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Untersuchung zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der aktuellen Festlegungen zur Energieeinsparung am Beispiel von Reihenhäusern

©2008 Diplomarbeit 282 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Bestandteil der Diplomaufgabe ist es, sich mit den Grundlagen der Energieeinsparverordnungen bzw. EnEV 2007 sowie den dazugehörigen Normen auseinanderzusetzen.
Des Weiteren werden die Grundlagen der anderen Energiesparverordnungen bzw. -programme, wie die Hamburger Klimaschutzverordnung, KfW 60 und KfW 40, erklärt.
Außerdem erfolgt exemplarisch die Beschreibung eines Objektes: Der Energiesparnachweis nach der EnEV 2007 bzw. anderen Energiesparverordnungen
bzw. -programmen für ein Mittelreihenhaus aus dem Projekt Zikadenweg. Mit den unterschiedlichen Varianten wird an diesem Beispiel eine optimale Variante zur Energiesparung gesucht.
Weiterer Bestandteil der Diplomarbeit ist der Vergleich von Mehrkosten, die die Erfüllung der o. g. Energie-Sparprogramme mit sich bringt, zu den zu erwartenden Minderkosten in Form von reduzierten Heizkosten. Förderzuschüsse werden dabei als Minderkosten genauso berücksichtigt bzw. anhand eines fiktiven Finanzierungsbeispiels in der monatlichen Bilanz sichtbar. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
A.DIPLOMARBEITSTHEMAI
B.VORWORT II
C.ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS III
D.ABBILDUNGSVERZEICHNISIV
E.TABELLENVERZEICHNISV
F.LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNISVI
G.ANLAGENVERZEICHNISVII
1.Die Einleitung1
1.1Die Aufgabestellung der Diplomarbeit1
1.2Die Definitionen und Begriffe (s. Anlage I )1
2.Die Energieeinsparverordnung2
2.1Die Entstehung und das Ziel der EnEV2
2.1.1Treibhauseffekt5
2.1.2Umwelt und Klimaschutz6
2.1.3Wärmeschutz ist Klimaschutz6
2.1.4Geschichte der Wärmeschutzverordnungen8
2.2Die Zugrunde liegenden Normen12
2.2.1DIN EN 83213
2.2.2DIN 4701-614
2.2.3DIN4108 -1014
2.3Die Novellierung der EnEV 2007 du Energieausweis15
2.3.1Der Energieverbrauchskennwert in der deutschen EnEV 200716
2.3.2Ziele des Energieausweises für die Gebäude17
2.3.3Neubauten17
2.3.4Bestandsgebäude18
2.3.5Energieausweis Gültig- und Richtigkeit21
2.4Die EnEV 200922
3.Energie/Anlagentechnik23
3.1Die Energiequellen23
3.1.1Die fossilen Energiequellen23
3.1.1.1Erdöl24
3.1.1.2Erdgas24
3.1.2Erneuerbare Energie25
3.1.2.1Sonnen Energiequellen25
3.1.3Kernenergiequellen26
3.1.3.1Erdwärme26
3.1.3.2Erdwärme als Wärmeerzeuger für ein Einfamilienhaus27
3.2Die Anlagentechnik28
3.2.1Brennwerttechnik (Öl + Gas)28
3.2.2Fernwärme aus Kraftwärmekopplung […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Farshed Djobel
Untersuchung zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der aktuellen Festlegungen zur
Energieeinsparung am Beispiel von Reihenhäusern
ISBN: 978-3-8366-3506-6
Herstellung: Diplomica® Verlag GmbH, Hamburg, 2009
Zugl. HCU HafenCity Universität Hamburg, Hamburg, Deutschland, Diplomarbeit, 2008
Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte,
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verbliebene fehlerhafte Angaben und deren Folgen.
© Diplomica Verlag GmbH
http://www.diplomica.de, Hamburg 2009

INHALTSVERZEICHNIS
A. DIPLOMARBEITSTHEMA ... I
B. VORWORT ... II
C. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ... III
D. ABBILDUNGSVERZEICHNIS ... IV
E. TABELLENVERZEICHNIS ... V
F. LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS ... VI
G. ANLAGENVERZEICHNIS ... VII
GLIEDERUNG
1. Die Einleitung
1.1
Die
Aufgabestellung
der
Diplomarbeit
1
1.2 Die Definitionen und Begriffe (s. Anlage I )
1
2. Die Energieeinsparverordnung
2.1 Die Entstehung und das Ziel der EnEV
2
2.1.1
Treibhauseffekt
5
2.1.2
Umwelt
und
Klimaschutz
6
2.1.3
Wärmeschutz
ist
Klimaschutz
6
2.1.4 Geschichte der Wärmeschutzverordnungen
8
2.2
Die
Zugrunde
liegenden
Normen 12
2.2.1
DIN
EN
832
13
2.2.2
DIN
4701-6
14
2.2.3
DIN4108
-10
14

2.3 Die Novellierung der EnEV 2007 du Energieausweis
15
2.3.1 Der Energieverbrauchskennwert in der deutschen EnEV 2007
16
2.3.2 Ziele des Energieausweises für die Gebäude
17
2.3.3
Neubauten
17
2.3.4
Bestandsgebäude
18
2.3.5 Energieausweis Gültig- und Richtigkeit
21
2.4
Die
EnEV
2009
22
3. Energie/Anlagentechnik
3.1
Die
Energiequellen 23
3.1.1
Die
fossilen
Energiequellen
23
3.1.1.1
Erdöl
24
3.1.1.2
Erdgas 24
3.1.2
Erneuerbare
Energie
25
3.1.2.1
Sonnen
Energiequellen
25
3.1.3
Kernenergiequellen
26
3.1.3.1
Erdwärme
26
3.1.3.2 Erdwärme als Wärmeerzeuger für
ein
Einfamilienhaus
27
3.2
Die
Anlagentechnik
28
3.2.1
Brennwerttechnik
(Öl
+
Gas)
28
3.2.2
Fernwärme
aus
Kraftwärmekopplung
(KWK)
29
3.2.2.2
Fernwärme
30
3.2.2.3
Nahwärme
31
3.2.3 Holzpellets
32
3.2.3.1
Pelletheizung
33
3.2.4
Lüftungsanlagen 34
3.2.4.1
Wärmerückgewinnung 34
3.2.5
Erläuterung
der
Grenzwerte
34
3.2.5.1 Rechenverfahren Primärenergiebedarf für Neubau
35
3.2.5.2 Energetische Effizienz mit Aufwandszahlen
38
3.3 Die ergänzende energiesparende Maßnahme
39
3.3.1 Regenerative Energiequellen (Erneuerbare Energie)
39
3.3.1.1 Energieversorgungen aus Biomasse
40
3.3.1.2
Energiereserven
im
Wald
41
3.3.1.3
Wasserkraft
Energiequelle
42

3.3.2
Die
Solarenergie 42
3.3.2.1 Das Solar für den Strom
43
3.3.2.2 Das Solar für das Warmwasser und Heizung
43
3.3.2.3
Die
Solarheizungen
44
4. Baukonstruktion, -physik
4.1
Luftdichtheit
46
4.2
Wärmebrücken
48
4.2.1 Schimmel
51
4.3
Raumhygiene
52
5. Andere Energiesparverordnungen bzw. -programme
5.1 Hamburgische Klimaschutzverordnungen (HmbKliSchVO)
54
5.1.1 Entstehung/Erläuterungen
54
5.1.2
Grenzwerte
56
5.2
KfW
60,
Kfw40
(mit
Wärmerückgewinnung)
57
5.2.1
Ökologisch
Bauen
57
5.2.2 Hintergründe Förderbanken (WK+KfW)
58
5.2.2.1 Merkblatt 9 der Wohnungsbaukreditanstalt (WK)
59
5.2.3 Grenzwerte KfW 60 und KfW 40
60
5.2.4 Zuschusse für die Erneuerbare Energie in Hamburg
61
6. Anwendungsbeispiel
6.1
Die
Objektbeschreibung
63
6.1.1 Planungsunterlagen (Schnitte, Grundrisse, Details,...)
65
6.1.1.1
Grundrisse
Haus
Life
19
65
6.1.1.2 Ansichten und Schnitte Haus Life 19
65
6.1.1.3 Ansichten und Schnitte Haus Life 19
65
6.2
Der
Hautechnik
65
6.2.1
Wärmeerzeuger
(Heizung,
Trinkwasser)
65
6.2.2
Lüftung
66
6.3
Der
Bautechnik
66
6.3.1
Bauteilaufbauten 66

7. Vergleich Energieverordnungen bzw. -programme
7.1
Die
EnEV
Nachweisverfahren
69
7.1.1
Ermittlung
des
Jahres-Wärmebedarfs
69
7.1.1.1 Der Nachweis
H
T`
73
7.1.1.2 Der Nachweis
Q
P´´
73
7.1.1.3
Der
Wärmebrücken
Nachweis 75
7.1.1.4
Anlagenentwürfe
76
7.1.1.4.1
Tabellenverfahren
76
7.1.1.4.2
Diagrammverfahren 77
7.1.1.4.3
Detailliertes
Verfahren
77
7.1.1.5
Lüftungswärmebedarf 77
7.1.1.6
Jahres-Warmwasserwärmebedarf
78
7.1.2 Berechnung des Primärenergiebedarfs
Q
P"
des untersuchten
Reihenhauses
nach
der
EnEV 78
7.1.2.1 Ermittlung der Gebäudevolumen V
e
und
Gebäudeflächen
A
79
7.2 Berechnung des Transmissionswärmeverlustes H
T`
für die unterschiedlichen
Anforderungen (EnEV, HmbKliSchVO, KfW 60, KfW 40)
82
7.3 Die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs
Q
P"
bzw. der
Maßnahmen zur
Erfüllung der erforderlichen Werte EnEV 2007
90
7.3.1
Variante 1: Brennwerttechnik mit Erdgas
90
7.3.2 Variante 2: Fernwärme aus der KWK
91
7.3.3
Variante
3:
Holzpellets
92
7.3.4 Variante 4: Fernwärme mit WRG
93
7.3.5 Variante 5: Fernwärme mit solarer Trinkwassererwärmung
93
7.3.6 Variante 6: Fernwärme mit solarer
Trinkwassererwärmung
+
WRG
94
7.3.7
Variante
7:
Erdwärme
94
7.3.8 Der Vergleich der Anlagen-Aufwandzahl in allen Varianten
94
7.3.9 Der Vergleich des Primärenergiefaktors in allen Varianten
95
7.4 Vergleich aller Varianten der
H
T`
und
Q
P´´
96

8. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
8.1
Der
Baukostenvergleich
97
8.1.1
Preislisten
der
Bauteile
97
8.1.2 Preislisten der gewählten Anlagentechnik inkl. Einb.
98
8.1.3 Die Ermittlung der Investitionskosten (Mehr- bzw. Minderkosten
zur
EnEV-Einhaltung)
99
8.2 Betriebskostenvergleiche (Kosten pro Jahr)
102
8.2.1 Energieeffizienz, Vergleich der Varianten
102
8.2.2 Endenergie und die Differenz zu EnEV
104
8.2.2.1 Ermittlungen der laufenden Kosten
104
8.3 Finanzierungsbeispiele unter Berücksichtigung der Fördermittel
(Zinsgünstige Darlehen)
106
8.4 Der Kostenvergleich für 30 Jahre
107
9. Fazit
108
10. Anlagen

Diplomarbeitsthema
Untersuchung zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der aktuellen
Festlegungen zur Energieeinsparung am Beispiel von Reihenhäusern
Hier setzt die Thematik dieser Diplomarbeit an, die den Aspekt der Wirtschaftlichkeit der
Energieeinsparverordnungen 2007 gegenüber der Hamburger Klimaschutzverordnung KfW
60 und KfW 40 an einem Reihenhaus untersucht.
Dieser Vergleich wird anhand eines Beispiels am Bauvorhaben Zikadenweg von Otto Wulff
Bauunternehmung GmbH Co. & KG in Hamburg geführt.
Das Ziel ist der Bau energiesparender kostengünstiger Häuser.
I

Vorwort zur Diplomarbeit
Im Rahmen dieser Arbeit wird vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben der
Energieeinsparverordnung 2007 und anderer Energiesparverordnungen bzw. Programme,
wie die HmbKliSchVO, ökologisches Bauen KfW-Energiesparhäuser 60 und
KfW-Energiesparhäuser 40 eine energetische und wirtschaftliche Bewertung verschiedener
Wärmeschutzmaßnahmen sowie unterschiedlicher Anlagesysteme anhand des Beispieles
neu zu errichtender Gebäude durchgeführt.
Mit der EnEV geht die Bundesregierung die Reduzierung des Energieverbrauches im
Gebäudebereich sowie des Klimaschutzes an. Die Energieeinsparverordnung fördert
umweltschonende Techniken, die Nutzung erneuerbarer Energien und energiesparendes
Bauen. Mit dem ökologischen Bauen werden die Neubauten langfristig finanziert sowie die
Anlagentechnik auf Basis erneuerbarer Energien als Einzelmaßnahme gefördert. Das Ziel
der Hamburgischen Klimaschutzverordnung ist die Verminderung des Energiebedarfs sowie
die Stärkung des Einsatzes der erneuerbaren Energie im Gebäudesektor.
Das Ziel dieser Untersuchung ist es energieeffiziente Gebäude zu bauen, deren
Energiebedarf und -verbrauch gering ist. Die energieeffizienten Gebäude mindern den CO
2
-
Ausstoß, schützen das Klima und senken die Energiekosten für den Verbraucher.
Um die Anforderung der EnEV sowie anderer Programme zu erfüllen, werden in dieser
Arbeit die Bauteile des Hauses mit unterschiedlichen Wärmeschutz-Maßnahmen überprüft.
Außerdem werden in diesem Beispiel die Anlagen, wie Brennwertkessel, Holzpellets,
Erdwärme, Fernwärme aus der KWK mit solarer Unterstützung der Trinkwassererwärmung
sowie zusätzlich der Wärmerückgewinnungsanlage, untersucht, bis eine optimale Lösung
gefunden wird. Eine wirtschaftliche Bewertung wird für diese Maßnahmen durchgeführt.
Abschließend wird die Anlagentechnik für das Mittel Reihenhaus Life ausgewählt, die in
Hinblick auf energetische, wirtschaftliche und umweltfreundliche Effizienz den besten
Kompromiss darstellt.
II

Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung
AW Außenwand
BAFA
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
BMWi
Bundesministerium für Wirtschaft und Technalogie
BSW-solar
Bundesverband für Solarwirtschaft e. V.
BW Brennwert
bzw. beziehungsweise
cm Zentimeter
CO
2
Kohlendioxid
DIN
Deutsches Institut für Normung
EN
Europäische Norm
EnEG Energieeinsparungsgesetz
EnEV
Energieeinsparverordnung
E-DLE Elektro-Durchlauferhitzer
EFH Einfamilienhaus
EG Erdgeschoss
FBH Fußbodenheizung
ggü. gegenüber
HeizAnlV Heizungsanlagenverordnung
HmbKliSchVO Hamburger
Klimaschutzverordnung
HOAI
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
HP
Heizperiod
Hzg.
Heizung
ISO
International Standard Organisation
KfW
Kreditanstalt für Wiederaufbau
KWK
Kraft - Wärme ­ Kopplung III

Kwh
Kilowatt
MFH
Mehrfamilienhaus
N
Nord
NA
Nachtabschaltung
NT
Niedertemperatur
O
Ost
OG
Obergeschoss
OWB
Otto Wulff Bauunternehmung GmbH & Co. KG
RH Reihenhaus
S Süd
Sol. Solar
STG Staffelgeschoss
TRV Thermostatregelventil
TWE Trinkwassererwärmung
TWW Trinkwarmwasser
W West
WBR Wärmebrücken
WBGU
Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltverträglichkeit
WDVS
Wärmedämmfassadverbundsystem
WHB
Wulff Hanseatische Bauträger
WK Wohnungsbaukreditanstalt
WRG Wärmerückgewinnug
WSchV Wärmeschutzverordnung
WU Wasserundurchllässige
-
Beton
WÜT Wärmeübertragen
III

Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Klima und Energie ... 8
Abbildung 2: Diagramm 2-1: Vergleich den Heizenergiebedarf unterschiedlicher
Wärmeschutzstandards ... 12
Abbildung 3: Organigramm 2-1: Die Normen ... 13
Abbildung 4: Endenergiebedarf und Primärenergiebearf in eine Farbsverlaufskala ... 19
Abbildung 5: Energieverbrauchskennwert in eine Farbsverlaufskala ... 19
Abbildung 6: Energieausweise für Wohngebäude ... 21
Abbildung 7:Die Sonnen Energiequellen ... 25
Abbildung 8: Energie aus der Erdwärme ... 26
Abbildung 9: Ölheizkessel ... 29
Abbildung 10: Fernwärme aus KWK ... 30
Abbildung 11: Nahwärme ... 31
Abbildung 12: Holzpellets ... 32
Abbildung 13: Organigramm 3-1: Systematik und Begriffe der Energiebilanzierung ... 36
Abbildung 14: Organigramm 3-2: Schematischen Energieflussbildes zur Berechnung des
End- und Primärenergiebedarfs ... 37
Abbildung 15: Biomasse Energiequellen ... 38
Abbildung 16: Energiereservien aus dem Wald ... 41
Abbildung 17: Wasserkraft Energiequelle ... 42
Abbildung 18: Soarkollektoren ... 44
Abbildung 19: Schnitt durch geometrisch bedingte Wärmebrücke ... 49
Abbildung 20: Schnittt durch material- und konstruktiv bedingte Wärmebrücke ... 50
Abbildung 21: Organigramm 4-1: einige wichtige Einflüsse auf as Raumklima ... 53
Abbildung 22: geschenktes Geld ... 59
Abbildung 23: KfW-Energiesparhäuser 40 ... 61
Abbildung 24: KfW-Energiesparhäuser 60 ... 61
IV

Abbildung 25: Bauteilaufbauten ... 66
Abbildung 26: Organigramm 7-1: Die Methodik des EnEV-Nachweis ... 70
Abbildung 27: Diagramm 7.3-1: Variante 1: Brennwerttechnik mit Erdgas ... 91
Abbildung 28: Diagramm 7.3-2: Variante 2: Die Fernwärme aus der KWK ... 92
Abbildung 28: Diagramm 7.3.8-1: Vergleich der Anlagen-Aufwandzahl
e
p
... 95
Abbildung 28: Diagramm 8.1.2-1: Die Mehraufwand für die Anlagen zu EnEV ... 99
Abbildung 28: Vergleich End- und Primärenergiebearf in eine Farbsverlaufskala ... 102
IV

Tabellenverzeichnis
Tabelle 2-1: Die Geschichte der EnEV ... 11
Tabelle 3-1: Primärenergiefaktor
f
p
... 38
Tabelle 7.1.2-1: Allgemeine Gebäudedaten ... 79
Tabelle 7.1.2.-2: Berechnung des beheizten Gebäudevolumens Ve ... 79
Tabelle 7.1.2-3: Berechnung der wärmeübertragenden Umfassungsfläche A ... 81
Tabelle 7.2-1: Dämmwerte zur Einhaltung der EnEV ... 85
Tabelle 7.2-2: Dämmwerte zur Einhaltung KfW Energiesparhaus 60 ... 86
Tabelle 7.2-3: Dämmwerte zur Einhaltung
HmbKliSchVO ... 87
Tabelle 7.2-4: Dämmwerte zur Einhaltung
KfW ­ Energiesparhaus 40 ... 88
Tabelle 7.2-5: Vergleich der Variation des Transmissionswärmeverlustes
H
T
`
... 90
Tabelle 7.3-2: Brennwerttechnik mit Erdgas ... 90
Tabelle 7.3-3: Fernwärme aus der KWK ... 91
Tabelle 7.3-4: Holzpellets ... 92
Tabelle 7.3-5: Fernwärme mit WRG ... 93
Tabelle 7.3-6: Fernwärme mit Solare Trinkwasserewärmung ... 93
Tabelle 7.3.7: Fernwärme mit Solare Trinkwassererwärmung + WRG ... 94
Tabelle 7.3-8: Erdwärme ... 94
Tabelle 7.4-1: Vergleich zul. Und vorh. Werte
HT`, QP´´
... 96
Tabelle 8.1.1-1: Bauteilen in alle Varianten mit den Preisen ... 98
Tabelle 8.1.2-1: Anlagetechnik in alle Varianten mit den Preisen ... 98
Tabelle 8.1.3-1: Mehrkosten der Variante KfW 60 zu EnEV ... 100
Tabelle 8.1.3-2: Mehrkosten der Variante HmbKliSchVO zu EnEV ... 100
Tabelle 8.1.3-3: Mehrkosten der Variante KfW 40 zu EnEV ... 101
Tabelle 8.1.3-4: Mehrkosten der Variante KfW 40 zu EnEV ... 101
Tabelle 8.2.2-1: Endenergie der Varianten ... 104
V

Tabelle 8.2.2-2: laufenden Kosten der Variante EnEV ... 104
Tabelle 8.2.2-3: laufenden Kosten der Variante KfW 60 ... 104
Tabelle 8.2.2-4: laufenden Kosten der Variante HmbKliSchVO ... 105
Tabelle 8.2.2-5: laufenden Kosten der Variante KfW 40 ... 105
Tabelle 8.2.2-6: laufenden Kosten der Variante KfW 40 ... 105
Tabelle 8.3-1: Mehrkosten durch Zinsgünstige Darlehen ... 106
Tabelle 8.4-1: Mehrkosten der Variante KfW 60 für 30 Jahre ... 107
Tabelle 8.4-2: Mehrkosten der Variante KfW 40
pellets
für 30 Jahre ... 107
Tabelle 8.4-3: Mehrkosten der Variante KfW 40
für 30 Jahre ... 107
V

Literaturverzeichnis: Bücher und Zeitschriften
[Maßong 2007]; Friehelm Maßong:
Wärmeschutz nach EnEV 2007
, 2. überarbeitete
Auflage, Rudolf Müller, 2007, Köln
[Liersch / Langner 2004]; Klaus W. Liersch, Normen Langner:
EnEV - Praxis
, 2. Auflage,
Bauwerk, 2005, Berlin
[Dirk / Rauch 2004]; Rainer Dirk, Bernhard Rauch:
Energieeinsparverordnung Schritt für
Schritt,
Werner Verlag, Wolters Kluwer, 2004, München/Unterschleißheim
[Weglage / Gramlich / pauls / Schmelich / Pawliczek 2008]; Andreas Weglage(Hrsg.),
Thomas Gramlich, Bernd Pauls, Stefan Pauls, Ralf Schmelich, Iris Pawliczek:
Energieausweis- Das große Kompendium,
2. aktualisierte Auflage, Vieweg + Teubner,
2008, Wiesbaden
[Marquardt 2004]; Helmut Marquardt:
Energiesparendes Bauen
, 1. Auflage, B.G. Teubner,
2004, Stuttgart/Leipzig/Wiesbaden
[Marquardt 2008]; Klaus W. Liersch, Normen Langner:
Bauphysik Kompakt
, 3. Auflage,
Bauwerk, 2008, Berlin
[Volland 2007] Karlheinz Volland, Johannes Volland:
Wärmeschutz und Energiebedarf
nach EnEV 2007
, 2.Auflage, Rudolf Müller, 2007, Regensburg
[Balkowski2007] Michael Balkowski, Bernd Dietrich:
Energieeinsparverordnung ­ EnEV
2007
, 3.Auflage, VWEW, 2007, Frankfurt
[Bundsministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung BMVBS 2007]; CO
2
Gebäudereport 2007, vierCprint + mediafabrik GmbH & Co. KG, 2007, Berlin
[Bundsministerium für Umwelt, Naturschutz und Reatoreksicherheit 2008];
Erneuerbare Energien,
1. Auflage, Bonifatius GmbH, 2008, Paderborn
Folgende Unterlagen des Projektes ,,Zikadenweg" Otto-Wulff BU GmbH Co. & KG
Baubeschreibung des Projektes und sämtliche Pläne
Leistungsverzeichnise nötige Gewerke wie Fenster und Fernstertür,
Wärmeämmungen sowie Anlagetechnik
VI

Quellenverzeichnis: Internet
Quellen
Datum
http://www.bbr.de 25.04.2008
http://www.bmvbs.de 25.04.2008
http://www.bmwi.de 27.04.2008
http://de.wikipedia.org/
25.04, 26.04, 27.04, 03.05, 04.05, 05.05.2008
http://www.dena.de/
05.05.2008
http://de.wikipedia.org/ 19.05.2008
http://fhh.hamburg.de 20.05.2008
http://www.enius.de/bauen/
25.05.2008
http://www.zukunft-haus.info/de/
03.05, 04.05, 05.05, 06.05, 07.05.2008
http://www.gesetze-im-internet.de
06.05, 08.05, 10.05, 11.05.2008
http://www.thema-enerie.de
10.05, 12.05, 15.05, 16.05, 20.05, 25.05.2008
http://www.das-energieportal.de/solarenergie
30.05, 01.06, 03.06.2008
http://www.kfw.de
15.06.2008
http://www.kfw-forderbank.de
15.06.2008
http://www.WK-hamburg.de
22.06.2008
http://www.arbeitundklimaschutz.de
30.06.2008
http://www.bafa.de
30.06.2008
VI

Anlagenverzeichnis
Anlagen
Inhalt
Seite
I Definitionen
und
Begriffserläuterungen
1 bis 8
II
wichtigste nationale, Internationale und
europäische Normen
1 bis 7
III
Ausführungsplan des Reihenhauses
Planskopf, Legende
Grundrisse EG, OG und STG
1 bis 5
IV
Ausführungsplan des Reihenhauses
Ansichte und Schnitten
1 bis 4
V
Ausführungsplan des Reihenhauses
Details
Lageplan 2. BA
1 bis 7
VI
Energieeinsparnachweis
Variante: EnEV 2007
Variante 1: Brennwerttechnik mit dem Erdgas
1 bis 15
VII
Energieeinsparnachweis
Variante: KfW - 60
Variante 2: Fernwärme aus KWK
1 bis 15
VIII
Energieeinsparnachweis
Variante: HmbKliSchVO
Variante 2: Fernwärme aus KWK
1 bis 15
IX
Energieeinsparnachweis
Variante: KfW - 40
Variante 3: Holzpellets
1 bis 15
X
Energieeinsparnachweis
Variante: KfW - 40
Variante 5: Fernwärme mit der solare
Trinkwassererwärmung
1 bis 16
XI
Energieeinsparnachweis
Variante: KfW - 40
Variante 6: Fernwärme mit der solare
Trinkwassererwärmung + WRG
1 bis 15
XII
Finanzierungsbeispiel
1 bis 3
VII

1
Kapitel 1
Einleitung
1. Einleitung
1.1 Aufgabenstellung
Bestandteil der Diplomaufgabe ist es, sich mit den Grundlagen der
Energieeinsparverordnungen bzw. EnEV 2007 sowie den dazugehörigen Normen
auseinanderzusetzen.
Des Weiteren werden die Grundlagen der anderen Energiesparverordnungen bzw. -
programme, wie die Hamburger Klimaschutzverordnung, KfW 60 und KfW 40, erklärt.
Außerdem erfolgt exemplarisch die Beschreibung eines Objektes: Der Energiesparnachweis
nach der EnEV 2007 bzw. anderen Energiesparverordnungen
bzw. -programmen für ein Mittelreihenhaus aus dem Projekt Zikadenweg. Mit den
unterschiedlichen Varianten wird an diesem Beispiel eine optimale Variante zur Energiesparung
gesucht.
Weiterer Bestandteil der Diplomarbeit ist der Vergleich von Mehrkosten, die die Erfüllung der o.
g. Energie-Sparprogramme mit sich bringt, zu den zu erwartenden Minderkosten in Form von
reduzierten Heizkosten. Förderzuschüsse werden dabei als Minderkosten genauso
berücksichtigt bzw. anhand eines fiktiven Finanzierungsbeispiels in der monatlichen Bilanz
sichtbar.
1.2 Die Definitionen und Begriffe
s. Anlage I

2
Kapitel 2
Energieeinsparverordnung
2. Die Energieeinsparverordnung
2.1 Die Entstehung und das Ziel der Energieeinsparverordnung
Die Energieeinsparverordnung ist die Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und
energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden und wird mit EnEV abgekürzt. Diese
Verordnung ist eine Bundesrechtsverordnung und der Gültigkeitsbereich ist die Bundesrepublik
Deutschland.
Das Ziel der Energieeinsparverordnung besteht darin, den Energieverbrauch bei Neubauten zu
senken und damit auch die energiebedingten Emissionen des Treibhausgases CO2. Um die
Vorsorge des Daseins zu gewährleisten, ist diese Einsparung ein dringendes Gebot. Die in
Deutschland gebauten Gebäude werden
ca. 50­100 Jahre genutzt, deshalb ist es besonders wichtig, dass Maßnahmen zur
Energieeinsparungen schon während der Planung von Neubauten betrachtet werden, um so in
Zukunft nicht von höheren Kosten sowie Umweltbelastungen eingeholt zu werden.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein Teil des deutschen Baurechts. Sie gilt für
Wohngebäude, Bürogebäude und gewisse Betriebsgebäude.
Das Energieeinsparungsgesetz EnEG wurde Juli 1976 zur Verbesserung der Handelsbilanz
und zur Reduzierung der Abhängigkeit der Bundesrepublik Deutschland von importierten
Energieträgern erlassen. Mit dem Energieeinsparungsgesetz EnEG hat die Bundesregierung
energiesparrechtliche Anforderungen an Gebäude festgelegt.
Die Heizungsbetriebsverordnung, die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagen-
Verordnung wurden spätestens 2002 außer Kraft gesetzt. Die Heizkostenverordnung und die
Energieeinsparverordnung wurden auf Grundlagen des Energieeinsparungsgesetz EnEG
erlassen. Seit Erlass des Gesetzes wurden die Verordnungen mehrfach novelliert und so den
veränderten technischen und wirtschaftlichen Randbedingungen angepasst.

3
Kapitel 2
Energieeinsparverordnung
Die erste Energiesparverordnung löste am 1. Februar 2002 die Wärmeschutzverordnung
(WSchV) vom 16.08.1994 (Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz bei den
Gebäuden) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) vom 04.05.1998. Verordnung über
energiesparende Anforderungen an heizungstechnische Anlagen und Warmwasseranlagen) bei
den Gebäuden ab und fasste sie zusammen.
Seit dem 1.Februar 2002 trat die erste Fassung der Energieeinsparverordnung in Kraft
(EnEV 2002). Die Bundesregierung wollte eine weitere Absenkung des Energieverbrauchs im
Gebäudebereich und damit die tatsächliche Energieeinsparung und den Klimaschutz
durchsetzen. Die EnEV schreibt für Neubauten einen gegenüber der WSchV 30% geringeren
Energiebedarf vor, der Niedrigenergiehaus-Standard wird damit zur Regel. Für Neubauten wird
darüber hinaus ein Energiebedarfsausweis vorgeschrieben, der die energetischen Qualitäten
transparenter machen soll. Altbauten müssen bei anstehenden Modernisierungen an den
technischen Fortschritt angepasst werden. Außerdem sollen ungedämmte Rohrleitungen
nachträglich gedämmt werden und die oberste Geschossdecke unter nicht ausbaufähigen
Dachräumen muss wärmedämmend isoliert werden.
Die EnEV verlangt die effizienten und umweltschonenden Techniken und verstärkt die Nutzung
erneuerbarer Energien sowie energiesparendes Bauen. Ferner legte die Bundesregierung Wert
auf die Wirtschaftlichkeit.
,,Die neuen Anforderungen sollen den Heizenergiebedarf für die Beheizung der Gebäude und
die Trinkwassererwärmung reduzieren und den dazu notwendigen Primärenergiebedarf
begrenzen. In einer Nebenanforderung werden die Transmissionswärmeverluste begrenzt, um
den Standard des baulichen Wärmeschutzes nicht unter den der Wärmeschutzverordnung von
1995 absinken zu lassen. Diese Begrenzung macht einen Vergleich zum Anforderungsniveau
der siebziger Jahre deutlich
z. B. für ein Doppelhaus darf nun der mittlere spezifische Transmissionswärmeverlust, der in
etwa dem mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten 0,9 W /(m²*K) entspricht, den Wert von 0,51
W/(m²*K) nicht überschreiten."
[1]
[1] Internet: http:// www.zukunft-haus.info/de (27.04.08)

4
Kapitel 2
Energieeinsparverordnung
Die erste Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung ist als zweite Fassung
(EnEV 2004) am 8. Dezember 2004 in Kraft getreten. Mit den Änderungen in der novellierten
Fassung wurden Verfahrensvereinfachungen vorgenommen. Dabei geht es im Wesentlichen
um eine Anpassung der EnEV an Änderungen im technischen Regelwerk (DIN-Normen), auf
welche die EnEV verweist. Außerdem wurde die Rechtssicherheit und Rechtsklarheit bei der
Anwendung der EnEV erhöht. Diese Verbesserung und die Anpassung an den Stand der
Technik bildeten den Schwerpunkt in der Novellierung. Gegenüber der Fassung vom
01.02.2002 wurde das grundsätzliche Anforderungsniveau nicht verändert.
Die weitere Entwicklung energetischer Gebäudestandards ist die EU-Richtlinie über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EG-Richtlinie Gesamtenergieeffizienz). Diese ist im
Dezember 2002 von Parlament und dem Rat der EU beschlossen worden. Sie ist
am 4. Januar 2003 in Kraft getreten. Die Richtlinie musste mit einer Umsetzungsfrist von drei
Jahren von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen werden, so dass auch
Deutschland seine Rechtsvorschriften 2006 ergänzt hat.
Die EU-Richtlinie schreibt nationale Regelungen mit Mindestanforderungen für den
Energiebedarf von Gebäuden vor. Überdies soll durch die Einführung von Energieausweisen für
neue und bestehende Gebäude die Markttransparenz im Gebäudebestand verstärkt werden.
Die Anforderungen an Klimaanlagen und
Beleuchtungen in den Nichtwohngebäuden sind auch neu hinzugekommen.
Am 01.10.2007 trat die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) im Rahmen einer Novellierung
in Kraft. Die EnEV 2007 macht auch für die Bestandsgebäude zukünftig Energieausweise zur
Pflicht. Bei Nichtwohngebäuden werden Kühleinrichtungen und Kunstlichter mit Hilfe der DIN V
18599 mit in die Betrachtung aufgenommen.

5
Kapitel 2
Energieeinsparverordnung
2.1.1 Treibhauseffekt
Der Treibhauseffekt (Glashauseffekt) beschreibt die Tatsache, dass die Erdatmosphäre zwar
die von der Sonne kommende kurzwellige Strahlung passieren lässt, die von der Erdoberfläche
abgestrahlte langwellige Wärmestrahlung aber reflektiert bzw. absorbiert. Das führt zu einer
Temperaturerhöhung in der Atmosphäre.
Auf der Erde gibt es zwei Komponenten des Treibhauseffektes: den natürlichen und den
anthropogenen (vom Menschen verursachten) Treibhauseffekt. In einem Treibhaus wird
eingestrahltes Sonnenlicht durch Boden und Pflanzen in längerwelliges Infrarotlicht
umgewandelt, welches vom Glas reflektiert wird und das Innere des Treibhauses aufheizt. In
der Erdatmosphäre erfüllt u. a. Kohlendioxid (CO
2
) eine ähnliche Aufgabe, indem es
Infrarotstrahlung absorbiert, sich dabei aufwärmt und diese Wärme an die Umgebung
weitergibt.
Der Treibhauseffekt ist zunächst Voraussetzung für jedes Leben auf der Erde, da ohne ihn die
Durchschnittstemperatur der Erde ca. 33°C unter den derzeitigen Werten liegen würde. Für den
"natürlichen" Treibhauseffekt der Erde sind in erster Linie Kohlendioxid (CO
2
), Methan (CH
4
)
und Lachgas (N
2
O) verantwortlich. Es wird befürchtet, dass steigende Emissionen dieser
Treibhausgase durch menschliche Aktivitäten sowie die zusätzliche Emission von
Treibhausgasen zu einer globalen Erwärmung und weiteren unerwünschten Veränderungen
des Klimas führen.
Treibhausgase werden insbesondere bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe (Heizung,
Stromerzeugung, Kfz-Verkehr, Produktionsprozesse) sowie durch landwirtschaftliche Aktivitäten
emittiert.

6
Kapitel 2
Energieeinsparverordnung
2.1.2 Umwelt und Klimaschutz
Die globale Energieversorgung basiert derzeit zu 80% auf fossilen Energieträgern. Rund 14%
des primären Energieverbrauchs wird aus erneuerbaren Energien gewonnen - aus Brennholz
und Abfällen (11%) sowie der Wasserkraft (2,3%). ,,Moderne" erneuerbare Energien wie
Solarenergie, Windenergie oder Geothermie decken bislang nicht einmal ein halbes Prozent
des weltweiten primären Energiebedarfs ab.
Ein gravierendes Problem ist die Verschmutzung der Umwelt durch die fossilen Brennstoffe. Die
Schadstoffbelastung verursacht nach Auffassung vieler Wissenschaftler eine
Klimaveränderung, die verheerende Folgen für Mensch und Natur mit sich bringt, wie an immer
häufiger auftretenden Umweltkatastrophen zu sehen sei.
Um die wachsenden Anforderungen an den Klimaschutz erfüllen zu können und die endlichen
fossilen Ressourcen zu schonen, ist die kontinuierliche Weiterentwicklung der
Kraftwerkstechnologien auf der Basis fossiler Energieträger notwendig.
Fossile Energieträger bleiben in den nächsten Jahrzehnten sowohl national als auch
international ein Bestandteil des Energieträgermixes in der Stromversorgung. Der Ausbau von
erneuerbarer Energie allein reicht nicht aus, um die Abhängigkeit von fossilen und atomaren
Brennstoffen zu reduzieren.
2.1.3 Wärmeschutz ist Klimaschutz
Der Klimaschutz ist von internationaler Bedeutung und wird mit dem ,,Kyoto- Protokoll"
verbindlich.
Im Sommer 1992 wurde diese Konvention auf der Konferenz von Rio de Janeiro von mehr als
150 Staaten unterzeichnet. Sie ist seit März 1994 in Kraft mit dem Ziel der Stabilisierung der
Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre auf einem Niveau. Weitere gravierende Einflüsse
auf das Klimasystem sowie eine weitere Klimaerwärmung sollen verhindert werden ­ zunächst
zumindest vermindert bzw. stark verlangsamt werden.

7
Kapitel 2
Energieeinsparverordnung
Im Dezember 1997 wurde im Kyoto/Japan das Ziel formuliert, ,,den Ausstoß der sechs
wichtigsten Treibhausgase zu reduzieren, welche sind: Kohlendioxid (CO
2
), Methan (CH
4
),
Distickstoffoxid (N
2
O), teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW/HFC), perfluorierte
Kohlenwasserstoffe (FKW/PFC) und Schwefelhexafluorid (SF
6
)."
[1]
Im Februar 2005 ist das Kyoto-Protokoll in Kraft getreten. Laut Protokoll ist die EU verpflichtet,
die Emission dieser Gase um 8% zu reduzieren. In Deutschland sollen die
Treibhausgasemissionen zwischen 2008 und 2012 um 12% der Emissionen von 1990
reduziert werden.
Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU)
schlägt zur Fortführung und Intensivierung der Klimaschutzbemühungen vor, ,,eine weltweite
2°C-Leitplanke festzuschreiben, um die Folge des Klimawandels in Grenzen zu halten. Die
globale, bodennahe Mitteltemperatur soll sich maximal um 2°C gegenüber dem vorindustriellen
Niveau erhöhen - die Erhöhung betrug in den vergangenen 100 Jahren 0,74°C. Dazu ist bis
zum Jahr 2050 eine Halbierung der Treibhausgasemissionen gegenüber dem Niveau von 1990
erforderlich."
[2]
Da ein Land allein den Klimawandel nicht aufhalten kann, ist der Klimaschutz eine
internationale Aufgabe. Die nationalen Maßnahmen müssen sich folglich in einen
internationalen Konsens einfügen.
Die Umwelt wird von Emissionen belastet, die durch alle konventionellen
Verbrennungsprozesse erzeugt werden. Wenn der Wärmeschutz in den Gebäuden den
Verordnungen entspricht, vermindert sich der Heizenergieverbrauch eines Gebäudes, der
Schadstoffausstoß nimmt ab und die Umwelt wird entlastet.
Die Gebäudebestände in Deutschland müssen zur weiteren Reduzierung der Emissionen
energetisch saniert werden und Wärmeschutz und Anlagentechnik bedürfen einer
Verbesserung. Die neuen Gebäude müssen mindestens so energiesparend wie gefordert
gebaut werden, damit die verursachten Emissionen möglichst gering bleiben.
[1] u. [2] Wärmeschutz nach EnEV 2007; 2. überarbeitete Auflage; Rudolf Müller; (2007), Köln

8
Kapitel 2
Energieeinsparverordnung
2.1.4 Die Geschichte der Wärmeschutzverordnung
Das Ziel der Wärmeschutzverordnung ist die Verminderung des Heizenergiebedarfs sowie der
CO
2
-Emissionen bei Neubauten und im Rahmen größerer Umbauten anhand baulicher
Vorschriften für die Wärmedämmung.
Die Wärmeschutzverordnung (WSchV) wurde erstmals am 1. November 1977 als Folge des
EnEGs von 1976 eingeführt. Da die Energiepreise gestiegen sind, war das Ziel der
Wärmeschutzverordnung die Reduzierung des Energieverbrauchs durch bauliche Maßnahmen.
In der WSchV wurden Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten der
wärmeübertragenden Umfassungsflächen von Gebäuden festgelegt.
So war beispielsweise für ein durchschnittliches Doppelhaus mit einem Hüllflächen/Volumen-
Verhältnis (A/V) von 0,7 m-1 ein mittlerer Wärmedurchgangskoeffizient km von höchstens 0,9
W/(m²*K) sicherzustellen. Im Laufe der Novellierungen wurden die Anforderungsgrößen von
den eingangs betrachteten Transmissionswärmeverlusten um die passiven Solargewinne, die
internen Wärmegewinne und die Lüftungswärmeverluste erweitert. Eine Energiebilanzierung
entstand hiermit.
Im Januar 1984 wurde die Wärmeschutzverordnung novelliert mit dem gleichen Ziel wie die
WSchV von 1977.
Da durch das Beheizen des Gebäudebestands rund 30% der gesamten CO
2
-Emissionen in der
Bundesrepublik Deutschland verursacht wurden, novellierte man die Wärmeschutzverordnung
im Januar 1995 erneut.
Das Bauen des Gebäudes mit der zurzeit gültigen Wärmeschutzverordnung verringert den
Heizwärmebedarfs um 30% im Vergleich zur alten Wärmeschutzverordnung. Ebenfalls wird bei
bereits bestehenden Gebäuden die bauliche Veränderung anhand der neuen
Wärmeschutzverordnung geführt.

9
Kapitel 2
Energieeinsparverordnung
,,In der Wärmeschutzverordnung sind mehrere Nachweisverfahren für einen ausreichenden
Wärmeschutz von Gebäuden beschrieben. Es kann sowohl der Nachweis der Begrenzung des
Jahres-Heizwärmebedarfs (Wärmebilanzverfahren) geführt werden, als auch der vereinfachte
Nachweis für kleine Gebäude (Bauteilverfahren). Bei erstmaligem Einbau oder Erneuerung von
Außenbauteilen kann ein drittes Verfahren angewandt werden, bei Gebäuden mit niedrigen
Innentemperaturen ein weiteres."
[1]
In der Wärmeschutzverordnung ist der die U-Wert (k-Wert) für Einzelbauteile bei Neubauten
vorgeschrieben. Eine Dachdämmung soll danach einen U-Wert von maximal 0,22 W/m²K haben
und Kellerdecken 0,35 W/m²K.
,,Der Nachweis des baulichen Wärmeschutzes erfolgt heute nach einem grundsätzlich neuen
Konzept. Die thermische Qualität eines Gebäudes wird nicht mehr allein durch die
Wärmedämmung der Bauteile, dem U-Wert (k-Wert), beurteilt. Im Mittelpunkt steht jetzt der
Heizenergiebedarf eines Gebäudes. Bei der Berechnung werden die
- Wärmeverluste durch die Außenbauteile und Lüftung
- Wärmegewinne durch die Sonne und elektrische Geräte in einer so genannten
"Energiebilanz" erfasst.
Das Ergebnis erlaubt eine Abschätzung des Energieverbrauches eines Gebäudes. Das
Nachweisverfahren der Energiesparung verlangt ebenfalls keinen Mindest-Wärmedämmwert
der einzelnen Bauteile. Es fordert lediglich den Nachweis, dass das Gebäude nicht insgesamt
zuviel Heizwärme benötigt."
[2]
Die Vorschriften zur Verbesserung der Energieeffizienz von Heizanlagen wurden bis zur
Energieeinsparverordnung über folgende Verordnungen geregelt, die in der Tabelle gefasst
sind.
[1] und [2] Internet: http://de.Umweltdatenbank.de / (19.05.2008)

10
Kapitel 2
Energieeinsparverordnung
Zeitraum
Regelung/Verordnung
Erläuterungen
bis 1977
DIN 4108
Regelungen zum Mindestwärmeschutz
1977-982
1. Wärmeschutzverordnung
(WärmeschutzV)
Mindestanforderungen an einzelne Bauteile
und Höchstwerte für mittlere
Wärmedurchgangskoeffizienten
1982-995
2. Wärmeschutzverordnung
(WärmeschutzV)
Mindestanforderungen an einzelne Bauteile
und Höchstwerte für mittlere
Wärmedurchgangskoeffizienten, erhöhte
Anforderungen gegenüber 1. WärmeschutzV
1995-002
3. Wärmeschutzverordnung
(WärmeschutzV)
Bilanzierung des Jahres-Heizwärmebedarfs
nach einem Heizperiodenbilanzverfahren,
vereinfachtes Verfahren (Bauteilnachweis) für
kleine Wohngebäude
ab 2002
Energieeinsparverordnung
(EnEV 2002)
Bilanzierung des Primärenergiebedarfs nach
Monatsbilanzverfahren/Heizperiodenbilanz-
Verfahren, Mindestbauteil U-Werte
Tabelle 2-1 Geschichte der
Energieeinsparverordnung
[1]
Diagramm 2-1 zeigt mit schlechtem Wärmeschutz war mehr Heizenergiebedarf nötig und durch
die Entwicklung der Wärmschutzverordnung wird die Heizenergieverbrauch immer mehr
reduziert.
[1] Internet: http://www.enius.de/bauen/ (25.05.2008)

11
Kapitel 2
Energieeinsparverordnung
Diagramm 2-1: vergleicht den Heizenergiebedarf unterschiedlicher Wärmeschutzstandards
[1]
2.2 Die zugrunde liegenden Normen
Die Energieeinsparverordnung stützt sich auch auf europäische Regelungen bzw. auf deutsche
Normen, die entsprechend dem Stand der Technik überarbeitet oder ergänzt wurden. Zwei
wesentliche Normen zur EnEV sind die DIN 4108 und die DIN 4701-10.
Die DIN 4108 enthält grundsätzlich Grundlagen zum Wärme-, Feuchte- und Schlagregenschutz,
die Anforderungen und Vorgaben für die entsprechenden Nachweise.
Da die DIN 4108-6, die DIN 4701-10 und DIN EN 832 hauptsächliche Normen für den
Wärmeschutznachweis eines Gebäudes nach EnEV sind, werden diese etwas ausführlicher
erklärt.
[1] Quelle: Wärmeschutz nach EnEV 2007, Maßong, Rudolf Müller, 2007 Köln; S. 21

12
Kapitel 2
Energieeinsparverordnung
DIN EN 832
Wärmetechnisches
Verhalten von
Wohngebäuden,
Berechnung des
Heizenergiebedarfs
DIN 4108-2
Mindestwärmeschutz.
Zulässig
Sonneneintragskennwerte
bei der Berechnung des
sommerlichen
Wärmeschutzes
DIN V 4108-6
Berechnung des Jahres-
Heizwärme- und Heizenergie-
bedarfs mit den Randbeding-
ungen für Deutschland
DIN V 4701-10
Ermittlung der Kennwerte zur
energietischen Bewertung heiz-
und raumlufttechnischer Anlagen
DIN EN ISO 13789
Wärmeübertragende
Umfassungsfläche A und
Gebäudevolumen Ve
DIN EN 13829
Anforderungen an die
Dichtheit des Gebäudes
Energieeinsparverordnung
VDI 3807
Energieverbrauchswerte
für Gebäude
DIN 4108 Bbl 2
Planungs- und
Ausführungsbeispiele
Wärmebrücken
DIN EN ISO 6946
Ermittlung der
Wärmedurchgangskoeffizi
enten opaker Bauteile
DIN EN 673
Ermittlung der
Wärmedurchgangskoeffizi
enten von Verglassungen
DIN EN 410
Gesamtenergiedurch-
lassgrad von
Verglasungen
DIN EN ISO 10077
Ermittlung der
Wärmedurchgang-
koeffizienten von Fenstern
Organigramm 2-1: Diese Normen sind die Berechnungsgrundlagen der EnEV für Wohngebäude
[1]
2.2.1 DIN EN 832
Die DIN EN 832 befasst sich als europäische Norm mit der Bemessung und Bewertung von
Wärmeschutz und Bauteilen. Sie stellt geeignete Berechnungsverfahren zur Verfügung. Das
angewandte Berechnungsverfahren basiert auf der Anordnung einer stationären Energiebilanz,
bei welcher die inneren und äußeren Temperaturveränderungen sowie der Ausnutzungsgrad für
Wärmegewinnung und die energetische Wirkung von innerer und solarer Wärmegewinnung
angerechnet werden.
[1] Konzept und Anwendung EnEV 2007 [3. Auflage 2007]: Bild 2-2

13
Kapitel 2
Energieeinsparverordnung
2.2.2 DIN V 4108-6
Die Berechnung des Jahres-Heizwärmebedarfs- und des Jahres-Heizenergiebedarfs wird mit
DIN V 4108-6 durchgeführt. Diese Norm befasst sich mit Wärmeschutz und Energieeinsparung
in den Gebäuden. Um den Jahres-Heizenergiebedarf zu ermitteln, wird der Jahres-
Heizwärmebedarf benötigt. Die Wärmeschutznachweise werden durch ein Heizperioden- und
ein Monatsbilanzverfahren beschrieben. Der ermittelte Heizwärmebedarf beschreibt die
eingetragene Wärmeenergie, die über ein Heizsystem in das Gebäude gelangt ist. Diese
Wärmeenergie wird zur optimalen Raumtemperatur benötigt. Die Energieeinsparverordnung
fordert in Gebäuden mit normalen Innentemperaturen (mittlere Innentemperatur 19°C,
Heizperiodendauer 4 Monate) und mit niedrigen Innentemperaturen (mittlere Innentemperatur
12° bis 19°C, Heizperiodendauer 4 Monate).
Der Jahres-Heizenergiebedarf Q eines Gebäudes gibt die berechnete Energiemenge an, die
Heizung, Lüftung, Anlage für die Warmwasserbereitung und Hilfsenergie benötigen, um die
Warmwassererwärmung über das ganze Jahr sowie die bestimmte Innentemperatur zu
garantieren. Der Jahres-Heizenergiebedarf wird als Endenergiebedarf bezeichnet.
2.2.3 DIN V 4701-10
Die DIN V 4701 Teil 10 wird benötigt, wenn man ermitteln möchte, ob ein Gebäude -inklusive
der installierten Anlagentechnik - den in der EnEV vorgegebenen Primärenergie-Grenzwert
einhält.
Die DIN 4701-10 gilt nur für Neubauten. Die DIN V 4701-10 beschreibt ein Verfahren, mit dem
eine energetische Bewertung unterschiedlicher heiz- und raumlufttechnischer Anlagen
durchgeführt wird. Diese Berechnungsvorschrift ist ein Jahresen-Ergiebilanzverfahren zur
Bestimmung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Gebäudes, wenn der Jahres-
Heizwärmebedarf bekannt ist. Dieses Verfahren bewertet die anlagentechnischen
Energieverluste der Heizung, Lüftung, Warmwasserbereitung und Hilfsenergien.

14
Kapitel 2
Energieeinsparverordnung
Durch die Anlagen-Aufwandzahl
e
p
ist es möglich, verschiedene Anlagen bezüglich ihrer
energetischen Wirtschaftlichkeit zu vergleichen. Die Bewertung der haustechnischen
Anlagen in einem Gebäude können mit
e
p
erfolgen - die Aufwandzahl beschreibt das Verhältnis
der von der Anlagentechnik aufgenommenen Primärenergie in Relation zu der von ihr
abgegebenen Nutzwärme.
Mit DIN V 4701-10 werden die Primär- und Endenergie für alle vorhandenen Funktionen ­
Heizen, Lüften und Trinkwassererwärmung - während der jeweiligen Nutzungsperiode
berechnet, deshalb muss für die Bestimmung des
e
p
die gesamte Anlagentechnik berücksichtigt
werden, die im Gebäude vorgesehen ist.
In der Liste werden wichtige nationale, internationale und europäische Normen, die mit der
EnEV und dem Wärmeschutz in Verbindung stehen, dargestellt (s. Anlage II).
2.3 Die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) und der
Energieausweis
Das Bundeskabinett hat am 27. Juni 2007 die neue Energieeinsparverordnung (EnEV-2004)
verabschiedet.
Am 24. Juli 2007 hat die Bundesregierung die Verordnung über energiesparenden
Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden rechtskräftig erlassen. Die
EnEV ist zum 1. Oktober 2007 in Kraft getreten. In der neuen Fassung wurden viele
Regelungen der EnEV 2004 unverändert übernommen oder nur in einigen Details leicht
verändert. Dies betrifft insbesondere die Anforderungen an Wohngebäude und das Verfahren
zur Bewertung der energetischen Qualität von Wohngebäuden. Das heißt, dass die
Berechnungsgrundlage mit der aktuellen DIN 4108 und der DIN 4701 Teil 10 beibehalten wird.

15
Kapitel 2
Energieeinsparverordnung
Folgende Aspekte wurden stark verändert oder sind neu hinzugekommen:
Zukünftig wird für Nichtwohngebäude eine neue Berechnungsgrundlage
erarbeitet, die
nach einem sog. Referenzgebäudevergleich nach DIN V 18599 nachzuweisen ist. Diese
Berechnung ermöglicht es, den Energiebedarf für Kunstlicht und Raumklimatisierung in
die Bilanz aufzunehmen.
Die Berücksichtigung der alternativen Energieversorgungssysteme
Die Berücksichtigung des sommerlichen Wärmeschutzes
Die energetische Inspektion von Klimaanlagen
Der Energieausweis wird für bestehende Gebäude Pflicht
Die geltende Energieeinsparverordnung stellt sowohl an die bauliche Hülle der Gebäude
als auch an das installierte Heizungssystem energetische Anforderungen.
Die Energieeinsparverordnung 2007 ist in sieben Abschnitte und elf Anlagen gegliedert. Die
Anzahl der Paragraphen ist auf 31 gestiegen. Die Verordnung hat Bezug auf 28 Normen oder
Normteile, die EnEV 2002/2004 hatte Bezug auf 10 Normen oder Normteile.
Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) macht den Energieausweis für
Wohngebäude ab dem 1. Juli 2008 schrittweise zur Pflicht.
2.3.1 Der Energieverbrauchskennwert in der deutschen EnEV 2007
Der Energieausweis wird in § 17 EnEV 2007 beschrieben und kann auf der Grundlage des
berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt werden.
Bei den Wohngebäuden bezieht man sich auf die Gebäudenutzfläche und bei den
Nichtwohngebäuden auf die Nettogrundfläche. Der Wert der Wohngebäude umfasst
mindestens den Energieverbrauch für die Heizung, es kann auch der Verbrauch für
Warmwasser enthalten sein. Für die Nichtwohngebäude differenziert der Ausweis zwischen
Heizenergieverbrauch und Verbrauch für elektrische Energie. Unter
Energieverbrauchskennwerten ist ein Wert zu verstehen, der aus dem tatsächlichen
Energieverbrauch in drei aufeinander folgenden Jahren ermittelt wird.

16
Kapitel 2
Energieeinsparverordnung
2.3.2 Ziele des Energieausweises für die Gebäude
In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil der Betriebskosten dar. In
Deutschland wird ein Drittel der gesamten Primärenergie für die Raumheizung und
Warmwasserbereitung verbraucht. Der Energiebedarf von Gebäuden ist für deren Nutzer meist
eine unbekannte Größe.
Das Ziel des Energieausweises ist die Energiekennzahl für Wohnungen und Gebäude. Somit
wird die Energieeffizienz zu einem Qualitätsmerkmal und der Verbrauch kann Informationen
über den Zustand des Gebäudes bzw. die Beurteilung der energetischen Qualität des Objektes
liefern. Um den Markt auf die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie vorzubereiten, soll der
Energieausweis Innovations- und Investitionsanreize für den Gebäudebestand schaffen.
2.3.3 Neubauten
Die Berechnung des primären Energiebedarfs wird für Neubauten als Pflicht eingeführt, deshalb
wird die Berechnung des Endenergiebedarfs eingeschlossen. Dieser Umstand eröffnet die
Möglichkeit, die energetische Bilanz eines Gebäudes in einem Energiebedarfsausweis zu
dokumentieren. Damit wissen die Eigentümer und die künftigen Nutzer, welchen spezifischen
Energieverbrauch sie in dem Gebäude haben. Die in dem Ausweis dokumentierten
Informationen nützen nicht nur dem Gebäudeeigentümer und Mieter, sondern werden auch zu
einer Kauf- oder Mietentscheidung am Immobilienmarkt genutzt. In dem Energiepass sind die
wesentlichen energetischen Kennwerte des Gebäudes, insbesondere die Jahres-Endenergie
und der Jahres-Primärenergiebedarf, festgehalten.

17
Kapitel 2
Energieeinsparverordnung
Empfohlen wird, den Energieausweis erst nach der Gebäudeerstellung auszustellen. Wenn dies
nicht möglich ist, dann soll unbedingt ein Vorbehalt zu den aus der Planung festgelegten
Kenngrößen ausgesprochen werden.
Die Energieausweise sind getrennt für Wohngebäude und Nichtwohngebäude auf der
Grundlage des Bedarfs zu erstellen. Welche Gebäude zu den Wohngebäuden zählen, ist in §2
EnEV definiert. Die Bedarfsausweise für die Nichtwohngebäude sind nach DIN V 18599
auszustellen. Bei den Nichtwohngebäuden werden zusätzlich zur Energiebilanz der Heizung
Warmwasserbereitung, Lüftung, Klimatechnik und Beleuchtung mit einfließen.
2.3.4 Bestandsgebäude
Ein Energieausweis für Bestandsgebäude ist erst bei Verkauf, Neuvermietung, Neuverpachtung
oder Leasing vorgeschrieben.
Für den Gebäudebestand wird auch die Dokumentation von Energiekennzahlen ausgeweitet
und ein freiwilliger Energieverbrauchskennwert eingeführt. Diese Kennzahl wird aus den
Heizkostenabrechnungen berechnet.
Für die bestehenden Nichtwohngebäude und Wohngebäude mit mehr als vier Wohnungen
werden die Energieausweise wahlweise auf der Basis des Energiebedarfs oder des
Energieverbrauches ausgestellt. Die Wahlfreiheit gilt für die Wohngebäude, die, dem Bauantrag
nach, nach 1977 ausgestellt wurden. Für die Gebäude, die nach Standard der WSchV 1977
gebaut oder modernisiert wurden, existiert ebenfalls diese Entscheidungsmöglichkeit.
Die Wohngebäude, die, dem Bauantrag nach, vor dem 01.11.1977 ausgestellt wurden, aber
nicht dem Stand der WSchV 1977 entsprechen, haben bis 01.10.2008 Wahlfreiheit. Danach
wird der Energieausweis auf der Basis des Energiebedarfs ausgestellt.
Jemand, der in Zukunft eine Wohnung bzw. ein Haus kaufen, mieten oder pachten möchte,
erhält mit dem Energieausweis für Gebäude eine wichtige Orientierungshilfe. Er kann
beispielsweise den Energiebedarf oder -verbrauch verschiedener Immobilien unkompliziert
bundesweit miteinander vergleichen.

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Kapitel 2
Energieeinsparverordnung
Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten:
Bedarfsausweis
Verbrauchsausweis
Der Bedarfsausweis enthält Angaben zum Energiebedarf, der auf der Basis einer technischen
Analyse der Bausubstanz sowie der Heizungsanlage ermittelt wird. Er ist unabhängig vom
individuellen Nutzerverhalten. Bei den Wohngebäuden ist generell der Bedarfsausweis zu
empfehlen.
,,Die Farbverlaufsskala im Bedarfsausweis weist zwei verschiedene Werte aus, die sehr
unterschiedlich ausfallen können ­ einen Wert für den Endenergiebedarf und einen für den
Primärenergiebedarf."
[1]
Da in dem Verbrauchsausweis die Energiekosten des Jahres vor der Modernisierung einfließen
werden, ist nach einer Modernisierung ein Bedarfsausweis sinnvoll.
Der Verbrauchsausweis wird den Energieverbrauch der Gebäudebewohner für Heizung und
Warmwasserbereitung in den vergangenen drei Jahren angeben.
,,Um den Energieverbrauchskennwert zu ermitteln, wird der tatsächliche Energieverbrauch
mithilfe eines standortbezogenen Klimafaktors bereinigt. So führt beispielsweise ein hoher
Verbrauch in einem einzelnen harten Winter nicht zu einer schlechteren Beurteilung des
Gebäudes. Der tatsächliche Energieverbrauch in einem Gebäude oder einer Wohnung kann
aufgrund des Witterungseinflusses vom Energieverbrauchskennwert abweichen."
[2]
[1] u. [2] Internet: http// www.zukunft-haus.info/de (27.04.2008)

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Kapitel 2
Energieeinsparverordnung
Das Ergebnis im Verbrauchsausweis hängt stark von dem individuellen Nutzungsverhalten der
Bewohner ab. Wenn ein energetisch schlechtes Gebäude nutzerbedingt kaum geheizt wird, fällt
der Energieausweis eher zu gut aus. Die Tendenz bietet trotzdem die Vergleichbarkeit.
Bei dem Kauf, Bau oder der Anmietung von Gebäuden können mit dem Energieausweis die
Energieeffizienz eines Gebäudes und die damit verbundenen Kosten der Nutzung einer
Immobilie durchaus realistisch eingeschätzt werden.
Vom Energieausweis werden alle beteiligten Parteien profitieren: Mieter und Verbraucher
können ablesen, ob sie mit ,,hohen" oder ,,niedrigen" Energiekosten rechnen müssen.
Vermieter oder Verkäufer haben mit dem Energieausweis ein zusätzliches
Marketinginstrument. Mit steigenden Nebenkostenbelastungen wird in Zukunft
,,Energieeffizienz" zum eigenen Qualitätsmerkmal auf dem Immobilienmarkt.
Für
Eigentümer ist der Energieausweis eine wichtige Erstberatung. Dadurch bekommen
sie Informationen über die energetische Qualität ihrer Immobilie. Der Eigentümer kann
beispielsweise auf der Grundlage der Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis
die nächsten Schritte im Sanierungsprozess planen. Somit entscheiden sie sich für die
energetische Sanierung.
Die Ausstellung von Energieausweisen ist ein neues Arbeitsfeld für Architekten,
Ingenieure und Handwerker in den Zeiten schwacher Baukonjunktur.
Wohnungsunternehmen können die Modernisierung und Instandsetzung in ihrem
Bestand energetisch planen.
Umwelt: Mehr Transparenz im Gebäudebereich hilft langfristig Energie zu sparen und
das eingesparte CO2 vermindert den Treibhauseffekt.
Die Bauaufsichtsbehörden der Bundesländer sind zuständig für Neubauten, die EnEV unter §§
21 und 29 sowie Anlage 11 EnEV 2007 enthalten entsprechende Regelungen für
Bestandsgebäude.

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Kapitel 2
Energieeinsparverordnung
2.3.5 Energieausweis Gültig- und Richtigkeit
Alle Energieausweise haben eine Gültigkeit von zehn Jahren. Wenn ein Gebäude nach der
Ausstellung des Energieausweises saniert wird, ist es besser, sich einen neuen
Ausweis ausstellen zu lassen. Der Aussteller haftet für die Richtigkeit der eingetragenen Daten
im Energieausweis. Wenn der Eigentümer die Daten erhoben hat, wird die Plausibilität dieser
Angaben vom Aussteller geprüft.
Energieausweise für Wohngebäude
Quelle: ROWA-Soft GmbH

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Kapitel 2
Energieeinsparverordnung
2.4 Die EnEV 2009
Ein Entwurf wurde am 18.04.2008 als Änderung der EnEV 2007 (EnEV 2009) veröffentlicht.
Die novellierte EnEV 2007 zur EnEV 2009 soll ab 1. Januar 2009 in Kraft treten.
Die vorgesehenen Änderungen der EnEV 2009:
Die energetischen Anforderungen sollen sich bis 2009 im Gebäudebereich um 30
Prozent erhöhen, bis 2012 sollen weitere 30 Prozent folgen.
Die Bilanzierungsmethode der DIN V 18599 soll auch in einer vereinfachten Version auf
Wohngebäude ausgeweitet werden.
Das bisherige vereinfachte Nachweisverfahren soll aufgegeben werden, desgleichen
auch die Formulierung von Maximalwerten in Bezug auf das Verhältnis (A/V). Die neuen
Referenzwerte werden für Gebäudehüllen formuliert.

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Kapitel 3
Energie/Anlagentechnik
3. Energie/Anlagentechnik
3.1 Die Energiequellen
Als Energiequellen gelten:
Erneuerbare Energien wie die Sonnenenergie, Windenergie, Wasserenergie, Biomasse,
Wasserkraft und Geothermie.
Die Kernbrennstoffe wie Uran und die damit erzeugte Erdwärme, Plutonium.
Fossile Brennstoffe wie Kohle (Braunkohle, Steinkohle) Erdöl und Erdgas
Da es sich diese Diplomarbeit auf ein Reihenhaus bezieht, ein Wohngebäude also, werden
nur diejenigen Energiequellen bearbeitet, die für die Gebäude gängig sind.
3.1.1 Die fossilen Energiequellen
Die fossile Energie wird aus Brennstoffen gewonnen, die in geologische Vorzeit aus
Abbauprodukten von toten Pflanzen und Tieren entstanden sind.
Die nutzbaren fossilen Energieträger sind aus Biomasse entstandene Stoffe, die durch
Sedimente und Sedimentgesteine/Sedimentschichten von der Atmosphäre abgeschlossen,
nicht verrotten konnten. Dadurch erhielten sie ihre chemische Energie. Die fossilen
Energieträger sind Kohle, Erdgas, Erdöl und Methanhydrat. Allen fossilen Energieträgern ist
gemein, dass sie nur in begrenztem Maß vorhanden sind und ihre Verwendung mit enormen
CO
2
Emissionen verbunden ist.
Die fossilen Energieträger basieren auf dem Kohlenstoffkreislauf und ermöglichen damit
Sonnenenergie vergangener Zeiten zu speichern und heute zu verwerten. Nach internationalen
Schätzungen werden 2030 etwa 90% des weltweiten Energiebedarfs aus fossilen Quellen
gedeckt werden. Die mit derzeitigen Methoden wirtschaftlich abbaubaren Vorräte an fossilen
Energieträgern reichen bei gleich bleibendem Energieverbrauch für Kohle noch 150 Jahre, für
Gas 60 Jahre und für Öl noch etwa 40 Jahre. Dabei sind umfangreiche Vorkommen (Ölsand)
und neuartige fossile Energieträger wie das Methanhydrat nicht einbezogen.

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Kapitel 3
Energie/Anlagentechnik
Die weltweiten Förderraten werden eher ab- als zunehmen. Die mögliche Versorgungslücke
muss entsprechend gedeckt oder vermieden werden, durch geringeren Verbrauch und
Alternativen, etwa erneuerbare Energien.
3.1.1.1 Erdöl
Das Erdöl entstand vor etwa 70 Millionen Jahren. Es besteht im Wesentlichen aus
Kohlenwasserstoff. Es dient Beispielweise der Stromerzeugung und weiterhin als Ausgangsstoff
für Benzin, Dieselkraftstoff Heizöl sowie als Grundstoff in der chemischen Industrie.
Erdöl ist als fossiler Energieträger nur in begrenztem Umfang vorhanden, im Jahre 2007 lagen
die Anteile an der Energieversorgung in Deutschland bei 33,8%.
Das Erdöl ist ein Umweltschadstoff. Die Erdölproduktion führt zu Umweltbelastungen. Die
Verbrennung von Erdöl verursacht weniger CO
2
-Emissionen als die Verbrennung von Kohle
und größere als die Verbrennung von Erdgas. Sie ist mit relativ hohen Schadstoffemissionen
(Schwefelverbindungen, Stickstoffverbindungen) verbunden, die sich nur mit hohem
technischen Aufwand reduzieren lassen.
3.1.1.2 Erdgas
Das Erdgas besteht überwiegend aus Methan (CH
4
). Das Erdgas ist der unter normalen
Temperaturbedingungen gasförmige Anteil des Umwandlungsprozesses, es entstand
zusammen mit dem Erdöl. Erdgas wird verwendet für die Stromerzeugung mit Gasturbinen,
zum Heizen und seit einiger Zeit auch als Pkw-Treibstoff (CNG). Außerdem ist es
Ausgangsstoff für Synthesegas, welches in der chemischen Industrie Verwendung findet.
Erdgas enthält erheblich weniger Verunreinigungen im Vergleich zu Kohle und Erdöl, daher
setzt sich bei der Verbrennung weniger Schadstoff frei.

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Kapitel 3
Energie/Anlagentechnik
Einen sehr hohen Wirkungsgrad von 55­60% erreichen diese Kraftwerke und können im
Gegensatz zu Kohle- oder Kernkraftwerken bei Bedarf sehr kurzfristig Strom liefern, sind also
spitzenlasttauglich und können gut zum Ausgleich von Lastschwankungen dienen.
Erdgas ist unter den fossilen Brennstoffen momentan der verbreitetste und günstigste
Brennstoff zur Heizungsversorgung von Wohngebäuden.
3.1.2 Erneuerbare Energie
3.1.2.1 Die Sonne als Energiequelle
Da Öl, Gas und Strom immer teuer werden. Aus diesem Grund sind Hausbesitzer auf die
umweltschonende und frei zur Verfügung stehende Sonnenenergie aufmerksam geworden.
Die Sonne strahlt in Deutschland jährlich eine Energiemenge von 1.000 Kilowatt auf jeden
Quadratmeter Erde. Dieses verschwendete Energiepotential entspricht cirka 100 Litern Heizöl
oder 100 Kubikmetern Erdgas. Die Sonnenenergie ist für jeden nutzbar und sie verbraucht
keine Ressourcen der Erde, wie fossile Brennstoffe (Öl, Kohle oder Gas), und setzen somit kein
CO
2
frei.
Die Energie aus der Strahlung der Sonne kann entweder direkt (Photovoltaik) oder indirekt
(Solarthermisches Kraftwerk) in elektrischen Strom verwandelt oder als Solarwärme genutzt
werden.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2008
ISBN (eBook)
9783836635066
DOI
10.3239/9783836635066
Dateigröße
3.1 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
HafenCity Universität Hamburg – Bauingenieurwesen
Erscheinungsdatum
2009 (September)
Note
3,0
Schlagworte
energieeinsparverordnung energiequelle anlagetechnik erneuerbare energien solarenergie
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Titel: Untersuchung zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der aktuellen Festlegungen zur Energieeinsparung am Beispiel von Reihenhäusern
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