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Neue Herausforderungen an logistische Informationssysteme durch die Finanzmarktkrise am Beispiel analytischer Rechenkerne

Effiziente Unterstützung der Gesamtbanksteuerung

©2009 Diplomarbeit 138 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Die verheerenden Auswirkungen der Finanzmarktkrise sind seit 2007 infolge der Subprime-Krise global ersichtlich. Nach dem Zusammenbruch der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers folgte eine internationale Kettenreaktion von Zusammenbrüchen von Unternehmen aller Branchen.
Die Stellung der Kreditinstitute wird vor allem in der Bilanzsumme in Höhe von 7.600 Mrd. EUR (Stand: Nov. 2007) deutlich, sie liegt damit bei dem Dreifachen des Bruttoinlandsproduktes (Stand 2007: 2.424 Mrd. EUR). Die Regierungen haben weltweit Bürgschaften für Banken übernommen oder sich direkt an den Banken beteiligt, um die finanzwirtschaftliche Stabilität zu gewährleisten. Diese Politik scheint derzeit vor dem Hintergrund des Systemrisikos (Risiko für das gesamte Bankensystem) alternativlos zu sein. Des Weiteren führen die negativen Effekte aus der Finanzmarktkrise über sog. Multiplikatoreffekte zu einer Abwärtsspirale in der Weltwirtschaft und in 2008 kam es aufgrund der Spillover-Effekte zu einem massiven Verfall der Börsenkurse. Die derzeitige Finanzkrise ist in der Historie kein einmaliges Phänomen. Frühere Krisen haben wie auch heute Gesetzesänderungen ausgelöst. Die Einführung des Kreditwesengesetzes erfolgte 1934 als Antwort auf die Bankenkrise von 1931. Demnach unterliegen die Kreditinstitute einer Erlaubnispflicht und der laufenden Überwachung durch die Gesetzeshüter, um zukünftige Bankeninsolvenzen zu vermeiden.
Jedoch unterscheidet sich die heutige Finanzkrise deutlich von der Asienkrise (1997), der russischen Finanzkrise (1998) und der Krise in Argentinien (2001/2002). Insbesondere geht die aktuelle Krise von den Industrieländern mit entwickelten Finanzsystemen, unabhängigen Zentralbanken und leistungsfähigen Finanzaufsichten aus. Die britische Northern Rock Bank zeigte 2007 eindrucksvoll, dass durch Liquiditätsverknappung am Geldmarkt die Bank ein Refinanzierungsproblem hatte, was wiederum zu einem Vertrauensverlust der Bank geführt hat. Die Forderungen der Gläubiger gegen die Banken werden sequenziell bedient nach dem Prinzip First-come-First-serve. Die Folge war ein aus der Fristentransformation ausgelöstes Bank Run (Entzug von kurzfristig fälligen Einlagen aus den Geschäftsbanken), da die Forderungsinhaber schnellstmöglich ihre Forderungen anmelden mussten. Spätestens hier in der Vertrauenskrise mussten die Regierungen eingreifen und im Fall der Northern Rock hat dies die britische Regierung auch getan, um das Vertrauen in […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Grundlagen des Rechnungswesens
2.1 Die interne und externe Berichterstattung im Rechnungswesen
2.2 Vergleichende Analyse von IFRS/IAS und HGB als Grundlage für die Bilanzierung und Bewertung von Jahresabschlüssen
2.3 Zukünftige Bilanzierungsanforderungen: HGB vs. BilMoG
2.4 Die Entwicklung von Basel I zu Basel II
2.4.1 Grundaufbau des Regelwerks Basel II
2.4.2 Begründung der Risikovorsorge durch die Kennzahl Eigenkapitalquote
2.5 Kritische Würdigung des Basel II – Ansatzes und Änderungen in der Rechnungslegung nach IFRS, BilMoG und HGB

3 Die Entstehung der Finanzmarktkrise
3.1 Von der Subprime – zur Finanzmarktkrise
3.1.1 Finanzinnovationen und Zweckgesellschaften als Auslöser der Finanzkrise
3.1.2 Auswege für Banken aus der Finanzmarktkrise
3.2 Auswirkungen der Krise auf die Transparenz der Informationsversorgung
3.3 Auswirkungen der Krise und Basel II auf die Rechnungslegung
3.4 Die Rolle der Banken, Bankenaufsicht und der Politik

4 Aktuelle Anforderungen an die Rechnungslegung und IT im Bankenumfeld
4.1 Status Quo der Rechnungslegung im Zuge der Publizität
4.2 Aktuelle regulatorische Anforderungen an das Bewertungssystem der Bilanzierung und an die Risikobetrachtung
4.3 Eine integrierte Informationslogistik als Grundlage zur betriebswirtschaftlichen Effizienzsteigerung
4.4 Informationsintegrität als Herausforderung
4.5 Datenmanagement und IT-Infrastruktur in Banken
4.5.1 Anforderungen an die Informationsqualität von Daten
4.5.2 Datenmodellierung aus banktechnischer Sicht
4.5.3 IT-Architekturen in Banken
4.5.3.1 Anforderungen an eine IT-Bankarchitektur
4.5.3.2 IT-Referenzmodell einer Bank
4.5.3.3 Business Intelligence durch ein effektives Data Warehouse
4.5.4 Die Latenzzeiten als Wettbewerbsfaktor bei Entscheidungen
4.6 Prozessoptimierung und automatisierte Entscheidungsunterstützung

5 Analytische Applikationen im Finanzwesen
5.1 Marktüberblick: Rechenkerne und Analysesoftware im Bankenwesen
5.1.1 Vergleich zwischen einer Standard- und Individualsoftwarelösung
5.1.2 Anpassungsfähigkeit der Software
5.1.3 Kosten- und Aufwandsvergleich
5.2 Die Gesamtbanksteuerung am Beispiel des SAP-Bank Analyzer als Standardlösung
5.2.1 Operative Systeme
5.2.2 Financial Database
5.2.3 Analyzer
5.2.4 Reporting
5.3 Praktische Anwendbarkeit von neuen Gesetzesanforderungen
5.4 Pro und Contra der Softwarelösungen hinsichtlich der gestellten Anforderungen
5.5 Kritische Würdigung der Softwarelösungen

6 Delphi-Studie über den praktischen Einsatz von Analyseapplikationen im Finanzwesen
6.1 Vorgehensweise bei der Befragung
6.2 Ergebnisse der Umfrage
6.3 Kritische Würdigung der Ergebnisse

7 Zusammenfassung und Trends

Anhang

Literaturverzeichnis

Quellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Entwicklung der IT

Abbildung 2: Drei-Säulen-System von Basel II

Abbildung 3: Risiken aus dem Kreditgeschäft

Abbildung 4: Entwicklung der Immobilienpreise und Zwangsversteigerungen

Abbildung 5: Aktionsfeld einer außerbilanziellen Zweckgesellschaft

Abbildung 6: Zusammenhang von Komplexität und Transparenz

Abbildung 7: Datenmodellierungs - Beispiel

Abbildung 8: Sechs-Schichten-Modell in der Bankpraxis

Abbildung 9: IFRS-Lösungsarchitektur einer Bank

Abbildung 10: BI-Referenzarchitektur einer Bank

Abbildung 11: Formen der Datenintegration

Abbildung 12: SOA-Architekturmodell

Abbildung 13: SOA-Modell im Bankenbetrieb

Abbildung 14: Idealtypische Architektur eines Bank-DWH

Abbildung 15: Latenzzeiten

Abbildung 16: Extrahierung von Business Rules in ein Regel-Repository

Abbildung 17: Optimierungsquadranten der Geschäftsprozesse

Abbildung 18: Gillardon - IT Architektur zur Gesamtbanklösung

Abbildung 19: Cellent finance Solution - Überblick IT - Architektur

Abbildung 20: Finnova - Application Layer

Abbildung 21: ifb - IT-Architektur

Abbildung 22: BANCOS - Middleware-Architektur

Abbildung 23: Entscheidungsportfolio zur Make or Buy - Unterstützung

Abbildung 24: IFRA-Architektur des SAP Bank Analyzer 6.0

Abbildung 25: Messverfahren für das Kreditausfallrisiko

Abbildung 26: Komplexitätsreduktion durch Business Rules - Vorher/Nachher

Abbildung 27: IT-Anwendungsarchitektur der Commerzbank AG

Abbildung 28: IT-Anwendungsarchitektur der Dresdner Bank AG

Abbildung 29: IT-Anwendungarchitektur der Hypovereinsbank AG

Abbildung 30: Ergebnisse der Delphi-Studie 2009 zum Thema "IT-Gesamtbanksteuerung":

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Übersicht IFRS und HGB

Tabelle 2: Vor- und Nachteile des Zeitwertansatzes (Fair Value)

Tabelle 3: Entwicklung der US-Hypotheken in den unteren Bonitätsklassen

Tabelle 4: Vorschläge zur Verbesserung der Regulierung von Finanzinstituten

Tabelle 5: Fünf Ansatzpunkte für Strukturreform in Banken

Tabelle 6: Überblick strategische, taktische und operative BI

Tabelle 7: Unterschied zwischen operativen und dispositiven Daten

Tabelle 8: Integrationsstufen bei BI (BI-Reifegradmodell)

Tabelle 9: Generelle Anforderungen an die SSW

Tabelle 10: Vergleich Standard- und Individualsoftware

Tabelle 11: Auffällige Erkenntnisse aus der Delphi-Studie

Tabelle 12: Ausgewählte GBS-Anbieter und Vergleich ihrer Module

Tabelle 13: Akuelle IT-Störfaktoren aus der Delphi-Studie

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Die verheerenden Auswirkungen der Finanzmarktkrise sind seit 2007 infolge der Subprime-Krise global ersichtlich. Nach dem Zusammenbruch der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers folgte eine internationale Kettenreaktion von Zusammenbrüchen von Unternehmen aller Branchen.

Die Stellung der Kreditinstitute wird vor allem in der Bilanzsumme in Höhe von 7.600 Mrd. EUR (Stand: Nov. 2007) deutlich, sie liegt damit bei dem Dreifachen des Bruttoinlandsproduktes (Stand 2007: 2.424 Mrd. EUR).[1] Die Regierungen haben weltweit Bürgschaften für Banken übernommen oder sich direkt an den Banken beteiligt, um die finanzwirtschaftliche Stabilität zu gewährleisten. Diese Politik scheint derzeit vor dem Hintergrund des Systemrisikos (Risiko für das gesamte Bankensystem) alternativlos zu sein.[2] Des Weiteren führen die negativen Effekte aus der Finanzmarktkrise über sog. Multiplikatoreffekte zu einer Abwärtsspirale in der Weltwirtschaft und in 2008 kam es aufgrund der Spillover-Effekte zu einem massiven Verfall der Börsenkurse.[3] Die derzeitige Finanzkrise ist in der Historie kein einmaliges Phänomen. Frühere Krisen haben wie auch heute Gesetzesänderungen ausgelöst. Die Einführung des Kreditwesengesetzes erfolgte 1934 als Antwort auf die Bankenkrise von 1931. Demnach unterliegen die Kreditinstitute einer Erlaubnispflicht und der laufenden Überwachung durch die Gesetzeshüter, um zukünftige Bankeninsolvenzen zu vermeiden.[4] Jedoch unterscheidet sich die heutige Finanzkrise deutlich von der Asienkrise (1997), der russischen Finanzkrise (1998) und der Krise in Argentinien (2001/2002). Insbesondere geht die aktuelle Krise von den Industrieländern mit entwickelten Finanzsystemen, unabhängigen Zentralbanken und leistungsfähigen Finanzaufsichten aus.[5] Die britische Northern Rock Bank zeigte 2007 eindrucksvoll, dass durch Liquiditätsverknappung am Geldmarkt die Bank ein Refinanzierungsproblem hatte, was wiederum zu einem Vertrauensverlust der Bank geführt hat. Die Forderungen der Gläubiger gegen die Banken werden sequenziell bedient nach dem Prinzip First-come-First-serve. Die Folge war ein aus der Fristentransformation[6] ausgelöstes Bank Run (Entzug von kurzfristig fälligen Einlagen aus den Geschäftsbanken), da die Forderungsinhaber schnellstmöglich ihre Forderungen anmelden mussten.[7] Spätestens hier in der Vertrauenskrise mussten die Regierungen eingreifen und im Fall der Northern Rock hat dies die britische Regierung auch getan, um das Vertrauen in die Finanzwirtschaft wieder herzustellen.[8]

Der Wettbewerbsdruck ist durch die Globalisierung stetig gewachsen und börsennotierte Unternehmen müssen international vergleichbare Rendite erwirtschaften.[9] Damit Banken für die Zukunft gerüstet sind, hängt maßgeblich von ihrer Momentum-Strategie[10] ab. Die Informationstechnologien (IT) werden von den Lines of Business dringend benötigt, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Im Gegenzug wird die IT zur Unterstützung bestehender Geschäftsprozesse herangezogen und nimmt die Rolle des Impulsgebers für Rationalisierungen sowie für den Einsatz neuer Technologien ein.[11] Durch die Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) sind die Finanzmärkte weltweit transparenter geworden und infolge dessen erfolgte eine stärkere Integration der Weltmärkte.[12] Die Bedeutung der Gesamtbanksteuerung ist erst 1973/74 während der Hochzinsphase und dem Zusammenbruch des Bretton-Woods-Systems in Deutschland gestiegen, da dies die Volatilität an den Finanzmärkten erhöhte und neue Zins- und Wechselkursrisiken mit sich brachte. Die Gesamtbanksteuerung muss immer zugleich unter Rentabilitäts- und Risikogesichtspunkten erfolgen, da sie unterschiedlichen Risiken ausgesetzt ist. Als Instrumente für die Erreichung ihrer Ziele kann sie kompensatorische Eigengeschäfte mit Hilfe der zentralen Struktursteuerung tätigen, um bspw. die Risiken im Kundengeschäft am Geld- oder Kapitalmarkt zu neutralisieren. Dezentral einwirkenden Instrumente helfen bei der Ausgestaltung von Zielvereinbarungen, Richtkonditionen, Limits und Bonus-Malus-Systeme.[13]

Die Bank-IT muss den hohen Anforderungen gerecht werden. Die IT muss steigende Volumina zu sinkenden Stückkosten verarbeiten und gleichzeitig auch die operativen Risiken unter Kontrolle halten. Des Weiteren müssen neue Produkte integriert und zeitnah auf den Markt gebracht werden, ohne die Komplexität der IT-Systeme unverhältnismäßig zu erhöhen. Die zeitnahe Berücksichtigung ergibt sich aus der gestiegenen Kurzlebigkeit der Finanzprodukte. Die IT und die zugehörigen Gesamtbanksteuerungs-Applikation muss standardisiert und eine hohe Skalierung aufweisen bei gleichzeitiger Abbildung neuer Produkte.[14] Die Anzahl der Kreditinstitute in Deutschland reduzierte sich von 13.359 (1957) auf 2.169 (2008).[15] Die zunehmende Konzentration durch Fusionen und Übernahmen auf wenige Institute erzwingt eine Zusammenlegung bzw. Integration verschiedener IT-Systeme, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Ein weiteres Augenmerk ist auf den Automatisierungsgrad der IT in Banken zu richten. Dabei stellt sich die Frage, ob Finanzmarktakteure mit hohem Technisierungsgrad unabhängig vom Marktumfeld höhere und stabilere Renditen erzielen können oder dies zu einer Gleichschaltung des Verhaltens und damit zu einer Zyklusverstärkung mit geringeren Renditen führt. Dabei spielt der Industrialisierungsgrad bzw. Standardisierungsgrad eine bedeutende Rolle in Banken, da moderne Systeme in der Risiko- und Ertragssteuerung ganz oder teilweise menschliche Dispositionsaufgaben ersetzen. Eine risikoadjustierte Gesamtbanksteuerung gilt als Königsdisziplin und sollte aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit auch zugeschaltet werden.[16]

Die nachfolgende Abbildung 1 zeigt die Verbreitung des IT-Einsatzes über mehrere Dekaden. Von 1960 bis 2009 zeigte sich eine enorme Entwicklung der Informationsverarbeitung, welche in fünf Phasen eingeteilt ist, die besonders stark durch die Weiterentwicklung der web-basierten Technik in den 90er Jahren gefördert wurde. Aktuell befinden wir uns in der Phase fünf, in der web-basierte Informationsverarbeitung mit leistungsfähigem Data Warehousing (DWH) eine große Rolle spielt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Entwicklung der IT[17]

Diese Arbeit beschreibt die aktuelle Finanzmarktkrise und die sich daraus ergebenden neuen Anforderungen an die bestehende IT-Architektur im Bereich des Bank-Rechnungswesens. Die komplexen IT-Anforderungen werden analysiert und im Hinblick auf die IFRS/Basel II-Rechenkerne der Gesamtbanksteuerung genauer spezifiziert. Ein Vergleich zwischen fünf ausgewählten Softwareanbietern im Bereich der Gesamtbanksteuerung soll die Leistungsfähigkeit der Produkte bezüglich der Umsetzung neuer Anforderungen und Regularien kritisch analysieren und beurteilen. Mit Hilfe der durchgeführten Delphi-Studie sollen aktuelle sowie zusätzliche Schwachstellen der aktuellen IT-Banksysteme und der verwendeten Applikationen lokalisiert, Verbesserungsvorschläge definiert sowie IT-Trends aufgespürt werden. Die Bank-IT soll „State-of-the-Art“ im Bereich ihrer Rechenkern-Leistung sein.

Zu Beginn der Untersuchung in Kapitel zwei werden die Grundelemente des Rechnungswesens erläutert. Dabei wird näher auf das Basel II – Regelwerk eingegangen, da sie einen maßgeblichen Einfluss auf die Bankenaufsicht und das erforderliche IT-System ausüben. Im Anschluss daran wird in Kapitel drei die aktuelle Finanzmarktkrise näher analysiert. Dabei wird zunächst die amerikanische Subprime-Krise als Ursache für die aktuelle Krise beschrieben und die sich daraus entwickelnde weltweite Finanzmarktkrise untersucht. Im Anschluss werden die Bedeutung der Transparenz in der Informationslogistik sowie die Rolle der Finanzintermediäre eingehender im Hinblick auf Verbesserungspotenziale analysiert. In Kapitel vier werden Anforderungen an die derzeitig gültigen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften, die Informationslogistik sowie an den IT-Systemen untersucht, um die Komplexität der Finanzmarktkrise zu beherrschen. Ein IT-System ist nur dann wirkungsvoll wenn, wie in Kapitel fünf beschrieben, die geeignete Finanzsoftware in der Gesamtbanksteuerung zum Einsatz kommt. Dabei werden insbesondere die Kosten von Standard- und Individuallösungen gegenübergestellt und die Funktionsweise der analytischen Applikationen exemplarisch am Beispiel des SAP Bank Analyzers erläutert. Die aus Kapitel fünf resultierenden Ergebnisse werden im Hinblick auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis sowie auf ihre Effizienz kritisch gewürdigt. Die Ergebnisse aus der theoretischen Behandlung des Themas werden mit Hilfe einer entsprechenden Experten-Befragung durch eine Delphi-Studie in Kapitel sechs untermauert. Die Zusammenfassung der Einzelergebnisse erfolgt in Kapitel sieben und im Anschluss daran werden zukünftige Entwicklungen auf dem Bankensektor aufgezeigt.

2 Grundlagen des Rechnungswesens

Die wesentlichsten Bausteine des Rechnungswesens sind die internen und externen Berichterstattungen, um alle Adressaten des Unternehmens und ihrer externen Umwelt in die Geschäftstätigkeit einzubeziehen. In den folgenden Abschnitten werden die einzelnen Bestandteile des Rechnungswesens einschließlich der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden näher erläutert. Im Anschluss daran wird das Basel II-Regelwerk vorgestellt, welches eng mit der Kapitalstruktur des Unternehmens verknüpft ist.

2.1 Die interne und externe Berichterstattung im Rechnungswesen

Die Unternehmensrechnung befasst sich mit der Konzeption und den Einsatzbedingungen von Informationssystemen.[18]

Allgemein kann die Unternehmensrechnung in die interne und externe Unternehmensrechnung unterteilt werden. Die Adressaten der externen Unternehmensrechnung sind Investoren, Gläubiger, Kunden, Lieferanten, Wettbewerber und die Öffentlichkeit. Der Einzel- oder Konzernabschluss sind integrale Bestandteile des externen Rechnungswesens, die gem. § 264 Abs.2 HGB das tatsächliche Vermögensbild abbilden sollen. Die Bestandteile eines Abschlusses sind die Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), Kapitalflussrechnung sowie ein Anhang mit detaillierten Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Ein Lagebericht muss ebenso erstellt werden mit Informationen über den Geschäftsverlauf sowie über die zukünftige wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Des Weiteren müssen börsennotierte Unternehmen unterjährige Jahresabschlüsse (z. B. Zwischenberichterstattung und Ad-hoc Veröffentlichungen) aufstellen. Neben den gesetzlichen Pflichten zur Publizität können auch freiwillige Zusatzinformationen (wie z. B. Pro-Forma-Ergebnisse) vom Unternehmen publiziert werden. Die Verwendungen der Informationen können zum einen zur Bereitstellung entscheidungsnützlicher Informationen (decision usefulness) und zum anderen für die Anspruchsbemessung und Vertragsgestaltung dienen. In einem Abschluss werden überwiegend überprüfbare Sachverhalte einbezogen, die meist vergangenheitsorientiert sind. Des Weiteren müssen die Informationen der Relevanzanforderung entsprechen, d. h. aus den Informationen müssen Prognosen ableitbar sein. Gesetzliche Regeln sind im Normalfall durch das Unternehmen nicht veränderbar. Im Sinne der Anspruchsbemessung (z. B. für Dividendenzahlungen) wird direkt auf Daten der Rechnungslegung zurückgegriffen und im Rahmen der Bilanzpolitik zugunsten des Unternehmens eingesetzt, um z. B. steuerliche Auswirkungen zu optimieren. Die Informationen aus der externen Rechnungslegung können auch für interne Zwecke herangezogen werden.[19]

Die interne Unternehmensrechnung umfasst alle Informationssysteme, die für unternehmensinterne Benutzer gestaltet wurden. Dabei erfüllt sie ihre Aufgaben bestmöglich i. S. d. Unternehmensleitung. Die Berichterstattungen sind frei von gesetzlichen und sonstigen Vorschriften, jedoch sind auch hier Interessenkonflikte auf der Ebene der Entscheidungsträger vorzufinden. Die Hauptfunktionen der internen Unternehmensrechnung ist die Entscheidungs- und Verhaltenssteuerungsfunktion. Als Informationsinstrument für Entscheidungen dient sie dem Management für unterschiedliche Zielsetzungen wie z. B. für die Preisgestaltung oder Beschaffungspolitik. Zur Unterstützung von Entscheidungen wird die Verhaltenssteuerungsfunktion eingesetzt. Dabei steht vor allem die Beeinflussung auf fremde Entscheidungen im Vordergrund. Durch die interne Unternehmensrechnung wird eine Ergebniskontrolle erst in einem Unternehmen möglich. Kontrollrechnungen dienen dem Vergleich zwischen den Planwerten und Istwerten. Kennzeichnend für die internen Informationssysteme der Rechnungslegung ist der Bezug zu monetären Größen.[20]

Kreditinstitute müssen infolge der Harmoniebestrebungen die Datenmanagementprozesse aufeinander abstimmen. Die Effekte daraus sind die Vermeidung eines Information-Overloads aus Sicht der Adressaten, Senkung der Reporting-Kosten (Compliance-Cost) sowie die Erhöhung der Transparenz. Die Harmonisierung bzw. die Integration ermöglichen auch Chancen, die vorhandenen Prozesse neu zu ordnen und die Abschluss- und Reportingprozesse deutlich zu verkürzen. Bei diesem Umstellungsprozess werden IT-Insellösungen aufgelöst zugunsten eines integrierten Steuerungssystems.[21]

2.2 Vergleichende Analyse von IFRS/IAS und HGB als Grundlage für die Bilanzierung und Bewertung von Jahresabschlüssen

Abschlüsse nach IFRS (International Financial Reporting Standards) geben der Relevanz Vorzug vor der Verlässlichkeit. Diese Relevanz drückt sich aus in z. B. der stärkeren Verwendung des beizulegenden Wertes, die erfolgswirksame Erfassung von realisierbaren Gewinnen und das gemilderte Vorsichtsprinzip. Dadurch ergeben sich erhebliche Ermessensspielräume für eine manipulative Bilanzpolitik. Die Abschlüsse nach IFRS dienen gem. IAS 1 für allgemeine Zwecke, die dem Adressaten entscheidungsnützliche Informationen über Vermögen und Schulden des Unternehmens zur Verfügung zu stellen (IAS 1.7). Dabei gilt IAS 1.15 in gewisser Weise als Generalnorm (fair presentation), um ein realistisches Bild über das Unternehmen dem Investor zu vermitteln. Bei der Erstellung eines IFRS-Abschlusses sind alle gültigen IAS, IFRS, SIC sowie IFRIC-Interpretationen anzuwenden und ggf. durch intern geeignete Bilanzierungs- oder Bewertungsmethoden nach Vorgabe der Entscheidungsnützlichkeit zu ergänzen. Im Gegensatz dazu definiert das HGB nicht explizit die Bilanzierungsfähigkeit, sondern zieht die selbständige Verwertbarkeit und die bilanzielle Greifbarkeit als Aktivierungskriterien heran. Die Bilanzierungsfähigkeit eines Gegenstandes nach IFRS ist abhängig von zwei nachfolgenden Anforderungen. Sind diese erfüllt, dann besteht gleichzeitig die Bilanzierungspflicht.[22]

1. Der Gegenstand (Vermögenswert, Schuld, Eigenkapital, Ertrag, Aufwand) betrifft einen Abschlussposten gem. dem IASB-Rahmenkonzept.

2. Es ist wahrscheinlich, dass ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen dem Unternehmen zu- oder abfließen wird sowie die Anschaffungs- oder Herstellkosten (AHK) bzw. der Wert des Sachverhalts verlässlich ermittelt werden kann.

Der veröffentlichte Jahresabschluss basiert grds. auf den jeweiligen nationalen Rechnungslegungsvorschriften. Ausländische Aufsichtsbehörden akzeptieren nicht zwangsläufig die nationalen Abschlüsse und damit wird der Zutritt auf den ausländischen Kapitalmarkt erschwert. Die SEC lehnt z. B. die deutschen HGB-Abschlüsse ab, steht jedoch seit kurzem den IFRS-Abschlüssen wohlgesonnen gegenüber. Durch die Vorlage von IFRS-Abschlüssen wird die Gefahr der Fehlinterpretation durch ausländische Investoren vermieden. Seit dem 01.01.2005 müssen alle dt. kapitalmarktorientierten Mutterunternehmen die IFRS-Anwendung in ihren Abschlüssen gewährleisten. Die wesentlichste Unterscheidung zwischen HGB und IFRS ist, dass im Ergebnis das HGB die Aufgabe der Ermittlung eines ausschüttungsfähigen Gewinns hat vor der Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der wirtschaftlichen Lage (Generalnorm gem. § 264 Abs. 2 HGB). Die oberste Zielsetzung nach dem IASB ist ausschließlich die Vermittlung entscheidungsrelevanter Informationen für die Adressaten.[23]

Nachfolgend wird eine tabellarische Kurzübersicht (s. Tabelle 1) über den Vergleich zwischen IFRS und HGB vorgestellt. Das BilMoG ist eine der größten Reformierungen des bestehenden Handelsrechts (HGB) und versucht, in einigen Teilen eine Annäherung an den IFRS zu ermöglichen. Eine vollständige Abschaffung von HGB ist nicht vorgesehen, da nationale Interessen in der Handelspolitik immer eine Rolle spielen werden. Insbesondere muss die Ausschüttungsbemessungsfunktion aus deutscher Sicht geprüft werden, da der Fair Value-Ansatz (FVA) nach IFRS eine höhere Ausschüttung von nicht vorhandenen Gewinnen zur Folge hat und deutsche Unternehmen mitunter in Zahlungsschwierigkeiten bringen können.

Tabelle 1: Übersicht IFRS und HGB[24]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Im IFRS ist eine Tendenz hin zur vermehrten Zeitwertbetrachtung erkennbar. Vor allem begann der Zeitwerttrend bei den derivativen Finanzinstrumenten (IAS 39), in abgeschwächter Form auch bei originären Finanzinstrumenten sowie für die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien (IAS 40). Die Begründung für ihre Anwendung war, dass die Anschaffungskosten (AK) für das ihnen eigene Risiko von Wertschwankungen praktisch ohne Aussage sind und der FVA informativer ist, obwohl er nur zum Abschlussstichtag ermittelt wird und nicht die Veränderungen oder Volatilität aufzeigt. Zeitwerte spiegeln aktuelle und zeitnahe Informationen wieder und ermöglichen die bessere Abschätzung der zukünftigen Cashflows (CF) einer Investition bei den Investoren. Weitere Vor- und Nachteile des FVA können aus der nachfolgenden Tabelle 2 entnommen werden. Die in der Finanzmarkkrise diskutierten Punkte „aktive Märkte“ und „prozyklische Wirkung“ stehen auf dem Prüfstand der IFRS.[25]

Tabelle 2: Vor- und Nachteile des Zeitwertansatzes (Fair Value)[26]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Verwerfungen auf den Finanzmärkten haben Forderungen nach kurzfristiger Änderung der Bilanzierungsvorschriften hervorgebracht. Jedoch würde ein Aussetzen der Vorschriften die aktuelle Lage zusätzlich noch verschleiern. Klar ist, dass der FV nach IFRS[27] mit zur Finanzmarktkrise beigetragen haben,[28] da sie weit über die AK hinaus Bewertungen ermöglicht haben. Das Beispiel des Untergangs des amerikanischen Unternehmens Enron (2001) zeigt, dass der faire Wert nicht immer korrekt ermittelt wurde. Nach dem dt. Handelsrecht ist das Vorsichtsprinzip[29] das oberste Gebot, welches zu beachten gilt. Der FV im IFRS[30] erlaubt die Zuschreibung über die AHK hinaus und führt somit zu einer Vereinnahmung von künftig zu erwartenden Gewinnen im Vorfeld. Tritt eine Wertminderung ein, so müssen die Zuschreibung entsprechend wieder rückgängig gemacht werden. Im HGB dürfen die Zuschreibungen aufgrund des Imparitätsprinzips[31] nicht die AHK übersteigen. Beide Vorschriften (IFRS und HGB) führen zum deckungsgleichen Saldo im Zeitablauf. Die Kritik über die notwendige Abschreibung ist ungerechtfertigt, da die betroffenen Banken in den Jahren zuvor die Zuschreibungsgewinne ebenso klaglos vereinnahmt haben. Die Diskussion sollte vielmehr das Überdenken des FV-Ansatzes nach IFRS fördern und der Ausweis von Scheingewinnen entsprechend unterbunden werden. Im Rahmen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wird auch über die FV-Werte der Handelsbestände diskutiert, welcher aber erst bei klarer und abgegrenzter Definition anwendbar ist.[32] Die Risikovorsorge nach Basel II unterscheidet sich ebenso von der Risikovorsorge nach IFRS. Nach Basel II ist der erwartete Verlust bei Forderungen zu bestimmen, welche wiederum nach IAS 39.59 unzulässig ist, da mögliche zukünftige Probleme explizit ausgeschlossen werden.[33]

2.3 Zukünftige Bilanzierungsanforderungen: HGB vs. BilMoG

Nach der letzten großen Bilanzrechtsreform 1985 (BiRiLiG/Bilanzrichtliniengesetz) liegt der Fokus beim BilMoG nicht beim Formalaufbau des Jahresabschlusses, sondern bei den materiellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften. Dabei ist mit erheblichen Konsequenzen für den Eigenkapital- und Ergebnisausweis zu rechnen und damit auch für das Rating.[34] Die Einführung des BilMoG wurde durch die Notwendigkeit einer modernen Bilanzierungsgrundlage evident. Zum einen soll sie das aktuelle HGB-Bilanzrecht als vollwertige, jedoch einfachere und kostengünstigere Alternative zum IFRS weiterentwickeln ohne die Ausschüttungs- und Steuerbemessungsfunktion aufzugeben und zum anderen werden kleinere Unternehmen bzw. Einzelkaufleute durch die Deregulierung der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflichten entlastet. Ergänzend wurden die Schwellenwerte für die Rechtspflichten der Unternehmen nach dem HGB angehoben.[35]

Im Bereich der Ansatzstetigkeit erläutert der §252 Abs. 1 Nr. 6 HGB den Grundsatz der Bewertungsstetigkeit, der im Zuge des BilMoG gem. § 246 Abs. 3 HGB-E ergänzt wird. Hierbei schreibt die BilMoG explizit vor, dass die Ansatzmethoden des Vorjahres beibehalten werden soll und eine Abweichung nur in begründeten Ausnahmen möglich ist. Steuerrechtlich führt die Änderung zu keinen Konsequenzen, da die handelsrechtliche Ansatzwahlrechte steuerlich ohne Bedeutung sind gem. § 5 Abs. 1 EStG-E. Das BilMoG hält des weiteren an den kodifizierten Verrechnungsverbot gem. §246 Abs. 2 Satz 1 HGB im Sinne der Klarheit und Vollständigkeit fest, jedoch wurde ein weiterer Ausnahmetatbestand hinzugefügt gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB-E. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff der Gläubiger entzogen sind sowie zur vollständigen der Erfüllung von Schulden aus Altersvorsorgungsverpflichtungen dienen (gegenüber Arbeitnehmern eingegangen wurden), müssen künftig mit den korrespondierenden Schulden saldiert werden und dürfen nicht mehr auf der Aktivseite ausgewiesen werden. Ebenso gilt diese Regelung für alle Aufwendungen und Erträge mit gleichem Tatsachenbestand. Die Auflockerung des Verrechnungsverbots durch das BilMoG deutet auf die Annäherung an den IFRS hin, die bereits vergleichbare Regelungen in IAS 19 manifestiert hat. Steuerlich wird es gem. § 5 Abs. 1a EStG zu keinen steuerlichen Auswirkungen kommen. BilMoG sieht die Bildung von Bewertungseinheiten gem. § 254 HGB-E vor (Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung). Die Absicht des Gesetzgebers ist, die aus einem Grundgeschäft (Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte, Transaktionen) erwachsenden Risiken mit Hilfe von Sicherungsgeschäften (nur Finanzinstrumenten) zu egalisieren. Im Falle der Bildung einer Bewertungseinheit werden etwaige nicht realisierte Verluste nicht beachtet, wenn diese in gleicher Höhe durch nicht realisierte Gewinne aus anderen Geschäften kompensiert werden und damit das Eintrittsrisiko faktisch ausgeschlossen wurde. Dieses Novum führt folglich zur Einschränkung des Einzelbewertungsgrundsatzes, des Imparitäts- und Realisationsprinzips[36] sowie bei den Währungsumrechnungen. Der Gesetzgeber weist darauf hin, dass die gebildeten Bewertungseinheiten nur der Risikosicherung dienen dürfen und keinesfalls für die Steuerung des Jahresergebnisses. Eine Auflösung der gebildeten Bewertungseinheiten erfolgt nur in Ausnahmefällen. Die Bildung von Bewertungseinheiten haben laut Gesetzesbegründung keine steuerlichen Auswirkungen. Der Grundsatz der Maßgeblichkeit gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG erlaubt die Übernahme von Werten aus der Handelsbilanz in die Steuerbilanz. Die umgekehrte Maßgeblichkeit nach § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG erlaubt, dass steuerliche Wahlrechte grds. in Übereinstimmung mit der Handelsbilanz angewendet werden kann. Das BilMoG sieht die Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit vor, so dass künftig die Ausübung steuerlicher Wahlrechte nicht mehr in der Handelsbilanz ihren Niederschlag finden dürfen (gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG-E). Im gleichen Zug wurden eine Reihe an betreffenden Öffnungsklauseln nach §§247, 254, 273, 279, 280, 281 und 285 HGB aufgehoben. Der Zweck der Abschaffung ist die Stärkung des Informationsgehalts in der Handelbilanz.[37] Der Gesetzgeber hat mit dem BilMoG eine Reihe an Änderungen in der Bilanzierungsfähigkeit, Bilanzgliederung und Bewertungsvorgaben von Aktivposten verabschiedet.[38] Bei der FV-Methode ergibt sich ein Vergleichs- und Korrekturwertansatz. Durch das BilMoG wird der FV als neuer Bewertungsmaßstab in das HGB integriert werden. Damit können VG über die historischen AK bewertet werden, was wiederum eine erfolgswirksame Gewinnrealisierung zur Folge hat. Der FV entspricht nicht dem kodifizierten Realisationsprinzip im HGB und führt zu einer Ausschüttung und Besteuerung unrealisierter Gewinne. Nach der erfolgswirksamen Zuschreibung der VG würde im Falle eines späteren Rückgangs der Periodenaufwand wesentlich höher ausfallen als bei einem Verzicht der Zuschreibung nach dem Realisationsprinzip. Die FV-Bewertung gilt für zu Handelszwecken erworbenen Finanzinstrumenten gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB-E. Der Wert muss durch einen aktiven Markt verifiziert sein oder im Falle eines inaktiven Marktes müssen andere anerkannte Bewertungsmethoden (u. a. Börse, Branchengruppe, Aufsichtsbehörden) herangezogen werden.[39]

2.4 Die Entwicklung von Basel I zu Basel II

1988 wurde im Rahmen von Basel I durch den Grundsatz I die Regeln für die internationalen Eigenkapitalanforderungen in nationales Recht umgesetzt. Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Finanzmärkte verloren diese festgelegten Regelungen an Relevanz und wurden durch eine erneute Reform unter dem Begriff Basel II überarbeitet. Der wesentlichste Grund für die Reform waren die nicht ausreichend differenzierten Eigenkapitalanforderungen bei Adressrisiken wie z. B. auf Seite der Kreditnehmer. Zudem führte die Kalkulation der Kreditkosten nach durchschnittlicher Kreditqualität zur Adversen Selection[40]. Kreditnehmer mit guter Bonität wechseln zu anderen Kapitalgebern wegen den verbesserten Konditionen während stärker risikobehaftete Kreditnehmer bei den alten Kapitalgebern bleiben müssen. Ein weiterer Grund für die Reformierung waren die ständig neu entwickelten Finanzinstrumente sowie Methoden zur Risikosteuerung, die bisher nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Die Folge war, dass weder Anreize zur Risikominderung noch die Herabsetzung der Eigenkapitalanforderungen bei geeigneter Besicherung seitens der Finanzbranche existierten. Des Weiteren wurden in Basel I vor allem Adress- und Marktrisiken in die internen Berechnungen für die Eigenkapitalunterlegung einbezogen, während betriebliche Risiken nicht explizit berücksichtigt wurden.[41] Basel II wurde Mitte 2004 offiziell verabschiedet. Sie bildet die Grundlage der Mindestkapitalanforderungen für Finanzdienstleister und wird mit höchster Priorität von der Branche behandelt. Die Regelungen wurden eingeführt als Reaktion auf das rapide Wachstum der internationalen Finanzmärkte in den letzten Jahren sowie als Reaktion auf die Fehlallokationen des aufsichtsrechtlichen Kapitals. Zwecke der Regelung ist die Sicherstellung der angemessenen Verwendung des Eigenkapitals und die Verbesserung der Risikosteuerung. Basel II soll dazu beitragen, dass das Bankensystem sicherer, stabiler und effizienter gestaltet wird. Die wichtigsten Aufgaben der Finanzintermediäre ist der professionelle Umgang mit Kredit- und Marktrisiken sowie den operationellen und sonstigen Risiken. Die Vorgabe von Basel II ist, dass Banken über eine ausreichende Eigenkapitalausstattung verfügen müssen, die ihrer eingegangenen Risikosituation entspricht. Des Weiteren müssen Kreditinstitute eine angemessene Risikosteuerung durchführen und die eingegangenen Risiken rechtfertigen.[42]

Basel II wird zukünftig prinzipienorientiert statt regelorientiert getrieben sein, um die gesamte Risikolage einschätzen zu können.[43] Prinzipienorientiert heißt, dass die Marktteilnehmer auf die Einhaltung von bestimmten Prinzipien bei den Geschäften achten müssen, die von der Aufsicht vorgegeben und auch streng kontrolliert werden. Zu viele Regeln würden den Marktteilnehmer eingrenzen und zu suboptimalen Ergebnissen in den Geschäften führen. Die Säule I von Basel II ist stark regelorientiert durch die genaue Vorgabe der EK-Unterlegung im Gegensatz zu den Säulen II und III von Basel II, die u. a. qualitative Anforderungen an das Risikomanagement (RM) stellt und damit prinzipienorientiert sind.[44]

2.4.1 Grundaufbau des Regelwerks Basel II

Das umfangreiche Regelwerk von Basel II ist auf drei Säulen aufgebaut, die sich gegenseitig ergänzen (s. Abbildung 2):[45]

Abbildung 2: Drei-Säulen-System von Basel II[46]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Säule: Mindestkapitalanforderungen[47]

Die erste Säule umfasst die quantitativen Regeln für die Mindestkapitalanforderungen. Die Messverfahren für Kreditrisiken, die einen Einfluss auf die Risikopositionen einer Bank haben, wurden deutlich überarbeitet während die Regeln für die Marktrisiken beibehalten wurden. Die Folge hieraus ist der Anstieg des Volumens der erforderlichen Informationen. Dadurch werden die Risikogewichte nach der Bonität des Schuldners differenziert betrachtet. Das Kredit- und Marktrisiko müssen mit EK hinterlegt sein und sind beim geltenden Aufsichtsrecht entsprechen berücksichtigt worden. Die Komponente „Operationelles Risiko“ ist dagegen neu und muss zukünftig mit in die Berechnungen einfließen.[48] Unter „operationellem Risiko“ versteht man gem. §269 SolvV „…die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren und Systemen, Menschen oder infolge externer Ereignisse eintreten“.[49] Operationelle Risiken sind von den Banken individuell zu ermitteln mit Hilfe von vorgegebenen Verfahren und entsprechend mit EK zu hinterlegen. Folgende drei riskante Faktoren können in der Praxis vorliegen (s. Abbildung 3 auf S. 17):[50]

- Interne Verfahren: Verluste, die sich aus Mängeln innerhalb der Geschäftsprozesse ergeben (Kredit- und operationale Risiken).
- Menschliches Versagen hervorgerufen durch Irrtum, Fahrlässigkeit, Inkompetenz und Betrug oder systembedingte Fehler und Pannen im IT-System, die katastrophale Folgen haben sowie in Systeme, wo Fehler und Pannen im IT-System katastrophale Folgen haben können (operationale Risiken).
- Externe Ereignisse: Politische Besonderheiten, Änderungen bei Gesetzen und Vorschriften sowie Terroranschläge (Marktrisiken).

Abbildung 3: Risiken aus dem Kreditgeschäft[51]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2. Säule: Die Bankenaufsicht[52]

Ein wesentlicher Bestandteil des Regelwerkes ist die Regelung des Überprüfungsverfahrens durch die Bankenaufsicht. Das Ziel ist eine ausgerichtete Bankenaufsicht aufgrund Überprüfung komplexer gewordenen Bewertungsverfahren für die EK-Unterlegung, die sich aus der ersten Säule „Mindestkapitalanforderungen“ des Regelwerks resultieren. Dabei werden die Bereiche Interne Aufsicht, Externe Aufsicht, der Dialog zwischen Banken und Aufsichtsbehörden sowie Maßnahmen explizit geregelt. Die zweite Säule „Bankenaufsicht“ dient der Entwicklung von neuen und effizienten Risikosteuerungsinstrumenten, um die internationale und nationale Finanzkriminalität zu bekämpfen. Die Bankenaufsicht ist in der Lage, flexibel auf veränderte Rahmenbedingungen zu reagieren und mit den ihr unterstellten Kreditinstituten zu kommunizieren.[53]

3. Säule: Marktdisziplin[54]

Die dritte Säule behandelt die regulatorischen Vorgaben der erweiterten Offenlegungspflichten für Kreditinstitute, um eine stärkere Markttransparenz herbeizuführen. Ziel ist die Anerkennung bestimmter Verfahren zur Vertrauensgewinnung der Marktteilnehmer. Die Herausforderung für Kreditinstitute besteht in dem Interessenkonflikt zwischen möglichst großer Transparenz und dem Schutz vertraulicher Informationen. Ein flexibles Konzept soll den Konflikt lösen, in dem die Häufigkeit sowie der Umfang der Publizität dem Grundsatz der Wesentlichkeit entspricht. Die Offenlegung betrifft insbesondere die vier Bereiche der Anwendung von EK-Vorschriften, die EK-Struktur, die eingegangenen Risiken sowie die Angemessenheit der EK-Ausstattung. Zum Teil geraten die Offenlegungspflichten mit den nationalen Vorgaben in Konflikt.[55]

2.4.2 Begründung der Risikovorsorge durch die Kennzahl Eigenkapitalquote

Interne Risikomodelle werden herangezogen, um starre Regeln der Bankenaufsicht etwas zu lockern. Dabei werden bankintern geschätzte Größen in eine bankaufsichtlich vorgegebene Formel erfasst, um die notwendige Eigenkapitalunterlegung zu ermitteln.[56] Basel II ermittelt, wie in Kapitel 2.3.1 beschrieben, die Eigenkapitalunterlegung bei Adressrisiken wesentlich differenzierter als Basel I. Dabei dürfen Banken zwischen dem Kreditrisiko-Standardansatz (KSA) und dem auf die internen Ratings beruhenden Ansatz (IRBA) wählen (siehe Abbildung 25 im Anhang). Der Gesamtanrechnungsbetrag für Adressrisiken wird bei beiden Ansätzen nach einem einheitlichen Schema berechnet und wurde durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht anhand von Modellrechnungen (Statistische Erhebungen in Europa und USA im Jahr 1988) ermittelt. Das Produkt aus dem Positionswert (Exposure at Default - EAD), dem Risikogewicht der Aktiva (zwischen 0% und 150%) und dem aufsichtsrechtlich festgelegten Koeffizienten von acht Prozent ergibt den Gesamtanrechnungsbetrag. Der Positionswert beschreibt den ausstehenden Betrag bei einem Forderungsausfall. Im KSA wird ein nach Abzug von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen ermittelter Nettobetrag herangezogen. Im Gegensatz dazu verwendet der IRBA einen Bruttobetrag, der dem tatsächlichen Rückzahlungsbetrag entspricht. Jedoch muss der Überschuss aus Wertberichtigungen und Rückstellungen über den Verlust aus dem Kredit bis zur bestimmten Obergrenze dem verfügbaren Eigenkapital hinzugerechnet werden, bei Unterschreitung wird der Fehlbetrag zur Hälfte dem angerechneten Kernkapital und Ergänzungskapital abgezogen. Für die außerbilanziellen Geschäfte erfolgt die Bewertung der eventuellen Forderungen mit einem festgelegten Konversionsfaktor. Bei der Bestimmung des Positionswertes bei Derivaten werden die Laufzeitmethoden gem. §23 SolvV oder die Marktbewertungsmethode gem. §18 SolV herangezogen. Durch den ermittelten Eigenkapitalbetrag können etwaige Verluste aus der Geschäftstätigkeit der Banken ausgeglichen werden. Im IRBA wurde der Koeffizient durch die Multiplikation der Risikogewichte mit dem Faktor 12,5 faktisch beseitigt. Basel II enthält außerdem noch einen umfangreichen Sicherheitskatalog, der zur Reduzierung der Eigenmittelanforderung beitragen kann. Bei der Risikogewichtung spielt nach Basel II die Bonitätseinschätzung des Schuldners eine wesentliche Rolle. Im KSA werden zur Klassifizierung der Schuldnerklassen externe Rating-Agenturen herangezogen statt wie bisher die standardisierte Einteilung in drei Schuldnerklassen. Der IRBA ermittelt das Risikogewicht anhand interner Ratings sowie mit Hilfe einer komplexen Berechnungsformel (Gesamtanrechnungsbetrag für Adressrisiken = Positionswert (EAD) x Risikogewicht x 0,08).[57]

Starre quantitative Regeln durch die Bankenaufsicht führen zu leicht überprüfbaren Einhaltungen der Vorgehensweisen, was wiederum zur Rechtssicherheit bei den Instituten führt. Bei negativen Ergebnissen kann die Bankenaufsicht die zweifelsfreie Feststellung der Verletzung der Vorschriften ermitteln und zwingende Sanktionen verhängen. Dieser Vorteil relativiert sich jedoch, wenn die Bankenaufsicht in kritischen Situationen nicht situativ in die Geschäftsvorfälle der Kreditinstitute eingreifen kann. Die Beachtung der individuellen Risikosituationen einer Bank können durch starre Regeln nicht ausreichend berücksichtigt werden und führen zu Ausweichreaktionen und Regulierungsarbitragen (Ausnutzen von günstigen Regelungen). Zum Beispiel wurden die Eigenkapitalunterlegung mit der Acht-Prozent Regelung umgangen, in dem Kredite verbrieft wurden (Securitization) mit der Folge, dass sich dadurch das EK reduzieren ließ bei gleich bleibendem Risiko durch Haftungsansprüche (wie bei der Subprime-Krise geschehen). Auch der Industrie- und Kreditbank (IKB) ist die Umgehung regulatorischer Vorschriften zum Verhängnis geworden, da sie die 364-Tage Liquiditätsfazilitäten (Zusagen mit einer Laufzeit von 364 Tagen) ausgenutzt haben. Eine Eigenmittelunterlegung war erst notwendig, wenn die Laufzeit länger als ein Jahr betrug. Starre Regelungen haben den nicht zu unterschätzenden Nachteil, dass die Risikoerfassung sich eher an die Vergangenheit orientiert und zukünftige Risikoentwicklungen vernachlässigt. Die aktuelle Finanzmarktkrise zeigt deutlich die Schwächen einer auf starren Vorgaben beruhenden Bankaufsicht auf, wo eine Verletzung der Vorschriften seitens der Finanzintermediären nicht bekannt, jedoch die Ausgewogenheit des Verhältnisses zwischen Eigenkapital und eingegangenen Risiken gestört ist, was wiederum zu einem plötzlich enormen Eigenkapitalbedarf der Banken zur Folge hatte und vom Markt nicht mehr befriedigt werden konnte. Die positive Konsequenz aus der Krise ist die zunehmende Konvergenz zwischen der Bankenaufsicht und des bankinternen Risikomanagements.[58]

Sofern Banken gem. Basel II den IRBA zur Risikoanalyse wählen, sind leistungsfähige IT-Systeme zur Erstellung interner Ratings unbedingt erforderlich. Dabei entstehen hohe Implementierungskosten bei der Umsetzung in der Bank-IT durch die Verwaltung und Analyse aller Daten sowie für die gewählte IT-Lösung. Zugleich entstehen neue Anforderungen an die Berechnungen der Ratings. Auf Basis von historischen Daten müssen Berechnungen simuliert und ihre Validität durch Stresstests überprüft werden. Bestehende IT-Architekturen müssen zwangsläufig an die neuen Systeme zur Berechnung der Ratings angepasst werden. Die Boston Consulting Group schätzt die Höhe der Implementierungskosten für den IRBA zwischen 20 und 50 Mill. EUR abhängig von der Größe der Bank sowie der Komplexität des Kreditportfolios. Hinzu kommen jährliche Wartungskosten in Höhe von bis zu 15%.der einmaligen IT-Investitionen.[59]

2.5 Kritische Würdigung des Basel II – Ansatzes und Änderungen in der Rechnungslegung nach IFRS, BilMoG und HGB

Die Kritik an Basel II ist, dass sie die Finanzmarktkrise nicht verhindert hat bzw. hätte, sondern sich eher verschärfend ausgewirkt hat. Der FV führt dazu, dass Vermögenspositionen auf der Aktivseite der Bilanz stärkeren Schwankungen und damit der Geschäftstätigkeit sowie dem resultierenden Ertrag ausgesetzt sind. Im Rahmen der Basel II-Reform werden insbesondere prozyklische Elemente auf Verbesserungen untersucht. Ende 2008 hat das für die IFRS zuständige Gremium in London eine Reihe von Modifikationen in den IFRS auf den Weg gebracht, um aus dem Teufelskreis aus fallenden Kursen und immer höheren Wertberichtigungen auszubrechen. Dabei werden vor allem Gestaltungsräume für die Umklassifizierung von Finanzinstrumenten innerhalb der Aktivposten eingebracht, um eine konstante Bewertung bzgl. der volatilen Wertpapieren zu gewährleisten. Ebenso wird für die Zulassung der DCF-Methode (an den tatsächlichen Zahlungsströmen orientiertes Verfahren) seitens der Bundesbank propagiert, um Nachhaltigkeit zu erwirken.[60]

Die beiden Verfahren KSA und IRBA zur Risikobeurteilung stehen seit der Finanzkrise auf dem Prüfstand. Bei dem KSA wurde der Misstand deutlich, dass die Rating-Agenturen viel zu spät die Ratings der Schuldner reduziert haben aufgrund der unvorhergesehenen Krise. Die Folge der Unterschätzung der Risiken war, dass Banken nach Basel II die Risiken mit zu geringem EK unterlegt haben. Dieses Defizit betrifft auch den IRBA, denn bei den internen Modellberechnungen sind die Risikoprämien zu niedrig kalkuliert worden. Die Kritik zielt des Weiteren auch auf das falsche Anreizsystem, da Kreditgeber und die haftende Person bzw. das haftende Unternehmen nicht identisch sein müssen und sich so der Verantwortung entziehen können. Auch auf den Prüfstand steht die 20%-EK-Regelung für Garantien. In der Kritik steht vor allem die Jahresregelung, wo keine EK-Unterlegung erforderlich ist, die insbesondere die außerbilanziellen Zweckgesellschaften in Anspruch genommen haben.[61] Das Postulat der Zusammengehörigkeit von Verantwortung und Haftung wird auch vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) gefordert, da dt. Landesbanken durch den Wegfall der Haftung im Jahr 2005 ihre risikobehafteten Geschäftstätigkeiten stark ausgeweitet haben und von der Finanzkrise ebenfalls erfasst wurden.[62] Weiterhin kann eine Senkung des Kapitalbedarfs aufgrund der Basel II-Richtlinien zur Herabsetzung der Bonität bei Banken führen, welches sich wiederum negativ auf die Kapitalkosten auswirkt.[63] Die entscheidenden Vorteile von Basel II sind:[64]

- Das Risikomanagement bekommt eine stärkere Rolle zugewiesen, um die Finanzstabilität und die Sicherheit der jeweiligen Bank zu gewährleisten.
- Die Beachtung des tatsächlichen Risikos ermöglicht eine gerechte und faire Konditionengestaltung bzw. Kreditkostenorientierung.
- Die Qualitätssteigerung äußert sich in der künftig besseren Transparenz und Offenheit und steigert zudem die Zufriedenheit bei allen Teilnehmern.
- Unternehmen werden sich durch das Rating ihre Geschäftstätigkeit genauer auf den Prüfstand stellen und verschaffen sich dadurch gleichzeitig bessere Zukunftsaussichten.

Zum Nachteil von Basel II gehört die umfassende Vorgabe der Risikobetrachtung, die in Banken zu erhöhtem Datenvolumen führt und dabei hohe Kosten verursachen. Auch die unterschiedlichen Risikoberechnungsmodelle nach Basel II erschweren die Vergleichbarkeit der Risiken in Banken untereinander. Eine 100%-ige Risikobetrachtung ist aufgrund der komplexen Strukturen und Prozessen nicht möglich, so dass ein gewisses Maß an Restrisiko immer bestehen bleiben wird.

Wesentliche Kritikpunkte bei BilMoG sind:[65]

- Der unbestimmte Rechtsbegriff der Finanzinstrumente, da hier wiederum Bilanzierungsspielräume bzw. Interpretationsfragen geschaffen werden.
- Eine flexible Umwidmung der erworbenen FI wird weiterhin untersagt und nur in Ausnahmefällen genehmigt. Somit kann z. B. ein erworbenes Derivat, das zum späteren Zeitpunkt für die Absicherung innerhalb einer Bewertungseinheit verwendet werden soll, nach handelsrechtlichen Gesichtspunkten nicht umgeschichtet werden. IAS 39 jedoch erlaubt dies ausdrücklich und die Umschichtungen bilden i. d. R. das Tagesgeschäft.
- Eine Ausschüttungssperre für zum FV bewerteten FI wird nicht in Betracht gezogen. Dadurch könnten unrealisierte Erträge an die Investoren ausgeschüttet werden, was einer Aushöhlung des handelsrechtlichen Gläubigerschutzprinzips gleichkommt.

3 Die Entstehung der Finanzmarktkrise

Die Finanzmarktkrise und ihre Finanzinnovationen haben einen maßgeblichen Einfluss auf die Banken. Hierbei soll untersucht werden, wie es zur Finanzmarktkrise kam und welche Auswirkungen sie auf die Transparenz der Informationsversorgung hat. Insbesondere wird die Rolle der Banken, Bankenaufsicht und der Politik kritisch analysiert und in diesem Zusammenhang die Effekte der Krise auf Basel II und die Rechnungslegung näher erläutert.

3.1 Von der Subprime – zur Finanzmarktkrise

Der Begriff „Subprime“ wird in den USA für die Klasse mit der niedrigsten Bonität der Schuldner verwendet und verlieh auch der Krise ihren Namen. Im Vergleich mit den Finanzmarktkrisen der letzten Jahre ist die heutige Krise bisher die größte seit der Weltwirtschaftskrise in den 30er Jahren aufgrund der internationalen Dimension. Die Folgen sind erhebliche strukturelle Veränderungen in den Systemen der Weltwirtschaft. Insbesondere der Finanzmarkt wird sich enorm verändern, da klassische Investmentbanken bereits untergegangen sind. Die Krise ist als Bankenkrise einzustufen und bezieht auch die Strukturen des Finanzmarktes mit ein.[66] Die Immobilienpreise für US-Wohnimmobilien haben sich in den letzten zehn Jahren real mehr als verdoppelt. Im August 2008 fielen die Immobilienpreise in zwanzig Großstadtregionen um mehr als 16,6% (s. Abbildung 4 auf S. 24) im Vergleich zum Vorjahr, dies war der höchste Rückgang in der amerikanischen Geschichte. Mit der Krise hat sich zeitgleich die Anzahl von Zwangsversteigerungen verdreifacht. Die amerikanischen Banken waren Teil der Spekulationsblase, in dem sie weitere Immobiliendarlehen gewährt haben und im Gegenzug nur die Immobilien als Sicherheiten erhielten.[67]

Abbildung 4: Entwicklung der Immobilienpreise und Zwangsversteigerungen[68]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Vergabe von Hypothekenkredite an sozial Schwächeren für Wohneigentum war Ende der 90er ein politisches Ziel der USA. Die Subprime-Hypotheken wurden als Finanzinnovationen gefeiert zur Erreichung des politischen Zieles. Das Konstrukt sah vor, dass der Beleihungswert bei 100% des Hauswertes liegen konnte und eine ein- und zweijährigen Zinsbindungen festgeschrieben wurde, statt der 30-jährigen Zinsbindungen, dies war für die Kaufinteressenten höchst attraktiv. Im Gegenzug lagen die Aufschläge zur Finanzierung nach Ablauf der Frist höher als bei den konventionellen Verträgen. Im Zeitraum 2000 bis 2007 hat sich der Betrag aller ausstehenden Hypotheken verdoppelt, die Subprime-Hypotheken haben sich jedoch verachtfacht. Der Marktanteil der Subprimekredite verzeichnete einen Anstieg von 2,7% auf 12,7%. In Zahlen ausgedrückt beträgt der Wert der Subprime-Hypotheken 1,5 Billionen $. Die Bonitätsklasse Alt-A sind Klassen knapp über der Subprime-Klasse und gingen mit in die Berechnungen ein. Das macht einen Anteil von insgesamt 25% vom Gesamtwert aller Hypotheken in Höhe von 6 Billionen $ aus (s. Tabelle 3 auf S. 25). Der Geschäftserfolg resultierte nicht aus dem Volumen der Hypotheken, sondern durch die zügig durchgeführte Refinanzierung und dem Aufschlag auf den marktüblichen Zins aufgrund gestiegener Immobilienpreise.[69] Die Asien-Krise (1997) zeigt ähnliche Parallelen auf, die durch die Öffnung des asiatischen Finanzmarktes einen Kreditboom und damit zum Anstieg der Immobilienpreise zur Folge hatte.

Tabelle 3: Entwicklung der US-Hypotheken in den unteren Bonitätsklassen[70]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Das Modell der Hypothekenfinanzierung ist besonders riskant, da bei den Subprime-Darlehen kaum eine Bonitätsprüfung der Kreditnehmer stattgefunden hat. Die Fremdfinanzierungsquote von 100%, die zunächst günstigen variablen Zinssätze (ARM – Adjustable Rate Mortgages) über kurze Laufzeiten, die niedrigen Geldmarktzinsen der FED sowie die fehlerhaften Bonitätseinstufungen der Ratings-Agenturen[71] waren ein Mix mit vielen gefährlichen Implikationen für die Weltwirtschaft.

Das Dilemma ist, dass Eigentümer ihre Häuser jederzeit an die US-Banken zurückgeben können, wenn die Verbindlichkeiten den Wert ihrer Immobilien übersteigen, die mittlerweile massiv an Wert verloren haben. In der Praxis wurden durch die Bündelung und Verbriefung laufender Hypothekenkrediten durch forderungsbesicherte Wertpapiere (Asset-Backed-Securities – ABS)[72] die entstandenen Kreditrisiken der kreditgebenden Banken an die Käufer der Wertpapiere (u. a. Fonds, Versicherungen und Banken) übertragen. Ziel der komplexen Finanzprodukte ist die Minimierung des Ausfallrisikos durch eine Vielzahl an einzelnen Kreditforderungen (Risikodiversifikation). Des Weiteren sind die meisten Hypothekenkredite in den USA variabel verzinst und brachten dadurch die Hauseigentümer in Zahlungsschwierigkeiten (Privatinsolvenz) als die FED Leitzinssteigerung von 1% auf 5,25% vorantrieb. Der Zusammenbruch des Marktes für zweitklassige Hypothekenkredite führte zur Subprime-Krise, welche traurige Berühmtheit erlangte. Der Internationale Währungsfonds (IMF) hat geschätzt, dass der Abschreibungsbedarf bei den amerikanischen Finanzinstituten von 945 Mrd. $ (April 2008) auf 1.400 Mrd. $ (Oktober 2008) gestiegen ist. Die größte Bedrohung für die Finanzmärkte und Weltwirtschaft ist zurzeit die Gefahr der Liquiditätskrise im Bankensektor. Der allgemeine Vertrauensverlust schlägt sich auf die extrem hohen Liquiditäts- und Risikoaufschlägen am Interbankenmarkt nieder, was wiederum die Refinanzierung der Banken verteuert und in Form von schlechteren Kreditkonditionen am Geldmarkt weitergegeben wird. Die Folge ist die Gefahr einer Kreditklemme in der Realwirtschaft, die weiter steigen wird, wenn nicht regulatorisch eingegriffen wird. Der Vertrauensverlust spiegelt sich in der weltweit gesunken Risikoneigung der Investoren wieder, die wiederum eine Refinanzierung über den Anleihenmarkt für liquiditätsschwache Unternehmen unmöglich machen, aber auch etablierte Unternehmen haben Schwierigkeiten sich am Anleihenmarkt zu finanzieren. Banken versuchen über eine restriktivere Kreditvergabe, größere Sicherheitsforderung und höhere Zinsen das Ausfallrisiko zu minimieren.[73] Die Übertragungseffekte (Spillovers) bekommen aktuell die Porsche AG und die Merckle GmbH durch die restriktive Haltung der Banken zu spüren und sie müssen sich bei ihrer Geschäftsstrategie harte Auflagen durch die entstandene, prekäre Finanzlage gefallen lassen.

Die realwirtschaftlichen Effekte durch die Finanzmarktkrise schlagen jedoch in Deutschland geringer aus als in den USA. Die dt. Immobilienpreise sind nach dem Einbruch Mitte der 90er, seit Jahren stabil und die Immobilienfinanzierungen werden restriktiver vergeben als in Amerika. Neben den geringeren Beleihungsgrenzen (bis zu 60%) ist das Marktsegment für verbriefte Immobilienkredite (MBS)[74] mit einem Anteil von unter 1% aller Verbindlichkeiten des finanziellen Sektors (ca. 25 Mrd. EUR) deutlich niedriger als in den USA, wo der Anteil bei knapp 30% aller Verbindlichkeiten des Finanzsektors liegt (4,8 Bill.$). Jedoch ergeben sich für dt. Banken Belastungen (ca. 38 Mrd. EUR = 10% des EK), da sie in amerikanische Wertpapiere investiert hatten, die im Zuge der Krise erhebliche Wertberichtigungs- und Abschreibungsbedarfe nach sich ziehen. Des Weiteren ist das Misstrauen zwischen den Banken für den Interbankenmarkt hinderlich und einzelne dt. Banken geraten in Liquiditätsschwierigkeiten (z. B. HRE und IKB).[75] Subprime-Hypotheken haben auf steigende Immobilienpreise sowie auf die Beibehaltung eines niedrigen Zinsniveaus gesetzt. Bei Nichterfüllung dieser Erwartungen lagen die Risiken zumindest für die einzelne Hypothek beim Schuldner, der sich um die Refinanzierung kümmern muss. Mit dem Anstieg des Zinsniveaus im Sommer 2004 in den USA begannen die Zahlungsschwierigkeiten der sowieso nicht gerade solventen Schuldner.[76] Die dt. Banken sind in Mitleidenschaft gezogen worden, da sie blindes Vertrauen in Ratingagenturen walten ließen und so die zum Teil faulen US-Immobilienverbriefungen ins Portfolio aufnahmen, ohne diese vorher gründlich zu prüfen. Aufgrund der in Deutschland strengeren individuellen Bonitätsprüfungen bei der Kreditvergabe und nicht nach Schuldnerklassen selektierte Bonitätsklassifikation stellt sich die Frage, ob das Ausmaß der Krise nicht hätte verringert werden können.

3.1.1 Finanzinnovationen und Zweckgesellschaften als Auslöser der Finanzkrise

Die hypothekengewährenden Institutionen refinanzierten sich durch die Emissionen von Wertpapieren, die hauptsächlich durch die dahinter stehenden Immobilien besichert waren. Die Risiken in den Wertpapieren sind wiederum von der Preisentwicklung des Immobilienmarktes abhängig. Die Wertpapiere entstanden im Zuge der Verbriefungen von Kreditschulden auf den internationalen Finanzmärkten und waren relativ neuartig und hochkomplex. Bei der Securitization werden handelbare Wertpapiere aus Forderungen oder Eigentumsrechten geschaffen. Die Verbriefung erfolgte meist über sog. Zweckgesellschaften[77] (Special Purpose Vehicles – SPVs) mit dem alleinigen Zweck, die erschaffenen Wertpapiere auf den internationalen Finanzmärkten zu positionieren und deren Aktiva nur aus den eingebrachten Eigentumsrechten bestand.[78] Zweckgesellschaften spielen eine wesentliche Rolle in der Finanzmarktkrise (s. Abbildung 5).

[...]


[1] siehe Statistisches Bundesamt, BIP, 2008, S.627.

[2] Vgl. Hausner, Karl Heinz, Abkühlung, 2009, S.41.

[3] Vgl. Fendel, Ralf/ Frenkel, Michael, Subprime-Krise, 2009, S.82.

[4] Vgl. Klingelhöfer, Eckart/ Albrecht, Wolfgang, Adressrisiken, 2009, S.353.

[5] Vgl. Schrooten, Mechthild, Konsequenzen, 2008, S.513.

[6] Vgl. Beck, Hanno, Wienert/ Helmut, Bankbilanz , 2009, S.252f.; vgl. hierzu auch die Ausführungen von Büschelberger, Jürgen/ Simler, Wolfgang/ Utz, Eric, Bedeutung von Basel II, 2009, S.458, wo das Retailbanking von dem Ertrag aus der Fristentransformation in den letzten Jahren maßgeblich profitierte.

[7] Vgl. Wendels-Hartmann, Thomas, Bankenaufsicht, 2009, S.542.

[8] Vgl. Fendel, Ralf/ Frenkel, Michael, Subprime-Krise, 2009, S.82.

[9] Vgl. Nitschke, Axel/ Brockmann, Heiner, Auswirkungen, 2004, S.54.

[10] Vgl. Heinrich, L.J./ Lehner, F., Informationsmanagement, 2005, S.98.

[11] Vgl. Wöbking, Friedrich/ Kaske, Burghard-Orgwin, IT Management, 2006, S.143.

[12] Vgl. Nitschke, Axel/ Brockmann, Heiner, Auswirkungen, 2004, S.54.

[13] Vgl. Meyer zu Selhausen, Hermann, Bank, 2000, S.304ff..

[14] Vgl. Lamberti, Hermann-Josef, Deutsche Bank, 2008, S.22.

[15] Vgl. Deutsche Bundesbank, Bankenstatistik, 2009, S.104.

[16] Vgl. Krotsch, Steffen/ Riese, Cornelius/ Thießen, Friedrich, Systeme, 2007, S.1150f..

[17] Quelle: in Anlehnung an Moormann, Jürgen/ Schmidt, Günter, Finanzbranche, 2007, S.16.

[18] Vgl. Krcmar, Helmut, Informationsmanagement, 2005, S.25: Bei einem IS handelt es sich um soziotechnische Systeme, die menschliche und maschinelle Komponenten (Teilsysteme) umfassen und zum Ziel der optimalen Bereitstellung von Information und Kommunikation nach wirtschaftlichen Kriterien eingesetzt werden.

[19] Vgl. Wagenhofer Alfred/ Ewert, Ralf, Externe, 2007, S.3ff..

[20] Vgl. Wagenhofer Alfred/ Ewert, Ralf, Interne, 2008, S.3ff..

[21] Vgl. Herrmann, Michael/ Gabriel, Jens, Harmonisierung, 2006, S.53f..

[22] Vgl. Wagenhofer Alfred, Internationale RL, 2009, S.141ff..

[23] Vgl. Bieg, Hartmut/ Kussmaul, Heinz, Externes, 2009, S.438ff..

[24] Quelle: in Anlehnung an Wagenhofer Alfred, Internationale RL, 2009, S.129.

[25] Vgl. Wagenhofer Alfred, Internationale RL, 2009, S.579ff..

[26] Quelle: in Anlehnung an Wagenhofer Alfred, Internationale RL, 2009, S.583ff..

[27] Vgl. hierzu auch die Ausführungen von Bieg, Hartmut/ Kussmaul, Heinz, Externes, 2009, S.421f..

[28] Vgl. Wagenhofer Alfred, Internationale RL, 2009, S.174.

[29] Nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB sind Vermögensgegenstände und Schulden vorsichtig und unter Berücksichtigung aller vorhersehbaren Risiken und Verluste zu bewerten.

[30] Vgl. Wagenhofer Alfred, Internationale RL, 2009, S.170ff..

[31] Nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB sind drohende, aber noch unrealisierte Verluste im Jahresabschluss zu berücksichtigen, Gewinne dagegen dürfen erst dann ausgewiesen werden, wenn sie realisiert worden sind.

[32] Vgl. Gschrey, Erhard, Bilanzierungsvorschriften, 2008, S.12f..

[33] Vgl. Erben, Roland F., Behandlung, 2008, S.285.

[34] Vgl. Göllert, Kurt, Bilanzrechtsreform, 2008, S.46ff..

[35] Vgl. Deloitte, praxis-forum, 2009, S.1.

[36] Nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB sind Ausgaben für zukünftige Umsätze auf die entsprechenden Geschäftsjahre aufzuteilen und die Einnahmen künftiger Geschäftsjahre zu aktivieren.

[37] Vgl. Bieg, Hartmut/ Kussmaul, Heinz, Externes, 2009, S.48ff..

[38] Einen synoptischen Überblick über das BilMoG im Vergleich zum HGB gibt Zülch, Henning/ Hoffmann, Sebastian, Modernisierung, 2009, S.746ff..

[39] Vgl. Bieg, Hartmut/ Kussmaul, Heinz, Externes, 2009, S.93ff..

[40] Anm. d. Verf.: Adverse Selection ist ein Prozess, in dem auf einen Markt aufgrund von Informationsasymmetrien zu suboptimalen Ergebnissen kommen kann.

[41] Vgl. Klingelhöfer, Eckart/ Albrecht, Wolfgang, Adressrisiken, 2009, S.353.

[42] Vgl. Färber, Günther/ Kirchner, Julia, Analyzer, 2004, S. 142f..

[43] Vgl. Wendels-Hartmann, Thomas, Bankenaufsicht, 2009, S.5447.

[44] Vgl. Remsperger, Hermann, Grundsatzfragen, 2008, S.4f..

[45] Vgl. Übelhör, Matthias/ Warns, Christian, Grundlagen, 2004, S.20ff.; vgl. hierzu auch die Ausführungen von Färber, Günther/ Kirchner, Julia, Analyzer, 2004, S. 143 f..

[46] Quelle: Übelhör, Matthias/ Warns, Christian, Grundlagen, 2004, S.20.

[47] Vgl. hierzu auch die Ausführungen von Hanker, Peter, Angst, 2003, S.28ff..

[48] Vgl. Übelhör, Matthias/ Warns, Christian, Grundlagen, 2004, S.21f..

[49] Vgl. Wendels-Hartmann, Thomas, Bankenaufsicht, 2009, S.542f.; Anm. d. Verf.: Hier sind die Beispiele aus der französischen Bank Société Générale und der britischen Bearings Bank anzuführen. Der Wertpapierhändler Jerome Kerviel hat durch Fehlspekulationen in 2008 mit Futures der europäischen Aktienindizes, die durch sog. Hedges abgesichert wurden, der französischen Bank ca. 4,9 Mrd. EUR an Schaden verursacht. Zuvor hatte Nicholas Leeson der britischen Investmentbank einen Verlust von 825 Mill. Pfund (1995) mit spekulativen Geschäften zugefügt. Auch Fehlspekulationen der WestLB mit Vorzugs- und Stammaktien sowie fundamentale Beratungsfehler bei den Lehman-Zertifikaten sind als Beispiele für operationelle Risiken anzuführen.

[50] Vgl. Hanker, Peter, Angst, 2003, S.36.

[51] Quelle: Übelhör, Matthias/ Warns, Christian, Grundlagen, 2004, S.21.

[52] Vgl. hierzu auch die Ausführungen von Hanker, Peter, Angst, 2003, S.39ff..

[53] Vgl. Übelhör, Matthias/ Warns, Christian, Grundlagen, 2004, S.34f..

[54] Vgl. hierzu auch die Ausführungen von Hanker, Peter, Angst, 2003, S.44ff..

[55] Vgl. Übelhör, Matthias/ Warns, Christian, Grundlagen, 2004, S.36.

[56] Vgl. Wendels-Hartmann, Thomas, Bankenaufsicht, 2009, S.544.

[57] Vgl. Klingelhöfer, Eckart/ Albrecht, Wolfgang, Adressrisiken, 2009, S.353ff.; vgl. hierzu auch die Ausführungen von Wendels-Hartmann, Thomas, Bankenaufsicht, 2009, S.542f..

[58] Vgl. Wendels-Hartmann, Thomas, Bankenaufsicht, 2009, S.543.

[59] Vgl. Groß, Thomas/ Lohfing, Anja, Kreditinstitute, 2004, S.169f..

[60] Vgl. o. V., Bundesbank, 2009, S.22.

[61] Vgl. o. V., Krisen, 2007, S.31.

[62] Vgl . Schrooten, Mechthild, Verantwortung, 2008, S.224.

[63] Vgl. o. V., Herabstufungen, 2004, S.26.

[64] Vgl. Hanker, Peter, Angst, 2003, S.48f..

[65] Vgl. Nguyen, Tristan, Fragen, 2009, S.233f..

[66] Vgl. Fendel, Ralf/ Frenkel, Michael, Subprime-Krise, 2009, S.78ff..

[67] Vgl. Hausner, Karl Heinz, Abkühlung, 2009, S.40; weitergehende Informationen über die US-Finanzmarktkrise gibt Dreger, Christian, Herbstgrundlinien, 2008, S.614f..

[68] Quelle: Hausner, Karl Heinz, Abkühlung, 2009, S.40

[69] Vgl. Fendel, Ralf/ Frenkel, Michael, Subprime-Krise, 2009, S.78f..

[70] Quelle: Fendel, Ralf/ Frenkel, Michael, Subprime-Krise, 2009, S.78.

[71] Vgl. Erber, Georg, Verbriefungen, 2008, S.672.

[72] Vgl. hierzu auch die Ausführungen von Wöhe, Günter/ Döring, Ulrich, Einführung, 2008, S.613ff.: ABS entstehen durch Verbriefung von Forderungen, die durch Verkauf an einen Fonds aus der Bilanz des Gläubigers ausgelagert werden.

[73] Vgl. Hausner, Karl Heinz, Abkühlung, 2009, S.40f.; vgl. hierzu auch die Ausführungen von Fendel, Ralf/ Frenkel, Michael, Subprime-Krise, 2009, S.78ff..

[74] Vgl. hierzu auch die Ausführungen von Schäfer, Dorothea, Agenda, 2008, S.808f..

[75] Vgl. Dreger, Christian, Herbstgrundlinien, 2008, S.616.

[76] Vgl. Fendel, Ralf/ Frenkel, Michael, Subprime-Krise, 2009, S.79f..

[77] Anm. d. V.: Zweckgesellschaften sind meistens eine 100%-ige Tochtergesellschaft einer Bank; vgl. hierzu auch die Ausführungen von Erber, Georg, Verbriefungen, 2008, S.670.

[78] Vgl. Fendel, Ralf/ Frenkel, Michael, Subprime-Krise, 2009, S.80.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2009
ISBN (eBook)
9783836635882
DOI
10.3239/9783836635882
Dateigröße
2.3 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main – 3, Wirtschaft und Recht, Studiengang Betriebswirtschaft
Erscheinungsdatum
2009 (September)
Note
1,0
Schlagworte
it-bankarchitektur bilanzierung basel data warehouse eigenkapitalquote
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