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Die Steuerungskennzahl EVA im internationalen Vergleich

©2007 Diplomarbeit 199 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
„Es ist nicht nachzuvollziehen, wenn Konzerne Rekordgewinne melden und zugleich ankündigen, dass sie Tausende von Arbeitsplätzen streichen“. Dieses Zitat von Wendelin Wiedeking, dem Vorstandsvorsitzenden eines der größten deutschen Unternehmen, dem Porsche-Konzern symbolisiert die gesamte Informationsasymmetrie, die zwischen der Unternehmensleitung, den Arbeitnehmern und dem Kapitalmarkt besteht. Dabei sind alle drei Parteien Teil eines umfassenden Wirtschaftskreislaufs, in dem ein Bestandteil jeweils von den Anderen abhängt. Diese, auf schlechte Kommunikation zurückzuführenden, Informationsunterschiede werden großteils durch den internen und externen Einsatz von falschen Kennzahlen verursacht. Die Unternehmensleitung versucht damit den Erfolg gegenüber den Eigentümern durch hohe absolute Ergebnisse und Renditen besser zu vermarkten. Dazu werden handels- und steuerrechtlich bedingte Gewinne, wie der Jahresüberschuss oder der Gewinn vor Steuern publiziert. Kosten aus den Verzinsungsansprüchen der Eigentümer und aus den Steuerforderungen des Fiskus werden dabei vernachlässigt. Somit gehen zum Beispiel die Mitarbeiter aber auch Manager wie Wendelin Wiedeking von einer Wertgenerierung des Unternehmens aus, die wesentlich höher ausfällt als der wirkliche Wertzuwachs. Gleichzeitig haben diese Kennzahlen für die Eigenkapitalgeber, deren Ziel die Unternehmenswertsteigerung ist, keine Aussagekraft. Auch können diese Steuerungsgrößen unternehmensintern zu Verhaltensanreizen führen, die mit den Anforderungen des Kapitalmarktes nicht übereinstimmen.
Die erläuterten Informationsasymmetrien können mit dem Konzept des Economic Value Added (EVA) gemildert werden. Der EVA wird dabei gleichzeitig zur zielkongruenten Unternehmenssteuerung und zu Zwecken der Unternehmensbewertung verwendet. Der ermittelte periodische Gewinn stellt dabei die tatsächliche Wertveränderung des Unternehmens dar. Die folgende Studie ist deshalb auf Basis des EVA aufgebaut und soll folgende Fragen beantworten: Schaffen oder vernichten die Unternehmen Wert? Ist diese theoretische Kennzahl für die Eigentümer am Kapitalmarkt relevant? Und welche Faktoren beeinflussen den Wert des Unternehmens?
Gang der Untersuchung:
In Kapitel 2 wird zuerst das Konzept des EVA dargestellt. Anschließend werden die Berechnungsformel und die einzelnen enthaltenen Komponenten erläutert. Mit der Offenlegung von Vor- und Nachteilen des Konzepts wird der theoretische Teil abgeschlossen. […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Gleichungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Symbolverzeichnis

1. Einleitung

2. Das Economic Value Added (EVA)-Konzept
2.1 Die Kennzahl EVA
2.1.1 Economic Value Added als Residualgewinn
2.1.2 Ziel der Shareholder Value Maximierung
2.2 Berechnung des EVA
2.2.1 Erläuterung der Gleichung
2.2.2 Ermittlung der einzelnen Gleichungskomponenten
2.2.2.1 Vom Accounting Model zum Economic Model
2.2.2.2 Ermittlung der Gewinngröße NOPAT
2.2.2.3 Ermittlung des Vermögens NOA
2.2.2.4 Ermittlung des Kapitalkostensatzes rWACC
2.3 Bewertung des Economic Value Added Konzeptes

3. Studie zur Unternehmenswertsteigerung auf Basis des EVA
3.1 Aufbau der empirischen Untersuchung
3.1.1 Auswahl der untersuchten Unternehmen
3.1.2 Ausgestaltung der Bemessungsgrößen
3.2 Auswertungen
3.2.1 Gewinnermittlung auf Basis des EVA
3.2.1.1 Absoluter Wertzuwachs
3.2.1.2 Relativer Wertzuwachs
3.2.1.3 Positiver Zusammenhang von EVA und Aktienkurs
3.2.2 Ursachen für die Unterschiede im relativen EVA
3.2.2.1 Wertorientierte Unternehmenssteuerung
3.2.2.2 Operative Exzellenz
3.2.2.3 Wachstum
3.2.2.4 Unternehmensrisiko

4. Zusammenfassung

Anhang mit Anhangsverzeichnis

Verzeichnis der sonstigen Rechnungslegungsnormen

Verzeichnis der Internetquellen

Literaturverzeichnis

Schriftliche Versicherung

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Ex post und ex ante Herleitung des Market Value Added

Abb. 2: Stellgrößen der Wertsteigerung

Abb. 3: Einflussfaktoren bei der Entscheidung der optimalen Anzahl an EVA- Anpassungen

Abb. 4: EVA-Werte des Jahres 2005

Abb. 5: EVA-Werte des Jahres 2006

Abb. 6: Value-Spread-Werte des Jahres 2005

Abb. 7: Value-Spread-Werte des Jahres 2006

Abb. 8: Verhältnis von berechnetem und veröffentlichtem Value Spread 2006

Abb. 9: Value-Spread-Werte der Jahre 2005 und 2006 im Vergleich

Abb. 10: Vergleich der Marktkapitalisierungen 2006 mit den Unternehmens- werten 2006 auf Basis des MVA

Abb. 11: Verhältnis von relativem MVA ex ante 2006 zu relativem MVA ex post 2006

Abb. 12: Verhältnis von relativem MVA ex ante 2004 zu relativem MVA ex post 2004

Abb. 13: Werttreiberbaum des Economic Value Added

Abb. 14: Zusammenhang von Umsatz und Value Spread

Abb. 15: Zusammenhang von NOA-Wachstum und Value Spread

Abb. 16: Zusammenhang von ROCE und Kapitalkostensatz

Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Herleitung der Gewinngröße NOPAT

Tab. 2: Herleitung der Vermögensgröße NOA

Tab. 3: Prozentuale Auswirkungen der EVA-Anpassungen auf den EBIT

Tab. 4: Prozentuale Auswirkungen der EVA-Anpassungen auf die Bilanzsumme

Tab. 5: Veröffentlichte Steuerungskennzahlen für die Geschäftsjahre 2005 und 2006

Gleichungsverzeichnis

Gl. 1: Berechnung des Market Value Added (MVA)

Gl. 2: Berechnung des Economic Value Added (EVA)

Gl. 2a: Bestimmung des EVA mit der Value-Spread-Formel

Gl. 3: Berechnung des Kapitalkostensatzes rWACC

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Symbolverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

"Es ist nicht nachzuvollziehen, wenn Konzerne Rekordgewinne melden und zugleich ankündigen, dass sie Tausende von Arbeitsplätzen streichen".[1] Dieses Zitat von Wendelin Wiedeking, dem Vorstandsvorsitzenden eines der größten deutschen Unternehmen, dem Porsche-Konzern symbolisiert die gesamte Informationsasymmetrie, die zwischen der Unternehmensleitung, den Arbeitnehmern und dem Kapitalmarkt besteht. Dabei sind alle drei Parteien Teil eines umfassenden Wirtschaftskreislaufs, in dem ein Bestandteil jeweils von den Anderen abhängt. Diese, auf schlechte Kommunikation zurückzuführenden, Informationsunterschiede werden großteils durch den internen und externen Einsatz von falschen Kennzahlen verursacht. Die Unternehmensleitung versucht damit den Erfolg gegenüber den Eigentümern durch hohe absolute Ergebnisse und Renditen besser zu vermarkten. Dazu werden handels- und steuerrechtlich bedingte Gewinne, wie der Jahresüberschuss oder der Gewinn vor Steuern publiziert.[2] Kosten aus den Verzinsungsansprüchen der Eigentümer und aus den Steuerforderungen des Fiskus werden dabei vernachlässigt. Somit gehen zum Beispiel die Mitarbeiter aber auch Manager wie Wendelin Wiedeking von einer Wertgenerierung des Unternehmens aus, die wesentlich höher ausfällt als der wirkliche Wertzuwachs. Gleichzeitig haben diese Kennzahlen für die Eigenkapitalgeber, deren Ziel die Unternehmenswertsteigerung ist, keine Aussagekraft. Auch können diese Steuerungsgrößen unternehmensintern zu Verhaltensanreizen führen, die mit den Anforderungen des Kapitalmarktes nicht übereinstimmen.

Die erläuterten Informationsasymmetrien können mit dem Konzept des Economic Value Added (EVA)[3] gemildert werden. Der EVA wird dabei gleichzeitig zur zielkongruenten Unternehmenssteuerung und zu Zwecken der Unternehmensbewertung verwendet. Der ermittelte periodische Gewinn stellt dabei die tatsächliche Wertveränderung des Unternehmens dar. Die folgende Studie ist deshalb auf Basis des EVA aufgebaut und soll folgende Fragen beantworten: Schaffen oder vernichten die Unternehmen Wert? Ist diese theoretische Kennzahl für die Eigentümer am Kapitalmarkt relevant? Und welche Faktoren beeinflussen den Wert des Unternehmens?

In Kapitel 2 wird zuerst das Konzept des EVA dargestellt. Anschließend werden die Berechnungsformel und die einzelnen enthaltenen Komponenten erläutert. Mit der Offenlegung von Vor- und Nachteilen des Konzepts wird der theoretische Teil abgeschlossen. Die Studie im dritten Kapitel beantwortet die oben aufgeworfenen Fragen. Mit der Erläuterung des Studienaufbaus beginnend, folgt unter Punkt 3.2 die Auswertung der Daten. Nach der Darlegung der absoluten und der relativen periodischen Wertschaffung der Unternehmen wird daraus der Wert des Unternehmens abgeleitet. Anschließend wird der Zusammenhang zwischen diesem theoretischen Wert und der tatsächlichen Börsenkapitalisierung aufgezeigt. Welche Faktoren Einfluss auf den Erfolg und damit auf den Wert des Unternehmens haben, wird in Kapitel 3.2.2 dargestellt. Abschließend werden die Ergebnisse der Studie zusammengefasst.

2. Das Economic Value Added (EVA)-Konzept

Das grundlegende Konzept des Economic Value Added stuft Unternehmen erst dann als erfolgreich ein, wenn es die Renditeforderungen des gesamten eingesetzten Kapitals erwirtschaftet hat. Diese Forderungen setzen sich dabei aus den Opportunitätskosten der Fremd- und der Eigenkapitalgeber zusammen.

2.1 Die Kennzahl EVA

In der folgenden Studie werden der Wert und der periodische Erfolg der untersuchten Unternehmen auf Basis des EVA ermittelt. Entwickelt wurde diese Kennzahl in den 1980er Jahren von der amerikanischen Unternehmensberatung Stern Stewart & Co..[4] Seitdem hat sich der Economic Value Added[5] als Größe zur Unternehmensbewertung und als primäres Steuerungsinstrument weltweit in zahlreichen Unternehmen durchgesetzt.[6]

2.1.1 Economic Value Added als Residualgewinn

Das dem EVA zu Grunde gelegte Modell wurde vor über 100 Jahren von dem Wirtschaftswissenschaftler Alfred Marshall entwickelt. In seinem Konzept stellt er fest, dass Gewinne erst entstehen, nachdem von den Erträgen neben den operativen Kosten auch die Opportunitätskosten für das eingesetzte Kapital abgezogen worden sind.[7] Das beinhaltet, dass neben den Fremdkapitalzinsen auch die impliziten Renditeerwartungen der Eigenkapitalgeber erfüllt sein müssen.[8] Aus diesem Grund wird bei dieser Methode in der wissenschaftlichen Literatur auch von Übergewinnen oder von Residualgewinnen gesprochen.[9] Fortgeführt haben diesen Ansatz Preinreich und Lücke.[10] Letztgenannter liefert in seiner Arbeit mit dem Lücke-Theorem schließlich den Nachweis, dass bei gleichem Betrachtungshorizont die Bewertung auf Basis von Zahlungsströmen in die Bewertung auf Basis von Gewinnen nach kalkulatorischen Zinsen überführt werden kann.[11] Seitdem wird der auf den Zahlen der GuV beruhende Residualgewinn als alternative Methode zum Discounted Cashflow (DCF)-Ansatz gesehen. Erfüllt ist dies jedoch nur unter der Bedingung, dass alle nicht auf Eigentümer bezogenen Eigenkapitalveränderungen vollständig erfasst werden.[12] Durch die Einhaltung des in der angloamerikanischen Rechnungslegung bekannten Clean Surplus Concept bzw. dem deutschsprachigen Pendant, dem Kongruenzprinzip ist dies gegeben.[13] Jedoch entsprechen die beiden internationalen Rechungslegungsvorschriften US-GAAP und IFRS nicht den Bedingungen und ermöglichen, dass bestimmte nicht gewöhnliche Geschäftstätigkeiten erfolgsneutral im Eigenkapital (EK) erfasst werden können.[14] Zusammengefasst werden diese Aufwendungen und Erträge unter den Positionen Other Comprehensive Income (OCI) für US-GAAP bzw. Net Income recognised directly in Equity (NIE) für IFRS.[15] Somit müssen bei Unternehmen mit diesen Rechnungslegungsvorschriften alle Buchungen in der Bilanzposition OCI bzw. NIE rückgängig gemacht und über die Gewinn und Verlustrechung geführt werden. Unter Einhaltung der Umformung ist das Lücke-Theorem erfüllt und der Unternehmenswert kann mit dem EVA-Konzept korrekt ermittelt werden.[16]

2.1.2 Ziel der Shareholder Value Maximierung

Die langfristige Ausrichtung des EVA Konzepts zielt auf die Steigerung des Shareholder Value[17], der im Wesentlichen auf Rappaport (1986) zurückzuführen ist.[18] Der Ansatz dient dabei nicht nur der Berechnung einer Finanzgröße, sondern ist vielmehr als grundlegende Unternehmensphilosophie zu verstehen.[19] Nach der Verbreitung dieser Philosophie im angloamerikanischen Raum, veränderten sich auch in einer Reihe deutscher Unternehmen die Präferenzen wodurch der Stakeholder-Ansatz durch die reine Aktionärsorientierung abgelöst wurde.[20] Die Interessen der Kunden, der Mitarbeiter, der Lieferanten, des Fiskus und der Fremdkapitalgeber werden demnach nur insoweit berücksichtigt, wie sie mit der Maxime der Wertsteigerung übereinstimmen.[21] In Deutschland entbrannte daraufhin eine Diskussion, um die auf Periodenerfolge fokussierte und damit augenscheinlich zu kurzfristige Ausrichtung der Unternehmen. Die Gegner führten an, dass die Mitarbeiter nur noch als Kostenfaktoren und nicht mehr als Unternehmensgrundlage gesehen werden. Bis heute hat sich in der Wissenschaft und der Öffentlichkeit aber die Meinung durchgesetzt, dass eine Unternehmenswertsteigerung notwendig ist und im Wesentlichen mit den Zielen der restlichen Stakeholder einher geht.[22]

Die Konzentration auf ein übergeordnetes Ziel ermöglicht den Einsatz eines einzigen konzernübergreifenden Konzeptes zur Steuerung und Unternehmensführung.[23] Der EVA entspricht diesem Kriterium. Sowohl bei jeder Investitionsentscheidung als auch bei der Beurteilung einzelner Geschäftsbereiche gibt er zur unternehmensinternen Steuerung Auskunft über die Wertmehrung bzw. -vernichtung.[24] Für den Zeitraum eines Jahres und über alle Hierarchieebenen aufsummiert, ergibt sich der Periodenübergewinn Economic Value Added. Daraus lässt sich die langfristige Beurteilung der Unternehmensführung ableiten, die auf dem Shareholder Value basiert. Dieser errechnet sich aus dem Marktwert des Gesamtkapitals des Unternehmens abzüglich des Marktwerts des Fremdkapitals (FK).[25] Bei der ex post Betrachtung setzt sich der Unternehmenswert aus den Net Operating Assets (NOA)[26], dem nicht betrieblichen Vermögen und dem Restbetrag, der als Market Value Added (MVA) bezeichnet wird, zusammen.[27] Ex ante ist der MVA das Wertsteigerungspotential des Unternehmens. Es besteht aus den zukünftigen Residualgewinnen, die mit dem gewichteten Kapitalkostensatz WACC (Weighted Average Cost of Capital) auf den Betrachtungszeitpunkt abdiskontiert werden.[28]

(in Anlehnung an: Gleißner, W. (2004), S. 333.)

Legende:

rWACC = gewichteter Kapitalkostensatz im WACC-Ansatz

t = Zeitpunkt, Zeitindex (t = 0,1,2,3,,T)

T = Ende des Betrachtungszeitraums

Der Prognosezeitraum des EVAs ist dazu in bis zu drei Phasen zu unterteilen. Die ersten zwei bis drei Jahre können anhand der Plandaten, z.B. aus dem Prognosebericht des Unternehmens, abgeleitet werden.[29] Für die zweite Phase (drei bis fünf Jahre) sind genauere Informationen über Investitionszyklen und Ableitungen aus den Daten der ersten Phase nötig. Anschließend wird eine lineare Fortschreibung angenommen, die auf Trends im Unternehmen und der Branche zurückzuführen sind.[30]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenAbb. 1: Ex post und ex ante Herleitung des Market Value Added (in Anlehnung an: Hostettler, S. (2002), S. 185; Schultze, W. (2003), S. 118.)

2.2 Berechnung des EVA

Das EVA Konzept zeichnet sich neben der Konzentration auf eine Kennzahl durch den einfachen linearen Zusammenhang zwischen dem Wertzuwachs und den Gleichungskomponenten aus. Die Gleichung setzt sich dazu lediglich aus den Größen Gewinn, Kapitalkostensatz und Vermögen zusammen.[31]

2.2.1 Erläuterung der Gleichung

Der Residualgewinn Economic Value Added ist eine absolute Gewinngröße und kann über die Capital Charge-Formel oder über die daraus abgeleitete Value Spread-Formel hergeleitet werden.[32] Bei der Capital Charge- Gleichung werden von dem operativen Gewinn nach Steuern NOPAT (Net Operating Profit After Taxes) die Kapitalkosten subtrahiert.[33] Diese ergeben sich aus der Multiplikation des eingesetzten Kapitals NOA (Net Operating Assets)[34] mit dem gewichteten Kapitalkostensatz rWACC.[35]

EVA = NOPAT - NOA ∙ rWACC

Gl. 2: Berechnung des Economic Value Added (EVA)

(in Anlehnung an: Beck, R. (2003), S. 111.)

Wird in der Gleichung 2 die Vermögensgröße (NOA) ausgeklammert so ergibt sich die Value Spread-Formel. Diese verdeutlicht das Prinzip des Übergewinns. Zuerst wird aus dem Verhältnis des Gewinns (NOPAT) und dem investierten Vermögen (NOA) die unternehmensinterne Rendite ROCE (Return On Capital Employed) ermittelt.[36] Von der prozentualen Größe ROCE wird anschließend der prozentuale Kapitalkostensatz abgezogen. Ist die Differenz größer Null, hat das Unternehmen eine Überrendite erzielt.[37] Multipliziert mit dem investierten Vermögen ergibt sich der EVA.[38] Die Höhe des Economic Value Added ist somit von der Unternehmensgröße abhängig und zwischen verschiedenen Untenehmen nicht direkt vergleichbar. Die Überrendite hingegen eignet sich für einen Vergleich der Rentabilität von Unternehmen, da sie zum einen eine prozentuale und zum anderen eine risikoadjustierte Größe darstellt.[39]

= ( ROCE - rWACC ) NOA

Gl. 2a: Bestimmung des EVA mit der Value-Spread-Formel

(in Anlehnung an: Nowak, K. (2003), S. 139.)

Die Value Spread-Formel hat den weiteren Vorteil, dass die Werttreiber, die den EVA beeinflussen für den Benutzer direkt ersichtlich sind.[40] Sie lassen sich in die drei Bereiche Investitions-, Finanzierungs- und operative Entscheidungen einteilen.[41] Die erste Wertsteigerungsmöglichkeit ist die Rentabilität. Diese setzt sich aus dem Verhältnis von Gewinn und investiertem Kapital zusammen. Sie kann durch Verbesserungen im operativen Bereich, wie z. B. Kostensenkungen gesteigert werden.[42] Eine zweite Möglichkeit ist das Unternehmenswachstum. Dies ist jedoch differenziert zu betrachten. Zum einen tritt der NOA-Wert als Multiplikator auf und steigert durch eine Erhöhung den Wertzuwachs. Zum anderen nimmt durch Wachstum der Quotient der Rentabilitätskennzahl zu. Das bedeutet, dass lediglich solche Investitionen Wert steigernd sind, die eine ausreichende Rendite erwirtschaften. Dazu muss der Gewinn zumindest die Gesamtkapitalkosten der Investition egalisieren.[43] Eine weitere Möglichkeit sind Desinvestitionen in Bereichen, die Wert vernichten.[44] Der dritte Ansatzpunkt ist die Kapitalkosteneffizienz, d. h. durch Veränderung der Finanzierungsstruktur oder Senkung des Unternehmensrisikos verringern sich die kalkulatorischen Kapitalkosten.[45] Somit erhöht sich zum einen die Überrendite und zum anderen steigt die Anzahl der Projekte, die für das Unternehmen Wert generieren. Eine Veränderung des WACC ist aber nur eingeschränkt möglich und erfordert eine Veränderung der Kapitalstruktur oder des Risikos, z. B. durch eine operative Neuausrichtung des Unternehmens.[46]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Stellgrößen der Wertsteigerung

(in Anlehnung an: Fischer, T. M./Vielmeyer, U. (2002), S. 11; Müller, R. u. a. (2001), S. 360.)

Wenn im Folgenden nicht explizit auf den Equity-Ansatz verwiesen wird, dann bezieht sich die EVA-Formel auf den Entity-Ansatz (Bruttomethode), der auf Basis des Gesamtkapitals des Unternehmens berechnet wird.[47] Entsprechend werden durch Multiplikation des Gesamtkapitals mit dem Kapitalkostensatz die Renditeforderungen der Eigen- und Fremdkapitalgeber berücksichtigt. Damit es zu keiner Doppelbelastung kommt, werden die Aufwendungen für FK-Zinsen dem Gewinn wieder zugerechnet.[48] Im Gegenzug werden die ausgewiesenen Steuern um den Steuervorteil des Fremdkapitals erhöht, da dieser ebenfalls im Kapitalkostensatz Berücksichtigung findet. Für die Eigenkapitalkosten muss keine Anpassung vorgenommen werden, da diese in der Rechnungslegung keinen Aufwand darstellen und somit den Gewinn in der GuV niemals belasten. Der Equity-Ansatz (Netto-Methode) hingegen ist unter dem Namen Added Value on Equity (AVE)[49] oder als Finanzkonzept[50] bekannt. Der Ansatz bezieht sich nur auf die Entwicklung des Eigenkapitals und berechnet deshalb den Gewinn nach Zins- und Steueraufwendungen, in dem der Steuervorteil des Fremdkapitals enthalten bleibt. Wenn der Gewinn größer als die kalkulatorischen Kapitalkosten für das Eigenkapital ist, dann wird ein Wertzuwachs erzielt.[51] Diese Abwandlung der eigentlichen Methode wird im Wesentlichen für Finanzsparten bzw. -unternehmen eingesetzt.[52]

2.2.2 Ermittlung der einzelnen Gleichungskomponenten

Die einzelnen Komponenten der EVA-Formel basieren auf den Werten der GuV und der Bilanz, wie sie von den Unternehmen in den Geschäftsberichten veröffentlicht werden. Stewart bezeichnet diese Datengrundlage als das Accounting Model. Das Ziel der im Folgenden erläuterten Anpassungen stellt das Economic Model dar.[53]

2.2.2.1 Vom Accounting Model zum Economic Model

Je nach zugrunde gelegter Rechnungslegungsnorm beruht die Bilanzierung der Jahresabschlusszahlen eher auf dem Vorsichtsprinzip[54] und ist somit stärker auf die Interessen der Gläubiger als auf die des Kapitalmarktes ausgerichtet.[55] Zwar orientieren sich die IFRS- und US-GAAP-Vorschriften stärker am Interesse der Kapitalmarktakteure als beispielsweise die HGB Grundsätze, dennoch repräsentieren auch diese die ökonomische Realität nicht vollständig.[56] Aus diesem Grund werden im Rahmen des Economic Value Added-Konzeptes weitere Forderungen an die Datengrundlage gestellt.[57] So soll die Vergleichbarkeit von Unternehmen dadurch gewährleistet werden, dass etwaige Wahlrechte in der Bilanzierung, wie z.B. die Vorratsbewertung nach der LIFO-Methode[58], ausgeglichen werden.[59] Zudem muss eine aussagekräftige Performancemessung ermöglicht werden. Voraussetzung dafür ist eine konsistente Datenbasis. Das bedeutet, dass unternehmensinterne Sachverhalte innerhalb der drei Gleichungskomponenten NOA, NOPAT und rWACC immer konsistent behandelt werden müssen.[60] Schließlich soll zusätzlich verhindert werden, dass aufgrund von Rechnungslegungsvorschriften Fehlanreize für das Management entstehen.[61] Ein Beispiel dafür ist das teilweise herrschende Aktivierungsverbot von Investitionen in F&E.[62] Um den Anforderungen an die Datenbasis gerecht zu werden, sind entsprechende Anpassungen nötig, die die rein buchhalterischen Zahlen in wirtschaftlich aussagekräftige Größen überführt.[63] Diese modifizierten und aus Eigentümersicht als realitätsnäher oder optimistisch interpretierten Daten, werden unter dem Begriff des Economic Model zusammengefasst.[64]

In einem ersten Schritt hin zum Economic Model müssen die nach IFRS und US-GAAP möglichen oder geforderten erfolgsneutralen Buchungen im Eigenkapital, die nicht eigentümerbezogen sind, erfolgswirksam über die Gewinn- und Verlustrechnung geführt werden. Die erforderlichen Daten können aus den Jahresabschlussangaben herausgefiltert werden. Nach US-GAAP bzw. IFRS müssen die Unternehmen unter den Positionen Other Comprehensive Income bzw. Net Income recognized directly in Equity die Summe der entsprechenden erfolgsneutralen EK-veränderungen ausweisen.[65] Diese Umbuchung wird dem Clean Surplus Konzept gerecht, das für die EVA-Berechnung grundlegend ist.[66] Des Weiteren wird die Vergleichbarkeit von Unternehmen verbessert, da eine erfolgsneutrale Glättung des Periodenerfolgs verhindert wird.[67] Schließlich wird mit dieser Anpassung auch die geforderte Datenkonsistenz wieder hergestellt, wonach der Gewinn und das Vermögen aufeinander abgestimmt sein sollen.[68]

Alle weiteren Anpassungen (Conversions) werden nach der Systematik von Hostettler in die folgenden vier Kategorien eingeteilt: Operating Conversion, Funding Conversion, Tax Conversion und Shareholder Conversion.[69]

- Durch die operativen Bereinigungen sollen das Vermögen und die Erträge ausgegrenzt werden, die nicht betriebsnotwendig sind und nicht im Betriebsergebnis ausgewiesen werden.[70] Auch außerordentliche und aperiodische Komponenten finden keine Berücksichtigung.[71] Eine weniger strenge Auslegung, die auch zum Teil von Stewart vertreten wird, schließt lediglich Geschäftsvorfälle aus, die nicht nachhaltig mit dem operativen Geschäft in Verbindung stehen.[72]
- Mit den Funding Conversions sollen alle im Unternehmen vorhandenen Finanzierungsmittel aufgedeckt werden. Darunter fallen vor allem Gegenstände, die geleast oder gemietet werden und Teil des operativen Geschäfts sind. Jedoch müssen diese unter bestimmten Bedingungen[73] nicht aktiviert werden, wodurch die GuV aufgrund von fehlenden Abschreibungen aber auch die Bilanz nicht mehr der betriebswirtschaftlichen Realität entsprechen.[74] Des Weiteren wird das investierte Kapital um die kurzfristigen, nicht zinstragenden Verbindlichkeiten gekürzt. Dies beruht auf der Annahme, dass die dafür zu zahlenden Zinsen bereits in den betrieblichen Aufwendungen über erhöhte Kaufpreise enthalten sind.[75] Dem ursprünglichen Prinzip folgend, würden die Verbindlichkeiten als operativer Bestandteil im NOA verbleiben. Im Gegenzug müssten die darin enthaltenen Fremdkapitalzinsen dem Gewinn hinzuaddiert werden, weil diese bereits in den Kapitalkosten berücksichtigt werden. Da jedoch für nicht zinstragende Verbindlichkeiten meist keine vertraglich festgelegten Zinszahlungen vorliegen, ist diese Vorgehensweise wegen fehlender Informationen schwer umsetzbar. Folglich fällt der NOPAT wegen der enthaltenen Zinsen zu niedrig aus. Um dennoch ein realistisches Verhältnis von NOPAT und NOA zu erhalten, wird die zu verzinsende Kapitalbasis um die zinsfreien Verbindlichkeiten reduziert.[76]
- Die Notwendigkeit einer steuerlichen Anpassung resultiert im Wesentlichen aus zwei Verzerrungen. Zum einen darf der steuerliche Vorteil der Fremdfinanzierung nicht doppelt berücksichtigt werden. Da der Vorteil aus diskriminierenden Steuern im EVA-Konzept bereits im Kapitalkostensatz zum Ausdruck kommt, muss der Steueraufwand entsprechend modifiziert werden.[77] Dazu wird dieser um den enthaltenen Steuervorteil erhöht.[78] In einer zweiten Anpassung wird der in der GuV ausgewiesene Steueraufwand um den latenten Steueraufwand gesenkt bzw. um den latenten Steuerertrag erhöht. Diese Anpassung wird damit begründet, dass die latenten Steuern in der GuV nicht zahlungswirksam sind.[79] Um den im NOPAT relevanten Steueraufwand zu ermitteln, wird der durch Anpassungen veränderte Vorsteuergewinn (NOPBT) mit dem neu errechneten Steuersatz multipliziert.[80]
- Die umfangreichsten Bereinigungen betreffen den Bereich der Shareholder Conversions, durch die nicht bilanziertes Vermögen (Equity Equivalents) aufgedeckt wird und anschließend den Renditeforderungen der Eigentümer unterworfen wird. Ein wesentlicher Unterschied zur Buchhaltung ist, dass zur Berechnung des EVA alle Investitionen in die Zukunft des Unternehmens, die auf Grund von Rechnungslegungsvorschriften direkt als Aufwand verbucht werden, aktiviert und über die Laufzeit abgeschrieben werden.[81] Die Investitionen in Forschung und Entwicklung, Markterschließungskosten und Restrukturierungsmaßnahmen zählen dabei zu den Sachverhalten mit dem größten Auswirkungen auf die Kapitalbasis.[82]

Insgesamt haben Stern Stewart & Co. 164 Anpassungen aufgelistet, die je nach Rechnungslegungsnorm durchgeführt werden können.[83] Die wirkliche Anzahl der Bereinigungen, die in einem Unternehmen angewendet werden, ist nicht allgemeingültig festlegbar.[84] Sie ist vielmehr das Ergebnis eines unternehmensspezifischen Nutzen-Kosten-Kalküls.[85] Neben der Begrenzung der Anpassungen aufgrund der verwendeten Rechnungslegungsgrundsätze und den individuellen Anforderungen der Branche, sind im Wesentlichen drei Kriterien zu beachten. Zum einen sollen der aktuelle und der zukünftige Übergewinn in Form des EVA möglichst exakt die Veränderungen des MVA erklären. Darüber hinaus ist die interne und die externe Kommunizierbarkeit ein wichtiger Faktor für den Erfolg einer Steuerungskennzahl.[86] Zudem sind die Kosten der Datenerhebung zu beachten.[87]

Das Grundmodell des EVA ohne Anpassungen beruht auf den Zahlen des externen Rechnungswesens und ist damit kostenneutral und relativ leicht zu kommunizieren, was die Akzeptanz vor allem auf den operativen Geschäftsebenen erhöht.[88] Der nötige Erklärungsgehalt des Market Value Added ist bei diesem Basis-EVA jedoch nicht gegeben. Der einzige Vorteil gegenüber konventionellen Gewinngrößen ist, dass in der Berechnungsformel eine Verzinsung des Eigenkapitals gefordert wird.[89] Die zweite von vier Abstufungen, die Ehrbar vornimmt, ist der standardisierte EVA. Die Unternehmensberatung Stern Stewart verwendet diesen Typ bei der Veröffentlichung der EVA- und MVA-Rankings, weshalb auch in der unter Punkt 3 dargestellten Studie dieser Detaillierungsgrad verwendet wird. Zur Berechnung werden für alle Unternehmen ca. 12 Standardanpassungen vorgenommen.[90] So kann etwa die Hälfte des Marktzuschlags erklärt werden, auch wenn dafür nur geringe zusätzliche Kosten entstehen. Die dazu benötigten Daten stehen unternehmensintern grundsätzlich zur Verfügung. Der Informationsgewinn dieser Anpassungen ist für die Unternehmenssteuerung jedoch nicht ausreichend.[91] Die Kommunizierbarkeit nimmt dennoch ab. Empfohlen wird den Unternehmen ein maßgeschneiderter EVA, der die Besonderheiten des Unternehmens wie die Rechnungslegungsnorm und weitere Branchenspezifika berücksichtigt.[92] Zwar ist dies mit einem gestiegenen Aufwand verbunden, für ein internes Steuerungskonzept sieht Ehrbar die Abwägung zwischen Kommunizierbarkeit und Informationsgüte jedoch als optimal. Dazu sind bis zu 15 unternehmensangepasste Conversions nötig, die einen Erklärungsgehalt der MVA-Veränderungen von 60 bis 85 Prozent ermöglichen.[93] Und obwohl die Komplexität weiter zunimmt, sind die Stellgrößen der Wertsteigerungen für Entscheidungsbefugte weiterhin ersichtlich. Darüber hinaus gehende Anpassungen steigern den Erklärungsgehalt nur noch unterproportional, während die Kommunizierbarkeit überproportional abnimmt und die Kosten zunehmen. Die Umsetzung aller relevanten Bereinigungen entspricht schließlich der ökonomisch korrekten Bemessung. Für die Praxis ist diese Berechnung des echten EVA jedoch zu ausführlich und damit nicht wirtschaftlich.[94]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Einflussfaktoren bei der Entscheidung der optimalen Anzahl an EVA-Anpassungen

(Quelle: eigene Darstellung)

In der Praxis sind entgegen der Empfehlung von Stern Stewart jedoch weniger Conversions festzustellen. Die meisten Unternehmen beschränken sich dabei auf ca. fünf Anpassungen.[95] Unter der Annahme des positiven Effizienzprinzips, nach dem zu beobachtendes Verhalten als effizient eingestuft wird, liegt die optimale Anzahl an Anpassungen somit unter denen des maßgeschneiderten EVA.[96]

In den folgenden Ausführungen wird die Herleitung der drei Größen Gewinn (NOPAT), Vermögen (NOA) und Kapitalkosten (WACC) dargestellt. Eingegangen wird dabei nur auf die wichtigsten Bereinigungen[97]. Die zugrunde gelegten Rechnungslegungsvorschriften sind die International Financial Reporting Standards (IFRS) und die United States-Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP).

2.2.2.2 Ermittlung der Gewinngröße NOPAT

Als Ausgangspunkt zur Berechnung des NOPAT eignet sich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Zinsen und Steuern EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) am besten (siehe Tabelle 1).[98] Aber auf Grund fehlender Anforderungen an die formalen Strukturen der GuV nach IFRS und US-GAAP handelt es sich beim EBIT um kein allgemeingültiges Zwischenergebnis.[99] So wird der Begriff des „Before Interest“ von den Unternehmen unterschiedlich ausgelegt. Im Abschluss der Deutz AG werden z.B. die „Interests“ lediglich als Zinsaufwendungen und -erträge interpretiert, während Thyssen-Krupp das gesamte Finanzergebnis inklusive Beteiligungsergebnis und Abschreibungen auf finanzielle Vermögenswerte außerhalb des EBIT ausweist.[100] Die im Folgenden unterstellte Variante des EBIT ist vor Abzug des gesamten Finanzergebnisses inkl. des Beteiligungsergebnisses definiert. Die Erträge aus verkauften und nicht fortgeführten Aktivitäten sind ebenfalls nicht im EBIT enthalten.[101]

Grundsätzlich findet das Finanzergebnis bei der Berechnung des NOPAT keine Berücksichtigung. Zinsen und ähnliche Aufwendungen werden nicht vom Ergebnis abgezogen, weil diese bereits in den Kapitalkosten mit eingerechnet sind.[102] Auf diese Weise wird die doppelte Belastung des Fremdkapitals verhindert. Die gleiche Vorgehensweise ist für das Ergebnis der Minderheitsbeteiligungen anzuwenden. Voraussetzung dafür ist die Annahme, dass der Anteil konzernfremder Gesellschafter wie nach US-GAAP dem Fremdkapital zugerechnet wird.[103] Die Finanzerträge sowie das Ergebnis aus Beteiligungen, die nicht dem nachhaltigen operativen Geschäft zugeordnet sind, sind dem Gewinn ebenfalls nicht hinzu zu addieren. Die restlichen Unternehmensbeteiligungen, werden dem investierten Kapital zugerechnet, weshalb auch deren Ergebnis in der Gewinngröße berücksichtigt werden muss.[104] Wenn hingegen die Zinsen der Pensionsrückstellungen als Aufwand[105] im EBIT und nicht im Zinsaufwand berücksichtigt wurden, müssen diese wieder anteilig gutgeschrieben werden. Für den Fall, dass die Pensionsverpflichtungen zumindest teilweise leistungsorientiert[106] sind, bemisst sich der Anteil aus dem Verhältnis der bilanzierten Rückstellungen und den gesamten leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen des Unternehmens.[107]

Weiterhin soll das Ergebnis aus aktiviertem aber betriebsfremdem Vermögen nicht im Gewinn berücksichtigt werden.[108] Darunter fallen vor allem die Geschäfte mit Wertpapieren sowie die Vermietung von nicht operativ genutzten Immobilien. Deshalb sind sowohl die Abschreibungen, die Mieterträge als auch die sonstigen Aufwendungen aus Immobilien, die als Finanzinvestition[109] gehaltenen werden, vom EBIT abzuziehen.[110] Das Ergebnis der Wertpapiere ist Bestandteil des oben definierten Finanzergebnisses und muss somit nicht mehr aus dem Gewinn herausgerechnet werden.

Außerordentliche Erträge und Aufwendungen müssen aus dem operativen Gewinn ausgegliedert werden, weil diese keinen nachhaltigen Bestandteil des Gewinns darstellen.[111] Nach US-GAAP ist diese Anpassung einfach durchzuführen, da die Erfolgsspaltung einen gesonderten Ausweisposten (Extraordinary Items) vorsieht.[112] IAS 1 hingegen verbietet einen separaten Ausweis.[113] Im Anhang sind jedoch Aufwendungen und Erträge, die wesentlich sind und unregelmäßig auftreten, zu erläutern (IAS 1.86f.).[114]

Ebenfalls müssen bei der Berechnung des NOPAT die unterschiedlichen Formen der Finanzierung berücksichtigt werden.[115] Dies betrifft vor allem Gegenstände die von den Unternehmen sowohl gekauft als auch geleast werden können. Wenn diese Leasing-Objekte als Operating-Leasing[116] eingestuft werden, dann steht dem Leasingnehmer der Vermögensgegenstand zwar zur Nutzung zur Verfügung, in der Bilanz ausgewiesen wird er jedoch beim Leasinggeber.[117] Ein vergleichbares Unternehmen, das den Gegenstand gekauft hat, erzielt somit eine geringere Rendite, da es ein größeres Vermögen ausweist.[118] Zum Ausgleich werden die Leasingraten aktiviert und dem Anlagevermögen zugerechnet.[119] Folglich sind die Operating-Leasing-Aufwendungen nicht länger im Gewinn zu berücksichtigen. Als Kompensation ist der Gewinn mit den Abschreibungen[120] auf das fiktiv bilanzierte Vermögen zu belasten.[121] Auf der Passivseite wird der Barwert als Fremdkapital klassifiziert, da es sich bei Leasing um eine spezielle Form der Fremdfinanzierung handelt.[122] Die Vergütung dieses indirekten Kredits entspricht dabei dem in den Leasingraten enthaltenen Zinsaufwand. Dieser findet jedoch bereits in den Kapitalkosten Berücksichtigung, weshalb der Gewinn um diese impliziten Zinsen zu erhöhen ist.[123] Diese werden in der Regel nicht eigenständig ausgewiesen und müssen durch Multiplikation des Barwerts mit dem Zinssatz[124], der auch zur Berechnung des Barwerts verwendet wird, hergeleitet werden.[125] Im Gegensatz zu den Zinsaufwendungen sind die Veränderungen durch die Aktivierung und die entsprechenden Abschreibungen aber erst nach dem Steueraufwand im NOPAT zu bereinigen.

Eine weitere Form der Finanzierung besteht in der Nutzung von zinsfreien, kurzfristigen Verbindlichkeiten. Unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise ist es jedoch unrealistisch von kostenlos zur Verfügung gestelltem Kapital auszugehen. Vielmehr sind die Zinsen verdeckt in den Preisen der Lieferanten und sonstiger Gläubiger enthalten und werden deshalb auch als Lieferantenkredite bezeichnet.[126] Wie auch die ausgewiesenen Fremdkapitalzinsen, müssten die impliziten Zinsen aus den restlichen Aufwendungen herausgerechnet und dem EBIT wieder zugerechnet werden. Der wirkliche Zinsanteil ist jedoch ohne weitere Informationen nicht zu identifizieren.[127] Deshalb verbleiben die verdeckten Zinsen als Aufwand im Gewinn. Als Ausgleich werden die zinsfreien Verbindlichkeiten vom investierten Kapital abgezogen, um eine doppelte Verzinsung zu verhindern.[128]

Nach den vorangegangenen Anpassungen entsteht als Zwischensumme der Net Operating Profit Before Taxes (NOPBT). Dieser Vorsteuergewinn dient gleichzeitig als Basis für die Berechnung der Steuern. Dazu wird er mit dem Steuersatz des fiktiv unverschuldeten Unternehmens multipliziert.[129] Dieser angepasste Steuersatz ergibt aus dem Verhältnis der ausgewiesenen Steuern zuzüglich des Steuervorteils des Fremdkapitals[130] und bereinigt um Einmaleffekte[131] und der Summe aus dem Ergebnis vor Steuern und dem gesamten Zinsaufwand.[132] Anschließend werden die steuerlichen Einmaleffekte dem Steueraufwand wieder zugerechnet, um der ursprünglichen Steuerbelastung zu entsprechen. Als weitere Anpassung hin zu einem zahlungswirksamen und weg von einem rein buchhalterischen Ergebnis werden lediglich die Steuern berücksichtigt, die zu einer tatsächlichen Auszahlung führen.[133] Deshalb ist von der kalkulatorischen Steuergröße der latente Steueraufwand abzuziehen. Der latente Steuerertrag wird dagegen wieder hinzuaddiert.[134]

Die folgenden Shareholder Conversions werden vorgenommen, um Veränderungen in eigenkapitalähnlichen Posten (Equity Equivalents), wie stillen Reserven oder nicht aktiviertem Vermögen, in der Gewinnermittlung zu berücksichtigen. Diese Anpassungen sind theoretisch und haben somit keine Auswirkungen auf die Steuerbelastung des Unternehmens, weshalb sie erst nach der Berechnung des Steueraufwands den Gewinn beeinflussen.[135]

Eine entscheidende Veränderung vom Accounting zum Economic Model ist in der Behandlung von Aufwendungen mit Investitionscharakter zu sehen. Zu diesen Investitionen zählen neben den Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen auch Aufwendungen für Restrukturierungen, Werbung, Markterschließungen oder für die Weiterbildung der Mitarbeiter.[136] Stellvertretend wird hier nur die Behandlung der F&E-Kosten erläutert. Diese dürfen nach den Vorschriften der Rechnungslegung mit nur wenigen Ausnahmen[137] nicht als bilanzielle Vermögensgröße aktiviert werden, obwohl sie für das Unternehmen langfristig Nutzen und somit Gewinn generieren sollen.[138] So aber geben sie dem Management zum einen falsche Anreize, da sie in vollem Umfang den Gewinn verringern und zum anderen sinken die Renditeforderungen da das eingesetzte Kapital ohne eine Aktivierung zu gering ausfällt.[139] Zur Behebung dieses Effekts sind die F&E-Aufwendungen aus der GuV herauszurechnen und deren Barwert in der Bilanz zu aktivieren. Im Gegenzug wird der Gewinn durch die Abschreibungen[140] auf die fiktiv aktivierte Investition belastet.[141] Für Unternehmen mit konstanten Ausgaben in diesem Bereich ändert sich damit nur das investierte Vermögen, während sich die Auswirkungen in der GuV neutralisieren. Unternehmen mit wachsenden Ausgaben profitieren so von dem Vorteil, dass sie anfangs nicht überproportional belastet werden.[142]

In der Literatur wird die Umkehrung der Abschreibungen auf den Goodwill ebenfalls als Shareholder Conversion eingestuft.[143] Diese Abschreibungen entsprechen der Vorstellung, dass für den Geschäfts- und Firmenwert eine bestimmte Nutzungsdauer festgelegt werden kann, über die der immaterielle Wert planmäßig abgeschrieben wird. Nach Stewart sind diese Aufwendungen dem Gewinn wieder zuzurechnen und der Goodwill in seiner ursprünglichen Höhe zu aktivieren, da für diesen buchhalterischen Vorgang keine betriebswirtschaftlichen Gründe vorliegen.[144] Die Anpassung ist jedoch nicht mehr nötig. Mit der Einführung des FAS 142 im Jahr 2001 und des IFRS 3 im Jahr 2004 haben sich die Rechnungslegungsnormen an die betriebswirtschaftliche Sicht angepasst.[145] Der Goodwill darf danach nicht mehr planmäßig, sondern muss nach Feststellung eines Wertverlustes beim Impairment-Only-Approach (US-GAAP) bzw. beim Impairment Test (IFRS) auf den neuen Wert abgeschrieben werden.[146] Das Vorgehen entspricht dem EVA-Konzept und hat keine Anpassungen zur Folge.[147]

Für eine realistische Bewertung des Kapitals und im Speziellen des Eigenkapitals ist es notwendig, die stillen Reserven des Unternehmens aufzudecken. Zum einen kann so eine Rendite auf das gesamte eingesetzte Vermögen gefordert werden und zum anderen sind Veränderungen in diesen Positionen als Gewinn und nicht als Aufwand zu betrachten. Stille Reserven zeichnen sich in der Regel dadurch aus, dass sie mit der Zeit anwachsen. Zu diesen Posten zählen Rückstellungen für Gewährleistungen.[148] Sie werden auf Grundlage von vergangenheitsorientierten Wahrscheinlichkeiten kalkuliert. Durch Zuführung zu den Rückstellungen verursachen sie im Zeitpunkt des Produktverkaufs Aufwendungen.[149] Die entsprechenden Auszahlungen finden aber erst in zukünftigen Perioden statt.[150] Als Folge nimmt diese stille Reserve mit dem Bezug auf zukünftige Zahlungswahrscheinlichkeiten immer weiter zu. Stewart fordert daher eine cashorientierte Behandlung, bei der nicht die Erhöhungen der Rückstellungen, sondern die wirklichen Auszahlungen den Gewinn mindern.[151] Derselben Problematik unterliegen die latenten Steuern. Solange die Vermögenspositionen, auf die die latenten Steuern entfallen, regelmäßig ersetzt werden, ist dieser Vorgang zahlungsneutral.[152] Der Zeitpunkt der Zahlungsverpflichtung liegt damit, unter der Annahme der Unternehmensfortführung, in unendlicher Zukunft. Der Barwert der Verpflichtung geht dabei gegen Null. Die gebundenen Mittel in den passiven latenten Steuern sind deshalb nicht länger als Verbindlichkeit sondern als Eigenkapital zu betrachten.[153] Eine Zunahme der stillen Reserve ist folglich dem NOPAT hinzuzurechnen.[154] Der Teil der Zunahmen, der auf den latenten Steueraufwand innerhalb der Ertragssteuern entfällt, ist nicht zu verrechen. Dieser wird bereits in den Steuerbereinigungen angepasst. Auch die Veränderungen der latenten Steuern, die auf Unternehmenszukäufe bzw. -veräußerungen zurückzuführen sind, sind in der Gewinnanpassung nicht zu berücksichtigen. Der zurückzubuchende Restbetrag besteht schließlich aus dem latenten Steueraufwand von GuV-neutral gebuchten Eigenkapitalveränderungen.[155] Bei Veränderungen in den aktiven latenten Steuern ist die Vorgehensweise, bis auf das umgekehrte Vorzeichen, gleich.[156] Als eine weitere wesentliche Unterbewertung wird die Bilanzierung des Vorrats nach der LIFO (Last-In-First-Out)-Methode[157] angesehen. Diese Verbrauchsfolge wird wegen dem Steuervorteil gegenüber der FIFO-Bewertung zwar häufiger verwendet, sie führt aber bei steigenden Marktpreisen zu stillen Reserven.[158] Im Economic Model wird diese Fehlbewertung ausgeglichen, indem eine Erhöhung in der eigenkapitalähnlichen Position dem Gewinn zugerechnet wird. Eine Abnahme belastet das Ergebnis.[159]

Die letzte hier erläuterte Anpassung vom EBIT hin zur Gewinngröße NOPAT ist die Erfüllung der Clean Surplus Bedingung.[160] Demnach müssen bei der Gewinnermittlung alle nicht eigentümerbezogenen Veränderungen im Eigenkapital in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt werden.[161] US-GAAP und IFRS erlauben jedoch zumindest für einige Sachverhalte die erfolgsneutrale Buchung direkt im Eigenkapital.[162] Diese werden gesondert unter den Positionen OCI (Other Comprehensive Income) und NIE (Net Income recognized directly in Equity) ausgewiesen und können so der fiktiven erfolgswirksamen Umbuchung unterzogen werden.[163] Eine steuerliche Bereinigung für diese Anpassungen ist nicht gesondert nötig. Der Steueraufwand ist bei der erfolgsneutralen Buchung bereits berücksichtigt.[164] Die erforderlichen Anpassungen für die nicht zahlungswirksamen latenten Steuern, die ebenfalls erfolgsneutral mit den latenten Steuerrückstellungen verbucht werden, werden bei der Anpassung der stillen Reserven berücksichtigt.[165] Lediglich die Umbuchungen, die den außerordentlichen Erträgen oder dem Finanzergebnis zuzurechnen sind, fallen unter die Operating Conversions und sind nicht zurückzubuchen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 1: Herleitung der Gewinngröße NOPAT

(in Anlehnung an: Hirsch, B. (2007), S. 65; Borowicz, F. (2005), S. 372; Eidel, U. (1999), S. 277ff.)

2.2.2.3 Ermittlung des Vermögens NOA

Nach der Herleitung des Gewinns ist die Höhe des dabei eingesetzten Vermögens zu ermitteln. Voraussetzung dabei ist, dass die zur Berechnung des NOPAT verwendeten Anpassungen mit denen bei der Berechnung des NOA übereinstimmen. Nur so ist ein konsistentes EVA-Ergebnis möglich.[166] Ausgangspunkt bei der Herleitung der Vermögensgröße ist die Bilanzsumme. Nach dem Financing Approach ist von der Passivseite und nach dem Operating Approach[167] von der Aktivseite auszugehen.[168] Für den Operating Approach werden im Folgenden die wichtigsten Anpassungen genauer erläutert.

Aktiviertes nicht betriebsnotwendiges Vermögen ist kein Bestandteil des NOA, in dem lediglich operatives Vermögen berücksichtigt wird.[169] Somit sind alle Aktiva, die zur Erzielung des Finanzergebnisses beitragen, in diesem Posten enthalten. Neben den Wertpapieren zählen dazu auch die nicht strategischen Beteiligungen und die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien.[170] Die entsprechenden Erträge und Aufwendungen, die über die GuV die Höhe des Kapitals beeinflussen, müssen rückwirkend aus dem Vermögen herausgerechnet werden.[171] Stewart bezieht sich bei seinen Korrekturen auf eine Zeitspanne von 15 Jahren.[172] Die Auswirkungen der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen werden im Vermögen auf die gleiche Weise bereinigt.[173]

Ein Spezialfall bei der Herleitung der Net Operating Assets sind die am Bilanzstichtag noch nicht vollendeten Anlagen, die nicht im Auftrag für Dritte gebaut werden. Sie sind zwar für die operative Nutzung durch das Unternehmen vorgesehen, stehen aber noch nicht zur Generierung von Erträgen zur Verfügung. Deshalb wird der Buchwert, der unter der Position geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau[174] bilanziert ist, von der Bilanzsumme abgezogen.[175]

Vom Unternehmen selbst gehaltene Aktien gehören nicht zum investierten Kapital.[176] Werden sie aus Gründen der Kurspflege oder als Finanzanlage gehalten, zählen die Erträge und Aufwendungen zum Finanzergebnis. Nach IFRS und US-GAAP ist aber keine Bereinigung nötig, da eigene Anteile grundsätzlich vom Eigenkapital abzusetzen sind.[177]

Zur Vergleichbarkeit der Unternehmen sind alle Sachanlagen im Vermögen auszuweisen, unabhängig davon, ob sie gekauft oder geleast werden. Nicht bilanzierte Operating-Leasing-Objekte sind deshalb im Anlagevermögen zu aktivieren. Dazu werden die zukünftigen Leasingverpflichtungen diskontiert und der Barwert der Bilanz zugeschrieben. Gemindert wird diese Bilanzverlängerung durch die kumulierten Abschreibungen, die auf die aktivierten Leasinggegenstände entfallen.[178] Dementsprechend müssen Objekte die unter Operating-Leasing-Bedingungen den Kunden zur Verfügung gestellt werden, von der Bilanz abgezogen werden.

Die umfangreichste Bereinigung des eingesetzten Vermögens betrifft das zinsfreie kurzfristige Fremdkapital. Mangels Informationen über die Höhe bzw. den Zinssatz der impliziten Zinsen innerhalb dieser Positionen, ist die Hinzurechnung des in den operativen Aufwendungen enthaltenen Zinsaufwands zum NOPAT nicht möglich. Eine zweite Verzinsung über den Kapitalkostensatz ist somit nur zu verhindern, indem stattdessen das Kapital um das zinsfreie kurzfristige Fremdkapital gekürzt wird. Dieses setzt sich im Wesentlichen aus den Verbindlichkeiten für Lieferungen und Leistungen, dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten, den sonstigen Verbindlichkeiten, den Anzahlungen und den kurzfristigen Rückstellungen zusammen.[179] Eidel erweitert diese Bilanzposten zusätzlich um die Steuerrückstellungen. Auch die auszuschüttenden Dividenden sind am Bilanzstichtag aus betriebswirtschaftlicher Sicht als kurzfristige Verbindlichkeiten anzusehen. Deshalb ist eine Umgliederung aus dem Eigenkapital in das zinsfreie kurzfristige FK vorzunehmen. Dies ist nur für IFRS-Abschlüsse vorzunehmen, da der Betrag in US-GAAP-Abschlüssen bereits unter den Other Assets ausgewiesen wird.[180]

Die bilanzierten aktiven latenten Steuern stellen Forderungen dar, die unter Annahme des Going-Concern[181] erst in weiter Zukunft zu Einzahlungen führen werden. Damit steht dem Unternehmen bei einer Abdiskontierung der Forderungen auf den aktuellen Wert (Barwert) kein Vermögen zur Verfügung mit dem Erträge erzielt werden können. Die aktiven latenten Steuern sind aus dem NOA auszugliedern.[182]

Vergleichbar zu der Behandlung der Operating-Leasing-Aufwendungen sind die Anpassungen aus Aufwendungen mit Investitionscharakter vorzunehmen. Aufwendungen z. B. für Forschung und Entwicklung stellen für die Unternehmen in der Realität eine Investition in die Zukunft dar.[183] Folglich erwartet der Kapitalmarkt auch eine entsprechende Rendite auf dieses eingesetzte Vermögen.[184] Aus diesem Grund werden die Aufwendungen aktiviert und um die kumulierten Abschreibungen gekürzt.[185]

Die letzte Anpassung betrifft den eigenkapitalähnlichen Posten der stillen Reserven. Die Vorräte sind dazu nach der FIFO- oder der Durchschnittsmethode zu bilanzieren. Die Unterbewertung der Vorratsgüter bei Verwendung der LIFO-Methode ist dementsprechend im NOA auszugleichen.[186]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 2: Herleitung der Vermögensgröße NOA (in Anlehnung an: Hirsch, B. (2007), S. 65; Borowicz, F. (2005), S. 372; Eidel, U. (1999), S. 262ff.)

Bei schnell wachsenden Unternehmen, bei unterjährigen Eigenkapitalveränderungen[187] oder im Falle der Ausgliederung von Vermögen aus nicht fortgeführten Aktivitäten kann sich der berechnete NOA innerhalb eines Jahres erheblich verändern. Der Jahresanfangswert des investierten Kapitals ist als Grundlage für die erzielte Rendite deshalb nicht geeignet. Die Berechnung der Net Operating Assets auf Basis von Jahresdurchschnittswerten liefert demgegenüber deutlich bessere Informationen über die Wertentwicklung eines Unternehmens.[188]

2.2.2.4 Ermittlung des Kapitalkostensatzes rWACC

Mit nur wenigen Anpassungen wird im EVA-Konzept der allgemeingültige Kapitalkostensatz aus dem WACC-Ansatz verwendet.[189] Er dient zum einen als Abdiskontierungssatz der zukünftigen EVAs zur Ermittlung des MVA. Zum anderen ist er bei der Berechnung des EVA als risikoadjustierte Mindestrendite zu sehen, die das Unternehmen auf Gesamtkapitalebene erzielen muss um keinen Wert zu vernichten.[190] Gelingt dies dem Unternehmen nicht, können nach der Begleichung der FK-Zinsen die nachrangigen Renditeforderungen der Eigenkapitalgeber nicht bedient werden. Gleichzeitig bieten sich dem Kapitalmarkt vergleichbare Anlagemöglichkeiten, die bei dem gleichen Risiko die sogenannte Opportunitätsrendite erzielen. Im Kapitalkostensatz sind deshalb die risikoangepassten EK- und FK-Kosten enthalten. Der Fremdkapitalkostensatz rFK ergibt sich aus dem risikofreien Zinssatz zuzüglich eines Risikoaufschlags, der von der Bonität des Unternehmens abhängt.[191] Des Weiteren wird die Abzugsfähigkeit des Zinsaufwands bei der Steuerermittlung berücksichtigt, die bei der Berechnung des NOPAT ausgegrenzt wird.[192] Der unterstellte Steuersatz s entspricht dabei dem länderspezifischen Grenzsteuersatz. Der Zinssatz des Eigenkapitals rEK leitet sich demgegenüber aus dem Capital-Asset-Pricing-Model (CAPM) ab. Vergleichbar zur Herleitung des FK-Zinssatzes wird dabei ein unternehmensspezifischer Risikoaufschlag zu dem risikofreien Zins hinzugerechnet. Dieser Aufschlag ist abhängig vom systematischen Risiko des Unternehmens, also dem Risiko des Unternehmens im Vergleich zum Risiko eines Marktportfolios.[193] Der Gesamtkapitalkostensatz rWACC errechnet sich entsprechend aus der Summe der gewichteten[194] Eigen- und Fremdkapitalkostensätze[195].[196]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Gl. 3: Berechnung des Kapitalkostensatzes rWACC

(in Anlehnung an: Schultze, W. (2003), S. 103.)

Legende:

EKM = Eigenkapital zu Marktwerten

FKM = Fremdkapital zu Marktwerten

GKM = Gesamtkapital zu marktwerten

rEK = Eigenkapitalkostensatz

rFK = Fremdkapitalkostensatz

s = Grenzsteuersatz

2.3 Bewertung des Economic Value Added Konzeptes

Ein Steuerungskonzept soll umfangreichen Anforderungen entsprechen. Diese stehen jedoch oftmals im Gegensatz zueinander, weshalb nicht alle gleichzeitig in vollem Umfang erfüllt werden können.[197] Im Folgenden werden die wichtigsten Anforderungen[198] in den vier Überpunkten Wesentlichkeit, Zielkongruenz, Vergleichbarkeit und Verständlichkeit zusammengefasst und auf deren Erfüllung im EVA-Konzept hin untersucht.

[...]


[1] im Internet: Spiegel Online GmbH (Hrsg.) (2006).

[2] Der Porsche Konzern veröffentlicht zum Beispiel als wesentliche Kennzahl den Gewinn vor Steuern. Vgl. im Internet: Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG (Hrsg.) (2007).

[3] EVA ist ein eingetragenes Warenzeichen der Unternehmensberatung Stern Stewart & Co..

[4] Vgl. Stewart, G. B. (1991).

[5] Ähnliche Bewertungsmethoden wie das Economic-Profit-Modell von Copeland beruhen auf den glei chen Annahmen wie das EVA-Modell. Sie unterscheiden sich nur in der Ausgestaltung der verwendeten Größen. Zum Teil wird das Konzept von den Unternehmen aber auch nur unter einem anderem Namen verwendet. Zum Beispiel bezeichnet die Siemens AG ihre Kennzahl Geschäftswertbeitrag (GWB) und Thyssen Krupp verwendet den Namen ThyssenKrupp Value Added (TKVA). Vgl. Copeland, T. E. u. a. (2002), S. 184ff.; im Internet: Siemens AG (Hrsg.) (2006), S. 119ff.; ThyssenKrupp AG (Hrsg.) (2006), S. 140ff.

[6] Vgl. Ehrbar, A. (1999), S.15f.; C&L Deutsche Revision (Hrsg.) (1997), S. 20.

[7] Vgl. Young, S. D. (1998), S. 1; Grant, J. L. (2003), S. 3.

[8] Vgl. Stern, J. M. u. a. (2001), S. 15.

[9] Vgl. Beck, R. (2003), S.108; Nowak, K. (2003), S. 136.

[10] Vgl. Coenenberg, A. G./Schultze, W. (2002), S. 605f.

[11] Vgl. Lücke, W. (1955), S. 323f.; Hostettler, S. (2002), S.191f.; Fischer, T. M. (2001), S. 170.

[12] Vgl. Hesselmann, C. (2006), S. 21f.

[13] Vgl. Coenenberg, A. G. (2003), S. 35.

[14] Vgl. Coenenberg, A. G. (2005), S. 471f.

[15] Vgl. Coenenberg, A. G. (2005), S. 359f .

[16] Vgl. Coenenberg, A. G./Schultze, W. (2002), S. 606.

[17] Shareholder steht in dem Zusammenhang lediglich stellvertretend für die Interessen aller Unter- nehmenseigentümer. Vgl. Baum, H.-G. u. a. (2007), S. 274.

[18] Vgl. Hostettler, S. (2002), S. 22ff.

[19] Vgl. Schultze, W. (2003), S. 115f.

[20] Vgl. DaimlerChrysler AG (Hrsg.) (1999), S. 59ff.; Stern, J. M. u. a. (2002), S. 7.

[21] Vgl. Picot, A. u. a. (2005), S. 390.

[22] Vgl. Coenenberg, A. G./Salfeld, R. (2003), S. 3; Perridon, L./Steiner, M. (2007), S. 14f.; Ehrbar, A. (1999), S. 93ff.

[23] Vgl. Schabel, M. M. (2004), S. 66.

[24] Vgl. Ehrbar, A. (1999), S. 16; Stern, J. M. u. a. (2002)

[25] Vgl. Coenenberg, A. G. (2005), S. 1216.

[26] Die Net Operating Assets entsprechen im Deutschen dem Nettobetriebsvermögen und bestehen aus dem betrieblichen Anlagevermögen plus Umlaufvermögen abzüglich des zinsfreien Fremdkapitals. Passivisch errechnet sich die Größe aus dem Eigenkapital zuzüglich der Pensionsrückstellungen und den verzinslichen operativen Finanzschulden. Vgl. Eidel, U. (1999), S. 73; Coenenberg, A. G. (2005), S. 84 bzw. S. 966.

[27] Vgl. Hostettler, S. (2002), S. 185.

[28] Vgl. Deyhle, A. (2002), S. 27.

[29] Vgl. Hesselmann, C. (2006), S. 52.

[30] Vgl. IDW S 1 (2005), S.1311; St. HFA 2/1983 (1983), S.478.

[31] Vgl. Groll, K.-H. (2003), S. 55f.

[32] Vgl. Nowak, K. (2003), S. 138f.

[33] Vgl. Wirth, J. (2004), S. 211.

[34] Als Synonyme für die Net Operating Assets werden in der Literatur u.a. die Begriffe Geschäftsver- mögen (GV), eingesetztes bzw. investiertes Kapital (IC), Capital Employed (CE) und betriebliches Vermögen verwendet. Vgl. Eidel, U. (1999), S. 73; Savarese, C. (2000), S. 10; Ehrbar, A. (1999), S. 27; Schultze, W. (2003), S. 117.

[35] Vgl. Savarese, C. (2000), S. 9.

[36] Vgl. Wirth, J. (2004), S. 211.

[37] Vgl. Nowak, K. (2003), S. 138.

[38] Vgl. Palli, M. S. (2004), S. 147f.; Stewart, G. B. (1991), S. 136.

[39] Vgl. Hostettler, S. (2002); S. 251ff.; Beck, R. (2003), S. 110.

[40] Vgl. Lange, C./Martensen, O. (2003), S. 261.

[41] Vgl. Becker, W. (2000), S. 20.

[42] Vgl. Beck, R. (2003), S. 116.

[43] Vgl. Deyhle, A. (2002), S. 26.

[44] Vgl. Beck, R. (2003), S. 116.

[45] Vgl. Coenenberg, A. G./Salfeld, R. (2003), S. 266.

[46] Vgl. Hesselmann, C. (2006), S. 78.; Der Altana Konzern tätigte zwischen 2004 und 2006 mehrere Großinvestitionen bzw. -verkäufe mit Auswirkungen auf die Kapitalzusammensetzung und wandelte sich vom Pharma- und Chemieunternehmen zu einem reinen Chemiekonzern. Gleichzeitig sank der Kapitalkostensatz lediglich von 8,0% auf 7,5%. Vgl. im Internet: Altana AG (Hrsg.) (2007a), S. 93ff. bzw. S. 1; Altana AG (Hrsg.) (2006), S. 90f.

[47] Vgl. Schultze, W. (2003), S. 118; Eidel, U. (1999), S. 71.

[48] Vgl. Borowicz, F. (2005), S. 371.

[49] Vgl. Hesselmann, C. (2006), S. 77.

[50] Vgl. im Internet: Siemens AG (Hrsg.) (2006), S. 119.

[51] Vgl. Eidel, U. (1999), S. 71.

[52] Vgl. Schaffer, C. (2005), S. 22; Hesselmann, C. (2006), S. 77.

[53] Vgl. Stewart, G. B. (1991), S. 24.

[54] Vgl. Moxter, A. (2003), S. 33ff.; Pellens, B. u. a. (2004), S. 106; Coenenberg, A.G. (2005), S. 45f. bzw. S. 70.

[55] Vgl. Hostettler, S. (2002), S. 35f.

[56] Vgl. Nowak, K. (2003), S. 142.

[57] Vgl. Coenenberg, A. G. (2005), S. 19f.

[58] Vgl. KPMG (Hrsg.) (2003), S. 48; Wagenhofer, A./Ewert, R. (2007), S. 290ff.

[59] Vgl. Hostettler, S. (2002), S. 93ff.

[60] Vgl. Wirth, J. (2004), S. 201; Hostettler, S. (2002), S. 95f.

[61] Vgl. Schabel, M. M. (2004), S. 73.

[62] Vgl. Werner, T. u. a. (2005), S. 69f.; KPMG (Hrsg.) (2003), S. 78 bzw. S. 135f.

[63] Vgl. Schultze, W. (2003), S. 121.

[64] Vgl. Vgl. Hostettler, S. (2002), S. 35f.

[65] Vgl. Pellens, B. u. a. (2004), S. 155ff.

[66] Vgl. Hesselmann, C. (2006), S. 81.

[67] Vgl. Coenenberg, A. G. (2005), S. 471f.

[68] Vgl. Hostettler, S. (2002), S. 95.

[69] Vgl. Eidel, U. (1999), S. 233ff.; Hostettler, S. (2002), S. 99ff.

[70] Vgl. Schabel, M. M. (2004), S. 75; Hostettler, S. (2002), S. 99.

[71] Vgl. Wirth, J. (2004), S. 203.

[72] Vgl. Eidel, U. (1999), S. 233.

[73] Vgl. Wagenhofer, A./Ewert, R. (2007), S. 240f.

[74] Vgl. Hirsch, B. (2007), S. 64; Hesselmann, C. (2006), S. 82.

[75] Vgl. Hostettler, S. (2002), S. 127.

[76] Vgl. Schabel, M. M. (2004), S. 77.

[77] Vgl. Keller, B./Plack, A. (2001), S. 348.

[78] Vgl. Hesselmann, C. (2006), S. 82; Hostettler, S. (2002), S. 102f.

[79] Vgl. Nowak, K. (2003), S. 145.

[80] Vgl. Eidel, U. (1999), S. 234.

[81] Vgl. Bach, D, (2007), S. 34.

[82] Vgl. Schultze, W. (2003), S. 121; Hostettler, S. (2002), S. 103f.; Ehrbar, A. (1999), S. 178ff.

[83] Vgl. Hostettler, S. (2002), S. 97; Bach, D. (2007), S. 29f.

[84] Vgl. Hostettler, S. (2002), S. 98.

[85] Vgl. Stewart, G. B. (1991), S. 92.

[86] Vgl. Hostettler, S./Stern, E. J. (2004), S. 41.

[87] Vgl. Doerr, H.-H. u. a. (2003), S. 286; Ehrbar, A. (1999), S. 176f.

[88] Vgl. Wirth, J. (2004), S. 200.

[89] Vgl. Ehrbar, A. (1999), S. 177.

[90] Vgl. Bach, D. (2007), S. 31.

[91] Vgl. Nowak, K. (2003), S. 143.

[92] Vgl. Bach, D. (2007), S. 31f.

[93] Vgl. Ehrbar, A. (1999), S. 177.

[94] Vgl. Bach, D. (2007), S. 32; Nowak, K. (2003), S. 144.

[95] Vgl. Hostettler, S./Stern, E. J. (2004), S. 41; Young, S. D. (1998), S. 14; Doerr, H.-H. u. a. (2003), S. 286.

[96] Vgl. im Internet: Lehmann, E. E. (2007), S. 31.

[97] Für eine umfangreichere Anzahl an Anpassungen, vgl. Hostettler, S. (2002), S. 109ff.; Eidel, U. (1999), S. 236ff.

[98] Vgl. Gatzki, C./Gatzki, Y. (2006), S. 419; Eidel, U. (1999), S. 277ff.; Marten, K.-U. u. a. (2007), S. 725. In der Literatur wird der Jahresüberschuss als weiterer Ausgangspunkt verwendet. Zur Über- leitung zum NOPAT sind jedoch mehr Anpassungen nötig. Vgl. Keller, B/Plack, A. (2001), S. 348; Gatzki, C./Gatzki, Y. (2006), S. 419; Hirsch, B. (2007), S. 65.

[99] Vgl. Werner, T. (2005), S. 41f.; KPMG (Hrsg.) (2003), S. 133ff.

[100] Vgl. im Internet: Deutz AG (Hrsg.) (2007), S. 66 bzw. S. 90; ThyssenKrupp AG (2006), S. 179 bzw. S. 197.

[101] Bei der Abgrenzung von Erträgen aus verkauften Aktivitäten ist zu beachten, dass viele Unternehmen zwar die operativen Erträge und Aufwendungen in einem Posten außerhalb der GuV zusammenfassen, die Verkaufserlöse bzw. -verluste aber z. B. in den sonstigen Erträgen/Aufwendungen innerhalb des EBIT ausweisen. Diese müssen somit noch vom Ergebnis vor Zinsen und Steuern subtrahiert werden. Vgl. Müller, R. u. a. (2001), S. 360; Eidel, U. (1999), S. 267; im Internet: Raytheon Company (Hrsg.) (2007), S.57, S. 67 bzw. S. 97.

[102] Vgl. Keller, B/Plack, A. (2001), S. 348.

[103] Vgl. Coenenberg, A. G. (2005), S. 962 bzw. S. 491ff.

[104] Vgl. Hostettler, S. (2002), S. 152; Eidel, U. (1999), S. 250 bzw. S. 267f.

[105] Nach IFRS-Rechnungslegung haben die Unternehmen die Möglichkeit, die Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionen sowohl im Finanzergebnis als auch in einer eigenen GuV-Position aus- zuweisen. Wenn sie Teil des Zinsaufwandes sind, sind sie noch nicht vom EBIT subtrahiert worden und müssen diesem auch nicht wieder hinzu addiert werden. Nach SFAS 87 ist lediglich der Ausweis des Nettobetrags der Pensionsaufwendungen und -erträge erlaubt, weshalb der enthaltene Zinsaufwand nicht als Teil des Zinsergebnisses ausgewiesen wird. Folglich ist der Gewinn um den anteiligen Zinsaufwand zu erhöhen. Vgl. Coenenberg, A. G. (2005), S. 509f.; KPMG (Hrsg.) (2003), S. 111.

[106] Bei leistungsorientierten Pensionsplänen verpflichtet sich das Unternehmen selbst zur Zahlung einer bestimmten Pensionsleistung. Die dazu benötigten Mittel werden entweder von einem externen Versorgungsträger oder im Unternehmen selbst angesammelt. Ist dieses Planvermögen geringer als die prognostizierten zukünftigen Verpflichtungen, so ist die Differenz als Rückstellungen zu bilanzie- ren. Vgl. Pellens, B. u. a. (2004), S. 403ff.

[107] Vgl. Eidel, U. (1999), S. 268f Das Verhältnis aus bilanzierten Rückstellungen und gesamten Pensions- verpflichtungen führt nicht zum exakten Zinsaufwand der bilanzierten Rückstellungen, da die angege- benen Verpflichtungen auf Grund verschiedener Möglichkeiten der Ergebnisglättung (IAS 19) nicht in vollem Unfang der wirtschaftlichen Realität entsprechen. Vgl. Baetge, J. u. a. (2006), S. 2413ff.; Pellens, B. u. a. (2004), S. 411ff.; KPMG (Hrsg.) (2003), S. 112f.

[108] Vgl. Eidel, U. (1999), S. 261.

[109] Nach IFRS sind als Investition gehaltene Immobilien in der Bilanz unter einer eigenen Position aus zuweisen. Darin enthaltenes Vermögen ist nach IAS 40.5 definiert als Immobilien, die nicht veräußert werden sollen, sondern mit einer Mieterzielungsabsicht gehalten werden, obwohl dies nicht zum Kerngeschäft des Unternehmens zählt. US-GAAP fordert diese Unterscheidung bei den Immobilien nicht und behandelt diese wie Sachanlagevermögen. Vgl. Butollo, B. u. a. (2006), S. 110; Kresse, W./Leuz, N. (2005), S. 138.

[110] Vgl. Borowicz, F. (2005), S. 371f.

[111] Vgl. Schultze, W. (2003), S. 121

[112] Vgl. Coenenberg, A. G. (2005), S. 490ff.

[113] Vgl. Werner, T. u. a. (2005), S. 18.

[114] Vgl. Coenenberg, A. G. (2005), S.491.

[115] Vgl. Hostettler, S. (2002), S. 100.

[116] Unterschieden wird nach dem Operating-Leasing und dem Capital-Leasing. Wenn die wesentlichen Rechte am Objekte und damit verbunden die Risiken beim Leasinggeber bleiben, dann ist der Vermö- gensgegenstand auch in der Bilanz des Leasinggebers zu verbuchen. In diesem Fall liegt für beide Seiten ein Operating-Leasing vor. Für das Management entsteht somit der Anreiz die Leasingverträge so zu gestallten, dass der Leasinggegenstand nicht in der eigenen Bilanz aufgeführt wird. Dadurch fällt das investierte Kapital niedriger aus als beim Kauf des Objekts. Vgl. Wagenhofer, A./Ewert, R. (2007), S. 240f.; KPMG (Hrsg.) (2003), S. 209ff.

[117] Vgl. Fischer, T. M. (2001), S. 169.; Schabel, M. M. (2004), S. 76.

[118] Vgl. Nowak, K. (2003), S. 144.

[119] Die Aktivierung des Leasingobjekts zu Marktwerten würde die wirtschaftliche Realität zwar besser widerspiegeln, ist aber auf Grund fehlender Angaben in den Jahresabschlüssen nicht möglich. Vgl. Hostettler, S. (2002), S. 126.

[120] Die Abschreibungsraten richten sich nach der Laufzeit der Leasingobjekte. Auf Grund fehlender Informationen kann im Allgemeinen eine durchschnittliche Nutzungsdauer von vier Jahren ange- nommen werden. Vgl. Hostettler, S. (2002), S. 126; Nowak, K. (2003), S. 144; im Internet: Leas- europe (Hrsg.) (2007), S. 2.

[121] Vgl. Hirsch, B. (2007), S. 64.

[122] Vgl. Hostettler, S. (2002), S. 124.

[123] Vgl. Eidel, U. (1999), S. 268.

[124] Stewart schlägt vor, dass der Zinssatz der Verzinsung von besicherten Verpflichtungen entspricht. Für das Jahr 1988 nimmt er dazu einen pauschal Satz von 10 % an. Hostettler hingegen verwendet den risikolosen Zinssatz zuzüglich eines Risikoaufschlags und geht so von einem Zinskorridor von 4 bis 8,5 % für die Jahre 1991-95 aus. Young nimmt vereinfachend den durchschnittlichen Kreditzins des Unternehmens an. Eine weitere Möglichkeit ist die Verwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes, wie er nach IAS 17.20 auch bei der Ermittlung des Barwerts aus den Mindestleasingzahlungen für Finan- zierungsleasing angenommen wird. Vgl. Stewart, G. B. (1991), S. 98f.; Hostettler, S. (2002), S. 126 bzw. 158; Young, S. D. (1998), S. 14; Kresse, W./Leuz, N. (Hrsg.) (2005), S. 227.

[125] Vgl. Young, S. D. (1998), S. 14.

[126] Vgl. Hostettler, S. (2002), S. 127.

[127] Vgl. Schabel, M. M. (2004), S. 77.

[128] Vgl. Ehrbar, A. (1999), S. 189; Hostettler, S. (2002), S. 127ff.

[129] Es wird der Steuersatz des fiktiv unverschuldeten Unternehmens verwendet, da der Steuervorteil des Fremdkapitals im Kapitalkostensatz WACC berücksichtigt wird. Vgl. Wirth, J. (2004), S. 205f.

[130] Der Steuervorteil des Fremdkapitals gegenüber dem Eigenkapital ergibt sich aus der Abzugsfähigkeit der FK-Zinsen vom Gewinn vor Steuern. Dementsprechend errechnet sich der Steuervorteil aus den Fremdkapitalzinsen multipliziert mit dem Steuersatz Die Eigenkapitalgeber werden dem gegenüber erst bei der Gewinnverwendung des Jahresüberschusses, also nach Steuern, berücksichtigt. In Deutschland ist der Steuervorteil der Fremdfinanzierung in dem Maße eingeschränkt, dass die Hälfte der Zinsen auf Dauerschulden mit der Gewerbesteuer belegt werden. Vgl. Perridon, L./Steiner, M. (2007), S. 374 bzw. 551f.

[131] Unter den steuerlichen Einmaleffekten sind die Steueraufwendungen und -erträge zusammengefasst, die nicht regelmäßig auftreten und deren Höhe in keinem direkten Zusammenhang mit den ausgewie- senen Vorsteuergewinnen steht. Dazu zählen unter anderem Verlustvorträge aus den Vorjahren, Er träge aus der Auflösung von Steuerrückstellungen und Aufwandsberichtigungen aus vergangenen Jah ren. Vgl. Coenenberg, A. G. (2005), S. 521.

[132] Vgl. Hostettler, S. (2002), S. 153f.

[133] Vgl. Coenenberg, A. G. (2005), S. 522.

[134] Vgl. Keller, B./Plack, A. (2001), S. 348; Eidel, U. (1999), S. 272.

[135] Vgl. Eidel, U. (1999), S. 278f.; Hostettler, S. 154.

[136] Vgl. Savarese, C. (2000), S. 86; Borowicz, F. (2005), S. 372.

[137] Nach IAS 38 werden unter Einhaltung bestimmter Kriterien lediglich die Entwicklungskosten akti- viert, deren zukünftiger Nutzen bestimmbar ist. Nach US-GAAP sind F&E-Kosten mit Ausnahme von Ausgaben für Fremdaufträge prinzipiell als Aufwand zu buchen. Vgl. Coenenberg, A. G. (2005), S. 148f.

[138] Vgl. Nowak, K. (2003), S. 145.

[139] Vgl. Young, S. D. (1998), S. 13; Eidel, U. (1999), S. 244; Hostettler, S./Stern, E. J. (2004), S. 41f.

[140] Aus externer Sicht ist eine adäquate Schätzung der individuellen Nutzungsdauer des fiktiv aktivierten Vermögens ohne weitere Informationen nicht möglich. Deswegen wird eine pauschale lineare Ab- schreibung über fünf Jahre angenommen. Vgl. Stewart, G. B. (1991), S. 44; Grant, J. L. (2003), S. 170.

[141] Vgl. Borowicz, F. (2005), S. 372.

[142] Vgl. Ehrbar, A. (1999), S. 185; Eidel, U. (1999), S. 244.

[143] Vgl. Hostettler, S. (2002), S. 144ff.

[144] Vgl. Wirth, J. (2004), S. 206; Nowak, K. (2003), S. 145.

[145] Vgl. Coenenberg, A. G. (2005), S. 645, Pellens, B. u. a. (2004), S. 621.

[146] Vgl. Lopatta, K. (2006), S. 106ff.

[147] Vgl. Schabel, M. M. (2004), S. 79f.

[148] Vgl. Stewart, G. B. (1991), S. 117.

[149] Vgl. Coenenberg, A. G. (2005), S. 418.

[150] Vgl. Ernst & Young LLP (Hrsg.) (2004), S. 1431f.

[151] Vgl. Schabel, M. M. (2004), S. 81.

[152] Vgl. Eidel, U. (1999), S. 248.

[153] Vgl. Hostettler, S. (2002), S. 224.

[154] Vgl. Keller, B./Plack, A. (2001), S. 348.

[155] Vgl. Pellens, B. u. a. (2004), S. 207f.; KPMG (2003), S. 284.

[156] Vgl. Eidel, U. (1999), S. 248.

[157] Bei der Last-In-First-Out-Bewertung wird unterstellt, dass die zuletzt entstandenen Vorräte als erstes wieder verbraucht werden. Nach IFRS ist diese Art der Bewertung nicht mehr erlaubt, weil diese zu Verzerrungen des Vermögenswertes führt. In den US-GAAP ist diese Beschränkung nicht vorge- sehen. Stattdessen muss eine Vergleichbewertung, z. B. mit der FIFO (First-In-First-Out)- oder der Durchschnittmethode, vorgenommen werden. Die Differenz ist im Anhang anzugeben. Vgl. Butollo, B. (2006), S. 114.

[158] Vgl. Wagenhofer, A./Ewert, R. (2007), S. 291 bzw. 301.

[159] Vgl. Groll, K.-H. (2003), S. 58f.; Young, S. D. (1998), S. 13.

[160] Vgl. Hesselmann, C. (2006), S. 81.

[161] Nicht alle erfolgsneutralen Buchungen widersprechen den Clean Surplus Bedingungen. Wenn es sich dabei nur um eine Zwischenspeicherung handelt, die später wieder in die GuV umgegliedert wird, dann wäre eine Bereinigung nicht nötig. Eine Unterscheidung der Eigenkapitalveränderung die nicht auf EK-Geber entfallen nach diesen Kriterien ist aus externer Sicht jedoch nicht möglich, weshalb vereinfachend alle Sachverhalte in die GuV umgebucht werden. Vgl. Gaber, C. (2005), S. 62.

[162] Nach IFRS beruhen die wesentlichen GuV-neutralen EK-veränderungen auf Neubewertungen von Sachanlagen, Wertänderungen von available-for-sale-Assests und Währungsumrechnungsdifferenzen aus nicht monetären, GuV-neutral gebuchten, Posten. Mit Ausnahme der Neubewertung von Sachanlagen stimmen die möglichen erfolgsneutral buchbaren Sachverhalte im US-GAAP mit denen des IASB überein. Vgl. Coenenberg, A. G. (2005), S. 359f.; Pellens, B. u. a. (2004), S. 156f.

[163] Vgl. Coenenberg, A. G. (2005), S. 471ff. bzw. 357ff.

[164] Vgl. im Internet: United Technologies Corporation (Hrsg.) (2007), S. 55; Bilfinger Berger AG (Hrsg.) (2007), S. 102 bzw. S. 133f.

[165] Vgl. im Internet: Jenoptik AG (2007), S. 117 bzw. S.128.

[166] Vgl. Borowicz, F. (2005), S. 372.

[167] Statt dem Namen Operating Approach wird auch der Begriff Asset Approach verwendet. Vgl. Grant, J. L. (2003), S. 173.

[168] Vgl. Nowak, K, (2003), S. 141.

[169] Vgl. Schabel, M. M. (2004), S. 75.

[170] Vgl. Hostettler, S. (2002), S. 112ff.

[171] Vgl. Hirsch, B. (2007), S. 64.

[172] Vgl. Stewart, G. B. (1991), S. 186ff.

[173] Vgl. Gatzki, C./Gatzki, Y. (2006), S. 420.

[174] Nach US-GAAP sind die geleisteten Anzahlungen nicht unter der Position Property, Plant and Equip- ment, sondern unter den Other Assets auszuweisen. Vgl. KPMG (Hrsg.) (2003), S. 64; Coenenberg, A.G. (2005), S. 153f.

[175] Vgl. Schabel, M. M. (2004), S. 75f.; Hostettler, S. (2002), S. 120.

[176] Vgl. Eidel, U. (1999), S. 257.

[177] Vgl. Butollo, B. u. a. (2006), S. 155; Kresse, W./Leuz, N. (2005), S. 195ff.

[178] Vgl. Fischer, T. (2001), S. 169; Young, S. D. (1998), S. 14.

[179] Eine einheitliche Gliederung der Bilanz ist nach IFRS und US-GAAP nicht vorgeschrieben. Deswegen setzt sich das zinsfreie kurzfristige Fremdkapital nicht bei allen Unternehmen aus den gleichen Positi- onen zusammen. Hostettler hat deshalb drei Kriterien festgesetzt, bei deren gleichzeitiger Erfüllung der entsprechende FK-Posten von der Bilanz abzuziehen ist. Neben dem Charakter einer Verbindlich- keit, die sicher zu Auszahlungen führen wird, muss die Laufzeit kleiner als ein Jahr sein und es wer- den keine direkten Zinsen darauf aufgewendet. Vgl. Butollo, B. u. a. (2006), S. 17ff.; Schabel, M. M. (2004), S. 77; Hostettler, S. 127ff.

[180] Vgl. Eidel, U. (1999), s. 236ff.

[181] Das Going-Concern-Prinzip ist die Absicht das Unternehmen über den Bilanzstichtag hinweg weiter zu führen. Vgl. Ernst & Young LLP (Hrsg.) (2004), S. 172f.

[182] Im Gegensatz zur Ausgliederung der aktiven latenten Steuern aus dem NOA werden die passiven la- tenten Steuern vom Fremdkapital abgezogen und stattdessen dem Eigenkapital zugerechnet. Vgl. Hostettler, S. (2002), S. 220ff..

[183] Vgl. Savarese, C. (2000), S. 136.

[184] Vgl. Hesselmann, C. (2006), S. 90f.

[185] Vgl. Stewart, G. B. (1991), S. 115f.; Hirsch, B. (2007), S. 64.

[186] Vgl. Grant, J. L. (2003), S. 174ff.; Wirth, J. (2004), S. 204.

[187] Zum Beispiel hat die Altana AG für das Jahr 2006 den Erlös aus Unternehmensteilverkäufen i. H. v. ca. 4,5 Mrd. € als Sonderdividende ausgeschüttet. Die Bilanzsumme hat sich als Folge vom Ge schäftsjahresende 2006 bis zur Halbjahresbilanz 2007 auf ein Drittel reduziert. Vgl. im Internet: Alta- na AG (Hrsg.) (2007a), S. 151; Altana AG (Hrsg.) (2007b), S. 12.

[188] Vgl. Nowak, K. (2003), S. 152; Stewart, G. B. (1991), S. 742.

[189] Vgl. Borowicz, F. (2005), S. 372.

[190] Vgl. Hostettler, S. (2002), S. 155f.

[191] Vgl. Gatzki, C./Gatzki, Y. (2006), S. 421.

[192] Vgl. Schultze, W. (2003), S. 120.

[193] Vgl. Müller, R. u. a. (2001), S. 361.

[194] Die Gewichtung des Eigen- und Fremdkapitals am Gesamtkapital kann über zwei verschiedene Ansät- ze ermittelt werden. Zum einen können die aktuellen Werte als Berechnungsgrundlage dienen, zum anderen besteht die Möglichkeit eine Zielkapitalstruktur anzunehmen, die das Unternehmen anstrebt. Für die interne Unternehmenssteuerung ist die Verwendung der Zielstruktur sinnvoller. Zum Beispiel wenn das Unternehmen eine hohe Investition plant, die mit Fremdkapital bezahlt werden soll, ändert sich zukünftig die Kapitalstruktur und eine Rentabilitätsrechnung auf Basis aktueller Werte würde fal- sche Anreize setzen. Vgl. Gatzki, C./Gatzki, Y. (2006), S. 420; Bach, D, (2007), S. 50f.; im Internet: Bloomberg (Hrsg.) (2007).

[195] Das Fremd- und Eigenkapital und damit auch das Gesamtkapital werden dabei auf Basis der Buchwer- te inklusive aller Anpassungen des EVA-Konzepts bestimmt. Vgl. Schultze, W. (2003), S. 120. Inso- weit bei der Berechnung der Gewichtungen von den aktuellen Bilanzwerten ausgegangen wird und der NOA auf Basis von Jahresdurchschnittswerten berechnet wird, ist im Kapitalkostensatz eine ent- sprechende Anpassung vorzunehmen.

[196] Vgl. Perridon, L./Steiner, M. (2007), S. 211.

[197] Vgl. Hesselmann, C. (2006), S. 75.

[198] Hesselmann nennt als Anforderungen an ein kapitalmarktorientiertes Value Reporting Wesentlichkeit, Vergleichbarkeit, Verlässlichkeit, Zahlungsstromorientierung, Geschäftsbereichsorientierung, Zu- kunftsbezogenheit, Anreizkompatibilität, Zielkongruenz, Akzeptanz, Verständlichkeit und Kompatibi- lität von externer und interner Rechnungslegung. Vgl. Hesselmann, C. (2006), S. 74f.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2007
ISBN (eBook)
9783836627368
DOI
10.3239/9783836627368
Dateigröße
1.4 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität Augsburg – Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Betriebswirtschaft
Erscheinungsdatum
2009 (März)
Note
1,7
Schlagworte
steuerungskennzahl geschäftsbericht unternehmenswertsteigerung unternehmenserfolg
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Titel: Die Steuerungskennzahl EVA im internationalen Vergleich
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