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Der CO2-Markt in der EU

Eine industrieökonomische Analyse am Beispiel der Energiewirtschaft

©2007 Diplomarbeit 59 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Das Klimasystem auf der Erde gerät langsam aus dem Gleichgewicht. Wissenschaftliche Studien belegen eindeutig, dass der anthropogene Faktor einen enormen Beitrag zur globalen Erderwärmung leistet. Mit dem Ziel dem laufenden Klimawandel entgegenzuwirken und die zukünftigen katastrophalen Folgen zu verhindern, haben sich zahlreiche Staaten mit dem Kyoto-Protokoll völkerrechtlich verpflichtet, ihre nationalen Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 deutlich zu reduzieren. Um die effektive und kostengünstige Erreichung dieses Zieles zu sichern, sieht das Kyoto-Protokoll so genannte flexible Instrumente vor. Eines dieser Instrumente stellt der Emissionshandel dar. Ein Emissionshandelssystem bietet eine marktwirtschaftlich orientierte Alternative, den Ausstoß von Kohlendioxid zu reduzieren. Eine Tonne CO2 erhält durch dieses System einen Wert, der über den Marktmechanismus auf dem Emissionshandelsmarkt bestimmt wird. Das Instrument garantiert, dass Emissionsminderungsziele erreicht werden und Emissionsminderungsmaßnahmen dort durchgeführt werden, wo sie am kostengünstigsten sind. Darüber hinaus werden Anreize für Investitionen und Innovationen auf dem Gebiet der CO2–sparenden Technologien geschaffen. Im Januar 2005 startete in der Europäischen Union das erste internationale Emissionshandelssystem, das heute Anlagen der Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie in allen 27 Mitgliedsstaaten umfasst. Die betroffenen Unternehmen müssen einen neuen Produktionsfaktor in ihre strategische, taktische und operative Planung berücksichtigen und ihre Unternehmensstrategie anpassen. Damit wird die Einführung des EU-Emissionshandelssystems zwangsläufig die bisherigen Rahmenbedingungen in den betroffenen Branchen beeinflussen. In dieser Arbeit soll das Emissionshandelssystem aus industrieökonomischer Sicht untersucht und bewertet werden. Die Analyse wird am Beispiel der deutschen Energiewirtschaft mit Schwerpunkt auf der Stromerzeugung geführt. Aufgrund ihres enormen Anteils an den CO2-Emissionen sowohl in Deutschland als auch auf EU-Ebene, hat die deutsche Stromwirtschaft eine Schlüsselrolle im Emissionshandelssystem. Die Zielsetzung der vorliegenden Ausarbeitung ist in drei Abschnitte unterteilt.
Zuerst sollen das Umfeld der Klimawandelproblematik sowie die daraus ableitbaren befürchteten Folgen dargestellt werden.
Der zweite Abschnitt beschreibt die Entstehung des Emissionshandelsystems in der EU und liefert einen Überblick […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


INHALTSVERZEICHNIS

1 Zielsetzung und Aufbau der Arbeit

2 Treibhauseffekt, Klimawandel, Folgen
2.1 Treibhauseffekt und Klimawandel
2.2 Folgen

3 Entstehung des CO2-Marktes
3.1 Historische Entwicklungen
3.2 Emissionshandelsrichtlinie der EU
3.3 Nationale Umsetzung der Emissionshandelsrichtlinie
3.3.1 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)
3.3.2 Zuteilungsgesetz 2007 (ZuG 2007)
3.3.3 Projekt-Mechanismen-Gesetz (ProMechG)
3.3.4 Zuteilungs- und Emissionshandelskostenverordnung
3.4 Zusammenfassung

4 Emissionshandel in der Praxis
4.1 Funktionsweise des Emissionshandels
4.2 Marktstruktur und Marktplätze
4.3 Markt- und Preisentwicklung
4.4 Stromwirtschaft als zentraler Akteur

5 Auswirkung auf die Stromerzeugungsunternehmen
5.1 Neuer Produktionsfaktor und neue Unternehmensstrategie
5.2 Strukturelle und organisatorische Auswirkungen
5.3 Windfall Profits
5.4 Zusammenfassung

6 Emissionshandel und Wettbewerb
6.1 Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation
6.1.1 Nationaler Strommarkt
6.1.2 EU-Binnenmarkt
6.1.3 Markt für Emissionsberechtigungen
6.1.4 Zusammenfassung
6.2 Marktmachtmissbrauch
6.2.1 §19 Abs.1 GWB
6.2.2 Art. 82 EGV
6.2.3 Zusammenfassung
6.3 Investition und Innovation
6.3.1 Investitionsanreize
6.3.2 Innovationsanreize
6.3.3 Zusammenfassung

7 Industrieökonomische Bewertung

8 Fazit

Quellenverzeichnis

1 Zielsetzung und Aufbau der Arbeit

Das Klimasystem auf der Erde gerät langsam aus dem Gleichgewicht. Wissenschaftliche Studien belegen eindeutig, dass der anthropogene Faktor einen enormen Beitrag zur globalen Erderwärmung leistet. Mit dem Ziel dem laufenden Klimawandel entgegenzuwirken und die zukünftigen katastrophalen Folgen zu verhindern, haben sich zahlreiche Staaten mit dem Kyoto-Protokoll völkerrechtlich verpflichtet, ihre nationalen Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 deutlich zu reduzieren. Um die effektive und kostengünstige Erreichung dieses Zieles zu sichern, sieht das Kyoto-Protokoll so genannte flexible Instrumente vor. Eines dieser Instrumente stellt der Emissionshandel dar. Ein Emissionshandelssystem bietet eine marktwirtschaftlich orientierte Alternative, den Ausstoß von Kohlendioxid zu reduzieren. Eine Tonne CO2 erhält durch dieses System einen Wert, der über den Marktmechanismus auf dem Emissionshandelsmarkt bestimmt wird. Das Instrument garantiert, dass Emissionsminderungsziele erreicht werden und Emissionsminderungsmaßnahmen dort durchgeführt werden, wo sie am kostengünstigsten sind. Darüber hinaus werden Anreize für Investitionen und Innovationen auf dem Gebiet der CO2–sparenden Technologien geschaffen. Im Januar 2005 startete in der Europäischen Union das erste internationale Emissionshandelssystem, das heute Anlagen der Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie in allen 27 Mitgliedsstaaten umfasst. Die betroffenen Unternehmen müssen einen neuen Produktionsfaktor in ihre strategische, taktische und operative Planung berücksichtigen und ihre Unternehmensstrategie anpassen. Damit wird die Einführung des EU-Emissionshandelssystems zwangsläufig die bisherigen Rahmenbedingungen in den betroffenen Branchen beeinflussen. In dieser Arbeit soll das Emissionshandelssystem aus industrieökonomischer Sicht untersucht und bewertet werden. Die Analyse wird am Beispiel der deutschen Energiewirtschaft mit Schwerpunkt auf der Stromerzeugung geführt. Aufgrund ihres enormen Anteils an den CO2-Emissionen sowohl in Deutschland als auch auf EU-Ebene, hat die deutsche Stromwirtschaft eine Schlüsselrolle im Emissionshandelssystem. Die Zielsetzung der vorliegenden Ausarbeitung ist in drei Abschnitte unterteilt.

- Zuerst sollen das Umfeld der Klimawandelproblematik sowie die daraus ableitbaren befürchteten Folgen dargestellt werden.
- Der zweite Abschnitt beschreibt die Entstehung des Emissionshandelsystems in der EU und liefert einen Überblick über die rechtlichem Rahmenbedingungen und die bisherigen Entwicklungen in der Praxis des Emissionshandels.
- Der dritte Abschnitt bildet den Schwerpunkt der Ausarbeitung. Die Untersuchung befasst sich mit den Auswirkungen des Emissionshandelsystems auf die deutsche Stromwirtschaft aus wettbewerbspolitischer Sicht und liefert eine industrieökonomische Bewertung des neuen umweltpolitischen Instruments. Die Analyse behandelt die Unternehmensebene, die Wettbewerbssituation auf den relevanten Märkten, Potentiale für Marktmachtmissbrauch sowie vorgesehene Investitions- und Innovationsanreizstrukturen.

In Kapitel 2 erfolgt eine Einführung in die Thematik des Klimawandels. Neben der Erläuterung der theoretischen Grundlagen und der aktuellen Entwicklung werden hier die erwarteten Folgen und die Notwendigkeit eines Entgegensteuerns beleuchtet. Gegenstand von Kapitel 3 ist die Entstehung des Marktes für Emissionsberechtigungen. Nach einer kurzen Darstellung der historischen Entwicklungen in der internationalen Umweltpolitik werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen Emissionshandel auf europäische und nationale Ebene im Detail aufgeführt. In Kapitel 4 wird zunächst die Umsetzung des Emissionshandelssystems in der Praxis, deren Funktionsweise sowie die aktuellen Marktstruktur und -entwicklung auf dem CO2-Markt diskutiert. Anschließend wird die überragende Rolle der deutschen Stromwirtschaft im Rahmen des EU-Emissionshandel belegt. Kapitel 5 befasst sich mit der Untersuchung der direkten Auswirkungen des Emissionshandelssystems auf die deutschen Stromversorgungsunternehmen. Die Analyse konzentriert sich auf die Anpassung von Unternehmensstrategie und Unternehmensstruktur, behandelt die Windfall-Profits-Problematik im Stromerzeugungssektor und diskutiert die Auswirkung des Emissionshandelssystems auf die Entwicklung der Strompreise. Kapitel 6 setzt den Schwerpunkt der vorliegenden Ausarbeitung. In diesem Kapitel werden zunächst die konkreten Effekte des Emissionshandels auf der Wettbewerbssituation deutscher Stromversorgungsunternehmen in den drei relevanten Märkten – nationaler Strommarkt in Deutschland, EU-Binnenmarkt und Markt für Emissionsberechtigungen - untersucht. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Untersuchung des Verdachtes auf Marktmachtmissbrauch in Form der Einpreisung von Emissionsberechtigungen in den Strompreis. Abschließend werden die industrieökonomisch relevanten Potentiale der Investitions- und Innovationsanreizstrukturen des Emissionshandelssystems analysiert. Kapitel 7 beinhaltet eine Bewertung der Ergebnisse aus industrieökonomischer Sicht und einen Ausblick auf weitere Entwicklungen in diesem Themenumfeld. In Kapitel 8 wird abschließend ein Fazit gezogen.

2 Treibhauseffekt, Klimawandel, Folgen

2.1 Treibhauseffekt und Klimawandel

Angesichts der öffentlichen Diskussion von Erderwärmung und Klimawandel wird es bestimmt paradox klingen, aber ohne den Treibhauseffekt wäre auf unserem Planeten kein Leben möglich. Die Erdoberfläche absorbiert die Strahlung der Sonne und strahlt diese als Wärme in den Weltraum zurück. Bestimmte Spurengase in der Atmosphäre – die Treibhausgase – besitzen aber eine Absorptionsfähigkeit. Das bedeutet, sie lassen das einfallende Sonnenlicht durch, nehmen jedoch ein Teil der Rückstrahlung der Erde auf. Diese Gase, die in ihrer natürlichen Konzentration nur rund drei Promille der Masse der Atmosphäre ausmachen, verhindern die Wärmerückstrahlung von der Erdoberfläche in das All. Dadurch wird das Temperaturniveau reguliert, auf welchem sich auf der Erde das Gleichgewicht aus zu- und abgeführter Strahlungsenergie einstellt. Erst dieser Prozess macht es möglich, dass auf unserem Planeten statt eisiger Weltraumkälte eine durchschnittliche Temperatur von ca. 15°C herrscht. Ein Wert, der etwa um 30°C über dem Wert liegt, der sich ohne den natürlichen Treibhauseffekt messen ließe. Die wichtigsten Treibhausgase sind das Kohlendioxid (CO2), das Methan (CH4), das Ozon (O3), das Distickstoffoxid (N2O), der Wasserdampf (H2O) und die Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKWs). Diese Gase weisen eine unterschiedliche Treibhauswirkung und eine unterschiedliche Konzentration auf. CO2 ist mit Abstand das bedeutendste Treibhausgas. Seine Wirkung ist relativ gesehen nicht sehr stark, aber sein Anteil ist überproportional hoch. Darüber hinaus wird diese Schlüsselrolle von der Tatsache gestärkt, dass Kohlendioxid als Nebenprodukt vieler menschlicher Aktivitäten in großen Mengen produziert wird. [LUCH05, S.1]. Durch eine Änderung der Gesamtzusammensetzung der Erdatmosphäre, z. B. durch einen Anstieg der CO2-Konzentration, kommt es zu einem zusätzlichen Treibhauseffekt, der sich in einem Anstieg der durchschnittlichen Temperatur in den unteren Luftschichten widerspiegelt. Heute geht die Mehrheit der Klimatologen davon aus, dass auf der Erde genau so ein Veränderungsprozess stattfindet. Dieser Prozess wird als Klimawandel bezeichnet. Man konnte nachweisen, dass der CO2-Gehalt in der Atmosphäre für einen Zeitraum von mehr als 400.000 Jahren Werte im Bereich von 180ppm bis 280ppm aufwies und seit dem Beginn der Industrialisierung vor ca. 200 Jahren ein Anstieg um ca. 30% auf 368ppm im Jahre 2000 zu beobachten ist. [LUCH05, S.2]. In dem gleichen Zeitraum wurde eine globale Erderwärmung von ca. 0,8°C beobachtet. Der neueste Bericht des UN-Klimarates IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) vom Frühjahr 2007 bestätigt die Prognosen und verschärft die Probleme aus dem vorletzten Bericht von September 2001. Wenn der Anstieg der Konzentration von CO2 in der Atmosphäre nicht aufgehalten wird, wird sich diese bis zum Jahr 2100 verdreifachen, was eine Erderwärmung von ca. 4,5°C zur Folge haben wird. So eine rasche Klimaänderung gab es noch nie. Diese kann auch nicht mehr als interne Klimavariabilität verstanden werden, die nur durch die schwankende Intensität der Sonnenstrahlung, durch die Verschiebung der Umlaufbahn der Erde oder etwa durch die El-Nino-Effekte erklärt werden kann. Mittlerweile werden wir täglich mit Nachrichten konfrontiert, die unser Klimasystem in ihren Grenzbereichen zeigen. Hochwasser, Waldbrände, Hurrikane, schmelzende Gletscher belegen, dass das Erdklima unaufhaltsam aus dem Gleichgewicht gerät. Es ist bereits klar, dass diese Entwicklung zu einem sehr großen Teil auf menschliche Aktivitäten zurückzuführen ist. Die wichtigste CO2-Quelle ist die Verbrennung fossiler Brennstoffe, wie Öl, Kohle und Gas, bei der unvermeidbar Kohlendioxid als Kuppelprodukt freigesetzt wird. [FICH07a]. Dieser zusätzliche Treibhauseffekt wird als anthropogener Treibhauseffekt bezeichnet. Das bedeutet, dass der Mensch durch seine Aktivitäten den natürlichen Treibhauseffekt verstärkt.

2.2 Folgen

Heute wird nicht über die Folgen des Klimawandels diskutiert, sondern vielmehr über die Maßnahmen, die diese vermeiden oder mindestens mildern werden. Die globale Erwärmung führt zu sehr komplexen Reaktionen im Klimasystem, die kaum zu überschauen sind. Zahlreiche Studien haben sich Jahre lang mit möglichen Szenarien, mit Simulationen, mit Analysen und Auswertungen beschäftigt. Daraus lassen sich zwei Gruppen von Folgen des Klimawandels zusammenfassend ableiten. Die direkten Folgen weisen einen unmittelbaren Zusammenhang mit der Erderwärmung auf. Die indirekten dagegen spiegeln die Konsequenzen der direkten Folgen wider. Als direkte Folgen können beispielsweise eine Häufung von Naturkatastrophen - Hochwasser, Dürren, Hitzewellen, Hurrikane sowie Wasserarmut, Bodenerosion, Veränderung der Wind- und Meeresströmungen und Anstieg der Meeresspiegel durch Packeisschmelze genannt werden. Daraus lassen sich einige indirekten Folgen ableiten:

- Die Zahl der Umweltflüchtlinge, Menschen deren Lebensgrundlage durch die Folgen der Klimaänderung zerstört wird, wird weltweit stark zunehmen. [LEVI05, S.25].
-
- Konflikte werden durch Verknappung von Ressourcen wie Trinkwasser oder fruchtbare Böden vorprogrammiert. [LEVI05, S.25].
- Steigende Gesundheitsgefährdung und Mortalität infolge von Wassermangel und Epidemien sowie Ausbreitung von tropischen Krankheiten. [UNEP01, S.2].
- Volkswirtschaftliche Schäden werden durch die erhöhte Häufigkeit von Umweltkatastrophen deutlich ansteigen. Diese werden auf jährlich 100 Milliarden Dollar geschätzt und die Prognose für das nächste Jahrzehnt liegt bei 150 Milliarden Dollar. [UNEP01, S.2].
- Schäden aus Unternehmenssicht werden zum einen unmittelbar aus Umweltkatastrophen und zum anderen aus Veränderungen der Wettbewerbsbedingungen durch klimaschutzorientierte Staatseingriffe entstehen. [LEVI05, S.28f].

Die Folgen des Klimawandels sind so vielfältig, dass man sie kaum sinnvoll systematisieren und aufzählen kann. Wären diese überschaubar und handhabbar, könnten wir uns darauf vorbereiten und den Klimawandel einfach auf uns zukommen lassen. Dies zeigt wie komplex dieses Problem bleibt und wie wichtig ein Gegenlenken ist. Die Klimamodellrechnungen verdeutlichen, dass zur Stabilisierung des bestehenden CO2-Niveaus eine sofortige weltweite Reduktion der Emissionen auf rund 20% des heutigen Wertes erforderlich ist. Selbst dann wird es Jahrhunderte dauern, bevor ein neues stabiles Gleichgewicht erreicht ist.

3 Entstehung des CO2-Marktes

3.1 Historische Entwicklungen

Die Politik hat bereits in den 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts erahnt, dass das Problem Klima bald nicht mehr weg zu reden sein wird. Mit vielen nationalen und internationalen Maßnahmen hat man versucht dieses Thema in die Öffentlichkeit zu bringen und aus der Umweltpolitik ein wichtiges Wahlkampfinstrument gemacht. Doch es wurde schnell erkannt, dass hinter den Aufrufen von Green Peace und WWF ein Aufgabengebiet entsteht, dessen Erschließung die Existenz der Menschheit beeinflussen wird. Heute weiß man, dass direkte Staatseingriffe in der Form von ex post Kontrollmaßnahmen nicht ausreichen werden, um dass Klimaproblem zu lösen. Eine ex ante Kontrolle sowie ein neues Umweltbewusstsein in Politik, Industrie und Gesellschaft müssen entwickelt werden. Der Hoffnungsträger heißt Emissionshandel. Der erste Meilenstein der internationalen Klimaschutzpolitik wird 1992 mit der Klimarahmenkonvention gelegt. Dieses mittlerweile von 186 Staaten ratifizierte Abkommen hat zum Ziel, die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau zu erreichen, auf dem eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert wird. Ein solches Niveau sollte innerhalb eines Zeitraumes erreicht werden, der ausreicht, damit sich die Ökosysteme auf natürliche Weise den Klimaveränderungen anpassen können, die Nahrungsmittelerzeugung nicht bedroht wird und die wirtschaftliche Entwicklung auf nachhaltige Weise fortgeführt werden kann. [UNRA92]. Bereits bei dem Inkrafttreten der Klimarahmenkonvention 1994 war erkannt worden, dass die unverbindlichen Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens nicht ausreichen werden, um dem weltweiten Anstieg der Treibhausgasemissionen entgegenzuwirken. Am 11. Dezember 1997 gingen die Regierungen einen Schritt weiter und nahmen bei der 3. Conference of Parties im japanischen Kyoto ein Protokoll zum Rahmenübereinkommen über Klimaänderungen an. Die Bundesregierung bezeichnet dieses Protokoll als einen Meilenstein im globalen Klimaschutz mit bedeutender umwelt-, energie- und entwicklungspolitischer Wirkung, ein beispielhaftes Sanktionsregime und ein neues marktwirtschaftliches Instrument. [BUND02, S.311]. Das Kyoto-Protokoll schreibt zum ersten Mal konkrete und rechtsverbindliche Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Länder aus der Klimarahmenkonvention fest. Industrie- und Transformationsländer, auch Annex-B-Staaten genannt, verpflichten sich im ersten Verpflichtungszeitraum von 2008 bis 2012 ihre durchschnittlichen jährlichen Emissionen an klimarelevanten Gasen um mindestens 5,2% gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. Um das allgemeine Reduktionsziel zu erreichen, hat sich die EU und damit auch Deutschland verpflichtet, im vereinbarten Zeitraum die Treibhausgasemissionen um 8% zu reduzieren. Europaweit ist Deutschland mit Abschluss des so genannten Burden Sharing Agreement (Lastenverteilungsplan) sogar eine noch höhere Reduktionsverpflichtung eingegangen. Die Last des aus dem Kyoto-Protokoll für die EU bestehenden Minderungsziels wird durch diese Vereinbarung entsprechend der ökonomischen Entwicklung der Mitgliedstaaten in unterschiedlichem Umfang auf diese verteilt. Für Deutschland bedeutet dies konkret ein Reduktionsziel von 21% bezogen auf die Emissionen von 1990. Zum Vergleich verpflichtet sich Frankreich eine Reduzierung von 0,0% zu erzielen, Großbritannien – 12,5%, Luxemburg – 28%. Wie das Reduktionsziel erreicht werden soll, überlässt das Kyoto-Protokoll grundsätzlich den einzelnen Vertragsstaaten. Das Abkommen sieht jedoch so genannte flexible Mechanismen vor, die die internationale Grundlage für eine Emissionsreduktion bilden und auf die alle Länder ihre Umweltpolitik aufbauen sollen. Dies sind die projektbezogenen Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism sowie der internationale Emissionshandel.

Joint Implementation (JI):

JI-Projekte sind Maßnahmen in anderen Industrieländern, für die ebenfalls quantitative Emissionsziele im Rahmen des Kyoto-Protokolls gelten. Die so genannten Annex-B-Staaten der Klimakonvention können Projekte gemeinsam mit anderen Annex-B-Staaten durchführen, womit sich zusätzliche Emissionsreduktionen in dem Land ergeben, in dem das Projekt realisiert wird. Diese Reduktionen können dann auf das Reduktionsbudget des Landes aufgeschlagen werden, das das Projekt finanziert. [FICH07b].

Clean Development Mechanism (CDM):

CDM-Projekte sind Maßnahmen in Entwicklungsländern für die keine quantifizierten Emissionsreduzierungsziele gelten. Industriestaaten können Emissionsminderungsprojekte gemeinsam mit Entwicklungsländern durchführen und die dabei generierten Emissionsreduktionen auf ihr Emissionsbudget gutschreiben lassen. [FICH07b].

Emissionshandel:

Der internationale Emissionshandel erlaubt Staaten untereinander Emissionsrechte zu kaufen und zu verkaufen. Damit haben Annex-B-Staaten, die ihre Emissionen unter der ihnen zugeteilten Menge reduzieren, die Möglichkeit nicht benötigte Zertifikate an andere Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls zu verkaufen. Im Gegenzug können Staaten, die zusätzliche Emissionsberechtigungen benötigen, diese über den Handel dazukaufen. Somit haben Industriestaaten mit wachsenden Emissionen die Möglichkeit, ihre Verpflichtung zu einer Treibhausgasausstoßbegrenzung einzuhalten, indem sie Rechte von anderen Ländern kaufen, in denen die Emissionen gemindert wurden oder aus anderen Gründen gesunken sind. [FICH07b].

Das Kyoto-Protokoll ist die Geburtsstunde des Emissionshandels und gleichzeitig der Grundstein eines globalen CO2-Marktes. Das Abkommen sieht jedoch vor, dass dieser Handel erst im Jahr 2008 seine ersten Schritte machen soll. Bis dahin sollen alle Staaten sich darauf vorbereiten und die nötigen institutionellen und organisatorischen Vorkehrungen treffen.

3.2 Emissionshandelsrichtlinie der EU

Die Antwort der EU auf das Kyoto-Protokoll ist die europäische Emissionshandelsrichtlinie. Die Richtlinie 2003/87/EG ist die rechtliche Grundlage für einen europaweiten Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten. Die EU hat bereits im Jahr 2000 im Rahmen des Europäischen Programms zur Klimaveränderung und mit ihrem Grünbuch deutlich gemacht, dass der Emissionshandel eine Möglichkeit ist, im Vergleich zu vorhandenen fiskalpolitischen Instrumenten Emissionsreduktionen möglichst kostengünstig zu erreichen. Die Richtlinie vom 25. Oktober 2003 definiert die Rahmenbedingungen für den europaweiten Emissionshandel auf Unternehmensebene. Sie verpflichtet alle Mitgliedsstaaten das vorgesehene System zu etablieren und bereits bestehende Handelssysteme anzupassen. Zu der Teilnahme am Emissionshandel werden Anlagen aus der Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie verpflichtet. Der Startschuss für den Emissionshandel wurde am 1. Januar 2005 gegeben und bezieht über 12.000 energieerzeugende und energieintensive Anlagen ein, die nahezu die Hälfte der CO2 -Emissionen Europas verursachen. Weitere Branchen wie die Aluminiumhersteller, die chemische Industrie und der Verkehrssektor werden möglicherweise später einbezogen werden. [FICH07c]. Die Emissionshandelsrichtlinie sieht zunächst zwei Handelsperioden vor – 2005/2007 und 2008/2012. Zwar stellt das Kyoto-Protokoll für den ersten Zeitraum noch keine Reduktionsverpflichtungen, doch in der EU erwartet man durch die vorgezogene Einführung und mit den daraus gesammelten Erfahrungen einen Vorsprung und einen vertrauteren Umgang mit dem System beim Beginn der Verpflichtungsperiode 2008. Anfangs werden aus Praktikabilitätsgründen nur Kohlendioxid-Emissionen behandelt. Diese bilden mit einem Anteil von 80% den größten Block unter allen Treibhausgasen. Gegenstand des Handels ist das Emissionszertifikat. Ein Zertifikat berechtigt seinen Inhaber zur Emission von einer Tonne Kohlendioxidäquivalent in einem bestimmten Zeitraum. Jede Anlage ist verpflichtet, bis spätestens 30.April eines jeden Jahres eine Anzahl von Zertifikaten abzugeben, die den Gesamtemissionen der Anlage im vorhergehenden Jahr entspricht. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung kann jedes Zertifikat vorgelegt werden, auch eins, das durch einen anderen Mitgliedstaat vergeben wurde. Die Richtlinie besagt, dass jedes EU-Land für die jeweilige Handelsperiode einen nationalen Zuteilungsplan (NAP) aufzustellen hat. Dieser Plan muss bestimmte Transparenzkriterien erfüllen und klar stellen, wie viele Zertifikate der jeweilige Mitgliedstaat zuzuteilen beabsichtigt und welche Verteilung der Gesamtmenge auf die einzelnen Anlagen geplant ist. Die Emissionszertifikate müssen in der 1. Handelsperiode zu mindestens 95% und in der zweiten Handelsperiode zu mindestens 90% kostenlos verteilt werden. Andere Vorgaben werden von EU-Seite nicht gemacht. Somit räumt die Richtlinie den Mitgliedsstaaten einen weiten Gestaltungsspielraum ein, was zunächst auf große Kritik stößt, da dadurch Wettbewerbsverzerrungen auf dem EU-Binnenmarkt vermutet werden. Zur Durchführung des Handels müssen auf nationaler Ebene Register eingeführt werden, die öffentlich zugänglich und in Konten unterteilt sind. Für jede Person, die Inhaber von Emissionsberechtigungen ist, ist ein Konto zu führen, auf dem alle Bewegungen verbucht werden. Die Richtlinie definiert auch Überwachungs- und Berichterstattungskriterien für die Anlagen. Um die Erfüllung der individuellen Minderungsverpflichtungen der zur Teilnahme am Emissionshandel verpflichteten Unternehmen zu garantieren, sieht die Richtlinie ein Sanktionssystem vor. Für jede ausgestoßene Tonne CO2, für die ein Unternehmen keine Zertifikate vorlegen kann, wird ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro in der ersten und 100 Euro in der zweiten Handelsperiode erhoben. Dazu müssen die fehlenden Zertifikate nachträglich abgegeben werden. Zusätzlich werden die Namen der Unternehmen, die ihrer Minderungsverpflichtungen nicht nachkommen, auf dem Internetauftritt der EU veröffentlicht. [ELSP06, S.29-42].

3.3 Nationale Umsetzung der Emissionshandelsrichtlinie

In einer europäischen Richtlinie werden ein zu erreichendes Ziel sowie die Rahmenbedingungen für den Weg zur Zielerreichung vorgegeben, die konkrete Gestaltung der Problemlösung wird den einzelnen Mitgliedsstaaten überlassen. Daher müssen europäische Richtlinien durch die einzelnen Staaten in nationales Recht umgesetzt werden. Dadurch hat der nationale Gesetzgeber die Freiheit den konkreten Weg der Zielerreichung selbst zu bestimmen. Zur Umsetzung der Emissionshandelsrichtlinie in deutsches Recht mussten folgende Gesetze und Verordnungen erlassen werden. [ELSP06, S.43].

- Treibhaus-Emissionshandelsgesetz – TEHG
- Zuteilungsgesetz 2007 – ZuG 2007
- Projekt-Mechanismen-Gesetz - ProMechG
- Zuteilungsverordnung 2007 – ZuV 2007
- Emissionshandelskostenverordnung 2007 – EHKostV 2007

3.3.1 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)

Das am 15.Juli 2004 in Kraft getretene TEHG enthält die primären Regelungen zur Umsetzung der europäischen Emissionshandelsrichtlinie. Das Gesetz schafft in Deutschland die Voraussetzungen für das im Jahr 2005 startende europaweite Emissionshandelssystem. Es regelt die grundlegenden Strukturen der nationalen Umsetzung des Emissionshandels - Genehmigung, Emissionsberichte und Überwachung, Verfahren für den Allokationsplan und die Zuteilung, Verwaltung und Handel der Zertifikate, sowie Sanktionen. Außerdem ermächtigt das Gesetz die Bundesregierung zum Erlass von konkretisierenden Rechtsverordnungen. Die Inhalte der TEHG orientieren sich im hohen Maße an der Emissionshandelsrichtlinie der EU.

Geltungsbereich

Im ersten Abschnitt des Gesetzes wird sein Geltungsbereich definiert. Dieser umfasst den Ausstoß des Treibhausgases Kohlendioxid und die Anlagen der Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie, deren Produktions- und Leistungskapazitäten die Grenzwerte der EU-Richtlinie übersteigen. In Deutschland werden dadurch ca. 1.850 Anlagen der Makrosektoren Energiewirtschaft und Industrie zur Teilnahme am Emissionshandel verpflichtet. [ELSP06, S.46].

Genehmigung, Emissionsüberwachung, Emissionsbericht

Der zweite Abschnitt sieht vor, dass ab dem 1.Januar 2005 jeder Anlagenbetreiber für die Emission von CO2 durch den Betrieb einer vom Geltungsbereich der TEHG erfassten Anlage einer Genehmigung bedarf. Außerdem wird jeder Betreiber dazu verpflichtet die Emissionen seiner Anlage zu überwachen und jährlich einen Emissionsbericht zu erstellen. Dieser Bericht ist durch eine sachverständige Stelle zu begutachten und bis zum 1.März des Folgejahres der zuständigen Behörde vorzulegen. Diese prüft stichprobenartig die Berichte und leitet sie bis zum 31.März dem Umweltbundesamt weiter. Das Amt kann dann überprüfen, ob ein Anlagebetreiber bis zum 30.April eine den Emissionen im vergangenen Jahr entsprechende Anzahl von Berechtigungen abgegeben hat. Liegt kein ordnungsgemäßer Bericht vor, wird das Konto des Verantwortlichen für Übertragung von Berechtigungen an Dritte gesperrt. Somit ist bis zur Aufhebung der Kontosperrung, die nach Vorlage eines vollständigen Berichtes erfolgt, ein Handel mit Berechtigungen praktisch nicht möglich. [ELSP06, S.47ff].

Berechtigungen und ihre Zuteilung

Die Emissionsberechtigung auch Emissionszertifikat genannt, ist im TEHG analog zu der EU-Emissionsrichtlinie definiert. Sie gibt jedem Betreiber einer Anlage mit Emissionsgenehmigung das Recht zur Emission einer Tonne CO2 innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. Hier sieht man schnell, dass der Gesetzgeber streng zwischen einer Genehmigung und einer Berechtigung unterscheidet. Während die Genehmigung regelt, ob eine Anlage CO2 ausstoßen darf, wird durch die Anzahl der ausgegebenen Berechtigungen festgelegt, wie viel CO2 diese Anlage emittieren darf. Außerdem ist eine Berechtigung handelbar, während eine Genehmigung einer Anlage fest zugeordnet ist. Damit jedoch ein Handel mit Berechtigungen ermöglicht wird, müssen diese an die am Emissionshandel teilnehmenden Anlagen nach Maßgabe des Gesetzes über den nationalen Zuteilungsplan für die erste Handelsperiode (ZuG 2007) verteilt werden. Voraussetzung für die Zuteilung ist ein Anspruchantrag seitens des Anlagenbetreibers, der bis zum 31. März eines jedes Jahres der zuständigen Behörde zu stellen ist. [ELSP06, S.50].

Abgabe der Berechtigungen

Nach der Zuteilung der Berechtigungen an die Anlagenverantwortlichen ist jeder von diesen nach §6 Abs.1 TEHG verpflichtet, bis zum 30.April eines jeden Jahres, bei der zuständigen Behörde eine Anzahl von Berechtigungen abzugeben, die den durch seine Tätigkeit im vorangegangenen Kalenderjahr emittierten Emissionen entspricht. Die Emissionsmenge ergibt sich aus dem Emissionsbericht, der bis zum 31. März dem Umweltbundesamt abzugeben ist. Kommt ein Verantwortlicher dieser Verpflichtung nicht nach, wird sein Name im Bundesanzeiger veröffentlicht und er hat für jede Tonne CO2, für die er keine Berechtigung abgegeben hat, eine Geldbuße von 40 Euro in der ersten Zuteilungsperiode und 100 Euro in den späteren Zuteilungsperioden zu zahlen. Die Zahlung der Geldbuße erfüllt aber nicht die Abgabenpflicht. Der Betreiber bleibt weiterhin verpflichtet, die fehlenden Berechtigungen bis zum 30. April des Folgejahres vorzulegen. Die Abgabepflicht wird jedoch durch zwei Umstände erleichtert. Zum einen besteht die Möglichkeit zum Banking von Berechtigungen. Da diese für eine komplette Zuteilungsperiode gelten, d. h. von Januar 2005 bis Dezember 2007, können im ersten Jahr der Zuteilungsperiode ausgegeben Zertifikate angespart und für die Emissionsabdeckung in den nächsten Jahren dieser Zuteilungsperiode verwendet werden. Die zweite Erleichterung bietet das Borrowing an. Diese ergibt sich daraus, dass vor der Abgabe der Berechtigungen für das vergangene Jahr bereits die Berechtigungen für das laufende Jahr verteilt worden sind. [ELSP06, S.51].

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Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2007
ISBN (eBook)
9783836628457
DOI
10.3239/9783836628457
Dateigröße
429 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg – Wirtschaftswissenschaften, Studiengang Volkswirtschaftslehre
Erscheinungsdatum
2009 (April)
Note
1,7
Schlagworte
emissionshandel co2-markt klimawandel energiewirtschaft wettbewerb
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