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SAP-Lösung zur Einführung der kaufmännischen Buchführung in den deutschen kommunalen Verwaltungen

©2005 Diplomarbeit 76 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Anfang der 90er Jahre ist die Reform der Gemeindehaushalte eingeleitet worden. Mit der Vorlage des KGSt-Berichtes über das Tilburger Modell ist das Neue Steuerungsmodell ins Leben gerufen worden, deren Ziele eine grundlegende Änderung der kommunalen Verwaltungen zur Folge haben. Diese sollen nicht mehr hoheitlich, sondern dienstleistungsorientiert denken und handeln. Eine Dezentralisierung der Aufgaben und Kompetenzen innerhalb der Verwaltungen soll zum effizienteren Ressourceneinsatz führen.
Der Modernisierungsprozess der kommunalen Haushalte soll die Kommunen von der Inputsteuerung hin zur Outputsteuerung umleiten. Die klassischen Defizite der bürokratischen Organisation sind nicht mehr gewünscht. Das bedeutet, dass die Kommunen sich nunmehr als Konzern betrachten sollen, der ein gewisses Zielsegment zu erfüllen hat. Diese sollen sowohl sich selbst, der Öffentlichkeit als auch den anderen Kommunen mehr Klarheit über ihr Verwaltungshandeln verschaffen. Eine deutlichere Übersicht über die Einnahmearten der öffentlichen Hand auf kommunaler Ebene und die Nutzung dieser ist gefordert.
In den ersten Jahren der Einführung des Neuen Steuerungsmodells ist klar geworden, dass eine Umorientierung aus organisatorischer Sicht nicht ausreicht. Um die neuen Zielvorgaben realisieren zu können, ist auch eine Umstrukturierung des kommunalen Buchführungsstils notwendig. Der kameralistische Haushalt bietet nicht mehr die erforderlichen Instrumente zur Erfüllung der neuen Ziele. Dieser sieht nur eine Auflistung der Vermögensänderungen innerhalb einer Periode vor. Um das gesamte Vermögen einer Gemeinde darzustellen, bedarf es eines neuen Haushaltsführungssystems. Weiterhin soll der Haushaltsstand jederzeit aktuell abrufbar sein. Dies kann die Kameralistik nicht bieten, da sie nur die laufenden Ein- und Ausgaben verwaltet und weitere hilfreiche Informationen in nicht mit dem Haushaltssystem verbundenen Lösungen darstellt. Die Erfüllung einer volkswirtschaftlich relevanten Aufgabe einer Kommune, das hilfreiche Eingreifen in die Wirtschafsentwicklung der Gemeinde und Umgebung, ist zeitnah nicht mehr zu bewältigen. Diese Probleme führten zur Überlegung der Erweiterung der Kameralistik. Der Einnahmen- und Ausgabendarstellung dieser sollte die Vermögens- und Ressourcenübersicht hinzugefügt werden. Zeitgleich ist die Einführung der Doppik in den Kommunen ins Leben gerufen worden. Dabei wurde die Vorgehensweise der privatwirtschaftlichen […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


1. Einleitung

Anfang der 90er Jahre ist die Reform der Gemeindehaushalte eingeleitet worden. Mit der Vorlage des KGSt-Berichtes über das Tilburger Modell ist das Neue Steuerungsmodell ins Leben gerufen worden, deren Ziele eine grundlegende Änderung der kommunalen Verwaltungen zur Folge haben. Diese sollen nicht mehr hoheitlich, sondern dienstleistungsorientiert denken und handeln. Eine Dezentralisierung der Aufgaben und Kompetenzen innerhalb der Verwaltungen soll zum effizienteren Ressourceneinsatz führen.

Der Modernisierungsprozess der kommunalen Haushalte soll die Kommunen von der Inputsteuerung hin zur Outputsteuerung umleiten. Die klassischen Defizite der bürokratischen Organisation sind nicht mehr gewünscht. Das bedeutet, dass die Kommunen sich nunmehr als Konzern betrachten sollen, der ein gewisses Zielsegment zu erfüllen hat. Diese sollen sowohl sich selbst, der Öffentlichkeit als auch den anderen Kommunen mehr Klarheit über ihr Verwaltungshandeln verschaffen. Eine deutlichere Übersicht über die Einnahmearten der öffentlichen Hand auf kommunaler Ebene und die Nutzung dieser ist gefordert.

In den ersten Jahren der Einführung des Neuen Steuerungsmodells ist klar geworden, dass eine Umorientierung aus organisatorischer Sicht nicht ausreicht. Um die neuen Zielvorgaben realisieren zu können, ist auch eine Umstrukturierung des kommunalen Buchführungsstils notwendig. Der kameralistische Haushalt bietet nicht mehr die erforderlichen Instrumente zur Erfüllung der neuen Ziele. Dieser sieht nur eine Auflistung der Vermögensänderungen innerhalb einer Periode vor. Um das gesamte Vermögen einer Gemeinde darzustellen, bedarf es eines neuen Haushaltsführungssystems. Weiterhin soll der Haushaltsstand jederzeit aktuell abrufbar sein. Dies kann die Kameralistik nicht bieten, da sie nur die laufenden Ein- und Ausgaben verwaltet und weitere hilfreiche Informationen in nicht mit dem Haushaltssystem verbundenen Lösungen darstellt. Die Erfüllung einer volkswirtschaftlich relevanten Aufgabe einer Kommune, das hilfreiche Eingreifen in die Wirtschafsentwicklung der Gemeinde und Umgebung, ist zeitnah nicht mehr zu bewältigen. Diese Probleme führten zur Überlegung der Erweiterung der Kameralistik. Der Einnahmen- und Ausgabendarstellung dieser sollte die Vermögens- und Ressourcenübersicht hinzugefügt werden. Zeitgleich ist die Einführung der Doppik in den Kommunen ins Leben gerufen worden. Dabei wurde die Vorgehensweise der privatwirtschaftlichen Unternehmen mit ihrer Gewinnerzielungsabsicht als Grundlage ausgewählt. Diese wird doppelt geführt und ermöglicht damit einen flexibleren Einsatz entscheidungsrelevanter Informationen. Der doppische Rechnungsstil erfordert ein komplettes Umdenken bei der Buchungsweise. Wo die Kameralistik die einfache Buchführung der Ein- und Ausgaben praktizierte soll nun die Doppik mit Ein-, Auszahlungen sowie Erträgen und Aufwänden arbeiten.

Zur Zeit liegen keine konkreten Rechtsgrundlagen vor, die eine der beiden Buchführungsstile auf kommunaler Ebene vorschreiben. Die Gemeinden führen derzeit das System ein, das ihnen am einfachsten erscheint. Bezüglich der Zweckerfüllung steht keine der beiden Methoden dem anderen nach. Sinnvoll ist es aber darüber nachzudenken, wie zukunftstauglich und anwenderfreundlich das neue Rechnungssystem ist. Dabei könnte die Doppik der erweiterten Kameralistik voraus sein. Sie erleichtert die Nutzung bestimmter Managementfunktionen der privaten Wirtschaft, wie z. B. Controlling, Kostenrechnung oder Liquiditätsmanagement. In der erweiterten Kameralistik fehlen die Grundlagen für den Einsatz solcher Instrumente. Zusätzlich zeichnet sich die Doppik durch ihre Flexibilität aus, da sie alle relevanten Daten, wie Vermögen, Schulden, Erträge, Aufwendungen und Zahlungsströme, in einem System verwaltet. Die erweiterte Kameralistik benötigt hierzu den Einsatz von Nebenrechnungen. Darüber hinaus ist es im Rahmen der Doppik möglich, einen Gesamtkonzern Kommune darzustellen. Das bedeutet, dass ein Abschluss der Kommune mit allen ihren Eigenbeteiligungen an Gesellschaften realisierbar ist. Dies kann die Doppik auf Grundlage der Bilanz und Ergebnisrechnung wiedergeben. Diese entscheidende Funktion bietet die erweiterte Kameralistik nicht.1 Die folgenden Ausführungen orientieren sich an den Funktionen der Doppik.

Die nächste Hürde bei der Umsetzung des Neuen Steuerungsmodells stellt sich in der DV-Lösung. Hierzu bedarf es einer neuen Softwarelösung, die alle Komponenten der Doppik wiedergeben kann. Die alten Systeme, z. B. F-5, sind dazu nicht geeignet, da sie auf die einfache Buchführung spezialisiert sind und somit die Darstellung der doppelten Buchführung nicht möglich ist.

Dies ist keine leichte Aufgabe, da die Softwareanbieter sich an der kaufmännischen Buchführung orientieren und zusätzlich die Besonderheiten der öffentlichen Verwaltung, die durch gesetzliche Vorgaben bestehen, berücksichtigen müssen. Als erste größere Kommune hat sich die Stadt München 1998 für eine DV-Lösung entschieden, das Produkt R/3 der SAP AG. Dieses System ist fähig die Organisationsstruktur und alle typischen Geschäftsprozesse der Stadt München abzubilden. Beispielsweise können die Haushaltsplanung und der Haushaltsvollzug, die Beschaffung von Verbrauchsmaterial oder Anlagen mit nachfolgender Abschreibung und Verzinsung, die Zahlbarmachung von Rechnungen sowie die integrierte Eintragung in der Kostenrechnung den Anforderungen der Kommune entsprechend vollzogen werden. Als weiterer positiver Aspekt wurde im Rahmen der Einführung die Beherrschbarkeit des Systems durch das Personal der Kommune festgestellt. Weitere Gemeinden, wie z. B. Stadt Wiesloch oder Stadt Wolfsburg, folgten mit ihrer Entscheidung, die SAP-Lösung zu nutzen. Auf Landesebene wurde ebenfalls die Einführung der Doppik mit der SAP-Lösung vorgesehen, z. B. in Hessen. Auch andere Softwareanbieter erstellten Softwarelösungen für die Einführung der Doppik. Beispielsweise entschied sich die Stadt Düsseldorf für das von den kommunalen Datenzentralen Neuss, Moers und Iserlohn sowie der RWE-Systems Applications entwickelte Produkt KIRP. Die Stadt Uelzen traf ihre Entscheidung zugunsten der Lösung INFORMA - newsystem kommunal.2

In den nächsten Kapiteln dieser Arbeit wird auf die SAP-Lösung zur Einführung der Doppik in den deutschen kommunalen Verwaltungen eingegangen. Zunächst werden die Entscheidungskriterien für die Auswahl einer geeigneten Software genannt. Die weiteren Abschnitte der Arbeit befassen sich mit dem Aufbau, den Zielen und den Besonderheiten der Doppik und der Darstellung dieser unter mySAP for Public Sector. Letztlich folgt der Zusammenfassung der Kapitel ein Ausblick, wie mySAP for Public Sector mit den Problemstellungen bei der Verbindung der kaufmännischen Buchführung mit den Anforderungen einer Kommune umgeht.

2. Softwareauswahl

Die bisher eingesetzten Systeme sind darauf spezialisiert, die Aufgaben der Kameralistik zu erfüllen. Sie haben einen gesonderten Bezug zu den Ansprüchen der öffentlichen Verwaltung, da sie das bisherige Haushalts- und Kassenrecht (HKR) unterstützen. In der privaten Wirtschaft erfüllen zahlreiche Softwareanbieter die Anforderungen der Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung. Das Optimum wäre eine Verknüpfung dieser beiden Standards zur Umsetzung der doppischen Buchführung in elektronischer Form.

In der Zwischenzeit sind viele Kommunen schon soweit, dass sie entweder tatsächlich nach dem NKF arbeiten oder dabei sind auf die kommunale Doppik umzusteigen. In diesem Fall sollte ein anforderungsgerechter Softwareanbieter den Bedarf der Kommunen erkannt und wenn möglich auch umgesetzt haben.

2.1. Möglichkeiten zur Lösung des DV-Problems

Es bieten sich folglich zwei Möglichkeiten zur Lösung des DV-Problems. Zum einen kann ein bewährtes „Alt-System“ durch eine Finanz- und Kostenrechnungssoftware ergänzt werden, zum anderen ist eine an das künftige Rechnungslegungsverfahren angepasste Neuentwicklung in Erwägung zu ziehen.

Bei der Koppelung der beiden Standards würde man die unterschiedlichen Systeme miteinander durch Schnittstellen verbinden, um den Datenaustausch zwischen Finanzbuchhaltung und Haushaltsrechnung gewährleisten zu können. Dabei ist zu bedenken, dass dadurch kein Umstieg zum NKF realisiert wird, sondern nur eine Erweiterung des alten Rechnungslegungssystems um eine gesonderte Finanzbuchhaltung ermöglicht wird. Der Vorteil dieses Verfahrens wäre eine schon vorhandene Schnittstellenanbindung an Vorverfahren, wie beispielsweise Personal- oder Steuerwesen.3 Nach den Erfahrungen der bisher gelaufenen Pilotprojekte hat sich herausgestellt, dass diese Methode nicht geeignet ist.

Die doppische Rechnungslegungsart unterscheidet sich dermaßen von der kameralistischen Buchführung, dass ein unkomplizierter Umstieg mit der Verknüpfung der beiden Systeme unmöglich ist. Zur Darstellung des NKH ist eine moderne hochintegrierte Softwarelösung vorauszusetzen.4

mySAP for Public Sector hat ein Haushaltsmanagement-Modul entwickelt, dass die Belange der öffentlichen Verwaltung mit ihren Vorschriften und Besonderheiten berücksichtigt und umsetzt. Es handelt sich um eine branchenspezifische Anpassung an die schon vorhandenen Rechnungswesen-Module der Softwarefirma. Diese Produkte ergeben gebündelt eine umfangreiche, dem Zweck entsprechende und darüber hinaus weiterentwicklungsfähige Lösung.5

2.2. Softwareanforderungen

Die Finanzbuchhaltungs-Standardsoftware für die kommunalen Verwaltungen soll neben den Anforderungen der öffentlichen Verwaltung alle notwendigen Funktionen einer modernen Finanzsoftware für die private Wirtschaft erfüllen. Die in der Vergangenheit eingesetzten DV-Lösungen in den kommunalen Verwaltungen waren aufgrund der geringen Abnehmerzahl aus Kostengründen dazu „gezwungen“ die Dienstleistung nur bis zu einem bestimmten Punkt zu erfüllen. Da eine Software für die kommunale Doppik mit schon vorhandenen kaufmännisch eingesetzten Systemen zur Aufgabenerfüllung kooperiert, werden daran höhere Ansprüche zur Sicherstellung einer zukunftsorientierten Zusammenarbeit gestellt.

Im Allgemeinen sollte das Softwareunternehmen, für dessen Lösung eine Kommune sich entscheidet, innerhalb ihrer Lösung keine Schnittstellen aufweisen sowie ein Zertifikat über die Prüfung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchhaltung bieten. Es ist besonders darauf zu achten, dass es sich bei den Lieferanten um ein erfolgreiches Unternehmen handelt, um Verlusten aus Insolvenzgründen zu entgehen.

2.2.1. Rechtsverordnungen zum NKF

Die Software sollte die Kompatibilität mit den geltenden rechtlichen Vorschriften aufweisen. In der aktuellen Umbruchphase von der kameralistischen zur doppischen Buchführung im kommunalen Sektor sollte die Software anpassungsfähig sein. Zum einen sind noch keine feststehenden Rechtsgrundlagen getroffen. Zur Zeit bestehen nur Entwürfe zum Neuen Kommunalen Haushaltsrecht, die noch nicht verabschiedet sind. Zum anderen werden die Vorschriften unter anderem in den jeweiligen Bundesländern erlassen, die sich dadurch unterscheiden können. Ebenso sind die Regelungen auf kommunalen Ebene zu beachten. Das bedeutet für die Softwareanbieter, dass sie eine flexible Software entwickeln müssen, die sich den landes- und kommunalspezifischen Rechtsgrundlagen anpasst und darüber hinaus in der Umbruchphase eine ebenso gute Lösung darstellt.

2.2.2. Modulanforderungen

Bei einem Modul handelt es sich um einen bestimmten Funktionsbereich, den eine Software erfüllt. Die Gesamtheit der Module stellt die Softwarelösung dar. Im Folgenden werden die Mindestvoraussetzungen erläutert.

2.2.2.1. Planung

Die Wirtschaftsplanung in der öffentlichen Verwaltung unterscheidet sich erheblich von den Plänen der kaufmännischen Buchführung.

Im Rahmen der Ergebnisplanung ist für die Kommunen eine dezentrale Planung der Budgets und die Verfügbarkeit der Werte aus den Vorperioden zu ermöglichen. Diese müssen dokumentierbar und mit der Möglichkeit zur Überarbeitung dargestellt werden. Zusätzlich zu den Jahreswerten ist die Planung auf Monatsbasis zu erstellen. Weiterhin ist darauf zu achten, dass sowohl Teil- als auch Unterbudgets zu planen sind. Dies ist wegen der Organisationsstruktur in den kommunalen Behörden notwendig.

Weil im Rahmen des NKF Budgets mit den Ergebnissen der Kosten- und Leistungsrechnung verglichen werden, besteht man auf eine einheitliche Benutzeroberfläche innerhalb der einzelnen Module. Diese Voraussetzung erleichtert die Arbeit mit einer neuen Software erheblich und führt zu mehr Akzeptanz auf der ausführenden Ebene.

Der Wirtschaftsplan besteht weiterhin aus dem Investitions- und Finanzplan. Deren Ergebnisse gehen in die Bilanz ein. Bei der Investitionsplanung sollte die Möglichkeit der Beschreibung und Veranschlagung der Einzel-Vorhaben gegeben sein.

Die aufgeführten Mindestbestandteile einer Wirtschaftsplanung in der Doppik erfordern eine spezifische Lösung.

2.2.2.2. Veranlagungsverfahren

Die Erhebung von öffentlich-rechtlichen Forderungen, z. B. Steuern, führen zu einer Komplexität der Anforderungen an die Softwarelösung. Bei der Veranlagung von Kommunalabgaben hat eine tagesgenaue Verzinsung zu erfolgen, somit sind Auswirkungen diesbezüglicher Buchungen im gleichen Rhythmus zur Verfügung zur stellen. Aus diesem Grund ist das Veranlagungsverfahren mit der Finanzrechnung zu integrieren.

2.2.2.3. Rechnungswesen

Das Rechnungswesen-Modul der kommunalen Haushaltswirtschaft erfordert die Integration mit anderen Komponenten, um eine Weiterverarbeitung der Werte gewährleisten zu können. Es muss der Kontenrahmen des NKF eingerichtet sein, um eine Kontenplanung anlegen und ausführen zu können.

Eine optimale Bedienung wird vorausgesetzt. Beispielsweise ist auf einfache Buchungsschlüssel und unkomplizierte Eingabemöglichkeiten zu achten.

2.2.2.4. Finanzrechnung

Die Finanzrechnung ist für die Abbildung der Zahlungsströme zuständig. Ein- und Auszahlungen sind als Bestandteil des Rechnungswesens in einer separaten Buchhaltung darzustellen. Hierbei ist auf Berücksichtigung der örtlichen Anforderungen besonders Wert zu legen. Bei der Verarbeitung der Daten der Finanzrechnung ist eine automatische Bebuchung der anderen Module einzurichten, dadurch werden Unregelmäßigkeiten in den Ergebnissen vermieden.

Die Finanzstatistik sollte automatisiert aus der Finanzrechnung abzuleiten sein.

2.2.2.5. Kosten- und Leistungsrechnung

Die Kosten- und Leistungsrechnung ist mit der Buchhaltung zu integrieren. Bei der Überwachung des Budgets soll die Möglichkeit gegeben werden, Plan- und Ist-Daten übersichtlich darzustellen. Es sollte sowohl die Umlage als auch die Verrechnung zeitlich eingrenzbar nach dem Stufenleiter-Verfahren und dem Iterations-Verfahren ermöglicht werden.

Zusätzlich sollte die Abbildung von Kostenstellen und –trägern in einem gemeinsamen Bericht gewährleistet sein, um Einführungsschwierigkeiten vorzubeugen.

2.2.2.6. Vermögensrechnung

Investitionsvorhaben sind in Verbindung mit der Vermögensrechnung zu planen, auszuführen, abzurechnen und zu dokumentieren.

Weiterer Bestandteil der Vermögensrechnung ist die Anlagenbuchhaltung. Diese sollte zur Verkürzung der Arbeitsschritte mit der Finanzbuchhaltung verbunden sein. Eine Verzinsungsrechnung und Abschreibungsvorschau sollten in der Vermögensrechnung ermöglicht werden. Mehrere Abschreibungsvarianten sollten verfügbar sein, z. B. für Gebührenkalkulationen oder Steuerbegünstigungen.6

3. Kommunale Doppik

Im Rahmen des Neuen Steuerungsmodels, das eine Zielreform für die kommunalen Verwaltungen darstellt, ist eine Wandlung von der Input- zur Outputsteuerung ausgearbeitet worden. Diese ist unter der Bezeichnung „Kommunale Doppik“ bekannt.7 Die Inputsteuerung war die herkömmliche Steuerungsform der kommunalen Verwaltungen und zielte darauf ab, im Rahmen der kameralistischen Haushaltswirtschaft die notwendigen Einnahmen zur Erfüllung ihrer Aufgaben zu erheben.8 Diese Vorgehensweise wird auch Geldverbrauchskonzept genannt.9 Die Outputsteuerung hingegen konzentriert sich mit dem Ressourcenverbrauchskonzept auf das Ziel der effizienten Dienstleistungserfüllung, welches sich nur durch die Verbesserung der Steuerung von Ressourcen zur Sicherstellung einer stetigen Erfüllung der kommunalen Aufgaben umsetzen lässt.10

3.1. Neues Kommunales Finanzmanagement

Unter dem Schlagwort Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) umfasst die Doppik die Darstellung eines Produkthaushalts, die Dezentralisierung der Bewirtschaftungskompetenz, die Erstellung von Kennzahlen über Kosten und Qualität von Verwaltungsleistungen, die Einführung eines Berichtswesens und die Budgetierung der Aufgabenbereiche.11

Das Neue Kommunale Rechnungswesen (NKR) ergänzt diese Ausführungen durch die Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung, die Darstellung von Ressourcenaufkommen und Ressourcenverbrauch sowie die Erstellung eines Konzernabschlusses für alle Aktivitäten einer Kommune.12

Diese Maßnahmen dienen der Erfüllung unterschiedlicher Ziele im Reformprozess und sind somit mehr als nur eine Umstellung des Buchführungssystems.

Zum einen wird die Orientierung am Ressourcenverbrauchskonzept im NKR durch die Ertrags- und Aufwandsberücksichtigung gewährleistet.

Dieses macht sich sowohl in der Haushaltsplanung, der Ermächtigung als auch beim Haushaltsausgleich bemerkbar, denn in der Kameralistik wurde nur die Geldvermögensänderung erfasst. Weiterhin wird die Outputsteuerung durch Kennzahlen, Zielvorgaben, Qualitäten und Leistungsmengen unterstützt.

Die Vereinfachung der Budgetierung erfolgt durch Einrichtung von Produktbereichen und -gruppen. Dadurch entstehen weniger Haushaltsstellen mit größerem Budgetvolumen als zu Zeiten der Kameralistik, bei der es zahlreiche Haushaltsstellen für jegliche mögliche Buchungsarten gab.

Mit der Bilanz haben die Kommunen ein neues Steuerungs- und Kontrollinstrument, das die Schulden und das Vermögen (Geld- und Sachvermögen) der Kommune zum Bilanzstichtag ausweist.13 Die Kameralistik bot nur die Möglichkeit der Einsicht in die Strukturen des Vermögens- und Verwaltungshaushaltes im Haushaltsplan, was lediglich Informationen über die gesamten Zahlungsein- und -ausgänge lieferte und das Sachvermögen nicht berücksichtigte.14 Dadurch wird die intergenerative Gerechtigkeit, die besagt, „dass jede Generation ihren Konsum selbst finanziert“15, sichergestellt. Unter Konsum versteht sich die Auszahlung von Geldmitteln, die Abschreibung von Anlagevermögen und Verpflichtungsermächtigungen, die zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Auszahlung führen.16

Eine weitere Veränderung kommt auf die Kommunen mit der Mittelfristplanung als dauerhaftes Aufgabenerfüllungsinstrument zu. Diese soll jährlich erfolgen und alle Positionen der Aufwands- und Ertragsbuchhaltung umfassen. Sie soll hauptsächlich die Sicht bei politischen Entscheidungen über eine Periode hinaus sicherstellen.17 Die mittelfristige Finanzplanung der Kameralistik umfasste nur die voraussichtlichen Ausgaben und Deckungsmöglichkeiten auf Grundlage des Investitionsprogramms.

Ein weiteres entscheidendes Ziel, das durch das NKF erfüllt wird, ist die Vergleichbarkeit der Kommunen untereinander durch die aussagekräftigen Komponenten, z. B. die Ergebnisrechnung. Dieser Blickwinkel bietet den Kommunen die Möglichkeit des Erfahrungsaustausches und somit der Verbesserung der einzelnen Prozesse auf kommunaler Ebene.19

Die Integrierte Doppik der mySAP for Public Sector bietet den Kommunen eine Lösung zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements und Rechnungswesens. Diese wird in Form von einer erweiterungs- und anpassungsfähigen Musterlösung angeboten. Dadurch können landesspezifische Vorschriften und kommunalspezifische Anforderungen ohne großen Aufwand eingehalten werden. Vorgegeben sind die Bereiche des Kontenrahmens, des Produkthaushaltes und der notwendigen Verbindungen zu den Finanzrechnungskosten. Weitere Einstellungen werden individuell für die jeweilige Kommune vorgenommen.

Zusätzlich weist die SAP-Lösung eine hohe Kompatibilität mit anderen Verfahren auf, wodurch eine Bündelung zwischen entscheidungsrelevanten Daten aus Fremdverfahren mit den Daten der Kosten- und Leistungsrechnung in SAP ermöglicht wird.20

Eine Übersicht über alle in mySAP for Public Sector im Rahmen der Integrierten Doppik eingesetzten Module liefert die Anlage I.

3.2. Drei-Komponenten-Rechnungssystem

„Grundlage des neuen doppischen Haushaltsrechts ist das sogenannte Drei-Komponenten-Rechnungssystem aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Vermögensrechnung (Bilanz), mit dem das kaufmännische Rechnungssystem an die Erfordernisse der Kommunen angepasst wird.“21 In der Abbildung 1 sind die drei Hauptrechnungen nach dem „Speyerer Verfahren“ aufgezeigt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Rechnungsverbund im NKR

Quelle: In Anlehnung an Lüder, K. (1999), S. 10

Die Planungsgrundlagen für die Ergebnis- und Finanzrechnung bilden der Ergebnis- und der Finanzplan. Für die Vermögensrechnung ist keine Planungskomponente vorgesehen.22 Diese beiden Pläne spiegeln neben der Satzung und dem Stellenplan die wichtigsten Bestandteile des Haushaltswesens im Rahmen der Doppik wieder. Sie werden in Teilpläne nach den Produktgruppen einer Kommune unterteilt, um eine konkrete Kosten- und Leistungszuordnung gewährleisten zu können.

Die haushaltsrechtliche Ermächtigung unterliegt dem Ergebnisplan, der den Erfolg mit den notwendigen Informationen, z. B. Höhe oder Quelle, ausweist und somit der Rechenschaft der Kommune über die Verwendung und den Einsatz der Ressourcen dient.

Da der Ergebnisplan bei Investitionen lediglich die Abschreibungen verzeichnet, regelt der Finanzplan die Ermächtigung über investitionsbedingte Zu- und Abgänge, weil nur dieser die Anschaffungs- bzw. Veräußerungskosten der Investitionen darstellt.

Die Mittelfristplanung, die im Zusammenhang mit den Zielen des ressourcenorientierten Haushalts in 3.1. erläutert wurde, wird im Ergebnisplan erstellt. Sie bezieht sich auf drei dem laufenden Haushaltjahr folgende Jahre.

Der Jahresabschluss ist der haushaltstechnische Vorgang, der alle drei Komponenten des NKF in sich vereint.

Die Bilanz bzw. die Vermögensrechnung bildet das Vermögen und die Schulden der Kommune ab, wobei die Daten aus der Ergebnis- und Finanzrechnung in diese einfließen.23

Die SAP-Komponente FI (Financials) inkl. der Nebenbücher (siehe Anlage I) ermöglicht die Basisfunktionen in der Drei-Komponenten-Rechnung. Die Module CO (Kostenarten-, -träger-, -stellenrechnung) und PS (Produktrechnung) und EC (Produktbereiche) geben Sicht auf die organisatorische Aufteilung. IM (Investitionsmanagement) ermöglicht die Investitionsplanung und -steuerung.24

3.2.1. Ergebnisrechnung

Die Ergebnisrechnung ist der wichtigste Bestandteil des Drei-Komponenten-Systems und somit des Haushaltswesens unter der Doppik, da diese das entscheidendste Ziel des NKF, den Ressourcenbezug, erreicht.25

In der Ergebnisrechnung werden Ertrag und Aufwand einander gegenübergestellt, wobei das Ergebnis die im Rechnungsjahr erwirtschaftete Reinvermögensänderung (= Änderung der Nettoposition) im Einzelnen darstellt.

Mit einigen Ausnahmen ist die Ergebnisrechnung mit der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) vergleichbar, wie aus Abbildung 2 ersichtlich ist.26

Die Abgrenzung zwischen der GuV und der Ergebnisrechnung liegt in der Zielsetzung der Kommunen und der privatrechtlichen Unternehmen. Wo letztere versuchen einen größtmöglichen Gewinn zu erzielen oder steuerrechtlich relevante Verluste nachzuweisen, sind die Kommunen darauf aus ein Ergebnis nach den Quellen des Erfolges darzustellen.27

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Grundstruktur der Ergebnisrechnung

Quelle: In Anlehnung an Lüder, K. (1999), S. 11

Für die Darstellung der Ressourcen in der Ergebnisrechnung sind nicht die Ein- und Auszahlungen nach dem Geldverbrauchskonzept relevant, sondern der wirtschaftliche Grund nach dem Ressourcenverbrauchskonzept. Diese Abgrenzung stellt den größten Unterschied der Doppik zur Kameralistik dar.

Diese Veränderung macht sich beispielsweise bei Investitionsgütern bemerkbar. Diese wurden in der Kameralistik im Anschaffungsjahr in voller Höhe belastet. Im Neuen Kommunalen Haushaltsmanagement (NKH) erfolgt die Belastung über die Nutzungsdauer verteilt in Form von Abschreibungen, die somit den auf die Nutzung in der Rechnungsperiode entfallenden Anteil der Anschaffungskosten wiedergeben.

Die Aufgabe der Ergebnisrechnung ist es die Aufwendungen und Erträge einer Periode auszugleichen, d.h. alle Ressourcen, die in der jeweiligen Periode verbraucht wurden, sind in der gleichen wieder zu beschaffen.28

Die GuV in der kaufmännischen Buchführung kann in Staffelform nach dem Umsatzkosten- oder nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert werden.

Das Umsatzkostenverfahren orientiert sich nach den Erlösen eines Unternehmens, was für eine Kommune auszuschließen ist, da diese auch Leistungen bzw. Produkte erbringt, für die es keine direkt zuordenbare Gegenleistung in Geldwert gibt, z. B. Straßenunterhaltung.

Andererseits nimmt die Kommune Steuern und Zuwendungen ein, die ein Ressourcenaufkommen darstellen, für das keine unmittelbare Gegenleistung von der Kommune erbracht wird.

Somit erfolgt die Gliederung der Ergebnisrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren. Dabei werden sämtliche Aufwendungen, die bei Leistungserbringung entstanden sind, sämtlichen Erträgen gegenübergestellt.29

Die Ergebnisrechnung unterliegt wie die GuV dem Bruttoprinzip, d. h. dass die Posten der Ergebnisrechnung nicht miteinander verrechnet werden dürfen. Die Regelung gewährleistet die Erkennbarkeit der Quellen des Erfolges.30

mySAP for Public Sector gibt die Ergebnisrechnung in den Modulen CO, EC, FI-FM (Haushaltsmanagement) und IS-PS (Haushaltsmanagement Öffentliche Verwaltung) wieder.31

CO ist für das Gemeinkosten-Controlling (CO-OM) und das Produktkosten-Controlling (CO-PM) zuständig. CO-OM erstellt eine Kostenarten- und Kostenstellenrechnung und ermöglicht die innerbetriebliche Leistungsverrechnung. Zusätzlich erfolgt in diesem Modul die Gegenüberstellung von Soll- und Istkosten. Im CO-PM wird die Kostenträgerrechnung und die Produktkalkulation sichergestellt.32

Das Modul EC führt die Ergebnisplanung auf Produktebene mit Hilfe von statistischen Kennzahlen durch. Es erfolgt eine Datenweitergabe an das Modul PSM in der Finanzrechnung. Im Modul FI-FM werden die Einnahmen und Ausgaben überwacht. Zusätzlich wird hier die Budgetierung und Verfügbarkeitskontrolle durchgeführt.

„Die Aufgabe des Haushaltsmanagements (IS-PS) besteht darin, sämtliche Einnahmen und Ausgaben sachbezogen für einzelne Verantwortungsbereiche zu budgetieren und die zukünftigen Finanzmittelbewegungen entsprechend der verteilten Budgets zu kontrollieren sowie das Überschreiten der Budgets zu unterbinden.“33

3.2.2. Finanzrechnung

Die Finanzrechnung, auch Zahlungsrechnung oder Haushaltsrechnung genannt, gibt die Einzahlungen und Auszahlungen und damit die Änderung des Zahlungsmittelbestandes wieder.34 Dabei wird zwischen Geldzu- und Abflüssen aus laufender Geschäftstätigkeit, aus dem Investitionsbereich und aus dem Kreditbereich unterschieden. Sie dient der Liquiditätssteuerung durch die Möglichkeit, die Quelle der Kassenbestandsveränderung nachvollziehen zu können.35 Sie ist vergleichbar mit der Kapitalflussrechnung aus dem kaufmännischen Rechnungswesen mit dem Unterschied, dass die Finanzrechnung laufend nach der direkten Methode geführt wird, d. h. Ein- und Auszahlungen werden differenziert auf den Konten der Finanzrechnung gebucht. Die Darstellung erfolgt in Staffelform wie aus der Abbildung 3 ersichtlich.36

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Grundstruktur der Finanzrechnung

Quelle: In Anlehnung an Lüder, K. (1999), S. 23

Die Daten der Finanzrechnung werden in den SAP-Modulen FI-FM, PSM, IM und PS verarbeitet. Im FI-FM werden die Daten der Bestandsveränderung erfasst. Das PSM ermöglicht eine Überwachung der Ein- und Auszahlungen. IM verarbeitet die investitionsbezogenen Eingaben. PS stellt die Verbindung zu den Produkten dar.

[...]


1 Vgl. Häfner, P. (2003), S. 13-19

2 Vgl. Bayerische Verwaltungsschule (2004), S. 69-72, 85-87, 98, 153 ff.

3 Vgl. Lüder, K. (1999), S. 124

4 Vgl. Bayerische Verwaltungsschule (2004), S. 184

5 Vgl. Lüder, K. (1999), S. 125, 126

6 Vgl. Bayerische Verwaltungsschule (2004), S. 188-192

7 Vgl. Strobl, H.; Koblischke, R. (2004), S. 29

8 Vgl. Fuchs, K. (1999), S. 20

9 Vgl. Häfner, P. (2003), S. 31

10 Vgl. Strobl, H.; Koblischke, R. (2004), S. 29

11 Vgl. Strobl, H.; Koblischke, R. (2004), S. 29

12 Vgl. Lüder, K. (1999), S. 4-5

13 Vgl. Häfner, P. (2003), S. 20

14 Vgl. Fuchs, K. (1999), S. 47

15 Schaidhammer, F. (2004), S. 56

16 Vgl. Schaidhammer, F. (2004), S. 56

17 Vgl. Häfner, P. (2003), S. 20

18 Vgl. Fuchs, K. (1999), S. 38, 39

19 Vgl. Häfner, P. (2003), S. 20

20 Vgl. www.sap.com/germany/media/50072999.pdf (2005), S. 1

21 Vgl. Strobl, H.; Koblischke, R. (2004), S. 32

22 Vgl. Strobl, H.; Koblischke, R. (2004), S. 32

23 Vgl. Häfner, P. (2003), S. 29

24 Vgl. www.sap.com/germany/media/50054243.pdf (2004), S.6

25 Vgl. Häfner, P. (2003), S. 29

26 Vgl. Lüder, K. (1999), S. 8-10

27 Vgl. Wöhe, G. (2002), S. 982

28 Vgl. Häfner, P. (2003), S. 29-32

29 Vgl. Wöhe, G. (2000), S. 985, 986

30 Vgl. Wöhe, G.; Kussmaul, H. (2000), S. 61, 62

31 Vgl. www.bpc.ag (2001), S. 6

32 Vgl.www.iwi.uni-sb.de/lehre/vorlesung/SAP/download/040518_R3_Module_Rechnungswesen.pdf (2004), S. 24, 26)

33 http://help.sap.com

34 Vgl. Lüder, Klaus (1999), S. 8

35 Vgl. Bayerische Verwaltungsschule (2004), S. 59

36 Vgl. Lüder, K. (1999), S. 24

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2005
ISBN (eBook)
9783836627689
DOI
10.3239/9783836627689
Dateigröße
595 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Braunschweig – Wirtschaft
Erscheinungsdatum
2009 (März)
Note
1,4
Schlagworte
doppik kommune öffentliche verwaltung
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Titel: SAP-Lösung zur Einführung der kaufmännischen Buchführung in den deutschen kommunalen Verwaltungen
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