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Auswirkungen von Heimerziehung auf Schulverläufe

Vergleich zweier Konzepte zur Heimerziehung nach § 34 SGB VIII

©2009 Diplomarbeit 116 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Vorwort:
Durch die mehrjährige Tätigkeit als Betreuerin in verschiedenen Wohngruppen in Hamburg, konnte ich einige Erfahrungen in der Praxis der Heimerziehung nach § 34 Sozialgesetzbuch VIII sammeln.
Eine grundlegende Aufgabe der Heimerziehung ist die Unterstützung der Jugendlichen im Bereich der Ausbildung und der Beschäftigung. So habe ich dort, wo ich tätig war, auch praktisch erlebt, dass der regelmäßige Schulbesuch und möglichst gute Ergebnisse in der Schule und Ausbildung ein ständiges Thema im Wohngruppen- Geschehen sind – unter den Kindern und Jugendlichen ebenso wie unter den Betreuern. Es ist nicht nur ein herausragendes, sondern zugleich ein brisantes, auch konfliktgeladenes Thema.
Betreuer, die sich der Bedeutung ihrer diesbezüglichen Aufgabe für das Individuum und die Gesellschaft durchaus bewusst sind, stehen dabei zusätzlich unter Erfolgszwang, da sie mit Erwartungen, Hoffnungen oder sogar Forderungen der Öffentlichkeit direkt konfrontiert sind. Z. B. wird seitens einiger Schulen und Lehrer dadurch Druck ausgeübt, dass sie Schüler wegen Fehlverhaltens – mitunter für mehrere Tage – vom Unterricht suspendieren und in die Obhut der Betreuer zurückschicken. Das geschieht unter Berufung auf das Hamburger Schulgesetz und manchmal auch mit dem Hinweis an die Betreuer, es sei ihre Aufgabe, dafür zu sorgen, dass sich die Kinder in der Schule anständig benehmen.
Aber auch andere Personen, die von der Aufnahme des Jugendlichen in die Heimerziehung Kenntnis erhalten haben – manche Eltern, auch aus der Elternschaft der Schule, Bewohner des Wohngebietes und sogar manche Mitarbeiter der Jugendämter – erwarten nun ‘wahre Wunder’, so sehr dies einerseits auch verständlich erscheint.
Schon wenn Jugendämter den Eltern Hilfe zur Erziehung nach § 34 SGB VIII gewähren und mit ihnen die Heimerziehung des Kindes vereinbaren, spielt bei der Entscheidung die schulische Entwicklung des Kindes eine große Rolle. Schulprobleme und Leistungsversagen alleine rechtfertigen zwar keine Heimerziehung, das Wohl des Kindes in der Gesamtheit ist der Maßstab, an dem gemessen wird. Allerdings kommt die schulische Situation dabei sehr schnell in den Blickpunkt, denn hier werden Fehlentwicklungen besonders augenscheinlich, obgleich die eigentlichen Ursachen in der Regel woanders liegen. Es liegt nahe, dass auch in der Hilfeplanung und bei der Bewertung des Erreichten in den Hilfeplangesprächen die Schulproblematik eine unverändert große Rolle […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Vorwort

1. Forschungsstand

2. Ziele der Heimerziehung - Betrachtung unter dem Gesichtspunkt der Schulproblematik
2.1. Aussagen des SGB VIII (KJHG)
2.2. Zur Sozialisation
2.3. Zur schulischen und beruflichen Qualifikation

3. Verschiedene Formen und Konzeptionen der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII - Ein Überblick

4. Ressourcen, die zum Schulerfolg beitragen
4.1. Das familiäre Umfeld
4.2. Bildungsstand der Eltern
4.3. Die Institution Schule
4.4. Lehrer-Schüler-Beziehung
4.5. Die Peergroup
4.6. Konsequenzen für die Heimerziehung
4.7. Zusammenfassung

5. Das Problem der Messung des Erfolges bzw. der Wirkung von Jugendhilfemaßnahmen

6. Schulische Qualifikation und soziale Teilnahmechancen
6.1. Zur Rolle formaler Bildungsabschlüsse in unserer Gesellschaft
6.2. Ihre Bedeutung für das Individuum
6.3. Ihre besondere Bedeutung für Jugendliche in der Heimerziehung
6.4. Zusammenfassung

7. Zum Gegenstand der Untersuchung
7.1. Forschungsdesign und Konzipierung des Fragebogens
7.2. Bewertung des methodischen Vorgehens
7.3. Feldzugänge und Beschreibung der Stichproben

8. Betrachtung zweier Konzepte zur Heimerziehung nach § 34 SGB VIII in der Stadt Hamburg – im Hinblick auf die Möglichkeiten, die schulische Entwicklung zu fördern
8.1. Kinder- und Jugendwohngruppe des Internationalen Bundes (IB)
8.1.1. Zur Situation der Jugendlichen in der Einrichtung
8.1.2. Die Kompetenzagentur
8.2. Jugendwohngruppe von Gangway e.V.
8.2.1. Zur Situation der Jugendlichen in den Einrichtungen
8.2.2. Die Pontonschule

9. Auswertung der Fragebögen und Interpretation der Ergebnisse
9.1. Auswertung der Fragebögen
9.1.1. Stichprobe 1
9.1.2. Stichprobe 2
9.2. Interpretation der Ergebnisse

10. Votum

Tabellenverzeichnis

Literaturverzeichnis

Anhang
- Interview-Fragebogen
- Konstruktion idealtypischer Fälle
- Erklärung der selbstständigen Verfassung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit des Textes wird im Folgenden zur Benennung von Personen überwiegend die männliche Form verwendet, damit soll weder die Bedeutung eines Geschlechts herab- noch heraufgesetzt werden.

Vorwort

Durch die mehrjährige Tätigkeit als Betreuerin in verschiedenen Wohngruppen in Hamburg, konnte ich einige Erfahrungen in der Praxis der Heimerziehung nach § 34 Sozialgesetzbuch VIII sammeln.

Eine grundlegende Aufgabe der Heimerziehung ist die Unterstützung der Jugendlichen im Bereich der Ausbildung und der Beschäftigung.[1] So habe ich dort, wo ich tätig war, auch praktisch erlebt, dass der regelmäßige Schulbesuch und möglichst gute Ergebnisse in der Schule und Ausbildung ein ständiges Thema im Wohngruppen- Geschehen sind – unter den Kindern und Jugendlichen ebenso wie unter den Betreuern. Es ist nicht nur ein herausragendes, sondern zugleich ein brisantes, auch konfliktgeladenes Thema.

Betreuer, die sich der Bedeutung ihrer diesbezüglichen Aufgabe für das Individuum und die Gesellschaft durchaus bewusst sind, stehen dabei zusätzlich unter Erfolgszwang, da sie mit Erwartungen, Hoffnungen oder sogar Forderungen der Öffentlichkeit direkt konfrontiert sind. Z. B. wird seitens einiger Schulen und Lehrer dadurch Druck ausgeübt, dass sie Schüler wegen Fehlverhaltens – mitunter für mehrere Tage – vom Unterricht suspendieren und in die Obhut der Betreuer zurückschicken. Das geschieht unter Berufung auf das Hamburger Schulgesetz und manchmal auch mit dem Hinweis an die Betreuer, es sei ihre Aufgabe, dafür zu sorgen, dass sich die Kinder in der Schule anständig benehmen.[2]

Aber auch andere Personen, die von der Aufnahme des Jugendlichen in die Heimerziehung Kenntnis erhalten haben – manche Eltern, auch aus der Elternschaft der Schule, Bewohner des Wohngebietes und sogar manche Mitarbeiter der Jugendämter – erwarten nun „wahre Wunder“, so sehr dies einerseits auch verständlich erscheint.

Schon wenn Jugendämter den Eltern Hilfe zur Erziehung nach § 34 SGB VIII gewähren und mit ihnen die Heimerziehung des Kindes vereinbaren, spielt bei der Entscheidung die schulische Entwicklung des Kindes eine große Rolle. Schulprobleme und Leistungsversagen alleine rechtfertigen zwar keine Heimerziehung, das Wohl des Kindes in der Gesamtheit ist der Maßstab, an dem gemessen wird. Allerdings kommt die schulische Situation dabei sehr schnell in den Blickpunkt, denn hier werden Fehlentwicklungen besonders augenscheinlich, obgleich die eigentlichen Ursachen in der Regel woanders liegen. Es liegt nahe, dass auch in der Hilfeplanung und bei der Bewertung des Erreichten in den Hilfeplangesprächen die Schulproblematik eine unverändert große Rolle spielt. Das erscheint durchaus auch berechtigt, wenn der Kontext zur Gesamtentwicklung nicht vernachlässigt wird.

In meiner praktischen Tätigkeit konnte ich beobachten (und war selbst beteiligt), wie Betreuer mit großem Einsatz mit den Jugendlichen arbeiten, um die schulischen Probleme zu verringern. Obwohl dabei die Erfahrungen des Teams genutzt und das Handeln abgestimmt wurde, erwiesen sich eingefahrene Verhaltensweisen und Einstellungen der Kinder und Jugendlichen oft als äußerst zäh. Manche Betreuer bewerten das als persönlichen Misserfolg und resignieren in diesem Bereich.

Die Widersprüche veranlassten mich, u. a. folgende Fragen aufzuwerfen und nach Antworten zu suchen:

- Ist der Anspruch zu hoch, oder sind die Fähigkeiten der Betreuer unzureichend?
- Welcher Anspruch ist realistisch, und was sagt der Gesetzgeber, welche Ziele stellt er?
- Welches sind die Bedingungen für einen erfolgreichen Schulverlauf, und welche Bedingungen können durch die Betreuer in der Heimerziehung beeinflusst werden? Wie wirken sich die verschiedenen Konzeptionen dabei aus?

Das zentrale Anliegen meiner Arbeit ist es, einen Beitrag zur Beantwortung der Frage zu leisten:

Wie muss Heimerziehung gestaltet werden, damit Jugendliche in der Schule mehr Erfolg haben?

Zugleich scheint mir eine Einschränkung realistisch zu sein, die ich in einer Arbeitsthese festhalten möchte:

Die Heimerziehung – alleine genommen – wird nur einen begrenzten Beitrag dazu leisten können, die schlechte bzw. fehlende Schulperspektive der in der Heimerziehung befindlichen Jugendlichen zu verbessern.

Natürlich sind die Möglichkeiten im Einzelfall stets auch abhängig vom individuellen Entwicklungsweg des Jugendlichen, von seiner Initiative, von seinen Persönlichkeitsmerkmalen. Ebenso ist die Unterschiedlichkeit der Betreuer ein Faktum, weshalb auch die Ergebnisse immer variieren werden. Aber mir scheint, dass der Zugriff der Betreuer auf die Bedingungen auch objektiv begrenzt ist.

Wenn sich die These im Zuge der Untersuchung als richtig erweisen sollte, so ist dies nicht als Freibrief für die Arbeit der Betreuer gemeint, sondern als eine Möglichkeit, ihre Arbeit an diesem Schwerpunkt besser und realer bewerten zu können. Das scheint mir für sie selbst auch wichtig. Darüber hinaus wird es ihnen möglicherweise besser gelingen, sich auf diejenigen Bedingungen zu konzentrieren, wo Reserven der Heimerziehung liegen und wirksam gemacht werden können. Eine solche Reserve vermute ich u. a. in der konzeptionellen Ausrichtung.

Die vorliegende Arbeit untersucht die verschiedenen Ressourcen, die möglicherweise zu einem erfolgreichen Schulverlauf beitragen. Speziell soll dabei die Wirkung von Heimerziehung auf den Erfolg des Schulverlaufes eingeschätzt werden. Hierzu werden zwei Einrichtungen der Heimerziehung in der Stadt Hamburg miteinander verglichen. Anhand von standardisierten Fragebögen werden die Jugendlichen, die in den beiden Einrichtungen leben bzw. gelebt haben, über ihren bisherigen Schulverlauf und ihre derzeitige Schulsituation befragt. Außerdem werden die Reaktionen des Umfeldes beim Schulschwänzen der Jugendlichen untersucht. Es soll herausgearbeitet werden, ob und auf welche Weise die Eltern auf das Schulschwänzen (also vor der Unterbringung ihres Kindes in der WG) reagiert haben und wie die Betreuer der WG reagieren. Des Weiteren geht es darum, wie die Schule reagiert und ob sich die Häufigkeit des Schwänzens seit der Unterbringung geändert hat. Bei der Beurteilung der jeweiligen Schulverläufe wird die Sicht der Jugendlichen auf ihre eigene schulische Entwicklung dargestellt, und als objektiver Maßstab werden die besuchte Schulform und diesbezügliche Veränderungen herangezogen. Abschließend werden die Jugendlichen nach ihren Vorstellungen und Wünschen gefragt, wie und wodurch die Lehrer und Betreuer sie noch besser unterstützen könnten. Die Jugendlichen zu solchen Überlegungen aufzufordern ist durchaus nicht ungewöhnlich. Weil es ein Grundprinzip ist, sie an allen sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen (vgl. SGB VIII: § 8), kennen sie derartige Fragen. So kann erwartet werden, dass die Antworten ein reales Bild vom Unterstützungsbedarf der Jugendlichen seitens der Lehrer und Betreuer ergeben.

Durch die Analyse von Ressourcen sollen die Bedingungen, die sich positiv auf den Schulverlauf auswirken, herausgearbeitet werden. Die Jugendlichen – als Experten ihrer Lebenswelt – werden zu den Bedingungen befragt, die sie während ihres Schulverlaufs als positive Unterstützung wahrgenommen haben bzw. die einem erfolgreichen Verlauf im Wege standen. Daraus werden Hinweise erwartet, welche Fördermaßnahmen am wirksamsten waren und welchen Unterstützungsbedarf die Jugendlichen haben.

Dadurch dass Jugendliche aus zwei Einrichtungen unterschiedlicher Konzeption verglichen werden, ist zu erwarten, dass Unterschiede in den Schulverläufen Rückschlüsse auf die Konzeption der Einrichtung ermöglichen.

Welcher Weg wurde für die Behandlung der Problematik in der vorliegenden Arbeit gewählt?

Das 1. Kapitel zeigt den aktuellen Forschungsstand zu der Thematik auf und gibt einen Überblick zur Datenlage und zur bereits vorhandenen Literatur. Im 2. Kapitel werden die Ziele der Heimerziehung betrachtet. Es soll dabei festgestellt werden, was der Gesetzgeber im Hinblick auf die schulische Förderung Jugendlicher in der Heimerziehung festlegt. Die Sozialisation wird dabei als wesentlicher Prozess und Ziel hervorgehoben. Anschließend wird auf die schulische und berufliche Qualifikation als bedeutende Aufgabe von Heimerziehung eingegangen. Im 3. Kapitel werden verschiedene Wohnkonzepte, die sich nach § 34 SGB VIII als Heimerziehung definieren, vorgestellt. Im 4. Kapitel werden die verschiedenen Ressourcen vorgestellt, von denen ausgegangen werden kann, dass sie den Schulerfolg beeinflussen. Dieses Kapitel setzt sich aus folgenden Teilen zusammen: Betrachtungen zum familiären Umfeld; zum Bildungstand der Eltern; zur Institution Schule; zur Lehrer-Schüler-Beziehung und zur Peergroup. Aus der Analyse dieser Ressourcen werden im Abschnitt 4.6 Konsequenzen für die Heimerziehung abgeleitet. Das 5. Kapitel zeigt auf, wie schwierig es ist, den Erfolg und die Wirkung von Jugendhilfemaßnahmen zu messen, und benennt die in der vorliegenden Untersuchung verwendeten Kriterien.

Die Auswirkungen der schulischen Qualifikation auf die sozialen Teilnahmechancen werden im 6. Kapitel dargestellt. Dabei wird u. a. die Bedeutung formaler Bildungsabschlüsse für das Individuum im Allgemeinen und für Jugendliche in der Heimerziehung im Speziellen analysiert. Im 7. Kapitel beschreibt die Verfasserin den Gegenstand ihrer Untersuchungen in der Praxis. Dabei stellt sie das Forschungsdesign vor, beschreibt die Konzipierung des Fragebogens sowie das methodische Vorgehen und bewertet dieses. Anschließend werden die Feldzugänge und die Stichproben beschrieben.

Im 8. Kapitel werden die Konzepte der beiden Einrichtungen vorgestellt, in denen die Untersuchung durchgeführt wurde.

Im 9. Kapitel erfolgt die Auswertung der Fragebögen mit Hilfe einer Typisierung und die Interpretation der Ergebnisse. Das Kapitel 10 stellt abschließend das Votum dar. Hier werden Schlussfolgerungen aus den wesentlichen Ergebnissen der Untersuchung gezogen.

1. Forschungsstand

Nachfolgend wird ein Einblick in das vorhandene Wissen zum Gegenstand dieser Arbeit gegeben. Dafür wird eine Auswahl der auf dem Gebiet der Bundesrepublik erschienenen deutschsprachigen Literatur zur Heimerziehung einbezogen und dabei besonderes Augenmerk auf Aussagen über die schulische Qualifikation und die Wirkung von Heimerziehung auf Schulverläufe gelegt.

Zum Bereich der Heimerziehung liegen zahlreiche Studien und Untersuchungen vor. Ältere Studien, die bereits vor 1990 durchgeführt wurden, werden hier weitgehend unberücksichtigt gelassen, da sich seit Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) im Jahre 1990 der Bereich der Jugendhilfe und speziell die Heimerziehung grundlegend verändert haben. Allerdings haben die Reformbestrebungen in den 70er Jahren bereits erste bedeutende Veränderungen erreicht. Die Heimerziehung entwickelte sich von der Anstalterziehung zu einer lebensweltorientierten Wohnform, die sich an den Bedürfnissen der Betroffen orientiert.[3]

Mit der Umstrukturierung der Einrichtungen der Heimerziehung hat sich auch der schulische Bereich für die zu Betreuenden geändert. Nur wenige Einrichtungen verfügen noch über interne Heimschulen. Die meisten Betreuten besuchen externe Regelschulen. Aus diesem Grund lassen sich nur bedingt Rückschlüsse auf vorliegende ältere Studien ziehen.

Die Untersuchung von Sturzebecher / Klein (1983) bezieht sich auf die Berufsausbildung verhaltensauffälliger und lernbehinderter Jugendlicher in einem Erziehungsheim. Die Integration der Problemgruppe steht hierbei als Ziel im Vordergrund. Die benachteiligten Jugendlichen (verhaltensauffällig und lernbehindert) absolvieren ihre Ausbildung gemeinsam mit unauffälligen Jugendlichen, die außerhalb des Erziehungsheims leben. Die Ausbildungswerkstätten befinden sich auf dem Gelände des Erziehungsheims.

Sturzebecher / Klein, die den Modellversuch vier Jahre lang begleitet haben, kommen zu dem Ergebnis, dass sich insgesamt eine Integration von internen und externen Auszubildenden vollzogen hat.[4] Bemerkenswert ist jedoch, dass in Bezug auf die allgemeinen Persönlichkeitsmerkmale allerdings keine Angleichung der beiden Gruppen festgestellt werden konnte. Es wurde davon ausgegangen, dass die internen Auszubildenden unter weitaus schlechteren Sozialisationsbedingungen als die externen Auszubildenden aufgewachsen sind. Die Autoren schlussfolgerten, das Integrationsmodell könne in diesem Bereich keinen Ausgleich erzielen, da die über mehrere Jahre hinweg aufgebauten Defizite nur langfristig abgebaut werden könnten und nicht über die relativ kurze Dauer der Ausbildungszeit. In motivationaler Hinsicht und im Hinblick auf das Lern- und Leistungsverhalten der heiminternen Auszubildenden sei das Integrationsmodell vorteilhaft.

Diese Studie legt nahe, dass es sinnvoll wäre, Heimschulen auch für externe Schüler zu öffnen, um eine Konzentration von Problemgruppen zu vermeiden.

Die Planungsgruppe PETRA (Petermann 1987) hat eine der bedeutendsten Untersuchungen zu den Leistungsfeldern der Heimerziehung vorgelegt.

Ihre Untersuchung bezieht sich auf acht Einrichtungen, die sich in verschiedenen Bundesländern befinden. Bei der Untersuchung der verschiedenen Leistungsfelder der Heimerziehung wird im Teilabschnitt „ Pädagogik und Alltag “ die „ Nachschulische Hausaufgabenbetreuung“ thematisiert.

Die untersuchten Einrichtungen unterschieden sich teilweise erheblich in der Beurteilung der Wichtigkeit einer schulischen Förderung. Das Spektrum reicht von einer Hervorhebung der Förderung der Persönlichkeitsentwicklung zuungunsten der Unterstützung bei der Ausbildung bis hin zur ausdrücklichen Betonung der Wichtigkeit einer Schulausbildung.[5]

Als Maßnahmendefizit benennt die Planungsgruppe PETRA die unzulängliche Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit schul- und leistungsbezogenen Problemen. Die Förderung gehe in den meisten Fällen nicht über eine Hausaufgabenkontrolle hinaus. Eine motivierende Betreuung und enge Kooperation mit der Schule finde nur in den seltensten Fällen statt. Kognitive Defizite auf der Leistungsebene könnten nicht durch die Einrichtungen ausgeglichen werden.

Die Planungsgruppe PETRA kommt zu dem Ergebnis, dass zwar in vielen Fällen angemessene äußere Rahmenbedingungen gegeben seien, ihre Nutzung allerdings hinter den Bedarfen der einzelnen Kinder und Jugendlichen bliebe.[6] Diese Feststellungen sind sicherlich heute noch ebenso aktuell wie damals, und es erwächst m. E. dringender Handlungsbedarf für die Heimerziehung.

Die Untersuchung von Bürger (1990) trifft am nächsten die Thematik der hier vorliegenden Arbeit. Allerdings ist die Studie von Bürger als Längsschnittuntersuchung angelegt und bezieht sich auf die Population von Probanden, die in der Zeit von Mai 1981 bis Dezember 1982 aus den Maßnahmen der öffentlichen Erziehung entlassen wurden. Die Unterbringung erfolgte aufgrund des Jugendwohlfahrtgesetzes bzw. der Fürsorgeerziehung und unterscheidet sich damit deutlich von der heutigen Unterbringungsgrundlage des KJHG’s.

Bürger untersucht neben der schulischen und beruflichen Qualifikation auch das Legalverhalten der Jugendlichen. Mit der Auswahl dieses Beurteilungskriteriums folgt Bürger der verbreiteten Vorgehensweise, Maßnahmenerfolge am Legalverhalten der Probanden zu überprüfen. So werden auch in dieser Studie anhand der Merkmale der Vermittlung schulischer und beruflicher Qualifikationen sowie des Legalverhaltens die Sozialisationsleistungen von Heimerziehung beurteilt. Diese Kriterien werden als bedeutsam definiert, da sie als wesentliche Grundvoraussetzungen zur gesellschaftlichen Teilhabe angenommen werden. Demnach könne von einem Erfolg öffentlicher Erziehung ausgegangen werden, „…wenn es ihr gelänge, eine Änderung in der biographischen Tendenz der Probanden herbeizuführen.“ [7]

Die Ergebnisse der Studie bestätigen Bürgers zentrale These, dass Heimerziehung geeignet sei, „ Sozialisationsprozesse von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Problemlagen, die als schwer erziehbar, latent oder manifest verwahrlost gelten, positiv zu beeinflussen.“[8]

81,1% der Probanden verfügten bei Beendigung der Maßnahme über eine schulische oder berufliche Qualifikation bzw. eine laufende Qualifikations- oder berufliche Perspektive. Lediglich 9% der Probanden kamen während des Bewährungszeitraumes in den Strafvollzug. In Anbetracht dessen, dass 90% der schulpflichtigen Probanden Schulprobleme hatten und jeder Vierte als unbeschulbar galt, kann davon ausgegangen werden, dass ohne die im Rahmen der öffentlichen Erziehung angebotenen Qualifikationschancen für viele dieser Probanden keinerlei Möglichkeiten bestanden hätten, Erfolg in der schulischen und / oder beruflichen Qualifikation zu erlangen.

Die Untersuchung von Bürger prüft lediglich, ob die öffentliche Erziehung eine geeignete Maßnahme zur Verbesserung der sozialen Teilnahmenchancen ist und geht nicht darauf ein, wie die erzielten Erfolge zustande gekommen sind.

Das Tübinger Forschungsprojekt Jule (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 1998) ähnelt der Untersuchung der Planungsgruppe PETRA. Es ist eine im großen Rahmen angelegte Untersuchung, die die verschiedenen Leistungsfelder des Bereiches Heimerziehung analysiert.

Das Forschungsdesign besteht aus einer Aktenanalyse, die durch eine Befragung ehemaliger Heimbewohner, deren Maßnahmen in den Jahren 1993 und 1994 beendet wurden, ergänzt wird. Die Fälle (284 analysierte Akten) stammen aus sechs verschiedenen Jugendämtern in drei Bundesländern und sollen damit einen repräsentativen Querschnitt für die Jugendhilfe der Bundesrepublik darstellen.

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, „dass in gut 70% Arrangements der Heimerziehung für Kinder hilfreich sind, indem sich für die Einzelnen die Ausgangssituationen, die schwierigen gegebenen Konstellationen, die zur Heimeinweisung führen, verändern, auflichten und verbessern…“[9]

Zur Bilanzierung der Entwicklung der jungen Menschen wurden verschiedene Kriterien herangezogen. Ein wichtiges Kriterium stellte dabei die Schul-/ Ausbildungssituation dar.

Vor allem folgende Ergebnisse wurden laut Studie erreicht: 65,1% der Kinder und Jugendlichen konnten auf eine positive Entwicklung im Bereich der Schule und Ausbildung verweisen. Das bedeutet, dass diese Jugendlichen einen Schulabschluss erhalten haben und / oder ihnen der Einstieg in eine Berufsausbildung oder aber die Vermittlung einer Arbeitsstelle gelungen ist. Bei 11,3 % der Jugendlichen konnte eine in den Ansätzen positive Entwicklung im Bereich der Schule und Ausbildung festgestellt werden. 10, 9 % der Jugendlichen haben sich im schulischen und beruflichen Bereich nicht verändert. Bei 12,6 % der Jugendlichen hat sich die Situation im Bereich der Schule und Ausbildung verschlechtert. M. E. sind das Fakten, die die Wirksamkeit der Heimerziehung bei der schulischen Entwicklung und Ausbildung deutlich erkennen lassen.

In Anbetracht der Tatsache, dass die jungen Menschen aus prekären familiären Situationen hervorgehen, die ihnen nur wenige Chancen eröffnen, ist es umso mehr nötig, dass die Hilfen zur Erziehung die Chancen dieser Jugendlichen erhöhen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und teilzuhaben.[10]

Gabriel (2001) hat mit seiner Arbeit den Forschungstand zur Heimerziehung in Großbritannien und Deutschland bilanziert. Er versucht, Erkenntnisse aus der britischen Forschung zur Heimerziehung auf die deutsche Forschung zu übertragen und erhofft damit, ihr neue Perspektiven zu eröffnen. Ein Problem ist die Vergleichbarkeit der Forschung, da in Großbritannien und Deutschland unterschiedliche Forschungsstrukturen bestehen. Gabriels Interesse gilt der Frage, ob trotz der Unterschiedlichkeit Erkenntnisse der britischen auf die deutsche Forschung übertragbar sind. Bei der Beurteilung des Erfolges von Jugendhilfe bzw. von Heimerziehung berücksichtigt Gabriel die Sichtweise unterschiedlicher Perspektiven und orientiert sich damit an der Differenzierung nach Parker. [11] Die fünfte Perspektive, genannt „ Child outcomes “, meint die Bestimmung des Erfolges aus Sicht der betroffenen jungen Menschen. Es werden verschiedene Kriterien zur Definition des Erfolges herangezogen. Eines der Kriterien richtet sich auf den schulischen und beruflichen Erfolg. Gabriel plädiert dafür, die Zufriedenheit und das Wohlbefinden der jungen Menschen immer zu berücksichtigen, da sie seines Erachtens zu einer positiven Entwicklung beitragen.

Dennoch spielt auch die schulische Qualifikation bei Gabriel eine entscheidende Rolle, um die gesellschaftliche Teilhabe der jungen Menschen zu verbessern. Er beklagt, dass die Jugendhilfe diese Aufgabe zu wenig wahrnehme und bei Schulschwierigkeiten nicht ausreichend genug gehandelt werde.[12] Hierin gibt es also übereinstimmende Defizite in den beiden Ländern.[13]

Insgesamt kommt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass die Forschungsstruktur in Deutschland nicht mit der in Großbritannien verglichen werden könne. Es wird empfohlen, dass sich Deutschland an dem britischen Modell einer zentralisierten Forschung der Heimerziehung orientieren solle. Es existiere kein vernetztes Grundlagenwissen und gäbe keine übergreifenden Fragestellungen. Die deutsche Forschung könne davon profitieren, würde sie sich an britischen und amerikanischen Forschungskonzepten orientieren, da die meisten Forschungsdesigns problemlos zu übertragen seien. Gleichfalls könnten Forschungsergebnisse als Vergleich in deutschen Studien angeführt werden.

Winkler (Gabriel / Winkler 2003) weist darauf hin, dass in Deutschland eine Forschungslücke zu verzeichnen sei, welche die Leistung der Heimerziehung bei der Berufsvorbereitung von jungen Menschen beträfe: „Zunächst fehlt hier ein gesichertes Wissen zu den Übergängen junger Menschen aus der Heimerziehung in die berufliche Bildung, endlich auch in eine durch Berufstätigkeit gesicherte Existenz.“ [14]

Dazu würde ebenfalls gehören, dass die Jugendhilfe auf ein Leben mit Sozialhilfe bzw. Hartz IV vorbereitet. Die Erfahrungen der Verfasserin in der praktischen Arbeit bestätigen diese Notwendigkeit.

Die Untersuchung von Pluta (2003) bezieht sich auf das Problem der Schulverweigerung bei Kindern und Jugendlichen, die in Einrichtungen der Heimerziehung leben. Mit der Auswahl dieser Thematik spiegelt Pluta die aktuelle Problematik wider, von der fast alle Kinder und Jugendlichen der Jugendhilfe-Einrichtungen, insbesondere die Heimerziehung, betroffen sind. Pluta gibt einen Überblick über die Erscheinungsformen, Ursachen und sozialpädagogischen Handlungsmodelle bei Schulverweigerung und orientiert sich in ihrem Erklärungsansatz an Thimm.[15] Schulverweigerung sei das Resultat verschiedenster Einflussfaktoren. Sie benötige daher individuelle Unterstützungsangebote und kein allgemeingültiges Interventionsmodell, schlussfolgert sie.

Die Untersuchung von Pluta ist statistisch nicht repräsentativ, da sie sich in ihren Aussagen lediglich auf ein Experteninterview bezieht. Ihr Ziel sei nicht das Generieren von exemplarischen Erkenntnissen, sondern die Beschreibung von Erfahrungen, die eine Heimeinrichtung mit Schulen gemacht hat.[16]

Sie kommt zu dem Ergebnis, „dass Schulschwierigkeiten, Schwänzen etc. oftmals Symptome für Sozialisationsbedingungen im familialen Lebensbereich sind, die nicht dem Wohle des Kindes entsprechen.“ [17] Dies deckt sich mit den Erfahrungen der Verfasserin der vorliegenden Arbeit und bestärkt sie in ihrer eingangs geäußerten Arbeitsthese.

Zusammenfassend kann eingeschätzt werden:

Es gibt eine Reihe von Studien und Untersuchungen zur Wirkung von Heimerziehung. Mehrere davon betrachten die schulische und berufliche Qualifikation als wichtiges Erfolgskriterium und berücksichtigen es entsprechend bzw. behandeln es tiefergehend. Diese Erkenntnisse bilden die Grundlage für die nachfolgende eigene Untersuchung. Allerdings entstanden die meisten Arbeiten auf der Grundlage der damaligen Strukturen der Heimerziehung (vor Inkrafttreten des KJHG 1990) und entsprechen teilweise nicht den heutigen Bedingungen.

Hinzu kommt, dass den Bedingungen, die zum Schulerfolg wesentlich beitragen bzw. diesem abträglich sind, zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird.

Mit ihrer Untersuchung in der hier vorliegenden Arbeit ist die Verfasserin bemüht, zur Schließung dieser Lücke beizutragen.

2. Ziele der Heimerziehung – Betrachtung unter dem Gesichtspunkt der Schulproblematik

2.1. Aussagen des SGB VIII (KJHG)

Um den Anspruch an die Heimerziehung bei der schulischen Förderung der Kinder und Jugendlichen näher zu bestimmen, ist es nötig, das Kinder- und Jugendhilfegesetz zu Rate zu ziehen. Im § 34 heißt es:

Heimerziehung „…soll Kinder und Jugendliche (…) in ihrer Entwicklung fördern. Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie

1. eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen oder
2. die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten oder
3. eine auf länger angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten.“ [18]

In Bezug auf die Ziele sind hier zweierlei Zielsetzungen zu erkennen. Die erste ist auf die Beziehung zur Herkunftsfamilie und somit vorwiegend auf den Entwicklungsabschnitt des Kindes- und frühen Jugendalters gerichtet.

In Nr. 2 und 3 werden im Falle, dass eine Rückführung in die Familie nicht erreicht werden kann, Alternativen genannt. Eine auf längere Zeit angelegte Lebensform (Nr. 3) kann die Heimerziehung z.B. in Form von betreuten Wohngruppen bieten. Einrichtungen der Heimerziehung sollen den betreffenden Kindern und Jugendlichen einen alternativen Lebensort zur Verfügung stellen und die Belastungen der Herkunftsfamilie ausgleichen.[19]

Die Ziele weisen zugleich schon über das Kindes- und Jugendalter hinaus und sind auf das gesamte Leben gerichtet. Besonders klar wird das in der Formulierung Vorbereitung auf ein selbständiges Leben.

Das hier enthaltene zweite, auf die gesamte Lebensperspektive bezogene (Fern-) Ziel ist

- „ein selbständiges Leben.“[20]

Bekräftigt und ergänzt wird dies an anderer Stelle des Gesetzes durch Begriffe wie

- eigenverantwortliche Lebensführung,[21]
- eigenverantwortliche gemeinschaftsfähige Persönlichkeit,[22]
- soziale Integration.[23]

Im KJHG wird, unmittelbar nachdem das Ziel benannt worden ist, die daraus folgende Aufgabe gestellt, also was dafür wesentlich zu tun nötig ist:

„Jugendliche sollen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden.“[24]

In Bezug auf den Gegenstand der vorliegenden Arbeit wird mit dieser Aufgabe der Heimerziehung auch die Bedeutung der schulischen Förderung der Kinder und Jugendlichen hervorgehoben. (Der Gesetzgeber versteht unter „Ausbildung“ nicht allein die berufliche, sondern die schulische und berufliche Ausbildung - vgl. SGB VIII § 13 Abs. 1)

Zur Darstellung der Ziele und Aufgaben auf der Gesetzesgrundlage sind zwei ergänzende Bemerkungen nötig, die hier angeführt werden sollen:

Erstens: Der Gesetzgeber hat mit den im Gesetz genannten Zielen und Aufgaben das festgehalten, was den Interessen und Auffassungen der verschiedenen Beteiligten gemeinsam ist, was sozusagen der gemeinsame Nenner ist – der Gesellschaft insgesamt, der betreffenden Eltern als Teil davon, der betroffenen Individuen sowie der mit der Erziehung beauftragten Kräfte verschiedener Träger. Der Gesetzestext verallgemeinert somit, er konzentriert sich auf Wesentliches und verzichtet darauf, die Ziele und Aufgaben darüber hinausgehend in Teilziele und -aufgaben aufzuschlüsseln und diese qualitativ und quantitativ zu bestimmen. Damit trägt der Gesetzgeber aber auch den Bedingungen und Möglichkeiten Rechnung, die in jedem einzelnen Fall unterschiedlich sind. Er verpflichtet den mit der Erziehung Beauftragten - in diesem Fall den Betreuer in der WG – im Sinne der Ziele und Aufgaben, das Notwendige und Mögliche zu tun, und gewährt zugleich Freiheit für pädagogisches Handeln hinsichtlich methodischer Vielfalt und Maßnahmen. Zugleich kann dies auch die im Vorwort aufgeworfene Frage nach dem Anspruch beantworten.

Zweitens: Ziele und Aufgaben lassen sich nicht starr voneinander abgrenzen oder trennen, so kann manches sowohl Ziel als auch Aufgabe sein, je nachdem unter welchen Gesichtspunkten man es betrachtet. Die schulische und berufliche Ausbildung kann, wenn jemand zum Zeitpunkt der Betrachtung nicht darüber verfügt, selbst auch Ziel sein.

Betrachtet man sie aber unter dem Gesichtspunkt der gesamten Lebensperspektive, so ist sie eine grundlegende Aufgabe und Voraussetzung, um selbstständig und eigenverantwortlich leben und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und teilhaben zu können. (Andererseits ist sie auch nicht die alleinige Voraussetzung und nicht der alleinige Weg, auf dem sich soziale Kompetenz herausbildet!)

Zumeist erscheinen Ziele auch nicht als einmal zu erreichender, unveränderlicher Prozess. Z.B. ist Sozialisation ein bedeutendes Ziel der Heimerziehung, zugleich aber im Sinne von Sozialisierung auch Aufgabe und Prozess.

2.2 . Zur Sozialisation

Eine selbstständige, eigenverantwortliche Lebensführung ist nur in der Gesellschaft und in der Beziehung zu ihr möglich. Somit ist die soziale Integration der Individuen untrennbarer Bestandteil ihrer Persönlichkeitsentwicklung.

Wie schon im vorigen Abschnitt festgestellt, hat Heimerziehung einen klaren Auftrag zur Sozialisation, oder anders gesagt, den Auftrag, die Herausbildung sozialer Kompetenzen und entsprechendes verantwortliches soziales Handeln der Kinder und Jugendlichen zu fördern.

Unter dem Begriff der Sozialisation wird die Formung des Menschen durch die allgemeinen sozialen, ökonomischen und kulturellen Verhältnisse sowie durch die speziellen Sozialisationsfaktoren der jeweiligen Gesellschaft verstanden.[25]

Hurrelmann betont in seiner Definition noch stärker den Zusammenhang zur Persönlichkeitsentwicklung und den Prozesscharakter: „Sozialisation bezeichnet den Prozess, in dessen Verlauf sich der mit einer biologischen Ausstattung versehene menschliche Organismus zu einer sozial handlungsfähigen Persönlichkeit bildet, die sich über den Lebensverlauf hinweg in Auseinandersetzung mit den Lebensbedingungen weiterentwickelt.“ [26]

Der Prozess der Sozialisation lässt sich in verschiedenen Dimensionen darstellen. Sozialisation kann anhand der Entwicklung des Menschen in bestimmte Abschnitte eingeteilt werden. In diesem Fall variiert der Prozess der Sozialisation nach dem jeweiligen Lebensalter. Des Weiteren lässt sich der Prozess der Sozialisation nach der Herausbildung bestimmter Verhaltensdispositionen, z. B. der moralischen Urteilsbildung, einteilen. Außerdem kann Sozialisation nach speziellen Sozialisationsfeldern kategorisiert werden. Schule und WG sind soziale Bezugssysteme und damit Sozialisationsfelder.

Hier geht es nun hauptsächlich um diese beiden Felder und ihre Einwirkung aufeinander.

Die Einflüsse, die aus diesen beiden Feldern hervorgehen fallen zeitlich noch in die prägenden Entwicklungsjahre der jungen Menschen, in denen sich maßgeblich ihre Persönlichkeit herausbildet und sie zu gesellschaftsfähigen Menschen heranreifen.

In dieser Phase werden die Weichen für die weitere Lebenslaufbahn gestellt. Besonders im schulischen Bereich ist eine spätere Korrektur nur schwer möglich. Sie bildet die Basis für die gesamte berufliche Sozialisation.

2.3. Zur schulischen und beruflichen Qualifikation

Sozialisation und schulische Entwicklung bedingen sich gegenseitig, beide Prozesse wirken wechselseitig aufeinander ein. Ohne Sozialisation kein schulischer Erfolg. So sind Verantwortungsbewusstsein, Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit, gewaltfreier und achtungsvoller Umgang miteinander u.a. grundlegende Bedingungen für das Lernen im Klassenverband. Umgekehrt sind Fortschritte in der Sozialisation nicht erreichbar ohne Kenntnisse und entsprechende Erfahrungen – z.B. über diese genannten Verhaltensnormen – zu erwerben in der Familie bzw. WG, in der Schule oder auch im weiteren sozialen Umfeld.

Die Beratung und Unterstützung in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung wird – wie schon vorher festgestellt - im § 34 SGB VIII ausdrücklich gefordert. Einige Wohnformen nach § 34 SGB VIII verfügen über die Möglichkeit, die dort lebenden Kinder und Jugendlichen über interne Angebote zu beschulen. Vor der Umstrukturierung der Heimerziehung bis Ende der 60er Jahre gab es in fast allen Einrichtungen integrierte Heimschulen. Bis heute bleiben die Vor- und Nachteile dieser Art von Konzeption umstritten. Unbestritten ist jedoch die Annahme, dass nahezu alle Kinder und Jugendlichen in der Heimerziehung gravierende Probleme im Lern- und Leistungsbereich haben.[27] Zu den alltäglichen Aufgaben gehört es daher, dass die Betreuer die Hausaufgabenerledigung unterstützen und einen regelmäßigen Schulbesuch gewährleisten. Hierzu gehört es, die Kinder und Jugendlichen rechtzeitig zu wecken und dafür zu sorgen, dass sie auch wirklich aufstehen. Regelmäßige Kontakte zur Schule ermöglichen die Kontrolle, ob die Kinder und Jugendlichen pünktlich in der Schule ankommen und ihre Anwesenheitspflicht erfüllen. Die regelmäßige bloße Anwesenheit ist zwar, oberflächlich betrachtet, eine Minimalanforderung, aber die Erfüllung ist für manche Kinder und Jugendliche außerordentlich schwer. Sie ist aber eine unabdingbare Voraussetzung, um Leistungsanforderungen in der Schule erfüllen zu können. Eine andersartige, z.B. die stundenweise Beschulung durch REBUS[28], wird wohl stets eine unbefriedigende Not- und Übergangslösung bleiben, so sehr sie auch gebraucht wird, um die Kinder von der Straße zu holen. Über die Minimalanforderung der bloßen Anwesenheit hinaus geht die zu erbringende Leistung der Schüler und Schülerinnen. In vielen Fällen ist eine spezielle Förderung geboten, die nicht allein durch die Betreuer erbracht werden kann, beziehungsweise durch Betreuer, die gleichzeitig eine ganze Gruppe betreuen sollen. In diesen Fällen müssen meistens zusätzliche Angebote organisiert werden, die oft auch zusätzliche finanzielle Mittel erfordern.

Die Stärken und Schwächen sowie die Interessen der einzelnen Jugendlichen sollen individuell festgestellt werden, damit rechtzeitig geplant werden kann, wie der einzelne Jugendliche einen Schulabschluss bekommen kann. Frühzeitig sollen Berufswünsche geweckt und die Möglichkeiten der Erfüllung geprüft werden. Darin liegt meist eine wichtige Quelle von Lernmotivation. Insbesondere bei der Bewerbung für eine Ausbildung müssen sich die Betreuer zu wahren „Motivationskünstlern“ entwickeln, denn bei der zur Zeit allgemein sehr schwierigen Arbeitsmarktlage haben bildungsbenachteiligte Jugendliche, wie sie meist in Einrichtungen der Heimerziehung zu finden sind, besonders ungünstige Voraussetzungen. Selbst wenn die formalen Anforderungen erfüllt werden, scheitern die Jugendlichen oft bei den Bewerbungstests oder Bewerbungsgesprächen.

Auch wenn heute fast alle Einrichtungen mit einem Bezugsbetreuersystem arbeiten, bei dem für jeden Jugendlichen ein bestimmter Betreuer zuständig ist, kommt es durch den Wechseldienst dazu, dass zeitweise nur ein Betreuer für alle Jugendlichen zuständig ist. Das erschwert die benötigte intensive Betreuung der schulischen und beruflichen Planung und Förderung der einzelnen Jugendlichen.

Wie bereits die Planungsgruppe PETRA [29] festgestellt hat, ist das Vorhandensein einer festen Hausaufgabenzeit in fast allen Einrichtungen gegeben. In Bezug auf die pädagogische Betreuung bei der Anfertigung der Hausaufgaben sowie eine förderliche Lernatmosphäre bestehen allerdings große Unterschiede zwischen den einzelnen Einrichtungen. Oftmals geht die schulische Förderung nicht über eine bloß formale Kontrolle der Erledigung der Hausaufgaben hinaus. Aber selbst dies ist nur zu gewährleisten, wenn die Betreuer sich entgegen vieler Hindernisse Klarheit verschaffen, dass Hausaufgaben aufgegeben wurden und welche es sind. Persönliche Defizite der einzelnen Jugendlichen können durch die Betreuer kaum ausgeglichen werden. Sogar die Erledigung der Hausaufgaben kann manchmal nicht wie geplant kontrolliert werden, da unvorhergesehene Ereignisse in der Gruppe nicht selten den normalen Tagesablauf stören und plötzlich auftretende Probleme zuungunsten der Hausaufgaben oder der Erledigung anderer schulischer Aufgaben vordringlich gelöst werden müssen.

Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass die schulische Förderung durch die Professionellen in der Heimerziehung weit hinter dem Bedarf bleibt.[30] Dieser Befund ist gravierend, da Heimerziehung eine Grundlage für die weitere Lebensentwicklung schaffen soll. Ein gutes Bildungsniveau kann als Humankapital verstanden werden, von dem die Jugendlichen dann ein Leben lang profitieren könnten.

Wie bereits oben detailliert aufgeführt, ist die Evaluationsstudie JULE [31] zu dem Ergebnis gekommen, dass mehr als die Hälfte der Jugendlichen, die in Einrichtungen der Heimerziehung betreut wurden, eine positive Entwicklung im Bereich der Schule und Ausbildung genommen haben. Das bedeutet, dass diese Jugendlichen einen Schulabschluss erhalten haben und / oder ihnen der Einstieg in eine Berufsausbildung oder aber die Vermittlung einer Arbeitsstelle gelungen ist.

Nimmt man diese Zahlen als Beurteilungsgrundlage, entsteht ein relativ positives Bild. Fasst man die Jugendlichen mit positiver Entwicklung zusammen mit denen, die in Ansätzen eine positive Entwicklung genommen haben, erhält man sogar einen Prozentsatz von 76,4 %.

Nicht zuletzt soll hier angemerkt werden, dass die schulische und berufliche Qualifikation trotz der Wichtigkeit lediglich eine Aufgabe in der Aufgabenpalette von Heimerziehung ausmacht. Der Zusammenhang zu den anderen Seiten der Persönlichkeitsentwicklung darf nicht verloren gehen, und so wichtige Aufgaben dürfen nicht vernachlässigt werden, wie die Herausbildung einer allgemeinen Handlungskompetenz (die Fähigkeit, einfache Aufgaben des täglichen Lebens zu bewältigen), also die Befähigung zur Lebensbewältigung. Mitunter verhindert die besondere Lebenssituation, dass sich die betreffenden Jugendlichen überhaupt angemessen auf schulische Belange konzentrieren können, oder beeinträchtigt sie dabei erheblich. In der Erziehungspraxis den Blick auf die gesamte Persönlichkeitsentwicklung zu richten, keine Seite isoliert zu betrachten oder zu vernachlässigen – ist äußerst wichtig. Die Bedeutung dessen wird einem als Betreuer mitunter durch die Praxis direkt vor Augen geführt, wenn man tiefer nach Ursachen sucht, warum bei einzelnen Jugendlichen auf einem bestimmten Gebiet zu erwartende Erziehungsfortschritte ausgeblieben sind. Sofern dies gelingt, stößt man dabei manchmal auf Störungen und Fehlentwicklungen in einem ganz anderen Bereich der Persönlichkeitsentwicklung und somit auch auf diesbezüglich Vernachlässigtes, also Nachholbedarf in der Erziehung. Das gilt ebenso für ausgebliebene Fortschritte der Kinder und Jugendlichen im Bereich der Lerneinstellung und der schulischen Entwicklung insgesamt. In der Komplexität der Persönlichkeitsentwicklung liegt begründet, warum es den Betreuern nicht bei jedem einzelnen Jugendlichen gelingt, positive Veränderungen zu erreichen und kurzfristige leider erst recht nicht bzw. nur selten. Dadurch sind die Möglichkeiten auch der Heimerziehung in gewisser Weise begrenzt. Nicht zu vergessen, dass die Erziehung durch die Betreuer auf eine oft schon gefestigte Position des Kindes oder Jugendlichen trifft – geformt durch seinen bisherigen Lebenslauf und seine Erfahrungswelt. Die innere Position, die der Jugendliche zu einer Anforderung oder Aufgabe einnimmt, zu kennen und zu beeinflussen ist eine wichtige Bedingung für den Erfolg der Erziehung. In diesem Sinne kann man Parker zustimmen, wenn er darauf verweist, dass die Zufriedenheit des jungen Menschen ein Wert sei, der zugleich die weitere Entwicklung beeinflusst und nicht ausschließlich der schulische Erfolg als alleiniges Ziel gelten dürfe.[32]

3. Verschiedene Formen und Konzeptionen der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII - Ein Überblick

Bevor die Arbeit sich den Ressourcen für Schulerfolg zuwendet, scheint es sinnvoll, einen Einblick zu geben, in welchen Formen (bzw. Konzeptionen) Heimerziehung heute vonstatten geht, verbunden mit einem Blick in ihre jüngere Geschichte.

Im Zuge der Reformbewegung der Heimerziehung Ende der 60er Jahre haben sich unterschiedliche Formen der Heimerziehung herausgebildet. Durch die Dezentralisierung sind die Einrichtungen insgesamt kleiner geworden. Unter dem Begriff der Dezentralisierung wird die Verteilung bestimmter organisatorischer Aufgaben und Funktionen verstanden, die zuvor auf die Zentaleinrichtung bezogen waren.[33] Die meisten Einrichtungen funktionieren seit dem in Selbstverwaltung, d. h. ohne organisatorische Anbindung an eine Zentraleinrichtung. In kleineren Einrichtungen kann auf eine arbeitsteilige Organisation verzichtet werden, wodurch die Selbstständigkeit der Kinder und Jugendlichen gefördert wird. Demgegenüber werden in hoch institutionalisierten Einrichtungen alltägliche Aufgaben, wie Waschen und Kochen, von Spezialabteilungen übernommen und verhindern dadurch eine frühzeitige Gewöhnung an die Erledingung solcher alltäglichen Aufgaben. Wenn in heutigen Einrichtungen der Heimerziehung Kinder und Jugendliche an alltagspraktischen Aufgaben, wie dem Putzen, Kochen, Waschen und Einkaufen, beteiligt werden, dann dient das der Verselbstständigung und erzeugt einen Lerneffekt. Dabei kann in zahlenmäßig kleinen Gruppen dem einzelnen Kind mehr Beachtung und Zuwendung geschenkt werden.

Durch die Auflösung der Anstaltserziehung hat die Heimerziehung größtenteils das negative Bild einer „totalen Institution“ verloren. Unter einer „totalen Institution“ versteht Goffman [34] dass alle Lebensbereiche, wie Schlafen, Wohnen und Arbeiten, am selben Ort stattfinden. In „klassischen“ Heimen, die als Zentraleinrichtung organisiert waren, befanden sich alle Lebens- und Arbeitsbereiche auf dem Heimgelände. Es gab eine Heimschule, eine Zentralküche, Wäscherei, Näherei und oftmals verschiedene Werkstätten. Die Kinder und Jugendlichen wurden in den organisatorischen Ablauf der Einrichtung eingebunden, ohne dass ihnen der Wert ihrer Arbeit dabei genügend bewusst wurde. Ihre Mitarbeit diente ausschließlich dem reibungslosen Ablauf der Organisation.

Wie bereits oben beschrieben, kann nicht von „der“ Heimerziehung gesprochen werden, sondern es muss nach unterschiedlichen Formen von Heimerziehung unterschieden werden.

[...]


[1] Vgl. SGB VIII: § 34 Abs. 2

[2] Hierbei sollen durchaus nicht die großen Schwierigkeiten, vor denen viele Lehrer stehen, unterschätzt werden. Dennoch ist die Vereinseitigung, Lehrer hätten zu bilden und Betreuer (oder Eltern) hätten zu erziehen, entschieden abzulehnen.

[3] Vgl. Wolf, K.: Veränderungen in der Heimerziehungspraxis: Die großen Linien, 1995

[4] Vgl. Sturzebecher, K. / Klein, W.: Berufsausbildung im Erziehungsheim. Ein Integrationsmodell wird erprobt. Weinheim, Basel, 1983, S. 282

[5] Vgl. Ebd., S. 105

[6] Vgl. Petermann, F.: Planungsgruppe PETRA. Analyse von Leistungsfeldern der Heimerziehung, 1987, S. 502

[7] Bürger, U.: Heimerziehung und soziale Teilnahmechancen. Eine empirische Untersuchung zum Erfolg öffentlicher Erziehung, 1990, S. 192

[8] Ebd., S. 16

[9] Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Leistungen und Grenzen von

Heimerziehung. Ergebnisse einer Evaluationsstudie stationärer und teilstationärer Erziehungs hilfen, 1998, S. 13

[10] Vgl. SGB VIII: § 1 Abs. 3 Nr. 1

[11] Vgl. Gabriel, T.: Forschung zur Heimerziehung. Eine vergleichende Bilanzierung in Groß britannien und Deutschland., 2001, S. 77

[12] Vgl. Ebd., S. 86

[13] Vgl. dazu auch Petermann 1987, u. a.

[14] Winkler, M.: Übersehene Aufgaben der Heimerziehungsforschung, 2003, S. 157

[15] Vgl. Thimm, K.: Schulverweigerung. Zur Begründung eines neuen Verhältnisses von Sozial- pädagogik und Schule, Münster, 2000

[16] Vgl. Ebd., S. 95

[17] Pluta, E.: Schulverweigerung bei Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Hilfen zur

Erziehung nach § 34 SGB VIII. Erscheinungsformen, Ursachen, sozialpädagogische

Handlungsmodelle, 2003, S. 83

[18] SGB VIII: § 34

[19] Vgl. Ebd., § 1 Abs. 3 Nr. 1 und BMFSFJ 1998, S. 200

[20] Ebd., § 34 Abs. 1 Nr. 3

[21] Vgl. Ebd., § 35

[22] Vgl. Ebd., § 1 Abs. 1

[23] Vgl. Ebd., § 13 Abs. 1

[24] Ebd., § 34 Abs. 2

[25] Vgl. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge: Fachlexikon der sozialen Arbeit, 4. Auflage, 1997, Stichwort: Sozialisation, S. 877

[26] Hurrelmann, K.: Einführung in die Sozialisationstheorie. Über den Zusammenhang von Sozialstruktur und Persönlichkeit, 1998, S. 14

[27] Vgl. IGfH: Planungsgruppe PETRA. Was leistet Heimerziehung?, 1988, S. 58

[28] REBUS ist eine Regionale Beratungs- und Unterstützungsstelle in Hamburg, die für Kinder und Jugendliche zuständig wird, wenn ein regelmäßiger Schulbesuch gefährdet ist bzw. nicht mehr erfolgt.

[29] Vgl. Petermann 1987, S. 277ff.

[30] Vgl. Gabriel 2001, S. 86

[31] Vgl. BMFSFJ 1998, S. 144

[32] Vgl. Gabriel 2001, S. 78

[33] Vgl. Wolf 1995

[34] Vgl. Goffman, E.: Asyle. Über die soziale Situation psychiatrischer Patienten und anderer Insassen, 1991, S. 17

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2009
ISBN (eBook)
9783836632508
DOI
10.3239/9783836632508
Dateigröße
627 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Leuphana Universität Lüneburg – Erziehungswissenschaften, Soziale Arbeit/Sozialpädagogik
Erscheinungsdatum
2009 (Juli)
Note
1,3
Schlagworte
schulerfolg jugendliche jugendhilfemaßnahmen jugendwohngruppe sozialpädagogik
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Titel: Auswirkungen von Heimerziehung auf Schulverläufe
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