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Mediative Elemente partizipativer Planungsverfahren in der Landeshauptstadt München

©2008 Masterarbeit 58 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Mit dem Begriff Bürgerbeteiligung verbindet man heute einen gesellschaftlichen Anspruch, dem gerecht zu werden, von Politik und Verwaltung eine große Bereitschaft abverlangt wird. Dazu wird in dieser Betrachtung die These des dynamischen Spannungsdreiecks des Gemeinwesens vorgestellt, die das Konfliktpotential aus dem Verhältnis Bürger, Verwaltung und Politik veranschaulicht. In der weiteren Betrachtung wird untersucht, wie in der Landeshauptstadt München, die als überschaubarer Bereich für die Analyse ausgewählt wird, mit dieser Herausforderung in der Vergangenheit umgegangen worden ist.
Im Hauptteil werden verschiedene Formen der Bürgerbeteiligung dokumentiert, bewertet und hinsichtlich ihrer mediativen Elemente untersucht.
Im ersten Abschnitt wird die vom Gesetzgeber in den Bereichen der Stadtplanung vorgegebene Einbeziehung der Bürger erklärt. Dabei werden die formellen Verfahren nach dem Bundesbaugesetz im Rahmen der Bauleitplanung, der Planfeststellung und der Städtebauförderung beschrieben. Für letztgenannte Maßnahme wird am Beispiel eines Projektes des Programms Soziale Stadt als Teilaspekt der Stadtsanierung Bürgerbeteiligung vorgestellt. In einem eigenen Kapitel wird auf das Mitberatungsrecht in der Bürgerversammlung eingegangen, das als besondere Form der Partizipation unter kommunalrechtlichen Gesichtspunkten zu betrachten ist. In diesem Zusammenhang wird eine in Verbindung mit dieser Master-Arbeit durchgeführte Bürgerbefragung evaluiert.
Gegenstand des zweiten Abschnitts des Hauptteils sind informelle Verfahren der Bürgerbeteiligung. Die Beschreibung und Erläuterung der Partizipationsverfahren Perspektivenwerkstatt Freimann, Bürgerforum Wiener Platz und Südliches Bahnhofsviertel berücksichtigen drei unterschiedliche Formen der Aktivierung von Bürgern in ihren Stadtteilen.
Im Schlussteil wird untersucht, wie die Implementierung einer mediativen Verfahrensbegleitung in der Münchner Kommunalpolitik möglich ist und welche Voraussetzungen dafür gegeben und zu schaffen sind. Ein Resümee beendet die Betrachtungen.
Im Anhang sind die Transkripte der aufgenommenen Interviews, die Korrespondenz mit einer Bürgerinitiative und das Material zur Bürgerbefragung enthalten.
Das Thema der vorliegenden Master-Arbeit entspringt dem Herkunftsberuf des Verfassers und der Erfahrung aus der mehr als dreißigjährigen praktischen Tätigkeit als Architekt und Stadtplaner. Die Wahl des zu untersuchenden Gegenstandes hat nicht nur […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


B. Gliederung

A. Dank und Widmung

B. Gliederung

C. Verzeichnis der Quellen und der Sekundärliteratur
a. Literatur
b. Veröffentlichungen der Bezirksausschüsse der LH München
c. Internet
d. Gesetze

D. Verzeichnis der Abbildungen

E. Verzeichnis der Abkürzungen

F. Anmerkungen

G. Abstract
I. Einleitung
II. Methodenbeschreibung
III. Einführung
IV. Begriffsbestimmung
V. Partizipative Planungsverfahren
1) Formen der Bürgerbeteiligung
a) Formelle Verfahren im Rahmen des Baugesetzes
(1) Bauleitplanung
(a) Bewertung
(b) Mediative Elemente
(2) Planfeststellungsverfahren
(3) Städtebauförderung
(a) Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
(b) Programm Soziale Stadt am Beispiel Karl-Preis- und Piuspl.
(i) Bewertung
(ii) Mediative Elemente
(iii) Vergleich mit Systematiken und Designs der Literatur
(c) Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
b) Formelle Verfahren im Rahmen des Kommunalrechts
(1) Mitberatungsrecht (Bürgerversammlung)
(a) Bürgerbefragung bei Bürgerversammlungen
(i) Bewertung und mediative Elemente
(2) Bezirksausschuss
(3) Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
c) Informelle Verfahren
(1) Perspektivenwerkstatt Freimann
(a) Bewertung
(b) Mediative Elemente
(c) Vergleich mit Systematiken und Designs der Literatur
(2) Bürgerforum Neugestaltung Wiener Platz
(a) Bewertung
(b) Mediative Elemente
(c) Vergleich mit Systematiken und Designs der Literatur
(3) Südliches Bahnhofsviertel
(a) Bewertung
(b) Mediative Elemente
(c) Vergleich mit Systematiken und Designs der Literatur
VI. Implementierung mediativer Strukturen
1) Aktuelle Strukturen und Chancen für die Zukunft
a) Abhängigkeiten
b) Finanzierung
c) Personalisierung
d) Handlungsstrategie
VII. Resümee

H. Anhang

C. Verzeichnis der Quellen und der Sekundärliteratur

a. Literatur

Ackermann, Paul; Bürgerhandbuch, Basisinformation und 66 Tipps zum Tun, Bundeszentrale für politische Bildung, Wochenschau Verlag (2004) Schwalbach/Ts.

Arbter, Kerstin / Handler, Martina / Purker, Elisabeth, Tappeiner, Georg / Trattnigg; Rita in Das Handbuch Öffentlichkeitsbeteiligung, ÖGUT und Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft (Hrsg.) (01/2005) Wien

Cropley, Arthur J.; Qualitative Forschungsmethoden, Eine praxisnahe Einführung, Verlag Dietmar Klotz (2005) Frankfurt am Main

Erzigkeit, Ilse; Prozessbegleitende Mediation bei komplexen städtebaulichen vorhabenbezogenen Planungen in Frischer Wind für Mediation, Schriftenreihe des Bundesverbandes für Mediation (2007, Band 3)

Hinte, Wolfgang, Prof. Dr.; Gemeinwesenarbeit (GWA)-Stadtteilarbeit in Ley, Astrid und Weitz, Ludwig (Hrsg.), Praxis Bürgerbeteiligung, Ein Methodenhandbuch, Verlag Stiftung Mitarbeit / Agenda Transfer (2003) Bonn, S. 142 - 145

Joss, Simon; Die Konsenskonferenz in Theorie und Anwendung, Akademie für Technikfolgenabschätzung in Baden-Württemberg (2000) Stuttgart

Ködelpeter, Thomas; Zukunftswerkstatt in Ley, Astrid und Weitz, Ludwig (Hrsg.), Praxis Bürgerbeteiligung, Ein Methodenhandbuch, Verlag Stiftung Mitarbeit / Agenda Transfer (2003) Bonn, S. 282 – 286

Lissack, Gernot; Bayerisches Kommunalrecht , Verlag C. H. Beck (1997) München

Metha, Gerda / Rückert, Klaus (Hrsg.); Mediation und Demokratie, Neue Wege des Konfliktmanagements in größeren Systemen, Carl-Auer-Systeme Verlag (2003) Heidelberg

Reinert, Adrian, Dr.; Zwischen Planungszelle und Mediation - Konsenuskonferenz in Ley, Astrid und Weitz, Ludwig (Hrsg.), Praxis Bürgerbeteiligung, Ein Methodenhandbuch, Verlag Stiftung Mitarbeit / Agenda Transfer (2003) Bonn, S. 154 - 157

Schmidt, Christiane; Analyse von Leitfadeninterviews in Flick, Uwe / von Kardorff, Ernst / Steinke, Ines (Hrsg.) Qualitative Forschung, Ein Handbuch, rowohlts enzyklopädie (2007) Reinbek bei Hamburg, S. 447 - 456

Sellnow, Reinhard; in Mediation im Bauwesen, Flucher Thomas, Kochendörfer Bernd, von Mickwitz Ursula und Viering Markus G. (Hrsg.) Ernst und Sohn Verlag (2003) Berlin

Troja, Markus; Umweltkonfliktmanagement und Demokratie, Forum Mediation und Verhandlung, Band 1, Centrale für Mediation (2001) Köln

Troja, Markus / Meuer, Dirk; Mediation im öffentlichen Bereich in Falk, Gerhard / Heintel, Peter & Krainz, Ewald (Hrsg.), Handbuch Mediation und Konfliktmanagement, VS Verlag für Sozialwissenschaften (2005) Wiesbaden, S. 219 - 241

Voß, Reiner; Implementation der Mediation im öffentlichen Bereich. Unveröffentlichtes Manuskript aus der Primärliteratur des Masterstudiengangs Mediation, Europauniversität Viadrina (2003) Frankfurt (Oder)

Zadow, Andreas von; Perspektivenwerkstatt – Baustein zur interaktiven Stadtentwicklung (Community Planning) in Ley, Astrid und Weitz, Ludwig (Hrsg.), Praxis Bürgerbeteiligung, Ein Methodenhandbuch, Verlag Stiftung Mitarbeit / Agenda Transfer (2003) Bonn, S. 192 – 196

b. Veröffentlichungen der Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München

Broschüre des Bezirksausschusses Schwabing - Freimann (Hrsg.); Perspektive Freimann, Ergebnisse der Perspektivenwerkstatt (1999) München

Broschüre der Landeshauptstadt München, Bezirksausschuss Au-Haidhausen; Bürgerforum Neugestaltung Wiener Platz, (2003) München

Broschüre der Landeshauptstadt München, Bezirksausschuss Schwabing-Freimann; Wie geht’s weiter am Harnierplatz – und mit der Perspektive Freimann? (2003) München

c. Internet

http://gmbh.vonzadow.de (Zugriff: 11.05.2008)

www.bahnhofsviertel-muenchen.de (Zugriff am 21.06.2008)

www.bliss-consult.de/pub2.pdf, Theorie und Praxis partizipativer Projektplanung: Über gute Konzepte und die Schwierigkeit, sie umzusetzen. in Entwicklung und Zusammenarbeit (5/6 1998) (Zugriff 19.12.2007)

www.buerger-fuer-sendling.de (Zugriff am 10.01.2008)

www.destatis.de/cgi-bin, Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis (Zugriff am 04.05.2008)

www.duisburg.de/rathaus_politik_buergerservice/rathaus/buergerengagement (Zugriff am 10.06.2008)

www.ecos.ch, Erfolgsfaktoren und Qualitätsstandards partizipativer Prozesse in Gemeinden, Quartieren, Städten und Regionen. Vorstudie, Basel, Januar 2002 (Zugriff am 19.12.2007)

www.helgafassbinder.com, Stadtforum zivile Stadtgesellschaft (Zugriff am 18.12.2008)

www.innenministerium.bayern.de/imperia/md/content/stmi/bauen/staedtebaufoerderung/aufgaben/einfuehrung.pdf (Zugriff am 22.06.2008)

www.jtp.co.uk/public/index.php?lang=ger (Zugriff am 11.05.2008)

www.laum.uni-hannover.de/ilr/lehre/Ptm/Ptm_Part.htm, Planungsmethoden: Partizipative Planung (Zugriff am 18.12.2007)

www.mehrplatzzumleben.de (Zugriff am 10.01.2008)

www.muenchen.de, Statistisches Amt München, Stand der Angaben: 31.12.2006 (Zugriff am 14.06.2008)

www.muenchen.de/cms/prod2/mde/_de/rubriken/Rathaus/45_kom/sozgbodnutzg/downloads/verfahrensgrundsaetze zur sozialgerechten bodennutzung.pdf (Zugriff am 27.06.2008)

www.muenchen.info/ba/rechte.htm Die Münchner Bezirksausschüsse (Zugriff am 24.03.2008)

www.muenchen.info/ba/rechte.htm, Die Münchner Stadtbezirke (Zugriff am 24.03.2008)

www.partizipation.at (Zugriff am 19.12.2007)

www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_vorlagen_detail.jsp?risid=412072
Vorlagen-Nr.: 02-08 / V 03274 (Zugriff am 23.05.2008)

www.soziale-stadt-muenchen.de/programm/umsetzung.html (Zugriff am 12.04.2008)

www.verwaltung.bayern.de/Titelsuche-.116.htm?purl= http://by.juris.de/by/GemO_BY_1998_rahmen.htm (Zugriff 07.06.2008)

www.wuppertal.de/rathaus/onlinedienste/ris Mehrwertzuwachsausgleich für Wuppertal bei der Ausweisung von Bauland / Stadt Wuppertal / Ressort Stadtentwicklung und Städtebau / März 2008 (Zugriff am 27.06.2008)

d. Gesetze

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, zuletzt geändert am 21.12.2006 www.gesetze-im-internet.de (Zugriff am 01.05.2008)

Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990, zuletzt geändert am 22.04.1993 www.gesetze-im-internet.de (Zugriff am 01.05.2008)

Bezirksausschusssatzung der LH München vom 10.12.2004, zuletzt geändert durch Satzung vom 24.01.2007

Europarechtsanpassungsgesetz Bau (Langtitel: Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien) vom 24.6.2004, verkündet im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Nr. 31 vom 30.6.2004

Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 www.servicestelle.bayern.de (Zugriff am 20.04.2008)

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) Stand 28.08.2006 www.gesetze-im-internet.de (Zugriff am 01.05.2008)

Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz (InvErlWoBauldG) Fassung gültig bis 01.10.2006, aufgehoben durch Artikel 5 G v. 19.09.2006 BGBl. I 2146; Geltung ab 01.05.1993; www.buzer.de/gesetz/3073/ (Zugriff am 07.07.2008)

Verwaltunsgverfahrensgesetz (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.2003, zuletzt geändert am 05.05.2004 www.gesetze-im-internet.de (Zugriff am 01.05.2008)

D. Verzeichnis der Abbildungen

Abbildung 1: Das dynamische Spannungsdreieck des Gemeinwesens

Tabellen zur quantitativen Evaluation (Bürgerbefragung)

Abbildung 2: Verteilung des Geschlechts

Abbildung 3: Altersgruppen

Abbildung 4: Alter im Vergleich zur Altersverteilung der Gesamtbevölkerung

Abbildung 5: Schulabschluss der Befragten

Abbildung 6: Waren Sie bereits einmal auf einer Bürgerversammlung?

Abbildung 7: Werden Sie voraussichtlich wieder auf eine Bürgerversammlung gehen?

Abbildung 8: Haben Sie sich von der Bürgerversammlung neue Informationen erwartet?

Abbildung 9: Haben Sie neue Informationen erhalten?

Abbildung 10: Haben Sie sich von der Bürgerversammlung Antworten auf Ihre Fragen erwartet?

Abbildung 11: Wurden Ihre Fragen beantwortet?

Abbildung 12: Haben Sie den Eindruck, dass auf die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger eingegangen wurde?

Abbildung 13: Waren Sie mit der Versammlungsleitung zufrieden?

Abbildung 14: Geben Sie bitte der Versammlungsleitung eine Schulnote?

Abbildung 15: Mittelwert der Schulnoten bezogen auf die Bürgerversammlungen einzeln und insgesamt.

Abbildung 16: Haben Sie Verbesserungsvorschläge?

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

F. Anmerkungen

In der vorliegenden Master-Arbeit sind bei der Nennung von Personen grundsätzlich Frauen und Männer gleichermaßen gemeint. Tatsächlich wird jedoch nur die männliche Form bei der Bezeichnung von Personen gewählt. Gründe dafür sind die erleichterte Lesbarkeit des Textes und der Umstand, dass in herangezogenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen in der Regel nur die männliche Form verwendet wird. Der Verfasser bittet, die getroffene Entscheidung zu akzeptieren. In Ausnahmefällen wird die weibliche Form aus Gründen der Logik berücksichtigt.

Zur Hervorhebung oder beim Zitieren wird auf Anführungszeichen in der Regel verzichtet und dafür die kursive Schreibweise verwendet.

G. Abstract

Mediative Elements in Participative Planning Procedures of the Bavarian State Capital Munich

The concept of civil participation is nowadays widely recognised as an indispensable part of politics and administrative proceedings. To shed light on the potential for conflict in the relationship between citizens, administration, and politics, this paper will introduce the model of the so called dynamic tension-triangle in communities. As an example of manageable scope, the Bavarian state capital Munich has been chosen as a case study to show how administrative organisations have met this challenge in the past. The paper will conclude with a prospect on the future of civil participation.

There are two basic forms of civil participation: On the one hand, legislation stipulates a certain degree of civil participation in several fields of urban planning. For these official procedures concrete guidelines are given by urban land use planning. In the fields of urban development and city development and redevelopment, though, no such measures of participation are required. As an example for this, the paper will introduce a measure of the project Soziale Stadt (Social City).

On the other hand there are informal procedures which organisers are free to, but not complied to employ. So far, this type of civil participation has only rarely been used in Munich, and the projects Bürgerforum (Open Forum) Wiener Platz and Perspektivenwerkstatt (Community Planning Weekend) Freimann are two examples worth mentioning in this context; hence they will be documented, evaluated, and investigated for mediative elements in the course of the analysis to show how varyingly civil participation is handled in Munich. In the field of urban land use planning the minimum requirements are met, but beyond that no elements of mediation are being used. In the field of city development and redevelopment on the other hand, much experience with, and great involvement of, civil participation can be found along with the employment of various methods of alternative dispute resolutions (ADR).

The second and concluding part of this paper will investigate on the question in how far and on what terms it is possible to incorporate mediative procedures in Munich local politics.

I. Einleitung

Mit dem Begriff Bürgerbeteiligung verbindet man heute einen gesellschaftlichen Anspruch, dem gerecht zu werden, von Politik und Verwaltung eine große Bereitschaft abverlangt wird. Dazu wird in dieser Betrachtung die These des dynamischen Spannungsdreiecks des Gemeinwesens vorgestellt, die das Konfliktpotential aus dem Verhältnis Bürger, Verwaltung und Politik veranschaulicht. In der weiteren Betrachtung wird untersucht, wie in der Landeshauptstadt München, die als überschaubarer Bereich für die Analyse ausgewählt wird, mit dieser Herausforderung in der Vergangenheit umgegangen worden ist.

Im Hauptteil werden verschiedene Formen der Bürgerbeteiligung dokumentiert, bewertet und hinsichtlich ihrer mediativen Elemente untersucht.

Im ersten Abschnitt wird die vom Gesetzgeber in den Bereichen der Stadtplanung vorgegebene Einbeziehung der Bürger erklärt. Dabei werden die formellen Verfahren nach dem Bundesbaugesetz im Rahmen der Bauleitplanung, der Planfeststellung und der Städtebauförderung beschrieben. Für letztgenannte Maßnahme wird am Beispiel eines Projektes des Programms Soziale Stadt als Teilaspekt der Stadtsanierung Bürgerbeteiligung vorgestellt. In einem eigenen Kapitel wird auf das Mitberatungsrecht in der Bürgerversammlung eingegangen, das als besondere Form der Partizipation unter kommunalrechtlichen Gesichtspunkten zu betrachten ist. In diesem Zusammenhang wird eine in Verbindung mit dieser Master-Arbeit durchgeführte Bürgerbefragung evaluiert.

Gegenstand des zweiten Abschnitts des Hauptteils sind informelle Verfahren der Bürgerbeteiligung. Die Beschreibung und Erläuterung der Partizipationsverfahren Perspektivenwerkstatt Freimann, Bürgerforum Wiener Platz und Südliches Bahnhofsviertel berücksichtigen drei unterschiedliche Formen der Aktivierung von Bürgern in ihren Stadtteilen.

Im Schlussteil wird untersucht, wie die Implementierung einer mediativen Verfahrensbegleitung in der Münchner Kommunalpolitik möglich ist und welche Voraussetzungen dafür gegeben und zu schaffen sind. Ein Resümee beendet die Betrachtungen.

Im Anhang sind die Transkripte der aufgenommenen Interviews, die Korrespondenz mit einer Bürgerinitiative und das Material zur Bürgerbefragung enthalten.

II. Methodenbeschreibung

Das Thema der vorliegenden Master-Arbeit entspringt dem Herkunftsberuf des Verfassers und der Erfahrung aus der mehr als dreißigjährigen praktischen Tätigkeit als Architekt und Stadtplaner. Die Wahl des zu untersuchenden Gegenstandes hat nicht nur eine inhaltliche Nähe sondern auch einen örtlichen Bezug. Aus diesem Grunde wurde das Untersuchungsgebiet auf den Bereich der Landeshauptstadt München beschränkt, wo der Verfasser wohnt und arbeitet.

Berufliche Erfahrung, persönliches Interesse in kommunalpolitischen Fragen, Hinweise der Stadtverwaltung und Inhalte von Interviews, die weiterführende Anhaltspunkte enthielten, sind die Hauptquellen dieser Master-Arbeit.

- Berufliche Erfahrung

Die Auseinandersetzung des Verfassers mit Planungen im öffentlichen Raum über viele Jahre hinweg ist eine wichtige Ressource bei der Betrachtung von Bürgerbeteiligung, nicht nur in München. Dabei entstand immer wieder der Eindruck, dass trotz Einhaltung gesetzlich vorgeschriebener Partizipationsverfahren, Konfliktpotenzial als unaufgearbeitete Belastung des sozialen Friedens noch als Spur wahrzunehmen war.

- Persönliches Interesse

Der Verfasser ist auf zwei informelle Beteiligungsverfahren gestoßen, die großes Interesse hervorriefen. Das Verfahren Bürgerforum Wiener Platz wurde vor der Haustür abgewickelt. Aus diesem Grunde konnte es auch während seiner Abwicklung beobachtet und in den Medien besonders gut verfolgt werden. Das Verfahren Planungswerkstatt Freimann war soeben erst beendet und dokumentiert worden, als das Büro, in dem der Verfasser als Architekt arbeitete, den Auftrag bekam, im Zentrum des betroffenen Stadtteils ein großes Verwaltungsgebäude zu errichten. Damit begann aus persönlichem Interesse eine intensive Beschäftigung mit diesem Beteiligungsverfahren.

- Hinweise der Stadtverwaltung

Als die Themenauswahl zur Master-Arbeit feststand, wurde beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung angefragt, ob die Möglichkeit bestünde, Interviews mit Angehörigen der Stadtverwaltung zu machen. Die positiv formulierte Antwort enthielt konkrete Hinweise auf Verfahren, die aus der Sicht der Stadt als informelle Beteiligungen betrachtet werden konnten. Zudem wurde empfohlen, sich auch mit dem Baureferat in Verbindung zu setzen, weil auch hier Erfahrungen mit Beteiligungsverfahren gesammelt werden konnten.

- Weiterführende Anhaltspunkte aus Interviews

Das Führen von Gesprächen mit Mitgliedern der Stadtverwaltung hatte eine dynamische Komponente, der zufolge weitere Aspekte auftauchten, deren Betrachtung für die Vollständigkeit der Aufarbeitung des beabsichtigten Themas nützlich waren. So konnten Differenzierungen vorgenommen werden, die zu Beginn der Master-Arbeit noch nicht erkennbar waren.

- Angewandte Methoden

- Qualitative Erhebung

Es wurden mit dreizehn Personen Gespräche als offene Leitfadeninterviews geführt. Diese wurden bis auf drei Ausnahmen transkribiert und sind mit einer Liste der Interviewten als Anhang beigefügt. Es ist der Wunsch einiger Gesprächsteilnehmer, dass die Inhalte der Aufzeichnungen nicht veröffentlicht werden. Aus diesem Grunde, wird in der Regel davon abgesehen, wörtlich mit Nennung des Autors zu zitieren. Die Inhalte der Interviews werden allgemein zusammengefasst und themenbezogen wiedergegeben. Rückschlüsse sind jedoch bei Kenntnis der Transkripte möglich, weshalb eine Veröffentlichung dieser weder gewünscht noch beabsichtigt ist.

Ein Interview mit zwei Mitgliedern einer Bürgerinitiative durfte nicht akustisch aufgezeichnet werden. Vielmehr wurde der Verfasser gebeten, einen Fragenkatalog zu übergeben, der dann zeitversetzt schriftlich beantwortet wurde. Die Identität der Gesprächspartner wurde zudem aus Angst vor Repressalien aus der Öffentlichkeit verschleiert. Das Treffen mit den beiden namentlich nicht bekannten Vertretern hatte konspirativen Charakter und fand in einem Restaurant statt. Dort musste sich der Verfasser beim Bedienungspersonal zu erkennen geben, worauf er an den Tisch zweier Herren geführt wurde. Die betreffende Bürgerinitiative ist in München bekannt geworden, weil sie sich gegen die Errichtung einer Moschee in ihrem Stadtteil ausgesprochen hat.

In einem Fall wurde das Interview telefonisch geführt, weil sich die Gesprächspartnerin in Mutterschaftsurlaub befand und kurz vor der Geburt ihres Kindes stand. Die Interviewte war mit der digitalen Tonaufzeichnung des Gespräches einverstanden. Alle anderen Interviews wurden jeweils am Arbeitsplatz des Betroffenen geführt.

- Quantitative Erhebung

Im Rahmen von drei zeitlich kurz aufeinander folgenden Bürgerversammlungen wurde eine Erhebung über Erwartungen an und Zufriedenheit mit der Veranstaltung gemacht. Aufgrund einer besonderen Erlaubnis des Direktoriums der Stadt konnte die Erhebung auch während der Bürgerversammlung angekündigt werden. Wahrscheinlich war dieser Umstand auch dafür ausschlaggebend, dass 417 Personen und damit mehr als 50 % der Teilnehmer die Fragebögen ausgefüllt und auswertbar zurückgegeben haben. Damit konnte eine repräsentative Evaluierung vorgenommen werden.

III. Einführung

Das dynamische Spannungsdreieck des Gemeinwesens

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Das Zusammenleben der Menschen in Staat und Gesellschaft ist eine Herausforderung an jeden Einzelnen. Sie besteht auch in der Bewältigung differierender Anschauungen. Die Betonung der Individualität im Sinne einer Emanzipation des Individuums als allgemein anerkannte Erkenntnis einer aufgeklärten Gemeinschaft einerseits, der Solidaritätsgedanke, als Basis eines gedeihlichen Miteinanders andererseits. Das Aufeinandertreffen dieser divergierenden Überzeugungen - Selbstverwirklichung des Menschen und Gemeinschaftsgeist des Kollektivs - kann Keimzelle von Konflikten sein. Der begrenzte Lebensraum einer Nachbarschaft innerhalb eines Gemeinwesens eignet sich dafür als fruchtbarer Nährboden. Aus der Gegenüberstellung dieser unterschiedlichen Haltungen, denen jeder Mensch, jeder Bürger, wechselweise angehören kann, entsteht ein Spannungsbogen.

Gelingt es, den Spannungsbogen als Brücke der Kommunikation zu nutzen, werden positive Kräfte frei. Sie können als Korrektiv gesellschaftlicher Irritationen dienen. Gelingt dies nicht, stehen sich Parteien - damit sind hier ausdrücklich nicht politische Parteien gemeint - gegenüber, deren Energien nur die eigenen Positionen stärken wollen und dabei verhärten.

Die beschriebene bipolare Konstellation wird durch Regeln ergänzt, die sich die Gemeinschaft gegeben hat. Als Regelwerk für Bestand und Entwicklung der Gesellschaft werden sie von demokratisch gewählten Mandataren erlassen. Sie werden als Gesetze oder Verordnungen bezeichnet. Ihre Anwendung obliegt den Vertretern der Verwaltung. Aus dem dargestellten Spannungsbogen wird damit ein Spannungsdreieck. Die Eckpunkte des Spannungsdreiecks seien hier mit Bürger (A), Verwaltung (B) und Politik (C) bezeichnet. Siehe Abbildung 1 auf der nächsten Seite.

Es sind unterschiedliche Längen der Seiten zu erkennen, also unterschiedliche Abstände der Eckpunkte, an denen die Begriffe verortet sind. Diese Abstände werden besser als Distanz bezeichnet, womit keine messbare Strecke, sondern eine gefühlte Entfernung gemeint ist. Als dazu passendes Bild könnte man davon sprechen, dass sich die Politiker vom Bürger entfernt haben. Die Distanzen der Eckpunkte werden von den Betroffenen unterschiedlich wahrgenommen und sind zudem einem dynamischen Prozess unterworfen, der von einer Zeitkomponente beeinflusst wird. Die Vertreter der Politik gehen in Zeiten des Wahlkampfes auf die Bürger zu. Die Distanz b wird zur kürzeren Distanz b1. In Zeiten des Alltagsgeschäftes, also während der Legislaturperiode, entfernen sie sich in der Regel wieder.

Ihr Näheverhältnis zur Verwaltung ist aber auch eine Folge des politischen Mandats, das ihnen die Wähler erteilt haben. Die Distanz a wird zu a2. Während die Opposition vermeintlich immer nahe am Bürger bleibt, was auch als Populismus gelten kann, müssen Politiker mit Mandat eine pragmatische Stellung beziehen. Sie sind auch auf Grund ihres Amtes gezwungen, ein Naheverhältnis zur Verwaltung einzunehmen. Politiker sind oft selbst Organe der Verwaltung, wie beispielsweise die Bürgermeister.

Abbildung 1: Das dynamische Spannungsdreieck des Gemeinwesens

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

- Politik

In repräsentativen Demokratien werden Mandatare von den Bürgern gewählt, bleiben ihnen aber oft fremd. Im Vordergrund der Wahrnehmung politischer Prozesse durch Bürger stehen meist Parteien und deren Spitzenvertreter. Selbst in Kommunen verflüchtigen sich Namen und Porträts sich bewerbender Kandidaten kurz nach der Wahl, sofern sie überhaupt in das Bewusstsein der Bürger gedrungen sind. Die Nähe der Politiker zu ihren Wählern ist sporadisch. Vor allem in Fällen, wo politische Aktivitäten nicht im Blickpunkt medialen Interesses stehen, verliert der Bürger den Kontakt zum Politiker. Die Länge der Seite b wird sich insbesondere in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Wahl verändern. Je näher der Wahltermin rückt, desto stärker ist der Politiker bemüht, eine Verkürzung der Seitenlänge b, also die Nähe zum Bürger anzustreben. Zur zweidimensionalen Ausdehnung des Spannungsdreiecks kommt also die zeitliche und damit dynamische Komponente hinzu.

- Verwaltung

Im Fokus der Verwaltung muss in erster Linie die Erfüllung des Auftrages durch die Politik stehen. Dieser Verpflichtung nachkommend bleiben Interessen der Bürger nachrangig, sofern sie nicht von der Politik in ihrem Auftrag berücksichtigt sind. Die so entstehende Gefahr der Eindimensionalität, also - um beim Bild des Dreiecks zu bleiben - die Betonung der Verkürzung der Seitenlänge c im Spannungsdreieck, wird oft seitens der Bürger der Verwaltung zum Vorwurf gemacht.

- Bürger

Grundsätzlich sind alle Bürger, auch die Mitglieder der Verwaltung und die Politiker. In unterschiedlichen Situationen nehmen sie aber unterschiedliche Rollen ein. In der Regel wird aber der Politiker als Bürger die Entscheidungswege der Verwaltung besser nachvollziehen können, die zu einem Projekt X der Stadt geführt haben, als der Normalbürger. Auch der Verwaltungsbeamte wird Zwängen aus Richtlinien und Gesetzen, die Grundlagen von Entscheidungen waren, verständnisvoller gegenüber stehen als der Mann von der Straße. Der Grad der Information wird also Maßstab dafür sein, in welcher Rolle man sich fühlt. Noch ist es nicht relevant, ob man die Maßnahme, die Planung oder das Projekt für richtig oder falsch hält.

Die Wahrnehmung der Verwaltung durch die Bürger ist sehr uneinheitlich. Dies beruht vor allem darauf, dass politische Entscheidungen von der Verwaltung exekutiert werden, was den oberflächlich informierten Bürger dazu verführt, zwischen politischen Mandataren und den Mitgliedern der Verwaltung nicht zu unterscheiden. Durch die Nähe der Politik zur Verwaltung und umgekehrt, was durch die verkürzte Seite a1 dargestellt ist, lässt den Bürger aus der Entfernung c nicht erkennen, ob die Verantwortung bei Politik oder Verwaltung liegt. Die Grenzen zwischen beiden sind für den Bürger verschwommen. Was allgemein als Bürgernähe bezeichnet wird, ist weniger die beschriebene gefühlte Entfernung zwischen Politik und Verwaltung einerseits und Bürger andererseits, sondern die Möglichkeit des Bürgers getroffene Entscheidungen nachzuvollziehen. Die Barriere, die dabei auch überwunden werden muss, kann mit dem Begriff Bürokratie definiert werden. Dem Bürger ist in vielen Fällen nicht klar, warum der für sein Anliegen zuständige Verwaltungsbeamte oder Verwaltungsangestellte so handelt wie dieser aufgrund der für ihn bestehenden Verordnungen handeln muss. Dem Bürger die Verfahrensweise der Verwaltung verständlich machen, sie ihm also nahe bringen, kann auch als Bürgernähe bezeichnet werden.

Kann der Bürger Verfahrensvorgänge nicht mehr nachvollziehen, dann fühlt er sich unbeteiligt. Das Gefühl nicht eingebunden zu sein, erweckt beim Bürger Unzufriedenheit. Er nimmt also eher die Abwesenheit der Beteiligungsmöglichkeit wahr, als deren Anwesenheit. Die daraus entstehende negative Grundstimmung ist der Anlass für eine undifferenzierte Auseinandersetzung mit oberflächlicher Information durch Verwaltung und Politik. Das Aufeinandertreffen dieser beiden Komponenten, also unqualifizierte Öffentlichkeitsarbeit der Verwaltung und negative Grundannahme der Bürger gegenüber allem Offiziellem im Sinne von Behörde oder Amt ist der Nährboden für Konflikte.

Diese Konflikte erst gar nicht entstehen zu lassen, kann Bürgerbeteiligung bewirken. Gibt es die Möglichkeit, Planungsverfahren aktiv mitzuverfolgen, aber auch beeinflussen zu können, dann ist Bürgernähe gegeben. Deshalb ist Bürgerbeteiligung Bürgernähe!

IV. Begriffsbestimmung

Sowohl die fachspezifische Ausrichtung als auch der lokale Bezug dieser Master-Arbeit gebietet, im Folgenden wiederholt verwendete juristische Begriffe zu erläutern und in einen Kontext mit dem Thema zu bringen. Grundlagen für die Begriffsbestimmung sind insbesondere das Bundesbaugesetz, das Bayerische Kommunalrecht und die Satzung für die Bezirksausschüsse der Stadt München[1].

- Für Kommunen gültiges Bundesbaugesetz

In Deutschland wird der kleinsten politischen Gebietskörperschaft, nämlich der Kommune, die Planungshoheit auf ihrem Gemeindegebiet übertragen. Dies wird im Bundesbaugesetz[2] im Rahmen der Bestimmungen zur Bauleitplanung und zur Stadtsanierung und Stadtentwicklung geregelt.

Bauleitplanung ist der Sammelbegriff für Flächennutzungs- und Bebauungspläne. Sie sind Instrumente der Stadtplanung und dienen einer kontrollierten baulichen und landschaftsgestaltenden Entwicklung des Gemeinwesens. Im Jahre 1976 wurde die Bürgerbeteiligung, im Europarechtsanpassungsgesetz Bau[3] Öffentlichkeitsbeteiligung bezeichnet, erstmals im Baugesetzbuch geregelt.

- Handlungsformen kommunaler Gebietskörperschaften

Laut Bayerischem Kommunalrecht[4] dürfen Gemeinden im Rahmen ihrer Aufgabenbewältigung Rechtsnormen erlassen, die Satzungen und Verordnungen genannt werden. Die Bandbreite der durch die Kommunen zu regelnde Angelegenheiten ist groß. Sie reicht von der Hundesteuer bis zu Abgabebescheiden, kann aber auch die Ortsbildgestaltung regeln und Aussagen zum Baumschutz machen. Die jeweils von einer Rechtsaufsichtsbehörde kontrollierten Satzungen sind ein wichtiges Instrument, um Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises zu regeln. Diese Rechtsnormen sind von der Exekutive erlassene Gesetze. Die Bedeutung des gemeindlichen Satzungsrechts ist unübersehbar, da nur ein örtlicher Normgeber die lokalen Besonderheiten der jeweiligen Gemeinde würdigen und berücksichtigen kann. (Lissack)

- Für die Landeshauptstadt München gültiges Kommunalrecht

Aufgrund des Bayerischen Kommunalrechts gehört München zu den Großen Kreisstädten, deren Stadtspitze ein mehrköpfiges Organ bildet. In München stehen dem Oberbürgermeister zwei weitere Bürgermeister zur Seite, die der Stadtrat aus seiner Runde wählt und für die Dauer ihres Mandats als Beamte der Stadt tätig sind. Der Stadtrat wird - wie der Oberbürgermeister - alle sechs Jahre direkt von den Gemeindebürgern gewählt und besteht derzeit aus achtzig ehrenamtlichen Mitgliedern. Der Oberbürgermeister, der erste und der zweite Bürgermeister sowie die Stadträte sind politische Organe.

Neben den ehrenamtlichen Stadträten gibt es berufsmäßige Stadträte, die als Leiter der verschiedenen städtischen Referate, die Spitzen der Verwaltung der Landeshauptstadt bilden. Die Referatsleiter werden aus einem Bewerberkreis gewählt, der aus fachorientierten Personen besteht, die sich dem Votum der ehrenamtlichen Stadträte stellen. Die berufsmäßigen Stadträte sind also keine politischen Organe. Sie werden der Verwaltung zugeordnet. Ihre Wahl erfolgt auch zeitlich unabhängig von Kommunal- oder Oberbürgermeisterwahlen. Beispielhaft seien hierfür zwei Referate genannt, die im Zusammenhang mit Planungsverfahren stehen können. In der Rangfolge der Größe der Referate sei als erstes das Baureferat genannt, das für alle von der Stadt finanzierten und in ihrem Besitz befindlichen Hoch- und Tiefbauprojekte zuständig ist. Damit sind städtische Bauvorhaben und Immobilien wie beispielsweise Schulen, Krankenhäuser und Seniorenwohnheime einerseits und – willkürlich herausgegriffen - Straßen, Brücken und Kanalbau andererseits gemeint. Das zweite zu erwähnende Referat, ist das Referat für Stadtplanung und Bauordnung. Es ist sowohl für die Stadtentwicklung, als auch für die Genehmigung von Bauvorhaben zuständig.

Als weitere politische Organe gibt es in München aufgrund der bereits erwähnten Satzung die Bezirksausschüsse. Sie gelten als Stadtteilparlamente und werden gleichzeitig mit dem Oberbürgermeister und dem Stadtrat gewählt. Die Bezirksausschüsse haben Entscheidungsrechte und verfügen über ein Budget. Die Bedeutung der Bezirksausschüsse ist daran zu erkennen, dass ihr Aufgabenbereich Bezirke umfasst, die zwischen 25.000 und 100.000 Einwohner haben. Den Mandatsträgern der Stadtteilparlamente wird die Aufgabe zugeordnet, stadtviertelbezogene Interessen gegenüber dem Stadtrat zu vertreten, aber auch – um ein Beispiel zu nennen - Entscheidungen im Bereich der Gestaltung von öffentlichen Flächen zu übernehmen.

V. Partizipative Planungsverfahren

1) Formen der Bürgerbeteiligung

Die folgenden beiden Abschnitte befassen sich mit unterschiedlichen Formen der Bürgerbeteiligung. Dabei wird nach formellen und informellen Verfahren unterschieden. Mit formellen Beteiligungsverfahren sind solche gemeint, die auf der Grundlage von Gesetzen geregelt sind. Aber auch bei formellen Verfahren gibt es Unterschiede, die sich vor allem auf die Art ihrer Durchführung beziehen. Allen gemeinsam ist die normative Basis. Während bei Planungsverfahren im Sinne der Bauleitplanung für die Bürgerbeteiligung genaue Mindestanforderungen definiert werden, sind bei Maßnahmen nach den Städtebauförderungsrichtlinien den ausführenden Organen keine exakten Verfahrensregeln vorgegeben.

a) Formelle Verfahren im Rahmen des Baugesetzes

Die formellen Beteiligungsverfahren, wie sie auch in der Landeshauptstadt München angewendet werden gliedern sich entsprechend der Gesetzesgrundlage wie folgt:

Nach dem Baugesetz

- Bauleitplanung (BauGB §§ 1 – 13)
- Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (BauGB §§ 136 – 164)
- Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen (BauGB §§ 165 – 171)

Nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz

- Planfeststellungsverfahren

Nach der Gemeindeordnung

- Mitberatungsrecht (Bürgerversammlung) (GO §18)
- Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (GO §18a)

(1) Bauleitplanung

Planungsabsichten der Gemeinde sind, sofern sie in eine Form der Bauleitplanung münden, möglichst frühzeitig[5] den Bürgern kund zu tun. Dabei ist im Gesetzestext von Unterrichtung, Äußerung und Erörterung die Rede, ohne dass Formen der Beteiligung beschrieben werden. Festgelegt werden jedoch die Art der Bekanntmachung und die Fristen, die für Unterrichtung und Äußerung eingehalten werden müssen.

Der zweistufig gedachte Verfahrensakt wird meist mit der Ankündigung des Beschlusses zur Aufstellung einer Bauleitplanung gestartet. Dies muss der Öffentlichkeit kundgetan werden.

Vor der Auslegung der Planung, muss mindestens eine Woche vorher ortsüblich darauf hingewiesen werden. Dabei ist der Begriff ortsüblich meist von der Größe der Gemeinde abhängig. Dies reicht von einer Aushängung im Rathaus bis zur Veröffentlichung in der Tagespresse. Die Auslegung selbst erfolgt meist in den Räumen der Verwaltung und ist an die üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung gebunden.

Der Gesetzgeber formuliert sehr deutlich den politischen Willen, welchen Zielen Bauleitplanungen folgen sollen. Insbesondere das folgende Zitat veranschaulicht den umfassenden Anspruch einer qualitätsvollen Planung und die Verantwortung des Vorhabensträgers:

BauGB §1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung

5) Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

Der Gesetzgeber betont das Wohl der Allgemeinheit in Verbindung mit einer sozial gerechten Bodennutzung. Damit wird auch der Anspruch der zu beteiligenden Bürger definiert. So heißt es im Schlussabsatz: Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind die öffentlichen und die privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.[6] Inwiefern Gerechtigkeit ohne gerichtliches Urteil herzustellen ist, wird im Baugesetz nicht erläutert. Es ist jedoch nahe liegend, dass die Form eines Konsenses den Erwartungen einer gerechten Abwägung entgegen kommt. Bei der Erfüllung der Intentionen des Gesetzgebers muss das Ziel eine konsensorientierte Bürgerbeteiligung sein.

(a) Bewertung

Bauleitplanung als Instrument der Stadtentwicklung ist eine vielfach angewandte Methode bei der der Gesetzgeber die Bürgermitwirkung vorgeschrieben hat. Dennoch sollte der tatsächliche Einfluss der Bürger nicht überschätzt werden. Zwar können sich alle Bürgerinnen und Bürger an der Beratung und Diskussion beteiligen, aber letztlich entscheidet der Gemeinderat.[7] Diese in einem Handbuch der Bundeszentrale für politische Bildung geäußerte Einschätzung mag für den ersten Augenblick desillusionierend wirken, doch ist auch zu beachten, dass die Folgen, die politisches Handeln gegen den Bürgerwillen hervorrufen, durchaus den Mandataren gegenwärtig ist. Die Politiker werden ihre Entscheidungen von der Stimmung in der Bevölkerung abhängig machen, wenn keine budgetären oder technischen Gründe andere Prioritäten setzen.[8] Die Erfahrung von Bürgern, dass ihre geäußerten Bedenken zwar gehört, aber dann gegenteilig entschieden wurde, kann Grund für Verdrossenheit gegenüber Politik und Verwaltung sein. Der Hinweis im Bürgerhandbuch, dass auch hier gilt: Gemeinsam sind wir stark, setzt eine besondere Motivation der Bürger, sich mit anderen zu verbünden und dann aktiv zu werden voraus. Meist ist damit die Hemmschwelle, sich stärker zu beteiligen, gegeben.

Der Beteiligungsgrad in Bauleitplanungen, wozu auch Planfeststellungen zu zählen sind, ist in der Regel gering, weil die Möglichkeiten der Mitwirkung auf das gesetzlich vorgeschriebene Maß geschraubt werden können. Die Ausnahmen sind da zu finden, wo eine große Zahl von Bürgern betroffen ist oder die Aktivierung durch bürgerschaftliche Initiativen greift. Das Prinzip Wer am lautesten schreit, der wird gehört ist durchaus ein Maßstab für den Grad der Beteiligung der Bürger. Politik wird stark von Medien beeinflusst, die ihrerseits wiederum auf jene aufmerksam werden, die in der Lage sind, sich Gehör verschaffen.

Abschließend kann festgestellt werden, dass breite Bürgerbeteiligung in formellen Planungsverfahren meist nur dann zustande kommt, wenn der Druck der Öffentlichkeit da ist.

(b) Mediative Elemente

Der Gesetzgeber gibt die Form der Bürgerbeteiligung vor. Dabei entwirft er ein Verfahrensdesign, das als Mindestanforderung bezeichnet werden kann. Aufgrund langjährige Erfahrung des Verfassers und diverser Aussagen von Kollegen und Mitstreitern, aber auch von Stadtviertelpolitikern kann gesagt werden, dass die gängige Praxis in München die ist, dass die Mindestanforderung zwar erfüllt wird, aber darüber hinaus keine wie immer gearteten Methoden oder Strukturen zu erkennen sind, die mediativ genannt werden können. Insofern ist die Abwesenheit mediativer Elemente in der Bauleitplanung in der Landeshauptstadt München festzustellen. In diesem Zusammenhang muss auch der Begriff der Scheinbeteiligung fallen. Damit ist nicht das bewusste Handeln der Verwaltung, sondern die Empfindungen der Bürger wiedergegeben. Aufgrund von Sparmaßnahmen zugunsten des Haushalts der Stadt München, wird in dem mit der Bauleitplanung betrauten Referat der Personalstand stetig reduziert. Darunter leidet auch die Bereitschaft hinsichtlich intensiver Wahrnehmung bürgerschaftlichen Interesses. Auf keinen Fall ist damit aber das persönliche Engagement der Mitarbeiter der Verwaltung gemeint.

Die Vertiefung der Thematik brachte auch einen Umstand zutage, der sogar entgegen den Vorgaben des Baugesetzes gehandhabt wird. In § 3 BauGB heißt es: Die Bürger sind möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen … öffentlich zu unterrichten. Dieser Passus bringt zum Ausdruck, dass den Bürgern in einer frühen Phase bereits unterschiedliche Planungen vorgelegt werden müssen, die ihnen eine Auswahlentscheidung ermöglicht, oder zumindest vor Augen führt, dass es verschiedene Planungslösungen geben kann. Danach wird in München gestützt auf geltende Rechtsauffassung nicht gehandelt.

(2) Planfeststellungsverfahren

Aus Gründen der Vollständigkeit sei hier auch das Planfeststellungsverfahren erwähnt. Planfeststellungsverfahren betreffen Projekte der Länder und des Bundes, die so genannte Fachplanungen und deren Relevanz übergeordnet und raumbedeutsam sind.

Zur Veranschaulichung sei hier ein Projekt genannt, das zwar ausschließlich auf dem Gemeindegebiet der Landeshauptstadt München liegt, jedoch nicht in die Hoheit der Gemeinde fällt. Dabei handelt es sich um die so genannte 2. Stammstrecke, einer Eisenbahnquerung des Stadtgebietes, die größtenteils in Tunneln verläuft. Da hier Planungen vorgenommen werden, die den überörtlichen Personenverkehr betreffen, gilt das Allgemeine Eisenbahngesetz.

Wie in der Bauleitplanung werden hier im Rahmen des Verfahrensverwaltungsgesetzes[9] , Regelungen der Beteiligung getroffen. In § 73 werden Öffentliche Auslegung und Erörterung ähnlich wie im Baugesetzbuch festgelegt.

Die vorliegende Studienarbeit schließt zwar alle Planungsverfahren in der Landeshauptstadt München ein, nimmt dabei aber nur mittelbar Bezug auf einen örtlichen Zusammenhang. Vielmehr sind Verfahren gemeint, die auch im politischen Einflussbereich der Landeshauptstadt stehen, was die Art der Bürgerbeteiligung betrifft. Aus diesem Grunde wird auf Planfeststellungsverfahren nicht weiter eingegangen.

(3) Städtebauförderung

Ziel der Städtebauförderung[10] ist, die Entwicklung kommunaler Siedlungsgebiete zu unterstützen. Dabei werden sowohl Sanierung als auch Erweiterung in Betracht gezogen. Während sich die Sanierung mit der Veränderung im Bestand auseinandersetzt, ist die Erweiterung Thema in neuen Baugebieten. Entsprechend diesen beiden Feldern wird im Baugesetzbuch zwischen städtebaulichen Sanierungs- und städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen unterschieden. Beiden gemeinsam ist die Absicht, Betroffene einzubeziehen. Die Städtebauförderung wird nach den Bestimmungen des Baugesetzes abgewickelt.

Zur Veranschaulichung der Intention des Gesetzgebers sei hier der § 137 Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen vollständig zitiert: Die Sanierung soll mit den Eigentümern, Mietern und Pächtern und sonstigen Betroffenen möglichst frühzeitig erörtert werden. Die Betroffenen sollen zur Mitwirkung bei der Sanierung und zur Durchführung der erforderlichen baulichen Maßnahmen angeregt und hierbei im Rahmen des Möglichen beraten werden.

Dieser Passus gilt auch für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen. Auf die Formulierung im § 137, Die Betroffenen sollen zur Mitwirkung (...) angeregt (…) werden, soll besonderes Augenmerk gelenkt werden.

(a) Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen

Die Landeshauptstadt München hat im Rahmen des Programms Soziale Stadt Sanierungsgebiete festgelegt, die gemäß dem Baugesetzbuch beschlossen worden sind. Dabei stützt sich der Stadtrat auf die so genannte Sanierungssatzung[11]. Für die ausgewiesenen Quartiere werden somit die Richtlinien der Städtebauförderung gültig.

Bei Erfüllung dieser Richtlinien übernimmt die Stadt die Pflicht, die Bürger mit der Maßnahme der Sanierung vertraut zu machen und sie mit einzubeziehen. Zur Umsetzung dieses Auftrages hat sich die Stadtverwaltung nach der vorgegebenen Organisationsstruktur des Städtebauförderungsprogramms zu richten. Das gesamtstädtische Sanierungsgeschehen wird in einer ressortübergreifenden Lenkungsgruppe gebündelt, die personelle Ressourcen und Finanzen verantwortet. Für die Umsetzung des Programms sorgen Koordinierungsgruppen in den einzelnen Sanierungsgebieten. Aktuell gibt es in München vier Programmgebiete.

Sanierungsmaßnahmen in benachteiligten Stadtteilen haben eine breite Basis. So werden nicht nur konkrete Bauprojekte erfasst, sondern auch Sozialprojekte, also nichtinvestive Projekte. Dabei wird auf den gesellschaftspolitischen Ansatz einer sehr breiten Beteiligung von Bürgern besonderer Wert gelegt. Der dafür erforderliche Aufwand wird in verschiedensten Organisationsformen bewältigt, der im Verhältnis des Umfangs der Beteiligung kleinteilig strukturiert werden muss.

Für die Betreuung dieser Maßnahmen wird über eine europaweite öffentliche Ausschreibung ein Quartiersmanagement eingerichtet, das direkt im Sanierungsgebiet tätig wird. Dies manifestiert sich auch durch die Einrichtung eines Stadtteilladens, der die Bürger dazu einlädt, sich zu informieren und ihre Bedürfnisse zu artikulieren. Zu diesem Zwecke gibt es unterschiedliche Verfahren, die auf den Einzelfall bezogen gestaltet werden. So entsteht eine Vielzahl kleinerer Beteiligungsverfahren, die je nach Thema die geeignete Zielgruppe einbinden.

[...]


[1] Bezirksausschusssatzung der LH München vom 10.12.2004, zuletzt geändert durch Satzung vom 24.01.2007

[2] Baugesetzbuch (BauGB) vom 18.08.1986 i.d.F. vom 23.09.2004

[3] Europarechtsanpassungsgesetz Bau (Langtitel: Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien) vom 24.6.2004, verkündet in Jahrgang 2004 Nr. 31 vom 30.6.2004

[4] Lissack, Gernot; 1997: Bayerisches Kommunalrecht, München

[5] BauGB (wie vor) § 3 Beteiligung der Bürger

[6] BauGB § 1(6)

[7] Ackermann, Paul; Bürgerhandbuch, Basisinformation und 66 Tipps zum Tun, Bundeszentrale für politische Bildung (2004) Wochenschau Verlag, Schwalbach/Ts.

[8] Siehe dazu auch Das dynamische Spannungsdreieck des Gemeinwesens.

[9] Verwaltunsgverfahrensgesetz (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.2003, zuletzt geändert am 05.05.2004 www.gesetze-im-internet.de (Zugriff am 01.05.2008)

[10] www.innenministerium.bayern.de/imperia/md/content/stmi/bauen/staedtebaufoerderung/aufgaben/einfuehrung.pdf

[11] BauGB, § 142

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2008
ISBN (eBook)
9783836629607
DOI
10.3239/9783836629607
Dateigröße
641 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) – Recht
Erscheinungsdatum
2009 (Mai)
Note
1,0
Schlagworte
mediation partizipation münchen planungsverfahren bayern
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