Lade Inhalt...

Sexualität geistig Behinderter - behinderte Sexualität?

Über die Wichtigkeit von Sexualität für das Menschsein

©2004 Diplomarbeit 152 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Warum ich die Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung zum Thema meiner Diplomarbeit gemacht habe?
Ich habe vor drei Jahren in meinem Bekanntenkreis einen Jugendlichen mit geistiger Behinderung kennen gelernt. Seit einiger Zeit befindet er sich in der Pubertät und es tauchten bei ihm viele Fragen zur Sexualität auf. Dies machte mich neugierig. Wie unterscheiden sich seine Voraussetzungen und Bedingungen von denen eines Menschen ohne Behinderung? Welche Möglichkeiten hat ein Mensch mit geistiger Behinderung seine Sexualität auszuleben? Welche Barrieren muss er dabei überwinden? Welche Probleme können dadurch sowohl für ihn aber auch für andere entstehen? Oder wie weit kann er seine Sexualität und alles, was damit verbunden ist, frei ausleben?
Und so kam ich zu der zentralen Frage meiner Diplomarbeit, die zugleich Titel meiner Arbeit ist: Ist die Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung eine behinderte Sexualität?
Wenn sie behindert ist, wer ist derjenige, der diese Behinderung auslöst und bedingt?
Um dieser Frage auf den Grund zu gehen, bedarf es zunächst einer Definition von `geistiger Behinderung´. Was heißt dies überhaupt? Kann ein Geist behindert sein?
Luther bezeichnete Menschen mit geistiger Behinderung wie folgt: „ Solche Wechselkinder (seien) nur ein Stück Fleisch, ein massa carnis, da keine Seele innen ist, denn solches könne der Teufel wohl machen, wie er sonst die Menschen, so Vernunft, ja Leib und Seele haben, verderbt, wenn er sie leiblich besitzet, dass sie nicht hören, sehen, noch etwas fühlen, er machet sie stumm, taub, blind. Da ist denn der Teufel in solchen Wechselbälgen als ihre Seele.“ Solch eine derartige `Definition´ von geistiger Behinderung existiert heute zum Glück nicht mehr. Heute wird geistige Behinderung in Zusammenhang mit einer Beeinträchtigung zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gebracht. Es gilt herauszustellen, dass es sich nicht nur um einen `Defekt´ handelt, sondern dass zur Entstehung einer geistigen Behinderung mehrere Variablen beitragen. Und dass die Gesellschaft dabei eine wesentliche Rolle spielt.
Auch der Versuch einer Definition von `Sexualität´ darf nicht fehlen, denn es gibt weit mehr Facetten der Sexualität als der reine Geschlechtsakt. Sexualität ist ein essentielles Grundbedürfnis eines jeden Menschen, über das er sich als Mann oder Frau definiert. Aus diesem Grundbedürfnis entsteht der Gedanke: Ich kann mich fortpflanzen. Dies gilt für jeden […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Einführung
1.2 Definitionen
1.2.1 Geistige Behinderung
1.2.2 Sexualität

2. Hauptteil 11
2.1 Geschichtlicher Rückblick: Der Umgang mit Menschen und ihrer geistigen Behinderung
2.1.1 Sozialdarwinismus und Behinderung
2.1.2 Der Nationalsozialismus und die Euthanasie
2.1.2.1 Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
2.1.2.2 Die Euthanasie im 3. Reich
2.1.3 Die Entwicklung nach
2.2 (Grund-)Recht auf Sexualität – Grundlagen und Gedanken zur Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung
2.2.1 Das Grundgesetz
2.2.2 Das Normalisierungsprinzip
2.2.3 Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung – eher ein Problem von Eltern und Erziehern?
2.2.3.1 Sexualität und die Problematik für die Betreuer
2.2.4 Drei Vorurteile: Verdrängung, Dramatisierung und Fehldeutung
2.2.4.1 Das unschuldige Kind – Leugnung und Verdrängung der Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung
2.2.4.2 „Der Wüstling“ – Dramatisierung und Überbetonung der Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung
2.2.4.3 Der „klebrig Distanzlose“ – Fehldeutung nicht-sprachlicher Kommunikation von Menschen mit geistiger Behinderung
2.2.5 Partnerschaft und Liebe
2.2.6 Netzwerk People First Deutschland e.V
2.3 Der Mensch mit geistiger Behinderung und seine Sexualität
2.3.1 Die psycho-sexuelle Entwicklung von Menschen mit geistiger Behinderung
2.3.1.1 Kindliche Sexualentwicklung (0-11 Jahre)
2.3.1.2 Mögliche Auswirkungen von geistiger Behinderung auf die kindlichen Entwicklungsphase
2.3.1.3 Altersstufe 11-17 Jahre: Die genitale Phase oder Pubertät
2.3.1.4 Problematische Aspekte der Pubertät bei Menschen mit Geistiger Behinderung und ihre Auswirkungen
2.3.1.5 Erwachsenwerden – Erwachsensein von Menschen mit geistiger Behinderung
2.3.2 Medizinische Aspekte
2.3.2.1 (sexuelle) Aktivität und Aggressivität
2.3.2.2 Verhaltensprobleme und sexuelle Fehlhandlungen
2.3.3 Selbstbefriedigung (Masturbation)
2.3.4 Verhütung
2.3.5 Sterilisation – letzte Möglichkeit zur Schwangerschaftsverhütung?
2.3.6 Die Bedeutung umfassender Sexualerziehung
2.3.7 Missbrauch und Ausnutzung
2.3.8 Rechtliche Aspekte der Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung in Bezug auf Einrichtungen der Behindertenhilfe
2.4 Partnerschaft und Heirat
2.4.1 Partnerschaft und die Begleitung von Paaren
2.4.1.1 Die Bedeutung von Partnerschaft für Menschen mit geistiger Behinderung
2.4.1.2 Die Notwendigkeit und Herausforderung der Begleitung von Paaren
2.4.2 Rechtliche Aspekte der Eheschließung von Menschen mit geistiger Behinderung
2.4.3 Die „beschützte Ehe“ und das Treuegelöbnis
2.4.4 Kritische Betrachtung
2.5 Kinderwunsch und Elternschaft
2.5.1 Aktuelle Situation
2.5.2 Kinderwunsch aus psychologischer Sicht
2.5.3 Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung
2.5.4 Rechtliche Aspekte
2.5.5 Die Notwendigkeit von Hilfesystemen

3. Wissenschaftlicher TeilErfahrungen aus der Praxis – Interviews mit Betroffenen
3.1 Methodische Vorgehensweise
3.1.1 Suche nach geeigneten Interviewpartnern
3.1.2 Auswahl des Forschungsinstrumentes
3.1.2.1 Warum qualitatives Verfahren und problemzentriertes Interview?
3.1.3 Auswahl und Vorinformation der Interviewpartner
3.1.4 Rahmenbedingungen der Interviews
3.1.5 Vorgehensweise bei der Auswertung der Interviews
3.2 Vorstellung der Interviewpartner
3.2.1 Elternpaar mit geistiger Behinderung
3.2.2 Jugendlicher mit geistiger Behinderung
3.3 Auswertung und Ergebnisse des Interviews zur Elternschaft mit geistiger Behinderung
3.3.1 Auswertung nach Themenbereichen
3.3.2 Persönlicher Eindruck und zusammenfassende Betrachtung der Ergebnisse
3.4 Auswertung und Ergebnisse des Interviews zur Lebenswirklichkeit eines Jugendlichen mit geistiger Behinderung
3.4.1 Auswertung nach Themenbereichen
3.4.2 Persönlicher Eindruck und zusammenfassende Betrachtung der Ergebnisse

4. Abschließende Betrachtung und Ausblick

Anhang:Interviewleitfäden, Transkriptionen der Interviews, Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

1.1. Einführung

Warum ich die Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung zum Thema meiner Diplomarbeit gemacht habe?

Ich habe vor drei Jahren in meinem Bekanntenkreis einen Jugendlichen mit geistiger Behinderung kennen gelernt. Seit einiger Zeit befindet er sich in der Pubertät und es tauchten bei ihm viele Fragen zur Sexualität auf. Dies machte mich neugierig. Wie unterscheiden sich seine Voraussetzungen und Bedingungen von denen eines Menschen ohne Behinderung? Welche Möglichkeiten hat ein Mensch mit geistiger Behinderung seine Sexualität auszuleben? Welche Barrieren muss er dabei überwinden? Welche Probleme können dadurch sowohl für ihn aber auch für andere entstehen? Oder wie weit kann er seine Sexualität und alles, was damit verbunden ist, frei ausleben?

Und so kam ich zu der zentralen Frage meiner Diplomarbeit, die zugleich Titel meiner Arbeit ist: Ist die Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung eine behinderte Sexualität?

Wenn sie behindert ist, wer ist derjenige, der diese Behinderung auslöst und bedingt?

Um dieser Frage auf den Grund zu gehen, bedarf es zunächst einer Definition von `geistiger Behinderung´. Was heißt dies überhaupt? Kann ein Geist behindert sein?

Luther bezeichnete Menschen mit geistiger Behinderung wie folgt: „ Solche Wechselkinder (seien) nur ein Stück Fleisch, ein massa carnis, da keine Seele innen ist, denn solches könne der Teufel wohl machen, wie er sonst die Menschen, so Vernunft, ja Leib und Seele haben, verderbt, wenn er sie leiblich besitzet, dass sie nicht hören, sehen, noch etwas fühlen, er machet sie stumm, taub, blind. Da ist denn der Teufel in solchen Wechselbälgen als ihre Seele.“[1] Solch eine derartige `Definition´ von geistiger Behinderung existiert heute zum Glück nicht mehr. Heute wird geistige Behinderung in Zusammenhang mit einer Beeinträchtigung zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gebracht. Es gilt herauszustellen, dass es sich nicht nur um einen `Defekt´ handelt, sondern dass zur Entstehung einer geistigen Behinderung mehrere Variablen beitragen. Und dass die Gesellschaft dabei eine wesentliche Rolle spielt.

Auch der Versuch einer Definition von `Sexualität´ darf nicht fehlen, denn es gibt weit mehr Facetten der Sexualität als der reine Geschlechtsakt. Sexualität ist ein essentielles Grundbedürfnis eines jeden Menschen, über das er sich als Mann oder Frau definiert. Aus diesem Grundbedürfnis entsteht der Gedanke: Ich kann mich fortpflanzen. Dies gilt für jeden Menschen, auch für Menschen mit schwerer oder schwerster geistiger Behinderung.

Mit den Definitionen der beiden zentralen Begriffe der hier vorliegenden Arbeit soll erreicht werden, dass für den Leser eine Basis und ein Grundverständnis entsteht, mit dem er durch die weiteren Kapitel geführt wird.

Eine grundlegende Sache muss ich jedoch noch klarstellen : Ich bin der Meinung, dass man einen Menschen mit geistiger Behinderung nicht defizitär betrachten darf. Er ist ein Mensch, wie jeder andere auch. Er hat nur einen erhöhten Förderbedarf. Deshalb möchte ich mich von der im Titel verwendeten stigmatisierenden und defizitorientierten Bezeichnung als `geistig Behinderter´ distanzieren. Meine Blickrichtung geht auf den Menschen und nicht auf sein vermeintliches Defizit. Deshalb werde ich meine Ausführungen zum Thema auf die Bezeichnung `Mensch mit geistiger Behinderung´ beziehen.

Ein kurzer geschichtlicher Rückblick auf die Ereignisse des 3. Reiches und die daraus entstandenen Konsequenzen für Menschen mit geistiger Behinderung soll ermöglichen, den ideologischen Wandel der Gesellschaft über 60 Jahre hinweg zu verfolgen und dem heutigen Stand der Diskussion um die Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung näher zu kommen.

Gerade bei der zentralen Fragestellung dieser Arbeit kommt der Gesellschaft eine bedeutende Rolle zu. Es gilt herauszufinden, welchen Wechselwirkungen geistige Behinderung und Gesellschaft gegenseitig unterstehen.

Wie hat sich die Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung in unserer Gesellschaft etabliert? Wer hat mit wem oder was ein Problem?

Um diese Fragen zu beantworten, werden Gesetzesgrundlagen, Prinzipien und problematische Aspekte für die Eltern und Erzieher von Menschen mit geistiger Behinderung herangezogen werden.

Welche Einschränkungen ergeben sich für den Menschen mit geistiger Behinderung und seine Sexualität aus dem sozialen Umfeld?

Sexualität beginnt nicht erst im Jugendalter. Sie zieht sich durch das ganze Leben. Aus diesem Grund soll die psycho-sexuelle Entwicklung des Menschen und die daraus entstehenden Konsequenzen für Menschen mit geistiger Behinderung erläutert werden. Dies ist auch deshalb wichtig, weil der Verlauf der psycho-sexuellen Entwicklung das spätere Ausleben der Sexualität nicht unwesentlich beeinflusst.

Zur Sexualität gehört, wie bereits gesagt, aber nicht nur der reine Geschlechtsakt. Auch die Partnerschaft wird ein wichtiger Punkt dieser Arbeit sein. Und wo eine Partnerschaft gelebt wird, entstehen oft auch Heirats- und Kinderwünsche. Unter diesen Punkten soll herausgestellt werden, unter welchen Bedingungen Menschen mit geistiger Behinderung heiraten können und ob und gegebenenfalls wie sich ein Kinderwunsch verwirklichen lässt.

Am Ende der Untersuchungen zur Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung und allem was meines Erachtens dazu gehört, steht die Überprüfung der mit Hilfe von geeigneter Fachliteratur herausgestellten Erkenntnisse. Dies soll durch die Auswertung der von mir geführten Interviews mit Menschen mit geistiger Behinderung stattfinden.

1.2 Definitionen

1.2.1 Geistige Behinderung

Zum ersten Mal tauchte der Begriff „Geistige Behinderung“ in den 60er Jahren auf. 1958 prägte die eben gegründete Elterninitiative „Lebenshilfe“ diesen Ausdruck.

Davor waren Begriffe wie „Schwachsinnige“, „Idioten“ und derart andere, aus der heutigen Sicht heraus negativ besetzte, stigmatisierende und diskriminierende Ausdrücke, sehr gebräuchlich.

Der Begriff der geistigen Behinderung hat heute viele Dimensionen und es gestaltet sich schwierig, ihn in einem Satz zu beschreiben. Deshalb wird der Begriff zunächst einmal aus verschiedenen Sichtweisen heraus definiert. In einem zweiten Schritt soll anhand eines Modells gezeigt werden, wie vielschichtig der Begriff der geistigen Behinderung in der Fachliteratur dargestellt wird.

Das neunte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB) „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ definiert Behinderung wie folgt:

„Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. (...)“[2]

Das SGB IX bezieht sich in bezug auf geistige Behinderung auf einen länger bestehenden von der Norm abweichenden Zustand der geistigen Fähigkeiten, der es nur teilweise ermöglicht, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Im medizinischen Bereich wird der Begriff der geistigen Behinderung stark in Zusammenhang mit Intelligenzminderung gebracht: Geistige Behinderung ist eine „Bezeichnung für angeborene oder frühzeitig erworbene Intelligenzminderung, die mit einer Beeinträchtigung des Anpassungsvermögens einhergeht; Einteilung nach dem Schweregrad der Intelligenzminderung in leichte bis schwerste geistige Behinderung.“[3]

Die „American Association on Mental Deficiency“ (AAMD) hat geistige Behinderung ähnlich definiert und 1967 dazu ein Fünf-Stufen-Modell entwickelt (siehe Schaubild 1), wobei 1973 die letzte Stufe, die Borderline-Stufe, entfernt wurde. Das Modell stuft geistige Behinderung nach dem individuellen IQ-Wert ein. Ausdrücklich erwähnt wird aber auch, dass das reine Ermitteln des Intelligenz-Quotienten alleine für eine Einstufung als geistig behindert nicht ausreicht und unzulässig ist. Es muss der pädagogisch-soziale Bezugsrahmen mit einbezogen werden.

Schaubild 1: Einteilung in Grade geistiger Retardierung nach IQ[4]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Da die bloße Einteilung in Grade der geistigen Behinderung nach durch Tests ermittelte IQ-Werte wie bereits erwähnt, als sehr kritisch zu beurteilen ist, ist es wichtig, eine andere Variable mit einzubringen: Die soziale Variable. Diese Variable bezieht ausser dem medizinischen „Defekt“ ebenso die Person selbst und die gesellschaftlichen Gegebenheiten mit ein, welche erst im Zusammenwirken die eigentliche geistige Behinderung konstituieren.

Unter dem pädagogischen Aspekt ist geistige Behinderung als normale Variable der menschlichen Daseinsform zu betrachten.[5]

Zu erklären ist dies mit dem interaktionalen Modell der Genese und des Prozesses geistiger Behinderung. (Schaubild 2)

Schaubild 2:[6]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Geistige Behinderung

Im Gegensatz zu einem von Statistiken bestimmten Modell ist dieses Modell prozessorientiert und interaktional zu verstehen. Es handelt sich um einen pädagogisch-integrativen Erklärungsansatz.

Hier steht der Mensch mit geistiger Behinderung im Zusammenhang mit der Sozial- und Sachwelt. Die geistige Behinderung entsteht und ändert sich in ständig sich vollziehender Wechselwirkung mit der sozialen Umwelt und der Sachwelt.

Bei diesem Modell entsteht die geistige Behinderung nicht nur durch eine Fehlfunktion des menschlichen Organismus, sondern setzt sich aus verschiedenen Variablen zusammen:

Zum einen besteht sie aus der psycho-physischen Abweichung, der aus medizinischer Sicht betrachteten organisch-genetischen Schädigung, die durch verschiedene Ursachen zustande kommen kann. Damit ist die Funktion des Organismus eingeschränkt und dies wirkt sich auf die Lebensführung aus, welche dadurch erschwert wird.

Zum anderen spielt die Sozietät mit ihren bestehenden gesellschaftlichen Normen eine große Rolle. Die Sozietät, also die Gesellschaft antwortet auf soziale Abweichung, z.B. einer geistigen Behinderung, mit Stigmatisierung und Sanktionen. Diese stellen soziale Abwehrmechanismen der Gesellschaft dar. Eine Stigmatisierung und das Verhängen von Sanktionen findet aber vorwiegend nur dann statt, wenn die geistige Behinderung auch äußerlich deutlich erkennbar ist. Stigmatisierungen und Sanktionen können von degradierendem Mitleid bis hin zu sozialer Distanz und Feindseligkeit reichen.

Die letzte auf die geistige Behinderung einwirkende Variable ist die Person mit geistiger Behinderung selbst. Diese hat ebenso wie jeder andere Mensch seine eigenen Wertungen und Handlungen. Sie sieht sich selbst und erkennt sich als abweichend von seiner sozialen Umwelt. Sie erkennt ihre Beeinträchtigung, bewertet sie und entwickelt dadurch ein Selbstkonzept ihrer Persönlichkeit. Mit diesem Selbstkonzept antwortet sie auf die Einstellungen und Handlungen der anderen.

Das Selbst des Menschen mit geistiger Behinderung entsteht durch soziale Interaktionen. Das hat zur Folge, dass je nachdem, wie viel Toleranz und Spielraum die soziale Umwelt der Person einräumt, sich das Selbstkonzept verstärkt.

Im Selbstkonzept inbegriffen ist gleichzeitig die personale und soziale Identität. Diese Identität wird gefährdet, wenn die soziale Umwelt sich nicht auf die Bedürfnisse einstellt und darauf einlässt. Folgen davon sind Selbstentfremdung und unbegrenzte Manipulierbarkeit des Menschen mit geistiger Behinderung.[7]

Erst aus diesen drei Variablen, der Person selbst, der psycho-physischen Abweichung und der Sozietät, und deren Wechselwirkungen konstituiert sich die ganze Komplexität der geistigen Behinderung.

1.2.2 Sexualität

In diesem Teil soll nun der Begriff der „Sexualität“ näher bestimmt werden. Es gestaltet sich jedoch ebenso schwierig, wie bei der Definition von geistiger Behinderung in der Fachliteratur eine eindeutige Definition von „Sexualität“ zu finden und diese in einem Satz auf einen Nenner zu bringen.

Der Begriff der Sexualität wird erst seit Beginn des 19. Jahrhunderts auf den Menschen angewendet.

Mit dem biologisch-medizinischen Phänomen „Sexualität“ ist zunächst der Gegenstand zur Fortpflanzung des Menschen gemeint.

Freud hat sich zu Beginn des 19. Jahrhunderts als Wissenschaftler mit seinen psychoanalytischen Forschungen zur Sexualität einen Namen gemacht und wichtige Ansätze zur Sexualforschung entwickelt.

Freud hat mit der Einführung des Begriffes „Libido“ (= allgemeine Lebensenergie) den Begriff der „Sexualität“ sehr ausgeweitet. Seine Theorie von der triebdeterminierten Sexualität besagt, dass lediglich ein Trieb besteht, dessen Quelle eine Erregung in einem Organ ist, den es aufzuheben, also zu befriedigen gilt.

Für Freud sind „alle sinnlichen Bedürfnisse nach Lust“[8] ´sexuell`.

So beschränkt sich die Sexualität nicht mehr nur auf die reine Genitalsexualität.

Sie wird heute auch nicht mehr nur auf den reinen Akt der Fortpflanzung beschränkt. Sexualität bezieht die Dimension der zwischenmenschlichen Kommunikation und persönlicher Selbstentfaltung mit ein. Sie ermöglicht zuletzt das Dasein als soziales Wesen, das die Möglichkeit besitzt, eine zwischenmenschliche Beziehung zwischen Mann und Frau oder auch zwischen zwei gleichgeschlechtlichen Menschen aufzubauen und am Leben zu erhalten.

Der holländische Medizinethiker und Pädagoge Paul Sporken hat die Bedeutung und den Inhalt des Begriffes „Sexualität“ in ein Drei-Stufen-Schema gefasst: Sexualität ist

1) „das ganze Gebiet von Verhaltensweisen in den allgemein-menschlichen Beziehungen (im sog. koedukativen Alltag),
2) im Mittelbereich von Zärtlichkeit, Sensualität, Erotik und
3) in der Genitalsexualität.“[9]

Sexualität begleitet jedes Lebensalter, von der Kindheit bis ins hohe Alter, da es alle menschlichen Erlebnisformen berührt.

Aber die Sexualität hat auch neben der individuellen und privaten Ebene eine gesellschaftliche und öffentliche Dimension.

Sexualität ist nicht nur mit dem biologischen Vorgang der Fortpflanzung verbunden, sondern auch eng an den Zeitgeist und an die in einer Gesellschaft vorherrschenden Normen und Werte gebunden.

Wenn es zu neuen sozialen und politischen Bewegungen kommt, kommt es zugleich auch zu einer Veränderung der Einstellung zur Sexualität. Zu sehen ist dies beispielsweise an der Einstellung zur Sexualität durch die 68er Revolution, wodurch sich zugleich auch die Konzepte von Familie und Partnerschaft verändert haben.

Die Bedeutung von Sexualität ist auch von Kultur zu Kultur verschieden. In unserer abendländisch-christlichen Kultur besteht zur Sexualität ein eher gebrochenes Verhältnis. Das Thema wird gerne tabuisiert. Es ist eher mit Schuldgefühlen besetzt, welche von der biblischen Schöpfung des Menschen und seiner Entdeckung der Nacktheit herrührt.

Beim komplexen Phänomen der Sexualität gibt es also mehrere Variablen, deren Wechselwirkung seine Bedeutung beeinflussen: Zum einen die biologische Natur, die kulturelle und soziale Umwelt, zum anderen die Interaktionen zwischen Seele und Körper.[10]

Sexualität hat zudem verschiedene Funktionen:[11]

1. Die Fortpflanzungsfunktion: Diese Funktion beinhaltet nur die Tatsache, dass es zwei verschiedene Geschlechter gibt und die Menschheit nur weiter bestehen kann, wenn sich die Menschen fortpflanzen. Dies geschieht durch den Zeugungsakt.

Allerdings gibt es auch Ideologien, in denen die Fortpflanzungsfunktion der Sexualität überbetont wird. Dort ist jeder Akt nur auf die Zeugung eines neuen Lebens beschränkt.

2. Die Lustfunktion: Besonders durch Freud und die Psychoanalyse gelang die Relativierung der Fortpflanzungsfunktion. Dabei nimmt die kindliche Sexualität einen wichtigen Platz ein. Der frühkindliche Autoerotismus[12] ist sehr wichtig für die psychische Entwicklung eines jeden Menschen. Unterdrückung oder fehlende Unterstützung der sexuellen Entwicklungen kann zu Fehlentwicklungen beitragen. Es ist durchaus wichtig, sich selbst in seiner Geschlechtlichkeit anzunehmen und seinen Körper fühlen zu können. Der Mensch braucht die Fähigkeit, körperliche Lust zu genießen und sie als persönliches Glückserlebnis zu sehen.

3. Die soziale Funktion: Diese Funktion spricht die zwischenmenschlichen Beziehungen und Kommunikationen an.

Der Mensch ist ein soziales Wesen und braucht die Sexualität als Ausdrucksmöglichkeit für Liebe und Beziehungen. Hier spielt die Körpersprache eine wichtige Rolle: Mit unserer Sexualität können wir mit unserem Partner Kontakt aufnehmen und kommunizieren.

4. Die Integrations- und Selbstfindungsfunktion: Kentler hat die Sexualität im Zusammenhang mit dem Integrationsaspekt beschrieben: Die Sexualität hat die Funktion, dass sie „Gefahren, Konflikte, Störungen, die eine Persönlichkeit zu spalten, zu zerstören drohen, auffangen, umgestalten und schließlich so in das Personengefüge einbauen (kann), dass ein Zusammenhalt gesichert wird.“[13]

Die Selbstfindungsfunktion der Sexualität hängt stark mit der Findung der Geschlechtsrollenidentität zusammen. Jedes Kind übernimmt von seinen Eltern gewisse Stereotypen in bezug auf die Geschlechterrollen. Diese prägen das Selbstkonzept. Für die Selbstfindung eines Individuums ist es zudem wichtig, dass es Unterscheidungen machen kann in bezug auf:

Biologisches Geschlecht (Männlichkeit und Weiblichkeit), Geschlechterrolle (Maskulinität und Feminität) und sexuelle Orientierung (Hetero- oder Homosexualität).

Durch die frühkindlichen Prägungen durch die Umwelt (Eltern etc.) und die Erwartungen des Freundeskreises in der Pubertät empfindet und definiert sich der Jugendliche nun über seinen Körper, der sich stark entwickelt hat. Er bezeichnet sich nun als `sexuelles Wesen´.

In Abschnitt 2.3.1 wird im Folgenden die psycho-sexuelle Entwicklung von Menschen mit geistiger Behinderung dargestellt. Dies erscheint an dieser Stelle wichtig anzumerken, da der Verlauf der psycho-sexuelle Entwicklung auf die hier beschriebene Sexualität einen großen Einfluss hat.

Wichtig anzumerken ist, dass es verschiedene Ausdrucksformen der Sexualität gibt: Zur Sexualität gehören immer Achtung voreinander, Zuneigung bis hin zur Liebe, intime Gespräche, gegenseitige Wertschätzung der Partner, Vertrauen zueinander sowie jegliche Formen von Zärtlichkeiten (Blicke, Streicheln,...).

Um nun Sexualität und geistige Behinderung in Zusammenhang zu stellen ist meines Erachtens folgendes zu sagen: Auch Menschen mit einer geistigen Behinderung unterscheiden sich in ihrer Sexualität nicht von der Sexualität eines Menschen ohne geistige Behinderung. Für Menschen mit geistiger Behinderung als auch für Menschen ohne geistige Behinderung ist Sexualität „eine Energie, die Beziehungen aufnehmen, Zärtlichkeit und Liebe erfahren lässt. Sexualität existiert nie als Abstraktum, sondern immer in der individuellen Ausformung durch einzelne Menschen. Und so, wie jeder Mensch einmalig und einzigartig ist, mit oder ohne irgendwie gearteter Behinderung, so erhält die Sexualität eines Menschen durch seine Behinderung lediglich eine weitere Facette an individueller Eigenart.“[14]

2. Hauptteil

2.1 Geschichtlicher Rückblick: Der Umgang mit Menschen und ihrer geistigen Behinderung

Menschen mit geistigen Behinderungen gab es immer und wird es zu allen Zeiten geben. Die Geschichte von Menschen mit geistigen Behinderungen ist immer auch eine Geschichte der jeweiligen Gesellschaft mit ihren Einstellungen, Werten und Normen im Bezug auf geistige Behinderungen. Dies reicht von der Verehrung in ganz frühen Zeiten bis hin zur Euthanasie im 3. Reich, dem absoluten Tiefpunkt in der Geschichte.

Mit diesem Thema könnte alleine eine Arbeit gefüllt werden, deshalb folgt hier nur ein kleiner Ausschnitt aus der Geschichte, der mir jedoch wichtig erscheint um die Entwicklung der Gesellschaft bis zum heutigen Standpunkt verständlich zu machen. Dieser Ausschnitt bezieht sich auf die Wurzeln der Euthanasie im Sozialdarwinismus und der Beschreibung der Situation im 3. Reich, welche den Tiefpunkt der Geschichte im gesellschaftlichen Umgang mit Menschen mit geistiger Behinderung darstellt.

Das eigentliche Thema der hier vorliegenden Arbeit ist die Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung. Aber in der Geschichte fand zunächst nur eine Auseinandersetzung mit der Einstellung zu geistiger Behinderung statt, die im Folgenden beschrieben werden soll.

Ebenfalls anzumerken ist, dass die Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung vor dem 2. Weltkrieg in der Literatur kaum eine Rolle spielt. Es ist anzunehmen, dass damals dieses Thema ein großes Tabu darstellte und wenn, dann nur hinter verschlossenen Türen diskutiert wurde. Die Sexualität wurde lediglich durch die getrennte Unterbringung der beiden Geschlechter von vornherein unterbunden.

Erst mit dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, das im 3. Reich erlassen wurde, wurde das Thema Sexualität und Behinderung unterschwellig zu einem öffentlichen Thema gemacht. Im Grunde genommen ging es dabei aber nur um die Verhütung der Verbreitung von kranken Genen und nicht um die Unterbindung der `reinen´ Sexualität.

Das Thema der Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung wurde erst sehr spät thematisiert, etwa um die 80er Jahre. Erst in den letzten Jahren geht es in dieser Diskussion um Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung.

So spielt die Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung in diesem Abschnitt keine vordergründige Rolle.

2.1.1 Sozialdarwinismus und Behinderung

Der Sozialdarwinismus lässt sich zunächst einmal auf Charles Darwin (1809-1882) zurückführen. Mit seinen Naturbeobachtungen „Über den Ursprung der Arten durch natürliche Zuchtwahl oder die Erhaltung der begünstigten Rasse im Kampf ums Dasein“[15] legt er den Grundstein für den Sozialdarwinismus.

1871 erschien von Darwin „Die Abstammung des Menschen und die geschlechtliche Auslese“[16]. Daraus entstand zunächst der Darwinismus als Abstammungs- und Selektionslehre. Diese wurde dann im Zuge des Sozialdarwinismus auf die bestehenden menschlichen Verhältnisse übertragen.

Sozialdarwinismus wird folgendermaßen definiert: Es ist „die Ideologie einer Volksgemeinschaft, die sich gesund, tüchtig, hochwertig und frei von degenerativen Einflüssen fortpflanzen will.“[17]

Aus dem Sozialdarwinismus entstehen zwei Ausprägungen der Bedrohung des Lebens für Menschen mit Behinderung:

- Eugenik (griechisch: eugenes = wohl geboren): Erbgesundheitslehre, zur Verhütung von Erbgesundheitsschäden und
- Euthanasie (Ableitung aus dem Griechischen: leichter Tod): Sterbehilfe bei tödlichen Erkrankungen[18]

Die Euthanasie ist die allerletzte Konsequenz, die aus der Eugenik gezogen werden kann und später im 3. Reich auch gezogen wird.

Seit ca. 1890 wurde Sterilisation in Deutschland praktiziert. Jedoch zuerst ohne jegliche rechtliche Absicherung. Es kommt aber nur vereinzelt zu Sterilisationen, um die Verbreitung von krankem Erbgut zu verhindern und zu bekämpfen.

Den Entwicklungen im Nationalsozialismus sind prägende Entwicklungen im 1. Weltkrieg vorausgegangen. Die auf lange Zeit hin gesehenen ideologischen und mentalen Konsequenzen durch den Verlauf des Krieges, die Kapitulation und die Revolutionsjahre prägten die Einstellung der deutschen Bevölkerung. Die unerwartete Niederlage im ersten Weltkrieg, die für das deutsche Volk unvorstellbar gewesen war, veränderte die Gesellschaft und die Öffentlichkeit. Sie wollten die geistige Herrschaft über die Welt erreichen und konnten das jähe Scheitern nicht akzeptieren. Nach Ende des Krieges forderten die Deutschen eine Revision der Niederlage. Und genau diese Revision schlug sich sehr negativ auf die Einstellung gegenüber Menschen mit Behinderung nieder. Sie waren für eine Revision nicht zu gebrauchen, da das deutsche Volk nur eine Aufgabe verfolgte: eine bis zum höchsten Grade gesteigerte Leistungsfähigkeit. Sie waren der Meinung, dass geistig behindertes Leben absolut zwecklos sei und für die Angehörigen als auch für die Gesellschaft eine furchtbare Belastung sei.

So wurde der Grundstein für die Ideologie der Nationalsozialisten im 3. Reich gelegt.

2.1.2 Der Nationalsozialismus und die Euthanasie

2.1.2.1 Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses

Am 14. Juli 1933, kurz nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten, wurde das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“[19] erlassen.

Damals wurden in Deutschland ca. 500 000 Menschen als `erbkrank´ eingestuft. Davon wurden bis 1939 ca. 350 000 zwangssterilisiert. Das sind 70 %.

Unter das Gesetz fielen zum Beispiel Schizophrene, Manisch-Depressive, Menschen mit angeborenem Schwachsinn, erbliche Blindheit und Taubheit, Chorea Huntington, schwere körperliche Missbildungen und erstaunlicherweise Alkoholismus.[20]

Am 5. Dezember 1933 erging eine Verordnung, die besagte, dass alle Personengruppen, die mit `Erbkranken´ zu tun hatten, den Erbgesundheitsgerichten Anzeige über die Personen zu erstatten hatten. Dies betraf vor allem Ärzte, Zahnärzte, Hebammen, Anstaltsleiter, Gemeindeschwestern, sowie auch Lehrer, die die `Erbkranken´ in den Hilfsschulen unterrichteten.

Alle Neugeborenen, die mit einer Erbkrankheit geboren wurden, wurden registriert.

Die Gesetzgebung berief sich in ihren Ausführungen zu diesem Gesetz auf Hitlers `Mein Kampf´: Diejenigen Menschen, die körperlich und geistig nicht gesund seien, dürften auch ihre Gene nicht durch ein Kind weitergeben.

Die Gesetzgebung war fest entschlossen, „den Volkskörper zu reinigen und krankhafte Erbanlagen auszumerzen, eine Auslese nach Leistung habe stattzufinden.“[21] Sterilisiert werden sollten alle Erbkranken, die seit Geburt an Schwachsinn leiden.

Besonders unverhältnismäßig waren die Kriterien nach denen ein Schwachsinniger zu erkennen sei: Hilfsschüler, die früh kriminell werden und häufig Auseinandersetzungen mit Polizei oder Schule hätten sowie „Kritiklosigkeit gegenüber Beeinflussungen“.[22]

2.1.2.2 Die Euthanasie im 3. Reich

Zu Beginn des zweiten Weltkrieges wurde die Zwangssterilisation weitgehend eingestellt. An ihre Stelle trat nun die Euthanasie.

1939 begann die Euthanasie in Deutschland.

Unter der Tarnung der kriegsbedingten Räumungsmaßnahmen konnten viele Anstalten ohne einen Verdacht zu erwecken vollständig geräumt werden.

Am 21. September 1939 erging ein Erlass mit dem Ziel, alle Heil- und Pflegeanstalten zu erfassen.

Ende September 1939 kam es in Polen zur ersten Ermordung von ca. 3700 Menschen mit psychischer Erkrankung.

Am 9. Oktober erging ein streng vertraulicher Runderlass des Innenministeriums, dass alle Patienten zu melden waren. Es wurden viele Diagnosen genannt, unter anderem auch `Schwachsinn jeglicher Ursache´.

Im Oktober 1939 schrieb Hitler eine Ermächtigung, dass allen unheilbar Kranken der Gnadentod zu gewähren sei. Natürlich nur nach eingehender Prüfung des Einzelfalles. Er impliziert mit der Ermächtigung, dass er den unheilbar Kranken Menschen einen Gefallen tue und sie sterben lasse, damit sie nicht länger leiden müssen. Er stellt sich mit dieser Ermächtigung als Wohltäter dar.

1940 kam es dann zur ersten `Probevergasung´ von ca. 20 kranken Menschen.

Seit 1939 gab es sogar eine eigens für den Transport der Patienten zu den Zwischenanstalten und weiter zu den Vergasungsanstalten gegründete „Gemeinnützige Kranken-Transport GmbH“.[23]

Zentrale der Organisation des Tötungsprogramms, auch Aktion T4 genannt[24], war die Behörde in der Tiergartenstrasse 4 in Berlin. Die Behörde war ein Organ der `Kanzlei des Führers´. In dieser Behörde wurden alle Patienten erfasst, um sie exakt organisiert erst in Zwischenanstalten und dann in die Tötungsanstalten zu verlegen.

Die Leichen der vergasten Menschen wurden verbrannt und den Angehörigen zugesandt. Die Verbrennung wurde mit Vorschriften der Seuchenpolizei gerechtfertigt.

Einige Fehler bei der Überbringung der Todesnachrichten und der Urnen trugen dazu bei, dass schon 1940 die Mehrheit der Bevölkerung über die Euthanasie Bescheid wusste.

Im Juli 1940 erreichte die Euthanasie ihren Höhepunkt mit einer Zahl von ca. 5400 ermordeten Menschen in nur einem Monat.

Genau zu diesem Zeitpunkt begann der Widerstand gegen die Euthanasie. Einzelne Personen, die der Justiz angehörten, die evangelische Kirche und die Ärzteschaft trugen diesen Widerstand.

Häufig versuchten auch Anstaltsdirektoren und Ärzte die Tötungen rechtlich zu verhindern, was jedoch nicht zum Erfolg führte.

Nur einigen gelang es, die Verlegung ihrer Schützlinge zu verhindern, indem sie kämpften und starken Widerstand leisteten.

Die Kirche wehrte sich mit einigen Protestschreiben. Sowohl die evangelische als auch die katholische Kirche verurteilten 1940 die Euthanasie. Die Euthanasieverantwortlichen beeindruckte dies wenig, selbst als der Papst Ende 1940 die Ermordung von Menschen mit Behinderung als Verbrechen verurteilte blieben jegliche Reaktionen aus. Leider fand der Widerstand der Kirche auch nur in Schreiben an die Reichskanzlei und an den Reichsminister des Innern statt.

Erst am 3. August 1943 wendete sich das Blatt. Bischof Clemens August Graf von Galen äusserte sich in seiner Predigt offen über die Euthanasie und verurteilte sie aufs Schärfste. Diese Predigt hatte eine extrem starke Wirkung.

Die Euthanasieverantwortlichen waren sich unsicher in ihrer weiteren Vorgehensweise: Eine Ermordung Galens kam nicht in Frage.

Die Predigt Galens ermunterte weitere Bischöfe, sich öffentlich gegen die Euthanasie auszusprechen.

Am 24. August 1941 kam es aufgrund der Proteste zu einer Einstellung der Euthanasie. Die Vergasungskammern wurden aber weiter verwendet. Sie dienten nun dazu die kranken und arbeitsunfähigen Sträflinge der Konzentrationslager zu vergasen (Aktion 14f3).

Insgesamt 120 000 Kinder und Erwachsene kamen durch die Aktion T4 ums Leben. Insgesamt belaufen sich die Opfer der Euthanasie im 3. Reich laut Schätzungen auf ca. 200 000 bis 300 000 Menschen.[25]

2.1.3 Die Entwicklung nach

Kennzeichnend für die Zeit nach dem zweiten Weltkrieg ist eine pädagogische Depressivität. 15 Jahre nach dem zweiten Weltkrieg bestand der Grund für die Betreuung von Menschen mit Behinderung nicht in der Pädagogik oder der karitativen Überzeugung, sondern die Gesellschaft hatte eine geschichtliche Schuld abzutragen. Die Betreuung fand auf der Basis einer Wiedergutmachung der Geschehnisse während des zweiten Weltkrieges statt. Die Gesellschaft war sehr stark darauf bedacht, sich von der Ideologie der Nationalsozialisten zu befreien.

Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses von 1933 hatte jedoch nach dem zweiten Weltkrieg weiterhin Bestand. Die Begründung dafür war, dass dieses Gesetz nicht aus dem Nationalsozialismus entstanden sei, sondern von früher stammte und nicht nur auf die Vorstellungen in Deutschland zurückzuführen sei. Es wurde erst 1968 ungültig.

Eine Veränderung zeichnete sich aber schon 1958 ab. Damals wurde die Bundesvereinigung „Lebenshilfe für das geistig behinderte Kind“ in Marburg gegründet. Diese entstand aus Selbsthilfegruppen für Eltern von Kindern mit geistiger Behinderung. 1968 zählte die Bundesvereinigung schon 38 000 Mitglieder.[26]

Sie prägte erstmals den Terminus „geistig behindert“ und erreichte seine Übernahme in die sonderpädagogische Fachterminologie.

1965 wurde endgültig das Schulrecht für Kinder mit geistiger Behinderung wieder hergestellt. Heute sind die Sonderschulen ein fester Bestandteil unseres Schulwesens in Deutschland.

Ab 1980 entwickelte sich jedoch erneut eine Behindertenfeindlichkeit.

1990 greift vor allem Singer erstmals den Sozialdarwinismus wieder auf, indem er einem schwerstbehinderten Säugling einen „Personenwert“ aberkennt.[27]

Erschreckend ist, dass noch 1981 der Bundesminister für Arbeit- und Sozialordnung eine Untersuchung von Stackelberg über die mögliche finanzielle Ersparnis durch pränatale Diagnostik zur Erkennung vorgeburtlicher Schädigungen mit dem „Gesundheitsökonomiepreis“ ausgezeichnet hatte.

Bis zu diesem Zeitpunkt ging es nur um den Umgang mit Menschen mit geistiger Behinderung im geschichtlichen Rückblick auf schreckliche Zeiten im 3. Reich. Die Zeit danach zeigt, dass sich die Gesellschaft entwickelt hat in bezug auf den Umgang mit geistiger Behinderung, wenn auch mit einigen Rückschlägen wie der Anfang der 80er Jahre erneut aufkommenden Behindertenfeindlichkeit. Jedoch war die Gesellschaft bis vor einigen Jahren nicht in der Lage, das Thema Sexualität und geistige Behinderung offen zu thematisieren und schon gar nicht in bezug auf Selbstbestimmung.

Die Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung wurde erst in den letzten Jahren für Betreuer und Familienangehörige zum Thema. Davor galt die getrennte Unterbringung der beiden Geschlechter als die beste und sicherste Verhütungsmethode. Ausserdem versuchte man die Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung zu unterbinden und von ihren sexuellen Wünschen abzulenken. Dies galt noch vor 10-15 Jahren als pädagogisches Ziel in der Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung.

Dies hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Heute versuchen die meisten Einrichtungen der Behindertenhilfe auch im Zuge der Normalisierung Menschen mit geistiger Behinderung ebenso ein Anspruch auf selbstbestimmte Sexualität und Partnerschaft einzuräumen. Die Erkenntnis, dass die Sexualität mit all ihren Facetten wesentlich zur Identitätsentwicklung und Selbstverwirklichung von Menschen mit geistiger Behinderung, wie bei Menschen ohne Behinderung auch, beiträgt, hat diese Entwicklung in Richtung Selbstbestimmung nicht unwesentlich vorangetrieben. Jedoch ist die theoretische Auseinandersetzung mit diesem wichtigen Thema sicher leichter, als deren Umsetzung und Anwendung in der Praxis.

„Aktive Sexualpädagogik in Elternhaus und Schule, Paarwohnen, die Erfüllung des Kinderwunsches, ja generell die Verwirklichung sexueller Selbstbestimmung für Menschen mit einer geistigen Behinderung stoßen bei vielen Erzieherinnen, pädagogisch-therapeutischen Mitarbeiterinnen und Eltern an vermeintlich pädagogische Grenzen.“[28]

Was zeigt also der historische Abriss?

Er zeigt, dass es lange nur um die Frage des Rechts auf Leben des Menschen mit geistiger Behinderung ging, bevor sich die Gesellschaft soweit verändert hat, dass heute das Recht auf Selbstbestimmung und damit auch die sexuelle Selbstbestimmung diskutiert wird.

2.2 (Grund-)Recht auf Sexualität – Grundlagen und Gedanken zur Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung

2.2.1 Das Grundgesetz

Erst 1994 rief die Konferenz der Kultusminister zum Abbau der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung auf und 1995 wurde endlich Art. 3 des Grundgesetzes verändert: Menschen mit Behinderung dürfen nicht benachteiligt werden.

Daraus erwächst für mich die Folgerung, dass Menschen mit geistiger Behinderung in sämtlichen Bereichen ihres Lebens nicht anders behandelt werden dürfen als Menschen ohne Behinderung. Ein Mensch mit geistiger Behinderung hat das gleiche Recht wie jeder andere, am normalen Leben teilzuhaben. Er hat ein Recht darauf, sein Leben selbstbestimmt zu gestalten. Er hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Und dies auch und gerade in bezug auf seine Sexualität.

Menschen mit geistiger Behinderung sind auf die Hilfe von Menschen ohne Behinderung angewiesen, das heißt sie stehen in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis, aber sie können selbst entscheiden, wie viel Hilfe sie benötigen. Auch wenn sie sich nicht verbal äussern können, auch mit einem Kopfschütteln oder einer klaren ablehnenden Körperhaltung kann ein klares Nein ausgedrückt werden. Keiner hat das Recht, einem Menschen mit geistiger Behinderung ein selbstbestimmtes Sexualleben oder eine Partnerschaft zu verwehren, weil er selbst der Meinung ist, der Mensch mit geistiger Behinderung sei dazu nicht in der Lage. Er ist vielleicht nicht in der Lage die Vorstellung von Partnerschaft und Sexualität eines Menschen ohne Behinderung zu erfüllen, aber er hat die Möglichkeit, seine eigene und individuelle Vorstellung von Partnerschaft und Sexualität auszuleben. So lange wir als Menschen ohne Behinderung ihm die gleichen Rechte zugestehen wie uns selbst.

2.2.2 Das Normalisierungsprinzip

Im Zuge der Überlegung, Menschen mit einer Behinderung ein möglichst „normales“ Leben zu ermöglichen entstand das Normalisierungsprinzip.

Das Normalisierungsprinzip ist eine Bezeichnung „Für ein den Umgang mit Behinderten regelndes (…) Postulat, das fordert, den Behinderten ein weitestgehend normales Leben zu ermöglichen; dazu gehört z.B. die Forderung nach normalem Tagesrhythmus, Lebenslauf, wirtschaftl. Standard, normalen Wohnbedingungen, Respektierung von Bedürfnissen.“[29]

Das Normalisierungsprinzip besagt also, dass für Menschen mit Behinderungen Lebensbedingungen geschaffen werden müssen, die weitgehend den Lebensbedingungen jedes anderen Menschen entsprechen oder zumindest ähnlich sind. Menschen mit Behinderung soll ein Leben ermöglicht werden, welches sich am Leben jedes anderen Bürgers orientiert.

Das ist meiner Meinung grundsätzlich lobenswert und auch wichtig, jedoch ist hierbei auch Vorsicht geboten: Man darf nicht alle Menschen in einen Topf werfen. Jeder Mensch ist auch noch Individuum und hat seine individuellen Bedürfnisse. Und es ist wichtig, dass jeder Mensch das bekommt, was ihm und seiner Entwicklung gut tut und er so leben kann, dass seine Bedürfnisse befriedigt werden. Gerade Menschen mit Behinderung sind sehr individuell und ihre Bedürfnisse sind nicht mit denen eines Menschen ohne Behinderung zu vergleichen.

Hier liegt ein kritischer Punkt am Normalisierungsprinzip:

Wer kann beurteilen, ob Menschen mit Behinderung glücklicher sind, wenn sie ein dem Menschen ohne Behinderung ähnliches oder entsprechendes Leben führen können?

Es muss im Umgang mit Menschen mit geistiger Behinderung um Selbstbestimmung gehen. Die meisten von ihnen können weitestgehend selbst entscheiden, wie ihr Leben aussehen soll. In Punkt 2.2.6 wird der Verein Netzwerk People First e.V. vorgestellt werden, der sich für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit geistiger Behinderung einsetzt.

2.2.3 Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung - eher ein Problem von Eltern und Erziehern?

Es ist nicht ungewöhnlich, dass jeder Mensch seine eigenen Einstellungen und Verhaltensweisen auf andere überträgt.

Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass Eltern und Betreuer ihre eigene Einstellung zur Sexualität und Partnerschaft und die damit verbundenen Verhaltensweisen auf die Menschen mit geistiger Behinderung übertragen.

Das große Problem an der ganzen Sache ist eigentlich, dass Menschen ohne Behinderung über die Bedürfnisse und Gefühle der Menschen mit geistiger Behinderung urteilen und entscheiden. Dies erscheint anmaßend, ist aber in den meisten Fällen so. Menschen ohne Behinderung entscheiden also auch auf dem Gebiet der Sexualität für die Menschen mit geistiger Behinderung, sie denken und planen für sie. Sie wollen somit nach ihren eigenen Maßstäben entscheiden, was gut und akzeptabel für Menschen mit geistiger Behinderung ist und was schlecht und was es deshalb zu unterdrücken gilt.[30]

Menschen mit geistiger Behinderung leben häufig in Einrichtungen der Behindertenhilfe. Dort sind sie noch mehr als bei den Eltern zuhause, in durchgeplante Tagesabläufe, die mit Regeln und Vorschriften gespickt sind, eingebunden. Sie unterliegen einer Abhängigkeit zu ihren Erziehern und Betreuern. Aus diesem Grund soll im nächsten Abschnitt das teilweise problematische Verhältnis von der Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung und den Einstellungen der Betreuer beleuchtet werden

2.2.3.1 Sexualität und die Problematik für die Betreuer

Joachim Walter hat in seinem Buch „Sexualität und geistige Behinderung“ eine interessante These aufgestellt: Die Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung ist weniger ein Problem für die Betroffenen selbst, als für deren Erzieher und Betreuer.[31]

Das Problem steckt dabei nicht in der Sexualität an sich, sondern darin, dass die Erzieher und Betreuer Konsequenzen aus sexuellen Wünschen und Äußerungen ziehen und der Sexualität der Menschen mit geistiger Behinderung einen bestimmten, mit ihren eigenen Erfahrungen und Einstellungen verbundenen Stellenwert zuschreiben.

Es herrscht immer noch die allgemein in der Gesellschaft verbreitete Meinung, dass Menschen mit geistiger Behinderung nicht in der Form und dem Ausmaß am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, wie es ein Mensch ohne Behinderung kann. Dies führt zwangsweise dazu, dass das Leben, die Arbeit, das Wohnen und alle alltäglichen Dinge von Menschen ohne Behinderung für die Menschen mit geistiger Behinderung bestimmt werden.

Da die meisten erwachsenen Menschen mit geistiger Behinderung in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben, gibt ihnen die Institution mit den Mitarbeitern und Eltern den Rahmen in bezug auf ihre Lebensqualität und Selbstentfaltung vor. Sie entscheiden, wie viel Wohlbefinden und Zufriedenheit der Mensch mit geistiger Behinderung durch die vorbestimmten Lebensverhältnisse empfindet und wie viel Glück, Zärtlichkeit, Geborgenheit er erfahren wird und inwieweit seine Wünsche und Bedürfnisse bejaht werden.

Der Mensch mit geistiger Behinderung ist somit abhängig von den Einstellungen und der Toleranz der Eltern und Betreuer, sowie von den vorgegebenen Rahmenbedingungen der Institution. Die Folgerung daraus ist, dass seine Sexualität und eine gewünschte Partnerschaft von seiner Umwelt abhängig sind, ob er sie ausleben kann oder nicht.

Die zweite These von Joachim Walter bezieht sich auf die sog. sekundäre soziale Behinderung.[32]

Die Abhängigkeit bezüglich des Sexuallebens des Menschen mit geistiger Behinderung von seiner `Bezugsperson´ und dessen Rahmengebung stellt für die Betroffenen ein Problem dar. Nicht sie selbst als Menschen mit geistiger Behinderung.

Es ist nicht ihre eigene Behinderung, die sie am Aus- und Erleben ihrer Sexualität behindert, sondern es sind die Vorurteile und die Einstellungen ihrer Umwelt. Hinzu kommen oft bauliche und strukturelle Bedingungen, sei es im Elternhaus oder in einer Wohnform der Behindertenhilfe, die ein Hindernis darstellen.

Und so entsteht als Folge eine „Ghettoisierung unter meist sexualfeindlichem Normensystem.“[33]

Und dies alles zusammengefasst stellt die sekundäre soziale Behinderung dar. Sie berührt die Menschen mit geistiger Behinderung meist in wesentlich extremerer Stärke und beeinflusst ihr Leben in bezug auf ihre allgemeine Zufriedenheit und ihr Wohlbefinden stärker, als ihre eigentliche primäre Behinderung.

Das bedeutet, dass die Menschen, die wesentlich am Leben eines Menschen mit geistiger Behinderung beteiligt sind (Eltern, Betreuer, Erzieher, Mitarbeiter einer Einrichtung der Behindertenhilfe), den Grad festlegen, wann und ob ein Sexualleben befriedigend ist oder nicht. Sie bestimmen, ob und in welcher Form und welchem Ausmaß der Mensch mit geistiger Behinderung seine sexuellen Wünsche realisieren und umsetzen kann oder nicht.

Oft steht hinter dieser Fremdbestimmung durch Eltern auch die Angst vor fehlschlagender Verhütung. Sie erscheint durchaus verständlich, jedoch gibt es Verhütungsmethoden, die auch bei Menschen mit geistiger Behinderung eine große Sicherheit bieten. Das Thema Verhütung wird jedoch in 2.3.4 eingehender beleuchtet.

Joachim Walter schreibt am Ende seiner Ausführungen zum Thema treffend:

„ Erst durch unser erzieherisches Verhalten, unsere Ge- und Verbote, wird die Sexualität geistigbehinderter Menschen zu einer be hinderten oder gar ver hinderten Sexualität.“[34]

2.2.4 Drei Vorurteile: Verdrängung, Dramatisierung und Fehldeutung

Für die Gesellschaft sind Sexualität und geistige Behinderung sehr schwer in Verbindung zu bringen. Deshalb bilden sich oft Vorurteile, die die Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung immer weiter ins Abseits drängt und eine starke Stigmatisierung der Menschen mit geistiger Behinderung verursacht. In Anlehnung an entsprechende Ausführungen von Joachim Walter werden im Folgenden drei Vorurteile vorgestellt und beschrieben.[35]

2.2.4.1 Das unschuldige Kind – Leugnung und Verdrängung der Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung

Die Öffentlichkeit ist immer noch der Meinung, dass sich Sexualität und geistige Behinderung nicht auf einen Nenner bringen lassen, dass diese zwei Begriffe nicht zu vereinbaren sind.

Es besteht die Erwartung, dass der Mensch mit geistiger Behinderung immer und ewig das `große Kind´ bleibt, welches naiv, unverdorben und vor allem geschlechtslos ist.

Jahrelang war man der Auffassung, dass die Sexualität einfach zu übergehen sei und der Mensch mit geistiger Behinderung abzulenken sei.

Daraus entsteht für den Menschen mit geistiger Behinderung eine schwierige und beinahe ausweglose psychische Zwangssituation: Er braucht für die Entwicklung seiner Persönlichkeit die soziale Zuwendung seiner Eltern und Erzieher, muss aber, um diese nicht zu verlieren, dem Bild des `großen Kindes´ weiterhin entsprechen.

In der Sexualmedizin wurde aber festgestellt, dass die körperlich-geschlechtsbiologische Reifeentwicklung beim Kind mit geistiger Behinderung zumeist ebenso altersgemäß verläuft, wie bei einem gesunden Kind. Sie steht nicht in Verbindung mit den intellektuellen Fähigkeiten eines Kindes.

Aufgrund dessen muss sich der Mensch mit geistiger Behinderung wie jeder andere auch mit seiner eigenen Sexualität auseinandersetzen und beschäftigen. Doch genau da taucht wieder das Problem des Vorurteils seiner Umwelt auf: Als `großes Kind´ hat er gar keine Sexualität.

Dies bringt ihn erneut in eine schwierige Situation. Es besteht für ihn ein beinahe unauflösbarer Widerspruch zwischen seinen sexuellen Empfindungen und den damit verbundenen Wünschen und den Forderungen, die die Umwelt an ihn stellt. Er kann immer nur einer Forderung entsprechen: Entweder seinen eigenen sexuellen Wünschen oder den Forderungen seiner Umwelt.

2.2.4.2 „Der Wüstling“ – Dramatisierung und Überbetonung der Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung

Für die Öffentlichkeit ist der Gedanke schrecklich, dass ein Mensch mit geistiger Behinderung in ihrer Umgebung seine Sexualität ausleben könnte.

Die Sichtweise ist, dass die Sexualität eines Menschen mit geistiger Behinderung nur eine tierische Befriedigung darstelle, die sich rein körperlich abspielt. Es wird dabei vorausgesetzt, dass Menschen mit geistiger Behinderung ihre sexuellen Triebe nicht „auf sozial akzeptable Weise in personaler Beziehung“[36] befriedigen können.

Oft fällt gegenüber sehr aufgeschlossenen und zum Thema offenen Pädagogen die Äusserung, dass man `schlafende Hunde´ nicht wecken solle.

Die Öffentlichkeit geht davon aus, dass durch ihre Intelligenzminderung Menschen mit geistiger Behinderung nicht fähig sind, ihre menschliche Sexualität in sich selbst, in ihre eigene Person zu integrieren, sie richtig zu lenken und zu kompensieren.

Sie haben Angst, dass Menschen mit geistiger Behinderung in Chaos ausbrechen könnten, nicht wissend was sie tun. Dass sie ohne jeglichen Verstand und nur durch ihre `tierischen Triebe´ geleitet agieren, sich dann verselbständigen und zuallerletzt auch noch aggressiv werden könnten.

Gründe für dieses außerordentlich vorurteilshafte Denken kann die Furcht vor der „Aktualisierung eigener, bisher streng unterdrückter und geleugneter Triebimpulse“[37] sein. Diese Furcht wird nun auf die Menschen mit geistiger Behinderung projiziert. Daraus kann der massive Wunsch und die Forderung vieler Menschen erwachsen, alle minderjährigen Mädchen mit geistiger Behinderung zu sterilisieren und die sexuellen Regungen bei Menschen mit geistiger Behinderung zu unterdrücken.

Die Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung wird sehr stark dramatisiert und die daraus entstehende Emotionalität bei dem Wunsch nach Sterilisation bezieht sich nicht nur auf die Angst nach der Weitergabe der Behinderung durch ein Kind.

2.2.4.3 Der „klebrige Distanzlose“ – Fehldeutung nicht-sprachlicher Kommunikation von Menschen mit geistiger Behinderung

Menschen mit geistiger Behinderung haben meist Schwierigkeiten, sich verbal so auszudrücken wie ein Mensch ohne Behinderung. Deshalb kommt es häufig zu Missverständnissen im Zusammenhang mit alternativen Äußerungsformen von Menschen mit geistiger Behinderung.

Dadurch, dass Menschen mit geistiger Behinderung sich oft nur schwer sprachlich ausdrücken können, wählen sie die Körpersprache und andere Formen der non-verbalen Kommunikation als Mittel zur Äußerung von Gefühlen und Bedürfnissen. Sie sind darauf angewiesen.

Wenn ein gesunder Mensch beispielsweise zu einem anderen sagt, dass er ihn gern hat, so wird ein Mensch mit geistiger Behinderung sich durch seine Körpersprache äußern und sich an den anderen anschmiegen und ihn streicheln.

So kommt es nicht selten zu einer Etikettierung der Menschen mit geistiger Behinderung: Sie werden als `distanzlos´, `unbeherrscht´ oder `triebhaft´ bezeichnet.

Eine logische Konsequenz wäre dann für Eltern und Erzieher, über non-verbale Ausdrucksmöglichkeiten und sozial akzeptable Gesten und Körperhaltungen nachzudenken, die es Menschen mit geistiger Behinderung erleichtern würden, sich besser und adäquater verständlich machen zu können.

Zusammenfassend ist zu sagen: wenn man sich mit der Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung auseinandersetzt, wenn man sie im Zusammenhang mit der eigenen Einstellung und Erfahrungen betrachtet, dann wird sich für jeden einzelnen von uns zeigen, „dass es letztlich die eigenen Schwierigkeiten, Ängste und unverarbeiteten Wünsche und Hoffnungen sind, die bei der Beschäftigung mit der Sexualität behinderter Menschen plötzlich aktualisiert werden können.“[38]

2.2.5 Partnerschaft und Liebe

Die partnerschaftliche Beziehung muss in einem Zuge mit der Sexualität genannt werden. Die Sexualität, in welcher Form auch immer, ist stets ein Bestandteil von Liebe und Partnerschaft. Dass Sexualität nicht nur auf Genitalsexualität reduziert werden kann, wurde in Abschnitt 1.2.2 aufgezeigt. Gerade Menschen mit geistiger Behinderung würde man damit keinesfalls gerecht werden.

Bei Menschen mit geistiger Behinderung steht die reine Sexualität, also der Geschlechtsverkehr, eher im Hintergrund. Ihnen ist die Möglichkeit nach Liebe und Zuneigung, die Ihnen eine Partnerschaft eröffnet, viel wichtiger.

Liebe und Partnerschaft ist sehr wichtig für die Entwicklung jedes Menschen. „Sie führt gleichzeitig zur Selbstentfaltung und Selbstannahme und steigert das Selbstwertgefühl.“[39]

Es ist zudem äußerst wichtig, dass die Beziehung, die sie zu ihren Eltern und Betreuern haben, nicht die einzige in ihrem Leben bleibt. Irgendwann einmal werden die Eltern nicht mehr da sein um ihrem Kind Liebe und Geborgenheit geben zu können und auch die Betreuer werden nicht ein Leben lang an der Seite eines Menschen mit geistiger Behinderung verweilen.

Aber Menschen mit geistiger Behinderung müssen, wie jeder andere auch, Liebe und Partnerschaft erst einmal erlernen. Sie müssen ihren eigenen Körper begreifen lernen. Sie müssen durch die Partnerschaft, die sie mit ihren Eltern eingegangen sind, bestimmte Umgangsformen lernen. Wie man zum Beispiel mit dem anderen Geschlecht umgeht, dass jeder Mensch einen Intimbereich hat, den es zu achten gilt. Und sie müssen erkennen, dass Zärtlichkeit eine Form der Zuneigung ist und man diese auch nur mit Menschen austauscht, bei denen die Zuneigung auf Gegenseitigkeit beruht.

Der Mensch mit geistiger Behinderung muss Unterstützung dabei bekommen, dass er nicht das `ewige Kind´ bleibt, sondern dass er in seine Rolle als Mann oder Frau hineinwachsen kann und sich auch als normale Frau oder normalen Mann fühlt und erfährt.

Dies ist eine Grundvoraussetzung, um eine Partnerschaft eingehen zu können.

Es ist wichtig, dass Menschen mit geistiger Behinderung selbst Erfahrungen auf dem Gebiet der Partnerschaft und Liebe machen, damit sie für sich einen Weg finden können, damit umzugehen. Sie müssen lernen, eine Partnerschaft zu gestalten und herausfinden, was sie mögen und was nicht. Dies ist äußerst wichtig für ihre Identitätsbildung.

In seinem Artikel „Hoffnungen und Ängste – die Sexualität unserer geistig behinderten Kinder bzw. der Frauen und Männer in unseren Heimen“[40] hat D. Kiesow einige Hoffnungen von Menschen mit geistiger Behinderung in bezug auf ihre Annahme in ihrer Ganzheitlichkeit und im Bezug auf Partnerschaft aufgelistet, woraus ersichtlich wird, was wirklich im Vordergrund steht:

Die Hoffnung, einen Menschen ganz für sich alleine zu haben und für den anderen wertvoll und wichtig zu sein. Sie wünschen sich, sicherer in ihrer Lebensführung und damit lebenstüchtiger zu werden, und durch einen Partner mehr Mobilität zu erlangen.

Hinzu kommt das Gefühl sich gegenseitig ergänzen und auf den anderen verlassen zu können. Das bewirkt einen sichereren Umgang mit dem anderen Geschlecht und stärkt das Selbstwertgefühl.

Für viele Menschen mit geistiger Behinderung steckt hinter einer Partnerschaft auch die Hoffnung, mehr Aktivitäten nach außen entwickeln zu können.

Eine positive Erkenntnis ist dabei, dass diese Wünsche sich nicht von den Wünschen eines Menschen ohne Behinderung unterscheiden.

Wichtig erscheint auch, dass Menschen mit geistiger Behinderung durch eine Partnerschaft das Bewusstsein bekommen, für andere attraktiv zu sein und somit in ihrer Ganzheitlichkeit angenommen zu werden, folglich ein Stück weit als normal und als gleichwertiger Partner akzeptiert zu werden.

Bei der Beziehung zu den Eltern und Betreuern spielt der Bereich der Attraktivität und die Wirkung auf das andere Geschlecht, wenn überhaupt, eine untergeordnete Rolle: Die Eltern und Betreuer kümmern sich um die Menschen mit geistiger Behinderung und geben ihnen Zuneigung. Die Eltern, weil sie eine ethische Verpflichtung haben und die Erzieher, weil es ihr Beruf ist. Eine partnerschaftliche Beziehung entsteht jedoch nicht aus irgendeiner Verpflichtung heraus, „sondern aus Interesse an ihrer subjektiv einmaligen Person.“[41]

Zusammenfassend ist zu sagen:

„Partnerschaft, Liebe und Sexualität sind wesentliche Elemente im Leben geistig behinderter Menschen. Soll ihr Leben gelingen, müssen wir Nichtbehinderten besonders aufmerksam auf die Wünsche und Bedürfnisse der behinderten Frauen und Männer hören und ihre Freundschaften partnerschaftlich und mit der notwendigen Hilfe begleiten.“[42]

2.2.6 Netzwerk People First Deutschland e.V.

Wie im vorangegangenen Abschnitt erläutert, brauchen Menschen mit geistiger Behinderung Menschen, die sie in ihrer Partnerschaft und Sexualität, soweit notwendig, unterstützen und begleiten. Aus dem Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit entsteht das Recht auf Sexualität. Aber ein wichtiger Punkt, der nicht aussen vor gelassen werden darf ist, dass vor dem Recht auf Sexualität das Recht auf Selbstbestimmung steht. Der Begleiter muss einen Weg finden, nur so weit als nötig in die Partnerschaft und Sexualität eines Menschen mit geistiger Behinderung einzugreifen. Er muss ihm einen gewissen Freiraum geben, damit er frei bestimmen kann, was er möchte und was nicht.

Der Verein Netzwerk People First Deutschland e.V. hat sich das Wort `Selbstbestimmung´ auf seine Fahne geschrieben. Er ist ein Verein von Menschen mit geistiger Behinderung für Menschen mit geistiger Behinderung. Der Verein arbeitet nach dem Grundsatz, dass Menschen mit geistiger Behinderung sich selbst vertreten können und ihnen die Möglichkeit eröffnet werden muss, ein selbstbestimmtes leben führen zu können.

In diesem Abschnitt soll dieser Verein nun vorgestellt werden, welcher ein Netzwerk für Menschen mit geistiger Behinderung bietet. Er hat die Entwicklung in Richtung Selbstbestimmung von Menschen mit geistiger Behinderung ein Stück voran getrieben. Der Verein zeigt, wie wichtig es ist, dass für Menschen mit geistiger Behinderung ein Hilfesystem besteht, welches auf ihre Wünsche und Bedürfnisse eingeht und nach aussen vertritt. Das Netzwerk People First Deutschland e.V. bietet Schulungen, Beratung und Projekte für Menschen mit geistiger Behinderung an, damit diese lernen, dass sie sich selbst vertreten und ein selbstbestimmteres Leben führen können.

Im Februar 2001 wurde das Netzwerk People First Deutschland offiziell als Verein gegründet. Seinen Sitz hat der Verein in Kassel.

Ziel war es, ein Netzwerk zu gründen, um sich gegenseitig zu helfen, zu unterstützen um gemeinsam für die Rechte von Menschen mit geistiger Behinderung einzustehen.

Wichtig ist bei People First, dass nur Menschen mit geistiger Behinderung als Mitglied ein Stimmrecht haben. Alle anderen, die sich gerne engagieren möchten, können Fördermitglied werden, haben aber kein Stimmrecht. Dies entstand daraus, dass die Grundidee der Selbstvertretung nur so verwirklicht werden kann, indem die Menschen mit geistiger Behinderung für sich selbst sprechen und dies nicht wie so oft, andere für sie übernehmen.

Es wurde eine Satzung erstellt und über die Notwendigkeit und die Aufgaben des Vereins diskutiert.

Ab diesem Zeitpunkt gab es nun in Deutschland eine „eigenständige, unabhängige und von Menschen mit Lernschwierigkeiten gelenkte Selbsthilfebewegung und politische Vertretung für Menschen mit Lernschwierigkeiten.“[43]

Der Verein hat ein großes Internetportal, welches unter www.people1.de zu finden ist.

Die Mitglieder bestehen darauf, nicht als Menschen mit geistiger Behinderung bezeichnet zu werden, sondern als Menschen mit Lernschwierigkeiten. Dies ist auch ein Ziel des Vereins, nämlich zu erreichen, dass Menschen mit Lernschwierigkeiten als Menschen wie alle anderen auch angesehen werden. Die Mitglieder von People First Deutschland e.V. arbeiten meist in Werkstätten für Behinderte, manche leben in Wohnheimen.

Sie setzen sich für gerechteren Lohn in Werkstätten ein, für Selbstbestimmung im Bereich des Wohnens, sie wollen gefragt werden wenn es um sie geht, sie wollen für sich selbst sprechen und nicht andere für sie sprechen lassen.[44]

Sie bieten Beratung für Menschen mit Lernschwierigkeiten an und unterstützen Heimbeiräte und Werkstatträte. Sie sind dafür da, um allen Interessierten und Hilfesuchenden Informationen zu geben und für Fachleute und Eltern, die von ihnen lernen und mit People First zusammenarbeiten wollen, bieten sie Unterstützung.

In ihren Schulungen, die sie anbieten, geht es darum, wichtige Organe, wie zum Beispiel der Heimbeirat, dazu zu befähigen, dass sie die Rechte von Menschen mit Lernschwierigkeiten durchsetzen und sich gezielt für ihre Wünsche einsetzen können. Sie bekommen in den Schulungen Informationen, an welche Stellen sie sich mit Problemen und Sorgen der Menschen mit Lernschwierigkeiten wenden können, von denen sie gezielte Hilfe bekommen können.

Eine sehr wichtige Schulung ist eine Schulung zum Thema Selbstbestimmung und Selbstvertretung. Sie zielt darauf ab, dass Menschen mit Lernschwierigkeiten, die in Einrichtungen leben, sich von den oft starren Regeln und Tagesabläufen, die bisher ihr Leben bestimmt haben, zu befreien lernen und dass sie ihre eigenen Wünsche und Ideen entwickeln müssen, um diese im Zuge der Selbstbestimmung umsetzen zu können. In dieser Schulung wird über das Leben der Menschen mit Lernschwierigkeiten gesprochen, welche Träume und Wünsche sie haben und wie sie selbst Dinge verändern und verwirklichen können.

Mit einem Projekt für `persönliche Zukunftsplanung´ hat People First Deutschland e.V. schon einige Erfolge erzielt. In diesem Projekt geht es darum, dass mit Menschen mit Lernschwierigkeiten und den Einrichtungen Ziele erarbeitet werden, bei denen es um Veränderung, Wünsche und Träume geht, die dann mit Hilfe des Vereins schrittweise umgesetzt werden.

Das wichtigste Ziel jedoch ist zunehmend von Erfolg gekrönt: Die Menschen mit Lernschwierigkeiten sind selbstbewusster geworden.

Der Verein Netzwerk People First Deutschland e.V. steht für eine starke und selbstbestimmte Zukunft von Menschen mit Lernschwierigkeiten. Ihr großer Zulauf und Erfolg zeigt, wie dringend erforderlich die Selbstvertretung und Selbstbestimmung für Menschen mit Lernschwierigkeiten ist. Und wenn sie gelernt haben, auf sich selbst zu hören, zu vertrauen und festzustellen, dass ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen Gehör finden und sich umsetzen lassen, dann kann man sich sicher sein, dass sie auch selbstbewusster auf dem Gebiet einer selbstbestimmten Sexualität werden.

Und genau zu diesem Thema „Selbstbestimmung und Sexualität“ wurde Petra Groß, Mitarbeiterin Netzwerk People First Deutschland e.V. Kassel, in der Fachzeitschrift der Behindertenhilfe „Orientierung“ befragt.

Dort geht es darum, welche Forderungen People First an MitarbeiterInnen in Wohnheimen der Behindertenhilfe im Bereich der Sexualität stellen:[45]

Sie fordert eigene Zimmer und private Bereiche für die Bewohner mit verschließbaren Türen. Sie fordert den Empfang von Besuch ohne vorherige Anmeldung bei den Mitarbeitern.

MitarbeiterInnen sollen sich darüber Gedanken machen, was sie wissen müssen und was sie nicht wissen brauchen. Petra Groß findet es nicht nötig, dass die MitarbeiterInnen wissen, wann ein Bewohner Sex hat. Sie ist der Meinung, Menschen mit Behinderung suchen sich Hilfe und Rat, wenn sie ihn brauchen.

Sie fordert stellvertretend für ihren Verein mehr Aufklärung durch die MitarbeiterInnen.

Gerade im Bereich der Verhütung. So würden viele Sorgen um ungewollte Schwangerschaften wegfallen.

Gewünscht wird auch mehr Unterstützung für Paare mit geistiger Behinderung, die sich ein Kind wünschen. Betont wird dabei, das Recht eines jeden Menschen, ein Kind zu bekommen und die Tatsache, dass es funktioniert, ein Kind groß zu ziehen, wenn man die nötige Hilfe bekommt.

Es erschreckt zunächst, dass man zu diesen eher kleinen Veränderungen erst auffordern muss, denn nach dem Normalisierungsprinzip, das Leben von Menschen mit Behinderung dem eines Menschen ohne Behinderung so weit als möglich anzugleichen, erscheinen diese Forderungen als einfach und selbstverständlich. Doch diese kleinen Details im Leben von Menschen mit geistiger Behinderung dem normalen Verständnis des selbstbestimmten Lebens anzugleichen, kann eine große Bedeutung für die Betroffenen selbst darstellen und ihr Leben positiv beeinflussen.

2.3 Der Mensch mit geistiger Behinderung und seine Sexualität

In diesem Kapitel soll es speziell um die Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung gehen. Zuallererst soll die psychosexuelle Entwicklung von der Geburt bis ins Erwachsenenalter dargestellt werden, da diese Entwicklung das Ausleben von Sexualität und Partnerschaft nicht unwesentlich beeinflusst. Danach werden die im weitesten Sinne medizinischen Aspekte der Sexualität beleuchtet. Es werden zum Beispiel Fragen beantwortet, in denen es um die Erklärung von teilweise auftretenden sexuellen Fehlhandlungen von Menschen mit geistiger Behinderung geht.

Auch die Betrachtung der rechtlichen Sichtweise scheint hier angebracht, da das Gesetz im Bereich der Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung sehr wichtige und wissenswerte Rechte und Pflichten, gerade in Einrichtungen der Behindertenhilfe beinhaltet, die eine Basis für den Umgang mit der Sexualität bilden.

Zur Sexualität jedoch gehört mehr als nur ein Bett und ein Partner: Auch die Themenbereiche Verhütung, Sterilisation, Sexualerziehung und Aufklärung werden einen Teil dieses Kapitels einnehmen.

Ein weiterer Bereich, nämlich der sexuelle Missbrauch von Menschen mit geistiger Behinderung, muss hier traurigerweise auch seinen Platz haben. Leider passiert es immer noch häufig, dass Menschen mit geistiger Behinderung von Menschen ohne Behinderung missbraucht oder ausgenutzt werden.

2.3.1 Die psycho-sexuelle Entwicklung von Menschen mit geistiger Behinderung

Die Entwicklung zieht sich beim Menschen durch alle Altersstufen: Vom Säugling bis zum Erwachsenen als ausgereifte Persönlichkeit. Die psycho-sexuelle Entwicklung ist ein Teil dieser Entwicklung, die sich nur im Zusammenhang mit den anderen Entwicklungsbereichen eines Menschen vollziehen kann.

Die körperliche Entwicklung kann beim Menschen mit geistiger Behinderung nahezu identisch verlaufen mit der eines Menschen ohne Behinderung. Sie kann weitestgehend der Normalität entsprechen, wenn die Voraussetzungen ideal sind. Jedoch kann es vorkommen, dass dieser Prozess etwas langsamer oder zeitlich nach hinten verlagert stattfindet.

Mit der körperlichen Entwicklung findet auch die geschlechtliche Reifung statt, die ebenfalls `normal´ verläuft.

Diese biologischen Aspekte der Entwicklung stellen jedoch nur einen geringen Teil der psycho-sexuellen Entwicklung dar. Alle anderen Aspekte sind eng verbunden mit der Ich- und Beziehungsentwicklung.[46]

Trotz der zumeist `normal´ verlaufenden körperlichen Reifung entstehen für Menschen mit geistiger Behinderung Probleme während ihrer sexuellen Entwicklung: Diese sind in der Diskrepanz zwischen dem Sexual-Alter und dem Intelligenz-Alter begründet, was vor allem in der Pubertät sehr stark zum Ausdruck kommt. Das eigentliche Problem in der psychosexuellen Entwicklung von Menschen mit geistiger Behinderung besteht jedoch in ihrem sozialen Umfeld. Diese Komponente trägt nicht unwesentlich dazu bei, wenn sich Probleme in der psychosexuellen Entwicklung auftun. Mit der Erläuterung der einzelnen Phasen soll ebenfalls dargestellt werden, welche Probleme sich durch die geistige Behinderung für den jeweiligen Menschen ergeben können.

In diesem Abschnitt soll möglichst kurz die sexuelle Entwicklung im Kindesalter auf der Basis von Freuds Phasen der Sexualentwicklung dargestellt und mögliche Auswirkungen einer Behinderung auf diese Entwicklung besprochen, um dann näher auf die Pubertät einzugehen, da diese Entwicklungsphase sehr prägend für den weiteren Umgang mit Sexualität, vor allem im Erwachsenenalter, zu sein scheint.

Die psychosexuelle Entwicklung bezieht sich nicht nur auf die Reifung und die Übung der Sexualfunktionen, sie umfasst ebenso die Entwicklung der Geschlechtsidentität, die „Integration der sexuellen Impulse und Einstellungen in die Gesamtpersönlichkeit sowie die Entwicklung einer ganzheitlichen Beziehungsfähigkeit.“[47]

2.3.1.1 Kindliche Sexualentwicklung (0-11 Jahre)

Alterstufe 0-1 Jahr: Die Orale Phase

Im ersten Lebensjahr eines Säuglings stehen Erfahrungen leiblicher Art im Vordergrund. Bei allem, was mit der Steigerung seines Wohlbefindens unmittelbar zusammenhängt, empfindet er körperliche Lust. Dies geschieht zum Beispiel beim Stillen, bei dem der Säugling engen Kontakt mit der Mutter hat. Wichtig ist auch das Herumtragen auf dem Arm, das Spielen mit seinen Gliedmaßen oder die liebevollen Berührungen beim Wickeln des Säuglings. Das alles sind wichtige Voraussetzungen dafür, dass der Mensch überhaupt Zärtlichkeiten annehmen kann und sich seine Beziehungsfähigkeit normal entwickelt.

[...]


[1] Niedecken, Dietmut: Geistig Behinderte verstehen Ein Buch für Psychologen und Eltern; München; Zürich: Piper, 1989; S. 11

[2] Ulrich Stascheit (Hrsg.): SGB IX § 2 Absatz 1 in Gesetze für Sozialberufe Die Gesetzessammlung für Studium und Praxis, Band 30, 8. überarbeitete Auflage. Stand 1.9.2001; S. 4

[3] Pschyrembel, Willibald: Pschyrembel Klinisches Wörterbuch mit 250 Tabellen / bearbeitet von der Wörterbuch-Redaktion des Verlages – 259., neu bearbeitete Auflage – Berlin: de Gruyter, 2002; S. 190

[4] vgl. Speck, Otto: Geistige Behinderung und Erziehung. – 4., völlig neuberarbeitete Auflage von „ Der geistigbehinderte Mensch und seine Erziehung“. – München, Basel: E. Reinhardt, 1980; S. 40

[5] vgl. ebd., S. 51

[6] vgl. ebd., S. 52

[7] vgl. Speck, Otto: Geistige Behinderung und Erziehung. – 4., völlig neubearbeitete Auflage von „Der geistigbehinderte Mensch und seine Erziehung“. – München, Basel: E. Reinhardt, 1980; S. 52/53

[8] Walter, Joachim, Hoyler-Herrmann, Annerose: Erwachsensein und Sexualität in der Lebenswirklichkeit geistigbehinderter Menschen: biograph. Interviews. Schriftenreihe der Gesellschaft für Sexualerziehung und Sexualmedizin Baden-Württemberg e.V. Band 3 – Heidelberg: Edition Schindele, 1987; S. 99

[9] Sporken 1974 in: Walter, Joachim (Hrsg.): Sexualität und geistige Behinderung; Gesellschaft für Sexualerziehung und Sexualmedizin Baden-Württemberg e.V.; Schriftenreihe Band 1; 5. Auflage. 2002 Universitätsverlag C. Winter Heidelberg GmbH - >>Edition S<<; S. 34

[10] vgl. Bannasch, Mauela (Hrsg.): Behinderte Sexualität – verhinderte Lust? Zum Grundrecht auf Sexualität für Menschen mit Behinderung. 1. Auflage; AG SPAK Bücher, 2002; S. 37-39

[11] vgl. Walter, Joachim, Hoyler-Herrmann, Annerose: Erwachsensein und Sexualität in der Lebenswirklichkeit geistigbehinderter Menschen: biograph. Interviews. Schriftenreihe der Gesellschaft für Sexualerziehung und Sexualmedizin Baden Württemberg e.V. Band 3 – Heidelberg: Edition Schindele, 1987.; S. 105 - 108

[12] Autoerotismus: Körper und Mund als Libidoobjekt; gefunden unter: http://www.psycho.uni-osnabrueck.de/fachschaft/res/kaiskripte/grundkonzeptekriz.doc vom 22.06.2004

[13] Kentler (1982) in Walter, Joachim, Hoyler-Herrmann, Annerose: Erwachsensein und Sexualität in der Lebenswirklichkeit geistigbehinderter Menschen: biograph. Interviews. Schriftenreihe der Gesellschaft für Sexualerziehung und Sexualmedizin Baden-Württemberg e.V.; Band 3 – Heidelberg: Edition Schindele, 1987.; S. 107

[14] Walter, Joachim (Hrsg.): Sexualität und geistige Behinderung; Gesellschaft für Sexualerziehung und Sexualmedizin Baden-Württemberg e.V.; Schriftenreihe Band 1; 5. Auflage. 2002 Universitätsverlag C. Winter Heidelberg GmbH - >>Edition S<<; S. 35

[15] Darwin in Bleidick, Ulrich (Hrsg.): Allgemeine Behindertenpädagogik. – Neuwied; Berlin: Luchterhand, 1999; (Studientexte zur Geschichte der Behindertenpädagogik); S. 176

[16] ebd.; S. 176

[17] ebd., S. 175

[18] vgl. ebd.; S. 175

[19] Bleidick, Ulrich (Hrsg.): Allgemeine Behindertenpädagogik. – Neuwied; Berlin: Luchterhand, 1999; (Studientexte zur Geschichte der Behindertenpädagogik); S. 19

[20] vgl. ebd.; S. 193

[21] www.trisomie21.de/lh_fuerth.htm vom 30.04.2004

[22] ebd.

[23] www.trisomie21.de/lh_fuerth.htm vom 30.04.2004

[24] Die Aktion T4 galt im 3. Reich eine Tarnbezeichnung für die Morde an kranken Menschen und an Menschen mit geistiger Behinderung

[25] vgl. http://www.wissen.swr.de/sf/begleit/bg0030/bg_ns05a.htm vom 30.04.2004

[26] vgl. Speck, Otto: Geistige Behinderung und Erziehung. – 4., völlig neuberarb. Aufl. von „ Der geistigbehinderte Mensch und seine Erziehung“. – München, Basel: E. Reinhardt, 1980; S. 21

[27] vgl. Wisotzki, Karl Heinz: Integration Behinderter: Modelle und Perspektiven. – 1. Auflage. – Stuttgart; Berlin; Köln: Kohlhammer, 2000; S. 18

[28] Walter, Joachim Prof. Dr.: Sexualität und Geistige Behinderung, 1994 gefunden unter: http://www.behindertensexualitaet.de/ProfWalter.htm vom 16.05.2004

[29] Pschyrembel, Willibald: Pschyrembel Klinisches Wörterbuch mit 250 Tabellen / bearbeitet von der Wörterbuch-Redaktion des Verlages – 259., neu bearbeitete Auflage – Berlin: de Gruyter, 2002; S. 1187

[30] vgl. Walter, Joachim (Hrsg.): Sexualität und geistige Behinderung; Gesellschaft für Sexualerziehung und Sexualmedizin Baden-Württemberg e.V.; Schriftenreihe Band 1; 5. Auflage. 2002 Universitätsverlag C. Winter Heidelberg GmbH - >>Edition S<<; S. 29

[31] vgl. Walter, Joachim (Hrsg.): Sexualität und geistige Behinderung; Gesellschaft für Sexualerziehung und Sexualmedizin Baden-Württemberg e.V.; Schriftenreihe Band 1; 5. Auflage. 2002 Universitätsverlag C. Winter Heidelberg GmbH - >>Edition S<<; S. 29

[32] vgl. ebd.; S. 31

[33] Walter, Joachim (Hrsg.): Sexualität und geistige Behinderung; Gesellschaft für Sexualerziehung und Sexualmedizin Baden-Württemberg e.V.; Schriftenreihe Band 1; 5. Auflage. 2002 Universitätsverlag C. Winter Heidelberg GmbH - >>Edition S<<; S. 31

[34] ebd., S. 31

[35] Vgl. Walter, Joachim (Hrsg.): Sexualität und geistige Behinderung; Gesellschaft für Sexualerziehung und Sexualmedizin Baden-Württemberg e.V.; Schriftenreihe Band 1; 5. Auflage. 2002 Universitätsverlag C. Winter Heidelberg GmbH - >>Edition S<<; S. 32 - 34

[36] Walter, Joachim (Hrsg.): Sexualität und geistige Behinderung; Gesellschaft für Sexualerziehung und Sexualmedizin Baden-Württemberg e.V.; Schriftenreihe Band 1; 5. Auflage. 2002 Universitätsverlag C. Winter Heidelberg GmbH - >>Edition S<<; S. 32

[37] ebd.; S. 33

[38] Walter, Joachim (Hrsg.): Sexualität und geistige Behinderung; Gesellschaft für Sexualerziehung und Sexualmedizin Baden-Württemberg e.V.; Schriftenreihe Band 1; 5. Auflage. 2002 Universitätsverlag C. Winter Heidelberg GmbH - >>Edition S<<; S. 34

[39] Mohr, J.; Schubert, Ch. (Hrsg.): Partnerschaft und Sexualität bei geistiger Behinderung; Evangelische Akademie Bad Boll; - Berlin; Heidelberg; New York; London; Paris; Tokyo; Hong Kong; Barcelona: Springer, 1991; S. 16

[40] D. Kiesow in Mohr, J.; Schubert, Ch. (Hrsg.): Partnerschaft und Sexualität bei geistiger Behinderung; Evangelische Akademie Bad Boll; - Berlin; Heidelberg; New York; London; Paris; Tokyo; Hong Kong; Barcelona: Springer, 1991; S. 18

[41] Walter, Joachim, Hoyler-Herrmann, Annerose: Erwachsensein und Sexualität in der Lebenswirklichkeit geistigbehinderter Menschen: biograph. Interviews. Schriftenreihe der Gesellschaft für Sexualerziehung und Sexualmedizin Baden-Württemberg e.V.; Band 3 – Heidelberg: Edition Schindele, 1987.; S. 152

[42] Walter, Joachim (Hrsg.): Sexualität und geistige Behinderung; Gesellschaft für Sexualerziehung und Sexualmedizin Baden-Württemberg e.V.; Schriftenreihe Band 1; 5. Auflage. 2002 Universitätsverlag C. Winter Heidelberg GmbH - >>Edition S<<; S. 28

[43] gefunden unter http://www.people1.de/02/t/6_peoplefirst.shtml vom 09.05.2004

[44] vgl. http://www.people1.de/wer_ziel_druck.html vom 08.05.2004

[45] vgl. Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe (Hrsg.):. „Orientierung“ 2/2003, Fachzeitschrift der Behindertenhilfe Ausgabe 2´2003 „Let´s talk about sex“; S. 10

[46] vgl. Senckel, Barbara: Mit geistig Behinderten leben und arbeiten: eine entwicklungspsychologische Einführung. – 3., durchges. Auflage – München: Beck, 1998; S. 173

[47] ebd; S. 168

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2004
ISBN (eBook)
9783836627962
DOI
10.3239/9783836627962
Dateigröße
727 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Duale Hochschule Baden-Württemberg Heidenheim, früher: Berufsakademie Heidenheim – Sozialwesen
Erscheinungsdatum
2009 (März)
Note
1,4
Schlagworte
sexualität behinderte menschen sozialpädagogik geistige behinderung partnerschaft
Zurück

Titel: Sexualität geistig Behinderter - behinderte Sexualität?
Cookie-Einstellungen