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Immaterialgüter- und wettbewerbsrechtlicher Schutz von Webseiten

©2009 Diplomarbeit 117 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Seit Erfindung des Internets in den 90er Jahren nimmt nicht nur die Zahl der Nutzer, auch die Zahl der Webseiten stetig zu. Was damals noch als Forschungsnetzwerk gedacht war, wird heutzutage für die verschiedensten Einsatzgebiete verwendet. Nicht nur private Personen präsentieren sich und ihr Hobby zum Beispiel auf der eigenen Webseite, auch Vereine und Institutionen nutzen das globale Medium Internet, um ihre Informationen der ganzen Welt zur Verfügung zu stellen. Unter dem Stichwort Web 2.0 gibt es unzählige soziale Netzwerke, durch die die Nutzer über das Internet nicht nur aktuelle Kontakte pflegen, sondern auch alte Kontakte wiederauferleben lassen können. Auch die Unternehmen, seien es nun die großen Konzerne oder eher kleine lokale Betriebe, haben die Vorteile des Internets unlängst für sich erkannt. Die eigene Webseite ist mittlerweile zu einem nicht mehr wegzudenkenden Marketingtool der Unternehmen geworden. Sie ist die Visitenkarte des Unternehmens und soll natürlich die Nutzer durch ihre Aufmachung ansprechen und das Unternehmen in der ganzen Welt ins rechte Licht rücken. Aus diesem Grund ist es gerade für Unternehmen, aber auch für jeden anderen Webseiten-Betreiber wichtig, dass die eigene Seite und damit verbunden, die Informationen und eigene kreative Leistung, nicht ohne Strafe nachgeahmt werden können.
Das Medium Internet ist mit seiner sehr großen Anzahl an unterschiedlichen Webseiten unglaublich vielfältig. Diese Vielfalt kann allerdings nur zustande kommen, werden die Webdesigner durch die rechtlichen Schranken nicht zu sehr in ihrer Kreativität eingeschränkt. Auf der anderen Seite möchte niemand, dass seine Seite ohne großen Aufwand von anderen Webseiten-Betreibern kopiert werden kann. Es ist daher sehr schwierig den richtigen Mittelweg zwischen rechtlichem Schutz auf der einen Seite und Freiraum für die Kreativität des Webdesigners auf der anderen zu finden. Erschwert wird dies noch durch die Tatsache, dass die in Deutschland gültigen Gesetze noch nicht vollständig an das digitale Zeitalter und insbesondere das globale Medium Internet angepasst sind. Auch die lediglich territoriale Wirkung der deutschen Gesetze erleichtert diese Problematik, die mit den in der Regel international abrufbaren Webseiten verbunden ist, nicht wirklich.
Die vorliegende Diplomarbeit beschäftigt sich daher mit dem Themengebiet ‘rechtlicher Schutz von Webseiten’. Dabei werden verschiedene Gesetze herangezogen und auf die […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einleitung

2 Abstract

3 Modernes Webdesign
3.1 Die überwiegend eingesetzten Webtechniken
3.1.1 Auszeichnungssprache
3.1.1.1 Hyper Text Markup Language – HTML
3.1.1.2. Cascading Style Sheets - CSS
3.1.2 Serverseitig ausgeführte Techniken
3.1.2.1 Active Server Pages – ASP
3.1.2.2 Hypertext Preprocessor – PHP
3.1.2.3 Java Server Pages – JSP
3.1.3 Clientseitig ausgeführte Techniken
3.1.3.1 JavaScript
3.1.3.2 Java und Java-Applets
3.1.3.3 Flash
3.1.3.4 ActiveX
3.2 Content Management Systeme
3.3 Metatags

4. Immaterialgüterrecht
4.1 Einführung in das Immaterialgüterrecht
4.2 Das Urheberrecht
4.2.1 Allgemeines
4.2.2 Die einzelnen Elemente einer Webseite und deren Schutz
4.2.2.1 Stehende Bilder
4.2.2.2 Bewegte Bilder
4.2.2.3 Text / Content
4.2.2.4 Töne und Musik
4.2.2.5 Die Webseite in ihrer Gesamtheit
4.2.2.6 Sonstiges
4.2.3 Der Unterschied des deutschen Urheberrechts zum Copyright
4.2.4 Freie Lizenzen, insbesondere Creative Commons
4.3 Das Markenrecht
4.3.1 Allgemeines
4.3.2 Die einzelnen Elemente einer Webseite und deren Schutz
4.3.2.1 Stehende Bilder
4.3.2.2 Bewegte Bilder
4.3.2.3 Texte
4.3.2.4 Töne
4.3.2.5 Die Webseite in ihrer Gesamtheit
4.3.2.6 Sonstiges
4.4 Das Designrecht
4.4.1 Allgemeines
4.4.2 Die einzelnen Elemente der Webseite und deren Schutz
4.4.2.1 Stehende Bilder
4.4.2.2 Die Webseite in ihrer Gesamtheit
4.4.3 Das europäische Gemeinschaftsgeschmacksmuster

5. Wettbewerbsrecht
5.1 Einführung in das Wettbewerbsrecht
5.2 Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz
5.2.1 Allgemeines
5.2.2 Der Schutz der Webseite vor Nachahmung durch § 4 Nr. 9 UWG

6 Wem stehen die behandelten Rechte zu?
6.1 Urheberrecht
6.2 Markenrecht
6.3 Geschmacksmusterrecht
6.4 Wettbewerbsrecht

7 Zusammenfassung und Fazit

Literaturverzeichnis

Quellenverzeichnis

Rechtsprechungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Zusammenhänge der verschiedenen Rechtsgebiete

Abbildung 2: Nutzungsbestimmungen der Creative Commons Lizenzen

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Nutzung der Elemente auf Unternehmens-Webseiten

Tabelle 2: Möglichkeiten und Grenzen von JavaScript

Tabelle 3: Einsatzmöglichkeiten von Java

Tabelle 4: Sprachwerke und Schutzvoraussetzungen

1 Einleitung

Seit Erfindung des Internets in den 90er Jahren nimmt nicht nur die Zahl der Nutzer, auch die Zahl der Webseiten stetig zu. Was damals noch als Forschungsnetzwerk gedacht war, wird heutzutage für die verschiedensten Einsatzgebiete verwendet. Nicht nur private Personen präsentieren sich und ihr Hobby zum Beispiel auf der eigenen Webseite, auch Vereine und Institutionen nutzen das globale Medium Internet, um ihre Informationen der ganzen Welt zur Verfügung zu stellen. Unter dem Stichwort Web 2.0 gibt es unzählige soziale Netzwerke, durch die die Nutzer über das Internet nicht nur aktuelle Kontakte pflegen, sondern auch alte Kontakte wiederauferleben lassen können. Auch die Unternehmen, seien es nun die großen Konzerne oder eher kleine lokale Betriebe, haben die Vorteile des Internets unlängst für sich erkannt. Die eigene Webseite ist mittlerweile zu einem nicht mehr wegzudenkenden Marketingtool der Unternehmen geworden. Sie ist die Visitenkarte des Unternehmens und soll natürlich die Nutzer durch ihre Aufmachung ansprechen und das Unternehmen in der ganzen Welt ins rechte Licht rücken. Aus diesem Grund ist es gerade für Unternehmen, aber auch für jeden anderen Webseiten-Betreiber wichtig, dass die eigene Seite und damit verbunden, die Informationen und eigene kreative Leistung, nicht ohne Strafe nachgeahmt werden können.

Das Medium Internet ist mit seiner sehr großen Anzahl an unterschiedlichen Webseiten unglaublich vielfältig. Diese Vielfalt kann allerdings nur zustande kommen, werden die Webdesigner durch die rechtlichen Schranken nicht zu sehr in ihrer Kreativität eingeschränkt. Auf der anderen Seite möchte niemand, dass seine Seite ohne großen Aufwand von anderen Webseiten-Betreibern kopiert werden kann. Es ist daher sehr schwierig den richtigen Mittelweg zwischen rechtlichem Schutz auf der einen Seite und Freiraum für die Kreativität des Webdesigners auf der anderen zu finden. Erschwert wird dies noch durch die Tatsache, dass die in Deutschland gültigen Gesetze noch nicht vollständig an das digitale Zeitalter und insbesondere das globale Medium Internet angepasst sind. Auch die lediglich territoriale Wirkung der deutschen Gesetze erleichtert diese Problematik, die mit den in der Regel international abrufbaren Webseiten verbunden ist, nicht wirklich.

Die vorliegende Diplomarbeit beschäftigt sich daher mit dem Themengebiet „rechtlicher Schutz von Webseiten“. Dabei werden verschiedene Gesetze herangezogen und auf die gegebenen Möglichkeiten hin untersucht, Schutz über diese für eine Webseite zu erlangen. Mit diesen Untersuchungen soll nicht nur die Frage geklärt werden „Ist meine Webseite rechtlich vor Nachahmung geschützt und wer ist vor allem der Inhaber dieser Rechte?“. Auch die schwierige Lage der Webdesigner, die oft nicht wissen, ob sie bestimmte Fotos, Animationen und Texte einfach verwenden dürfen, soll hierdurch geklärt werden. Die Untersuchungen sind dabei grob in die beiden Rechtsgebiete Immaterialgüterrecht und Wettbewerbsrecht zu unterteilen. Zunächst werden dabei alle in Frage kommenden Immaterialgüterrechte näher untersucht, bevor auch ein Schutz und dessen Voraussetzungen durch das Wettbewerbsrecht in Betracht gezogen werden.

Um jedoch die rechtlichen Untersuchungen und vor allem die in den jeweiligen Kapiteln vorgenommene Aufteilung in Untersuchungen zu den einzelnen Elementen einer Webseite und Untersuchungen der Webseite als Gesamtheit nachvollziehen zu können, soll in Kapitel 3 zunächst das „Handwerkszeug“ der Webdesigner vorgestellt werden. Hier werden die überwiegend eingesetzten Webtechniken und deren Einsatzgebiete kurz erläutert. Auch die Themen Content Management Systeme und Metatags werden in diesem Kapitel abgehandelt, da sie ebenfalls einen Bezug zum Thema der Arbeit aufweisen. Kapitel 4 der vorliegenden Arbeit beschäftigt sich zunächst mit einer Einführung in das Rechtsgebiet des Immaterialgüterrechts, bevor die einzelnen Immaterialgüterrechte jeweils in eigenen Unterkapiteln ausführlich behandelt werden. Jedes dieser Unterkapitel beginnt dabei mit allgemeinen Ausführungen zu den Eigenschaften und Schutzvoraussetzungen der jeweiligen Gesetze, bevor der Schutz, zunächst der einzelnen Bestandteile und abschließend der Webseite als Gesamtheit betrachtet wird.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Nutzung der Elemente auf Unternehmens-Webseiten[1]

Dabei werden nicht nur Grafiken, Fotos und Logos jeweils (als stehende Bilder) in einem eigenen Abschnitt behandelt, auch Animationen und Filme (als bewegte Bilder), Texte und Töne werden hier getrennt voneinander untersucht. Die vorgenommene Einteilung soll durch obige Tabelle verdeutlicht werden:

Nach den einleitenden Ausführungen zum Immaterialgüterrecht wird zunächst das Urheberrecht allgemein vorgestellt, bevor die ausführlichen Untersuchungen zum Schutz einer Webseite durch das Urheberrecht durchgeführt werden. Auch die Eigenschaften des Copyrightvermerks und die damit verbundenen Irrtümer werden hier ebenso wie das Themengebiet der freien Lizenzen abgehandelt. Eine weitere Möglichkeit Schutz für eine Webseite oder einen Teil dieser zu erlangen, kann durch das Markenrecht gegeben sein, weshalb dieses als zweites immaterialgüterrechtliches Gesetz näher betrachtet wird. Das dritte und letzte in diesem Kapitel 4 betrachtete Recht ist das Geschmacksmusterrecht, welches oft auch als Designrecht bezeichnet wird. Hier wird mit dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster auch ein auf europäischer Basis aufbauender Schutz für Webseiten näher erläutert werden. Wie weiter oben bereits angeführt, besteht nicht nur durch die behandelten immaterialgüterrechtlichen Gesetze die Möglichkeit die eigene Webseite vor Nachahmung zu schützen. Für besondere Fälle kann auch das Wettbewerbsrecht einen ergänzenden Leistungsschutz bieten. Die zu erfüllenden Voraussetzungen und Eigenschaften werden dabei in Kapitel 5 ausführlich behandelt. Das sechste Kapitel stellt außerdem noch einmal klar, wem die behandelten Rechte an der Webseite und den Elementen der Webseite zustehen, und was die Inhaber dieser Rechte damit machen können. Abgeschlossen wird die vorliegende Arbeit durch die in Kapitel 7 vorgenommene Zusammenfassung und das anschließende Fazit.

2 Abstract

Die vorliegende Diplomarbeit mit dem Titel „Immaterialgüter- und wettbewerbs-rechtlicher Schutz von Webseiten“ befasst sich ausführlich mit der Beantwortung der Fragen zum rechtlichen Schutz von Webseiten. Aufgrund der aktuellen Gesetzgebung in Deutschland, aber auch in anderen Ländern, müssen hierzu mehrere Gesetze betrachtet und untersucht werden. Ziel dieser Arbeit ist es Webdesignern, Webseiten-Betreibern und auch allen weiteren Interessierten einen Überblick zu verschaffen, welche Gesetze heranzuziehen sind, wenn sie sich ausführlicher mit dem rechtlichen Schutz ihrer Webseite auseinander setzen wollen. Die hier verwendeten Urteile sollen zudem als Beispiele dienen, um in der Praxis die Chancen und Möglichkeiten eines rechtlichen Schutzes besser abschätzen zu können. Durch eine kurze Einführung in das Thema „Modernes Webdesign“ soll der Leser einen Überblick in das „Handwerkszeug“ der Webdesigner bekommen. Der rechtliche Schutz einer Webseite stützt sich ausschließlich auf die beiden Säulen Immaterialgüterrecht und Wettbewerbsrecht. In den Ausführungen zum Immaterialgüterrecht wird zunächst das Urheberrecht mit den Voraussetzungen und Möglichkeiten eines Schutzes untersucht. Aufgrund der Eigenschaften des Urhebergesetzes ist es für die Beantwortung der in dieser Arbeit wichtigen Fragen das wichtigste Gesetz. Ergänzt werden kann der Schutz allerdings durch die aus den anschließenden Untersuchungen zum Marken- und Geschmacksmusterrecht resultierenden Ergebnisse. Die Ausführungen zum Wett-bewerbsrecht können nur für bestimmte Fälle herangezogen werden, weshalb der hierdurch gewährte ergänzende wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz nur flankierend zu den Ausführungen zum Immaterialgüterrecht angewendet werden kann. Am Ende der vorliegenden Arbeit wird noch einmal ausführlich darauf eingegangen, wem die behandelten Rechte an der Webseite zustehen und welche Auswirkungen dies in der Praxis nach sich ziehen kann. Für die Beantwortung der Frage „Ist meine Webseite rechtlich vor Nachahmung geschützt?“ gibt es, wie zu sehen sein wird, kein „Patentrezept“. Es müssen hierzu jeweils die Besonderheiten der einzelnen Fälle betrachtet werden. Ein Schutz der Webseite als Gesamtheit ist dabei in der Praxis wohl schwerer zu erreichen, als z.B. der Schutz einer einzelnen Grafik oder Fotografie.

3 Modernes Webdesign

Dieses erste Kapitel der vorliegenden Arbeit, gibt dem Leser zunächst einen Einblick zum Thema modernes Webdesign. Dies ist notwendig, um die in den späteren Kapiteln vorkommenden rechtswissenschaftlichen Untersuchungen und deren Aufteilung leichter nachvollziehen zu können. So werden hier die überwiegend bei der Gestaltung von Webseiten zum Einsatz gelangenden Webtechniken erläutert. Abschließend wird der Bezug der beiden Themen „Content Management Systeme“ und „Metatags“ zum Thema dieser Arbeit kurz aufgezeigt.

3.1 Die überwiegend eingesetzten Webtechniken

Alle in diesem Abschnitt vorkommenden Webtechniken stellen Werkzeuge der Webdesigner beim Erstellen einer Webseite dar. Jede Technik hat besondere Vorteile, aber auch Nachteile und mit ihrer Hilfe können bestimmte Elemente einer Webseite realisiert werden. Die am Häufigsten eingesetzten Techniken werden im Folgenden näher betrachtet.

3.1.1 Auszeichnungssprache

3.1.1.1 Hyper Text Markup Language – HTML

Um die Funktion und Aufgabe der Auszeichnungssprache HTML besser erklären zu können, sollte zunächst die Entstehung des Internets und hier besonders des World Wide Web betrachtet werden. Die Wurzeln des Internet sind bis in die 60er Jahre zurück zu verfolgen. Die eigentliche Idee, welche hinter dem Internet steht, ist die Tatsache, dass das amerikanische Militär auf der Suche nach einem System war, mehrere räumlich voneinander getrennte Computer miteinander zu verbinden, um so gemeinsam Zugriff auf Daten verschiedener Systeme zu erhalten. Diese Dateien sollten dann innerhalb kürzester Zeit auf allen eingebundenen Rechnern zur Verfügung stehen. Zuständig für die Umsetzung dieses Projekts war die dem US-Militär angehörige Abteilung „Advanced Research Projects Agency“ oder auch kurz ARPA, weshalb der Urvater des Internets auch unter dem Begriff ARPA-Net bekannt ist. Das im Jahr 1969 startende Projekt erlangte innerhalb kürzester Zeit großes Interesse. Gerade auf dem Gebiet des wissenschaftlichen Arbeitens wurde die Möglichkeit seine Forschungsergebnisse schnell und unkompliziert zu präsentieren geschätzt. Nach der Einführung eines einheitlichen Datenübertragungsprotokolls, namentlich TCP/IP-Protokoll, auf das hier nicht näher eingegangen werden soll, wurde das ARPA-Net in den achtziger Jahren in einen militärischen Teil (MilNet) und einen dem wissenschaftlichen Datenaustausch vorbehaltenen Teil (ARPA-Net) aufgeteilt. Innerhalb kürzester Zeit beteiligten sich immer mehr Rechner am wissenschaftlichen ARPA-Net, und auch Ländergrenzen konnten diesem Wachstum nicht entgegenwirken, weshalb aufgrund der Internationalisierung dieses Netzes die komplette Infrastruktur nur noch als Internet bezeichnet wurde. Ziel des ARPA-Net war es Computer auf der ganzen Welt miteinander zu verbinden, um so einen Datenaustausch zu ermöglichen.[2]

Einen ähnlichen Ansatz hatte ein im Jahre 1990 beginnendes Projekt am CERN-Institut in Genf. Tim Berners-Lee war einer der Wissenschaftler, die an diesem Projekt arbeiteten. Ziel war es Wissenschaftlern verschiedenster Universtäten auf der ganzen Welt die Möglichkeit zu geben schnell und zuverlässig auf Forschungsergebnisse zugreifen zu können.[3] Hauptaugenmerk, bei dem aufgrund seines weltumspannenden Einsatzgebietes World Wide Web (WWW) genannten Projekts, wurde auf die einfache Formatierung von Texten und die Möglichkeit zur Einbindung von Bildern gelegt. Auch Verweise auf andere Dokumente innerhalb eines Dokuments, waren den damaligen Wissenschaftlern sehr wichtig. Ergebnis dieses Projekts war neben der Geburt des World Wide Web die Auszeichnungssprache HTML.[4]

Ausgeschrieben steht HTML für Hypertext Markup Language, was so viel wie Hypertext Auszeichnungssprache bedeutet. HTML ist keine echte Programmiersprache, sondern ist eher als Beschreibungssprache für Webdokumente zu verstehen. Webdesigner bezeichnen die Arbeit mit HTML auch nicht als programmieren, sondern als notieren. Mit Hilfe von HTML wird die Struktur (Aufbau, Layout) einer Webseite definiert, weshalb auch von einer Struktursprache gesprochen werden kann. In einem HTML-Dokument finden sich z.B. Informationen an welchen Stellen der Webseite Bilder angezeigt werden sollen, wo der Text platziert ist und welche Abmessungen eine Tabelle besitzt.[5] HTML wird Betriebssystem unabhängig auf allen Computer-plattformen von deren Internetbrowsern verstanden.[6] Aus diesem Grund hat es sich als „lingua franca“, eine Sprache, die jeder spricht, die jeder versteht und die jeder leicht erlernen kann, durchgesetzt.[7] Alle gängigen Browser können in HTML geschriebene Anweisungen interpretieren und stellen die darin enthaltenen Informationen in grafischer Form auf dem Bildschirm des Computers dar. Das HTML-Dokument, der Quelltext der Webseite, enthält dabei nicht nur den Text, welcher auf der Seite dargestellt werden soll, sondern z.B. auch Anweisungen zur Formatierung, zum Layout und zum Aufruf anderer in verschiedenen Sprachen programmierten Elemente der Webseite.[8] Da HTML ein Klartextformat ist, die in HTML geschriebenen Quelltexte also reine Textdokumente sind, können diese mit jedem beliebigen Texteditor erstellt und bearbeitet werden. Die Interpretation und Darstellung der Webseite geschieht dann durch den Browser. Diese Tatsache, der einfache Aufbau der HTML-Dokumente und die schnell zu erlernenden Befehle sind wohl ausschlaggebend dafür gewesen, dass sich diese Sprache in allen Browsern u.a. als standardisierte Text-Strukturierungssprache etabliert hat.[9]

Wie bereits am Anfang erwähnt, wurde die erste Version von HTML 1990 am CERN-Institut entwickelt und beinhaltete lediglich Befehle für Standardelemente, wie Titel, Überschrift, Verweise (Links), und Grafikreferenzen. Im Jahr 1997 löste Version 3.2 seinen Vorgänger ab. Die wichtigste Neuerung dieser Version stellt wohl die Einbindung von Tabellen dar. Die Verwendung von Frames, Cascading Style Sheets und Skriptsprachen, welche in den kommenden Abschnitten Beachtung finden werden, wurde durch die im Jahr 1998 erfolgte Aktualisierung des Standards auf Version 4.0 implementiert.[10] Für die Einhaltung der Einheitlichkeit der Sprache HTML und der Grundvoraussetzung, dass sie von jedem Browser interpretiert werden kann, sorgt eine spezielle Organisation mit Sitz in Genf. Das World Wide Web Consortium (W3C) hat auch die im Jahr 1999 erschienene und immer noch aktuelle Version 4.01 zum Standard erklärt.[11]

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass HTML die Grundlage des World Wide Web ist und der Quelltext jeder Webseite in HTML geschrieben sein muss, um überhaupt von den Browsern dargestellt werden zu können. Um dies zu erreichen gibt es allerdings die verschiedensten Wege. Es ist jedem Webdesigner freigestellt, mit welchen Tools er den Quelltext erstellt. Auch sind ihm durch die Einfachheit der Auszeichnungssprache HTML einige Grenzen in der Gestaltung der Seite gesetzt, jedoch gibt es weitere Techniken und Programmiersprachen mit deren Hilfe so gut wie jedes gewünschte Element in eine Webseite eingebunden werden kann. Gerade die Eigenschaften und Möglichkeiten, die HTML bietet, aber auch die Eigenschaften der anderen in den folgenden Abschnitten behandelten Sprachen, sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Bearbeitung und das Verständnis des Themengebietes „rechtlicher Schutz von Webseiten“.

3.1.1.2. Cascading Style Sheets - CSS

Im vorherigen Kapitel wurde gezeigt, dass mit Hilfe der Auszeichnungssprache HTML Webdokumente, sprich Webseiten strukturiert werden. Genauer genommen wird der Inhalt der Seite strukturiert, es wird also festgelegt, was in der Überschrift des Dokuments steht, was genau der Haupttext ist, welches Bild bzw. welches Multimediaelement eingebunden werden soll usw. Das Aussehen, sprich die Größe, Farbe und Schriftart z.B. der Überschrift übernimmt der Browser beim interpretieren des HTML-Quelltextes größtenteils aus seinen Grundeinstellungen, die der Nutzer in beschränktem Maße anpassen kann und aus den fest programmierten Einstellungen einzelner HTML-Elemente. Möchte der Webdesigner allerdings z.B. immer für eine bestimmte Überschrift dieselbe Schriftart verwenden, die in der Regel dazu noch nicht einmal bei jedem Browser als Standard mit installiert ist, so wird er durch die Eigenschaften und die ihm gebotenen Möglichkeiten von HTML schnell vor ein Problem gestellt. Es ist klar ersichtlich, dass es gerade zur heutigen Zeit, bei der die Webseite ein nicht mehr wegzudenkendes Marketingtool vieler Unternehmen darstellt, umso wichtiger ist eine grafisch aufwendige und ansprechende Webseite zu besitzen, die vor allem auch noch auf allen Browsern gleich aussieht. Alleine mit HTML ist dies allerdings nicht zu erreichen. Der moderne Webdesigner muss sich hierzu eines weiteren Hilfsmittels bedienen, namentlich CSS.[12]

Die Abkürzung CSS steht für Cascading Style Sheets, darunter sind Stilvorlagen oder auch Formatvorlagen für Webseiten zu verstehen. Die erste Version dieser Stilvorlagen wurde im Jahr 1996 vom WWW-Konsortium als Ergänzung zu HTML entwickelt und im Jahr 1998 durch Version 2 abgelöst.[13] Die Verwendung von Cascading Style Sheets zur Formatierung des Textes einer Webseite und zur Layoutgestaltung bringt einige Vorteile. Zum einen wird zur Erstellung eines Style Sheet, analog zur Erstellung eines HTML-Dokuments, keine spezielle Software benötigt. Cascading Style Sheets werden ebenfalls im Klartextformat geschrieben, weshalb sie mit jedem Texteditor erstellt werden können.[14] Da HTML ursprünglich nur zur Strukturierung des Webdokuments gedacht war und seine Möglichkeiten dieses zu formatieren eingeschränkt sind, bieten Cascading Style Sheets nicht nur viele neue Möglichkeiten der Formatierung, sie trennen auch die Formatierungsanweisungen von der Strukturierung des Dokuments, weshalb der Quelltext bedeutend übersichtlicher wird.[15] Durch diese Trennung ist es dem Webdesigner auch möglich mehrere Seiten einer Homepage mit einem Style Sheet zu formatieren. Er erspart sich so die umständliche Formatierung jeder einzelnen Seite mit den Befehlen, die ihm durch HTML vorgegeben sind. Des Weiteren ist es für ihn viel einfacher, Änderungen am Layout vorzunehmen, da er nur das Style Sheet ändern muss, welches dann von den einzelnen Seiten im Quelltext der Webseite aufgerufen wird. Auch diese Tatsache trägt dazu bei, dass der Quelltext der Webseite bedeutend übersichtlicher wird und weniger Speicherplatz verbraucht, was wieder zu schnelleren Ladezeiten der Webseite führt.[16] Bei der Fülle der heute erhältlichen Webbrowser ist es sehr schwer geworden, jede Seite auf jedem Browser gleich aussehen zu lassen. Verwendet der Webdesigner Formatvorlagen, um die Webseite zu formatieren, muss er, sollte die Seite auf einem bestimmten Browser nicht korrekt angezeigt werden, nur die Vorlage für diesen Browsertyp anpassen und nicht den gesamten Quelltext bearbeiten. Auch die Änderung des Layouts der Webseite zu einem späteren Zeitpunkt verlangt nur den Austausch der Formatvorlage, nicht aber die Abänderung des gesamten Quelltextes. Natürlich besitzen Cascading Style Sheets nicht nur die hier ausgiebig dargestellten Vorteile. Gerade in der Vergangenheit konnte es vorkommen, dass Browser entweder keine Unterstützung von Style Sheets implementiert hatten oder diese fehlerhaft war, weshalb die Seite nicht richtig dargestellt wurde.[17] Die Möglichkeiten des Webdesigners, die ihm durch die Verwendung von Style Sheets zur Verfügung stehen, sollen hier noch einmal abschließend aufgeführt werden:

- Einstellungen zur Schriftart, Schriftgröße und Farbe
- Positionierungs- und Abstandsangaben
(Textausrichtung, Zeilenabstände, Dimensionen von einzelnen Elementen usw.)
- Angaben zu Hintergrundfarbe oder Hintergrundbild
- Eingabefelder bei der Verwendung von Formularen können variiert werden
- Das Aussehen von Mauszeigern kann verändert werden
- Die Gestaltung von Rahmen ist variabel[18]

3.1.2 Serverseitig ausgeführte Techniken

Um die nunmehr folgende Einteilung der vorgestellten Webtechniken in serverseitig ausgeführte Techniken und clientseitig ausgeführte Techniken nachvollziehen zu können, soll hier kurz das Funktionsprinzip des Internets erklärt werden. Das Internet funktioniert in der Regel nach dem Client/Server-Prinzip, der Client (Computer des Internetnutzers) fragt beim Server (Computer auf dem die Webseite abgespeichert ist) eine Seite an, der Server bearbeitet die Anfrage und schickt die Antwort an den Client. Dieser stellt die Antwort mit Hilfe des Browsers grafisch dar. Dies ist das ursprünglich zu Grunde liegende Wirkprinzip des Internet, egal wo auf der Welt eine Information abgerufen wird, jeder Mausklick bewirkt, zumindest innerhalb der Ländergrenzen, dieselbe Antwort des Servers. Diese Interaktion zwischen Nutzer und Internet wird auch als statisch bezeichnet. Heutzutage gibt es unzählige Beispiele für Webseiten, die nicht statisch sind, sondern je nach Anfrage des Nutzers und abgestimmt auf dessen Eingaben unterschiedliche Antworten ausgeben. Das Erscheinungsbild und die angezeigten Informationen werden also für jede Anfrage vom Server neu generiert und an den Client geschickt. Diese Interaktion zwischen Nutzer und Internet wird auch als dynamisch bezeichnet. Um diese Aufgaben allerdings zeitnah und zuverlässig bearbeiten zu können benötigt der Server zusätzlich installierte Software, die je nach Anfrage ausgeführt werden kann. Die gängigsten Techniken und deren Einsatzgebiete werden nunmehr in diesem Abschnitt vorgestellt.[19]

3.1.2.1 Active Server Pages – ASP

Die Abkürzung ASP steht für Active Server Pages und ist eine von der Firma Microsoft entwickelte Technologie um serverseitige Programmierung und damit dynamische Webseiten zur ermöglichen. Active Server Pages arbeiten nach dem in Kapitel 3.1.2 dargestellten Prinzip.[20] Ruft der Nutzer eine Webseite, die ASP-Code enthält, auf, wird auf dem Server die ASP-Anwendung gestartet, der Code von dieser durchgearbeitet und die entsprechend enthaltenen Anweisungen ausgeführt. Als Ergebnis dieses Vorgangs sendet der Server einen von ASP-Code befreiten HTML-Code an den Client zurück, dessen Browser das HTML-Dokument dann anzeigt. Dieser HTML-Code enthält nur noch das Ergebnis der serverseitigen Bearbeitung. Der ursprünglich diesen Arbeitsschritt auslösende HTML-Quelltext bleibt unverändert und kann bei erneutem Aufruf weitere Bearbeitungen durch den Server auslösen. Eben diese Tatsache ist einer der Vorteile, die ASP gegenüber reinem HTML mit sich bringt. Die Inhalte bzw. Dienste der Webseite können für jeden Nutzer oder auch bei jedem Aufruf neu bearbeitet werden.[21] Ein weiterer Vorteil von ASP entsteht durch die Tatsache, dass ASP serverseitig arbeitet und nur reinen HTML-Code als Ergebnis hat, weshalb es vollständig browserunabhängig ist. Wie der Name Active Server Pages vermuten lässt, handelt es sich hierbei nicht um eine Programmiersprache, sondern wie bereits einleitend erwähnt um eine reine Anwendung. Die Einsatzmöglichkeiten von ASP sind vielseitig. Gerade in Verbindung mit Datenbanken wird ASP oft eingesetzt. Soll z.B. ein Gästebuch auf einer Webseite realisiert werden, so kann die Anzeige der Datenbankeinträge mittels ASP realisiert werden. Aber auch Newsletter, Emailversand, Dateiupload, verarbeiten von Office-Dokumenten oder auch die Ausführung der zu einem späteren Zeitpunkt behandelten ActiveX-Elemente sind beliebte Anwendungen für Active Server Pages.[22]

3.1.2.2 Hypertext Preprocessor – PHP

Im Jahre 1995 wurde die erste PHP-Version von Rasmus Lerdorf entwickelt. Ursprünglich stand die Abkürzung PHP für Personal Home Page, mittlerweile hat sich allerdings das rekursive Akronym „Hypertext Preprocessor“ durchgesetzt. Der Erfinder Lerdorf wollte mit seiner ersten PHP-Version seinen Codieraufwand reduzieren, um häufig wiederkehrende Aufgaben schneller und einfacher umsetzen zu können. Aus diesem Grund werden in PHP programmierte Anweisungen auch in den ursprünglichen HTML-Quelltext der Webseite eingebettet und können deshalb auch mit jedem Texteditor erstellt und bearbeitet werden. PHP hat sich über die Jahre immer weiter entwickelt und war bereits im Jahr 2000 auf mehr als 2,5 Millionen Webdomains installiert. Die aktuellste Version von PHP ist Version 5.[23] PHP ist eine serverseitige Skriptsprache, welche zur Gestaltung von dynamischen Webseiten eingesetzt wird. Damit der Server die in PHP geschriebenen Anweisungen ausführen kann, muss auf ihm ein PHP-Interpreter installiert sein. Wird nun eine Webseite aufgerufen, in deren HTML-Quelltext PHP-Anweisungen eingebettet sind, erkennt dies der Server und interpretiert diese Anweisungen mit Hilfe des PHP-Interpreters. Nach erfolgreicher Interpretation dieser Anweisungen wird ein reiner HTML-Code an den Browser des Nutzers gesendet, der dann die Webseite darstellt.[24] PHP ist sehr einfach zu erlernen, was wohl der Hauptgrund dafür ist, dass PHP die am meisten eingesetzte serverseitige Skriptsprache ist. Eines der Haupteinsatzgebiete von PHP ist die Zusammenarbeit mit Datenbanken.[25] Aber auch Besucherzähler, Gästebücher, Diskussionsforen, Bilderdienste, Umfragen, Chats, Enzyklopädien, Blogs und Formulare zur Verarbeitung von z.B. Kontaktdaten lassen sich mit Hilfe von PHP realisieren.[26] Neben dem großen Vorteil, dass PHP leicht und schnell zu erlernen ist, überzeugt es die Webdesigner auch immer wieder durch seine Perfomance. PHP gehört zu den schnellsten Skriptsprachen und macht sogar dem bereits vorgestellten ASP in Sachen Geschwindigkeit ernste Konkurrenz.[27] Ein weiterer Vorteil von PHP liegt in der Tatsache, dass es serverseitig ausgeführt wird und so beim Nutzer der Webseite keine Kompatibilitätsprobleme auftreten können, wie dies bei clientseitig ausgeführten Sprachen der Fall sein kann. Hier liegt wiederum allerdings auch einer der Nachteile, da aufgrund dieser Tatsache mit Hilfe von PHP z.B. keine grafisch aufwendigen Animationen realisiert werden können.[28]

3.1.2.3 Java Server Pages – JSP

Auch die hinter der Abkürzung JSP stehenden Java Server Pages sind ähnlich, wie Active Server Pages eine serverseitig laufende Anwendung, um dynamische Webseiten zu generieren. Aus diesem Grund sind Java Server Pages ebenfalls nicht als Programmiersprache zu bezeichnen. Die mit JSP zusammenhängende Programmiersprache ist Java. Ähnlich wie die beiden anderen hier vorgestellten serverseitigen Techniken generieren JSP eine an den Server gestellte Antwort auf eine Anfrage.[29] Ihren Ursprung haben Java Server Pages im Jahr 1994 mit der Erfindung der Java-Servlets durch James Gosling. Dieser entwickelte damals einen komplett auf Java basierenden Webserver. Die Java-Servlets waren dabei kleine Java-Programme die auf dem Server HTML-Ergebnisseiten erstellten. Die erste Version der Java Server Pages wurde dann Anfang 1999 von Sun Microsystems herausgegeben. Nach vielen Zwischenversionen erschien im Sommer 2003 dann Version 2.0 der Java Server Pages.[30] Bei dieser Technik wird in den normalen HTML-Quelltext der Webseite Java-Code eingebettet. Dieser Code soll ausgeführt werden, sobald die Seite auf dem Server aufgerufen wird. Ist dies geschehen, erstellt die auf dem Server installierte JSP-Engine aus dem Java-Code ein Java-Servlet. Dieses Servlet wird allerdings nur erstellt, sollte es noch nicht auf dem Server existieren oder sollte sich der eingebettete Java-Code verändert haben. Das Servlet wird nunmehr ausgeführt und sendet seine Antwort als HTML-Dokument an den Client, dessen Browser dieses dann darstellt.[31] Mit dem Einsatz von Java Server Pages sind einige Vorteile gegenüber anderen Techniken verbunden. Da sie auf der Programmiersprache Java basieren, folgen sie dem Grundsatz „write once, run anywhere“[32], was bedeuten soll, dass einmal programmierte Java Server Pages auf allen JSP-unterstützenden Webservern laufen werden. Auch die Tatsache, dass die Arbeit mit JSP in zwei Kategorien aufgeteilt werden kann, ist ein weiterer großer Vorteil. So kann in einem größeren Projekt das Team der Programmierer in ein kreatives, für den grafischen Anteil der Webseite zuständiges Team und ein Team aufgeteilt werden, welches für den dynamischen Teil der Seite zuständig ist, sich also mit der Java Programmierung auseinandersetzt. Die beiden Ergebnisse der Teams müssen danach nur noch im HTML-Quelltext zusammengefügt werden.[33] Das Einsatzgebiet der Technik Java Server Pages ist vielfältig. So kann diese überall eingesetzt werden, wo serverseitige Entscheidungen oder Aktionen notwendig sind. Oft werden Java Server Pages eingesetzt, um auf einer Webseite den Benutzernamen und das Passwort eines Nutzers abzufragen.[34] Aber auch folgende Einsatzmöglichkeiten von JSP wären denkbar:

- Zugriff auf Datenbanken[35]
- Formularauswertung[36]
- Online-Anmeldungen für z.B. Vorlesungen, Veranstaltungen usw.[37]
- Adressverwaltung[38]
- Online-Inventarisierung[39]
- Neuberechnung von Grafiken[40]

3.1.3 Clientseitig ausgeführte Techniken

Eine Webseite wird auch als dynamisch bezeichnet, wenn sie z.B. abhängig von der Mauszeigerposition wechselnde Informationen präsentiert, dies können Lauftexte, wechselnde Bilder, Animationen oder ähnliches sein. Die Darstellung der Webseite sieht für jeden Nutzer anders aus und ist nicht, wie bei den statischen Webseiten, für jeden Nutzer gleich. Gerade die Individualität, die durch diese dynamischen Effekte erzielt wird, wird heutzutage von den Webdesigner geschätzt. Die meisten dieser Effekte können mit Hilfe von clientseitig ausgeführten Techniken erreicht werden. Die wichtigsten und bekanntesten Techniken und deren Einsatzmöglichkeiten werden nunmehr in diesem Abschnitt vorgestellt.[41]

3.1.3.1 JavaScript

Im Zusammenhang mit JavaScript fällt auch oft der Begriff Java. JavaScript und Java haben allerdings nicht so viel gemeinsam, als ihr Name anfänglich vielleicht vermuten lässt. Das im Jahre 1995 von der Firma Netscape veröffentlichte Produkt LiveScript, welches später in JavaScript umbenannt wurde, ist eine so genannte Skriptsprache. JavaScript hatte die Aufgabe dem Webdesigner völlig neue Gestaltungsmöglichkeiten zu geben. Das mit JavaScript oft verwechselte Java ist eine Entwicklung der Firma Sun Microsystems, welche in erster Linie nicht nur für die Programmierung von Webseiten entstanden ist. Im nächsten Kapitel wird allerdings zu sehen sein, dass auch mit Hilfe von Java Anwendungen für Webseiten entwickelt werden können. Der Quellcode dieser Anwendungen muss allerdings zunächst kompiliert werden, um danach plattform-übergreifend ausgeführt werden zu können. Dies hat allerdings zur Folge, dass nach der Kompilierung der Quellcode nicht mehr lesbar ist. Hier liegt der Unterschied zu der Interpretersprache JavaScript. Der in den HTML-Quelltext eingebettete JavaScript-Code wird erst nach Aufruf der Seite interpretiert, weshalb er auch danach noch von jedem Nutzer der Webseite, welcher den Quelltext aufruft, gelesen werden kann.[42] Befehle und Syntax der beiden Sprachen ähneln sich jedoch, weshalb sich wahrscheinlich auch der Name JavaScript im Gegensatz zu LiveScript durchgesetzt hat.[43] Mit Hilfe von JavaScript kann der Webdesigner z.B. dynamische Webseiten erstellen, Formularfeldeingaben realisieren oder Bildwechsel-, Mouseover- oder andere Effekte[44] in die Webseite mit einbauen. Durch die Erfindung und den Einsatz von JavaScript wurden Webseiten erst zu den interaktiven Plattformen, die sie heute sind. JavaScript ergänzt die Möglichkeiten von HTML um alle benötigten Befehle und Anweisungen, mit denen eine Dynamisierung der Seite erreicht werden kann. Ein großer Vorteil dieser Skriptsprache ist, dass sie plattformunabhängig arbeitet und auf jeden Computersystemen eingesetzt werden kann.[45] Gerade JavaScript, HTML und die in den folgenden Kapiteln behandelten Sprachen ermöglichen die Umsetzung derjenigen Elemente einer Webseite, die in den späteren Kapiteln einer Untersuchung auf immaterialgüter- und wettbewerbsrechtlichen Schutz unterzogen werden. Aus diesem Grund soll Tabelle 2 die Möglichkeiten und die Grenzen von JavaScript noch einmal abschließend und übersichtlich zusammenfassen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2: Möglichkeiten und Grenzen von JavaScript[46]

3.1.3.2 Java und Java-Applets

Die Programmiersprache Java wurde im Jahre 1995 von der Firma Sun Microsystems öffentlich vorgestellt. Sie basiert auf der von Bill Joy, James Gosling und Mike Sheridan im Green-Projekt 1991 entwickelten Sprache Oak und ähnelt in der Syntax der bekannten Programmiersprache C++. Java ist gerade was das Internet angeht eine beliebte Sprache und eröffnet dem Webdesigner einen sehr großen Gestaltungs-spielraum.[47] Die objektorientierte Programmiersprache Java eignet sich nicht nur zur Verwendung im Internet, auch können Programme damit realisiert werden, die unabhängig von einer Internetverbindung auf irgendeinem java-unterstützenden Computersystem ablaufen sollen. Anders als bei in C++ programmierten Anwendungen ist das fertige Programm nicht an eine Plattform (z.B. ein bestimmtes Betriebssystem) gebunden. Einmal in Java programmierte und kompilierte Anwendungen laufen auf jedem Computersystem, welches eine Java-Unterstützung (Java Virtual Machine und Java Runtime Environment) installiert hat. Möchte ein Webdesigner ein Element seiner Webseite mittels Java realisieren, so programmiert er in der Regel ein Java-Applet, welches im HTML-Quelltext der Webseite aufgerufen und dann im Browser ausgeführt und angezeigt wird. Java-Applets sind eine Sonderform von Java-Programmen, welche in ihren Möglichkeiten eingeschränkt sind, um so sicherzustellen, dass die Programme nichts tun, was nicht vom Nutzer/Besucher der Webseite gewollt ist. So könnten z.B. in Webseiten integrierte Java-Applets die Festplatte des Nutzers/Besuchers durchsuchen und bestimmte Dateien löschen, ohne dass dieser etwas davon merkt, geschweige denn erlaubt hat.[48] Java ist eine der beliebtesten Programmiersprachen im Internet, es ist sehr leistungsfähig, hat vielfältige Eigenschaften und kann im Internet schnell und universell eingesetzt werden. Aus diesem Grund ist es eine universelle und notwendige Ergänzung zu HTML. Wie auch die andern hier vorgestellten Programmiersprachen trägt Java seinen Teil zur Dynamisierung von Webseiten bei. Hauptsächlich werden im Internet clientseitig ausgeführte Java-Applets angewendet, aber auch auf der Seite des Servers kann Java zum Einsatz kommen (siehe auch Kapitel 3.1.2.3. Java Server Pages).[49] Die verschiedenen und zahlreichen Einsatzmöglichkeiten von Java sollen in der nun folgenden Tabelle 3 abschließend aufgezählt werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 3: Einsatzmöglichkeiten von Java[50]

3.1.3.3 Flash

Flash ist eine Entwicklungsumgebung für vektororientierte Multimedia-Applikationen. Unter Multimediaapplikation ist hierbei der Zusammenschluss von Grafiken, Animationen und Sound zu einer zusammenhängenden, selbstlaufenden Einheit zu verstehen. Die erste Version von Flash wurde im Jahr 1997 durch die Firma Macromedia veröffentlicht. Flash wurde in den letzten Jahren weiterentwickelt, es wurden immer neue Funktionen implementiert, so z.B. die Unterstützung der Flash-eigenen Skriptsprache ActionScript mit Version 4 im Jahr 1999.[51] Zurzeit aktuell ist Version 10 des mittlerweile auf 98% aller PC´s mit Internetanschluss installierten und durch die Firma Adobe aufgekauften Flash-Plug-Ins.[52] Flash ist mittlerweile der Standard für Animationen und Vektorgrafiken im Internet und hat sich gegen seine Konkurrenten durchgesetzt. Der Vorteil von Flash-Animationen oder auch Flash-Filmen liegt in der Arbeitsweise. Flash arbeitet grundsätzlich vektorbasierend. Animationen und Filme, die mit Flash auf einer Webseite integriert werden, sind im Gegensatz zu den meisten normalen Grafiken deshalb nicht pixelbasiert, weshalb sie eine große Skalierbarkeit ohne Qualitätsverlust aufweisen. Je nach Browserauflösung und Bildschirmgröße können Flash-Elemente ohne Qualitätsverlust vergrößert und umskaliert werden. Auch benötigen Flash-Elemente sehr wenig Speicherplatz, weshalb sie sich hervorragend für Webseiten eignen, da diese schnell und ohne viel Datenaufkommen vom Server heruntergeladen werden sollen.[53] Auch die Tatsache, dass das Flashformat ein sogenanntes Streaming-Format ist, das Flashelement angezeigt wird, bevor es komplett geladen ist, stellt einen großen Vorteil gerade von Flashfilmen gegenüber anderen Filmformaten für das Internet dar.[54] Aufgrund der Möglichkeit Grafiken, Filme und Sounds zu Flash-Elementen zu kombinieren tragen diese damit ebenfalls zur Dynamisierung von Webseiten bei. Webdesigner sollten bei der Verwendung allerdings auch die Nachtteile dieser Technik nicht aus dem Auge verlieren. So benötigen die gängigen Browser ein kostenloses Plug-In, welches sie befähigt die Flash-Elemente darzustellen. Zwar wird dieses Plug-In, wie oben beschrieben auf fast allen Computersystemen verwendet, es gehört jedoch immer noch nicht zur Standardausstattung eines Webbrowsers. Des Weiteren können mit Flash erstellte Webseiten oder Teile von Webseiten nicht durch Suchmaschinen durchsucht werden, was einen Nachtteil im Vergleich zu z.B. auf Text basierenden Seiten darstellt. Durch Einsatz von Flash können nicht nur MP3-Dateien als Hintergrundmusik, kurze Filmsequenzen, Animationen oder auch interaktive Inhalte durch die Verwendung von Formularen realisiert werden.[55] Auch werden die meisten grafisch sehr aufwendigen Webseiten vieler Unternehmen, welche sich durch dauernde Bewegungen, Über-blendungen, Licht-Effekte und Musik auszeichnen, mit Hilfe von Flash umgesetzt.[56]

3.1.3.4 ActiveX

ActiveX ist eine von Microsoft entwickelte Technologie, mit der ausführbarer Programmcode in Webseiten integriert werden kann. Diese Technologie steht damit in enger Konkurrenz zu der in Kapitel 3.1.3.2 behandelten Programmiersprache Java und den für das Internet interessanten Java-Applets. Microsoft versucht mit dieser Technologie spezifische Eigenschaften ihres Betriebssystems Windows für das Internet, sprich die Nutzung im Webbrowser zugänglich zu machen. Die Integration dieser Technologie kann z.B. über sogenannte ActiveX-Controls geschehen. ActiveX-Controls sind dabei kleine Programme oder Programmteile, die sich ähnlich wie Java-Applets im HTML-Quelltext der Seite integrieren lassen und bei Aufruf der Webseite auf dem Client ausgeführt werden. Anders als die konkurrierenden Java-Applets deren einzig verwendbare Programmiersprache Java ist, können ActiveX-Controls in verschiedenen Sprachen programmiert werden. Denkbar wäre so z.B. die Nutzung von Visual Basic oder C++, lediglich der Compiler muss das für ActiveX vorausgesetzte Component Object Model (COM) unterstützen. Mit Hilfe der ActiveX-Technologie lassen sich theoretisch alle Funktionen eines Windows-Betriebssystems für Webseiten realisieren. Es sind unzählige Anwendungen und Einsatzgebiete vorstellbar. Aber gerade in dieser Tatsache liegt auch ein großer Nachtteil der ActiveX-Technologie. Anders als die Java-Technologie besitzen ActiveX-Controls keinen Sicherheitsbereich, in dem diese im Internet eingesetzt werden. Dadurch sind sie zwar nicht durch diesen in ihren Einsatzmöglichkeiten eingeschränkt (vgl. Kapitel 3.1.3.3. Java und Java-Applets), sie stellen allerdings eine große Sicherheitslücke dar, weshalb sie aus Sicht der Nutzer unbeliebter sind als die konkurrierenden Java-Applets.[57] So können ActiveX-Controls nach erfolgreicher Installation alles auf dem Clientrechner machen, was auch der Nutzer dieses Rechners selbst machen könnte, z.B. Programme öffnen, Dateien löschen, Festplatte formatieren, Dateien versenden usw. Aber auch zahlreiche Multimediaanwendungen für Webseiten lassen sich mit Hilfe dieser Technologie leicht in eine Seite integrieren, wodurch die Dynamik der Seite verbessert werden kann.[58] Auch die Möglichkeit Eingaben in einem HTML-Dokument direkt in eine angeschlossene Datenbank einzupflegen, stellt eines der vielen positiven Einsatzgebiete von ActiveX dar. Die Tatsache, dass diese Technologie momentan nur von Microsofts Internet Explorer ohne Installation zusätzlicher Plug-Ins unterstützt wird, ist jedoch ein weiterer Nachteil dieser Technologie.[59]

3.2 Content Management Systeme

In den letzten Abschnitten des Kapitels 3.1 wurde gezeigt, mit welchen Techniken Webdesigner aus einer statischen eine dynamische Webseite gestalten können. Statische Webseiten mit rein statischen Inhalten wurden früher selten, und wenn nur mit größerem Aufwand verändert. Mit steigendem Bekanntheitsgrad des Internet wurden seit 1998 mehr und mehr dynamische Inhalte in bestehende und neue Webseiten integriert. Die Größe, Anzahl und Komplexität von Webseiten ist damit in den vergangenen Jahren exponentiell angestiegen. Mit diesem Anstieg sind allerdings auch die Probleme, welche mit der herkömmlichen Verwaltung und Gestaltung von Webseiten verbunden waren, angestiegen. Wie oben zu sehen, müssen Webdesigner in der Regel verschiedene Techniken, wie z.B. PHP, Java, Flash usw. anwenden, um eine ansprechende, aktuelle und dynamische Webseite entwerfen zu können. Auch aufgrund der Tatsache, dass sich Webseiten in den letzten Jahren zu komplexen Web-Anwendungen entwickelt haben, macht es den Zuständigen nicht leicht, die Seite immer auf dem aktuellen Stand zu halten. Aber gerade, dass ist es, was der Internetnutzer von den Unternehmen und Betreibern der Webseiten erwartet, aktuelle Informationen, die zu dem noch ansprechend und übersichtlich präsentiert werden. Dazu kommt noch, dass die für die Aktualisierung der Webseiten zuständigen Personen eine solche Fülle an Informationen verwalten müssen, sie diese zum Teil gar nicht bewerten bzw. beurteilen können, und diese dann entweder falsch oder zu einem falschen Zeitpunkt veröffentlicht werden.[60] Gerade Webseiten, bei denen der Anspruch auf die Aktualität der Inhalte sehr hoch ist, können heutzutage nicht mehr mit den herkömmlichen Techniken auf dem neusten Stand gehalten werden. Gerade für solche Webseiten haben sich in den letzen Jahren verschiedene Systeme entwickelt, um diese Menge an Informationen schnell bearbeiten zu können. Unter dem Begriff Content Management System, oder kurz CMS, stehen mittlerweile über 400 Programme zur Verfügung, mit deren Hilfe Webseiten einfach und schnell auf dem aktuellsten Stand gehalten werden können. Mit Hilfe eines CMS kann dabei die Verwaltung der Inhalte auf mehrere Redakteure verteilt werden. Deren Arbeit wird mittels verschiedener Zugriffsrechte vom Administrator überwacht, welcher auch die technische Betreuung des Systems übernimmt. Der Grundgedanke, welcher hinter allen Content Management Systemen steht, ist die klare Trennung von Inhalt und Darstellung (Layout und Struktur). Die Inhalte werden dabei in einer Datenbank abgespeichert, die von den Redakteuren aktualisiert werden kann. Das Layout und der Aufbau der Seite stehen zentral zur Verfügung und sind für alle Unterseiten der Webseite im Sinne der Corporate Identity vorgegeben. Die Redakteure sind dann nur noch für die inhaltliche Aktualisierung der ihnen zugeteilten Teile der Webseite zuständig. Bei den meisten CMS stehen einige Layoutvorlagen zur Verfügung, aber auch eigene Layouts können realisiert werden. Die meisten Content Management Systeme sind über einen normalen Webbrowser erreichbar, in dem die Änderungen und Aktualisierungen der Seite vorgenommen werden können. Solche Systeme werden unter dem Begriff Web Content Management System, oder kurz WCMS[61] zusammengefasst.[62]

Dieses Thema wurde hier kurz angesprochen, da sich teilweise unterschiedliche rechtliche Ansprüche ergeben können, je nachdem, ob ein CMS/WCMS eingesetzt wurde oder nicht. Eine über ein CMS/WCMS erstellte Webseite, kann keinen urheberrechtlichen Schutz vor Nachahmung z.B. als Werk der bildenden Kunst genießen. Da diese Webseite und besonders ihr Layout automatisch erstellt werden, wird regelmäßig die benötigte Schöpfungshöhe durch den Webdesigner fehlen. Die zugrunde liegenden Layout-Vorlagen für sich könnten jedoch anderweitig geschützt sein.[63] Was die reinen redaktionellen Textbestandteile der Seite angeht, wird sich in Bezug auf die Schutzvoraussetzungen kein Unterschied zu den Texten herkömmlich erstellter Webseiten feststellen lassen. Ähnliches gilt wohl auch für Lichtbildwerke, Laufbilder usw.

3.3 Metatags

Unter dem Begriff Metatag ist keine Programmiersprache oder Technologie zu verstehen, mit deren Hilfe eine Webseite oder ein Element einer Webseite, wie z.B. eine Animation oder ähnliches erstellt werden kann. Bisher wurden lediglich Programmiersprachen, Technologien und Systeme vorgestellt, die dem Webdesigner als Werkzeug dienen, um seine Arbeit verrichten zu können. Metatags jedoch sind auch ein Werkzeug, welches gerne von Webdesignern eingesetzt wird. Was unter diesem Begriff genau zu verstehen ist und wie Metatags mit dem urheberrechtlichen Schutz von Webseiten in Verbindung zu bringen sind, soll in diesem Abschnitt geklärt werden.

Metatags sind kurze Programmteile bzw. Abschnitte einer Webseite, die Informationen über diese enthalten. Sie werden in den Head-Bereich des HTML-Quelltextes der Webseite integriert. Der Inhalt dieses Bereichs wird vom Webbrowser nicht angezeigt, er enthält lediglich Definitionen und Anweisungen für Suchmaschinen und den Browser selbst. Die Suchmaschinenroboter durchsuchen u.a. dabei diesen Head-Bereich und können anhand der darin enthaltenen Metatags die Webseite identifizieren und einordnen. Metatags können dabei Informationen zur Sprache der Webseite, Suchwörter mit denen die Webseite gefunden werden soll, Beschreibungen der Seite, Informationen zum Autor, uvm. enthalten. Aber auch der Kopierschutz von auf der Webseite angezeigten Bildern kann mittels Metatags realisiert werden. Am häufigsten finden Metatags jedoch heute immer noch Anwendung bei der Optimierung der Webseite für Suchmaschinen. Gut durchdachte und aktuelle Metatags können dafür sorgen, dass eine Webseite ganz oben in den Ergebnislisten der Suchmaschinen landet.[64] Eben diese Tatsache, sollte eigentlich von jedem Webseiten-Betreiber gewollt sein und gerade für Seiten die z.B. aus vielen Java- und Flash-Elementen bestehen, empfiehlt sich der Einsatz von Metatags. Die Suchmaschinenroboter können nämlich nur die Textelemente der Webseiten registrieren und durchsuchen, weshalb eine auf einer Flashanimation basierende Seite für Suchmaschinen wenige bis gar keine Information bereithält, sprich keine Chance hat in einem Suchergebnis weit oben platziert zu werden.[65]

Aber auch in Hinblick auf den urheberechtlichen Schutz von Webseiten bilden Metatags ein probates Mittel, um die benötigte Gestaltungshöhe zu erreichen und einer Webseite urheberrechtlichen Schutz zu gewähren. Ein Urteil des OLG Rostock vom 27. Juni 2007 (AZ.: 2W 12/07) soll dies an dieser Stelle belegen:

Der Kläger in dieser Sache, ein Webdesigner, welcher im Auftrag der Beklagten eine Webseite erstellt hatte, wollte auf dieser als Urheber namentlich genannt werden und berief sich dabei auf das aus § 13 UrhG ihm als Urheber zustehende Recht auf Anerkennung der Urheberschaft.

Dieses Recht steht ihm allerdings nur zu, sollte die von ihm erstellte Webseite überhaupt Urheberschutz erhalten. Das Gericht lehnte einen Schutz als Computerprogramm im Sinne des § 69 a UrhG ab, da rein auf HTML basierende Webseiten regelmäßig nicht einem Schutz als Computerprogramm unterliegen.[66]

Hinzu kam noch, dass zum Erstellen der Webseite ein Programm verwendet wurde, mit dessen Hilfe es möglich war die Webseite über die grafische Benutzeroberfläche zu erstellen und den HTML-Quelltext automatisch generieren zu lassen. Allein aus diesem Grund muss die Frage nach der eigenen geistigen Schöpfung des Webdesigners, welche Voraussetzung für § 69 a UrhG ist, verneint werden. Ein Schutz als Computerprogramm konnte also nicht gewährt werden.

Auch ein Schutz als Werk der angewandten Kunst nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG und als Multimediawerk nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG wurde nicht gewährt.

Dem Kläger wurde allerdings letztendlich doch Recht zu gesprochen, denn die Tatsache, dass er bei der Gestaltung der Webseite Metatags verwendete, welche die Seite des Beklagten in den Suchergebnissen der Suchmaschine Google lange Zeit auf Platz 1 landen ließen, stellten für das Gericht eine persönliche geistige Schöpfung dar. Das Gericht war der Ansicht, die Tatsache, mit Metatags zu arbeiten und die richtigen Suchbegriffe aus der Alltagssprache auszuwählen, um die Seite für Suchmaschinen attraktiver zu gestalten, ginge über die normale Arbeit eines Webdesigners hinaus und erreiche die hinreichende Gestaltungshöhe. Der Webseite des Klägers wurde also aus §2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG urheberrechtlicher Schutz als Sprachwerk zugesprochen, weshalb ihm auch aus § 13 UrhG das Recht zur Anerkennung der Urheberschaft zusteht.[67]

Dieses Urteil zeigt, dass die Verwendung von Metatags erst den urheberrechtlichen Schutz einer Webseite begründen kann und kräftigt die Bedeutung dieses Werkzeugs für einen Webdesigner. In den folgenden Kapiteln wird der in den Kapiteln 3.2 und 3.3 bereits angeschnittene urheberrechtliche aber auch marken-, geschmacksmuster- und wettbewerbsrechtliche Schutz von Webseiten noch genauer betrachtet werden.

4. Immaterialgüterrecht

4.1 Einführung in das Immaterialgüterrecht

Das vorliegende Kapitel leitet den Leser in das Rechtsgebiet des Immaterialgüterrechts ein, um so die folgende Aufteilung der Arbeit verständlich zu machen. Die Einordnung und Aufgabe des Wettbewerbsrechts in diesem Themengebiet wird durch diesen Abschnitt ebenfalls verdeutlicht.

Der Begriff Immaterialgüterrecht ist als Synonym für geistiges Eigentum oder auch intellectual property in der angelsächsischen Rechtssprache weit verbreitet. Er fasst als Oberbegriff den gewerblichen Rechtsschutz und das Urheberrecht zusammen. Zum gewerblichen Rechtsschutz oder auch industrial property zählen alle Rechte, die den Schutz des geistigen Schaffens auf gewerblichem Gebiet zur Aufgabe haben. Dazu gehören das Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster-, Marken- und Wettbewerbsrecht i.e.S. Wettbewerbsrecht i.e.S. bedeutet hier das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) oder auch Lauterkeitsrecht. Die Aufgabe dieses Gesetzes und der Grund für die Aufteilung in ein eigenes Kapitel wird weiter unten in diesem Abschnitt verdeutlicht werden.[68] Während im gewerblichen Rechtsschutz die geistige gewerbliche Leistung im Mittelpunkt steht, wird durch das Urhebergesetz die geistige Schöpfung geschützt. Das Urheberrecht ist dabei also im kulturellen Bereich zuständig, während der gewerbliche Rechtsschutz für den gewerblichen Bereich zuständig ist. Gemeinsam ist beiden, dass der Schutzgegenstand auf geistigem Gebiet liegt und beide zu den Sonderprivatrechten gehören, sie also Spezialnormen, lex speciales, darstellen. Im Verhältnis zu den allgemeinen Normen des BGB, den leges generales, besitzen lex speciales Vorrang, weshalb den lex generalis nur ein lückenfüllender Charakter zukommt. Allerdings gibt es auch analog zum Arbeits- oder Handelsrecht im gewerblichen Rechtsschutz und auch Urheberrecht Gebiete, die zum öffentlichen Recht zu zählen sind. Beispielhaft genannt sei hier die Strafbarkeit bei vorsätzlicher Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts.

Alle unter dem Begriff Immaterialgüterrecht zusammengefassten Rechte sind subjektive, private und ausschließliche Rechte an immateriellen Gegenständen.[69] Es sind absolute Verwertungsrechte, die es den Inhabern erlauben für eine festgelegte Zeit (Ausnahme: Markengesetz) das geschützte Immaterialgut alleine zu verwerten und unberechtigten Dritten dessen Verwertung zu verbieten. Aufgrund dieser alleinigen Verwertungsrechte könnte deren Inhaber als Monopolist auf dem Markt angesehen werden und seine Vormachtstellung seinen Konkurrenten gegenüber versuchen auszuspielen. Sie stehen also im Interessenskonflikt mit dem Wettbewerbsrecht, weshalb dieses auch i.e.S. zum Immaterialgüterrecht und insbesondere zum gewerblichen Rechtsschutz gezählt wird.[70] Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb schafft allerdings keine subjektiven Rechte und ist gegenüber den anderen immaterialgüterrechtlichen Gesetzen subsidiär. Mit Hilfe des UWG können Lücken im System des Immaterialgüterrechts geschlossen werden. So kann das UWG, z.B. im Fall einer Webseite, sollte der urheberrechtliche Schutz versagen, einen ergänzenden Leistungsschutz nach §§ 3, 4 Nr. 9 UWG gewähren. Näheres hierzu wird in Kapitel 5 mit dem Titel Wettbewerbsrecht behandelt werden. Des Weiteren ist Ohly der Meinung, dass die durch das Immaterialgüterrecht gegebenen Aussschließlichkeitsrechte gerade den Anreiz zur Innovation schaffen und nicht als wirtschaftliches Monopol i.S. des Kartellrechts anzusehen sind. Das Kartellrecht beschränkt in diesem Zusammenhang lediglich den Missbrauch durch diese Aussschließlichkeitsrechte.[71] Mit den Immaterialgüterrechten ist jedoch ein weiteres, schwerwiegenderes Problem verbunden. Die Wirkung dieser Rechte ist auf das Gebiet des jeweiligen Staates beschränkt. Diese Tatsache wird auch Territorialitätsprinzip genannt. Um diesem Problem entgegenzuwirken wurden bereits früh einige völkerrechtliche Verträge geschlossen, die hier lediglich aufgezählt werden sollen:

- Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ) aus dem Jahr 1883: gewerblicher Rechtsschutz
- Revidierte Berner Übereinkunft (rBÜ) aus dem Jahr 1886: Urheberrecht
- Madrider Markenabkommen (MMA) aus dem Jahr 1891: Markenrecht
- Patentzusammenarbeitsvertrag (Patent Cooperation Treaty, PCT) aus dem Jahr 1970: Patentrecht
- Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights (TRIPS) aus dem Jahr 1994: geistiges Eigentum
- Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) aus dem Jahr 1973: Patentrecht
- Gemeinschaftspatentübereinkommen (GPÜ) aus dem Jahr 1975: Patentrecht
- Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) aus dem Jahr 1993: Markenrecht
- Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung aus dem Jahr 2002: Designrecht[72]

Es lässt sich also feststellen, dass das Immaterialgüterrecht ein geistiges Gut, keinen körperlichen Gegenstand schützt, weshalb es kein Eigentumsrecht an der Sache gewährt, die es verkörpert. Gleiches gilt auch umgekehrt, ein Eigentumsrecht an einer Sache, einem körperlichen Gut, gewährt nicht zwingend ein Immaterialgüterrecht. Die für die jeweiligen Gesetze leicht abweichenden Voraussetzungen und Eigenschaften, die das Grundgerüst für die rechtliche Untersuchung darstellen, werden in den jeweiligen folgenden Kapiteln einleitend behandelt. Abbildung 1 zeigt abschließend den in diesem Abschnitt erläuterten Zusammenhang zwischen Immaterialgüter-, Wettbewerbs-, Urheberrecht und dem gewerblichen Rechtsschutz.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Zusammenhänge der verschiedenen Rechtsgebiete[73]

4.2 Das Urheberrecht

4.2.1 Allgemeines

Das in Deutschland aktuell gültige Urheberrecht beruht auf dem Urheberrechtsgesetz aus dem Jahr 1965. Allein diese Tatsache zeigt, dass diese Urversion des Urheberrechts sich nicht auf das sehr aktuelle Thema Internet beziehen kann. Aus diesem Grund wurde in den Jahren nach 1965 versucht mit einigen Reformen und Bestimmungen das deutsche Urheberrecht an die Gegebenheiten der jeweiligen Zeit anzupassen. In Bezug auf das Thema Internet bedeutete dies, dass durch internationale Abkommen die Wirkung des deutschen Urheberrechts auch über Landesgrenzen hinaus erweitert werden sollte. Wie bereits im vorigen Abschnitt erläutert, ist die Wirkung des Urheberrechts, ebenso wie die Wirkung der anderen zum Immaterialgüterrecht zählenden Rechte, auf das Gebiet des jeweiligen Staates beschränkt. Das deutsche Urheberrecht hat also lediglich territoriale Wirkung.

Einige der angesprochenen internationalen Abkommen sollen hier nunmehr lediglich kurz erläutert werden. Durch die beiden im Jahr 1996 im Rahmen der WIPO ausgehandelten völkerrechtlichen Verträge World Copyright Treaty (WCT) und World Performers and Producers Rights Treaty (WPPT) sollen ein weit verbreitetes Vervielfältigungsrecht und das „right of making available to the public“ erreicht werden. In Kraft getreten sind beide Verträge im Jahr 2002. In der EU wurden sie einheitlich durch die am 22.06.2001 in Kraft getretene Richtlinie 2001/29/EG zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft umgesetzt. In Deutschland erfolgte die Umsetzung dieser Richtlinie am 13.09.2003. Es gab jedoch noch einige offene Fragen (auch bezüglich des Internets[74] ), weshalb sich von Herbst 2003 bis Juni 2004 elf Arbeitsgruppen unter Leitung des BMJ mit der Bearbeitung und Umsetzung dieser Fragen im sogenannten Zweiten Korb beschäftigten. Das Gesetz zur Urheberrechtsreform „Zweiter Korb“ wurde am 05.07.2007 vom Bundestag verabschiedet und ist am 01.01.2008 in Kraft getreten.[75] Das wichtigste internationale Abkommen in Bezug auf das Urheberrecht ist die revidierte Berner Übereinkunft (rBÜ). Ein Grundsatz der rBÜ, der fast alle Staaten beigetreten sind, ist das Prinzip der Inländerbehandlung. Dieses Prinzip besagt, dass jeder Angehörige eines Verbandsstaates in anderen Verbandsstaaten wie ein dortiger Inländer zu behandeln ist. Des Weiteren enthält die rBÜ eine Regelung, die vorschreibt, dass zur Entstehung und Geltendmachung eines Urheberrechts keine Formvorschriften und Förmlichkeiten verlangt werden dürfen. Und eben in dieser Tatsache liegt auch einer der großen Unterschiede des Urheberrechts zu den anderen immaterialgüterrechtlichen Gesetzen.[76] Ergänzt wurde die revidierte Berner Übereinkunft durch den bereits angesprochenen World Copyright Treaty, welcher erstmals Regelungen über den Schutz von Computerprogrammen, Datenbanken, sowie den elektronischen Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechten enthielt.[77] Das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums, das Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights (TRIPS) aus dem Jahr 1994 enthielt dahingegen internationale Mindeststandards für den gesamten Bereich des geistigen Eigentums, also auch das Urheberrecht.[78]

[...]


[1] Eigene Tabelle aufbauend auf Westermann, A., Unternehmenskommunikation im Internet, S. 334 ff.

[2] Röper, M., Grafikwerkzeuge für professionelles Webdesign, S. 9 f.

[3] http://de.html.net/tutorials/html/lesson2.asp, Stand 19.01.2009.

[4] Röper, M., Grafikwerkzeuge für professionelles Webdesign, S. 15.

[5] http://www.html-world.de/program/html_1.php, Stand 19.01.2009.

[6] http://www.htmlbasis.de/htmlkurs/h_html.htm, Stand 19.01.2009.

[7] http://de.selfhtml.org/intro/technologien/html.htm, Stand 19.01.2009.

[8] http://www.htmlbasis.de/htmlkurs/h_html.htm, Stand 19.01.2009.

[9] http://de.selfhtml.org/intro/technologien/html.htm, Stand 19.01.2009.

[10] Röper, M., Grafikwerkzeuge für professionelles Webdesign, S. 17f.

[11] http://www.htmlbasis.de/htmlkurs/h_html.htm, Stand 19.01.2009.

[12] http://de.selfhtml.org/intro/technologien/css.htm, Stand 20.01.2009.

[13] Röper, M., Grafikwerkzeuge für professionelles Webdesign, S. 111 ff.

[14] http://de.selfhtml.org/intro/technologien/css.htm, Stand 20.01.2009.

[15] Kübler, M., Webdesign, S. 78 f.

[16] http://www.html-world.de/program/css_1.php, Stand 20.01.2009.

[17] Born, G., HTML 4, S. 494 f.

[18] Röper, M., Grafikwerkzeuge für professionelles Webdesign, S. 112 f.

[19] Dehnhardt, W., Scriptsprachen für dynamische Webauftritte, S. 9 ff.

[20] Wenz, C., Hauser, T., Jetzt lerne ich Webseiten programmieren und gestalten, S. 173.

[21] http://www.html-world.de/program/asp_1.php#wasistasp?, Stand 21.01.09.

[22] http://www.asphelper.de/aspkurs/A100100.asp, Stand 21.01.09.

[23] Hudson, P., PHP in a nutshell, S. 1 ff.

[24] http://de.selfhtml.org/intro/technologien/php.htm, Stand 21.01.09.

[25] Balzert, H., Basiswissen Web-Programmierung, S. 200.

[26] http://www.php-kurs.com/anwendungen-php.htm, Stand 21.01.2009.

[27] Hudson, P., PHP in a nutshell, S. 2 ff.

[28] http://www.html-world.de/program/php_1.php, Stand 21.01.2009.

[29] Fesler Kaminaris, S., Jetzt lerne ich Java Server Pages, S. 24 f.

[30] Balzert, H., Basiswissen Web-Programmierung, S. 250 ff.

[31] http://www.clab-forschung.phbern.ch/webdesign/index.php?inhalt_links=jsp/nav_jsp.inc.php&inhalt_mitte=jsp/home.inc.php, Stand 22.01.09.

[32] Fesler Kaminaris, S., Jetzt lerne ich Java Server Pages, S. 24.

[33] Fesler Kaminaris, S., Jetzt lerne ich Java Server Pages, S. 24 ff.

[34] Vgl. Turau, V., Java Server Pages, S. 23.

[35] http://www.jsptutorial.org/content/introduction, Stand 22.01.09.

[36] http://www.clab-forschung.phbern.ch/webdesign/index.php?inhalt_links=jsp/nav_jsp.inc.php&inhalt_mitte=jsp/formularauswertung.inc.php, Stand 22.01.09.

[37] http://www.clab-forschung.phbern.ch/webdesign/index.php?inhalt_links=jsp/nav_jsp.inc.php&inhalt_mitte=jsp/anmeldung.inc.php, Stand 22.01.09.

[38] http://www.clab-forschung.phbern.ch/webdesign/index.php?inhalt_links=jsp/nav_jsp.inc.php&inhalt_mitte=jsp/adressen.inc.php, Stand 22.01.09.

[39] http://www.clab-forschung.phbern.ch/webdesign/index.php?inhalt_links=jsp/nav_jsp.inc.php&inhalt_mitte=jsp/inventar.inc.php, Stand 22.01.09.

[40] http://www.jsptutorial.org/content/introduction, Stand 22.01.09.

[41] Dehnhardt, W., Scriptsprachen für dynamische Webauftritte, S. 9 ff.

[42] Lamprecht, S., Programmieren für das WWW, S. 17 f.

[43] Röper, M., Grafikwerkzeuge für professionelles Webdesign, S. 149 f.

[44] Unter Mouseover-Effekt versteht sich hier der Effekt, dass sich ein bestimmter Teil der Webseite, z.B. ein Bild, ändert sobald der Nutzer mit dem Mauszeiger darüberfährt.

[45] Hirsemann, T., Rochusch, D., Javascript – Wissen, das sich auszahlt, S. 13 ff.

[46] Seeboerger-Weichselbaum, M., JavaScript, S. 27 f.

[47] http://www.html-world.de/program/java_1.php, Stand 26.01.2009.

[48] http://de.selfhtml.org/intro/technologien/java.htm, Stand 26.01.2009.

[49] http://www.html-world.de/program/java_1.php, Stand 26.01.2009.

[50] http://www.html-world.de/program/java_1.php, Stand 26.01.2009.

[51] Ringmayr, T., Bormann, C., Macromedia Flash – Wissen, das sich auszahlt, S. 15.

[52] http://www.adobe.com/de/products/flashplayer/, Stand 26.01.2009.

[53] http://www.html-world.de/program/flash_1.php, Stand 26.01.2009.

[54] Ringmayr, T., Bormann, C., Macromedia Flash – Wissen, das sich auszahlt, S. 19.

[55] http://www.html-world.de/program/flash_1.php, Stand 26.01.2009.

[56] http://de.selfhtml.org/intro/technologien/flash.htm, Stand 26.01.2009.

[57] http://de.selfhtml.org/intro/technologien/activex.htm, Stand 27.01.2009.

[58] http://www.uni-koeln.de/rrzk/www/browser/konfig/activex/, Stand 27.01.2009.

[59] http://de.selfhtml.org/intro/technologien/activex.htm, Stand 27.01.2009.

[60] Büchner, Traub, Zahradka, Zschau, Web Content Management, S. 9 ff.

[61] Als Beispiel wäre hier das auch von der Technischen Universität Kaiserslautern eingesetzte und sehr beliebte WCMS „Typo 3“ zu erwähnen.

[62] Stöckl, A., Bongers, F., Einstieg in TYPO 3, S. 19 ff.

[63] Die Untersuchungen hierzu sind allerdings nicht Teil dieser Arbeit.

[64] http://www.suchmaschinen-online.de/optimierung/meta.htm, Stand 29.01.2009.

[65] http://www.sitesubmission.de/metatag.htm, Stand 29.01.2009.

[66] Mehr zu diesem Thema: siehe OLG Frankfurt/M. v.22.03.2005 - 11 U 64/04 = MMR 2005, 705.

[67] OLG Rostock v. 27.06.2007, 2W 12/07 = GRUR-RR 2008, 1.

[68] Götting, H.-P., Gewerblicher Rechtsschutz, S. 1ff.

[69] Eisenmann, H., Jautz, U., Grundriss gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, S.1 ff.

[70] Ilzhöfer, V., Patent-, Marken- und Urheberrecht, S. 3 f.

[71] Vgl. Ohly, A., Vorlesungsskript zum Immaterialgüterrecht I, S. 4 ff, Ohly, A., Designschutz im Spannungsfeld von Geschmacksmuster-, Kennzeichen- und Lauterkeitsrecht, GRUR 2007 Heft 9, S. 731 ff.

[72] Eisenmann, H., Jautz, U., Grundriss gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, S.268 ff.

[73] Ohly, A., Vorlesungsskript zum Immaterialgüterrecht I, S. 1.

[74] http://www.urheberrecht.org/topic/Korb-2/bmj/707.pdf, Stand 04.02.2009.

[75] Hoeren, T., Internetrecht, S. 103 ff.

[76] Ilzhöfer, V., Patent-, Marken- und Urheberrecht, S. 185.

[77] Rademacher, N., Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz im Internet, S. 34.

[78] Eisenmann, H., Jautz, U., Grundriss gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, S. 279 f.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2009
ISBN (eBook)
9783836631631
DOI
10.3239/9783836631631
Dateigröße
1 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau – Sozial- und Wirtschaftswissenschaften
Erscheinungsdatum
2009 (Juni)
Note
1,3
Schlagworte
webseite rechtsschutz schutz immaterialgüter wettbewerbsrecht
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Titel: Immaterialgüter- und wettbewerbsrechtlicher Schutz von Webseiten
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