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Beschreibung der Entwicklung des Public Private Partnership am Beispiel des Bundeslandes NRW

©2008 Studienarbeit 56 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Die Organisationsform des Public Private Partnership (PPP) ist schon seit vielen Jahren bekannt. Aktuell ist sie ein intensives Gesprächsthema in der Öffentlichkeit. Von Kritikern wird es oft als Ausverkauf der öffentlichen Hand oder als Einbindung des Kapitalismus in hoheitliche Aufgaben verspottet. Von deren Befürwortern wird PPP als ein innovatives Finanzierungsinstrument und eine effektive und effiziente Einbindung privater Partner in die Erbringung öffentlicher Aufgaben gelobt.
Die Ursache der Entstehung des PPP liegt in den Problemen der öffentlichen Hand, wichtige Investitionen durchzuführen. Wegen finanzieller Probleme in den Haushalten von Kommunen, Ländern und Bund wurden in den letzten Jahrzehnten wichtige Investitionen hinausgeschoben.
Alleine der kommunale Investitionsbedarf für 2006 bis 2020 liegt nach einer Schätzung des Deutschen Instituts für Urbanistik (DIFU) bei 704 Milliarden Euro. Hinzu kommt noch der Investitionsbedarf der Länder und des Bundes.
In den letzten Jahren hatte die öffentliche Hand immer größere Probleme, ordnungsgemäße und verfassungskonforme Haushalte aufzustellen. Erschwerend hinzu kommen die strengen Richtlinien aus den Stabilitätskriterien der Europäischen Union.
Auch durch den Druck der Steuerzahlen sowie der Wirtschaft, welche immer effizientere und effektivere Dienstleistungen gerade auch vom Staat erwarten, war und ist die Politik zum Handeln gezwungen.
Im Rahmen dieser Arbeit soll neben den Begriffsdefinitionen des PPP eine Übersicht der verschiedenen Modellvarianten erarbeitet werden. Zudem wird die Entwicklung des PPP in Deutschland und insbesondere im Bundesland NRW beschrieben. Zum Abschluss erfolgt ein kurzer Ausblick auf die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten des PPP in Deutschland. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
Abkürzungsverzeichnis III
1.Einleitung1
2.Begriffsdefinition und Abgrenzung des PPP2
2.1Begriffsdefinition des PPP2
2.2Abgrenzung zu anderen Kooperations- und Finanzierungsmethoden3
2.3Zielsetzung des PPP in Deutschland4
3.Modelle des PPP6
3.1Vertragsmodelle in Deutschland6
3.1.1Erwerbermodell7
3.1.2Leasingmodell7
3.1.3Vermietungsmodell8
3.1.4Inhabermodell9
3.1.5Contractingmodell10
3.1.6Vertragsmodelle für den Fernstraßenbau11
3.1.6.1F-Modelle11
3.1.6.2A-Modelle12
3.2Organisationsmodelle12
3.2.1Betreibermodell13
3.2.2Konzessionsmodell13
3.2.3Gesellschaftsmodell / Kooperationsmodell14
3.3Internationale […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Begriffsdefinition und Abgrenzung des PPP
2.1 Begriffsdefinition des PPP
2.2 Abgrenzung zu anderen Kooperations- und Finanzierungsmethoden
2.3 Zielsetzung des PPP in Deutschland

3 Modelle des PPP
3.1 Vertragsmodelle in Deutschland
3.1.1 Erwerbermodell
3.1.2 Leasingmodell
3.1.3 Vermietungsmodell
3.1.4 Inhabermodell
3.1.5 Contractingmodell
3.1.6 Vertragsmodelle für den Fernstraßenbau
3.1.6.1 F-Modelle
3.1.6.2 A-Modelle
3.2 Organisationsmodelle
3.2.1 Betreibermodell
3.2.2 Konzessionsmodell
3.2.3 Gesellschaftsmodell / Kooperationsmodell
3.3 Internationale Modellvarianten

4 Allgemeine Entwicklung des PPP in Deutschland
4.1 Allgemeine Entwicklung des PPP auf Bundesebene
4.1.1 Branchenbezogene Entwicklung des PPP
4.1.1.1 Entwicklung der Straßenverkehrsinfrastruktur
4.1.1.2 Entwicklung im öffentlichen Hochbau
4.1.1.3 Entwicklung in anderen Branchen / Bereichen
4.1.2 ÖPP – Beschleunigungsgesetz
4.1.3 Organisationen und Kooperationen zur Förderung des PPP in Deutschland
4.1.3.1 Task Force des Bundes
4.1.3.2 Bundesverband Public Private Partnership
4.1.3.3 Beratungsgesellschaft Partnerschaften Deutschland
4.2 Allgemeine Entwicklung des PPP auf Länderebene
4.2.1 Baden-Württemberg
4.2.2 Bayern
4.2.3 Berlin / Brandenburg
4.2.4 Bremen
4.2.5 Hamburg
4.2.6 Hessen
4.2.7 Mecklenburg-Vorpommern
4.2.8 Niedersachsen
4.2.9 Nordrhein-Westfalen
4.2.10 Rheinland-Pfalz
4.2.11 Saarland
4.2.12 Sachsen
4.2.13 Sachsen-Anhalt
4.2.14 Schleswig-Holstein
4.2.15 Thüringen

5 Detailbetrachtung der Entwicklung in NRW
5.1 Entwicklung des PPP in Nordrhein-Westfalen
5.2 Task Force in Nordrhein-Westfalen
5.3 Pilotprojekte in Nordrhein-Westfalen
5.3.1 Pilotprojekte im Bereich Bildung und Sport
5.3.2 Pilotprojekte im Bereich Krankenhäuser und Universitätskliniken
5.3.3 Pilotprojekte im Bereich Verwaltungsgebäude
5.3.4 Pilotprojekte im Bereich Verkehr
5.3.5 Pilotprojekte im Bereich Hochschulen
5.3.6 Pilotprojekte im Bereich Informationstechnologie

6 Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Quellenverzeichnis

Eidesstattliche Erklärung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Die Organisationsform des Public Private Partnership (PPP) ist schon seit vielen Jahren bekannt. Aktuell ist sie ein intensives Gesprächsthema in der Öffentlichkeit. Von Kritikern wird es oft als Ausverkauf der öffentlichen Hand oder als Einbindung des Kapitalismus in hoheitliche Aufgaben verspottet. Von deren Befürwortern wird PPP als ein innovatives Finanzierungsinstrument und eine effektive und effiziente Einbindung privater Partner in die Erbringung öffentlicher Aufgaben gelobt.

Die Ursache der Entstehung des PPP liegt in den Problemen der öffentlichen Hand, wichtige Investitionen durchzuführen. Wegen finanzieller Probleme in den Haushalten von Kommunen, Ländern und Bund wurden in den letzten Jahrzehnten wichtige Investitionen hinausgeschoben.

Alleine der kommunale Investitionsbedarf für 2006 bis 2020 liegt nach einer Schätzung des Deutschen Instituts für Urbanistik (DIFU) bei 704 Milliarden Euro.[1] Hinzu kommt noch der Investitionsbedarf der Länder und des Bundes.

In den letzten Jahren hatte die öffentliche Hand immer größere Probleme, ordnungsgemäße und verfassungskonforme Haushalte aufzustellen. Erschwerend hinzu kommen die strengen Richtlinien aus den Stabilitätskriterien der Europäischen Union.

Auch durch den Druck der Steuerzahlen sowie der Wirtschaft, welche immer effizientere und effektivere Dienstleistungen gerade auch vom Staat erwarten, war und ist die Politik zum Handeln gezwungen.

Im Rahmen dieser Arbeit soll neben den Begriffsdefinitionen des PPP eine Übersicht der verschiedenen Modellvarianten erarbeitet werden. Zudem wird die Entwicklung des PPP in Deutschland und insbesondere im Bundesland NRW beschrieben. Zum Abschluss erfolgt ein kurzer Ausblick auf die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten des PPP in Deutschland.

2 Begriffsdefinition und Abgrenzung des PPP

2.1 Begriffsdefinition des PPP

In der Literatur gibt es unzählige Definitionen des Begriffs „ Public Private Partnership “ (PPP). Oft wird PPP ausschließlich als Finanzierungsinstrument für die öffentliche Hand gesehen, welche ohne die Unterstützung privater Geldgeber die vielen öffentlichen Aufgaben, wie z. B. die Sanierung von Strassen und Gebäuden, nicht mehr wahrnehmen kann.

Sicherlich ist die finanzielle Not der Haushalte eine von vielen Ursachen und die reine Finanzierungsleistung des privaten Sektors ein wichtiger Bestandteil des PPP, so handelt es sich doch hier mehr um ein ganzheitliches Konzept zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben.[2]

Wichtigste Grundlage des PPP ist die Partnerschaft, welche zwischen der öffentlichen Hand und dem Privatsektor geschlossen wird. Zu dem Privatsektor werden hier sicherlich in erster Linie marktwirtschaftlich orientierte Unternehmen gezählt. In dieser Form der Partnerschaft können jedoch auch gemeinnützige Organisationen (Vereine, Stiftungen etc.) aktiv werden.

Diese Partnerschaft wird einmal vertraglich geregelt und ist langfristig orientiert.[3] Grundlage eines PPP-Projektes ist der Lebenszyklusansatz, welcher umfasst die gesamte Nutzungsdauer eines Objektes umfasst. Somit umfasst das PPP alle Projektphasen von der Planung, Finanzierung und Erstellung bis hin zum Betrieb.[4]

Seitens des öffentlichen Auftraggebers, unter Beteiligung der jeweiligen Partner aus dem privaten Bereich, werden die benötigten Ressourcen (Kapital, Know-How, Betriebsmittel, Personal) bereitgestellt. Besonderes Merkmal des PPP ist es zudem, dass die entstehenden Projektrisiken von beiden Partnern getragen werden. Bezüglich des Umfangs der Risikoübernahme geht man von dem jeweiligen Risikomanagementkompetenz aus, um so ein optimales und effizientes Ergebnis zu erhalten.[5]

In Deutschland wird der Begriff „ Public Private Partnership “ immer stärker durch die deutsche Übersetzung Öffentliche Private Partnerschaft (ÖPP) ersetzt. Im deutschsprachigen Raum ist dabei die Abgrenzung zu ähnlichen Finanzierungs- bzw. Kooperationsinstrumenten wesentlich stärker ausgeprägt als im Bereich der USA. Hier werden z. B. die Bereiche des Sponsorings ebenfalls zum PPP gerechnet.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass PPP eine langfristige, vertraglich geregelte Partnerschaft zwischen der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft zu einer wirtschaftlichen Erfüllung öffentlicher Aufgaben ist.[6]

Eine Aufstellung zur Definition von PPP liefert die PPP-Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen. Darin wird beschrieben, dass die Infrastrukturmaßnahme:[7]

- gemeinschaftlich erfüllt wird,
- strategische Ziele gebündelt werden,
- die gesamten Risiken zwischen den Partnern aufgeteilt werden,
- privates Investment beinhaltet und sie
- langfristig orientiert und vertraglich geregelt ist.

2.2 Abgrenzung zu anderen Kooperations- und Finanzierungsmethoden

Für den Bereich PPP gibt es viele ähnliche und artverwandte Bereiche. Oft ist ein Projekt zu anderen Finanzierungs- und Kooperationsmöglichkeiten nicht genau abgrenzbar. Dies liegt insbesondere daran, dass die Organisation und Zusammensetzung bei jedem Projekt individuell gestaltet wird. Durch diese Flexibilität können die unterschiedlichen Anforderungen dem jeweiligen Projekt effizient und effektiv angepasst werden.

PPP stellt einen alternativen Beschaffungsansatz der öffentlichen Hand dar und ist vom allgemeinen Beschaffungsprozess abzugrenzen.[8] Innerhalb der allgemeinen Beschaffung liegen die Merkmale des PPP nicht vor. Zwar gibt es auch u. a. in diesem Bereich eine intensive Kooperation, doch diese sind nicht im engeren Sinne als „Partnerschaft“ zu verstehen. Zudem erfolgt keine Risiko- und Aufgabenverteilung zwischen den Kontrahenten.

Zudem ist PPP von der allgemeinen Privatisierung bzw. der Auslagerung (Outsourcing) abzugrenzen. Hier erfolgt zwar die Beteiligung des privaten Sektors zur Kostensenkung und Steigerung der Effektivität. Jedoch ist in diesem Fall die gemeinschaftliche Kooperation nicht gegeben, welche beim PPP charakteristisch ist.[9]

Auch ist das Sponsoring vom PPP deutlich abzugrenzen. Insbesondere im Sport und Kulturbereich dient Sponsoring als wichtige Einnahmequelle. Jedoch besitzt der Sponsorgeber i. d. R. keinen Einfluss auf die allgemeinen Entscheidungen des Sponsornehmers, und er erhält auch keinen Anspruch auf die Einnahmen.[10] Sponsoring fällt in den Bereich des Marketings und dient hier als Instrument im Rahmen der Marketingkommunikation[11].

2.3 Zielsetzung des PPP in Deutschland

Der öffentliche Bereich in der Bundesrepublik Deutschland hat bereits seit vielen Jahren erhebliche finanzielle Probleme. Zu geringe Steuereinnahmen und zu hohe Ausgaben führen in den letzten Jahrzehnten zu einem erheblichen Investitionsstau. Nach einer Studie des Deutschen Instituts für Urbanistik (DIFU) liegt der geschätzte kommunale Investitionsbedarf in den Jahren 2006 bis 2020 in zehn betrachteten Bereichen bei über 704 Mrd. Euro. Der größte Investitionsbedarf liegt dabei im Bereich des Straßenbaus mit 162 Mrd. Euro, bei Schulen mit 73 Mrd. Euro und bei kommunalen Abwasseranlagen mit 58 Mrd. Euro.[12]

Neben der Notwendigkeit der dringend erforderlichen Investitionen gibt es auch eine Reihe von politischen Zielsetzungen an das PPP. Dabei hat die öffentliche Hand insbesondere folgende Erwartungen:

- schnellere Projektrealisierung,
- effizientere Aufgabenerledigung und damit langfristige Einsparungen im Haushalt und/oder Verbesserungen der Qualität,
- größere finanzielle Planungssicherheit durch Einbindung des privaten Bereichs und Übertragung von Risiken,
- langfristige Verantwortlichkeit des Privaten Bereichs und Optimierung der betrieblichen Kosten,
- Verschlankung von Verwaltungsstrukturen und die
- Einführung von privatwirtschaftlichen Steuerungs-, Überwachungs- und Managementmethoden.[13]

PPP ermöglicht der öffentlichen Hand jedoch nicht das „Sparen ohne Geld“. Die Refinanzierung der Investitionen, des Schuldendienstes und die laufenden Kosten erfordern kostendeckende Erlöse. Hinzu kommt noch eine „angemessene“ Kapitalverzinsung für den privaten Partner.[14]

3 Modelle des PPP

3.1 Vertragsmodelle in Deutschland

Da sich die Modelle in Deutschland im Rahmen des Lebenszyklusansatzes auf alle Projektphasen beziehen, werden diese auch als „vollkommen“ bezeichnet. Der Ansatz bezieht sich dabei auf die Entwicklung, Errichtung, Finanzierung und den Betrieb. Oft wird in der Praxis jedoch die Betriebskomponente nicht mit einbezogen. Dann spricht man von einem unvollkommenen PPP.[15]

Für PPP-Modelle in Deutschland hat sich weder ein allgemeiner Vertragsstandard noch ein einheitliches Begriffsverständnis durchgesetzt. Wegen der projektspezifischen Besonderheiten ist eine Vielzahl von Variationen möglich.[16]

In der Praxis haben sich jedoch verschiedene grundlegende Modelle etabliert. Dies erleichtert eine Beschreibung der vertraglichen Grundmodelle. Diese Grundmodelle bilden die Bausteine für eine individuelle und optimale Vertragsgestaltung für das jeweilige Projekt.[17]

In der Praxis gibt es eine Vielzahl von Variationen der nachfolgend beschriebenen Vertragsmodelle. Im Gegensatz zur traditionellen Beschaffung wird bei den Vertragsmodellen jedoch der Lebenszyklusansatz als Grundlage gesetzt. Unabhängig von ihrer Bezeichnung umfassen diese dabei die Projektphasen „Planen“, „Bauen“, „Finanzieren“, „Betreiben“ und „Verwerten“. Im Prinzip unterscheiden sich die Modelle insbesondere in der Eigentumszuordnung vor, während und nach den Vertragslaufzeiten. Außerdem unterscheiden sie sich im vertraglichen Leistungsumfang, der Risikoverteilung und der Entgeltstruktur.[18]

3.1.1 Erwerbermodell

Im Rahmen des Erwerbermodells erfolgt eine schlüsselfertige Neuerrichtung oder Sanierung einer Immobilie der öffentlichen Hand durch einen privaten Partner. Wichtiger Vertragsgegenstand ist dabei die anschließende intensive Betreuung der Immobilie (Facility Management) in der Betriebsphase. Während der Vertragslaufzeit von üblicherweise 20 bis 30 Jahren befindet sich das Objekt im Besitz des privaten Partners. Nach Ablauf erfolgt wieder die Rückgabe der Immobilie an den öffentlichen Partner.[19]

Leistungsumfang des privaten Partners umfasst Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb der Immobilie sowie die Eigentumsübertragung an den öffentlichen Partner zum Abschluss der Vertragslaufzeit. Der private Partner erhält dafür ein nach monatlichen oder jährlichen Raten gestaffeltes Entgelt.[20]

Die Projektrisiken werden im Erwerbermodell zum Großteil auf den privaten Partner übertragen. Nur die Risiken der regelmäßigen Zahlungen, der Insolvenz des privaten Partners und das Risiko der Verwertung am Ende der Vertragslaufzeit liegen bei der öffentlichen Hand.[21]

3.1.2 Leasingmodell

Das Leasingmodell oder FM-Leasingmodell (Facility Management) weist die Grundkonstruktion des Erwerbermodells auf. Der Unterschied liegt jedoch darin, dass der private Partner keine bedingungslose vertragliche Verpflichtung zur Rückübertragung der Immobilie bzw. des Grundstücks hat. In der Regel hat der öffentliche Partner jedoch zum Ende der Vertragslaufzeit von 20 bis 30 Jahren eine Rückkauf- oder Verlängerungsoption.[22]

Der Leistungsumfang des privaten Partners umfasst, wie beim Erwerbermodell, die Planung, den Bau, die Finanzierung und den Betrieb der Immobilie. Ausschließlich die Rückgabe zum Ende der Vertragslaufzeit ist entsprechend anders geregelt. Planung und Bau sind jedoch nicht Gegenstand der vertraglich vereinbarten Leistungspflichten, sondern eine Voraussetzung seiner vertraglichen Gebrauchsüberlassungspflicht. Auch hier erhält der private Partner für seine Leistungen ein nach monatlichen Raten gestaffeltes Entgelt.[23] Wie beim üblichen Leasing auch, erfolgt die Übertragung an den öffentlichen Partner bei Ausübung der Option zum vertraglich vereinbarten Restwert.[24]

Die Risiken der öffentlichen Hand liegen im Leasingmodell bei den regelmäßigen Zahlungen des Nutzungsentgelts an den privaten Partner. Mit diesem Nutzungsentgelt sind die Investitionskosten und alle laufenden Betriebskosten gedeckt. Das Risiko der Nutzung zum Ende der Vertragslaufzeit trägt durch die Wahloption der private Partner.[25]

3.1.3 Vermietungsmodell

Das Vermietungsmodell greift die Grundzüge des Leasingmodells auf. Hier gehen die Partner allerdings nicht von einer Übertragung des Eigentums an Grundstück und Immobilie zum Vertragende aus. In der Regel wird der öffentliche Partner die Immobilie wie bei einer üblichen Geschäftsraummiete am Ende der Vertragslaufzeit wieder räumen. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Einrichtung einer Kaufoption, welche in der Praxis jedoch selten ausgeübt wird.[26]

Der Leistungsumfang des privaten Partners umfasst die Phasen Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb der Immobilie. Die Eigentumsübertragung ist nicht Bestandteil der Vereinbarung. Ausnahme bildet hier ggf. eine entsprechende Kaufoption. Planung und Bau sind - wie beim Leasingmodell - nicht Gegenstand der vertraglich vereinbarten Leistungspflichten des privaten Partners, sondern Bestandteil seines tatsächlichen Leistungsumfangs. Die Entgeltkalkulation richtet sich nach der marktüblichen Miete für eine vergleichbare Immobilie sowie den laufenden Betriebskosten des privaten Partners.[27]

Die öffentliche Hand trägt im Vermietungsmodell das Risiko, die sich aus der Zahlung der regelmäßigen Miete ergeben. Mit der Miete sind die Investitionskosten und die laufenden Betriebskosten gedeckt. Ein Risiko aus der Kaufoption am Ende der Mietzeit ergibt sich erst dann, wenn entsprechende Anschlussprojekte der öffentlichen Hand nicht rechtzeitig geplant wurden. Das Nutzungsrisiko zum Ablauf des Vertrages trägt der private Partner.[28]

Der Verkaufspreis der Immobilie zum Ende der Vertragslaufzeit richtet sich nach dem aktuellen Verkehrswert der Immobilie und des Grundstücks.[29]

3.1.4 Inhabermodell

Im Rahmen des Inhabermodells bleibt im Gegensatz zum Erweber-, Leasing-, und Vermietungsmodell der öffentliche Partner Eigentümer des zu sanierenden Gebäudes. Dem privaten Partner werden i. d. R. vertragliche Besitz- und Nutzungsrecht eingeräumt. Oft wird auch ein Nießbrauchrecht zugunsten des privaten Partners bestellt.[30]

In der Praxis werden Inhabermodelle insbesondere im kommunalen Bereich zur Sanierung von Schulen eingesetzt.[31]

Die Leistungspflichten des privaten Partners umfassen die Planung, den Bau, die Finanzierung und den Betrieb der Immobilie oder der Anlage. Die Eigentumsübertragung ist nicht Bestandteil der Leistungspflichten, weil diese in Folge von gesetzlichen Bestimmungen erfolgt. Der private Partner erhält für seine Leistungen ein monatliches oder jährliches Entgelt.[32]

Beim Inhabermodell verbleiben die Risiken der regelmäßigen Zahlungen an den privaten Partner und die Verwertung am Ende der Vertragslaufzeit bei der öffentlichen Hand. Mit den regelmäßigen Zahlungen werden bis zum Vertragsende die Investitionskosten und die laufenden Betriebskosten des privaten Partners gedeckt.[33]

3.1.5 Contractingmodell

Im Contractingmodell (oder auch „Energiesparmodell“) werden betriebswirtschaftliche oder bauliche Optimierungsmaßnahmen an bestehenden technischen Anlagen durchgeführt. Die Vertragslaufzeit liegt im Gegensatz zu den o. g. Vertragsmodellen bei etwa 5 bis 15 Jahren. Während dieser Vertragslaufzeit trägt der private Partner die Verantwortung für die technischen Anlagen im Gebäude des öffentlichen Auftraggebers.[34]

Die durch den privaten Partner errichteten technischen Anlagen gehen mit dem Einbau in das Gebäude in das Eigentum des öffentlichen Partners über. Dies ist auf eine gesetzliche Grundlage zurückzuführen, wonach feste Bestandteile eines Gebäudes zum Gebäudeeigentum gehören. In der Regel werden die Vertragsparteien jedoch vereinbaren, dass der private Vertragspartner am Ende der Vertragslaufzeit zum Ausbau bzw. zur Entsorgung der Anlage verpflichtet ist.[35]

Der Leistungsumfang des Auftragnehmers umfasst die Planung, den Einbau oder eine Optimierung der technischen Anlage sowie die Finanzierung und den Betrieb. Der private Partner erhält monatliche oder jährliche Entgeltzahlungen für seine Leistungen.[36]

Beim Contractingmodell liegen die Risiken der regelmäßigen Zahlungen bei der öffentlichen Hand. Mit diesen Zahlungen werden die Investitionskosten und die laufenden Betriebskosten des privaten Partners gedeckt. Dabei darf die neue Anlage jedoch keine höheren Kosten im Vergleich zur alten Anlage für den öffentlichen Partner verursachen. Die Risiken der Investition und des Betriebes trägt der private Partner. Das Risiko der Verwertung am Ende der Vertragslaufzeit trägt der private Partner nur dann, wenn die Anlage nicht in das Eigentum der öffentlichen Hand übergeht.[37]

3.1.6 Vertragsmodelle für den Fernstraßenbau

Die o. g. Vertragsmodelle werden speziell im öffentlichen Hochbau verwendet. Für den Fernstraßenbau wurden zwei verschiedene Finanzierungsmodelle entwickelt.

Einmal sieht das Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz (FStrPrivFinG) das s. g. F-Modell vor. Hierbei handelt es sich um ein mautfinanziertes Konzessionsmodell für den Um- oder Ausbau von Brücken, Tunneln oder Gebirgspässen durch private Partner.[38]

Für den Autobahnausbau wurde durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Jahr 2001 das s. g. A-Modell vorgestellt. Durch Beschluss des Gesetztes zur Einführung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen (ABMG) wurde die s. g. LKW-Maut eingeführt und eine neue Finanzierungsmethode im Straßenbau geschaffen.[39]

3.1.6.1 F-Modelle

Im Gegensatz zum A-Modell für Autobahnen erfolgt im F-Modell eine Direkterhebung der Entgelte beim jeweiligen Nutzer. Die rechtliche Grundlage bietet dafür das Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz (FStrPrivFinG). Danach kann der Bau, Erhaltung und Betrieb sowie die Finanzierung an private Partner übergeben werden, welche zudem das Recht haben, entsprechende Mautgebühren zur Finanzierung zu erheben. Zusätzliche erfolgt eine Anschubfinanzierung von bis zu 20 Prozent durch die öffentliche Hand. Beschränkt ist das F-Modell jedoch auf Brücken, Tunnel und Gebirgspässe im Zuge von Bundesautobahnen und Bundesstraßen sowie mehrstreifige Bundesstraßen mit getrennten Fahrbahnen für den Richtungsverkehr.[40]

Bei den F-Modellen handelt es sich um eine Reinform der Konzession. Erste Projekte (Warnowtunnel in Rostock 2003 und Herrentunnel in Lübeck 2005) sind jedoch bei den Einnahmen der Betreiber deutlich hinter den Erwartungen zurück geblieben.[41]

3.1.6.2 A-Modelle

Ziel der Bundesregierung ist es, mit Hilfe der A-Modelle und des PPP einen Ausbau von Autobahnstrecken zu ermöglichen, für welche derzeit die finanziellen Mittel der Haushalte nicht ausreichen. Zudem erhofft man sich erhebliche Effizienzvorteile durch die Einbindung der privaten Partner.[42]

Mit Einführung der streckenbezogenen Gebühr für LKW ab 12 t Gesamtgewicht ab 1. Januar 2005 wurde ein PPP-Betreibermodell für den Autobahnausbau über das A-Modell erst ermöglicht. Grundlage dafür bildet das Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge (ABMG). Der private Partner erhält dabei durch die vereinbarte Konzession die Verpflichtung, den Steckenabschnitt auszubauen (von 4 auf 6 bzw. von 6 auf 8 Spuren) und während der Laufzeit von i. d. R. 20 bis 30 Jahren zu unterhalten und zu betreiben.[43]

Die bundeseigene Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) verteilt das Gebührenaufkommen aus der LKW-Maut nach dem Autobahnmautgesetz an den jeweiligen privaten Partner. Zudem erhält dieser als Gegenleistung für die Infrastrukturkosten der nicht mautpflichtigen Verkehrsteilnehmer eine Anschubfinanzierung von ca. 50 Prozent auf die Investitionskosten.[44]

[...]


[1] Vgl. Deutsches Institut für Urbanistik (Hrsg.), Der kommunale Investitionsbedarf 2006 bis 2010 Endbericht - Kurzfassung, 2008, Seite 12.

[2] Vgl. Meyer-Hofmann, B./Riemenschneider, F./Weihrauch, O., et al., Public Private Partnership – Gestaltung von Leistungsbeschreibungen, Finanzierung, Ausschreibung und Verträgen in der Praxis, 2008, Seite 4.

[3] Vgl. Weber, M./Schäfer, M./Hausmann, L., et al., Praxishandbuch Public Private Partnership, 2006, Seite 3.

[4] Vgl. ebenda, Seite 4.

[5] Vgl. Weber, M./Schäfer, M./Hausmann, L., et al., Praxishandbuch Public Private Partnership, 2006, Seite 3.

[6] Vgl. ebenda, Seite 3.

[7] Vgl. Pauli, L., et al., Das neue Miteinander – Public Private Partnership in Deutschland, 2006, Seite 23.

[8] Vgl. Weber, M./Schäfer, M./Hausmann, L., et al., Praxishandbuch Public Private Partnership, 2006, Seite 10.

[9] Vgl. ebenda, 2006, Seite 4.

[10] Vgl. Streckenbach, M.-S., Public Private Partnership. Begriffsabgrenzung, Funktionsweise und Entwicklung von öffentlich privaten Kooperationen in Deutschland, 2005, Seite 8.

[11] Vgl. Allgemeine Betriebswirtschaftlehre, 2004, Seite 637.

[12] Vgl. Deutsches Institut für Urbanistik (Hrsg.), Der kommunale Investitionsbedarf 2006 bis 2010 Endbericht - Kurzfassung, 2008 Seite 13.

[13] Vgl. Meyer-Hofmann, B./Riemenschneider, F./Weihrauch, O., et al., Public Private Partnership – Gestaltung von Leistungsbeschreibungen, Finanzierung, Ausschreibung und Verträgen in der Praxis, 2008, Seite 3.

[14] Vgl. BMVBS (Hrsg.), Studie: PPP im öffentlichen Hochbau – Band I: Leitfaden „PPP im Hochbau“, 2003, Seite 4.

[15] Vgl. Weber, M./Schäfer, M./Hausmann, L., et al., Praxishandbuch Public Private Partnership, 2006, Seite 4.

[16] Vgl. Müller-Wrede, M., et al., ÖPP-Beschleunigungsgesetz, 2006, Seite 27.

[17] Vgl. Buscher, R./Theurer, A., et al., PPP-Projekte für den Mittelstand, 2007, Seite 13.

[18] Vgl. Weber, M./Schäfer, M./Hausmann, L., et al., Praxishandbuch Public Private Partnership, 2006, Seite 57.

[19] Vgl. Leinemann, R./Kirch, T., ÖPP-Projekte konzipieren – ausschreiben – vergeben, 2006, Seite 23.

[20] Vgl. Weber, M./Schäfer, M./Hausmann, L., et al., Praxishandbuch Public Private Partnership, 2006, Seite 57.

[21] Vgl. Schach, R./Gurtler, V., Stochastische Risikobetrachtung bei PPP-Projekten, 2007, Seite 31.

[22] Vgl. Buscher, R./Theurer, A., et al., PPP-Projekte für den Mittelstand, 2007, Seite 15.

[23] Vgl. Weber, M./Schäfer, M./Hausmann, L., et al., Praxishandbuch Public Private Partnership, 2006, Seite 58.

[24] Vgl. Leinemann, R./Kirch, T., ÖPP-Projekte konzipieren – ausschreiben – vergeben, 2006, Seite 23.

[25] Vgl. Schach, R./Gurtler, V., Stochastische Risikobetrachtung bei PPP-Projekten, 2007, Seite 32.

[26] Vgl. Buscher, R./Theurer, A., u. a., PPP-Projekte für den Mittelstand, 2007, Seite 15.

[27] Vgl. Weber, M./Schäfer, M./Hausmann, L., et al., Praxishandbuch Public Private Partnership, 2006, Seite 58.

[28] Vgl. Schach, R./Gurtler, V., Stochastische Risikobetrachtung bei PPP-Projekten, 2007, Seite 32 f.

[29] Vgl. Buscher, R./Theurer, A., et al., PPP-Projekte für den Mittelstand, 2007, Seite 15.

[30] Vgl. Leinemann, R./Kirch, T., ÖPP-Projekte konzipieren – ausschreiben – vergeben, 2006, Seite 24.

[31] Vgl. Buscher, R./Theurer, A., u. a., PPP-Projekte für den Mittelstand, 2007, Seite 16.

[32] Vgl. Weber, M./Schäfer, M./Hausmann, L., et al., Praxishandbuch Public Private Partnership, 2006, Seite 59.

[33] Vgl. Schach, R./Gurtler, V., Stochastische Risikobetrachtung bei PPP-Projekten, 2007, Seite 33.

[34] Vgl. Leinemann, R./Kirch, T., ÖPP-Projekte konzipieren – ausschreiben – vergeben, 2006, Seite 24.

[35] Vgl. Buscher, R./Theurer, A., et al., PPP-Projekte für den Mittelstand, 2007, Seite 17.

[36] Vgl. Weber, M./Schäfer, M./Hausmann, L., et al., Praxishandbuch Public Private Partnership, 2006, Seite 59.

[37] Vgl. Schach, R./Gurtler, V., Stochastische Risikobetrachtung bei PPP-Projekten, 2007, Seite 33 f.

[38] Vgl. Leinemann, R./Kirch, T., ÖPP-Projekte konzipieren – ausschreiben – vergeben, 2006, Seite 25.

[39] Vgl. Mayr, A., Wirtschaftlichkeitsbeurteilung von A-Modellen (PPP), 2007, Seite 5.

[40] Vgl. Buscher, R./Theurer, A., et al., PPP-Projekte für den Mittelstand, 2007, Seite 18.

[41] Vgl. Leinemann, R./Kirch, T., ÖPP-Projekte konzipieren – ausschreiben – vergeben, 2006, Seite 25.

[42] Vgl. Mayr, A., Wirtschaftlichkeitsbeurteilung von A-Modellen (PPP), 2007, Seite 5.

[43] Vgl. ebenda, Seite 5 f.

[44] Vgl. Müller-Wrede, M., et al., ÖPP-Beschleunigungsgesetz, 2006, Seite 118.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2008
ISBN (eBook)
9783836627559
Dateigröße
495 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
AKAD-Fachhochschule Pinneberg (ehem. Rendsburg) – Betriebswirtschaft
Erscheinungsdatum
2014 (April)
Note
2,0
Schlagworte
public private partnership öffentliche partnerschaft finanzierung hand
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