Lade Inhalt...

Aspekte des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes am Beispiel der Commerzbank AG

©2009 Bachelorarbeit 48 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Die aktuelle Finanzkrise hat einen Wettlauf der Regierungen und Notenbanken um die üppigsten Rettungs- und Konjunkturpakete sowie die umfangsreichsten Zinssenkungen ausgelöst. Sie sollen die weltweite Rezession dämpfen und eine anhaltende Deflation verhindern. Die derzeitige Krise hat qualitative Parallelen zu der „großen Depression“ in den 1930er Jahren. Damals wie heute gab es eine große Bankenkrise und fallende Bruttoinlandsprodukte (BIP). Derzeit versuchen die Regierungen mit bisher noch nie dagewesenen Maßnahmen eine „Wiederholung der großen Depression“ zu verhindern. Eindrucksvoll demonstriert die aktuelle Finanzkrise die enge Verknüpfung des globalen Finanznetzwerks.
Auch die Bundesregierung Deutschland hat mit einem Rettungsfond in Höhe von 480 Milliarden Euro ein Paket für notleidende Banken und Finanzinstitute zusammengestellt. Hierfür wurde das Finanzmarktstabilisierungsgesetzt schnell ins Leben gerufen. Es hat nur eine Woche gedauert, bis dieses Gesetzt rechtskräftig wurde. Ein Rekord für deutsche Verhältnisse. Das Eilgesetz zum Rettungsfonds gewährt der Bundesregierung eine Macht, die über das vom Grundgesetz gedeckte Maß hinausgeht.
Dieses Gesetz regelt die Bedingungen und die späteren Vorgehensweisen für jene Banken, welche die Staatshilfe in Anspruch nehmen. Der Staat stellt für die Finanzhilfe verschiedene und anspruchsvolle Voraussetzungen. Der Bund möchte nicht einfach so den angeschlagenen Banken helfen. Sondern die Banken sollen aus ihren Fehlern lernen.
Die Commerzbank nimmt als erste deutsche Großbank die Staatshilfe in Anspruch. Wegen der Krise hat auch die Commerzbank AG schwere Verluste im vierten Quartal 2008 hinnehmen müssen. Und auch die Übernahme der Dresdner Bank ist für die Commerzbank sehr kostspielig.
Gang der Untersuchung:
Die vorliegende Arbeit stellt im ersten Teil die Gründe der internationalen Finanzkrise da, sowie inwieweit die deutsche Finanzwirtschaft davon betroffen ist.
Der zweite Teil dieser Arbeit beschäftigt sich mit dem Rettungsfond der Bundesregierung Deutschland und dem Rettungspaket für die Commerzbank. Ebenso wird gezeigt, inwieweit Teile des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes gegen EU-Recht widersprechen. Ferner wird untersucht, ob die Einmischung des Bundes und die Art der Einmischung in die freie Marktwirtschaft sinnvoll und geeignet sind. Wird der Rettungsfond den Banken und insbesondere der Commerzbank helfen oder noch mehr Schaden zufügen, denn die […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

2 Einleitung

3 Auslöser der internationalen Finanzkrise
3.1 US-Hypothekenkrise
3.2 Globale Finanzkrise
3.3 Betroffenheit der deutschen Banken

4 Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung Deutschland
4.1 Das Finanzmarktstabilisierungsgesetz
4.1.1 Aktienrechtliche Regelungen
4.1.2 Verstoß gegen EU-Recht
4.2 Das Rettungspaket gilt nur für bestimmte Unternehmen
4.3 Die drei Möglichkeiten
4.4 Bedingungen der Bundesregierung für die Staatshilfe
4.5 Andere Länder
4.5.1 Frankreich
4.5.2 Österreich
4.5.3 Großbritannien
4.6 Schlussfolgerung

5 Die Commerzbank AG
5.1 Commerzbank-Konzern durch die Finanzkrise belastet
5.2 Das Paket für die Commerzbank
5.2.1 Die Auflagen der Bundesregierung
5.2.2 Mezzanine Charakter
5.2.3 Basel II
5.2.4 Internationale Wettbewerbsfähigkeit
5.3 Kosten der Staatshilfe
5.4 Sinnhaftigkeit der Gehaltsdeckelung
5.5 Zusammenfassung

6 Aktuelle Änderungen
6.1 Commerzbank wird teilverstaatlicht
6.2 Zusätzliche Zinslasten
6.3 Dresdner-Bank-Übernahme

7 Fazit

8 Abkürzungsverzeichnis

9 Quellenverzeichnis
9.1 Literaturverzeichnis
9.2 Zeitungs- und Zeitschriftenverzeichnis
9.3 Internetverzeichnis
9.4 Sonstige Quellen
9.5 Eidesstattliche Erklärung

2 Einleitung

Die aktuelle Finanzkrise hat einen Wettlauf der Regierungen und Notenbanken um die üppigsten Rettungs- und Konjunkturpakete sowie die umfangsreichsten Zinssenkungen ausgelöst. Sie sollen die weltweite Rezession[1] dämpfen und eine anhaltende Deflation

verhindern. Die derzeitige Krise hat qualitative Parallelen zu der „großen Depression“ in den 1930er Jahren. Damals wie heute gab es eine große Bankenkrise und fallende Bruttoinlandsprodukte(BIP). Derzeit versuchen die Regierungen mit bisher noch nie dagewesenen Maßnahmen eine „Wiederholung der großen Depression“ zu verhindern. Eindrucksvoll demonstriert die aktuelle Finanzkrise die enge Verknüpfung des globalen Finanznetzwerks.

Auch die Bundesregierung Deutschland hat mit einem Rettungsfond in Höhe von 480 Milliarden Euro ein Paket für notleidende Banken und Finanzinstitute zusammengestellt. Hierfür wurde das Finanzmarktstabilisierungsgesetzt schnell ins Leben gerufen. Es hat nur eine Woche gedauert, bis dieses Gesetzt rechtskräftig wurde. Ein Rekord für deutsche Verhältnisse. Das Eilgesetz zum Rettungsfonds gewährt der Bundesregierung eine Macht, die über das vom Grundgesetz gedeckte Maß hinausgeht.

Dieses Gesetz regelt die Bedingungen und die späteren Vorgehensweisen für jene Banken, welche die Staatshilfe in Anspruch nehmen. Der Staat stellt für die Finanzhilfe verschiedene und anspruchsvolle Voraussetzungen. Der Bund möchte nicht einfach so den angeschlagenen Banken helfen. Sondern die Banken sollen aus ihren Fehlern lernen.

Die Commerzbank nimmt als erste deutsche Großbank die Staatshilfe in Anspruch. Wegen der Krise hat auch die Commerzbank AG schwere Verluste im vierten Quartal 2008 hinnehmen müssen. Und auch die Übernahme der Dresdner Bank ist für die Commerzbank sehr kostspielig.

Die vorliegende Arbeit stellt im ersten Teil die Gründe der internationalen Finanzkrise da, sowie inwieweit die deutsche Finanzwirtschaft davon betroffen ist.

Der zweite Teil dieser Arbeit beschäftigt sich mit dem Rettungsfond der Bundesregierung Deutschland und dem Rettungspaket für die Commerzbank. Ebenso wird gezeigt, inwieweit Teile des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes gegen EU-Recht widersprechen. Ferner wird untersucht, ob die Einmischung des Bundes und die Art der Einmischung in die freie Marktwirtschaft sinnvoll und geeignet sind. Wird der Rettungsfond den Banken und insbesondere der Commerzbank helfen oder noch mehr Schaden zufügen, denn die Finanzunterstützung erhalten die Banken nur gegen bestimmte Auflagen.“ Die Lösungen des Staates sind meist schlimmer als das Problem selbst“[2]. Zudem wird vorliegend die Frage aufgeworfen, ob es für Commerzbank nicht vorteilhafter wäre auf die Staatshilfe zu verzichten und das Eigenkapital sich anderweitig zu besorgen.

Im dritten Teil der Arbeit werden die Kosten der Staatshilfe für die Commerzbank berechnet und zudem noch die Gehaltsdeckelung der Manager problematisiert.

Abschließend werden die aktuellen Ereignisse vorgestellt und beschrieben.

Das Thema dieser Bachelorarbeit ist hochaktuell und entwickelt sich zeitgleich der thematischen Bearbeitung äußerst dynamisch und schwer vorhersehbar. Eine zeitliche Eingrenzung zur präzisen Betrachtung der Problematik dieser Arbeit ist daher zwingend notwendig. Während dieser Bachelorarbeit geschrieben wurde, sind das Paket und die Konditionen für die Commerzbank insgesamt 4 Mal geändert worden.

In dieser Arbeit sind alle Ereignisse und Änderungen bis einschließlich 17.01.2009 berücksichtigt.

3 Auslöser der internationalen Finanzkrise

Am 6.August 2007 meldete American Home Mortgage, eines der größten unabhängigen Eigenheim-Hypothekeninstitute der USA, Insolvenz an, nachdem es die meisten seiner Angestellten entlassen hatte[3]. Das Unternehmen bezeichnete sich als Opfer des Einbruchs am US-Immobilienmarkt, von dem viele Subprime-Schuldner und Gläubiger betroffen waren. Die US-Hypothekenkrise hatte begonnen. Viele US- und aber auch internationale Unternehmen teilten bald das Schicksal der American Home Mortgage. Die Suche nach den Ursachen für die Entstehung der US-Hypothekenkrise gestaltet sich verhältnismäßig einfach nachvollziehbar. Die laxe Kreditvergabepolitik in den USA charakterisiert durch niedrige Zinsen, provisionshungrige Kreditvermittler und die laienhafte Erwartung permanent steigender Haus- und Wohnungspreisen sind die wesentlichen Gründe für die US-Hypothekenkrise. Die allgemeine latente Sorglosigkeit legt wie bei fast jeder vorangegangenen Wirtschaftskrise das Fundament und erinnert dabei sogar an die Tulpenkrise im 17. Jahrhundert in Holland[4]. Hypothekenkreditgeber lockerten ihre Standards bei der Kreditvergabe und erfanden neue Wege, das Geschäft anzukurbeln und Provisionen zu verdienen, zum Beispiel indem sie die Kredite an Investmentbanken verkauften, um für neue Kreditnehmer liquid zu sein. Die Investmentbanken entwickelten zahlreiche neue Techniken, Kreditrisiken auf andere Anleger abzuwälzen, u.a. Pensionsfonds und Anlagefonds, von denen hohe Renditen erwartet wurden. Darüber hinaus schufen sie Structured Investment Vehicles[5], um ihre eigenen Positionen nicht einsetzen zu müssen.

3.1 US-Hypothekenkrise

Jedermann in den USA, ob mit Einkommen oder ohne, konnte ein Haus oder eine Wohnung kaufen. Die Hohe Nachfrage trieb die Immobilienpreise zuerst nach oben. Über diesen gesteigerten Wert nahmen sich die Immobilienbesitzer erneut einen Kredit,

um sich ihre Konsumwünsche zu erfüllen. Somit haben sie mehr konsumiert als der monatlich verfügbare Einkommensüberschuss es ihnen ermöglichte. Die Schulden stiegen weiter und es folgten die ersten Zahlungsausfälle, da die Kreditnehmer ihre Kredite nicht mehr bedienen konnten. Bedingt unter anderem durch die ersten Zwangsversteigerungen sanken die Immobilienpreise. Die Hausbesitzer hatten noch mehr Schulden, weil die Immobilienpreise rapide sanken und noch mehr Hausbesitzer ihre Kredite nicht bedienen konnten. Die zahlreichen Zahlungsausfälle der Hausbesitzer in den USA brachten die Finanzwelt in Schwierigkeiten.

3.2 Globale Finanzkrise

Asset-backed Commercial Papers (ABCP), Special Purpose Vehicles (SPV) und Credit Default Swaps (CDS) haben das direkte Übergreifen der US-Hypothekenkrise auf die internationale Finanzwirtschaft möglich gemacht[6]. Seit einigen Jahren werden diese Finanzinstrumente zwischen Banken, Versicherungen und Hedgefonds auf internationaler Ebene hin und her verkauft, mit einem zuletzt geschätzten Nominalwert von 50 Billionen US-Dollar[7].Die Käufer vom Credit Default Swaps versicherten sich gegen Ausfälle von Forderungen aus Krediten oder Anleihen, welche sie im Besitz hatten. Der Versicherungsgeber wälzte seinerseits sein Risiko auf Dritte ab. Die CDS wurden als handelbare Wertpapiere konstruiert und auf diesem Wege konnten die Investmentbanken die Kredite in verbrieften Formen verkaufen. Da CDS ein handelbares Gut wurde, konnte sie endlos weiterverkauft werden. Die Investmentbanken gründeten Zweckgesellschaften und verkauften die Forderungen an diese Gesellschaften. So wurden die Kredite in Bankbilanzen eliminiert, mit der Folge, dass die Banken weniger Eigenkaptal bereithalten müssten. Daraus ableitend und wegen des enormen Volumens an durch Forderungen gesicherte Wertpapiere konnte die US-Immobilienkrise die Weltfinanz zu Grunde richten. Die Welt befindet sich in einer Finanzkrise, wie es seit der großen Depression in den 1930er-Jahren nicht mehr gegeben hat[8].

3.3 Betroffenheit der deutschen Banken

In Deutschland und für deutsche Banken machte sich die Finanzkrise Ende 2007 sichtbar. Insbesondere die staatlichen Landesbanken hatten hohe Summen in die Subprime-Wertpapiere investiert[9]. Durch hohe Abschreibungen gerieten zunächst die Sachsen LB und die IKB Deutsche Industriebank (IKB) in existenzbedrohende Krise. Die IKB wurde quasi verstaatlicht, indem der staatliche Großaktionär KfW Bank den Großteil einer notwendigen Kapitalerhöhung und damit die Aktienmehrheit übernahm. Die Hypo Real Estate (HRE) konnte durch den Bund und eine Gruppe privater Banken vor Insolvenz bewahrt werden[10]. Die Bayern LB und West LB mussten Milliarden abschreiben. Kurz auf den Punkt gebracht, Deutschland und die deutsche Banken wurden mit voller Wucht von der US-Finanzkrise getroffen.

4 Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland erfolgte die Zielbestimmung für die Stabilisierungspolitik im Jahr 1967 einerseits im Grundgesetzt(Art.109 II GG[11] ) und andererseits im StWG (Stabilitäts- und Wachstumsgesetz). Danach ist es die Aufgabe des Staates für die Sicherung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Sorge zu tragen[12]. Stabilisierungspolitik ist ein elementarer Teilbereich der Wirtschaftspolitik. Wirtschaftspolitische Maßnahmen dienen in einer Marktwirtschaft dem Ziel, die Voraussetzungen für das Funktionieren des Marktsystems zu verbessern und wirtschafts- und gesellschaftspolitische Ziele zu erreichen. Wirtschaftspolitisches Handeln ist daher essenziell für das Funktionieren des Gesamtsystems. Der deutsche Staat versucht mit dem Rettungsfond in den Markt zu intervenieren und die angeschlagenen Banken vom Zusammenbruch zu retten. Die Insolvenz von Lehman Brothers und die daraus folgende Konsequenz waren für die Finanzwelt erschreckend.

Seitdem versuchen die Regierungen verschiedene Länder den Zusammenbruch einer größeren Bank zu verhindern. Was eine ausgewachsene Bankenkrise mit vielen kollabierenden Kreditinstituten anrichten kann, gilt als Paradebeispiel die Weltwirtschaftskrise der 1930er Jahre[13].

Am 13. Oktober 2008 hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Finanzmärkte vorgelegt, das innerhalb weniger Tage von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde. Die Bundesregierung stellte im Eilverfahren per Gesetzesentwurf (Finanzmarktstabilisierungsgesetz – FMStFG), im Zuge der internationalen Finanzkrise für die deutschen Banken, ein in der Geschichte Deutschlands noch nie dagewesenes Hilfspaket in Höhe von etwa 480 Milliarden Euro zusammen. „Ziel des Gesetzentwurfes ist es, durch ein Maßnahmenpaket ein tragfähiges Instrumentarium zu schaffen, um die bestehenden Liquiditätsengpässe zeitnah zu überwinden und die Stabilität des deutschen Finanzmarktes zu stärken“[14]. Die Hilfen an die Finanzinstitute sollen über den nicht rechtsfähigen Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) geleistet werden. Dieser ist als Sondervermögen des Bundes angelegt, das vom Haushalt getrennt geführt wird aber gleichzeitig eine Art Nebenhaushalt darstellt, der vom Staat gespeist werden muss. Bis zum 31.Dezember 2009 können notleidende Finanzunternehmen Hilfen aus dem Fonds erhalten[15]. Danach wird der Fonds abgewickelt und aufgelöst[16]. Als Verwaltungs- und Abwicklungsorgan für das Hilfspaket in Gesamthöhe bis zu 480 Milliarden Euro wird die Finanzmarktstabilisierungsanstalt (FMSA) gegründet. Sie ist bei der Bundesbank angesiedelt, unterliegt aber der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesfinanzministeriums[17].

4.1 Das Finanzmarktstabilisierungsgesetz

Dieses Gesetz enthält neben Änderungen des Kreditwesengesetzes (KWG)[18], des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)[19] und der Insolvenzordnung (InsO)[20] im Wesentlichen zwei komplett neue Regelungswerke: das „Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMStFG) und das „Gesetz zur Beschleunigung und Vereinfachung des Erwerbs von Anteilen sowie Risikopositionen von Unternehmen des Finanzsektors durch den Fonds „Finanzmarktstabilisierungsfonds - FMSBeschlG“. Die Modalitäten der Stabilisierungsmaßnahmen und weitere Einzelheiten sind in der Finanzmarktstabilisierungsverordnung (FMStFV) geregelt.

4.1.1 Aktienrechtliche Regelungen

Das Aktiengesetz (AktG) wird durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz faktisch geändert. So kann eine Kapitalerhöhung künftig auch ohne, entgegen des § 182 I S.1 AktG, der Zustimmung der Hauptversammlung beschlossen werden[21]. Es reicht die Zustimmung des Aufsichtsrats und des Vorstands. Voraussetzung ist, dass die Ausgabe neuer Aktien durch Einlagen beim Finanzmarktstabilisierungsfonds gedeckt wird. Diese Ermächtigung soll am 31. Dezember 2009 auslaufen. Das gesetzlich genehmigte Kapital ist betragsmäßig begrenzt auf 50 Prozent des im Zeitpunkt des Inkrafttretens des FMStG vorhandenen Grundkapitals. Verfügt die Gesellschaft bereits über genehmigtes Kapital, hat dies keinerlei Einfluss auf das gesetzlich genehmigte Kapital und dessen Ausnutzung. Das Bezugsrecht der Altaktionäre auf Aktien aus dem gesetzlich

genehmigten Kapital ist ausgeschlossen[22]. Zur Zeichnung der neuen Aktien ist ausschließlich der Fonds berechtigt. Zum Ausgabepreis der neuen Aktien bestimmt § 5 Abs.3 FMSBeschlG, dass ein Ausgabebetrag der neuen Aktien, der dem Börsenpreis

entspricht, in jedem Falle angemessen ist. Eine Ausgabe unterhalb des Börsenkurses ist zulässig, dabei müssen Vorstand und Aufsichtsrat aber den Verhältnismäßigkeits-grundsatz und das Eigentumsrecht der Aktionäre beachten. Der Ausgabebetrag darf jedoch nicht unter dem Nominalwert der Aktien liegen; § 9 AktG bleibt unberührt. Ferner wird auch die Kapitalaufbringung durch das FMStG erleichtert. Die Ausgabe der neuen Aktien aus dem gesetzlich genehmigten Kapital darf abweichend von § 182 Abs. 4 Satz 1 AktG auch erfolgen, wenn Einlagen auf die bereits ausgegebenen Aktien noch ausstehen; § 3 Abs. 5 Satz 2 FMSBeschlG. Das Handelsregister hat die Durchführung der Kapitalerhöhung und die damit korrespondierende Änderung der Fassung der Satzung durch den Aufsichtsrat unverzüglich und ohne vorherige Prüfung einzutragen. Über eine Verweisung auf § 246a Abs. 4 Satz 2 AktG soll erreicht werden, dass die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung auch dann Bestandskraft erhält, wenn Vorstand und /oder Aufsichtsratsbeschluss fehlerhaft sind, § 3 Abs. 5 Satz 3 bis 6 FMSBeschlG.

[...]


[1] Vgl. http://www.tagesschau.de/wirtschaft/konjunktur126.html; zugriff 02.12.2008/11.23h

[2] Vgl Börsenzeitung/Nr.6/10.01.2009/S.5

[3] Vgl. BBC News:http:news.bbc.co.uk/1/hi/business/7096845.stm./zugriff/12.12.2008/15.00h

[4] Vgl. Mönnighoff Patrick: „Alles schon mal da gewesen“; Handelsblatt/Nr. 238/S.36/ 08.12.2006

[5] Structured Investment Vehicle (SIV): eine außerbilanzielle
Kreditarbitragezweckgesellschaft im Finanzwesen

[6] Vgl. Capital 15/2008; S. 218

[7] Vgl. Capital:“Das Monster der Finanzwelt“; 15/2008/ S.220

[8] Vgl. George Soros: Das Ende der Finanzmärkte-und deren Zukunft;1.Auflage 2008

[9] Vgl. Handelsblatt; Nr.182/18.09.2008/S.17

[10] Vgl. http://www.tagesspiegel.de/zeitung/Titelseite;art692,2625642;Zugriff 21.11.2008/15.22h

[11] Vgl. Art.109 II GG

[12] Vgl. §1 S.1StWG

[13] Vgl. William Seidman, Remarks before the Garn Institute Deposit Insurance Forum,14.11.1988

[14] Vgl. FMStG/S.1 / Satz A

[15] Vgl. Handelsblatt Nr.199/14.11. 2008/Seite.12

[16] Vgl. FMStG §13 I S.2

[17] Vgl. http://www.tagesschau.de/wirtschaft/rettungsplanfaq102.html
Zugriff/10.11.2008/17.00h

[18] Vgl. § 36 I 1a KWG

[19] Vgl. § 83a Abs.2 VAG

[20] Vgl. § 19 Abs.2 Insolvenzordnung

[21] Vgl. §3 Abs.1,2 FMSBeschlG

[22] Vgl. §3 Abs.3 FMSBeschlG

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2009
ISBN (eBook)
9783836627573
DOI
10.3239/9783836627573
Dateigröße
704 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main – 3, Wirtschaft und Recht, Business Law
Erscheinungsdatum
2009 (März)
Note
1,3
Schlagworte
finanzmarkt finanzkrise stabilisierungsgesetz commerzbank banken
Zurück

Titel: Aspekte des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes am Beispiel der Commerzbank AG
Cookie-Einstellungen