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Eigenkapital deutscher Personengesellschaften nach IFRS / IAS

©2009 Diplomarbeit 80 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Die stetig steigende Bedeutung der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS/IAS macht vor deutschen Personengesellschaften keinen Halt. Spätestens seit dem Jahr 2007 müssen deutsche Personengesellschaften als Konzernmutterunternehmen, die ein kapitalmarktorientiertes Unternehmen in den Konzernabschluss einbeziehen, einen Konzernabschluss nach IFRS aufstellen. Die Möglichkeit der freiwilligen Anwendung der IFRS im Konzern- und im Einzelabschluss stellen u.a. international orientierte Personengesellschaften vor die Entscheidung, ob eine Rechnungslegung nach IFRS vorteilhaft ist. Dazu ist es umso wichtiger, dass die Bilanzierungsregelungen der rechtsformneutralen IFRS für deutsche Personengesellschaften anwendbar sind.
Das Kapitalabgrenzungsprinzip nach dem Settlement-Ansatz des IAS 32 ließ lange Zeit deutsche Personengesellschaften um deren Eigenkapital fürchten und gegen eine freiwillige Anwendung der IFRS sprechen. Selbst das IASB musste die Bilanzierungs- und Bewertungsanomalien und deren gravierende Folgen der Kapitalabgrenzungssystematik für deutsche Personengesellschaften ohne Eigenkapital anerkennen.
Am 22. Januar 2009 erkannte die Europäische Kommission eine Änderung des IAS 32 durch das IASB an. Diese Überarbeitung des Standards beinhaltet eine Ausnahmeregelung zum Kapitalabgrenzungsprinzip für bestimmte Finanzinstrumente, mit der das IASB eine Übergangslösung bis zur grundlegenden Überarbeitung der Kapitalabgrenzung etablierte.
Ziel dieser Arbeit ist es, das Eigenkapital deutscher Personengesellschaften nach IFRS zu betrachten. Das Kapitalabgrenzungsprinzip des IAS 32 und dessen Auswirkungen auf das Eigenkapital deutscher Personengesellschaften werden dargestellt. Eine Untersuchung der Möglichkeiten zur Rettung des Eigenkapitals deutscher Personengesellschaften durch verschiedene Ausnahmen, soll eine Aussage über den Erfolg der vorgeschlagenen Übergangslösungen ermöglichen.
Die deutschen Gesellschaftsformen der Personengesellschaften, bspw. die OHG und die KG, sind aufgrund des begrenzten Umfangs dieser Arbeit einer generellen Einzelbetrachtung ausgenommen. Genossenschaften werden im Rahmen dieser Arbeit nicht betrachtet, da sich die IASB in ihren Interpretationen dieser Gesellschaftsform separat angenommen hat.
Gang der Untersuchung:
Die Kapitalabgrenzung, insbesondere zwischen Eigen- und Fremdkapital, ist eine fundamentale Grundlage in jedem Rechnungslegungssystem. Die Anwendung der IFRS mit einem […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Harald Jacob
Eigenkapital deutscher Personengesellschaften nach IFRS / IAS
ISBN: 978-3-8366-3278-2
Herstellung: Diplomica® Verlag GmbH, Hamburg, 2009
Zugl. Fachhochschule Stralsund, Stralsund, Deutschland, Diplomarbeit, 2009
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© Diplomica Verlag GmbH
http://www.diplomica.de, Hamburg 2009

Inhaltsverzeichnis II
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis ... V
Abkürzungsverzeichnis ...VI
1. Einleitung ... 1
1.1. Problemdarstellung ... 1
1.2. Gang der Untersuchung ... 2
2. Kapitalabgrenzung nach IAS 32... 4
2.1. Rechtsentwicklung... 4
2.2. Überblick Finanzinstrumente... 7
2.3. Kapitalabgrenzungsprinzip ... 10
2.3.1. Abgrenzung der Eigenkapitalinstrumente... 10
2.3.2. Auswirkungen auf Personengesellschaften... 12
2.3.2.1. Klassifizierung des gesellschaftsrechtlichen Eigenkapitals nach IAS 32 .. 12
2.3.2.2. Bilanzierungs- und Bewertungsanomalien... 17
2.3.2.3. Folgen ... 26
3. Ausnahmen vom Kapitalabgrenzungsprinzip... 31
3.1. Overriding-Principle-Regelung gem. IAS 1.17 ... 31
3.1.1. Überblick... 31
3.1.2. Anwendung für Personengesellschaften ... 33
3.2. Kündbare Instrumente (IAS 32.16A und IAS 32.16B)... 36
3.2.1. Überblick... 36
3.2.2. Bedingungen ... 40
3.2.2.1. Beteiligungsproportionaler Anspruch am Nettovermögen... 40
3.2.2.2. Nachrangigste Klasse ... 41

Inhaltsverzeichnis III
3.2.2.3. Gleiche Ausstattungsmerkmale ... 43
3.2.2.4. Keine weiteren vertraglichen Verpflichtungen... 45
3.2.2.5. Zahlungsstrom ... 46
3.2.2.6. Ausschließlichkeit (Missbrauchsregel)... 47
3.2.3. Auswirkungen auf Personengesellschaften... 48
3.2.4. Lösungsansätze ... 52
3.2.4.1. Gestaltung der Gesellschaftsverträge ... 52
3.2.4.2. Negativer passiver Ausgleichsposten ... 55
4. Langfristiges Projekt zur Neuerung der Kapitalabgrenzung ... 58
4.1. Entwicklung ... 58
4.2. Vorschläge zur Eigenkapitalabgrenzung ... 59
4.2.1. Basic-Ownership-Ansatz... 59
4.2.2. Ownership-Settlement-Ansatz ... 62
4.2.3. Reassessed-Expected-Outcomes-Ansatz... 63
4.2.4. Loss-Absorption-Ansatz ... 64
5. Zusammenfassung ... 66
Quellenverzeichnis ... VIII

Abbildungsverzeichnis V
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Überblick zu den Vorschriften für financial instruments ...7
Abb. 2: Bewertungsklassen der Finanzinstrumente nach IAS 39...10
Abb. 3: Beispiel - Abfindung zum Buchwert...21
Abb. 4: Beispiel - Abfindung zum beizulegenden Zeitwert...4
Abb. 5: Beispiel - Negativer passiver Ausgleichsposten ...1
Abb. 6: Schema zur Klassifizierung eines Finanzinstruments nach IAS 32...1

Abkürzungsverzeichnis VI
Abkürzungsverzeichnis
Abb.
Abblidung
ABl.
Amtsblatt
Abs.
Absatz
AG
Application
Guidance
BB
Betriebs
Berater
(Zeitschrift)
BFuP
Betriebswirtschaftliche
Forschung und Praxis (Zeitschrift)
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntma-
chung vom 02.01.2002 (BGBl. I S. 42) zuletzt geändert durch
Artikel 5 des Gesetzes vom 10.12.2008 (BGBl. I S. 2399)
BGBl. Bundesgesetzblatt
BGH
Bundesgerichtshof
BilReG Bilanzreformgesetz
BC
Basis
for
Conclusions
bspw.
beispielsweise
bzw.
beziehungsweise
CICA
Canadian Institute of Chartered Accountants
DB
Der
Betrieb
(Zeitschrift)
DRSC
Deutsche
Rechnungslegungs Standards Committee e. V.
ED
Exposure
Draft
EFRAG
European Financial Reporting Advisory Group
EG
Europäische
Gemeinschaft
et
al.
et
alia
F.
Framework
f.
folgende
FASB
Financial
Accounting
Standards
Board

Abkürzungsverzeichnis VII
ff.
fortfolgende
gem.
gemäß
GmbH
Gesellschaft
mit beschränkter Haftung
GmbH & Co.KG
Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kom-
manditgesellschaft
GuV
Gewinn-
und
Verlustrechnung
HFA
Hauptfachausschuss
HGB
in der Fassung der Bekanntmachung vom zuletzt geändert
durch Artikel 69 des Gesetzes vom 17.12.2008 (BGBl. I S.
2586, 2730)
Hrsg. Herausgeber
IAS
International
Accounting
Standards
IASB
International
Accounting
Standards
Board
IASC International
Accounting Standards Committee (ab 2001 un-
benannt zur IASB)
IASCF
International Accounting Standards Committee Foundation
i.d.R.
in
der
Regel
IDW
Institut
der
Wirtschaftsprüfer
IFRIC
International
Financial Reporting Interpretations Committee
IFRS
International
Financial
Reporting
Standards
i.H.v.
in
Höhe
von
IRZ
Zeitschrift
für
internationale Rechnungslegung
i.S.v.
im
Sinne
von
i.V.m.
in
Verbindung
mit
Kap.
Kapitel
KG
Kommanditgesellschaft
KoR
Zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte
Rechnungslegung

Abkürzungsverzeichnis VIII
lt.
laut
Nr.
Nummer
OHG
Offene
Handelsgesellschaft
PAAinE
Proactive Accounting Activities in Europe
PiR
Praxis
der
internationalen Rechnungslegung (Zeitschrift)
PublG
Publizitätsgesetz vom 15.08.1969 (BGBl. I S. 1189), zuletzt
geändert durch Artikel 72 des Gesetzes vom 17.12.2008
(BGBl. I S. 2586)
rev.
revised
RIC
Rechnungelegungs
Interpretations
Committee
Rn.
Randnummer
RS
Stellungnahme
zur
Rechnungslegung
Rz.
Randziffer
S.
Seite
SIC
Standing
Interpretation
Comittee
sonst.
Sonstige
T
Tausend
Tz.
Textziffer
u.a.
unter
anderen
u.U.
unter
Umständen
WPg
Die
Wirtschaftsprüfung
(Zeitschrift)
vgl.
vergleiche
zzgl.
zuzüglich

1. Einleitung 1
1.
Einleitung
1.1.
Problemdarstellung
Die stetig steigende Bedeutung der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS/IAS
1
macht vor deutschen Personengesellschaften keinen Halt. Spätestens seit dem Jahr 2007
müssen deutsche Personengesellschaften als Konzernmutterunternehmen, die ein kapital-
marktorientiertes Unternehmen in den Konzernabschluss einbeziehen, einen Konzernab-
schluss nach IFRS aufstellen. Die Möglichkeit der freiwilligen Anwendung der IFRS im
Konzern- und im Einzelabschluss stellen u.a. international orientierte Personengesellschaf-
ten vor die Entscheidung, ob eine Rechnungslegung nach IFRS vorteilhaft ist. Dazu ist es
umso wichtiger, dass die Bilanzierungsregelungen der rechtsformneutralen IFRS für deut-
sche Personengesellschaften anwendbar sind.
Das Kapitalabgrenzungsprinzip nach dem Settlement-Ansatz des IAS 32 ließ lange Zeit
deutsche Personengesellschaften um deren Eigenkapital fürchten und gegen eine freiwilli-
ge Anwendung der IFRS sprechen. Selbst das IASB musste die Bilanzierungs- und Bewer-
tungsanomalien und deren gravierende Folgen der Kapitalabgrenzungssystematik für deut-
sche Personengesellschaften ohne Eigenkapital anerkennen.
Am 22. Januar 2009 erkannte die Europäische Kommission eine Änderung des IAS 32
durch das IASB an. Diese Überarbeitung des Standards beinhaltet eine Ausnahmeregelung
zum Kapitalabgrenzungsprinzip für bestimmte Finanzinstrumente, mit der das IASB eine
Übergangslösung bis zur grundlegenden Überarbeitung der Kapitalabgrenzung etablierte.
Ziel dieser Arbeit ist es, das Eigenkapital deutscher Personengesellschaften nach IFRS zu
betrachten. Das Kapitalabgrenzungsprinzip des IAS 32 und dessen Auswirkungen auf das
Eigenkapital deutscher Personengesellschaften werden dargestellt. Eine Untersuchung der
Möglichkeiten zur Rettung des Eigenkapitals deutscher Personengesellschaften durch ver-
schiedene Ausnahmen, soll eine Aussage über den Erfolg der vorgeschlagenen Übergangs-
lösungen ermöglichen.
1
Nachfolgend werden die internationalen Rechnungslegungsstandards mit IFRS abgekürzt.

1. Einleitung 2
Die deutschen Gesellschaftsformen der Personengesellschaften, bspw. die OHG und die
KG, sind aufgrund des begrenzten Umfangs dieser Arbeit einer generellen Einzelbetrach-
tung ausgenommen. Genossenschaften werden im Rahmen dieser Arbeit nicht betrachtet,
da sich die IASB in ihren Interpretationen dieser Gesellschaftsform separat angenommen
hat.
2
1.2.
Gang der Untersuchung
Die Kapitalabgrenzung, insbesondere zwischen Eigen- und Fremdkapital, ist eine funda-
mentale Grundlage in jedem Rechnungslegungssystem. Die Anwendung der IFRS mit ei-
nem Kapitalabgrenzungsprinzips und dessen Ausnahmen, die neue Betrachtungsweisen für
das Eigenkapital deutscher Personengesellschaften erfordern, soll wie folgt untersucht
werden:
Im Kapitel 2 werden das Kapitalabgrenzungsprinzip und dessen Auswirkungen auf das
Eigenkapital deutscher Personengesellschaften erläutert. Kapitel 2.1 stellt die Rechtsent-
wicklung der Kapitalabgrenzung der IFRS und deren einschlägigen Standards vor.
Ein Überblick über die Arten von Finanzinstrumenten und die damit einhergehende Ein-
ordnung der Eigenkapitalinstrumente erfolgt im folgenden Kapitel.
Der Gliederungspunkt 2.3.1 beschreibt die Abgrenzung der Eigenkapitalinstrumente von
den übrigen Finanzinstrumenten. Anschließend sind die Auswirkungen der Kapitalabgren-
zungssystematik auf das gesellschaftsrechtliche Eigenkapital geschlussfolgert. Dazu wird
die Klassifizierung des Eigenkapitals deutscher Personengesellschaften vorgenommen, um
die resultierenden Bilanzierungs- und Bewertungsanomalien und deren Folgen in den fol-
genden Kapiteln 2.3.2.2 und 2.3.2.3 zu analysieren.
Eine Untersuchung zweier Ausnahmen vom Kapitalabgrenzungsprinzip für deutsche Per-
sonengesellschaften findet unter Punkt 3 statt. Die erste Ausnahme des Kapitels 3.1 zielt
auf die Implementierung des handelsrechtlichen Eigenkapitals durch das Overriding-
Principle in die IFRS ab. Im Kapitel 3.1.1 wird das Overriding-Principle vorgestellt und im
anschließenden Abschnitt auf die Anwendbarkeit für Personengesellschaften untersucht.
2
Siehe dazu IFRIC 2

1. Einleitung 3
Die unter dem Gliederungspunkt 3.2 analysierte Ausnahme wurde durch das IASB in den
IAS 32 eingebettet. Über diese Regelung ist im Kapitel 3.2.1 ein Überblick gegeben und
deren einzelnen Bedingungen sind im Punkt 3.2.2 dargestellt. Eine Erläuterung der Aus-
wirkungen dieser Ausnahme auf das gesellschaftsrechtliche Eigenkapital deutscher Perso-
nengesellschaften beinhaltet der nächste Abschnitt. Kapitel 3.2.4 ergänzt diese Ausnahme-
regelung um Lösungsansätze für deutsche Personengesellschaften, die nicht von der Aus-
nahme des IAS 32 profitieren.
Im 4. Kapitel dieser Arbeit erfolgt eine Analyse des langfristigen Projektes zur Neuerung
der Kapitalabgrenzung und ein erster Ausblick auf die Ergebnisse für Personengesellschaf-
ten.
Am Schluss dieser Arbeit steht eine Zusammenfassung der im Rahmen dieser Arbeit dis-
kutierten Sachverhalte bereit.

2. Kapitalabgrenzung nach IAS 32 4
2.
Kapitalabgrenzung nach IAS 32
2.1.
Rechtsentwicklung
Das im Juli 1989 veröffentliche Rahmenkonzept ist der Ausgangspunkt in der Entstehung
eines internationalen Rechnungslegungssystems und bildet für das IASB die Grundlage zur
Entwicklung der IFRS. Die Grundsätze des Frameworks sind mittlerweile in den IFRS
verankert, dennoch dient das Konzept u.a. zur Schließung von Regelungslücken.
3
Das
Framework ist nicht verbindlich anzuwenden und beinhaltet keine Standards. Die Defini-
tion des Eigenkapitals als Residualgröße aus Vermögenswerten und Schulden im F.49 ist
eine erste allgemeine Grundlage zur Kapitalabgrenzung.
4
Mit dem Exposure Draft E 40 Finanzinstrumente wurde im September 1991 in Zusam-
menarbeit mit dem Canadian Institute of Chartered Accountants (CICA) ein erster Entwurf
zur Entwicklung eines eigenen Standards zur Darstellung und Bilanzierung von Finanzin-
strumenten erarbeitet. Dies der Öffentlichkeit zur Diskussion gestellte Konzept wurde
1994 durch einen weiteren Entwurf E 48 Finanzinstrumente ersetzt. Der ED enthielt aus-
führliche Vorschriften für die Darstellung, den Ansatz, die Bewertung und die notwendi-
gen Angaben von Finanzinstrumenten. Im März 1995 löste das IASC die Darstellung so-
wie die Anhangsangaben aus dem Entwurfsvorschlag in einem eigenständigen Standard
IAS 32 Financial Instrument: Disclosure and Presentation heraus. Der Einzelstandard
IAS 39 mit dem Inhalt von Ansatz und Bewertung von Finanzinstrumenten folgte im De-
zember 1998 und zog ebenso eine Überarbeitung des bisherigen IAS 32 nach sich.
5
Bereits in dieser Fassung des IAS 32 (rev. 1998) war die Problematik von kündbaren In-
strumenten, unter denen die Gesellschaftsanteile der Gesellschafter einer Personengesell-
schaft fallen, bekannt. Nach den Interpretationen des SIC zum IAS 32 (rev. 1998) war
dennoch ein Eigenkapitalausweis der kündbaren Instrumente möglich. Der SIC-5.6 stellte
klar, dass bei der Betrachtung der Möglichkeit zur Kündigung des Finanzinstruments auch
die Wahrscheinlichkeit deren Gebrauch zum Bilanzstichtag entscheidend war.
6
3
Vgl. Buchholz, R. 2008b, S. 8
4
Vgl. Bieg, H.; et al. 2006, S. 65
5
Vgl. Kuhn, S.; Scharpf, P. 2006, S. 521
6
Vgl. Pawelzik, K. U. KoR 2006, S. 154

2. Kapitalabgrenzung nach IAS 32 5
In der Weiterentwicklung des IAS 32 im Dezember 2003 sah das IASB u.a. von den Inter-
pretationen des SIC-5.6 ab und stellte explizit die bloße Möglichkeit zur Kündigung des
Finanzinstruments als primäres Abgrenzungskriterium zwischen Eigen- und Fremdkapital
in den Vordergrund.
7
Fortan stellte sich das Kapitalabgrenzungsprinzip als nachteilig für
die Eigenkapitalklassifizierung des gesellschaftsrechtlichen Eigenkapitals deutscher Perso-
nengesellschaften dar.
Durch die Anerkennung des Standards durch die EG-Verordnung Nr. 2237/2004 der Euro-
päischen Kommission am 29. Dezember 2004 gewann das Kapitalabgrenzungsprinzip im
Rahmen der europäischen Harmonisierung der Rechnungslegungssysteme zunehmend an
Bedeutung.
8
Eine kurze Betrachtung des Weges der IFRS in das deutsche Handelsgesetz-
buch soll das neue Interesse an den IFRS verdeutlichen.
Seit dem 14. September 2002 bestimmt die EG-Verordnung Nr. 1606/2002 eine Anwen-
dung der IFRS für kapitalmarktorientierte Unternehmen ab dem 01.01.2005, jedoch end-
gültig ab dem 01.01.2007.
9
Durch das Bilanzreformgesetz 2004 wurde u.a. der § 315a
HGB ins Handelsgesetzbuch aufgenommen. Folglich sind die IFRS in nationales Recht
transformiert und zwingend für Informationszwecke durch den Konzernabschluss eines
kapitalmarktorientierten Mutterunternehmens anzuwenden. Gem. § 264a HGB oder
§ 11 PublG sind bestimmte Personengesellschaften konzernrechnungslegungspflichtig. Je
nachdem ob das Kriterium der Kapitalmarktorientierung erfüllt ist, ergibt sich eine Aufstel-
lungspflicht nach IFRS. Ist die zuvor genannte Pflicht zum IFRS-Konzernabschluss nicht
gegeben, kann freiwillig gem. § 315a Abs. 3 HGB ein IFRS konformer Konzernabschluss
aufgestellt werden.
10
Die Anwendung der IFRS auf den Einzelabschluss eines Unterneh-
mens hat für den HGB-Einzelabschluss keine ersetzende Wirkung. Gem. § 325 HGB kann
ein IFRS-Einzelabschluss zum Zweck der Offenlegung verwendet werden.
11
Durch die EG-Verordnung Nr. 1606/2002 und das BilReG 2004 bekamen die IFRS für
viele Unternehmen eine wesentlich größere Bedeutung und wurden für kapitalmarktorien-
tierte Mutterunternehmen nationales Gesetz. Bevor ein IFRS-Standard europäisches Recht
wird, ist die Anerkennung durch die europäische Kommission durch das geregelte Aner-
kennungsverfahren notwendig. Mit der EG-Verordnung Nr. 1725/2003 sind alle bestehen-
7
Vgl. Hennrichs, J. WPg 2006, S. 1254
8
Vgl. Verordnung (EG) Nr. 2237/2004, ABl. EU Nr. L 393/1 v. 31.12.2004
9
Vgl. Heuser, P. J.; Theile, C. 2003, S. 11
10
Vgl. Pellens, B.; et al. 2008, S. 49
11
Ebenda S. 50

2. Kapitalabgrenzung nach IAS 32 6
den IFRS-Standards, außer IAS 32 (rev. 1998) und IAS 39, deren Übernahme im Jahr 2004
folgte, durch die Europäische Kommission am 16. Juli 2003 in europäisches Recht über-
nommen. Diese Transformation von privatrechtlichen Standards in europäisches Recht
und deren Verankerung im HGB rückte die einzelnen IFRS und somit auch den bisher gel-
tenden IAS 32 (rev. 2003) mehr denn je ins öffentliche Interesse.
In der weiteren Entwicklung des IAS 32 (rev. 2003) wurden die Anhangsangaben für die
Finanzinstrumente mit dem Ziel der Vereinfachung und dem Abbau von Überschnei-
dungen mit anderen Standards in den IFRS 7 ausgelagert.
12
Die erhebliche Kritik an IAS 32 (rev. 2003), insbesondere hinsichtlich der Anwendung der
Kapitalabgrenzung auf deutsche Personengesellschaften, bewegte die IASB zur Veröffent-
lichung eines Änderungsentwurfs im Juni 2006. Das Ergebnis der öffentlichen Kommen-
tierung des ED zeigte eine breite Zustimmung zur Schaffung einer Ausnahme vom Kapi-
talabgrenzungsprinzip für bestimmte Finanzinstrumente. Doch deren Umsetzung im ED
IAS 32 stimmten nur etwa ein Fünftel aller öffentlichen Stellungnahmen zu. Folglich über-
arbeitete das IASB seinen Entwurf und veröffentlichte den aktuellen IAS 32 (rev. 2008)
ohne weiteren öffentlichen Änderungsentwurf zum ED IAS 32 am 14. Februar 2008. Im
aktuellen Standard hält das IASB am bisherigen Kapitalabgrenzungsprinzip fest und fügt
lediglich eine kasuistische Ausnahmeregelung für kündbare Finanzinstrumenten an. Diese
Ausnahmeregelung wird vom IASB als Übergangslösung angesehen, da diese gegen das
Kapitalabgrenzungsprinzip verstößt und ein weiteres Projekt mit dem FASB zur langfristi-
gen Lösung bereits angestoßen ist.
13
Die Europäische Kommission hat die Neufassung des IAS 32 am 22. Januar 2009 aner-
kannt und zur Anwendung ab 01. Januar 2009 in europäisches Recht übernommen.
14
12
Vgl. Kuhn, S.; Scharpf, P. 2006, S. 522
13
Vgl. Schmidt, M. BB 2008, S. 434
14
Vgl. Verordnung (EG) Nr. 53/2009, ABl. EU Nr. L 17/23 v. 22.01.2009

2. Kapitalabgrenzung nach IAS 32 7
2.2.
Überblick Finanzinstrumente
Wie im vorherigen Abschnitt angedeutet, werden die Vorschriften für Finanzinstrumente
in vier Standards geregelt. Die folgende Abbildung gibt einen kurzen Überblick über die
Vorschriften und deren Inhalte.
Abb. 1: Überblick zu den Vorschriften für financial instruments
(
In Anlehnung an: Kuhn, S.; Scharpf, P. 2006, S. 1)
Die allgemeinen Gliederungsvorschriften, welche u.a. die der Finanzinstrumente in der
Bilanz beinhalten, hat das IASB im IAS 1 festgelegt. IAS 1.10 fordert neben der Bilanz,
der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung und dem Anhang eine Eigen-
kapitalveränderungsrechnung für einen vollständigen IFRS-Abschluss.
15
Was ein Finanzinstrument ist und welche Arten unterschieden werden, regelt IAS 32. Die-
ser Standard ist auf alle Unternehmen ohne Unterscheidung der Rechtsform oder Größe
(IAS 32.14) und auf alle Arten von Finanzinstrumenten anzuwenden. Im IAS 32.4 folgt
eine erschöpfende Aufzählung der Finanzinstrumente die durch andere IFRS bestimmt
werden und folglich nicht im Anwendungsbereich des IAS 32 liegen. Dazu gehören u.a.
Beteiligungen an Tochterunternehmen. Nach IAS 32.11 werden Finanzinstrumente wie
folgt definiert: ,,Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Un-
ternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu
einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt."(IAS 32.11)
15
Vgl. Obst, H. in Internationale Rechnungslegung 2009, § 4 Rn. 9
IAS 32
IAS
39
IFRS 7
IAS 21
Ausweis
Ansatz und
Ausbu-
chung
Bewer-
tung
Derivative
und hedge
accounting
Offenle-
gung
Wäh-
rungsum-
rechnung

2. Kapitalabgrenzung nach IAS 32 8
Im IAS 32.13 wird der Vertrag als eine Vereinbarung festgelegt, die eindeutige wirtschaft-
liche Konsequenzen für die jeweiligen Vertragsparteien nach sich zieht. Diese vertragli-
chen Verpflichtungen sind nicht vermeidbar oder beschränkbar, da die Annahme getroffen
ist, dass die Ansprüche im Rechtsweg durchsetzbar sind. Für einen derartigen Vertrag stellt
IAS 32.13 keine bestimmten formellen Ansprüche. Jede Vertragsform, die zum mittelbaren
oder unmittelbaren Zu- oder Abfluss eines finanziellen Vermögenswerts führt, ohne den
Produktions- oder Absatzprozess des Unternehmens zu berühren, stellt ein Finanzinstru-
ment dar. Durch diese weitgefasste Definition des IAS 32.11 unterscheiden
sich grundsätzlich originäre und derivative Finanzinstrumente.
16
Folglich lassen sich vier Arten von Finanzinstrumenten abbilden: finanzielle Vermögens-
werte, finanzielle Verbindlichkeiten, Eigenkapitalinstrumente und Derivate.
Finanzielle Vermögenswerte sind u.a. flüssige Mittel, ein Eigenkapitalinstrument eines
anderen Unternehmens oder ein vertragliches Recht eines der zuvor genannten Vermö-
genswerte von einem anderen Unternehmen zu erhalten oder auszutauschen. Die Ver-
pflichtung, flüssige Mittel oder Finanzinstrumente unter für das Unternehmen ungünstigen
Bedingungen an ein anderes Unternehmen zu liefern oder auszutauschen, ist eine finanziel-
le Verbindlichkeit. Der anteilige Anspruch am Restbetrag der verbleibenden Vermögens-
werte nach Abzug aller Schulden bildet ein Eigenkapitalinstrument.
17
Derivative Finanzin-
strumente zeichnen sich durch eine abgeleitete Wertbildung anhand eines Basisobjektes
aus. IAS 39.9 definiert darüber hinaus drei kumulativ zu erfüllende Merkmale eines Deri-
vats.
18
Beim erstmaligen Ansatz eines Finanzinstruments hat der Emittent gem. IAS 32.15 dieses
in einen finanziellen Vermögenswert, in eine finanzielle Verbindlichkeit oder in ein Eigen-
kapitalinstrument zu klassifizieren. Auschlaggebende Kriterien sind die wirtschaftliche
Substanz der vertraglichen Vereinbarung sowie die Begriffsbestimmungen der einzelnen
Finanzinstrumente. Nach dieser Klassifizierung richten sich die Folgen u.a. für die Bewer-
tung der Finanzinstrumente.
19
Wie in Abbildung 1 dargestellt, formuliert IAS 39 die Vor-
schriften für die Bewertung von Finanzinstrumenten. In IAS 39.2 (d) wird die Anwendung
auf die Bilanzierung von Eigenkapitalinstrumente beim Emittenten ausgenommen,
20
da es
16
Vgl. Kuhn, S.; Scharpf, P. 2006, S. 81
17
Vgl. Pellens, B.; et al. 2008, S. 536
18
Vgl. Kuhn, S.; Scharpf, P. 2006, S. 92
19
Vgl. Ebenda S. 525
20
Vgl. Bieg, H.; et al. 2006, S. 148

2. Kapitalabgrenzung nach IAS 32 9
sich bilanziell um eine Residualgröße aller Vermögenswerte und Schulden handelt. Dem
entsprechend folgt keine eigenständige laufende Bewertung der Eigenkapitalinstrumente,
da die Bewertungen der Vermögenswerte und der Schulden für diese ausschlaggebend
sind.
21
Abbildung 2 gibt einen kurzen Überblick der Bewertungsklassen von Finanzinstru-
menten nach IAS 39.
Aufgrund der Problematik der Eigen- und Fremdkapitalabgrenzung und deren Auswirkun-
gen auf deutsche Personengesellschaften, wird im Folgenden die weitere Betrachtung der
finanziellen Vermögenswerte außer Acht gelassen. Wie in Abbildung 2 dargestellt, sind
finanzielle Verbindlichkeiten entweder der Bewertungskategorie 1 oder der nicht im IAS
39 explizit genannten Klasse 5
22
zu zuordnen. Finanzielle Verbindlichkeiten und Eigenka-
pitalinstrumente sind bei der erstmaligen Erfassung bzw. zum Emissionszeitpunkt mit dem
beilzulegenden Zeitwert (Fair Value)
23
anzusetzen.
Im Rahmen der Folgebewertung sind finanzielle Verbindlichkeiten gem. IAS 39.47 er-
folgswirksam mit dem jeweiligen beizulegenden Zeitwert (Klasse 1) oder den fortgeführ-
ten Anschaffungskosten
24
(Klasse 5) zu bewerten. Bei Eigenkapitalinstrumenten hingegen
werden die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts gem. IAS 32.22 nicht erfolgswirksam
erfasst.
25
21
Vgl. Coenenberg, A. G.; et al. 2007, S. 148
22
Die Existenz einer fünften Bewertungsklasse wird unterstellt. (Vgl. Bieg, H.; et al. 2006, S. 159)
23
Näher zum Fair Value vgl. Baumann, K. F.; et al. 2001, S. 205
24
Zur Bestimmung der fortgeführten Anschaffungskosten vgl. Starbatty, N. in Internationale Rechnungsle-
gung 2009 § 5 Rn. 279
25
Vgl. Kuhn, S.; Scharpf, P. 2006, S. 526 f.

2. Kapitalabgrenzung nach IAS 32 10
Abb. 2: Bewertungsklassen der Finanzinstrumente nach IAS 39
(In Anlehnung an Bieg, H.; et al. 2006, S. 155)
Nach diesem Überblick über die Arten von Finanzinstrumenten wird im folgendem Kapitel
das Abgrenzungsprinzip zwischen Eigen- und Fremdkapital des IAS 32 vorgestellt, um im
Laufe der Arbeit eine Aussage über die Klassifizierung des gesellschaftsrechtlichen Eigen-
kapitals von deutschen Personengesellschaften zu erreichen.
2.3.
Kapitalabgrenzungsprinzip
2.3.1.
Abgrenzung der Eigenkapitalinstrumente
Der Konzeption des Kapitalabgrenzungsprinzips des IASB liegt ein Settlement-Ansatz
zugrunde. Zentrales Abgrenzungskriterium dieses Ansatzes sind individuelle Ansprüche
der Inhaber von Finanzinstrumenten gegen das ausgebende Unternehmen.
Die bisherige Definition der Eigenkapitalinstrumente als Residualgröße setzt eine eindeu-
tige Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital voraus. Diese Abgrenzung wird zirku-
lär in den nach IAS 32.11 folgenden Paragraphen vorgenommen. Folglich geben
IAS 32.16 (a) und (b) zwei kumulativ zu erfüllende Bedingungen zur Abgrenzung eines
Eigenkapitalinstruments gegenüber einer finanziellen Verbindlichkeit vor.
Bewertungsklassen der Finanzinstrumente
Finanzielle
Vermögens-
werte oder
finanzielle
Verbindlich-
keiten mit
erfolgswirk-
samer Fair-
Value-
Bewertung
Finanzinvesti-
tionen die bis
zur Endfällig-
keit gehalten
werden
Darlehen und
Forderungen
Zum Verkauf
verfügbare
finanzielle
Vermögens-
werte
Sonstige fi-
nanzielle
Verbindlich-
keiten
1
2
4
5
3

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2009
ISBN (eBook)
9783836632782
DOI
10.3239/9783836632782
Dateigröße
492 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Fachhochschule Stralsund – Wirtschaft, Betriebswirtschaftslehre
Erscheinungsdatum
2009 (Juli)
Note
1,0
Schlagworte
eigenkapital ifrs personengesellschaften kapitalabgrenzung
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Titel: Eigenkapital deutscher Personengesellschaften nach IFRS / IAS
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