Dezentralisierungsprozess im französischen Straßensektor
Zusammenfassung
Der französische Staat befindet sich seit dem Erlass der ersten Dezentralisierungsgesetze von 1982 in einer fortwährenden Neustrukturierung der staatlichen Organisation. Ziel dieser Entwicklung ist eine Reorganisation und Aufteilung der bis zu diesem Zeitpunkt in Paris konzentrierten Befugnisse und eine Stärkung der neu erschaffenen Gebietskörperschaften des Landes. Zu ihnen zählen die Regionen, Départements und Kommunen, die allesamt zwar nicht mit den föderalistischen Bundesländern in Deutschland vergleichbar sind, jedoch eine wichtige Rolle in der Verteilung der Staatsaufgaben spielen. Diese Aufgaben reichen von der Bildung und Gesundheitsversorgung bis zu einer eigenen Fiskalpolitik.
Der zentrale Fokus dieser Arbeit soll jedoch auf die im Rahmen des Dezentralisierungsprozesses neu strukturierte Infrastrukturorganisation liegen. Die Kompetenzen für die einzelnen Straßentypen Autobahn, Nationalstraße, Départementstraße und Kommunalstraße wurden zum Teil auf die jeweiligen Gebietskörperschaften übertragen, womit auch ein Transfer der Finanzierungsvehikel einherging. Dies betrifft zum einen die in den 1950er Jahren geschaffenen Betriebskonzessionsverträge des Staates mit privaten Autobahnbetreibern und zum anderen die für die Finanzierung von Verkehrsinfrastrukturprojekten verantwortlichen Behörden in Paris.
Um einen Einstieg in die komplexen Sachverhalte und Rahmenbedingungen des Dezentralisierungsprozesses zu finden, wird in Kapitel 2 zunächst ein genereller Überblick über die derzeitige Machtverteilung zwischen der Zentralverwaltung in Paris und den drei Gebietskörperschaften gegeben. Dies beinhaltet zudem einen kurzen Ausriss aus dem neu definierten Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Gebietskörperschaft, auf den in Kapitel 4.2 jedoch vertieft eingegangen wird, speziell mit dem Fokus Verkehrsinfrastruktur. In Kapitel 3 sollen für das weitere Verständnis die Meilensteine des Dezentralisierungsprozesses kurz erläutert und die generellen Ziele hervorgehoben werden.
In Kapitel 4 wird der zentrale Untersuchungsaspekt dieser Arbeit schließlich bearbeitet, zu dessen Beginn jedoch zuerst in Kapitel 4.1 eine Klassifizierung der einzelnen Straßentypen vorgenommen wird. Dies gewährleistet auch eine einheitliche Basis für die Verwendung der Begriffe in dem folgenden Kapitel 4.2, dessen Inhalt sich mit der Neuorganisation im Infrastruktursektor auseinandersetzt und hierbei den Fokus auf die beiden für die […]
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Das politische System Frankreichs
2.1 Die Zentralverwaltung
2.2 Die Gebietskörperschaften
2.2.1 Regionen
2.2.1.1 Definition
2.2.1.2 Zuständigkeiten
2.2.2 Départements
2.2.2.1 Definition
2.2.2.2 Zuständigkeiten
2.2.3 Kommunen / Gemeinden
2.2.3.1 Definition
2.2.3.2 Zuständigkeiten
3 Der Dezentralisierungsprozess
3.1 Historische Entwicklung des Zentralstaates
3.2 Die Meilensteine des Dezentralisierungsprozesses
3.3 Ziele des Dezentralisierungsprozesses
4 Der Infrastruktursektor in Frankreich
4.1 Klassifizierung des französischen Straßennetzes
4.1.1 Autobahnen
4.1.1.1 Öffentliche Autobahnen
4.1.1.2 Konzessionierte Autobahnen
4.1.2 Nationalstraßen
4.1.3 Départementstraßen
4.1.4 Kommunalstraßen
4.1.5 Zusammenfassung
4.2 Organisation der Aufgabenwahrnehmung
4.2.1 Ziele der Reorganisation
4.2.2 Services regionaux de maîtrise d’ouvrage (SMO)
4.2.3 Directions interdépartementales des routes (DIR)
4.2.4 Zusammenfassung
4.3 Finanzierung der Infrastruktur
4.3.1 Les contrats de projects Etat-Régions
4.3.2 L’agence de financement des infrastructures de transport de France (AFITF)
4.3.3 Arten der Infrastrukturfinanzierung
4.3.3.1 Klassische Budgetfinanzierung
4.3.3.2 Vergabe von Betriebskonzessionen
4.3.3.3 Weitere öffentlich-private Partnerschaftsmodelle
4.3.4 Zusammenfassung
4.4 Der Prozess der Autobahnprivatisierung
4.4.1 Gründung der SEMCAs
4.4.2 Die Einführung der privaten Konzessionsnehmer
4.4.3 Die Reform von 1994
4.4.4 Die Reform von 2001
4.5 Der Aufbau der Autobahnkonzessionen
Quellenverzeichnis
Eidesstattliche Erklärung
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Das Regierungssystem Frankreichs
Abbildung 2: Die französischen Gebietskörperschaften
Abbildung 3: Die 21 Services regionaux de maîtrise d’ouvrage (SMO)
Abbildung 4: Die elf Directions interdépartementales des routes (DIR)
Abbildung 5: Organigramm der Zuständigkeiten im Straßenbau
Abbildung 6: Aufwendungen für Verkehrsinfrastrukturprojekte
Abbildung 7: Übersicht der aktuellen Verkehrsinfrastrukturprojekte
Abbildung 8: Übersicht der größten privaten Autobahnbetreiber
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Klassifikation des französischen Straßennetzes
Tabelle 2: Volumina der Contrats projects Etat-Régions 1984 – 2013
Tabelle 3: Private französische Konzessionsnehmer
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
Der französische Staat befindet sich seit dem Erlass der ersten Dezentralisierungsgesetze von 1982 in einer fortwährenden Neustrukturierung der staatlichen Organisation. Ziel dieser Entwicklung ist eine Reorganisation und Aufteilung der bis zu diesem Zeitpunkt in Paris konzentrierten Befugnisse und eine Stärkung der neu erschaffenen Gebietskörperschaften des Landes. Zu ihnen zählen die Regionen, Départements und Kommunen, die allesamt zwar nicht mit den föderalistischen Bundesländern in Deutschland vergleichbar sind, jedoch eine wichtige Rolle in der Verteilung der Staatsaufgaben spielen. Diese Aufgaben reichen von der Bildung und Gesundheitsversorgung bis zu einer eigenen Fiskalpolitik.
Der zentrale Fokus dieser Arbeit soll jedoch auf die im Rahmen des Dezentralisierungsprozesses neu strukturierte Infrastrukturorganisation liegen. Die Kompetenzen für die einzelnen Straßentypen Autobahn, Nationalstraße, Départementstraße und Kommunalstraße wurden zum Teil auf die jeweiligen Gebietskörperschaften übertragen, womit auch ein Transfer der Finanzierungsvehikel einherging. Dies betrifft zum einen die in den 1950er Jahren geschaffenen Betriebskonzessionsverträge des Staates mit privaten Autobahnbetreibern und zum anderen die für die Finanzierung von Verkehrsinfrastrukturprojekten verantwortlichen Behörden in Paris.
Um einen Einstieg in die komplexen Sachverhalte und Rahmenbedingungen des Dezentralisierungsprozesses zu finden, wird in Kapitel 2 zunächst ein genereller Überblick über die derzeitige Machtverteilung zwischen der Zentralverwaltung in Paris und den drei Gebietskörperschaften gegeben. Dies beinhaltet zudem einen kurzen Ausriss aus dem neu definierten Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Gebietskörperschaft, auf den in Kapitel 4.2 jedoch vertieft eingegangen wird, speziell mit dem Fokus Verkehrsinfrastruktur. In Kapitel 3 sollen für das weitere Verständnis die Meilensteine des Dezentralisierungsprozesses kurz erläutert und die generellen Ziele hervorgehoben werden.
In Kapitel 4 wird der zentrale Untersuchungsaspekt dieser Arbeit schließlich bearbeitet, zu dessen Beginn jedoch zuerst in Kapitel 4.1 eine Klassifizierung der einzelnen Straßentypen vorgenommen wird. Dies gewährleistet auch eine einheitliche Basis für die Verwendung der Begriffe in dem folgenden Kapitel 4.2, dessen Inhalt sich mit der Neuorganisation im Infrastruktursektor auseinandersetzt und hierbei den Fokus auf die beiden für die Infrastrukturentwicklung verantwortlichen staatlichen Institutionen Services régionaux de maîtrise d’ouvrage und Directions interdépartementales des routes legt.
Im Anschluss wird in Kapitel 4.3 auf die drei verschiedenen Finanzierungsvarianten für Infrastrukturprojekte in Frankreich eingegangen, wobei ein besonderes Augenmerk auf die Vergabe von Autobahnbetriebskonzessionen durch den französischen Staat gelegt wird, dessen historische Entwicklung anschließend in Kapitel 4.4 und 4.5 erläutert wird.
2 Das politische System Frankreichs
Das politische System Frankreichs ist geprägt von der Zentralverwaltung in Paris und den regionalen Gebietskörperschaften. Zu ihnen zählen die Regionen, Départements und Kommunen, welche als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit den in Deutschland existenten Bundesländern, Landkreisen und Gemeinden vergleichbar sind. Jedoch überschneiden sich die Befugnisse der Zentralverwaltung mit denen der Gebietskörperschaften auf Grund der strukturellen Organisation ihrer Befugnisse gelegentlich.[1] Durch das Reformgesetz 1982/1983 wurden die Gebietskörperschaften mit ersten wirklichen Kompetenzen ausgestattet, die ihnen von der Zentralverwaltung übertragen wurden.[2] Im Jahre 2003 wurden sie zudem auch in der Verfassung verankert, als Artikel 1, welcher die Unteilbarkeit der Republik hervorhebt, mit dem Zusatz „ son organisation est decentralisée “[3] versehen wurde. Sie erhielten damit das Recht der freien Selbstverwaltung durch gewählte Volksvertretungen, die jedoch immer noch durch Staatsvertreter in den jeweiligen Gebietskörperschaften kontrolliert werden.[4] Ziel dieser Maßnahme war die Herstellung einer größeren Bürgernähe des Staates, welche vor allem in den Départements und Kommunen zum Tragen kommen sollte, um somit die auftretenden, meist regionalen Sorgen und Bedürfnisse der Bürger besser erkennen zu können.
Im Folgenden sollen die beiden Akteursgruppen, Zentralverwaltung und Gebietskörperschaften, näher definiert und analysiert werden und in Folge dessen eine eindeutige Kompetenzzuordnung durchgeführt werden. Die überseeischen Gebiete, welche ebenfalls in der Verfassung als eigenständige Gebietskörperschaften ausdrücklich erwähnt werden, werden in dieser Arbeit nicht näher betrachtet.
2.1 Die Zentralverwaltung
Die Zentralverwaltung Frankreichs, welche naturgemäß ihren Sitz in Paris hat, umfasst alle Ministerien und die vom Volk gewählten Vertreter. Hierzu zählen der Senat, die Nationalversammlung, welche mit dem deutschen Bundestag vergleichbar ist, sowie der Staatspräsident, der das höchste Staatsorgan darstellt und mit umfassenden Rechten ausgestattet ist. Er ernennt, wie in Abbildung 1 dargestellt, den Premierminister und auf dessen Vorschlag die Minister, er führt den Vorsitz im Ministerrat, er kann nach Absprache mit den Vorsitzenden des Senats und der Nationalversammlung die Nationalversammlung auflösen, er ist Oberbefehlshaber der französischen Armee, von ihm müssen jegliche Gesetzestexte unterzeichnet werden, wobei er die Vorlagen an die Nationalversammlung und den Senat zurückweisen kann, sowie weitere hier nicht genannte Rechte.[5] Somit geht von ihm die größte Macht im Staat aus, die ihm legitim durch die Direktwahl des Volkes gegeben wurde.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Arbeit hat Nicolas Sarkozy das Amt des Präsidenten inne. Er setzte sich am 16.Mai 2007 im zweiten Wahlgang mit 53,06% der Stimmen gegen Ségolène Royal durch. Bereits im ersten Wahlgang am 22.April 2007 errang er mit 31,11% die Mehrheit der Stimmen, verpasste jedoch die erforderliche absolute Mehrheit.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Das Regierungssystem Frankreichs
(Quelle: in Anl. an: Pletsch; Frankreich 2003; S.332.)
Die Zentralverwaltung hat aber ebenso ihre Vertreter in den Gebietskörperschaften. So verfügen die einzelnen Ministerien über zahlreiche weitere untergeordnete Dienststellen auf regionaler und kommunaler Ebene. Zudem ernennt der Präsident für jedes Département und jede Region einen Präfekten, der die Interessen des Staates vertritt, die Umsetzung der Regierungspolitik kontrolliert und die untergeordneten Dienststellen sowie deren Unterpräfekten koordiniert.[6],[7] Der Präfekt eines Départements ist das politische Gegengewicht zum Generalratspräsident, der der Vorsteher des vom Volk gewählten Generalrates eines Départements ist. Die Rolle des Regionalpräfekten ist analog zum dem des Départementspräfekten, deren Rechte im Zuge der Dezentralisierungsgesetze von 1982/1983, die in Kapitel 3 eingehender beschrieben werden, ebenso eingeschränkt aber nicht abgeschafft wurden.
2.2 Die Gebietskörperschaften
Der französischen Zentralverwaltung sind drei Arten von Gebietskörperschaften unterstellt, die das Land in einzelne Verwaltungseinheiten unterteilen. Im Folgenden wird detailliert auf die Regionen, Départements und Kommunen eingegangen und deren Zuständigkeiten kurz zusammengefasst. Zunächst soll anhand von Abbildung 2 jedoch ein Überblick über die Verteilung und Größe der Verwaltungseinheiten gegeben werden.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Die französischen Gebietskörperschaften
(Quelle: http://www.mygeo.info [Zugriff: 30.05.2009].)
2.2.1 Regionen
2.2.1.1 Definition
Die Regionen sind die obersten regionalen Verwaltungseinheiten, welche mit den Dezentralisierungsgesetzen von 1982/1983 den Status von Gebietskörperschaften erhielten. Sie werden durch den vom Volk gewählten Regionalrat geführt, dessen Präsident die Interessen des Volkes gegenüber dem vom Staat entsandten Regionalpräfekten vertritt.[8] Jedoch sind die Regionen, trotz ihrer Größe, nicht mit den deutschen Bundesländern zu vergleichen, da sie nur mit geringen Kompetenzen, z.B. in der Gesetzgebung, ausgestattet sind.
Die Legislaturperiode des Regionalrates bzw. des Präsidenten des Regionalrates beträgt sechs Jahre. Neben dem Regionalrat existiert zudem das Comité économique et social[9], welches dem Regionalrat in beratender Funktion zur Seite steht. Dieses Gremium wurde bereits 1972 im Zuge der Regionalreform eingeführt und wird aus Vertretern der Regierung und von Interessenverbänden zusammengestellt. Mittels der offiziell anerkannten Comité économique et social und der starken Position des Präfekten kann der Staat somit immer noch starken Einfluss auf die Politik in den Regionen nehmen.
In Frankreich gibt es insgesamt 26 Regionen, von denen 4 in Übersee sind, welche ebenfalls in Abbildung 2 zu erkennen sind. Die bevölkerungsreichste Region ist die Île-de-France Paris, also der Großraum Paris, mit ca. 10 Millionen Einwohnern, die bevölkerungsärmste Region ist die Insel Korsika mit ca. 250.000 Einwohnern.
2.2.1.2 Zuständigkeiten
Die Zuständigkeiten einer Region sind sehr gezielt und spezialisiert definiert, so dass sie mehr eine projektorientierte Verwaltungseinheit als eine klassische Verwaltungsbehörde ist, deren wesentlichen Aufgabenfelder in der Raumplanung, der Wirtschaft, im Schulwesen der Sekundarstufe II sowie bei den öffentlichen Verkehrsmitteln liegen.[10],[11]
Hierzu zählt vor allem die Erstellung von Entwicklungs- und Wirtschaftsplänen, an denen sich die Départements und Kommunen orientieren können. Jedoch ist eine Region gegenüber den anderen Gebietskörperschaften nicht weisungsbefugt sondern gleichberechtigt.[12]
2.2.2 Départements
2.2.2.1 Definition
Das Département ist eine übergemeindliche Gebietskörperschaft, die wiederum Teil einer Region ist, und vor allem für ländliche Gebiete von Bedeutung ist.[13] Die ursprüngliche Größe eines Départements wurde bei ihrer Entstehung 1790 so gewählt, dass man von seinem Hauptort innerhalb eines Tages an jeden Ort eines Départements und zurück gelangen konnte.[14] Infolgedessen existieren somit insgesamt 96 Départements auf dem französischen Festland und weitere vier in Übersee.
Ein Département besteht aus drei Organen: dem Generalrat, der vom Volk gewählt wird, der vom Generalrat ernannte Präsident sowie dem sogenannten Bureau , bestehend aus dem Präsidenten des Generalrates und einem bis zehn Vizepräsidenten, die den Präsidenten bei der Ausübung seines Amtes unterstützen. Zudem gibt es einen vom Staat entsandten Präfekten, der die Interessen des Staates und der Regierung im Département vertritt. Durch die Reformgesetze 1982/1983 wurde ihm zwar die offizielle Leitung der staatlichen Dienststellen abgesprochen, jedoch nimmt er protokollarisch noch den ersten Rang im Département ein und somit unterliegen sie immer noch seinem Amt.[15],[16] Die Kompetenzen des Präfekten umfassen zudem die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Beschlüsse der Départementsorgane sowie die ordnungsgemäße Umsetzung der Beschlüsse der Regierung. Des Weiteren ist er als Vertreter sämtlicher Ministerien in allen Bereich unterschriftsberechtigt. Die Mitglieder des Generalrates werden für sechs Jahre gewählt, wobei alle drei Jahre immer die Hälfte des Rates neu gewählt wird. Somit ergibt sich für den Präsidenten eine Amtszeit von drei Jahren.
Das bevölkerungsreichste Département ist das Département Nord mit 2,5 Millionen Einwohnern, das bevölkerungsärmste ist das Département Lozère mit 72.860 Einwohnern.
2.2.2.2 Zuständigkeiten
Die Zuständigkeiten eines Départements umfassen Aufgaben im Sozial- und Gesundheitswesen, im Schulwesen der Sekundarstufe I, im Verkehrswesen und im Kultur- und Sportbereich.[17] Das zentrale Ziel ist jedoch die Förderung der strukturschwachen Regionen, die sich weit entfernt von den Wirtschaftszentren des Landes befinden.
2.2.3 Kommunen / Gemeinden
2.2.3.1 Definition
Die Kommunen oder Gemeinden sind die unterste Verwaltungseinheit der Gebietskörperschaften. Insgesamt gibt es in Frankreich 36.763 Kommunen, von denen sich 36.551 im Mutterland befinden. 61 % dieser Kommunen haben weniger als 500 Einwohner und lediglich 36 Kommunen haben mehr als 100.000 Einwohner. Im Vergleich: Deutschland ist in 14.400 Kommunen untergliedert, von denen nur 23% weniger als 500 Einwohner haben und es gibt insgesamt 84 Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern.[18] Es wurden in der Vergangenheit schon zahlreiche Versuche unternommen, eine Zusammenlegung einzelner Kommunen herbeizuführen, jedoch scheiterte dies immer an der gegenseitigen Abhängigkeit des Staates und den Bürokraten in den Kommunen, so dass jegliche Gesetzesentwürfe stets blockiert wurden. Daher wurde in der Vergangenheit die freiwillige Zusammenarbeit einzelner benachbarter Kommunen durch den Staat gefördert, was auch durch einen gewissen Erfolg geprägt war (nähere Erläuterungen hierzu in Kapitel 3).
Jede Kommune besteht aus einem Gemeinderat, der vom Volk gewählt wurde, einem vom Gemeinderat gewählten Bürgermeister sowie dessen Beigeordneten. Da die Kommunen gleichzeitig örtliche Gebietskörperschaften und staatliche Verwaltungsbezirke sind, obliegt es dem Bürgermeister auch die Interessen der Zentralverwaltung wahrzunehmen. Daher ist es sehr oft der Fall, dass der Bürgermeister einer Kommune zeitgleich Abgeordneter oder Senator in Paris ist. Die Amtszeit eines Bürgermeisters beträgt sechs Jahre.[19] Ein Präfekt, wie in den Regionen und Départements, existiert in den Kommunen nicht.
2.2.3.2 Zuständigkeiten
Die Kompetenzen der Kommunen umfassen lediglich lokale Angelegenheiten wie z.B. den Bau und den Unterhalt der Vor- und Grundschulen, der Sporteinrichtungen und der örtlichen öffentlichen Transportmittel. Zudem nimmt eine Kommune einige Aufgaben im Namen des Staates wahr, wie z.B. die Erstellung des Wählerverzeichnisses.[20]
3 Der Dezentralisierungsprozess
3.1 Historische Entwicklung des Zentralstaates
Die zentralistischen Strukturen Frankreichs sind auf den Absolutismus aus dem 18. Jahrhundert zurückzuführen, in dessen Rahmen der König die Entmachtung der Adligen vollzog und sie zu sich an den königlichen Hof in Paris berief.[21] Dies hatte zur Folge, dass nun die Vertreter des Königs in den einzelnen Regionen die Aufgaben der Adligen übernahmen und somit die Selbstverwaltungsrechte der Regionen abgeschafft wurden. Selbst die französische Revolution von 1789 hatte keinen Einfluss auf die weitere Ausbildung des Verwaltungszentralismus, sondern verstärkte dessen Entwicklung noch. Zunächst wurden die gewachsenen Provinzen durch neu gegründete und etwa gleich große Départements ersetzt, wie in Kapitel 2.2.2 beschrieben. Infolge des Chaptal-Gesetzes vom 17.Februar 1800 wurden zudem die Gemeinderäte nun nicht mehr durch das Volk gewählt sondern durch den vom Staat entsandten Präfekten nach seinen Wünschen zusammengesetzt. Somit wurde die Macht sämtlicher lokaler Institutionen abgeschafft und dem Volk die Grundlage des demokratischen Handelns entnommen.[22]
Bis 1945 wurden nur unbedeutende Reformen hinsichtlich einer Dezentralisierung vorgenommen, welche meist eine Rückübertragung von Rechten auf lokale Institutionen vornahmen. Jedoch wurde z.B. nie die Macht des Präfekten in den Gemeinden eingeschränkt, so dass dieser immer noch als Vertreter des Staates sämtliche Befugnisse innehatte.
Nach 1945 unternahm Charles de Gaulle erste ernstzunehmende Schritte zur Dezentralisierung, jedoch erst das Gesetz zur Dezentralisierung vom 2.März 1982 brachte den ersehnten Einschnitt.
3.2 Die Meilensteine des Dezentralisierungsprozesses
Die bisherigen Versuche des Staates, eine dezentrale Verwaltungsstruktur einzusetzen, verliefen auf Grund der gegenseitigen Abhängigkeit des Staates von den vom Präfekten ernannten Repräsentanten in den Gebietskörperschaften meist sehr schleppend. So kam es im Rahmen eines Gesetzes vom 16.Juli 1971 zur Neugliederung der Kommunen nur zu insgesamt 804 von 1972 möglichen Zusammenlegungen von Klein- und Kleinstkommunen, was auf eine gewisse Komplizenschaft zwischen den Bürokraten und den Gewählten zurückzuführen ist.[23]
Somit versuchte der Staat zunehmend auf eine freiwillige Kooperation zwischen den Gebietskörperschaften zu setzen, die durch Überzeugungsarbeit erreicht werden sollte. So wurden die vertragliche Regelung der Beziehungen zwischen den Gebietskörperschaften sowie die Schaffung von kommunenübergreifenden Organisationsformen gefördert.
2.März 1982 - Gesetz über die Rechte und Freiheiten der Gemeinden, Departements und Regionen
Dieses Gesetz beinhaltete folgende Zielsetzungen:[24]
- Umwandlung der Regionen in Gebietskörperschaften
- Wahl der Regionalräte durch das Volk
- Einschränkung der Rechte des Präfekten und Degradierung zu einem Vertreter des Staates
- Übertragung der Exekutive an die Regional- und Départementräte
- Eigenständige Verwaltung ausgewählter Steuereinnahmen
- Reduktion der Vormundschaft des Staates
7.Januar 1983 - Gesetz über die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den Gemeinden, Provinzen, Regionen und dem Staat
Dieses Gesetz hatte das Ziel, eine gemeindeübergreifende Raumplanung und Entwicklungspolitik zu schaffen, so dass die Kommunen selbständige Vereinbarungen über die regionale Entwicklung treffen konnten.[25] Dieses Vorhaben wurde durch das Gesetz vom 6.Februar 1992 weiter vorangetrieben und konkretisiert.
6.Februar 1992
Das territoriale Rahmengesetz zur Verbesserung der nationalen Verwaltung beinhaltet:[26]
- Verbesserung der Information der Bürger, insbesondere bei Fragen der Haushaltspolitik
- Intensivierung der interkommunalen Kooperation
- Schaffung eines Ausschusses zur interkommunalen Zusammenarbeit in jedem Département
- Gründung neuer Kommunal- und Städteverbände[27]
- Stärkung der Rechte der lokal gewählten Volksvertreter
Infolge der Schaffung einer rechtlichen Grundlage zur Förderung der Zusammenarbeit der Kommunen haben sich zahlreiche Kooperationen ergeben. Die interkommunalen Zweckverbände mit einer Aufgabe erhöhten sich auf 14.490, die Zweckverbände mit mehreren Aufgaben auf 2.298.
In den 1990er Jahren wurden zudem Gemeindeverbände und Agglomerationsverbände geschaffen, die eine weitergehende und intensivere Zusammenarbeit fördern sollten. Im Rahmen dieses Programms entstanden weitere 2.195 Gemeindeverbände und 143 Agglomerationsverbände, so dass heute rd. 30.000 Gemeinden raumübergreifenden Strukturen angehören.[28]
17.März 2003 - Das versammelte Parlament nimmt in Versailles die Verfassungsänderung zur dezentralen Organisation der Republik Frankreich an
Durch die Verfassungsänderung Nr. 2003-276 wurde der Zusatz „…son organisation est decentralisée“[29] in die Verfassung mit aufgenommen. Dies bedeutete, dass die Regionen, Départements und Kommunen nun offiziell in der Verfassung erwähnt wurden und somit den Status eigenständiger Gebietskörperschaften erhielten.[30] Zudem erhalten die Gebietskörperschaften eine finanzielle Autonomie und sind nicht mehr an die Weisungen der Zentralverwaltung gebunden. Des Weiteren erhalten die Gebietskörperschaften das Recht, eine sogenannte Expérimentation[31] durchzuführen, bei dem für eine vorher festgelegte Dauer bestimmte Verordnungen oder Gesetze außer Kraft gesetzt werden, um die positiven oder negativen Auswirkungen festzustellen.[32]
3.3 Ziele des Dezentralisierungsprozesses
Die Ziele des Dezentralisierungsprozesses des französischen Staates wurden vereinzelt bereits in der Arbeit genannt, sollen hier aber noch einmal kurz zusammengefasst werden, um die Motivation des Staates für die Durchführung der Reformen zu verdeutlichen:[33]
- Herstellung einer größeren Bürgernähe
- Schaffung einer effizienteren Verwaltung und Abbau von Bürokratie
- Kosteneinsparung auf Grund kürzerer Dienstwege
- Stärkung der Demokratie durch die dezentrale Organisation der Republik
- Stärkung der Eigenverantwortung und Dynamik der Gebietskörperschaften
- Teilweise Übertragung der Steuerhoheit erhöht die Motivation zu wirtschaftlichem Handeln der Gebietskörperschaften und zur Förderung der lokalen Wirtschaft
- Übertragung der Sozialfürsorge auf die Départements stärkt das Vertrauen der Bürger in den Staat
- Autonomie der Gebietskörperschaften erhöht gleichzeitig die Autonomie der Universitäten und somit eine größere Vielfalt der Bildung
- Stärkung der Gebietskörperschaften als Wirtschaftsregion im Hinblick auf die europäische Integration
[...]
[1] Christadler, Uterwedde; Länderbericht Frankreich 2005; S.323.
[2] Tümmers; Das politische System Frankreichs 2006; S.43.
[3] übersetzt: „und seine [Frankreichs] Organisation ist dezentralistisch.“
[4] Tümmers; Das politische System Frankreichs 2006; S.44.
[5] Pletsch; Frankreich 2003, S.332.
[6] Christadler, Uterwedde; Länderbericht Frankreich 2005; S.324 f.
[7] Tümmers; Das politische System Frankreichs 2006; S.46 f.
[8] Tümmers; Das politische System Frankreichs 2006; S.47.
[9] übersetzt: Wirtschafts- und Sozialausschuss
[10] Christadler, Uterwedde; Länderbericht Frankreich 2005; S.328 ff.
[11] Tümmers; Das politische System Frankreichs 2006; S.48.
[12] Christadler, Uterwedde; Länderbericht Frankreich 2005; S.324.
[13] Christadler, Uterwedde; Länderbericht Frankreich 2005; S.328.
[14] Tümmers; Das politische System Frankreichs 2006; S.45.
[15] Tümmers; Das politische System Frankreichs 2006; S.46 f.
[16] Christadler, Uterwedde; Länderbericht Frankreich 2005; S.328.
[17] Tümmers; Das politische System Frankreichs 2006; S.46.
[18] Tümmers; Das politische System Frankreichs 2006; S.44.
[19] http://www.deuframat.de; [Zugriff: 29.05.2009].
[20] Christadler, Uterwedde; Länderbericht Frankreich 2005; S.327.
[21] Christadler, Uterwedde; Länderbericht Frankreich 2005; S.27.
[22] Christadler, Uterwedde; Länderbericht Frankreich 2005; S.28.
[23] Christadler, Uterwedde; Länderbericht Frankreich 2005; S.326.
[24] http://www.vie-publique.fr; [Zugriff: 11.06.2009].
[25] Christadler, Uterwedde; Länderbericht Frankreich 2005; S.327.
[26] http://www.vie-publique.fr; [Zugriff: 11.06.2009].
[27] Communautés de communes et communautés de villes.
[28] Christadler, Uterwedde; Länderbericht Frankreich 2005; S.327 f.
[29] übersetzt: „…seine Organisation ist dezentralisiert“.
[30] Tümmers; Das politische System Frankreichs 2006; S.43.
[31] übersetzt: Experiment.
[32] http://www.vie-publique.fr; [Zugriff: 11.06.2009].
[33] http://www.botschaft-frankreich.de; [Zugriff: 26.06.2009].
Details
- Seiten
- Erscheinungsform
- Originalausgabe
- Erscheinungsjahr
- 2009
- ISBN (eBook)
- 9783836634427
- DOI
- 10.3239/9783836634427
- Dateigröße
- 2.8 MB
- Sprache
- Deutsch
- Institution / Hochschule
- Bauhaus-Universität Weimar – Fakultät Bauingenieurwesen, Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen
- Erscheinungsdatum
- 2009 (August)
- Note
- 2,1
- Schlagworte
- dezentralisierung frankreich straßen infrastruktur autobahnprivatisierung
- Produktsicherheit
- Diplom.de