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Die Umerziehung schwererziehbarer und krimineller Jugendlicher in den Jugendwerkhöfen der DDR

Methoden einer Erziehungsdiktatur

©2009 Magisterarbeit 118 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit einem noch eher unbeachteten, ja zum Teil vernachlässigten Thema der Sozialgeschichte der (ehemaligen) DDR. Es geht um die Jugendwerkhöfe (JWH) als Sondereinrichtungen im System der Jugendhilfe für schwererziehbare und kriminelle Jugendliche. Genauer gesagt soll am Beispiel des Geschlossenen Jugendwerkhofes Torgau (GJWH) die praktische Umsetzung der Umerziehung schwererziehbarer und krimineller Jugendlicher näher beleuchtet bzw. untersucht werden. Wie wurde die Umerziehung durchgeführt? Welche Methoden wurden angewandt? Welche Rolle spielten die Erzieher? Wie sah der Alltag aus? Und wie erfolgreich war ein ‘Aufenthalt’ im JWH tatsächlich?
In diesem Zusammenhang sollen auch Fragen zur Herrschafts- und Sozialstruktur der DDR erörtert werden. Dabei geht es nicht um die begriffliche Einordnung oder Definition der unterschiedlichen Bezeichnungen zum Herrschaftssystem der DDR, sondern um die Einbettung der Jugendwerkhöfe in den Kontext von ‘Fürsorgediktatur’ und ‘Erziehungsdiktatur’ bzw. ‘Erziehungsgesellschaft’. So stellt sich beispielsweise die Frage, ob und in welchen Zusammenhang die genannten Begriffe mit den Jugendwerkhöfen der DDR stehen. Waren die Jugendwerkhöfe Bestandteil einer Fürsorgediktatur, das Resultat einer vormundschaftlichen Erziehungsgesellschaft oder die Kehrseite bzw. die Übersteigerung einer Erziehungsdiktatur, die ‘alle erreichen - jeden gewinnen und keinen zurücklassen’ wollte?
Der von Konrad Jarausch geprägte Begriff der ‘Fürsorgediktatur’ bezeichnet einen ‘radikalisierten Wohlfahrtsstaat’, der zum einen eine Betreuung der hilfsbedürftigen Schichten wie Arbeiter und Bauern vorsah, dies jedoch mit einem ‘Unterton von Strenge und Bevormundung’ verband. Zwar wurde die Bevölkerung der DDR durch soziale Betreuung, materielle Versorgung (diese zielte hauptsächlich auf die Befriedigung von Konsumbedürfnissen) und kulturelle Pflege weitestgehend zufrieden gestellt, andererseits waren die sozialpolitischen Leistungen auch mit gewissen Forderungen verbunden. So verlangte die SED-Diktatur im ‘Austausch für ein Gefühl von Geborgenheit’ nichts weniger als völligen politischen Gehorsam.
Die Zustimmung der Bevölkerung zur SED-Alleinherrschaft wurde laut Konrad
Jarausch durch den ‘penetranten Gestus’ der sozialen Fürsorge erkauft, welcher die Bürger im Gegenzug zu Gehorsam und Akklamation verurteilte.
Zur Janusköpfigkeit der Fürsorgediktatur heißt es bei Stefan Wolle: […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Jugendkriminalität und das abweichende Verhalten Jugendlicher in der DDR
2.1 Die Ursachen von Jugendkriminalität in der DDR
2.2 Die Straftaten und der Verlauf von Jugendkriminalität in der DDR
2.3 Die Reaktion auf kriminelles und abweichendes Verhalten Jugendlicher in der DDR

3. Die Jugendpolitik der SED
3.1 Die rechtlichen und theoretischen Grundlagen der offiziellen Jugendpolitik der SED
3.2 Die Erziehung zur sozialistischen Persönlichkeit: „Den neuen Menschen schaffen“
3.3 Die Rolle der Freien Deutschen Jugend (FDJ)

4. Die Jugendhilfe in der DDR
4.1 Die Entwicklung der Jugendhilfe in der DDR
4.2 Die Aufgaben und die Zielstellungen der Jugendhilfe in der DDR
4.3 Die Organe der Jugendhilfe in der DDR

5. Der offene Jugendwerkhof (JWH) in der DDR
5.1 Die Entstehung und die rechtlichen Grundlagen von Jugendwerkhöfen
5.2 Die Aufgaben und die Ziele der Jugendwerkhöfe: (Um-)Erziehung zur „sozialistischen Persönlichkeit“
5.3 Die Organisation und die Struktur der Jugendwerkhöfe
5.4 Die Einweisungsgründe krimineller Jugendlicher und die Einweisungspraxis der Jugendwerkhöfe

6. Fallbeispiel: Der Geschlossene Jugendwerkhof (GJWH) Torgau
6.1 Die Stadt Torgau als historischer Ort: Die lange Tradition von Straf- und Gefangeneneinrichtungen
6.2 Die Aufgabenstellung und der Charakter des GJWH Torgau
6.3 Die Ursachen für die Einweisung krimineller Jugendlicher in den GJWH Torgau
6.4 Die Prozedur von Ankunft und Aufnahme der Jugendlichen in den GJWH Torgau
6.5 Zur Begrüßung „Aufnahmearrest“ und der Umgang mit den „Zweiteinweisungen“

7. Der Alltag im Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau
7.1 Der Tagesablauf und die Organisation im GJWH Torgau
7.2 Die Schule und die Produktion im GJWH Torgau
7.3 Die Standardbeschäftigung der Jugendlichen: Gelenkte Freizeit und Zwangssport
7.4 Die Kollektiverziehung und der Gruppenzwang: Durch Zwang zur Einsicht
7.5 Die Erzieher und ihre Erziehungsformen: „Wer nicht hören will, muss fühlen!“
7.6 Der inhumane Umgang mit den Jugendlichen: Anspornende Maßnahmen, Strafmaßnahmen und Arrest
7.7 „Besondere Vorkommnisse“: Vom Fluchtversuch bis zum Selbstmord

8. Die Entlassung und die Auflösung des Geschlossenen Jugendwerkhofes Torgau

9. Schlussbetrachtung

10. Anhang
10.1 Unveröffentlichte Quellen
10.2 Veröffentlichte Quellen und Literatur
10.3 Abkürzungsverzeichnis

11. Eidesstattliche Erklärung

1. Einleitung

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit einem noch eher unbeachteten, ja zum Teil vernachlässigten Thema der Sozialgeschichte der (ehemaligen) DDR. Es geht um die Jugendwerkhöfe (JWH) als Sondereinrichtungen im System der Jugendhilfe für schwererziehbare und kriminelle Jugendliche. Genauer gesagt soll am Beispiel des Geschlossenen Jugendwerkhofes Torgau (GJWH) die praktische Umsetzung der Umerziehung schwererziehbarer und krimineller Jugendlicher näher beleuchtet bzw. untersucht werden. Wie wurde die Umerziehung durchgeführt? Welche Methoden wurden angewandt? Welche Rolle spielten die Erzieher? Wie sah der Alltag aus? Und wie erfolgreich war ein „Aufenthalt“ im JWH tatsächlich?

In diesem Zusammenhang sollen auch Fragen zur Herrschafts- und Sozialstruktur der DDR erörtert werden. Dabei geht es nicht um die begriffliche Einordnung oder Definition der unterschiedlichen Bezeichnungen zum Herrschaftssystem der DDR, sondern um die Einbettung der Jugendwerkhöfe in den Kontext von „Fürsorgediktatur“ und „Erziehungsdiktatur“ bzw. „Erziehungsgesellschaft“.[1] So stellt sich beispielsweise die Frage, ob und in welchen Zusammenhang die genannten Begriffe mit den Jugendwerkhöfen der DDR stehen. Waren die Jugendwerkhöfe Bestandteil einer Fürsorgediktatur, das Resultat einer vormundschaftlichen Erziehungsgesellschaft oder die Kehrseite bzw. die Übersteigerung einer Erziehungsdiktatur, die „alle erreichen − jeden gewinnen und keinen zurücklassen“[2] wollte?

Der von Konrad Jarausch geprägte Begriff der „Fürsorgediktatur“ bezeichnet einen „radikalisierten Wohlfahrtsstaat“, der zum einen eine Betreuung der hilfsbedürftigen Schichten wie Arbeiter und Bauern vorsah, dies jedoch mit einem „Unterton von Strenge und Bevormundung“ verband. Zwar wurde die Bevölkerung der DDR durch soziale Betreuung, materielle Versorgung (diese zielte hauptsächlich auf die Befriedigung von Konsumbedürfnissen) und kulturelle Pflege weitestgehend zufrieden gestellt, andererseits waren die sozialpolitischen Leistungen auch mit gewissen Forderungen verbunden. So verlangte die SED-Diktatur im „Austausch für ein Gefühl von Geborgenheit“ nichts weniger als völligen politischen Gehorsam.

Die Zustimmung der Bevölkerung zur SED-Alleinherrschaft wurde laut Konrad Jarausch durch den „penetranten Gestus“ der sozialen Fürsorge erkauft, welcher die Bürger im Gegenzug zu Gehorsam und Akklamation verurteilte.[3]

Zur Janusköpfigkeit der Fürsorgediktatur heißt es bei Stefan Wolle: „Die Diktatur erschien im Gewande väterlicher Liebe.“[4] Einerseits trat sie als liebender und treu sorgender Vater auf, der soziale Sicherheit, Ordnung, Ruhe, Sauberkeit, Geborgenheit und Normalität versprach, im Gegenzug dafür aber auch die bedingungslose Hingabe an die Ideale des Sozialismus und die totale Unterwerfung unter seine Herrschaft forderte.[5]

Bei Arnd Bauerkämper heißt es zur Fürsorgediktatur, dass sie „auf eine obrigkeitsstaatliche Regulierung der sozialen Beziehungen und eine zentrale Kontrolle der gesellschaftlichen Entwicklung zielte“. Dies geschah vor allem durch sozialpolitische Maßnahmen, die alle Schichten der neuen sozialistischen Gesellschaft begünstigen sollten. Die „repressive Herrschaftspraxis“ der Partei- und Staatsführung wurde dabei durch eine aktive Sozialpolitik ausgeglichen, die nach dem Konzept der Einheitsfürsorge (gemäß dem egalitären sozialistischen Gesellschaftsideal) allen Menschen in der DDR im Falle von Krankheit, Armut und Beschäftigungslosigkeit Schutz gewähren sollte. Die sozialpolitischen Maßnahmen der SED-Fürsorgediktatur waren aber nicht allein humanistischen Ursprungs, sondern dienten primär der Kompensation politischer Legitimitätsdefizite und der mangelnden Effizienz des Systems der sozialistischen Zentralplanwirtschaft. Insgesamt führte die Sozialpolitik der Fürsorgediktatur neben einer Steigerung der Produktion und Produktivität, der Eingliederung der Erwerbstätigen in die Berufsarbeit und der Einebnung gesellschaftlicher Unterschiede zu einem vormundschaftlichen System, welches auf dem Konzept einer umfassenden politischen Steuerung und Kontrolle der Gesellschaft basierte.[6]

Peter Skyba spricht in diesem Zusammenhang von der „Sozialpolitik als Mittel zur Herrschaftssicherung“. So wurde in der DDR eine „Rundumversorgung“ angestrebt, die von der Wiege bis zur Bahre reichen sollte. Das Prinzip war relativ einfach. Im Austausch von allumfassender Fürsorge (staatliche Kinderkrippe, Garantie von Wohnung und Arbeitsplatz, günstige Konsumgüter etc.) erwartete das Regime Gehorsam und Loyalität. Mit der Machtübernahme Erich Honeckers im Jahre 1971 wurde auch ein Wandel in der Wirtschafts-, Konsum- und Sozialpolitik eingeleitet. So richtete sich der Fokus auf eine aktive Sozialpolitik, die eine rasche und stetige Steigerung des Wohlstands der Bevölkerung zum Ziel hatte. Mittels subventionierter Konsumpolitik wurde das schnelle Wachstum „des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes“ zur Hauptaufgabe erklärt.[7] Insgesamt erfolgten alle sozialpolitischen Maßnahmen jedoch unter dem Aspekt der Herrschaftssicherung und -stabilisierung. Dabei führte der Versuch des Regimes, sich die Massenloyalität der Bevölkerung durch eine konkrete und stete Verbesserung der materiellen Lebensverhältnisse zu erkaufen, in eine Sackgasse und trug wesentlich zur wirtschaftlichen Destabilisierung der SED-Diktatur bei.[8]

Zur Erziehungsdiktatur heißt es bei Günther Heydemann, dass sie „auf der Grundlage einer umfassenden, einzig "richtigen" Weltanschauung in allen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen“ den Anspruch hatte, „mittels moderner Medien sowie über Bildungsinstitutionen und Massenorganisationen einschließlich entsprechender Überwachung“ die Gesellschaft der DDR zu erziehen bzw. umzuerziehen. Dabei sollte die (Um-)Erziehung jedes Einzelnen u.a. über die traditionellen Erziehungs- und (Aus-)Bildungsinstitutionen wie Kindergarten, Schule, Lehrwerkstätten oder Universitäten erfolgen. Selbst vor dem Privatleben wurde kein Halt gemacht. Die Bereitschaft zur (Um-)Erziehung sollte, wenn nötig, auch erzwungen werden.[9]

Die Erziehungsdiktatur beabsichtigte laut Heinz-Elmar Tenorth eine öffentlich-staatliche Erziehung bzw. die Einheit von Erziehung und Sozialisation. Merkmale dieser Erziehungsdiktatur sind u.a. die Annahme der lebenslangen Erziehbarkeit und Erziehungsbedürftigkeit jedes einzelnen Menschen. Darüber hinaus zählen hierzu Merkmale wie die „universale Form der Kollektiverziehung“, die „permanente und wechselseitige Kontrolle aller durch alle in der Erziehung“ sowie die „Existenz einer leitenden Ideologie mit wissenschaftlichem Anspruch“. Der „totale Erziehungsanspruch“ machte auch vor dem privaten Bereich des Lebens und Lernens nicht Halt und die Gesellschaft selbst wird somit als „Erziehungssubjekt“ betrachtet.[10]

Neben meinem persönlichen Interesse an der Sozialgeschichte der DDR, wurde ich insbesondere durch die öffentlich geführte Debatte im Sommer des vergangenen Jahres (2008) über die zunehmende Jugendkriminalität in Deutschland (die nach wie vor im Fokus der Öffentlichkeit steht) und der Frage nach ihrer Bekämpfung angeregt, eine Arbeit über die Jugendwerkhöfe der DDR zu schreiben. Grund dafür ist die Tatsache, dass in der emotional aufgeladenen Debatte neben einer Verschärfung des Jugendstrafrechts auch die Einführung so genannter „Erziehungslager“ bzw. „Boot-Camps“ gefordert wurde. Da es sich bei den DDR-Jugendwerkhöfen um eine Art Erziehungslager gehandelt hat, lag es nahe, einen genaueren Blick auf diese Einrichtungen zu werfen und zu untersuchen, ob sie geeignet waren, das Problem „Jugendkriminalität“ zu lösen.

Jugendwerkhöfe (JWH) waren Einrichtungen der staatlichen Jugendhilfe der DDR. Als Spezialheime im System der Jugendhilfe dienten sie vor allem der „Umerziehung“ von schwererziehbaren und straffälligen Jugendlichen in der DDR. Unter der Prämisse der Form- und Planbarkeit des Menschen sollte im JWH, nach dem Modell der „Erziehungs- und Arbeitskolonie für Kinder“ des sowjetischen Pädagogen Anton Semjonowitsch Makarenko, „der neue Mensch erschaffen werden“. Ein Hauptaugenmerk wurde dabei auf die Entwicklung der Jugend zu „sozialistischen Persönlichkeiten“ mittels politisch-ideologischer Kollektiv- und Arbeitserziehung gerichtet. Jugendwerkhöfe waren zwar keine Strafvollzugsanstalten, dennoch war der Alltag im JWH straff organisiert und durch militärischen Drill, tägliche Appelle sowie ein ausgeklügeltes System aus Lob und Strafe gekennzeichnet. Die Erziehung im Kollektiv stand im Vordergrund und ließ deshalb nur wenig Raum für die individuelle Entwicklung der Jugendlichen. Die Einweisung in einen JWH erfolgte zumeist auf Anordnung der Jugendhilfe, nach einer Beschwerde über den Jugendlichen durch die Eltern oder die Lehrer. Neben triftigen Gründen, wie Körperverletzung, Eigentumsdelikte und Sachbeschädigung, reichten in einigen Fällen auch nichtige Gründe wie Unangepasstheit, Renitenz oder Rebellion gegenüber den gesellschaftlich und staatlich verordneten Normen der DDR aus, um einen Jugendlichen in einen JWH einzuweisen. Im Rückblick handelte es sich um eine zum Teil rechtswidrige Einweisungspraxis, die ohne Verfahren vonstattenging. Insgesamt zielte die Jugendhilfe, zu deren System die Jugendwerkhöfe gehörten, auf die „rechtzeitige korrigierende Einflussnahme bei Anzeichen der sozialen Fehlentwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie die vorbeugende Bekämpfung der Jugendkriminalität, die Umerziehung von schwererziehbaren und straffälligen Minderjährigen sowie die Fürsorge für elternlose Kinder- und Jugendliche“ ab. Die Jugendhilfe war dem Ministerium für Volksbildung (MfV) unterstellt, welches von 1963 bis 1990 von Margot Honecker, der Ministerin für Volksbildung, geführt wurde. In der DDR gab es im Zeitraum von 1945 bis 1990 zwischen 27 und 34 Jugendwerkhöfe, in denen Tausende von Jugendlichen eingewiesen wurden.

Eine Besonderheit im System der Spezialheime der Jugendhilfe der DDR war der einzige geschlossene Jugendwerkhof Torgau (GJWH), der als Fallbeispiel in dieser Arbeit untersucht wird.

Da es sich beim Thema „Jugendwerkhöfe der DDR“ noch um ein eher vernachlässigtes Forschungsfeld handelt, gibt es auch nur eine geringe Zahl an Publikationen. Die wenigen Werke, die bisher erschienen sind, wurden meist von Sozialpädagogen verfasst. Aktuelle Untersuchungen basieren im Wesentlichen auf der systematischen Auswertung unveröffentlichter Quellen des Bundesarchivs Berlin (BAB), der Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR (SAPMO), der Akten aus dem Landesarchiv Berlin (LAB), der Archive der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) sowie der Akten des Ministeriums für Volksbildung, Abteilung Jugendhilfe/Heimerziehung.

Verena Zimmermann hat mit ihrer Dissertation „Den neuen Menschen schaffen. Die Umerziehung von schwererziehbaren und straffälligen Jugendlichen in der DDR (1945 - 1990)“[11] eine breit gefächerte Arbeit über die Jugendpolitik der DDR vorgelegt, in der sie ausführlich die Rolle der Jugendwerkhöfe untersucht. Ebenso interessant ist die Arbeit des Sozialpädagogen Gerhard Jörns: „Der Jugendwerkhof im Jugendhilfesystem der DDR“ aus dem Jahre 1995.[12] Sie stellt die erste geschlossene Darstellung der Geschichte der JWH der DDR dar.

Für die vorliegende Arbeit habe ich insbesondere die Sach- und Sonderakten des Bestandes DR 203 des Bundesarchivs Berlin zum Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau sowie diverse Akten des Bestandes DR 2 des Ministeriums für Volksbildung, Abteilung Jugendhilfe/Heimerziehung gesichtet und ausgewertet. Bei beiden Beständen handelt es sich größtenteils um noch unveröffentlichte Quellen.

Die Arbeit ist in drei Teile gegliedert: Einleitung, Hauptteil und Schluss. Während in der Einleitung das Thema der Arbeit kurz begründet und umrissen wurde, soll im Hauptteil eine genaue Darstellung und gründliche Untersuchung des Themas erfolgen. Zunächst erfolgt ein kurzer Abriss über Jugendkriminalität, Jugendpolitik und Jugendhilfe in der DDR, um das Thema „Jugendwerkhöfe“ besser in den historischen Kontext einzubetten. Nach einer kurzen und allgemeinen Darstellung der offenen Jugendwerkhöfe erfolgt dann eine konkrete und ausführliche Darstellung eines Jugendwerkhofes der DDR am (Fall-)Beispiel des Geschlossenen Jugendwerkhofs Torgau (GJWH). In der Schlussbetrachtung sollen schließlich die gewonnenen Erkenntnisse in Form eines Fazits zusammengefasst werden.

2. Die Jugendkriminalität und das abweichende Verhalten Jugendlicher in der DDR

2.1 Die Ursachen von Jugendkriminalität in der DDR

Zunächst muss vorausgeschickt werden, dass die Ursachendiskussion über sozial auffälliges und kriminelles Verhalten Jugendlicher in der DDR stark ideologisch geprägt war und vor dem Hintergrund des Ost-West Gegensatzes stattgefunden hat.[13] Darüber hinaus waren nach Verena Zimmermann die Grenzen zwischen Jugendkriminalität, unangepasstem bzw. abweichendem Verhalten und Schwererziehbarkeit fließend und von den jeweiligen politischen Gegebenheiten abhängig. So war es nicht unüblich, dass sich „Phasen der relativen Toleranz“ mit solchen der „rigorosen Unduldsamkeit“ in der DDR abwechselten und unter dem Begriff „abweichendes Verhalten“ solch unterschiedliche Phänomene, wie jugendliche Subkultur (dazu zähl-

ten vor allem „Eckensteher“ und „Rowdys“ in den 1950er Jahren, „Hippies“ und „Gammler“ in den 1960er und 1970er Jahren und „Punks“ und „Skinheads“ in den 1980er Jahren), Schwererziehbarkeit, Jugendkriminalität oder „Asozialität“ erfasst und teilweise auch kriminalisiert wurden.[14] Der Begriff „Jugendkriminalität“ ist Laut Arnold Freiburg ebenfalls nicht eindeutig definiert. So werden in der DDR-Literatur unter dem Bergriff Jugendkriminalität häufig Jugendliche bis unter 25 Jahren subsumiert, obwohl das Strafrecht der DDR den Status des „Heranwachsenden“ nicht kannte und für Täter ab 18 Jahren ausnahmslos das Erwachsenenstrafrecht galt.[15]

Zur Erklärung der Ursachen von Kriminalität und Kriminalitätsentwicklung in der DDR wurden vor allem theoretische Grundkonzeptionen des Marxismus-Leninismus herangezogen. Zwar konnte die Existenz von Jugendkriminalität in der DDR nicht geleugnet werden, die Gründe wurden jedoch woanders gesucht, um das Bild des vermeintlich „sauberen Staates“[16] nicht zu trüben. Die marxistisch-leninistische Lehre bezeichnete Kriminalität daher als dem Sozialismus "wesensfremd" und wollte sich mit ihr nicht abfinden bzw. den Menschen so verändern, dass es letztlich zu keiner Kriminalität mehr komme.[17] Kriminalität wurde vielmehr als „Interessensgegensatz“ zwischen Individuum und Gesellschaft aufgefasst, der auf der „Ausbeutung des Menschen durch den Menschen“ bzw. „kapitalistischer Gesellschaftsverhältnisse“ beruhe. Die Grundbedingung für die Aufhebung der Kriminalität bestand daher in bestimmten Veränderungen in der Ökonomie, insbesondere in den Produktionsverhältnissen. Da sich nach marxistisch-leninistischer Lehre Veränderungen in der Entwicklung der Gesellschaft auch auf das Sozialverhalten ihrer Mitglieder auswirken können, können die Aufhebung und Beseitigung der Kriminalität nur durch die Beseitigung der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen, die Beseitigung des Privateigentums an Produktionsmitteln und die Errichtung der Diktatur des Proletariats erreicht werden. Nachdem in der DDR die Produktionsmittel „vergesellschaftet“ wurden und „der Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ verkündet wurde, hieß es daher auch im Beschluss des Staatsrates der DDR, dass „in der sozialistischen Gesellschaft (…) keiner zum Verbrecher werden“ braucht.[18] Schließlich richte sich der Sozialismus „aufgrund seiner gesellschaftlich-kollektiven Gerichtetheit und seiner Orientierung auf die Gesamtinteressen“, auf das Wir-Denken, auf die Harmonie zwischen Individuum und Gesellschaft und auf die Übereinstimmung der individuellen und gesellschaftlichen Interessen und sei deshalb nicht geeignet, kriminelle Verhaltensweisen hervorzubringen. Anders gesagt: Kriminalität sei dem Sozialismus wesensfremd und nicht durch seine ökonomische Struktur determiniert.[19]

So gab es bis Anfang der 60er Jahre auch keine „sozialistische Kriminologie“ in der DDR. Laut Arnold Freiburg galt Kriminalität in der DDR bis etwa 1960 als „bloßer Ausdruck des Klassenkampfes“. Erst nach Abschluss der Kollektivierung der Wirtschaft (1960) und der Schließung der Grenze (1961) war der Weg frei für die „sozialistische Kriminologie“. Diese war laut Freiburg ebenfalls durch die dogmatische Grundannahme, Kriminalität sei dem Sozialismus „wesensfremd“, rühre aus dem Privateigentum an Produktionsmitteln her und werde unter sozialistisch-kommunistischen Bedingungen schließlich „absterben“, gekennzeichnet. Schließlich sei Kriminalität in sozialistischen Gesellschaften auch Ausdruck von „Relikten“ oder „Rudimenten“ der vergangenen kapitalistischen Gesellschaftsordnung.[20] Die Jugendkriminalität nahm in der DDR laut Freiburg in den 1960er Jahren dagegen eine „vorrangige Stellung“ ein, was mit einer zunehmenden „Kriminalitätsbelastung der Jugendjahrgänge“ der ausschließlich unter sozialistischen Bedingungen aufgewachsenen jungen DDR-Bürger zusammenhing.[21] Um diesen Umstand zu erklären, wurde daher von John Lekschas, dem Nestor der DDR-Jugendkriminalitätsforschung, eine spezielle Theorie bzw. Erklärung erarbeitet, die sich mit dem Phänomen der Jugendkriminalität in der DDR auseinandersetzte. So heißt es bei ihm, dass die Ursachen für die zunehmende Jugendkriminalität vor allem durch „das Problem der Interiorisation“ zu erklären sind. Die Jugendlichen in der DDR würden sozialistische Verhaltens- und Wertnormen wieder abstreifen, „sobald sie ihr Leben eigenverantwortlich in der Gesellschaft bestimmen, insbesondere wenn sie in das sozialistische Arbeitsleben treten und dessen Ethos erleben“. Keinesfalls handle es sich hierbei um „tiefergehende Fehlentwicklungen“, da die Masse der Jugendlichen „im Prinzipiellen mit der sozialistischen Gesellschaft verbunden“ sei. Lekschas spricht auch von einem komplizierten sozialen Reifeprozess im Jugendalter, der insbesondere mit der Integration in die sozialistische Gesellschaft und der „Reifung des Verantwortungsbewußtseins“ zu tun habe. Bei den betroffenen Jugendlichen sei oftmals „eine gewisse Unreife des allgemeinen Verantwortungsbewußtseins“ anzutreffen[22], „eine gewisse Labilität in bezug auf die vom Jugendlichen selbst als richtig erkannten Verhaltensnormen, also des inneren sozialistischen Steuerungssystems für das gesellschaftlich relevante Verhalten“.[23]

Während in den 60er Jahren die „Reliktstheorie“, wonach Kriminalität in den sozialistischen Staaten ein „Überbleibsel der Vergangenheit“ sei, zur Begründung der Ursachen von Kriminalität bzw. Jugendkriminalität herhalten musste, konzentrierten sich die Ansätze der 1970er Jahre auf die Persönlichkeit des Täters und dessen unmittelbare Umgebung. Hierbei wurde die Familie zum Sündenbock gemacht, der „alle Fehlentwicklungen angelastet wurden“. Erst in den 1980er Jahren wurden auch gesellschaftliche Probleme als Gründe von Jugendkriminalität festgestellt und „Störungen im Vergesellschaftungsprozeß“ rückten in den Mittelpunkt der Kriminalitätsforschung.[24]

Zusammengefasst ging die DDR-Kriminologie jedoch von folgenden Grundannahmen aus:

1. Die „eigentlichen Ursachen der Kriminalität“ lägen außerhalb der DDR, nämlich in der kapitalistischen Vergangenheit und im kapitalistischen Ausland. 2. Die sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse seien nicht kriminogen, d.h. kriminalitätsverursachend, und könnten dies auch nicht sein, Kriminalität sei ihnen „wesensfremd“. 3. Die überkommenen kriminogenen vorsozialistischen Denk- und Verhaltensweisen seien außerordentlich „zählebig“, zumal sie durch westliche Medien, insbesondere Rundfunk und Fernsehen „massiv unterstützt“ würden. 4. Negative westliche Einflüsse schlügen sich direkt in der politischen Kriminalität nieder, direkt oder indirekt aber auch in den meisten anderen Straftaten. 5. Aus all diesen Gründen könne die von Marx/Engels/Lenin vorhergesagte endgültige Überwindung der Kriminalität „nicht innerhalb weniger Jahrzehnte“ eintreten, sondern erst „nach dem weltweiten Sieg des Sozialismus“.[25]

2.2 Die Straftaten und der Verlauf von Jugendkriminalität in der DDR

In der unmittelbaren Nachkriegszeit war die Jugendkriminalitätsrate in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) sehr hoch, was durch Faktoren wie Arbeitslosigkeit, Desorientierung innerhalb der Gesellschaft sowie Nahrungs- und Wohnungsmangel begünstigt wurde. Typische Straftaten in der unmittelbaren Nachkriegszeit waren Eigentumsdelikte wie das "Schleusen" von Ware aus dem Westen und das "Organisieren" auf dem Schwarzmarkt, aber auch Einbrüche, Diebstähle und Überfälle zählten dazu. Bis Mitte der 1950er Jahre stieg die Kriminalitätsrate der Jugendlichen (14- bis 18-Jährige), bei gleichzeitigem Rückgang der Kriminalitätsquote insgesamt, kontinuierlich an. Die häufigsten Straftaten machten bis 1960 bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen (14- bis 25-Jährige) Eigentumsdelikte, Wirtschaftsdelikte (Einkäufe in West-Berlin), Körperverletzung und Sexualdelikte aus. Auch das so genannte „Rowdytum“, das eine bestimmte Form der Bandenkriminalität darstellte, erlebte um 1960 seinen Höhepunkt.[26] Nach dem Mauerbau im August 1961 hatte sich die Jugendkriminalität jedoch keinesfalls verringert, sondern stieg zum Entsetzen der DDR-Führung weiter an.[27] Eine dominierende Rolle innerhalb des Komplexes der Jugendkriminalität spielte Anfang der 60er Jahre vor allem die so genannte „Bereicherungskriminalität“, die etwa 60 Prozent der gesamten Jugendkriminalität ausmachte. So lag die Belastungsziffer je 100.000 Jugendliche im Jahre 1963 im Bereich Diebstahl und Unterschlagung bei den 14- bis 18-Jährigen bei 847.[28]

Im Bereich Eigentumsstraftaten unterschied man zwischen „Straftaten gegen das sozialistische Eigentum“ und „Straftaten gegen das persönliche und private Eigentum“. Straftaten gegen das sozialistische Eigentum wurden häufig von „betrieblichen Insidern“ begangen, meist auch von so genannten „Arbeitsbummelanten“, die häufig den Arbeitsplatz wechselten und sich am Volkseigentum bereicherten.[29] Bei Straftaten gegen das persönliche und private Eigentum handelte es sich größtenteils um geringfügige Diebstähle von Genussmitteln, Kleidung, Ersatzteilen u. Ä. Oftmals spielte die Befriedigung persönlicher Bedürfnisse dabei eine bedeutende Rolle, oder es handelte sich einfach nur um Mutproben.[30]

Schwerpunkte bei der Diebstahlskriminalität Jugendlicher in der DDR bildeten indessen Großstädte wie Berlin und Leipzig sowie Bezirke mit „Aufbauzentren“, wie Schwedt und Eisenhüttenstadt. Von je 100.000 Jugendlichen verübten im Mittel der Jahre 1960 bis 1964 allein 1.296 Jugendliche Diebstahl und Unterschlagung in Berlin, 858 in Leipzig, 845 in Halle und 770 in Frankfurt (mit Eisenhüttenstadt und Schwedt). Insgesamt wies die Deliktstruktur der Jugendkriminalität im Jahre 1963 bei den 14- bis 18-Jährigen je 100.000 Gleichaltrige 847-mal Diebstahl und Unterschlagung auf, 18-mal Betrug, 23-mal Hehlerei, viermal Raub und Erpressung, 55-mal Sexualverbrechen und 969-mal „Übrige“ (worunter vor allem Körperverletzungs- und Sittlichkeitsdelikte sowie Sachbeschädigungen und Verkehrsdelikte zu verstehen sind).[31]

Mitte der 60er Jahre rückte dann das „Rowdytum“ in den Mittelpunkt der Jugendkriminalität und versetzte die Bevölkerung und Behörden der DDR in helle Aufregung. Analog zu den amerikanischem „Gangs“ formierten sich die Jugendlichen in der DDR zu Gruppen, aus denen heraus Verbrechen, insbesondere Körperverletzungen und sexuelle Gewaltdelikte, verübt wurden. So stieg der Anteil von Gruppendelikten im Bereich der Jugendkriminalität in den 60er Jahren rapide an und erreichte einen Höhepunkt im Jahre 1969, als die Kriminalität in Gruppenform ca. 60 Prozent aller Delikte ausmachte.[32] Insgesamt betrug der Anteil der 14- bis unter 25-Jährigen an allen Tätern bzw. Delikten in der DDR in den 60er Jahren knapp 50 Prozent. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Verteilung nach dem Geschlecht. So betrug der Anteil weiblicher Täter an allen Delikten, speziell bei der Eigentumskriminalität, im Jahr 1968 über 20 Prozent. Zeitweise betrug der Diebstahlsanteil bei den Mädchen fast 70 Prozent, im Vergleich zu 46 Prozent bei den Jungen.[33]

In den 70er Jahren gab es keine wesentlichen Änderungen in der Deliktstruktur der Jugendkriminalität. Nach wie vor nahm die Bereicherungskriminalität eine exponierte Stellung ein und Diebstahl, Betrug und Untreue machten im Jahre 1976 immer noch ca. 60 Prozent aller jugendlichen Straftaten aus.[34] An erster Stelle standen dabei Straftaten gegen das sozialistische Eigentum. Zwar bildeten sie die Mehrzahl im Bereich Eigentumsdelikte, dennoch beliefen sich die Schäden im unteren Bereich und betrugen durchschnittlich zwischen 300 und 400 Mark pro Einzelfall.[35]

Andere Domänen der Jugendkriminalität waren u.a vorsätzliche Körperverletzung, Raub und Erpressung, Vergewaltigungsdelikte und Verkehrsdelikte. Tötungsdelikte und Drogenkriminalität kamen hingegen eher selten bzw. kaum vor.[36] Neben den Eigentumsdelikten gehörte vor allem die vorsätzliche Körperverletzung zu den häufigsten Straftaten von Jugendlichen in der DDR. Diese wurde überwiegend von Jugendlichen unter 25 Jahren verübt und hatte oftmals „spontanen Charakter“. Raub und Erpressung nahmen in der DDR zwar stetig zu, waren aber nicht sehr häufig. Überwiegend handelte es sich hierbei um Gruppendelikte, die unter erheblichem Alkoholeinfluss (über die Hälfte aller Fälle) verübt wurden. Bei 50 Prozent aller Fälle handelte es sich um Straßenraub, bei 15 Prozent um Erpressung, bei 20 Prozent um „Zechanschlußraub“ und weitere 12 Prozent waren ursprünglich Einbruchsdiebstähle. Der materielle Schaden war hingegen eher geringfügig und lag bei 50 Prozent der Fälle unter 50 Mark. Vergewaltigungsdelikte waren ebenfalls nicht sehr häufig, wurden aber überwiegend in der Gruppe (jedes dritte Delikt war ein Gruppendelikt) und unter Alkoholeinfluss (fast 70 Prozent der Täter und fast die Hälfte der Opfer standen unter Alkoholeinfluss) verübt. Unter Verkehrsdelikte wurden Straftaten der „unbefugten Fahrzeugbenutzung“ zusammengefasst, worunter fast ausschließlich jugendliche Moped- und Motorradfahrer fielen, die zudem häufig in Unfälle verwickelt waren. Tötungsdelikte ereigneten sich unter Jugendlichen in der DDR auch selten. Meist handelte es sich hierbei um Familiendramen und Ähnliches. Drogenkriminalität gab es in der DDR so gut wie keine. Gründe dafür waren insbesondere die geringe Attraktivität der DDR-Währung, die Reisebeschränkungen und die stark bewachten Grenzen. Einzig der Alkohol spielte eine bedeutende Rolle bei den Jugendlichen in der DDR und wurde zur „Droge Nummer eins“.[37]

In den 80er Jahren gab es zwar keine wesentlichen Änderungen in der Deliktstruktur der DDR-Jugendkriminalität. Nach wie vor dominierten Eigentumsdelikte, Körperverletzung, „Rowdytum“ und unbefugtes Benutzen von Kraftfahrzeugen, jedoch war die Jugendkriminalitätsrate zwischen 1981 und 1985 entgegen den Prognosen um 31 Prozent rückläufig und nur 1,4 Prozent aller Minderjährigen wurden straffällig. Ursache dafür war vermutlich eine größere Toleranz gegenüber abweichendem und kriminellem Verhalten in den 80er Jahren, aber auch die Tatsache, dass die Mehrzahl aller Fälle direkt an die Jugendhilfe abgegeben wurde, ohne einem Richter vorgelegt zu werden, und damit nicht kriminalstatistisch erfasst wurde.[38]

Laut Konrad Freiburg ist die Aussagekraft von Kriminalstatistiken jedoch mit Vorsicht zu genießen. Dies gilt insbesondere für die DDR-Kriminalstatistik, deren Zahlen „bereinigt“ wurden. Zwar gab es bis Anfang der 1960er Jahre eine der Bundesrepublik vergleichbare Kriminalstatistik in der DDR, diese wurde aber geändert und es wurden nur noch abgeschlossene Verfahren aufgenommen, d. h., als Straftat zählte nur, was sich als solche erwiesen hatte. Darüber hinaus wurde ein Teil der Straftäter an „gesellschaftliche Gerichte“, d. h. an betriebliche Konflikt- und Schiedskommissionen in den Wohngebieten übergeben, wo dann ein Laienrichter „erzieherische Maßnahmen“ verhängte, Verpflichtung zur Wiedergutmachung des Schadens, Geldbuße, Teilnahme am Verkehrsunterricht usw., die in der offiziellen Kriminalstatistik keine Erwähnung fanden. Eine andere Besonderheit war die so genannte „Verfehlungsregelung“, die geringfügige Diebstähle bis zu etwa 50 Mark nicht als „Straftaten“, sondern als „Verfehlungen“ bezeichnete und damit ebenfalls einen Beitrag zur „Entkriminalisierung“ straffällig gewordener Jugendlicher in der DDR leistete.[39]

2.3 Die Reaktion auf kriminelles und abweichendes Verhalten Jugendlicher in der DDR

Zunächst sollte abweichendes und kriminelles Verhalten Jugendlicher in der DDR durch die Jugendhilfe und ihre Organe, durch Prävention und Kontrolle, „gesellschaftliche Erziehungsmaßnahmen“, Heimeinweisung oder Einweisung in einen Jugendwerkhof „bekämpft“ werden (siehe Kapitel 4 und 5). Erst wenn alle jugendfürsorgerischen Maßnahmen versagten, schwerwiegende Delikte oder Widerstand gegen die staatlich angeordneten Maßnahmen vorlagen, wurde ein gerichtliches Verfahren eingeleitet und Jugendliche in eine Strafanstalt bzw. in so genannte „Jugendhäuser“ eingewiesen.[40] Diese unterstanden dem Ministerium des Innern und hatten den Charakter einer Strafvollzugsanstalt. In drei Vollzugsarten, „streng“, „allgemein“ und „erleichtert“ sollten die Jugendlichen dort ihre Freiheitsstrafe verbüßen und durch „gemeinschaftliche produktive Arbeit, Lernen und Sport“ umerzogen werden. Neben dem Primat der Erziehung bzw. der Umerziehung wurde im Jugendhaus auch Wert auf eine Ausbildung der Jugendlichen gelegt. Diese erfolgte in Form einer Be-

rufsausbildung bzw. Teilausbildung für Jugendliche, die ein Strafmaß von unter zwei Jahren hatten. Abgesehen von der praktischen Ausbildung wurden die Jugendlichen auch theoretisch geschult. Im Mittelpunkt der theoretischen Erziehung stand die „politisch-ideologische Einwirkung“, die mittels Wandzeitungen, Vorträgen und eine Art staatsbürgerlichen Unterricht vollzogen wurde. Die Umerziehung und Besserung von Jugendlichen war dabei nicht nur erklärtes Ziel, sondern ein wesentlicher Grundsatz in der Arbeit der Jugendhäuser.[41] Im Strafvollzugsgesetz der DDR vom 7. April 1977 heißt es hierzu: „Im Mittelpunkt des Vollzuges steht die als Einheit zu verwirklichende Erziehung und Bildung der Jugendlichen. Erziehung und Bildung sind darauf zu richten, die Persönlichkeitsentwicklung der Jugendlichen, insbesondere ihr Pflicht- und Verantwortungsbewußtsein, zu fördern, sie zur bewussten Disziplin zu erziehen, ihr Kultur- und Bildungsniveau zu heben und sie zu befähigen, ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten.“[42]

In der Regel erfolgte die Unterbringung bzw. der Vollzug von Jugendlichen in den Jugendhäusern in offenen, d.h. nicht abgeschlossenen Räumen. Bei wiederholten Disziplinverstößen konnte aber auch eine bis zu 14-tägige Arreststrafe ausgesprochen werden, die unter Umständen eine isolierte Einzelhaft vorsah. Die Bedingungen in den einzelnen Jugendhäusern waren jedoch zum Teil sehr unterschiedlich.[43] Insgesamt setzten aber alle Jugendhäuser in der DDR auf eine „Einheit von Erziehung, Bildung und Arbeit“, um den jugendlichen Täter „zu bewußter gesellschaftlicher Disziplin, Verantwortung und Arbeit (zu) führen und ihm durch Bildung und Erziehung, berufliche Qualifizierung sowie kulturell-erzieherische Einwirkung einen seinen Leistungen und Fähigkeiten gemäßen Platz in der sozialistischen Gesellschaft (zu) sichern“.[44]

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wurden die Jugendlichen dann, sofern sie ihre Strafe noch nicht verbüßt hatten oder ihre Ausbildung noch nicht beendet hatten, in den normalen Strafvollzug überwiesen.[45]

3. Die Jugendpolitik der SED

3.1 Die rechtlichen und theoretischen Grundlagen der offiziellen Jugendpolitik der SED

Die Jugendpolitik der DDR manifestierte sich laut Barbara Hille im Wesentlichen in gesetzlichen Bestimmungen. Dazu gehörten vor allem das Bildungsgesetz von 1965, das Familiengesetzbuch von 1965, das im Jahre 1974 verabschiedete 3. Jugendgesetz sowie das Arbeitsgesetzbuch von 1977.[46]

Bereits die Verfassung der DDR vom 7.10.1949 enthielt jedoch wichtige gesetzliche Grundlagen und Bestimmungen, die speziell der Jugend gewidmet waren. So hieß es beispielsweise unter Artikel 18 Absatz 4: „Mann und Frau, Erwachsener und Jugendlicher haben bei gleicher Arbeit das Recht auf gleichen Lohn.“ Und weiter unter Absatz 6: „Die Jugend wird gegen Ausbeutung geschützt und vor sittlicher, körperlicher und geistiger Verwahrlosung bewahrt. Kinderarbeit ist verboten.“ Und unter Artikel 35 stand geschrieben: „Jeder Bürger hat das gleiche Recht auf Bildung und auf freie Wahl seines Berufes. Die Bildung der Jugend sowie die geistige und fachliche Weiterbildung der Bürger werden auf allen Gebieten des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens durch die öffentlichen Einrichtungen gesichert.“[47] Der Verfassung der DDR Folgte kurze Zeit später das 1. Jugendgesetz der DDR vom 8. Februar 1950, welches die Jugend zur Teilnahme am Aufbau der Deutschen Demokratischen Republik aufforderte. Darüber hinaus verlangte der erste Abschnitt des Gesetzes (§§ 1−5), die Jugend zur Arbeit in Staat, Wirtschaft und Kultur heranzuziehen und verantwortliche Positionen in diesen Bereichen mit Jugendlichen zu besetzen. Außerdem sollten die Jugendlichen einen Beitrag zur Steigerung von Produktion und Produktivität in Industrie und Landwirtschaft leisten und bei der Mitarbeit am Wiederaufbau von Kultureinrichtungen und Sportstätten herangezogen werden.[48] Mit dem so genannten „Bildungsgesetz“ von 1965 wurde dann erstmalig und umfassend das Erziehungsziel „Sozialistische Persönlichkeit“ kodifiziert. So heißt es im ersten Teil unter § 1 Absatz 1: „Das Ziel des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems ist eine hohe Bildung des ganzen Volkes, die Bildung und Erziehung allseitig und harmonisch entwickelter sozialistischer Persönlichkeiten, die bewußt das gesellschaftliche Leben gestalten, die Natur verändern und ein erfülltes, glückliches, menschenwürdiges Leben führen.“[49] Das bereits oben erwähnte 3. Jugendgesetz von 1974 fuhr in ähnlicher Weise fort. In ihm wurde ebenfalls das wichtigste Erziehungsziel der SED formuliert, die Jugend der DDR zu „Sozialistischen Persönlichkeiten“ zu erziehen. So heißt es unter § 1 Absatz 1: „Vorrangige Aufgabe bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ist es, alle jungen Menschen zu Staatsbürgern zu erziehen, die den Ideen des Sozialismus treu ergeben sind, als Patrioten und Internationalisten denken und handeln, den Sozialismus stärken und gegen alle Feinde zuverlässig schützen. Die Jugend trägt selbst hohe Verantwortung für ihre Entwicklung zu sozialistischen Persönlichkeiten. Und weiter unter § 2 Absatz 1: „Die Entwicklung der jungen Menschen zu sozialistischen Persönlichkeiten ist Bestandteil der Staatspolitik der Deutschen Demokratischen Republik und der gesamten Tätigkeit der sozialistischen Staatsmacht.“[50]

Neben den gesetzlichen Bestimmungen bildeten auch offizielle „SED-Erklärungen“ bzw. Parteiverlautbarungen Grundlagen für die Jugendpolitik der DDR. Wichtige Grundlagen waren insbesondere die SED Jugendkommuniqués von 1961 und 1963, die „Grundsätze für die Gestaltung des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems“ (Entwurf vom 16.4.1964) sowie die „10 Grundsätze unserer sozialistischen Jugendpolitik“ aus dem Beschluss „Jugend und Sozialismus" des Staatsrates der DDR vom 31.3.1967.[51]

Das 1. Jugendkommuniqué entstand unter dem Eindruck einer zugespitzten Ost-West-Konfrontation, innenpolitischer und ökonomischer Labilität der DDR sowie einem ungebrochenen Flüchtlingsstrom, besonders junger Menschen, aus der DDR. Allein im Frühjahr 1961 verließen über 30.000 Menschen die DDR, von denen die Hälfte jünger als 25 war.[52] Vor diesem Hintergrund und der Verweigerungshaltung eines Großteils der Jugendlichen gegenüber der stalinistischen Indoktrination der 50er Jahre schlug die SED-Führung eine „Phase der relativen Toleranz“ gegenüber der Jugend ein und beschloss am 7. Februar 1961 das „Kommuniqué zu Problemen der Jugend“, welches sich intensiv mit Fragen der Jugend beschäftigen sollte.[53] Im Mittelpunkt des vom Politbüro des Zentralkomitees der SED verabschiedeten Jugendkommuniqués standen drei Elemente, die auch die Jugendpolitik der DDR maßgeblich bestimmten: 1. Die Gewinnung der Jugend für den Sozialismus durch attraktive Angebote und partielle Anerkennung ihrer Eigenständigkeit, 2. Die Instrumentalisierung der Jugend für wirtschaftliche, militärische und politische Belange und 3. Die frühzeitige Einbindung in das politische System der DDR.[54] So heißt es beispielsweise in dem „Kommuniqué zu Problemen der Jugend“: „Die heutige Jugend unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates, die mitten in die Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Kapitalismus in Deutschland gestellt ist, braucht vielmehr die offenherzige, lebendige Diskussion, die geduldige Klärung aller ihrer Fragen.“[55] Und weiter: „So entschieden wir jede Erscheinung moralischer Versumpfung in unserer Jugend bekämpfen, treten wir gegen gouvernantenhaftes Verhalten gegenüber Jugendlichen auf. Unsere Jugend wächst nicht im Treibhaus und auch nicht im Kloster auf.“[56]

Das 2. Jugendkommuniqué erschien am 17. September 1963. Nach einer mehrmonatigen Phase der Repression gegenüber den Jugendlichen auf Grund veränderter gesellschaftlicher Verhältnisse unmittelbar nach dem Mauerbau im August 1961, dem Medienverhalten der Ost-Jugend (Empfang von Westfernsehen) sowie der Einführung der Wehrpflicht im Jahre 1962 sollte das von Walter Ulbricht als „Neuauflage des Jugendkommuniqués“ verabschiedete 2. Jugendkommuniqué, mit dem Titel: „Der Jugend Vertrauen und Verantwortung“, wieder um das Vertrauen der Jugend werben.[57] Als „Hausherren von morgen“ wurde den Jugendlichen eine besondere Aufmerksamkeit und Fürsorge entgegengebracht. So wurde in dem leidenschaftlich verfassten Kommuniqué die Jugend aufgefordert, aktiv am Aufbau des Sozialismus teilzunehmen und ihre ganze schöpferische Kraft der „neuen sozialistischen Menschengemeinschaft“ zu widmen. Im Gegenzug wurden der Jugend mehr Freiheiten eingeräumt. Der Text warb um Selbständigkeit, Eigenverantwortung und Individualität der Jugendlichen und warnte eindringlich vor „Duckmäusertum“. Selbst Fragen der Sexualität, des Modegeschmacks und „tanzmusikalischer Vorlieben“ wurden ohne ideologische Scheuklappen erörtert. So hieß es beispielsweise: „Niemandem fällt ein, der Jugend vorzuschreiben, sie solle ihre Gefühle und Stimmungen beim Tanz nur im Walzer- oder Tangorhythmus ausdrücken. Welchen Takt die Jugend wählt, ist ihr überlassen: Hauptsache, sie bleibt taktvoll!“ Und weiter. „Echte Liebe gehört zur Jugend, wie die Jugend zum Sozialismus gehört. Sozialistisch ist, jungen Menschen zum Lebensglück zu verhelfen und nicht Tragödien zu schaffen.“ Und an anderer Stelle heißt es: „Habt Mut zum eigenen Denken. Wir rufen alle Lehrkräfte auf, die ihnen anvertrauten jungen Menschen zu selbstständig denkenden Sozialisten zu erziehen (…).“ Dabei sollte auf jedwede „Gängelei, Zeigefingerheben und Administrieren“ verzichtet werden.[58]

Die „Grundsätze für die Gestaltung des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems" vom 16.4.1964 waren im Wesentlichen eine Vorwegnahme des Bildungsgesetzes von 1965. Zwar trat in den Grundsätzen „die Erziehung zum sozialistischen Menschen“ noch in den Hintergrund einer „industriell-technischen Revolution“, dennoch wurden auch hier Erziehungsziele formuliert, die zur sozialistischen Persönlichkeit der Jugendlichen führen sollten.[59]

In den „10 Grundsätzen sozialistischer Jugendpolitik“ vom 31.3.1967 wurde hingegen erneut gefordert, die Jugend der DDR „mit all ihrem Denken und Fühlen, mit ihrem qualifizierten Wissen und Können, mit ihrer Tatkraft und ganzen Kühnheit zur Mitgestalterin des sozialistischen Vaterlandes“ zu machen. Und so lautete der erste Grundsatz folgendermaßen: „1. Sozialistische Jugendpolitik heißt heute: die Erziehung und Selbsterziehung der Jugend so zu gestalten, daß sie selbständiges Denken und schöpferisches Arbeiten für den Sozialismus mit der Liebe zu ihrem sozialistischen Vaterland vereint, unsere souveräne sozialistische Deutsche Demokratische Republik stärkt und verteidigt, sich mit Herz und Verstand zur Freundschaft mit der Sowjetunion und zum proletarischen Internationalismus bekennt.“ Und weiter: „2. Sozialistische Jugendpolitik heißt heute: den Tatendrang und die Schöpferkraft der Jugend auf die Lösung der Aufgaben des umfassenden Aufbaus des Sozialismus zu lenken, die Meisterung der technischen Revolution mit der planmäßigen Arbeit für die sozialistische Perspektive zu verbinden.“[60]

3.2 Die Erziehung zur sozialistischen Persönlichkeit: „Den neuen Menschen schaffen“

Wie bereits aus den rechtlichen und theoretischen Grundlagen hervorgeht, bestand die vorrangige Aufgabe der SED-Jugendpolitik darin, die Jugend der DDR zu „sozialistischen Persönlichkeiten“ zu erziehen. Laut Manfred Jäger galt die Erziehung zur sozialistischen Persönlichkeit sogar als „vorrangigste politische Aufgabe innerhalb der Gesellschaft der DDR“. Dabei kam es darauf an, die Jugendlichen so früh wie möglich, d.h. schon im Kindergarten mit dem allgemeinverbindlichen Leitbild von der „allseitig entwickelten sozialistischen Persönlichkeit“ zu konfrontieren. Vor dem Hintergrund der marxistisch-leninistischen Weltanschauung sollten den Kindern und Jugendlichen „hohe geistige, physische und moralische Qualitäten“ anerzogen werden, um dem Ideal vom „guten Sozialisten“ gerecht zu werden. Die Heranwachsenden sollten aber nicht selbständig oder gar „einzelkämpferisch“ aktiv werden, sondern sich, eingebunden in „kollektives Denken, Fühlen, Handeln und Wollen“, mit Gleichgesinnten „zum großen Gemeinschaftswerk“ zusammenschließen. Die Erziehung zur sozialistischen Persönlichkeit wurde vielmehr als „Aufgabe der ganzen Gesellschaft“ definiert und sollte auch mit Hilfe und der Erfahrung älterer Menschen, insbesondere ehemalige KPD-Veteranen und ehemaliger KZ-Häftlinge, vorangetrieben werden. Dies führte jedoch nicht selten zu Konflikten mit der älteren Generation, die nicht immer einer Meinung mit der Jugend war, was sich vor allem auf dem Gebiet der Mode und der Musik widerspiegelte. Besonders ältere Kommunisten zeigten sich oft enttäuscht, dass sich die Jugend dem Sozialismus nicht „in der Form ihrer Väter“, sondern „auf anderen Wegen nähert“. Dabei hielten sie den Jugendlichen vor, dass es ein besonderes Glück sei, in einem sozialistischen Staat leben zu dürfen und an deren Errungenschaften teilzuhaben. Schließlich wurde die Jugend aufgefordert, sich im „Haus des Sozialismus“ einzurichten und weiter am Aufbau des Sozialismus zu arbeiten und nach dessen vorgegebener Ordnung zu leben.[61]

Laut Tina Kwiatkowski-Celofiga erfolgte die Erziehung von Kindern und Jugendlichen in der DDR zu sozialistischen Persönlichkeiten in drei verschiedenen Phasen: die 50er Jahre, als Phase des Moralisierens und Etablierens des Erziehungskonzeptes, die 60er Jahre als Entwicklung der sozialistischen Menschengemeinschaft und die 70er und 80er Jahre als Phase der Vermittlung „sozialistischer Persönlichkeiten“ und deren Lebensweise sowie ihre Einbettung in den ideologischen Kampf.[62]

In den 50er Jahren musste zunächst ein angemessenes System moralischer Werte und Normen für das Verhalten des Einzelnen gegenüber Staat und Partei sowie anderen Menschen vermittelt werden. Neben Gesetzen und Gelöbnissen geschah dies vor allem durch Walter Ulbrichts „10 Gebote der sozialistischen Moral und Ethik“ aus dem Jahr 1958. Diese Grundsätze, die u.a. an die Tradition der kommunistischen Arbeiterbewegung anknüpften, sollten jedem einzelnen sozialistische Tugenden und Wertvorstellungen vermitteln. So hieß es zum Beispiel: „Du sollst sauber und anständig leben und Deine Familie achten.“[63]

In den 60er Jahren vollzog sich die Entwicklung zur sozialistischen Menschengemeinschaft.[64] Unter der Kampflosung „Freundschaft!“ sollte ein „gesellschaftliches Gesamtsubjekt“ herausgebildet werden, dessen neue Moral das Streben nach der Freundschaft zu allen Menschen sei. Ungeachtet ihrer sozialen Lage sollten sich alle Mitglieder der Gesellschaft einander annähern, bisher vorhandene „Klassenunterschiede“ abstreifen und „in Abwesenheit jedweder Unterdrückung und Ausbeutung“ zur „sozialistischen Menschengemeinschaft“ verschmelzen.[65]

In den 70er und 80er Jahren sollte die sozialistische Lebensweise weiter herausgebildet und in den ideologischen Kampf eingebettet werden. Im Mittelpunkt der sozialistischen Lebensweise standen spezielle Verhaltensformen und Wertorientierungen, wie z.B. die besondere Stellung zur Arbeit oder die Interessensübereinstimmung zwischen Gesellschaft, Gruppe und Individuum, die die Entwicklung eines parteilichen und politischen Bewusstseins optimieren und stabilisieren sollten. Besonders den Jugendlichen wurden mit dem 3. Jugendgesetz vom 28.1.1974 umfassende und konkrete Merkmale der „sozialistischen Persönlichkeit“ an die Hand gelegt.[66] So sollte sich „der junge Mensch“ vor allem durch folgende Eigenschaften auszeichnen: „Verantwortungsbewußtsein für sich und andere, Kollektivbewußtsein, Hilfsbereitschaft, Beharrlichkeit, Zielstrebigkeit, Ehrlichkeit, Bescheidenheit, Mut, Standhaftigkeit, Ausdauer, Disziplin usw.“[67]

3.3 Die Rolle der Freien Deutschen Jugend (FDJ)

Von besonderer Bedeutung für die politisch-ideologische Erziehung der Jugend war die einzige politische Jugendorganisation der DDR; die FDJ.[68] Sie spielte eine zentrale Rolle in der DDR-Jugendpolitik und wurde bereits unmittelbar nach dem Krieg mit der Erziehung der Jugend beauftragt.[69] Bereits mit der Gründung der FDJ im Jahre 1946 wurden stalinistische Ziele, Methoden und Strukturen fest installiert und die Jugendpolitik nach dem „stalinistischen Modell der Sowjetunion“ ausgerichtet.[70] Aus der frühen Ideologisierung und Indoktrination der Jugend durch die FDJ machte auch der damalige Vorsitzende und „Erste Sekretär des Zentralrates der FDJ“ Erich Honecker keinen Hehl. So heißt es bei ihm: „(…) vom März 1946 hatte ich es als Aufgabe der Partei bezeichnet, die Jugendlichen zu Sozialisten zu erziehen (…)“.[71] Da die Indoktrination der Jugend über die FDJ verlief, wurden deren Mitglieder bzw. Funktionäre schon früh zum Studium des Marxismus-Leninismus aufgerufen. Auf Honeckers Initiative hin sollten daher kurz nach der Gründung der FDJ so genannte „Jugendschulen“ eingerichtet werden, in denen sich die Mitglieder des Jugendverbandes „mit Grundfragen der Geschichte des deutschen Volkes und der deutschen Arbeiterbewegung sowie der antifaschistisch-demokratischen Umwälzung“ vertraut machen sollten.[72]

Die Indoktrination der Jugend machte auch nicht vor den Jüngsten halt und so wurde auf Beschluss des Parteivorstandes der SED am 11./12.12.1948, nach sowjetischem Vorbild, die Kinderorganisation „Junge Pioniere“ gegründet. Die neu gegründete Pionierorganisation übernahm schnell die Rolle des einzig legitimierten Interessenvertreters der 6- bis 14-Jährigen und machte es sich zur Aufgabe, die Kinder „zu bewussten Kämpfern des Fortschritts“ und zu „aktiven Menschen“ zu erziehen. Neben einem umfangreichen und kostenlosen Freizeitangebot standen vor allem politische Intenti-

onen im Vordergrund der Organisation. So sollten den Kindern in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften bestimmte Leitbilder und Verhaltensweisen, wie das Erlernen von der Ein- und Unterordnung in das „Kollektiv“, Kritik und Selbstkritik sowie politische Wertmaßstäbe, anerzogen werden. Vorrangigstes Ziel der Pionierorganisation war jedoch die Entwicklung zu einer Massenorganisation als „Kaderreserve“ für Partei, Staat und Wirtschaft.[73]

In den 50er Jahren wurde das „Herrschaftssystem der SED über die Jugend“ vollendet und die FDJ zum einzigen „Interessenvertreter“ der Jugend ernannt. Die FDJ folgte kritiklos dem Führungsanspruch der SED und wurde mit der Umsetzung ihrer Jugendpolitik beauftragt. Zwar postulierte die SED die „führende Rolle der Partei“ bei der Erziehung der Jugend, die Umsetzung überließ sie aber größtenteils der FDJ, die die Jugend im Sinne der Partei erziehen und politisch schulen sollte. So kam es zum Beispiel dazu, dass die FDJ entgegen ihrem pazifistischen Charakter für die Militarisierung der DDR-Jugend warb, sich zum Wehrdienst bekannte und die Patenschaft für die Volkspolizei übernahm.[74] Bis Ende der 50er Jahre verfolgte die FDJ, trotz politischer Veränderungen und Liberalisierungstendenzen in Osteuropa, einen „harten politischen Kurs“, der darauf abzielte, die Jugend der DDR erzieherisch zu beeinflussen und sie von der „gesetzmäßigen Perspektive des Sozialismus“ zu überzeugen. Neben der politisch-ideologischen Beeinflussung sollten die Jugendlichen aber auch enger an die Wirtschaftspolitik der SED angebunden werden. Es erfolgte daher eine „Mobilisierung der Massen auf wirtschaftlichem Gebiet“, die insbesondere die „Arbeiterjugend“ als „Stoßbrigade für den Sozialismus“ ansprechen sollte. Gemäß den Vorgaben des 1. Jugendgesetzes der DDR sollte die Mehrheit der Jugend für den Aufbau des Sozialismus gewonnen werden und sich aktiv an der sozialistischen Arbeit beteiligen. Dies geschah durch einige zentrale „Jugendobjekte“, wie dem Bau des Überseehafens Rostock (1958-1960) sowie die Einbindung der Arbeiterjugend in „sozialistische Wettbewerbe“, an denen sich insbesondere „Jugendkollektive“ und „Jugendbrigaden“ beteiligten. Ziel all dieser Maßnahmen war vor allem die Mobilisierung der werktätigen Jugend zur Steigerung der Arbeitsleistungen.[75]

Anfang der 60er Jahre kam es zunächst zu einer gewissen Lockerung in der Jugendpolitik der SED bzw. FDJ. Vor dem Hintergrund des Anwachsens der Zahl jugendlicher „Republikflüchtlinge“ − betrug die Gesamtzahl der 15- bis 25-Jährigen im Jahre 1959 noch 42.883, so erhöhte sie sich im folgenden Jahr um 17.878, auf insgesamt 60.761 Flüchtlinge − war eine Kurskorrektur in der Jugendpolitik unumgänglich. So beschloss die SED-Führung, unter der Befürwortung Walter Ulbrichts das bereits erwähnte Kommuniqué „zu Fragen der Jugend“, welches den Versuch unternahm, bei der Jugend „an Boden zu gewinnen“.[76] Um eine Wende in der Arbeit mit der Jugend zu vollziehen, sollte sich die FDJ mehr um die Interessen und Wünsche der Jugendlichen kümmern. Die neue Toleranz gegenüber den Jugendlichen wurde jedoch durch die sich zuspitzende Lage in der DDR und die anhaltende Republikflucht, besonders Jugendlicher, überschattet und hatte nicht die erhoffte Signalwirkung. So endete die „Phase der relativen Toleranz“ abrupt nach dem Mauerbau im August 1961 und die FDJ stellte die Belange der Jugend wieder hinter die Interessen des SED-Staates zurück.[77] Nach einer kurzen „weichen Welle“ in der Kultur- und Jugendpolitik, ausschlaggebend waren das bereits erwähnte 2. Jugendkommuniqué von 1963 und das „Deutschlandtreffen der Jugend“ im Jahre 1964, erfolgte erneut eine Kurskorrektur und dogmatische Wende in der Jugendpolitik der DDR. Nach den politischen Veränderungen in Moskau (Sturz Chruschtschows) wurde auf dem 11. Plenum des SED-Zentralkomitees, in Analogie zur Entwicklung in der UdSSR, erneut die führende Rolle der Partei in der DDR betont und die Kultur- und Jugendpolitik sowie die Erziehung der Jugend einer „Reideologisierung“ unterzogen.[78] Das so genannte „Kahlschlag-Plenum“ vom Dezember 1965 räumte mit der im Zuge der „Liberalisierung“ entstandenen neuen Jugendkultur auf und kehrte wieder zur alten, repressiven Jugendpolitik zurück. Besonders der erste FDJ-Vorsitzende Erich Honecker kritisierte die „Entstellungen der Jugendpolitik der Partei“ und hetzte über jugendliche Beat- und Rockfans, den so genannten „Gammlern“, „Langhaarigen“ und „Herumlungerern“. Schließlich wurden die auf dem 11. Plenum des SED-Zentralkomitees gefassten Beschlüsse zu Kultur- und Jugendpolitik von der FDJ-Spitze bedingungslos anerkannt und die Jugendpolitik wieder in den Dienst der Partei gestellt. Die FDJ rief kurzerhand eine Kampagne zur „Aneignung der marxistisch-leninistischen Weltanschauung“ aus und forderte die Mitglieder umgehend auf, sich mit dem „wissenschaftlichen Sozialismus“ vertraut zu machen, die Parteibeschlüsse zu studieren und einen festen Klassenstandpunkt einzunehmen.[79]

Mit der Ablösung Walter Ulbrichts durch Erich Honecker im Frühjahr 1971 änderte sich zunächst nichts an der Jugendpolitik der SED/FDJ. Die FDJ übernahm weiterhin die Rolle des Erfüllungsgehilfen und wurde in der bewährten Rolle als „Helfer und Kampfreserve der Partei“ bestätigt. Von einer Interessenvertretung der Jugendlichen gegenüber der SED und der Regierung konnte hingegen zu keiner Zeit die Rede sein, da die FDJ sich der Partei bedingungslos unterwarf und alle Beschlüsse und Entscheidungen „von oben“ befolgte. So wurden die Beschlüsse des VIII. Parteitags der SED (vom 15. bis 19. Juni 1971) von der FDJ unter dem Motto: „Meine Tat zur Verwirklichung der Beschlüsse des VIII. Parteitages der SED“ ohne weiteres umgesetzt.[80] Das oben erwähnte 3. Jugendgesetz von 1974 stellte abermals die Belange der Jugend hinter die Interessen des SED-Staates zurück und forderte die Jugend auf, sich den Marxismus-Leninismus anzueignen und zu verinnerlichen. Der FDJ kam dabei die Aufgabe zu, die Durchführung des Jugendgesetzes zu überwachen und zu kontrollieren. Der neue 1. Sekretär des Zentralrats der FDJ, Egon Krenz, versicherte auch umgehend, den Beschlüssen Folge zu leisten und Honeckers Forderung, die Jugend der DDR „klassenmäßig“ zu erziehen, nachzukommen. Schließlich sollten die Mitglieder der FDJ nicht weniger als zu „treuen Genossen der SED“ erzogen werden.[81]

In der „Honecker-Ära“ (1971-1989) wies die Jugendpolitik laut Rudolf Dennhardt folgende Charakteristika auf: „1. Eine deutliche Intensivierung der politisch-ideologischen Manipulation der Jugendlichen sowie eine weitere Ideologisierung der Jugendpolitik, 2. Die Kontrolle der SED über möglichst alle Erziehungsinstanzen und Handlungsfelder der Jugend bei gleichzeitiger Abschirmung vor „störenden Einflüssen“ und 3. Die starke Einbindung der Jugend in ökonomische Prozesse und ein direktes ökonomisches Abhängigkeitsverhältnis zur Partei.“[82]

4. Die Jugendhilfe in der DDR

4.1 Die Entwicklung der Jugendhilfe in der DDR

Jugendhilfe gab es bereits in der Weimarer Republik und wurde durch das „Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt (RJWG)“ von 1922 garantiert. Auf Grund der durch Krieg und Zerstörung entstandenen Notlage und der katastrophalen Lebensverhältnisse von Kindern und Jugendlichen nach dem Zusammenbruch des NS-Regimes war eine unverzügliche Reaktion auf die grassierende Jugendnot nötig. Deshalb knüpfte man unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs in der sowjetischen Besatzungszone zunächst an die Gesetze der Weimarer Jugendwohlfahrtspflege an. Unter Entfernung der nationalsozialistischen Elemente galt das RJWG zunächst bis zum Jahre 1947 fort.[83]

Der entscheidende Einschnitt bzw. die wichtigste Weichenstellung in der Entwicklung der Jugendhilfe der DDR erfolgte dann im Jahre 1947 durch den Befehl Nr. 156 der Sowjetischen Militäradministration. Der Befehl der SMAD beinhaltete nämlich die Ausgliederung der Jugendhilfe aus dem Sozialwesen bei gleichzeitiger Zuordnung zum Volksbildungswesen. Anfang der 1950er Jahre erfolgte dann die Auflösung der Jugendämter, wodurch auch die Verbindung von Jugendpflege und Jugendfürsorge aufgehoben wurde. Dieser Schritt und die vorherige Ausgliederung maßgeblicher Bereiche der traditionellen Jugendhilfe in die Volksbildung führten zu einer ernsthaften Krise der DDR-Jugendhilfe und verwies sie zeitweilig auf eine Randstellung. Erst 1954 erfolgte wieder eine gesellschaftliche und bildungspolitische Aufwertung durch die „I. Zentrale Jugendhilfekonferenz“, die die Existenz der DDR-Jugendhilfe anerkannte. Mit der Anerkennung der Jugendhilfe wurde aber auch das Vorhandensein von Problemen bei Kindern und Jugendlichen bestätigt. Die DDR-Jugendhilfe legte jedoch großen Wert darauf, dass sich die Probleme von jenen in Westdeutschland unterschieden und die „Jugendverwahrlosung“ in der DDR ohnehin beseitigt sei. Auf keinen Fall seien die Probleme im Charakter des sozialistischen Staates begründet, sondern die Folge negativer Einflussnahme des Westens. Darüber hinaus war man in der DDR davon überzeugt, dass die Jugendhilfe im Rahmen gesellschaftlicher Veränderungen und der sukzessiven Beseitigung von Erziehungsschwierigkeiten allmählich ihre Daseinberechtigung verlieren würde. Zunächst war jedoch die Prävention die vorrangige und zentrale Aufgabe der DDR-Jugendhilfe.[84]

[...]


[1] Vgl. zur Definition des Herrschaftssystems der DDR auch: Diedrich, Torsten/Ehlert, Hans: „Moderne Diktatur“ – „Erziehungsdiktatur“ – „Fürsorgediktatur“ oder was sonst? Das Herrschaftssystem der DDR und der Versuch seiner Definition, in: Potsdamer Bulletin für Zeithistorische Studien, Nr. 12, Potsdam 1998, hier S. 17 - 26.

[2] Vgl. auch Böttger, Heiko: Alle erreichen – jeden gewinnen – keinen zurücklassen!, in: Jugendhilfe, H. 4/1973, S. 112 - 115.

[3] Jarausch, H. Konrad: Realer Sozialismus als Fürsorgediktatur. Zur begrifflichen Einordnung der DDR, in: Aus Politik und Zeitgeschichte. Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament, B21/98, S. 42 f.

[4] Wolle, Stefan: Die heile Welt der Diktatur. Alltag und Herrschaft in der DDR 1971 - 1989, Bonn 1999, S. 83.

[5] Ebd., S. 125 f.

[6] Bauerkämper, Arnd: Die Sozialgeschichte der DDR, München 2005, S. 1 - 7.

[7] Vgl. hierzu auch: Honecker, Erich: Bericht des Zentralkomitees an den VIII. Parteitag der SED, Berlin 1971.

[8] Skyba, Peter: Sozialpolitik als Herrschaftssicherung, in: Vollnhals, Clemens/Weber, Jürgen [Hrsg.]: Der Schein der Normalität. Alltag und Herrschaft in der SED-Diktatur, München 2002, S. 39 - 47. Vgl. hierzu auch Steiner, André: Leistungen und Kosten: Das Verhältnis von wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und Sozialpolitik in der DDR, in: Hoffmann, Dierk/Schwartz, Michael [Hrsg.]: Sozialstaatlichkeit in der DDR. Sozialpolitische Entwicklungen im Spannungsfeld von Diktatur und Gesellschaft 1945/49 - 1989, München 2005, hier S. 31 - 47.

[9] Heydemann, Günther: Deutschland in den 70er/80er Jahren, in: Informationen zur politischen Bildung, Heft 270, Bonn 2001,
S. 19 f.

[10] Tenorth, Heinz-Elmar: Erziehungsstaaten. Pädagogik des Staates und Etatismus der Erziehung, in: Benner, Dietrich u. a. [Hrsg.]: Erziehungsstaaten. Historisch-vergleichende Analysen ihrer Denktradition und nationaler Gestalten, Weinheim 1998, hier S. 30 f.

[11] Zimmermann, Verena: Den neuen Menschen schaffen. Die Umerziehung von schwererziehbaren und straffälligen Jugendlichen in der DDR (1945 - 1990), Köln 2004

[12] Jörns, Gerhard: Der Jugendwerkhof im Jugendhilfesystem der DDR, Göttingen 1995

[13] Vgl. hierzu auch Sander, Günther: DDR: Jugendkriminalität und Jugendhilfe, in: Eyferth, Hans u. a. [Hrsg.]: Handbuch zur Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Darmstadt 1984, hier S. 242 - 251.

[14] Zimmermann, Verena: Den neuen Menschen schaffen. Die Umerziehung von schwererziehbaren und straffälligen Jugendlichen in der DDR (1945 - 1990), Köln 2004, S. 79 ff.

[15] Freiburg, Arnold: Jugendkriminalität in beiden deutschen Staaten im Spiegel der Kriminalstatistik, in: Hille Barbara/Röder, Burkhardt [Hrsg.]: Beiträge zur Jugendforschung. Sozialpsychologische Befunde zum Jugendalter in beiden deutschen Staaten, Opladen 1979, hier S. 133 f.

[16] Vgl. auch Erich Honecker, Bericht an das Zentralkomitee der SED, in Neues Deutschland vom 16. Dezember 1965, in: Schubbe, E. [Hrsg.]: Dokumente zur Kunst-, Literatur- und Kulturpolitik der DDR, Stuttgart 1972, S. 1076 ff.

[17] Vgl. hierzu auch Lekschas, John: Zum Geleit, in: Jugendkriminalität und ihre Bekämpfung in der sozialistischen Gesellschaft, herausgegeben vom Institut für Strafrecht der Humboldt-Universität zu Berlin, Berlin (Ost) 1965, S. 10.

[18] Vgl. auch Beschluss des Staatsrates der DDR über die weitere Entwicklung der Rechtspflege vom 30.01.1961 (GBl. I 1961 Nr. 2, S. 3).

[19] Aue, Herbert: Die Jugendkriminalität in der DDR, Berlin 1976, S. 14 f.

[20] Bei John Lekschas, dem Begründer der Reliktstheorie, heißt es: „Für uns gehört sie sozial zu den noch auftretenden, aber überwindbaren Nachwehen der alten Gesellschaft (…). Wir glauben (…) daß die Menschen in der sozialistischen Gesellschaft mit zunehmender persönlicher Reife (…) die Kriminalität immer mehr von sich abstreifen (…).“ Vgl. Lekschas, John: Die Bewegung der Jugendkriminalität in Deutschland und ihre Ursachen, in: Jugendkriminalität und ihre Bekämpfung in der sozialistischen Gesellschaft, Berlin (Ost) 1965, S. 25 f.

[21] Freiburg: Jugendkriminalität in beiden deutschen Staaten im Spiegel der Kriminalstatistik, S. 122 ff.

[22] Darunter verstand die DDR-Kriminologie „Erscheinungen, die im Prozeß der Herausbildung der Persönlichkeit des Jugendlichen auftreten und bewirken, daß die Entwicklung eines „inneren“ sozialistischen Steuerungsprozesses des gesellschaftlichen Handelns eines jungen Menschen gestört oder deformiert wird, so daß er Einflüssen, die zu gesellschaftswidrigem, objektiv schädlichem und strafrechtswidrigem oder gar rechtsfeindlichem Verhalten führen, erliegt bzw. selbst Lebensauffassungen als „innere“ Normen für das Verhalten entwickelt, die derartiges gesellschaftswidriges oder gar gesellschaftsgefährliches Verhalten als Möglichkeit in sich bergen.“ Zit. nach: Aue, Herbert: Die Jugendkriminalität in der DDR, S. 151.

[23] Lekschas: Die Bewegung der Jugendkriminalität in Deutschland und ihre Ursachen, S. 28 ff.

[24] Zimmermann: Den neuen Menschen schaffen, S. 128.

[25] Zit. nach Freiburg, Arnold: Jugendkriminalität in der DDR – Erscheinung, Erklärung, Bekämpfung, in: Helwig, Gisela [Hrsg.]: Jugendkriminalität in beiden deutschen Staaten, Köln 1985, hier S. 91.

[26] Zimmermann: Den neuen Menschen schaffen, S. 103 f.

[27] Ebd., S. 105.

[28] Aue: Die Jugendkriminalität in der DDR, S. 37.

[29] Freiburg: Jugendkriminalität in der DDR, S. 87.

[30] Freiburg, Arnold: Rowdys und kleine Diebe – Jugendkriminalität in der DDR, in: Gesamtdeutsches Institut - Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben [Hrsg.]: Jugend in der DDR, Bonn 1988, hier S. 35.

[31] Freiburg, Arnold: Zur Jugendkriminalität in der DDR, in: Hille, Barbara/Jaide, Walter [Hrsg.]: Jugend im doppelten Deutschland, Opladen 1977, hier S. 143 ff.

[32] Freiburg: Zur Jugendkriminalität in der DDR, S. 149.

[33] Freiburg: Jugendkriminalität in beiden deutschen Staaten im Spiegel der Kriminalstatistik, S. 137.

[34] Ebd., S.137.

[35] Freiburg: Zur Jugendkriminalität in der DDR, S. 170.

[36] Freiburg: Rowdys und kleine Diebe, S. 35 f.

[37] Freiburg: Jugendkriminalität in der DDR, S. 88 f.

[38] Zimmermann: Den neuen Menschen schaffen, S. 105 f.

[39] Freiburg: Jugendkriminalität in der DDR, S. 74 ff.

[40] Zimmermann: Den neuen Menschen schaffen, S. 187.

[41] Ebd., S. 221 ff.

[42] Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. April 1977. Teil I, S. 109.

[43] Freiburg: Jugendkriminalität in der DDR, S. 98 f.

[44] Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik -StGB- vom 7. April 1977, in: http://www.verfassungen.de/de/ddr/strafgesetzbuch74.htm, Stand 10. November 2008.

[45] Freiburg: Jugendkriminalität in der DDR, S. 98.

[46] Hille, Barbara: Jugend und Jugendpolitik, in: Fischer, Alexander/Katzer, Nikolaus [Hrsg.]: Ploetz. Die Deutsche Demokratische Republik. Daten, Fakten, Analysen, Köln 2004, hier S. 192.

[47] Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (07.10.1949), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/ddr/verfddr1949.html, Stand: 15. Oktober 2008.

[48] Gesetz über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der Deutschen Demokratischen Republik und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung vom 8. Februar 1950, in: http://www.verfassungen.de/de/ddr/jugendfoerderungsgesetz50.htm, Stand: 15. Oktober 2008.

[49] Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem vom 25. Februar 1965, in: http://www.verfassungen.de/de/ddr/schulgesetz65.htm, Stand 15. Oktober 2008.

[50] Gesetz über die Teilnahme der Jugend der Deutschen Demokratischen Republik an der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und über ihre allseitige Förderung in der Deutschen Demokratischen Republik -Jugendgesetz der DDR- vom 28. Januar 1974, in: http://www.verfassungen.de/de/ddr/jugendgesetz74.htm, Stand 15. Oktober 2008.

[51] Vgl. auch Zimmermann: Den neuen Menschen schaffen, S. 15 - 25 (Jugendpolitik).

[52] Michalzik, Martin: „An der Seite der Genossen…“ Offizielles Jugendbild und politische Sozialisation im SED-Staat. Zum Scheitern der sozialistischen Erziehung in der DDR, Melle 1994, S. 68.

[53] Schuster, Ulrike: Die SED-Jugendkommuniqués von 1961 und 1963. Anmerkungen zur ostdeutschen Jugendpolitik vor und nach dem Mauerbau, in: Foitzik, Jan u. a.[Hrsg.]: Jahrbuch für zeitgeschichtliche Jugendforschung 1994/95, Berlin 1995, hier S. 58 ff.

[54] Sachse, Christian: Die Jugendpolitik der SED Anfang der sechziger Jahre. Zur historischen Einordnung der Jugendkommuniques, in: Zeitschrift des Forschungsverbundes SED-Staat Nr. 19/2006, hier S. 28.

[55] Dokumente der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. Beschlüsse und Erklärungen des Zentralkomitees sowie seines Politbüros und seines Sekretariats, Bd. 8, Berlin (Ost) 1962, S. 369.

[56] Dokumente der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. Beschlüsse und Erklärungen des Zentralkomitees sowie seines Politbüros und seines Sekretariats, Bd. 8, Berlin (Ost) 1962, S. 373.

[57] Schuster: Die SED-Jugendkommuniqués von 1961 und 1963, S. 63 f.

[58] Dokumente der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. Beschlüsse und Erklärungen des Zentralkomitees sowie seines Politbüros und seines Sekretariats, Bd. 9, Berlin (Ost) 1965, S. 679 ff.

[59] Sachse, Christian: Aktive Jugend - wohlerzogen und diszipliniert. Wehrerziehung in der DDR als Sozialisations- und Herrschaftsinstrument (1960 - 1973), Münster 2000, S. 113 f.

[60] Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik - Jugend und Sozialismus - vom 31. März 1967, in: http://www.ddr-schulrecht.de/Schulrechtssammlung%20-%20DDR-Dateien/pdf/1967-b.pdf, Stand 16. Oktober 2008.

[61] Jäger, Manfred: „Sag mir, wo du stehst“. Erziehung zur „sozialistischen Persönlichkeit“, in: Gesamtdeutsches Institut - Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben [Hrsg.]: Jugend in der DDR, Bonn 1988, hier S. 101 - 107.

[62] Kwiatkowski-Celofiga, Tina: Erziehung zur „allseitig gebildeten sozialistischen Persönlichkeit“ und deren Folgen für den Schulalltag, in: Kwiatkowski-Celofiga, Tina/Barkleit, Gerhard [Hrsg.]: Verfolgte Schüler - gebrochene Biographien. Zum Erziehungs- und Bildungssystem der DDR, Dresden 2008, hier S. 12.

[63] Ebd., S. 12 f.

[64] Vgl. auch Ulbricht, Walter: Unser guter Weg zur sozialistischen Menschengemeinschaft. Rede vom 22. März 1969, in: Judt, Matthias [Hrsg.]: DDR-Geschichte in Dokumenten, Bonn 1998, S. 188.

[65] Müller, Maria Elisabeth: Zwischen Ritual und Alltag. Der Traum von einer sozialistischen Persönlichkeit, Frankfurt/Main; New York 1997, S. 31 f.

[66] Kwiatkowski-Celofiga, Tina: Erziehung zur „allseitig gebildeten sozialistischen Persönlichkeit“, S. 17 f.

[67] Vgl. Gesetz über die Teilnahme der Jugend der Deutschen Demokratischen Republik an der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und über ihre allseitige Förderung in der Deutschen Demokratischen Republik -Jugendgesetz der DDR- vom 28. Januar 1974, in: http://www.verfassungen.de/de/ddr/jugendgesetz74.htm, Stand 22. Oktober 2008.

[68] Vgl. auch Mählert, Ulrich: „Die gesamte Jugend für den Sozialismus begeistern“. Zur Geschichte der Freien Deutschen Jugend, in: Weber, Jürgen [Hrsg.]: Der SED-Staat: Neues über eine vergangene Diktatur, München 1994, hier S. 73 - 99.

[69] Mahrad, Christa: Jugendpolitik in der DDR, in: Hille, Barbara/Jaide, Walter [Hrsg.]: Jugend im doppelten Deutschland, Opladen 1977, hier S. 198 f.

[70] Dennhardt, Rudolf: Zur Programmatik der Jugendpolitik der SED, in: Friedrich, Walter/Griese, Hartmut [Hrsg.]: Jugend und Jugendforschung in der DDR. Gesellschaftspolitische Situationen, Sozialisation und Mentalitätsentwicklung in den achtziger Jahren, Opladen 1991, hier S. 28.

[71] Honecker, Erich: Aus meinem Leben, Berlin (Ost) 1981, S. 136.

[72] Ebd., S. 139.

[73] Ansorg Leonnore: Die frühzeitige politische Formierung der Heranwachsenden. Zur Gründung der Pionierorganisation durch die FDJ, in: Gotschlich, Helga [Hrsg.]: „Links und links und Sachritt gehalten…“. Die FDJ: Konzepte – Abläufe – Grenzen, Berlin 1994, hier S. 157 ff.

[74] Dennhardt: Zur Programmatik der Jugendpolitik der SED, S. 28.

[75] Mahrad: Jugendpolitik in der DDR, S. 206 f.

[76] Vgl. auch „Kommuniqué des Politbüros des Zentralkomitees zu Problemen der Jugend“, in: Dokumente der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. Beschlüsse und Erklärungen des Zentralkomitees sowie seines Politbüros und seines Sekretariats, Bd. 8, Berlin (Ost) 1962, S. 367 ff.

[77] Skyba, Peter: Vom Hoffnungsträger zum Sicherheitsrisiko. Jugend in der DDR und Jugendpolitik der SED 1949 - 1961, Köln, Weimar, Wien 2000, S. 415 ff.

[78] Michalzik: „An der Seite der Genossen…“, S. 116 f.

[79] Mählert, Ulrich: FDJ: 1946 - 1989, Landeszentrale für Politische Bildung Thüringen, Erfurt 2001, S. 40 ff.

[80] Mählert, Ulrich/Stephan, Gerd-Rüdiger [Hrsg.]: Blaue Hemden – Rote Fahnen. Die Geschichte der Freien Deutschen Jugend, Opladen 1996, S. 193 f.

[81] Ebd., S.203 ff.

[82] Dennhardt: Zur Programmatik der Jugendpolitik der SED, S. 30 ff.

[83] Hoffmann, Julius: Jugendhilfe in der DDR. Grundlagen, Funktionen und Strukturen, München 1981, S. 11 f.

[84] Bernhardt, Christoph/Kuhn, Gerd [Hrsg.]: Keiner darf zurückgelassen werden! Aspekte der Jugendhilfepraxis in der DDR 1959 - 1989, Münster 1998, S. 23 f.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2009
ISBN (eBook)
9783836634632
DOI
10.3239/9783836634632
Dateigröße
907 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Freie Universität Berlin – Geschichts- und Kulturwissenschaften, Geschichte/Neuere Geschichte
Erscheinungsdatum
2009 (August)
Note
1,5
Schlagworte
sozialgeschichte jugendwerkhof diktatur torgau
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Titel: Die Umerziehung schwererziehbarer und krimineller Jugendlicher in den Jugendwerkhöfen der DDR
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