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Corporate Governance und Unternehmensethik in Russland

Eine kritische Analyse

©2008 Diplomarbeit 158 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
‘Russia in the next four years should focus on four I´s: institutions, infra-structure, innovations, investment’. Diese Richtung gab der russische Präsident Dmitry Medvedev am 15. Februar 2008 auf einem ostsibirischen Wirtschaftsforum vor und machte somit zugleich deutlich, dass sich Russland noch im Aufbau eines Wirtschaftssystems nach westlichem Vorbild befindet. Den Schwerpunkt hierbei bildet die Implementierung von Institutionen, da diese derzeit nur schwach ausgeprägt sind. Die geringe Qualität der Institutionen führt zu einer Unsicherheit in Bezug auf den Wirtschaftskreislauf und schadet in der Folge Russland als Investitionsstandort. Insbesondere Korruption und Rechtsunsicherheit, als Teil des institutionellen Rahmens, werden immer wieder als Belastung für Investitionen angeführt. Primäres Ziel ist es daher, das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit zu fördern, um somit Russland für ausländische Investoren attraktiver darzustellen. Die vorhandenen Defizite werden bekämpft, indem eine stetige Verbesserung vorangetrieben wird. In diesem Kontext gewinnt die Verbesserung der Defizite unter dem Schlagwort Corporate Governance immer mehr an Bedeutung.
Im Allgemeinen determinieren Regeln, in Form von Gesetzen oder Kodizes, das Corporate Governance-System als solches. Der Corporate Governance wird hierbei die Funktion zugeordnet, die Erfüllung der Interessen der verschiedenen Anspruchsgruppen zu gewährleisten. Speziell in Russland muss diese Rechtsdurchsetzung verbessert werden, da hier das geschriebene Recht im Vergleich zur gängigen Praxis oftmals abweicht. Um das derzeitig in Russland herrschende Rechtsniveau zu verstehen, bedarf es allerdings einer umfassenderen, in der Geschichte der Transformation verwurzelten, Analyse. Dies ist essentiell, denn die existierenden Missstände sind vor allem auf die institutionelle Konfusion zurückzuführen, die durch den Zusammenprall der Institutionalisierung und der Ent-Institutionalisierung ehemaliger Regelungen aus der Zeit der Planwirtschaft zustande kommt. Es wird deutlich, dass ein Verständnis für die aktuelle russische Wirtschaft nicht ohne Berücksichtigung der Sowjet-Ära möglich ist. Denkmuster und einverleibte Handlungen aus Zeiten der Planwirtschaft wirken bis heute auf die russische Gesellschaft ein. Die vorliegende Arbeit will daher untersuchen, inwiefern bestehende Corporate Governance-Systeme auf Russland übertragbar sind.
Durch die Einrichtung einer zentralen […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung

2 Corporate Governance
2.1 Die Corporate Governance-Debatte
2.2 Definition der Corporate Governance
2.2.1 Das marktorientierte Überwachungssystem
2.2.2 Das netzwerkorientierte Überwachungssystem
2.2.3 Die Pfadabhängigkeit der Corporate Governance
2.3 Zweck der Corporate Governance
2.3.1 International anerkannte Grundsätze der OECD
2.4 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
2.4.1 Folgen aus der Rechtsunsicherheit
2.4.2 Corporate Governance aus dem Blickwinkel der Korruption
2.4.2.1 Formen von Korruption
2.4.2.2 Messung von Korruption
2.4.2.3 Volkswirtschaftliche Schäden
durch Korruption
2.4.2.4 Maßnahmen gegen Korruption
2.4.3 Corporate Governance als Erfolgsfaktor

3 Unternehmensethik
3.1 Die Relevanz der Unternehmensethik
3.1.1 Die Unternehmensethik als Teilbereich der Wirtschaftsethik
3.1.1.1 Mikroebene
3.1.1.2 Mesoebene
3.1.1.3 Makrobene
3.1.1.4 Wechselwirkung der verschiedenen Ebenen
3.2 Die Verantwortung der Unternehmen
3.2.1 Corporate Social Responsibility
3.2.2 UN-Global Compact
3.2.3 Unternehmensethik als Erfolgsfaktor

4 Der Transformationsprozess in Russland und seine weitreichenden Folgen
4.1 Die Privatisierung
4.1.1 Die Pfadabhängigkeit der Privatisierung
4.1.2 Einstige Ziele und Realität
4.1.3 Die Macht der Oligarchen

5 Entwicklung und aktueller Stand der Corporate Governance in Russland
5.1 Die Evolution der Corporate Governance
5.2 Corporate Governance in Russland
5.2.1 Corporate Governance Code
5.2.2 Rechnungslegung in Russland
5.2.3 Die Organe und Konfliktlösungsmechanismen innerhalb der Aktiengesellschaft
5.2.4 Der Kapitalmarkt
5.2.5 Die Rechtsdurchsetzung vorhandener Regelungen
5.2.6 Korruption in Russland
5.2.7 Blat -Netzwerke

6 Unternehmensethik/CSR in Russland
6.1 Pfadabhängige Defizite in der Unternehmensethik/CSR
6.1.1 Makroebene
6.1.2 Mesoebene
6.1.3 Mikroebene

7 Kritische Analyse und Ausblick

8 Thesenförmige Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Interessengruppen im Stakeholder-Ansatz

Abbildung 2: Die Pfadabhängigkeit der Corporate Governance

Abbildung 3: Wirtschaftliche Auswirkungen der Korruption

Abbildung 4: Modell der mehrdimensionalen Verantwortung

Abbildung 5: „tradeoff“ zwischen Gewinn und Moral

Abbildung 6: Dimensionen der Corporate Social Responsibilty

Abbildung 7: Verlauf des DSJI vs. MSCI (2007)

Abbildung 8: Verlauf der J-Kurve im Privatisierungsprozess

Abbildung 9: Struktur der russischen Aktiengesellschaft

Abbildung 10: Kursverlauf des RTS Index (2003-2008)

Abbildung 11: Zusammensetzung des RTS Index

Abbildung 12: Zusammensetzung des russischen Bankensektors

Abbildung 13: Niveau der Law on the books

Abbildung 14: Umsetzung der Law on the books durch Effectiveness of the laws

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Systemelemente der Corporate Governance und ihre unterschiedlichen Ausprägungen

Tabelle 2: Unterschiedliche Formen privater Kontrollrenten

Tabelle 3: Oligarchen und ihre FIGs

Tabelle 4: Wirtschaftsschwerpunkte der Oligarchen

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

1.1 Problemstellung

Russia in the next four years should focus on four I´s: institutions, infrastructure, innovations, investment[1]. Diese Richtung gab der russische Präsident Dmitry Medvedev am 15. Februar 2008 auf einem ostsibirischen Wirtschaftsforum vor und machte somit zugleich deutlich, dass sich Russland noch im Aufbau eines Wirtschaftssystems nach westlichem Vorbild befindet. Den Schwerpunkt hierbei bildet die Implementierung von Institutionen[2], da diese derzeit nur schwach ausgeprägt sind.[3] Die geringe Qualität der Institutionen führt zu einer Unsicherheit in Bezug auf den Wirtschaftskreislauf und schadet in der Folge Russland als Investitionsstandort. Insbesondere Korruption und Rechtsunsicherheit, als Teil des institutionellen Rahmens, werden immer wieder als Belastung für Investitionen angeführt.[4] Primäres Ziel ist es daher, das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit zu fördern, um somit Russland für ausländische Investoren attraktiver darzustellen.[5] Die vorhandenen Defizite werden bekämpft, indem eine stetige Verbesserung vorangetrieben wird. In diesem Kontext gewinnt die Verbesserung der Defizite unter dem Schlagwort Corporate Governance immer mehr an Bedeutung.

Im Allgemeinen determinieren Regeln, in Form von Gesetzen oder Kodizes, das Corporate Governance-System als solches. Der Corporate Governance wird hierbei die Funktion zugeordnet, die Erfüllung der Interessen der verschiedenen Anspruchsgruppen zu gewährleisten.[6] Speziell in Russland muss diese Rechtsdurchsetzung verbessert werden, da hier das geschriebene Recht im Vergleich zur gängigen Praxis oftmals abweicht.[7] Um das derzeitig in Russland herrschende Rechtsniveau zu verstehen, bedarf es allerdings einer umfassenderen, in der Geschichte der Transformation verwurzelten, Analyse. Dies ist essentiell, denn die existierenden Missstände sind vor allem auf die institutionelle Konfusion zurückzuführen, die durch den Zusammenprall der Institutionalisierung und der Ent-Institutionalisierung ehemaliger Regelungen aus der Zeit der Planwirtschaft zustande kommt.[8] Es wird deutlich, dass ein Verständnis für die aktuelle russische Wirtschaft nicht ohne Berücksichtigung der Sowjet-Ära möglich ist. Denkmuster und einverleibte Handlungen aus Zeiten der Planwirtschaft wirken bis heute auf die russische Gesellschaft ein.[9] Die vorliegende Arbeit will daher untersuchen, inwiefern bestehende Corporate Governance-Systeme auf Russland übertragbar sind.

Durch die Einrichtung einer zentralen Planwirtschaft entstand Knappheit an notwendigen Gütern. Infolgedessen entwickelten sich sog. blat -Netzwerke, die es Teilen der Bevölkerung ermöglichten, sich frei von der zentralen Vergabe von Gütern, über persönliche Beziehungsgeflechte zu versorgen.[10] Die Netzwerke werden gegenwärtig in Form von Korruption beansprucht.[11] Die Korruption in Russland basiert demnach auf der Pfadabhängigkeit der politischen und ökonomischen Entwicklung. Die Thematik der Korruption ist speziell im Hinblick auf Russland von großer Bedeutung, da dies noch immer eines der größten Defizite des Landes verkörpert und erhebliche volkswirtschaftliche Schäden verursacht.[12] Daher wird im Nachfolgenden der Frage nachgegangen, warum Korruption trotz der Bestrebungen nach einer freien Marktwirtschaft weiterhin besteht.

Darüber hinaus besitzen Oligarchen weiterhin einen starken Einfluss auf die russische Wirtschaft. Diese sind größtenteils durch die zuvor bestehende Nomenklatura entstanden und können ebenfalls als ein Erbe der Sowjet-Ära bezeichnet werden. Die Oligarchen sind einer permanenten Diskussion bzgl. ihres Nutzen und Schaden für die Gesellschaft ausgesetzt. Ein zuvor auch politisch herrschender Einfluss, verringerte sich drastisch nach dem Amtsantritt von Putin . Ferner verabschiedete der Staat noch weitere Reformen, die insbesondere die Wirtschaft unterstützen sollten. Die vorliegende Arbeit beurteilt in einem ihrer Schwerpunkte diese Reformen.

Im Verlauf der Diplomarbeit soll verdeutlich werden, dass sich neben dem Staat auch Unternehmen ihrer Verantwortung bewusst werden müssen und dementsprechend „ gute“ bzw. korrekter Verhaltensweisen anzuwenden haben. Diese Verantwortung begründet sich im immer größeren Einfluss der Unternehmen auf das alltägliche Leben. In diesem Kontext beschäftigt sich ein Untersuchungsgegenstand der Arbeit mit der Aussage, dass nicht mehr die staatlichen Institutionen allein zur Rechenschaft gezogen werden, sondern immer häufiger auch die Unternehmen. Daher werden weitere Disziplinen wie bspw. die Unternehmensethik eingeführt. Die Unternehmensethik fordert die Unternehmen dazu auf, ihre „soziale Verantwortung“ wahrzunehmen. Dabei umfasst die Unternehmensethik neben der Verantwortung des Unternehmens als solches auch die Verantwortung der innerhalb des Unternehmens agierenden Personen. In der Folge kann eine Einbeziehung der Unternehmensethik die vorhandenen Diskrepanzen zwischen Investoren und russischen Unternehmen dahingehend verringern, dass z.B. die ethischen Vorstellungen des Managements Rechtsverletzungen gegenüber den Minderheitsaktionären vermindern. Dieser Versuch ist von entscheidender Bedeutung, weil derzeit noch immer erhebliche Defizite in der Rechtsdurchsetzung existieren. Daher gilt das Hauptaugenmerk der vorliegenden Diplomarbeit der Frage, aus welchen Gründen, die verabschiedeten Reformen bis dato weniger erfolgreich waren als erhofft. Zugleich wird untersucht, ob das Funktionieren eines Corporate Governance-Systems und die Berücksichtigung von ethischen Grundvorstellungen nach westlichem Vorbild lediglich an der Umsetzung der Reformen scheitert, oder ob hierfür viel tief greifendere Ursachen verantwortlich sind.

1.2 Gang der Untersuchung

Die vorliegende Arbeit versucht die zuvor aufgeworfenen Fragen zu beantworten. Dazu wird die Arbeit thematisch in acht Kapitel aufgegliedert. Die Problemstellung der Arbeit ist im ersten Kapitel dargelegt. In Kapitel zwei werden zunächst der Diskussionsgegenstand und der Begriff der Corporate Governance beleuchtet. Dabei wird deutlich, dass Corporate Governance sowohl als Shareholder als auch Stakeholder-Ansatz darstellbar ist. Diese Arbeit wird sich jedoch dem Stakeholder-Ansatz widmen, weil es für das Beispiel Russland sinnvoller ist. Dies ist auf die historisch stark gewachsene Rolle des Staates, vor allem auch im wirtschaftlichen Bereich zurückzuführen. In diesem Kapitel werden auch die vorhandenen Corporate Governance-Mechanismen charakterisiert, die später notwendig sind, um eine ausführliche Analyse des gegenwärtigen Stands in Russland durchzuführen. Zudem werden die Folgen der Korruption ausführlich dargelegt. Kapitel drei verdeutlicht die Relevanz der Unternehmensethik und grenzt diese zugleich vom umfangreicheren Begriff der Wirtschaftsethik ab. Ferner wird die Unternehmensethik in verschieden Ebenen aufgeteilt; der Makro-, Meso-, und Mikroebene. Das darauf folgende Kapitel vier gibt einen historischen Verlauf der Privatisierung wieder und unterlegt in diesem Kontext zugleich die notwendige Berücksichtigung der Pfadabhängigkeit. Des Weiteren wird aufgezeigt, inwiefern die Privatisierung in Russland die Entstehung der Oligarchen begünstigte. Kapitel fünf hingegen stellt die Evolution und die aktuelle Lage der Corporate Governance in Russland dar. Darüber hinaus werden in diesem Abschnitt die schwerwiegenden Probleme der Korruption und der Rechtsdurchsetzung präsentiert. Das nachfolgende Kapitel sechs unternimmt den Versuch den bis dato geringen Stand der Unternehmensethik in Russland näher zu beleuchten. Kapitel sieben nimmt hauptsächlich eine kritische Analyse der aktuellen Missstände vor. Anschließend wird ein Ausblick für Russland vorgenommen. Das letzte Kapitel schließt die Arbeit mit einer thesenförmigen Zusammenfassung, wobei die zuvor erarbeiteten Ergebnisse kurz präsentiert werden.

2 Corporate Governance

2.1 Die Corporate Governance-Debatte

Das Thema um Corporate Governance ist kein neues Phänomen. Es wird in der Öffentlichkeit bereits seit längerem zunehmend diskutiert. Die weltweiten Privatisierungen, Übernahmewellen, die Asienkrise aus dem Jahre 1998 oder die zuletzt verstärkt thematisierten Unternehmenszusammenbrüche in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) fungieren als entsprechende Motive.[13] Ferner haben Missmanagement, fehlende Transparenz bzgl. der Entlohnung der Unternehmensführung, manipulierte Jahresabschlüsse oder auch mangelnde Rechnungsprüfung diesem Themenfeld, insbesondere nach den Pleiten von Enron und Worldcom , zu neuer Aktualität verholfen.[14] Die Folge waren z.B. das restriktive Corporate Governance-Regelwerk des Sarbanes Oxley Act (SOX)[15] in den USA, der Deutsche Corporate Governance Kodex [16] (DCGK) oder das White Paper on Corporate Governance in Russia [17] für die frühere Planwirtschaft. Die Implementierung dieser Regelwerke, die nicht immer gesetzlich verbindlich sind, hat das primäre Ziel, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Kapitalmärkte zu gewinnen. Zusätzlich nimmt der Terminus der Corporate Governance stark an Bedeutung zu, da es kaum Zweifel daran gibt, dass eine effiziente und stabile Unternehmensstruktur eine entscheidende Rolle für Wirtschaftswachstum und den sozialen Fortschritt weltweit einnehmen wird. Private Unternehmen nehmen in Zeiten, in denen die finanziellen Möglichkeiten des Staates begrenzt sind, eine wesentliche Funktion ein. Sie zeichnen sich für die Sicherung von Arbeitsplätzen und die gesamte finanzielle Stabilität einer Volkswirtschaft verantwortlich.[18] Nicht zuletzt James Wolfensohn , einstiger Präsident der Weltbank, war sich des Umstandes und seiner Bedeutung bewusst, als er folgendes formulierte: „The Governance of the corporation is now as important in the world economy as the government of countries[19].

Eine Analyse der konzeptionellen Ansätze, die eine Verbesserung der Unternehmensführung- und Unternehmensüberwachung beabsichtigt und unter dem Begriff der Corporate Governance Einzug in die Diskussion erhalten hat, ist Inhalt des folgenden Kapitels.

2.2 Definition der Corporate Governance

Eine eindeutige und einfache Definition des Begriffs Corporate Governance hat sich nicht etabliert bzw. ist nicht möglich. Exemplarisch hierfür ist das deutsche Schrifttum, welches in diesem Kontext einen Definitionsmarathon beginnt. Hauptsächlich erfolgt der Verweis darauf, dass unterschiedliche Begriffsverständnisse existieren. Verschiedene Umweltfaktoren wie bspw. das Rechts- oder Finanzsystem prägen in diesem Zusammenhang das Verständnis von Corporate Governance. In Abhängigkeit, welche Umweltvariable als dominant klassifiziert wird, bilden sich unterschiedliche Unterteilungen. Die vorliegende Arbeit konzentriert sich nachfolgend im Speziellen auf die Unterscheidung zwischen Shareholder und Stakeholder -Orientierung und dem Insider und Outsider -Modell als Kontrollmechanismus.[20] Auffällig ist jedoch, dass sich die Corporate Governance-Debatte hauptsächlich auf die Regelungen und deren Auswirkungen auf Aktiengesellschaften bezieht.[21]

Die erste Differenzierung erfolgt im Hinblick auf die Interessenorientierung des Managements. Dabei unterscheiden sich beide Systeme, das anglo-amerikanische vom kontinental-europäischen, vordergründig sowohl im Umfang der einzubeziehenden als auch den Verpflichtungen gegenüber den entsprechenden Interessensgruppen.[22] Dabei zeichnet den angelsächsischen Typus hinsichtlich des Terminus der Corporate Governance aus, dass er teilweise stark begrenzt ist und sich allein auf die Shareholder Value-Optimierung konzentriert.[23] Demnach setzt das Management seinen Fokus darauf, die Interessen der Eigentümer zu erfüllen. Diese zielen hierbei auf finanzwirtschaftliche Ergebnisse und eine Unternehmenswertsteigerung ab.[24] Shleifer/Vishny beziehen sich auf den Shareholder-Ansatz und bezeichnen Corporate Governance als Methode „in which suppliers of finance to corporations assure themselves of getting a return on their investment[25].

Im Gegenteil hierzu ist das traditionelle kontinental-europäische Corporate Governance-System weitschichtiger Im sog. Stakeholder-Modell finden die Belange aller am Unternehmen beteiligten Akteure wie bspw. die Anteilseigner, die Gläubiger, der Staat, die Arbeitnehmer, die Kunden, die Lieferanten usw. Beachtung.[26] Daher definiert Tirole Corporate Governance wie folgt: „I will (…) define corporate governance as the design of institutions that induce or force management to internalize the welfare of stakeholders[27].[28] Schwerk merkt in diesem Kontext an, dass eine Corporate Governance Analyse, die sich strikt auf den Shareholder Value konzentriert definitiv zu kurz greift. Es müssen auch die sog. Stakeholder berücksichtigt werden. Diese Erkenntnis bildet zugleich die Schnittstelle einer weit umfangreicheren Verantwortung der Unternehmen, der CSR[29].Demnach ist gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen ein integraler Bestandteil „guter“ Corporate Governance.[30]

Die OECD ist sich in ihren Grundsätzen der Corporate Governance[31] über die Bedeutung der Stakeholder im Klaren, da sich die Wettbewerbsfähigkeit und dementsprechend der Erfolg eines Unternehmens aus gemeinsamen Anstrengungen einer Vielzahl von Personen ergibt.[32] Hierbei wird allerdings eine gemeinsame Auffassung bzgl. Vertrauen, Gemeinschaftssinn und Eintracht vorausgesetzt.[33] Eine besondere Rolle in Bezug auf die gegenseitigen Anstrengungen nimmt der Staat ein, da er mehrere Einflusssphären besitzt. Zum einen beeinflusst der Staat indirekt die Unternehmen, indem er die gesetzlichen Regelungen, die sog. „Spielregeln“, festsetzt.[34] Zum anderen kann sich der Staat als direkter Anteilseigner engagieren. Hierbei stellt die Generierung höchstmöglicher Einnahmen in Form von Dividenden und einem Aktienkursanstieg sein primäres Ziel dar. Die Unterstützung des Staates erfolgt in diesem Fall in der Form, dass er die Umsetzung seiner zuvor implementierten Regelungen innerhalb des Unternehmens kontrolliert bzw. durchsetzt und dadurch in seiner Tätigkeit als Eigentümer eine Vorbildfunktion übernimmt.[35] Eine Übersicht über die verschiedenen Interessengruppen und ihren spezifischen Ansprüche gibt Abbildung 1 wieder.

Abbildung 1: Interessengruppen im Stakeholder-Ansatz

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: In Anlehnung an Meisterklasse Osteuropa (2003), S. 7.

Dutzi knüpft ebenfalls an die Stakeholder-Orientierung an und verwendet daher eine umfassendere Herangehensweise und definiert Corporate Governance als die Gesamtheit an unternehmensinternen und –externen Mechanismen, die gewährleisten, dass die Interessen der zu berücksichtigenden Anspruchsgruppen von den beauftragten Gesellschaftsorganen ausreichend Beachtung finden. Dazu gehören alle gesetzlich und vertraglich vereinbarten Rechte sowie alle Instrumente[36], die zur Leitung und Überwachung der Gesellschaft eingesetzt werden können. Gleichermaßen sind auch informelle Regelungen inbegriffen.[37] Die Interessenvertretung der Anspruchsgruppen kann über Anreize (Märkte), Verträge, rechtliche Normen oder Autoritätsstrukturen (Eigentumsrechte) erfolgen. Ein Portfolio derartiger Institutionen zum Schutz der diversen Gruppierungen existiert normalerweise in jedem Land.[38] Für Küpper hingegen bildet die Unternehmensverfassung die Ausgangslage für die Corporate Governance. Die Unternehmensverfassung besteht aus grundlegenden und langfristig verbindlichen Regelungen bzgl. der Grundrechte und –pflichten der Unternehmensmitglieder sowie aus der Grundstruktur ihrer Organe und Ziele. Aufgabe dieser Komponenten ist es, maßgeblich die Handlungsmöglichkeiten der Wirtschaftssubjekte vorzugeben. Diese wiederum sind abhängig vom operativen Sitz, der Rechtsform, der Branche und der Unternehmensgröße. Die in diesem Kontext entstehenden Probleme werden demnach unter dem Ausdruck der Corporate Governance diskutiert.[39]

Diese Betrachtungsweise begrenzt den Begriff der Corporate Governance jedoch zu sehr auf die Binnenordnung des Unternehmens.[40] Vielmehr bezieht sich die Begrifflichkeit der Corporate Governance innerhalb dieser Arbeit auf den Kern der zuvor niedergeschriebenen Standpunkte von Shleifer/Vishny und Dutzi . Beide Erklärungsansätze unterscheiden sich letztlich im groben nur dahingehend, dass sich die zu berücksichtigenden Anspruchsgruppen unterscheiden.[41] Im Wesen begründen beide Ansätze Corporate Governance mit der effektiven und effizienten Ausgestaltung der Unternehmensleitung- und überwachung.[42] Daher kann generell eine neutralere Definition herangezogen werden, die die Britische Cadbury Kommission ansetzt. Demnach ist Corporate Governance als „the system by which companies are directed and controlled[43] zu bezeichnen.[44]

Die zweite Divergenz, die sich im Laufe der Corporate Governance-Debatte herauskristallisiert hat, ist die der Unternehmenskontrolle. Grundlegend sollte jedoch zuerst erläutert werden, worin der Ursprung dieser Problematik gründet. Ausgangspunkt ist der Interessenkonflikt zwischen Management und Anteilseignern.[45] Dieser Erklärungsansatz, in der Literatur auch als Agency -Problematik bekannt, gehört zum Theoriegebäude der neuen Institutionenökonomik.[46] Damit die Prinzipal Agenten Theorie, und die damit einhergehenden opportunistischen Handlungen des Managements bestmöglich bewältigt werden, besteht eine Vielzahl von Anreiz- und Überwachungsmechanismen. Diese Konfliktlösungsmechanismen werden auch als Corporate Governance-System bezeichnet. Dabei wird der Interessensausgleich verschiedener Anspruchsgruppen gezielt verfolgt.[47] Zusätzlich übernehmen Unternehmensethik[48] und die Medien eine Hilfsstellung, um den angesprochenen Interessenkonflikt zu verringern.[49] Eine Auseinandersetzung mit den entsprechenden Mechanismen bzw. den Corporate Governance-Systemen wird im Folgenden niedergeschrieben und bildet das Wesen der vorliegenden Arbeit.

Generell und somit auch für ein Corporate Governance-System müssen die relevanten Elemente (Konfliktlösungsmechanismen) eines Systems benannt werden. Des Weiteren unterliegt das Beziehungsgeflecht der Elemente einer genaueren Analyse. Einzig die in der Realität beobachtbare Vielzahl von Einzelphänomenen, die als Elemente eines Corporate Governance-Systems betrachtet werden können, erweist sich als problematisch. Als Beispiel sei hier auf La Porta et al. verwiesen, die unter Corporate Governance „a set of mechanisms through which outside investors protect themselves against expropriation by the insider[50] zu verstehen geben. Der Begriff „a set of mechanisms“ ist nicht genau abgegrenzt. Daher ist es schwierig zu verstehen, welche Elemente in ein solches System einzuordnen sind.[51] Schmidt/Spindler geben eine umfassende Auflistung von Einzelelementen, die Systemelemente wie die Verteilung von Entscheidungsrechten, die Eigentümerstruktur oder auch die Qualität der Rechnungslegung beinhalten, und dessen mögliche Ausprägungen wieder. Eine Übersicht ermöglicht Tabelle 1.

Tabelle 1: Systemelemente der Corporate Governance und ihre unterschiedlichen Ausprägungen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Schmidt/Spindler (2000), S. 13 f.; Werner (2006), S. 23.

Den Systemelementen, die sich als Kontrollfunktion erweisen, d.h. als Unternehmensüberwachung dienen, kommt eine besondere Bedeutung zu. Die wohl vier wichtigsten Mechanismen der Unternehmensaufsicht lauten: die Struktur der Führungsorganisation, die Mitbestimmung von Arbeitnehmern, die Tragweite des Marktes für Unternehmenskontrolle sowie die Stellung von Großaktionären.[52]

Führungsorganisationen können grundsätzlich in zwei Modelle, dem Trennungs- und dem Vereinigungsmodell, unterschieden werden. Das Trennungsmodell, auch als dualistisches Führungssystem bekannt, zeichnet sich dadurch aus, dass zwei, hinsichtlich des Aufgabenbereiches, eigenständig und voneinander abgegrenzte Organe zur Unternehmensführung-, und überwachung, vorhanden sind. Dabei trägt der Vorstand die Verantwortung für die Geschäftsführung, während der Aufsichtsrat sowohl die Kontrolle des Vorstandes als auch die Interessenvertretung der Stakeholder übernimmt.[53]

Entscheidendes Argument innerhalb dieses Modells ist, dass die Kontrolle von einem unabhängigem Gremium, dem Aufsichtsrat, erfolgt. Dieser ist aufgrund seiner Unabhängigkeit vom Vorstand eher dazu bereit ein ineffizientes Management zu disziplinieren bzw. auszutauschen.[54] Eine besondere Bedeutung im Zusammenhang mit der Interessenvertretung besitzt die Mitbestimmung. Demnach gehören bspw. in Deutschland seit dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 dem Aufsichtsrat in Unternehmen mit mehr als 2000 Beschäftigten gleich viele Arbeitnehmer- und Anteilseignervertreter an. Demzufolge verfügen die Arbeitnehmer über Einflussmöglichkeiten auf die Unternehmensführung und üben somit eine aktive Kontrolle aus.[55]

Das Vereinigungsmodell hingegen findet im anglo-amerikanischen Rechtskreis seine Anwendung.[56] In diesem Fall wird sowohl die Unternehmensführung als auch die Überwachung an nur ein Organ delegiert, dem sog. board of directors .[57] Diese Organkontrollen, ob Vereinigungsmodell oder Trennungsmodell, werden auch als interne Corporate Governance-Mechanismen bezeichnet.[58] Eine nicht weniger einflussreichere Bedeutung im Zuge der Unternehmensaufsicht kommt dem Markt für Unternehmenskontrolle und dem Einfluss der Großaktionäre zu.[59] Im Allgemeinen lassen sich zwei Systeme unterscheiden, das angelsächsische Outsider-System (Markt für Unternehmenskontrolle) und der Typus des kontinental-europäischen Insider-Systems (netzwerkorientiertes Überwachungssystem).[60] Entscheidend für die Begriffsbestimmung ist, dass das Outsider-System seine Bezeichnung durch externe Kontrollmechanismen wie bspw. den Kapitalmarkt[61] und externe Finanzierungsquellen erhalten hat. Im Gegensatz hierzu beruht das Insider-System vordergründig auf internen Mechanismen wie bspw. kleine Zirkel von Großaktionären und Hausbanken oder anderen personellen Verflechtungen.[62]

2.2.1 Das marktorientierte Überwachungssystem

Die marktorientierte Überwachung in Outsider-Systemen ist durch einen ausgeprägten Anteilsstreubesitz[63] gekennzeichnet. Die Überwachung erfolgt primär über den Marktmechanismus.[64] Merkmal für diesen Mechanismus ist, dass ein distanziertes Verhältnis zwischen Management und den kontrollierenden Anspruchsgruppen herrscht.[65] Folglich charakterisiert der Interessenkonflikt zwischen der Unternehmensführung und den Minderheitsaktionären das Outsider-System.[66] Entscheidend ist, dass keine Interessengruppe in der Lage ist, in Bezug auf Unternehmensinformationen eine privilegierte Position einzunehmen oder Managemententscheidungen direkt zu beeinflussen. Dies gilt insbesondere für die Gruppe der Aktionäre, die den Großteil der Anteilseigner ausmachen. Ihr Einfluss ist aufgrund ihrer breit gestreuten Eigentümerstruktur begrenzt. Diesbezüglich ist zu berücksichtigen, dass für den einzelnen Aktionär hohe Kosten anfallen, falls er sich für eine direkte Überwachung der Unternehmensleitung entscheidet. Konsequenterweise wählt er ein passives Verhalten, da dies für ihn ökonomisch rational ist. Diese Haltung kann jedoch die Entstehung von Überwachungslücken durch Trittbrettfahrerverhalten, dem sog. free rider problem[67], begünstigen. Jeder Aktionär verzichtet auf eine eigene kostspielige Überwachung, im Vertrauen darauf, dass die anderen Anteilseigner diese Aufgabe übernehmen. Wird diese Vorgehensweise von allen Aktionären praktiziert, besteht die Gefahr, dass das Management weder konsequent noch ausreichend kontrolliert wird.[68]

Im marktorientierten Modell wirkt der Wettbewerbsdruck auf dem Güter-, Kapital- und Arbeitsmarkt als Disziplinierungsmittel auf die Unternehmensführung. Der Kapitalmarkt nimmt dabei eine besondere Position ein.[69] Hierbei gibt es klare und reaktionsfähige Entscheidungsstrukturen. Der Leitsatz richtet sich auf die Gewinnmaximierung im Rahmen des Shareholder Value-Ansatzes. Wird dieser nicht ausreichend erfüllt, besteht für den Anteilseigner die sog. exit -Option. Diese Abwanderungsmöglichkeit bietet den Aktionären Schutz vor einem Management, das gegen die Interessen der Eigentümer verstößt.[70] Die genaue Beschreibung des Mechanismus wird im Folgenden kurz skizziert.

Um die Geschäftspolitik des Managements zu Gunsten der Anteilseigner zu steuern, wird folglich der Kapitalmarkt, hier unter Zuhilfenahme des sog. Marktes für Unternehmenskontrolle, in Anspruch genommen.[71] Dabei handelt es sich um einen speziellen Teil des Kapitalmarktes, der sich auf das Angebot von Verfügungsrechten über die Unternehmen konzentriert. Demnach erfolgt die Überwachung der Unternehmensführung weniger durch die Aktionäre als vielmehr durch konkurrierende Managementteams.[72] Der Begriff „Markt für Unternehmenskontrolle“ ist auf die Theorie von Henry G. Manne aus dem Jahr 1965 zurückzuführen.[73] Jensen/Ruback bezeichnen diesen Markt als „the arena in which management team compete for the rights to manage corporate resources[74]. Öffentliche Übernahmeangebote lösen nach diesem Begründungsansatz ineffiziente Unternehmensleitungen durch ein effizienteres Management ab.[75] Die Bezeichnung eines ineffizienten Managements wird generell gebraucht, wenn die Unternehmensleistung von einer anderen Unternehmensführung gesteigert werden kann.

Manne unterstellt in diesem Kontext, dass ein Zusammenhang zwischen den Aktienkursen und der Leistung der Geschäftsführung besteht.[76] Der Börsenkurs kann demnach als ein Indikator für ein erfolgreiches Management herangezogen werden. Opportunistische Handlungen der Unternehmensführung müssten demzufolge langfristig einen sinkenden Verlauf aufweisen. Ein niedriger Aktienkurs gilt als Indiz für ein schlechtes bzw. ineffizientes Management.[77] Die Konsequenz eines sinkenden Aktienkurses ist eine erhöhte Gefahr, dass potentiell leistungsfähigere Manager auf das Unternehmen aufmerksam werden und versuchen die Zielgesellschaft zu übernehmen, mit der Absicht einen höheren Aktienkurs zu erreichen.[78] Generell wird das Management im eigenen Interesse angehalten, im Sinne der Gesellschaft zu wirtschaften.[79] Maher/Andersson merken dagegen kritisch an, das der Markt für Unternehmenskontrolle zwar ein Disziplinierungsmittel darstellt, gleichzeitig jedoch nicht die effizienteste Methode ist, um das Management zu disziplinieren. Demnach treten gegenwärtige Übernahmeversuche viel zu selten auf, als das dieser Kontrollmechanismus tatsächlich seine ganze Eigenschaft als Druckmittel entfalten kann.[80]

Entscheidend für das marktorientierte Überwachungssystem ist die Funktionsfähigkeit des Marktes, sichergestellt durch einen ausgeprägten Anlegerschutz und hohe Transparenz in Form von umfassenden Publizitätspflichten.[81] Für die Überlassung ihres Kapitals fordern die Anleger hohe Transparenz seitens der Unternehmen.[82] Insbesondere in Systemen, in denen der Markt als Koordinationsmechanismus dient. In diesem Fall können die Anspruchsgruppen die Publizität als Grundlage für ihre wirtschaftlichen Entscheidungen nutzten. Die Informationen haben insofern einen Bewertungseffekt.[83] Die Unternehmenspublizität dient „der Herstellung oder Steigerung von Transparenz gegenüber einem unbestimmten Publikum“[84] und beinhaltet alle vom Unternehmen veröffentlichen Informationen. Die Beseitigung von Informationsasymmetrien ist Zweck der Offenlegung unternehmensbezogener Daten.[85] Der Investor wird vor dem Vorenthalten wesentlicher Informationen geschützt. Einen wichtigen Bestandteil übernimmt in diesem Fall die Rechnungslegung.[86]

Generell soll die Rechnungslegung die Qualität der Transparenz erhöhen, indem es externen Adressaten eine Übersicht der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens ermöglicht.[87] Nach Sloan besteht eine enge Verbindung zwischen Rechnungslegung als Teil der Unternehmenspublizität und Corporate Governance. Dieser vertritt nachfolgende Meinung: „Financial accounting provides financiers with the primary source of independently verified information about the performance of managers. Thus, it is clear that corporate governance and financial accounting are inexorably linked[88]. Dabei ist das Verhältnis zwischen Corporate Governance und Unternehmenspublizität als komplementär zu klassifizieren. Einerseits stellt die Unternehmenspublizität, als Subsystem der Corporate Governance, u.a. den Interessensgruppen entscheidungsnützliche Informationen zur Verfügung. Zudem ist sie eine wichtige Voraussetzung für die umfangreiche Funktionsfähigkeit des Marktes für Unternehmenskontrolle. Andererseits beeinflusst Corporate Goverance die Qualität der Unternehmenspublizität erheblich.[89] Eine untergeordnete Rolle hingegen spielt die Publizität in Systemen, die vorwiegend auf eine interne Koordinierung, d.h. das Insider-System basieren.[90]

2.2.2 Das netzwerkorientierte Überwachungssystem

Die sog. netzwerkorientierte Überwachung die besonders in Deutschland anzutreffen ist, zeichnet sich durch eine konzentrierte und zumeist dauerhafte Anteilseignerstruktur aus. Die Unternehmen werden überwiegend von wenigen Großaktionären z.B. Familien oder dem Staat beherrscht.[91] In diesem Fall erfolgt die Überwachung des Managements über interne Mechanismen. Zumeist wird hierfür der Aufsichtsrat in Anspruch genommen.[92] Der hohe Anteilsbesitz ermöglicht den Eignern großer Anteilsblöcke, insbesondere aufgrund ihres Informationsvorteils, direkten Einfluss auf die Unternehmenspolitik auszuüben. Dieser wird i.d.R. auch praktiziert, da die Anspruchsgruppen die Durchsetzung ihrer Interessen verfolgen.[93] Angesichts des privilegierten Informationsstands wird die Gefahr von Überwachungslücken durch Trittbrettfahrer begrenzt, d.h. der fehlende Disziplinierungsdruck des Kapitalmarktes kann zu einem gewissen Grad kompensiert werden.[94] Die geringe Liquidität des Kapitalmarktes und der folglich schwach ausgeprägte Markt für Unternehmenskontrolle, zwingt die Großaktionäre eine aktive und direkte Überwachung der Gesellschaft vorzunehmen.[95]

Eine weitere Eigenschaft, die sich in Verbindung mit Insider-Systemen feststellen lässt, sind die engen und langfristigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Großaktionären und der Unternehmensführung. Infolgedessen entstehen Netzwerke, die diesen Beziehungen zur zusätzlichen Stabilität verhelfen.[96] Nach Franks/Mayer ist in diesem Zusammenhang von „complex webs of holdings and pyramids of intercorporate holdings[97] die Rede. Es ist festzustellen, dass die Unternehmensleitung innerhalb des Insider-Systems vornehmlich von Interessengruppen kontrolliert wird, die dem Unternehmen nahe stehen.[98] Diese Art von Unternehmensüberwachung kann die Agency -Problematik verringern, führt jedoch zu anderen Ineffizienzen. Eine konzentrierte Anteilseignerstruktur in Form eines Großaktionärs oder einer staatlichen Institution erhöht die Gefahr, dass diese Gruppen ihren Informations- und Machtvorteil nutzen, um persönliche Vorteile, sog. private Kontrollrenten, zu generieren.[99] Private Kontrollrenten können sowohl materiell z.B. in Form von überhöhten Entlohnungen, vergünstigten Darlehen an die Organe der Gesellschaft, Insiderhandel als auch immateriell bspw. in Form von sozialem Prestige, der Beeinflussung der öffentlichen Meinung, der Förderung von Familienmitgliedern oder Beziehungen auftreten.[100] Eine Übersicht über die möglichen Ausprägungen privater Kontrollrenten gibt folgende Tabelle:

Tabelle 2: Unterschiedliche Formen privater Kontrollrenten

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Ehrhardt/Nowak (2003b), S. 9.

Die zentrale Determinante für die Extraktion privater Kontrollrenten ist die Höhe und Art der Beteiligung, denn mit zunehmender Beteiligungshöhe steigen auch die Möglichkeiten einer gezielten Einflussnahme auf die Unternehmensführung.[101] Die Extraktion von privaten Kontrollrenten kann dementsprechend durch eine bessere Corporate Governance verringert werden.[102] Insider-Systeme weisen im Vergleich zu Outsider-Systemen eine geringere Markttransparenz auf.[103] Die Insider befürchten durch eine umfassendere Transparenz bspw. in Form einer strengeren Rechnungslegung oder eines entwickelten Justizwesen zum einen Einschränkungen innerhalb ihres Einflussbereiches und zum anderen den Nachweis ihrer privaten Kontrollrenten.[104]

Letztlich lässt sich jedoch keines der beiden Systeme als Überlegen deklarieren.[105] Denn weder das Outsider noch das Insider-System können vollständig dazu beitragen den Agency -Konflikt, der Grund für die Implementierung der jeweiligen Kontrollmechanismen ist, zu beseitigen.[106] Beide Systeme funktionieren in ihrer Umgebung und tragen dazu bei, den Interessenkonflikt zwischen Anteilseignern und Unternehmensführung teilweise zu beheben. Die unterschiedlichen Ausprägungen der Corporate Governance-Mechanismen zur Konfliktlösung sind im Wesentlichen von den gesetzlich-normativen Vorgaben abhängig. Folglich sind Corporate Governance-Systeme international durch Verschiedenheit gekennzeichnet.[107] Daher variiert zugleich die Bedeutung und die Intensität einzelner Governance-Mechanismen. Diese verschiedenen Merkmalsausprägungen lassen sich auf historisch bedingte Unterschiede bei der institutionellen Ausgestaltung entsprechender Normen zurückführen.[108] Daher existieren neben den wichtigen Kräften des Marktes gleichzeitig auch andere Kräfte wie Tradition, Geschichte und Kultur, die das Recht geformt haben und weiter bestimmen. Dieser Sachverhalt wird in der modernen Wissenschaft unter dem Begriff der Pfadabhängigkeit (path dependency) der Corporate Governance thematisiert.[109]

2.2.3 Die Pfadabhängigkeit der Corporate Governance

Pfadabhängigkeit wird definiert als das „ (...)Weiterwirken der Vergangenheit in der Gegenwart, die Tatsache, dass jedes zu einem Zeitpunkt beobachtete soziale Phänomen Ergebnis eines in die Vergangenheit zurückreichendes Prozesses ist (…)“[110]. Dabei bildet der Terminus der Historizität von Institutionen einen wichtigen Ausgangspunkt. Demzufolge wirken in der Vergangenheit getroffene Entscheidungen, etablierte Denkweisen und Routinen in die Gegenwart hinein.[111] So werden bspw. die Werte in den Transformationsstaaten wesentlich von der vergangenen sozialistischen Kultur geprägt.[112] Abweichende sozioökonomische Rahmenbedingungen, wie z.B. des Finanz- und Rechtssystems oder soziale und kulturelle Wertvorstellungen können als Ausgang für diese Entwicklung angesetzt werden. Somit wird das Corporate Governance-System entscheidend von seinen Ausgangbedingungen geprägt.[113]

Bebchuk/Roe nehmen diese Ausgangsbedingungen ebenfalls als Fundament, beschreiben diesen Ansatz allerdings umfangreicher. Folgt man ihrer Argumentation, so ist das existierende Rechtssystem, d.h. die Struktur der Unternehmen und des Gesellschaftsrechts innerhalb einer Wirtschaft zum aktuellen Zeitpunkt stets abhängig vom zuvor bestehenden System. Dabei wirken sich grundlegend zwei Ausprägungen auf die Unternehmensstruktur aus, die strukturbedingte und die rechtlich bedingte Pfadabhängigkeit. Zudem nehmen sie an, dass das Eigeninteresse einiger Interessensgruppen dazu führt, das Beharrungstendenzen entstehen, deren Überwindung sehr schwierig ist.[114]

Die strukturbedingte Pfadabhängigkeit thematisiert die Eigentümerstruktur. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem direkten Einfluss der anfänglichen Ausgestaltung der Anteilseignerrechte auf die folgende. Dabei unterstellen Bebchuk/Roe , dass der Versuch unternommen wird, die anfängliche Struktur beizubehalten. Diese wird sogar gezielt Aufrecht erhalten, auch wenn sie sich durch Ineffizienz auszeichnet. Begründet wird dies mit der Tatsache, dass sich eine konzentrierte Anteilseignerstruktur positiv auf die privaten Kontrollrenten der Großaktionäre niederschlägt, und dieser Umstand aus Sicht der Mehrheitsaktionäre konsequent gewahrt werden soll.[115]

Andererseits wirken sich auch rechtliche Entscheidungen bzw. Regelungen auf das aktuelle Rechtssystem aus, die Rede ist von der rechtlich bedingten Pfadabhängigkeit. Der Einfluss auf die Eigentümerstruktur erfolgt indirekt über das Rechtssystem. Diese Regelungen umfassen alle Rechtsvorschriften wie z.B. das Gesellschaftsrecht, das Insolvenzrecht etc., die das Beziehungsgeflecht zwischen allen Anspruchsgruppen regelt. Hierbei erfolgt die Pfadabhängigkeit sowohl unter Effizienzkriterien als auch dem indirekten Einfluss von Interessengruppen auf die Gesetzgebung. Einerseits beeinflusst die Eigentümerstruktur die Ausgestaltung des Rechtssystems, da die bereits bestehenden Regelungen auf das System zugeschnitten sind und neue Regelungen das vorhandene System effizienter gestalten sollen. Andererseits ergibt sich aus der vorhandenen Unternehmensstruktur indirekt ein Machtgefüge, dass das Rechtsystem stark beeinflusst. Die vorhandene Macht ermöglicht es den Eigentümern in ihrem Interesse im Prozess der Regelungsfindung eine aktive Rolle einzunehmen.[116]

Es lässt sich festhalten, dass potenzielle Handlungsalternativen durch die Pfadabhängigkeiten eingeschränkt werden und daher in wesentlichem Umfang die zukünftige Entwicklungsrichtung lenken.[117] Infolgedessen stellt sich beim Vergleich verschiedener Corporate Governance-Systeme ein heterogenes Bild. Generell sind die Unterschiede in Bezug auf Unternehmenskontrolle auf historische Schlüsselentscheidungen zurückzuführen. Essentiell waren in diesem Fall die Verordnungen zum Kartellwesen in Amerika und Deutschland.

Die USA entschied sich im Zuge des Sherman Act von 1890 für eine Strafverfolgung von Unternehmen, wenn diese sich zu Preiskartellen zusammenfügen oder sich auf anderweitige konspirative Absprachen einigen. Folglich wird die Kartellbildung energisch bekämpft.

Das deutsche Reichsgericht hingegen legte fest, dass Kartellverträge eine rechtlich bindende Anerkennung zugesprochen bekommen, unabhängig davon, ob es in der Folge zu Wettbewerbsbeschränkungen kommt. Somit wird bis dato in Deutschland die Kartellbildung begünstigt. Es lässt sich erkennen, dass die unterschiedlich ausgefallenen Rechtsakte die anschließende Entwicklung, insbesondere die aktuell noch anzutreffenden Verflechtungsstrukturen bspw. in Deutschland, tief greifend geprägt haben.[118]

Die Probleme sind identisch, jedoch werden differenzierte Lösungsansätze verfolgt. Tatsächlich sind Veränderungen innerhalb eines nationalen Corporate Governance-Systems das Ergebnis eines komplexen Anpassungsprozesses, in dessen Konsequenz sich verschiedene Unternehmensverfassungen einstellen können.[119] Der Zusammenhang wird im Folgenden grafisch abgebildet.

Abbildung 2: Die Pfadabhängigkeit der Corporate Governance

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Dutzi (2005), S. 13.

Jedoch bedeutet dies nicht, dass es keine Interventionschancen gibt, die eine Veränderung der Ausprägungen zulassen. Jeder kontinuitätssichernde Mechanismus z.B. in Form eines implementierten Rechtssystems kann beendet werden.[120] Ob Änderungen vorzunehmen sind und ob ein Mindeststandard an Grundsätzen eingeführt werden sollte, ist Schwerpunkt des folgenden Kapitels.

2.3 Zweck der Corporate Governance

2.3.1 International anerkannte Grundsätze der OECD

1999 wurden vom Rat der Organistion für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) die OECD-Grundsätze der Corporate Governance eingeführt. Es wurde ein Katalog von Standards und Leitlinien für „gute“ Corporate Governance-Praktiken entwickelt.[121] Im Jahr 2002 hat sich der Rat mit den existierenden Grundsätzen auseinandergesetzt und beschlossen, Reformen vorzunehmen. Dabei wurde primär ein überarbeitetes Konzept erstellt, das den unterschiedlichen rechtlichen, ökonomischen und kulturellen Gegebenheiten der einzelnen Länder gerecht wird.[122] Die OECD hat als Fundament folgende Grundsätze empfohlen: die Sicherung der Grundlagen eines effektiven Corporate Governance-Rahmens, die Aktionärsrechte und Schlüsselfunktionen der Kapitaleigner, die Gleichbehandlung der Aktionäre, die Rolle der verschiedenen Unternehmensbeteiligten (Stakeholder) bei der Corporate Governance, die Offenlegung und Transparenz und die Pflichten des Aufsichtsorgans.[123]

Die Umsetzung dieser Grundsätze soll primär eine klare Aufgabenteilung zwischen den Organen der Gesellschaft definieren. Darüber hinaus sollen die Rechte der Aktionäre und deren Gleichbehandlung ermöglicht, die Zusammenarbeit der verschiedenen Interessengruppen untereinander zur Wohlfahrtssteigerung verbessert und letztlich dafür Sorge getragen werden, dass alle wesentlichen Unternehmensdaten, wie z.B. die Eigentümerstruktur oder die Vermögen-, Finanz-, und Ertragslage rechtzeitig und regelmäßig offen gelegt werden.[124] Die Grundsätze sind jedoch kein Ersatz für staatliche und privatwirtschaftliche Aktivitäten zur Verbesserung der Corporate Governance-Praxis.[125]

2.4 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die Implementierung eines Corporate Governance-Systems leistet einen wichtigen Beitrag dazu bei, wirtschaftliches Handeln zu gewährleisten. Ziel ist es u.a. die Unternehmen wettbewerbsfähig zu machen, damit sie auf dem Markt bestehen können.[126] Konkurrenzfähige Unternehmen sind notwendig, um Monopole und somit gesamtwirtschaftliche Wohlfahrtsverluste zu verhindern.[127] Diese stellen die Versorgung der Gesellschaft mit Gütern und Dienstleistungen sicher. Zudem ist der entstehende Wettbewerb Voraussetzung für die Entstehung von Arbeitsplätzen. Infolgedessen erzielen die Arbeitnehmer Einkommen, die sie für den Konsum nutzen. Unternehmen wiederum erwirtschaften mit dem Absatz Gewinne, die sie dann teilweise wieder an ihre Anteilseigner ausschütten oder reinvestieren. In beiden Fällen generiert der Staat Steuereinnahmen, die er für die Finanzierung öffentlicher Aufgaben, wie bspw. die Infrastruktur, die Bildung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit usw., verwenden kann. Es ist zu erkennen, dass Corporate Governance sich nicht nur auf betrieblicher Ebene abspielt, sondern die gesamte Volkswirtschaft beeinflusst.[128]

Wird der Corporate Governance eine geringere Bedeutung beigemessen, kann sich dies negativ auf die Volkswirtschaft auswirken. Speziell in Transformationsländern, da diese sich noch im Aufbau eines Systems befinden, welches beabsichtig Demokratie und Wettbewerb als Fundament zu implementieren. Welche Auswirkungen ein schlechtes Corporate Governance-Umfeld auf die Volkswirtschaft haben kann, wird im Folgenden beschrieben. Hierfür wird im Speziellen Korruption als zu bekämpfende Größe betrachtet.

2.4.1 Folgen aus der Rechtsunsicherheit

Das Hauptproblem in Russland ist zum einen die Rechtsunsicherheit und zum anderen das hohe Ausmaß an Korruption. Hinsichtlich der rechtlichen Unsicherheit ist festzustellen, dass ein funktionierendes Rechtssystem die Voraussetzung für ein effizientes Finanzsystem[129] darstellt. Insbesondere da ein fehlendes Rechtssystem, das folglich nicht gewährleisten kann, dass Privatrechte wirksam durchgesetzt werden, potentielle Investoren mit zukünftiger Unsicherheit und Instabilität konfrontiert.[130] Dies wiederum führt zu einer geringeren Bereitschaft, Kapital zur Verfügung zu stellen, d.h. Investoren davon zu überzeugen, in das Transformationsland Russland zu investieren. In der Folge kann nicht das ganze Potential an anzuziehenden ausländischen Direktinvestitionen (ADI) abgeschöpft werden.[131]

Des Weiteren werden in Ländern mit schwach ausgeprägten Rechtssystemen wie es z.B. in Russland der Fall ist, Kodizes als Substitut für den Anlegerschutz herangezogen.[132] Im Hinblick auf Corporate Governance ist auch die Einführung von freiwilligen Verhaltens- und Ethikkodizes bedeutend. Insbesondere der ethische Appell soll besonders stark wirken. So wird bspw. Korruption unter ethischen Gesichtspunkten verurteilt, da in diesem Fall die bestehende Position egoistisch ausgenutzt wird. Folglich wird das Zusammenleben innerhalb der Gesellschaft unterminiert, da von Seiten des Staates kein faires Handeln vorliegt.[133]

2.4.2 Corporate Governance aus dem Blickwinkel der Korruption

Darüber hinaus ist der Tatbestand der Korruption nicht weniger bedeutsam.[134] Immunität gegenüber diversen Versuchen der Einflussnahme ist ebenfalls eine wesentliche Voraussetzung für ein Rechtssystem, dass es sich zum Ziel gesetzt hat, ein Corporate Governance-System zu implementieren.[135] Korruption ist ein bedeutsamer Indikator für die Durchsetzung von Rechtsvorschriften.[136] McCarthy/Puffer bezeichnen Korruption als deep seated und unterstellen damit, dass Korruption sogar das am tiefsten verwurzelte und am schwersten zu bekämpfende Hindernis in Bezug auf die Implementierung effektiver Corporate Governance darstellt.[137] Die Existenz korrupter Transaktionen unterminiert die Rechtsdurchsetzung. Die Charaktereigenschaften der Korruption und seine weitreichenden Konsequenzen auf die Volkswirtschaft werden im nächsten Gliederungspunkt thematisiert.

2.4.2.1 Formen von Korruption

Zwei Charakteristika kennzeichnen eine korrupte Transaktion. Zum einen sind mindestens zwei Akteure an einem Tauschgeschäft involviert. Zum anderen verletzt dieser Tauschakt einzelne gesetzliche Regeln zum Nachteil eines Dritten. Somit missbraucht ein Bediensteter innerhalb dieser Transaktion ihm von seinem Arbeitgeber gewährten diskretionären Handlungsspielraum für private Zwecke. Daher lässt sich dieser Vorgang als eine Prinzipal Agenten Beziehung darstellen.[138] „Ein Agent, dem ein Prinzipal durch einen Vertrag bestimmte Entscheidungs- und Handlungsmöglichkeiten eingeräumt hat, handelt im Rahmen dieser Möglichkeiten regelwidrig und erhält von einem Klienten, der von dem Regelverstoß profitiert, eine Gegenleistung“[139]. Dies ist eine Möglichkeit den Begriff der Korruption zu definieren.

Dessen ungeachtet gibt es noch immer keine klare Abgrenzung bzw. akzeptierte Legaldefinition der Korruption. Die wissenschaftliche Literatur unterscheidet jedoch in jüngster Zeit zwei Formen von Korruption. Zum einen besteht die Möglichkeit der administrativen Korruption, die die Bestechung von Vertretern der Staatsverwaltung beinhaltet. Intention ist es, die Anwendung bereits bestehender Gesetze und Regeln eigennützig zu beeinflussen. Andererseits kann Korruption in Form von state capture erfolgen. Hierbei werden Korruptionszahlungen an Beamte und Politiker realisiert, um diese bei der Gestaltung und Formulierung neuer Regeln zu beeinflussen.[140]

Diese beiden Formen der Korruption lassen sich als Prinzipal-Agenten-Beziehungen bezeichnen. Eine weitere Ausprägung stellt die sog. Netzwerkkorruption da, die sich gegenüber legaler und legitimer Lobbytätigkeit abgrenzt, und auch als Prinzipalkorruption, d.h. Korruption von Entscheidungsträgern bezeichnet wird. Korrupte Handlungen dieser Art werden als „Interaktionen innerhalb einer sozialen Struktur, die sich durch einen pauschalen und unsymmetrischen Vorteilstausch auszeichnen“[141] charakterisiert.[142] Folglich ist die gegenseitige Vorteilsgewährung nicht notwendigerweise mit einer expliziten Bezahlung von Bestechungsgeldern verknüpft. Ferner ist nicht mal eine reziproke Vorteilsgewährung verpflichtend, sie ist unsymmetrisch. Insofern besteht weder die Pflicht, sich gegenüber der Person erkenntlich zu zeigen, die ursprünglich den Vorteil gewährt hat noch muss der zu erbringende Vorteil denselben Wert haben. Selbst einem Dritten gegenüber könnte die Verbindlichkeit eingelöst werden. Es besteht lediglich die Erwartungshaltung, dass Netzwerkzugehörige prinzipiell die Bereitschaft zeigen, andere Teilnehmer zu unterstützen.[143] Demzufolge wird Korruption nicht ausschließlich als Summe einzelner Bestechungsakte klassifiziert, vielmehr muss der Vorgang als Organisationsprinzip innerhalb einer Gesellschaft eingeordnet werden.

2.4.2.2 Messung von Korruption

Um zu messen, wie stark die Korruption innerhalb eines Landes ist, stehen verschiedene Indizes zur Verfügung.[144] Vielfach wird der sog. Korruptionswahrnehmungsindex (Transparency International Corruption Perceptions Index [CPI]) von Transparency International als Instrument zur Bestimmung des Ausmaßes der Korruption verwendet.[145] Der Grad der bei Amtsträgern und Politikern wahrgenommenen Korruption, der durch den Missbrauch öffentlicher Macht wie z.B. die Bestechung von Amtsträgern oder die Unterschlagung öffentlicher Gelder identifiziert wird, determiniert den CPI. Die Tiefe der wahrgenommenen Korruption wird im Anschluss für jedes untersuchte Land in eine Zahl überführt. Die Skalierung des Index erfolgt dabei gemäß eines Punktesystems von null bis zehn, wobei zehn Punkte das geringste Niveau an wahrgenommener Korruption zum Ausdruck bringt.[146]

2.4.2.3 Volkswirtschaftliche Schäden durch Korruption

Die Problematik korrupter Transaktionen ist insofern wichtig, als sie erhebliche volkswirtschaftliche Schäden verursacht. Neben einem Vertrauensverlust der Bevölkerung in die Politik und die Bürokratie gilt dies insbesondere im Zusammenspiel von Korruption und ADI mit Hinblick auf Lizenzvergaben, Steuererhebungen oder der Kontrolle von Umweltauflagen. Es entstehen unabsehbare Risiken und Kosten, folglich wird eine Amortisierung der Investition erschwert. Nachdem die Investitionen erstmal versunken sind (sunk costs), ist das Funktionieren rechtsstaatlicher Institutionen, die als Grundlage für den Eigentumsschutz angesehen werden kann, keineswegs garantiert. Aus diesem Grund bevorzugen Investoren Länder, in denen weniger Korruption vorherrscht.[147] Nach Kallfass/Steinrücken ist ein, mit wohl definierten und geschützten Eigentumsrechten, funktionierendes Rechtssystem, Voraussetzung für wirtschaftliche Entwicklung, da hierdurch die Transaktionskosten gesenkt werden. Erst dadurch können die Vorteile der Spezialisierung und Innovation realisiert werden. Insbesondere geringes Vertrauen in rechtsstaatliche Institutionen vor dem Hintergrund der Durchsetzung von Eigentumsrechten und Verträgen erhöhen die Transaktionskosten.[148]

Als eine Form von Korruption behindert Bestechung z.B. den marktwirtschaftlichen Wettbewerb. Die Konsumenten werden mit der Tatsache konfrontiert, dass ihnen möglicherweise nicht mehr das qualitativ beste oder preiswerteste Produkt angeboten wird.[149] Für Unternehmen kann Korruption ebenfalls unerwünschte Auswirkungen haben. Da der Akt der Korruption in vielen Ländern strafrechtlich verfolgt wird, müssen Unternehmen gegebenenfalls eine starke Belastung ihres Humankapitals bewältigen. Dies ist der Fall, wenn die Mitarbeiter bspw. inhaftiert werden.[150] Die schwerwiegendsten Folgen, die durch Korruption entstehen, sind jedoch die Effekte auf das Investitionsvolumen, das BIP und das Wirtschaftswachstum. Mehrere Untersuchungen wurden diesbezüglich vorgenommen.

Ein Ländervergleich ist Ausgangslage bei Mauro . Hierbei untersucht er den Zusammenhang zwischen einem internationalen Korruptionsindex und der Investitionsrate, den Wachstumsraten des BIP und der Produktivität öffentlicher Investitionen innerhalb der Länder.[151] Aus der Untersuchung geht hervor, dass eine negative Korrelation zwischen den verschiedenen Kennzahlen besteht und folglich Korruption private Investitionen hemmt und so das Wirtschaftswachstum verringert.[152] Zum selben Ergebnis kommen auch Tanzi/Davoodi . Sie beobachten jedoch zusätzlich, dass infolge korrupter Transaktionen sowohl die Produktivität öffentlicher Investitionen als auch die Qualität der bestehenden Infrastruktur wie bspw. die Beschaffenheit der Straßen sinkt.[153] Zudem verlangsamen korrupte Beamte ihr Arbeitstempo, damit die Zahlung von Beschleunigungsgeldern als notwendig erachtet wird.[154] Des Weiteren führt Korruption zu einer Ungleichheit der Einkommensverteilung, zu Armut und Verringerung des Bildungsniveaus.[155] Ein weiterer negativer Effekt als Folge korrupter Transaktionen gründet auf der Analyse von Wei . Die Untersuchung ergibt, dass eine negative Korrelation zwischen Korruption und ADI besteht. Infolgedessen generieren Länder, in denen Korruption in hohem Maße auftritt, geringere ADI.[156] Dies ist problematisch, da so der Import technischen Wissens geschmälert wird.[157] Konsequenz ist, dass sich die ausländischen Investoren zunehmend auf Joint Ventures einlassen

[...]


[1] Medvedev, zit. nach Worldbank (2008), S. 3.

[2] Die ökonomische Literatur versteht unter dem Begriff der Institution die zentralen Regeln und Ordnungsmuster, die die Handlungen von Akteuren bestimmen. Vgl. Karmann (2008), S. 18; North (1997), S. 27. Exemplarisch für Institutionen sind der Staat, die Verfassung, ein Vertrag, die Sprache usw. zu nennen. Vgl. Göbel (2006), S. 29.

[3] Der geringe Anlegerschutz in Russland wird von ausländischen Investoren als der bedeutendste Missstand in Bezug auf den Investitionsstandort Russland angeführt. Aus diesem Grund bildet die Implementierung von Institutionen, die bisher schwach ausgeprägt sind, den Schwerpunkt der Reformmaßnahmen.

[4] Vgl. Pleines/Schröder (2004), S. 1 Vorwort.

[5] Vgl. Sell (2008), S. 19 f.

[6] Vgl. Kehr (2000), S. 10.

[7] Vgl. Chernykh (2008), S. 172.

[8] Vgl. Karmann (2008), S. 11.

[9] Vgl. Crawford/Lijphart (1997), S. 2.

[10] Vgl. Michailova/Worm (2003), S. 513.

[11] Vgl. Ledeneva (2008), S. 119.

[12] Vgl. Mauro (1995), S. 683.

[13] Vgl. Becht/Bolton/Roel (2002), S. 4.

[14] Vgl. Drobetz/Schillhofer/Zimmermann (2004), S. 6; von Werder (2003), S. 5; Schmidt (2007), S. 318; Schauf (2008), S. 30; Buck (2003), S. 299; McCarthy/Puffer (2002), S. 635; Böcking/Dutzi/Müßig (2004), S. 417.

[15] Der Sarbanes Oxley Act wurde 2002 vom US-Kongress in Folge unterschiedlicher Unternehmensskandale wie z.B. Enron verabschiedet. Das SOX- Regelwerk fordert die Unternehmen dazu auf u.a. einen Code of Ethics zu erlassen. Vgl. Schwerk (2007), S. 12.

[16] Der Deutsche Corporate Governance Kodex wurde 2002 erarbeitet und basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Dennoch müssen deutsche börsennotierte Aktiengesellschaften jährlich nach § 161 des Aktiengesetzes erklären, welche Verhaltensregeln das Unternehmen umgesetzt hat und welche nicht; ausführlich Dutzi (2005), S. 71-80.

[17] Siehe Kapitel 5.2.

[18] Vgl. Berrar (2001), S. 20. Eine kritische Analyse hinsichtlich dieser Ansicht erfolgt in Kapitel 2.4.3.

[19] Wolfensohn (1998), zit. nach Berrar (2001), S. 19.

[20] Vgl. Werner (2006), S. 28 f.; ähnlich Hopt (2000), S. 782.

[21] Vgl. Meisterklasse Osteuropa (2003), S. 11.

[22] Vgl. Werner (2006), S. 20 f., 28 f.

[23] Vgl. Shleifer/Vishny (1997), S. 737; Berrar (2001), S. 27; Gräser (2007), S. 5; Pleines (2008), S. 135; Schwerk (2007), S. 4.

[24] Vgl. Meisterklasse Osteuropa (2003), S. 5.

[25] Shleifer/Vishny (1997), S. 737.

[26] Vgl. Sell (2008), S. 17; Schmidt/Weiß (2003), S. 2; von Werder (2003), S. 8 f.; Wright et al. (2003), S. 265; Werner (2006), S. 21.Kritiker werfen dieser Herangehensweise jedoch Ineffizienz vor, da die verschiedenen Anspruchsgruppen jeweils homogene Ziele besitzen; eine effiziente Fokussierung auf ein Ziel wird verhindert. Vgl. Kuznetsov/Kuznetsova (2003), S. 257.

[27] Tirole (2001), S. 4.

[28] Aufgrund der sozialistischen Tradition entspricht das Corporate Governance Verständnis in den Transformationsstaaten dem Stakeholder-Modell. Vgl. Kuznetsov/Kuznetsova (2003), S. 244; Kurtbedinov (2008), S. 123. Insbesondere das Erbe von Gewerkschaften, den Arbeitern als Eigentümer und örtlichen Gemeinden wirken bis heute in die Unternehmensentscheidungen und werden es die nächsten Jahre weiterhin tun. Folglich tragen unterschiedliche Stakeholder zum Erfolg des Unternehmens bei. Daher muss das Management regelmäßig den Interessenausgleich verschiedener Anspruchsgruppen anstreben. Vgl. Berglöf/Pajuste (2003), S.21; ähnlich Lazareva/Rachinsky/Stepanov (2007), S. 3; Yakovlev/Danilov (2008), S.216.

[29] Siehe Kapitel 3.2.1.

[30] Vgl. Schwerk (2007), S. 30, 37.

[31] Siehe Kapitel 2.3.1.

[32] Vgl. OECD (2004), S. 55.

[33] Vgl. Wright et al. (2003), S. 267.

[34] Vgl. Wright et al. (2003), S. 270.

[35] Vgl. Wright et al. (2003), S. 274; ähnlich Yakovlev (2008), S. 10.

[36] Auf die Instrumente wird im folgenden Kapitel unter dem Schlagwort Systemelemente ausführlicher eingegangen.

[37] Vgl. Dutzi (2005), S. 12, ähnlich Schmidt/Weiß (2003), S. 2.

[38] Vgl. Harm (2005), S. 52.

[39] Vgl. Küpper (2006), S. 157.

[40] Vgl. von Werder (2003), S. 4; Kehr (2000), S. 11 f.; Berrar (2001), S. 24.

[41] Vgl. Berrar (2001), S. 27.

[42] Für eine ausführliche Auseinandersetzung bzgl. der schwierigen Abgrenzung siehe Kehr (2000), S. 10-14; Dutzi (2005), S. 1, ähnlich Werner (2006), S. 21.

[43] Cadbury Report (1992), S. 14.

[44] Vgl. Berrar (2001), S. 25.

[45] Vgl. Drobetz/Schillhofer/Zimmermann (2004), S. 6; Shleifer/Vishny (1997), S. 737, 761; Küpper (2006), S. 157; Kryvoi (2008), S. 304; Fama/Jensen (1983), S. 301-325.

[46] Vgl. Böcking/Dutzi/Müßig (2004), S. 422. Eine ausführliche Analyse der Prinzipal-Agenten-Theorie findet sich in Jensen/Meckling (1976), S. 305-360.

[47] Vgl. Kehr (2000), S. 1, 10; ähnlich Werner (2006), S. 20; Berrar (2001), S. 31; OECD (2004), S. 11; Berglöf/Pajuste (2003), S. 20; Tkachenko (2006), S. 103.

[48] Eine ausführliche Analyse der Unternehmensethik erfolgt in Kapitel 3.

[49] Vgl. Berglöf/Pajuste (2003), S. 20.

[50] La Porta et al. (2000), S. 4.

[51] Vgl. Werner (2006), S. 22 f.

[52] Vgl. Kehr (2000), S. 35; ähnlich Dutzi (2005), S. 26.

[53] Vgl. Schmidt (2007), S. 326; Hopt (2003), S. 34; Kehr (2000), S. 36; ähnlich Schmidt/Weiß (2003), S. 2; Moerland (1995), S. 25; Berrar (2001), S. 37. Das dualistische Führungssystem ist insbesondere in deutschen Aktiengesellschaften anzutreffen. Vgl. Küpper (2006), S. 160 f.; Dutzi (2005), S. 26; McCarthy/Puffer (2002), S. 634 f.

[54] Vgl. Muravyev (2003), S. 153 f.; Bektenov (2005), S. 197.

[55] Vgl. Küpper (2006), S. 161; Hopt (2003), S. 35; Kehr (2000), S. 28; Becht/Bolton/Roel (2002), S. 56; Bebchuk/Roe (1999), S. 5. Für eine ausführliche Auseinandersetzung bzgl. des Nutzens der Mitbestimmung vgl. Kehr (2000), S. 28 f.

[56] Vgl. Bektenov (2005), S. 104; Berrar (2001), S. 37.

[57] Vgl. Dutzi (2005), S. 27; Küpper (2006), S. 160; Kehr (2000), S. 36 f.; Becht/Bolton/Roel (2002), S. 22 f. Für eine ausführliche Darstellung bzgl. der Zusammensetzung eines board of directors siehe Kehr (2000), S. 37 f. und die dort angegebene Literatur.

[58] Vgl. von Werder (2003), S. 12.

[59] Vgl. Kurtbedinov (2008), S. 121. Um ein bessere Einordnung zu gewährleisten, sollte erwähnt werden, dass auch der Großaktionär, und der mit ihm verbundene Einfluss auf die Unternehmensführung infolge aktiver Kontrolle, als internes Corporate Governance Instrument zählt. Vgl. von Werder (2003), S. 12 f.; Hopt (2000), S. 782.

[60] Vgl. Coffee (2000), S. 3; Franks/Mayer (2001), S. 943 f.

[61] Die Kontrollemöglichkeit unter Zuhilfenahme des Kapitalmarktes wird im folgenden Kapitel ausführlich dargelegt.

[62] Vgl. Berrar (2001), S. 38.

[63] Damit wird die Mehrheit der Anteile von Kleinaktionären gehalten.

[64] Vgl. Hopt (2000), S. 782; Schmidt/Weiß (2003), S. 12; Dutzi (2005), S. 15; Küpper (2006), S. 159.

[65] Vgl. Dutzi (2005), S. 15.

[66] Vgl. Maher/Andersson (2000), S. 1; Kurtbedinov (2008), S. 121.

[67] Grundlegend zur free rider- Problematik siehe Grossman/Hart (1980), S.42-64.

[68] Vgl. Dutzi (2005), S. 15; Moerland (1995), S. 24.

[69] Vgl. Hart (1983), S. 381 f.; Hopt (2000), S. 782 f.; Werner (2006), S. 29.

[70] Vgl. Pistor (2000), S. 10; Buck (2003), S. 300; Kuznetsov/Kuznetsova (2003), S. 251.

[71] Vgl. Schmidt/Weiß (2003), S. 12; Werner (2006), S. 29; Küpper (2006), S. 159.

[72] Vgl. Jensen/Ruback (1983), S. 5; Dutzi (2005), S. 16.

[73] Vgl. grundlegend Manne (1965), S. 110-120.

[74] Jensen/Ruback (1983), S. 5.

[75] Vgl. Mühle (2002), S. 61; Moerland (1995), S. 23, 29; Becht/Bolton/Roel (2002), S. 14; Black/Kraakman/Tarassova (2000), S. 1735; Pleines (2008), S. 135; Schwerk (2007), S.6.

[76] Vgl. Manne (1965), S. 112 f.

[77] Vgl. Dutzi (2005), S. 16 f.

[78] Vgl. Manne (1965), S. 113; Mühle (2002), S. 62.

[79] Vgl. Sprenger (2002), S. 7. Für kritische Anmerkungen zum Markt für Unternehmenskontrolle wie z.B. die These eines Empire-Building siehe Moerland (1995), S. 29 f.

[80] Vgl. Maher/Andersson (2000), S. 29.

[81] Vgl. Werner (2006), S. 11; Hopt (2003), S. 36.

[82] Vgl. Dutzi (2005), S. 18; La Porta et al. (2000), S. 6; ähnlich Chernykh (2008), S. 170.

[83] Vgl. Werner (2006), S. 39; Yakovlev/Danilov (2008), S. 224; Wüstemann (2003), S. 717.

[84] Werner (2006), S. 35.

[85] Vgl. Werner (2006), S. 35. Laut Black können die Qualität und der Umfang bereitgestellter Informationen das Wirtschaftswachstum begünstigen. Vgl. Black (2001), S. 782.

[86] Vgl. Wüstemann (2003), S. 718, 720; Sloan (2001), S. 344 f.

[87] Vgl. Worldbank (2002), S. 115.

[88] Sloan (2001), S. 335 f.

[89] Vgl. Sloan (2001), S. 341 f.; Werner (2006), S. 38 f.

[90] Vgl. Werner (2006), S. 39.

[91] Vgl. Dutzi (2005), S. 19; Franks/Mayer (2001), S. 944; Beyer (2006), S. 41; Berglöf/v. Thadden (1999), S. 4; Pleines (2008), S. 135; ähnlich Becht/Bolton/Roel (2002), S. 17; Buck (2003), S. 301. Dabei besitzt Deutschland innerhalb der OECD Länder den höchsten Grad an konzentrierter Eigentümerstruktur. Vgl. Worldbank (2005), S.129.

[92] Vgl. Schmidt/Spindler (2000), S. 15; Schmidt/Weiß (2003), S. 13; Küpper (2006), S. 159; Buck (2003), S. 301.

[93] Vgl. Schmidt/Weiß (2003), S. 13; Dutzi (2005), S. 19, 22; Kehr (2000), S. 41; Moerland (1995), S. 30; Barclay/Holderness (1992), S. 268; Becht/Bolton/Roel (2002), S. 46; Berglöf/v. Thadden (1999), S. 10; Buck (2003), S. 301.

[94] Vgl. Gorton/Schmid (2000), S. 49.

[95] Vgl. Gorton/Schmid (2000), S. 68; Dutzi (2005), S. 22; Shleifer/Vishny (1997), S. 769; Moerland (1995), S. 24.

[96] Vgl. Dutzi (2005), S. 19; Moerland (1995), S. 20 f.; Beyer (2006), S. 41.

[97] Franks/Mayer (2001), S. 944.

[98] Vgl. Moerland (1995), S. 20 f.

[99] Vgl. Jensen/Meckling (1976), S. 312; Shleifer/Vishny (1997), S. 774; Dutzi (2005), S. 23; Barclay/Holderness (1992), S. 269; Berglöf/Pajuste (2003), S. 21 f.; Chernykh (2008), S.170. Demnach entsteht ein Agency -Konflikt zwischen Großaktionären und Kleinaktionären. Hierzu ausführlicher Ehrhardt/Nowak (2003b), S. 3; Shleifer/Vishny (1997), S. 770.

[100] Vgl. Ehrhardt/Nowak (2003a), S. 375; Coffee (2001), S. 2, 9; Black (2001), S. 804.

[101] Vgl. Dutzi (2006), S. 345; Muravyev (2003), S. 152.

[102] Vgl. Doidge et al. (2007), S. 6.

[103] Vgl. Dutzi (2005), S. 25.

[104] Vgl. Black (2001), S. 807 f.; Doidge et al. (2007), S. 6.

[105] Vgl. Moerland (1995), S. 19; Buck (2003), S. 299; Shleifer/Vishny (1997), S. 739;

[106] Vgl. Maher/Andersson (2000), S. I Vorwort.

[107] Vgl. Kehr (2000), S. 56; Beyer (2006), S. 42; OECD (2004), S. 13.

[108] Vgl. Hopt (2003), S. 34; Kehr (2000), S. 3; Dutzi (2005), S. 13; Pistor (2000), S. 2.

[109] Vgl. Hopt (2000), S. 782; Dutzi (2005), S. 13; Sprenger (2002), S. 19.

[110] Mayntz (2002), S. 28.

[111] Vgl. Mayntz (2002), S. 27.

[112] Vgl. Gräser (2007), S. 21; Höhmann (1996), S. 43.

[113] Vgl. Hopt (2000), S. 782; Bebchuk/Roe (1999), S. 4.

[114] Vgl. Bebchuk/Roe (1999), S. 1 f., 8; Berrar (2001), S. 68-70. Siehe auch Berrar , der den Formulierungen von Bebchuk/Roe größtenteils zustimmt, aber kritisch einwendet, dass sie die Veränderungskräfte unterschätzen und demnach eine Harmonisierung der Rechtsordnungen möglich ist. Er stützt sich dabei auf die wachsenden Rentabilitätsansprüche der Aktionäre. Vgl. Berrar (2001), S. 71 f.; ähnlich OECD (2004), S. 13.

[115] Vgl. Bebchuk/Roe (1999), S. 13, 23.

[116] Vgl. Bebchuk/Roe (1999), S. 1 f., 23, 34, 37 f.

[117] Vgl. Beyer (2006), S. 12; Mayntz (2002), S. 27 f.

[118] Chandler (1990), S. 72, zit. nach Beyer (2006), S. 42 f.

[119] Vgl. Kehr (2000), S. 71.

[120] Vgl. Beyer (2006), S. 37.

[121] Vgl. McGee/Preobragenskaya (2004a), S. 2.

[122] Vgl. OECD (2004), S. 9, 31.

[123] Für eine genauere Darbietung siehe, OECD (2004), S. 7; ähnlich Berrar (2001), S. 81.

[124] Vgl. Sell/Krylov (2006), S. 3; OECD (2004), S. 31 f.

[125] Vgl. OECD (2004), S. 11.

[126] Vgl. OECD (2004), S. 11 f.; ähnlich Siehl (1998), S. 72 f.

[127] Vgl. Hart (1983), S. 381. Voraussetzung hierfür ist wiederum ein sicheres Rechtsumfeld, um Wettbewerb zu gewährleisten. Vgl. Worldbank (2005), S. 139.

[128] Vgl. Sell/Krylov (2006), S. 5.

[129] Um eine Definition und einen Überblick über die verschiedenen Funktionen eines Finanzsystems zu erhalten siehe Kehr (2000), S. 49 f. und die dort angegebene Literatur.

[130] Vgl. Gräser (2007), S. 22. Demnach wird den rechtlichen Institutionen eine besondere Bedeutung beigemessen, da sie nach der gängigen Literatur als Grundlage für eine gute Corporate Governance anzusehen sind. Vgl. Pistor (2000), S. 2. Ähnlich Shleifer/Vishny die vor allem einen stark ausgeprägten Anlegerschutz als Ausgangspunkt für eine gute Corporate Governance erachten. Vgl. Shleifer/Vishny (1997), S. 773. Auch La Porta et al. kommen in ihrer Untersuchung zu dem Ergebnis, das Länder mit geringerem Anlegerschutz, gemessen an den existierenden gesetzlichen Regelungen und deren tatsächlicher Durchsetzung, weniger ausgeprägte Kapitalmärkte besitzen. Vgl. La Porta et al. (1997), S. 1131 f., 1149. Dabei werden jedoch keine Transformationsländer untersucht. Die Basis für die Untersuchung bildet u.a. der Anti Director -Index, der sich aus verschiedenen Rechten für die Aktionäre zusammensetzt. Diese Rechte sind z.B. die Ausübung des Stimmrechts per E-Mail, die Möglichkeit einer kumulativen Abstimmung etc. Vgl. La Porta et al. (1997), S. 1134.

[131] Vgl. Berglöf/Pajuste (2003), S. 24.

[132] Vgl. Coffee (2001), S. 29.

[133] Vgl. Shleifer (2004), S. 414.

[134] Vgl. Meisterklasse Osteuropa (2003), S. 18; Jaffe/Tsimerman (2005), S. 87 f.

[135] Schönfelder (1999), zit. nach Gräser (2007), S. 23.

[136] Vgl. Berglöf/v. Thadden (1999), S. 8.

[137] Vgl. McCarthy/Puffer (2008a), S. 238.

[138] Vgl. Kallfass/Steinrücken (2008), S. 48. Eine weit kürzere Definition bietet Transparency International, wonach Korruption als Missbrauch öffentlicher Macht zum privaten Nutzen bestimmt wird. Vgl. Transparency International (2007), S. 9; Shleifer/Vishny (1993), S. 599; Pleines (2005), S. 248; Pleines (2001), S. 141.

[139] Kallfass/Steinrücken (2008), S. 48. Die üblichste Form der Korruption erfolgt im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Ausschreibungs- und Auftragsvergaberichtlinien gegen Zahlung von Bestechungsgeldern, vgl. Vehrkamp (2005), S. 776. Ein anschauliches Beispiel einer Prinzipal-Agent-Beziehung bieten Kallfass/Steinrücken (2008), S. 48.

[140] Vgl. Hellman et al. (2000), S. 2; Worldbank (2005), S. 128; Worldbank (2000), S. 15; Satarow (2004), S. 35. Diese Zahlungen werden generell von Unternehmen abgewickelt, im Hinblick auf Russland auch von Oligarchen. Vgl. Beyer (2006), S. 173.

[141] Vgl. Schefczyk (2005), S. 116.

[142] Vgl. Vehrkamp (2005), S. 776 f., ähnlich Leschke (2005), S. 169.

[143] Vgl. Schefczyk (2005), S. 116 f., Pleines (1999), S. 179. Dies ist auch der Tatbestand innerhalb der blat -Netzwerke die in Russland im Laufe der Planwirtschat entstanden sind und in Kapitel 5.2.7 ausführlicher erörtert werden.

[144] Es sollte angemerkt werden, dass das Ausmaß der Korruption nicht direkt beobachtbar ist und daher der Versuch unternommen wird, diese Größe anhand eines Indikators abzuschätzen. Grundsätzlich werden zwei Gruppen von Größen als Schätzer bzgl. des Umfangs von Korruption herangezogen. Dazu gehört neben der objektiven Größe, die sich bspw. auf Polizeistatistiken bezieht und die bekannt gewordenen Korruptionsfälle beinhaltet ferner die subjektive Größe, welche auf Einschätzungen vornehmlich durch Experten wie Analysten und international tätige Geschäftsleute basiert. Beide Größen besitzen Vor- und Nachteile, für eine ausführliche Auseinandersetzung siehe Pies et al. (2005), S. 42-46; ähnlich Satarow (2004), S. 34.

[145] Dieser Index wird auch als Komposit Index bezeichnet, weil er aus Daten anderer Indizes bzw. unabhängiger Institutionen zusammengesetzt wird. Die Einführung führte zu einer höheren Präzision und war daher ein wichtiger Schritt für eine bessere Auswertung, Pies et al. (2005), S. 48; Lambsdorff, (2004), S. 43; Vehrkamp, (2005), S.779.

[146] Vgl. Transparency International Corruption Perceptions Index 2007 (2007), S. 1, 9. Für einen Überblick über andere Indizes von Transparency International , die eine andere Bewertungsgrundlage besitzen, siehe ebd. S. 13.

[147] Vgl. Lambsdorff (2004), S. 44.

[148] Vgl. Kallfass/Steinrücken (2008), S. 49 f.; 56. Cartier-Bresson (2001), S. 11.

[149] Vgl. Homann/Blome-Drees (1992), S. 163.

[150] Vgl. Muche (2008), S. 184.

[151] Für einen Überblick bzgl. der Zusammensetzung des Index Business International (BI), siehe Mauro (1995), S. 683-685.

[152] Vgl. Mauro (1995), S. 682 f., 695, 698, 704 f. Im Umkehrschluss ergibt sich, dass eine Verbesserung des Korruptionsindex eines Landes um eine Indexeinheit, eine Erhöhung der Investitionsrate um ca. 3% zur Folge hat. Vgl. Mauro (1995), S. 695; Muche (2008), S. 128; Kallfass/Steinrücken (2008), S. 50; OECD (2001); S. 3; Cartier-Bresson (2001), S.20. Jedoch deutet Vehrkamp an, dass diese Korrelationsergebnisse mit Vorsicht zu interpretieren sind, da für diese Beispiele auch eine umgekehrte Kausalität plausibel erscheint, Korruption ist demgemäß Resultante und nicht Determinante eines geringen Wohlstandsniveaus. So kann Ungleichheit in der Einkommensverteilung die Grundlage für korrupte Handlungen darstellen. Vehrkamp (2005), S. 780.

[153] Vgl. Tanzi/Davoodi (1997), S. 1, 3 f., 7-9, 15, 18-20, für diese Analyse wird u.a. ebenfalls der BI genutzt, Kallfass/Steinrücken (2008), S. 51; Cartier-Bresson (2001), S. 21.

[154] Vgl. Lambsdorff (2004), S. 45; Pleines (2005), S. 252.

[155] Vgl. Gupta et al. (2002), S. 23, 26, 28; Wei (2000), S. 3; Cartier-Bresson (2001), S.20f., Shleifer/Vishny (1993), S. 615 f.; Worldbank (2000), S. 50.

[156] Vgl. Wei (2000), S. 5, 7 f.

[157] Vgl. Smarzynska/Wei (2002), S. 3.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2008
ISBN (eBook)
9783836629232
Dateigröße
1.1 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main – Wirtschaftswissenschaften, Betriebswirtschaftslehre
Erscheinungsdatum
2014 (April)
Note
1,0
Schlagworte
corporate governance unternehmensethik russland social responsibility korruption
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Titel: Corporate Governance und Unternehmensethik in Russland
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