede bestehen zwischen den IFRS und den derzeit in Verwendung
stehenden UGB Richtlinien, wie wirkt sich eine Umstellung aus?" Es ist daher daran
zu überprüfen wie sich eine derartige Umstellung auf die KMUs auswirkt, welche
Unterschiede zum UGB bestehen und wie sich die Aussagekraft der
Jahresabschlüsse der KMUs im Falle einer Umstellung verändern würde.
2. Ziel der Arbeit
Wie aus der Problemstellung abgeleitet werden kann, ist eine zukünftige
internationale bzw. länderübergreifende Rechnungslegung im KMU Bereich
absehbar. Dementsprechend hoch sind die Verunsicherungen bei den KMUs über
die Auswirkungen einer solchen Einführung bzw. Umstellung der Rechnungslegung.
Ziel dieser Arbeit ist es, mittels 10 markanter, für den KMU Bereich wesentlichen
Standards die Unterschiede zwischen den derzeit vorherrschenden UGB Richtlinien
und den vorgeschlagenen IFRS for SME/PE Standards aufzuzeigen, um im
Weiteren die Eignung für den KMU Bereich zu überprüfen. Durch die Arbeit sollen
den KMUs in kurzer und prägnanter Weise die wichtigsten Unterschiede und
Auswirkungen die durch eine Umstellung auf IFRS, als neues Standard-
Rechnungslegungssystem zustande kommen würden, erläutert werden.
3. Aufbau der Arbeit
Die Arbeit ist grundlegend in drei Teile aufgeteilt. Der erste Teil besteht dabei aus
dem Kapitel 5, der zweite Teil aus Kapitel 6 und der dritte und letzte Teil aus Kapitel
7. Im Rahmenkonzept wird zuerst vorab kurz die verwendete Basisliteratur
angeführt sowie anschließend auf das Gremium des IASB und denen durch sie
erstellten IFRS Standards allgemein kurz eingegangen.
Im ersten Teil, dem Kapitel 5, wird zuerst auf die KMUs, deren wirtschaftliche
Bedeutung in Österreich aber auch der EU eingegangen. In einem weiteren Schritt
wird anschließend versucht eine Abgrenzung zwischen Großunternehmen und dem
Begriff KMU herzustellen. Im zweiten Abschnitt des Kapitels 5 werden dann die
IFRS Standards allgemein im Kontext zu den KMUs gesetzt und deren rechtliche
aber auch faktische Relevanz herausgearbeitet.

3
Der nächste Teil, das Kapitel 6, befasst sich mit der Anwendung der IFRS for
SME/PE im Bereich der KMUs. Es werden dabei in 10 Unterabschnitten jeweils die
markantesten und wesentlichsten IFRS Standards für den KMU Bereich genauer
beleuchtet und deren Unterschied zum UGB aber auch zum Full IFRS
herausgearbeitet.
Im dritten Teil, dem Kapitel 7, wird die Eignung der IFRS im KMU Bereich
untersucht. Im letzten Abschnitt des Kapitels 7 werden noch drei Anregungen bzw.
Ideen der Weiterentwicklung der IFRS for SME/PE angeführt und näher erläutert.
4. Rahmenkonzept der Arbeit
4.1 Basisliteratur
Als Basisliteratur fungierte vor allem der Entwurf der IFRS for SMEs aus dem Jahre
2007. Ergänzend wurden die Bestimmungen und Standards des Full IFRS gemäß
der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 herangezogen sowie das österreichische
Unternehmensgesetzbuch (UGB) in der Fassung BGBI I 2006/103.
Während der
ganzen Arbeit wurden immer wieder Ideen und Anregungen aus der jüngsten
Literatur mit eingeflochten. Des Weiteren hat bei einem Standard ein Beispiel, in
Form einer Sachanlage aus der Praxis Einfluss gefunden. Das Zahlenmaterial
basiert dabei komplett auf dem einer realen Anlage die tatsächlich in dem
Referenzunternehmen vorzufinden ist. Zu guter letzt wurde auch zur besseren
Ausgestaltung der Standards der IFRS Kommentar von Lüdenbach und Hoffmann
in seiner 6. Auflage (Ende 2008) herangezogen.
4.2 Vorwort zum Thema
Die ,,International Financial Reporting Standards" (kurz IFRS) sind international
anerkannte Rechnungslegungsvorschriften. Die Standards werden dabei von dem
International Accounting Standards Board (kurz IASB) entwickelt und laufend
verbessert. Es handelt bei diesem IASB um ein aus internationalen Fachleuten
besetztes unabhängiges Gremium das seinen Sitz in London innehat. Die Wurzeln
des IASB reichen bis ins Jahr 1973, wobei es in dieser Konstellation erst seit dem
Jahr 2001 Bestand hat. Die ursprünglichen Standards, die in dieser Ausarbeitung im
weiteren Verlauf als ,,Full IFRS" bezeichnet werden, finden heute in ihrer
vorliegenden
Form
vor
allem
Anwendung
auf
den
Bereich
der

4
kapitalmarktorientierten Unternehmen. Mit dem 1. Jänner 2005 wurden sie von der
Europäischen Union für diese Unternehmen, wie bereits erwähnt, verpflichtend
eingeführt. Die IFRS for SME/PE sind hingegen auf die Anwendung im KMU
Bereich gerichtet. Beide Standardversionen sollen gemäß der Meinung des IASB
als eigenständige Dokumente gelten, wobei auf die Eigenständigkeit und deren
Gegebenheit bzw. Nichtgegebenheit der IFRS for SME/PE im weiteren Verlauf noch
eingegangen wird.
5. Kleine und mittlere Unternehmen im Kontext von
IFRS
5.1 Die wirtschaftliche Rolle der kleinen und mittleren
Unternehmen
Wird heutzutage im allgemeinen Sprachgebrauch von Klein- und Mittelunternehmen
gesprochen, so wird damit nicht selten ein Bild eines kleinen Handwerksbetriebes
im Hinterhof eines Mehrfamilienhauses assoziiert. Doch wird dieses Bild der wahren
wirtschaftlichen Bedeutung der KMUs eigentlich gerecht? Neigen wird in diesem
Fall nicht dazu, die vielleicht geringere wirtschaftliche Bedeutung eines einzelnen
KMUs auf den ganzen Typus auszuweiten. In einem Zitat von Günter Verheugen,
dem Unternehmens- und Industrieverantwortlichen der europäischen Kommission,
kommt die mögliche wahre wirtschaftliche Bedeutung der KMUs innert Europa
deutlicher zum Ausdruck:
,,Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind der
Motor der europäischen Wirtschaft. Sie tragen wesentlich zur Entstehung von
Arbeitsplätzen bei, fördern den Unternehmergeist und die Innovationstätigkeit
in der EU und spielen deshalb eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung
der Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigung [...]"
3
5.1.1 Klein- und Mittelunternehmen in Österreich
In Österreich sind gemäß einer Statistik der Wirtschaftskammer gesamt 303.395
Unternehmen erfasst. Anhand des unten angeführten Ausschnittes aus dieser
Statistik ist ersichtlich, dass die Einteilung nach Beschäftigtengrößengruppen
erfolgte und hierbei vier verschiedene Unterteilungen gemacht wurden.
3
Verheugen 2006, S. 3.

5
Abbildung 1: KMU-Daten für Österreich, Beschäftigungsdaten
Quelle:
http://wko.at/Statistik/kmu/WKO-BeschStatK.pdf
Die angeführten Zahlen lassen aber noch keinen Aufschluss über die eigentliche
Zahl der Klein- und Mittelunternehmen versus der der Großunternehmen zu. Der
erste Blick macht aber bereits deutlich, dass Unternehmen mit 0-9 Beschäftigten
einen sehr beeindruckenden Anteil der in Österreich registrierten Unternehmen
ausmachen.
Zur Einteilung in Großunternehmen und KMUs fehlt ein entsprechender Raster, der
festlegt ab wann ein Großunternehmen vorliegt. Hierzu verwenden wir nun die Zahl
der Beschäftigten und den dazu gehörigen Größenraster der aus der KMU-
Definition der Europäischen Kommission vom 1. Jänner 2005 stammt. Das Bild das
sich anschließend von der österreichischen Wirtschaft zeichnet, ist anhand der
untenstehenden modifizierten Tabelle ersichtlich:
Abbildung 2: KMU-Daten für Österreich gegliedert nach KMU-Definition der EU
Quelle: selbst erstellt
Die Definition der Europäischen Kommission verwendet als vorherrschendes
Ordnungskriterium die Anzahl der Beschäftigten in einem Unternehmen. Hierbei
liegt der festgelegte Grenzwert bei 250 Beschäftigten, ab 250 Personen liegt ein
Großunternehmen vor, darunter bewegen wir uns im Bereich der KMUs.
Im Fall von Österreich heißt dies nun, von gesamt 303.395 registrierten
Unternehmen sind mehr als 99% im Bereich der KMU angesiedelt und diese 99%
beschäftigen mehr als
60%
der
österreichischen
Arbeitsbevölkerung.
Demgegenüber stehen gesamt 1.072 Großunternehmen die die restlichen etwa
40% beschäftigen.

6
Was bedeutet dies nun aber wirklich für Österreich? Die Wirtschaft in Österreich ist
gekennzeichnet von zahlreichen kleinen und mittleren Unternehmen denen im
Vergleich eine sprichwörtliche ,,handvoll" Großunternehmen gegenübersteht.
Gemäß Gruhler Wolfram
4
ist eine solche Zusammensetzung für eine Wirtschaft aber
ideal. ,,Eine Wirtschaft mit ausschließlich kleinen und mittleren Unternehmen ist
genauso wenig erstrebenswert wie eine Wirtschaft mit ausschließlich
großbetrieblichen Strukturen."
5
Eine solche Struktur ermöglicht es, Fehler von
einzelnen Unternehmen besser zu kompensieren. Einer steigenden Anzahl von
Insolvenzen in wirtschaftlichen Krisenzeiten kann so beispielsweise wieder durch
entsprechende Neugründungen ausgeglichen werden. Nicht auszudenken wäre
dieses Szenario in einer Wirtschaft, mit nur einigen wenigen Großunternehmen.
Den KMUs kommt aber durch ihre große Anzahl und damit ihrem großen Einfluss
auch eine volkswirtschaftliche Bedeutung zu. Aufgrund der Beschäftigungszahlen
aus der vorherigen Tabelle ist klar ersichtlich, dass aus dem KMU Bereich ein
wesentlicher Teil der Arbeitgeber kommt. Auch hinsichtlich der Ausbildungsplätze,
zB für Lehrlinge, sind die KMUs aus der österreichischen Wirtschaft nicht mehr
wegzudenken. Ebenso wichtig sind die KMU mittlerweile als flexible Anbieter für die
Wirtschaft, für Großunternehmen oder auch als Innovatoren die auf den
Technologiemärkten den Fortschritt kontinuierlich antreiben.
6
Es zeigt sich somit, dass die KMUs in Österreich durchaus eine sehr wichtige
Stellung innehaben und ihren Beitrag zur Wirtschaftskraft von Österreich leisten.
7
Vor allem auch dann, wenn mit dem Hintergrund zu den verschiedenen Rollen,
auch noch der von den KMUs generierte Umsatz pro Jahr gesehen wird, der derzeit
bei über 270 Mrd. liegt.
8
5.1.2 Klein- und Mittelunternehmen in der Europäischen Union
Auf Europaebene betrachtet ergibt sich hinsichtlich des Anteils der KMUs ein
ähnliches Bild wie in Österreich. Von gesamt 19,65 Mio. Unternehmen sind 19,60
Mio. dem Bereich der KMUs zu zuordnen und lediglich knapp 50.000 Unternehmen
gehören zu den Großunternehmen. Der Anteil der von KMUs beschäftigten
4
Vgl. Gruhler 1994, S. 91
5
Vgl. Wegmann 2006, S. 35.
6
Vgl. Wegmann 2006, S. 36ff.
7
Vgl. WKO - Statistisches Jahrbuch 2008, S. 70.
8
Vgl. KMU Forschung online 2005

7
Personen liegt sogar noch höhere als in Österreich, auf 67,1% was umgerechnet 85
Mio. Beschäftigte sind. Auch hinsichtlich der durch die KMUs generierten
Wertschöpfung stehen sie den Großunternehmen in Europa in nichts nach.
Vielmehr ist die generierte Wertschöpfung um fast 20%, mit 3.090 Mrd. höher, als
bei den Großbetrieben mit 2.270 Mrd.
9
Die genauen Werte sind zusammengefasst
anhand der untenstehenden Tabelle ersichtlich:
Abbildung 3: Vergleich KMU und Großbetriebe in Zahlen in der EU
Quelle: Eurostat (SUS-Größenklassen)
5.2 Klein- und Mittelunternehmen ­ Begriffsbestimmung und
Besonderheiten
Durch das vorangegangene Kapitel wurde deutlich, wie wichtig die KMUs für
Österreich aber auch für ganz Europa sind. Es wurden aus Statistiken Zahlen
angeführt die besagten, dass über 99% der österreichischen und europäischen
Unternehmen im Bereich der KMUs angesiedelt sind. Doch welche Kriterien legen
eigentlich fest, bis wann ein Unternehmen als KMU eingestuft wird und ab wann
dieses zu den Großunternehmen zu zählen ist? Eine entsprechend allgemein
gültige
Definition
oder
Abgrenzungskriterium
zwischen
KMUs
und
Großunternehmen ist nirgends festgehalten. Die Problematik liegt nämlich darin,
dass ein Unternehmen in allen seinen Ausgestaltungen oder Konstellationen
nahezu einzigartig ist. Wie ist es möglich und welche Kriterien, Merkmale oder
Gesetzmäßigkeiten können herangezogen werden, um hier eine sinnvolle
Unterteilung zu schaffen?
Die genauere Betrachtung dieser Fragestellung ist für den weiteren Fortgang dieser
Arbeit von großer Wichtigkeit, da sich die Ausarbeitung auf den Bereich der KMUs
fokussiert und im weiteren Verlauf versucht wird, eine Empfehlung abzugeben, für
welche KMUs die Anwendung von IFRS Standards sinnvoll erscheint und für welche
nicht.
9
Vgl. Eurostat 2008, S. 1.

8
Bei längerer Befassung mit der Einteilungsproblematik der Unternehmen, werden
einem immer wieder zwei Einteilungsgruppen, die der quantitativen und die der
qualitativen Merkmale als möglicher Einteilungsraster vor Augen geführt.
10
5.2.1 Quantitative Merkmale
Wie aus dem Namen bereits abgeleitet werden kann, wird bei den quantitativen
Merkmalen die Einteilung aufgrund von vorher festgelegten Grenzmengen, -zahlen
oder -größen vorgenommen. Meist kommen hier Mitarbeiterzahlen, Umsatzzahlen
oder auch Bilanzsummen zur Anwendung. In seltenen Fällen kann auch einmal der
Marktanteil eines Unternehmens als Kriterium verwendet werden.
11
Im österreichischen UGB im § 221 Abs. 2 wird beispielsweise festgehalten, dass
eine Unternehmung bereits als groß einzustufen ist, wenn dieses mehr als 19,25
Mio. Bilanzsumme, mehr als 38,5 Mio. Umsatzerlöse ausweißt oder auch
durchschnittlich mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigt sind. Werden zwei dieser drei
Merkmale überschritten, so liegt ein Großunternehmen vor. Das deutsche Pendant
hierzu der § 267 dHGB definiert die Grenzwerte ähnlich hoch, mit 16,06 Mio.
Bilanzsumme, 32,12 Mio. Umsatzerlöse und ebenso im Durchschnitt 250
Beschäftigten. Neben dem § 221 UGB existiert in Österreich noch der § 246 UGB
Abs. 1, dieser legt fest bis zu welcher Größe ein Unternehmen von der Erstellung
eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichtes ausgenommen ist. Die
Grenzwerte in diesem Fall liegen für Mutter- und Tochtergesellschaft zusammen
bei: 21 Mio. Bilanzsumme, 42 Mio. Umsatzerlöse oder 250 Mitarbeiter.
Anhand dieser Abgrenzungsvorschläge ist bereits ersichtlich, dass die Höhe der zu
findenden Grenzwerte variieren kann. Lediglich die Zahl der Mitarbeiter ist in allen
Fällen identisch, mit 250 Beschäftigten. Dies ist auch jener Wert der in der
Empfehlung der Europäischen Kommission für die Definition von KMUs zu finden
ist. Die Unterteilung erfolgt dabei nach folgendem Raster:
Abbildung 4: Einteilung Klein- & Mittelbetriebe gem. EU-Kommission vom 1. Jänner 2005
Quelle: Europäische Kommission 2005
10
Vgl. Behringer 2001, S. 8f.
11
Vgl. Behringer 2001, S. 8f.

9
Diese Empfehlung der Europäischen Kommission stammte aus dem Jahr 2003 und
wurde mit dem 1. Jänner 2005 eingeführt. Wie bereits erwähnt handelt es sich dabei
aber lediglich um eine Empfehlung der EU. In Österreich hat sich diese jedoch
größtenteils durchgesetzt was bedeutet, dass in den überwiegenden Fällen die
Unternehmen in Österreich nach diesem Raster eingeteilt werden.
Bei der Verwendung dieses Schemas ist aber auf das nun Folgende zu achten. Die
Mitarbeiterzahl wurde als wichtigstes und aussagekräftigstes Kriterium seitens der
EU festgelegt. Erfolgt hier eine Unter- oder Überschreitung an zwei aufeinander
folgenden Geschäftsjahren, wird auch dementsprechend die Zuordnung verändert.
Dies bedeutet, dass beispielsweise ein kleines Unternehmen dann zu einem
mittelgroßen umgestuft wird. Liegt bei einem der beiden anderen Kriterien auch an
zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren eine Unter- oder Überschreitung vor,
so muss dies gemäß der EU nicht unbedingt zu einer Änderung der Zuordnung
führen.
12
Da es sich jedoch nur um eine Empfehlung der EU handelt, sie somit nicht
verpflichtend anzuwenden ist, kommen in anderen europäischen Ländern durchaus
auch noch andere Grenzwerte zur Anwendung. So zum Beispiel in Deutschland wo
das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) einen Grenzwert etwas anders definiert.
Hier wird anstelle von 250 Mitarbeitern das Doppelte, somit 500 Mitarbeiter als
Grenzwert angesetzt. Bei dem Umsatz geht das IfM jedoch konform mit der EU
KMU-Definition.
13
Weitere Unterschiede zur der EU-Empfehlung sind auch im
Vergleich zu dem deutschen Publizitätsgesetz zu finden. Das Publizitätsgesetz
regelt die Offenlegungspflicht für Nicht-Kapitalgesellschaften in Deutschland. Die
Kriterien sind dabei mehr als 65 Mio. Bilanzsumme, mehr als 130 Mio.
Umsatzerlöse oder mehr als 5.000 Beschäftigte.
14
Diese Werte liegen im Vergleich
zur Definition der EU weit darüber.
Aufgrund der bisher gelisteten Definitionen bzw. Abgrenzungen der KMUs zu
Großunternehmen wird deutlich wie weit die Bandbreite der quantitativen Merkmale
gefächert ist und wie unterschiedlich hoch die Grenzwerte sein können. In der
nachstehenden Tabelle werden alle der angeführten Kriterien nochmals
gegenübergestellt und aufgelistet.
12
Vgl. Amtsblatt der Europäischen Union 2003
13
Vgl. Institute für Mittelstandsforschung 2009
14
§ 1 Abs. 1 Publizitätsgesetz

10
mikro
klein
mittelgroß
§ 221 Abs. 2 UGB
Keine Abgrenzung in mikro / klein / mittelgroß, lediglich
eine Abgrenzung zu den Großunternehmen.
< 19,25 Mio. Bilanzsumme
< 38,5 Mio. Umsatzerlöse
< 250 Mitarbeiter
§ 267 dHGB
Wie oben
< 16,06 Mio. Bilanzsumme
< 32,12 Mio. Umsatzerlöse
< 250 Mitarbeiter
§ 246 Abs. 1 UGB
Wie oben
< 21 Mio. Bilanzsumme
< 42 Mio. Umsatzerlöse
< 250 Mitarbeiter
< 500 Mitarbeiter
IDW (Institut
deutscher
Wirtschaftsprüfer)
Wie oben
Umsatz und Bilanzzahlen
analog EU Kommission
Empfehlung
Deutsches
Publizitätsgesetz
Wie oben
< 65 Mio. Bilanzsumme
< 130 Mio. Umsatzerlöse
< 5.000 Mitarbeiter
Empfehlung der
Europäischen
Kommission vom
1. Jänner 2005
2 Mio. Bilanzsumme
2 Mio. Umsatzerlöse
< 10 Mitarbeiter
10 Mio. Bilanzsumme
10 Mio. Umsatzerlöse
< 50 Mitarbeiter
43 Mio. Bilanzsumme
50 Mio. Umsatzerlöse
< 250 Mitarbeiter
Abbildung 5: Gegenüberstellung der quantitativen Merkmale
Quelle: selbst erstellt
Anhand der Gegenüberstellung in der Tabelle wird ersichtlich, dass eine
Abgrenzung zwischen Groß- und Klein- bzw. Mittelunternehmen nur nach
Größenkriterien nicht ausreichend ist.
15
Zu unklar ist dabei welcher Definition der
Vorzug gegeben werden soll. Ebenso ist die dabei entstehende Abgrenzung nicht
eindeutig, den wie soll beispielsweise dabei begründet werden, dass ein
Unternehmen mit 251 Beschäftigten anders zu behandeln ist, als ein Unternehmen
mit 249 Beschäftigten. Weiters sollen die Größenkriterien nicht nur für eine
bestimmte geografische Region zutreffend sein, sondern allgemeine Gültigkeit
haben. Denn beispielsweise ein mittleres Unternehmen in unserer Region kann in
einer anderen Region als Großunternehmen angesehen werden. Ein dritter
Kritikpunkt bei einer reinen Einteilung nach quantitativen Merkmalen liegt in den
Branchenunterschieden. Die Unternehmen sind in den unterschiedlichsten
Branchen angesiedelt und jede dieser hat ihre Eigenart. Dies bedeutet, dass ein
Produktionsunternehmen,
ein
Handelsunternehmen
sowie
ein
Dienstleistungsunternehmen hinsichtlich Umsatz und Mitarbeiter nur schwer über
einen einzigen starren Raster eingeteilt werden können.
Die Einteilung nur nach quantitativen Merkmalen ergibt somit ein wenig zufrieden
stellendes Ergebnis. Es müssen daher neben den quantitativen Merkmalen noch
15
Vgl. Behringer 2001, S. 8f.

11
andere nicht Zahlen basierende herangezogen werden, um eine bessere und
deutlichere Abgrenzung zu ermöglichen.
5.2.2 Qualitative Merkmale
Bei den qualitativen Merkmalen handelt es sich, im Gegensatz zu den quantitativen,
um Merkmale die mehr auf das Wesen des jeweiligen Unternehmens eingehen.
Dabei werden die vorherrschenden Organisationsstrukturen, die Verbindung von
Unternehmen und Eigentümer, der Eignerkreis, Mitarbeit von Familienmitgliedern,
die Anzahl der Geschäftsbereiche, etc. bei der Abgrenzung mit einbezogen.
16
Ein Unternehmen das im Bereich der KMUs angesiedelt ist, weist in der Regel meist
einfachere Strukturen auf, als ein Großunternehmen. Der Grund hierfür liegt darin,
dass es aufgrund der geringeren Mitarbeiterzahl und der geringeren Anzahl an
Geschäftsbereichen die das Unternehmen bedient aber auch durch die rein
physische geringere Größe es einfacher ist, flache Strukturen und kurze Wege im
Unternehmen
beizubehalten.
Meist
ist
auch
die
Finanzierung
der
Großunternehmen, die nicht selten über einen Börsenzugang erfolgt, mit
verantwortlich, dass die Strukturen aufwendiger sind als bei KMUs. Die
Börsenotierung und damit die Zusammensetzung des Eignerkreises ist ein weiteres
Unterscheidungsmerkmal. Wie angesprochen finanzieren sich Großunternehmen
vielfach über den Zugang zur Börse. Dies bedeutet, dass das Management nicht
mehr unmittelbar zum Eignerkreis des Unternehmens zählt, sondern meist viele
Investoren oder Anleger reges Interesse an der Entwicklung des Unternehmens
haben. Bei KMUs hingegen ist eine Börsenfinanzierung eher der Ausnahmefall. Die
Eigner sind bei den KMUs überwiegend direkt im Management bzw. der Leitung des
Unternehmens vertreten. ,,The simplest definition of a small firm is that it is privately
held."
17
Dies bedeutet, dass die KMUs sich überwiegend in wenigen privaten
Händen befinden. Was aber auch oftmals dazu führen kann, dass der Erfolg eines
KMUs von einigen wenigen Personen abhängt.
Ein weiteres Merkmal speziell im Hinblick auf den Eignerkreis bei KMUs sind auch
die Unternehmen die sich im Familienbesitz befinden. Diese Art von Unternehmen
16
Vgl. KWT 2006, S. 26f.
17
Ang 1992, S. 185.

12
ist dadurch gekennzeichnet, dass eine starke Verflechtung von Kapital, Führung
und Familie besteht.
18
Die
Bandbreite
der
Familienunternehmen
reicht
von
kleinen
Handwerksunternehmen bis zu großen Unternehmen unter der Leitung einer
Familie. Die qualitativen Merkmale die diese Unternehmen in sich vereinen, ordnen
diese unabhängig von ihrer Größe und Umsatz aber klar dem Bereich der KMUs
zu.
19
Zwei weitere wichtige qualitative Merkmale sind die rechtliche und wirtschaftliche
Selbständigkeit.
20
Die Unternehmen dürfen als KMU weder rechtlich noch
wirtschaftlich in ein übergeordnetes Unternehmen eingegliedert sein.
21
Beispiele für
rechtlich bzw. wirtschaftlich nicht selbständige Unternehmen sind: die
Filialunternehmen, die Betriebsstätten. Die KMU-Definition der Europäischen
Kommission hat zur Selbständigkeit sehr explizit im Artikel 3 Abs. 1 ­ 3 geregelt,
dass als eigenständig nur solche Unternehmen gelten, die kein Partnerunternehmen
oder verbundenes Unternehmen sind. Als Partnerunternehmen gilt ein
Unternehmen dann, wenn ein anderes Unternehmen 25% oder mehr des Kapitals
oder der Stimmrechte besitzt. Als verbundenes Unternehmen gilt ein Unternehmen
wenn:
...
ein anderes Unternehmen die Mehrheit der Stimmrechte hat
...
berechtigt ist, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder
Aufsichtsgremiums zu bestellen bzw. abzuberufen oder
...
ein anderes Unternehmen einen beherrschenden Einfluss auf das
Unternehmen ausüben kann.
5.2.3 Besonderheiten der KMUs bei der Rechnungslegung
Aufbauend auf den bisherigen Kapiteln befasst sich dieses mit der
Rechnungslegung und den dabei gegebenen Besonderheiten im Bereich der KMUs.
Zuerst wird festgestellt welche verschiedenen Adressatengruppen es für die
Rechnungslegung der KMUs gibt. Daran anschließend wird weiters erörtert welche
Informationsbedürfnisse diese Adressatengruppen an die Rechnungslegung stellen.
18
Vgl. Wegmann 2006, S. 21.
19
Vgl. Wegmann 2006, S. 21.
20
Vgl. Amtsblatt der Europäischen Union 2003
21
Vgl. Wegmann 2006, S. 127.

13
Adressaten der KMU Rechnungslegung
Um erste Rückschlüsse auf die für diese Ausarbeitung wichtigen Adressaten der
Rechnungslegung der KMUs nehmen zu können, muss die Finanzierung der
Unternehmen geprüft werden. Je nachdem wie ein KMU finanziert ist, ändert sich
die Struktur bzw. die Zusammensetzung der Rechnungslegungsadressaten und
damit schlussendlich auch die Anforderungen die an die Rechnungslegung der
KMUs gestellt werden.
Die Bandbreite der Finanzierungsmöglichkeiten der sich die Unternehmen heute
generell bedienen können, ist nicht mehr zu vergleichen mit der vor wenigen
Jahren. Sowohl bei der Innen- als auch der Außenfinanzierung können
Unternehmen auf verschiedenste Konstellationen und Möglichkeiten zurückgreifen.
,,Business Angels", ,,Inkubatoren", ,,Venture Capital", ,,Private Equity", ,,Mezzanin-
Kapital" oder schlussendlich ,,IPO's (Börsegang)" sind nur einige der Begriffe die in
der heutigen Finanzsprache ,,State of the Art" sind.
Unternehmen die dem Bereich der KMUs zugeordnet werden, Verfügungen
grundsätzlich aufgrund ihrer bisherigen Definition über keinen Zugang zum
geregelten Kapitalmarkt. Dies bedeutet, dass eine Finanzierung über die Börse, wie
beispielsweise bei Großunternehmen, bei KMUs nicht gegeben ist. Der
Vollständigkeitshalbe ist jedoch zu erwähnen, dass die Möglichkeit zur Finanzierung
von KMUs über den Kapitalmarkt durchaus besteht. Die Wiener Börse hat hierzu
einen eigenen Markt, den ,,Mid Market" geschaffen. Die Akzeptanz dieser
Finanzierungsform ist aber unter den KMUs in Österreich noch viel zu gering. Ein
Indikator hierfür ist, dass derzeit
22
genau 2 Unternehmen an diesem Mid Market
notiert sind.
23
Die Größenordnung dieser beiden Unternehmen liegt bei 73,5 Mio.
und bei 7,8 Mio. Gesamtumsatz im letzten Jahr, was das Argument der Größe
bereits im Ansatz wieder etwas entkräftet.
Wird nun aber die Finanzstruktur der KMUs in Österreich etwas näher betrachtet, so
wird schnell ersichtlich, dass sich die kleinen und mittleren Unternehmen
weitestgehend auf drei verschiedene Arten finanzieren:
24
...
Innenfinanzierung durch Gewinnthesaurierung
...
Eigenfinanzierung durch Einlagen von neuen oder bestehenden
Gesellschaftern
22
(Stand Anfang 2009)
23
Vgl. Wienerbörse online 2009
24
Vgl. Meth 2007, S. 37f.

14
...
Fremdfinanzierung durch Banken- und Kreditfinanzierung
Bei der Innenfinanzierung werden entstandene Gewinne nicht ausgeschüttet
sondern thesauriert und für die zukünftige Finanzierung von Investitionen, Projekten
oder auch dem laufenden Betrieb des Unternehmens verwendet. Diese Form der
Finanzierung kommt zwar bei allen Größenstufen von KMUs vor, ist jedoch bei den
meisten Unternehmen nicht ausreichend. Bei der zweiten Form der Finanzierung,
werden liquide Mittel durch die existierenden oder durch neue zusätzliche
Eigentümer bzw. Gesellschafter dem Unternehmen in Form von Einlagen zur
Verfügung gestellt. Die dritte und letzte Form, die der Fremdfinanzierung und dabei
die Banken-/Kreditfinanzierung, ist die häufigste und wichtigste Form im Bereich der
KMUs.
25
Werden nun diese drei Finanzierungsformen hinsichtlich der beteiligten Personen
untersucht, so ergeben sich zwei wesentliche Adressatenkreise. Der Unternehmer
der in der Regel einen Grundstock des Eigenkapitals selber liefert, wird dabei nicht
als Adressat gesehen, da dieser im Normalfall in der Unternehmensleitung vertreten
ist und somit zu weit besseren und umfangreicheren Informationen Zugang hat.
Reichen nun die Eigenmittel die vom Eigentümer bereitgestellt werden nicht aus, so
kommt meist Fremdkapital in Form von Krediten von Kreditinstituten oder Banken
hinzu. Dies bedeutet, die erste Adressatengruppe besteht in der finanzierenden
Banken bzw. den Kreditinstituten. Neben diesen besteht oftmals die Möglichkeit,
dass noch weitere Eigenkapitalgeber hinzukommen. Diese können, müssen aber
nicht in der Unternehmensleitung vertreten sein. Für den Fall, dass sie nicht in der
Unternehmensleitung vertreten sind und somit lediglich finanzielle Mittel zur
Verfügung stellen, bilden diese Personen den zweiten wesentlichen
Adressatenkreis.
26
Natürlich haben die Abschlüsse von KMUs auch noch andere Adressaten, wie
beispielsweise: Lieferanten, Mitarbeiter oder auch Behörden. Auch diese
Adressaten haben entsprechende Anforderungen an die Rechnungslegung der
KMUs, doch wird der Fokus in diesem Zusammenhang auf die unmittelbaren
Kapitalgeber als Adressaten der Rechnungslegung bei KMUs gelegt.
25
Vgl. Meth 2007, S. 38f.
26
Vgl. Meth 2007, S. 38ff.

15
Anforderungen an die Rechnungslegung
Das vorrangige Interesse an der Rechnungslegung der KMUs entsteht dadurch,
dass bestimmte Personen aufgrund von vertraglichen oder gesellschaftsrechtlichen
Grundlagen einen Anspruch auf einen Anteil des vom Unternehmen im jeweiligen
Jahr erwirtschafteten Ergebnisses haben.
27
Dieser Anspruch kann sich in Form von
Tilgungen und Zinszahlungen oder auch von Dividenden oder Ausschüttungen
darstellen. Es kann daher als oberste Anforderung an die Rechnungslegung
festgehalten werden, dass den Gläubigern in Form von Kreditinstituten oder
Eigenkapitalgebern, ein gesicherter Einblick in die Finanz-, Vermögens- und
Ertragslage ermöglicht werden muss, zwecks Vermittlung eines Eindrucks dieser
Lage. Aus diesem Einblick können weitere Funktionen der Rechnungslegung
abgeleitet werden, die in der Literatur wie folgt angeführt werden
28
:
...
Kontrollfunktion
...
Informationsfunktion
...
Dokumentationsfunktion
...
Ergebnisermittlungsfunktion
...
Rechenschaftsfunktion
Neben diesen fünf Funktion werden in der weiteren Literatur auch noch andere
gelistet, wie beispielsweise: Ausschüttungsbemessungs-, Steuerbemesssungs-,
Zahlungsbemessungs- oder Planungsfunktion, denen in diesem Zusammenhang
aber nach geordnete Relevanz zukommt.
Bei Betrachtung der angeführten Funktionen wird einem deutlich, dass es sich
hierbei nicht um strikt voneinander trennbare Funktionen handelt, sondern diese
sozusagen aufeinander aufbauen und als oberste Funktion die ,,Information" haben.
Dies bedeutet, dass die Rechnungslegung die Fähigkeit besitzen muss, den
Adressaten umfassend über die Lage des Unternehmens zu informieren. Denn nur
entsprechend informiert, lassen sich gute und fundierte Entscheidung über
zukünftige Investitionen fällen. Die Informationsfunktion kann aus meiner Sicht auch
als einer der wichtigsten Eckpfeiler des im UGB vorherrschenden
Gläubigerschutzes gesehen werden.
Werden die nun im vorherigen Kapital angeführten Adressatengruppen hinsichtlich
ihrer Anforderungen an die Rechnungslegung der KMUs überprüft so zeigt sich,
dass bei den Eigenkapitalgebern die nicht in der Unternehmensleitung vertreten
27
Vgl. Wöhe 1997, S. 41.
28
Vgl. Löwe 2003, S. 57.

16
sind das gleiche Unternehmerrisiko einstellt wie bei denen die in der
Unternehmensleitung vertreten sind. Trotzdem ist hier die Problematik der
Informationsversorgung wesentlich höher als bei den anderen. Sie sind nicht täglich
im Unternehmen, bekommen nicht die aktuellsten Informationen laufend mit und
können entsprechend mitentscheiden. Deshalb sind sie darauf angewiesen, dass
die Unternehmensleitung im Sinne des Wohles des Unternehmens handelt und
ihnen in weiterer Folge auch die notwendigen Informationen bereitstellt.
Eigenkapitalgeber in dieser Rolle haben auch oftmals mit der Prinzipal/Agent -
Thematik
29
und dabei mit einer vorherrschenden Informationsasymmetrie zu
kämpfen. Sie benötigen somit neben der grundlegenden Information zum jeweiligen
Thema meist auch noch die entsprechenden Hintergrundinformationen um die
Entscheidung der Unternehmensleitung verstehen und nachvollziehen zu können.
Die Fremdkapitalgeber in Form der Banken und Kreditinstitute, als vorher erst
genannte Adressatengruppe, ist noch viel stärker auf die Rechnungslegung der
KMUs angewiesen als die der Eigenkapitalgeber. Ein Problem, dass sich bei dieser
Gruppe ergibt liegt darin, dass die Eigentümer von Unternehmen vor dieser
Adressatengruppe ein möglichst gutes Bild des Unternehmens zeichnen möchten.
Diese Adressatengruppe bestimmt darüber, welche Konditionen das Unternehmen
für die bestehenden aber auch für die zukünftigen Kredite bekommt und damit
bestimmt diese Gruppe auch über die finanzielle Belastung für das Unternehmen.
Wichtig ist, dass sich diese Gruppe dieser Tatsache bewusst ist und weiß, dass im
Rahmen der regulären Bilanzpolitik die Unternehmen durchaus die Möglichkeit
besitzen, ein besseres Bild zu zeichnen als es eigentlich besteht. Hans-Joachim
Massenberg stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes
deutscher Banken bemerkt hierzu sehr klar, dass Banken durchaus in der Lage sind
auch eine detaillierte Analyse von IFRS Abschlüssen durchzuführen.
30
Er führt
dabei weiters aus, dass es schließlich auf die tatsächliche wirtschaftliche Situation
sowie die unternehmensspezifischen Erfolgs- und Risikofaktoren ankommen würde,
um kreditwürdig zu sein und nicht auf die angewendeten Rechnungslegungs-
standards.
31
Die deutsche Industrie- und Handelskammer Aachen kommt in ihrem
Positionspapier zum Thema: ,,Internationale Rechnungslegung nach IFRS" zum
29
Vgl. Gharbi 2009
30
Vgl. Trageser 2008, S. 23.
31
Vgl. Trageser 2008, S. 23.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2009
ISBN (eBook)
9783836635974
DOI
10.3239/9783836635974
Dateigröße
1003 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Fachhochschule Vorarlberg GmbH – Controlling and Finance
Erscheinungsdatum
2009 (September)
Note
1,0
Schlagworte
rechnungslegung jahresabschluss eigenkapital
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Titel: International Financial Reporting Standards für Klein- und Mittelunternehmen
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