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Der japanische Top-Runner-Ansatz zur Steigerung der Energieeffizienz von Elektroprodukten und seine Umsetzung gegenüber den Konsumenten

©2009 Diplomarbeit 119 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
In den vergangen Jahren hat einhergehend mit der Debatte über die Erderwärmung auch die Debatte über die Reduktion von Treibhausgasen zugenommen. Diesem Thema kommt insbesondere in den führenden Industrieländern eine besondere Bedeutung zu, haben sie doch den Löwenanteil der menschengemachten Erderwärmung zu verantworten. Auch in Japan, der zweitgrößten Wirtschaftsnation der Welt, wurden Maßnahmen ergriffen, die zu einer Reduktion von Treibhausgasen führen sollen. Ein Bereich ist die Reduktion des Energieverbrauchs in privaten Haushalten. Japan hat zur Erfüllung dieses Ziels einen Top-Runner-Standard für Elektrogeräte im Bereich der privaten Haushalte eingeführt. Im Rahmen dieser Diplomarbeit soll untersucht werden, wie dieser Standard funktioniert, welche Ergebnisse er bisher erzielt hat, und ob er auch aus wirtschaftlicher Sicht Erfolge aufweisen kann. Ferner soll untersucht werden, wie der Top-Runner-Ansatz gegenüber den Konsumenten umgesetzt wird. Hierbei soll der Frage nachgegangen werden, inwieweit die Konsumenten die mit dem Top-Runner-Ansatz in Verbindung stehenden Labeling-Programme und Initiativen kennen und auch anwenden. Darüber hinaus soll die Arbeit beleuchten, welche Bedeutung Konsumenten der Energieeffizienz von Elektroprodukten beim Einkauf beimessen. Es sollen die Konsumentengruppen identifiziert werden, die der Energieeffizienz von Produkten eine hohe Bedeutung zuweisen und die die Label beziehungsweise Initiativen besonders gut kennen und schätzen. Ein Augenmerk der Untersuchung des Top-Runner-Standards beziehungsweise der damit einhergehenden Label und Initiativen liegt darauf, wie sich der Top-Runner-Standard auf individueller Produktebene ändert beziehungsweise für welche Produkte er besondere Erfolge respektive Misserfolge vorweisen kann.
Gang der Untersuchung:
Die vorliegende Diplomarbeit gliedert sich formal in fünf Teile. Zu Beginn steht ein kurzer Überblick über den Gesamtenergieverbrauch Japans, sowie eine Einteilung in Sektoren. Anschließend folgt eine Darstellung der bisherigen Regulierung durch Energieeffizienzstandards sowie eine detaillierte Vorstellung des Top-Runner-Ansatzes. Im dritten Teil findet eine Bewertung der bisherigen Ergebnisse dieses Ansatzes statt. Hierzu wird die Sekundärliteratur bewertet und das theoretische Konzept der Kosten-Nutzen-Analyse diskutiert. Zudem werden die Ergebnisse dieser Analyse für den Top-Runner-Ansatz vorgestellt. Das nächste Kapitel stellt die […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhalt

Abbildungen

Tabellen

Abkürzungen

1. Einleitung
1.1 Über die Verbreitung energieeffizienter Elektrogeräte in Japans Haushalten
1.2 Aufbau der Diplomarbeit

2. Der Energieverbrauch Japans
2.1. Der Energieverbrauch Japans aus gesamtwirtschaftlicher Sicht
2.2. Sektorale Aufgliederung des Energieverbrauchs
2.3 Maßnahmen zur Energiereduktion im Überblick

3. Rechtliche Rahmenbedingungen
3.1 Energiegesetzgebung in Japan im Rückblick
3.1.1 Erste Regulierungen im Zeitraum 1979 - 1983
3.1.2 Regulierung im Zeitraum von 1993–2000
3.2 Der japanische Top-Runner-Ansatz
3.2.1 Die Theorie des Top-Runner-Ansatzes
3.2.2 Der Geltungsbereich des Top-Runner-Ansatzes
3.2.3 Der Standardsetzungsprozess des Top-Runner-Ansatzes
3.2.4 Die Messung des Energieverbrauchs
3.2.5 Die Bestimmung des Zielerfüllungsjahres
3.2.6 Die Überprüfung der Erfüllung
3.2.7 Der Standardsetzungsprozess im Beispiel
3.3 Zusammenfassung des Standardsetzungsprozesses

4. Die bisherigen Ergebnisse des Top-Runner-Ansatzes
4.1 Energieeffizienzsteigerungen des Top-Runner-Ansatzes
4.1.1 Ergebnisse der bisher abgeschlossenen Erfüllungszeiträume
4.1.2 Zwischenergebnisse für laufende Zeiträume
4.2 Bisherige Untersuchungen zum Top-Runner-Ansatz
4.3 Betrachtung des Ansatzes anhand der Kosten-Nutzen-Analyse
4.3.1 Die Theorie der Kosten-Nutzen-Analyse
4.4. Die Beurteilung des Top-Runner-Ansatzes anhand einer Kosten-Nutzen-Analyse
4.4.1 Identifizierung von Kosten und Nutzen
4.4.2 Herkunft der Daten
4.4.3 Berechnung des Nutzens und relevante Vorbedingungen
4.4.4 Berechnung der Kosten und relevante Vorbedingungen
4.4.5 Ergebnisse der Kosten-Nutzen-Analyse
4.5 Bewertung der bisherigen Untersuchungen

5. Die Umsetzung gegenüber den Verbrauchern
5.1 Produktkennzeichnung durch Labeling
5.1.1 Ursprung und Vielfalt von Labeling-Systemen
5.1.1 Ökolabeling in Japan
5.2 Das e-Shop-Konzept
5.3 Die Produktkataloge des ECCJ
5.4 Eco-Point System
5.5 Kurzzusammenfassung

6. Verbraucherumfrage zur Bedeutung der Energieeffizienz beim Einkauf von Elektrogeräten im Haushalt
6.1 Methodik
6.1.2 Befragungsmedium
6.1.3 Vor- und Nachteile einer Online-Umfrage
6.1.4 Inhalt und Gliederung des Fragebogens
6.1.5 Verbreitung der Umfrage
6.2 Ergebnisse und Analyse
6.2.1 Allgemeine univariate Ergebnisse
6.2.2 Generelle Auswertung der Fragen mit Top-Runner-Bezug
6.2.2 Formulierung und Überprüfung von Erwartungen
6.2.3 Auswertung sonstiger Fragen
6.3 Zusammenfassung

7. Fazit

8. Literaturverzeichnis

9. Anhang
9.1 Fragen der Konsumentenbefragung mit deutscher Übersetzung
9.2 Grafische Darstellung der Umfrageergebnisse

Ehrenwörtliche Erklärung

Abbildungen

ABB. 1: Gewichtung des Durchschnittsstandards

ABB. 2 : Standardsetzung anhand eines fixen numerischen Wertes

ABB. 3: Standardsetzung anhand relationaler Vergleichswerte

ABB. 4: Kalkulation des Jahresenergieverbrauchs von elektrischen Toilettensitzen

ABB. 5: Kalkulation COP

ABB. 6: Heiz- bzw. Kühlkapazität in Abhängigkeit von der Außentemperatur

ABB. 7: Kalkulation APF

ABB. 8: Ablauf des Standardsetzungsprozesses

ABB. 9: Erfüllungsquote bei Kühlschränken

ABB. 10: Internationale Standards für Klimaanlagen

ABB. 11: Einteilung des Ökolabelings

ABB. 12: Vergabekriterien des EcoMark

ABB. 13: EcoMark-Label

ABB. 14: EnergyStar-Label

ABB. 15: e-Mark-Label

ABB. 16: vereinheitlichtes Label

ABB. 17: Auswahlverfahren e-Shop 2003

ABB. 18: e-shop-Logo

ABB. 19: Auszug aus dem Produktkatalog der ECCJ

ABB. 20: Bekanntheit der Label (alle Teilnehmer)

ABB. 21: Beurteilung des vereinheitlichten Labels

ABB. 22: Notwendigkeit Label

ABB. 23: Wiedererkennung am Gerät

ABB. 24: Bedeutung der Einflussfaktoren beim Gerätekauf

ABB. 25: Bedeutung des Energieverbrauchs nach Geräten

ABB. 26: Bedeutung des Energieverbrauchs (Auswertung nach Geschlecht)

ABB. 27: Bedeutung des Energieverbrauchs (Auswertung nach Alter)

ABB. 28: Bedeutung des Energieverbrauchs (Auswertung nach Wohnsituation)

ABB. 29: Wahrnehmung der Energieverbrauchsänderung

ABB. 30: Wahrnehmung einer Verbrauchsänderung im Haushalt

ABB. 31: Bedeutung des Energieverbrauchs (Gruppe A, Gruppe B)

ABB. 32: Einfluss des Energieeffizienzlabels

ABB. 33: Bekanntheit der Label (Konsumenten mit hohem Bewusstsein)

Tabellen

TAB. 1: Emissionsausstoß in Japan nach Sektoren

TAB. 2: Regulierung der Energieeffizienz im Zeitraum von 1993-2000

TAB. 3: Entwicklung des Top-Runner-Standards bei elektrischen

Toilettensitzen

TAB. 4: Einteilung in Produktkategorien (vereinheitlichtes Label)

TAB. 5: eco-point-System Punktevergabe

Abkürzungen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

1.1 Über die Verbreitung energieeffizienter Elektrogeräte in Japans Haushalten

In den vergangen Jahren hat einhergehend mit der Debatte über die Erderwärmung auch die Debatte über die Reduktion von Treibhausgasen zugenommen. Diesem Thema kommt insbesondere in den führenden Industrieländern eine besondere Bedeutung zu, haben sie doch den Löwenanteil der menschengemachten Erderwärmung zu verantworten. Auch in Japan, der zweitgrößten Wirtschaftsnation der Welt, wurden Maßnahmen ergriffen, die zu einer Reduktion von Treibhausgasen führen sollen. Ein Bereich ist die Reduktion des Energieverbrauchs in privaten Haushalten. Japan hat zur Erfüllung dieses Ziels einen Top-Runner-Standard für Elektrogeräte im Bereich der privaten Haushalte eingeführt. Im Rahmen dieser Diplomarbeit soll untersucht werden, wie dieser Standard funktioniert, welche Ergebnisse er bisher erzielt hat, und ob er auch aus wirtschaftlicher Sicht Erfolge aufweisen kann. Ferner soll untersucht werden, wie der Top-Runner-Ansatz gegenüber den Konsumenten umgesetzt wird. Hierbei soll der Frage nachgegangen werden, inwieweit die Konsumenten die mit dem Top-Runner-Ansatz in Verbindung stehenden Labeling-Programme und Initiativen kennen und auch anwenden. Darüber hinaus soll die Arbeit beleuchten, welche Bedeutung Konsumenten der Energieeffizienz von Elektroprodukten beim Einkauf beimessen. Es sollen die Konsumentengruppen identifiziert werden, die der Energieeffizienz von Produkten eine hohe Bedeutung zuweisen und die die Label beziehungsweise Initiativen besonders gut kennen und schätzen. Ein Augenmerk der Untersuchung des Top-Runner-Standards beziehungsweise der damit einhergehenden Label und Initiativen liegt darauf, wie sich der Top-Runner-Standard auf individueller Produktebene ändert beziehungsweise für welche Produkte er besondere Erfolge respektive Misserfolge vorweisen kann.

1.2 Aufbau der Diplomarbeit

Die vorliegende Diplomarbeit gliedert sich formal in fünf Teile. Zu Beginn steht ein kurzer Überblick über den Gesamtenergieverbrauch Japans, sowie eine Einteilung in Sektoren. Anschließend folgt eine Darstellung der bisherigen Regulierung durch Energieeffizienzstandards sowie eine detaillierte Vorstellung des Top-Runner-Ansatzes. Im dritten Teil findet eine Bewertung der bisherigen Ergebnisse dieses Ansatzes statt. Hierzu wird die Sekundärliteratur bewertet und das theoretische Konzept der Kosten-Nutzen-Analyse diskutiert. Zudem werden die Ergebnisse dieser Analyse für den Top-Runner-Ansatz vorgestellt. Das nächste Kapitel stellt die Umsetzung des Top-Runner-Ansatzes gegenüber den Konsumenten dar. Das Konzept des Ökolabelings wird erläutert und die Ausgestaltung des Ökolabelings in Japan dargestellt. Als weitere Initiativen im Zusammenhang mit dem Top-Runner-Ansatz werden das e-Shop-Konzept, die Produktkataloge, die das Energy Conservation Center Japan (ECCJ) herausgibt, sowie das eco-point-System vorgestellt. Der empirische Teil dieser Arbeit enthält eine beschreibende, an Erwartungen orientierte Auswertung einer Meinungsumfrage zu folgendem Thema: „Die Bedeutung der Energieeffizienz beim Einkauf von elektrischen Produkten im Haushalt“.

2. Der Energieverbrauch Japans

Im nachfolgenden Kapitel wird in zwei Abschnitten ein Überblick über die gegenwärtige Situation der Energieemissionen in Japan gegeben. Der erste Teil befasst sich mit der gesamtwirtschaftlichen Lage, insbesondere im Hinblick auf die Zusagen Japans im Rahmen des Kyoto-Protokolls. Im zweiten Abschnitt wird eine sektorale Eingrenzung in den Bereich der privaten Haushalte vorgenommen. Dabei wird auch der Untersuchungsgegenstand, der Markt für Haushaltsgeräte, genauer definiert.

2.1. Der Energieverbrauch Japans aus gesamtwirtschaftlicher Sicht

Aufgrund der globalen Erwärmung hat sich Japan im Rahmen des 1996 international ausgehandelten Kyoto-Protokolls zu einer Reduktion seiner Treibhausgasemissionen verpflichtet. Konkret hat die japanische Regierung der Völkergemeinschaft eine Reduktion seiner Emissionen um 6% bis zum Jahre 2012 auf Grundlage des Basisjahres 1990 zugesichert. (United Nations 2006: 8). Darüber hinaus fordert Japan innerhalb der Initiative Cool Earth 50 (MoE 2008: S. 6), den weltweiten Ausstoß von Treibhausgasen bis zum Jahr 2050 zu halbieren. Von der Zielerreichung scheint Japan jedoch derzeit weit entfernt. Entgegen den Erwartungen einer Reduktion hat sich der Ausstoß in Japan von 1.272,1 Megatonnen CO2 im Jahr 1990 auf 1.340,1 Millionen Tonnen im Jahr 2006 erhöht (United Nations 2008:-16). Damit hat sich das Einsparziel Japans im Hinblick auf das Erfüllungsjahr 2012 mehr als verdoppelt.

2.2. Sektorale Aufgliederung des Energieverbrauchs

Die Emissionen Japans lassen sich grob in fünf Sektoren einteilen. Die Industrie, den Servicesektor, den Sektor der privaten Haushalte, den Transportsektor sowie den Sektor der energieerzeugenden Unternehmen. Während die verarbeitende Industrie die Kohlendioxidemissionen von 482 Millionen Tonnen im Jahr 1990 auf 476 Millionen Tonnen im Jahr 2007 leicht reduzieren konnte, hat der Ausstoß in allen anderen Sektoren deutlich zugenommen. Insbesondere die Emissionen des Servicesektors mit 41,7% sowie die der privaten Haushalte mit 41,1% haben in erheblichem Maße zugelegt. Der Sektor der privaten Haushalte ist mit rund 13% am Gesamtausstoß beteiligt (MoE 2008:-10). Im Bereich der privaten Haushalte wiederum ist elektrischer Strom mit einem Anteil von 38,4% Ausstoßvolumen der größte Verursacher von CO², vor Benzin mit 28,5% und Kerosin mit 10,6% (ECCJ 2008a:-5). Die größten Stromverbraucher im Haushalt sind Klimaanlagen mit einem Anteil von 25,2%, gefolgt von Kühl- und Gefrierschränken sowie Beleuchtung mit jeweils 16,1% (ebd.: 5). Kurzfristiges Ziel der japanischen Regierung ist es, den Ausstoß der privaten Haushalte auf 138-141 Millionen Tonnen CO² bis zum Jahr 2010 zu reduzieren (MoE 2008:-13).

Tab. 1: Emissionsausstoß in Japan nach Sektoren

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: MoE 2008 13

2.3 Maßnahmen zur Energiereduktion im Überblick

Um die im Sektor der privaten Haushalte anvisierten Einsparungen zu erreichen, plant die japanische Regierung folgende Maßnahmen (MoE 2008: 41ff):

(1) Die Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden
(2) Die Verbreitung von Energieverwaltungssystemen
(3) Verbesserung der Effizienz von Geräten auf Grundlage des Top-Runner-Ansatzes
(4) Die Entwicklung von hochleistungsfähigen, energieeffizienten Geräten und die Unterstützung bei deren Verbreitung

Nachfolgend soll insbesondere die Verbesserung der Effizienz von Geräten auf Grundlage des Top-Runner-Ansatzes sowie dessen Umsetzung gegenüber den Konsumenten betrachtet werden. Der Top-Runner-Ansatz bezieht zwar neben Elektrogeräten auch Kraftfahrzeuge und gasbetriebene Applikationen mit ein. Im Rahmen dieser Diplomarbeit soll aber nur die Umsetzung im Bereich von Elektrogeräten im Haushalt betrachtet werden, da der Bereich Strom im Bereich der privaten Haushalte mit über 44,7% den größten Anteil am Energieverbrauch einnimmt und bis ins Jahr 2030 sogar auf über 55% anwachsen dürfte. Dies liegt darin begründet, dass Verbraucher zukünftig auf mehr elektrische Geräte wie elektrische Boiler zurückgreifen, da Strom im Vergleich zu anderen Energiequellen sicherer und passender ist (Komiyama et.-al. 2008: 11). Der Verbrauch von Strom wird in Kilowattstunden (kWh) gemessen. Der Verbrauch einer kWh führt zum Ausstoß von ungefähr 800-g CO². Hierbei sollte jedoch erwähnt werden, dass der Emissionsausstoß stark von der Herkunftsart des Stroms abhängt. Während eine kWh Strom aus einem Braunkohle-Kraftwerk 1142-g CO² emittiert, fallen bei einer kWh Strom aus einem Atomkraftwerk lediglich 31-g CO² und aus einem Windpark sogar nur 23-g CO² an (Öko-Institut 2007:-7). Wo nicht ausdrücklich anders erwähnt, beziehen sich die nachfolgenden Erläuterungen im Bereich des Top-Runner-Ansatzes auf den Verbrauch von Geräten in kWh.

3. Rechtliche Rahmenbedingungen

3.1 Energiegesetzgebung in Japan im Rückblick

Regulierungen im Bereich von Energieeffizienzstandards können grundsätzlich in drei Kategorien unterteilt werden: (1) Ein System, in dem die Regierung Minimumstandards festlegt, die alle Produzenten und Importeure eines Produktes in der jeweiligen Produktkategorie einhalten müssen. (2) Ein Durchschnittsstandard, bei dem alle Produkte eines Herstellers in einer Produktkategorie im gewichteten Durchschnitt aller Produkte dem vorher festgelegten Standard entsprechen müssen. Sowie einem System (3), bei dem alle Produkte eines Herstellers im gewichteten Mittel bis zu einem vorher festgelegten Zeitraum den Standard des zum Zeitpunkt der Festlegung energieeffizientesten Produkts erreichen müssen. Am weitesten verbreitet ist das erste System, bei dem Minimumstandards eingehalten werden müssen, das sogenannte minimum energy performance standards -System (meps). 51 Länder haben diesen Ansatz bereits eingeführt, und 26 weitere Länder arbeiten an der Einführung von Mindeststandards ( OE CD 2006: 5). Vorteilhaft an diesem System ist, dass es leicht verständlich ist. Produkte, die die Standards nicht erfüllen, können nicht mehr vertrieben werden. Der Nachteil an diesem System ist jedoch, das es äußerst schwierig ist, Standards festzulegen, die ausnahmslos alle Produkte innerhalb einer Produktgruppe erfüllen. Darüber hinaus gibt es auch Minimumstandards, die nicht nur den Verbrauch in der Nutzungsphase regulieren, sondern auch Minimumstandards in der Produktion voraussetzen, so z.B. wenn bestimmte Stoffe nicht verwendet werden dürfen.

3.1.1 Erste Regulierungen im Zeitraum 1979 - 1983

Das Thema Energieeffizienz im Haushalt hat bereits in den 70er Jahren die Gesetzgebung in Japan beeinflusst. Ausgangspunkt für das 1979 erlassene Gesetz zur Rationalisierung des Energieverbrauchs (enerugî shiyô no gôrika ni kan suru hôritsu) war die erste Ölkrise fünf Jahre zuvor (Kainou 2006: 8). Die damalige Gesetzgebung zielte darauf ab, im Angesicht sowohl der inländischen als auch der internationalen sozioökonomischen Umstände eine effiziente Nutzung der Ressourcen zu gewährleisten (SEPA 2005: 27). Neben Maßnahmen in den Bereichen Produktion, Transport und Bau wurden auch für den Bereich Maschinen und Geräte Maßnahmen erlassen. In Artikel 49 Paragraph 6 Abschnitt 78 des Gesetzes wird für Kraftfahrzeuge sowie Geräte und Maschinen verfügt, dass das japanische Wirtschaftsministerium (Ministry of Economy, Trade and Industry, METI) beziehungsweise das Verkehrsministerium (Ministry of Infrastructure, Transport and Tourism, MILT) energieintensive Maschinen bestimmt und entsprechende Energieeinsparungsverordnungen erlässt. Unter der Zuständigkeit des METI wurden im Bereich der Haushaltsgeräte für Klimaanlagen sowie für elektrische Kühlschränke Verordnungen erlassen, die für Klimaanlagen Effizienzsteigerungen bis zum Jahr 1983 um durchschnittlich 17% und für Kühlschränke um durchschnittlich 20% bezogen auf das Basisjahr 1979 vorsahen (Kainou 2006: 2). Die Regulierung richtet sich also nach dem System des Durchschnittsstandards. Im Gegensatz zum meps-Ansatz konnten bei dieser Regulierung Produkte, die die Standards nicht erfüllen, auf dem Markt bleiben, solange der Hersteller Produkte auf dem Markt hatte, die in entsprechender Weise den festgelegten Standard übererfüllten. Angenommen ein Hersteller bietet innerhalb der Produktkategorie Kühlschränke die vier Kühlschränke A,-B,-C,-D an, von denen B und D um Y2 und Y4 effizienter als der festgelegte Standard sind und A und C um Y1 und Y3 weniger effizient sind. Als zusätzliche Einheit steht die jeweilige Anzahl der Produkte zur Verfügung, <X1>,<X2>,<X3>und<X4>.

Abb. 1: Gewichtung des Durchschnittsstandards

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Arima 2000: 13

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3.1.2 Regulierung im Zeitraum von 1993–2000

Die nächste Regulierung im Bereich der Energieeffizienz fand dann erst im Jahr 1993 statt. Hintergrund war dieses Mal nicht die Sorge um die Versorgungssicherheit, sondern das Zustandekommen der Klimarahmenkonferenz der Vereinten Nationen sowie die Unterzeichnung und Ratifizierung dieses Abkommens durch Japan. Infolgedessen wurden die Maßnahmen in Bezug auf Elektrogeräte in Privathaushalten verstärkt. Die Überprüfung der Energieeffizienz von elektrischen Geräten im Bereich der Haushalte im Jahr 1993 führte dazu, dass die Regierung für sechs Geräte Regulierungsvorschriften erließ.

Tab. 2: Regulierung der Energieeffizienz im Zeitraum von 1993–2000

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Kainou 2006: 3

Obwohl Kühlschränke im Bereich Haushalt den größten Anteil am Energieverbrauch ausmachten und dieser Anteil sogar noch weiter stieg, wurde für elektrische Kühlschränke aufgrund von Schwierigkeiten bei der technischen Verbesserung der Energieeffizienz keine weitere Regulierung erlassen (Kainou 2006: 2). Zu betonen ist, dass die Regulierungen sich jeweils auf den Verbrauch in der Nutzungsphase des Gerätes bezogen.

3.2 Der japanische Top-Runner-Ansatz

Eine weitere Regulierung wurde im Jahr 1998 infolge der Ratifizierung des Kyoto-Abkommens erlassen. Unter dem Slogan „Developing the World’s best energy-efficient appliances“ wurde der bis heute gültige Top-Runner-Ansatz eingeführt. In den nachfolgenden Abschnitten wird der Geltungsbereich dieses Ansatzes näher betrachtet sowie dessen Anwendung.

3.2.1 Die Theorie des Top-Runner-Ansatzes

Beruhten bisherige Regulierungen darauf, für Produkte Energieeffizienzstandards anhand von Beratungen mit der Wirtschaft zu definieren, so basiert der Top-Runner-Ansatz darauf, aus einer bestimmten Produktgruppe jenes Produkt zum Top-Runner zu erklären, welches zu einem gegebenen Zeitpunkt den niedrigsten Energieverbrauch bei der Nutzung aufweist. Gemeinsam mit den Herstellern wird nun das Energieeffizienzziel festgelegt, das sich am Top-Runner der jeweiligen Produktkategorie orientiert und zusätzlich auch die technischen Möglichkeiten innerhalb der Branche berücksichtigt. Üblicherweise wird der zu erreichende Standard somit oberhalb der Bestmarke festgelegt – insbesondere, wenn es sich um eine Produktkategorie handelt, in der das Innovationspotential hoch ist. So wurde zum Beispiel der Standard für Plasma- und LCD-Fernsehgeräte sowie für DVD-Rekorder um 5% höher angesetzt, da für diese Geräte ein hohes Innovationspotenzial prognostiziert wurde. (SEPA 2005: 29) Für den Fall, dass neue Technologien eingekauft werden müssten, um diesen Verbrauchswert zu erreichen, oder dass die Hersteller notwendigerweise hohe Investitionen tätigen müssten, kann der zu erreichende Standard auch unterhalb des jeweiligen Top-Runners liegen. Diese Ausnahmeregelung kam zum Beispiel im Fall von Kopiermaschinen und Kraftfahrzeugen zur Anwendung (SEPA 2005: 29). Alle Hersteller beziehungsweise Importeure der Produkte derselben Produktkategorie sind nun verpflichtet, innerhalb eines vereinbarten Zeitraums im gewichteten Mittel aller verkauften Produkte in derselben Produktkategorie eines Herstellers dieselben Verbrauchswerte wie das vorher zum Top-Runner erklärte Produkt beziehungsweise das vereinbarte Ziel zu erreichen. Das unterscheidet den Top-Runner-Ansatz deutlich von Ansätzen in Europa und den USA, die beide dem Prinzip der minimum energy perfomance standards (meps) folgen, bei denen für jedes Produkt Minimumeffizienzstandards gelten (Murakoshi et al. 2005: 767). Der Top-Runner-Ansatz dagegen führt dazu, dass das durchschnittliche Effizienzniveau der Produkte am Markt ansteigt. Er schafft Anreize, energieverbrauchsarme Produkte zu entwickeln und fördert den Wettbewerb unter den Herstellern. Um die gegenseitige Verdrängung von Wettbewerbern zu verhindern und somit Markenvielfalt zu gewährleisten, sind die Hersteller aktiv in den Festsetzungsprozess eingebunden.

3.2.2 Der Geltungsbereich des Top-Runner-Ansatzes

Im Energy Conservation Law unter Artikel 78 ist festgelegt, welche Produkte unter den Top-Runner-Ansatz fallen. Hiernach können Regulierungen für Kraftfahrzeuge erlassen werden sowie für Produkte, die die folgenden Kriterien erfüllen:

(1) Produkte, die in großen Mengen in Japan benutzt werden und
(2) in der Nutzungsphase große Mengen an Energie verbrauchen
(3) sowie für Produkte, für die ein entsprechendes Einsparpotenzial vorhersehbar ist.

Für die Regulierung zuständig ist das METI und im Bereich Kraftfahrzeuge das MITI (Kainou 2006: 1). So wurden in der Anfangsphase im Jahr 1999 für 10 Produkte Regulierungen erlassen. Hierbei handelte es sich um Klimaanlagen, Fluoreszenzleuchten, Fernsehgeräte, Videorecorder, Computer, Magnet-Disc-Units, Kopiermaschinen, Transformatoren, Passagierfahrzeuge und Frachtfahrzeuge (Murakoshi et al. 2005: 769). Die Zahl der Geräte, die durch den Top-Runner-Ansatz reguliert werden, ist seither kontinuierlich gestiegen. Die letzte Revision des Top-Runner-Ansatzes umfasst 21 Produktkategorien. Im April 2006 wurden zuletzt Mikrowellen, elektrische Reiskocher und DVD-Recorder hinzugefügt. Auch elektrische Toilettensitze, die eine Eigenart des japanischen Marktes sind, fallen unter den Top-Runner-Ansatz.

Innerhalb der jeweiligen Produktkategorien gibt es darüber hinaus weitere Einteilungen. Dies betrifft die Art des Energieverbrauchs sowie die Geräteart. Im Fall von Klimaanlagen bedeutet dies zum Beispiel eine Unterteilung in Geräte mit Kühlfunktion und in Geräte mit Kühl- und Heizfunktion. Im Bereich von Fernsehgeräten gab es bis zum Jahr 2006 nur Regularien für normale Röhrengeräte. Seit April 2006 fallen auch Plasma- und LCD-Fernseher unter die Bestimmungen. Die durch den Top-Runner-Ansatz regulierten Geräte sind für rund 70% des Energieverbrauchs der privaten Haushalte in Japan verantwortlich (Murakoshi et al. 2005: 769).

In den einzelnen Produktkategorien gibt es jedoch auch Ausnahmen von dieser Regulierung. Spezielle Güter von ihr ausgenommen(ECCJ 2008d: Internet).:

(1) Produkte, die in geringer Stückzahl vertrieben werden, hauptsächlich Sonderanfertigungen
(2) Produkte, die aus Promotionszwecken zu Preisen unter dem Herstellerpreis vertrieben werden.
(3) Produkte, die als unreif in Ihrer Produktionstechnik gelten
(4) Produkte mit einem niedrigen Marktanteil, deren weiteres Potential nicht abschätzbar ist

Auch wenn diese Produkte von der Regulierung ausgenommen sind, so wird bei der Festlegung von Zielstandards jedoch die Verfügbarkeit von Technologien dieser Spezialgüter betrachtet, falls es zu Effizienzsteigerungen aufgrund von technischen Entwicklungen kommt (ECCJ 2008d: Internet).

3.2.3 Der Standardsetzungsprozess des Top-Runner-Ansatzes

Der Prozess zur Festsetzung des jeweiligen Top-Runner-Standards involviert drei Komitees, in denen neben Experten und Akademikern auch Vertreter von Verbraucherorganisationen und Herstellern vertreten sind. Die oberste Ebene in der Hierarchie der Komitees nimmt das Advisory Committee for National Resources and Energy im Rahmen des METI ein. Hier werden die grundlegenden Beratungen über Standards geführt, die den sachgerechten Umgang mit Energie fördern. Die nächste Ebene bildet das so genannte Energy Efficiency Standards Subcommittee. Es berät darüber, für welche Produktgruppen der Top-Runner-Ansatz gelten soll. Wurde eine Produktgruppe für den Top-Runner-Ansatz ausgewählt, wird eine weitere Subkommission für die entsprechende Produktgruppe eingerichtet (SEPA 2005: 29). Diese neue Subkommission erarbeitet nun Entwürfe für die Standardsetzung.

In einem ersten Schritt findet hierzu eine Situationsanalyse statt, und die einzelnen Produktgruppen werden in verschiedene Untergruppen unterteilt. Diese Kategorisierung geschieht anhand sogenannter ‚basic indices’, Geräteeigenschaften, die den Energieverbrauch von Geräten beeinflussen, wie etwa Größe und Funktionalität. Klimaanlagen zum Beispiel werden entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit in Kilowattstunden, Kühlschränke nach Volumen in Litern und TV-Geräte nach Bildschirmdiagonale und Funktionalität in Untergruppen unterteilt.

Bei der Festlegung des Standards wird zwischen zwei Methoden unterschieden: (1) Der Standardsetzung anhand eines fixen numerischen Wertes und (2) der Standardsetzung anhand von relationalen Vergleichswerten (ECCJ 2008d: Internet).

Abb. 2: Standardsetzung anhand eines fixen numerischen Wertes

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenQuelle: ECCJ 2008d: Internet

Für Geräte, bei denen es keine Relation zwischen der Größe beziehungsweise des Fassungsvermögens mit dem Energieverbrauch gibt, wird für die Produkte der jeweiligen Kategorie ein fixer Standard festgelegt. Dies gilt unter anderem für Mikrowellenherde und Video-Kassetten-Recorder. Für Geräte, bei denen ein direkter Zusammenhang zwischen Größe und Fassungsvermögen besteht oder bei denen eine Einteilung in Untergruppen zu aufwändig wäre, werden relationale Vergleichswerte angewandt. Dies geschieht zum Beispiel im Bereich von TV-Geräten, da hier die Bildschirmdiagonale entscheidenden Einfluss auf den Energieverbrauch hat.

Abb. 3: Standardsetzung anhand relationaler Vergleichswerte

Quelle: ECCJ 2008d: Internet

Ein gemeinsamer Energiestandard für alle TV-Geräte wäre kontraproduktiv, da es für Hersteller fast unmöglich ist, diesen Standard mit großen Geräten zu erreichen. Dies würde dazu führen, dass Hersteller kleinere TV-Geräte produzieren würden, was an den Bedürfnissen der Verbraucher deutlich vorbeigehen würde. Deswegen wird der Standard für diese Geräte mittels eines Faktors, der die Bildschirmdiagonale wiedergibt, für jede Gerätegröße einzeln berechnet.

3.2.4 Die Messung des Energieverbrauchs

Um die einzelnen Standards festzulegen, ist zunächst eine Messung des Energieverbrauchs aller derzeit auf dem Markt vorhandenen Produkte innerhalb einer bestimmten Produktkategorie notwendig. Hierzu sind von Produkt zu Produkt einige Vorüberlegungen anzustellen.

Für die einzelnen Geräte gibt es bestimmte Phasen, die in den Messprozess einbezogen werden, wie etwa die aktive Nutzungsphase, die Standby-Phase sowie die Ein- und Ausschaltphase. Daher ist es notwendig, Erkenntnisse zu erlangen, wie die Verbraucher die jeweiligen Produkte nutzen und wie lange jeweils. So ergab eine Umfrage, dass TV-Geräte täglich im Durchschnitt 4,5 Stunden in Betrieb sind. Für die restliche Zeit ging der Verbrauch in der Standby-Phase in die Messung ein (Murakoshi et al. 2005: 771).

Ein weiterer Faktor bei der Messung des Energieverbrauchs stellt die Messumgebung für die einzelnen Produkte dar. In Japan ist die Japan Industrial Standards Association (JIS) für die Standards im Bereich der Messumgebung zuständig. Die JIS legt Ihre Standards in Anlehnung an die internationalen Normen der International Organization for Standardization (ISO) und der International Electrotechnical Commission (IEC) fest, bezieht jedoch länderspezifische Kriterien mit ein. Im Bereich von elektrischen Kühl- und Gefrierschränken sind neben der Raumtemperatur auch Standards bezüglich der Luftfeuchtigkeit, des Standorts des Geräts im Raum, des Inhalts, der Temperatur im Kühl- und im Gefrierbereich, der wahrscheinlichen Öffnungshäufigkeit sowie der automatischen Eisproduktion festgelegt (Jyukankyo Research Institute 2007: 10).

3.2.5 Die Bestimmung des Zielerfüllungsjahres

Das Zielerfüllungsjahr wird gewöhnlich in einem Zeitraum zwischen 3 und 10 Jahren angesetzt. Entscheidend dafür sind mehrere Punkte. Zum einen die bisherige technische Entwicklung im Bereich der Energieeffizienz und der Abstand, den die bisher in der Produktkategorie vorhandenen Produkte zum Top-Runner-Standard haben. Zum Zweiten spielt der Entwicklungs- und Produktionszeitraum, den Unternehmen benötigen, um neue Produkte in der Produktkategorie auf den Markt bringen zu können, eine entscheidende Rolle. Des Weiteren wird für Produkte, welche sich noch in der Wachstumsphase befinden, eine niedrigere Zeitspanne angesetzt. Denn hier liegt die Wahrscheinlichkeit von Innovationen, aber auch die Bereitschaft von Herstellern, in neue Produktionstechniken zu investieren, deutlich höher als im Bereich von Produkten, die sich bereits in der Marktreife befinden. Ebenso spielt das Herannahen des Erfüllungszeitpunkts des Kyoto-Protokolls eine Rolle bei der Bestimmung des Zielerfüllungsjahres. Um sicherzustellen, dass möglichst viele Verbraucher die Geräte benutzen, wurde zum Beispiel bei DVD-Rekordern, die dem Top-Runner- Standard entsprechen, das Zielerfüllungsjahr auf nur 2 Jahre gelegt, obwohl der Entwicklungszeitraum für eine Produktgeneration bei DVD-Rekordern bei 2 Jahren liegt und man den Herstellern eigentlich zwei Produktwechsel anbieten möchte (ESSETV 2005: 66).

3.2.6 Die Überprüfung der Erfüllung

Im Zielerfüllungsjahr sammelt die Agency for Natural Resources and Energy die notwendigen Informationen über die bisherige Entwicklung. Hierzu wird an die Hersteller und Importeure nach Ablauf des Erfüllungsjahrs ein Fragenkatalog versandt, der die Energieeffizienz der in diesem Jahr vertriebenen Produkte sowie der Verkaufszahlen abfragt. Falls ein Hersteller die Standards nicht erreicht, ist ein vierstufiges Bestrafungssystem vorgesehen. Zunächst fordert das METI die Hersteller auf, die vorgegebenen Standards einzuhalten. Diese Aufforderung ist vertraulich, so dass die Hersteller Korrekturmaßnahmen ergreifen können, ohne öffentlich in Verlegenheit zu geraten (Nordqvist 2006: 21). Sollte dies nicht zur Einhaltung der Kriterien führen, wird der Übertreter in einem nächsten Schritt öffentlich bekannt gemacht. Sollte auch dies zu keiner Besserung führen, kommt es zu einer ausdrücklichen Aufforderung durch das METI, die Standards zu erfüllen. Als letzte Konsequenz sind Strafzahlungen bis zu einer Höhe von 1 Million Yen, umgerechnet etwa 8.000 Euro vorgesehen (SEPA 2005: 36). Neben der Weitergabe ihrer Daten besteht für die Hersteller eine Kennzeichnungspflicht ihrer Produkte. Neben Daten, die den Energieverbrauch des Produktes widerspiegeln, sowie einer Produktspezifizierung muss der Herstellername beziehungsweise der Name des für die Kennzeichnung Verantwortlichen für den Endverbraucher gut erkennbar am Gerät beziehungsweise der Geräteverpackung angebracht sein. Die Details der Anbringung der Kennzeichnung beziehungsweise der gemachten Angaben differieren je nach Produktkategorie. Die Kennzeichnungspflicht gilt auch für Hersteller, die von der Erfüllung der Standards ausgenommen sind (SEPA 2005: 36). Um die Kennzeichnungspflicht zu überprüfen, finden regelmäßige Durchsichten von Produktkatalogen sowie Umfragen bei Händlern statt (ECCJ 2008e: 27). Bei Nichteinhaltung der Kennzeichnungspflicht tritt derselbe Prozess in Kraft wie bei der Nichteinhaltung der Standards.

3.2.7 Der Standardsetzungsprozess im Beispiel

Die nachfolgenden zwei Unterkapitel beleuchten den Standardsetzungsprozess des Top-Runner-Ansatzes anhand der Beispiele elektrischer Toilettensitze sowie Klimaanlagen.

3.2.7.1 Der Standardsetzungsprozess bei elektrischen Toilettensitzen

Eine Besonderheit des japanischen Marktes sind elektrische Toilettensitze. Neben einer Wärmefunktion verfügen die Sitze zumeist auch über eine Warmwasserduschfunktion für das Gesäß. In den letzten Jahren hat die Verbreitung elektrischer Toilettensitze in Japan stark zugenommen. Das liegt zum einen darin begründet, dass Badezimmer in Japan generell nicht beheizt sind (Murakoshi et al. 2005: 769), aber auch daran, dass Japaner gegenüber neuen Technologien aufgeschlossen sind und zugleich ein hohes Hygienebedürfnis haben (Stimac 2004: 138). Waren im Jahr 1996 lediglich 30,3% der Haushalte im Besitz elektrischer Toilettensitze, so lag die Penetrationsrate im Jahr 2005 schon bei 62,7% (ESSETS 2007: 38). Mittlerweile kommen elektrische Toilettensitze für 4% des im Haushalt verbrauchten Stroms auf (ebd.: 38).

Der Top-Runner-Ansatz für diese Produktkategorie wurde im Jahr 2002 zum ersten Mal eingeführt und im Jahre 2007 erneuert. Vor der Regulierung durch den Top-Runner-Ansatz gab es für diese Produktkategorie keine Regulierung in Bezug auf den Energieverbrauch. Die Regulierung im Jahr 2002 wurde nach siebenmaligen Beratungen in einer zehnköpfigen Kommission in der Zeit von April 2001 bis März 2002 erlassen. Neben Wirtschaftsvertretern und Vertretern des zuständigen Ministeriums nahmen daran Experten von Universitäten und Verbrauchervertreter teil (ESSETS 2002b: 22). Die Regulierung wurde anhand von ‚basic indices’, die sich auf die Funktionen bezogen für elektrische Toilettensitze ohne Duschfunktion, solchen mit Duschfunktion und dazugehörigem Warmwassertank sowie für solche mit Duschfunktion, die zudem das notwendige Warmwasser erst zum Zeitpunkt der Benutzung erwärmen erlassen. Von der Regulierung ausgenommen blieben Geräte, die nur eine Dusch-, aber keine Wärmefunktion besitzen, sowie Geräte, die bei der Duschfunktion auf einen zentralen Warmwassertank zugreifen. Diese Geräte machten insgesamt nur ungefähre 30.000 Einheiten aus von insgesamt 2,89 Millionen verkauften Einheiten im Jahr 2000 (ESSETS 2007: 36). Darüber hinaus wurden Geräte von der Regulierung befreit, die in öffentlichen Gebäuden, Hotels, Lkws usw. im Gebrauch sind.

Der Einführung im Jahre 2001 war eine Messung aller im Jahr 2000 auf dem Markt verfügbaren Produkte in dieser Produktkategorie vorausgegangen. Insgesamt wurden Messungen für 68 Produkte vorgenommen. Darunter waren 19 beheizte Toilettensitze, 10 beheizte Toilettensitze mit Duschfunktion und direkter Warmwasserfunktion sowie 39 Geräte mit Duschfunktion und Warmwassertank (ESSETS 2002b: 2–12 – 2-14). Die Messung für die Toilettensitzeinheit der Geräte wurde entsprechend den Standards der JIS in Räumen durchgeführt, die nicht von Zugluft beeinflusst waren und in denen eine Temperatur von 15-°C (+/- 1°C) herrschte. Der Toilettendeckel blieb hierbei geschlossen. Der Messungszeitraum betrug 1 Stunde (ebd.: 2-19). Für die 19 Geräte die lediglich mit einem beheizten Toilettensitz ausgestattet waren wurden hierbei Werte zwischen 30,73 Watt und 18,35 Watt je Stunde ermittelt. Mittels eines Benutzungskoeffizienten von 0,75 und drei verschiedener Sitzgrößenkoeffizienten von 1, 1.03 und 1.06 wurden Jahresverbrauchswerte zwischen 197 kWh und 128kWh ermittelt. Da aber zwei der Produkte als Spezialgüter nicht für den Top-Runner infrage kamen, wurde das Gerät mit einem Jahresverbrauchswert von 168 kWh zum Top-Runner deklariert (ebd.: 2-12). Bei den Geräten mit Warmwasserduschfunktion wurde neben der Wärmefunktion des Toilettensitzes auch der Verbrauch der Warmwasserduschfunktion sowie des Reglers gemessen. Die Messung fand in derselben Umgebung wie für Geräte ohne Warmwasserduschfunktion statt. Bezüglich der Warmwasserduschfunktion wurden zusätzlich folgende Standards gesetzt: Der Wasserdruck wurde mit 0,2 Megapascal (MPa), die Temperatur der Wasserversorgung mit 15-°C+/-1-°C und die Wassertemperatur zur Duschfunktion mit 38-°C definiert. Darüber hinaus wurde als Wassermenge für den einmaligen Gebrauch für Geräte mit zugehörigem Warmwassertank 400 ml +/-5% und für Geräte mit Direktwarmwasseraufbereitung 200 ml +/-5% festgelegt (ebd.: 2-12). Für die Geräte mit Wassertank wurde darüber hinaus die Größe des Wassertanks mit in die Kalkulation einbezogen. Die Messung für Geräte mit Warmwassertank wurde in einem Zeitraum von sechs Stunden durchgeführt, wobei die Warmwasserfunktion innerhalb der ersten Stunde dreimal getätigt wurde und anschließend nicht mehr. Die Messung umfasst somit die aktive Nutzungsphase, die Wiederherstellungsphase sowie eine eventuelle Energiesparphase. Für Geräte mit Direktwarmwasseraufbereitung betrug die Messzeit eine Stunde.

Abb. 4: Kalkulation des Jahresenergieverbrauchs von elektrischen Toilettensitzen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenQuelle: ESSETS 2002b: 2-17

Bei der Berechnung des Jahresverbrauchs wurden für Geräte mit Warmwasserduschfunktion die Verbrauchswerte für den elektrischen Toilettensitz Pso, für die Warmwasseraufbereitung Pwo und den Regler Pco getrennt ermittelt und mit der Zeit T1, die das Gerät in Normalfunktion verbringt, multipliziert. Hierzu wurden die Verbrauchswerte, die die einzelnen Geräte in der Energiesparphase erzielen – Psa für den Sitz, Pwa für die Warmwasseraufbereitung sowie Pca für den Regler – mit der Zeit T2 multipliziert, den die Geräte in der Energiesparphase verbringen, und hinzuaddiert. Die Zeit T2 wurde hierbei auf 3,5 Stunden festgesetzt. Bei den Geräten mit Warmwassertank wurde der Energieverbrauch Pwb, den die Geräte benötigt um wieder vollständig betriebsbereit zu sein, gesondert berechnet und mit der Zeit T3 multipliziert. Die Summe aus T1, T2 und T3 beträgt hierbei immer 24 Stunden (ebd.: 2-17). Für die Geräte mit Direktwarmwasseraufbereitung wurden Werte zwischen 229-kWh und 195-kWh ermittelt. Für Geräte mit Warmwassertank ergaben sich Werte zwischen 416 kWh und 295-kWh. Somit war der Top-Runner für Geräte, die nur über einen elektronischen Toilettensitz verfügten, das Gerät mit einem Verbrauch von 168-kWh, für Geräte mit Direktwarmwasserfunktion das Gerät mit 229-kWh und für Geräte mit Warmwassertank das Gerät mit 295-kWh.

Aufgrund von vorhersehbaren technischen Entwicklungen im Bereich der Wärmeisolierung, der Reglertechnik, und der Energiesparfunktion sowie der Umsetzung bestehender technologischer Möglichkeiten wurden für die einzelnen Geräte jedoch noch ehrgeizigere Ziele als der Top-Runner-Ansatz vereinbart (ebd.: 2-7). So wurde der Top-Runner-Standard anhand fixer numerischer Werte für Geräte mit elektrischem Toilettensitz auf 162-kWh und damit um 3,6% höher angesetzt als der tatsächliche Top-Runner in dieser Produktkategorie. Für Geräte mit Direktwarmwasserfunktion wurde der Wert um zusätzliche 3,1% erhöht, wodurch sich ein fixer numerischer Wert von 189 kWh ergibt.

In der Produktkategorie der Geräte mit Warmwassertank kommt das Verfahren der relationalen Vergleichswerte zur Anwendung. Denn hier beeinflusst die Größe des Warmwassertanks den Energieverbrauch, der bei den gemessenen Geräten bei 1–3 Litern lag. Somit wurde der Jahresenergieverbrauch der Geräte mit P=33,8*Wassertankvolumen in Litern+243 definiert, was einer Verbesserung zum Top-Runner in Höhe von 5,8% entspricht (ebd.: 2-11).

Der Erfüllungszeitraum wurde mit vier Jahren angesetzt. Dabei spielten zwei Überlegungen eine Rolle. (1) Man wollte im Hinblick auf das Kyoto-Protokoll eine Verbreitung von energieeffizienten Geräten in einem relativ kurzen Zeitraum sicherstellen. (2) Zudem sollten die Herstellern entsprechend Zeit bekommen, einen Modellwechsel realisieren zu können, der in dieser Produktkategorie zwischen 4 und 5 Jahren dauert. Daher wurde das Zielerreichungsjahr auf 2006 festgelegt (ebd.: 2-5). In diesem Jahr fand auch die erste Überprüfung des Top-Runner-Standards im Bereich der elektrischen Toilettensitze statt. Im Durchschnitt konnten die Geräte aller Produktkategorien die vorgegebenen Standards erreichen. Bei den elektrischen Toilettensitzen ohne Duschvorrichtung erreichten sogar alle Modelle den Top-Runner-Standard. Hierzu sei allerdings auch erwähnt, dass die Zahl der Modelle von 19 auf 11 zurückgegangen ist. Bei den Modellen mit Warmwasserduschfunktion und zugehörigem Wassertank lag die Erfüllungsquote dagegen lediglich bei 73,2%. Im Durchschnitt der mittlerweile von 39 Modellen im Jahr 2001 auf 142 Modelle angewachsenen Produktkategorie konnte der Top-Runner-Standard mit 104,7% jedoch übererfüllt werden. Bei den Geräten mit Direktwarmwasserduschfunktion konnten die Standards von 22 von insgesamt 25 Modellen erreicht werden, was einer Erfüllungsquote von 88% entspricht (ESSETS 2007: 38). Ob vielleicht auch einzelne Hersteller die vorgegebenen Durchschnittsziele nicht erreicht haben, geht leider aus den bisher veröffentlichten Materialien nicht hervor. Im Jahr 2007 wurde schließlich der Top-RunnerAnsatz für das Jahr 2012 festgesetzt. Erneut wurden Werte festgelegt, die über dem jeweiligen Top-Runner-Standard liegen. Festzuhalten ist, dass nun auch im Bereich der Geräte mit Warmwassertank mit einem Standard von 183-kWh ein fixer numerischer Wert vorgegeben ist.

Tab. 3 : Entwicklung des Top-Runners-Standards bei elektrischen Toilettensitzen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

[Übersetzung und grafische Darstellung des Autors, Angaben in kWh/Jahr. *Da in die Messung auch Spezialgüter einfließen, kann der Wert unterhalb des Top-Runner-Wertes liegen (ESSETS 2007:12)]

Quelle: ESSETS 2007: 2,12; ESSETS 2002a: 2-2; ESSETS 2002b:2-12 – 2-14

Neben den Vorgaben zur Zielerfüllung wurden auch Bestimmungen zur Kennzeichnungspflicht erlassen. Für den Erfüllungszeitraum von 2007 bis 2011 sind die Hersteller und Importeure dazu verpflichtet, den Produktnamen, eine Kategorisierung des Produktes, Angaben über den Energieverbrauch in kWh pro Jahr sowie den Namen des Herstellers auszuweisen. Darüber hinaus sind für Produkte mit Warmwassertank Angaben bezüglich des Fassungsvolumens in Litern zu machen. Die Kennzeichnungspflicht bezieht sich auf Produktkataloge und Gebrauchsanweisung der jeweiligen Güter (ECCJ 2008e: 48). Eine Kennzeichnung am Produkt selbst ist jedoch nicht vorgeschrieben. Die Kennzeichnungspflicht gilt auch für Güter, die vom Top-Runner-Standard ausgenommen sind.

3.2.7.2 Der Standardsetzungsprozess bei Klimaanlagen

Im Vergleich zu Deutschland, wo der Einsatz von Klimaanlagen in Privathäusern weniger üblich ist, gehören Klimaanlagen in Japan praktisch zur Grundausstattung jeder Wohnung beziehungsweise jeden Hauses. Sie werden nicht nur zur Kühlung eingesetzt, sondern im Winter auch, um zu heizen. Laut Untersuchungen des Cabinet Office sind über 88% der japanischen Haushalte im Besitz mindestens einer Klimaanlage. Durchschnittlich sind es sogar 2,9 Geräteeinheiten pro Haushalt (METI 2006: 15). Gegenwärtig sind Klimaanlagen mit 25,2% am Stromverbrauch in Haushalten die größten Energieverbraucher(ECCJ 2008a: 5).

Erste Regulierungen für den Verbrauch von Klimaanlagen wurden im Jahre 1979 erlassen und dann 1993 erneuert. Klimaanlagen gehörten auch zu den neun Produkten, für die im April 1999 erstmals der Top-Runner-Ansatz erlassen wurde (METI 2008: 4) Da das vorherige Kapitel den Standardsetzungsprozess am Beispiel des elektrischen Toilettensitzes schon detailliert beschreibt, sollen hier lediglich die davon differierenden Vorgehensweisen beschrieben werden.

Die Regulierung im Bereich Klimaanlagen wurde für Geräte mit Kühl- und Wärmefunktion erlassen sowie für Geräte, die nur mit einer Kühlfunktion ausgestattet waren. Ausgenommen wurden Anlagen, die als Spezialgüter eingeordnet wurden. Dies war zum Beispiel der Fall bei Klimaanlagen, die größer als 28-kW waren, Klimaanlagen, die für die Wärmefunktion andere Energiequellen als Strom benutzten, für Geräte, die für den Einsatz in Krankenhäusern, der Gastronomie usw. hergestellt wurden, sowie für Klimaanlagen, die in Fahrzeugen benutzt wurden. Während der erste Standardsetzungsprozess für alle Klimaanlagen gleichzeitig begann, wurde für Geräte mit einer Leistungsfähigkeit von bis zu 4 kW der Erfüllungszeitraum auf das Jahr 2004 gelegt. Geräte mit einer Leistungsfähigkeit von über 4-kW, die hauptsächlich in Büroräumen zum Einsatz kommen, wurden hiervon entkoppelt. Für sie wurde der Erfüllungszeitraum auf das Jahr 2006 festgelegt. Entsprechend wurden für diese Geräte auch separate Revisionen abgehalten. Somit ist der nächste Zielerfüllungszeitraum für Geräte mit einer Leistungsfähigkeit von 4-kW das Jahr 2010, für Geräte mit größerer Leistungsfähigkeit das Jahr 2012, und für Geräte im Geschäftsgebrauch wurde aufgrund der längeren Produktentwicklungszeit das Jahr 2015 festgelegt.

Während für die meisten Geräte der Verbrauch in kWh pro Jahr ermittelt wird, galt für Klimaanlagen in der ersten Periode der Leistungskoeffizient COP (Coefficient of Performance). Hierbei wird die Outputleistung in der Kühl- beziehungsweise Heizfunktion in Relation zum Energieverbrauch gestellt und das addierte Ergebnis durch 2 dividiert, was zum Leistungskoeffizienten führt.

Abb. 5: Kalkulation COP

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten[Übersetzung und grafische Darstellung des Autors in Anlehnung an ECCJ 2008b: 17]

Infolge der ersten Revision im Jahr 2004 wurde auch die Bemessung überarbeitet. Seither wird der Top-Runner-Standard anhand des jährlichen Leistungsfaktors APF (Annual Performance Factor) bemessen. Während beim COP die Messung nur jeweils einmal in der Kühlfunktion und einmal in der Wärmefunktion stattfand und hieraus das Mittel berechnet wurde, trägt der APF dem Umstand Rechnung, dass die Leistungsfähigkeit moderner Klimaanlagen in Abhängigkeit von der Außentemperatur unterschiedlich ist.

Abb. 6 : Heiz- beziehungsweise Kühlkapazität in Abhängigkeit von der Außentemperatur

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenQuelle: ACESS 2006: 24

So wurden der Zeitraum für die Heizsaison mit 5,5 Monaten und die Kühlsaison mit 3,6 Monaten in die Berechnung mit einbezogen. Es fanden sowohl für die Kühlsaison als auch für Heizsaison jeweils zwei Messungen statt, anhand derer die Kühl- beziehungsweise Heizkapazität für die einzelnen Außentemperaturen berechnet werden konnten. Zur Berechnung der gesamten Heiz- beziehungsweise Kühlkapazität in einem Jahr wurden die jeweiligen Temperaturhäufigkeiten mit einkalkuliert. Darüber hinaus wurde für jede Außentemperatur in der Kühl- und Heizsaison der Energieverbrauch in kWh berechnet und ebenfalls unter Zuhilfenahme von Temperaturhäufigkeiten der Gesamtenergieverbrauch eines Gerätes in der Kühl- und Heizsaison errechnet. Der addierte Wert aus Kühl- und Heizkapazität wurde schließlich durch den Gesamtwert aus Energieverbrauch in der Kühl- beziehungsweise Heizsaison dividiert und somit der APF ermittelt (ACESS 2006: 27ff.).

Abb. 7 : Kalkulation APF

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenQuelle: ACESS 2006: 28

Die Kennzeichnungspflicht von Klimaanlagen umfasst neben der Produktspezifikation die jeweiligen Kapazitäten während der Heiz- und Kühlphase, den Energieverbrauch in der Heiz- und Kühlphase, den COP für die Heiz- und Kühlphase, den Gesamt-COP, den APF sowie den Herstellernamen. Für Klimaanlagen ist die Kennzeichnung an einer gut sichtbaren Stelle am Produkt selbst anzubringen (ECCJ 2008e: 41). Die Regelung zur Kennzeichnungspflicht umfasst auch hier alle Produkte in dieser Produktkategorie, unabhängig davon, ob sie unter die Regulierung des Top-Runner-Ansatzes fallen oder nicht.

3.3 Zusammenfassung des Standardsetzungsprozesses

In Kapitel 3 dieser Diplomarbeit wurden der Top-Runner-Ansatz und seine Anwendung beschrieben. Der Top-Runner-Ansatz ist ein dynamisches, regulatives Instrument im Rahmen des Gesetzes zur Rationalisierung des Energieverbrauchs. Es zielt darauf ab, dass Wettbewerber die durchschnittliche Energieeffizienz ihrer Produkte erhöhen. Hierzu wird das Produkt mit dem geringsten Energieverbrauch in der Nutzungsphase innerhalb einer Produktkategorie zum jeweiligen Top-Runner erklärt. Anhand von Beratungen, die die technische Entwicklung, aber auch die Dringlichkeit der Energiereduktion berücksichtigen, wird nun ein Zeitraum festgelegt, indem die anderen Produkte in derselben Produktkategorie in der gewichteten Summe der Produkte des jeweiligen Herstellers oder Importeurs diese Verbrauchswerte beziehungsweise daran angepasste Verbrauchswerte erreichen müssen.

Abb. 8 : Ablauf des Standardsetzungsprozess

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Nordquist 2006: 11

Nach Erreichen des Zielerfüllungsjahres nimmt die jeweilige Kommission eine Evaluation vor. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse werden benutzt, um Sanktionsmaßnahmen bei Nichterreichung einzuleiten sowie den Standardsetzungsprozess zu überprüfen und gegebenenfalls Änderungen vorzunehmen. Dies kann zum Beispiel durch eine andere Art der Bemessung geschehen, wie etwa im Fall von Klimaanlagen, oder aber, indem einer Produktkategorie wie etwa LCD- und Plasma-TV-Geräte neue Produkte hinzugefügt werden oder indem eine ganze Kategorie neu dazugenommen wird, wie zum Beispiel die der der elektrischen Toilettensitze im Jahr 2002. Im Anschluss hieran beginnt ein neuer Standardsetzungsprozess. Da für die einzelnen Produktkategorien unterschiedliche Basis- und Zielerfüllungsjahre gelten, überlappen sich die einzelnen Prozesse zwischen den Produktkategorien.

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Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2009
ISBN (eBook)
9783836635554
DOI
10.3239/9783836635554
Dateigröße
3 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität Duisburg-Essen – Betriebswirtschaft, Ostasienwissenschaften
Erscheinungsdatum
2009 (September)
Note
1,7
Schlagworte
energieeffizienz elektrogeräte top-runner-ansatz ökolabeling japan
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Titel: Der japanische Top-Runner-Ansatz zur Steigerung der Energieeffizienz von Elektroprodukten und seine Umsetzung gegenüber den Konsumenten
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