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Durchgriffsmöglichkeit US-amerikanischer Behörden auf österreichische Vorstände und Geschäftsführer im Rahmen des Sarbanes-Oxley Act und des Foreign Corrupt Practices Act

©2008 Bachelorarbeit 60 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Müssen Vorstände und Geschäftsführer österreichischer Gesellschaften einen Gerichtsprozess in den USA nach dem Sarbanes-Oxley-Act (SOX) oder dem Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) fürchten? Diese Frage mag auf den ersten Blick für österreichische Gesellschaften von geringer Relevanz sein. Betrachtet man allerdings die Zahl der direkten und indirekten Beteiligungen von Konzernen mit Börsenotierung in den USA, ändert sich der Blickwinkel.
Die Darstellung im Rahmen dieser Arbeit wird bewusst auf diese beiden US-amerikanischen Gesetze eingeschränkt, da es sich dabei zum einen um US-Bundesrecht handelt und zum anderen beide Acts in einem Naheverhältnis zueinander stehen. Beide Gesetze sehen die Einführung und Aufrechterhaltung eines Systems interner Kontrollen zur Vermeidung von bestimmten Verfehlungen im Zusammenhang mit sog. „white-collar crimes“ vor.
Bisherige Arbeiten im deutschen Sprachraum – vor allem jene zum Sarbanes-Oxley Act – haben die ökonomischen Auswirkungen dieses Themenkreises untersucht bzw die betriebswirtschaftlich einzuleitenden Maßnahmen untersucht.
Zur Auseinandersetzung mit dem Thema werden zuerst der SOX und der FCPA in ihrer Gesamtheit betrachtet und jene Paragraphen näher erläutert, aus denen straf- oder zivilrechtliche Folgen für Geschäftsführer entstehen können. Im Anschluss wird ein grober Vergleich mit dem österreichischen Wirtschaftsstrafrecht angestellt, um die Praxisrelevanz und Parallelitäten zwischen den Acts und den hierzulande geltenden Gesetzen herauszustreichen. Anhand einiger Rechtsfälle soll gezeigt werden, welchen Risiken bzw rechtlichen Konsequenzen Geschäftsführer aufgrund der beiden Gesetze ausgesetzt sein könnten. Im Anschluss beschäftigt sich die Arbeit mit der Frage nach der Anwendbarkeit US-amerikanischen Rechts und der Durchgriffsmöglichkeit US-amerikanischer Behörden in Österreich. Der Schwerpunkt muss, um den Umfang der Arbeit nicht zu sprengen, auf den strafrechtlichen Aspekten liegen.
Im Rahmen der Arbeit werden sich auch Hinweise auf die 8. EU-Richtlinie bzw EURO-SOX finden. Dies soll jedoch nur soweit geschehen, als es notwendig ist, um die europäische Sicht auf den SOX und FCPA näher zu erläutern. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
1.Fragestellung1
2.Sarbanes-Oxley Act aus europäischer Sicht2
2.1.Hintergrund2
2.2.Überblick über die Regelungen des Sarbanes-Oxley Act3
2.3.Strafrechtliche Detailbetrachtung und Vergleich8
2.4.Relevanz für […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

1. Fragestellung

2. Sarbanes-Oxley Act aus europäischer Sicht
2.1. Hintergrund
2.2. Überblick über die Regelungen des Sarbanes-Oxley Act
2.3. Strafrechtliche Detailbetrachtung und Vergleich
2.4. Relevanz für Österreich

3. Foreign Corrupt Practices Act aus europäischer Sicht
3.1. Hintergrund
3.2. Überblick über die Regelungen des Foreign Corrupt Practices Act
3.2.1 15 USC §§ 78dd(1) – (3) Antikorruptionsbestimmungen
3.2.2 15 USC §78m(b) Buchführung und interne Kontrollen
3.2.3 Strafrechtliche Sanktionen
3.3. Strafrechtliche Detailbetrachtung und Vergleich
3.4. Relevanz für Österreich

4. Bisherige Ermittlungen und Gerichtsfälle
4.1. Rechtsprechung nach dem Sarbanes-Oxley Act
4.1.1 Rechtsprechung nach Sections 304 bzw 306 SOX
4.1.2 Rechtsprechung nach Sections 404 und 906 SOX
4.1.3 Rechtsprechung nach Sec 806 und 1107 SOX
4.1.4 Rechtsprechung nach Sec 1103 SOX
4.2. Rechtsprechung nach dem Foreign Corrupt Practices Act
4.2.1 SEC Durchführungsmaßnahmen
4.2.2 Department of Justice Fälle

5. Anwendung US-amerikanischen Rechts in Österreich
5.1. Grundsätze
5.2. Österreichische Rechtshilfe im Zusammenhang mit den USA
5.2.1 Verfahrenseröffnung
5.2.2 Strafverfolgung und Vollstreckung US-amerikanischer Straferkenntnisse in Österreich

6. Exkurs: Verwaltungsstrafen als Folge der Einhaltung US-Amerikanischer Gesetze in Österreich und der EU

7. Conclusio

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Fragestellung

Müssen Vorstände und Geschäftsführer österreichischer Gesellschaften einen Gerichtsprozess in den USA nach dem Sarbanes-Oxley-Act (SOX) oder dem Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) fürchten? Diese Frage mag auf den ersten Blick für österreichische Gesellschaften von geringer Relevanz sein. Betrachtet man allerdings die Zahl der direkten und indirekten Beteiligungen von Konzernen mit Börsenotierung in den USA, ändert sich der Blickwinkel.

Die Darstellung im Rahmen dieser Arbeit wird bewusst auf diese beiden US-amerikanischen Gesetze eingeschränkt, da es sich dabei zum einen um US-Bundesrecht handelt und zum anderen beide Acts in einem Naheverhältnis zueinander stehen. Beide Gesetze sehen die Einführung und Aufrechterhaltung eines Systems interner Kontrollen zur Vermeidung von bestimmten Verfehlungen im Zusammenhang mit sog. „ white-collar crimes “ vor.

Bisherige Arbeiten im deutschen Sprachraum – vor allem jene zum Sarbanes-Oxley Act – haben die ökonomischen Auswirkungen dieses Themenkreises untersucht bzw die betriebswirtschaftlich einzuleitenden Maßnahmen untersucht.

Zur Auseinandersetzung mit dem Thema werden zuerst der SOX und der FCPA in ihrer Gesamtheit betrachtet und jene Paragraphen näher erläutert, aus denen straf- oder zivilrechtliche Folgen für Geschäftsführer entstehen können. Im Anschluss wird ein grober Vergleich mit dem österreichischen Wirtschaftsstrafrecht angestellt, um die Praxisrelevanz und Parallelitäten zwischen den Acts und den hierzulande geltenden Gesetzen herauszustreichen. Anhand einiger Rechtsfälle soll gezeigt werden, welchen Risiken bzw rechtlichen Konsequenzen Geschäftsführer aufgrund der beiden Gesetze ausgesetzt sein könnten. Im Anschluss beschäftigt sich die Arbeit mit der Frage nach der Anwendbarkeit US-amerikanischen Rechts und der Durchgriffsmöglichkeit US-amerikanischer Behörden in Österreich. Der Schwerpunkt muss, um den Umfang der Arbeit nicht zu sprengen, auf den strafrechtlichen Aspekten liegen.

Im Rahmen der Arbeit werden sich auch Hinweise auf die 8. EU-Richtlinie bzw EURO-SOX finden. Dies soll jedoch nur soweit geschehen, als es notwendig ist, um die europäische Sicht auf den SOX und FCPA näher zu erläutern.

2. Sarbanes-Oxley Act aus europäischer Sicht

2.1. Hintergrund

Der am 23. Jänner 2002 vom Kongress der Vereinigten Staaten erlassene SOX war, ähnlich wie die Wertpapiergesetze der 1930er Jahre, eine Reaktion des Gesetzgebers auf eine reale Krise. Aus europäischer Sicht waren die Finanzskandale bei den US-Firmen Enron und Worldcom sowie die Involvierung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Arthur Andersen die ausschlaggebenden Ereignisse für die Erlassung des US-bundesweit geltenden SOX.

Von den beiden oben genannten Fällen ist Enron wohl der Bekannteste. Im Fall des Energiekonzerns Enron führte eine unübersichtliche Finanzstruktur, die für die Öffentlichkeit überraschende Meldung von Verlusten und ein folgender Antrag auf Gläubigerschutz nach Chapter 11 am 2. Dezember 2001 zum totalen Bankrott des Unternehmens. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Arthur Andersen, damals Teil der „ Big Five “ testierte bis zur Aufdeckung des Skandals die Bilanzen von Enron und wurde wegen mangelnder Informationspolitik – die Finanzierungsstruktur wurde intern sehr wohl diskutiert – angegriffen. Schließlich führte die Vernichtung von Beweismitteln an verschiedenen Arthur Andersen Niederlassungen zu einer Verurteilung wegen Behinderung der Justiz und dem Untergang der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.[1]

Beim Telekomkonzern Worldcom nahm die Geschichte einen gänzlich anderen Verlauf, indem nämlich schrittweise durch die interne Revision falsche Bilanzierungspraktiken des CFO aufgedeckt wurden, die zu einer Halbierung des Buchwertes und darüber hinaus zu einer rückwirkenden Korrektur des Konzernergebnisses führten. Der Börsenwert sank innerhalb von 2 Jahren von 150 Milliarden auf 150 Millionen USD. Gegen den CFO und andere Mitarbeiter wurde Anklage erhoben. Wiederum beteiligt war die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Arthur Andersen, die jedoch meldete von der falschen Bilanzierung nicht in Kenntnis gesetzt worden zu sein.[2]

Neben diesen, auch in Europa bekannten Fällen, führten auch weitere Vorfälle in Amerikas Firmenwelt letztlich zu den rigiden Bestimmungen des SOX. Anzuführen sind etwa Global Crossing (inkorrekter Umsatzausweis und de facto Insider Trading durch den Vorstandsvorsitzenden in dreistelliger Millionen-USD-Höhe), Tyco (fragwürdige Bonuszahlungen an leitende Angestellte sowie Kredite und ähnliche Zahlungen) und Adelphia (2,3 Milliarden USD Transaktionen nicht in der Bilanz ausgewiesen sowie betrügerische Handlungen durch zwei Mitglieder der Gründerfamilie).[3]

Auf ähnliche Fälle wie Parmalat und Royal Ahold soll hier nicht näher eingegangen werden. Es wird jedoch angemerkt, dass die EU 2005 eine Prüferrichtlinie erlassen hat, die einheitliche Prüfungsgrundsätze und Standards vorsieht. Die Regelungen ähneln stark jenen des SOX, die sich auf Wirtschaftsprüfer beziehen.

2.2. Überblick über die Regelungen des Sarbanes-Oxley Act

In den Finanzskandalen, die zur Gestaltung und zum Beschluss des SOX führten, waren vorwiegend Vorstände und Mitarbeiter der betroffenen Unternehmen verwickelt. Als Hauptvorwürfe sind mangelhafte Informationspolitik, fehlendes Verantwortungsbewusstsein und Betrug anzuführen. Darüber hinaus sind Verfehlungen des externen Wirtschaftsprüfers, der als Kontrollinstanz versagt hat, Grund für die weitreichenden Regelungen des Gesetzes, das zur Wiedererlangung des Vertrauens der Anleger in die US-amerikanischen Kapitalmärkte gedacht ist.[4]

Um im Folgenden auf die für Vorstände und Geschäftsführer strafrechtlich relevanten Teilbereiche des SOX eingehen zu können wird hier ein kurzer Abriss über die 11 Titel (titles) und 66 Abschnitte (sections) des Acts gegeben.[5] Im Original umfasst der SOX 66 Seiten amerikanischen Gesetzestext. Bisher erschienene deutsch- aber auch englischsprachige Werke beinhalten daher Zusammenfassungen und Übersetzungen, die es dem Praktiker wie auch dem deutschsprachigen Rechtsexperten erleichtern, die Auswirkungen auf Europa zu untersuchen. Der nachfolgende Abriss orientiert sich an verfügbaren Übersichten, referenziert wird aber ausschließlich auf die ursprünglichen Bestimmungen des SOX selbst.

Titel I: Public Company Accounting Oversight Board

Gemäß dem ersten Abschnitt des SOX war eine neue Behörde – das Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) – einzurichten (Sec 101 SOX). Bei dieser Behörde müssen sich Wirtschaftsprüfungsgesellschaften registrieren lassen (Sec 102 SOX). Die Securities Exchange Commission (SEC) verfügt über Aufsichts- und Durchsetzungsrecht (Sec 107 SOX). Das PCAOB soll einheitliche Standards für Prüfungen und Testate erlassen (Sec 108 SOX[6] ).

Titel II: Unabhängigkeit des Abschlussprüfers

Titel II enthält jene Bestimmungen des SOX zur Unabhängigkeit des externen Wirtschaftsprüfers, die bisher in den USA nicht vorgesehen waren und die durch die maßgebliche Beteiligung des Wirtschaftsprüfers Arthur Andersen in die Fälle Enron und Worldcom (siehe dazu 2.1) als notwendig erachtet wurden.

Einführung einer Liste prüfungsfremder Dienstleistungen und Regelungen für das PCAOB zur Genehmigung und weiteren Einschränkung sind in Sec 201 SOX[7] vorgesehen. Leistungen, die ein Unternehmen von einem Wirtschaftsprüfer in Anspruch nimmt, müssen von einem Prüfungskomitee (Audit Committee) genehmigt werden (Sec 202 iVm 205 SOX[8] ).

Für den Wirtschaftsprüfer wurden außerdem das verpflichtende Rotationssystem für den Mandatsleiter einer Prüfung (Lead Audit Partner) und den kontrollierenden Partner (Review Partner) sowie eine Abkühlphase (Cooling-Off Period) beim Wechsel von Schlüsselpositionen zwischen Prüfer und Geprüftem eingeführt (Sec 203 und 206 SOX[9] ).

Titel III: Verantwortung im Unternehmen

Dieser Titel enthält die wesentlichen Regelungen zur Einrichtung des Audit Committees. Dieses Komitee ist für die ordnungsgemäße Rechnungslegung sowie Auswahl, Kontrolle und Vergütung des beauftragten Wirtschaftsprüfers zuständig. Außerdem dient das Audit Committee als Anlaufstelle für Mitarbeiter und Dritte zur Meldung von Vorfällen (Sec 301 SOX[10] ).

Gemäß Abschnitt 302 haben CEO und CFO des Unternehmens eine eidesstattliche Erklärung über die Korrektheit der periodisch bei der SEC eingereichten Berichte abzugeben. Der Abschnitt enthält detaillierte Angaben über die Verpflichtungen, die die Geschäftsführer mit ihrer Erklärung eingehen. Darunter auch die Einrichtung eines internen Kontrollsystems (siehe dazu auch Titel IV Abschnitt 404).

Zwei weitere wesentliche Elemente des Titels III sind das (an dieser Stelle explizit festgehaltene) Verbot den Wirtschaftsprüfer zum Testat eines fehlerhaften Jahresabschlusses zu bewegen und die Verpflichtung von Anwälten des Unternehmens Rechtsverstöße dem Prüfer, CEO oder Rechtsvorstand zu melden (Sec 303 und 307 SOX).

Titel IV: Erweiterte Offenlegungspflichten

In diesem Titel finden sich konkrete Konsequenzen auf die Vorfälle, die zum Konkurs der Firma Enron geführt haben. Der SOX sieht an dieser Stelle vor, dass wesentliche, bilanzunwirksame Geschäfte und vertragliche Verpflichtungen in den periodisch und jährlich einzureichenden Berichten an die SEC veröffentlicht werden müssen (Sec 401 SOX[11] ).

Weiters wurde die Möglichkeit der Vergabe von Krediten und Darlehen an Vorstand und Aufsichtrat eingegrenzt sowie die Meldefrist von Transaktionen, an denen Management oder Shareholder mit einer Beteiligung ab 10% beteiligt sind, verkürzt (Sec 402 f SOX[12] ).

Die wohl umfassendste Neuerung des SOX stellt Abschnitt 404 dar. Sämtlichen Autoren ist gemeinsam, dass diese Sektion des SOX als die tiefgreifendste Änderung dieses Gesetzes zu beurteilen ist. Nicht nur ist von der Geschäftsführung ein jährlicher Bericht über das interne Kontrollsystem abzugeben, sondern auch eine Selbstbeurteilung der Effektivität dieses Systems von Kontrollen in Form von Kontrolltests durchzuführen.[13]

Auch sieht der Titel die Einführung und Verpflichtung zu einem Verhaltenskodex (Code of Ethics) für leitende Angestellte im Finanzbereich vor (Sec 406 SOX).

Titel V: Analysten und Interessenskonflikte

Die SEC wird in diesem Titel beauftragt geeignete Standards zu erlassen, um Interessenskonflikten bei Analysten vorzubeugen und durch ein verbessertes Reporting bestehender oder potentieller Interessenskonflikte das Vertrauen der Investoren wiederherzustellen.[14]

Titel VI: Finanzierung und Befugnisse der SEC

In diesem Titel werden Budget und Finanzierung der SEC behandelt (Sec 601 SOX[15] ). Außerdem die Möglichkeit bei Fehlverhalten Sperren bzw Verbote zu verhängen (Sec 602 ff SOX).

Titel VII: Studien und Berichte

Dieser Titel sieht Studien der SEC bzw des Government Accountability Office (GAO) hinsichtlich der Marktkonsolidierung bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Sec 701 SOX), der Rolle von Rating-Agenturen (Sec 702 SOX) und Finanzvergehen mit Unterstützung von Investmentbanken oder Finanzberatern (Sec 703 und 705 SOX) vor.

Titel VIII: Informantenschutz und Aufbewahrungspflichten

Titel VIII des SOX wird auch als Corporate and Criminal Fraud Accountability Act of 2002[16] bezeichnet. In Abschnitt 802 werden die strafrechtlichen Folgen für die Veränderung, Fälschung oder Zerstörung von Dokumenten angeführt. Je nach Vergehen können Freiheitsstrafen bis zu 20 Jahren verhängt werden.

Im Rahmen dieser Arbeit relevant sind weiters Abschnitt 806, der den Schutz von Mitarbeitern im Zusammenhang mit der Weitergabe von Informationen über mögliche Vergehen erhöht, und Abschnitt 807, der eine Freiheitsstrafe von bis zu 25 Jahren bei wissentlichem, betrügerischen Kauf oder Verkauf von Anteilen der eigenen Gesellschaft vorsieht.

Titel IX: Verschärfung strafrechtlicher Bestimmungen

Dieser Titel des SOX wird auch als White-Collar Crime Penalty Enhancement Act of 2002[17] bezeichnet. Im Wesentlichen kann dieser Titel in zwei Teilen betrachtet werden. Erstens werden Geld- und Freiheitsstrafen aus bestehenden Gesetzen empfindlich angehoben, so etwa Betrug mittels Post oder elektronischer Kommunikation auf 20 Jahre Freiheitsstrafe, Verstöße gegen den Employee Retirement Income Security Act of 1974 auf 500.000 USD und bis zu 10 Jahre Gefängnis (Sec 903 f SOX). Zweitens müssen zu den Zertifizierungen der Sec 302 CEO und CFO zusätzlich bestätigen, dass alle Anforderungen des Securities Exchange Act of 1934 erfüllt sind. Die strafrechtlichen Folgen reichen in diesem Fall von einer Million USD und 10 Jahren Freiheitsstrafe bei fahrlässiger Begehung bis fünf Millionen USD und 20 Jahren Freiheitsstrafe bei vorsätzlichem Handeln (Sec 906 SOX).

Titel X: Steuererklärungen

Titel X beinhaltet lediglich einen Abschnitt, der den CEO verpflichtet die Steuererklärung der Gesellschaft zu unterfertigen und ihn damit in die Verantwortung für die korrekte Berechnung und Abfuhr von Bundessteuern nimmt (Sec 1001 SOX).

Titel XI: Verantwortlichkeit bei Unregelmäßigkeiten

Dieser Titel des SOX wird auch als Corporate Fraud Accountability Act of 2002[18] bezeichnet und beinhaltet strafrechtliche Regelungen bzw Erhöhungen des bisher vorgesehenen Strafrahmens. So zum Beispiel einen Strafrahmen von bis zu 20 Jahren im Falle von Dokumentenverfälschung oder sonstigen Behinderungen einer behördlichen Untersuchung (Sec 1102 SOX).

Außerdem können nach Abschnitt 1103 Zahlungen von Unternehmen an das Management von der SEC eingefroren werden und Einzelpersonen die Ausübung einer Funktion als Geschäftsführer oder Vorstand untersagt werden, wenn ein Finanzvergehen begangen wurde.

Die Strafe für Vergehen unter dem Securities and Exchange Act of 1934 wurde auf bis zu 25 Millionen USD Geldstrafe und 20 Jahre Freiheitsentzug erhöht (Sec 1106 SOX[19] ).

Ebenso wurde eine Regelung zur Kriminalisierung jeglicher Vergeltungsmaßnahme gegenüber Informanten, die Wissen über bundesgesetzlich strafbare Handlungen an die Behörden weitergeben, eingeführt und mit einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug versehen (Sec 1107 SOX).

2.3. Strafrechtliche Detailbetrachtung und Vergleich

Aus der Vielzahl der unter 2.2 dargestellten Regelungen des SOX sind einige von besonderer strafrechtlicher Relevanz. Diese werden hier dargestellt und, wenn es eine Entsprechung im österreichischen Recht gibt, dem österreichischen Wirtschaftsstrafrecht gegenübergestellt. Der Schwerpunkt liegt auf der Betrachtung der Titel III und IV sowie den Bestimmungen des Titels VIII unter Berücksichtigung der Strafandrohungen im hinteren Teil des SOX. Die Bestimmungen zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und den Analysten werden nicht näher betrachtet.[20] Außerdem sei darauf hingewiesen, dass es sich um keinen abschließenden Rechtsvergleich handelt, sondern lediglich um ein Aufzeigen der relevanten und ähnlich geregelten Sachverhalte.

GmbH-Gesetz (GmbHG)

Während Sec 302 und 404 SOX nicht nur zur Einrichtung und Führung eines internen Kontrollsystems verpflichten, sondern auch eine jährliche Beurteilung desselben verlangen, wird in § 22 GmbHG lediglich auf die Führung eines anforderungsgerechten Rechnungswesen und internen Kontrollsystems abgestellt. Die Rechtsfolgen von Verletzungen der og Sections des SOX sind in Sec 308 und 906 SOX festgeschrieben und sind sowohl bezüglich Geld- wie auch Freiheitsstrafen sehr hoch (siehe auch die Ausführungen zu den beiden Sections unter 2.2). Hingegen sind die Rechtsfolgen gemäß § 122 Abs 1 GmbHG bei einer Verletzung der og GmbHG-Bestimmungen eher überschaubar.

Aktiengesetz (AktG)

Da die Regelung des § 82 AktG de facto ident mit jener des § 22 GmbHG in Bezug auf die Regelung zum internen Kontrollsystem ist, gilt hier das oben Gesagte. Eine weitere Parallele zwischen SOX und AktG findet sich im Vergleich zwischen Sec 407 SOX und § 92 Abs 4a AktG. Der SOX verlangt hier, dass dem Audit Committee (Prüfungsausschuss) zumindest ein Finanzexperte angehören muss und, dass bestimmte Berichtserstattungspflichten im Rahmen von Abschlüssen an diesen Prüfungsausschuss vorgesehen sind. Im AktG findet sich eine Regelung über die Verpflichtung börsenotierter AGs und AGs mit Aufsichtsrat zur Einrichtung eines Prüfungsausschusses mit mindestens einem Finanzexperten. Allerdings soll diese Regelung mit dem neuen URÄG 2008 ausgeweitet werden. In Bezug auf die Strafbestimmungen sei auf die §§ 255f AktG verwiesen, die, ähnlich wie beim GmbHG, in ihrem Ausmaß nicht annähernd mit den scharfen Rechtsfolgen der Sec 308 und 906 SOX zu vergleichen sind.

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Stellt man die §§ 190ff UGB mit ihren Regelungen der Rechnungslegungsvorschriften der Sec 302 SOX gegenüber, zeigt sich schnell, dass mit dem SOX eine sehr weitreichende Verantwortungsübernahme kodifiziert wurde, während zB § 194 UGB zwar die Unterzeichnung des Jahresabschlusses durch den Unternehmer festlegt, dies aber nicht mit der gleichzeitigen Verantwortungsübernahme für das interne Kontrollsystem nach Sec 404 SOX respektive § 22 GmbHG bzw § 82 AktG verbindet. Außerdem sehen die §§ 277ff UGB Erleichterungen in den Veröffentlichungsvorschriften für kleine und mittelgroße Gesellschaften vor, die in Sec 302 SOX nicht vorgesehen sind.

Eine Regelung wie in Sec 1001 SOX über die Unterfertigung der Bundessteuererklärung findet sich im AktG, GmbHG bzw UGB derzeit nicht.

Bundesabgabenordnung

Während nach § 124 BAO eine Verpflichtung zur Führung und Aufbewahrung von Büchern im Interesse der Abgabenerhebung vorgesehen ist und als Rechtsfolge bei einer Verletzung eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 FinStrG[21] eintritt, setzt Sec 802 den möglichen Strafrahmen bei Verletzung der Aufbewahrungspflicht oder Fälschung von Unterlagen mit 20 Jahren fest. In der Gegenüberstellung SOX mit Bestimmungen BAO zeigt sich auch ein Unterschied in den Aufbewahrungspflichten: so gilt nach § 132 BAO eine Frist von sieben Jahren, während Sec 103 und 802 SOX widersprüchliche Regelungen über die Aufbewahrungsfrist von Prüfungsunterlagen, nämlich fünf bzw sieben Jahre enthalten.

Strafgesetzbuch (StGB)

Vergleicht man die Rechtsfolgen eines Tatbestandes nach dem StGB so zeigt sich, dass diese für Finanzdelikte bzw finanznahe Delikte ungleich leichter ausfallen als nach der aktuellen US-amerikanischen Rechtslage. Die folgende Gegenüberstellung macht die massiven Unterschiede in den maximalen Strafrahmen für Vergehen gegen die Bestimmungen des SOX bzw deren vergleichbare Tatbestände im österreichischen Recht deutlich. Für die hier ausgeführte Betrachtung wurde lediglich auf die möglichen Rechtsfolgen ähnlicher Tatbestände nach SOX bzw StGB abgestellt, ohne Anspruch auf einen detaillierten Rechtsvergleich zwischen den betroffenen Gesetzesstellen zu erheben, kann aber als Anstoß für einen solchen betrachtet werden. Gleiches gilt für die Gegenüberstellung mit dem FinStrG weiter unten.

Die Rechtsfolgen des Betrugs, schweren Betrugs und gewerbsmäßigen Betrugs nach §§ 146 ff StGB reichen von sechs Monaten Freiheitsstrafe bzw 360 Tagsätzen bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Mit Sec 807 und 903 SOX wurde in den USA der Strafrahmen für bestimmte Formen des Betrugs (Detaildarstellung unter 2.2) auf einen maximalen Strafrahmen von 20 Jahren Freiheitsstrafe ausgeweitet. Aus den Erfahrungen der Aktienvernichtungsaktionen im Rahmen der Ermittlungen bei Enron und Worldcom wurde der Strafrahmen für die Veränderung, Zerstörung oder Verheimlichung von Unterlagen im Rahmen von offiziellen Untersuchungen ebenfalls auf 20 Jahre angehoben, während nach § 295 StGB ein Strafmaß von nur einem Jahr angesetzt wird.

Finanzstrafgesetz (FinStrG)

Eine der wesentlichsten Unterscheidungen in den Rechtsfolgen einer Verletzung des SOX gegenüber eines nach dem FinStrG zu ahndenden Tatbestandes etwa nach BAO oder EStG ist, dass grundsätzlich Geldstrafen und keine Freiheitsstrafen vorgesehen sind.[22] Es handelt sich dabei um Geldsummenstrafen – nicht um Tagsätze, wie im StGB – die sich nach dem strafbestimmenden Wertbetrag richten. Ganz ähnlich wie im SOX vorgesehen, fließen auch nach FinStrG Geldstrafen dem Bund zu (§ 16 FinStrG).

Die Tatbestände des § 33 FinStrG Abgabenhinterziehung unter Verletzung von abgabenrechtlicher Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflichten sind mit einem Strafrahmen vom Zweifachen des Verkürzungsbetrages versehen bzw in Verbindung mit § 15 FinStrG eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Diese Regelung ist am ehesten mit den Tatbeständen der Sec 802 und 906 SOX vergleichbar, die eine Verantwortung der Unternehmensleitung bzw die Strafbarkeit von verfälschten bzw zerstörten Unternehmensunterlagen vorsehen und diese mit Strafen von einer bis fünf Millionen USD bzw fünf bis maximal zwanzig Jahren Freiheitsentzug versehen. Hingewiesen sei bei diesem Vergleich der Strafrahmen auf die Geldstrafe von 3.625 EUR nach § 51 Abs 2 FinStrG bei Finanzordnungswidrigkeiten im Vergleich zu den drakonischen Strafmöglichkeiten nach SOX.

Wesentliche Regelungen des SOX ohne Gegenstück im österreichischen Recht

Natürlich gibt es auch Regelungen des SOX, die derzeit ohne vergleichbares Gegenstück im österreichischen Recht sind. Darunter fallen Sec 406 SOX mit der Verpflichtung zur Erstellung und Einhaltung eines Ethikkodices für den CFO und Mitarbeiter im Bereich von Finanzen, Buchhaltung und Controlling genauso wie Sec 407 SOX mit der Anforderung ins Audit Committee (Prüfungsausschuss) zumindest einen Finanzexperten aufzunehmen. Diese Regelung findet aber zumindest in § 92 Abs 4a AktG eine gewisse Entsprechung bezüglich der Einrichtung eines Prüfungsausschusses, allerdings ohne die Qualifikationsvoraussetzung Finanzexperte.

2.4. Relevanz für Österreich

Bei der Betrachtung der Durchgriffsmöglichkeit auf österreichische Geschäftsführer und Vorstände könnte sofort eingewandt werden, dass nur ein einziges österreichisches Unternehmen – die Telekom Austria – bei der SEC registriert ist und somit unmittelbar dem SOX unterliegt.[23] Eine aktualisierte Fassung der SEC registrierten österreichischen Unternehmen war zum Zeitpunkt dieser Arbeit noch nicht verfügbar. Allerdings hat sich die Telekom Austria im Geschäftsjahr 2007 gemäß Mitteilung vom 5.6.2007 von der US-Börse zurückgezogen. Mit 17.5.2007 wurde der Handel von Wertpapieren beendet und somit die Deregistrierungsphase nach dem US-Börsengesetz eingeleitet.[24]

Der SOX gilt primär für Unternehmen, die an einer US-Börse notiert sind, darüber hinaus für deren Wirtschaftsprüfer sowie Analysten. Dabei ist der Sitz der Gesellschaft nicht relevant. Die Anwendungsbestimmungen des SOX führen jedoch dazu, dass auch die Tochtergesellschaften zur Einhaltung des Gesetzes verpflichtet sind. Betrachtet man nun die Zahl der Tochtergesellschaften internationaler Konzerne, die – unabhängig vom Sitz ihrer Geschäftsführung – an einer US-amerikanischen Börse notieren, wird schnell die Bedeutung des SOX für österreichische Geschäftsführer ersichtlich. Eine detaillierte Analyse der betroffenen Unternehmen in Österreich bedarf einer eigenen empirischen Untersuchung.[25] Umso interessanter ist die Tatsache, dass bisher keine Publikationen zum Durchgriff aufgrund dieses amerikanischen Bundesgesetzes verfügbar sind. Beispielhaft sollen hier jedoch einige bekannte europäische Unternehmen genannt werden, die bei der SEC registriert sind und Tochterunternehmen in Österreich haben. Als Tochterunternehmungen deutscher Konzerne seien hier etwa zu nennen: Allianz AG, Bayer AG, Deutsche Telekom AG und Siemens AG. Über die NYSE Börsennotierung ihrer Schweizer Konzernzentralen sind beispielsweise die österreichischen Tochterunternehmungen folgender Firmen vom SOX betroffen: ABB Ltd, Adecco SA und Novartis AG. Weitere Beispiele können leicht dem bereits zitierten „ Geographic Listing by Country “ der SEC entnommen werden.

Von direkter Relevanz für Österreich können somit sämtliche Bestimmungen des SOX für den Vorstand der Telekom Austria bis zum Ende der Deregistrierungsphase sowie die Wirkung auf Tochtergesellschaften von registrierten Unternehmen sein. Der Mangel an direkter Anwendbarkeit der SOX-Bestimmungen mit Ausnahme der Telekom Austria erklärt vermutlich die geringe Verfügbarkeit von österreichischer Literatur. Hier sei aber auf die zentrale, noch unveröffentlichte Arbeit von Peter verwiesen, der zum Thema extraterritorialen Auswirkungen des US-amerikanischen "Sarbanes-Oxley Act of 2002" auf österreichische Aktiengesellschaften, die an der New York Stock Exchange (NYSE) notieren, schreibt. Eine Strafverfolgung kann demnach für österreichische Vorstände im Wesentlichen aus einer Verletzung der Sec 404, 802 und 903 SOX resultieren, wobei die Strafbestimmungen der Sec 906 SOX zu berücksichtigen wären. Allerdings ist hier insofern einzuschränken, als sich alle Bestimmungen des SOX auf die Konzernvorstände beziehen und somit eine direkte Auswirkung im Sinne einer strafrechtlichen Verfolgung österreichischer Geschäftsführer oder Vorstände nicht anzunehmen ist.

[...]


[1] Menzies, Sarbanes-Oxley Act (2004) 7.

[2] Menzies, Sarbanes 9.

[3] Welytok, Sarbanes-Oxley for Dummies (2006) 9; Auf ähnliche Fälle wie Parmalat und Royal Ahold soll hier nicht näher eingegangen werden. Es wird jedoch angemerkt, dass die EU 2005 eine Prüferrichtlinie erlassen hat, die einheitliche Prüfungsgrundsätze und Standards vorsieht. Die Regelungen ähneln stark jenen des SOX, die sich auf Wirtschaftsprüfer beziehen.

[4] Detaillierte Darstellungen der Hintergründe, die zum Sarbanes-Oxley Act geführt haben, finden sich deutschsprachig bei: Menzies, Sarbanes 7ff und Fegerl, Kritische Betrachtung des Sarbanes Oxley Act’s aus der Perspektive der Shareholder (2006) 11ff; englischsprachig bei: Welytok, Sarbanes 9ff und Krimmer, Sarbanes-Oxley Compliance (2006) 5ff.

[5] Menzies, Sarbanes 14f enthält eine tabellarische Übersicht.

[6] Es handelt sich bei diesem Abschnitt um ein Amendment zum Securities Act of 1933 (15 USC 77s).

[7] Amendment zum Securities Exchange Act of 1934 (15 USC 78j-1); Eine Übersicht mit Originaltext und Übersetzung ist bei Menzies, Sarbanes 17 zu finden.

[8] Amendment zum Securities Exchange Act of 1934 (15 USC 78j-1 und 78c(a)).

[9] Amendments zum Securities Exchange Act of 1934 (15 USC 78j-1).

[10] Amendment zum Securities Exchange Act of 1934 (15 USC 78f).

[11] Amendment zum Securities Exchange Act of 1934 (15 USC 78m).

[12] Amendment zum Securities Exchange Act of 1934 (15 USC 78m).

[13] Welytok, Sarbanes 20.

[14] Fegerl, Betrachtung 42.

[15] Amendment zum Securities Exchange Act of 1934 (15 USC 78kk).

[16] Diese Bezeichnung geht direkt aus Sec 801 SOX hervor.

[17] Diese Bezeichnung geht direkt aus Sec 901 SOX hervor.

[18] Diese Bezeichnung geht direct aus Sec 1101 SOX hervor.

[19] Amendment zum Securities Exchange Act of 1934 (15 USC 78ff(a)).

[20] Publikationen zu diesem Thema siehe etwa: Schubert, Die Haftung des Wirtschaftstreuhänders – insbesondere des Abschlussprüfers – in Österreich und den USA (2003); Petrova, Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers im Licht internationaler Entwicklung (2006); Rothböck, Die Auswirkungen des Sarbanes-Oxley Acts auf die Abschlussprüfung in Österreich (2006); Scherz, Die Auswirkungen des Sarbanes-Oxley Act auf österreichische Unternehmen und Abschlussprüfer (2006).

[21] Achatz (Hrsg.), FWB Steuerrecht (2007) 45.

[22] Achatz, Fachwörterbuch 218.

[23] SEC, Geographic Listing by Country 2006, http://www.sec.gov/divisions/corpfin/internatl/foreigngeographic2006.pdf (12.2.2008).

[24] Telekom Austria beendet die Registrierung bei der U.S. Securities and Exchange Commission, Investor Relation News der Telekom Austria 2007, 5.6.2007, http://www.telekomaustria.com/ir/news/2007/0605-ende-sec.php (20.1.2008).

[25] Fegerl, Betrachtung 76f gibt auf Basis der geographischen Aufstellung der SEC registrierten Unternehmen aus 2005 einen, wenn auch etwas älteren, Auszug.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2008
ISBN (eBook)
9783836629478
DOI
10.3239/9783836629478
Dateigröße
439 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Wirtschaftsuniversität Wien – Institut für österreichisches u. internationales Steuerrecht, Wirtschaftsrecht
Erscheinungsdatum
2009 (April)
Note
1,0
Schlagworte
sarbanes oxley rechtsvergleich behördendurchgriff auslandsbeziehungen
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