Lade Inhalt...

Besonderheiten der Rechnungslegung und Prüfung im Lizenzfußball

Bilanzielle Behandlung und Bewertungsverfahren von Spielerwerten

©2008 Diplomarbeit 117 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Der Fußballsport begeistert Woche für Woche Millionen von Fußballanhängern in deren Wohnzimmern, in Gaststätten und auf den Zuschauerrängen der Stadien. Der Lizenzfußball in Deutschland steht in jüngster Zeit in vielerlei Hinsicht im ständigen Veränderungs- und Weiterentwicklungsprozess. In der Vergangenheit stand die Sportart Fußball lediglich für die Austragung eines sportlichen Wettkampfs. Mit zunehmender Kommerzialisierung und Professionalisierung des Fußballs hat sich der Lizenzfußball zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor entwickelt. Folglich stellen die Vereine der Fußball-Bundesligen nicht nur auf die Maximierung des sportlichen, sondern auch des wirtschaftlichen Erfolgs ab. Die ausgeprägte Interdependenz dieser beiden Erfolgsgrößen beeinträchtigt und erschwert gleichermaßen die Unternehmensführung und -steuerung eines Fußballunternehmens. Neben der Realisierung der sportlichen Ziele ist die Umsetzung der ökonomischen Erfordernisse von essentieller Bedeutung. Die Existenz eines Sportvereins ist nur dann gewährleistet, wenn einerseits langfristig ein Einnahmenüberschuss generiert wird und auf der anderen Seite die sportliche Zielsetzung realisiert wird.
Alleine die Umsatzzahlen und Bilanzsummen dieses Wirtschaftszweigs verdeutlichen die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Fußballsports. Der in der Bundesliga erwirtschaftete Gesamtertrag der Saison 2005/2006 lag bei ca. 1,29 Mrd. Euro, was einem durchschnittlichen Umsatz von rd. 71,51 Mio. Euro pro Verein entspricht. Die Bilanzsumme der Bundesligavereine lag im Durchschnitt bei 59,6 Mio. Euro. Auf Basis des Mittelwerts sind die Vereine der Bundesliga nach § 267 HGB de facto als mittelgroße Kapitalgesellschaften zu klassifizieren. Selbst die Kriterien für große Kapitalgesellschaften werden von einigen wenigen Bundesligaklubs erfüllt. Die Aufwendungen der Bundesligisten für den Aufwandsposten Personal Spielbetrieb entsprechen knapp 40% der Gesamtaufwendungen. Darüber hinaus beanspruchen die Spielergehälter rund 45% der gesamten Erlöse des Fußballunternehmens für sich. Im Vergleich zu anderen Branchen ist das eine außergewöhnliche Quote, die gewisse Risiken mit sich bringt, da viele Spielerverträge nicht an den sportlichen und somit wirtschaftlichen Erfolg des Fußballunternehmens gekoppelt sind. Auf das stetig zunehmende ökonomische Potenzial der Bundesliga reagierte der Deutsche Fußball-Bund (DFB) im Oktober 1998 in dem er die Voraussetzungen für eine Ausgliederung […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

1 Einführung

2 Lizenzfußball in Deutschland
2.1 Die Fußball-Bundesliga
2.2 Rechtsformen in der Bundesliga
2.3 Organisation im deutschen Fußball
2.4 Transfergeschäft

3 Besonderheiten der Rechnungslegung und Prüfung im Lizenzfußball
3.1 Lizenzierungsverfahren des Ligaverbandes
3.2 Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
3.2.1 Anforderungen an die Rechnungslegung
3.2.1.1 Branchenspezifische Bilanzpositionen
3.2.1.2 Branchenspezifische Gewinn- und Verlustrechnung
3.2.1.3 Besonderheiten des Anhangs
3.2.1.4 Weitere Unterlagen
3.2.1.5 Externe Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer
3.2.2 Interne Prüfung durch den Ligaverband
3.2.2.1 Prüfungsschemata
3.2.2.2 Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
3.3 Beurteilung des Lizenzierungsverfahrens

4 Die Bilanzierung und Bewertung von Spielerwerten im Lizenzfußball
4.1 Bilanzierung nach HGB
4.1.1 Rechtsprechung
4.1.2 Ansatz der immateriellen Spielerwerte in der Handelsbilanz
4.1.3 Zugangsbewertung
4.1.4 Folgebewertung
4.1.4.1 Planmäßige Abschreibung
4.1.4.2 Außerplanmäßige Wertberichtigungen
4.2 Bilanzierung nach IFRS
4.2.1 Rechnungslegungspflicht
4.2.2 Ansatz der immateriellen Spielerwerte gemäß IFRS
4.2.3 Zugangsbewertung
4.2.4 Folgebewertung
4.2.4.1 Anschaffungskostenmodell
4.2.4.2 Neubewertungsmodell
4.2.4.3 Außerplanmäßige Wertberichtigungen

5 Bewertungsverfahren von Spielerwerten
5.1 Bewertungsanlässe für Spielerwerte
5.2 Bewertungsverfahren für Spielerwerte
5.2.1 Adäquate Bewertungsverfahren
5.2.2 Kostenorientierter Bewertungsansatz
5.2.3 Kapitalorientierter Bewertungsansatz
5.2.4 Marktpreisorientierter Bewertungsansatz
5.2.5 Prozess der marktpreisorientierten Spielerbewertung

6 Zusammenfassender Ausblick

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Rechtsformen und Anteilseigner in der Bundesliga-Saison 07/08

Tabelle 2: Anlagenspiegel

Tabelle 3: Forderungsspiegel

Tabelle 4: Mittelzu- und Mittelabflüsse im Transferbereich

Tabelle 5: Geplante Investitions- und Finanzierungstätigkeiten

Tabelle 6: Liquiditätsverhältnisse

Tabelle 7: Ermittlung der Anschaffungskosten eines Fußballprofis

Tabelle 8: Umsetzungsschritte einer marktpreisorientierten Spielerbewertung

Tabelle 9: Scoring-Modell eines Profifußballers

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Beziehungsgeflecht im deutschen Fußball

Abbildung 2: Die Organisation des Ligaverbandes und der DFL

Abbildung 3: Zeitlicher Ablauf des zweistufigen Lizenzierungsverfahrens

Abbildung 4: Grundsätzliches Entscheidungsschema

Abbildung 5: Außerplanmäßige Abschreibung bei einer Verletzung

Abbildung 6: Anlässe zur monetären Bewertung des Spielervermögens

Abbildung 7: Bewertungsmethoden

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einführung

Der Fußballsport begeistert Woche für Woche Millionen von Fußballanhängern in deren Wohnzimmern, in Gaststätten und auf den Zuschauerrängen der Stadien. Der Lizenzfußball[1] in Deutschland steht in jüngster Zeit in vielerlei Hinsicht im ständigen Veränderungs- und Weiterentwicklungsprozess. In der Vergangenheit stand die Sportart Fußball lediglich für die Austragung eines sportlichen Wettkampfs. Mit zunehmender Kommerzialisierung und Professionalisierung des Fußballs hat sich der Lizenzfußball zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor entwickelt. Folglich stellen die Vereine der Fußball-Bundesligen nicht nur auf die Maximierung des sportlichen, sondern auch des wirtschaftlichen Erfolgs ab. Die ausgeprägte Interdependenz dieser beiden Erfolgsgrößen beeinträchtigt und erschwert gleichermaßen die Unternehmensführung- und steuerung eines Fußballunternehmens. Neben der Realisierung der sportlichen Ziele ist die Umsetzung der ökonomischen Erfordernisse von essentieller Bedeutung. Die Existenz eines Sportvereins ist nur dann gewährleistet, wenn einerseits langfristig ein Einnahmenüberschuss generiert wird und auf der anderen Seite die sportliche Zielsetzung realisiert wird.

Alleine die Umsatzzahlen und Bilanzsummen dieses Wirtschaftszweigs verdeutlichen die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Fußballsports. Der in der Bundesliga erwirtschaftete Gesamtertrag der Saison 2005/2006 lag bei ca. 1,29 Mrd. Euro, was einem durchschnittlichen Umsatz von rd. 71,51 Mio. Euro pro Verein entspricht.[2] Die Bilanzsumme der Bundesligavereine lag im Durchschnitt bei 59,6 Mio. Euro.[3] Auf Basis des Mittelwerts sind die Vereine der Bundesliga nach § 267 HGB de facto als mittelgroße Kapitalgesellschaften zu klassifizieren. Selbst die Kriterien für große Kapitalgesellschaften werden von einigen wenigen Bundesligaklubs erfüllt.[4] Die Aufwendungen der Bundesligisten für den Aufwandsposten Personal Spielbetrieb entsprechen knapp 40% der Gesamtaufwendungen.[5] Darüber hinaus beanspruchen die Spielergehälter rund 45% der gesamten Erlöse des Fußballunternehmens für sich. Im Vergleich zu anderen Branchen ist das eine außergewöhnliche Quote, die gewisse Risiken mit sich bringt, da viele Spielerverträge nicht an den sportlichen und somit wirtschaftlichen Erfolg des Fußballunternehmens gekoppelt sind. Auf das stetig zunehmende ökonomische Potenzial der Bundesliga reagierte der Deutsche Fußball-Bund (DFB) im Oktober 1998 in dem er die Voraussetzungen für eine Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung in eine Kapitalgesellschaft schuf. Nicht alle Vereine[6] haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Einer aktuellen Betriebsprüfung des Bundesfinanzministeriums zufolge, ist die Abteilung Betriebsprüfung des Bundeszentralamtes für Steuern der Ansicht, dass den Vereinen des Lizenzfußballs die Gemeinnützigkeit abgesprochen werden sollte.[7] Der Verlust der Gemeinnützigkeit hätte eine Nachversteuerung von bis zu zehn Jahre zur Folge, bei der Überschüsse aus Vermögensverwaltung oder Zweckbetrieben der Körperschaft- und Gewerbesteuer unterliegen. In Kapitel zwei wird das Gebilde des Lizenzfußballs in Deutschland vorgestellt. Dabei wird zunächst der Charakter des Wettkampfs der Fußball-Bundesliga dargelegt. Im Anschluss werden die Rechtsformen der Bundesligisten näher betrachtet und das Organisationsgeflecht des Fußballs dargestellt. Mit einer Darstellung des Transfergeschäfts schließt das zweite Kapitel.

Vor dem Beschluss des DFB auch vom Verein ausgegliederte Kapitalgesellschaften für den Spielbetrieb zuzulassen, durften nur eingetragene nicht wirtschaftliche gemeinnützige Vereine am Spielbetrieb teilnehmen, dessen Rechnungslegungsvorschriften weder auf externe Rechnungslegung und Prüfung noch auf Publizität ausgerichtet sind. Aus diesem Grund implementierte der DFB schon in den 60-er Jahren ein Lizenzierungsverfahren, welches unter anderem die Rechnungslegungs- und Prüfungsvorschriften regelte. Die Erteilung der Lizenz stellte die Voraussetzung für die Teilnahme am Spielbetrieb dar. Durch die Neuregelung im deutschen Fußball eröffnen sich den Teilnehmern am Lizenzfußball Chancen hinsichtlich des Zugangs zu externem Kapital. Der durch den Gang an den Kapitalmarkt entstehende erweiterte Bilanzadressatenkreis, erfordert insbesondere eine größere Transparenz der Vermögenslage sowie eine verstärkte Kapitalmarktkommunikation. Die Öffnung zum Kapitalmarkt verlangte eine Reform des Lizenzierungsverfahrens. Diese zur Saison 2000/2001 in Kraft getretene Neufassung des Lizenzierungsverfahrens berücksichtigt unter anderem Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer. Darüber hinaus wurden bei der Überarbeitung die Anforderungen an die Rechnungslegung und Prüfung des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) integriert. Anhand welcher Unterlagen der Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erfolgen muss, ist der meistreformierte Teil des Lizenzierungsverfahrens. Hier setzt die vorliegende Arbeit an. In Kapitel drei wird das Lizenzierungsverfahren des deutschen Lizenzfußballs in seiner gegenwärtigen Fassung vorgestellt. Dabei stehen insbesondere die finanziellen Kriterien und die sich daraus ergebenden Besonderheiten der Rechnungslegung und Prüfung der Lizenznehmer im Mittelpunkt. Mit dem Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit geht ein enormes Manipulationspotenzial einher. So stehen in einem aktuellen Fall die Vereinsvorstände der italienischen Traditionsklubs AC Mailand und Inter Mailand unter Verdacht ihre Bilanzen gefälscht zu haben.[8] Die Vereine konnten nur durch Bilanzfälschung die Lizenzierungsauflagen erfüllen und so die Lizenz für die Spielzeit 2005/2006 erhalten. Die beiden Vereine transferierten insgesamt 19 Spieler zu fiktiven Ablösesummen. Nur so war es den Verantwortlichen möglich die Verluste in der Bilanz zu kaschieren. Dabei rechnete sich die Bilanzmanipulation für beide Seiten, denn der aufnehmende Klub profitierte ebenso von den Transaktionen, da kein Geld floss, sondern Spieler aus den eigenen Reihen zu ebenfalls überhöhten Werten eingetauscht wurden. Dieses Beispiel aus dem internationalen Fußball soll die Brisanz des Themas unterstreichen.

Die Aktivierbarkeit der Ablösesummen bzw. der Fußballspieler stellt im Rahmen der externen Rechnungslegung einen mit Problemen behafteten und umstrittenen Faktor dar. Einerseits denkt man in diesem Zusammenhang an die Bilanzierung von Humankapital und auf der anderen Seite stehen die stetig steigenden Ablösesummen, die in engem Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Existenz eines Vereins stehen. Die bilanzielle Aktivierung eines Menschen ist per se ausgeschlossen. Dies ergibt sich alleine aus dem Grundsatz der Würde eines Menschen, der nicht als Rechtsobjekt behandelt werden darf. Fraglich ist dann jedoch was hinter dem Bilanzposten Spielerwerte steckt. Die Bezeichnung Spielerwerte ist der vorgeschriebene Terminus des DFB bzw. des Ligaverbandes für die Bilanzen der Fußballunternehmen.[9] Im Rahmen der Rechtsprechung hat sich der Begriff Transferentschädigung durchgesetzt.[10] Unabhängig von der Fachterminologie stecken hinter den Termini die Zahlungen, die im Rahmen eines Spielerwechsels anfallen.[11] Unbestritten stellen die Spielerwerte[12] einen zentralen Vermögensgegenstand der Vereine dar. Das bilanzierte Spielervermögen erreicht im Durchschnitt einen Wert von über 15% der Bilanzsumme der Klubs der Fußball-Bundesliga.[13] Bei Vereinen die über geringes Sach- und Finanzanlagevermögen verfügen, können sie mitunter sogar den überwiegenden Teil der Bilanzsumme ausmachen.[14] Insofern haben die Spielerwerte einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögenslage und die ökonomische Performance des Fußballunternehmens. Auf welcher Grundlage und in welcher Höhe die Spielerwerte aktiviert werden, steht in Kapitel vier im Fokus. Dabei wird die bilanzielle Behandlung des Spielervermögens unter Berücksichtigung nationaler und internationaler Rechnungslegungsvorschriften betrachtet.

Durch die Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung und der dadurch ermöglichten Öffnung zum Kapitalmarkt, sind unter anderem die Anforderungen an die Transparenz der Vermögenssituation im externen Rechnungswesen gestiegen. Aus diesem Grund ist der Wertetreiber Spielervermögen von allen Beteiligten unter betriebswirtschaftlichen Aspekten zu betrachten. In diesem Zusammenhang spielt die Bewertung des Bilanzpostens Spielerwerte eine elementare Rolle, da sie einen wesentlichen Einfluss auf das vermittelte Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Fußballunternehmens hat. In Kapitel fünf werden zahlreiche Anlässe zur monetären Bewertung des Spielervermögens im Detail erläutert. Im Anschluss daran werden bewährte Verfahren aus der Asset- und Unternehmensbewertung auf ihre Anwendbarkeit im Rahmen der Bewertung der Spielerwerte untersucht. Schließlich wird ein praxisnahes Modell der finanziellen Spielerbewertung dargestellt. Die Implementierung eines einheitlichen objektivierbaren Bewertungsverfahrens könnte den Ansatz von fiktiven Ablösesummen, wie im obigen Beispiel, verhindern. Die Arbeit schließt mit einem zusammenfassenden Ausblick, der den Inhalt komprimiert wiedergibt und eine kurze Vorausschau liefert.

Das Ziel dieser Arbeit ist es die Besonderheiten der Rechnungslegung und Prüfung von Fußball-Klubs zu analysieren. Dazu ist es unabdingbar die verschiedenen Verbände und Liga-Institutionen abzubilden, die in engem Zusammenhang mit dem Unterhaltungsgut Fußball stehen. Bei der Analyse sollen insbesondere die Attribute des Nachweises der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit betrachtet werden, die als Herzstück des Lizenzierungsverfahrens gelten und die verbandsinternen Rechnungslegungs- und Prüfungsvorschriften der Fußballunternehmen darstellen. Von besonderem Interesse ist in diesem Zusammenhang die bilanzielle Behandlung des Fußballspielers. Diese Problematik ist nicht nur von jeher Thema der Fachliteratur, sondern auch Gegenstand der Rechtsprechung. Die Zwietracht in der Literatur und die Bilanzierungspraxis der Klubs hat das Interesse des Verfassers an der Thematik geweckt. Darüber hinaus war die Brisanz der individuellen Spielerbewertung, die sich im Verlauf der Arbeit aus unterschiedlichen Anlässen ergibt, ein weiterer Antrieb zur Bearbeitung dieses Themas.

2 Lizenzfußball in Deutschland

2.1 Die Fußball-Bundesliga

Die Professionalisierung des Fußballsports in Deutschland wurde durch die Einführung der Fußball-Bundesliga am 24.8.1963 besiegelt.[15] Ein Rückblick in der Geschichte des Deutschen Fußballs macht deutlich, dass die Entwicklung zum Profifußball notwendig gewesen ist, um auf internationaler Ebene konkurrenzfähig zu werden.[16] Einige der damaligen Gründungsmitglieder sind heute noch Mitglied der Fußball-Bundesliga.

Das Spieljahr, in dem die Bundesliga-Saison absolviert wird, beginnt i.d.R. am 1. Juli und endet am 30. Juni des darauf folgenden Jahres.[17] In der Tabelle stehen sich 18 Mannschaften gegenüber, wobei diese im Laufe der Spielzeit je zweimal – in einem Hin- und einem Rückspiel - gegeneinander antreten. Ein gewonnenes Spiel wird für den Sieger mit drei Punkten gewertet. Kann innerhalb der regulär zu absolvierenden 90 Minuten kein Sieger ermittelt werden, wird das Spiel für beide Mannschaften mit je einem Punkt gewertet.[18] Wer am Ende die meisten Gewinnpunkte erzielt hat, steht als Deutscher Meister fest. Außerdem ist anhand der Abschlusstabelle abzulesen, welche weiteren Teams in der kommenden Spielzeit an der UEFA Champions League [19] sowie am UEFA Pokal[20] teilnehmen[21]. Des Weiteren zeigt sich welche Mannschaft im UI Cup um die Teilnahme am UEFA-Pokal spielt und welche drei Klubs den Gang in die 2. Bundesliga antreten müssen. Diese einfache Darstellung des sportlichen Wettkampfs in der Fußball-Bundesliga lässt nicht zwingend erahnen welche wirtschaftlichen Aspekte sich hinter der einfachen Rechnung in der Tabelle verbergen. Beispielsweise konnte Bayern München alleine an Ausschüttungen durch die jährliche Teilnahme an der UEFA Champions League seit der Jahrtausendwende knapp 210 Mio. Euro einnehmen.[22] Auf der anderen Seite erhielt der Fußballklub Werder Bremen, der in diesem Zeitraum nur dreimal in der UEFA Champions League mitwirken konnte, lediglich 50,9 Mio. Euro an Ausschüttungen.[23] Dieses Zahlenbeispiel soll die eng miteinander verknüpfte Bedeutung des sportlichen und wirtschaftlichen Erfolgs verdeutlichen.

2.2 Rechtsformen in der Bundesliga

Im Jahr 1998 erfolgte eine bedeutende Änderung der Rahmenbedingungen im deutschen Profifußball. Seit jeher waren die am Spielbetrieb der Bundesligen teilnehmenden Klubs in der Rechtsform eines nichtwirtschaftlichen eingetragenen Vereins, im Sinne des §21 BGB, betrieben worden.[24] Gegenwärtig weisen die Klubs der Fußball-Bundesliga die verschiedenste Rechtsformen auf, was erst der Beschluss des DFB-Bundestags vom 24.10.1998 ermöglichte. Der Deutsche Fußball-Bund reagierte damit auf die dynamische Entwicklung des Fußballs, indem er die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung[25] in eine Kapitalgesellschaft schuf.[26] Bis zu dem Beschluss wurde die Lizenz für die Bundesliga und 2. Bundesliga lediglich eingetragenen Vereinen erteilt. Neben nichtwirtschaftlichen gemeinnützigen Vereinen dürfen nun auch deren ausgegliederte Tochter-Kapitalgesellschaften in der Rechtsform der AG[27], GmbH oder KGaA[28] sowie mögliche Mischformen am Spielbetrieb teilnehmen.[29] Die Möglichkeit ergibt sich allerdings nur, wenn der Verein selbst weiter besteht und parallel noch einen Fußballbetrieb unterhält.[30] Es wurde von der ursprünglichen Form der Führung als eingetragener Verein Abstand genommen um den Lizenzmannschaften, zur Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit, die Möglichkeit zu geben, sich alternativen Finanzierungsmöglichkeiten, insbesondere Außenfinanzierungsmöglichkeiten, zu öffnen.[31] Der Wandel vom Fußballverein zum Fußballunternehmen wurde mit dem Übergang zu einer möglichen professionalisierten Organisationsform verwirklicht. Die in der Saison 2007/2008 in der Bundesliga vertretenen Klubs, haben überwiegend ihre Lizenzspielerabteilung bereits in eine Kapitalgesellschaft ausgegliedert.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Rechtsformen und Anteilseigner in der Bundesliga-Saison 07/08 [32]

Um einerseits den Wettbewerb in den Bundesligen möglichst wenig zu beeinträchtigen und andererseits die Bindung zwischen Lizenzspielerabteilung und Verein aufrechtzuerhalten,[33] ist die Ausgliederung an strikte Restriktionen[34] gebunden:[35]

Die Erwerbung der Lizenz ist für eine Kapitalgesellschaft grundsätzlich nur dann möglich, wenn der Verein[36] mehrheitlich an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist. Sofern es sich um eine GmbH oder AG handelt, muss der Mutterverein mehr als 50% der Stimmenanteile halten. Eine Sonderregelung liegt bei der Kommanditgesellschaft auf Aktien vor, bei der der Mutterverein die Stellung des Komplementärs einnehmen oder als alleiniger Anteilseigner einer Komplementär GmbH oder Komplementär AG auftreten muss. Sofern auf andere Art sichergestellt ist, dass der Mutterverein eine äquivalente Stellung hat wie ein an der Tochter mehrheitlich beteiligter Gesellschafter, ist ein Stimmenanteil von weniger als 50% ausreichend. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die uneingeschränkte Befugnis der Geschäftsführung und Vertretung des Komplementärs[37]. Eine Ausnahme im Bezug auf die notwenige Stimmenmehrheit des Muttervereins, bildet die als „Lex Leverkusen“ bekannt gewordene Regelung. Danach entscheidet der DFB auf Antrag des Ligaverbandes, ob ein Wirtschaftsunternehmen, das den Fußballsport des Muttervereins seit mehr als 20 Jahren permanent und außerordentlich gefördert hat, mehrheitlich an einer Lizenzgesellschaft beteiligt sein darf. Unter diese Ausnahmeregelung fallen in der Bundesliga die Vereine Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg mit deren langjährigen Förderern Bayer AG bzw. Volkswagen AG.[38]

Die „50+1“ Regelung im deutschen Fußball steht in letzter Zeit vermehrt in der Kritik. So fordern die Verantwortlichen von Hannover 96 öffentlich die Abschaffung der Regelung um sich dem Kapitalmarkt weiter öffnen zu können und um Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit zu gewähren.[39] Ein Wegfall der Regelung würde Großinvestoren den Weg in die Bundesliga ebnen. M.E. sollte an der „50+1“ Regelung festgehalten werden denn nur so können englische Verhältnisse vermieden werden. In England haben Investoren die Möglichkeit die volle Kontrolle über einen gesamten Verein zu erlangen. So erwarb beispielsweise der US Milliardär Malcom Glazer im Jahr 2005 so viele Anteile des seinerzeit an der Börse gehandelten Klubs Manchester United, dass er ihn von der Börse nehmen konnte.

2.3 Organisation im deutschen Fußball

Die Rahmenbedingungen zur Durchführung von Sportwettbewerben werden ganz allgemein betrachtet durch die zuständigen Verbände geregelt. Der Fußballweltverband Fédération Internationale de Football Association (FIFA) ist der Dachverband im Fußball, der aus sechs kontinentalen Fußballverbänden besteht und für die Aufstellung dieser Rahmenbedingungen zuständig ist. Die FIFA ist genau wie die für Europa vertretende Konföderation Union des Associations Européennes de football (UEFA) in der Rechtsform eines schweizerischen Vereins organisiert.

Der DFB ist Mitglied der FIFA sowie der UEFA und ist folglich den Bestimmungen der Verbände unterworfen.[40] Er wurde am 28. Januar 1900 mit der Beteiligung von 86 Fußballvereinen gegründet und ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Frankfurt am Main.[41] Die „wichtigste Aufgabe des DFB ist die Ausübung des Fußballsports in Meisterschaftsspielen und Wettbewerben der Spielklassen der Regional- und Landesverbände und der Lizenzligen“.[42] Neben den vielen gemeinnützigen Funktionen[43] des DFB ist der Betrieb der ersten und zweiten Bundesliga den profitablen Aufgabenbereichen zuzuordnen.[44] Der DFB-Ligaausschuss hatte gemäß seiner Satzung die Interessen der Lizenzvereine und Lizenzspieler stets unter Berücksichtigung der Gesamtinteressen des Deutschen Fußball-Bundes zu vertreten, was stets zu Differenzen zwischen Vertretern des Profi- und Amateurbereichs führte.[45] Das ursprünglich in reiner Form bestehende Dreiecksverhältnis[46] zwischen DFB, Vereinen und Fußballspielern wurde aufgrund der zunehmenden Professionalisierung abgelöst und der Ligaverband e.V. (Ligaverband) wurde gegründet.[47] Seit der Saison 2001/2002 sind alle 36 Bundesliga-Klubs Mitglieder des Ligaverbandes, dessen Hauptaufgabe die eigenverantwortliche Umsetzung des Spielbetriebs inklusive der Vermarktung und Lizenzierung der Bundesligen ist.[48] Somit unterliegen seit dessen Gründung[49] alle den Lizenzfußball betreffende Angelegenheiten dem Ligaverband.[50] Ungeachtet dessen ist dieser für Regelgebung und Judikative verantwortlich, wohingegen für die Durchführung des operativen Geschäfts die Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) gegründet wurde.[51] Die nachfolgende Abbildung illustriert die derzeitigen Verbandsstrukturen im deutschen Fußball.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Beziehungsgeflecht im deutschen Fußball [52]

Im Folgenden soll Wesen und Zweck des Ligaverbandes sowie der Deutschen Fußball Liga GmbH erläutert werden. Mit der Abtretung satzungsmäßiger Aufgaben an den Ligaverband, hat der DFB von seinem Recht Gebrauch gemacht, Rechte auf einen Mitgliedsverband zu übertragen.[53] Um die Interessen des DFB aufrechtzuerhalten ist der Ligaverband ordentliches Mitglied des DFB[54] und erkennt folglich dessen Satzungen und Ordnungen sowie den Inhalt des Grundlagenvertrags[55] an.[56] Wie weiter oben genannt, ist die wichtigste Aufgabe[57] des Ligaverbandes die Betreibung der beiden Lizenzligen. Im Zuge dessen vergibt der Ligaverband die Lizenzen an Vereine und Spieler gemäß den Bestimmungen des Ligastatuts.[58] Den eigenen Geschäftsbereich organisiert der Ligaverband mit dem Ligastatut[59], in dem alle Angelegenheiten die den Profifußball betreffen geregelt sind. Durch die Gründung des Ligaverbandes hat sich das Wesen der Lizenzvergabe nicht essentiell verändert, jedoch ist die Macht der Vereine immens gestiegen.[60] Den Ligaverband bilden seine zentralen Organe Vorstand, Lizenzierungsausschuss[61] und Mitgliederversammlung.[62] Die Mitgliederversammlung setzt sich aus je einem Vertreter der Vereine der Lizenzligen zusammen.[63] Der Ligapräsident (Bundesliga), der Vizepräsident (2. Bundesliga) und bis zu sechs, aber mindestens vier weitere Mitglieder bilden den Vorstand.[64] Aus der Mitte der Mitgliederversammlung werden Ligapräsident, Vizepräsident sowie max. zwei weitere Mitglieder des Vorstandes gewählt.[65] Jeweils zwei Vorstandsmitglieder werden an der Versammlung der Bundesliga bzw. 2. Bundesliga gewählt.[66]

Die DFL ist in der Rechtsform einer GmbH organisiert. Gegenstand des Betreiberunternehmens ist die Führung des operativen Geschäfts des Ligaverbandes. Dieser ist gleichzeitig der einzige Gesellschafter der DFL. Bei der Umsetzung der ihr übertragenen Aufgaben sind die Satzungen des DFB und des Ligaverbandes sowie der Grundlagenvertrag zwischen DFB und Ligaverband verbindlich.[67] Zu den zentralen Aufgaben[68] zählt sowohl die Betreibung des Lizenzierungsverfahrens als auch die exklusive Vermarktung[69] der Lizenzligen. Die DFL bilden seine Geschäftsführer, der Aufsichtsrat und die Gesellschaftsversammlung.[70] Den Aufsichtsrat bildet der Vorstand des Ligaverbandes.[71] Er bestellt, prüft und überwacht den Geschäftsführer[72]

Die folgende Abbildung illustriert die strukturelle Organisation des Ligaverbandes und der DFL.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Die Organisation des Ligaverbandes und der DFL [73]

Durch die Einbindung des Ligaverbandes und der DFL haben die Vereine zwar deutlich an Einfluss gewonnen, allerdings sind sowohl der Ligaverband als auch die DFL verbandsrechtlich an den DFB und seine Statuten gebunden.[74] Die Statuen des DFB sind in Folge dessen weiterhin für die Durchführung des Spielbetriebs durch den Ligaverband bzw. die DFL ausschlaggebend. Der positive Effekt aus Sicht der Vereine ist dass sie die Rechte auf den Lizenzfußball optimal vermarkten können.[75]

2.4 Transfergeschäft

Die dargestellten Verbände regeln den Transfer von Fußballspielern und die in diesem Zusammenhang anfallenden Transferentschädigungen. Vor dem Hintergrund seiner Mitgliedschaft bei der FIFA unterwirft sich der DFB unter anderen Bestimmungen der Anwendung des Reglements der FIFA, betreffend Status und Transfer von Fußballspielern.[76] Die in Deutschland vom Ligaverband eingerichtete Transferliste spielt im Rahmen der Transfers von Spielern eine zentrale Rolle.[77] Hier sind alle Spieler aufzunehmen, die einen Vereinswechsel anstreben.[78]

Eine fundamentale Veränderung des Transfergeschäfts löste das Bosman-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 15.12.1995 aus.[79] Dem Urteilsspruch des EuGH ging eine Klage des belgischen Fußballspielers Jean Marc Bosman voraus, dessen erstinstanzliche Klage erfolglos blieb. Ausschlaggebend dafür war ein von seinem Verein verhinderter Vereinswechsel, trotz ausgelaufenen Arbeitsvertrags.[80] Die bis dato für alle UEFA Mitgliedsverbände geltende Regelung besagte, dass es Spielern nach Ablauf ihres Vertrages zusteht einen Vertrag mit einem neuen Verein abzuschließen und dem abgebenden Verein ein Anspruch auf eine Transferentschädigung entsteht.[81] Nach den Reglements des belgischen Verbandsrechts war darüber hinaus eine Freigabeerklärung des abgebenden Vereins Voraussetzung für einen Transfer.[82] Diese wurde von seinem Verein nicht erteilt, da die Zahlungsfähigkeit des aufnehmenden Vereins angezweifelt wurde.[83]

Der EuGH erklärte in seinem genannten Urteil sowohl die geltenden Transferregelungen als auch so genannte Ausländerklauseln in den Regeln der Fußballverbände als unvereinbar mit dem Freizügigkeitsrecht gemäß Artikel 48 EWGV[84], der die Gleichbehandlung von EU-Ausländern mit Inländern im Bezug auf Arbeitsplatzwahl und Beschäftigungsverhältnisse regelt.[85] Das Urteil schließt die Zahlung einer Transferentschädigung bei einem Transfer nach Ablauf des Arbeitsvertrages aus, wohingegen bei der Verpflichtung eines vertraglich gebundenen Spielers die Transferentschädigung weiterhin zu zahlen ist.[86] Für die Umsetzung wurde seitens des EuGH keine Übergangsfrist eingeräumt, womit der Wegfall der Ablösesummen und der Ausländerbeschränkungen sofort wirksam wurde.[87] Hinsichtlich der Transferentschädigungen trat eine ex nunc Wirkung ein, unter die bereits gezahlte und zum Zeitpunkt des Urteils bereits bestehende Transferentschädigungen subsumiert wurden.[88] Um die Folgen des Bosman-Urteils kompensieren zu können, setzten sich Vertragslaufzeiten von bis zu fünf Jahren in der Praxis durch, wobei zusätzlich die Kündigungsmöglichkeit eingeschränkt wurde.[89] Eine vorzeitige Vertragsauflösung war somit an die Zahlung einer Ablösesumme gekoppelt, woraus exorbitante Ablösesummen resultierten.[90]

Die EU-Kommission sah in dieser Transferpraxis eine Umgehung des Bosman-Urteils und fühlte sich deswegen veranlasst, die grundsätzliche Vereinbarkeit der Organisation des Spielermarktes im professionellen Fußball mit den Vorgaben des EG-Vertrages zu untersuchen.[91] Im März 2001 haben sich die UEFA bzw. die FIFA mit der EU auf einen grundlegenden Leitfaden eines internationalen Transfersystems verständigt, auf dessen Basis die FIFA das „Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern“[92] erarbeitete, welches am 1. September 2001 in Kraft trat.[93] Von wesentlicher Bedeutung ist, dass

- die Vertragslaufzeit für Lizenzspieler mindestens ein und maximal fünf Jahre haben soll,
- die Ablösesumme bei einem vorzeitigen Vereinswechsel, eine Einverständnis des Spielers und keiner vertraglichen Absprache vorausgesetzt, zwischen den betreffenden Vereinen frei verhandelbar ist,
- die Bezahlung einer Ablösesumme, unabhängig vom Alter, generell bei der Verpflichtung von Spielern anfällt, die aus einem Vertrag herausgelöst werden sollen,
- bei einem Lizenzspielers unter 23 Jahren der aus einem Vertag herausgelöst werden soll neben der Ablösesumme eine Ausbildungsentschädigung zu entrichten ist, die nach bestimmten Parametern berechnet wird.[94]

Die nationalen verbandsrechtlichen Regelungen wurden durch den DFB im Rahmen des außerordentlichen Bundestags am 03.05.2002 an das FIFA-Reglement angepasst.

Trotz der Neuregelungen im Rahmen der Transferpolitik stellt das Transfergeschäft weiterhin einen elementaren Aufwands- und Ertragsfaktor für die Vereine dar. Während in der Saison 2005/2006 Erträge für Spielertransfers 7,18% (ca. 92 Mio. Euro) der Gesamterträge ausmachten, so entsprachen die Aufwendungen im Schnitt 11,1% (ca. 8 Mio. Euro) der gesamten Aufwendungen eines Lizenznehmers.[95] Diese Werte sind in der Vergangenheit gesunken, da einerseits die Tendenz ablösefreie Spieler zu verpflichten zunimmt und auf der anderen Seite die Ausbildung des Leihgeschäfts sich immer höherer Beliebtheit erfreut.[96] Darüber hinaus hat sich die absolute Zahl der Transfers im Vergleich zu den Vorjahren verringert.[97] In der laufenden Saison 07/08 stehen den Transfereinnahmen von ca. 133 Mio. Euro Transferausgaben von ca. 222 Mio. Euro gegenüber, wobei von den Transferaufwendungen ca. 79 Mio. Euro auf den Branchenführer, den FC Bayern München, entfallen.[98] Haben die Transferaktivitäten seit den Neuregelungen zunächst eine rückläufige Entwicklung angenommen,[99] so ist in den vergangenen Jahren wieder eine zunehmende Aktivität am Transfermarkt zu beobachten. Die Transfererträge stiegen von 47,8 Mio. Euro auf 92,5 Mio. Euro, was einem Wachstum von 93,3% entspricht.[100]

3 Besonderheiten der Rechnungslegung und Prüfung im Lizenzfußball

3.1 Lizenzierungsverfahren des Ligaverbandes

Die gesetzlichen größen- und rechtsformabhängigen Rechnungslegungs- und Prüfungspflichten für Kapitalgesellschaften werden in dieser Arbeit nicht abschließend behandelt. Ebenso wenig sollen die gesetzlichen Vorschriften für Vereine im Fokus stehen. Vielmehr sollen in diesem Kapitel verbandsspezifische Besonderheiten von Fußballvereinen bzw. Fußballkapitalgesellschaften im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens aufgezeigt werden. Dabei sollen insbesondere die Modifizierungen der entsprechenden handelsrechtlichen Vorschriften dargestellt werden.

Die Vereine der ersten und zweiten Bundesliga müssen eine Lizenz durch einen Vertrag mit dem Ligaverband erwerben um am Spielbetrieb der Lizenzligen teilnehmen zu können.[101] Das Lizenzierungsverfahren wird durch die Lizenzierungsordnung und deren Anhänge geregelt. Ein solches Regelungswerk in dem unter anderem die Anforderungen an die Rechnungslegung und Prüfung der Vereine im Rahmen des jährlich wiederkehrenden Lizenzierungsverfahren normiert sind, wurde vom DFB bereits in den 60er Jahren eingeführt.[102] Heute nimmt es eine Ausnahmestellung im internationalen Vergleich ein.[103]

Das Lizenzierungsverfahren kann in zwei Phasen eingeteilt werden. In der ersten Phase[104] erfolgt eine externe Prüfung der zwingend einzureichenden Unterlagen[105] durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer. Im Zuge der zweiten Phase[106] werden die Unterlagen durch die Organe des Ligaverbandes ausgewertet und vom Vorstand über die Lizenzerteilung entschieden.[107] Die nachfolgende Abbildung soll wichtige Zeitpunkte und Zeiträume des zweistufigen Lizenzierungsverfahrens aufzeigen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Zeitlicher Ablauf des zweistufigen Lizenzierungsverfahrens [108]

Die Durchführung des Lizenzierungsverfahrens und die damit verfolgten Ziele, lassen sich aus den in der Lizenzierungsordnung aufgelisteten Anforderungen ableiten:[109]

- Schriftliche Bewerbung mit den erforderlichen Unterlagen innerhalb vorgegebener Fristen[110]
- Erfüllung der sportlichen Qualifikation
- Nachweis der rechtlichen Kriterien
- Erfüllung der personellen und administrativen Kriterien
- Nachweis der infrastrukturellen und sicherheitstechnischer Kriterien
- Erfüllung der medientechnischen Kriterien
- Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäß § 8 und den entsprechenden Anhängen zur Lizenzierungsordnung

Das Lizenzierungsverfahren besteht dem Grundsatz nach seit vielen Jahren in unveränderter Form, lediglich die Detailvorschriften wie der Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu erbringen ist, wurde laufend weiterentwickelt.[111] Da die finanziellen Kriterien auch in dieser Arbeit im Mittelpunkt stehen sollen und die kritische Hürde auch im Nachweis dieser besteht,[112] wird auf die restlichen Anforderungen nicht weiter eingegangen.[113] Aufgrund der hohen Bedeutung die dem Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens beigemessen wird, werden im Folgenden die Einzelheiten der finanziellen Kriterien detailliert untersucht.

3.2 Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

Die Wirtschaftlichkeitsprüfung eines jeden Bewerbers erfolgt anhand der gemäß der Lizenzierungsordnung vorzulegenden Unterlagen. Die Unterlagen sind nach den Vorschriften der §§ 264 bis 289 i.V.m. §§ 242 ff. HGB und §§ 317, 321 bis 323 HGB zu erstellen. Außerdem sind ergänzende Bestimmungen nach der Satzung, den Ordnungen und den Bestimmungen des Ligaverbandes zu berücksichtigen.[114] Die beim Ligaverband einzureichenden Unterlagen umfassen im Einzelnen:[115]

- Bilanz zum 31.12.t-1[116], erweitert um fußballspezifische Posten, bei bilanzieller Überschuldung den Überschuldungstatus zum 31.12.t-1,
- Gewinn- und Verlustrechnung für letzte Saison (01.07.t-2 bis 30.06.t-1) und für die erste Hälfte der laufenden Saison (01.07.t-1 bis 31.12.t-1),
- Lagebericht des Vorstandes bzw. der Geschäftsführung,
- Plan- Gewinn- und Verlustrechnung für die zweite Hälfte der laufenden Saison (01.01.t bis 30.06.t) und für die kommende Saison (01.07.t bis 30.06.t+1),
- Anhang[117],
- Bericht eines Wirtschaftsprüfers über die Prüfung der Unterlagen.

Des Weiteren hat der Bewerber eine Reihe rechtsverbindlicher schriftlicher Erklärungen vorzulegen. Insbesondere handelt es sich um Verträge und Dokumente die für die Zwecke des Lizenzierungsverfahrens von Belang sein können.[118]

Der Ligaverband führt die Analyse der wirtschaftlichen Situation mit dem Ziel durch, die Risiken der Branche zu erfassen und zu beurteilen. Im Mittelpunkt der Analyse stehen das Liquiditätsverhältnis sowie die Vermögenslage der Bewerber.[119] Das Lizenzierungsverfahren, insbesondere die Erfüllung der finanziellen Kriterien, soll die nicht vorhandene handelsrechtliche Buchführungspflicht für Vereine der Lizenzligen ersetzen und somit ein insolvenzbedingtes Ausscheiden während der Saison vermeiden.[120] Durch die Einhaltung diverser Vorgaben im Rahmen der Vermögensanalyse soll eine stetige Abnahme des (Vereins) Vermögens vermieden werden.[121]

3.2.1 Anforderungen an die Rechnungslegung

3.2.1.1 Branchenspezifische Bilanzpositionen

Die Gliederung der Bilanz entspricht dem Aufbau für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften gem. § 266 HGB und weist auf Verlangen des Ligaverbandes zusätzliche branchenspezifische Posten aus.[122] Demzufolge wurden gem. § 265 Abs. 5[123] bestehende Posten weiter untergliedert bzw. neue Posten hinzugefügt. Nachfolgend ist die verpflichtend vorzunehmende Mindestgliederung dargestellt. Dabei sind die in Fettdruck abgebildeten fußballspezifischen Posten zu beachten die anschließend erläutert werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die bilanzierten Spielerwerte (Aktiva A. I. 3. bzw. A. I. 4.) im Anlagevermögen stellen die wesentliche Besonderheit im Vergleich mit der handelsrechtlichen Bilanzgliederung dar.[125] Durch die Vorschriften des Ligaverbandes wird die Aufstellung immaterieller Vermögensgegenstände um die Position Spielerwerte erweitert um so der Bilanzklarheit Rechnung getragen[126]. Die Vorgehensweise des Ligaverbandes stützt sich dabei auf das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 26.08.1992, wonach die Zahlung der Transferentschädigung zu den Anschaffungskosten der Spielerlaubnis zählt.[127] Folglich ist die Spielerlaubnis mit einer Konzession vergleichbar und damit ein ähnliches Recht gem. § 266 Abs. 2 A. I. 1. HGB.[128] Die Bilanzierung der Spielerwerte stellt im Zusammenhang mit der Rechnungslegung und Prüfung im Rahmen des Lizenzfußballs das diffizilste Problemfeld dar, da die Bilanzierung als immaterieller Vermögensgegenstand umstritten ist.[129] Im Anlagenspiegel fordert der Ligaverband die namentliche Aufschlüsselung der Position Spielerwerte.[130] Das Sachanlagevermögen der Bundesligisten setzt sich in der Regel aus den vereinseigenen Trainingsgeländen, den Leistungszentren und, sofern Eigentum des Vereins, den Fußballstadien zusammen. In den Finanzanlagen sind keine branchenspezifischen Positionen enthalten, allerdings stellen sie einen aufschlussreichen Analysegegenstand dar. Die Klubs versuchen unabhängig vom sportlichen Erfolg der Lizenzmannschaft mittels Tochtergesellschaften in fußballverwandten Geschäftsfeldern zu wirtschaften.[131] So weist der Geschäftsbericht der Borussia Dortmund GmbH Co. KGaA, untern anderen, Anteile an einem Sportartikelhersteller und einer Reisegesellschaft aus.[132]

Im Umlaufvermögen sind gemäß Lizenzierungsordnung des Ligaverbandes für den Posten Vorräte keine weiteren Untergliederungen vorzunehmen. Handelsrechtlich sind sie sowohl in fertige Erzeugnisse und Waren bzw. unfertige Erzeugnisse und Leistungen, als auch in die zur Herstellung verwendeten Roh-, Hilfs- und Betriebstoffe, sowie in geleistete Anzahlungen auf Gegenstände des Vorratsvermögens zu unterteilen.[133] Die Untergliederungen der Vorräte in der Handelsbilanz sind dem produzierendem Gewerbe geschuldet, so dass auf eine weitere Differenzierung in der Fußballbranche im Rahmen des Nachweises der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verzichtet werden kann.[134] Konträr dazu verlangt die Lizenzierungsordnung eine über die Vorschriften des HGB hinausgehende Untergliederung der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände. Der zusätzliche Posten Forderungen aus Transfer (Aktiva B. II. 2.) dient der Klarheit und enthält noch ausstehende Ablösezahlungen für einen Lizenzspieler der trotz eines laufenden Arbeitsvertrages mit einem anderen Verein verpflichtet wurde. Darüber hinaus handelt es sich ggf. um Ausbildungsentschädigungen,[135] welche unter bestimmten Voraussetzungen[136] an den abgebenden Verein zu entrichten sind. Zum anderen sind Forderungen gegen mit Organmitgliedern des Lizenznehmers verbundenen Personen (Aktiva B. II. 5.) explizit auszuweisen. Die Position ist insbesondere bei finanzieller Abhängigkeit von den Mitgliedern der Organe[137] relevant.[138] Ferner sind detaillierte Angaben im Forderungsspiegel dar zu stellen.[139]

Im Rahmen der Bilanzierung des Vereinsvermögens bzw. Eigenkapitals[140] werden über die handelsrechtlichen Bilanzierungsgrundsätze hinausgehende Ausweisvorschriften verlangt.[141] Die Vereine der Lizenzligen weisen ihr Eigenkapital in der Position Vereinsvermögen (Passiva A.) aus. Die Entwicklung des Vereinsvermögens ist ausgehend vom Stand zu Beginn der Rechnungsperiode zzgl. Überschuss bzw. abzgl. Fehlbetrag der abzuschließenden Rechnungsperiode im Jahresabschluss zu dokumentieren.[142] Der Ausweis des Vereinsvermögens erweitert sich um ein Konto, wenn vom Verein Rücklagen gebildet werden, die sinngemäß den satzungsmäßigen Gewinnrücklagen nach § 272 Abs. 3 und 4 HGB entsprechen. Sofern Rücklagen vorhanden sind ist deren Entwicklung analog zum Verfahren des Vereinsvermögens im Jahresabschluss darzustellen.[143] Der formale Ausweis des Eigenkapitals von Kapitalgesellschaften der Lizenzligen orientiert sich an den handelsrechtlichen Vorschriften. Dessen ungeachtet differieren die Vorschriften der Lizenzierungsordnung und des Aktiengesetztes hinsichtlich der Höhe des gezeichneten Kapitals im Sinne des § 272 Abs 1 HGB. Dieses hat zur Erfüllung der finanziellen Kriterien nachweislich eine Mindesthöhe von EUR 2.500.000 zu betragen.[144] Die Vervielfachung entspricht dem 50-fachen bzw. 100-fachen was im Aktiengesetz[145] respektive im GmbH-Gesetz[146] gefordert wird. Die Aufstockung des Haftungskapitals ist de facto auf die Möglichkeit der Aktivierung der Spielerwerte zurückzuführen.[147] Da das Spielervermögen oftmals den größten Aktivposten in den Bilanzen der Fußballunternehmen darstellt[148] und weitaus risikobehafteter als ein materieller Vermögensgegenstände ist, könnten bedeutende Fehlinvestitionen in eine wirtschaftliche Krise führen.[149] Ferner ist bei negativem Vereinsvermögen/Eigenkapital vom Bewerber ein Vermögensstatus zu erstellen[150] um überprüfen zu können ob eine Verschuldung i.S.d. Insolvenzrechts[151] vorliegt.

[...]


[1] Spricht man vom Lizenz- oder Profifußball sind sowohl die Vereine der Bundesliga als auch die der 2. Bundesliga gemeint, die die höchsten deutschen Spielklassen darstellen.

[2] Vgl. DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) (Hrsg.) (2007b), S. 194.

[3] Vgl. DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) (Hrsg.) (2007b), S. 182.

[4] So auch Ellrott/Galli (2000), S. 269.

[5] Vgl. DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) (Hrsg.) (2007b), S. 180.

[6] Die Termini Verein und Klub werden in dieser Arbeit als Synonyme benutzt, sofern keine rechtsspezifischen Besonderheiten bestehen.

[7] Vgl. o.V. Spiegel (2007).

[8] Vgl. hierzu und nachfolgend Delle Donne (2006), S. 31.

[9] Vgl. Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2007b), B. 8.1.1.

[10] Vgl. beispielsweise BFH-Urteil I R 24/91 (1992), S. 977 ff.

[11] So auch Lüdenbach/Hoffmann (2004), S. 1442.

[12] Die Termini Spielerwerte, Spielervermögen und Transferentschädigungen werden in dieser Arbeit als Synonyme benutzt.

[13] Vgl. DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) (Hrsg.) (2007b), S. 182.

[14] Vgl. KPMG (2006), S. 1.

[15] Vgl. Swieter (2002), S. 24.

[16] Vgl. Schilhaneck (2006), S. 44.

[17] Vgl. Deutscher Fußball-Bund (Hrsg.) (2001), § 7 Nr. 1.

[18] Vgl. Deutscher Fußball-Bund, (Hrsg.) (2001), § 4 Nr. 2.1.

[19] „UEFA Champions League“ ist die modifizierte Form des Europapokals der Landesmeister und der bedeutendste Wettbewerb auf europäischer Ebene der von der UEFA durchgeführt wird.

[20] „UEFA-Pokal“ ist nach der Champions League der zweite von der UEFA durchgeführte europäische Pokalwettbewerb.

[21] Vgl. UEFA (Hrsg.) (2007), Anhang I a.

[22] Vgl. Ernst Young (Hrsg.) (2007), S. 28.

[23] Vgl. Ernst Young (Hrsg.) (2007), S. 28.

[24] Vgl. Schilhaneck (2006), S. 103.

[25] Vgl. ausführlich zur Ausgliederung des Lizenzspielerbereichs WGZ-Bank/Deloitte Touche (Hrsg.) (2001), S. 42 ff.; Schewe (2005), S. 163-176

[26] Vgl. WGZ-Bank/Deloitte Touche (Hrsg.) (2001), S. 42.

[27] Vgl. ausführlich zur AG als Rechtsform im Profifußball Steinbeck/Menke (1998), S. 226 ff.

[28] Vgl. ausführlich zur KGaA als Rechtsform für Profiabteilungen Siebold/Wichert (1998), S. 138 ff.

[29] Vgl. Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004a), § 7.

[30] Vgl. Heinz (2001), S. 67

[31] Vgl. Brast/Stübinger (2005), S. 27

[32] Stand: 01.10.2007

[33] Vgl. Brast/Stübinger (2005), S. 27

[34] Es werden die für diese Arbeit wesentlichen Prämissen dargestellt. Die detaillierten Anforderungen sind in Deutscher Fußball-Bund (Hrsg.) (2006), § 16c nachzulesen.

[35] Vgl. nachfolgend Deutscher Fußball-Bund (Hrsg.) (2006), § 16c; Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004a), § 8.

[36] Im Folgenden wird der Verein auch als Mutterverein und die Kapitalgesellschaft als Tochter bezeichnet.

[37] Vgl. beispielsweise BV Borussia Dortmund (Hrsg.) (2007), S. 32: Die Geschäftsführung und Vertretung der Borussia Dortmund GmbH Co. KGaA obliegt der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Borussia Dortmund Geschäftsführung-GmbH.

[38] Vgl. Brast/Stübinger (2005), S. 28; Swieter (2002), S. 26f.; WGZ-Bank/Deloitte Touche (H rsg.) (2001), S. 43 u. 51.

[39] Vgl. O.V. Handelsblatt (2007).

[40] Vgl. Deutscher Fußball-Bund (Hrsg.) (2006), § 3.

[41] Die Geschichte des DFB wird ausführlich auf dessen Internetseite dargestellt, http://www.dfb.de

[42] Vgl. Deutscher Fußball-Bund (Hrsg.) (2006), Präambel.

[43] Vgl. abschließend Deutscher Fußball-Bund (Hrsg.) (2006), § 4: Zweck und Aufgabe des DFB.

[44] Vgl. Brast/Stübinger (2005), S. 24.

[45] Vgl. Klimmer (2004), S. 136.

[46] Zum ursprünglichen Dreiecksverhältnis vgl. Littkemann/Sunderdiek (1998), S. 253 f.

[47] Vgl. hierzu Brast/Stübinger (2005), S. 24.

[48] Vgl. Schilhaneck (2006), S. 109; Alle Rechte, Aufgaben und Befugnisse des Ligaverbandes e.V. siehe Deutscher Fußball-Bund (Hrsg.) (2006), §§ 16 bis 16d und 18.

[49] Der Ligaverband e.V. wurde im Februar 2001 gegründet.

[50] Vgl. Deutscher Fußball-Bund (Hrsg.) (2006), § 6 Nr. 2b

[51] Vgl. Schilhaneck (2006), S. 110.

[52] In Anlehnung an Klimmer (2004), S. 137.

[53] Vgl. Deutscher Fußball-Bund (Hrsg.) (2006), § 6 Nr. 3

[54] Vgl. Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004a), § 3 Nr. 1.

[55] Die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen Ligaverband und DFB wurden im sogenannten Grundlagenvertrag geregelt.

[56] Vgl. Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004a), § 3 Nr.2.

[57] Vgl. abschließend Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004a), § 4 Nr. 1 a-g.

[58] Vgl. Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004a), § 4 Nr. 1 c und d.

[59] Vgl. Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004a), § 5 Nr. 1: Das Ligastatut besteht aus Lizenzierungsordnung, Lizenzordnung Spieler, Spielordnung des Ligaverbandes, Ordnung für die Verwertung kommerzieller Rechte sowie Richtlinien und Durchführungsbestimmungen.

[60] Vgl. Littkemann/ Brast/Stübinger (2003), S. 416.

[61] Der Lizenzierungsausschuss besteht aus dem Ligapräsidenten, dem Vizepräsidenten und zwei weiteren Mitgliedern des Vorstandes.

[62] Vgl. Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004a), § 15 Nr. 1.

[63] Vgl. Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004a), § 23 Nr. 1.

[64] Vgl. Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004a), § 16 Nr. 1.

[65] Vgl. Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004a), § 16 Nr. 3.

[66] Vgl. Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004a), § 16 Nr. 4.

[67] Vgl. DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) (Hrsg.) (2007a), Präambel.

[68] Vgl. abschließend DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) (Hrsg.) (2007a), § 2 Nr. 1.

[69] Vgl. ausführlich zur Vermarktung medialer Rechte der Fußballunternehmen Elter (2003a); Schewe/Gaede (2005), S. 135-162.

[70] Vgl. DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) (Hrsg.) (2007a), § 4.

[71] Vgl. DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) (Hrsg.) (2007a), § 7 Nr. 1.

[72] Vgl. DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) (Hrsg.) (2007a), § 7 Nr. 4.

[73] In Anlehnung an Brast/Stübinger (2005), S. 26.

[74] Vgl. Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004a), § 6; DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) (Hrsg.) (2007a), § 2 Nr. 2.

[75] Vgl. Littkemann/Brast/Stübinger (2003), S. 416.

[76] Vgl. Deutscher Fußball-Bund (Hrsg.) (2006), § 3 Abs. 1.

[77] Für die Öffentlichkeit zugänglich über www.transfermarkt.de.

[78] Vgl. Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2007d), § 4 Abs. 1.

[79] Zu den Einzelheiten vgl. EuGH (1995), Rs. C-415/93, in NJW 1996, S. 505-512.

[80] Vgl. EuGH (1995), Rs. C-415/93, in NJW 1996, S. 506 f.

[81] Vgl. Galli (1997), S. 163.

[82] Diese Regelung wurde mit der Neufassung des Lizenzspielerstatuts des DFB am 01.09.1980 abgeschafft.

[83] Vgl. EuGH (1995), Rs. C-415/93, in NJW 1996, S. 506.

[84] Heute Artikel 39 EG-Vertrag.

[85] Vgl. EuGH (1995), Rs. C-415/93, in NJW 1996, S. 505.

[86] Vgl. KPMG (Hrsg.) (2006), S. 3.

[87] Vgl. Swieter (2002), S. 84.

[88] Vgl. Trommer (1999), S. 76.

[89] Vgl. Schamberger (2002), S. 228 f.

[90] So sollen Presseberichten zufolge bei dem Transfer von Luís Figo mehr als DM 100.000.000,- geflossen sein, vgl. hierzu und zur Zulässigkeit von Ablösesummen für vertraglich gebundene Profifußballspieler und zur Legitimität befristeter Arbeitsverträge Klingmüller/Wichert (2001), S. 1-4.

[91] Vgl. Schellhaaß/May (2003), S. 236.

[92] Eine vertiefende Untersuchung der Zulässigkeit internationaler Transfer- und Entschädigungsregelungen nach arbeits-, verfassungs- und europarechtlichen Aspekten bietet Oberthür (2002).

[93] Vgl. Streinz (2005), S. 351.

[94] Vgl. hierzu UEFA (Hrsg.) (2001).

[95] Vgl. DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) (Hrsg.) (2007b), S. 180 bzw. 195.

[96] Vgl. WGZ Bank/KPMG (Hrsg.) (2004), S. 84.

[97] Vgl. WGZ Bank/KPMG (Hrsg.) (2004), S. 80.

[98] Stand: 03.01.08: www.transfermarkt.de.

[99] Vgl. WGZ Bank/KPMG (Hrsg.) (2004), Abbildung S. 83.

[100] Vgl. DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) (Hrsg.) (2007b), S. 51.

[101] Vgl. Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2007c), § 1 Nr. 1.

[102] Vgl. Straub et al. (2002), S. 77.

[103] Vgl. Klimmer (2004), S. 138; siehe auch Abschn. 3.3.

[104] Vgl. Abschn. 3.2.1.5, S. 39 ff.

[105] Vgl. Abschn. 3.2, S. 19 f.

[106] Vgl. Abschn. 3.2.2, S. 41 ff.

[107] Vgl. Klimmer (2004), S. 140.

[108] Vgl. Klimmer (2004), S. 140.

[109] Vgl. nachfolgend Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2007c), § 2 Nr. 1.

[110] Frist für die Bewerber aus den Lizenzligen: 15. März, 15:30 Uhr. Siehe Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2007c), § 8 Nr. 6 b.

[111] Vgl. Straub et al. (2002), S. 78.

[112] So auch Müller (2006), S. 143.

[113] So basierte die Entscheidung des Verbandes bzw. der Ligaausrichter die Lizenz zu entziehen, zu verweigern oder Sanktionen auszusprechen immer auf der Nichterfüllung des Nachweises der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit; Auskunft von Inge Borries, Assistentin der Geschäftsführung Marketing und Kommunikation DFL, vgl. Borries (2007).

[114] Vgl. Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2007b), A.

[115] Vgl. nachfolgend Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2007c), § 8 Nr. 1 a bis e

[116] Hier und nachfolgend t = aktuelles Jahr.

[117] Der Anhang wird in § 8 der Lizenzierungsordnung nicht explizit gefordert, jedoch verlangt Anhang VII der Lizenzierungsordnung das Einreichen des Anhangs. Vgl. Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2007b), A.

[118] Vgl. detailliert Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2007c), § 8 Nr. 2 a bis m.

[119] Vgl. Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2006b), S. 1.

[120] Vgl. Littkemann/Sunderdiek (1998), S. 254.

[121] Vgl. Klimmer (2004), S. 141.

[122] Vgl. Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2007b), B. 8.1.1.

[123] Unter Beachtung des Gebots der Klarheit und Übersichtlichkeit, § 243 Abs. 2 HGB.

[124] Vgl. Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2007b), B. 8.1.1.

[125] So auch Thyll (2004), S. 174.

[126] Vgl. § 243 Abs. 2 HGB i.V.m. § 265 Abs. 5 HGB.

[127] Vgl. BFH-Urteil I R 24/91 (1992), S. 977 ff.

[128] So auch Steiner/Gross (2005), S. 531.

[129] Vgl. Galli (1997), S. 181 f. und ausführlich Kapitel 4 dieser Arbeit.

[130] Vgl. Abschn. 3.2.1.3, S. 34 ff.

[131] Vgl. Graumann/Maier (2004), S. 1136 f.

[132] Siehe BV Borussia Dortmund (Hrsg.) (2007), S. 19.

[133] Vgl. Coenenberg (2005), S. 195.

[134] Vgl. Brast/Stübinger (2005), S. 32.

[135] So auch Graumann/Maier (2004), S. 1137.

[136] Frühere Vereine die den Spieler ausgebildet haben erhalten eine Ausbildungsentschädigung bei der Unterzeichnung des ersten Profivertrags durch den Spieler und bei jedem Transfer bis zum Ende der Spielzeit, in welcher der Spieler 23 Jahre alt wird; vgl. hierzu ausführlich FIFA (Hrsg.) (2004), Artikel 20 und Anhang 4.

[137] Die Organe Mitgliederversammlung, Wahlausschuss, Aufsichtsrat/Verwaltungsrat und Vorstand werden den Lizenzmannschaften im Anhang III der LO vorgegeben.

[138] Vgl. Brast/Stübinger (2005), S. 32.

[139] Vgl. Abschn. 3.2.1.3,

[140] Zur Bilanzierung des Eigenkapitals vgl. Baetge/Kirsch/Thiele (2007), S. 469 ff.

[141] Vgl. Galli (1997), S. 187.

[142] Vgl. Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2007b), B. 8.1.1., S. 8.

[143] Vgl. Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2007b), B. 8.1.1., S. 8.

[144] Vgl. Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2007c), § 8 Nr. 8.

[145] Laut § 7 AktG entspricht der Mindestnennbetrag des Grundkapitals EUR 50.000.

[146] Laut § 5 GmbHG muss das Stammkapital mindestens EUR 25.000 betragen.

[147] Vgl. Brast/Stübinger (2005), S. 33.

[148] WGZ Bank/KPMG (Hrsg.) (2004), S. 129.

[149] Vgl. Littkemann/Brast/Stübinger (2002), S. 1199.

[150] Vgl. Die Liga – Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2007b), B. 8.1.1., S. 8.

[151] Zu unterscheiden ist zwischen formeller und materieller Überschuldung; vgl. hierzu Baetge/Kirsch/Thiele (2007), S. 510.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2008
ISBN (eBook)
9783836630061
DOI
10.3239/9783836630061
Dateigröße
762 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg – Betriebswirtschaft
Erscheinungsdatum
2009 (Mai)
Note
1,3
Schlagworte
spielerwerte lizenzfußball transferentschädigung bewertungsverfahren rechnungslegung
Zurück

Titel: Besonderheiten der Rechnungslegung und Prüfung im Lizenzfußball
Cookie-Einstellungen